Ständiges Präqualifikationssystem für Beraterleistungen ... Web viewion über vermittelte Beratungsvolumina. a. n. streben: Im Falle von Vermittlern sind nur dann Honorarinformationen

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Stndiges Prqualifikationssystem fr Beraterleistungen der Deutschen Bahn AG

Prqualifikationsfragebogen

3. Allgemeine Nachweise zur AufnahmeNachstehende Daten sind nach Aufforderung - bei wesentlichen nderungen auf Seiten des Prqualifikanten ohne Aufforderung unverzglich zu aktualisieren. 3.1 Ausschlusskriterien

Werden die nachstehenden Ausschlusskriterien mit Nein beantwortet, so wird der Prqualifikant ausgeschlossen.

Akzeptieren Sie eine Vertragsgestaltung und Prozessabwicklung in deutscher Sprache und nach deutschem Recht?

|_| JA|_| Nein

Werden Sie sich bei der Abgabe von Angeboten im Vergabeprozess an den Standards der Deutschen Bahn AG orientieren, d.h. werden Sie sich bei der Preisgestaltung im Rahmen von Angeboten nach den Beraterklassen der DB AG (siehe dazu Anhang A) richten?

|_| JA|_| Nein

Darber hinaus knnen falsche Angaben im Prqualifikationsverfahren sowie die Ausschlussgrnde gem 21 SektVO [ab 18.04.2016: 123 f. GWB] weitere Ausschlusskriterien sein und knnen bei Eintreten zum Ausschluss des Prqualifikanten bzw. zum Entzug der Prqualifikation fhren. Bitte besttigen Sie die Kenntnisnahme:

|_| JA|_| Nein

3.2 Angaben zum Unternehmen des Prqualifikanten

An dieser Stelle sind alle Konzernunternehmen anzugeben, auf die im Rahmen einer Leistungserbringung zurckgegriffen werden soll. Hinsichtlich der Eignungskriterien mssen alle zu prqualifizierenden Konzernunternehmen die gleichen Anforderungen erfllen.

Allgemeine Daten

Firmenname mit Rechtsform

Grndungs-jahr

Strae, Hausnummer

Telefon-Nr.

PLZ, Ort

E-Mail

Postfach-Anschrift

Fax-Nr.

Land

Internet:

www.

Firmenprofil

Konzernzugehrigkeit (Muttergesellschaft/en)

Tochtergesellschaften, sofern beratend ttig

Schwestergesellschaften, sofern beratend ttig

D-U-N-S-Nr.:

Ansprechpartner (Key Account Manager)

Funktion

Name

Telefon-Nr. (fest und mobil)

Fax-Nr.

E-Mail

3.3 [ab 18.04.2016: Kein Vorliegen von Ausschlussgrnden (Zuverlssigkeit)] Zuverlssigkeit

Frage

Antwort

1. Insolvenz

Wurde ber das Vermgen Ihres Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder erffnet oder die Erffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt (vgl. 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO)?

JA

NEIN

2. Liquidation

Befindet sich Ihr Unternehmen im Verfahren der Liquidation (vgl. 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO)?

JA

NEIN

3. Steuern- und Abgabenschulden

Hat Ihr Unternehmen seine Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beitrgen zur Sozialversicherung verletzt (vgl. 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO)?

JA

NEIN

4.1 Schwere Verfehlungen / Compliance

Liegt in den vergangenen 10 Jahren eine schwere Verfehlung (siehe Beispielkatalog) vor, durch die die Zuverlssigkeit Ihres Unternehmens oder einer Person, die fr Ihr Unternehmen verantwortlich handelt (zum Beispiel im Sinne der Zurechnungsregelung des 21 Abs. 2 SektVO) in Frage gestellt wird (vgl. 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO)? Unter einer schweren Verfehlung fr Zwecke dieser Lieferantenqualifizierung sind insbesondere die Beispiele aus dem nachfolgenden Beispielkatalog zu verstehen. Verste gegen vergleichbare Regelungen anderer Staaten stehen einem Versto gegen die im Beispielkatalog genannten Vorschriften gleich.

Beispielkatalog: a) ein Versto gegen die in 21 Abs. 1 Nrn. 1 bis 7SektVO genannten Vorschriften (wie z.B. Bestechung)b) Betrug, Untreue, Urkundenflschung, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen die Umwelt, Verrat von Geschfts- und Betriebsgeheimnissenc) ein Versto gegen die kartellrechtlichen Kernbeschrnkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, 1 GWB(Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen)

d) ein Versto gegen andere gesetzliche Regelungen, der von der Rechtsprechung als schwere Verfehlung anerkannt wird (z.B. ein Versto gegen die in 21 SchwarzArbG genannten Vorschriften).

JA

NEIN

4.2 Schwere Verfehlungen / Compliance (nur auszufllen, wenn 4.1 mit Ja beantwortet wurde)

Sofern eine schwere Verfehlung vorliegt, ist diese Gegenstand:a) eines behrdlichen Verfahrens (einschlielich Strafverfolgungs- und Kartellbehrden)b) eines Bugeldbescheides oder einer sonstigen behrdlichen Entscheidung (einschlielich Strafverfolgungs- und Kartellbehrden)c) einer Verurteilung (einschlielich Strafbefehle)d) einer unternehmensinternen Prfung oder Untersuchung?

JA

NEIN

4.3 Schwere Verfehlungen / Compliance

Liegt in den vergangenen 10 Jahren eine schwere Verfehlung (siehe Beispielkatalog) eines mit Ihrem Unternehmen verbundenen Unternehmens (im Sinne des 15 ff. AktG) oder einer Person, die fr ein verbundenes Unternehmen verantwortlich handelt, vor, das Gegenstand:a) eines behrdlichen Verfahrens (einschlielich Strafverfolgungs- und Kartellbehrden)b) eines Bugeldbescheides oder einer sonstigen behrdlichen Entscheidung (einschlielich Strafverfolgungs- und Kartellbehrden)c) einer Verurteilung (einschlielich Strafbefehle) war?

JA

NEIN

4.4 Schwere Verfehlungen / Compliance

Liegen Ihrem Unternehmen schriftliche Hinweise Dritter (z.B. Verbnde, Medien) auf Verste Ihres Unternehmens gegen kartellrechtliche Kernbeschrnkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, 1 GWB vor (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen)?

JA

NEIN

4.5 Schwere Verfehlungen / Compliance

Ist Ihr Unternehmen oder ein mit Ihrem Unternehmen verbundenes Unternehmen derzeit von ffentlichen Auftraggebern/ffentlichen Institutionen (z.B. EU, UNO, Weltbank, Europische Bank fr Wiederaufbau und Entwicklung) von oder im Zusammenhang mit Auftragsvergaben ausgeschlossen?

JA

NEIN

5. Interessen-konflikte

Sind Ihrem Unternehmen mgliche Interessenkonflikte in Bezug auf eine Geschftsbeziehung zwischen Ihrem Unternehmen und dem Deutsche Bahn Konzern (d.h. der Deutsche Bahn AG oder mit ihr verbundene Unternehmen) bekannt (z.B. im Sinne des 16 VgV oder vergleichbarer Regelungen)?

JA

NEIN

6. Kartellrechts-Compliance

Stellt Ihr Unternehmen folgende Manahmen der Kartellrechts-Compliance sicher:

a) Kartellrechtliches Regelwerk, v.a. fr Kontakte mit Wettbewerbern?b) Regelmige Prsenz- und/oder Online-Schulungen zum Kartellrecht fr Mitarbeiter vor allem Fhrungskrfte - mit Wettbewerberkontakten?

Hinweis: Ihre Prqualifizierung bleibt von der Beantwortung dieser Frage grundstzlich unberhrt. Wenn diese Frage mit "Nein" beantwortet werden sollte, kann dies dazu fhren, dass mit Ihrem Unternehmen kein Vertrag geschlossen wird. Ein spterer Vertragsschluss kann in bestimmten Warengruppen von der Abgabe einer Zusatzerklrung Ihres Unternehmens mit ergnzenden Verpflichtungen zur Kartellrechts-Compliance abhngig gemacht werden. Unabhngig hiervon erwartet die Deutsche Bahn AG von Ihrem Unternehmen, dass es bestimmte Mindeststandards zur Kartellrechts-Compliance erfllt bzw. einfhrt.

JA

NEIN

7. Gewerbezentralregister

Ich erklre, dass fr das Unternehmen im Gewerbezentralregister

keine Eintragung

nachfolgende Eintragung(en) verzeichnet ist/sind:

Darber hinaus erklre ich, dass derzeit

kein Verfahren

nachfolgende(s) Verfahren anhngig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister fhren kann/knnen:

Sofern fr Ihr Unternehmen keine Verpflichtung zur Eintragung ins Gewerbezentralregister besteht, so kreuzen Sie bitte Keine Eintragung bzw. Kein Verfahren anhngig an.

Keine Eintragung

Eintragungen

(bitte links vermerken)

Kein Verfahren anhngig

Verfahren anhngig (bitte links vermerken)

8. Anmeldung / Eintragung

Ich versichere, dass das Unternehmen sein Gewerbe, sofern es ein solches betreibt, ordnungsgem angemeldet hat und sofern nach Magabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist.

JA

NEIN

9. Verhaltens-kodex

Eigenerklrung zum DB Verhaltenskodex fr Geschftspartner

Wir erklren, dass das Unternehmen

den DB Verhaltenskodex fr Geschftspartner unter http://www.deutschebahn.com/file/de/2128678/loqmQrUKihGVZyJwZqGVW7VjmyY/2920500/data/geschaeftspartner.pdf?hl=gesch%C3%A4ftspartner zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgefhrten Prinzipien zustzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/

oder Leistungsvertrgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten.

oder

die BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. unter http://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgefhrten Prinzipien zustzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsvertrgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten.

Hinweis: Aus der BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct und deren Einhaltung knnen und werden keinerlei Pflichten fr den Deutsche Bahn Konzern begrndet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Deutsche Bahn Konzern verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsvertrgen. Bei V