27
Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena Döring, Dennis Rothe, Vanessa Schwope

Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena

Strafgesetzbuch der Hanse

Hinweis zur Nutzung:Die Aufgaben sollten kopiert

und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden.

Referenten: Arlena Döring, Dennis Rothe, Vanessa Schwope

Page 2: Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena

Strafgesetzbuch

1. Aufruhr-Statuten 2. Verfestigung und Acht3. Strafgesetze zur See4. Arbeitsphase

Page 3: Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena

Aufruhr-Statuten

Vanessa

Page 4: Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena

§1 Schlichtungsregelung

Bei aufkommenden Unruhen und Streitigkeiten zwischen Bürgern und Mitgliedern des Raths, sind diese von den Nachbarstädten zu schlichten. Wird dem nicht nachgekommen, ist die betreffende Stadt unverzüglich aus der Hanse auszuschließen.

Page 5: Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena

§ 2 Auslieferung

(1) Keine hansische Stadt darf einen Aufrührer beherbergen. Jeder Unruhestifter ist unverzüglich auszuliefern.

(2) Wird (1) nicht nachgekommen, ist die betreffende Stadt aus der Hanse auszuschließen.

HR: 1,6; Nr. 329

Page 6: Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena

§3 Verwehrung freien Geleits

(1) Aufrührer und Aufständische sollen in keiner hansischen Stadt freies Geleit erhalten.

(2) Fremden Kaufleuten, welche Handel mit Unruhestiftern betreiben, wird das Geleit in hansischen Städten verwehrt.

HR: 1,6; Nr.64.

Page 7: Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena

§4 Handelsauflagen

(1) Werden Aufruhr und Unruhen in einer hansischen Stadt nicht beigelegt, geht ein sofortiger Abbruch des Handelsverkehrs einher.

HR: 1,2; Nr. 80

Page 8: Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena

§ 5 Aufrührerische Handlungen

(1) Die Entscheidungen des Raths sind unantastbar. Gewaltsame Widersetzung wird mit dem Tode bestraft.

(2) Aufrührerische Handlungen mit Todesfolge gegen Mitglieder des Raths werden wie in (1) mit dem Tode bestraft.

HR: 1,2; Nr. 71

Page 9: Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena

Verfestigung und Acht

Dennis

Quellen Verfestung: Schels, Peter Carl August, http://u01151612502.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Verfestung, Zugriff: 09.12.2014.

Acht: Schels, Peter Carl August, http://u01151612502.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Acht, Zugriff: 09.12.2014.

Page 10: Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena

§6 Verfestung und Acht

(1) Der Verfestete gilt nach dreimaligen Ladungsungehorsam als vorläufig geächtet (im ladenen Gerichtsbezirk) und wird folglich als rechtlos erklärt und zur Festnahme ausgeschrieben.(2) Durch freiwilliges Erscheinen kann der Verfestete sich aus der Verfestung lösen.(3) Der Verfestete hat binnen Jahr und Tag diese Möglichkeit, kommt er dieser nicht nach, verfällt er in Reichsacht.

Page 11: Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena

§7 Sofortiger Ausschluss aus der Gemeinschaft

Wer sich schweren und ehrlosen Delikten, wie Raub, Mord, Vergewaltigung und Brandstiftung, schuldig macht, wird aus der Gemeinschaft ausgestoßen und fortan geächtet. Der Geächtete gilt dann als recht- und ehrlos und wird für vogelfrei erklärt.

Page 12: Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena

§8 Stellung der Geächteten

(1) Dem Geächteten wird sein Vermögen genommen, sein Haus und Brunnen gelten fortan als unrein.(2) Die Frau eines Geächteten gilt als Witwe, sein Kinder als Waisen.(3) Wer sich schuldig macht und einen Geächteten aufnimmt und/oder in irgendeiner Art und Weise unterstützt, verfällt in Acht.

Page 13: Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena

§9 Achtschatz

(1) Eine Ächtung kann nicht gesühnt werden. Die Ächtung ist nur dann aufgehoben, wenn der Geächtete eine Ablöse in Form einer Geldhingabe darbringt.

(2) Dies gilt nicht für Friedlose, was eine Verschärfung der Ächtung darstellt (siehe Friedloslegung).

Page 14: Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena

§10 Verfestung in Lübeck und Hamburg

Wer sich schuldig macht und in der einen Stadt gegen das Gesetz verstößt, ist nicht nur in derselben Stadt schuldig und wird verfestet, sondern auch in der anderen Stadt.

Page 15: Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena

Strafgesetze zur SeeArlena

Quelle: MonkeyIsland.de, Link: http://www.google.de/imgres?imgurl=http%3A%2F%2Fwww.monkeyisland.de%2Fimages%2Fideas%2Ffanwork%2FGMA%2Fmi3%2Fmi3-lechucks%252520schiff%2525202.bmp&imgrefurl=http%3A%2F%2Fwww.monkeyisland.de

%2Fimages%2Fideas%2Ffanwork%2FGMA%2Fmi3%2F&h=480&w=640&tbnid=UsUuXsIXFhqplM%3A&zoom=1&docid=g-6o-VUG5S-aPM&ei=rGiFVMOtA8H3Upvvg-AP&tbm=isch&iact=rc&uact=3&dur=569&page=1&start=0&ndsp=16&ved=0CDcQrQMwBw, 08.12.2014.

Page 16: Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena

§11 Piraterie

(1) Auch: Seeräuberei.(2) Wer sich der staatlichen Gewalt entzieht und zur

Bereicherung Gewalttaten und/oder Eigentumsraub zu und per See begeht, der macht sich der Piraterie schuldig und ist mit dem Tod zu bestrafen.

(3) Die sogenannten Friedensschiffe sind bemächtigt, ggf. das genannte Urteil sofort zu vollstrecken.

• HR Bd. 1,2: Nr. 153.

Page 17: Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena

§12 Jus naufragii

(1) Das Bewirken eines Schiffsunglück um Strandgut per Strandrecht einzustreichen ist der Piraterie gleichzusetzen und mit dem Tode zu bestrafen.

(2) Das Errichten eigener Seezeichen ist verboten.

• HR Bd. 1,6: Nr. 56.

Page 18: Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena

§13 Begehen durch Unterlassen

(1) Hat die Mannschaft oder der Kapitän eines Hanse-Schiffes die Notwendigkeit der Rettung eines anderen erkannt, so ist es ihre Pflicht Hilfe zu leisten.Wird die Hilfe unterlassen, ist dies mit lebenslangem Landgang zu bestrafen.

• HR Bd. 1,2: Nr. 157.

Page 19: Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena

§14 Unterlassen der Mannschaft(1) Gerät das Schiff durch Angriff oder Natur in

Bedrängnis und die Mannschaft verweigert die Verteidigung von Schiff und Gut, so ist dies mit Entzug des Lohnes und Landgang zu bestrafen.

(2) Wird ein Mitglied der Mannschaft bei Verteidigung verletzt und ihm wird keine Hilfe zu teil, ist dies eine Unterlassung und wird wie in (1) beschrieben bestraft.

(3) Gerät ein Mitglied der Mannschaft in Gefangenschaft, so dürfen Hab und Gut eingesetzt werden um diesen freizukaufen.

• HR Bd. 2,1: Nr. 396.

Page 20: Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena

Gruppenarbeitsphase

• Bearbeitet die vor euch liegende Aufgabe mit den genannten Hilfsmitteln in den nächsten 15 Minuten.

• Danach werden die Lösungen dem Plenum vorgestellt (5-10 Minuten).

Page 21: Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena

Gruppe 1 - AufgabeDie zu Wismar versammelten Rathssendeboten an Erzbischof Johann von Bremen, welcher die entstandene Zwietracht in Stade verglichen hat 14.04.1420 Post salutacionem. Erwerdigeste in Christo vader unde gnedige here. Jwenbreff hebbe wii tuchtliken untfangen unde wol vornomen. Alse gii scriven, dat giden Unwillen unde twedracht, de in juwer stad Stade geweset synt, vruntliken vor scheden unde vleghen hebben etc.: leve gnedige here, dat de vorscreven twedrachtvorlecht ys, dat ys uns leff; over myt der twedracht hebben de van Stade gheddntegen de ordinancien unde eendracht der menen hensestede unde hebben de over-treden. Wan se dat gherechtverdighet unde gherichtet hebben, sundergen in veerpersonen, de der twedracht hoveüude synt ghewesen unde in anderen steden desghelikes ok gerne gemaket hadden, [unde]d wan se den hensesteden vor den overtredena uthwisinghe erer ordinancien noch ghedän hebben, wes wii en denne to gude undewillen keren konen, dar wille wii den gerne vurder an spreken unde uns vrfint-liken bewisen umme juwer bede willen, des besten, des wii konen. Die zu Wismar versammelten Rathssendeboten an Stade 14.04.1420 Post salutacionem. Gaden vrunde. Juwes rades sendeboden hebben by unsgewest, uns hochliken anvallende unde biddende*, dat wii jw wedder to gnaden undean de hense nemen wolden etc.; dar wii urame sproken hebben. Unde dat steytuns nynerleye wiis to donde, id en sy zake, datb de yennen, de den uplop uppejuwen rad unde twedracht yn juwer stad gemaket hebben, dat doch steyt uppedre edder 4 personen, alse wii irvaren hebben, de alsodan twedracht yn anderensteden ok gherne gemaket hadden, nach der stede ordinancie unde inneholde desrecessus gerichtet werden. Wan dat gesehen is, so wille wii gerne dar vurderumme spreken unde jw vruntliken under oghen ghaan unde willen bewisen, worwii dat myd reddelicheid doen moghen. Screven etc.. HR: 1,7; Nr. 190 & 191Beide Ausschnitte aus dem Hanserecesse behandeln den gleichen Sachverhalt.Entwickelt einen § für das Strafgesetzbuch.

Page 22: Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena

Gruppe 1 - Ergebnisse

Paragraphen-Entwicklung• Stade wurde ausgeschlossen• „Soll eine aus der Hanse ausgeschlossene

Stadt wieder in die Hanse aufgenommen werden, so muss sie die Aufrüher ausliefern oder zum Tode verurteilen und das Urteil vollstrecken.“

Page 23: Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena

Gruppe 2 - AufgabeV. Eine weitere bei vielen stammfremden Völ-

kern, aber nicht überall, auftretende Institution ist dieFriedloslegung, die Ausstossung eines Genossen aus

einem sozialen Verbande, durch welche er des Schutzesdesselben bar wird, und damit, wenn ihn nicht irgend

eine sonstige soziale Macht in ihren Schutz nimmt,friedlos und vogelfrei.

Eine Friedloslegung findet sich schon bei ge-schlechterrechtlichen Verbänden, den Höhepunkt ihrerEntwicklung aber hat sie bei einer territorialgenossen-

schaftlichen Organisation.Die strenge Friedloslegung hat die Folge, dass

der Friedlose von jedem erschlagen werden kann, jaErschlagen werden muss, dass sein Haus und Hof mit

Allen Insassen, Weibern, Kindern und Thieren zer-stört wird. Mit dem Aufkommen einer staatlichen

Organisation geräth die Friedloslegung in Zerfall unddie Zerfallzustände weisen wieder zahlreiche Parallel-

erscheinungen auf. Es gehört dahin die Beschrän-kung der Friedloslegung auf die Person des Misse-thäters, die Gewährung einer Frist zur Flucht, die

Landesverweisung und Verbannung mit Rückkehr-verbot, die Gewährung der Möglichkeit des Wieder-

einkaufs in den Frieden durch Zahlung eines Frie-densgeldes. Als Reste der Friedloslegung erhalten

sich auch noch als Nebenstrafen die gänzliche odertheilweise Zerstörung des Hauses, namentlich bei ver-rath, und die Plünderung des Missethäters, bei wel-

cher derselbe oft keinen Widerstand leistet.

aus: Post, Albert Hermann: Über die Aufgaben einer allgemeinen Rechtswissenschaft,Bremen 1891 (ND Paderborn 2013), S. 63f.

Page 24: Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena

Gruppe 2 - Ergebnisse

Paragraphenentwicklung• Ausschluss einer Person• „Die Friedloslegung schließt den Betroffenen

aus der Gesellschaft aus und verbietet/verhindert die Rückkehr in diese.“

• Verhindert = auch erschlagen werden• Gesamter Besitz/Familie durfte „zerstört“

werden

Page 25: Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena

Gruppe 3 - AufgabeUniversität Oldenburg Fakultät: Geschichte Datum: 10.12.2014 Dozent: David Weiss Modul: Das Recht der Hanse – ges123 Referat zu „Strafgesetzbuch der Hanse“Gruppenarbeit – Gruppe 3 Fragestellung: Seht euch den Ausschnitt aus der Dokumentation „Die großen Piraten der Geschichte“ an (Minute 0.00-08.22). Auf welche Tätigkeit geht vermutlich der Name „Stoertebecker“ zurück? Was gestaltete einen Seekampf gegen die Piraten so schwer? Nenne mind. 3 Gründe. Was bedeutet „Likedeeler“ und wer verbirgt sich hinter diesem Ausdruck? Vergleicht die bisherigen Kenntnisse mit der Szene aus „Die Deutsche Hanse - Eine heimliche Supermacht Teil 2“ (Minute 6.23 bis 7.10). Was fällt euch an der Dokumentation auf?

Page 26: Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena

Gruppe 3 - Ergebnisse

Piraterie• Störtebecker = stürzt den Becher (4l Bier in

einem Zug)• Seekampf: Fast nur Nahkampfwaffen,

Hanseschiffe waren unterbemannt, Arti. war relativ schlecht

• „Likedeeler“ = Gleichteiler (unter Piraten)• Teilweise andere Darstellung von

Piratenübergriffen & Störtebecker

Page 27: Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit

• Habt ihr noch Fragen?

Vanessa / Dennis / Arlena