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Strafrecht I Prof. Dr. iur. Marc Thommen 1 16. Teilnahme

Strafrecht I - UZH00000000-4fb3-6fce-ffff...Falsches Zeugnis Verurteilung Mittelbare Täterin: Tatherrschaft Art. 183 Defizit Tatmittler: Kein Vorsatz oder ErlaubnisTB-irrtum Unmittelbare

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Strafrecht I

Prof. Dr. iur. Marc Thommen

1 16. Teilnahme

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2 16. Teilnahme

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Täterschaft und Teilnahme

Bisher: Ein Täter alleine

Neu: Mehrere Personen an Delikt beteiligt:

- Arbeitsteilig

- Anstiftung

- Beihilfe

- Schreibtischtäter

3 16. Teilnahme

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Täterschaft und Teilnahme

Mitgegangen

- Mitgehangen?

4 16. Teilnahme

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Täterschaft und Teilnahme

Beteiligung

Täterschaft

Allein-/ Nebentäterschaft

Mittäterschaft Mittelbare Täterschaft

Teilnahme

Anstiftung Gehilfenschaft

5 16. Teilnahme

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Täterschaft und Teilnahme

Beteiligung

Täterschaft

Allein-/ Nebentäterschaft

Mittäterschaft Mittelbare Täterschaft

Teilnahme

Anstiftung Gehilfenschaft

6 16. Teilnahme

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Täterschaft

Täter ist, wer Tatherrschaft hat

Zentralfigur des Deliktsgeschehens

Tatherr und somit Täter ist, wer Geschehens-ablauf beherrscht und ihn steuern kann.

Claus Roxin

16. Teilnahme 7

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Täterschaft und Teilnahme

Beteiligung

Täterschaft

Allein-/ Nebentäterschaft

Mittäterschaft Mittelbare Täterschaft

Teilnahme

Anstiftung Gehilfenschaft

8 16. Teilnahme

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Allein-/Nebentäterschaft

Alleintäterschaft

Nebentäterschaft:

- Mehrere Personen verursachen

- Unabhängig voneinander

- Gleichen Deliktserfolg

- Nebentäterschaft = mehr-fache Alleintäterschaft

16. Teilnahme 9

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Täterschaft und Teilnahme

Beteiligung

Täterschaft

Allein-/ Nebentäterschaft

Mittäterschaft Mittelbare Täterschaft

Teilnahme

Anstiftung Gehilfenschaft

10 16. Teilnahme

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Mittelbare Täterschaft

Hintermann (mittelbarer Täter) begeht Tat, indem er

Vordermann (Tatmittler) als handelndes «Werkzeug» einsetzt

16. Teilnahme 11

Josef Stalin

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Mittelbare Täterschaft

- Vordermann steht unter bestimmendem Einfluss des Hintermanns

- Tatherrschaft des Hintermanns

- Defizit bei Vordermann: Handelt nicht volldeliktisch.

16. Teilnahme 12

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Mittelbare Täterschaft

Mögliche Defizite: - Vordermann handelt

ohne Vorsatz - Sachverhaltsirrtum - Erlaubnistatbestands-

irrtum

- Vordermann handelt ohne Schuld - «Vorderkind» - Verbotsirrtum

- Spezialfall: vollverantwortlicher Vordermann

16. Teilnahme 13

Defizit beim Tatbestand

Defizit bei Rechtswidrigkeit

Defizit bei der Schuld

Kein Defizit

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Mittelbare Täterschaft

16. Teilnahme 14

Fremde Koffer Hintermann Vordermann Auto Hinterm.

Defizit Tatmittler: Kein Vorsatz

Mittelbarer Täter: Tatherrschaft

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Mittelbare Täterschaft

16. Teilnahme 15

Unschuldiger im Gefängnis

Zeugin Richter

Falsches Zeugnis Verurteilung

Mittelbare Täterin: Tatherrschaft Art. 183

Defizit Tatmittler: Kein Vorsatz oder ErlaubnisTB-irrtum

Unmittelbare Täterin Art. 303 StGB

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Mittelbare Täterschaft

16. Teilnahme 16

Gift im Insulin Hintermann

Arzt Vordermann

= Opfer

Mittelbarer Täter: Tatherrschaft Art. 111

Defizit Tatmittler: Sachverhaltsirrtum

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Mittelbare Täterschaft

16. Teilnahme 17

Kinderhändler Hintermann

«Vorderkind» Bettel-/

Diebestouren

Defizit Tatmittler: Schuldunfähigkeit

Mittelbarer Täter: Tatherrschaft Art. 139

Maman Jamal

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Nötigungsnotstand

16. Teilnahme 18

Geiselnehmer Einbrecher

Mittelbare Täter: Tatherrschaft Art. 140

Defizit Tatmittler: Schuld - Nötigungsnotstand

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Mittelbare Täterschaft

16. Teilnahme 19

Hintermann Vordermann Streunender Hund

Defizit Tatmittler: Schuld – Verbotsirrtum

Mittelbarer Täter: Tatherrschaft Art. 26 TSG

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Mittelbare Täterschaft

16. Teilnahme 20

Mittelbarer Täter Hintermann

Tatmittler Vordermann

Freudenschüsse OK

Mittelbare Täter: Tatherrschaft § 13 ÜSG/LU

Defizit Tatmittler: Schuld - Verbotsirrtum

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16. Teilnahme 21

Mittelbare Täterschaft?

Fall Russisch Roulett

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Katzenkönig-Fall

- Peter P., Barbara H. und Polizeibeamter Michael R. lebten zusammen in einem von «Mystizismus, Scheinerkenntnis und Irrglauben» geprägten «neurotischen Beziehungsgeflecht»

- Barbara H. wollte Anne-marie N., die Ehefrau ihres Exfreundes, liquidieren

BGHSt 35,347

16. Teilnahme 22

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Katzenkönig-Fall

- Peter P. und Barbara H. überzeugten den leicht beeinflussbaren Polizeibeamten Michael R. von Existenz eines „Katzenkönigs", der seit Jahrtausenden das Böse verkörpere und die Welt bedrohe.

BGHSt 35,347

16. Teilnahme 23

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Katzenkönig-Fall

- „Katzenkönig“ verlange von R. ein Menschen-opfer in Gestalt von N.

- Sonst würden Millionen von Menschen vom „Katzenkönig“ vernichtet

- R. stach N. in deren Blumenladen nieder.

- N. überlebte schwer verletzt.

BGHSt 35,347

16. Teilnahme 24

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Mittelbare Täterschaft

Mittelbare Täter: Tatherrschaft

Defizit Tatmittler: Schuld – vermeidbarer Verbotsirrtum

Peter P.

Barbara H. Michael R. Annemarie N.

Menschenopfer

16. Teilnahme 25

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Mittelbare Täterschaft

16. Teilnahme 26

CEO Hintermann

Filialleiter Vordermann

Verkäuferin Vorderfrau

Soldes! Soldes!

Defizite Tatmittler/in: Schuld – Verbotsirrtum

Mittelbare Täter: Tatherrschaft Art. 21 aUWG

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Mittelbare Täterschaft

16. Teilnahme 27

Günter Schabowski Hintermann

Mauerschützen Vordermann

DDR Flüchtlinge

Mittelbare Täter: Tatherrschaft Tötung

Kein Defizit Tatmittler: Volldeliktische Tötung

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Mittelbare Täterschaft bei organisiertem Machtapparat

Der Hintermann eines uneingeschränkt schuldhaft handelnden Täters kann dann mittelbarer Täter sein, wenn er durch Organisa-tionsstrukturen bestimmte Rahmenbedingungen ausnutzt, innerhalb derer sein Tatbeitrag regelhafte Abläufe auslöst…

Günter Schabowski

BGH 40, 270

16. Teilnahme 28

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Mittelbare Täterschaft bei organisiertem Machtapparat

«Bei Tätern, die im Rahmen organisatorischer Machtapparate gehandelt haben, soll … der Hinter-mann … mittelbarer Täter sein, weil die Fungibilität des Tatmittlers dem Schreibtischtäter die Tatherrschaft verleihe»

BGH 40, 218

16. Teilnahme 29

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Keine mittelbare Täterschaft

Jugendlicher wird gezielt von Sprungturm gestossen

Fällt auf direkt darunter schwimmendes Kind

Normal: Mensch als handelndes Werkzeug

Hier: Mensch als Waffe

Keine Handlung

Könnte auch Stein sein

16. Teilnahme 30

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Täterschaft und Teilnahme

Beteiligung

Täterschaft

Allein-/ Nebentäterschaft

Mittäterschaft Mittelbare Täterschaft

Teilnahme

Anstiftung Gehilfenschaft

31 16. Teilnahme

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Täterschaft und Teilnahme

Beteiligung

Täterschaft

Allein-/ Nebentäterschaft

Mittäterschaft Mittelbare Täterschaft

Teilnahme

Anstiftung Gehilfenschaft

32 16. Teilnahme

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Zusammenfassung Mittelbare Täterschaft

- Vordermann steht unter bestimmendem Einfluss des Hintermanns

- Tatherrschaft des Hintermanns

- Defizit: Vordermann handelt i.d.R. nicht volldeliktisch.

16. Teilnahme 33

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Zusammenfassung Mittelbare Täterschaft

Mögliche Defizite: - Vordermann handelt

ohne Vorsatz - Sachverhaltsirrtum - Erlaubnistatbestands-

irrtum

- Vordermann handelt ohne Schuld - «Vorderkind» - Verbotsirrtum/Nötig.N.

- Spezialfall: vollverantwortlicher Vordermann

16. Teilnahme 34

Defizit beim Tatbestand

Defizit bei Rechtswidrigkeit

Defizit bei Schuld

Kein Defizit

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Strafrecht I

Prof. Dr. iur. Marc Thommen

35 16. Teilnahme

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Keine mittelbare Täterschaft

16. Teilnahme 36

Dammann Verwaltungsbeamtin gibt sich als

Staatsanwalt aus

Hintermann: Zwar Tatherrschaft, aber keine Sondereigenschaft

Defizit Vorderfrau Kein Vorsatz