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Studieren im Ausland Informationsveranstaltung für „Outgoings“ Für WIWI-, JUR-Fakultät sowie FIM Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß 8. Mai 2019 16:15 17:45 Uhr │(IM) HS 13

Studieren im Ausland Informationsveranstaltung für „Outgoings“ · Auslandsaufenthalt, aber erst nach dem Einreichen des Rahmen-Learning Agreements. Auszahlung der zweiten Rate

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Studieren im Ausland –

Informationsveranstaltung für „Outgoings“

Für WIWI-, JUR-Fakultät sowie FIM

Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

8. Mai 2019 │16:15 – 17:45 Uhr │(IM) HS 13

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Agenda

I. Anmeldung an der Partneruniversität

II. Learning Agreements

a) Kurswahl und „Before the Mobility“

b) Kursänderungen und „During the Mobility“

c) „After the Mobility“ und Anerkennungen

III. Beurlaubung

IV. Aufenthaltsbestätigung

V. Erasmus-Förderung

VI. Checklisten und weitere Links

VII. Kontaktdaten

09.05.2019 2Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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I. Anmeldung an der Partneruniversität

Was muss ich beachten?

Nominierung durch das Akademische Auslandsamt

Informationen zur Anmeldung von der Partneruniversität per E-Mail

Genauer Zeitpunkt variiert je nach Partneruniversität (für Sommersemester

entsprechend später)

Bitte beachten Sie die Anmeldefristen (zu finden auf der Homepage der

Partneruniversität)!

09.05.2019 3Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“

Was sollte ich bei der Kurswahl beachten?

Welche Kurse passen zu meinem Studium? (d. h. Wie sieht mein

Studienplan für die kommenden Semester aus, wo möchte bzw. kann ich

Leistungen sinnvoll einbringen?)

Gibt es an der Gastuniversität evtl. zusätzliche interessante Angebote?

Wie viele Kurse schaffe ich während meines Auslandsaufenthaltes?

Gibt es ggf. „Ausweichkurse“, falls die von mir gewünschten nicht angeboten

oder ausgebucht sind?

09.05.2019 4Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“

Warum brauche ich zwei Arten von Learning Agreements?

Rahmen-Learning Agreement

09.05.2019 5

Einzel-Learning Agreement

dokumentiert Ihre im Ausland

belegten (oder angestrebten)

Kurse und deren Änderungen

ist durch einen Vertreter von

beiden am Austausch beteiligten

Hochschulen zu unterzeichnen

ist beim Akademischen

Auslandsamt einzureichen

Notwendig für Ihre Auslands-

förderung!

garantiert Ihnen die problemlose

Anerkennung der im Ausland er-

brachten Leistungen

ist von dem/der zuständigen

Modulverantwortlichen zu prüfen

und zu unterzeichnen

verbleibt i.d.R im Original bis zur

Vorlage bei Ihnen

Notwendig für die spätere An-

erkennung von Leistungen!

Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“

Einholung der Learning Agreements

Stellen Sie ein für Sie passendes Kursprogramm zusammen.

Einholung der Einzel-Learning Agreements bei den Lehrstühlen :

Anerkennung als Substitut (Inhalte und Qualifikationsziele des Kurses an der

Gastuniversität stimmen mit der Veranstaltung an der Uni Passau überein)

Anerkennung als zusätzliche Veranstaltung in einem Schwerpunkt (Veranstaltung

passt inhaltlich sowie im Anforderungsniveau zum Kursangebot des jeweiligen

Lehrstuhls)

09.05.2019 6Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“

09.05.2019 7

Einzel-Learning Agreement

Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“

Einzel-Learning Agreement

wird zwischen Ihnen und dem/der Modulverantwortlichen geschlossen

i.d.R. pro Kurs ein Einzel-Learning Agreement

Schließen Sie die Einzel-Learning Agreements, sofern möglich, vor Ihrem

Auslandsaufenthalt bzw. solange Sie noch in Passau sind!

09.05.2019 8Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“

Einholung der Learning Agreements

Stellen Sie ein für Sie passendes Kursprogramm zusammen.

Einholung der Einzel-Learning Agreements bei den Lehrstühlen:

Anerkennung als Substitut (Inhalte und Qualifikationsziele des Kurses an der

Gastuniversität stimmen mit der Veranstaltung an der Uni Passau überein)

Anerkennung als zusätzliche Veranstaltung in einem Schwerpunkt (Veranstaltung

passt inhaltlich sowie im Anforderungsniveau zum Kursangebot des jeweiligen

Lehrstuhls)

Rahmen-Learning Agreement im Dekanat einreichen (Unterschrift erfolgt

durch den Studiendekan)

09.05.2019 9Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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Rahmen-Learning Agreement

II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“

09.05.2019 10

An der jeweiligen

Partneruniversität

sind (ungeachtet

späterer

Anerkennungen)

Kurse im

Gegenwert von

mind. 20 ECTS-

Credits zu

absolvieren!

Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“

Rahmen-Learning Agreement

09.05.2019 11Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“

Rahmen-Learning Agreement:

Es sind Kurse im Umfang von mindestens 20 ECTS-Credits zu belegen und

zu bestehen.

Falls Kurse nicht anerkannt werden sollen oder können, nennen Sie die

entsprechenden Gründe im Anhang.

Reichen Sie das Rahmen-Learning Agreement zusammen mit den Einzel-

Learning Agreements im Dekanat ein.

Alle Infos finden Sie zum Nachlesen im Leitfaden im Download Center des

Akademischen Auslandsamtes!

Wenn alle Unterschriften vorliegen, reichen Sie das Rahmen-Learning

Agreement (ohne Einzel-Learning Agreements) beim Akademischen

Auslandsamt ein!

09.05.2019 12Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“

Einholung der Learning Agreements

Stellen Sie ein für Sie passendes Kursprogramm zusammen.

Einholung der Einzel-Learning Agreements bei den Lehrstühlen:

Anerkennung als Substitut (Inhalte und Qualifikationsziele des Kurses an der

Gastuniversität stimmen mit der Veranstaltung an der Uni Passau überein)

Anerkennung als zusätzliche Veranstaltung in einem Schwerpunkt (Veranstaltung

passt inhaltlich sowie im Anforderungsniveau zum Kursangebot des jeweiligen

Lehrstuhls)

Rahmen-Learning Agreement im Dekanat (WiWi 109) einreichen (auch per

Email möglich; Unterschrift erfolgt durch den Studiendekan!)

Einreichung des Rahmen-Learning Agreements im Akademischen

Auslandsamt

Starten Sie möglichst früh mit der Planung!

09.05.2019 13Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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II. b) Kursänderungen und „During the Mobility“

Was passiert, wenn sich die Kurswahl ändert?

Führen Sie bei „During the Mobility“ bitte alle Kurse auf:

abgewählte Kurse

neu hinzugekommene Kurse

Kurse ohne Änderung

Nichtanerkennungen wieder im entsprechenden Anhang eintragen

Unterschriften wie bei „Before the Mobility“

Wird nur benötigt, wenn sich wirklich etwas geändert hat!

09.05.2019 14Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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II. b) Kursänderungen und „During the Mobility“

09.05.2019 15

20

Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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II. c) Notenumrechnung und Anerkennungen

zentrale Notenumrechnung im Dekanat

09.05.2019 16

Für die Umrechnung benötigen Sie die folgenden Dokumente:

das offizielle Transcript of Records der Partneruniversität

im Original (sollte Ihnen hier nur ein digitales

Originaldokument vorliegen, lassen Sie dieses bitte vorab

im Akademischen Auslandsamt bestätigen)

die von den Lehrstühlen ausgestellten, unterschriebenen

Einzel-Learning Agreements

Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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II. c) Notenumrechnung und Anerkennungen

09.05.2019 17

Eintragung der Noten durch das Prüfungssekretariat

Sie benötigen:

das jeweilige Learning Agreement im Original und in Kopie

das Transcript of Records im Original und in Kopie (sollte Ihnen hier nur ein

digitales Originaldokument vorliegen, lassen Sie dieses bitte vorab im

Akademischen Auslandsamt bestätigen)

das Formular zur Erfassung von Auslandsaufenthalten

Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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09.05.2019 18Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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Besonderheiten Juristische Fakultät

• Anerkennung eines Auslandsstudiums als Schwerpunktbereich

„Ausländisches Recht“ nach Aufenthalt möglich (Ansprechpartner:

Andrew Otto)

• Bei einer Beurlaubung wird die Zeit im Ausland nicht auf den Freiversuch

angerechnet Vorgaben für die Freiversuchsneutralität beachten!

• Während der Beurlaubung dürfen gemäß § 48 Abs. 3 BayHschG keine

Prüfungsleistungen während der Beurlaubung erbracht werden– für die

Anmeldung zu und die Ableistung von Schwerpunktleistungen (z.B.

Seminararbeiten) beachten!

• „Responsible Person“ und Unterschrift auf dem Rahmen-Learning-

Agreement: Programmbeauftragter der jeweiligen Partneruniversität

(betreuender Lehrstuhl; siehe Homepage!)

09.05.2019 19Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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Besonderheiten Juristische Fakultät

09.05.2019 20

• N.B.: Hinweisblatt des Landesjustizprüfungsamtes „Informationen zum Freiversuch“, Bayern

• )

Der Freiversuch kann auch bei einem Auslandsstudium erhalten bleiben

(„Freiversuchsneutralität“)!

Voraussetzung zum Erhalt der „Freiversuchsneutralität“

Bitte beachten Sie das Hinweisblatt „Informationen zum Freiversuch“ des

Landesjustizprüfungsamtes Bayern unter folgendem Link:

(https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/informationen_zum_freiversuch)

Eine Beurlaubung von maximal 2 Semestern, die nicht gegen den Freiversuch zählen ist

möglich, WENN:

• Pro Auslandssemester Lehrveranstaltungen im Wert von 8 SWS oder mindestens

12 ECTS-Punkten besucht werden;

• Diese im geltenden, ausländischen oder internationalem Recht (bspw. keine

Rechtsphilosophie oder deutsches Recht) belegt werden und

• Pro Semester 1 Leistungsnachweis erfolgreich erworben wurde. Die Art der

Prüfungsleistung (Klausur oder Referat) ist unerheblich;

• Bei einem Aufenthalt von 2 Semestern sollten die Prüfungsleistungen auf jedes

Halbjahr des Studienjahres verteilt werden, sofern die lokale Prüfungsordnung dies

zulässt.

Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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Besonderheiten FIM

Vor dem Auslandsaufenthalt:

• Unterschrift der Einzel-Learning Agreements: Lehrstühle

• Unterschrift des Rahmen-Learning-Agreements: Vorsitzender des

Prüfungsausschusses (Prof. Dr. Matthias Kranz)

• Wichtig: An der FIM müssen Learning Agreements als Original

vorgelegt werden!

09.05.2019 21Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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Besonderheiten FIM

Nach dem Auslandsaufenthalt:

1. Umrechnung der Noten:

Vorlage folgender Dokumente beim Koordinator für Internationales(Terminvergabe unter [email protected]):

– Einzel-Learning Agreements

– Transcript of Records

– ausgefüllter Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen

– ggf. Angaben zum Notensystem

2. Anerkennung der Noten:

Vorlage folgender Dokumente beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (der die Unterlagen im Anschluss an das Prüfungssekretariat weiterleitet):

– Einzel-Learning Agreements

– Transcript of Records

– ausgefüllter Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen mit Noteneintrag von Hr. Mages

09.05.2019 22Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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III. Beurlaubung

Wie kann ich mich beurlauben lassen?

Antragstellung beim Studierendensekretariat:

Sommersemester: bis zum 30. April des betreffenden Semesters

Wintersemester: bis zum 31. Oktober des betreffenden Semesters

Dennoch ist die Rückmeldung und Überweisung des Semesterbeitrags

erforderlich.

Es dürfen während der Beurlaubung an der Universität Passau keine

Leistungen erstmalig abgelegt werden! Auch Notenverbesserung ist nicht

möglich.

Konsequenz: Zählung der Fachsemester wird für die Dauer der Beurlaubung

angehalten.

Werden später aber 25 oder mehr ECTS-Credits anerkannt, erfolgt im

Nachhinein eine Hochstufung um ein Fachsemester.

09.05.2019 23Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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IV. Aufenthaltsbestätigung

Was muss ich bei meiner Aufenthaltsbestätigung beachten?

FALSCH:

Das Datum der Unterschrift

darf nicht vor Aufenthaltsende liegen!

Grundlage für die Berechnung des

Förderzeitraums bei Erasmus+.

Umfasst nur die Aufenthaltsdauer, die

direkt im Zusammenhang mit dem

Auslandsstudium anfällt.

09.05.2019 24Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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IV. Aufenthaltsbestätigung

Was muss ich bei meiner Aufenthaltsbestätigung beachten?

RICHTIG:

Idealfall: am Tag der Ankunft und

der Abreise unterschreiben lassen

Verlängerungen des Aufenthalts-

zeitraums mind. sechs Wochen

vor Ende beantragen (per E-Mail

an [email protected]).

09.05.2019 25Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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V. Erasmus-Förderung

Berechnung:

Wird jedes Jahr neu berechnet.

Auszahlung der ersten Rate (80% der Gesamtförderung) erfolgt vor dem

Auslandsaufenthalt, aber erst nach dem Einreichen des Rahmen-Learning

Agreements.

Auszahlung der zweiten Rate (20% der Gesamtförderung) erfolgt nach dem

Auslandsaufenthalt und zwar nach Einreichen aller notwendigen Erasmus-

Dokumente.

09.05.2019 26Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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V. Erasmus-Förderung

Fördersätze:

Ländergruppe 1 (450 Euro/Monat*):

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen,

Schweden, Vereinigtes Königreich**

Ländergruppe 2 (390 Euro/Monat*):

Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande,

Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

Ländergruppe 3 (330 Euro/Monat*):

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (FYROM),

Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei,

Ungarn

* ggf. wird nicht die gesamte Aufenthaltsdauer gefördert

** in wieweit Aufenthalte nach dem Brexit gefördert werden können, steht noch nicht fest

2709.05.2019 Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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V. Erasmus-Förderung

Förderung von kostenpflichtigen Sprachkursen:

Müssen im direkten Zusammenhang mit einem Erasmus-Aufenthalt stehen.

Mind. 50 Unterrichtsstunden.

Erstattung der Sprachkurskosten bis max. 500 EUR.

Antrag bis sechs Wochen vor Beginn des Sprachkurses im Akademischen

Auslandsamt (Formulare unter http://www.uni-passau.de/internationales/ins-

ausland-gehen/europaeische-partnerhochschulen-erasmus/das-programm-

erasmus/sprachkursfoerderung/)

09.05.2019 28Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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V. Erasmus-Förderung

OLS-Sprachtest und -kurs:

a) Verpflichtender Online-Sprachtest vor Antritt und nach Abschluss des

Auslandssemesters

– Zugang in den kommenden Wochen per E-Mail.

– In der Hauptunterrichtssprache.

– Kein Auswahlkriterium – soll Entwicklung der Sprachkenntnisse dokumentieren.

– Voraussetzung für Erasmus+ Förderung (Ausnahme: Muttersprachler).

– C2-Niveau: kein zweiter Sprachtest

b) Freiwilliger tutorierter Online-Sprachkurs

– In der Hauptunterrichtssprache; ab B2-Niveau ggf. Landessprache.

09.05.2019 29Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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VI. Checklisten und weitere Links

09.05.2019 30Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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VI. Checklisten und weitere Links

Wo bekomme ich mehr Informationen?

www.uni-passau.de/internationales/ins-ausland-gehen/download-center/

http://www.uni-passau.de/internationales/ins-ausland-gehen/

www.uni-passau.de/studium/waehrend-des-studiums/rueckmeldung-

co/beurlaubung

passau.moveon4.de/publisher/1/deu

anabin.kmk.org/anabin-datenbank.html

09.05.2019 31Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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VII. Kontaktdaten des Akademischen Auslandsamts

Almut Bareiß, Tel.: +49 (0)851 509 1167, Mail: [email protected]

Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 8:30-12 Uhr und n.V. im (VW) R 109 (Offene Sprechstunde ohne vorherige

Terminvergabe)

Stefanie Dallmeier, Tel.: +49 (0)851 509 1165, Mail: [email protected]

Sprechzeiten: Mo - Fr 8:30-12 Uhr und n.V. im (VW) R 108 (Offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvergabe)

Heidi Würdig, Tel.: +49 (0)851 509 1163, Mail: [email protected]

Sprechzeiten: Mo - Fr 8:30-12 Uhr und n.V. im (VW) R 107 (Offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvergabe)

Allgemeine Anfragen und einzureichenden Dokumente bitte an:

Simon Kalmbach, Judith Neckermann, Sarah Sohn

Mail: [email protected] / [email protected]

(VW) R 109

3209.05.2019 Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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VII. Kontaktdaten der JURF

Für Studierende der Juristischen Fakultät:

Ulrike Wassermann

Telefon: +49 (0)851 509 2374

Mail: [email protected]

Web: http://www.jura.uni-passau.de/internationales/

Sprechzeiten: Di 14-16 Uhr │(JUR) R 225

Offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvergabe

Andrew OttoSchwerpunkt Ausländisches Recht

Telefon: +49 (0)851 509 2375

Mail: [email protected]

Web: http://www.jura.uni-passau.de/internationales/

Sprechzeiten: Mi 11-12 Uhr │(JUR) R 227

Offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvergabe

09.05.2019 33Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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VII. Kontaktdaten der WIWIF

Für Studierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät:

Diana Bürgermeister

Telefon: +49 (0)851 509 2401

Mail: [email protected]

Web: http://www.wiwi.uni-passau.de/internationales/

Sprechzeiten: Mi, Do und Fr 08:30-12:30

Raum: (WIWI) R 109

09.05.2019 34Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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VII. Kontaktdaten der FIM

Für Studierende der Fakultät für Informatik und Mathematik:

Prof. Dr. Matthias Kranz

Telefon: +49(0)851 509 3081Mail: [email protected]: http://www.fim.uni-passau.de/studium/auslandsstudium/

Sprechzeiten: Mo 9 Uhr │(ITZ) R 228

ausschließlich nach vorheriger Anmeldung per Mail

Wolfgang MagesKoordinator für Internationales

Telefon: +49(0)851 509 3066Mail: [email protected]: (ITZ) R 239

09.05.2019 35Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß

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Noch Fragen?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit… und „go out“!