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Subventionierte Landwirtschaft Flächenstilllegungsprämien EU - Förderungen Magdalena Daniel - Corina Geith - Frank Steinbach - Tilo Uhlemann

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Subventionierte LandwirtschaftFlächenstilllegungsprämien

EU - Förderungen

Magdalena Daniel - Corina Geith - Frank Steinbach - Tilo Uhlemann

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Inhalt

1. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

- Entstehung - Zielsetzung / Grundsätze - Folgen / Fehlentwicklung - Reformbedarf

2. Reform 1992 - Verpflichtung der EU - Inhalte der Reform - Zwischenbilanz

3. Agenda 2000 - Regelungen - Veränderungen für die Landwirte - Flächenstilllegungen - Bilanz und Ausblick

4. Fördermaßnahmen - Zielsetzung - Fördergebiete - Neue Länder - Gemeinschaftsinitiativen

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1.Gemeinsame Agrarpolitik

Entstehung:

Die europäische Gemeinschaft, ein alter Gedanke, der sich nach dem 2. Weltkrieg aufgrund wirtschaftlicher und politischer Gegebenheiten endlich durchsetzte. Seit den Anfängen des Einigungsprozesses Europas zählt die Agrarpolitik zu den wichtigsten Aufgabenfeldern. Wer hätte gedacht, dass in den frühen fünfziger Jahren die Gründerstaaten (Frankreich, Italien, Niederlande, Belgien, Luxemburg und Deutschland) kaum die Versorgung ihrer Bevölkerung mit Agrarprodukten gewährleisten konnten?

Die Erinnerung an Hunger und Lebensmittelknappheit im und nach dem Zweiten Weltkrieg prägte das Denken der Politiker. Sie sahen eine vorrangige Aufgabe darin, den Mangel an Nahrungsmitteln zu überwinden und die Versorgung der Bevölkerung langfristig zu sichern. Deshalb wurde die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bereits 1957 im EWG-Vertrag festgeschrieben.

Zielsetzung:. - Steigerung der Produktivität der LWS, - Sicherung eines angemessenen Lebensstandards für die Landwirte, - Sicherstellung der Versorgung,

- Stabilisierung der Märkte und - Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen.

Grundsätze: Die GAP beruht dabei bis heute auf drei Grundsätzen: - Gemeinsamer Agrarmarkt (freier Warenverkehr in einem einheitlichen Markt),

- Gemeinschaftspräferenz (EU-Produkten wird gegenüber Produkten aus anderen Ländern Vorrang eingeräumt),

- Gemeinsame Finanzierung.

Instrument der Gemeinsamen Agrarpolitik war zunächst im wesentlichen die Preispolitik. Die Devise war garantierte Preise für den Erzeuger ohne Beschränkung der Produktion, obwohl die Preise für Gemeinschaftserzeugnisse dabei meist weit über dem Weltmarktpreis lagen. Damit sie dennoch günstiger als importierte Waren angeboten werden konnten, wurden eingeführte landwirtschaftliche Produkte mit Zöllen oder Abgaben gegenüber den Gemeinschaftserzeugnissen verteuert. Ausfuhrbeihilfen sicherten die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Erzeugnisse auf dem Weltmarkt.

Doch die Produktivität steigerte sich mehr als erwartet. Zudem halbierte sich die Anzahl der Landwirte, es bildeten sich stattdessen immer größere Betriebe. Bereits Anfang der siebziger Jahre wurde in der EU der Bedarf an den meisten Grundnahrungsmitteln durch eigene Erzeugnisse gedeckt. Schließlich führte die zunehmende Produktivität in der Landwirtschaft, die ursprünglich ein wichtiges, historisch begründetes Ziel der gemeinsamen Agrarpolitik war, zu einer kostspieligen Überproduktion

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Reformbedarf- Die Gründe, warum die GAP in den siebziger Jahren in diese Sackgasse geriet, sind vielfältig:

- sinkende Nachfrage nach Fleisch und Milchprodukten, - immense Fortschritte in Wissenschaft und Technik, - schlechte Absatzchancen für teures EU-Futtergetreide und - die ebenfalls subventionierte Landwirtschaft einiger Staaten außerhalb der EG, z.B. der USA. - das falsche Anreizsystem (Preis + Interventionskäufe) und die damit verbundenen hohen Preise

und Absatzgarantien für die LWS-Produkte

Für die Landwirte bestand somit kein Grund, ihre Produktion zu drosseln oder umzustellen („Butterberge/Milchseen“). Die Überschüsse, die sie am Markt vorbei produzierten, wurden auf Kosten der EG eingelagert, aufgekauft oder zu subventionierten Preisen auf den Weltmärkten verkauft. Während der Grad der Selbstversorgung also auf über 100 % stieg, erhöhte sich der Agrarhaushalt bis 1992 ebenfalls auf rund 58 Prozent des Gesamthaushalts der Europäischen Union und löste damit eine Haushaltskrise aus. Immer lauter werdende Kritik an der gemeinsamen Agrarpolitik, sowie an der dauernden Überbeanspruchung des Bodens durch Dünge- und Schädlingsbekämpfungsmittel führte zu Beginn der neunziger Jahre zu dem Entschluss, dass eine grundlegende Agrarreform durchzuführen sei. Dieser wurde durch die Uruguay-Runde des GATT (General Agreement of Traffic and Trade) bestärkt, wo man sich für eine gewisse Öffnung der EU-Agrarmärkte aussprach. Bis zur endgültigen Reform 1992 fuhr man deshalb ab 1984 die Interventionspreise zurück und senkte die Preise für Rindfleisch und Getreide schrittweise in Richtung Weltpreisniveau

- alle folgenden Korrekturmaßnahmen hatten nur geringe oder sogar gegenteilige Erfolge - Begrenzung der Preisgarantien - Produktionsquoteneinführung- Erzeuger an Markordnungskosten zu beteiligen

Häufig erfolgten sogar ungewollte Marktreaktionen Als Beispiel sei nur die vermehrte Schlachtung von Kühen aufgrund der Preis- und Mengenbeschränkung bei Milch erwähnt, die einen Preisverfall für Rindfleisch und das Entstehen hoher Lagerbestände nach sich zog

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2. Grundlegende Reform 1992

Verpflichtungen de EU

In Schlichtungsverhandelungen mit den USA, verpflichteten sich beide Seiten Subventionen abzubauen und die Märkte zu öffnen. Vereinbart wurde eine Friedensklausel: Die USA verpflichten sich, gegen die EU keine neuen Verfahren im GATT ( General Agreemant of Traffic and Trade ) zu beantragenoder einseitige Sanktionsmaßnahmen zu verhängen, solange die EU sich an ihre Zusagen hält.

Zusagen bis zum Jahr 2000 - die internen Agrarpreisstützungen um 20% zu senken - die Exporterstattungen um 36% und die Exporterstattungen subventionierter Ausfuhren um 21% zu senken - die Belastungen von Agrarimporten um 36% zurückzuführen - für Agrarprodukte aus Drittländern einen Mindestzugang von 5% des EU Verbrauchs zu gewähren

Inhalte der Reform

Mit der Reform von 1992-95 ( drei Stufen) ist erstmalig in der Geschichte der Gemeinsamen Agrarpolitik ein Systemwandel eingeleitet worden: Marktsteuerung und Einkommensverteilung wurden - wenn auch zunächst nur für wenige Produkte - instrumentell entkoppelt.

- Die auf einen besseren Marktausgleich zielende stufenweise Senkung der Mindestpreise für Produkte wird seitdem in ihrer negativen Einkommenswirkung durch Ausgleichszahlungen kompensiert. - Im pflanzlichen Bereich wird bei Getreide, Ölfrüchten und Eiweißpflanzen eine Ausgleichsprämie gewährt, die an die mit diesen Kulturarten bestellte Fläche gebunden ist. Ihre Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Hektarertrag der Anbauregion, in der der landwirtschaftliche Betrieb liegt. Um die Ausgleichszahlung zu erhalten, ist der Landwirt normalerweise verpflichtet, 15% der mit den ausgleichsberechtigten Früchten bestellten Fläche stillzulegen. - Auch für die stillgelegte Fläche wird eine Prämie gewährt; anders als die Hektarbeihilfe, die mit jeder Preissenkungsstufe steigt, ist diese Prämie nicht dynamisiert. Auf den stillgelegten Flächen dürfen nachwachsende Rohstoffe angebaut werden, ohne dass die Stillegungsprämie verloren geht. Voraussetzung dafür ist, dass Anbau- und Abnahmeverträge mit einem Aufkäufer oder Erstverarbeiter geschlossen worden sind. - Im Bereich der tierischen Erzeugung wurde bei Rindfleisch ebenfalls eine Senkung der Preisstützung mit eine Ausgleichszahlung gekoppelt. Diese Tierprämie ist an eine schrittweise Verringerung der Besatzdichte je Hektar Futterfläche sowie an Bestandsobergrenzen (Ausnahme: neue Bundesländer) gebunden.

Die Reform der Agrarpolitik wurde durch Maßnahmen im Sozial- und Umweltbereich der Landwirtschaft flankiert. Dazu zählten u.a.: - finanzielle Förderung des Vorruhestandes in der Landwirtschaft, - Erleichterung von Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen durch Erlösausgleichszahlungen, - Prämien für extensive Produktionsverfahren sowie für die Bereitstellung von Flächen für Naturschutz und ökologischen Landbau.

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Zwischenbilanz der ersten Reform Die dritte und letzte Phase der im Jahre 1992 eingeleiteten und bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres 1995/96 terminierten Reform der Agrarpolitik begann am 1. Juli 1995. Es sprechen viele Gründe dafür, dass die Reform über das Jahr 1996 hinaus dynamisch weitergeführt werden musste. Sie ist unvollständig und unbefriedigend geblieben.

- Unvollständig, weil ein so wichtiges Erzeugnis wie Zucker, aber auch andere pflanzliche Produkte (Obst und Gemüse, Wein) und tierische Erzeugnisse (Schweinefleisch, Eier und Geflügel), nicht in das neue Konzept einbezogen worden sind, obwohl sie zusammen mehr als die Hälfte der landwirtschaftlichen Produktion ausmachen.

- Unbefriedigend ist die Reform, weil einerseits bei den einbezogenen Produkten der Subventionsbedarf in der Summe nicht gesenkt werden konnte und weil als Folge der Beschränkung auf bestimmte Produkte entweder neue innerlandwirtschaftliche und interregionale Wettbewerbsverzerrungen geschaffen oder alte nicht beseitigt worden sind.

- So wird auch dadurch, dass Zuckerrüben von der Preissenkung ausgenommen sind, ihre Rentabilität gegenüber anderen Ackerfrüchten erhöht, ohne dass dies von der Marktlage her gerechtfertigt wäre.

- Die Reform der Agrarpolitik hat den Regelungs- und Kontrollbedarf in einem Ausmaß erhöht, das sowohl die Betriebe als auch die Verwaltung stark belastet und zu weiteren volkswirtschaftlichen Kosten führt.

- Bedauerlich ist auch, dass mit der Reform nicht gleichzeitig ein Konzept realisiert worden ist, das die Agrarpolitik stärker mit den Belangen von Natur und Umweltschutz verzahnt. Zwar ist eine Reihe von flankierenden Maßnahmen beschlossen worden, mit deren Hilfe u.a. die umweltfreundliche Agrarproduktion, die ökologische Landbewirtschaftung und die Aufforstung gefördert werden sollen. Nach wie vor fehlt eine weitgehende Integration von ökologischen und agrarpolitischen Ziel-Mittel-Systemen.

- Statt mit einer Kostensenkung der Gemeinsamen Agrarpolitik ist auf absehbare Zeit noch mit einer zunehmenden Haushaltsbelastung zu rechnen. Für die Europäische Union bedeutet dies, dass die Subventionsintensität weiter steigt und dass die Agrarleitlinie für das Jahr 1996, d.h. die Begrenzung der Agrarausgaben im EG-Haushalt, nur mit Mühe, wenn überhaupt, eingehalten werden kann.

- Unbefriedigend an der Reform der Agrarpolitik ist auch, dass mit den Quotenfestsetzungen und der gegenwärtigen Praxis der Flächenstillegung den räumlichen Anforderungen an eine ökonomisch wie ökologisch orientierte Agrarmarktpolitik kaum Rechnung getragen werden kann: Kleinbetriebe werden durch Ausnahmeregelungen bei den Ausgleichszahlungen eher bevorzugt. Größere Betriebe müssen, um Einkommenseinbussen in Grenzen zu halten, Ration-alisierungsreserven mobilisieren. Die mengenregulierenden Instrumente wie Produktionsquoten und Flächenstillegungen werden noch zu unflexibel gehandhabt und dürften insgesamt eher strukturkonservierend wirken.

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3. Agenda 2000

Damit die Gemeinsame Agrarpolitik den Herausforderungen der kommenden Jahre gerecht wird, musste sie sich weiterentwickeln. In der neuen GAP-Reform von 1999 spiegelte sich der Wandel wider, den die Landwirtschaft in den nächsten Jahren vollziehen wird.

Die im Jahr 2000 begonnenen Verhandlungen über eine weitere Liberalisierung der Weltagrarmärkte und die bevorstehende Erweiterung der EU stellen die Gemeinsame Agrarpolitik vor ihre größte Herausforderung. Durch die Aufnahme neuer Mitglieder wird sich die landwirtschaftliche Produktionsfläche vergrößern und die Zahl der Agrarbetriebe anwachsen. Dies bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Agrarpolitik.

Mit der neuerlichen GAP-Reform im Rahmen der Agenda 2000 hatte sich die Europäische Union für die neuen Herausforderungen gerüstet. Sie vertiefte und erweiterte die Reform von 1992, indem sie die Preisstützungen durch Direktbeihilfen ersetzte und die Entwicklung des ländlichen Raums zum zweiten Pfeiler der Gemeinsamen Agrarpolitik machte.

Regelungen im Rahmen der Agenda 2000

- Senkung der Stützpreise um weitere 15%

Die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik im Rahmen der Agenda 2000 führte bei zu einer Schrittweisen Senkung der administrativen Stützpreise in den Wirtschaftsjahren 2000/01 und 2001/02 um jeweils 7,5%.

- Erweiterung der föderfähigen Prokuktpalette

Für Ölsaaten, Öllein und Eiweißpflanzen erhalten die Landwirte Erzeugerpreise, die sich an den Weltmarktpreisen ausrichten. Grundsätzlich erhalten die Landwirte für die Preissenkung flächenbezogene Zahlungen zum teilweisen Ausgleich von Einkommensverlusten. Landwirte können auf Antrag für Getreide, Mais, Ölsaaten, Öllein, Eiweißpflanzen und Stilllegungsflächen Flächenzahlungen erhalten.

- Es werden zwei „Erzeugertypen“ unterschieden:

Erzeuger ohne Stilllegungsverpflichtung (bisher „Kleinerzeuger“):Sie erhalten auf Antrag Flächenzahlungen für die Anbaufläche, die maximal der Erzeugung von 92 Tonnen Getreide auf der Basis des historischen Getreideertrages entspricht Ca 18ha. Sie sind von der obligatorischen Flächenstilllegung ausgenommen, können aber freiwillig stilllegen.

Erzeuger mit Stilllegungsverpflichtung (bisher „Allgemeine Regelung“):Sie erhalten auf Antrag Flächenzahlungen für eine Anbaufläche, die der Erzeugung von mehr als 92 Tonnen Getreide auf der Basis des historischen Getreideertrages entspricht. Sie müssen an der obligatorischen Flächenstilllegung von derzeit 15% teilnehmen.

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- Im Gegensatz zu den bisherigen Regelungen erhalten alle Erzeuger für die jeweiligen Kulturarten spezifische Flächenzahlungen und müssen keine pauschale Stilllegungspflicht von 10% einhalten

Der maximale Flächenumfang kann im Einzelfall von 12,6 ha bei 100% Maisanbau bis 17,9 ha bei 100% Getreideanbau schwanken ( Anbauäquivalent). Die Höhe der Flächenzahlungen pro Hektar und die Notwendigkeit der Stilllegung wird also von der Art und dem Umfang der angebauten Kultur bestimmt. Neu ist auch, dass Erzeuger ohne Stilllegungsverpflichtung 0-33% ( neu bis 50%) der flächenzahlungsfähigen Anbauflächen freiwillig stilllegen können. Als Stilllegungsform ist nur noch die „Einfache Stilllegung“ mit und ohne den Anbau nachwachsender Rohstoffe möglich. Auf stillgelegten Flächen besteht eine Pflegepflicht zur Sicherung der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit. Die stillgelegten Flächen sind zu begrünen. Eine Schwarzbrache ist nicht erlaubt. Der Aufwuchs darf nicht genutzt werden und muss, sofern er gemäht oder gemulcht wurde, auch breitflächig auf der Fläche belassen werden (z. B. keine Lagerung am Feldrand). Diese Regelungen gelten einheitlich für obligatorische und freiwillige Stilllegung.

Ab 2000 wurden auch Sonderbeihilfen für bestimmte Körnerleguminosen (Linsen u. Kichererbsen für den menschlichen Verzehr; Wicken für die Tierernährung) in Höhe von 345 DM/ha gewährt. Auch hier ist die Förderung auf eine bestimmte Höchstfläche in der EU beschränkt. Bei einer Teilnahme an dieser Förderung gelten besondere Anbau- und Nachweispflichten. Die Antragstellung erfolgt erstmals im Rahmen des Gemeinsamen Antrags.

Für welche Betriebe ist die Flächenstilllegung die optimale Strategie?

Für Betriebe mit über 18 ha flächenzahlungsfähigen (A)-Flächen ändert sich nur die Höhe der Flächenzahlungen pro ha. Sie werden in der Regel auch zukünftig stilllegen.

Betriebe mit 13-18 ha flächenzahlungsfähigen Flächen erreichen bzw. überschreiten knapp die 92t-Grenze. Sie werden die obligatorische Stilllegung unter gesamtbetrieblichen Gesichtspunkten prüfen, um für alle Flächen Zahlungen zu erhalten.

Betriebe unter 13 ha A-Flächen werden in der Regel nicht stilllegen (keine Pflichtstilllegung), da auch ohne Stilllegung die nunmehr erhöhten Flächenzahlungen für alle Ölsaaten-, Mais- und Eiweißpflanzenflächen gewährt werden. Eine freiwillige Stilllegung ist aus gesamtbetrieblichen Gesichtspunkten denkbar.

Bilanz und Ausblick

- Die zurzeit laufende WTO-Runde wird der EU zusätzliche Beschränkungen bei der externen Protektion des Agrarsektors auferlegen. Die von allen Mitgliedern der WTO verabschiedete Agenda hält fest, dass die Exporterstattungen weiterhin abgebaut werden und möglichst auslaufen sollen, Zölle sollen reduziert und der Marktzugang erweitert werden.

Die EU hat bereits in die Verhandlungen eingebracht, die eigenen Ausgaben für Exportsubventionen um 45 % ( 30% 1992 und 2x7,5% 2001 und 2002 ) und die Zölle um 36 % zu senken Bei diesem Verhandlungsangebot ist zu bedenken, dass die EU bereits bei der derzeitigen Regelung Probleme hat, die Verpflichtungen zum Abbau der Exporterstattungen der Uruguay-Runde 1992 einzuhalten.

- Desweiteren sollen laut WTO Forderungen die Subventionszahlungen in 5 Jahren halbiert werden.Wohingegen die Bundesregierung bereit ist,bis zum Jahre 2012 die Bereiche 5000-50000 Euro um 12,5% und den Bereich über 50000 Euro um 19% zu kürzen

- Als Großaufgabe ist auch die zukünftige Reform der EU 25 zu sehen, bei der vorrangig Agrarländer mit Subventionsanspruch beitreten. Spätestens nach Ablauf der momentan eingebauten Übergangsregelungenwird es zu einer Infragestellung der Agrarsubvention an sich kommen.

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Zusammenfassend die vorhandenen Fördermaßnahmen

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft hat das eigentliche Ziel, der Erhaltung und dem Ausbau der internationalen Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt.

Zielsetzung

- Umweltschutz, regionalen oder nationalen Maßnahmen wie Luft- und Gewässer-reinhaltung kann kaum noch effizient von einzelnen Staaten umgesetzt werden

- Planung großer Infrastrukturvorhaben (z.B. Aus- oder Umbau von Telekommunika-tionsnetzen), erfordern transnationale Abstimmungen

- räumliche Strukturen, von EU beeinflußt, wie die gemeinschaftlich Agrarpolitik und deren Auswirkungen auf den ländlichen Raum

Die wichtigsten, aus dem EU- Haushalt (98 Mrd. Euro) finanzierten Fördermaßnahmen sind eine gemeinsame Agrarpolitik (43%) und Strukturpolitik (33,6%).

- Agrarpolitik Preisstützung der Produkte gegen direkte Behilfe für Landwirte ersetzen, deren Einkommenniveausichern und die Landwirtschaft wettbewerbsfähig machen.

- Strukturpolitik Unterschiede zwischen strukturschwachen und starken Regionen innerhalb der EU ausgleichen. Über Festlegung von EU- Fördergebieten. Investitionen überwiegend für materielle Verbesserung der Infrastruktur..

Fördergebiete

Ziel 1 Förderwürdigkeit aus im EU-Vergleich niedrigen Pro-Kopf-Einkommen, Maßstab zur Beurteilung einer Region und Zielerreichung gut eignet und außerdem auf einen EU- weiten Vergleich möglich

Ziel 2 überdurchschnittlich hohe Arbeitslosenquote, der Anteil an Industrie Erwerbstätigen seit 1975 über oder gleich dem Gemeinschaftsschnitt gelegen und seitdem zurückgegangen

Neue LänderIn den neuen Bundesländer findet seit 1990 ein drastischen Prozeß des wirtschaftlichen Umbruchs, schwierigen Privatisierungsprozesse und die Anpassung der Unternehmen an Marktwirtschaft statt.Beeinträchtigt durch Infrastrukturdefizite in den Bereichen Kommunikation, Verkehr, Ver- und Entsorgung sowie Wohnen, durch die Altlastenproblematik und Enteignungen zu SED-Zeiten.

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LEADER II- Gebiet Lommatzscher Pflege

GemeinschaftsInitiativen

- sind aus Strukturfonds kofinanzierte Programme, die spezifische Ziele verfolgen. Sie dienen ausschließlich definierten Zielsetzungen der Gemeinschaft. Für sie waren bis 1999 insgesamt 9% der für die Strukturfonds bereitgestellten Mittel reserviert. Fördermaßnahmen: INTERREG II, LEADER II, HORIZON,...

LEADER Forderung aus Brüssel - Vernetzung und Gesamtentwicklung eines bestimmten Gebietes- bestehende Projekte unterstützen und neue Projekte fördern- Identifikation und Eigeninitiative der Bewohner fördern

Seit 1998 Abkehr von Einzelprojektförderung und Hinwendung zu programmorientierten Fördersatz, LEADER fordert ergänzend konzeptionelle Entwicklung auf lokaler, regionaler Ebene. Von unter nach oben Prinzip, ein Wir-Gefühl entwickeln.

In das LEADERII Gebiet Lommatzscher Pflege flossen 1,8Mill € Fördermittel

Projekte: - Fotodokumentation alter Bausubstanz - Dokumentation jüngerer Geschichte - Ökobauernhof Auterwitz

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