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Dr. Martin Schirmbacher | München, 18. März 2015
SUCHE UND RECHT – WAS GIBT ES NEUES BEI SEA UND SEO?
im Rahmen der SMX München 2015
Suche und Recht – Was gibt es Neues bei SEA und SEO?
SEA
BrandbiddingGestaltung der AnzeigenHaftung wegen Anzeigen
SEO
OnpageInterne SuchmaschinenMetatagsSchutz von SEO-Texten
Linkbuilding
IM ANGEBOT
Gliederung
@mschirmbacher
NEU
SEA: Brandbidding
Europäischer Gerichtshof:
„Eine Markenverletzung liegt vor, wenn aus der Anzeige für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke … oder vielmehr von einem Dritten stammen."
Suche und Recht – Was gibt es Neues bei SEA und SEO?
Grundsätzlich keine MarkenverletzungArgumente
Deutliche Kennzeichnung als Anzeige Kein Anhaltspunkt in der Anzeige auf eine wirtschaftliche VerbindungAus der Einblendung der Werbung bei Eingabe des Suchbegriffes allein kann nicht auf eine solche Verbindung geschlossen werden.
FolgenBuchung fremder Marken als Keyword ist grundsätzlich zulässigHinweises in der Anzeige bedarf es nichtAusnahmen bestätigen die Regel (wenn Schluss auf wirtschaftliche Verbindung nahe liegt)
BGH-RECHTSPRECHUNG ZUM BRANDBIDDING
SEA: Brandbidding
@mschirmbacher
LG Frankfurt 11/2010
OLG Frankfurt 07/2011
Bundesgerichtshof 02/2013 ?OLG Frankfurt 04/2014
Bundesgerichtshof 02/2015
Suche und Recht – Was gibt es Neues bei SEA und SEO?
OLG Frankfurt vom 10.4.2014, Az. 6 U 272/10
Verstoß gegen Art. 9 Abs. 1 lit. c GMVbesondere Bekanntheit der Marke und unlautere Trittbrettfahrerei durch Rücken in ein negatives LichtProblem (1): „Ersparnis bis 94%“ = Vergleich mit Beate Uhse?Problem (2): Besondere Bekanntheit der Marke „BEATE UHSE“
BGH vom 5.2.2015, Az: I ZR 103/14
Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen
BEATE UHSE: AUSNAHMEN BESTÄTIGEN DIE REGEL
SEA: Brandbidding
@mschirmbacher
Suche und Recht – Was gibt es Neues bei SEA und SEO?
Ausnahmen sind denkbar; Grenzen sind fließend
Andere Länder, andere Sitten
Beispiel Österreich und FrankreichVorsicht bei Auslieferung von Ads in diese LänderVorsicht auch bei Übernahme von Ads von Google.de auf österreichische Seite
Wettbewerbsrechtliche Beschränkungen
Buchungen von Domain-NamenAdCopy-Praktiken
BRANDBIDDING – WEITERE AUSNAHMEN
SEA: Brandbidding
@mschirmbacher
Suche und Recht – Was gibt es Neues bei SEA und SEO?
Aber keine Markenverletzung wenn Anzeige im getrennten Werbeblock erscheint und keine Hinweise auf urspüngliche Marke oder Produkte enthält
Kein Hinweis auf fehlende Verbindung erforderlichKein Unterschied, ob Marke selbst gebucht wurde oder Broad Match
Wichtig: klare Trennung von Werbung und Trefferliste
ZUSAMMENFASSUNG DER RECHTSPRECHUNG
SEA: Brandbidding
@mschirmbacher
SEA: Gestaltung der Anzeigen
Suche und Recht – Was gibt es Neues bei SEA und SEO?
Grundsatz: Markenrechtsverletzung
Suggerierung wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Werbenden und Markeninhaber
Daher Vorsicht bei Keyword Insertion
Ausnahme: Berechtigung zur Nutzung der Marke
FREMDE MARKEN IN DER ANZEIGE SELBST
SEA: Gestaltung der Anzeigen
@mschirmbacher
Suche und Recht – Was gibt es Neues bei SEA und SEO?
Lizenznehmer
Reseller von Neuware
Gebrauchtwarenhändler
Ersatzteilhändler
Zubehörhändler
Anbieter nachgelagerter Leistungen
Plattformen und Marktplätze
Vergleichsportale
Preissuchmaschinen
Verkäufer von Konkurrenzprodukten
Wettbewerber
FREMDE MARKEN IN DER ANZEIGE SELBST
SEA: Gestaltung der Anzeigen
@mschirmbacher
Suche und Recht – Was gibt es Neues bei SEA und SEO?
Grundsatz: Markenrechtsverletzung
Ausnahme: (vermeintliche) Berechtigung zur Nutzung der Marke
Lizenznehmer, Reseller, Ersatzteilhändler
Schwierig bei Plattformen, Vergleichsportalen, Preissuchmaschinen
Sonderfall: Vertragliche Vereinbarung
Zweifelhaft, ob der Hersteller/Großhändler, das Brandbidding untersagen darf
FREMDE MARKEN IN DER ANZEIGE SELBST
SEA: Gestaltung der Anzeigen
@mschirmbacher
Google-Anzeigen sind Werbeanzeigen
Suche und Recht – Was gibt es Neues bei SEA und SEO?
Werden Preise angegeben, müssen das die Endpreise seinMehrwertsteuer inklusive, und Versandkosten mindestens auf der Landingpage integrieren
Wird für Mehrwertnummern geworben, müssen die Kosten in der Anzeige erwähnt werdenPreisvergleiche („Billigflüge billig -70%) müssen zutreffend seinIrreführung ist verboten („Taxi“-Werbung von MyDriver)Lieferfristangaben müssen stimmen
Konkretisierungen dürfen auf die LandingpagePflichtangaben
Heilmittel: „Risiken und Nebenwirkungen“KfZ: EnergieverbrauchsangabenLandingpage kann jeweils helfen
GOOGLE-ANZEIGEN SIND WERBEANZEIGEN
SEA: Gestaltung der Anzeigen
@mschirmbacher
SEA: Haftung wegen Anzeigen
Suche und Recht – Was gibt es Neues bei SEA und SEO?
Problem: Markenverletzungen in Plattformen durch gewerbliche Händler
Gefälschte MarkenwarenVerwendung der Marken in Angebotsbeschreibungen
Grundsatz: Haftung erst ab KenntnisProblem: generelle Kenntnis des Plattformbetreibers
eBay-AGB: Verbot von MarkenverstößenStichprobenkontrollen Schlagwortfilter VeRI-Programm
FolgenHaftung von PlattformenHaftung von Preissuchmaschinen
PLATTFORMHAFTUNG WEGEN ADWORDS-ANZEIGEN
SEA: Haftung wegen Anzeigen
@mschirmbacher
SEO: Onpage
Suche und Recht – Was gibt es Neues bei SEA und SEO?
INTERNE SUCHMASCHINEN
SEO: OnPage
Perpetuierte Ergebnisse interner Suchfunktionen in Shops und Suchseiten als Markenrechtsproblem
BGH zu POWER BALL
Verantwortlichkeit des Website-Betreibers für Google-Ergebnisse, wenn er weiß, dass bestimmte Seiten/Inhalte übernommen werdenHaftung auch für Ergebnisseiten interner Suchmaschinen in automatischen VerfahrenTatsache, dass die Seite verwendet wird, um bei Google zu ranken, genügt als markenmäßige Verwendung
@mschirmbacher
Suche und Recht – Was gibt es Neues bei SEA und SEO?
INTERNE SUCHMASCHINEN
SEO: OnPage
OLG Braunschweig zu Posterlounge
Interne Suche, die eine Suche nach Marken zulässt, ist nicht per se markenrechtswidrigWird das Suchergebnis aber in einer gesonderten Seite gespeichert, die über Google gefunden wird, sind dem Betreiber Markenverletzungen auf Google zuzurechnenGilt sowohl für Plattformen als auch für Preissuchmaschinen (und für Online-Shops auch)Betreiber haftet als Störer, nicht als TäterLetztes Wort noch nicht gesprochen
@mschirmbacher
Suche und Recht – Was gibt es Neues bei SEA und SEO?
Gattungsbegriffe in Metatags
grundsätzlich zulässigFremde Marken als Metatags
BGH vom 18.5.2006, Az. I ZR 183/03 (Impuls)fremde Marken in Metatags sind MarkenverletzungWettbewerber dürfen diese Marken nicht im Quellcode verwenden
METATAGS
SEO: OnPage
@mschirmbacher
Suche und Recht – Was gibt es Neues bei SEA und SEO?
Ausnahme: Berechtigung zur Markennutzung
z.B. für Reseller OLG Frankfurt: Wiederverkäufer dürfen Marke grundsätzlich verwenden, auch in Metatagsaber nicht, wenn dies nur zum Schein geschieht, um Kunden auf die eigene Seite zu lenken und andere (eigene) Produkte anzubieten
METATAGS
SEO: OnPage
@mschirmbacher
Geklaute (SEO-)Texte
Suche und Recht – Was gibt es Neues bei SEA und SEO?
Schutzfähigkeit nur bei persönlich geistiger Schöpfung
Es muss etwas Neues und Eigentümliches entstehen.Es darf nicht so sein, wie es jeder gemacht hätte.
Problem: Gebrauchstexte ergeben sich meist aus der Aufgabenstellung
Erforderlich ist deutliches Überragen des Alltäglichen und des Handwerksmäßigen
Einzelheiten sind Argumentations- und Abwägungssache
Länge (kurze Gebrauchstexte sind selten schutzfähig)Eigentümlichkeit Auch: Reihenfolge oder Anordnung
URHEBERRECHT
SEO: OnPage
@mschirmbacher
SEO: Linkbuilding
Suche und Recht – Was gibt es Neues bei SEA und SEO?
Problem: Verbot der Schleichwerbung = Gebot zur Trennung von redaktionellen von werbenden InhaltenLinks werden für Google gekauft, nicht für den NutzerRechtlich kommt es aber allein auf eine Irreführung des Nutzers anKein redaktioneller Teil = keine SchleichwerbungProblematisch bleiben Links aus redaktionellen Umfeldern (auch Blogs)
§ 6 TMG: kommerzielle Kommunikation ist zu kennzeichnen§ 4 Nr. 3 UWG: Verbot der Verschleierung des Werbecharakters von geschäftlichen HandlungenKeine Einflussnahme auf den Inhalt
Unbedenklich: Kauf von gekennzeichneten Links (Werbung)
LINKKAUF
SEO: Linkbuilding
@mschirmbacher
Wo kein Kläger……da kein Richter
HÄRTING RechtsanwälteChausseestraße 13, 10115 Berlin | Tel. +49 30 28 30 57 40 | Fax. +49 30 28 30 57 44
| www.haerting.de
Fachanwalt für IT-Recht
Dr. Martin Schirmbacher
http://twittter.com/mschirmbacher
www.online-marketing-recht.de