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SVS - Kampfrichter alpin 1 Herzlich Willkommen zur Ausbildung für Veranstalter und Funktionäre

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Herzlich Willkommenzur

Ausbildung für

Veranstalter und Funktionäre

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Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Startrichter

• Er hat sich zu vergewissern, dass die Vorschriften für den Start richtig befolgt werden.• Er stellt Verspätungen und Fehlstarts fest. • Er stellt Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen fest und sofort die durch das

Reglement vorhergesehenen Maßnahmen. • Er meldet am Schluss des Rennens dem Schiedsrichter die Namen der Wettkämpfer,

die nicht am Start erschienen sind, einen Fehlstart gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.

Das Aufrufen der Läufer, das einsammeln von Torkarten und Handzeitnahme (??) gehört nicht zu den Aufgaben des Startrichters.

Der Startrichter muss ein Startprotokoll führen, das unter anderem lückenlose Aufzeichnungen der startenden Wettkämpfer enthält, auch für die Wettkämpfer, die auf der Startliste erscheinen, jedoch nicht am Start sind, müssen benannt sein, außerdem Fehlstarts, Verspätungen am Start und andere Vorkommnisse am Start.

Der Startrichter muss sofort nach Beendigung des Rennens Fehlstarts dem Schiedsrichter melden.

“ohne Vorstart“

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Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Der StarterEr ist für die Vorbereitungszeichen und den Startbefehl sowie für die Genauigkeit der Zeitabstände verantwortlich. Er überträgt dem Hilfsstarter die Kontrolle der Wettkämpfer.

Der Hilfsstarter (Art. 612.2)Er ist für den Aufruf der Wettkämpfer in richtiger Reihenfolge am Start verantwortlich.

Der Startbefehl (Art. 613.4)10 Sekunden vor dem Start erhält der Wettkämpfer vom Starter ein Zeichen „10 Sekunden“; fünf Sekunden vor dem Start zähl er 5, 4, 3, 2, 1, und gibt den Startbefehl „Los, Go, Partez“

In vielen Fällen können die Wettkämpfer die Startuhr einsehen und erhalten von dort akustische Zeichen, die anstelle des Zählens vom Starter stehen. Slalom unregelmäßiger Startbefehl: „Achtung – Los“ (Art. 805.3) Startzeit innerhalb von 10 Sekunden. „Starter“

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Alpine Wettbewerbe - Slalom

Start

Durchführung

Im Slalom wird in unregelmäßigen Zeitabständen gestartet 805.1

Der Läufer muss spätestens 10 sek. nach dem Startbefehl starten 805.3

Ein Slalom wird in 2 Läufen auf verschiedenen Kursen durchgeführt

Beide Läufe sollen an einem Tag durchgeführt werden 806.1

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Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Der Startraum (Art. 613.1)

Dieser ist so abzusperren, dass sich in diesem nur die am Start notwendigen Funktionäre, der Wettkämpfer und ein Trainer, der Wettkämpfer begleitet, befinden.

Der Startraum ist – wenn möglich – gegen ungünstige Witterungsverhältnisse zu schützen, ideal natürlich ein Starthaus.

Für den Wettkämpfer, Trainer, Mannschaftsführer, Serviceleute usw. ist vor dem eigentlichen Startraum ein eigener Platz abzusperren, wo sich diese ungehindert vom Publikum aufhalten können.

Im Startraum sowie im Bereich der abgesperrten Streckeist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht erlaubt.

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Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Ausführung des Starts (Art. 613.3)Unmittelbar hinter den Startenden darf sich weder ein Funktionär noch ein Betreuer aufhalten, der den Start begünstigen oder behindern könnte. Der Wettkämpfer darf keine Hilfe in Anspruch nehmen.Der Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren.

Verspätung am Start (Art.613.6)Ein Wettkämpfer, der sich nicht zur Zeit am Start befindet wird disqualifiziert. Der Startrichter kann jedoch eine Verspätung entschuldigen, sofern diese seiner Meinung nach auf

höhere Gewalt zurückzuführen ist. In Zweifelsfällen darf die Jury den Start unter Vorbehalt erlauben.

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Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Gültiger Start und Fehlstart (Art. 613.7)

Beim Start der Wettkämpfe mit festgelegten Startzeiten hat der Wettkämpfer auf das Startsignal hin zu starten. Die Startzeit ist gültig, wenn sie innerhalb der folgenden Grenzen liegt:5 Sekunden vor und 5 Sekunden nach der festgesetzten Startzeit. Jeder Wettkämpfer, der nicht innerhalb dieser Zeitspanne startet, wird disqualifiziert.

Start StopWenn über Funk die Durchsage „Start Stop“ kommt, Start unterbrechen und Info über Funk welche Läufer in Sichtweite Start noch auf der Strecke sind.

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Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Checkliste für Startrichter

Handzeitmessung

• eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.• Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden

Starnummern - ausreichend Ersatznummern

Starttor- Stimmen die vorgeschriebenen Starttormasse.- Bestehen wenn notwendig zwei unabhängige Kontaktschalter- Ist der Starttorstab richtig eingeschraubt- Ist die Höhe des Kontaktschalters markiert- Sind identische Starttorstäbe als Ersatz vorhanden- Sind die Starttorpfosten solide befestigt.

Startbereich- Richtig Abgesperrt- einschließlich Vorstart

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Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Zielrichter

Der Zielrichter überwacht die

- Einhaltung der Regeln für die Zielorganisation- Kontrollposten am Ziel- Zeitmessung und den Absperrdienst

Er muss sich jederzeit mit der Jury in Verbindung setzten können (Funk) 601.3.4

Der Zielrichter muss ein Zielprotokoll führen, in dem alle Läufer, die die Ziellinie passiert haben, protokolliert sind, auch für die Läufer, die durch Qualifikation ausgeschieden, jedoch durch das Ziel gefahren sind, müssen aufgeführt sein.

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Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Durchfahren des Zieles

Bei elektrischer Zeitmessung wird die Zeit gestoppt, wenn der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des Körpers oder seine Ausrüstung die Ziellinie kreuzt und damit den Lichtstrahl der Fotozelle unterbricht. Die Zeit kann also bei Stürzen im Ziel gestoppt werden, ohne dass beide Füße des Wettkämpfers die Linie zwischen den Zielstangen passiert haben.

Damit die gestoppte Zeit gültig wird, muss der Wettkämpfer jedoch die Ziellinie sofort nachher mit oder ohne Ski kreuzen.

Bei Handzeitnahme wird die Zeit gestoppt, wenn ein Teil des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Der Kontrollpfosten am Ziel stellt die korrekte Zieldurchfahrt fest.

Im Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht erlaubt.

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Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Der Zielraum (Art.615.1)

Der Zielraum muss sich in gut sichtbarer Lage befinden, möglichst breit angelegt sein und eine lange, sanft auslaufende, ebene Zielausfahrt aufweisen.

Er muss glattgetretten und gut vorbereitet sein, damit ein leichtes Anhalten möglich ist. Beim Setzen der letzten Tore ist darauf zu achten, dass die Wett-kämpfer in einer möglichst natürlichen Linie in das Ziel geführt werden, also keine „Hacken“ vor dem Ziel, den das bedeutet Gefahr für den Rennläufer, die Funktionäre und für die Zeitmessanlage.

Die Zielanlagen müssen geschützt sein, z.B. mit Stroh in Säcken, Schaumgummi, Schneemauern, aussägen der Lichtschrankenpfosten etc. um Verletzungen für den Wettkämpfer auszuschließen.

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Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Der Zielraum (Art.615.1)

Der Zielraum ist völlig abzusperren, damit keine Unbefugten Zutritt haben. Es ist außerdem darauf zu achten, dass keine Gegenstände – auch keine Ski von Wettkämpfern – im Zielraum liegen. Außerdem muss der Organisator einen „inneren Zielraum“ mit einer gut sichtbaren Linie abgrenzen, der vom Wettkämpfer auf Ski zu erreichen ist (der Wettkämpfer kann dort seine Ski präsentieren).Ein weiterer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Aufenthaltsort ist einzurichten, wo der Läufer z.B. Interviews geben und mit dem Mannschaftsführer sprechen kann.

Die Ziellinie muss durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert sein, welche durch ein Band mit der Bezeichnung „Ziel“ verbunden sind; die Ziellinie ist mit einer geeigneten Farbe zu markieren – Umweltschutz beachten!

Es ist darauf zu achten, dass die für die einzelnen Disziplinen vorgeschriebene Mindestbreite des Zieles eingehalten wird.

Abfahrt: 15 mSuper G: 15 mRiesenslalom: 10 mSlalom: 10 m

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Checkliste für Zielrichter:

Handzeitmessung - eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.- Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden

Lichtschranke- Sind wenn notwendig zwei Fotozellen vorhanden- Sind sie an vier Pfosten befestigt- Sind die 20cm Abstand nicht überschritten- Sind die Lichtschranken nicht zu hoch angebracht- Sind die Pfosten richtig angesägt- Ist die Zeitmessung richtig abgesichert damit das Verletzungsrisiko gering ist.- Ziellinie markiert

Zielraum- ausreichend und plan- komplett abgesperrt- Anzeigetafel außerhalb des Zielraumes- bei höherwertigen Rennen Werbelinie markiert

„Handzeitnehmer“

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Start und Ziel, Zeitmessung und Rechnungswesen (II)

Es wird die zeit gestoppt, bei der die Lichtschranke erstmalig unterbrochen wird;bei einem Sturz auch durch einen Ski.Der Wettkämpfer muss die Ziellinie jedoch sofort danach kreuzen,egal ob mit oder ohne Ski! 611.3.1

Bei Ausfall des elektronischen Zeitnahmesystems A gelten die Zeiten des Zeitnahmesystems B, bei Ausfall beider elektronischer Zeitnahmesysteme werden gemäß 611.3.2.1 berechnete (korrigierte) Nettohandzeiten für gültig erklärt 611.3.2

Die offiziellen Druckstreifen der Zeitmessung werden vom Schiedsrichter/TD überprüft und bis zur Anerkennung des Bewerbs aufbewahrt 611.3.3

Bei nationalen Veranstaltungen sind die Streifen vom Schiedsrichter/TD zu unterschreiben und vom Chef Zeitnahme drei Wochen aufzubewahren D 611.3.3

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Handzeitzettel

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Internet Aktuelle Formulare und Infos bei

www.deutscherskiverband.de

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Torrichter

660 Weisungen für die Torrichter

661 Kontrolle der Durchfahrten (Erklärung)Abfahrts-, Riesenslalom- und Super-G Tor

661.1 Jeder Torrichter erhält eine Kontrollkarte mit folgenden Angaben:

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Torrichter

661.1 Name des Torrichters,

Nummer des Tores (oder Nummern der Tore), Bezeichnung des Laufes (1. oder 2. Lauf).

661.2 Wenn ein Wettkämpfer ein Tor (oder die Flagge zur Markierung einer Kurve) nicht entsprechend Art. 661.4 passiert, hat der Torrichter dies auf seiner Kontrollkarte unverzüglich in den zu vermerken: Startnummer des Wettkämpfers, Nummer des Tores, wo der Fehler begangen worden ist

661.2.1 Zeichnung über den begangenen Fehler (ist unerlässlich).

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Torrichter

661.4 Korrekte Durchfahrt661.4.1 Ein Tor ist korrekt durchfahren, wenn beide Skispitzen und beide Füsse des Wettkämpfers die Torlinie überfahren haben. Verliert ein Wettkämpfer unverschuldet einen Ski, d.h. nicht durch Einfädeln an der Torstange, müssen die Spitze des verbliebenen Ski und beide Füsse die Torlinie passiert haben. Diese Regel gilt auch beim Zurücksteigen.

661.4.1.1 Die Torlinie bei Abfahrt, Riesenslalom und Super-G, wo ein Tor aus zweiStangenpaaren besteht, die zwischen sich eine Flagge tragen, ist diegedachte kürzeste Linie zwischen der Drehstange und dem Aussentorauf dem Schnee (Art. 661 Fig. A).661.4.1.2 Die Torlinie beim Slalom ist die gedachte kürzeste Linie zwischenDrehstange und Aussenstange (Art. 661 C).

661.4.1.3 Wenn ein Wettkämpfer eine Stange aus ihrer vertikalen Stellung entfernt,bevor seine Füsse und Skispitzen das Tor passiert haben, ist die Stellungder Füsse und der Skispitzen des Wettkämpfers zum Originalzustand desTores massgebend (Markierung im Schnee).

661.4.2 Im Parallelslalom müssen beide Skispitzen und Füsse ausserhalb derDrehstange passieren (Art. 661 B).

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Torrichter

662 Bedeutung der Aufgabe der Torrichter662.1 Jeder Torrichter sollte die Wettkampfregeln einwandfrei kennen.

662.2 Jede von einem Torrichter gemachte Aussage muss klar und unparteiischsein. Der Torrichter muss den Fehler nur angeben wenn er überzeugt ist,dass ein Fehler begangen wurde.

662.3 Der Torrichter kann sich bei seinem unmittelbar benachbarten TorrichterErkundigungen einholen, um seine Wahrnehmungen bestätigt zu erhalten.Er kann sogar über ein Mitglied der Jury veranlassen, dass der Wettkampfkurz unterbrochen wird, um die Spuren auf der Strecke zu prüfen.

662.4 Wenn ein benachbarter Torrichter, ein Mitglied der Jury oder ein offiziellerVideo Kontrolleur einen Bericht erstellt der von den Angaben desentsprechenden Torrichters abweicht, kann die Jury diese Notizeninterpretieren um über eine Disqualifikation zu befinden oder einenEntscheid in Bezug auf einen Protest zu fällen.

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Torrichter

663 Auskunfterteilung an Wettkämpfer

663.1 Ein Wettkämpfer kann einerseits bei Irrtum oder Sturz sich an den Torrichter wenden und ihn befragen. Andererseits muss der Torrichter einen Wettkämpfer wenn möglich orientieren, wenn er einen Fehler begangen hat, der eine Disqualifikation nach sich zieht.

663.3.2 Der Wettkämpfer ist für seine Handlung selbst voll verantwortlich und kanndiesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.

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Torrichter

664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens

664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten einesWettkämpfers sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge inspezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vomOrganisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle).

664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe alle Fehlverhalten aufder Kontrollkarte aufführen.

664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf BefragenAuskünfte zu erteilen.

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Torrichter

665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf

665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Laufbei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie demSchiedsrichter im Ziel.

666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes

666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge einesVorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach

Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen.

666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jurygestandenen Torrichter zu entlassen.

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Torrichter

667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters

667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktionandere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen,wiederanbringen von abgerissenen Flaggen.

667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durchWettkämpfer oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweiseentfernen

667.3 Ein Wettkämpfer der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nachder erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platziertenTorrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seinerKontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zurVerfügung der Jury halten.

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Torrichter

668 Standort des Torrichters

668.1 Der Torrichter muss so platziert sein, dass er das oder die Tore und dieStreckenabschnitte, die er zu überwachen hat, gut beobachten kann, nahegenug, um sofort eingreifen zu können, aber weit genug, um dieWettkämpfer nicht zu behindern. Er muss in einem sicheren Bereich sein.

668.2 Organisatoren sind verpflichtet, die Torrichter erkennbar auszurüsten. UmVerwechslungen zu vermeiden, soll die Methode der Identifikation oderKleidung des Torrichters nicht von der gleichen Farbe sein wie dieTorflagge.

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Torrichter

669 Anzahl Torrichter

669.1 Der Organisator ist dafür verantwortlich, dass eine genügende Anzahlkompetenter Torrichter zur Verfügung steht die in der Lage sind ihreAufgaben zu erfüllen.

669.2 Der Organisator muss der Jury die Anzahl der für das Training und vor allem für den Wettkampf zur Verfügung stehenden Torrichter bekannt geben.

669.3 Bei Olympischen Winterspielen, FIS Ski Weltmeisterschaften und im FIS Weltcup wird die Anzahl Torrichter von der Jury bestimmt.

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Neuigkeiten FIS – IWO Saison 09/10

Einstangen – SL

• Ab Saison 2009/2010 auf FIS –Level möglich

• Neuer Artikel 804 und AnpassungenArt. 614 und 661

• natürliche Rennlinie = Verbindung von Drehstange zu Drehstange

• !!! Zurücksteigen!!!Rennläufer muss um die Drehstange herumlaufen (egal in welcher Richtung)SCHÜLER national: Zurücksteigen nur bis Höhe der Drehstange auf der Seite der natürlichen Linie! FIS FIS

Schüler