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T e i l e g u t a c h t e n nach § 19/3 StVZO Nr. RZ-057785-A0-015 RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen Das Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes für Prüfungen nach EG-TypV, StVZO sowie FzTV akkreditiert (KBA-P 00009-95). über den Verwendungsbereich von Sonderrädern an Fahrzeugen des Herstellers VW Auftraggeber: BORBET Haupstraße 5 59969 Hallenberg Hesborn Hinweise für den Fahrzeughalter Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkann- ten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt) ist im Fahrzeug mitzuführen und be- rechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Technische Angaben zu den Sonderrädern Hersteller: BORBET Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radtyp: LS80835 Ausführungsbezeichnung: Lk 112 Radgröße: 8 J x 18 H2 Einpreßtiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,6 mm mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO72,5 /57,1 Zentrierart: Mittenzentrierung Radlastprüfung: RWTÜV Fahrzeug GmbH Nr. RP-003235-A1-015 Geprüfte Radlast: 650 kg Reifenabrollumfang: 2100 mm Durchgeführte Prüfungen Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen des im Ver- wendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zugrundelegung des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I und 3.4 der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern.

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T e i l e g u t a c h t e n nach § 19/3 StVZO

Nr. RZ-057785-A0-015

RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen Das Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes für Prüfungen nach EG-TypV, StVZO sowie FzTV akkreditiert (KBA-P 00009-95).

über den Verwendungsbereich von Sonderrädern

an Fahrzeugen des Herstellers VW Auftraggeber: BORBET

Haupstraße 5

59969 Hallenberg Hesborn

Hinweise für den Fahrzeughalter

Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkann-ten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt) ist im Fahrzeug mitzuführen und be-rechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Technische Angaben zu den Sonderrädern

Hersteller: BORBET Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radtyp: LS80835

Ausführungsbezeichnung: Lk 112 Radgröße: 8 J x 18 H2 Einpreßtiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,6 mm mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅72,5 /∅57,1 Zentrierart: Mittenzentrierung Radlastprüfung: RWTÜV Fahrzeug GmbH Nr. RP-003235-A1-015 Geprüfte Radlast: 650 kg Reifenabrollumfang: 2100 mm Durchgeführte Prüfungen

Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen des im Ver-wendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zugrundelegung des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I und 3.4 der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern.

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Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-057785-A0-015 Auftraggeber : BORBET Typ(en) : LS80835

Ausführung(en) : Lk 112 Seite 2 von 6

Fahrwerksfestigkeit

Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpreßtiefe der Sonderräder ver-größert. Für Fahrzeuge bei denen die Spurweitenerhöhung größer als 2% liegt ein positiver Prüfbericht über den Nachweis der Fahrwerksfestigkeit vor.

Reifentragfähigkeiten

Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 210 bis 240 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 210 km/h bis 91% bei 240 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 240 bis 270 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 240 km/h bis 85% bei 270 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 270 bis 300 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 270 km/h bis 85% bei 300 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR ist bei Höchstgeschwindigkeiten bis 240 km/h die zulässige Reifentragfähigkeit auf dem Reifen angegeben. Bei Geschwindigkeiten über 240 km/h ist die zulässige Tragfähigkeit unter Angabe der am Fahrzeug auftretenden maximalen Sturzwerte vom jeweili-gen Reifenhersteller zu erfragen. Reifen mit der zusätzlichen Kennzeichnung Reinforced (RF), Extra Load oder XL, bezeichnet Reifen die für höhere Tragfähigkeiten als die der Standardausführungen ausgelegt sind. Die Beschriftung auf dem Reifen kann wahlweise mit Reinforced , Extra Load oder XL erfolgen, entscheidend ist der zugehö-rige Load Index bzw. bei ZR-Reifen die auf dem Reifen angegebene Tragfähigkeit. Die oben beschriebe-nen Tragfähigkeitsabschläge bleiben unberührt. Ergebnis der Prüfungen

Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und Auflagen und Hin-weise zu entnehmen. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße „Maximum in Service“. Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN-VW Radbefestigungsteile : mit den vom Radhersteller mitzuliefernden Kegelbundrad-

schrauben, Gewinde M14x1,5, Kegelwinkel 60°, Schaftlänge 28,5 mm; bei den Modellen 7M Kegelbundradschrauben M14x1,5, Kegelwinkel 60°, Schaftlänge 33 mm

Anzugsmoment : 3B, 3BG, 3BS, 3D, 1T , 1K: 120±10 Nm; 7M: 140 Nm

Spurverbreiterung : bis zu 40 mm

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Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-057785-A0-015 Auftraggeber : BORBET Typ(en) : LS80835

Ausführung(en) : Lk 112 Seite 3 von 6

Typ: 3B

ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0043*.. / e1*98/14*0043*..

Motorleistung (kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

66; 74; 81; 85; Passat,Passat Variant 225/40R18-88 A01) bis A10) 88; 92; 110; (syncro,4-Motion) T14)T37) K03)K50) 142 225/40R18-91 Reinforced e1*98/14*0043*15E min. 930/970 max. 1170/1080,

1190/1160 bei Allrad 5/112/57,1

Typ: 3BG ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0157*..; e1*2001/116*0157*.. Motorleistung (kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

74; 75; 85; 96; Passat, Passat Variant 225/40R18-88 A01) bis A10) 100; 110; 120; (4-Motion) T14)T37) K03) 125;132; 142 225/40R18-91 Reinforced e1*98/14*0157*09 e1*2001/116*0157*12

min. 970/980max. 1190/1060, 1200/1160(1205) bei Allrad

5/112/57,1

Typ: 3BS ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0173*..; e1*2001/116*0173*.. Motorleistung (kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

202 Passat W8, 225/40R18-91 Reinforced A01) bis A10) Passat Variant W8 K03) e1*98/14*0173*02 e1*2001/116*0173*04

1230/1160(1210) 5/112/57,1

Typ: 7M ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0023*.. , e1*95/54*0023*.. , e1*98/14*0023*..

e1*2001/116*0023*.. Motorleistung (kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

66; 81; 85; 96; Sharan 225/40R18-91 Reinforced A01) bis A10)E24) 110; 128; T17) K01)K04)K39) 235/40R18-91 T17) 235/40R18-95RF 150 Sharan 235/40R18-95RF e1*98/14*0023*20 e1*2001/116*0023*26

2WD 1240/1280(1355) 4WD 1240/1330(1405)

5/112/57,1

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Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-057785-A0-015 Auftraggeber : BORBET Typ(en) : LS80835

Ausführung(en) : Lk 112 Seite 4 von 6

Typ: 1T ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0211*..; Motorleistung (kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

66; 74; 75; 77; Touran 225/40R18-91 Reinforced A01) bis A10) 85; 100; 103; K03)K04) 110 e1*2001/116*0211*06 1190/1160(1235) 5/112/57,1

Typ: 1K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*.. Motorleistung (kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

55; 66; 75; 77; Golf 215/40R18-85 A01) bis A10) 85;100;103; T11) K01)K04)K64) 110; 147 215/40R18-89 RF e1*2001/116*0242*09 1110/980(1020) 5/112/57,1

Auflagen und Hinweise

A01) Auflage entfällt für dieses Gutachten. A02) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amt-

lich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. einem Kraft-fahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Überwachungsorganisation (Prüfin-genieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ordnungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die ab-nehmende Stelle bestätigt.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwenden-

den Reifen sind, sofern sie in der Tabelle nicht aufgeführt sind, den Fahrzeugpapieren zu entneh-men.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren

Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den An-bau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den

Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet wer-

den. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschrie-

bene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als

erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

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Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-057785-A0-015 Auftraggeber : BORBET Typ(en) : LS80835

Ausführung(en) : Lk 112 Seite 5 von 6

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können, es sei

denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg, (geprüfte Radfestig-

keit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der Anbaubestätigung einzutragen .

K01) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu sorgen. K03) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu

sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch An-bau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein.

K04) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu

sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch An-bau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein.

K39) Die Radhauskante an Achse 2 ist ab Stoßfänger bis ca. 300 mm nach vorn bis ca. 45 Grad schräg

nach oben umzulegen und dabei die Kunststoff-Radhauswulst dahinter mit einzuklemmen; die ins Radhaus ragende Kunststoff-Lasche (an Stoßfänger-Oberkante) ist auf Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen.

K50) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von Radmitte bis ca. 200 mm

hinter der Radmitte um. ca. 5 mm aufzuweiten. K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten,

sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste

auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der Radhausausschnittkante) und kle-bend zu befestigen,

- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoß-leiste aufzuweiten,

- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen (entsprechend der aufge-weiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter für den Stoßfänger ist auf glei-cher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen,

- die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschraube zu kür-zen.

T11) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg (LI=85). Die Tragfä-

higkeit des ZR-Reifens muss min. 515 kg betragen (Angabe steht auf dem Reifen). T14) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg (LI=88). Die Tragfä-

higkeit des ZR-Reifens muss min. 560 kg betragen (Angabe steht auf dem Reifen). T17) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg (LI=91). Die Tragfä-

higkeit des ZR-Reifens muss min. 615 kg betragen (Angabe steht auf dem Reifen).

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Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-057785-A0-015 Auftraggeber : BORBET Typ(en) : LS80835

Ausführung(en) : Lk 112 Seite 6 von 6

T37) Für Fahrzeugausführungen, bei denen in den Fahrzeugpapieren V-Reifen eingetragen sind, sind

aus Gründen der Tragfähigkeit der Sonderreifen nur ZR-, W- oder Y-Reifen zulässig. Bei ZR-Reifen ist statt des Load Index (LI) die entsprechende Tragfähigkeit in kg auf dem Reifen angege-ben.

Sonstiges

Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung ent-sprechen. Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat-Registrier-Nr. QA 05 100 03126) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 6 und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weiterge-geben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vor-genommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.

Essen, 16. Dezember 2004

Prüflaboratorium Labor für Fahrzeugtechnik

Bereich Komponenten

Dipl.-Ing. Leibold