4
Ticks Deutsche Börse AG Media Relations Mergenthalerallee 61 65760 Eschborn Postanschrift 60485 Frankfurt am Main Telefon +49-(0) 69-2 11-17854 Fax +49-(0) 69-2 11-11501 Internet deutsche-boerse.com E-Mail social-media@ deutsche-boerse.com Folge 7: Listing und IPO Gründe für einen Börsengang gibt es viele. Alle zukünftigen Emittenten stellen sich irgendwann die Frage: Was wollen wir und wie kommen wir dahin? Die wichtigsten Motivatoren für eine Platzierung von Aktien am Markt sind Wachs- tum, Kapitalbedarf oder die Sicherung der Unternehmensnachfolge. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten für den Start an der Börse- Der erste Schritt ist die Auswahl von Emissionsbegleitern, dazu gehören: 1. IPO-Berater – berät, unterstützt und begleitet ein Unternehmen vom ersten Planungstag an unabhängig. Zu seinen Aufgaben ge- hören die Prüfung der Börsenreife des Unternehmens und seiner Strategie, die Erstellung des Factbooks und der Equity Story und die Auswahl der begleitenden Banken. 2. Das Bankenkonsortium – ein Zusammenschluss mehrerer Ban- ken, die ein Unternehmen während seines Börsengangs begleiten. Dabei übernimmt eine Bank die Konsortialfürhrerschaft. In dieser Funktion ist sie verantwortlich für die Koordination der Geschäfts- beziehungen zwischen dem Konsortium und dem Kunden. Sie er- stellt einen Zeitplan für den IPO Prozess, stellt eine Unterneh- mensbewertung an und sorgt für eine passende Vermarktung und Platzierung der Gesellschaft im Markt. Eine zweite Bank über- nimmt die Rolle der federführenden Emissionsbank. Sie kümmert sich um die Wertpapieremission für den Emittenten, erstellt einen Wertpapierprospekt und leitet das Unternehmen durch den Emis- sionsprozess bis hin zur ersten Preisfeststellung. 3. Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte 4. PR-Agentur Gleichzeitig erfolgt je nach Unternehmensaufstellung und IPO-Konzept die Auswahl des gewünschten Transparenzstandards und folglich des Marktseg- ments, in dem das Unternehmen platziert werden soll. Die Entscheidung ist abhängig von den Zielen, die das Unternehmen mit der Börsennotierung anstrebt, den Investoren, die das Unternehmen vorrangig adressieren möchte und dem Maß an Transparenz, das das Unternehmen ge- währleisten will. An der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) können Unter- nehmen im Regulierten Markt zwischen dem Prime Standard oder dem Gene- ral Standard wählen.

T folge7 listing und ipo

Embed Size (px)

DESCRIPTION

 

Citation preview

Page 1: T folge7 listing und ipo

Ticks

Deutsche Börse AG

Media Relations

Mergenthalerallee 61

65760 Eschborn

Postanschrift

60485 Frankfurt am Main

Telefon

+49-(0) 69-2 11-17854

Fax

+49-(0) 69-2 11-11501

Internet

deutsche-boerse.com

E-Mail

social-media@

deutsche-boerse.com

Folge 7: Listing und IPO

Gründe für einen Börsengang gibt es viele. Alle zukünftigen Emittenten stellen

sich irgendwann die Frage: Was wollen wir und wie kommen wir dahin? Die

wichtigsten Motivatoren für eine Platzierung von Aktien am Markt sind Wachs-

tum, Kapitalbedarf oder die Sicherung der Unternehmensnachfolge. Dabei gibt

es verschiedene Möglichkeiten für den Start an der Börse-

Der erste Schritt ist die Auswahl von Emissionsbegleitern, dazu gehören:

1. IPO-Berater – berät, unterstützt und begleitet ein Unternehmen

vom ersten Planungstag an unabhängig. Zu seinen Aufgaben ge-

hören die Prüfung der Börsenreife des Unternehmens und seiner

Strategie, die Erstellung des Factbooks und der Equity Story und

die Auswahl der begleitenden Banken.

2. Das Bankenkonsortium – ein Zusammenschluss mehrerer Ban-

ken, die ein Unternehmen während seines Börsengangs begleiten.

Dabei übernimmt eine Bank die Konsortialfürhrerschaft. In dieser

Funktion ist sie verantwortlich für die Koordination der Geschäfts-

beziehungen zwischen dem Konsortium und dem Kunden. Sie er-

stellt einen Zeitplan für den IPO Prozess, stellt eine Unterneh-

mensbewertung an und sorgt für eine passende Vermarktung und

Platzierung der Gesellschaft im Markt. Eine zweite Bank über-

nimmt die Rolle der federführenden Emissionsbank. Sie kümmert

sich um die Wertpapieremission für den Emittenten, erstellt einen

Wertpapierprospekt und leitet das Unternehmen durch den Emis-

sionsprozess bis hin zur ersten Preisfeststellung.

3. Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte

4. PR-Agentur

Gleichzeitig erfolgt je nach Unternehmensaufstellung und IPO-Konzept die

Auswahl des gewünschten Transparenzstandards und folglich des Marktseg-

ments, in dem das Unternehmen platziert werden soll.

Die Entscheidung ist abhängig von den Zielen, die das Unternehmen mit der

Börsennotierung anstrebt, den Investoren, die das Unternehmen vorrangig

adressieren möchte und dem Maß an Transparenz, das das Unternehmen ge-

währleisten will. An der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) können Unter-

nehmen im Regulierten Markt zwischen dem Prime Standard oder dem Gene-

ral Standard wählen.

Page 2: T folge7 listing und ipo

Ticks

Deutsche Börse AG

Media Relations

Mergenthalerallee 61

65760 Eschborn

Postanschrift

60485 Frankfurt am Main

Telefon

+49-(0) 69-2 11-17854

Fax

+49-(0) 69-2 11-11501

Internet

deutsche-boerse.com

E-Mail

social-media@

deutsche-boerse.com

A. Der Regulierte Markt

Der Regulierte Markt ist ein organisierter, EU-regulierter Markt im Sinne des

Wertpapierhandelsgesetzes. Im Gegensatz zum privatrechtlich geregelten Frei-

verkehr ist der Regulierte Markt öffentlich-rechtlich organisiert. Emittenten, die

ihre Aktien im Regulierten Markt anbieten möchten, müssen hohe EU-weit

geltende Anforderungen erfüllen. Aufgrund dieser Regulierungen richtet sich

dieses Marktsegment vorrangig an große und mittlere Unternehmen, die inter-

nationale Investoren ansprechen möchten und diese Anforderungen erfüllen

können.

1. Der Prime Standard

Der Prime Standard ist das am strengsten regulierte Segment an der Frankfur-

ter Wertpapierbörse. Durch umfassende Zulassungsvoraussetzungen und Fol-

gepflichten stellt dieses Segment europaweit den Transparenzstandard mit den

höchsten Anforderungen dar. Ein Listing im Prime Standard der FWB ist zu-

dem Voraussetzung für die Zugehörigkeit zu den 160 Auswahlindizes, wie

beispielsweise dem DAX.

2. Der General Standard

Emittenten im General Standard erfüllen ebenfalls hohe Transparenzstan-

dards, die jedoch hinter denen des Prime Standards liegen. Der General Stan-

dard hat zudem eine geringere internationale Ausrichtung, als der Prime Stan-

dard, richtet sich folglich an große und mittelständische Unternehmen mit

inländischem Investoren-Fokus.

B. Der Freiverkehr

Der Freiverkehr ist ein privatrechtlicher, börsenregulierter nicht-organsierter

Markt im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes. Der Emittent im Freiverkehr

muss ausschließlich die Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für die

Zulassung im Freiverkehr der FWB erfüllen. Der Freiverkehr richtet sich folg-

lich eher an kleine und mittlere Unternehmen.

Sonderfall: Entry Standard

Der Entry Standard ist ein Teilsegment des Freiverkehrs, in dem von der FWB

geregelte Folgepflichten vor allem bezüglich der Transparenz bestehen. Daher

richtet sich der Entry Standard vor allem an junge oder mittelständische Un-

ternehmen, die den Kapitalmarkt wachstumsorientiert nutzen und innerhalb

des Freiverkehrs sichtbarer positionieren wollen.

Page 3: T folge7 listing und ipo

Ticks

Deutsche Börse AG

Media Relations

Mergenthalerallee 61

65760 Eschborn

Postanschrift

60485 Frankfurt am Main

Telefon

+49-(0) 69-2 11-17854

Fax

+49-(0) 69-2 11-11501

Internet

deutsche-boerse.com

E-Mail

social-media@

deutsche-boerse.com

Zunächst erfolgt die Beantragung einer International Securities Identification

Number, kurz ISIN. Diese ist unabdingbar für die Handelbarkeit eines Wert-

papiers. Im Rahmen der ISIN-Vergabe werden sogenannte Stammdatenerho-

ben. Sie dienen der eindeutigen Kennzeichnung von Wertpapieren. In der Re-

gel beinhalten die Stammdatenfolgende Angaben:

- ISIN

- Emittent

- Gattung

- Handelsplätze

- Herkunftsland

- Handelswährung

Für das öffentliche Angebot von Wertpapieren ist zudem die Veröffentlichung

eines Wertpapierprospekts vonnöten. Ein solcher Prospekt ermöglicht es zu-

künftigen Investoren, sich ein Bild vom Unternehmen und dem Wertpapieran-

gebot zu machen. Die Erstellung dieses Prospekts unterliegt strengen gesetz-

lichen Regelungen, die im Wertpapierprospektgesetz und im Börsengesetz

festgeschrieben sind. Ausschließlich im Freiverkehr gelistete Unternehmen

unterliegen nicht der Prospektpflicht.

Nachdem die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, kommt es zur eigentli-

chen Platzierung der Aktien am Markt. Hierbei wird ein Verkaufsangebot er-

stellt, der Emissionspreis festgelegt und die Aktienplatzierung und die Zutei-

lung der Aktien an die Investoren vorgenommen. Das Verkaufsangebot um-

fasst in der Regel die Bewerbung der Aktien an institutionelle Investoren und

die breite Öffentlichkeit. Wichtigster Schritt in der Vorbereitung der Platzierung

ist an diesem Punkt das Festlegen eines Emissionspreises. Grundlage für die-

sen ist die zuvor erfolgte Unternehmensanalyse und -bewertung. Der Preis

kann dann entweder von vornherein festgelegt sein oder im Laufe des Ange-

botsverfahrens gemäß Angebot und Nachfrage ermittelt werden.

Schließlich erfolgt die Zuteilung der Aktien an die Investoren. Diese erhalten

bei ihrer Depotbank die Möglichkeit, Aktien im Angebot zu zeichnen, also eine

Kauforder bzw. ein Angebot abzugeben. Allerdings entspricht das nicht dem

Anspruch auf Kauf. Aktien werden vielmehr durch den Emittenten und seinen

Konsortialführer am Abend vor dem Börsengang zugeteilt.

Um die freie Handelbarkeit der Aktien eines Unternehmens sicherzustellen, ist

das Unternehmen veranlasst, im Rahmen der Vorbereitung des Börsenganges

für eine so genannte Verbriefung der Wertpapiere zu sorgen.

Page 4: T folge7 listing und ipo

Ticks

Deutsche Börse AG

Media Relations

Mergenthalerallee 61

65760 Eschborn

Postanschrift

60485 Frankfurt am Main

Telefon

+49-(0) 69-2 11-17854

Fax

+49-(0) 69-2 11-11501

Internet

deutsche-boerse.com

E-Mail

social-media@

deutsche-boerse.com

Durch diese Erstellung von Urkunden soll ermöglicht werden, dass Wertpapie-

re zwischen den Geschäftsparteien gehandelt werden können. In der Regel

werden diese Urkunden oder verbrieften Aktien bei einer zentralen Verwahr-

stelle/Wertpapiersammelbank hinterlegt – in Deutschland ist das die Clear-

stream Banking AG.

An diesem Punkt trennt sich der Prozess im Regulierten Markt und im Freiver-

kehr. Im Regulierten Markt folgt nun das Zulassungsverfahren, während im

Freiverkehr das Einbeziehungsverfahren angesetzt ist.

1. Im Regulierten Markt

Konsortialbanken und Unternehmen beantragen die Zulassung zum Handel an

der Frankfurter Wertpapierbörse. Zu diesem Zweck werden zunächst die not-

wendigen Unterlagen zusammengestellt und an die FWB übermittelt. Es folgt

der formelle Antrag auf Zulassung der Aktien und die Einreichung der Unterla-

gen bei der Börse.

2. Im Freiverkehr

Im Freiverkehr stellt sich die Antragstellung relativ einfach dar. Ein zugelasse-

ner Handelsteilnehmer beantragt die Einbeziehung der Aktien über ein elekt-

ronisches Antrags-Tool gemäß den Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse

AG.

Nach erfolgter Zulassung oder Einbeziehung kann der Handel von Aktien an

der FWB aufgenommen werden.

IPO und erster Handelstag

Am Tag des Börsengangs können Handelsteilnehmer ab 7:30 Uhr ihre Aufträ-

ge in das Xetra Handelssystem eingeben. Ab 9 Uhr werden sogenannte indi-

kative Preise festgestellt, also die Gegenüberstellung von Angebots- und Nach-

fragepreisen. Der indikative Preis gibt einen Anhaltspunkt, zu welchem Preis

eine Aktie in dem Moment gehandelt werden könnte, stellt aber kein Ge-

schäftsangebot dar. Der Konsortialführer steht im Namen des betreffenden

Unternehmens grundsätzlich in Verbindung mit der Marktsteuerung. Nur diese

beiden Parteien haben Einsicht in die aktuelle Auftragslage und die indikati-

ven Preise. Hält der Konsortialführer die Preisfindung für abgeschlossen, wird

das Orderbuch eingefroren, das heißt, dass Orders weder geändert noch neu

eingegeben werden können. Erst jetzt wird der Preis durch die Marktsteuerung

festgestellt und der erste Xetra Kurs wird berechnet.