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RHEIN-SIEG-KREIS ANLAGE DER LANDRAT zu TO.-Pkt. 01.1 Fachbereich Wirtschaftsförderung und Statistik 19.06.2017 Mitteilung für den öffentlichen Sitzungsteil Gremium Datum Zuständigkeit Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus 04.07.2017 Kenntnisnahme Tagesordnungs- Punkt Anfrage der Kreistagsfraktion CDU und GRÜNE vom 30.03.2017: Breitband in Randlagen Mitteilung: Zu Frage 1. und 2. Welche Ortschaften sind im Rhein Sieg-Kreis nach Informationen der Kreisverwaltung von der Problematik betroffen und ie viele Einwohner sind jeweils betroffen ist unten stehende Liste mit allen Ortsteilen beigefügt. Diese Ortsteile liegen nicht im Ausbaugebiet der Breitbandförderung des Rhein-Sieg-Kreises und sind laut Meldung der Telekommunikationsunternehmen mit mindestens 30 Mbit/s im Download versorgt. Folgende Ortsteile und damit Einwohner sind von der beschriebenen Problematik betroffen: PLZ-Ort-Ortsteil 53604-Bad Honnef-Aegidienberg 53773-Hennef-Hennef 53773-Hennef-Scheurenmühle 53639-Königswinter-Bennerscheid 53639-Königswinter-Berghausen 53639-Königswinter-Bockeroth 53639-Königswinter-Eudenbach 53639-Königswinter-Freckwinkel 53639-Königswinter-Gratzfeld 53639-Königswinter-Hühnerberg 53639-Königswinter-Kochenbach 2 2.2

Tagesordnungs- Punkt Anfrage der Kreistagsfraktion …ratsblatt.de/wp-content/uploads/2017/06/Breitband.pdf · beteiligen, ein VULA-Produkt einsetzen, welches einen offenen Zugang

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RHEIN-SIEG-KREIS A N L A G E

DER LANDRAT zu TO.-Pkt.

01.1 Fachbereich Wirtschaftsförderung und Statistik 19.06.2017

M i t t e i l u n gfür den

öffentlichen Sitzungsteil

Gremium Datum Zuständigkeit

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus 04.07.2017 Kenntnisnahme

Tagesordnungs-Punkt Anfrage der Kreistagsfraktion CDU und GRÜNE vom

30.03.2017: Breitband in Randlagen

Mitteilung:

Zu Frage 1. und 2. Welche Ortschaften sind im Rhein Sieg-Kreis nach Informationen derKreisverwaltung von der Problematik betroffen und ie viele Einwohner sind jeweils betroffenist unten stehende Liste mit allen Ortsteilen beigefügt.

Diese Ortsteile liegen nicht im Ausbaugebiet der Breitbandförderung des Rhein-Sieg-Kreises undsind laut Meldung der Telekommunikationsunternehmen mit mindestens 30 Mbit/s im Downloadversorgt.

Folgende Ortsteile und damit Einwohner sind von der beschriebenen Problematik betroffen:

PLZ-Ort-Ortsteil

53604-Bad Honnef-Aegidienberg

53773-Hennef-Hennef53773-Hennef-Scheurenmühle

53639-Königswinter-Bennerscheid53639-Königswinter-Berghausen53639-Königswinter-Bockeroth53639-Königswinter-Eudenbach53639-Königswinter-Freckwinkel53639-Königswinter-Gratzfeld53639-Königswinter-Hühnerberg53639-Königswinter-Kochenbach

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2.2

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53639-Königswinter-Komp53639-Königswinter-Königswinter53639-Königswinter-Niederscheuren53639-Königswinter-Oberpleis53639-Königswinter-Oberscheuren53639-Königswinter-Pützstück53639-Königswinter-Quirrenbach53639-Königswinter-Rostingen53639-Königswinter-Rübhausen53639-Königswinter-Sand53639-Königswinter-Sandscheid53639-Königswinter-Sassenberg53639-Königswinter-Schnepperoth53639-Königswinter-Uthweiler53639-Königswinter-Waschpohl53639-Königswinter-Willmeroth

53797-Lohmar-Durbusch53797-Lohmar-Höffen53797-Lohmar-Honrath53797-Lohmar-Hoven53797-Lohmar-Lohmar53797-Lohmar-Neuhonrath53797-Lohmar-Scheid

53804-Much-Alefeld53804-Much-Altenhof53804-Much-Bennrath53804-Much-Berzbach53804-Much-Birrenbachshöhe53804-Much-Bröl53804-Much-Bruchhausen53804-Much-Engeld53804-Much-Erlen53804-Much-Feld53804-Much-Hardt53804-Much-Heinenbusch53804-Much-Hillesheim53804-Much-Hirtsiefen53804-Much-Hohn53804-Much-Höhnchen53804-Much-Hündekausen53804-Much-Köbach53804-Much-Kranüchel53804-Much-Kreuzkapelle53804-Much-Leuscherath53804-Much-Marienfeld53804-Much-Much53804-Much-Müllerhof53804-Much-Niederbech53804-Much-Niederbonrath53804-Much-Niederdreisbach53804-Much-Niedermiebach53804-Much-Oberbonrath53804-Much-Oberbusch53804-Much-Oberdorf

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53804-Much-Oberdreisbach53804-Much-Oberdreisbach-Höhe53804-Much-Oberhausen53804-Much-Oberholz53804-Much-Obermiebach53804-Much-Oberwahn53804-Much-Ophausen53804-Much-Ortsiefen53804-Much-Reinshagen53804-Much-Roßbruch53804-Much-Roßhohn53804-Much-Senschenhöhe53804-Much-Sommerhausen53804-Much-Söntgerath53804-Much-Steinhaus53804-Much-Stompen53804-Much-Strießhardt53804-Much-Todtenmann53804-Much-Vogelsangen53804-Much-Walterscheid53804-Much-Weeg53804-Much-Wellerscheid53804-Much-Wersch53804-Much-Werschberg53804-Much-Wohlfarth

53359-Rheinbach-Hardt53359-Rheinbach-Loch53359-Rheinbach-Peppenhoven53359-Rheinbach-Queckenberg53359-Rheinbach-Ramershoven53359-Rheinbach-Sürst

53809-Ruppichteroth-Kämerscheid53809-Ruppichteroth-Rotscheroth

53913-Swisttal-Odendorf

53343-Wachtberg-Arzdorf53343-Wachtberg-Fritzdorf

51570-Windeck-Altenherfen51570-Windeck-Gutmannseichen51570-Windeck-Lüttershausen51570-Windeck-Rieferath51570-Windeck-Roth51570-Windeck-Windeck

Hier sind alle Ortsteile aufgeführt, die durch einen ausgebauten Kabelverzweiger versorgtwerden, der nicht von der Telekom ausgebaut wurde und entweder mit ADSL, VDSL oderVectoring ausgebaut wurde. Insgesamt haben im Rhein-Sieg-Kreis acht AnbieterKabelverzweiger mit aktiver Technik im Eigenausbau erschlossen.

Im Fördergebiet des Rhein-Sieg-Kreises gibt es diese Problematik nicht, da bei einemgeförderten Ausbau open access, also ein freier Netzzugang für alle Unternehmen gewährtwerden muss. Das Ausbaugebiet des Rhein-Sieg-Kreises ist auf folgender Karte hell dargestellt.

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google earth

Der Rhein-Sieg-Kreis konnte alle Gebiete in die Förderung und damit in den Ausbau aufnehmen,die nicht bereits mit 30 Mbit/s versorgt sind oder in den nächsten drei Jahren nicht durch einTelekommunikationsunternehmen mit mindestens 30 Mbit/s ausgebaut werden. Um diese Datenzu erhalten wurde eine Markterkundung durchgeführt.

Aufgrund dieser Markterkundung konnte das Ausbaugebiet festgelegt werden, welche durch dieöffentliche Hand gefördert werden darf. Das Ausbaugebiet soll mit mindestens 50 Mbit/serschlossen werden. Der Ausbau ist bis Ende 2018 geplant.

Zu Frage 3. Sind daneben auch einzelne Gebäude betroffen?Alle Haushalte und Betriebe sind betroffen, die durch die Kabelverzweiger erschlossen werden,die die obigen Ortsteile versorgen.

Zu Frage 4. Welche Telefonanbieter haben diese Monopolstellung inne?

Alle Telekommunikationsanbieter außer der Telekom, die im Rhein-Sieg-Kreis auf eigene Kostenschnelles Internet (VDSL und ADSL) ausgebaut haben.Die Telekom ist marktbeherrschend und muss daher einen Zugang gewähren.

Zu Frage 5. Weiß die Verwaltung von ähnlichen Problemlagen auch in anderen Kreisen?

Dese Rechtslage gilt deutschlandweit, also überall dort wo VDSL oder ADSL durch einenanderen Anbieter als die Telekom und ohne Förderung ausgebaut wurde.

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Zu Frage 6. Welche Lösungsmöglichkeiten schlägt die Verwaltung für die Problematik vor?

Mitbewerber könnten einen neuen Kabelverzweiger neben den bereits ausgebautenKabelverzweiger bauen. Dies wird aus wirtschaftlichen Erwägungen aber in ländlichen Gebietennicht stattfinden.

Als Fernziel soll ein Glasfaserausbau bis in jedes Haus (FTTB) erfolgen. Nur so können einoffener Netzzugang und eine zukunftssichere Versorgung sichergestellt werden.

Im Auftrag

(Dr. Tengler)

Zum Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus am 04.07.2017.

CDU-Kreistagsfraktion Rhein-Sieg DIE GRÜNEN

Geschäftsstellen: Kaiser-Wilhelm-Platz 1 -Kreishaus- 53721 SiegburgeMail: [email protected] eMail: [email protected]: www.cdu-fraktion-rhein-sieg.de Internet: www.gruene-fraktion-rhein-sieg.deTel. 02241/69777 Fax 02241/64225 Tel. 02241/50737 Fax 02241/53642

An denLandrat des Rhein-Sieg-KreisesHerrn Sebastian Schuster 30.03.2017Kreishaus53721 Siegburg

nachrichtlich:Fraktionen/Gruppen

Anfrage gem. § 12 GeschO

Breitband in Randlagen

Sehr geehrter Herr Landrat Schuster,die Fraktionen von CDU und GRÜNEN stellen folgende Anfrage und bitten um schriftliche sowiekurze mündliche Beantwortung in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus am04. Juli 2017:

In Gebieten mit marktgetriebenem Ausbau in Form eines FTTC-Ausbaus mit Vectoring kann esbeim Breitbandausbau im Rhein-Sieg-Kreis (und andernorts) zu Monopolstellungen kommen.Durch diese Technologie können durch das Herausrechnen von Störgeräuschen höhereBandbreiten auf der so genannten letzten Meile, also dem Kupferkabel bis ins Haus, erreichtwerden. Bei einem Ausbau des Kabelverzweigers mit Glasfaser und aktiver Technik (FTTC)können ungefähr 50 MBit/s erreicht werden. Bei zusätzlicher Nutzung der Vectoring Technologiekann die Downloadrate auf 100 MBit/s erhöht werden. Dieses Vectoring-Verfahren darfderjenige anwenden, der sich zuerst für den Ausbau des Kabelverzweigers in die Liste derBundesnetzagentur einträgt (sog. Windhundprinzip) und diesen innerhalb eines Jahres ausbaut.Vectoring kann aus technischen Gründen aber nur von einem Anbieter eingesetzt werden.

In den geförderten Gebieten muss laut Förderrichtlinien ein offener Zugang zum Netz gewährtwerden. Daher werden die Telekommunikationsunternehmen, welche sich an der Ausschreibungbeteiligen, ein VULA-Produkt einsetzen, welches einen offenen Zugang (open access) auchanderen Telekommunikationsanbietern ermöglicht. Zurzeit lassen sich schon mehrereTelekommunikationsanbieter diese so genannten VULA-Produkte durch die EU-Kommissiongenehmigen. Falls diese Genehmigung nicht vorliegt, darf Vectoring in geförderten Gebietennicht eingesetzt werden, um den offenen Netzzugang nicht zu behindern.

Anlage 1zu TOP 2.2

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Geschäftsstelle: Kaiser-Willhelm-Platz 1 -Kreishaus- 53721 Siegburg Telefon 02241/69777 Telefax 02241/64225e-mail: [email protected]

Internet: www.cdu-fraktion-rhein-sieg.de

Das Problem der Preisgestaltung von kleineren Anbietern ergibt sich (teilweise) aus den höherenAusbaukosten für die ländlichen Gebiete. Diese Anbieter haben in der Vergangenheit vor allemda ausgebaut, wo bislang kein Interesse der größeren Anbieter vorhanden war.Falls die größeren Anbieter sich nun aber doch entschließen bisher unrentable Gebieteausbauen, legen sie eine Mischkalkulation der Tarife zu Grunde. Hier können Gebiete mit sehrhohem Bevölkerungsanteil, die ländlichen Gebiete mit niedrigen Bevölkerungsanteilen ein Stückweit gegenfinanzieren.

Die kleinen Anbieter müssen die gesamten Kosten der Erschließung mit den Tarifen finanzieren.Daher haben diese weniger Spielraum in der Tarifgestaltung und haben oft auch keine

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Welche Ortschaften sind im Rhein-Sieg-Kreis nach Informationen der Kreisverwaltung vonder Problematik betroffen?

2. Wie viele Einwohner sind jeweils betroffen?3. Sind daneben auch einzelne (Wohn-)Gebäude (z.B. Aussiedlerhöfe) betroffen?4. Welche Telefonanbieter haben jeweils die Monopolstellung inne?5. Weiß die Verwaltung von ähnlichen Problemlagen auch in anderen Kreisen?6. Welche Lösungsmöglichkeiten schlägt die Verwaltung für die Problematik vor?

Mit freundlichen Grüßen,gez.Dr. Torsten Bieber Ingo SteinerMartin Schenkelberg Burkhard HoffmeisterMatthias Schmitz Dr. Richard Ralfs

f.d.R.Andreas Grünhage