40
Technik des Verfassens von Hausarbeiten Skript zur Vorlesung WS 2006/07 Dagmar Kolossa

Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Technik des Verfassens von

Hausarbeiten

Skript

zur Vorlesung

WS 2006/07

Dagmar Kolossa

Page 2: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Das folgende Skript ist als Hilfestellung beim Schreiben juristischer Hausarbeiten gedacht.

Es soll helfen, die formalen Anforderungen zu erfüllen und den Einstieg in die Hausarbeit

und die Literatursuche etwas erleichtern. Dabei erhebe ich keinen Anspruch auf

Vollständigkeit! Auch die Seiten im Anhang dienen lediglich als Beispiel.

Der Einfachheit halber habe ich im Skript nur die maskuline Form verwendet, aber

selbstverständlich möchte ich auch Frauen ansprechen.

Fragen und Anregungen nehme ich gerne entgegen, meine email-Adresse findet Ihr auf den

Seiten des Lehrstuhls Gusy. Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in

den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe Bücher zu diesem

Themenkomplex (siehe auch „weiterführende Literatur“).

Das meiste wird Euch mit der Zeit ganz selbstverständlich vorkommen. Denn für’s

Hausarbeiten- und Klausurenschreiben gilt das gleiche wie beim Sport: üben, üben, üben....

Und bis dahin: Denkt an Euren Korrektor und den Stapel von Hausarbeiten, den er vor sich

hat...!

In diesem Sinne: Viel Spaß und viel Erfolg!

Dagmar Kolossa Februar 2007

© Dagmar Kolossa, 2007. Online-Quelle: http://www.jura.uni-bielefeld.de/Lehrstuehle/Gusy/Begleitmaterial/Hausarbeit.pdf

Page 3: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

1

Inhaltsverzeichnis

A. Vorseiten......................................................................................................................... 2

I. Deckblatt ........................................................................................................................ 2

II. Sachverhalt ................................................................................................................... 2

III. Inhaltsverzeichnis ......................................................................................................... 3

IV. Literaturverzeichnis ...................................................................................................... 4

1. Entscheidungsrezensionen ........................................................................................ 5

2. Lehrbücher................................................................................................................. 6

3. Kommentare .............................................................................................................. 7

4. Zeitschriftenaufsätze .................................................................................................. 7

5. Aufsätze aus Festschriften oder Sammelwerken........................................................ 8

6. Abkürzungsverzeichnis .............................................................................................. 9

B. Gutachten........................................................................................................................ 9

I. Formalien ....................................................................................................................... 9

II. Eine erste Lösung........................................................................................................ 10

1. Allgemeines vorweg................................................................................................. 10

2. Vorarbeiten .............................................................................................................. 10

3. Die Fallfrage lösen ................................................................................................... 12

III. Zeiteinteilung .............................................................................................................. 15

1. Klausuren................................................................................................................. 15

2. Hausarbeiten............................................................................................................ 16

IV. Literatursuche ............................................................................................................ 17

V. Auswertung von Literatur und Rechtsprechung........................................................... 19

VI. Die Niederschrift: Gutachtenstil .................................................................................. 24

VII. Weiterführende Literatur (Auswahl) ........................................................................... 28

Für die gesamte Hausarbeit gilt: Natürlich ist ihr Inhalt maßgeblich. Trotzdem sollte die

Arbeit auch optisch ansprechend, also in erster Linie übersichtlich gestaltet sein.

Die Hausarbeit besteht aus zwei Teilen: den “Vorseiten” und dem Gutachten. Beide Teile

werden getrennt voneinander nummeriert, der erste Teil mit römischen Ziffern, das

Gutachten dann (neu) mit arabischen.

Page 4: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

2

A. Vorseiten

Diese bestehen aus1: �

Deckblatt

� Sachverhalt

� Inhaltsverzeichnis

� Literaturverzeichnis

I. Deckblatt

� Name und Adresse � Matrikelnummer und Semester � Veranstaltung, zu der die Hausarbeit gehört (Prof., Semester) � evtl. (Abgabe)Datum � keine Seitenzahl!

II. Sachverhalt

� römische Seitenzahl: “II” (das Deckblatt wird mitgezählt) � bitte abtippen, nicht kopieren! (Inzwischen wird der Sachverhalt meist auch ins

Internet gestellt.) � Modalitäten zu Abgabe, Umfang und Bibliotheksbenutzung nicht abschreiben.

1 Alle als Beispiel im Anhang.

Page 5: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

3

III. Inhaltsverzeichnis

Alle Überschriften des Gutachtens werden mit Seitenzahlangabe aufgenommen.

Gliederungsschema:

A.

B.

I.

II.

1.

2.

a)

b)

aa)

bb)

(1)

(2)

(a)

(b)

(aa)

(bb)

� “Wer A sagt, muss auch B sagen.”

Wenn eine Gliederungsebene eröffnet werden soll, die nur eine Überschrift enthält,

so darf kein Gliederungszeichen eingefügt werden!

Wenn’s eine Überschrift ohne Gliederungszeichen gibt, muss diese auch ins

Inhaltsverzeichnis aufgenommen werden.

�Das Inhaltsverzeichnis soll dem Leser einen ersten Überblick über die Arbeit

ermöglichen. Daher sollte es auch übersichtlich gestaltet sein!

Page 6: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

4

IV. Literaturverzeichnis

Das Literaturverzeichnis gibt einen vollständigen Überblick über die benutzte Literatur.

Folglich müssen wirklich alle zitierten Quellen aufgenommen werden – aber auch nur diese.

Die Unterteilung nach Kommentaren, Lehrbüchern und Aufsätzen ist überflüssig. Statt

dessen sollte die Literatur alphabetisch sortiert sein.

Sortiert wird grundsätzlich nach dem Namen des Autors, sonst nach Herausgebern (bzw.

Begründern), in einigen seltenen Fällen auch nach dem Namen des Kommentars

(Münchener Kommentar, Leipziger Kommentar, Bonner Kommentar u.ä.).

Es ist immer die neueste Auflagen zu zitieren. Welche die neueste Auflage ist, kann man

z.B. über den Bibliothekskatalog erfahren oder über die Internetseiten des jeweiligen

Verlags.

Bei den Angaben im Literaturverzeichnis bitte weglassen: � akademische Grade, Titel o.ä. � Zusätze wie “1. Auflage”, “erweiterte” oder “neu überarbeitete” Auflage � Wichtig: Bitte einheitlich zitieren!

Hinweise auf die Zitierhinweise dürfen nur dort erfolgen, wo sie für die eindeutige

Zuordnung erforderlich sind. Die gewählte Zitierweise soll eindeutig sein.

Z.B.: “Medicus, SchuldR AT” für “Schuldrecht I, Allgemeiner Teil von Dieter

Medicus”

Man kann sich viel Mühe sparen, indem man das Literaturverzeichnis “nebenbei” anlegt:

Während das Gutachten verfasst wird, nimmt man jede Literaturangabe sofort auf. Spart

nachträgliches Suchen.

Page 7: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

5

� Die einzigen Quellen, die nicht in das Literaturverzeichnis gehören, sind

Rechtsprechungsnachweise (Urteile) und Rechtsprechungszusammenfassungen. Diese

gehören nur in die Fußnote.

In der Fußnote steht dann2: „BGHZ 83, 534 (536).“

Möglich ist es auch so3: „BGHZ 83, 534, 536.“

Das bedeutet: Zitiert wurde eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs

in Zivilsachen aus dem 83. Band. Die Entscheidung beginnt

auf Seite 534, die zitierte Stelle findet sich auf Seite 536.

Die erste Variante ist evtl. etwas leserfreundlicher. Hauptsache ist jedoch, dass einheitlich zitiert

wird.

Wichtige Entscheidungssammlungen sind z.B.:

BAGE Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts

BGHSt Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen

BGHZ Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen

BSGE Entscheidungen des Bundessozialgerichts

BVerfGE Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

BVerwGE Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts

1. Entscheidungsrezensionen

gehören in das Literaturverzeichnis und zwar mit folgenden Angaben:

� Autor (Familien- und Vorname)

� besprochene Entscheidung mit Datum und Aktenzeichen

2 BGHZ 83, 534 (536). 3 BGHZ 83, 534, 536.

Page 8: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

6

� in: (Name der Zeitschrift)

� Erscheinungsjahr

� Seitenangaben

In einer Fußnote steht dann4:

Nachname, zu Urteil, Datum, Az, (bzw. Titel der Rezension) Zeitschrift, Jahr,

Anfangsseite (zitierte Seite).

2. Lehrbücher

werden mit folgenden Angaben in das Literaturverzeichnis aufgenommen:

� Autor (Familien- und Vorname, ohne akademische Grade)

� Titel einschließlich Untertitel

� Auflage, Erscheinungsort, Erscheinungsjahr

� U.U. Zitierweise angeben (nur wenn es der Eindeutigkeit halber erforderlich

ist, also z.B. mehrere Bücher desselben Autors zitiert werden).

In der Fußnote steht dann5:

Nachname, evtl. Abkürzung des Buchtitels, Seite oder Randnummer.

Die Seitenzahl wird nur dann angegeben, wenn keine Randnummern vorhanden sind: Die

Randnummern verändern sich thematisch über die verschiedenen Auflagen hinweg - im

Idealfall - nicht, die Seitenzahlen dagegen schon. Die Zitierweise über die Randnummern

dient somit der besseren Auffindbarkeit einer Quellenangabe.

4 Edenfeld zu BGH vom 09.07.2002 - XI ZR 323/01, JZ 2000, 1165 (1166). 5 Brox, AT, Rn. 136.

Page 9: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

7

3. Kommentare

werden mit folgenden Angaben in das Literaturverzeichnis aufgenommen:

� Autor/Herausgeber/Begründer (Familien- und Vorname, ohne akademische

Grade)

� Titel einschließlich Untertitel

� Auflage, Erscheinungsort, Erscheinungsjahr, u.U. Bandangabe (verschiedene

Auflagen kennzeichnen)

� u.U. Zitierweise angeben (s.o.)

In der Fußnote steht dann6: Kommentar-Bearbeiter, § XX, Rn. oder7

Bearbeiter in: Kommentar, § XY, Rn.

� Wichtig ist, dass man sich konsequent für eine Art der Darstellung entscheidet!

Werden unterschiedliche Auflagen eines Kommentars zitiert, muss dies angegeben werden:

“Palandt57-Heinrichs, § 346 Rn. 5.” Hier wurde die 57. Auflage des Palandt zitiert. (Fehlt die

Angabe einer Auflage, so ist davon auszugehen, dass die jeweils neueste Auflage zitiert

wurde.)

4. Zeitschriftenaufsätze

werden mit folgenden Angaben in das Literaturverzeichnis aufgenommen:

� Autor (Familien- und Vorname)

� Titel des Aufsatzes

� in: (Name der Zeitschrift)

� Erscheinungsjahr

� Seitenangaben

In einer Fußnote steht dann8: Nachname, Zeitschrift, Jahr, Anfangsseite (zitierte

Seite).

6 Palandt-Heinrichs, § 346 Rn. 3. 7 Heinrichs in: Palandt, § 346 Rn. 3.

Page 10: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

8

Wichtige Zeitschriften sind z.B.:

DÖV Die öffentliche Verwaltung

DVBl Deutsches Verwaltungsblatt

JA Juristische Arbeitsblätter

JR Juristische Rundschau

Jura Juristische Ausbildung

JuS Juristische Schulung

JZ Juristische Zeitschrift

MDR Monatsschrift für Deutsches Recht

NJW Neue Juristische Wochenschrift

NStZ Neue Zeitschrift für Strafrecht

NVwZ Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht

NWVBl Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter

5. Aufsätze aus Festschriften oder Sammelwerken

werden mit folgenden Angaben in das Literaturverzeichnis aufgenommen:

� Autor (Familien- und Vorname)

� Titel des Aufsatzes

� in "FS XY", Seitenangabe

� Herausgeber, Erscheinungsort, Erscheinungsjahr

In der Fußnote steht dann9: Autor, Festschrift, Seite (zitierte Seite).

8 Kiethe, NJW 2003, 1294 (1296). 9 Schmidhäuser, FS Welzel, S. 801 (810).

Page 11: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

9

6. Abkürzungsverzeichnis

Ein Abkürzungsverzeichnis muss nicht extra angelegt werden, wenn keine ungewöhnlichen

Abkürzungen verwendet werden. Es kann zum Abschluss des Literaturverzeichnisses ein

Hinweis auf das Abkürzungsverzeichnis von Hildebert Kirchner/Cornelie Butz erfolgen.

(Z.B.: “Hinsichtlich der verwendeten Abkürzungen wird verwiesen auf: Kirchner,

Hildebert/Butz, Cornelie, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 5. Auflage,

Berlin/New York 2003")

B. Gutachten

I. Formalien

Nur für diesen Teil gilt das Seitenlimit.

Korrekturrand: i.d.R. 1⁄3 links (ca. 7 cm)

(Klausuren: ½)

Schriftgröße: Text: Times New Roman 12 bzw. Arial 11

Fußnoten: Times New Roman 10 bzw. Arial 9

Zeilenabstand: 1,5

� Diese Angaben können von dem Lehrstuhl, der die Hausarbeit stellt, auch anders

vorgegeben werden!

Die Ausgabe des Hausarbeitentextes findet am Lehrstuhl statt, meist steht ein Karton mit

Sachverhalten auf dem Flur. Wann ausgegeben wird, gibt der jeweilige Lehrstuhl bekannt,

ebenso den Abgabetermin.

Page 12: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

10

Zu beachten: Nach der neuen Studienordnung10 ist auch für die Hausarbeiten eine

Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich. In der Regel deckt sich die

Anmeldefrist hierfür mit der Laufzeit der Hausarbeit.

II. Eine erste Lösung

1. Allgemeines vorweg

Eine gute Falllösungstechnik zu entwickeln ist essentiell für das Jurastudium: Fast alle

Klausuren und Prüfungen werden eine Falllösung beinhalten.

Grundregel: Die Hausarbeit soll eine wissenschaftliche Erörterung der gestellten Fragen

anhand von Literatur und Rechtsprechung sein.

Einzelne Arbeitsschritte sind: Vorarbeiten

Grobgliederung

Feingliederung

Niederschrift

Jedenfalls: Nicht sofort in die Bib und kopieren!!

Lieber in Ruhe versuchen, eine erste klausurmäßige Lösung zu erstellen, am

besten nur mit Hilfe von Gesetzestexten.

Und: Möglichst gut auf das spezielle Rechtsgebiet vorbereitet sein.

2. Vorarbeiten

a) Sachverhalt

Sachverhalt gründlich lesen! Wichtige (oder zunächst wichtig erscheinende) Dinge sollten

markiert werden. Später kann man dann überprüfen, ob auch alles, was wichtig erschien, in

der Lösung verwertet wurde. Sinnvoll ist es, sich den Sachverhalt durch eine Skizze zu

verdeutlichen. Dabei können z.B. Mehrpersonenverhältnisse, chronologische Abläufe oder

verschiedene Argumentationsstränge dargestellt werden.

10 Stud- und PrüfO 2003.

Page 13: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

11

Die verschiedenen Angaben im Sachverhalt, etwa zu Daten oder Rechtsauffassungen

einzelner Personen, sollten als Hilfe zur Gedankenführung in der Lösung aufgefasst und

demnach in der Lösung berücksichtigt werden. Mit der Zeit wird sich ein Gefühl dafür

einstellen, welche Angaben lediglich zum Verständnis des Sachverhalts dienen und welche

für die Falllösung erforderlich sind. Grundsätzlich sind nur solche Aspekte zu diskutieren, für

die sich im Sachverhalt auch ein Anknüpfungspunkt findet.

Abwandlungen: Bitte genau hinsehen! Welche Teile des Sachverhalts haben sich

gegenüber dem Ausgangsfall geändert? Nur einzelne

Tatbestandsmerkmale oder ggf. die Anspruchsgrundlage? Hinter einer

Abwandlung steht in der Regel ein bestimmter Zweck.

b) Fallfrage

Ausgangspunkt aller Überlegungen ist die Fallfrage: Bitte genau hinschauen!

Unterschiedliche Fragetypen:

� Konkrete Frage:

Kann A von B Schadensersatz verlangen?

Wie hat A sich strafbar gemacht?

Was kann A gegen die Versagung der Baugenehmigung unternehmen?

A verlang von B Zahlung.

A will das nicht hinnehmen.

� Offene Frage:

Wie ist die Rechtslage?

Wie haben sich die Beteiligten strafbar gemacht?

Wie ist der Fall strafrechtlich zu beurteilen?

Was wird der Anwalt raten

Page 14: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

12

� “dritter Fragetyp”:

Beurteilen Sie die Erfolgsaussichten einer Klage/eines Antrags,

ggf. hilfsgutachterlich!

� Warum hat der Sachverhaltssteller die Aufgabe so formuliert? Welche Rechtsfragen

sollen bearbeitet werden?

� Bearbeitervermerke sind immer beachtlich!

3. Die Fallfrage lösen

Arbeitsschritte: Grobgliederung

Stichwortartige Lösungsskizze

Ausformulierte Lösung

a) Zivilrecht

Hier unterscheidet man nach Sachverhaltskomplexen

Personen (Anspruchsteller, Anspruchsgegner)

Anspruchszielen und

Ansprüchen

� Wer will was von wem woraus?

Beispiel für eine Grobgliederung aus dem Zivilrecht:

Schadensersatzansprüche

Ansprüche gerichtet auf Erfüllung

Ansprüche des A Ansprüche des B

Sachverhaltskomplex 1 Sachverhaltskomplex 2

Zivilrecht

Page 15: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

13

b) Strafrecht

Hier unterteilt man nach Handlungsabschnitten und

Personen

Beispiel für eine Grobgliederung aus dem Strafrecht:

c) Öffentliches Recht

Die Möglichkeiten, in eine Fallprüfung einzusteigen, sind im Öffentlichen Recht vielfältig.

Daher gibt es ganz unterschiedliche Fragestellungen, die jeweils andere Prüfungen

erfordern. Weit verbreitet ist ein prozessualer Einstieg. Hier unterscheidet man nach

Zulässigkeit und Begründetheit. Dies ist aber nur eine von mehreren Möglichkeiten, und

tatsächlich bleibt die Vielfältigkeit in der Begründetheitsprüfung erhalten.

Eine andere Fallfrage kann die nach der Rechtmäßigkeit einer hoheitlichen Handlung sein.

Möglich ist auch, dass nach Ansprüchen entweder einer Person gegen den Staat oder des

Staates gegen eine (oder mehrere) Personen gefragt wird. Die Beachtung der Fallfrage ist

im Öffentlichen Recht also besonders wichtig!

§ 242 StGB Diebstahl

§ 303 StGB Sachbeschädigung

....

Strafbarkeit des A

§ 242 StGB Diebstahl

....

..

Strafbarkeit des B

I. Handlungsabschnitt

..

..

Strafbarkeit des A

II. Handlungsabschnitt

Page 16: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

14

Beispiel für eine Grobgliederung aus dem Öffentlichen Recht:

d) Alle Rechtsgebiete

Hat man eine Grobgliederung erstellt, kann man diese langsam „auffüllen“. Aufgrund dieser

Lösungsskizze sollte man eine erste Lösung ausformulieren. (Das erleichtert später das

Schreiben eines eigenen Textes.)

Sollte das nicht möglich sein, zunächst ein Standard-Werk zu Rate ziehen: ein Lehrbuch

und/oder einen Kommentar; damit kann man dann eine “schlanke Lösung” erstellen.

Anhand dieser ersten Lösung sollte man einen Überblick über die Probleme der

Fallbearbeitung bekommen: Jetzt entscheiden, wo die Schwerpunkte der Falllösung liegen

sollen.

Im öffentlichen Recht gibt es regelmäßig sowohl prozessuale als auch materiell-

rechtliche Fragen. Der Schwerpunkt liegt aber selten auf der prozessualen Seite: Dies

muss bei der Falllösung unbedingt berücksichtigt werden!!

Anhand des Überblicks sollte man sich einen Zeitplan erstellen: Wie lange brauche ich für

die Literatursuche/die erste Fallfrage/die Abwandlung? Ein guter Zeitplan enthält auch

Erfolgsaussichten eines Klageantrags

Rechtsweg

Klageart

....

.....

Zulässigkeit

Zuständigkeit

Verfahren

Form

Formelle Voraussetzungen

TB-Merkmale Verhältnismäßigkeit

legitimer Zweck

geeignet

erforderlich

angemessen

Materielle Voraussetzungen

Ermächtigungs-oder

Anspruchsgrundlage

Begründetheit

Page 17: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

15

ausreichende Pausenzeiten! Aber: Der beste Zeitplan nützt nichts, wenn man sich nicht

daran hält.

III. Zeiteinteilung

Einige Bemerkungen zur Zeiteinteilung: Diese ist sehr von individuellen Faktoren abhängig,

zum Beispiel vom Fachgebiet, vom Umfang der Arbeit, der eigenen Konstitution und dem

jeweiligen Schreibtempo.

1. Klausuren

Grundsätzlich gilt: Zeit für eine Lösungsskizze ist letztlich gewonnene Zeit. Allgemein wird

empfohlen, etwa ⅓ der Zeit für die Lösungsskizze aufzuwenden.11

Im Strafrecht jedoch ist der Aufbau der Arbeit u.U. weniger komplex, dafür muss mehr

Schreibarbeit geleistet werden. Dann wird evtl. weniger Zeit für die Lösungsskizze benötigt

und mehr Zeit zur Ausformulierung der Lösung.

Im Zivilrecht dagegen kann der richtige Aufbau die Lösung übersichtlicher gestalten und die

Niederschrift erleichtern. Daher sollte hier nicht an der Zeit für die Gliederung der Arbeit

gespart werden.

Im Öffentlichen Recht muss dringend beachtet werden: Oft verwenden Studenten viel Zeit

für die (ausführliche) Formulierung der Zulässigkeit, die Begründetheit wird dann nur noch

kurz „abgehandelt“. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt jedoch in der Regel bei der

Begründetheit! Ein Vorschlag ist hier, nach der Lösungsskizze mit der Ausformulierung der

Begründetheit zu beginnen. Wird die Zulässigkeit schon gut beherrscht, kann diese in der

Lösungsskizze auch sehr knapp abgehandelt werden und evtl. sofort ausformuliert werden12,

denn in diesem Punkt unterscheidet sich die Niederschrift oft nicht allzu sehr von der

Lösungsskizze. 11 Vgl. Lange, Jurastudium erfolgreich, 4. A., S. 255; Möllers, Juristische Arbeitstechnik und

wissenschaftliches Arbeiten, Rn. 146, empfiehlt mindestens 50 % der Zeit für die Niederschrift zu

verwenden. 12 Vgl. Lange, Jurastudium erfolgreich, 4. A., S. 255.

Page 18: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

16

Gerät man oft in Zeitnot, besteht eine Möglichkeit auch darin, einfache abtrennbare Teile der

Arbeit sofort auszuformulieren.13 Im Rahmen eines Gutachtens ist das eher problematisch:

Die sofort formulierten Teile könnten leicht zu ausführlich werden, so dass die

Schwerpunktsetzung der Klausur verwischt wird. Besteht die Klausur jedoch aus

Einzelfragen anstatt einer Falllösung, empfiehlt es sich jedenfalls zunächst mit den Fragen

zu beginnen, deren Beantwortung leichter fällt.

Letztlich muss jeder für sich selbst herausfinden, mit welcher Zeiteinteilung er oder sie am

besten zurecht kommt.

2. Hausarbeiten

Hier macht sich die individuelle Arbeitsweise noch stärker bemerkbar. Allgemein wird

empfohlen, etwa nach ½, spätestens aber nach ⅔ der Zeit mit der Niederschrift zu

beginnen.14 Dies ist allerdings auch davon abhängig, wie viel Zeit insgesamt für die

Hausarbeit eingeplant wird. Allgemein sollten 3 – 4 Wochen ausreichend sein.15

Wichtig ist, dass ausreichend Zeit für die Überarbeitung des Textes eingeplant wird: In

einer Hausarbeit wird mehr als in einer Klausur Wert gelegt auf gute Formulierungen und

Argumentationen. Überhaupt sollte man sich nicht mit der Einstellung an die Niederschrift

machen, den Text sofort in seiner endgültigen Form zu Papier zu bringen. Eine solche

(übersteigerte) Selbstanforderung führt eher zu Schreibhemmungen.16

Allgemein gilt: Übung hilft! Schreiben lernt man nur durch Schreiben. Eine gute Möglichkeit

ist die Ausformulierung der Übungsfälle aus den Tutorials. Dies hilft auch, wenn man sich

selbst korrigiert: Viele Studenten verkennen nämlich, dass ihr eigentliches Problem nicht die

13 So Lange, Jurastudium erfolgreich, 4. A., S. 255. 14 Lange, Jurastudium erfolgreich, 4. A., S. 256. 15 Für Seminararbeiten kann evtl. mehr Zeit veranschlagt werden, diese werden aber meist auch nicht in der

vorlesungsfreien Zeit geschrieben. 16 Wem das Schreiben selbst schwer fällt: Es gibt inzwischen unzählige Bücher zu diesem Thema, z.B. Otto

Kruse, Keine Angst vor dem leeren Blatt, Ohne Schreibblockaden durchs Studium, Frankfurt/M., 10. A.

2005. An der Uni Bielefeld gibt es auch ein Schreiblabor: Hier werden Kurse und individuelle Beratungen

angeboten. Hinweise finden sich auf den Internetseiten der Uni.

Page 19: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

17

Lösung des Falls, sondern deren Ausformulierung ist.17 Übungsfälle findet man in allen

Ausbildungszeitschriften18 und Fallsammlungen19.

Um sich langfristig zu verbessern hilft nur Selbstkontrolle. Nur wenn jeder sich klar macht,

was an seiner Lösung nicht gut war, kann er es beim nächsten mal verbessern.20

IV. Literatursuche

Erst jetzt mit der Literatursuche beginnen. Einen Überblick über die bestehende Literatur

bekommt man in den jeweiligen Standard-Kommentaren des betreffenden Rechtsgebiets.

Für das GG kommen hier z.B. Jarass/Pieroth, Sachs, von Münch/Kunig, von

Mangoldt/Klein/Starck, Schmidt-Bleibtreu/Klein in Betracht.

Unbekannt, was “Standard” ist?

< Suche im Bibliothekskatalog: “Kommentar zum BGB/Grundgesetz/VersG” o.ä.

Blick ins Literaturverzeichnis von Lehrbüchern: Dort werden auch Kommentare

aufgeführt.

In den Kommentaren findet man dann zu den jeweiligen Meinungen in den Fußnoten

weiterführende Hinweise auf Autoren, die entweder die Meinung stützen oder eine

gegenteilige Meinung vertreten. Diese Hinweise sollten nachgelesen werden: Zum einen gibt

es auch in Kommentaren fehlerhafte Fußnoten. Zum anderen enthalten sie ebenfalls

weiterführende Hinweise oder neue Argumente. So gewinnt man als Bearbeiter nach und

nach einen Überblick über den Meinungsstand zu einem bestimmten Problem.

17 Das klassische Argument bei Remonstrationen: „Ich hab aber das gleiche geschrieben wie XY!“ Inhaltlich

mag das im Einzelfall zutreffen. XY hat aber möglicherweise klarer aufgebaut, besser formuliert und

deutlichere Schwerpunkte gesetzt – das macht letztlich die Qualität einer Arbeit aus. 18 Z.B. Jura, JA oder JuS; einen Überblick darüber, welche Fälle wo zu finden sind gibt „fundus 2004“

(Fundstellenverzeichnis für Klausuren, Hausarbeiten und Aktenvorträge, erschienen im Thollverlag.

Aktualisierungen gibt es auch online unter www.thollverlag.de. 19 Zu finden im Bibliothekskatalog. 20 Lange, Jurastudium erfolgreich, 4. A., S. 262, bieten dafür eine Checkliste zu Klausuren, anhand derer man

sich regelmäßig überprüfen kann.

Page 20: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

18

ý Wichtige Passagen exzerpieren oder kopieren - und zwar gleich. Später ist das

Buch evtl. nicht mehr “da”. Weniger wichtige Dinge evtl. auf einer Karteikarte

zusammenfassen.

ý Einfälle immer gleich an der entsprechenden Stelle in der eigenen Gliederung

vermerken! (PC)

ý Ob Exzerpt oder Kopie: Immer und gleich die genaue Fundstelle vermerken!

(Am besten gleichzeitig ein Literaturverzeichnis führen.)

ý Exzerpte und Kopien anhand der Gliederung ordnen, innerhalb der einzelnen

Punkte nach Argumenten.

ý Wichtig ist für das Arbeiten mit vielfältiger Literatur, dass man lernt, sich selbst zu

organisieren und sich eine ökonomische Arbeitsweise zulegt.

Falls der Einstieg über Kommentare nicht ausreicht (besonders aktuelles Thema), dann

helfen die Fundhefte der NJW und die Karlsruher Juristische Bibliographie (KJB).

Zusätzlich in die entsprechenden Fachzeitschriften gucken. (ÖR, ZivilR, StrafR, aber auch

speziellere Zeitschriften). Und zwar auch in die aktuellen, nicht nur in die gebundenen

Jahrgänge!

Zeitschriftensuche: Möglich über die Bibliotheksdienste JADE (Suche nach Aufsätzen) und

JASON (Bestellung von Aufsätzen - elektronische Fernleihe).

Die Bibliothek bietet unterschiedliche Schulungen zur Nutzung ihrer eigenen Datenbanken

und auch des Internets an. Nähere Informationen auf den Bibliotheksseiten.

Juris: JURIS ist das juristische Informationssystem für die Bundesrepublik

Deutschland, eine Datenbank, die eine Fülle von Rechtsprechung und

Literatur enthält. Für eine gründliche Recherche unerlässlich. Die Nutzung ist

Page 21: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

19

inzwischen auch ohne eine Schulung möglich, eine solche ist aber trotzdem

sinnvoll. Nähere Informationen nur Nutzung von Juris gibt’s auf den Juris-

Seiten unserer Fakultät:

http://www.jura.uni-bielefeld.de/Intern/EDV/Juris/index.html

Ein unbekanntes Gesetz ist für die Lösung maßgeblich? Gesetz lesen! Nicht nur die

Paragraphen, auf die es auf den ersten Blick ankommt, sondern versuchen, sich über das

gesamte Gesetz einen Überblick zu verschaffen, auch im Hinblick auf die Systematik des

Gesetzes.

V. Auswertung von Literatur und Rechtsprechung

Im Laufe der Hausarbeitszeit entwickelt sich fast immer eine “herrschende

Semestermeinung”. Aber: Nicht unbedingt der Masse anhängen, lieber versuchen, eine

eigene Lösung zu entwickeln - der Lerneffekt ist dann auch deutlich größer!

� Unproblematische Prüfungspunkte kurz halten! Nicht einfach lehrbuchartig

abschreiben, weil’s eine bequeme Stelle ist.

a) Abweichende Meinungen

Problematisch sind solche Prüfungspunkte, zu denen unterschiedliche Meinungen in

Rechtsprechung und Literatur oder auch innerhalb derselben vertreten werden21. Diese

müssen grundsätzlich dargestellt werden. Dabei gilt:

Nur solche Streitfragen erörtern, die zur Lösung des Falles wirklich beitragen.

Alles andere bewirkt nur einen negativen Eindruck der Hausarbeit.

21 Grundsätzlich bedeutet, dass es auch Ausnahmen gibt: Ist z.B. die Herleitung eines ungeschriebenen

Anspruchs umstritten, der Bestands des Anspruchs ebenso wie seine Voraussetzungen aber allgemein

anerkannt, so braucht man die unterschiedlichen Auffassungen nicht ausführlich darzustellen.

Page 22: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

20

Dabei geht man vor wie in einer Argumentation: Das schwächste Argument wird zuerst

angeführt, das stärkste zum Schluss.

ý Die abgelehnte (“schwächste”) Meinung zuerst darstellen, die vertretene Meinung

zuletzt.

ý Meinung kurz darstellen, nicht lehrbuchartig (also nur solche Erwägungen

erwähnen, die für die Falllösung erheblich sind), abschließend die Ansicht jeweils

auf den konkreten Fall beziehen.

Kommen die unterschiedlichen Meinungen im konkreten Fall zum gleichen Ergebnis, so

erübrigt sich eine Stellungnahme.

Führen die vertretenen Meinungen im Fall zu unterschiedlichen Ergebnissen, muss der

Streit entschieden werden. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten der Darstellung:

• Darstellung 1. Meinung, anschließend Fallbezug

• Darstellung 2. Meinung, anschließend Fallbezug

• abschließende argumentative Stellungnahme

(Also noch nicht alle Argumente vorher verbrauchen!)

� Diese Art der Streitentscheidung ist die wohl gängigste.

Leserfreundlicher ist es aber auf diese Art und Weise:

• Darstellung 1. Meinung, anschließend Fallbezug,

Diskussion mit dem Ergebnis: Ablehnung 1. Meinung

• Darstellung 2. Meinung, anschließend Fallbezug,

Diskussion mit dem Ergebnis: Annahme 2. Meinung

Page 23: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

21

� Insbesondere wenn mehr als zwei Meinungen diskutiert werden, ist es für den

Leser der zweiten Darstellungsweise bedeutend einfacher, den Überblick zu

behalten.

An unterschiedlichen Lehrstühlen werden unterschiedliche Darstellungsvarianten

favorisiert; u.U. kann es empfehlenswert sein, bei dem betreffenden Übungsleiter

nach der gewünschten Darstellung nachzufragen.

Welcher Meinung sollte gefolgt werden: der Rechtsprechung oder der Literatur? � Hier gibt es keine einseitige Empfehlung. Es gilt: Es sollte immer der Meinung

gefolgt werden, die sich argumentativ am besten begründen lässt und daher

die überzeugendste ist – unabhängig davon, wer sie vertritt.

� Und: Nicht krampfhaft nach einer eigenen Meinung suchen!

(Daher sollte man auch nie schreiben „meines Erachtens“ oder „meiner

Meinung nach“ u.ä.)

� Keine ausreichende Begründung für eine Meinung ist der Hinweis auf die

„h.M.“ Viele Menschen neigen dazu, ihre eigene Meinung als herrschend

anzusehen... Überhaupt sollte positiv begründet werden, warum eine Meinung

vertreten wird. Es ist nicht ausreichend, von zwei Meinungen einfach die für

unzutreffend gehaltene Ansicht zu widerlegen und damit sozusagen „das

kleinere Übel“ zu wählen.

� Zur Grammatik: Soweit ein aktueller Streit dargestellt wird, ist er im Präsens

darzustellen und zu entscheiden. Wird der Sachverhalt thematisiert, ist

Perfekt zu verwenden. (Das Geschehene ist bereits abgeschlossen.)

Page 24: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

22

b) Zur Zitierweise

Werden fremde Gedanken verwendet, so ist dies durch ein Zitat kenntlich zu machen. Die

Herkunft des Zitates ist dabei so genau anzugeben, dass die Quelle ohne Probleme

aufgefunden werden kann. � Zitiert wird über Fußnoten (keine Endnoten, keine Klammerzitierweise). � Wörtliche Zitate sind nur zulässig, wenn es auf den Wortlaut ankommt.

Im Text gehört die Fußnote hinter das Satzzeichen, wenn sich der Nachweis auf den

gesamten Satz bzw. Halbsatz erstreckt. Vor dem Punkt wird die Fußnote gesetzt, wenn sich

der Nachweis nur auf das vorhergehende Wort bzw. die vorhergehende Wortgruppe bezieht.

Zu dieser und ähnlichen Fragen gibt auch der Duden Auskunft!

Das Gesetz hat vor allen anderen Quellen Vorrang. Gesetzesangaben gehören in den Text,

nicht in die Fußnote. Aber: Gesetze nicht (überflüssigerweise) abschreiben!

Keine Fußnote wird gesetzt bei Gesetzestexten und Legaldefinitionen, ein Hinweis auf das

entsprechende Gesetz ist ausreichend. � Keine “Blindzitate”! ���� Skripten sind nicht zitierfähig (Alpmann, Richter o.ä.)!

Beim Zitieren Sachverhaltsdistanz wahren! Die angegebene Rechtsprechung und Literatur

oder das jeweilige Gesetz beziehen sich nicht auf den konkreten Sachverhalt! Die Fußnote

darf diesen Eindruck auch nicht erwecken. Also nicht:

“Daher haben A und B einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen22.”

Tatsächlich sagt Herr Brox nämlich nichts über die Geschäftsbeziehungen von A und B,

sondern macht nur allgemeine Angaben darüber, wie solche Beziehungen aussehen

22 Brox, AT, Rn. XY.

Page 25: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

23

können. In der Fußnote ggf. schreiben: “Vgl.” oder “So auch für Fälle der vorliegenden Art”,

besser ist es aber, solche Fußnoten ganz zu vermeiden.

Innerhalb der Fußnote sollte eine sinnvolle Ordnung herrschen, kein Durcheinander:

• Rechtsprechung vor Literatur

• Gerichte in absteigender Folge ihrer Hierarchie

• amtliche Sammlungen vor anderen Quellen

• alte vor neuen Entscheidungen

• Literatur alphabetisch

< Einzelne Quellen mit Semikolon trennen, ans Ende jeder Fußnote gehört ein Punkt.

Das hört sich kompliziert an, ist es aber nicht, wenn man sich direkt beim Schreiben daran

hält: Mit der Zeit werden einem diese Dinge so vertraut, dass sie nicht weiter auffallen.

Gesetze wie folgt aufnehmen:

§ 243 I 1 Nr. 1 StGB oder

§ 243 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB aber bitte einheitlich! � Zwischen §-Zeichen und Zahl bitte einen festen Leerschritt einfügen, damit sie nicht

auseinandergerissen werden.23

Eine weit verbreitete erste Fußnote lautet:

“Soweit nicht anders bezeichnet, sind sämtliche Normen solche des StGB.” � Bitte nicht in der Hausarbeit - hier sollte genügend Zeit sein, das Gesetz dazu zu

schreiben.

23 Bei Word: Str + Shift + Leertaste; der Leerschritt fällt dann auch kleiner aus.

Page 26: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

24

Internetzitierungen:

Es wird eher selten erforderlich sein, Internetseiten zu zitieren, im juristischen Bereich ist die

gedruckte Literatur vorrangig. Bei aktuellen Urteilen kann es jedoch erforderlich werden: � Das BVerfG gibt auf seinen Seiten selbst eine Empfehlung, wie zitiert werden sollte:

BVerfG, 2 BvR 2236/04 vom 18.7.2005, Absatz-Nr. (1 - 201),

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20050718_2bvr223604.html

Allerdings werden wichtige Urteile auch sehr schnell z.B. in der NJW veröffentlicht.

Die Zitierung muss immer so sein, dass ein interessierter Leser die Quelle finden kann: Also

ist die Angabe des Autors erforderlich, eine vollständige Internetadresse und das

Abrufdatum – Internetseiten sind nicht immer langlebig.

Grds. gehören Quellen ins Literaturverzeichnis, also auch Internetseiten. Zumindest wenn

sie vom Inhalt her einem Aufsatz o.ä. vergleichbar sind. (Urteile z.B. nicht.) Aufgeführt

werden sie dann wie andere Literatur auch: Autor, Titel, Fundstelle, Datum.

Zusätzlich noch zwei Links, die ausführlichere Informationen bieten:

http://www.jurawiki.de/RichtigZitieren

http://www.jurpc.de/aufsatz/20000078.htm

VI. Die Niederschrift: Gutachtenstil

Wenn die Streitfragen weitestgehend geklärt sind, kann mit der Niederschrift begonnen

werden.

Gutachtenstil bedeutet:

Die Antwort auf die zu beantwortende Rechtsfrage soll Schritt für Schritt aus der

Anwendung des Gesetzes auf die erkannten Tatsachen des Einzelfalles abgeleitet

Page 27: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

25

werden (Subsumtion), so dass abschließend als Endergebnis der Ableitung das

Bestehen oder Nichtsbestehen des fraglichen rechtlichen Verhältnisses festgestellt

werden kann.

Der Leser soll durch das Gutachten in die Lage versetzt werden, sämtliche bei der

Bearbeitung des Falles anzustellende Überlegungen in der methodischen Reihenfolge

im einzelnen nachzuvollziehen, zu überprüfen und gegebenenfalls einer eigenen

Beurteilung des Sachverhalts zugrunde zu legen.

Form: Obersatz

Definition

Subsumtion

Ergebnis

„Gutachtenstil” bedeutet nicht, dass es methodisch unzulässig ist, unproblematische

Zwischenergebnisse in einfachen Hauptsätzen festzustellen.24

z.B. steht im Sachverhalt: “A schießt B zielgerichtet in den Kopf.”

Dann darf im Gutachten stehen: “Indem A den B in den Kopf schoss, hat er ihn getötet.”

� Keine Schachtelsätze (kurz und knapp), keine überflüssigen Schnörkel oder

Füllwörter. � Jeder Hauptgedanke ein Hauptsatz (eine Idee, ein Satz). � Fachsprache: streng sachlicher und juristischer Sprachstil � Bitte: sparsame Verwendung des Konjunktiv25!

Statt “Dann müsste ein wirksamer Kaufvertrag bestehen.”

kann man schreiben: “Voraussetzung für den Anspruch ist das Bestehen

eines wirksamen Kaufvertrags.”26

24 Auch als „Evidenz“ bezeichnet, vgl. Lange, Jurastudium erfolgreich, 4. A., S. 240. 25 Spezielle Hinweise zur Verwendung des Konjunktiv gibt: Schnapp, Jura 2002, 32 - 35.

Page 28: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

26

� Nur gängige Abkürzungen benutzen (“BGB”)! Bei Zweifelsfragen hilft der Kirchner!

(Nicht alles, was man selbst für gängig hält, ist es auch.) � Selbstverständlich: Korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung. � Absätze, Zwischenergebnisse (Übersichtlichkeit) � Keine Verweise nach unten, nur nach oben. � Logischer Aufbau, aber nie den Aufbau selbst begründen: Dem Leser muss anhand

der Darstellung klar werden, warum die Lösung in der gewählten Art aufgebaut

wurde und nicht anders.

Der Leser sieht, wie das Gutachten aufgebaut ist. Entweder ist der Aufbau richtig,

dann muss man nicht begründen, warum es nicht anders (und damit falsch) ist, oder

der Aufbau ist falsch – dann hilft auch keine Begründung.

Hilfsgutachten:

Manchmal steht in der Aufgabenstellung zusätzlich, man solle ggf. hilfsgutachterlich prüfen.

Ein Hilfsgutachten "funktioniert" genauso wie ein gewöhnliches Gutachten. Es bedeutet

einfach, dass in der gutachterlichen Prüfung ein Punkt zu verneinen war und die Prüfung

damit streng genommen beendet ist. Wenn z.B. ein Klageantrag nicht zulässig ist, hat er

keine Aussicht auf Erfolg. Da die wichtigsten Probleme in der Regel jedoch in der

Begründetheit liegen, muss ggf. hilfsgutachterlich weiter geprüft werden. Man schreibt also

einfach trotz der Unzulässigkeit ein Gutachten zur Begründetheit (beispielsweise im Fall

einer prozessualen Fragestellung) und kennzeichnet es als Hilfsgutachten. Dieses

Gutachten wird jedoch genauso aufgebaut wie ein „normales“ Gutachten.

� Immer dran denken: Wesentlich ist nicht so sehr das erzielte Ergebnis, sondern der

Weg, auf dem der Bearbeiter zu seinem Ergebnis gekommen ist.

26 Streng genommen ist der Gebrauch des Konjunktiv in einigen Fällen, z.B. dem dargestellten sogar falsch:

Denn die bloße Möglichkeit des Bestehens eines Kaufvertrags ist keine ausreichende Voraussetzung für

das Bestehen des Anspruchs.

Page 29: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

27

� Seitenlimit: Bitte dran halten! Langatmige Ausführungen mindern den Wert einer

Hausarbeit eher, als dass sie ihn steigern. Falls die Arbeit doch etwas länger wird

und es nicht möglich erscheint, stellenweise zu kürzen: Bitte spielt nicht mit dem

Rand und der Schriftgröße, der Korrektor merkt es doch. Eine Arbeit, die links den

Rand einhält und auf der rechten Seite, oben und unten nur knapp 1 cm Platz lässt,

macht keinen guten Eindruck.

� Abschließend: Die Arbeit unterschreiben und gelocht/geheftet/gebunden abgeben.

Viel Erfolg!

Dagmar Kolossa

Page 30: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

28

VII. Weiterführende Literatur (Auswahl)

Allgemeines (Lerntechnik, Zeitmanagement, Organisation):

• Becher, Stephan: Schnell und erfolgreich studieren, Organisation, Zeitmanagement,

Arbeitstechniken; 2. Auflage, Eibelstadt 2003

• Bischof, Anita/Bischof, Klaus: Selbstmanagement, effektiv und effizient, 5. Auflage,

Freiburg 2006

• Broich, Josef: Fit im Studium - Gebrauchsanleitung fürs Gehirn: Ökonomie des

Lernens und Lesens, der Materialbeschaffung, Internet-Nutzung, Materialverarbeitung

und Erstellung schriftlicher Arbeiten, Köln 2002

• Franck, Norbert: Fit fürs Studium: erfolgreich reden, lesen, schreiben, 7. Auflage,

München 2004

• Hatzelmann, Elmar/Held, Martin: Zeitkompetenz: Die Zeit für sich gewinnen, Weinheim

2005

• Hofmann, Eberhardt/Löhle, Monika: Erfolgreich Lernen; Göttingen 2004

• Litzcke, Sven Max: Arbeits- und Lerntechniken - wie man sich perfekt organisiert, 2003

(Onlinezugriff über den Bibliothekskatalog bzw.

http://www.olev.de/publikationen/Litzcke_AuLT.pdf)

• Stickel-Wolf, Christine/Wolf, Joachim: Wissenschaftliches Arbeiten und Lerntechniken:

erfolgreich studieren - gewusst wie! 4. Auflage, Wiesbaden 2006

► Zu diesem Themenbereich gibt es eine fast unüberschaubare Flut von Literatur.

Auch in der UB findet sich einiges Aktuelles, ein Blick in den Katalog lohnt sich.

Juristische Lerntechniken oder Organisationshilfen:

• Haft, Fritjof: Einführung in das juristische Lernen; 6. Auflage, Bielefeld, 1997

Page 31: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

29

• Klaner, Andreas: Richtiges Lernen für Jurastudenten und Rechtsreferendare, Berlin

2003

• Lange, Barbara: Jurastudium erfolgreich. Planung, Lernstrategie, Zeitmanagement; 4.

Auflage, Köln 2005

• Lenz, Karl-Friedrich: Lernstrategie Jura, Norderstedt 2002

• Möllers, Thomas M. J.: Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten:

Klausur, Hausarbeit, Seminar- und Studienarbeit, Staatsexamen, Dissertation, 3.

Auflage, München 2005

• Münchhausen, Marco v./Püschel, Ingo P.: Lernprofi Jura; München 2002

Hilfen zur Falllösung:

• Arzt, Gunther: Die Strafrechtsklausur, 7. Auflage, München 2006

• Becker, Joachim: Fälle und Lösungen zum Verwaltungsrecht: Übungsklausuren mit

gutachterlichen Lösungen und Erläuterungen, 2. Auflage, Stuttgart 2005

• Beulke, Werner: Klausurenkurs im Strafrecht I, 3. Auflage, Heidelberg 2005

• Ders., Klausurenkurs im Strafrecht II, Heidelberg 2007

• Ders., Klausurenkurs im Strafrecht III, 2. Auflage, Heidelberg 2006

• Brühl, Raimund: Verwaltungsrecht für die Fallbearbeitung: praktische Anleitungen zum

Erwerb prüfungsrelevanter Kenntnisse und Fertigkeiten, 7. Auflage 2006

• Busse, Bartold/Füssgen, Petra/Tillmann-Gehrken, Bernd: Die Methodik der

Fallbearbeitung im Verwaltungsrecht: Fragen und Antworten, Übungsfälle mit

Lösungen, Lerntests zur Selbstkontrolle, 3. Auflage 2000

• Butzer, Hermann/Epping, Volker: Arbeitstechnik im Öffentlichen Recht; 3. Auflage,

Stuttgart 2006

• Dörrschmidt, Harald/Metzler-Müller, Karin: Wie löse ich einen Privatrechtsfall?

Aufbauschemata - Mustergutachten – Klausurschwerpunkte, 4. Auflage, Stuttgart 2005

• Meurer, Dieter/ Kahle, Franz/Dietmeier, Frank: Übungskriminalität für Einsteiger:

Anfängerhausarbeiten im Strafrecht, Marburg 2000

Page 32: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

30

• Peine, Franz-Joseph: Klausurenkurs im Verwaltungsrecht: Ein Fall- und

Repetitionsbuch zum allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht mit

Verwaltungsprozessrecht, 2. Auflage, Heidelberg 2006

• Scholz, Christian/Wohlers, Wolfgang: Klausuren und Hausarbeiten im Strafrecht; 3.

Auflage, Baden-Baden 2003

• Schwerdtfeger, Gunther: Öffentliches Recht in der Fallbearbeitung:

Grundfallsystematik, Methodik, Fehlerquellen, 12. Auflage, München 2004

• Wörlen, Rainer: Anleitung zur Lösung von Zivilrechtsfällen, 7. Auflage, Köln 2004

Arbeiten mit word:

• Krämer, Ralf/Rohrlich, Michael: Haus- und Examensarbeiten mit Word, Frankfurt am

Main 2005

• Skripten zu den jeweiligen word-Versionen des RRZN (Regionales Rechenzentrum

Hannover, http://www.rrzn.uni-hannover.de/buecher.html), erhältlich bei uns im HRZ

Wissenschaftliches Arbeiten:

• Erichsen, Hans-Uwe, Jura 1979, 35: Hinweise für die Übungen im Öffentlichen Recht

• Franck, Norbert: Handbuch wissenschaftliches Arbeiten, Frankfurt am Main 2004

• Franck, Norbert/Stary, Joachim: Die Technik wissenschaftlichen Arbeitens,

13. Auflage, Stuttgart 2006

• Jele, Harald: Wissenschaftliches Arbeiten: Zitieren, 2. Auflage, München 2006

• Kleinhenz, Holger/ Deiters, Gerhard: Kausuren, Hausarbeiten, Seminararbeiten,

Dissertationen richtig schreiben und gestalten, Frankfurt am Main 2005

• Lück, Wolfgang: Technik des wissenschaftlichen Arbeitens. Seminararbeit,

Diplomarbeit, Dissertation, 9. Auflage, München 2003

• Möllers, Thomas M. J.: Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten:

Klausur, Hausarbeit, Seminar- und Studienarbeit, Staatsexamen, Dissertation,

3. Auflage, München 2005

• Von Münch, Ingo: Promotion, 3. Auflage, Tübingen 2006

Page 33: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

31

• Rückriem, Georg/Stary, Joachim: Techniken wissenschaftlichen Arbeitens:

recherchieren, präsentieren; multimediale Präsentationen, interaktive Übungen und

Beispiele; Glossar, Notizfunktion, Formblätter, Berlin 2001

• Brandt, Edmund: Rationeller schreiben lernen: Hilfestellung zur Anfertigung

wissenschaftlicher (Abschluss-)Arbeiten, 2. Auflage, Baden-Baden 2006

Hinweise zu Sprache und Stil:

• Schimmel, Roland: Juristische Klausuren und Hausarbeiten richtig formulieren,

6. Auflage, München 2006

• Schnapp, Friedrich: Stilfibel für Juristen, Münster 2004

• Schnapp, Friedrich: Aktiv oder Passiv? Das Leiden an der Leideform; Jura 2004, 526-

531

• Schnapp, Friedrich: Wie entspricht man dem Gebot der Knappheit?; Jura 2003, 602-

607

• Schnapp, Friedrich: Krebsübel Substantivitis?; Jura 2003, 173-177

• Schnapp, Friedrich: Das vertrackte "Verbindungs"-Wesen Zum richtigen Gebrauch von

Konjunktionen; Jura 2002, 599-602

• Schnapp, Friedrich: Augen zu und "durch"? Von der Schwierigkeit im Umgang mit

Präpositionen; Jura 2002, 312-316

• Schnapp, Friedrich: Das Kreuz mit dem Konjunktiv; Jura 2002, 32 – 35

• Schneider, Wolf: Deutsch für Profis: Wege zu gutem Stil. München, 1999

► Da Sprache das juristische Werkzeug ist, ist der korrekte Gebrauch besonders

wichtig!

Prüfungstraining:

• Charbel, Ariane: Top vorbereitet in die mündliche Prüfung: Prüfungsangst überwinden,

Lernstrategien entwickeln, Selbstdarstellung trainieren, 2. Auflage, Nürnberg 2005

Page 34: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Dagmar Kolossa – Die Hausarbeit

32

• ter Haar, Philipp/Lutz, Carsten/Wiedenfels, Matthias: Prädikatsexamen. Der

selbständige Weg zum erfolgreichen Examen, Baden-Baden 2004

• Petersen, Jens: Die mündliche Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen:

zivilrechtliche Prüfungsgespräche, Berlin 2005

► Zum Thema Prüfungsangst und Prüfungen allgemein finden sich zahlreiche weitere

Werke in der UB!

► Die meisten der hier aufgeführten Bücher befinden sich in der Bibliothek. Daneben

gibt es noch zahlreiche weitere Bücher, sowohl in der UB als auch anderswo. Für die

hier gegebenen Empfehlungen gilt dabei, was auch sonst für (Lehr- und

Lern-)Büchern gilt: Ob sie einem zusagen und man mit ihnen arbeiten mag, ist oft

eine Frage des persönlichen Geschmacks. Daher lohnt es sich, eine eigene Auswahl

zu treffen, mit der man dann auch wirklich arbeitet.

► Auch ein Blick ins Internet lohnt sich: Auf vielen Lehrstuhlseiten werden ebenfalls

Tipps und Vorlagen für juristische Hausarbeiten gegeben (meist unter dem Punkt

“Begleitmaterial”, z.B. bei Prof. Rolfs und bei Prof. Schild).

► Unter http://www.jura.uni-bielefeld.de/Studium/Wordvorlagen.htm findet Ihr eine

Vorlage in word für eine Hausarbeit.

Page 35: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

Max Mustermann

Morgenbreede 13

33615 Bielefeld

2. Fachsemester

Matrikel-Nr. 789789

Studienbegleitende

Hausarbeit

im

Bürgerlichen Recht

bei

Prof. Dr. Fritz Jost

WS 2006/07

Page 36: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

II

Sachverhalt

Der Arzt A fragt bei B, einem Händler für medizinische Geräte, schriftlich nach dem Preis

eines EKG-Geräts an.

Am nächsten Tag ruft B während der Mittagszeit in der Praxis des A an. Weil A gerade mit

seiner Sprechstundenhilfe zu einem Notfall gerufen wird, ist nur noch der Patient P in der

Praxis. P meldet sich auf den Telefonanruf und erklärt, dass niemand da sei. B bittet ihn, dem

A mitzuteilen, das EKG-Gerät koste 5.000 €. P notiert das auf einem Zettel.

Nach einer halben Stunde, als A immer noch nicht zurückgekehrt ist, ruft B erneut an. Er teilt

dem P mit, er habe versehentlich einen alten Preis genannt, das EKG-Gerät koste tatsächlich

5.500 €, P möchte die Nachricht bitte korrigieren. P notiert “Preis EKG-Gerät 5.500 €“ auf

einem anderen Zettel.

Er händigt dem A bei dessen Rückkehr aber versehentlich den ersten Zettel aus, auf dem der

Preis mit 5.000 € notiert ist.

A schreibt darauf an B, er bitte um Lieferung des EKG-Geräts, mit dem Preis sei er

einverstanden.

A meint, er könne von B das Gerät zum Preis von 5.000 € verlangen.

Wie ist die Rechtslage?

Page 37: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

III

Gliederung

1. Teil: Anspruch des X gegen Z auf Beseitigung

des von A vorgenommenen Umbaus..............................................................................1

A. Anspruch aus §§ 1027, 1004 BGB .............................................................................1

I. Berechtigung.........................................................................................................1

1. Ursprünglich Berechtigter ..............................................................................1

2. Verkauf des herrschenden Grundstück ..........................................................2

3. Teilung des herrschenden Grundstücks..........................................................2

a) Erlöschen für die übrigen Teile................................................................3

b) Mehrbelastung .........................................................................................4

c) Zwischenergebnis.....................................................................................5

4. Möglicher Wegfall des Vorteils .....................................................................5

5. Zwischenergebnis...........................................................................................6

II. Beeinträchtigung .................................................................................................7

III. Störer ...............................................................................................................8

1. Handlungsstörer .............................................................................................8

2. Zustandsstörer ................................................................................................9

IV. Rechtswidrigkeit der Störung ..........................................................................10

1. Duldungspflicht aus § 912 BGB analog.......................................................10

a) Widerspruch des B.................................................................................11

b) Widerspruch des X ................................................................................13

c) Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ..........................................................14

d) Rechtswidrigkeit durch Vorsatz ............................................................15

2. Duldungspflicht nach § 14 BImSchG ..........................................................16

3. Duldungspflicht durch Baugenehmigung bzw. Gaststättenerlaubnis .........17

4. Zwischenergebnis.........................................................................................18

V. Verjährung.........................................................................................................19

Page 38: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

IV

Literaturverzeichnis

Brox, Hans/ Allgemeiner Teil des BGB

Walker, Wolf-Dieterich 30. Auflage, München 2006

(zitiert: Brox/Walker, AT)

Brox, Hans/ Allgemeines Schuldrecht

Walker, Wolf-Dietrich 31. Auflage, München 2006

(zitiert: Brox/Walker, SchuldR AT)

Casper, Matthias Geschäfte des täglichen Lebens - kritische

Anmerkungen zum neuen § 105 a BGB

in: NJW 2002, 3425 - 3430

Edenfeld, Stefan Anmerkung zum Urteil des BGH vom 09.07.2002

- XI ZR 323/01

in: JZ 2002, 1165 – 1167

Isensee, Josef/ Handbuch des Staatsrechts

Kirchhof, Paul (Hrsg.) Band IV: Finanzverfassung - Bundesstaatliche

Ordnung

2. Auflage, Heidelberg 1999

Band VI: Freiheitsrechte

(Zitiert: Bearbeiter in HStR IV bzw. VI)

Maunz, Theodor/ Kommentar zum Grundgesetz

Dürig, Günter (Begr.) Loseblattsammlung, Stand Juni 2006

Medicus, Dieter Bürgerliches Recht

20. Auflage, Köln 2004

(zitiert: Medicus, BR)

Page 39: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

V

ders. Schuldrecht I, Allgemeiner Teil

17. Auflage, München 2006

(zitiert: Medicus, SchuldR AT)

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch

herausgegeben von Kurt Rebmann, Franz Jürgen Säcker

und Roland Rixecker

Band 1/1: Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240),

ProstG

5. Auflage, München 2006

Band 2a: Schuldrecht, Allgemeiner Teil

(§§ 241 - 432)

4. Auflage, München 2002

(Zitiert: MK-Bearbeiter)

Palandt, Otto (Begr.) Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch

66. Auflage, München 2007

Schmidhäuser, Eberhard Selbstmord und Beteiligung am Selbstmord in

strafrechtlicher Sicht

in: Festschrift für Hans Welzel, hrsg. von Günther

Stratenwert,

Berlin, New York 1974, S. 801 - 822

Page 40: Technik des Verfassens von Hausarbeiten - Startseite ... · Für weiter- und tiefergehende Informationen wird ein Blick in den Bibliothekskatalog empfohlen: Es gibt eine ganze Reihe

1

A. Anspruch des L gegen X auf Zahlung des Kaufpreises

für die Bananen in Höhe von € 5 aus § 422 II BGB

I. Anspruch entstanden

L könnte gegen X einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in

Höhe von € 5 gem. § 433 II BGB aus einem Kaufvertrag über die

Bananen haben.

1. Wirksamer Kaufvertrag

Voraussetzung dafür ist das Bestehen eines wirksamen

Kaufvertrags zwischen X und L. Ein Vertrag kommt durch zwei

übereinstimmende Willenserklärungen - Angebot und Annahme -

zustande, §§ 145 ff. BGB.

a) Angebot

Das Vertragsangebot ist eine empfangsbedürftige

Willenserklärung, durch die der Abschluss eines Vertrages einem

anderen so angetragen wird, dass das Zustandekommen nur von

dessen Einverständnis abhängt1. Es muss die essentialia negotii

enthalten.

...

1 Palandt-Heinrichs, § 145 Rn. 1.