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Leipziger Wasserwerke I Technisches Regelwerk Abwasserableitung Technisches Regelwerk Abwasserableitung Teil 2 Sonderbauwerke im Kanalnetz von: 01.12.2019 verbindlich ab: 01.07.2020 Das Regelwerk (Teil 2) besteht aus: 38 Seiten, 4 Anlagen Ungültigkeitsausweis: Technisches Regelwerk Abwasserableitung01-2007 Kurzbezeichnung: TRW-AW Teil 2 SBW Herausgeber: Unternehmensbereich Netze In Kraft gesetzt: Für diese Richtlinie behalten wir uns alle Rechte vor. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf es weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Leipziger Wasserwerke Technisches Regelwerk _' Abwasserableitung TechniSches Regelwerk Abwasserableitung Teil 2 Sonderbauwerke im Kanalnetz /" J , von: 01.12.2019 verbindlichab: 01.07.2020 Das Regelwerk (Teil 2) besteht aus: 38 Se‘iten, 4 Anlagen Ungltigkeitsausweis: .Technisches Regelwerk Abwasserableitung 01—2007 Kurzbezeichnung: . TRW—AW Teil 2 SBW Herausgeber: Unternehmensbereich Netze In Kraft gesetzt: . rich Meyer as Wiemann , Technischer Geschéiftsfhrer , Unternehmensbereichsleiter Netze F_Ur diese Richtlinie behalten wir uns alle Rechte vor. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf es weder vervielféltigt noch Dritten zugénglich gemacht werden.

Technisches Regelwerk Abwasserableitung · erfolgt nach [DWA-A 166, 2013] und [ATV-A128, 1992]. An gleicher Stelle sind die im Rahmen der Planung nachzuweisenden Angaben zu Klärbedingungen,

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    ITechnisches Regelwerk Abwasserableitung

    Technisches Regelwerk Abwasserableitung Teil 2 Sonderbauwerke im Kanalnetz

    von: 01.12.2019verbindlich ab: 01.07.2020

    Das Regelwerk (Teil 2) besteht aus: 38 Seiten, 4 Anlagen

    Ungültigkeitsausweis: Technisches Regelwerk Abwasserableitung 01-2007

    Kurzbezeichnung: TRW-AW Teil 2 SBW

    Herausgeber: Unternehmensbereich Netze

    In Kraft gesetzt:

    Für diese Richtlinie behalten wir uns alle Rechte vor.Ohne unsere vorherige Zustimmung darf es weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

    LeipzigerWasserwerke

    Technisches Regelwerk _'Abwasserableitung

    TechniSches Regelwerk Abwasserableitung Teil 2Sonderbauwerke im Kanalnetz

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    , von: 01.12.2019verbindlichab: 01.07.2020

    Das Regelwerk (Teil 2) besteht aus: 38 Se‘iten, 4 Anlagen

    Ungflltigkeitsausweis: .Technisches Regelwerk Abwasserableitung 01—2007

    Kurzbezeichnung: . TRW—AW Teil 2 SBW

    Herausgeber: ’ Unternehmensbereich Netze

    In Kraft gesetzt:

    . rich Meyer as Wiemann ,Technischer Geschéiftsffihrer , Unternehmensbereichsleiter Netze

    F_Ur diese Richtlinie behalten wir uns alle Rechte vor.Ohne unsere vorherige Zustimmung darf es weder vervielféltigt noch Dritten zugénglich gemacht werden.

  • TRW-AW Teil 2: Sonderbauwerke im Kanalnetz Leipziger Wasserwerke

    Seite 2 von 38

    Für diese Richtlinie behalten wir uns alle Rechte vor. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf es weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

    Inhaltsverzeichnis

    1 Vorbemerkungen 4

    2 Glossar 5

    3 Regenbecken im Misch- und Trennsystem 7 Übersicht von Regenbecken im Misch- und Trennsystem 7

    Regenüberlaufbecken (RÜB) und Staukanäle (SK) 7 Regenklärbecken (RKBoD, RKBmD) 9 Regenrückhalteanlagen 10

    Regenrückhaltebecken in Erdbauweise 11 Vorreinigung 11 Zulaufgestaltung 12 Böschung 14 Sohlgestaltung 15 Ablauf, Notüberlauf 15 Materialanforderungen 15 Betriebs- und Sicherheitshinweise 16

    Regenbecken in Massivbauweise 17 Technologische und konstruktive Anforderungen 18 Materialauswahl 19 Ausrüstung 20 Abdeckungen 21 Betriebs- und Sicherheitshinweise 21

    4 Regenüberläufe / Trennbauwerke 22 Grundsätze 22 Technologische und konstruktive Anforderungen 23 Materialauswahl 23 Ausrüstung 23

    Grobstoffrückhalt 24 Leichtstoffrückhalt 24

    5 Entlastungskanäle / Auslaufbauwerk 26 Entlastungskanäle 26 Auslaufbauwerk 26

    6 Anlagen zur Wasserstands- und Abflussbegrenzung 27 Wasserstandsbegrenzung mit Wehren 27 Abflussbegrenzung mit Drosseln 27

    7 Regenwasserversickerungsanlagen 29 Technologische und konstruktive Anforderungen 29 Betriebs- und Sicherheitshinweise 30

    8 Sonstige Sonderbauwerke 31 Absturzbauwerke 31

    Wirbelfallschacht 32 Geschiebeschächte 32

    TRW-AW Teil 2: Sonderbauwerke im Kanalnetz Leipziger Wasserwerke

    lnhaltsverzeichnis

    1 Vorbemerkungen

    2 Glossar

    3 Regenbecken im Misch- und Trennsystem3.1 Ubersicht von Regenbecken im Misch— und Trennsystem3.1.1 Regenfiberlaufbecken (RUB) und Staukanéle (SK)3.1.2 Regenklérbecken (RKBoD, RKBmD)3.1.3 Regenrfickhalteanlagen3.2 Regenrfickhaltebecken in Erdbauweise3.2.1 Vorreinigung3.2.2 Zulaufgestaltung3.2.3 Béschung3.2.4 Sohlgestaltung3.2.5 Ablauf, Notfiberlauf3.2.6 Materialanforderungen3.2.7 Betriebs- und Sicherheitshinweise3.3 Regenbecken in Massivbauweise3.3.1 Technologische und konstruktive Anforderungen3.3.2 Materialauswahl3.3.3 Ausrflstung3.3.4 Abdeckungen3.3.5 Betriebs- und Sicherheitshinweise

    4 Regenfiberlfiufe / Trennbauwerke4.1 Grundsétze4.2 Technologische und konstruktive Anforderungen4.3 Materialauswahl4.4 Ausrflstung4.4.1 GrobstoffrUckhalt4.4.2 Leichtstoffrfickhalt

    5 Entlastungskanfile / Auslaufbauwerk5.1 Entlastungskanéle5.2 Auslaufbauwerk

    6 Anlagen zur Wasserstands- und Abflussbegrenzung6.1 Wasserstandsbegrenzung mit Wehren6.2 Abflussbegrenzung mit Drosseln

    7 Regenwasserversickerungsanlagen7.1 Technologische und konstruktive Anforderungen7.2 Betriebs- und Sicherheitshinweise

    8 Sonstige Sonderbauwerke8.1 Absturzbauwerke8.1.1 Wirbelfallschacht8.2 Geschiebeschéchte

    Seite 2 von 38

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    101111121415151516171819202121

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    292930

    31313232

    Fiir diese Richtlinie behalten wir uns alle Rechte vor.Ohne unsere vorherige Zustimmung darf es weder vervielféiltigt noch Dritten zugénglich gemacht werden.

  • Technisches Regelwerk Abwasserableitung Teil 2 Sonderbauwerke im Kanalnetz

    Leipziger Wasserwerke

    TRW-AW Teil 2 SBW Seite 3 von 38

    Steuerbauwerke 33

    9 Betriebsnachweise 35

    10 Anlagenverzeichnis 36

    11 Literaturverzeichnis 37

    Technisches Regelwerk Abwasserableitung Teil 2 Leipziger WasserwerkeSonderbauwerke im Kanalnetz

    8.3 Steuerbauwerke 33

    9 Betriebsnachweise 35

    10 Anlagenverzeichnis 36

    11 Literaturverzeichnis 37

    TRW-AW Teil 2 SBW Seite 3 von 38

  • TRW-AW Teil 2: Sonderbauwerke im Kanalnetz Leipziger Wasserwerke

    Seite 4 von 38

    Für diese Richtlinie behalten wir uns alle Rechte vor. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf es weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

    1 Vorbemerkungen

    Dieses Regelwerk gilt im Zuständigkeitsbereich der Leipziger Wasserwerke.

    Das vorliegende Regelwerk beinhaltet Grundsätze, welche bei Bau und Ausrüstung von Sonderbauwerken durch Investoren, Bauherren und Planer zu berücksichtigen sind. Als Sonderbauwerke werden in diesem Regelwerk verschiedene Arten von Regenbecken (Misch- und Trennsystem), Regenüberläufe / Trennbau-werke und Regenwasserversickerungsanlagen betrachtet. Separat betrachtet werden Bauwerkskomponen-ten und Einbauten, die in verschiedenen Bauwerken/ Kombinationen zum Einsatz kommen (Entlastungslei-tung/Auslaufbauwerk und Anlagen zur Wasserstands- und Abflussbegrenzung, z. B. Wehre und Drosseln). Außerdem wird auf weitere ausgewählte Sonderbauwerke eingegangen.

    Innerhalb des vorliegenden Regelwerkes wird auf die relevanten Vorschriften, Normen und Regeln verwie-sen, diese werden durch konkrete Anforderungen der Leipziger Wasserwerke ergänzt.

    Die zitierte Literatur ist im Literaturverzeichnis (11) zusammengefasst.

    TRW-AW Teil 2: Sonderbauwerke im Kanalnetz Leipziger Wasserwerke

    1 Vorbemerkungen

    Dieses Regelwerk gilt im Zusténdigkeitsbereich der Leipziger Wasserwerke.

    Das vorliegende Regelwerk beinhaltet Grundsétze, welche bei Bau und Ausrfistung von Sonderbauwerkendurch lnvestoren, Bauherren und Planer zu berflcksichtigen sind. Als Sonderbauwerke werden in diesemRegelwerk verschiedene Arten von Regenbecken (Misch— und Trennsystem), Regenflberléufe / Trennbau-werke und Regenwasserversickerungsanlagen betrachtet. Separat betrachtet werden Bauwerkskomponen-ten und Einbauten, die in verschiedenen Bauwerken/ Kombinationen zum Einsatz kommen (Entlastungslei—tung/Auslaufbauwerk und Anlagen zur Wasserstands- und Abflussbegrenzung, z. B. Wehre und Drosseln).AuBerdem wird auf weitere ausgewéhlte Sonderbauwerke eingegangen.

    Innerhalb des vorliegenden Regelwerkes wird auf die relevanten Vorschriften, Normen und Regeln verwie—sen, diese werden durch konkrete Anforderungen der Leipziger Wasserwerke ergénzt.

    Die zitierte Literatur ist im Literaturverzeichnis (11) zusammengefasst.

    Fiir diese Richtlinie behalten wir uns alle Rechte vor.Seite 4 von 38 Ohne unsere vorherige Zustimmung darf es weder vervielféiltigt noch Dritten zugénglich gemacht werden.

  • Technisches Regelwerk Abwasserableitung Teil 2 Sonderbauwerke im Kanalnetz

    Leipziger Wasserwerke

    TRW-AW Teil 2 SBW Seite 5 von 38

    2 Glossar

    Tabelle 1: Abkürzungen für Bauwerke und Anlagen

    Abkürzung Bezeichnung

    ABw Auslaufbauwerk

    BÜ Beckenüberlauf

    DB Durchlaufbecken

    DBw Drosselbauwerk

    EBw Entlastungsbauwerk

    EG Entlastungsgerinne

    EK Entlastungskanal

    FB Fangbecken

    HS Hauptschluss

    KÜ Klärüberlauf

    NÜ Notüberlauf

    NS Nebenschluss

    RKBmD Regenklärbecken mit Dauerstau

    RKBoD Regenklärbecken ohne Dauerstau

    RRB Regenrückhaltebecken

    RÜ Regenüberlauf

    RÜB Regenüberlaufbecken

    SeKa Sedimentationskammer

    SpKa Speicherkammer

    SK Stauraumkanal

    SKO Stauraumkanal mit oben liegender Entlastung

    SKU Stauraumkanal mit unten liegender Entlastung

    SÜ Stauraumüberlauf

    TB Trennbauwerk

    VBw Verteilerbauwerk

    Technisches Regelwerk Abwasserableitung Teil 2Sonderbauwerke im Kanalnetz

    Leipziger Wasserwerke

    2 Glossar

    Tabelle 1: Abkflrzungen fflr Bauwerke und Anlagen

    Abkiirzung Bezeichnung

    ABw Auslaufbauwerk

    BU BeckenfiberlaufDB Durchlaufbecken

    DBw Drosselbauwerk

    EBw Entlastungsbauwerk

    EG Entlastungsgerinne

    EK Entlastungskanal

    FB Fangbecken

    HS Hauptschluss

    KU KlérflberlaufNU NotflberlaufNS Nebenschluss

    RKBmD Regenklfirbecken mit Dauerstau

    RKBoD Regenklfirbecken ohne Dauerstau

    RRB Regenrfickhaltebecken

    RU RegenCIberlaufRUB RegenUberlaufbeckenSeKa Sedimentationskammer

    SpKa Speicherkammer

    SK Stauraumkanal

    SKO Stauraumkanal mit oben liegender Entlastung

    SKU Stauraumkanal mit unten liegender Entlastung

    SU StauraumfiberlaufTB Trennbauwerk

    VBw Verteilerbauwerk

    TRW-AW Teil 2 SBW Seite 5 von 38

  • TRW-AW Teil 2: Sonderbauwerke im Kanalnetz Leipziger Wasserwerke

    Seite 6 von 38

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    Tabelle 2: Verwendete Kurzzeichen

    Tabelle 3: Weitere im Regelwerk verwendete Abkürzungen

    Kurzzeichen Einheit Erläuterung

    Au m² Undurchlässige Fläche

    bDB m Breite einer Sedimentationskammer

    D0 m Lichte Höhe des Zulaufkanals

    DN - Diameter Nominal, Nennweite

    hDB m Mittlere Wassertiefe einer Sedimentationskammer, gemessen von der Sohle bis zur Höhe des Klärüberlaufs

    kf m/s Durchlässigkeitsbeiwert

    lDB m Länge einer Sedimentationskammer, gemessen zwischen Einlauf- und Vertei-lungsbauwerk und Klärüberlauf

    QDr l/s Drosselabfluss

    Qkrit l/s kritischer Abfluss

    Qmin l/s Mindestabfluss

    QT l/s Trockenwetterabfluss

    QT,h m³/(h*m) Belüftungsleistung bezogen auf einen Meter der horizontalen Belüftungsleis-tung

    Abkürzung Bezeichnung

    AG Auftraggeber (Leipziger Wasserwerke)

    AN Auftragnehmer

    BSL Bau + Service Leipzig GmbH (Dienstleister des AG für Wartung/Instandhaltung)

    DAfStb Deutscher Ausschuss für Stahlbeton

    DIN Deutsches Institut für Normierung

    E/MSR Elektrisches Messen, Steuern und Regeln

    FBS Fachvereinigung für Betonrohre und Stahlbetonrohre

    SR Zement Sulfat resistent Zement (ehemals HS Zement)

    TRL Technische Richtlinie

    TRW-AW Teil 2: Sonderbauwerke im Kanalnetz Leipziger Wasserwerke

    Tabelle 2: Verwendete Kurzzeichen

    Kurzzeichen Einheit Erlfiuterung

    Au m2 Undurchléissige Fléiche

    boa m Breite einer Sedimentationskammer

    Do m Lichte Héhe des Zulaufkanals

    DN — Diameter Nominal, Nennweite

    hon m Mittle-re Wasser-tiefe einer Sedimentationskammer, gemessen von der Sohle biszur Hohe des Klaruberlaufs

    kf m/s Durchléssigkeitsbeiwert

    IDB m Lénge einer Sedimen’Ic-a’Eionskammer, gemessen zwischen Einlauf- und Vertei-lungsbauwerk und Klaruberlauf

    QDr |/s Drosselabfluss

    k |/s kritischer Abfluss

    Qmin I/S Mindestabfluss

    QT |/s Trockenwetterabfluss

    QT,h m3/(h*m) Effiigftungsleistung bezogen auf einen Meter der horizontalen Beliif'tungsleis-

    Tabelle 3: Weitere im Regelwerk verwendete Abkiirzungen

    Abkiirzung Bezeichnung

    AG Auftraggeber (Leipziger Wasserwerke)

    AN Auftragnehmer

    BSL Bau + Service Leipzig GmbH (Dienstleister des AG fiir Wartung/Instandhaltung)

    DAfStb Deutscher Ausschuss fiir Stahlbeton

    DIN Deutsches Institut fiir Normierung

    E/MSR Elektrisches Messen, Steuern und Regeln

    FBS Fachvereinigung fiir Betonrohre und Stahlbetonrohre

    SR Zement Sulfat resistent Zement (ehemals HS Zement)

    TRL Technische Richtlinie

    Fiir diese Richtlinie behalten wir uns alle Rechte vor.Seite 6 von 38 Ohne unsere vorherige Zustimmung darf es weder vervielféiltigt noch Dritten zugéinglich gemacht werden.

  • Technisches Regelwerk Abwasserableitung Teil 2 Sonderbauwerke im Kanalnetz

    Leipziger Wasserwerke

    TRW-AW Teil 2 SBW Seite 7 von 38

    3 Regenbecken im Misch- und Trennsystem

    Übersicht von Regenbecken im Misch- und Trennsystem

    Regenbecken dienen der Zwischenspeicherung und / oder Reinigung von Misch- oder Regenwasser. Sie werden in Abhängigkeit vom Entwässerungssystem, der Funktion, der Art und der Anordnung unterschie-den. Abbildung 1 zeigt eine Übersicht der Regenbecken im Trenn- und Mischsystem. In den Kapiteln 3.1.1 bis 3.1.2 werden die in Abbildung 1 farblich hinterlegten Beckentypen kurz beschrieben. Dabei handelt es sich um die im Einzugsgebiet der Leipziger Wasserwerke hauptsächlich vorzufindenden Beckentypen. An-dere nicht farblich hinterlegte Regenbeckentypen sind bei den Leipziger Wasserwerken grundsätzlich zuge-lassen, werden aber auf Grund ihrer Seltenheit und / oder der Anlagenspezifik nicht näher erläutert. Sollten diese Regenbecken separat oder in Kombination innerhalb von Planungsmaßnahmen betrachtet werden, so ist der Einsatz mit den Leipziger Wasserwerken gesondert abzustimmen. Näher eingegangen wird auf Beckenausführungen in Erdbauweise (Kap. 3.2) und Massivbauweise (Kap. 3.3).

    Abbildung 1: Übersicht der verschiedenen Regenbecken

    Regenüberlaufbecken (RÜB) und Staukanäle (SK)

    Regenüberlaufbecken haben die Funktion, den Mischwasserabfluss zur Kläranlage zu begrenzen und eine vorzeitige, gewässerunverträgliche Entlastung in den Vorfluter zu vermeiden. Sie können im Haupt- oder Nebenschluss angeordnet werden. Die Bemessung der Speichervolumina im Sinne des Gewässerschutzes erfolgt nach [DWA-A 166, 2013] und [ATV-A128, 1992]. An gleicher Stelle sind die im Rahmen der Planung nachzuweisenden Angaben zu Klärbedingungen, Oberflächenbeschickung, Entleerungsdauer und Mindest-mischverhältnis zu finden. Bei Becken sollte aus wirtschaftlichen und konstruktiven Gründen das Speicher-volumen mindestens 50 m³ für Fangbecken und 100 m³ für Durchlaufbecken betragen [ATV-A128, 1992]. Weiterhin sind die Aspekte der hydraulischen Bemessung nach [DWA-A 118, 2006] und [DWA-A 117, 2014] sowie die Auslegungskriterien der Leipziger Wasserwerke zu berücksichtigen (Team Netzmanagement).

    Technisches Regelwerk Abwasserableitung Teil 2Sonderbauwerke im Kanalnetz

    Leipziger Wasserwerke

    3 Regenbecken im Misch- und Trennsystem

    3.1 Ubersicht von Regenbecken im Misch- und Trennsystem

    Regenbecken dienen der Zwischenspeicherung und / oder Reinigung von Misch— oder Regenwasser. Siewerden in Abhéngigkeit vom Entwésserungssystem, der Funktion, der Art und der Anordnung unterschie-den. Abbildung 1 zeigt eine Ubersicht der Regenbecken im Trenn— und Mischsystem. In den Kapiteln 3.1.1bis 3.1.2 werden die in Abbildung 1 farblich hinterlegten Beckentypen kurz beschrieben. Dabei handelt essich um die im Einzugsgebiet der Leipziger Wasserwerke hauptséchlich vorzufindenden Beckentypen. An—dere nicht farblich hinterlegte Regenbeckentypen sind bei den Leipziger Wasserwerken grundsétzlich zuge—lassen, werden aber auf Grund ihrer Seltenheit und /oder der Anlagenspezifik nicht néher erléiutert. Solltendiese Regenbecken separat oder in Kombination innerhalb von PlanungsmaBnahmen betrachtet werden, soist der Einsatz mit den Leipziger Wasserwerken gesondert abzustimmen.Néher eingegangen wird auf Beckenausfiihrungen in Erdbauweise (Kap. 3.2) und Massivbauweise (Kap.3.3).

    RegenbeckenMischsystem Trennsystem

    Regeniiberlauf- Stauraum- Filteranlagen Regenriick- Regenklirbecken Filteranlagen Regenriickhalte—becken kanile halteanlagen anlagen

    F beck F'tObsn- mechanische Regenrfick— ohne Dauerstau mechanische Regenriickhalte—ang en legen er Filter haltebecken als Fangbecken Filter becken

    Entlastung

    mit unten .. ohne Dauerstau ..”111.1: 1......‘_ Entlastung Durchlaufbecken

    't ' hVerbund-becken m:ie2:::efn Retentions- mit Dauerstau als Retentions- Regenriickhalte—

    g bodenfilter Durchlaufbecken bodenfilter grfibenEntlastung

    Bodenfilter mit Bodenfilter mitals Kaskade vorgeschalteter vorgeschalteter

    Retention Retention

    Abbildung 1: Ubersicht der verschiedenen Regenbecken

    3.1.1 Regeniiberlaufbecken (RUB) und Staukanéile (SK)

    Regeniiberlaufbecken haben die Funktion, den Mischwasserabfluss zur Kléiranlage zu begrenzen und einevorzeitige, gewéisserunvertréigliche Entlastung in den Vorfluter zu vermeiden. Sie konnen im Haupt— oderNebenschluss angeordnet werden. Die Bemessung der Speichervolumina im Sinne des Gewésserschutzeserfolgt nach [DWA-A 166, 2013] und [ATV-A128, 1992]. An gleicher Stelle sind die im Rahmen der Planungnachzuweisenden Angaben zu Kléirbedingungen, Oberfléichenbeschickung, Entleerungsdauer und Mindest—mischverhéiltnis zu finden. Bei Becken sollte aus wirtschaftlichen und konstruktiven Griinden das Speicher-volumen mindestens 50 m3 fi.ir Fangbecken und 100 m3 fiir Durchlaufbecken betragen [ATV—A128, 1992].Weiterhin sind die Aspekte der hydraulischen Bemessung nach [DWA—A 118, 2006] und [DWA—A 117, 2014]sowie die Auslegungskriterien der Leipziger Wasserwerke zu beriicksichtigen (Team Netzmanagement).

    TRW-AW Teil 2 SBW Seite 7 von 38

  • TRW-AW Teil 2: Sonderbauwerke im Kanalnetz Leipziger Wasserwerke

    Seite 8 von 38

    Für diese Richtlinie behalten wir uns alle Rechte vor. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf es weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

    Fangbecken (RÜB FB HS, RÜB FB NS)

    Fangbecken können im Hauptschluss oder Nebenschluss (Abbildung 2) angeordnet werden. Sie sind anzu-ordnen, wenn mit ausgeprägten Spülstößen im Kanalnetz zu rechnen ist [kleinere Einzugsgebiete mit kur-zen Fließzeiten (t < 20 min) ohne Vorentlastung]. Die Mischwassermenge, die nicht zur Kläranlage weiterge-leitet und gespeichert werden kann, wird über den Beckenüberlauf (BÜ) in den Vorfluter abgeschlagen. Fangbecken werden vom Überlaufwasser nicht durchflossen. Gegenüber Durchlaufbecken weisen sie grö-ßere Freiheiten bei der Grundrissgestaltung auf. Die Anordnung hat keinen Einfluss auf die entlastete Schmutzfracht.

    Abbildung 2: Fangbecken im Hauptschluss Fangbecken im Nebenschluss

    Durchlaufbecken (RÜB DB HS, RÜB DB NS) In Durchlaufbecken erfolgt eine mechanische Reinigung des Mischwassers durch Sedimentation. Im Gegen-satz zu Fangbecken besitzen sie einen Klärüberlauf und benötigen bei rechteckiger Bauwerksform ein Ein-lauf- und Verteilungsbauwerk. Die Schwellenhöhe des Klärüberlaufs ist maßgebend für die Ermittlung des nachzuweisenden Nutzvolumens. Der Sedimentationskammer ist ein Beckenüberlauf (BÜ) vorgeschaltet, dessen Schwelle höher liegt als die des Klärüberlaufs. Durch den BÜ wird der maximale Durchfluss des Be-ckens begrenzt und somit die gewünschte Sedimentationswirkung erzielt. Der Beckenüberlauf entlastet nach Vollfüllung des DB den Anteil des Beckenzuflusses, der über dem zulässigen Beckendurchfluss liegt. Durchlaufbecken können im Hauptschluss und Nebenschluss (Abbildung 3) angeordnet werden. Im Gegensatz zu Fangbecken hat die Anordnung von Durchlaufbecken im Hauptschluss oder Nebenschluss Einfluss auf die entlastete Schmutzfracht. Sie werden nach größeren Einzugsgebieten mit Vorentlastung und längeren Fließzeiten (t>20 min) angeordnet, so dass von einer Verdünnung bereits im Kanal (=gerin-gere Fracht) ausgegangen werden kann. Durchlaufbecken ohne gesteuerte Beckenentleerung sollten mög-lichst im Nebenschluss angeordnet werden [ATV-A128, 1992]. Um ausreichende Sedimentationswirkung im Durchlaufbecken zu erreichen, sind die konstruktiven Vorga-ben, insbesondere bei der Einlaufgestaltung sowie Beckengeometrie nach [DWA-A 166, 2013], zwingend zu beachten.

    TRW-AW Teil 2: Sonderbauwerke im Kanalnetz Leipziger Wasserwerke

    Fangbecken (RUB FB HS, RUB FB NS)

    Fangbecken k6nnen im Hauptschluss oder Nebenschluss (Abbildung 2) angeordnet werden. Sie sind anzu—ordnen, wenn mit ausgeprégten SpfilstéBen im Kanalnetz zu rechnen ist [kleinere Einzugsgebiete mit kur-zen FlieBzeiten (t < 20 min) ohne Vorentlastung]. Die Mischwassermenge, die nicht zur Kléiranlage weiterge—leitet und gespeichert werden kann, wird iiber den Beckeniiberlauf (BU) in den Vorfluter abgeschlagen.Fangbecken werden vom Uberlaufwasser nicht durchflossen. Gegeniiber Durchlaufbecken weisen sie gré-Bere Freiheiten bei der Grundrissgestaltung auf. Die Anordnung hat keinen Einfluss auf die entlasteteSchmutzfracht.

    Vorfluter —-~Vorfluter —>

    Abbildung 2: Fangbecken im Hauptschluss Fangbecken im Nebenschluss

    Durchlaufbecken (RUB DB HS, RUB DB NS)

    In Durchlaufbecken erfolgt eine mechanische Reinigung cles Mischwassers durch Sedimentation. Im Gegen—satz zu Fangbecken besitzen sie einen Kléiriiberlauf und ben6tigen bei rechteckiger Bauwerksform ein Ein—lauf- und Verteilungsbauwerk. Die Schwellenhéhe des Klériiberlaufs ist maBgebend fiir die Ermittlung desnachzuweisenden Nutzvolumens. Der Sedimentationskammer ist ein Beckenijberlauf (BU) vorgeschaltet,dessen Schwelle h6her liegt als die des Klériiberlaufs. Durch den BU wird der maximale Durchfluss des Be—ckens begrenzt und somit die gewiinschte Sedimentationswirkung erzielt. Der Beckeniiberlauf entlastetnach Vollfiillung des DB den Anteil des Beckenzuflusses, der Liber dem zuléissigen Beckendurchfluss liegt.Durchlaufbecken k6nnen im Hauptschluss und Nebenschluss (Abbildung 3) angeordnet werden.

    Im Gegensatz zu Fangbecken hat die Anordnung von Durchlaufbecken im Hauptschluss oder NebenschlussEinfluss auf die entlastete Schmutzfracht. Sie werden nach gr6f§eren Einzugsgebieten mit Vorentlastungund Iéingeren FlieBzeiten (t>20 min) angeordnet, so class von einer Verdiinnung bereits im Kanal (=gerin—gere Fracht) ausgegangen werden kann. Durchlaufbecken ohne gesteuerte Beckenentleerung sollten m6g—lichst im Nebenschluss angeordnet werden [ATV-A128, 1992].

    Urn ausreichende Sedimentationswirkung im Durchlaufbecken zu erreichen, sind die konstruktiven Vorga-ben, insbesondere bei der Einlaufgestaltung sowie Beckengeometrie nach [DWA—A 166, 2013], zwingend zubeachten.

    Fiir diese Richtlinie behalten wir uns alle Rechte vor.Seite 8 von 38 Ohne unsere vorherige Zustimmung darf es weder vervielféiltigt noch Dritten zugénglich gemacht werden.

  • Technisches Regelwerk Abwasserableitung Teil 2 Sonderbauwerke im Kanalnetz

    Leipziger Wasserwerke

    TRW-AW Teil 2 SBW Seite 9 von 38

    Durchlaufbecken im Nebenschluss

    Stauraumkanäle (SKO, SKU)

    Stauraumkanäle mit oben oder unten liegender Entlastung werden im Regelfall im Hauptschluss (Abbildung 4) in Mischsystemen angeordnet, haben eine Entlastungsmöglichkeit in den Vorfluter und können bereits bei Speichervolumen < 50 m³ eingesetzt werden. Zur Gewährleistung eines ablagerungsfreien Betriebes muss die notwendige Wandschubspannung nachgewiesen werden. Um einen Eintrag der Sedimentstoffe in den Vorfluter während der Entlastung zu vermeiden, sind im Rahmen der Planung bzw. Sanierung die Klär-bedingungen, das Mindestvolumen sowie das Mindestmischungsverhältnis nach (ATV-A128, 1992) sowie weitere konstruktive Hinweise nach (DWA-A 166, 2013) nachzuweisen.

    Stauraumkanäle mit obenliegender Entlastung wirken wie Fangbecken im Hauptschluss. Stauraumkanäle mit untenliegender Entlastung weisen eine schlechtere Absetzwirkung auf. Entsprechend [ATV-A128, 1992] ist daher bei untenliegender Entlastung das Beckenvolumen / die Jahresfracht zu erhöhen. Stauraumkanäle mit oben- bzw. mittig liegender Entlastung sind zu bevorzugen. Neben Stauraumkanälen gibt es noch Re-genrückhaltekanäle (siehe 3.1.3).

    Regenklärbecken (RKBoD, RKBmD)

    Regenklärbecken (Abbildung 5) sind grundsätzlich im Trennsystem vor Versickerungsbecken sowie bei Not-wendigkeit von Gewässerschutzmaßnahmen nach [DWA-M 153, 2012] vorzusehen. Regenklärbecken ohne Dauerstau sind wie Regenüberlaufbecken (Durchlaufbecken) im Mischsystem aufgebaut, sie besitzen einen

    Abbildung 3 Durchlaufbecken im Hauptschluss

    Abbildung 4 Stauraumkanal mit obenliegender Entlastung Stauraumkanal mit untenliegender Entlastung

    Technisches Regelwerk Abwasserableitung Teil 2 Leipziger WasserwerkeSonderbauwerke im Kanalnetz

    Vorfluter —> Vorfluter —>

    Abblldung 3 Durchlaufbecken Im Hauptschluss Durchlaufbecken im Nebenschluss

    Stauraumkanéle (SKO, SKU)

    Stauraumkanéle mit oben oder unten liegender Entlastung werden im Regelfall im Hauptschluss (Abbildung4) in Mischsystemen angeordnet, haben eine Entlastungsméglichkeit in den Vorfluter und k6nnen bereitsbei Speichervolumen < 50 m3 eingesetzt werden. Zur Gewéhrleistung eines ablagerungsfreien Betriebesmuss die notwendige Wandschubspannung nachgewiesen werden. Urn einen Eintrag der Sedimentstoffe inden Vorfluter wéhrend der Entlastung zu vermeiden, sind im Rahmen cler Planung bzw. Sanierung die Kléir—bedingungen, das Mindestvolumen sowie das Mindestmischungsverhéltnis nach (ATV—A128, 1992) sowieweitere konstruktive Hinweise nach (DWA—A 166, 2013) nachzuweisen.

    Stauraumkanéle mit obenliegender Entlastung wirken wie Fangbecken im Hauptschluss. Stauraumkanélemit untenliegender Entlastung weisen eine schlechtere Absetzwirkung auf. Entsprechend [ATV-A128, 1992]ist daher bei untenliegender Entlastung das Beckenvolumen / die Jahresfracht zu erhéhen. Stauraumkanélemit oben- bzw. mittig liegender Entlastung sind zu bevorzugen. Neben Stauraumkanélen gibt es noch Re—geackhaltekanéle (siehe 3.1.3).

    | StK_a I

    EK/EGABw

    Vorfluter —> Vorfluter —>

    Abbildung 4 Stauraumkanal mit obenliegender Entlastung Stauraumkanal mit untenliegender Entlastung

    3.1.2 Regenkléirbecken (RKBoD, RKBmD)

    Regenklérbecken (Abbildung 5) sind grundsétzlich im Trennsystem vor Versickerungsbecken sowie bei Not—wendigkeit von GewésserschutzmaBnahmen nach [DWA—M 153, 2012] vorzusehen. Regenklérbecken ohneDauerstau sind wie Regenflberlaufbecken (Durchlaufbecken) im Mischsystem aufgebaut, sie besitzen einen

    TRW-AW Teil 2 SBW Seite 9 von 38

  • TRW-AW Teil 2: Sonderbauwerke im Kanalnetz Leipziger Wasserwerke

    Seite 10 von 38

    Für diese Richtlinie behalten wir uns alle Rechte vor. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf es weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

    Klär- und einen Beckenüberlauf (siehe 3.1.1). Aufgrund der überwiegend positiven Erfahrungen sollten zu-künftig nur noch Regenklärbecken ohne Dauerstau gebaut und betrieben werden [DWA-A 166, 2013], vo-rausgesetzt einer Weiterleitungsmöglichkeit des Beckeninhaltes in das Mischwassersystem.

    Der Zufluss zum RKB ist auf die kritische Regenspende (Qkrit) zu begrenzen. Die Bemessung der Anlage er-folgt nach [DWA-A 166, 2013] und [DWA-M 153, 2012].

    Abbildung 5: Regenklärbecken ohne Dauerstau

    Regenrückhalteanlagen

    Regenrückhalteanlagen werden im Misch- oder Trennsystem zur hydraulischen Entlastung des weiterfüh-renden Kanalnetzes angeordnet. Sie besitzen neben dem gedrosselten Ablauf keinen Beckenüberlauf, son-dern ausschließlich einen Notüberlauf. Zu den Regenrückhalteanlagen gehören Regenrückhaltebecken, Re-genrückhaltekanäle und Regenrückhaltegräben. Die hydraulischen und stofflichen und Auslegungskriterien sind mit den Leipziger Wasserwerken abzustimmen. Regenrückhaltebecken (RRB)

    Regenrückhaltebecken können im Hauptschluss oder Nebenschluss (Abbildung 6) angeordnet werden.

    Abbildung 6: Regenrückhaltebecken im Hauptschluss Regenrückhaltebecken im Nebenschluss

    TRW-AW Teil 2: Sonderbauwerke im Kanalnetz Leipziger Wasserwerke

    Klér— und einen Beckenflberlauf (siehe 3.1.1). Aufgrund cler Uberwiegend positiven Erfahrungen sollten zu-kflnftig nur noch Regenklérbecken ohne Dauerstau gebaut und betrieben werden [DWA—A 166, 2013], vo—rausgesetzt einer Weiterleitungsméglichkeit cles Beckeninhaltes in das Mischwassersystem.

    Der Zufluss zum RKB ist auf die kritische Regenspende (k) zu begrenzen. Die Bemessung der Anlage er-folgt nach [DWA—A 166, 2013] und [DWA-M 153, 2012].

    SW- oder MW-Kanal —>

    Vorfluter —>

    Abbildung 5: Regenklérbecken ohne Dauerstau

    3.1.3 Regenrfickhalteanlagen

    Regenrflckhalteanlagen werden im Misch— oder Trennsystem zur hydraulischen Entlastung des weiterfflh-renden Kanalnetzes angeordnet. Sie besitzen neben dem gedrosselten Ablauf keinen Beckenfiberlauf, son-dern ausschlieBlich einen Notfiberlauf. Zu den Regeackhalteanlagen gehéren Regenrflckhaltebecken, Re-geackhaltekanéle und Regenrflckhaltegrében. Die hydraulischen und stofflichen und Auslegungskriteriensind mit den Leipziger Wasserwerken abzustimmen.

    Regenrflckhaltebecken (RRB)

    Regeackhaltebecken k6nnen im Hauptschluss oder Nebenschluss (Abbildung 6) angeordnet werden.

    Abbildung 6: Regenrflckhaltebecken im Hauptschluss Regenrflckhaltebecken im Nebenschluss

    Fiir diese Richtlinie behalten wir uns alle Rechte vor.Seite 10 von 38 Ohne unsere vorherige Zustimmung darf es weder vervielféiltigt noch Dritten zugénglich gemacht werden.

  • Technisches Regelwerk Abwasserableitung Teil 2 Sonderbauwerke im Kanalnetz

    Leipziger Wasserwerke

    TRW-AW Teil 2 SBW Seite 11 von 38

    Regenrückhaltekanäle (RRK) Regenrückhaltekanäle sind Kanalabschnitte mit Speicherfunktion. Im Unterschied zu Stauraumkanälen (siehe 3.1.1) erfolgt aus Regenrückhaltekanälen keine Entlastung. Vor allem aus Kostengründen sind Regen-rückhaltekanäle nur für kleinere Speichervolumina geeignet. Die hydraulischen Auslegungskriterien sind mit den Leipziger Wasserwerken abzustimmen.

    Regenrückhaltebecken in Erdbauweise

    Der prinzipielle Aufbau von Regenrückhaltebecken in Erdbauweise ist in der Abbildung 7 dargestellt. In den Kapiteln 3.2.1 bis 3.2.5 werden die Anforderungen an die Bauwerkskomponenten erläutert. Im Kapitel 3.2.6 wird auf Betriebs- und Sicherheitshinweise eingegangen. Neben den Auslegungskriterien sind die Ausfüh-rungen gem. [DWA-M 176, 2013] zu berücksichtigen.

    Abbildung 7: Prinzip-Skizze Regenrückhaltebecken in Erdbauweise

    Vorreinigung

    Die Auswahl der notwendigen Vorreinigung erfolgt in Abhängigkeit von betrieblichen Belangen und der Notwendigkeit von Gewässerschutzmaßnahmen (Prüfung nach [DWA-M 153, 2012]).

    Sofern notwendig, ist vor Regenrückhaltebecken eine Sedimentationsanlage anzuordnen. Eingesetzt wer-den können:

    Sand- und Geröllfänge

    Regenklärbecken

    Wirbelabscheider

    Bei kleinen Anlagen ist ein Absetzschacht ausreichend (siehe Kapitel 8.2). Die Dimensionierung von Sand-fängen ist in Anlehnung an die Bemessung für Sandfänge für kommunale Kläranlagen durchzuführen. Ist im Rahmen der Planung keine Vorreinigung notwendig, sollte das Regenrückhaltebecken so gestaltet werden, dass eine spätere Nachrüstung mit vertretbarem technischem Aufwand möglich ist.

    Technisches Regelwerk Abwasserableitung Teil 2 Leipziger WasserwerkeSonderbauwerke im Kanalnetz

    Regenrflckhaltekanéle (RRK)

    Regenrflckhaltekanéle sind Kanalabschnitte mit Speicherfunktion. Im Unterschied zu Stauraumkanélen(siehe 3.1.1) erfolgt aus Regenrfickhaltekanélen keine Entlastung. Vor allem aus Kostengrflnden sind Regen—rfickhaltekanéle nur fUr kleinere Speichervolumina geeignet. Die hydraulischen Auslegungskriterien sind mitden Leipziger Wasserwerken abzustimmen.

    3.2 Regenrfickhaltebecken in Erdbauweise

    Der prinzipielle Aufbau von Regeackhaltebecken in Erdbauweise ist in der Abbildung 7 dargestellt. In denKapiteln 3.2.1 bis 3.2.5 werden die Anforderungen an die Bauwerkskomponenten erléutert. lm Kapitel 3.2.6wird auf Betriebs— und Sicherheitshinweise eingegangen. Neben den Auslegungskriterien sind die Ausfflh-rungen gem. [DWA—M 176, 2013] zu berficksichtigen.

    UmzéiunungStellflfiche

    Vorreinigung Zulauf\.

    AblaufDrossel

    f?

    ZufahrtsrampeBefestigte Rinne *4.

    Abbildung 7: Prinzip-Skizze Regenrflckhaltebecken in Erdbauweise

    3.2.1 Vorreinigung

    Die Auswahl der notwendigen Vorreinigung erfolgt in Abhéngigkeit von betrieblichen Belangen und derNotwendigkeit von GewésserschutzmaBnahmen (PrUfung nach [DWA—M 153, 2012]).

    Sofern notwendig, ist vor Regeackhaltebecken eine Sedimentationsanlage anzuordnen. Eingesetzt wer-den k6nnen:

    0 Sand— und Ger6|lféngeo Regenklérbeckeno Wirbelabscheider

    Bei kleinen Anlagen ist ein Absetzschacht ausreichend (siehe Kapitel 8.2). Die Dimensionierung von Sand—féngen ist in Anlehnung an die Bemessung fUr Sandfénge fUr kommunale Kléiranlagen durchzufflhren.Ist im Rahmen der Planung keine Vorreinigung notwendig, sollte das Regenrflckhaltebecken so gestaltetwerden, dass eine spétere NachrUstung mit vertretbarem technischem Aufwand m6g|ich ist.

    TRW-AW Teil 2 SBW Seite 11 von 38

  • TRW-AW Teil 2: Sonderbauwerke im Kanalnetz Leipziger Wasserwerke

    Seite 12 von 38

    Für diese Richtlinie behalten wir uns alle Rechte vor. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf es weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

    Sollten weitergehende Maßnahmen zur Vorreinigung notwendig sein, sind diese mit den Leipziger Wasser-werken abzustimmen.

    Zulaufgestaltung

    Im Zulaufbereich eines Regenbeckens führen Turbulenzen aufgrund plötzlich veränderter Strömungsbedin-gungen zu einer erhöhten Erosionsgefahr. Der Beckeneinlauf ist daher stand- und erosionssicher in Anleh-nung an Abbildung 8 auszubilden. Dabei sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen:

    Rohrauflager frostsicher gründen / Rohrummantelung erosionssicher ausführen

    Verwendung von umlaufendem Quellband als Dichtung

    Sicherung der Rohröffnung durch umlaufende Pflasterung (mind. 1 m breit, Wasserbaupflaster)

    Sohlsicherung durch gesetztes Wasserbaupflaster (≥ 20 cm Betonbett), Länge L der Sicherung in Abhängigkeit der Zulaufnennweite (mind. 2,0 m)

    vertikale Vergitterung ab DN 500

    Energieumwandlung im Einlaufbereich (z. B. durch umlaufende Zahnschwelle als Querriegel aus la-gerhaften Natursteinen in Betonbettung), Einbringen einer Schüttung ist generell nicht ausrei-chend!

    Ist dem Erdbecken ein Becken mit breitflächigem Ablauf vorgeschaltet (z.B. Regenklärbecken), sollte ein breitflächiger Zulauf zum Erdbecken hergestellt werden (z. B. über breite Schotterrasenböschungen) [DWA-M 176, 2013].

    TRW-AW Teil 2: Sonderbauwerke im Kanalnetz Leipziger Wasserwerke

    Sollten weitergehende MaBnahmen zur Vorreinigung notwendig sein, sind diese mit den Leipziger Wasser-werken abzustimmen.

    3.2.2 Zulaufgestaltung

    Im Zulaufbereich eines Regenbeckens ffihren Turbulenzen aufgrund pl6tzlich verénderter Strémungsbedin—gungen zu einer erh6hten Erosionsgefahr. Der Beckeneinlauf ist daher stand— und erosionssicher in Anleh-nung an Abbildung 8 auszubilden. Dabei sind folgende Vorgaben zu berficksichtigen:

    o Rohrauflager frostsicher nInden / Rohrummantelung erosionssicher ausffihreno Verwendung von umlaufendem Quellband als Dichtungo Sicherung der Rohréffnung durch umlaufende Pflasterung (mind. 1 m breit, Wasserbaupflaster)o Sohlsicherung durch gesetztes Wasserbaupflaster (2 20 cm Betonbett), Lénge L der Sicherung in

    Abhéngigkeit der Zulaufnennweite (mind. 2,0 m)o vertikale Vergitterung ab DN 500o Energieumwandlung im Einlaufbereich (z. B. durch umlaufende Zahnschwelle als Querriegel aus la—

    gerhaften Natursteinen in Betonbettung), Einbringen einer SchUttung ist generell nicht ausrei—chend!

    Ist dem Erdbecken ein Becken mit breitfléchigem Ablauf vorgeschaltet (z.B. Regenklérbecken), sollte einbreitfléchiger Zulauf zum Erdbecken hergestellt werden (z. B. fiber breite Schotterrasenbéschungen) [DWA-M 176, 2013].

    Draufsicht

    Fiir diese Richtlinie behalten wir uns alle Rechte vor.Seite 12 von 38 Ohne unsere vorherige Zustimmung darf es weder vervielféiltigt noch Dritten zugénglich gemacht werden.

  • Technisches Regelwerk Abwasserableitung Teil 2 Sonderbauwerke im Kanalnetz

    Leipziger Wasserwerke

    TRW-AW Teil 2 SBW Seite 13 von 38

    Abbildung 8: Sicherung des Einlaufbereiches eines Erdbeckens Bei Dauerstaubecken ist die Sohle des Zulaufes grundsätzlich oberhalb der Stauebene anzuordnen. Bei Be-cken ohne Dauerstau wird die Anordnung des Zulaufes oberhalb des Bemessungswasserstandes im Regen-rückhaltebecken bevorzugt. Ist dies nicht möglich, so ist für den vorgelagerten Kanal die Überstaufreiheit für den Bemessungsregen im Zusammenhang mit dem Rückstau aus dem Regenrückhaltebecken nachzu-weisen. Bei erhöht einbindenden Einläufen muss eine ausreichende Energieumwandlung sichergestellt werden. In Frage kommen hierfür z. B.:

    Raubettmulde nach [RAS-Ew, 2005] (Sohlgefälle > 10 %, Erosionssicherung durch Steinsatz in Be-tonbettung, ausreichend dimensionierte Querriegel am Böschungsfuß)

    Kaskaden (z. B. aus versetzten Betonschalen)

    Technisches Regelwerk Abwasserableitung Teil 2Sonderbauwerke im Kanalnetz

    Leipziger Wasserwerke

    Schnitt A-A

    Abdeckung mil MutterbodenWasserbaupflastsr in Baton(Pflastenmg ea. 1.00 rn urn das Ruhr)

    Rol-rumrnantslung aus Beion.Quellband urnlaufend

    Auslaufgittsr ab DN

    11'1/111/1111111111 1‘1111 11 11111 11

    500Edelstahl. Stababstand 12 cm,Sfibs horizontal angeordnet

    Lange I on Zulaufianal urnlaufender Quenisgel (Zahnsofmelle) ausIagerhaften Natursfiainan in Bambammg

    Sohle

    m.0.8

    0m

    R

    \\\\\\

    \\\

    \

    \\\

    \\\

    \\\

    \\\

    \\\

    \\\

    Rohrauflager aus BatonGrfindung mind. 0.80 rn

    -Zulauf-Kanal - Wassslbaupilaster im 2 0.20 m Betonbefl- Sauberksitssd'lioht aus Kiss. d> 0.10 m

    Abbildung 8: Sicherung des Einlaufbereiches eines Erdbeckens

    Bei Dauerstaubecken ist die Sohle cles Zulaufes grundsétzlich oberhalb der Stauebene anzuordnen. Bei Be—cken ohne Dauerstau wird die Anordnung cles Zulaufes oberhalb des Bemessungswasserstandes im Regen—rfickhaltebecken bevorzugt. Ist dies nicht m6g|ich, so ist fUr den vorgelagerten Kanal die UberstaufreiheitfCIr den Bemessungsregen im Zusammenhang mit dem RUckstau aus dem Regeackhaltebecken nachzu—weisen.

    Bei erh6ht einbindenden Einléufen muss eine ausreichende Energieumwandlung sichergestellt werden. InFrage kommen hierfflr z. B.:

    O

    tonbettung, ausreichend dimensionierte Querrio Kaskaden (z. B. aus versetzten Betonschalen)

    TRW-AW Teil 2 SBW

    egel am BbschungsfuB)Raubettmulde nach [RAS-Ew, 2005] (Sohlgefélle > 10 %, Erosionssicherung durch Steinsatz in Be—

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  • TRW-AW Teil 2: Sonderbauwerke im Kanalnetz Leipziger Wasserwerke

    Seite 14 von 38

    Für diese Richtlinie behalten wir uns alle Rechte vor. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf es weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

    Im Ausmündungsbereich ist ggf. ein Tosbecken einzuordnen. Es ist auf eine ausreichende Erosionssicherung der Sohle zu achten.

    Abbildung 9: Beispiel für Einlaufgestaltung von Regenrückhaltebecken (Schkeuditz)

    Böschung

    Die Böschungsgestaltung richtet sich nach den vorhandenen Platzverhältnissen und ist im Rahmen der Pla-nung wirtschaftlich zu optimieren. Folgende allgemeine Vorgaben sind zu beachten:

    Böschungsneigung 1:3 oder flacher

    senkrechte Wände (Gabionen, Betonfertigteile etc.) bei beengten Platzverhältnissen

    bei Beckentiefen > 3 m Unterteilung mit Bermen (Mindestbreite Berme 1,5 m)

    Bepflanzung generell mit Landschaftsrasen auf Oberbodengemisch

    Sicherung der Aussaat durch Erosionsschutzmatten (Jute- oder Kokosgewebe)

    Neigungswechsel (z. B. Übergang Böschung / Sohle) sind großzügig auszurunden Eine abweichende Böschungsgestaltung ist mit den Leipziger Wasserwerken abzustimmen. Zur Gewährleistung der Anfahrbarkeit aller Wartungsbereiche ist eine Zufahrtsrampe zu planen. Folgende Vorgaben sind zu berücksichtigen:

    Rampenbreite 3 m, Gefälle 12,5 % (in Ausnahmefällen max. 20 %)

    ggf. Breitenzuschläge in Kurvenbereichen (Fahrzeugabmessungen siehe Anlage 4)

    Befestigung mit Schotterrasen (mind. 20 cm) o. ä. (Randeinfassung berücksichtigen)

    Rampenfuß und Abschnitte großer Neigung sind mit Querriegeln zu sichern [mit Beton oder lager-haften Natursteinen (frostfrei in Beton versetzt)]

    TRW-AW Teil 2: Sonderbauwerke im Kanalnetz Leipziger Wasserwerke

    Im Ausmflndungsbereich ist ggf. ein Tosbecken einzuordnen. Es ist auf eine ausreichende Erosionssicherungder Sohle zu achten.

    Abbildung 9: Beispiel fiir Einlaufgestaltung von Regenrfickhaltebecken (Schkeuditz)

    3.2.3 Bfischung

    Die Béschungsgestaltung richtet sich nach den vorhandenen Platzverhéltnissen und ist im Rahmen cler Pla—nung wirtschaftlich zu optimieren. Folgende allgemeine Vorgaben sind zu beachten:

    o Béschungsneigung 1:3 oder flachero senkrechte Wénde (Gabionen, Betonfertigteile etc.) bei beengten Platzverhéltnisseno bei Beckentiefen > 3 m Unterteilung mit Bermen (Mindestbreite Berme 1,5 m)o Bepflanzung generell mit Landschaftsrasen auf Oberbodengemischo Sicherung der Aussaat durch Erosionsschutzmatten (Jute- oder Kokosgewebe)o Neigungswechsel (z. B. Ubergang Béschung / Sohle) sind groBnig auszurunden

    Eine abweichende Béschungsgestaltung ist mit den Leipziger Wasserwerken abzustimmen.Zur Gewéhrleistung der Anfahrbarkeit aller Wartungsbereiche ist eine Zufahrtsrampe zu planen. FolgendeVorgaben sind zu berficksichtigen:

    o Rampenbreite 3 m, Geféille 12,5 % (in Ausnahmeféllen max. 20 %)o ggf. Breitenzuschlége in Kurvenbereichen (Fahrzeugabmessungen siehe Anlage 4)o Befestigung mit Schotterrasen (mind. 20 cm) 0. 5. (Randeinfassung berficksichtigen)o RampenfuB und Abschnitte groBer Neigung sind mit Querriegeln zu sichern [mit Beton oder lager—

    haften Natursteinen (frostfrei in Beton versetzt)]

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    Leipziger Wasserwerke

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    Sohlgestaltung

    Für die Ausbildung der Beckensohle (Beispiel Abbildung 10) sind folgende Angaben zu berücksichtigen:

    Ausbildung einer befestigten Rinne (z. B. in Beton verlegtes Wasserbaupflaster/Wasserbausteine) zwischen Ein- und Auslauf (Vernässungsschutz der Beckensohle) mit Längsgefälle von 1 % (mind. 0,5 %).

    Querneigung der Beckensohle zur Rinne ≥ 2 %

    bei Gefahr von Staunässebildung ist die Beckensohle zu drainieren (Sickerschicht bzw. Rohr-drainage mit freiem Auslauf)

    Überfahrbarkeit der Abflussrinne durch Furt sicherstellen

    Abbildung 10: Befestigte Rinne im Regenrückhaltebecken Schkeuditz

    Ablauf, Notüberlauf

    Der Ablauf aus Erdbecken erfolgt über ein Drosselbauwerk. Zum Erosionsschutz des Auslaufrohres und der Böschung im Auslaufbereich gelten die Vorgaben unter Kapitel 3.2.2. Angaben zu Drosselanlagen sind unter Kapitel 6.2 zu finden.

    Ist ein Notüberlauf in ein Fließgewässer bzw. das umliegende Gelände anzuordnen, so ist die bauliche Aus-bildung an der Beispielzeichnung des [DWA-M 176, 2013] der überfahrbaren Dammscharte zu orientieren. Der Notüberlauf ist für den maximal möglichen Zufluss auszulegen.

    Materialanforderungen

    Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten (z. B. Bodenverhältnisse, Grundwasserstand) sind Erdbecken abzudichten. Unterschieden wird in:

    Technisches Regelwerk Abwasserableitung Teil 2 Leipziger WasserwerkeSonderbauwerke im Kanalnetz

    3.2.4 Sohlgestaltung

    Fflr die Ausbildung der Beckensohle (Beispiel Abbildung 10) sind folgende Angaben zu berficksichtigen:

    o Ausbildung einer befestigten Rinne (z. B. in Beton verlegtes Wasserbaupflaster/Wasserbausteine)zwischen Ein- und Auslauf (Vernéssungsschutz der Beckensohle) mit Léngsgeféille von 1 % (mind.0,5 %).

    o Querneigung der Beckensohle zur Rinne 2 2 %o bei Gefahr von Staunéssebildung ist die Beckensohle zu drainieren (Sickerschicht bzw. Rohr-

    drainage mit freiem Auslauf)o Uberfahrbarkeit der Abflussrinne durch Furt sicherstellen

    Abbildung 10: Befestigte Rinne im Regenrflckhaltebecken Schkeuditz

    3.2.5 Ablauf, Notfiberlauf

    Der Ablauf aus Erdbecken erfolgt fiber ein Drosselbauwerk. Zum Erosionsschutz des Auslaufrohres und derBéschung im Auslaufbereich gelten die Vorgaben unter Kapitel 3.2.2. Angaben zu Drosselanlagen sind unterKapitel 6.2 zu finden.

    Ist ein Notflberlauf in ein FlieBgewésser bzw. das umliegende Geléinde anzuordnen, so ist die bauliche Aus—bildung an der Beispielzeichnung des [DWA—M 176, 2013] der Uberfahrbaren Dammscharte zu orientieren.Der NotUberlauf ist fiJr den maximal m6g|ichen Zufluss auszulegen.

    3.2.6 Materialanforderungen

    Abhéngig von den 6rt|ichen Gegebenheiten (z. B. Bodenverhéltnisse, Grundwasserstand) sind Erdbeckenabzudichten. Unterschieden wird in:

    TRW-AW Teil 2 SBW Seite 15 von 38

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    Seite 16 von 38

    Für diese Richtlinie behalten wir uns alle Rechte vor. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf es weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

    mineralische Abdichtungen (bindige Böden und Bodengemische kf ≤ 10-8 m/s, wenn Grundwasser-stand immer unter Beckensohle)

    geosynthetische Tondichtungsbahnen (Bentonitmatten)

    Kunststoffdichtungsbahnen (Polyethylen) Über den Dichtungsmaterialen sind für die geplante Bepflanzung oder für den Bewuchs infolge natürlicher Sukzession ausreichende Wurzelräume aus Oberboden vorzusehen. Die Angaben in den Regelwerken [DWA-M 176, 2013] [DWA-M 512-1, 2012] sind zu berücksichtigen. Die anzusetzenden Freibordhöhen sind nach [DWA-M 176, 2013] zu ermitteln. Sie ergeben sich unter Be-rücksichtigung von:

    Mächtigkeit des Oberbodens

    Mächtigkeit der Dichtungsschutzschicht (wenn vorhanden)

    Sicherheitszuschlag

    Höhe der zu erwartenden Windwellenwirkung (bei großen Wasseroberflächen)

    Betriebs- und Sicherheitshinweise

    Zuwegung und Aufstellflächen Die wichtigsten Betriebspunkte müssen mit einem Wartungsfahrzeug erreichbar sein. In der Regel sind Wege mit ungebundener Tragschicht als Schotterrasen vorzusehen (Auslegung für Fahrzeuge der Leipziger Wasserwerke siehe Anlage 4). Die Anordnung von Aufstellflächen (z. B. zur Auswechslung von Armaturen) ist mit den Leipziger Wasserwerken abzustimmen. Zugangs- und Ausstiegshilfen Der gefahrlose Zugang zu den Wartungspunkten ist stets, auch bei einer Havarie (z. B. Verlegung der Aus-lauföffnung) durch Rampen, Treppen und Leitern sicherzustellen. Bei fehlender Zufahrtsrampe (Ausnahme-fall) ist eine Betontreppe mit Handlauf aus Edelstahl anzuordnen. Bei Wassertiefen > 1,30 m sind Ausstiegshilfen nach Tabelle 4 vorzusehen. Tabelle 4: Notwendigkeit von Ausstiegshilfen nach [RAS-Ew, 2005]

    Neigung d Erdböschung Pflasterböschung

    d flacher 1:5 keine Ausstiegshilfe keine Ausstiegshilfe

    1:5 ≤ d ≤ 1:2 keine Ausstiegshilfe eine Ausstiegshilfe in jedem umschlossenen Becken-

    teil

    d steiler 1:2 eine Ausstiegshilfe in jedem umschlossenem

    Beckenteil, max. Schwimmstrecke

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    Leipziger Wasserwerke

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    Umzäunung und Verkehrssicherung Offene Regenbecken sind generell zu umzäunen. Dabei gelten folgende Anforderungen:

    Stabgitterzaun 1,80 m mit Abdeckleisten und Abrissmuttern, ggf. mit Übersteigschutz

    im hängigen Bereich unteren Zaunabschluss mit Rasenkantensteinen sichern

    Zaun auf Flurstücksgrenze anordnen (Abstand zur Beckenoberkante: mind. 1,5 m)

    Einsatz von zweiflügligen Zugangstoren für Wartungs- und Baufahrzeuge (siehe Anlage 4),

    ggf. Schlupftore lichte Weite 1 m (z. B. zur Gewässereinleitstelle führend)

    In Ausnahmefällen (z. B. geringe Einstauhöhe, abgelegene Lage, kein Dauerstau, Böschungen flacher als 1:4) kann auf eine Umzäunung verzichtet werden (mit Leipziger Wasserwerke abzustimmen). Die Verkehrssi-cherheit ist dann durch folgende Maßnahmen sicher zu stellen:

    Aufstellung von Hinweisschildern (wasserwirtschaftliche Anlage, Betreten verboten) an markanten Punkten (z. B. Straßen, Wege)

    Vergitterung von Ein- und Abläufen, um Zugang zu verhindern

    Verschluss aller zur Anlage gehörenden Deckel, Schächte und sonstigen Öffnungen

    Regenbecken in Massivbauweise

    Regenbecken in Massivbauweise können monolithisch oder in Fertigteilbauweise erstellt werden. Betrach-tet werden im folgenden Stahlbetonbecken. Die Becken werden in der Regel geschlossen ausgeführt (platz-sparend, Einsatz im Misch-und Trennsystem möglich). Es sind jedoch auch offene Becken möglich (nur im Trennsystem). Für Konstruktion und bautechnische Details sind [DWA-A 166, 2013] und [DWA-M 176, 2013] zu berücksichtigen. Auf die folgenden Bauwerkskomponenten von Massivbecken (siehe auch Abbil-dung 11) wird innerhalb des Regelwerks eingegangen:

    Trennbauwerk, Einlaufbauwerk (Kapitel 4)

    Beckenüberlauf (sind wie Regenüberläufe zu betrachten) (Kapitel 4 und Kap. 6.1)

    Klärüberlauf (Kapitel 3.3.1)

    Sedimentationskammer (Kapitel 3.3.1)

    Drossel (Kapitel 6.2)

    Ablauf-/Entlastungskanal (Kapitel 5.1)

    Auslaufbauwerk (Kapitel 5.2)

    Die Bauwerkskomponenten sollten möglichst zu kompakten Bauwerken zusammengefasst werden.

    Technisches Regelwerk Abwasserableitung Teil 2 Leipziger WasserwerkeSonderbauwerke im Kanalnetz

    Umzéunung und Verkehrssicherung

    Offene Regenbecken sind generell zu umzéiunen. Dabei gelten folgende Anforderungen:

    o Stabgitterzaun 1,80 m mit Abdeckleisten und Abrissmuttern, ggf. mit Ubersteigschutz0 im héingigen Bereich unteren Zaunabschluss mit Rasenkantensteinen sicherno Zaun auf Flurstiicksgrenze anordnen (Abstand zur Beckenoberkante: mind. 1,5 m)o Einsatz von zweifliigligen Zugangstoren fi.ir Wartungs- und Baufahrzeuge (siehe Anlage 4),o ggf. Schlupftore lichte Weite 1 m (z. B. zur Gewéssereinleitstelle fiihrend)

    In Ausnahmeféllen (z. B. geringe Einstauhéhe, abgelegene Lage, kein Dauerstau, Béschungen flacher als 1:4)kann auf eine Umzéunung verzichtet werden (mit Leipziger Wasserwerke abzustimmen). Die Verkehrssi—cherheit ist dann durch folgende MaBnahmen sicher zu stellen:

    o Aufstellung von Hinweisschildern (wasserwirtschaftliche Anlage, Betreten verboten) an markantenPunkten (z. B. StraBen, Wege)

    o Vergitterung von Ein- und Abléufen, urn Zugang zu verhinderno Verschluss aller zur Anlage gehérenden Deckel, Schéchte und sonstigen Offnungen

    3.3 Regenbecken in Massivbauweise

    Regenbecken in Massivbauweise k6nnen monolithisch oder in Fertigteilbauweise erstellt werden. Betrach-tet werden im folgenden Stahlbetonbecken. Die Becken werden in der Regel geschlossen ausgefiihrt (platz-sparend, Einsatz im Misch-und Trennsystem m6glich). Es sind jedoch auch Offene Becken méglich (nur imTrennsystem). Fi.ir Konstruktion und bautechnische Details sind [DWA-A 166, 2013] und [DWA-M 176,2013] zu beriicksichtigen. Auf die folgenden Bauwerkskomponenten von Massivbecken (siehe auch Abbil-dung 11) wird innerhalb des Regelwerks eingegangen:

    o Trennbauwerk, Einlaufbauwerk (Kapitel 4)o Beckeniiberlauf (sind wie Regeniiberléufe zu betrachten) (Kapitel 4 und Kap. 6.1)o Kléiriiberlauf(Kapite| 3.3.1)o Sedimentationskammer (Kapitel 3.3.1)o Drossel (Kapitel 6.2)o Ablauf—/Entlastungskana| (Kapitel 5.1)o Auslaufbauwerk (Kapitel 5.2)

    Die Bauwerkskomponenten sollten méglichst zu kompakten Bauwerken zusammengefasst werden.

    TRW-AW Teil 2 SBW Seite 17 von 38

  • TRW-AW Teil 2: Sonderbauwerke im Kanalnetz Leipziger Wasserwerke

    Seite 18 von 38

    Für diese Richtlinie behalten wir uns alle Rechte vor. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf es weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

    Abbildung 11: Systemkomponenten am Beispiel Durchlaufbecken

    Technologische und konstruktive Anforderungen

    Im Folgenden wird ausschließlich auf geschlossene Massivbecken eingegangen, ein Großteil der Angaben ist auch für offene Massivbecken gültig (z. B. Sohlgestaltung).

    Allgemeine Angaben zur Bauwerksgestaltung:

    Mindesthöhe 2 m (Begehbarkeit)

    kein Einstau von Decken und Unterzügen,

    Becken Be- und Entlüftung ist sicherzustellen

    Überdeckung von < 0,80 m Wärmedämmung oder Feuchtigkeitsisolierung vorsehen

    A > 20 m² Decke oder Deckenoberseite mit Quergefälle von 0,5 % bis 1,0 % ausbilden

    Allgemeine Angaben zu Ausbildung und Aufbau der Sohle:

    Längs- und Quergefälle in Abhängigkeit vom Reinigungssystem auswählen

    bei Trockenwetterzufluss durch Becken Gerinne vorsehen (mindestens für QDr).

    Gleitschicht zur Verminderung der Rissbildung vorsehen (sonst erhöhte Bewehrung notwendig)

    Besondere Anforderungen gelten nach [DWA-A 166, 2013] für die Konstruktion von Durchlaufbecken:

    TRW-AW Teil 2: Sonderbauwerke im Kanalnetz Leipziger Wasserwerke

    EntlastungskanalGewfisser m

    - KlfiriiberlaufI t . . .Auslaufbauwerk Sedimentations—

    kammern/

    Trennbauwerks—schwelle

    Drossel—

    bauwerk d ZulaufkanalAblaufRichtung \ Q c 4Kléiranlage 1‘

    Gewfisser : p

    I _ Beckeniiberlauf

    Auslaufbauwerk Entlastungskanal

    Abbildung 11: Systemkomponenten am Beispiel Durchlaufbecken

    3.3.1 Technologische und konstruktive Anforderungen

    Im Folgenden wird ausschlieBlich auf geschlossene Massivbecken eingegangen, ein GroBteil cler Angabenist auch fUr offene Massivbecken gUItig (z. B. Sohlgestaltung).

    Allgemeine Angaben zur Bauwerksgestaltung:

    o Mindesthéhe 2 m (Begehbarkeit)o kein Einstau von Decken und Unternen,o Becken Be- und Entlfiftung ist sicherzustelleno Uberdeckung von < 0,80 m Wérmedéimmung oder Feuchtigkeitsisolierung vorseheno A > 20 m2 Decke oder Deckenoberseite mit Quergefélle von 0,5 % bis 1,0 % ausbilden

    Allgemeine Angaben zu Ausbildung und Aufbau der Sohle:

    o Léngs— und Quergeféille in Abhéngigkeit vom Reinigungssystem auswéhleno bei Trockenwetterzufluss durch Becken Gerinne vorsehen (mindestens fCIr Our).0 Gleitschicht zur Verminderung der Rissbildung vorsehen (sonst erhéhte Bewehrung notwendig)

    Besondere Anforderungen gelten nach [DWA—A 166, 2013] ffir die Konstruktion von Durchlaufbecken:

    Fiir diese Richtlinie behalten wir uns alle Rechte vor.Seite 18 von 38 Ohne unsere vorherige Zustimmung darf es weder vervielféiltigt noch Dritten zugénglich gemacht werden.

  • Technisches Regelwerk Abwasserableitung Teil 2 Sonderbauwerke im Kanalnetz

    Leipziger Wasserwerke

    TRW-AW Teil 2 SBW Seite 19 von 38

    Für jede Sedimentationskammer sind folgende Verhältnisse nachzuweisen: 6 < lDB : hDB < 15 (Länge zu Höhe) 3 < lDB : bDB < 4,5 (Länge zu Breite) 2 < bDB : hDB < 4 (Breite zu Höhe)

    horizontale Fließgeschwindigkeit ≤ 0,05 m/s

    spezifische Schwellenbelastung des KÜ: 75 l/(s*m)

    gleichmäßige Verteilung und Durchströmung durch Einlauf und Verteilungsbauwerk

    gedrosselter Klärüberlauf

    Klärüberlauf als gedrosselte Auslaufschlitze mit Tauchwandwirkung ausbildbar (anstelle von Tauch-wänden)

    Die Vorgehensweise für die Dichtheitsprüfung ist mit den Leipziger Wasserwerken abzustimmen. Grund-sätzlich sollte:

    die Dichtheitsprüfung erst nach Erreichen der 28-Tage-Festigkeit erfolgen

    Dichtheitsprüfung möglichst bei nicht verfülltem Arbeitsraum durchführen

    Standzeit zur Selbstabdichtung von Rissen bis 0,2 mm berücksichtigen (max. 17 Tage)

    Zur Orientierung können nach [DWA-M 176, 2013] die Vorgaben [DVGW W 300-1, 2014] und [DIN EN 1508, 1998] herangezogen werden.

    Materialauswahl

    Die Herstellung und der Einsatz des Betons muss nach [DIN EN 206, 2017] in Verbindung mit den deutschen Anwendungsregeln nach [DIN 1045-2, 2008] erfolgen. Die genannten Normen gelten für zu verdichtenden Beton, welcher als Baustellenbeton, Transportbeton oder Beton in einem Fertigteilwerk hergestellt wird. Die Expositionsklassen sind nach den zu erwartenden Umwelteinflüssen in Bezug auf Bewehrungskorrosion und Betonkorrosion und nach den zu erwartenden Verschleißbeanspruchungen entsprechend [DIN EN 206, 2017] festzulegen. Bei der Materialauswahl für Massivbecken gelten folgende Anforderungen:

    Betondruckfestigkeitsklasse mindestens C35/45

    Berücksichtigung der Expositionsklasse nach [DIN EN 1992-1-1, 2011]: XC4 (Luft und Feuchte - wechselnd nass u. trocken) XD3 (chloridhaltige Wässer einschließlich Taumittel – wechselnd nass und trocken)

    XA2 (chemischer Angriff durch natürliche Böden, Grundwasser und Abwasser - chemisch mäßig angreifende Umgebung – betonangreifende Böden)

    bei Misch- und Schmutzwasser Expositionsklasse XA3 (chemisch stark angreifende Umgebung) und notwendige Maßnahmen prüfen

    Expositionsklassen Verschleißbeanspruchung (XM) oder Frost-Tau-Wechsel (XF) sind projektspezi-fisch festzulegen

    Verwendung von SR-Zement

    Beton mit hohem Wassereindringwiderstand nach [DIN EN 206, 2017] und [DIN 1045-2, 2008] ver-wenden

    Beanspruchungsklasse 1 und Nutzungsklasse B nach [DAfStb Wasserundurchlässige Bauwerke, 2003]

    Betondeckung mindestens 50 mm

    Mindestbauteilstärke: Wände 240 mm / Bodenplatte 250 mm

    Technisches Regelwerk Abwasserableitung Teil 2 Leipziger WasserwerkeSonderbauwerke im Kanalnetz

    o FiJrjede Sedimentationskammer sind folgende Verhéltnisse nachzuweisen:6 < IDB: hDB< 15 (Lénge zu Héhe)3 < IDB: bDB< 4,5 (Lénge zu Breite)2 < bDB: hDB< 4 (Breite zu Héhe)

    o horizontale FIieBgeschwindigkeit 5 0,05 m/s0 spezifische Schwellenbelastung des KU: 75 |/(s*m)o gleichméBige Verteilung und Durchstrijmung durch Einlauf und Verteilungsbauwerko gedrosselter Kléiriiberlaufo Klériiberlauf als gedrosselte Auslaufschlitze mit Tauchwandwirkung ausbildbar (anstelle von Tauch—

    wéinden)

    Die Vorgehensweise fiir die Dichtheitspriifung ist mit den Leipziger Wasserwerken abzustimmen. Grund—séitzlich sollte:

    0 die Dichtheitspriifung erst nach Erreichen der 28-Tage-Festigkeit erfolgeno Dichtheitspriifung m6glichst bei nicht verfiilltem Arbeitsraum durchfiilhreno Standzeit zur Selbstabdichtung von Rissen bis 0,2 mm beriicksichtigen (max. 17 Tage)

    Zur Orientierung k6nnen nach [DWA—M 176, 2013] die Vorgaben [DVGW W 300—1, 2014] und [DIN EN 1508,1998] herangezogen werden.

    3.3.2 Materialauswahl

    Die Herstellung und der Einsatz des Betons muss nach [DIN EN 206, 2017] in Verbindung mit den deutschenAnwendungsregeln nach [DIN 1045-2, 2008] erfolgen. Die genannten Normen gelten fiir zu verdichtendenBeton, welcher als Baustellenbeton, Transportbeton oder Beton in einem Fertigteilwerk hergestellt wird.Die Expositionsklassen sind nach den zu erwartenden Umwelteinfliissen in Bezug auf Bewehrungskorrosionund Betonkorrosion und nach den zu erwartenden VerschleiBbeanspruchungen entsprechend [DIN EN 206,2017] festzulegen.Bei der Materialauswahl fiir Massivbecken gelten folgende Anforderungen:

    o Betondruckfestigkeitsklasse mindestens C35/45o Beriicksichtigung der Expositionsklasse nach [DIN EN 1992-1—1, 2011]:

    XC4 (Luft und Feuchte - wechselnd nass u. trocken)XD3 (chloridhaltige Wésser einschlieBlich Taumittel — wechselnd nass und trocken)XA2 (chemischer Angriff durch natiirliche B6den, Grundwasser und Abwasser —

    chemisch méflig angreifende Umgebung — betonangreifende Béden)o bei Misch- und Schmutzwasser Expositionsklasse XA3 (chemisch stark angreifende Umgebung) und

    notwendige MaBnahmen priifeno Expositionsklassen VerschleiBbeanspruchung (XM) oder Frost—Tau-Wechsel (XF) sind projektspezi-

    fisch festzulegeno Verwendung von SR—Zemento Beton mit hohem Wassereindringwiderstand nach [DIN EN 206, 2017] und [DIN 1045-2, 2008] ver-

    wendeno Beanspruchungsklasse 1 und Nutzungsklasse B nach [DAfStb Wasserundurchléssige Bauwerke,

    2003]o Betondeckung mindestens 50 mmo Mindestbauteilstéirke: Wéinde 240 mm / Bodenplatte 250 mm

    TRW-AW Teil 2 SBW Seite 19 von 38

  • TRW-AW Teil 2: Sonderbauwerke im Kanalnetz Leipziger Wasserwerke

    Seite 20 von 38

    Für diese Richtlinie behalten wir uns alle Rechte vor. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf es weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

    Nachweis der Wassereindringtiefe gem. DIN 1048: < 30 mm

    zulässige Rissbreite: 0,2 mm

    Abstandhalter auf Zementbasis verwenden; Kunststoffteile sind nicht zulässig

    Ausbildung von Fugen nach [DAfStb Wasserundurchlässige Bauwerke, 2003]

    bei Einsatz von Betonfertigteilen gelten die FBS- Qualitätsrichtlinien [(FBS), 2011]

    Ausrüstung

    Die Ausrüstung der Regenbecken hängt von deren Art, Anordnung und Ausbildung ab. Betrachtet wer-den: 1. Schieber 2. Drossel (siehe Kapitel 6.2) 3. Pumpen siehe [TRW-AW Teil 4 ADL APA] 4. Grob- und Leichtstoffrückhalt (siehe Kapitel 4.4.1 und 4.4.2) 5. Reinigungseinrichtungen 6. E-/MSR- Technik siehe [TRL-EMSR-Kanalnetz , 2017] 7. Einstiege (Leitern, Steigbügel)

    Zu 1) Schieber Für den Einbau von Schiebern gelten folgende Grundsätze:

    Rahmen andübeln oder einbetonieren

    Bedienung muss ohne Schachteinstieg möglich sein (Schiebergestänge bis max. 30 cm unter GOK hochziehen)

    Zu 3) Pumpen Angaben zur Auswahl (und Einbau) geeigneter Pumpen finden sich im [TRW-AW Teil 4 ADL APA]. Zu 4) Grob- und Leichtstoffrückhalt An Beckenzuläufen, Klär- oder Beckenüberläufen kann der Rückhalt von Grob- und Schwimmstoffen erfor-derlich werden. Ausführungsvarianten sind in den Kapiteln 4.4.1 und 4.4.2 aufgeführt. Zu 5) Reinigungseinrichtungen Die Reinigung von Massivbecken (offen oder geschlossen) kann durch Schwallspüleinrichtungen oder Strö-mungserzeuger erfolgen. Die Auswahl der Reinigungseinrichtung richtet sich nach der Beckengeometrie [DWA-M 176, 2013]. Es gibt folgende unterschiedliche Ausführungsvarianten: Schwallspüleinrichtungen

    Spüleinrichtungen mit drehbar gelagerten, kippenden Spülwasserbehältern (Kippen, Trommeln)

    Kammerspüleinrichtungen mit statischen Spülwasserbehältern (Vakuum) Strömungserzeuger:

    Starre oder schwenkende Rührwerke

    Starre oder schwenkende Strahlreiniger (mit pulsierender Betriebsweise)

    Umpumpsysteme durch Flügelrad oder Wasserstrahlpumpe (dürfen bei Beckenentlastung nicht anspringen)

    Bevorzugt einzusetzen sind Schwallspüleinrichtungen mit kippenden Spülwasserbehältern oder Strahlreini-ger.

    TRW-AW Teil 2: Sonderbauwerke im Kanalnetz Leipziger Wasserwerke

    o Nachweis der Wassereindringtiefe gem. DIN 1048: < 30 mmo zuléssige Rissbreite: 0,2 mmo Abstandhalter auf Zementbasis verwenden; Kunststoffteile sind nicht zuléssigo Ausbildung von Fugen nach [DAfStb Wasserundurchléissige Bauwerke, 2003]o bei Einsatz von Betonfertigteilen gelten die FBS— Qualitétsrichtlinien [(FBS), 2011]

    3.3.3 Ausrfistung

    Die Ausrijstung der Regenbecken héngt von deren Art, Anordnung und Ausbildung ab. Betrachtet wer—den:

    SchieberDrossel (siehe Kapitel 6.2)Pumpen siehe [TRW-AW Teil 4 ADL APA]Grob- und Leichtstoffriickhalt (siehe Kapitel 4.4.1 und 4.4.2)ReinigungseinrichtungenE-/MSR— Technik siehe [TRL—EMSR—Kanalnetz , 2017]Einstiege (Leitern, Steigbiigel)N

    F".

    U"P

    P~

    ’.N!"

    Zu 1) SchieberFi.ir den Einbau von Schiebern gelten folgende Grundsétze:

    o Rahmen andiibeln oder einbetoniereno Bedienung muss ohne Schachteinstieg m6g|ich sein (Schiebergesténge bis max. 30 cm unter GOK

    hochziehen)

    Zu 3) PumpenAngaben zur Auswahl (und Einbau) geeigneter Pumpen finden sich im [TRW—AW Teil 4 ADL APA].

    Zu 4) Grob— und LeichtstoffriickhaltAn Beckenzuléiufen, Kléir- oder Beckeniiberléufen kann der Riickhalt von Grob— und Schwimmstoffen erfor-derlich werden. Ausfiihrungsvarianten sind in den Kapiteln 4.4.1 und 4.4.2 aufgefiihrt.Zu 5) ReinigungseinrichtungenDie Reinigung von Massivbecken (offen oder geschlossen) kann durch Schwallspiileinrichtungen oder Stré—mungserzeuger erfolgen. Die Auswahl der Reinigungseinrichtung richtet sich nach der Beckengeometrie[DWA—M 176, 2013]. E5 gibt folgende unterschiedliche Ausfiihrungsvarianten:

    Schwallspiileinrichtungeno Spiileinrichtungen mit drehbar gelagerten, kippenden Spifillwasserbehéltern (Kippen, Trommeln)o Kammerspijleinrichtungen mit statischen Spiilwasserbehéltern (Vakuum)

    Strbmungserzeuger:o Starre oder schwenkende Riihrwerkeo Starre oder schwenkende Strahlreiniger (mit pulsierender Betriebsweise)o Umpumpsysteme durch Fliigelrad oder Wasserstrahlpumpe (dijrfen bei Beckenentlastung nicht

    anspringen)

    Bevorzugt einzusetzen sind Schwallspiileinrichtungen mit kippenden Spfllwasserbehéltern oder Strahlreini-ger.

    Fiir diese Richtlinie behalten wir uns alle Rechte vor.Seite 20 von 38 Ohne unsere vorherige Zustimmung darf es weder vervielféiltigt noch Dritten zugénglich gemacht werden.

  • Technisches Regelwerk Abwasserableitung Teil 2 Sonderbauwerke im Kanalnetz

    Leipziger Wasserwerke

    TRW-AW Teil 2 SBW Seite 21 von 38

    Zu 6) E-/MSR- Ausrüstung Der Einsatz von E-/ MSR Anlagen kann erforderlich sein für:

    Steuerung und Regelung maschineller elektrisch angetriebener Aggregate (z. B. Pumpe)

    Überwachung des Betriebsverhaltens (z. B. Einstau- und Entlastungshäufigkeiten und deren Dauer)

    Auslösung automatischer Störmeldungen und Fernüberwachung (z.B. bei Drossel) Die Notwendigkeit ergibt sich aus den anlagenspezifischen Gegebenheiten und ist mit den Leipziger Was-serwerken im Vorfeld der Planung abzustimmen. Das Merkblatt [DWA-M 181, 2011] und die Richtlinie der Leipziger Wasserwerke [TRL-EMSR-Kanalnetz , 2017] sind zu berücksichtigen. Zu 7) Einstiege (Leitern, Steigbügel) Bei Regenbecken, die öfter begangen werden, sind Steigleitern gegenüber Steigeisengängen zu bevorzugen [DWA-M 176, 2013]. Dabei gelten folgende Anforderungen:

    Einsteigehilfen sind zwingend erforderlich

    ab 5 m Fallhöhe sind besondere Schutzvorkehrungen vorzusehen (z. B. Zwischenpodest)

    transportable Leitern sind unzulässig (Unfallschutz)

    Leitern dürfen Beckenreinigung (z. B. bei Schwallspülung) nicht behindern (Abstand zu Becken-sohle)

    Abdeckungen

    Abdeckungen sind für Montage- und Wartungsmaßnahmen möglichst über technischen Einbauteilen anzu-ordnen. Sie sind entsprechend der Verkehrslast, Lage und Funktion auszuwählen. Als Einstiegsöffnungen sind vorzugsweise klappbare Abdeckungen einzusetzen [DWA-A 166, 2013].

    In Frage kommen:

    korrosionsbeständige Gitterrostabdeckungen (günstig für Belichtung und Belüftung)

    Rahmenkonstruktionen mit Füllung (z.B. Beton)

    gewölbte Abdeckungen mit /ohne Dunsthut

    Häufig genutzte Einstiegsöffnungen müssen eine lichte Weite von mindestens 0,80 m aufweisen und sollten möglichst außerhalb des fließenden Verkehrs angeordnet werden (in Verkehrswegen 0,625 m zulässig) [DWA-M 176, 2013].

    Betriebs- und Sicherheitshinweise

    Regenbecken müssen in jedem für sich abgeschlossenem Beckenteil mit Notausstiegen ausgerüstet sein (max. Schwimmstrecke ≤ 15 m) - [DWA-M 176, 2013].

    Bei umfangreichen Schaltanlagen ist eine Betriebshütte nach [DWA-A 166, 2013] vorzusehen.

    Für offene Regenbecken gelten weitere Anforderungen:

    Absturzhöhen > 1m müssen gesichert werden (z.B. Geländer) [DGUV Vorschrift 21, 2000]

    offene Massivbecken sind mit einem Zaun mit einer Höhe von min. 1,70 m bis 2,00 m sind zu um-zäunen [DWA-M 176, 2013]

    Die Angaben im Kapitel 3.2.7 sind zu berücksichtigen.

    Technisches Regelwerk Abwasserableitung Teil 2 Leipziger WasserwerkeSonderbauwerke im Kanalnetz

    Zu 6) E—/MSR— AusrflstungDer Einsatz von E—/ MSR Anlagen kann erforderlich sein ffir:

    o Steuerung und Regelung maschineller elektrisch angetriebener Aggregate (z. B. Pumpe)o Uberwachung des Betriebsverhaltens (z. B. Einstau- und Entlastungshaufigkeiten und deren Dauer)o Auslésung automatischer Stijrmeldungen und FernUberwachung (z.B. bei Drossel)

    Die Notwendigkeit ergibt sich aus den anlagenspezifischen Gegebenheiten und ist mit den Leipziger Was—serwerken im Vorfeld der Planung abzustimmen. Das Merkblatt [DWA-M 181, 2011] und die Richtlinie clerLeipziger Wasserwerke [TRL—EMSR—Kanalnetz , 2017] sind zu berUcksichtigen.

    Zu 7) Einstiege (Leitern, Steigbflgel)Bei Regenbecken, die 6fter begangen werden, sind Steigleitern gegenflber Steigeisengangen zu bevorzugen[DWA—M 176, 2013]. Dabei gelten folgende Anforderungen:

    o Einsteigehilfen sind zwingend erforderlicho ab 5 m Fallhéhe sind besondere Schutzvorkehrungen vorzusehen (z. B. Zwischenpodest)o transportable Leitern sind unzulassig (Unfallschutz)o Leitern dUrfen Beckenreinigung (z. B. bei Schwallspfilung) nicht behindern (Abstand zu Becken—

    sohle)

    3.3.4 Abdeckungen

    Abdeckungen sind ffir Montage— und WartungsmaBnahmen méglichst fiber technischen Einbauteilen anzu—ordnen. Sie sind entsprechend der Verkehrslast, Lage und Funktion auszuwahlen. Als Einstiegséf‘fnungensind vorzugsweise klappbare Abdeckungen einzusetzen [DWA-A 166, 2013].

    In Frage kommen:o korrosionsbestandige Gitterrostabdeckungen (gCInstig fUr Belichtung und BeICIftung)o Rahmenkonstruktionen mit FUIlung (z.B. Beton)o gew6|bte Abdeckungen mit /ohne Dunsthut

    Haufig genutzte Einstiegséffnungen mUssen eine Iichte Weite von mindestens 0,80 m aufweisen und solltenméglichst auBerhalb des flieBenden Verkehrs angeordnet werden (in Verkehrswegen 0,625 m zulassig)[DWA—M 176, 2013].

    3.3.5 Betriebs- und Sicherheitshinweise

    Regenbecken mUssen in jedem fflr sich abgeschlossenem Beckenteil mit Notausstiegen ausgerUstet sein(max. Schwimmstrecke S 15 m) - [DWA-M 176, 2013].

    Bei umfangreichen Schaltanlagen ist eine Betriebshfltte nach [DWA-A 166, 2013] vorzusehen.

    Fl'Jr offene Regenbecken gelten weitere Anforderungen:o Absturzhéhen > 1m mfissen gesichert werden (z.B. Gelander) [DGUV Vorschrift 21, 2000]o offene Massivbecken sind mit einem Zaun mit einer H6he von min. 1,70 m bis 2,00 m sind zu um—

    zaunen [DWA-M 176, 2013]

    Die Angaben im Kapitel 3.2.7 sind zu berUcksichtigen.

    TRW-AW Teil 2 SBW Seite 21 von 38

  • TRW-AW Teil 2: Sonderbauwerke im Kanalnetz Leipziger Wasserwerke

    Seite 22 von 38

    Für diese Richtlinie behalten wir uns alle Rechte vor. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf es weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

    4 Regenüberläufe / Trennbauwerke

    Grundsätze

    Regenüberläufe dienen der Abminderung hoher Mischwasserabflussspitzen. Kann der Zufluss durch die Drossel nicht mehr weitergeleitet werden, so erfolgt ein Abschlag in ein Gewässer (Abbildung 1Abbildung 12) ohne Zwischenspeicherung des Zuflusses. Trennbauwerke dienen der Abflussaufteilung zu nachfolgenden Reinigungs- und Speicheranlagen, oder der Verknüpfung mit anderen Kanalbereichen (mit Speicherkapazität) (Abbildung 13).

    Für Bemessung und Konstruktion sind die Angaben der Arbeits- bzw. Merkblätter [ATV-A128, 1992] [DWA-A111, 2010] [ATV-DVWK-A 157, 2000] [DWA-A 166, 2013] [DWA-M 176, 2013] zu berücksichtigen. Bei der Anordnung von Regenüberläufen ist zu berücksichtigen:

    RÜ nur möglich, wenn Qkrit weitergeleitet werden kann

    angeschlossene undurchlässige Fläche Au sollte ≥ 2 ha sein (ATV-A128, 1992)

    gewässernahe Anordnung (kurze Entlastungsleitungen) [DWA-A 166, 2013]

    unzulässig an Gewässern mit wenig oder zeitweise fehlender Wasserführung

    Für die Verwendung von Abdeckungen in Entlastungsbauwerken können die Angaben aus Kapitel 3.3.4 herangezogen werden. Betriebs- und Sicherheitshinweise gelten ebenso wie bei geschlossenen Regenbe-cken siehe Kap.3.3.5.

    Abbildung 12 Systemskizze Regenüberlauf

    Abbildung 13 Systemskizze Trennbauwerk

    TRW-AW Teil 2: Sonderbauwerke im Kanalnetz Leipziger Wasserwerke

    4 Regeniiberléiufe / Trennbauwerke

    4.1 Grundséitze

    RegenUberléufe dienen cler Abminderung hoher Mischwasserabflussspitzen. Kann cler Zufluss durch dieDrossel nicht mehr weitergeleitet werden, so erfolgt ein Abschlag in ein Gewésser (Abbildung 1Abbildung12) ohne Zwischenspeicherung des Zuflusses.

    Trennbauwerke dienen cler Abflussaufteilung zu nachfolgenden Reinigungs- und Speicheranlagen, oder derVerknflpfung mit anderen Kanalbereichen (mit Speicherkapazitét) (Abbildung 13).

    ‘.552. 68"“

    “9‘“Entastungsschwelle ‘35“)an

    ZulaufAblauf zur KA

    — a. ElAbbildung 12 Systemskizze Regenflberlauf

    . e“6‘!“5S 0596) (’66Entastungsschwelle p20“), “9 . -q,\¥“%$9)"

    ZulaufAblauf zur KA

    — m El

    Abbildung 13 Systemskizze Trennbauwerk

    Fl'Jr Bemessung und Konstruktion sind die Angaben cler Arbeits- bzw. Merkbléitter [ATV-A128, 1992] [DWA-A111, 2010] [ATV—DVWK—A 157, 2000] [DWA-A 166, 2013] [DWA—M 176, 2013] zu berflcksichtigen.

    Bei der Anordnung von Regenflberléufen ist zu berficksichtigen:

    o RU nur m6glich, wenn k weitergeleitet werden kanno angeschlossene undurchléssige Fléche Au sollte 2 2 ha sein (ATV-A128, 1992)o gewéssernahe Anordnung (kurze Entlastungsleitungen) [DWA—A 166, 2013]o unzuléssig an Gewéssern mit wenig oder zeitweise fehlender Wasserfflhrung

    Fl'Jr die Verwendung von Abdeckungen in Entlastungsbauwerken k6nnen die Angaben aus Kapitel 3.3.4herangezogen werden. Betriebs— und Sicherheitshinweise gelten ebenso wie bei geschlossenen Regenbe—cken siehe Kap.3.3.5.

    Fiir diese Richtlinie behalten wir uns alle Rechte vor.Seite 22 von 38 Ohne unsere vorherige Zustimmung darf es weder vervielféiltigt noch Dritten zugénglich gemacht werden.

  • Technisches Regelwerk Abwasserableitung Teil 2 Sonderbauwerke im Kanalnetz

    Leipziger Wasserwerke

    TRW-AW Teil 2 SBW Seite 23 von 38

    Technologische und konstruktive Anforderungen

    Eine Systemdarstellung eines Regenüberlaufbauwerkes einschließlich Schnittdarstellungen befindet sich in Anlage 1.

    Folgende Planungsvorgaben sind zu berücksichtigen:

    Mindesthöhe 2 m (Begehbarkeit)

    seitlich einmündende Kanäle im Bereich eines Entlastungsbauwerkes sind wg. entstehenden Turbu-lenzen unzulässig

    mehrere Kanäle sind in einem vorgeschalteten Verbindungsbauwerk zusammen zu führen [ATV-DVWK-A 157, 2000].

    strömende Ablaufbedingungen sind zu gewährleisten (in Zu- und Ablaufleitung und im Bauwerk)

    Das Durchlaufgerinne zum weiterführenden Kanal ist gleichmäßig zu verjüngen.

    Sohlgefälle im RÜ > Zulaufkanal (Verhinderung von Rückstau)

    Mindestdrosselabfluss ist abhängig vom nachzuweisenden Mindestmischverhältnis und Qkrit,

    Mindestwandschubspannung bei Trockenwetterabfluss nach [DWA-A 110, 2012] nachweisen (in Zu-, Ablauf, RÜ)

    Bereich hinter der Entlastungsschwelle so ausführen, dass Ablagerungen vermieden werden

    Berme im Bereich von Rechen so ausbilden, dass dort kein Rechengut liegen bleibt (z.B. steile Aus-bildung)

    (mindestens) zwei Einstiege vorsehen (auf beiden Seiten der Überfallschwelle je Einer)

    Anforderungen an die Überfallschwelle

    im Regelfall ist ein überströmbares Streichwehr (ein- oder beidseitig überströmbar) vorzusehen

    nach (ATV-DVWK-A 157, 2000) sind möglichst hochgezogene Überlaufschwellen vorzusehen (Rück-staubedingungen berücksichtigen)

    Mindesthöhe der Wehrschwelle beträgt 0,5*d0 (d0 lichte Höhe des Zulaufkanals)

    Schwellenbelastung 300 l/(s*m) bei n=1, (bei günstigen Verhältnissen z.B. Schwellenhöhe > 1,0*d0 bis maximal 700 l/(s*m) [DWA-A 166, 2013]

    bei Auswahl der Wehrkrone die geplante Grobstoffreinigungsanlage berücksichtigen (siehe Kap.4.4.1 und Kap.6.1)

    In der Regel sind scharfkantige Wehre in Kombination mit Feinsiebrechen einzusetzen.

    Materialauswahl

    Regenüberläufe und Trennbauwerke werden in der Regel aus Stahlbeton erstellt. Es gelten die Anforderun-gen aus Kapitel 3.3.2. Die Ausbildung der Fließgerinne erfolgt analog der Standardschächte für Schmutz- und Regenwasser, siehe (TRW-AW Teil 3 FSL).

    Ausrüstung

    Regenüberläufen (und ggf. auch Trennbauwerken) können ausgestattet sein mit:

    1. Schieber (im Zusammenhang mit Drosseleinrichtungen- siehe auch 3.3.3) 2. Drossel (siehe Kapitel 6.2)

    Technisches Regelwerk Abwasserableitung Teil 2 Leipziger WasserwerkeSonderbauwerke im Kanalnetz

    4.2 Technologische und konstruktive Anforderungen

    Eine Systemdarstellung eines Regeniiberlaufbauwerkes einschlieBlich Schnittdarstellungen befindet sich inAnlage 1.

    Folgende Planungsvorgaben sind zu beriicksichtigen:

    o Mindesthéhe 2 m (Begehbarkeit)o seitlich einmiindende Kanéile im Bereich eines Entlastungsbauwerkes sind wg. entstehenden Turbu—

    lenzen unzuléissigo mehrere Kanéile sind in einem vorgeschalteten Verbindungsbauwerk zusammen zu fi.ihren [ATV—

    DVWK-A 157, 2000].o str6mende Ablaufbedingungen sind zu gewéihrleisten (in Zu- und Ablaufleitung und im Bauwerk)0 Das Durchlaufgerinne zum weiterfiihrenden Kanal ist gleichméBig zu verjiingen.o Sohlgeféille im RU > Zulaufkanal (Verhinderung von Riickstau)o Mindestdrosselabfluss ist abhéingig vom nachzuweisenden Mindestmischverhéiltnis und rit,o Mindestwandschubspannung bei Trockenwetterabfluss nach [DWA—A 110, 2012] nachweisen (in

    Zu-, Ablauf, RU)o Bereich hinter der Entlastungsschweile so ausfiihren, dass Ablagerungen vermieden werdeno Berme im Bereich von Rechen so ausbilden, dass dort kein Rechengut liegen bleibt (z.B. steile Aus—

    bildung)o (mindestens) zwei Einstiege vorsehen (auf beiden Seiten der Uberfallschwelle je Einer)

    Anforderungen an die Uberfallschwelle0 im Regelfall ist ein iiberstrémbares Streichwehr (ein— oder beidseitig iiberstréimbar) vorzuseheno nach (ATV—DVWK-A 157, 2000) sind m6glichst hochgezogene Uberlaufschwellen vorzusehen (Ri.ick-

    staubedingungen beriicksichtigen)o Mindesthéhe der Wehrschwelle betréigt 0,5*do (do lichte Hijhe des Zulaufkanals)o Schwellenbelastung 300 |/(s*m) bei n=1, (bei giinstigen Verhéiltnissen z.B. Schwellenhéhe > 1,0*do

    bis maximal 700 |/(s*m) [DWA-A 166, 2013]o bei Auswahl der Wehrkrone die geplante Grobstoffreinigungsanlage beriicksichtigen (siehe

    Kap.4.4.1 und Kap.6.1)

    In der Regel sind scharfkantige Wehre in Kombination mit Feinsiebrechen einzusetzen.

    4.3 Materialauswahl

    Regeniiberléiufe und Trennbauwerke werden in der Regel aus Stahlbeton erstellt. Es gelten die Anforderun-gen aus Kapitel 3.3.2.Die Ausbildung der FlieBgerinne erfolgt analog der Standardschéchte fiir Schmutz- und Regenwasser, siehe(TRW-AW Teil 3 FSL).

    4.4 Ausriistung

    Regeniiberléufen (und ggf. auch Trennbauwerken) kénnen ausgestattet sein mit:

    1. Schieber (im Zusammenhang mit Drosseleinrichtungen— siehe auch 3.3.3)2. Drossel (siehe Kapitel 6.2)

    TRW-AW Teil 2 SBW Seite 23 von 38

  • TRW-AW Teil 2: Sonderbauwerke im Kanalnetz Leipziger Wasserwerke

    Seite 24 von 38

    Für diese Richtlinie behalten wir uns alle Rechte vor. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf es weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

    3. Grob- und Leichtstoffrückhalt 4. E-/MSR- Technik (siehe auch 3.3.3) [TRL-EMSR-Kanalnetz , 2017] Zu 4) In Abstimmung mit den Leipziger Wasserwerken sind Messeinrichtungen (vorzugsweise kontakt-los) vorzusehen.

    Grobstoffrückhalt

    Die [DIN EN 752, 2017] fordert die Einleitung von Grobstoffen und anderem unansehnlichem Material auf ein annehmbares Maß zu beschränken [DWA-A 166, 2013]. An Regenüberlaufbauwerken können organi-sche Grobstoffe mit Rechen- und Siebanlagen zurückgehalten werden (horizontal oder vertikal durch-strömt). Unterschieden werden:

    Lamellenfeinsiebe (selbstreinigend, Nachreinigung mit Mischwasser)

    Stabrechen (mech./hydraul. Kammräumer)

    Lochblechrechen (mech./hydraul. Bürstenräume)

    Trommelrechen (mechanische Bürstenrolle)

    Bürstenrechen (selbstreinigend mit Turbinenradantrieb) Kriterien für die Auswahl geeigneter Anlagen sind:

    bestmögliche Grobstoffentnahme

    Selbstreinigungseigenschaften

    kein überhöhter Rückstau im Kanal

    Empfindlichkeit gegen Rückstau aus dem Gewässer

    Nachrüstbarkeit

    Möglichkeit der Entlastungsmessung

    Fremdenergiebedarf

    minimale Wartung / Verschleiß Bei der Planung von Anlagen zum Grobstoffrückhalt in Regenüberläufen ist zu betrachten:

    hydraulischer Einfluss auf den Überfall (Berücksichtigung der Herstellerangaben)

    Notentlastung vorsehen (z. B. durch Überströmen, kurzzeitiges Öffnen) Als Vorzugslösung sind waagerechte Feinsiebrechen zu planen. Bei Verzicht auf einen Grobstoffrückhalt sollte die Möglichkeit der Nachrüstbarkeit (Platz und Anordnung im Bauwerk, Schwellenlänge, Zugang) gegeben sein.

    Leichtstoffrückhalt

    Wird ein Rückhalt von Schwimmstoffen gefordert, werden oft Tauchwände eingesetzt. An Streichwehren sind diese jedoch nur bedingt für die Rückhaltung von Schwimmstoffen geeignet (und ungeeignet für Grob-stoffrückhalt) [DWA-A 166, 2013]. Unterschieden werden:

    feste Tauchwände (Abbildung 15)

    bewegliche Tauchwände (vertikal oder radial geführt) (Abbildung 14)

    Lamellentauchwände (Abbildung 16

    TRW-AW Teil 2: Sonderbauwerke im Kanalnetz Leipziger Wasserwerke

    3. Grob- und Leichtstoffriickhalt4. E—/MSR— Technik (siehe auch 3.3.3) [TRL—EMSR-Kanalnetz , 2017]

    Zu 4) In Abstimmung mit den Leipziger Wasserwerken sind Messeinrichtungen (vorzugsweise kontakt—los) vorzusehen.

    4.4.1 Grobstoffriickhalt

    Die [DIN EN 752, 2017] fordert die Einleitung von Grobstoffen und anderem unansehnlichem Material aufein annehmbares MaB zu beschranken [DWA—A 166, 2013]. An Regeniiberlaufbauwerken k6nnen organi—sche Grobstoffe mit Rechen- und Siebanlagen zurflckgehalten werden (horizontal oder vertikal durch—str6mt). Unterschieden werden:

    o Lamellenfeinsiebe (selbstreinigend, Nachreinigung mit Mischwasser)o Stabrechen (mech./hydraul. Kammréiumer)o Lochblechrechen (mech./hydraul. Biirstenraume)o Trommelrechen (mechanische BiJrstenrolle)o Biirstenrechen (selbstreinigend mit Turbinenradantrieb)

    Kriterien fiir die Auswahl geeigneter Anlagen sind:o bestmégliche Grobstoffentnahme

    Selbstreinigungseigenschaftenkein iiberhijhter Riickstau im KanalEmpfindlichkeit gegen Riickstau aus dem GewasserNachriistbarkeitMéglichkeit der EntlastungsmessungFremdenergiebedarf

    o minimale Wartung / VerschleiB

    Bei der Planung von Anlagen zum Grobstoffriickhalt in Regenijberlaufen ist zu betrachten:o hydraulischer Einfluss auf den Uberfall (Beriicksichtigung der Herstellerangaben)o Notentlastung vorsehen (z. B. durch Uberstrémen, kurzzeitiges Cffnen)

    Als Vorzugslésung sind waagerechte Feinsiebrechen zu planen.

    Bei Verzicht auf einen Grobstoffriickhalt sollte clie M6glichkeit der Nachriistbarkeit (Platz und Anordnungim Bauwerk, Schwellenlange, Zugang) gegeben sein.

    4.4.2 Leichtstoffriickhalt

    Wird ein Riickhalt von Schwimmstoffen gefordert, werden oft Tauchwande eingesetzt. An Streichwehrensind diese jedoch nur bedingt fiir die Riickhaltung von Schwimmstoffen geeignet (und ungeeignet fiir Grob—stoffriickhalt) [DWA—A 166, 2013]. Unterschieden werden:

    o feste Tauchwande (Abbildung 15)o bewegliche Tauchwande (vertikal oder radial gefiihrt) (Abbildung 14)o Lamellentauchwande (Abbildung 16

    Fiir diese Richtlinie behalten wir uns alle Rechte vor.Seite 24 von 38 Ohne unsere vorherige Zustimmung darf es weder vervielfaltigt noch Dritten zuganglich gemacht werden.

  • Technisches Regelwerk Abwasserableitung Teil 2 Sonderbauwerke im Kanalnetz

    Leipziger Wasserwerke

    TRW-AW Teil 2 SBW Seite 25 von 38

    Abbildung 16 Systemskizze Kulissen- Tauchwand

    Bei der Planung zu beachten ist:

    Verhinderung einer Heberwirkung von Tauchwänden durch Belüftungsöffnungen [DWA-A 166, 2013]

    Tauchwände dürfen nicht umläufig sein [DWA-A 166, 2013]

    bei wechselndem Wasserstand Über/- und Unterströmung von Tauchwänden verhindern

    konstruktive Hinweise zur Anordnung von Tauchwänden sind zu beachten [DWA-A111, 2010] Für Tauchwand- Anordnungen an Streichwehren gibt es Sonderbauarten. Die hydraulische Bemessung die-ser Sonderbauformen erfolgt für jeden Einsatzfall durch den Hersteller [DWA-M 176, 2013]

    Abbildung 15 Systemskizze feste Tauchwand Abbildung 14 Systemskizze bewegliche Tauchwand

    Technisches Regelwerk Abwasserableitung Teil 2 Leipziger WasserwerkeSonderbauwerke im Kanalnetz

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    Abbildung 14 Systemskizze beweglicheTauchwand

    IAbbildung 16 Systemskizze Kulissen- Tauchwand

    Bei der Planung zu beachten ist:o Verhinderung einer Heberwirkung von Tauchwénden durch Belflftungséffnungen [DWA-A 166,

    2013]o Tauchwénde dUrfen nicht umléufig sein [DWA—A 166, 2013]o bei wechselndem Wasserstand Uberl— und Unterstrémung von Tauchwéinden verhinderno konstruktive Hinweise zur Anordnung von Tauchwénden sind zu beachten [DWA—A111, 2010]

    Fl'Jr Tauchwand- Anordnungen an Streichwehren gibt es Sonderbauarten. Die hydraulische Bemessung die—ser Sonderbauformen erfolgt fCIrjeden Einsatzfall durch den Hersteller [DWA—M 176, 2013]

    TRW-AW Teil 2 SBW Seite 25 von 38

  • TRW-AW Teil 2: Sonderbauwerke im Kanalnetz Leipziger Wasserwerke

    Seite 26 von 38

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    5 Entlastungskanäle / Auslaufbauwerk

    Entlastungskanäle

    Entlastungskanäle von Regenbecken oder Regenüberläufen sind nach [DWA-A 110, 2012] [DWA-A111, 2010] und [DWA-A 166, 2013] zu bemessen.

    Folgende Angaben sind bei der Planung zu berücksichtigen:

    Die Dimensionierung des Entlastungskanals erfolgt unter Berücksichtigung von Q0max entsprechend (DWA-A 166, 2013)

    Führt der Entlastungskanal in begründeten Ausnahmefällen zu unvollkommenem oder eingestau-tem Überfall im Entlastungsbauwerk (Rückstau), so ist dies bei der Berechnung des Entlastungsbau-werkes (Kap.4) zu berücksichtigen

    Entlastungskanäle/-gräben sollten spitzwinklig zur Fließrichtung in Gewässer oder Toskolk (zur Energieumwandlung) münden (siehe Kap. 5.2)

    Kanäle ab DN 400 sind mit Schutzgitter oder Lamellenklappe zu versehen (verschließbar, aufklapp-bar, Stababstand < 120mm) [DWA-A 166, 2013]

    bei gegen Hochwasser abzusperrenden Kanalprofilen sind Doppelschieber anzuordnen