14
Guter Rat: Vorsorgeauftrag Andreas Hildebrand sagt, warum ein Vorsorgeauftrag bei Urteils- unfähigkeit behördliche Mass- nahmen verhindern hilft. Seite 4 Niederlassung in Wil Fleischmann Immobilien stärkt den Raum Hinterthurgau/Wil und eröffnet eine neue Niederlassung in Wil. Seite 6 Angebote in der Region Thurgau Qualitätsliegenschaften zu attraktiven und fairen Preisen. Alle Liegenschafts- angebote auf einen Blick. Seiten 7 bis 11 Friedlich scheiden Felix Müller hat sich auf ausser- gerichtliche Vergleiche bei Scheidungen spezialisiert. Das hat Vorteile für Wohneigentum. Seite 2 Hintergründe, Meinungen, Angebote Thurgauer Immobilien magazin Sommer 2017

Thurgauer Immobilienmagazin · 2017. 6. 14. · Thurgauer Immobilienmagazin | 3 Friedlich scheiden und Wohneigentum gütlich regeln «Die Kinder bleiben im Haus, Vater und Mut ter

  • Upload
    others

  • View
    1

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Thurgauer Immobilienmagazin · 2017. 6. 14. · Thurgauer Immobilienmagazin | 3 Friedlich scheiden und Wohneigentum gütlich regeln «Die Kinder bleiben im Haus, Vater und Mut ter

Guter Rat: VorsorgeauftragAndreas Hildebrand sagt, warum ein Vorsorgeauftrag bei Urteils­unfähigkeit behördliche Mass ­ nahmen verhindern hilft.Seite 4

Niederlassung in WilFleischmann Immobilien stärkt den Raum Hinterthurgau/Wil und eröffnet eine neue Niederlassung in Wil.Seite 6

Angebote in der Region ThurgauQualitätsliegenschaften zu attraktiven und fairen Preisen. Alle Liegenschafts­angebote auf einen Blick.Seiten 7 bis 11

Friedlich scheidenFelix Müller hat sich auf ausser­gerichtliche Vergleiche bei Scheidungen spezialisiert. Das hat Vorteile für Wohneigentum. Seite 2

Hintergründe, Meinungen, Angebote

ThurgauerImmobilienmagazin

Sommer 2017

Page 2: Thurgauer Immobilienmagazin · 2017. 6. 14. · Thurgauer Immobilienmagazin | 3 Friedlich scheiden und Wohneigentum gütlich regeln «Die Kinder bleiben im Haus, Vater und Mut ter

2 | Thurgauer Immobilienmagazin

Notverkauf: Aus der Not eine Tugend machen!

Wohneigentum ist immer mit Emotio­nen verbunden. Besonders herausfor­dernd ist es, wenn jemand zum Verkauf «gezwungen» wird und aus der Not her­aus ein Haus oder eine Wohnung in kür­zester Zeit verkaufen muss. Noch schlim­mer ist es, wenn es deswegen Streit gibt. Unsere Liegenschaftsexperten erleben in ihrem Arbeitsalltag immer wieder solche unangenehmen Situationen. Wir wollen deshalb mit unserem Engagement und unserer langjährigen Erfahrung dazu bei­tragen, dass es nicht so weit kommen muss. Dann gilt die Redewendung: Aus der Not eine Tugend machen!In diesem Immobilienmagazin gehen wir der Frage nach, wie man vorbeugend aus der Not eine Tugend machen kann: Einer­seits, indem man als Liegenschaftsbesit­zer weitsichtig vorausdenkt, und anderer­seits, indem Liegenschaftsbesitzer beim Verkauf in schwierigen Umständen auf professionelle Unterstützung bauen.Drei auslösende «Klassiker» von Notver­käufen sind Scheidungen, Urteilsunfähig­keit oder erbrechtliche Auseinanderset­zungen. In allen Fällen drohen Familien komplett auseinandergerissen zu wer­den und Menschen innerlich verletzt zu werden. Das muss nicht sein: Selbst bei Scheidungen kann man einvernehmli­che Lösungen finden. Zwar sollte man bei der Heirat nicht an Trennung den­ken, und doch kann man für Eventualitä­ten angemessene Vorkehrungen treffen. Vorsorgen kann man auch, indem man eine Vertrauensperson beauftragt, im ei­genen Sinne zu handeln für den Fall, dass man selber urteilsunfähig werden soll­te. Schliesslich sollte man sich frühzei­tig Gedanken machen, wie der Nachlass geregelt wird. In allem gilt: Aus der Not macht man vor allem dann eine Tugend, wenn man mit allen Beteiligten an einen Tisch sitzt und mit offenen Karten spielt. Dieses Immobilienmagazin ist eine klei­ne Hilfe dazu.

Ihr Werner Fleischmann

«Ein Haus ist nicht nur ein Konstrukt aus vier Wänden, sondern häufig auch mit vie-len Emotionen verbunden», sagt Rechts-anwalt Felix Müller. Dies zeige sich insbe-sondere bei Scheidungen: Was passiert mit dem ehemaligen Zuhause der Familie? Mül-ler warnt vor einer Kampfscheidung und empfiehlt eine gütliche Einigung.

Versöhnliche Lösung statt strittige Ausein­andersetzung. Darin sieht Felix Müller die Chance, das Leid in Grenzen zu halten. Mül­ler ist Partner bei Raggenbass Rechtsanwäl­te in Kreuzlingen (www.raggenbass.com). Er ist spezialisiert auf Scheidungsrecht, Erb­recht und Nachlassplanung. Trennungen dür­fen seines Erachtens nicht zu einem Scher­benhaufen führen. Er hat sich deshalb auf die aussergerichtliche Streitbeilegung speziali­siert, bei der die gemeinsame Suche nach ei­ner Einigung im Vordergrund steht. Werner Fleischmann, Inhaber von Fleischmann Im­mobilien, bekräftigt, dass dieser Weg insbe­sondere dann empfehlenswert ist, wenn Im­mobilien im Spiel sind: «Die Gefahr ist gross, dass in schwierigen Streitsituationen Hand­lungen vollzogen und Aussagen gemacht werden, die man später bitter bereut.»

Wer wohnt wo?Für das Wohl der Kinder, aber auch für die persönliche und finanzielle Zukunft der Ehe­partner sei es immer erstrebenswert, wenn friedliche Lösungen gefunden werden, so Müller: «Am runden Tisch können alle nur erdenklichen Varianten diskutiert und um­gesetzt werden, und es können Lösungen vereinbart werden, welche ein Gericht nie anordnen könnte.» Er illustriert dies an ei­nem Beispiel: Sehr viele Ehepartner können sich ein Haus nur deswegen leisten, weil sie gemeinsam die Hypothek aufnehmen und weil dadurch beide Einkommen für die Bezahlung der Hypothekarzinsen verwen­det werden können. Nach einer Trennung muss jedoch ein zweiter Haushalt finan­ziert werden. Immer noch werden die Kin­der in der Regel von der Mutter betreut, und die Mutter verdient unter anderem aus die­sem Grund weniger Geld als der Vater. Die Mutter kann daher nach der Trennung häu­fig die Liegenschaft nicht zu Alleineigentum übernehmen. Eine einvernehmliche Lösung könne nun so aussehen: Die Liegenschaft wird vom Vater zu Alleineigentum über­nommen, und der Ehemann vermietet die Liegenschaft dann an seine Frau. Falls ge­wünscht, kann der Frau an der Liegenschaft

Friedlich scheiden und Wohneigentum gütlich regeln

Dreh- und Angelpunkt bei Scheidungen ist oft das Wohneigentum, wobei die Emotionen hochgehen – es gibt aber auch Wege, friedlich auseinan-derzugehen.

auch ein Kaufrecht eingeräumt werden, da­mit sie – wenn sie wieder voll erwerbstätig ist – die Liegenschaft vom Mann zurückkau­fen kann. Dies sei nur eine von vielen Mög­lichkeiten, das Schicksal der ehemaligen Liegenschaft und damit auch das Schick­sal der Familie einvernehmlich zu lösen. Wenn man gemeinsam nach einer Lösung suche, seien der Lösungsfindung praktisch keine Grenzen gesetzt. «Entscheidet jedoch ein Richter in einem strittigen Verfahren, so muss sich dieser an die Vorgaben des Ge­setzes halten. Und vor allem: Von Gerich­ten angeordnete Lösungen werden von den Ehepartnern weniger akzeptiert, als Lösun­gen, welche die Ehepartner gemeinsam ge­funden haben.»

Haus und Kinder als DrehpunkteBei vielen Scheidungen, so Müller, seien Haus und Kinder Dreh­ und Angelpunkte bei der Lösungsfindung. Ob hohes oder tiefes Einkommen: «Die Menschen hängen an ih­rem Zuhause.» Dies werde bei Kinderbefra­gungen deutlich: «Kinder beziehen ungern gegen Vater oder Mutter Position, sondern sagen einfach, dass sie in ihrem Zuhause bleiben wollen.» Aus dieser Erkenntnis her­aus habe sich das «Nestmodell» entwickelt:

Page 3: Thurgauer Immobilienmagazin · 2017. 6. 14. · Thurgauer Immobilienmagazin | 3 Friedlich scheiden und Wohneigentum gütlich regeln «Die Kinder bleiben im Haus, Vater und Mut ter

Thurgauer Immobilienmagazin | 3

Friedlich scheiden und Wohneigentum gütlich regeln

«Die Kinder bleiben im Haus, Vater und Mut­ter nehmen sich je eine Wohnung, ‹pendeln› ins gemeinsame Haus und wechseln sich in der Kinderbetreuung auf diese Weise ab.» Dieses Modell sei jedoch mit Blick auf die hohen Kosten ein Ausnahmefall. Seit diesem Jahr ist in der Schweiz auch die alternieren­de Obhut im Gesetz verankert: Die Kinder le­ben beispielsweise eine Woche bei der Mut­ter und die andere Woche beim Vater. Dieses

Betreuungsmodell stellt hohe Anforderungen an die Eltern: Die Kinder müssen von beiden Wohnorten aus möglichst einfach die Schu­le erreichen.

Existenzielle FragenWerner Fleischmann weiss aus der Liegen­schaftsvermittlung, dass Wohneigentum bei Scheidungen existenzielle Fragen aufwirft, denn: «Die meisten Personen können sich nach der Scheidung kein Haus mehr leisten.» Müller pflichtet bei und erklärt, dass gerade bei durchschnittlichem Einkommen der Ver­kauf häufig die beste Lösung sei: «Bei einem Verkauf muss nicht über den Wert der Lie­genschaft gestritten werden, und die Situa­tion ist für beide Seiten gleich ‹ungerecht›.» Die anspruchsvollste und daher häufig auch schlechteste Lösung sei nach einer Trennung das Miteigentum je zur Hälfte zu belassen: «Probleme sind vorprogrammiert, wenn bei­spielsweise jemand oder beide Personen et­was anderes kaufen wollen. Auch könne es bei später nötigen Investitionen oder Unter­haltsarbeiten immer wieder zu Differenzen führen, weil beide Seiten einverstanden sein müssen.» Fleischmann gibt weiter zu beden­ken, dass es bei einer Scheidung zu zusätz­lichen finanziellen Problemen führen kann, wenn Pensionskassen für die Finanzierung verwendet worden waren. Angesichts derar­tiger Herausforderungen verweist er auf die Vorteile, Wohneigentum durch einen Liegen­schaftsexperten zu verkaufen: «Wir wahren als unabhängige Partei den Blick fürs Ganze und können das Haus frei von Emotionen zei­gen. Die Besichtigung kann durch uns alleine erfolgen und wir informieren beide Verkäufer immer zeitnah gleichwertig.»

Dreh- und Angelpunkt bei Scheidungen ist oft das Wohneigentum, wobei die Emotionen hochgehen – es gibt aber auch Wege, friedlich auseinan-derzugehen.

Eigengüter festhalten und gut planen Wer heiratet und ein Haus kauft, sollte zwar nicht an Scheidung denken, aber doch für Eventualitäten vorsorgen, sagt Rechtsanwalt Felix Müller. «Vor der Heirat sollte man die bestehenden Eigengüter von Mann und Frau festhalten. Gerade wenn ein Haus vorhan­den ist, ist es sinnvoll, einen Ehevertrag ab­zuschliessen.» Wenn es um Immobilien geht, seien klare vertragliche Regelungen zentral, denn Lie­genschaften seien in aller Regel neben dem Pensionskassenvermögen das mit Abstand grösste Aktivum von Herr und Frau Schwei­zer. Regelungsbedarf bestehe insbesondere, wenn ein Ehepartner von seinen Eltern ein

Haus abkauft oder wenn Eltern einem Ehe­partner für den Kauf eines Hauses Geld ge­ben. Dann müsse beispielsweise klar geregelt werden, ob dieses Geld beiden Ehepartnern oder nur einem Ehepartner geschenkt wurde. Eltern, welche ihr Kind unterstützen, müssen sich auch überlegen, ob sie damit nicht eines ihrer Kinder übermässig begünstigen, was dann bei einem späteren Erbfall zu Streite­reien führen könnte. Müller empfiehlt: «Häu­fig ist es am einfachsten, wenn die Eltern ihre Kinder mit einem verzinslichen Darlehen un­terstützen. Dies vereinfacht die Situation bei einer allfälligen Trennung, aber auch bei der Teilung des Nachlasses der Eltern.»

Einfache Lösungen anstreben«Es menschelet», sagt Rechtsanwalt Fe­lix Müller, wenn es um die Veräusserung von Liegenschaften geht. Auch bei erb­rechtlichen Planungen sei es sinnvoll, dass die Eltern die Kinder frühzeitig miteinbe­ziehen. «Das Kernproblem liegt oft darin, dass Eltern einem Kind ein Haus zu Vor­zugskonditionen verkaufen oder vermieten. Das birgt Streitpotenzial.» Es sei wichtig, dass Geschwister gleich behandelt wer­den. Man müsse keine komplizierten Kon­strukte wählen, aber klare, gerechte und transparente Preise festlegen: «Ich bin ein Freund von einfachen Lösungen.» Eine Ge­fahr sieht Müller auch darin, wenn Liegen­schaften in Testamenten einem Kind zu ei­nem Fixpreis zugewiesen werden: «Solche einseitigen Anordnungen schaffen oft Pro­bleme, wenn die Erben sich damit nicht an­freunden können.» Generell rät der Spezia­list zu einer frühzeitigen Nachlassplanung: «Wünschenswert ist es, wenn man die Kin­der in die Planung miteinbezieht. Und opti­mal ist es, wenn die Kinder als Zeichen ihrer Zustimmung den Erbvertrag der Eltern mit­unterzeichnen. Denn so können langwie­rige und kostspielige Erbteilungsprozesse und ein Auseinanderfallen der Familie nach dem Tod der Eltern vermieden werden.»

Gemeinsam an den Tisch sitzenMüller betont: «Jeder Mensch hat ein gutes Gerechtigkeitsverständnis.» Bei einer stritti­gen Auseinandersetzung vor Gericht werden die Ehepartner jedoch dazu gezwungen, Ma­ximalstandpunkte geltend zu machen, was in einer sowieso schon angespannten Situa­tion die Lösungsfindung zusätzlich erschwe­re. Sitze man jedoch gemeinsam am runden Tisch, komme ein konstruktiver Dialog in Gang und es könnten tragfähige Lösung er­arbeitet werden. Aussergerichtliche Lösun­gen könnten beispielsweise im Rahmen ei­ner Mediation oder eines «Collaborative Law and Practice»­Verfahrens (eine Art «Co­Me­diation», www.clp.ch) gefunden werden. Bei beiden Verfahren verpflichten sich alle Teil­nehmer zur Ehrlichkeit, Offenheit und Trans­parenz und Informationen dürfen nicht gegen den anderen Ehepartner verwendet wer­den. Auf diese Weise finde man häufig viel schneller eine Lösung als bei einer gerichtli­chen Auseinandersetzung.

Page 4: Thurgauer Immobilienmagazin · 2017. 6. 14. · Thurgauer Immobilienmagazin | 3 Friedlich scheiden und Wohneigentum gütlich regeln «Die Kinder bleiben im Haus, Vater und Mut ter

Andreas Hildebrand will mit Informationsarbeit dazu beitragen, dass behördliche Massnahmen im Falle einer urteilsunfähigen Person nur in Ausnahmefällen nötig sind.

Guter Rat ist nicht teuer, aber wenn es zum Notverkauf einer Immobilie kommt, können die Umstände ganz schön Geld und Nerven kosten. Deshalb lohnt es sich, ohne Druck zu überlegen, was mit einem Haus oder einer Wohnung passieren soll, falls man selber einmal nicht mehr urteils-fähig sein sollte. Konkretes Beispiel, wo guter Rat teuer ist: Herr X zeigt seit einem Jahr Anzeichen von Demenz. Seine Frau fährt Auto, hat einen Unfall und wird schwer verletzt, ist nicht mehr ansprechbar. Die beiden haben nicht geregelt, was mit ihrem Haus und ihrer Fe­rienwohnung geschieht. Die Kinder streiten sich ums Erbe. Was passiert?

Freiwillig ist besser – eine BilanzGuter Rat kommt von der Kesb, der Kin­der­ und Erwachsenenschutzbehörde, die eigentlich erst dann ins Spiel kommt, wenn es gar nicht mehr anders geht. Der Jurist und Präsident der Kesb Arbon, Andreas Hildebrand, weiss, wie Liegenschaftsbe­sitzer dieser meist unerwünschten Situa­tion vorbeugen können: mit einem Vorsor­geauftrag, in dem man frühzeitig festhält, wer im schlimmsten Fall die eigenen Inte­ressen vertreten soll. Hildebrand muss es wissen: Nach knapp fünf Jahren zog er Bi­lanz als Präsident der Kesb Arbon, bevor er im Juni 2017 bei den Kesb in Gossau/SG eine neue Herausforderung angenommen hat. In seinem Rückblick auf die Arboner Zeit stellt er fest, dass sich in den letzten fünf Jahren nach anfänglichen Unsicher­heiten vieles geklärt habe. Vor allem aber sei es ihm wichtig, dass sich gerade auch Haus­ und Wohnungseigentümer bewusst werden: Freiwillig zu handeln ist in jedem Fall besser.

Offen informierenWer nämlich rechtzeitig seine Vorsorge­beauftragten bestimme, könne verhin­dern, dass die Kesb von Gesetzes wegen eingeschaltet werden müssen: «Ein Vor­sorgeauftrag ist besonders wichtig für Lie­genschaften.» Ebenso erforderlich sei es, dass die ausgewählten Vorsorgebeauftrag­ten während der Erstellung informiert und die möglichen Schritte mit ihnen diskutiert werden, damit es zu keinen bösen Überra­schungen kommt. Liegenschaften müss­ten unbedingt im Vorsorgeauftrag separat aufgeführt werden – zusammen mit allfäl­ligen Wünschen oder Absichten. Werner

Fleischmann, Inhaber von Fleischmann Im­mobilien, rät dringend, dass im Zusammen­hang mit Wohneigentum alle Personen, die betroffen sein könnten, möglichst offen in­

formiert werden – insbesondere denkt er an Geschwister oder andere Familienmit­glieder, die zu einem späteren Zeitpunkt in der Erbfolge zum Zuge kommen könnten.

Guter Rat liegt im Vorsorgeauftrag

4 | Thurgauer Immobilienmagazin

Verkauf genehmigenWenn ein Vorsorgeauftrag vorliege, so Kesb­Präsident Andreas Hildebrand, kön­ne die Eignungsprüfung der Kinder­ und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) rela­tiv schnell erfolgen. Die Fachleute klären dann die Frage, ob eine Urteilsunfähigkeit, also ein Vorsorgefall, eingetreten ist. Eben­so müsse zu diesem Zeitpunkt der Vorsor­gebeauftragte den Auftrag annehmen. Die Kesb sei lediglich auf strategischer Ebene tätig und entscheide, ob ein Berufsbeistand beigezogen werden muss. Je klarer ein Vor­sorgeauftrag formuliert sei, desto weniger müsse die Kesb zugezogen werden. Wenn also auch der Vorsorgebeauftragte für Lie­genschaften bestimmt und einverstanden

sei, müsse die Kesb nicht eingreifen. An­ders sei dies, wenn keine Anweisung für Im­mobilien besteht. Dann müsse die Kesb ei­nen Beistand bestimmen. «Die eingesetzten Beistände sind den Kesb gegenüber rechen­schaftspflichtig, die privat eingesetzten Vorsorgebeauftragten sind den Kesb ge­genüber jedoch nicht rechenschaftspflich­tig. Aber die Behörden greifen auf alle Fälle nicht unangemessen ein.» Werner Fleisch­mann kann dies bestätigen. Er betont zu­dem: «Verkaufende Parteien empfinden es in diesem Prozess als entlastend, wenn sie von einem Immobilienvermittler mit lang­jähriger Erfahrung begleitet werden, der die Abläufe und Vorschriften kennt.»

Page 5: Thurgauer Immobilienmagazin · 2017. 6. 14. · Thurgauer Immobilienmagazin | 3 Friedlich scheiden und Wohneigentum gütlich regeln «Die Kinder bleiben im Haus, Vater und Mut ter

Thurgauer Immobilienmagazin | 5

Andreas Hildebrand will mit Informationsarbeit dazu beitragen, dass behördliche Massnahmen im Falle einer urteilsunfähigen Person nur in Ausnahmefällen nötig sind.

Genau zu bedenken sind zum Beispiel im Vorsorgeauftrag festgesetzte Vorzugsprei­se, die zu Streitigkeiten in der Familie füh­ren könnten.

Drei Viertel ohne VertrauenspersonenEs sei bedauerlich, so Hildebrand aus sei­ner Erfahrung, dass rund drei Viertel der Bevölkerung keine nahestehenden Perso­nen kennen, von denen sie sich im Notfall vertreten lassen könnten. Dies habe gera­de in der Anfangsphase der Kesb dazu ge­führt, dass die neu eingesetzten Behörden von Zuweisungen überflutet worden seien: «Als neue Profibehörde waren wir plötzlich für alles zuständig.» Dabei sei dies gar nicht das Ziel der Neuorganisation gewesen, die 2013 nach langer Vorbereitungsphase ein­geführt wurde: «Wir sind lediglich das letz­te Glied in der sozialen Versorgungskette.» Wichtig sei, dass die vorgelagerten Diens­te oder Organisationen ihre Verantwortung wahrnehmen – zum Bespiel auch Immobi­lienmakler. Werner Fleischmann weiss aus

seiner Erfahrung im Immobilienverkauf, welch unschöne Situationen entstehen können, wenn nicht offen über den Fami­lienbesitz oder die Übertragung von Lie­genschaften diskutiert wird und nennt ein Beispiel: «Viele Eltern leben in der oft fal­schen Überzeugung, dass ihre Kinder im El­ternhaus leben möchten. Wir helfen unse­rer Kundschaft bei Bedarf gerne, Lösungen zu suchen und zusammen mit Experten zu erarbeiten.» Hildebrand begrüsst dies und gibt zu bedenken: «Wir sind nicht die Wun­der­ und Superbehörde, die alle Probleme löst.»

Unverhofft kommt oftIn den ersten fünf Kesb­Jahren sei beson­ders deutlich geworden, so Hildebrand, dass «viel Augenmass und ein Blick für Ver­hältnismässigkeit» gefragt seien. Es gehe bei den Kesb deshalb immer zuerst darum zu klären, ob Personen wirklich urteilsun­fähig sind und die Behörde tatsächlich ein­greifen muss. Wenn in sich stimmige Vor­sorgeaufträge vorlägen, sei schon die halbe Miete bezahlt. Fleischmann bemerkt: «Als Liegenschaftsexperten können wir dann die Details für den Verkauf oder die Aufteilung mit der privat beauftragten Person oder dem Berufsbeistand angehen. Es ist auf alle Fälle sinnvoll, wenn unabhängige Liegen­schaftsexperten in solch emotionalen Mo­menten alle Interessen einordnen und den Prozess professionell begleiten und erfolg­reich zum Abschluss bringen können.»

Wer sich ein Haus leisten kannEine Studie bringt Ernüchterndes für alle jene an den Tag, die sich ein Haus kaufen wollen: Der Hypothekenvermittler Mo-neypark hat zwar herausgefunden, dass auf dem Land der Wunsch nach Wohneigentum besonders ausgeprägt ist – doch wirklich leisten können sich die meisten nur ein Haus oder eine Wohnung der tieferen Preis-klasse, also unter 600‘000 Franken. 

Der durchschnittliche Immobilienpreis liegt bei gut 700‘000 Franken. Geht es aber um ein Haus in der mittleren Preisklasse zwi­schen 780‘000 und 1 Million Franken könn­ten es sich schon rund 71 Prozent der Bevölke­rung nicht mehr leisten. Die Krux: Für ein Haus der mittleren Preisklasse braucht man gemäss dieser Studie ein Haushalteinkommen zwi­schen 137‘000 und 174‘000 Franken. Werner Fleischmann, Inhaber von Fleischmann Immo­bilien, betont, dass die Tragbarkeitsvorschrif­ten tatsächlich beachtlich hoch seien.

Nahestehende Personen helfenDie Zahlen von Moneypark belegen die Ein­schätzung von Fleischmann Immobilien, dass sich junge Familien ohne finanzielle Unterstüt­zung der Eltern, Grosseltern oder von Freun­den oft kein eigenes Haus leisten können. In­des macht Fleischmann auch diese Erfahrung: «Es ist zwar für Familien im Thurgau immer schwieriger, ein Haus der mittleren Preisklas­se ohne Mitfinanzierung von nahestehen­den Personen zu kaufen. Allerdings muss das Haushalteinkommen nicht immer gar so hoch sein, wie die Studie besagt. Es lohnt sich aber auf alle Fälle, als junge Familie über Schenkun­gen, Erbvorbezüge oder verzinsliche Darlehen nachzudenken. Das sind gewissermassen In­vestitionen mit emotionalem, beständigem Wert. Gerne zeigen unsere Liegenschaftsex­perten in persönlichen Gesprächen Möglich­keiten auf.» Die gute Nachricht für Thurgau­er mit nicht so hohem Budget: Laut Studie sind in der Ostschweiz am ehesten Immobilien der tieferen Preiskategorie zu finden.

Keine Blase zu befürchtenAuch in der Region Thurgau sind in den letzten Jahren aufgrund der anhaltend grossen Nach­frage die Immobilienpreise kontinuierlich ge­stiegen. Allerdings muss weiterhin nicht mit einer platzenden Immobilienblase gerech­net werden, wie der aktuelle Blasenindex der Grossbank UBS zeigt. Schweizweit bewegt sich der Markt zwar in der Risikozone, jedoch sind der ganze Kanton und auch umliegende Gebiete nicht als Gefahrenregionen eingestuft. 

Konstante Entwicklung

Rund 3‘800 Personen waren im Jahr 2016 von einer Massnahme einer Kinder­ und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) be­troffen – das sind rund 1.4 Prozent der Thurgauer Bevölkerung. In weit über 90 Prozent der Fälle seien alle Betroffenen vollauf zufrieden, sagt Andreas Hilde­brand, Präsident der Kesb Arbon. In den Medien diskutierte kritische Fälle im Zu­sammenhang mit der Fremdbetreuung von Kindern seien absolute Ausnahmen. Zwei Drittel der Massnahmen beträfen Erwach­sene. Im Thurgau und in der Schweiz sei die Zahl der Massnahmen in den ersten fünf Kesb­Jahren mehr oder weniger kon­stant geblieben oder aber sogar gesunken. Die Kesb sind im Thurgau bezirksweise or­ganisiert – mit Standorten in Frauenfeld, Kreuzlingen, Münchwilen und Weinfelden.

Page 6: Thurgauer Immobilienmagazin · 2017. 6. 14. · Thurgauer Immobilienmagazin | 3 Friedlich scheiden und Wohneigentum gütlich regeln «Die Kinder bleiben im Haus, Vater und Mut ter

6 | Thurgauer Immobilienmagazin

Der Immobilienmarkt in der Region Wil gilt als blühend, in der Stadt Wil als boomend. Der weiter steigenden Nachfrage wird Fleischmann Immobilien mit der Eröffnung einer neuen Niederlassung in Wil gerecht, die von Francine Gaggioli geleitet wird. Francine Gaggioli arbeitet seit sechs Jah­ren als Liegenschaftsexpertin bei Fleisch­mann Immobilen und betreut die Region Hinterthurgau. Um die Präsenz im Wirt­schaftsraum Wil zu stärken, hat sich das Unternehmen entschlossen, eine neue Niederlassung im Railcenter an der Sänt­isstrasse 2 in Wil, direkt hinter dem Bahn­hof zu eröffnen. Die Niederlassung hat ih­ren Sitz in den Räumen der Credor AG Wil, der ältesten Treuhandunternehmung auf dem Platz Wil.

Fachkompetenz rund um ImmobilienFrancine Gaggioli bringt als Immobilienbe­werterin mit eidgenössischem Fachausweis und aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit in der Branche die Voraussetzungen mit, um

die neue Niederlassung erfolgreich aufzu­bauen. Sie verfügt neben einem grossen fachlichen Know­how über die erforderli­chen vertieften Kenntnisse des regionalen Immobilienmarkts. Die räumliche Nähe zur Credor AG Wil, die vor allem in den Sparten Treuhand, Steuern, KMU­Beratung, Erb­recht, aber auch im Bereich Immobilienver­waltungen tätig ist, ermöglicht einen inter­disziplinären Austausch und kompetente Beratungen in allen Bereichen rund um Im­mobilien. Ralf Nadler, Firmeninhaber Cre­dor AG, sieht darin ein erfolgversprechen­des Potential für beide Firmen.

Preise auf hohem NiveauDie Marktlage in der Region Wil beur­teilt Francine Gaggioli als stabil. Die Prei­se verharrten zwar auf einem hohen Ni­veau, gleichwohl seien sie in ihrer Region aber nie explosionsartig gestiegen: «Wir müssen deshalb keine platzende Immobili­enblase in der Region befürchten.» Der Im­mobilienblasenindex der Grossbank UBS bestätigt Gaggiolis Einschätzung: Die Regi­

on liegt zwar in der Risikozone, das Gefah­renpotenzial wird jedoch als gering einge­stuft. Gemäss dem Preisindex der UBS sind die Preise für mittlere Einfamilienhäuser in der Stadt Wil während der letzten Quartale nur minim gestiegen, jene für teure Liegen­schaften bewegten sich leicht auf und ab. Tendenziell leicht gestiegen sind die Prei­se für Eigentumswohnungen im mittleren Preissegment. Seit der Jahreswende zeich­neten sich gewisse Preiskorrekturen bei teureren Wohnungen ab.

Kundennähe steigernDie Gründung der Niederlassung in Wil ist laut Firmeninhaber Werner Fleischmann eine natürliche Folge des kontinuierlichen Ausbaus der Geschäftstätigkeit in der Re­gion Hinterthurgau und der angrenzenden Gebiete. Damit kann die Marktposition ge­stärkt und die Kundennähe gesteigert wer­den. Gaggioli ist zuständig für die Gemein­den Wil, Braunau, Bronschhofen, Eschlikon, Münchwilen, Rickenbach, Sirnach, Wilen, Wuppenau und Zuzwil.

Wiler Immobilienmarkt stabil

Francine Gaggioli, Niederlassungsleiterin von Fleischmann Immobilien in Wil, Firmeninhaber Werner Fleischmann und Barbara und Ralf Nadler, Firmeninhaber der Credor AG Wil.

Page 7: Thurgauer Immobilienmagazin · 2017. 6. 14. · Thurgauer Immobilienmagazin | 3 Friedlich scheiden und Wohneigentum gütlich regeln «Die Kinder bleiben im Haus, Vater und Mut ter

Thurgauer Immobilienmagazin | 7

AMRISWIL2-Familienhaus, vollständig saniertMit 6½­ und 2½­Zimmer­WohnteilPreis: Fr. 920‘000.–Zuständig: Andreas Engeli

BERLINGEN AM UNTERSEEStilvoll wohnen mit Seesicht4½­Zimmer­Eckhaus an ruhiger LagePreis: Fr. 795‘000.–Zuständig: Doris Meier

BONAU BEI WEINFELDEN6-Zimmer-EinfamilienhausMit guter PrivatsphärePreis: reserviertZuständig: Heidi Capatt

BÜRGLEN BEI WEINFELDENNeuwertige 4½-Zimmer-WohnungHochwertiger InnenausbauPreis: Fr. 495‘000.-Zuständig: Heidi Capatt

ARBON-STACHENHelle 3½-Zimmer-Wohnung, 2. OG76.2 m² Wohnfläche, ruhige Lage, mit LiftPreis: Fr. 380‘000.–Zuständig: Elisabeth Tobler

BERLINGEN AM UNTERSEE3½-Zimmer-Maisonette-Wohnung am SeeMit Badehaus und SteganlagePreis: Fr. 1‘080‘000.–Zuständig: Doris Meier

BUHWIL BEI WEINFELDENGepflegtes 5½-Zimmer BijouMit idyllischer GartenoaseVerkaufsrichtpreis: Fr. 990‘000.–Zuständig: Heid Capatt

BÜRGLEN BEI WEINFELDENKleines SchwedenhausMit grossem Garten und PoolPreis: reserviertZuständig: Elisabeth Tobler

ARBON3-Zimmer-WohnungGepflegt, mit FernsichtVerkaufsrichtpreis: Fr. 235‘000.–Zuständig: Elisabeth Tobler

BERLINGEN AM UNTERSEEVilla „Seeschau“ mit Seeanstoss12 Zimmer, 350 m² NettowohnflächePreis: Fr. 3‘950‘000.–Zuständig: Doris Meier

BÜRGLEN BEI WEINFELDENGepflegtes 7½-Zimmer-Landhaus285 m² NWF, Hallenbad, Land 1‘201 m²Preis: Fr. 1‘410‘000.-Zuständig: Heidi Capatt

ERMATINGEN AM UNTERSEEDesign trifft TraditionWohnen in historischem RiegelhausPreis: Fr. 1‘280‘000.–Zuständig: Andreas Engeli

Wohnen

Reserviert!

Reserviert!

Page 8: Thurgauer Immobilienmagazin · 2017. 6. 14. · Thurgauer Immobilienmagazin | 3 Friedlich scheiden und Wohneigentum gütlich regeln «Die Kinder bleiben im Haus, Vater und Mut ter

8 | Thurgauer Immobilienmagazin

ERMATINGEN AM UNTERSEEBaulandparzelle mit Seeanstoss2‘079 m² Land, 184 m² BruttogeschossflächeVerkaufsrichtpreis: Fr. 2‘200‘000.–Zuständig: Andreas Engeli

FRAUENFELDNeuwertige 4½-Zimmer-Wohnung129 m² Wohnfläche, inkl. DoppelgaragePreis: Fr. 770‘000.–Zuständig: Sabina Quinz

GÜTTINGEN - AMRISWIL - ARBONFür eine Familie suche wir ein Einfamilien­haus mit mind. 5½­Zimmern, 900 m² bis 1‘000 m² Land. Bis Fr. 1‘500‘000.­.Zuständig: Elisabeth Tobler

KRADOLFNeue Überbauung „Rosengarten“Helle 3½­ und 4½­Zimmer­WohnungenPreis: Fr. 450‘000.-/Fr. 550‘000.-Zuständig: Heidi Capatt

FELBENGepflegtes 5½-Zimmer-EinfamilienhausGrosser Garten, AusnützungsreservePreis: reserviertZuständig: Sabina Quinz

FRAUENFELDDieses Haus war sehr begehrt! Dank grosser Nachfrage suchen wir für weitere Interessen­ten ähnliche Liegenschaften in der Region.Zuständig: Sabina Quinz

HERDERNGrosses EinfamilienhausMit Einliegerwohnung und toller FernsichtPreis: Fr. 880‘000.–Zuständig: Sabina Quinz

KRADOLFNeue Überbauung „Rosengarten“Komfortable 4½­Zimmer­DachwohnungenPreis: Fr. 860‘000.–Zuständig: Heidi Capatt

FLAACH ZHStattliches 8½-Zimmer-RiegelhausMit romantischem GartenPreis: Fr. 1‘390‘000.–Zuständig: Doris Meier

GÜTTINGEN AM BODENSEEWohnhaus an zentraler Lager5½­Zimmer, laufend und gut unterhaltenPreis: Fr. 820‘000.–Zuständig: Andreas Engeli

HERDERNNeues 4½-Zimmer-EinfamilienhausEinseitig angebaut, Bezug November 2017Preis: reserviertZuständig: Sabina Quinz

KRADOLF4½-Zimmer-Dachmaisonette-WohnungLeicht erhöhte, sonnige LagePreis: Fr. 435‘000.–Zuständig: Heidi Capatt

Wohnen

Reserviert!

Reserviert!Gesucht!

Grosse Nachfrage:

Gesucht!

Page 9: Thurgauer Immobilienmagazin · 2017. 6. 14. · Thurgauer Immobilienmagazin | 3 Friedlich scheiden und Wohneigentum gütlich regeln «Die Kinder bleiben im Haus, Vater und Mut ter

Thurgauer Immobilienmagazin | 9

LOMMIS3½-Zimmer-Maisonette-WohnungMit Cheminée und LiftPreis: Fr. 340‘000.–Zuständig: Francine Gaggioli

MAMMERN AM UNTERSEEHistorisches RiegelhausMit Erweiterungsbau und 2 WohnungenVerkaufsrichtpreis: Fr. 2‘050‘000.–Zuständig: Doris Meier

MÄRWILKleine EinfamilienhausMit 4½ Zimmer, pflegeleichter GartenPreis: Fr. 410‘000.–Zuständig: Francine Gaggioli

RORSCHACH AM BODENSEE4-Familienhaus mit KleinwohnungenKernsaniert, vermietetVerkaufsrichtpreis: Fr. 995‘000.–Zuständig: Elisabeth Tobler

MAMMERN AM UNTERSEE3‘553 m² BaulandIm Zentrum, ohne ArchitekturverpflichtungVerkaufsrichtpreis: Fr. 1‘870‘550.–Zuständig: Doris Meier

MÄRSTETTENNeue 3½-Zimmer-GartenwohnungIm Dorfzentrum, ErstbezugPreis: Fr. 515‘000.–Zuständig: Heidi Capatt

MÜLLHEIMWohnung als Kapitalanlage Mögliche Nettorendite 5.1 %Preis: Fr. 565‘000.–Zuständig: Sabina Quinz

STECKBORN AM UNTERSEEExklusive Villa Seesicht395 m² Wohnfläche, hochwertiger AusbauPreis: Fr. 2‘980‘000.–Zuständig: Doris Meier

MAMMERN AM UNTERSEELiegenschaft mit Baulandreserve2 Wohnungen, 6 Appartements, GewerbeVerkaufsrichtpreis: Fr. 1‘470‘000.–Zuständig: Doris Meier

MÄRSTETTEN5½-Zimmer-Dachwohnung126 m² Nettowohnfläche, RenovationsbedarfPreis: Fr. 485‘000.–Zuständig: Heidi Capatt

NIEDERWIL BEI GOSSAU3-Familienhaus an zentrumsnaher LageEinfache Wohnungen, RenovationsbedarfPreis: reserviertZuständig: Elisabeth Tobler

Wohnen

STECKBORN AM UNTERSEE4½-Zimmer-Minergie-WohnungMit Gartenanteil und SeesichtPreis: Fr. 850‘000.–Zuständig: Doris Meier

Reserviert!

Page 10: Thurgauer Immobilienmagazin · 2017. 6. 14. · Thurgauer Immobilienmagazin | 3 Friedlich scheiden und Wohneigentum gütlich regeln «Die Kinder bleiben im Haus, Vater und Mut ter

10 | Thurgauer Immobilienmagazin

STECKBORN AM UNTERSEEGrosses 7½-Zimmer-EinfamilienhausWohlige Atmosphäre, Land 511 m²Preis: reserviertZuständig: Doris Meier

STEIN AM RHEINAltstadthaus mit Charme8 Zimmer, 177 m² Wohnfläche, renovietPreis Fr. 720‘000.-Zuständig: Doris Meier

UNTERSEEAn exklusiver Aussichtslage7½­Zimmer­LandhausvillaPreis: auf AnfrageZuständig: Andreas Engeli

WEINFELDEN6½-Zimmer-EinfamilienhausIn bevorzugtem WohnquartierPreis: reserviertZuständig: Heidi Capatt

STECKBORN AM UNTERSEE4½-Zimmer-EigentumswohnungNeu und exklusiv, eigener BootsstegPreis: Fr. 1‘850‘000.–Zuständig: Doris Meier

SULGENEhemaliges SchulhausViel Platz für Wohnen und HobbysPreis: reserviertZuständig: Heidi Capatt

WEINFELDENWir haben mehrere Kaufinteressenten für Ei­gentumswohnungen auf der Warteliste aus unserem Neubauprojekt im Himmenreich.Zuständig: Heidi Capatt

WIGOLTINGEN5½-Zimmer-EinfamilienhausGrosser Garten, Fernsicht über ThurebenePreis: reserviertZuständig: Heidi Capatt

STECKBORN AM UNTERSEESee-Wohnung mit eigenem Bootsplatz3½­Dachwohnung, mit fantastischem BlickVerkaufsrichtpreis: Fr. 1‘700‘000.–Zuständig: Doris Meier

TRIBOLTINGEN AM UNTERSEEBauernhaus und StöckliMit traumhafter SeesichtVerkaufsrichtpreis: Fr. 2‘450‘000.–Zuständig: Andreas Engeli

WEINFELDEN/OTTOBERG7½-Zimmer-Riegelhaus mit SchwimmteichSchöner Weitblick über das ThurtalPreis: Fr. 1‘450‘000.–Zuständig: Heidi Capatt

Wohnen

Reserviert!

Reserviert!

Reserviert!Reserviert!

Gesucht!

Page 11: Thurgauer Immobilienmagazin · 2017. 6. 14. · Thurgauer Immobilienmagazin | 3 Friedlich scheiden und Wohneigentum gütlich regeln «Die Kinder bleiben im Haus, Vater und Mut ter

Thurgauer Immobilienmagazin | 11

AMLIKON BEI WEINFELDENBauernhaus an AlleinlageGarage, Schopf, mitten einer WaldlichtungPreis: reserviertZuständig: Hansjörg Huber

GÜTTINGEN AM BODENSEEEhemaliger BauernhofAn erhöhter Lage, Land ca. 5‘600 m²Verkaufsrichtpreis: Fr. 1‘100‘000.–Zuständig: Hansjörg Huber

MAMMERN AM UNTERSEE3‘553 m² BaulandIm Zentrum, ohne ArchitekturverpflichtungVerkaufsrichtpreis: Fr. 1‘870‘550.–Zuständig: Doris Meier

TRIBOLTINGEN AM UNTERSEEBauernhaus und StöckliMit traumhafter SeesichtVerkaufsrichtpreis: Fr. 2‘450‘000.–Zuständig: Andreas Engeli

BISCHOFSZELLGewerbehalle mit 1‘870 m² Land WG3Zentral gelegen und gut erschlossenPreis: Fr. 1‘200‘000.–Zuständig: Andreas Engeli

LANGRICKENBACHEhemaliges Bauernhaus mit Scheune/Stall6½­Zimmer­Wohnteil, Remise/GarageVerkaufsrichtpreis: Fr. 850‘000.–Zuständig: Hansjörg Huber

SALMSACH5½-Zimmer-EinfamilienhausMit guter PrivatsphärePreis: reserviertZuständig: Hansjörg Huber

WEINFELDENPferdehof mit 6‘029 m² Land6­ und 3½­Zimmer­WohnteilVerkaufsrichtpreis: Fr. 1‘430‘000.–Zuständig: Hansjörg Huber

ERMATINGEN AM UNTERSEEBaulandparzelle mit Seeanstoss2‘079 m² Land, 184 m² BruttogeschossflächeVerkaufsrichtpreis: Fr. 2‘200‘000.–Zuständig: Andreas Engeli

LIPPOLDSWILEN BEI KREUZLINGENSchmuckes RiegelhausMit Scheune/Stall und GarageVerkaufsrichtpreis: Fr. 650‘000.–Zuständig: Hansjörg Huber

SULGEN227 m² Geschäftsräume im Zentrum5 Büros, Teeküche, WC­AnlagenPreis: Fr. 550‘000.–Zuständig: Heidi Capatt

WINTERTHUR UND UMGEBUNGGesucht: Liegenschaft für PferdehaltungBestehende Liegenschaft oder Bauland mit 1 bis 3 ha Landwirtschaftsland.Zuständig: Hansjörg Huber

Landwirtschaft, Gewerbe, Bauland

Reserviert!

Reserviert!

Gesucht!

Page 12: Thurgauer Immobilienmagazin · 2017. 6. 14. · Thurgauer Immobilienmagazin | 3 Friedlich scheiden und Wohneigentum gütlich regeln «Die Kinder bleiben im Haus, Vater und Mut ter

Barbara ZinggMarketing

Dominique LeuzingerMarketing

Monika SchillingVerkaufsunterlagen

Angélique FunkeRechnungswesen

Doris BünterVerkaufsunterlagen/Internet

Fleischmann Immobilien AGRathausstrasse 18Postfach8570 Weinfelden

Der gute Service

Damit Häuser professionell ver­kauft werden können, braucht es einen umfassenden Rundum­Ser­vice. Unsere Fachleute erstellen für Sie die Verkaufsunterlagen, betreuen das Internet, werben über Facebook, schalten Inserate und veranlassen die nötigen Zah­lungen. Und selbstverständlich bilden wir auch die kaufmänni­schen Angestellten beziehungs­weise Liegenschaftsexpertinnen und ­experten der Zukunft aus: Junge Menschen lernen während der kaufmännischen Lehre ihren Beruf von der Pike auf.

Gabriela RihsLernende Kauffrau, 3. Lehrjahr

Heidi HaagLeitung Dossiers 

Barbara BaumgartnerSekretariat

Page 13: Thurgauer Immobilienmagazin · 2017. 6. 14. · Thurgauer Immobilienmagazin | 3 Friedlich scheiden und Wohneigentum gütlich regeln «Die Kinder bleiben im Haus, Vater und Mut ter

Kundenberatung mit ganzheitlichen Dienstleistungen

Das Fleischmann­Team kennt den Markt. Unsere ganzheitli­chen Dienstleistungen machen unsere Kernkompetenz im Im­mobilienmarkt aus. Zielgerich­tet prüfen wir die aktuellen Ver­kaufsmöglichkeiten, holen Pläne ein, klären Dienstbarkeiten, er­stellen Verkaufsunterlagen, ma­chen Werbevorschläge, orga­nisieren Objektbesichtigungen und begleiten Interessierte bei den Führungen, klären Finan­zierungsfragen, arbeiten einen Kaufvertrag aus, holen Bewilli­gungen und Vollmachten ein, er­ledigen die Formalitäten rund um die Grundstückgewinnsteuer und koordinieren Termine mit Ämtern und Partnern. Interessiert? Dann retournieren Sie einfach den un­tenstehenden ausgefüllten Talon, telefonieren oder schicken uns eine E­Mail.

Hansjörg HuberLiegenschaftsexperte

Landwirtschaft 

Doris MeierLiegenschaftsexpertin

Region Untersee und Rhein

Sabina QuinzLiegenschaftsexpertin

Region Frauenfeld

Elisabeth ToblerLiegenschaftsexpertin

Region Oberthurgau

Francine GaggioliLiegenschaftsexpertin

Region Wil / Hinterthurgau

Andreas EngeliLiegenschaftsexperte Region Kreuzlingen/

Mehrfamilienhäuser / Gewerbe

Heidi CapattLiegenschaftsexpertin

Region Mittelthurgau

AntworttalonSichern Sie sich mit diesem Talon interessante und unverbindliche Tipps für den Verkauf von Liegenschaften und attraktive Immobilienangebote der Fleischmann Immobilien AG.

n Ich möchte meine Liegenschaft verkaufen. Bitte kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erst­Beratungsgespräch.n Ich suche eine Liegenschaft und freue mich, wenn Sie mir helfen. Meine Wunschvorstellungen:

n Bitte schicken Sie mir das Thurgauer Immobilienmagazin mit interessanten Tipps und aktuellen Angeboten.

Name:

Vorname:

Strasse:

PLZ/Ort:

Telefon:

E­Mail:

Page 14: Thurgauer Immobilienmagazin · 2017. 6. 14. · Thurgauer Immobilienmagazin | 3 Friedlich scheiden und Wohneigentum gütlich regeln «Die Kinder bleiben im Haus, Vater und Mut ter

Fleischmann Immobilien AGRathausstrasse 18, Postfach 1288570 WeinfeldenTel. 071 626 51 51 Fax 071 626 51 52www.fleischmann.ch [email protected]

Niederlassungen:Arbon, Frauenfeld, Stein am Rhein, Tägerwilen, Wil

0 10 20 30 40 km

D E U T S C H L A N D

Ö S T E R R E I C H

Steckborn

Frauenfeld

Zürich

Winterthur

St.Gallen

Aadorf

Weinfelden Romanshorn

Friedrichshafen

BregenzAltenrhein

Rhein

Untersee Konstanz

Arbon

Amriswil

Bischofszell

Steinam RheinScha�hausen Diessenhofen

Airport

Bodensee

Münchwilen

Kreuzlingen

Wil

Andelfingen

Werner Fleischmann Firmeninhaber

«Wollen auch Sie Ihre Liegenschaft erfolgreich verkaufen? Gerne zeige ich Ihnen den Weg dazu auf.»

Fleischmann Immobilien ist seit über 25 Jahren Vorreiter im anspruchs­vollen Markt – mit Fingerspitzengefühl, umfassender Kompetenz und eindrücklichen Vermittlungserfolgen. Vermittelt werden Liegenschaften aller Art (Bild oben siehe auch Seite 7: Seeliegenschaft in Berlingen). Die Kernmärkte liegen im Kanton Thurgau und in angrenzenden Regionen.

Mitgliedschaften:

Schweizerische Maklerkammer – die geprüften Immobilienspezialisten