Tierärztliches Berufsrecht (für österreichische Tierärzte)video.vet-webinar.com/Unterlagen/D/2016/D_16_01_18_Tieraerztliches... · Carina Fischer Created Date: 1/24/2016 8:32:30

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  • TierrztlichesBerufsrecht(frsterreichischeTierrzte)

    MMag.AlexanderTritthart(selbstndigerTierarzt)

  • TIERRZTLICHES BERUFSRECHT

    MMAG.DR. ALEXANDER TRITTHART

    TIERRZTLICHES BERUFSRECHT

    - Tierrztegesetz

    - Tierrztekammergesetz

    - Verordnungen der Kammer

    - Honorarordnung

    - Bildungsordnung

    - Ordinationsrichtlinien

    - etc.

    TIERRZTLICHER BERUFSVORBEHALT

    Tierrztegesetz

    1 (2) Die Ausbung des tierrztlichen Berufes ist ausschlielich den Tierrzten vorbehalten.

    12 (1) Folgende Ttigkeiten drfen unbeschadet der anderen Personen gem 1 Abs 3 zustehenden Befugnisse nur von Tierrzten ausgebt werden (vorbehaltene Ttigkeiten):

    VORBEHALTSTTIGKEITEN

    1. Untersuchung und Behandlung von Tieren;

    2. Vorbeugungsmanahmen medizinischer Art gegen Erkrankungen von Tieren;

    3. operative Eingriffe an Tieren;

    4. Impfung, Injektion, Transfusion, Infusion, Instillation und Blutabnahme bei Tieren;

    5. Verordnung und Verschreibung von Arzneimitteln fr Tiere;

    6. Schlachttier- und Fleischuntersuchung;

    7. Ausstellung von tierrztlichen Zeugnissen und Gutachten;

    8. knstliche Besamung von Haustieren.

    BLICHE TIERHALTUNG UND TIERPFLEGE SOWIE NACHBARSCHAFTSHILFE

    (2) Durch die Bestimmungen des Abs 1 werden Ttigkeiten des Tierhalters und seiner Hausgenossen an seinem Tier und fr sein Tier dann nicht berhrt, wenn es sich um Ttigkeiten handelt, welche fr die bliche Tierhaltung und Tierpflege notwendig sind; in diesem Rahmen kann auch unentgeltliche Nachbarschaftshilfe geleistet werden.

    BEISPIEL

    Geburtshilfe Rind: Diagnose einer Fehllage und die Reposition

    Vorbehaltsttigkeit iSd 12 Abs 1

    ABER: Geburtshilfe durch Landwirt bei einem eigenen Rind ist gem. 12 Abs 2 gestattet; auch im Rahmen der Nachbarschaftshilfe!

  • TIERRZTLICHE KURPFUSCHEREI

    Kurpfuscher bezeichnet eine Person, die ohne medizinische Ausbildung und amtliche Zulassung Kranke behandelt.

    Personen, die Ttigkeiten des 12 Tierrztegesetz ausben, ohne dazu berechtigt zu sein.

    Beispiele: Besamungstechniker, der auch Diagnosen stellt

    Energetiker, der Blutabnahmen vornimmt

    Strafbestimmung 68 Tierrztegesetz: Geldstrafe bis zu 4.360.

    TIERRZTLICHE KURPFUSCHEREI

    Was ist zu tun, wenn ein Fall von tierrztlicher Kurpfuscherei auftritt?

    - Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehrde oder

    - Meldung an die sterreichische Tierrztekammer

    ARZNEIMITTEL

    13 (1) Tierrzte drfen in Ausbung ihres Berufes Arzneimittel fr die Anwendung im Rahmen ihrer beruflichen Ttigkeit besitzen, lagern und mit sich fhren. Zur Fhrung einer Hausapotheke fr den Bedarf der eigenen tierrztlichen Praxis sind nur freiberuflich ttige Tierrzte, die eine Zusatzqualifikation gem. 14j bis 14l nachweisen knnen, berechtigt.

    BEHANDLUNG VON LEBENSMITTELLIEFERNDEN TIEREN

    13 (2) Wenn Tierarzneimittel zur Behandlung von Tieren, deren Fleisch oder Erzeugnisse zum Genuss fr Menschen bestimmt sind, durch hausapothekenfhrende Tierrzte angeboten werden, so sind nachstehende Bestimmungen einzuhalten:

    1. Der Tierarzt hat ber die Gebarung mit solchen Tierarzneimittel Aufzeichnungen zu fhren. Diese mssen fr jeden Eingang und jeden Abgang derartiger Arzneimittel folgende Angaben enthalten:

    a) Datum des Ein- bzw. Abganges,

    b) Genaue Bezeichnung des Tierarzneimittels

    c) Chargennummer

    d) eingegangene und gelieferte Menge und

    e) Name und Anschrift des Lieferanten bzw. Empfngers.

    BEHANDLUNG VON LEBENSMITTELLIEFERNDEN TIEREN

    Inventur

    2. Der Tierarzt hat mindestens einmal jhrlich im Rahmen einer genauen Prfung die jeweiligen Ein- und Abgnge gegen die vorhandenen Bestnde aufzurechnen und etwaige Abweichungen festzustellen.

    (3) Die Aufzeichnungen gem Abs. 2 sind mindestens drei Jahre lang aufzubewahren und der Behrde auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.

    BERUFSBEZEICHNUNG TIERARZT

    14 (1) Die Berufsbezeichnung Tierarzt darf nur nach Erfllung der in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Voraussetzungen gefhrt werden.

    (2) Jede Bezeichnung oder Titelfhrung, die geeignet ist, die Befugnis zur Ausbung des tierrztlichen Berufes oder einzelner Zweige des tierrztlichen Berufes vorzutuschen, ist verboten.

    (3) Der Bezeichnung der tierrztlichen Berufsttigkeit drfen neben den amtlichen oder vom Bundesprsidenten verliehene Titeln, sowie von akademischen Graden und Wrden nur solche wahrheitsgemen Zustze beigefgt werden, die auf die gegenwrtige Verwendung hinweisen. Die Fhrung auslndischer Titel und Wrden ist nach den hiefr geltenden Vorschriften gestattet.

  • BEISPIELE

    Max Mustermann, Tierarzt

    Tierrztin Caroline Musterfrau

    Mag.med.vet. Max Mustermann, Tierarzt

    Caroline Musterfrau, Fachtierrztin fr Pferde

    Dr. Max Mustermann, Fachtierarzt fr Rinder der Landestierrztekammer Niedersachsen

    WERBEVERBOT

    17 (1) Dem Tierarzt ist im Zusammenhang mit der Ausbung seines tierrztlichen Berufes jede unsachliche, wahrheitswidrige oder irrefhrende Werbung verboten.

    (2) Unter das Werbeverbot gem Abs 1 fallen insbesondere:

    1. jede Werbung, die gem. 53 standeswidrig ist;

    2. jede Selbstanpreisung durch reklamehaftes Herausstellen seiner eigenen Person oder seiner Leistungen;

    3. jede vergleichende Bezugnahme auf Standesangehrige;

    4. die Ankndigung tarifwidriger oder brieflicher Behandlung (Fernbehandlung);

    WERBEVERBOT

    5. fr die Zuweisung von tierrztlichen Ttigkeiten an ihn oder durch ihn eine Vergtung zu versprechen, sich selbst oder einem anderen zusichern zu lassen, zu geben oder zu nehmen;

    6. das Anbieten tierrztlicher Leistungen ohne Aufforderung durch den Tierhalter

    (3) Der Tierarzt darf weder veranlassen noch Beihilfe dazu leisten, dass verbotene Werbung fr ihn durch Dritte, insbesondere durch Medien, durchgefhrt wird.

    WERBEVERBOT

    Beispiele fr verbotene Werbung:

    - Leuchtreklametafel an der Stadteinfahrt

    - Kinospot

    - Aussagen wie Keiner kann eine Hndin so gut kastrieren wie ich

    - Kein Tierarzt im Bezirk verfgt ber ein auch nur annherndes Fachwissen wie ich

    Impfung zum halben Preis

    VERSCHWIEGENHEIT

    23 Abs 1 Der Tierarzt darf ein Geschfts- oder Betriebsgeheimnis, das ihm bei der Ausbung seines Berufes anvertraut oder zugnglich geworden ist, nicht offenbaren oder verwerten.

    Abs 2 Der Tierarzt ist zur Wahrung eines anderen als des in Abs 1 genannten ihm bei der Ausbung seines Berufes anvertrauten oder zugnglichen Geheimnisses verpflichtet, soweit der Auftraggeber dies verlangt.

    VERSCHWIEGENHEIT

    Abs 3

    Die Geheimhaltungspflicht nach Abs 1 und 2 besteht nicht, wenn die Offenbarung oder Verwertung des Geheimnisses nach Inhalt und Form durch ein ffentliches oder ein berechtigtes privates Interesse gerechtfertigt ist.

  • VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT

    Beispiele

    1. Nachbar eines Tierbesitzers will Einzelheiten ber die Behandlung eines Tieres wissen Verschwiegenheit

    2. Pferdestallbetreiber mchte Auskunft ber die Lahmheit eines eingestellten Pferdes Verschwiegenheit

    3. Besitzer einer Milchkuh hlt sich nicht an die Wartezeit und liefert whrend aufrechter Wartezeit Milch ffentliches Interesse (menschliche Gesundheit)

    HONORARORDNUNG

    18 Abs 1: Die Kammer hat eine fr das ganze Bundesgebiet gltige Honorarordnung fr tierrztliche Leistungen zu erstellen. ()

    Abs 2: Die Honorarordnung findet keine Anwendung auf tierrztliche Leistungen, deren Entgelt durch Rechtsvorschriften des Bundes geregelt ist.

    Abs 3: Der Tierarzt ist verpflichtet, die Bestimmungen und Tarife der Honorarordnung einzuhalten.

    HONORARORDNUNG

    Honorarordnung abrufbar unter:

    http://www.tieraerztekammer.at/die-kammer/kundmachungen.html

    ZEUGNISSE UND GUTACHTEN

    19 Abs 1: Ein Tierarzt darf Zeugnisse und Gutachten nur nach gewissenhafter Erhebung und Untersuchung und unter genauer Beachtung der Regeln, Erkenntnisse und der Erfahrungen der Veterinrmedizin nach seinem Besten Wissen und Gewissen abgeben.

    Abs 2: Abschriften der von ihm ausgestellten Zeugnisse und Gutachten sind von Tierarzt 3 Jahre lang aufzubewahren.

    Abs 3: Die Zeugnisse und Gutachten sind vom Tierarzt eigenhndig zu unterfertigen. Der Name des Tierarztes ist in Druckschrift der Unterschrift beizusetzen.

    EIGENVERANTWORTLICHKEIT

    20 Abs 1: Der Tierarzt hat seinen Beruf gewissenhaft und fachlich eigenverantwortlich auszuben.

    Abs 2: Er hat alles zu vermeiden, das geeignet ist, das Ansehen des Standes der Tierrzte herabzusetzen.

    Abs 3: Der Tierarzt ist verpflichtet, sich beruflich fortzubilden und sich mit dem letzten Stand der Veterinrmedizin vertraut zu machen.

    FORTBILDUNGSVERPFLICHTUNG

    Bildungsordnung der sterreichischen Tierrztekammer

    20 Bildungsstunden/Jahr

    Ausgleich ber 5 Jahre ist mglich (100 Bildungsstunden/5 Jahre)

    Beispiele:

    Tagung veterinr (Vortrag fontal) halbtags 3 BS

    Tagung veterinr (Vortrag frontal) ganztags 6 BS

    Workshop (max.10 TN/Betreuer) halbtags/ganztags 4 BS/ 8 BS

  • FORTBILDUNGSVERPFLICHTUNG

    Bildungsordnung abrufbar unter:

    http://www.tieraerztekammer.at/die-kammer/kundmachungen.html

    PFLICHT ZUR LEISTUNG VON ERSTER HILFE

    Grundlage der tierrztlichen Behandlung ist der tierrztliche Behandlungsvertrag.

    kein Kontrahierungszwang ( 21 Abs 2 Tierrztegesetz)

    AUSSER: Erste Hilfe Leistung, wenn ihm die Hilfeleistung im Hinblick auf die damit verbundene Gefahr und ohne Verletzung anderer berwiegender Interessen zumutbar ist.

    VERBOT DER ABHALTUNG VON SPRECHSTUNDEN AUERHALB DES

    BERUFSSITZES

    22 Es ist verboten, tierrztliche Sprechstunden auerhalb des Berufsitzes abzuhalten. Ausnahmen hat die Kammer zu bewilligen, wenn dies zur Sicherstellung der tierrztlichen Versorgung an dem in Aussicht genommenen Ort oder dessen Einzugsgebiet erforderlich ist.

    HILFESTELLUNG

    24 Abs 1 Der Tierarzt hat seinen tierrztlichen Beruf persnlich und unmittelbar, allenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Tierrzten auszuben.

    Abs 2 Zur Mithilfe darf er Hilfspersonen heranziehen, wenn diese nach seinen genauen Anordnungen sowie unter seiner stndigen Aufsicht und Anleitung handeln.

    DISZIPLINARRECHT

    61 Abs 1 TKamG

    Kammermitglieder machen sich eines Disziplinarvergehens schuldig, wenn sie im Inland oder im Ausland

    1. das Ansehen der in sterreich ttigen Tierrzteschaft beeintrchtigen,

    2. die Berufspflichten verletzen

    DISZIPLINARRECHT

    Disziplinarstrafen

    64 TKamG

    - schriftliche Verweis

    - Geldstrafe bis zum Dreiigfachen der Kammerumlage fr selbstndige Mitglieder ( 21.360.--)

    - befristete Untersagung der Berufsausbung

    - Streichung aus der Tierrzteliste

  • DISZIPLINARRECHT

    Disziplinarkommission

    66 Abs 1 TKamG

    Zur Durchfhrung des Disziplinarverfahrens wird die Disziplinarkommission bei der Tierrztekammer eingerichtet.

    Abs 2

    Die Mitglieder der Disziplinarkommission sind in der Ausbung ihres Amtes an keine Weisungen gebunden.

    Disziplinaranwalt

    69 Abs 1 TKamG

    Der Vorstand der Tierrztekammer hat eine Disziplinaranwltin bzw. einen Disziplinaranwalt und eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter zu bestellen

    Abs 2

    Der Disziplinaranwltin obliegt die Anzeige von Disziplinarvergehen an die Disziplinarkommission und die Vertretung der Anzeige im Disziplinarverfahren

    DISZIPLINARRECHT

    Abs 3

    Auf Wunsch der Aufsichtsbehrde ist die Disziplinaranwltin verpflichtet, die Disziplinaranzeige zu erstatten und zu vertreten.

    RECHTSGRUNDLAGEN DER PRAXISERFFNUNG

    Berufsausbungsberechtigung

    Tierrzteausweis

    Arten der Berufsausbung

    Tierrztliche Hausapotheke

    BERUFSAUSBUNGSBERECHTIGUNG

    Allgemeine Erfordernisse ( 3 TG)

    Eintragung in die Tierrzteliste ( 5 TG)

    ALLGEMEINE ERFORDERNISSE

    Eigenberechtigung

    sterreichische Staatsbrgerschaft oder Staatsangehrigkeit eines EWR Staates

    Diplom der Veterinrmedizin der VUW oder nach Berufsanerkennungs- RL oder Nostrifizierung

    Ausreichende Kenntnisse der Amtssprache

    fr EWR Brger eine Besttigung der Berufsausbungsberechtigung im Heimatstaat

  • TIERRZTELISTE

    Name

    Geburtsdaten

    Staatsangehrigkeit

    akademischer Grad

    Berufsitz/Dienstort

    Amtstitel

    verliehene Titel

    Physikat

    Erlschen der Berufsberechtigung

    Verzicht

    Ruhen, Wiederaufnahme

    Untersagung

    TIERRZTELISTE

    Antrge auf Eintragung in die Te-Liste sind von der Kammer innerhalb von 3 Wochen zu erledigen

    alle nderungen sind von der Kammer

    im Amtsblatt zu verffentlichen unverzglich der Bezirksverwaltungsbehrde und dem BMG zu melden

    TIERRZTEAUSWEIS

    sind die Voraussetzungen nach 3 erfllt, hat die Kammer den Bewerber in die Te-Liste einzutragen und einen Tierrzteausweis auszustellen. sind die Voraussetzungen nicht gegeben, so hat die Kammer die Eintragung mit Bescheid zu versagen

    TIERRZTEAUSWEIS

    Die tierrztliche Ttigkeit darf erst nach Erhalt des Te-Ausweises aufgenommen werden

    Der Tierarzt hat sich nach Erhalt des Tierrzteausweises binnen 14 Tagen bei der fr seinen Berufssitz zustndigen Bezirksverwaltungsbehrde zu melden

  • ARTEN DER BERUFSAUSBUNG

    freiberuflich Berufssitz ( 15 Abs 2)

    angestellt Dienstort ( 15 Abs 6)

    Vertretungsttigkeiten ( 15 Abs 7)

    HAUSAPOTHEKE

    14j Zusatzqualifikation und Prfung - 20-stndige Weiterbildung am AM Sektor - Prfung vor einer Kommission der Kammer

    DANKE