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Tierschutzvertrag
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TIERSCHUTZVERTRAG
Beide Vertragspartner möchten mit diesem Vertrag sicherstellen, dass das übergebene Tier einen guten Platz erhält, die Übergabe für alle Beteiligten problemlos verläuft und auch bei möglichen auftretenden Schwierigkeiten eine einvernehmliche Lösung gefunden wird.
Die Tierarztpraxis Piller & Lechner mit Sitz in Wolfurt(kurz Vermittler genannt)
vermittelt an
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__________________________________
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(im Nachfolgenden neuer Eigentümer genannt)
Das hier beschriebene Tier:
Katze/Hund männlich weiblich kastriert
Name: _____________________________________
Rasse: ______________________________________
Alter: ______________________________________
Farbe: ______________________________________
Mikrochip-Nr.: ________________________________
Pflichten des neuen Eigentümers:
Mit Unterzeichnung des Vertrages verpflichtet sich der neue Eigentümer des Tieres gegenüber dem Vermittler zu folgenden Punkten:
Das Tier mit Familienanschluss zu halten und unter Beachtung des Tierschutzgesetzes ordnungsgemäß zu behandeln und zu pflegen. Unterbringung in Kellern, Stallungen, Schuppen, Zwingern, Käfigen ist nicht gestattet
Eine artgerechte und ausreichende Versorgung mit Futter und Wasser zu gewährleisten, ein sauberes warmes und zugfreies Lager bereitzustellen
Jede Misshandlung und Quälerei zu unterlassen und solche durch Andere nicht zu dulden Das Tier bei Erkrankungen tierärztlich behandeln zu lassen Das Tier darf nicht zu Tierversuchen missbraucht werden Eine sich bei einer unheilbaren Krankheit als notwendig ergebende Tötung des Tieres nur von
einem Tierarzt schmerzfrei vornehmen zu lassen Ein Abhandenkommen des Tieres dem Vermittler unverzüglich zu melden Einen Wohnungswechsel innerhalb von 7 Tagen mitzuteilen Bei Urlaub oder Krankheit das Tier in zuverlässige Pflege zu geben
Werden die Vertragsbedingungen nicht erfüllt, so ist der Vermittler berechtigt, die Herausgabe des Tieres zu verlangen. Im Weigerungsfall wird der Gerichtsweg für zulässig erklärt. Das Tier ist dann, ohne jede Kostenforderung, an den Vermittler zurückzugeben.
Das Tier darf nicht ohne Zustimmung des Vermittlers ins Tierheim gebracht oder an Dritte weitervermittelt werden.
Gewährleistungs- und Haftungsausschluss:
Die Übernahme des Tieres erfolgt wie gesehen, ohne Gewährleistungsverpflichtung seitens des Vermittlers. Das Vorhandensein irgendwelcher Eigenschaften des Tieres wird nicht zugesichert. Es ist dem neuen Eigentümer bekannt, dass über die Herkunft des Tieres und dessen Vergangenheit keine genauen Angaben gemacht werden können. Der Vermittler übernimmt für das Tier keine Haftung bei durch die Haltung des neuen Eigentümers hervorgerufenen Schäden. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für Erkrankungen, die bei der Erstuntersuchung nicht erkennbar waren.
Schutzgebühr:
Der neue Eigentümer entrichtet an den Vermittler eine Schutzgebühr in Höhe von
€ 100,-
fällig bei der Übernahme des Tieres. Die Schutzgebühr wird bei künftigen Impfungen/Untersuchungen des Tieres bei der Tierarztpraxis Piller & Lechner gutgeschrieben.
Vertragsstrafe:
Für den Fall der Nichterfüllung der Vertragsbedingungen erkennt der neue Eigentümer eine Vertragsstrafe in Höhe von € 500,- an.
Den kompletten Vertragstext des Tierschutzvertrages habe ich genau gelesen und erkenne ihn in allen Einzelheiten an:
-Impfpass wurde ausgehändigt-
Neuer Eigentümer:
Name Ort, Datum Unterschrift
-Schutzgebühr erhalten-
Vermittler:
Name Ort, Datum Unterschrift