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TRANSPORTBETON PREISLISTE 2017 RAUM NÖ-SÜD / EISENSTADT / WIEN www.pehofer.at

TRANSPORTBETON PREISLISTE 2017...Der gelieferte Beton ist güteüberwacht laut Ö-NORM B 4710-1 und fremdüberwacht. • Wenn nicht anders angeführt, gilt Größtkorn Gk32, Konsistenz

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Preisliste Raum NÖ-Süd, Wien und Eisenstadt 01/2016

TRANSPO RTB ETONPREISL I STE 2017

RAUM NÖ-SÜD / EISENSTADT / WIEN

www.pehofer.at

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T R A N S P O R TBE TON SANDK I E S S C H O T TE R H U B A R B E IT S B Ü H N E N BA U M A S C H I NEN TRANSPORTBE TON SANDK I E S S C H O T TE R H U B A R B E IT S B Ü H N E N BA U M A S C H I NE N T R A N S P O

BE TON SANDK I E S S C H O T TE R H U B A R B E I

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Preisliste Raum NÖ-Süd, Wien und Eisenstadt 01/2017

ALLGEMEINES www.pehofer.at

• Alle angeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 20%. Grundlage jeder Betonlieferung sind unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen. Der gelieferte Beton ist güteüberwacht laut Ö-NORM B 4710-1 und fremdüberwacht.

• Wenn nicht anders angeführt, gilt Größtkorn Gk32, Konsistenz F45 sowie Standartzement CEM II 32,5 R bzw. CEM II 42,5N.

• Die Normalarbeitszeit ist von Mo bis Do von 7-17 Uhr und Fr von 7-13 Uhr.

• Der Auftraggeber hat die erforderlichen Genehmigungen, insbesondere für Straßen- und/oder Gehsteigabsperrungen, rechtzeitig zu beschaff en und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen. Verschmutzungen der Baustellenausfahrt, Gehsteig, Gebäude- teile, Ländereien sowie Gewässer, sind auf Gefahr und Verantwortung des Auftraggebers auf seine Kosten zu entfernen.

• Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass befahrbare Anfahrtswege, ein für die Aufstellung der Pumpe geeigneter Standort und ausreichend Hilfspersonal zum Auf- und Abbau der Förderanlagen, sowie ausreichend Zementschlämme (mind. 2 Sack Zement) zum Anpumpen vorhanden sind. Der Auftraggeber hat die erforderlichen Genehmigungen, insbesondere für Straßenbenützung Geh- steigabsperrungen (Stromleitungen) rechtzeitig zu beschaff en und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen.

• Der Lieferschein ist vom Verwender zu kontrollieren und von diesem vor Entladebeginn zu unterzeichnen.

• Für Folgeschäden, die durch den Ausfall oder ein Gebrechen der Betonpumpe entstehen, haften wir nicht. Ein ungehinderter Einsatz und das Reinigen der Pumpe ist zu ermöglichen. Die Reinigung der Zu- bzw. Abfahrtswege obliegt dem Auftraggeber.

• Bei Restmengenüberschreitungen von mehr als einer LKW-Ladung und/oder mehr als 10% der Gesamtbestellmenge behalten wir uns eine Änderung des Einheitspreises vor und leisten keine Gewähr für Lieferzeit und Lieferfolge.

• Bitte beachten Sie die beigelegten Verkaufs- und Lieferbedingungen für Transportbeton und Pumpleistungen.

• Diese Preisliste ersetzt alle bisherigen!

• Alle Inhalte wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Änderungen, Satz- und Druckfehler vorbehalten.

Werk BREITENAU • Bahnstrasse, Industriegebiet Objekt 4 • A-2624 Breitenau • T 02635-666 94

Werk PINGGAU • Haideggendorf 86 • A-8243 Pinggau • T 03339-222 11

Kieswerk Wr. Neustadt-Nord • Haideansiedlung • A-2700 Wiener Neustadt • T 02635-666 94

Vermietung Neunkirchen • Wienerstrasse 129 • A-2620 Neunkirchen • T 0664-311 26 56 • F 02635 -680 28-32

Vermietung Pinggau • Gewerbegebiet Süd 1b • A-8243 Pinggau • T 0664-834 76 98 • F 0720-555 805

WIR VERWENDEN FÜR UNSERE BETONPRODUKTION AUSSCHLIESSLICH GEWASCHENES RUNDKORN AUS DEM EIGENEN KIESWERK WR. NEUSTADT–NORD. KEIN RECYCLING

MATERIAL ODER BAURESTMASSEN!

KONTAKT

FIRMENSITZ: PEHOFER GmbHWienerstrasse 129 • A-2620 Neunkirchen • T 02635-680 28 • F 02635 -680 28-38

FN 193181s • ATU 48865009 • Buchhaltung 02635-680 28-36 • [email protected] • www.pehofer.at

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BETONSORTEN NACH DRUCKFESTIGKEITS- UND EXPOSITIONSKLASSEN

Nach Ö-Norm B 4710-1 mit Größtkorn 32mm

Druckfestigkeit Expositionsklassen Kurzbezeichnung Konsistenz Zement € / m3

X0 X0 (A) F45 CEM II 42,5 N 75,00

C 8 / 10 X0 X0 (A) F45 CEM II 42,5 N 76,00

C 12 / 15 X0 X0 (A) F45 CEM II 42,5 N 78,00

C 16 / 20 XC1 XC1 F45 CEM II 42,5 N 80,00

C 16 / 20 XC2 XC2 F45 CEM II 42,5 N 83,00

C 20 / 25 XC1 XC1 F45 CEM II 42,5 N 82,00

C 20 / 25 XC2 XC2 F45 CEM II 42,5 N 85,00

C 25 / 30 XC1 XC1 F45 CEM II 42,5 N 84,00

C 25 / 30 XC2 XC2 F45 CEM II 42,5 N 86,00

C 25 / 30 XC3 (A) B1 F45 CEM II 42,5 N 88,00

C 25 / 30 XC3/XD2/XF1/XA1L/SB B2 F45 CEM II 42,5 N 90,00

C 25 / 30 XC3/XD2/XF3/XA1L/SB B3 F45 CEM II 42,5 N 92,00

C 25 / 30 XC4/XD2/XF1/XA1L/SB B4 F45 CEM II 42,5 N 94,00

C 25 / 30 XC4/XD2/XF2/XA1L/SB B5 F45 CEM II 42,5 N 96,00

C 25 / 30 XC4/XD2/XF3/XA2L/SB B6 C3A-frei F45 CEM I 42,5 N C3A-frei 113,00

C 25 / 30 XC4/XD3/XF4/XA2L/SB B7 F45 CEM II 42,5 N 104,00

C 25 / 30 XC3/UB1 B8 F59 CEM II 42,5 N 94,00

C 25 / 30 XC3/UB2 B9 F59 CEM II 42,5 N 96,00

C 25 / 30 XC3/XD2/XF1/XA1L/UB1 B10 F59 CEM II 42,5 N 97,00

C 25 / 30 XC3/XD2/XF1/XA1L/UB2 B11 F59 CEM II 42,5 N 99,00

C 25 / 30 XC4/XD2/XF1/XA1L/UB1 B12 F59 CEM II 42,5 N 101,00

C 30 / 37 XC1 XC1 F45 CEM II 42,5 N 88,00

C 30 / 37 XC2 XC2 F45 CEM II 42,5 N 89,00

C 30 / 37 XC3 (A) B1 F45 CEM II 42,5 N 91,00

C 30 / 37 XC3/XD2/XF1/XA1L/SB B2 F45 CEM II 42,5 N 93,00

C 30 / 37 XC3/XD2/XF3/XA1L/SB B3 F45 CEM II 42,5 N 95,00

C 30 / 37 XC4/XD2/XF1/XA1L/SB B4 F45 CEM II 42,5 N 97,00

C 30 / 37 XC4/XD2/XF2/XA1L/SB B5 F45 CEM II 42,5 N 99,00

C 30 / 37 XC4/XD2/XF3/XA2L/SB B6 C3A-frei F45 CEM I 42,5 N C3A-frei 117,00

C 30 / 37 XC4/XD3/XF4/XA2L/SB B7 F45 CEM II 42,5 N 107,00

C 35 / 45 XC1 XC1 F45 CEM II 42,5 R 95,00

C 35 / 45 XC2 XC2 F45 CEM II 42,5 R 96,00

C 35 / 45 XC3 (A) B1 F45 CEM II 42,5 R 98,00

C 35 / 45 XC3/XD2/XF1/XA1L/SB B2 F45 CEM II 42,5 R 100,00

C 35 / 45 XC3/XD2/XF3/XA1L/SB B3 F45 CEM II 42,5 R 102,00

C 35 / 45 XC4/XD2/XF1/XA1L/SB B4 F45 CEM II 42,5 R 104,00

C 35 / 45 XC4/XD2/XF2/XA1L/SB B5 F45 CEM II 42,5 R 106,00

C 40 / 50 XC1 XC1 F45 CEM II 42,5 R 100,00

C 40 / 50 XC2 XC2 F45 CEM II 42,5 R 101,00

C 40 / 50 XC3 (4) B1 F45 CEM II 42,5 R 103,00

C 40 / 50 XC3/XD2/XF1/XA1L/SB B2 F45 CEM II 42,5 R 105,00

C 40 / 50 XC3/XD2/XF3/XA1L/SB B3 F45 CEM II 42,5 R 107,00

C 40 / 50 XC4/XD2/XF1/XA1L/SB B4 F45 CEM II 42,5 R 109,00

C 40 / 50 XC4/XD2/XF2/XA1L/SB B5 F45 CEM II 42,5 R 111,00

Gültig ab 01.01.2017Die Preise verstehen sich frei Bau, zzgl. der NÖ-Landschaftsschutzabgabe von dzt. € 0,41/m3 sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer von dzt. 20 %. Grundlage jeder Betonlieferung sind unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen! Diese Preisliste ersetzt alle bisherigen!

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Preisliste Raum NÖ-Süd, Wien und Eisenstadt 01/2017

BETONSORTEN NACH DRUCKFESTIGKEITS- UND EXPOSITIONSKLASSEN

Nach Ö-Norm B 4710-1 mit Größtkorn 32mm

Wasserundurchlässige Bauwerke – Weisse Wanne

Druckfestigkeit Expositionsklassen Kurzbezeichnung Konsistenz Zement € / m3

C 25 / 30 (56) XC3/XD2/XF3/XA1L/XA1T/SB/RRS BS1 A F45 CEM I 42,5 N C3A-frei 105,00

C 25 / 30 (56) XC3/XD2/XF3/XA1L/XA1T/SB/RRS BS1 B F45 CEM I 42,5 N C3A-frei 105,00

C 25 / 30 (56) XC4/XD2/XF4/XA1L/XA1T/SB/RRS BS1 C F45 CEM I 42,5 N C3A-frei 113,00

C 25 / 30 (56) XC4/XD2/XF3/XA1L/XA1T/SB/RRS BS1 D F45 CEM I 42,5 N C3A-frei 108,00

C 25 / 30 (56) XC4/XD2/XF3/XA1L/XA1T/SB/RRS BS1 E F45 CEM I 42,5 N C3A-frei 113,00

C 25 / 30 (56) XC4/XD2/XF3/XA1L/XA1T/SB/BBG/RRS BS1 F F45 CEM I 42,5 N C3A-frei 135,00

C 25 / 30 (56) XC4/XD2/XF3/XAK/RRS BS1 K F45 CEM I 42,5 N C3A-frei 113,00

C 25 / 30 (56) XC3/XD2/XF1/XA1L/SB/RS BS2 A F45 CEM II 42,5 N 95,00

C 25 / 30 (56) XC3/XD2/XF3/XA1L/SB/RS BS2 B F45 CEM II 42,5 N 98,00

C 25 / 30 (56) XC3/XD2/XF4/XA1L/SB/RS BS2 C F45 CEM II 42,5 N 102,00

Kühlung nach Bedarf auf Anfrage

SCC- Beton: Self Compacting ConcreteC 25 / 30 SCC GK 16 F73 CEM II 42,5 N 134,00

C 30 / 37 SCC GK 16 F73 CEM II 42,5 N 138,00

VerfüllmaterialSVM GK 16 / GK 22 / GK 32 F52 73,00

SVM GK 16 / GK 22 / GK 32 F59 73,00

Monolithische BodenplattenC 25 / 30 XC3/XD2/XF1/XA1L/SB/Pb B2 F52 CEM II 42,5 N 93,00

FilterbetonEinkornfilterbeton XO GK 16/32 CEM II 42,5 N 76,00

Einkornfilterbeton XO GK 4/16 CEM II 42,5 N 82,00

Pflasterdrainbeton GK 16 80,00

FarbbetonFarbe nach Kundenwunsch und technischer Möglichkeit auf Anfrage

Stahlfaserbeton nach der Richtlinie FabC 25 / 30 FaB T1/BZ 3,0/G1 B2 F45 CEM II 42,5 N 110,00

C 25 / 30 FaB T2/BZ 4,5/G2 B2 F45 CEM II 42,5 N 120,00

C 25 / 30 FaB T2/BZ 4,5/G3 B2 F45 CEM II 42,5 N 126,00

C 25 / 30 FaB T3/BZ 4,5/G4 B2 F45 CEM II 42,5 N 136,00

C 25 / 30 FaB T1/BZ 3,0/G2 B7 F45 CEM II 42,5 N 143,00

C 25 / 30 FaB T2/BZ 4,5/G3 B7 F45 CEM II 42,5 N 148,00

C 30 / 37 FaB T4/BZ 4,5/G4 B2 F45 CEM II 42,5 N 158,00

Gültig ab 01.01.2017Die Preise verstehen sich frei Bau, zzgl. der NÖ-Landschaftsschutzabgabe von dzt. € 0,41/m3 sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer von dzt. 20 %. Grundlage jeder Betonlieferung sind unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen! Diese Preisliste ersetzt alle bisherigen!

Richtlinie BohrpfähleC 25 / 30 XC3/XF1/XA1L BS-TB1 F59 CEM II 42,5 N 105,00

C 25 / 30 XC3 BS-TB2 F59 CEM II 42,5 N 103,00

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Gültig ab 01.01.2017Die Preise verstehen sich frei Bau, zzgl. der NÖ-Landschaftsschutzabgabe von dzt. € 0,41/m3 sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer von dzt. 20 %. Grundlage jeder Betonlieferung sind unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen! Diese Preisliste ersetzt alle bisherigen!

AUFZAHLUNG FÜR BESONDERE EIGENSCHAFTEN

AUFZAHLUNG FÜR SONDERLEISTUNGEN

Kurzbezeichnung Eigenschaft € / m3

Pb 12/15 Pumpenbeton ab C 12/15 F45 5,50

Pb 16/20 Pumpenbeton ab C 16/20 F45 3,50

Pb 25/30 Pumpenbeton ab C 25/30 F45 3,50

Pb City Pumpenbeton ab C25/30/F52/GK16 – City Rezept 15,00

W40, W45, W55 Wärmeentwicklungsklassen bei der Erhärtung – Frischbetonkühlung Auf Anfrage

VV Beton mit verlängerter Verarbeitungszeit Auf Anfrage

VA 4 Beton mit 4h verzögerter Anfangserhärtung 5,00

VA 6 Beton mit 6h verzögerter Anfangserhärtung 6,00

VA 8 Beton mit 8h verzögerter Anfangserhärtung 8,00

VA 12 Beton mit 12h verzögerter Anfangserhärtung 10,00

BL Beton mit geringer Blutneigung 6,00

RS Beton mit reduziertem Schwinden 13,00

RRS Beton mit stark reduziertem Schwinden 17,00

Rdb Erhöhter Luftporengehalt für Randbalken 7,00

Konsistenz – Regelkonsistenz ist F45 € / m3

C0 – sehr steif kein Abschlag

C1 – steif kein Abschlag

C2 – steifplastisch kein Abschlag

F 38 – plastisch kein Abschlag

F 52 – weich 3,50

F 59 – sehr weich 7,00

F 66 – fließfähig 9,00

F 73 – extrem fließfähig 12,00

Zusatzmittel- und Stoffe € / m3

Frostschutz – chloridfrei bis C 12/15 5,00

bis C 16/20 6,00

bis C 20/25 7,50

Stahlfaser 20 kg/m3 30,00

25 kg/m3 37,50

PP-Kunststoff-Faser 1 kg/m3 15,00

Fließmittel 6,00

Quellmittel 15,00

Abbindeverzögerer in € / Liter 6,00

Zemente € / m3

FrühhochfestezementeCEM II / A-S 42,5 R WT 42

4,50

HS-ZementeCEM I 42,5N WT 27 C3A-frei

14,00

CEM I 42,5R WT 38 C3A-frei 15,00

Größtkorn – Ausgangsbasis ist GK 32 € / m3

GK 4 27,00

GK 8 19,00

GK 16 7,00

GK 22 4,00

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Preisliste Raum NÖ-Süd, Wien und Eisenstadt 01/2017

Gültig ab 01.01.2017Die Preise verstehen sich frei Bau, zzgl. der NÖ-Landschaftsschutzabgabe von dzt. € 0,41/m3 sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer von dzt. 20 %. Grundlage jeder Betonlieferung sind unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen! Diese Preisliste ersetzt alle bisherigen!

WEITERE SONDERLEISTUNGEN

Entladeüberzeit

freie Entladezeit bis 3m3 : 15 min

freie Entladezeit bis 6m3 : 30 min

freie Entladezeit bis 9m3 : 45 min

für jede weitere begonnenen 15 min € 19,00

Überstundenzuschlag

Normal –Lieferzeitraum ist Mo – Do: 7.00 – 17.00 und Fr: 7.00 – 13.00Es gilt immer „Ankunft Baustelle“

Montag – Donnerstag: 5.00 – 7.00 und 17.00 – 20.00 Uhr € 100,00 / LKW-Fuhre

Freitag: 5.00 – 7.00 und 13.00 – 20.00 Uhr € 100,00 / LKW-Fuhre

Samstag: 5.00 – 13.00 Uhr € 100,00 / LKW-Fuhre

bei Selbstabholung € 7,00 / m3

BereitstellungskostenRegiezeit

Mischmeister € 40,00 / h

4-Achs-LKW: Betonmischer oder Kipper € 76,00 / h

Betonpumpe € 130,00 / h

Kann eine Baustelle ohne unser Verschulden nicht wie vereinbartbeliefert werden, wird für die Bereitstellung pro Betonmischer/Kipper und Stunde verrechnet:

€ 76,00 / h

Bereitschaftszuschlag zwischen 24.12 und 6.1. € 490,00 / LKW-Fuhre

Schneeketten Montage pro Fahrzeug pauschal € 90,00

Restbetonentsorgung für nicht auf der Baustelle entleerten Beton € 60,00 / m3

Mindermengenzuschlag bei Lieferung unter 6m3 (gilt auch für Restmengen), pro fehlendem m3 € 20,00 / m3

Selbstabholung Nachlass bei Selbstabholung € 6,00 / m3

Betonrüttler für die Bereitstellung verrechnen wir Pauschal pro Einsatz € 40,00

Restmengen-überschreitung

Bei Restmengenüberschreitung von mehr als einer LKW-Ladung und/oder mehr als 10% der Gesamtbestellmenge behalten wir uns eine Änderung des Einheitspreises vor und leisten keine Gewähr für Lieferzeit und Liefererfolge.

Nacht-, Sonn- undFeiertagszuschlag

Normal –Lieferzeitraum ist Mo – Do: 7.00 – 17.00 und Fr: 7.00 – 13.00Es gilt immer „Ankunft Baustelle“

Montag – Freitag: 20.00 – 5.00 Uhr € 280,00 / LKW-Fuhre

Samstag: 13.00 – 24.00 Uhr € 280,00 / LKW-Fuhre

Sonn- und Feiertag: 0.00 – 24.00 Uhr € 280,00 / LKW-Fuhre

bei Abholung € 29,00 / m3

Wintererschwernis-zuschlag

vom 15.11. bis 20.3. € 6,00 / m3

An normbedingten Heiztagen vorher und nachher findet keine Verrechnung statt

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BETONPUMPE UND KRANVERHEBUNG

LABORLEISTUNGEN

Autobetonpumpe bis 36m Mastlänge

Bis 20m3 An- und Abfahrtspauschale inklusive 20m3 pumpen € 390,00

Ab 21m3 zusätzlich pro gepumpten m3 € 10,00 / m3

Schlauch / Rohr Schlauch- und Rohrleitung, Verlegung erfolgt durch das Baustellenpersonal € 4,50 / lfm

für Schlauch- und Rohrleitungen, die gesondert auf die Baustelle geliefert werden müssen, verrechnen wir für die Zustellung Pauschal

€ 130,00

Pumpleistung Die Mindestpumpleistung beträgt 15m3/h, darunter verrechnen wir Regie € 140,00 / h

Reinigung Besteht auf der Baustelle keine Möglichkeit zum Reinigen der Pumpe sowieder Schlauch- und Rohrleitungen, verrechnen wir Pauschal

€ 140,00

Stahlfaserbeton pumpen verrechnen wir zusätzlich € 5,00 / m3

Standort pro Standortverlegung während dem Einsatz verrechnen wir Pauschal € 70,00

Bestellung von Betonpumpen bitte mindestens 48h vor dem Einsatz

Bei nicht Einsetzen der Pumpe zum vereinbarten Termin verrechnen wir Pauschal bis zu 12h (Arbeitstag) vor dem Einsatz ist der Storno der Pumpe kostenlos

€ 390,00

Leistung Labor Baustelle

Probewürfel 1 Serie Probewürfel € 160,00 € 225,00

WU-Platte 1 Serie Platte für Wasserundurchlässigkeitsprüfung € 160,00 € 225,00

Konsistenzprüfung Ausbreit- und Verdichtungsmaß € 80,00 € 130,00

Frischbetonprüfung 1 Serie Probewürfel, W/B-Wert, Konsistenzprüfung € 320,00 € 370,00

Luftporenprüfung Luftporengehalt am Frischbeton pro Messung € 100,00 € 150,00

W/B – Wert-Bestimmung Wasser / Bindemittel-Wert € 150,00 € 210,00

Laborant pro Stunde € 80,00

Laborwagen pro km € 1,20

Fahrmischerkran

Entladung mit dem Fahrmischerkran, Reichweite ca. 10m € 27,00 / m3

inklusive 45 min freie Entladezeit, darüber hinaus verrechnen wir pro begonnenen 15 min € 19,00

Bitte die betontechnologischen Leistungen mindestens 48h vorher bestellen!Sämtliche Leistungen verstehen sich exklusive An- und Abfahrtszeit zur Baustelle, km-Kosten sowie Arbeitszeit.Prüf- und Ausstellungskosten für den Prüfbericht einer akkreditierten Prüfanstalt werden gesondert verrechnet!

Für die ordnungsgemäße Durchführung betontechnischer Leistungen auf Ihrer Baustelle benötigen wir eine saubere, waagrechte und ebene Arbeitsfläche, Wasser für die Reinigung unserer Geräte (Schlauch, Fass), Stromanschluß (230V Schuko). Während der Erstarrungs- und Erhärtungsphase verweisen wir auf die Ö-Norm B4710-1 Betontechnische Leistungen, durchgeführt durch Kunden oder durch Dritte, werden nur im Beisein unseres Labors oder einer staatlich autorisierten Prüfanstalt anerkannt. Zur Vermeidung von Mißverständnissen ersuchen wir um rechtzeitige, schriftliche Verständigung.

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Preisliste Raum NÖ-Süd, Wien und Eisenstadt 01/2017

Gültig ab 01.01.2017Die Preise verstehen sich frei Bau, zzgl. der NÖ-Landschaftsschutzabgabe von dzt. € 0,41/m3 sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer von dzt. 20 %. Grundlage jeder Betonlieferung sind unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen! Diese Preisliste ersetzt alle bisherigen!

PEHOFER BETO-BLOCK

Passgenaue, qualitativ hochwertige, frostsichere Ausführungin Betongüte C25/30 / GK22 / B2 inkl. PP-Faser Bewehrung

Einsatz als Stützmauer, Einfriedung oder Trennwand für z.B. Schüttgut, Schrott usw. Rasche Montage und Demontage. Wandhöhen bis zu 6 Meter (10 Steine) möglich – sofern statisch zulässig. (Abhängig von Untergrund & Verwendungszweck).

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2/3 Stein 90 / 60 / 60cm ca. 760 kg / € 84,00 / Stk

(in Kombination 2/3 + 1/3 Stein / € 99,00 / Stk)

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1/3 Stein 60 / 60 / 60cm ca. 510 kg / € 64,00 / Stk

(in Kombination 2/3 + 1/3 Stein / € 99,00 / Stk)

Standard Stein 150 / 60 / 60cm ca. 1.270 kg / € 99,00 / Stk

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Abschluss Stein schräg 150 / 60 / 60cm / 45°ca. 1.020 kg / € 99,00 / Stk

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Abschluss Stein Dachelement 150 / 60 / 60cm / 90°

ca. 970 kg / € 99,00 / Stk

Page 10: TRANSPORTBETON PREISLISTE 2017...Der gelieferte Beton ist güteüberwacht laut Ö-NORM B 4710-1 und fremdüberwacht. • Wenn nicht anders angeführt, gilt Größtkorn Gk32, Konsistenz

S10

Stand25.4.2012

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Transportbeton und Betonpumpleistungen

§1–AuftragsgrundlageundAnwendungderVerkaufs‐undLieferbedingungen

1.1 Diese „Allgemeinen Verkaufs und Lieferbedingungen“ (AGB) gelten zwischen

Auftraggeber (AG) und Lieferanten – Auftragnehmer (AN) bei allfälligen

WidersprücheninderangeführtenReihenfolge:- Das Auftragsschreiben samt Lieferverzeichnis (Beschreibung des

Leistungsgegenstandes)- DieseAGB

- DiefürBeton(die„Ware“)einschlägigetechnischeÖNORMB4710Teil

1. und Teil 2., sowiedie einschlägigenRichtlinienundMerkblätter derÖsterreichischeBautechnikVereinigung.

1.2 Abweichungen von diesen AGB sowie Geschäftsbedingungen des AG sindwirkungslos und werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass sie vom AN

ganzoderteilweiseschriftlichanerkanntwerden.

1.3 Gegenüber Konsumenten gelten die zwingenden Bestimmungen desKonsumentenschutzgesetzes. „Unternehmerische AG“ sind Auftraggeber, die

keineKonsumentenimSinnedesKonsumentenschutzgesetzessind.

§2–LieferungundLeistung

2.1 Die Zufahrt zur Entladestellemuss für das Befahrenmit Fahrzeugen bis 40 t

Gesamtgewicht geeignet sein. Der AG hat auf seine Kosten die behördliche

Genehmigungrechtzeitigzubeschaffenundnachzuweisen,SchutzmaßnahmendurchzuführenundfürdieReinigungderStraßeundderGehsteigezusorgen.

2.2 AlsAnkunftszeitdesMischwagensgiltdasEintreffenaufderBaustelle.2.3 Die Leistungspflicht des AN ruht, wenn der Lieferung nicht beeinflussbare

Behinderungenentgegenstehen.Dazugehört insbesonderederFall,dassdie

Außentemperaturunter+3C°,gemessen imLieferwerk, liegt.WirddurchdieUmstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der AN von der

Lieferungs‐bzw.Leistungsverpflichtungbefreit.2.4 SolltedieabgerufeneLiefermengenichtfristgerechtandieBaustellegeliefert

werden,sotreffendenANdieRechtsfolgendesSchuldnerverzugeserstnach

AblaufeinerRespirofristvoneineinhalbStunden,diemitderEinmahnungderLeistungdurchdenAGzulaufenbeginnt.

2.5 WennAufträgenurzumTeilvomAGabgerufenwerden,hatderANdasRecht,fürdietatsächlichdurchgeführtenLieferungenListenpreisenachzuverrechnen.

Für bestellte und nicht abgenommeneMengen steht dem AN das Recht zu,

diesesowiederenEntsorgungs‐undDeponiekostenzuverrechnen.2.6 Wird das Betonieren oder der Pumpeneinsatz durch den AG verschoben, so

hat er den AN hievon mindestens zwölf Betriebsstunden vor derabgesprochenen Lieferzeit schriftlich zu verständigen. Die durch die

Verschiebung verursachtenMehraufwendungen hat der AG zu ersetzen. Die

Fahrer des AN sind nicht berechtigt, für diesen Erklärungen abzugeben oderentgegenzunehmen.

2.7 DerAGsorgtfüreinereibungsloseÜbernahmedesTransportbetons.DiedenLieferschein unterzeichnenden Leute des AG sind zur Übernahme

bevollmächtigt.

§3–Pumpleistungen

3.1 DerAGhateinegeeigneteFlächefürdieAufstellungderBetonpumpebzw.desFahrmischerszurVerfügungzustellen.

3.2. Pumpenmaschinisten und Fahrmischerfahrer sind nur zum Betreiben der

Betonpumpe bzw. der Fahrmischer berechtigt. Für das bautechnischfachgerechteEinbringendesBetonsistausschließlichderAGverantwortlich.

3.3 WirdüberWunschdesAGderFrischbetonnachVerlassendesSchlauchendesder Betonpumpe, des Übergabetrichters, des Förderbandes, des

RutschenendesdesMischfahrzeugesdurcheinedarüberhinausgehendeRohr‐

und Schlauchleitung gepumpt oder anderweitig befördert, kann eineVeränderungderBetongüteeintreten, die eine geänderteRezeptur verlangt.

DiedadurchentstehendenMehrkostenträgtderAG.3.4 Der AN stellt Rohr‐ und Schlauchleitung zur Verfügung. Für den Zusammen‐

undAbbausowiederenReinigungistderAGverantwortlich.Erhaftetauchfür

denVerlust.3.5. Für die Ausschlämmung der Rohrleitungen ist der AG auf seine Kosten

verantwortlich. Der AG hat auf seine Kosten für die Möglichkeit zumAuswaschen der Mischfahrzeuge und der Betonpumpen im Bereich der

Baustelle zu sorgen und das beim Reinigen der Rohrleitungen bzw. der

Fahrmischerrutschen auf der Baustelle anfallende Schmutzwasser zuentsorgen.

§4–PrüfungamFrischbeton

4.1 Grundsätzlich sind für die Betonprüfung die facheinschlägigen Normen undRegelwerkeanzuwenden.PrüfungenamFrischbetonsindvoneinembefugten

Fachmanndurchzuführen.EinFachmanngiltalsbefugt,wennerKenntnisseim

SinnedesPunkts9.6.1derÖNORMB4710,Teil1,nachweist.4.2. Werden in der Sphäre des AG Betonprüfungen durchgeführt oder erlangt

dieser Kenntnis von Prüfungsergebnissen und werden dabei negativeErgebnissefestgestellt,sinddieseunverzüglichschriftlichdemANmitzuteilen.

§5–GewährleistungundSchadenersatz

5.1 Der AN leistet Gewähr nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 922 ff

Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch und den Konkretisierungen in denfolgendenPunkten.

5.2 Als Übergabe gilt der Zeitpunkt, in welchem der Beton die Sphäre des AN

verlässt.5.3 Die Gewährleistungspflicht des AN erstreckt sich insbesondere nicht auf

Mängel,diedemAGzuzurechnensind.DerANleistetdaherkeineGewährfür

Mängel, die durch vom AG veranlasste Veränderungen am Produkt (z.B.Wasserzugabe, Faserzugabe, usw.) verursacht werden. Der AN leistet darüber

hinaus vorbehaltlich einer gesonderten Zusage keine Gewähr für jenen

Betonierabschnitt, inwelchemderAGdengeliefertenBetonmitBetonandererHerstellerzusammeneinbringt.EineWarnpflichtdesANistjedenfallsgegenüber

einemunternehmerischenAGausgeschlossen.5.4 Bei Herstellung nach Rezepten des AG haftet der AN lediglich für die bestellte

Zusammensetzung, nicht aber für eine bestimmte Betongüte oder ‐eigenschaft.

DerAGistverpflichtet,solcheRezepteunterfachkundigerAnleitungzuerstellen.EineWarnpflicht desAN ist jedenfalls gegenüber einemunternehmerischenAG

ausgeschlossen.5.5 WerdendemBetonvorderÜbergabeimSinnedesPunkts5.2aufWunschdesAG

vonihmbeigestellteStoffe(Fasern,Zusatzmittel,etc.)beigemengt,sobeschränkt

sich die Gewährleistung des AN im Rahmen der sonstigen Bedingungen aufMängel, die erwiesenermaßen unabhängig von den beigemengten Stoffen

entstanden sind. Eine Warnpflicht des AN ist jedenfalls gegenüber einemunternehmerischenAGausgeschlossen.

5.6 Ist der AG ein Unternehmer, so hat er den gelieferten Beton unverzüglich bei

Übergabe zu untersuchen und allfällige Mängel sofort geltend zu machen.UnterlässtderAGdieseMängelrüge, sogiltdieWarealsgenehmigt.Mündliche

odertelefonischeBemängelungensindunverzüglichschriftlichzubestätigen.Dieunterlassene, verspäteteodernicht formgerechteBemängelunghatdenVerlust

derGewährleistungs‐undallfälligerSchadenersatzansprüchezurFolge.

5.7 Für die eventuell erforderliche Entnahme und Prüfung von Bohrkernen ist nureine akkreditierte Prüf‐ und Inspektionsstelle heranzuziehen. Die damit

verbundenenKostenträgtimFallevertragskonformerLieferungderAG.5.8 Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern 6 Monate. Die

Mangelhaftigkeit zumZeitpunkt derÜbergabehat der unternehmerischeAG zu

beweisen.5.9 FürProdukthaftungsansprüchewirdnachMaßgabedesProdukthaftungsgesetzes

gehaftet. Davon abgesehen setzt eine Schadenersatzpflicht des AN grobeFahrlässigkeit oder Vorsatz voraus und ist auf den Ersatz des unmittelbaren

positiven Mangelschadens beschränkt. Der Ersatz eines entgangenen Gewinns,

von Folgeschäden, mittelbaren Schäden oder Drittschäden ist jedenfallsgegenübereinemunternehmerischenAGausgeschlossen.

5.10 Ist derAGeinUnternehmer, so trägt er die Beweislast für einVerschuldendesAN.SeineErsatzansprücheverjährenin6MonatenabKenntnisvonSchadenund

Schädiger,unabhängigdavonjedenfallsin3JahrennachErbringungderLieferung

oder Leistung. Ist der AG ein Konsument, so gelten die gesetzlichenBestimmungen.

§6–Preise,RechnungslegungundZahlungsbedingungen

6.1 Angebotene Preise und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Änderungen derKalkulationsbestandteile berechtigen den AN zu entsprechenden

Preiskorrekturen. Kostenänderungen ab Vertragsabschluss werden gemäß den

vomFachverbandder Stein‐ und keramischen Industrie herausgegebenen Indexfür Transportbeton oder eine an seine Stelle tretende Preisgleitregelung

berücksichtigt.

6.2 DieAbrechnungdervonANerbrachtenLieferungenbzw. LeistungenerfolgtaufGrunddervonAGbestätigtenLieferscheine.

6.3 Sofern keine besonderen Zahlungskonditionen vereinbart wurden, sindRechnungen des AN sofort und ohne Abzug fällig. Die Annahme vonWechseln

und Schecks bleibt vorbehalten und erfolgen jedenfalls immer nur

zahlungshalber.Diskont‐,EinziehungsspesenundallesonstigenKostengehenzuLastendesAG.

6.4 Ist der AG ein Unternehmer, so werden sämtliche Forderungen des AN sofortfällig, wenn der AG mit der Erfüllung auch nur einer Verbindlichkeit in Verzug

gerät.Dasgleichegilt,wenner seineZahlungeneinstellt,überschuldet ist,über

seinVermögeneinInsolvenzverfahreneröffnetoderdieEröffnungeinessolchenVerfahrensmangelsVermögensabgelehntwird,oderUmständebekanntwerden,

diebegründeteZweifelanderKreditwürdigkeitdesAGrechtfertigen.6.5 Bestehen Forderungen aus verschiedenen Lieferungen bzw. Leistungen,

entscheidet über die Verrechnung von Geldeingängen der AN. Ein

Zurückbehaltungsrecht des unternehmerischen AG ist ausgeschlossen. EineAufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen ist ihm nur dann möglich, wenn

dieseunbestrittenoderrechtskräftigfestgestelltsind.6.6 Im Falle des schuldhaften Zahlungsverzuges schuldet der AG dem AN

unbeschadet weiterer Ansprüche die Listenpreise. Darüber hinaus hat der AN

unbeschadetdergesetzlichenRechtsfolgendasRecht,weitereLieferungenbzw.LeistungenvonVorauszahlungenoderSicherheitsleistungenabhängigzumachen.

Entgegengenommene Wechsel können vor Verfall zurückgeben und sofortigeBarzahlunggefordertwerden.

§7–Gefahrenübergang

7.1 Die Gefahr geht bei Selbstabholung in dem Zeitpunkt auf den AG über, in

welchemderBeton(dieWare)denMisch‐oderDosierturmverlässt.ImFallederLieferunggehtdieGefahr in jenemZeitpunkt aufdenAGüber, inwelchemder

Beton(dieWare)dieSphäredesANverlässt.

§8–ErfüllungsortundGerichtsstand

8.1 DerErfüllungsortistderSitzdesAN.

8.2 IstderAGeinUnternehmer,so ist füralleStreitigkeitenausdiesemVertragdas

für den Sitz des AN örtlich und sachlich zuständige ordentliche Gerichtmaßgebend.

8.3 EsgiltösterreichischesRecht.UN‐KaufrechtfindetkeineAnwendung.

Stand25.4.2012

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Transportbeton und Betonpumpleistungen

§1–AuftragsgrundlageundAnwendungderVerkaufs‐undLieferbedingungen

1.1 Diese „Allgemeinen Verkaufs und Lieferbedingungen“ (AGB) gelten zwischen

Auftraggeber (AG) und Lieferanten – Auftragnehmer (AN) bei allfälligen

WidersprücheninderangeführtenReihenfolge:- Das Auftragsschreiben samt Lieferverzeichnis (Beschreibung des

Leistungsgegenstandes)- DieseAGB

- DiefürBeton(die„Ware“)einschlägigetechnischeÖNORMB4710Teil

1. und Teil 2., sowiedie einschlägigenRichtlinienundMerkblätter derÖsterreichischeBautechnikVereinigung.

1.2 Abweichungen von diesen AGB sowie Geschäftsbedingungen des AG sindwirkungslos und werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass sie vom AN

ganzoderteilweiseschriftlichanerkanntwerden.

1.3 Gegenüber Konsumenten gelten die zwingenden Bestimmungen desKonsumentenschutzgesetzes. „Unternehmerische AG“ sind Auftraggeber, die

keineKonsumentenimSinnedesKonsumentenschutzgesetzessind.

§2–LieferungundLeistung

2.1 Die Zufahrt zur Entladestellemuss für das Befahrenmit Fahrzeugen bis 40 t

Gesamtgewicht geeignet sein. Der AG hat auf seine Kosten die behördliche

Genehmigungrechtzeitigzubeschaffenundnachzuweisen,SchutzmaßnahmendurchzuführenundfürdieReinigungderStraßeundderGehsteigezusorgen.

2.2 AlsAnkunftszeitdesMischwagensgiltdasEintreffenaufderBaustelle.2.3 Die Leistungspflicht des AN ruht, wenn der Lieferung nicht beeinflussbare

Behinderungenentgegenstehen.Dazugehört insbesonderederFall,dassdie

Außentemperaturunter+3C°,gemessen imLieferwerk, liegt.WirddurchdieUmstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der AN von der

Lieferungs‐bzw.Leistungsverpflichtungbefreit.2.4 SolltedieabgerufeneLiefermengenichtfristgerechtandieBaustellegeliefert

werden,sotreffendenANdieRechtsfolgendesSchuldnerverzugeserstnach

AblaufeinerRespirofristvoneineinhalbStunden,diemitderEinmahnungderLeistungdurchdenAGzulaufenbeginnt.

2.5 WennAufträgenurzumTeilvomAGabgerufenwerden,hatderANdasRecht,fürdietatsächlichdurchgeführtenLieferungenListenpreisenachzuverrechnen.

Für bestellte und nicht abgenommeneMengen steht dem AN das Recht zu,

diesesowiederenEntsorgungs‐undDeponiekostenzuverrechnen.2.6 Wird das Betonieren oder der Pumpeneinsatz durch den AG verschoben, so

hat er den AN hievon mindestens zwölf Betriebsstunden vor derabgesprochenen Lieferzeit schriftlich zu verständigen. Die durch die

Verschiebung verursachtenMehraufwendungen hat der AG zu ersetzen. Die

Fahrer des AN sind nicht berechtigt, für diesen Erklärungen abzugeben oderentgegenzunehmen.

2.7 DerAGsorgtfüreinereibungsloseÜbernahmedesTransportbetons.DiedenLieferschein unterzeichnenden Leute des AG sind zur Übernahme

bevollmächtigt.

§3–Pumpleistungen

3.1 DerAGhateinegeeigneteFlächefürdieAufstellungderBetonpumpebzw.desFahrmischerszurVerfügungzustellen.

3.2. Pumpenmaschinisten und Fahrmischerfahrer sind nur zum Betreiben der

Betonpumpe bzw. der Fahrmischer berechtigt. Für das bautechnischfachgerechteEinbringendesBetonsistausschließlichderAGverantwortlich.

3.3 WirdüberWunschdesAGderFrischbetonnachVerlassendesSchlauchendesder Betonpumpe, des Übergabetrichters, des Förderbandes, des

RutschenendesdesMischfahrzeugesdurcheinedarüberhinausgehendeRohr‐

und Schlauchleitung gepumpt oder anderweitig befördert, kann eineVeränderungderBetongüteeintreten, die eine geänderteRezeptur verlangt.

DiedadurchentstehendenMehrkostenträgtderAG.3.4 Der AN stellt Rohr‐ und Schlauchleitung zur Verfügung. Für den Zusammen‐

undAbbausowiederenReinigungistderAGverantwortlich.Erhaftetauchfür

denVerlust.3.5. Für die Ausschlämmung der Rohrleitungen ist der AG auf seine Kosten

verantwortlich. Der AG hat auf seine Kosten für die Möglichkeit zumAuswaschen der Mischfahrzeuge und der Betonpumpen im Bereich der

Baustelle zu sorgen und das beim Reinigen der Rohrleitungen bzw. der

Fahrmischerrutschen auf der Baustelle anfallende Schmutzwasser zuentsorgen.

§4–PrüfungamFrischbeton

4.1 Grundsätzlich sind für die Betonprüfung die facheinschlägigen Normen undRegelwerkeanzuwenden.PrüfungenamFrischbetonsindvoneinembefugten

Fachmanndurchzuführen.EinFachmanngiltalsbefugt,wennerKenntnisseim

SinnedesPunkts9.6.1derÖNORMB4710,Teil1,nachweist.4.2. Werden in der Sphäre des AG Betonprüfungen durchgeführt oder erlangt

dieser Kenntnis von Prüfungsergebnissen und werden dabei negativeErgebnissefestgestellt,sinddieseunverzüglichschriftlichdemANmitzuteilen.

§5–GewährleistungundSchadenersatz

5.1 Der AN leistet Gewähr nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 922 ff

Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch und den Konkretisierungen in denfolgendenPunkten.

5.2 Als Übergabe gilt der Zeitpunkt, in welchem der Beton die Sphäre des AN

verlässt.5.3 Die Gewährleistungspflicht des AN erstreckt sich insbesondere nicht auf

Mängel,diedemAGzuzurechnensind.DerANleistetdaherkeineGewährfür

Mängel, die durch vom AG veranlasste Veränderungen am Produkt (z.B.Wasserzugabe, Faserzugabe, usw.) verursacht werden. Der AN leistet darüber

hinaus vorbehaltlich einer gesonderten Zusage keine Gewähr für jenen

Betonierabschnitt, inwelchemderAGdengeliefertenBetonmitBetonandererHerstellerzusammeneinbringt.EineWarnpflichtdesANistjedenfallsgegenüber

einemunternehmerischenAGausgeschlossen.5.4 Bei Herstellung nach Rezepten des AG haftet der AN lediglich für die bestellte

Zusammensetzung, nicht aber für eine bestimmte Betongüte oder ‐eigenschaft.

DerAGistverpflichtet,solcheRezepteunterfachkundigerAnleitungzuerstellen.EineWarnpflicht desAN ist jedenfalls gegenüber einemunternehmerischenAG

ausgeschlossen.5.5 WerdendemBetonvorderÜbergabeimSinnedesPunkts5.2aufWunschdesAG

vonihmbeigestellteStoffe(Fasern,Zusatzmittel,etc.)beigemengt,sobeschränkt

sich die Gewährleistung des AN im Rahmen der sonstigen Bedingungen aufMängel, die erwiesenermaßen unabhängig von den beigemengten Stoffen

entstanden sind. Eine Warnpflicht des AN ist jedenfalls gegenüber einemunternehmerischenAGausgeschlossen.

5.6 Ist der AG ein Unternehmer, so hat er den gelieferten Beton unverzüglich bei

Übergabe zu untersuchen und allfällige Mängel sofort geltend zu machen.UnterlässtderAGdieseMängelrüge, sogiltdieWarealsgenehmigt.Mündliche

odertelefonischeBemängelungensindunverzüglichschriftlichzubestätigen.Dieunterlassene, verspäteteodernicht formgerechteBemängelunghatdenVerlust

derGewährleistungs‐undallfälligerSchadenersatzansprüchezurFolge.

5.7 Für die eventuell erforderliche Entnahme und Prüfung von Bohrkernen ist nureine akkreditierte Prüf‐ und Inspektionsstelle heranzuziehen. Die damit

verbundenenKostenträgtimFallevertragskonformerLieferungderAG.5.8 Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern 6 Monate. Die

Mangelhaftigkeit zumZeitpunkt derÜbergabehat der unternehmerischeAG zu

beweisen.5.9 FürProdukthaftungsansprüchewirdnachMaßgabedesProdukthaftungsgesetzes

gehaftet. Davon abgesehen setzt eine Schadenersatzpflicht des AN grobeFahrlässigkeit oder Vorsatz voraus und ist auf den Ersatz des unmittelbaren

positiven Mangelschadens beschränkt. Der Ersatz eines entgangenen Gewinns,

von Folgeschäden, mittelbaren Schäden oder Drittschäden ist jedenfallsgegenübereinemunternehmerischenAGausgeschlossen.

5.10 Ist derAGeinUnternehmer, so trägt er die Beweislast für einVerschuldendesAN.SeineErsatzansprücheverjährenin6MonatenabKenntnisvonSchadenund

Schädiger,unabhängigdavonjedenfallsin3JahrennachErbringungderLieferung

oder Leistung. Ist der AG ein Konsument, so gelten die gesetzlichenBestimmungen.

§6–Preise,RechnungslegungundZahlungsbedingungen

6.1 Angebotene Preise und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Änderungen derKalkulationsbestandteile berechtigen den AN zu entsprechenden

Preiskorrekturen. Kostenänderungen ab Vertragsabschluss werden gemäß den

vomFachverbandder Stein‐ und keramischen Industrie herausgegebenen Indexfür Transportbeton oder eine an seine Stelle tretende Preisgleitregelung

berücksichtigt.

6.2 DieAbrechnungdervonANerbrachtenLieferungenbzw. LeistungenerfolgtaufGrunddervonAGbestätigtenLieferscheine.

6.3 Sofern keine besonderen Zahlungskonditionen vereinbart wurden, sindRechnungen des AN sofort und ohne Abzug fällig. Die Annahme vonWechseln

und Schecks bleibt vorbehalten und erfolgen jedenfalls immer nur

zahlungshalber.Diskont‐,EinziehungsspesenundallesonstigenKostengehenzuLastendesAG.

6.4 Ist der AG ein Unternehmer, so werden sämtliche Forderungen des AN sofortfällig, wenn der AG mit der Erfüllung auch nur einer Verbindlichkeit in Verzug

gerät.Dasgleichegilt,wenner seineZahlungeneinstellt,überschuldet ist,über

seinVermögeneinInsolvenzverfahreneröffnetoderdieEröffnungeinessolchenVerfahrensmangelsVermögensabgelehntwird,oderUmständebekanntwerden,

diebegründeteZweifelanderKreditwürdigkeitdesAGrechtfertigen.6.5 Bestehen Forderungen aus verschiedenen Lieferungen bzw. Leistungen,

entscheidet über die Verrechnung von Geldeingängen der AN. Ein

Zurückbehaltungsrecht des unternehmerischen AG ist ausgeschlossen. EineAufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen ist ihm nur dann möglich, wenn

dieseunbestrittenoderrechtskräftigfestgestelltsind.6.6 Im Falle des schuldhaften Zahlungsverzuges schuldet der AG dem AN

unbeschadet weiterer Ansprüche die Listenpreise. Darüber hinaus hat der AN

unbeschadetdergesetzlichenRechtsfolgendasRecht,weitereLieferungenbzw.LeistungenvonVorauszahlungenoderSicherheitsleistungenabhängigzumachen.

Entgegengenommene Wechsel können vor Verfall zurückgeben und sofortigeBarzahlunggefordertwerden.

§7–Gefahrenübergang

7.1 Die Gefahr geht bei Selbstabholung in dem Zeitpunkt auf den AG über, in

welchemderBeton(dieWare)denMisch‐oderDosierturmverlässt.ImFallederLieferunggehtdieGefahr in jenemZeitpunkt aufdenAGüber, inwelchemder

Beton(dieWare)dieSphäredesANverlässt.

§8–ErfüllungsortundGerichtsstand

8.1 DerErfüllungsortistderSitzdesAN.

8.2 IstderAGeinUnternehmer,so ist füralleStreitigkeitenausdiesemVertragdas

für den Sitz des AN örtlich und sachlich zuständige ordentliche Gerichtmaßgebend.

8.3 EsgiltösterreichischesRecht.UN‐KaufrechtfindetkeineAnwendung.

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FÜR TRANSPORTBETON UND BETONPUMPLEISTUNGEN

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S11

Preisliste Raum NÖ-Süd, Wien und Eisenstadt 01/2017

INFORMATIONSBLATT ZUR NACHBEHANDLUNG VON BETON

NACHBEHANDLUNG BEI HEISSER WITTERUNG:

Bei Lufttemperaturen mit einer Tagesspitze von 28°C und darüber sind bes. Maßnahmen vorzusehen:Jeder verdichtete frische Beton muss unmittelbar nach dem Einbau nachbehandelt werden, um rasches Austrocknen und somit Risse zu verhindern. Das passiert durch folgende Maßnahme:

• Besprühen der Oberfläche mit einem Nachbehandlungsmittel (Verdunstungsschutz): Dieses bildet einen luftabschließenden Film auf der Betonfläche, das Auftragen erfolgt am Besten mit einer Malerspritze. Es ist soviel auf die noch feuchte Oberfläche aufzutragen, dass das Mittel gerade nicht abrinnt bzw. auf waagrechten Flächen keine Pfützen bildet.

• Nachbehandlung durch Aufsprühen von Wasser: Das Besprühen der Oberfläche soll kontinuierlich erfolgen, sodass keine zwischenzeitliche Austrocknung erfolgt. Bei Unterbrechungen würde sich der Beton erwärmen und durch das erneute Besprühen abgeschreckt werden, wodurch Risse entstehen.

Seitenflächen können zum Schutz vor zu schnellem Austrocknen später als üblich ausgeschalt werden (3 Tage statt 1 – 2 Tage).

NACHBEHANDLUNG BEI KALTER WITTERUNG:

• Damit der junge Beton keinen Schaden erleidet, muss er auf mind. +5°C gehalten werden. Der eingebrachte Beton wird dazu mit Strohmatten oder anderen Dämmstoffen z.B. Styropor abgedeckt. Auch die Schalung muss mit Stroh- matten oder ähnlichem warm gehalten werden. Von Vorteil ist das Abdecken mit Folien als Schutz gegen Austrocknung. Am Besten ist es, wenn zwischen Beton und Folie ein Luftspalt hergestellt wird (Polsterhölzer) – denn stillstehende Luft ist ein guter Dämmstoff.

• Bei Temperaturen unter -10°C oder bei dünngliedrigen Betonteilen genügt ein Abdecken nicht. Die frisch betonierten Bauteile müssen mit Schutzwänden eingehaust werden und durch Heizgeräte auf einer Temperatur von mind. +5°C gehalten werden.

• Der Beton darf erst dem Frost ausgesetzt werden, wenn eine Druckfestigkeit von >_ 5N/mm2 erreicht wurde (Gefrierbeständigkeit)

• Frischbeton darf auf gefrorenem Untergrund oder gefrorenem Beton nicht aufgebarcht werden!

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S12

ACHTUNG: Dieses Datenblatt entspricht nicht den Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter gemäß REACH und stellt daher nur ein Datenblatt mit Sicherheits- und Gefahrenhinweisen für die Verwendung von Frischbeton dar.

DER SICHERE UMGANG MIT FRISCHEM BETON AM BAU

Als Mitgliedsbetrieb des Güteverbandes Transportbeton liegt uns Ihre Sicherheit am Herzen. Beachten Sie daher bitte folgende Hinweise bei der Verarbeitung von Transportbeton:

ARBEITSHANDSCHUHE Beginnen Sie mit der Arbeit nicht ohne wasserdichte Arbeitshandschuhe. Für die Sicherheit Ihrer Hände sind diese absolut notwendig.

LANGE HOSE Ziehen Sie stets eine lange Hose an. Auch wenn eine kurze oft bequemer wäre, denken Sie an Ihre Beine! Die lange Hose ist eine notwendige Sicherheitsmaßnahme.

SCHUHE Das geeignetste Schuhwerk, das Sie beim Betonieren tragen können, sind Schutzstiefel. Am besten ist, wenn diese bis unter die Knie reichen.

SCHUTZBRILLE Nur durch das Tragen einer Schutzbrille, können Sie ge- fährliche Verletzungen im Bereich der Augen vermeiden.

ENTSORGUNGSHINWEISE Restbeton dem Recycling zuführen bzw. erhärteten Beton im Bauschuttaufbereitungsanlagen geben oder geordnet deponieren.

Xi, Reizend

B E T O N E N T H Ä L T

P Z - K L I N K E R ≤ 1 5 % G E W I C H T S-

A N T E I L E

• R36/38 Reizt die Augen und die Haut

• R41 Gefahr ernster Augenschäden • R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt

möglich

• S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen

• S24/25 Berührungen mit den Augen und der

Haut vermeiden • S26 Bei Berührung mit den Augen

gründlich mit Wasser abspülen und

einen Arzt konsultieren

• S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhand-schuhe und Schutzkleidung tragen

GEFAHR GEFAHR

• H318 Verursacht schwere Augenschäden. • H315 Verursacht Hautreizungen.

• P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/

Augenschutz tragen.

• P305+P351+P338+P310

BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.

Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach

Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort Vergiftungsinformationszentrale (01/4064343)

oder Arzt anrufen.

• P302+P352+P333+P313 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.

• P102: Darf nicht in die Hände von Kindern

gelangen.

ACHTUNG: Dieses Datenblatt entspricht nicht den Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter gemäß REACH und stellt daher nur ein Datenblatt mit Sicherheits- und Gefahrenhinweisen für die Verwendung von Frischbeton dar.

DER SICHERE UMGANG MIT FRISCHEM BETON AM BAU

Als Mitgliedsbetrieb des Güteverbandes Transportbeton liegt uns Ihre Sicherheit am Herzen. Beachten Sie daher bitte folgende Hinweise bei der Verarbeitung von Transportbeton:

ARBEITSHANDSCHUHE Beginnen Sie mit der Arbeit nicht ohne wasserdichte Arbeitshandschuhe. Für die Sicherheit Ihrer Hände sind diese absolut notwendig.

LANGE HOSE Ziehen Sie stets eine lange Hose an. Auch wenn eine kurze oft bequemer wäre, denken Sie an Ihre Beine! Die lange Hose ist eine notwendige Sicherheitsmaßnahme.

SCHUHE Das geeignetste Schuhwerk, das Sie beim Betonieren tragen können, sind Schutzstiefel. Am besten ist, wenn diese bis unter die Knie reichen.

SCHUTZBRILLE Nur durch das Tragen einer Schutzbrille, können Sie ge- fährliche Verletzungen im Bereich der Augen vermeiden.

ENTSORGUNGSHINWEISE Restbeton dem Recycling zuführen bzw. erhärteten Beton im Bauschuttaufbereitungsanlagen geben oder geordnet deponieren.

Xi, Reizend

B E T O N E N T H Ä L T

P Z - K L I N K E R ≤ 1 5 % G E W I C H T S-

A N T E I L E

• R36/38 Reizt die Augen und die Haut

• R41 Gefahr ernster Augenschäden • R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt

möglich

• S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen

• S24/25 Berührungen mit den Augen und der

Haut vermeiden • S26 Bei Berührung mit den Augen

gründlich mit Wasser abspülen und

einen Arzt konsultieren

• S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhand-schuhe und Schutzkleidung tragen

GEFAHR

• H318 Verursacht schwere Augenschäden. • H315 Verursacht Hautreizungen.

• P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/

Augenschutz tragen.

• P305+P351+P338+P310

BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.

Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach

Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort Vergiftungsinformationszentrale (01/4064343)

oder Arzt anrufen.

• P302+P352+P333+P313 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.

• P102: Darf nicht in die Hände von Kindern

gelangen.

Als Mitgliedsbetrieb des Güteverbandes Transportbeton liegt uns Ihre Sicherheit am Herzen. Beachten Sie daher bitte folgende Hinweise bei der Verarbeitung von Transportbeton:

ARBEITSHANDSCHUHEBeginnen Sie mit der Arbeit nicht ohne wasserdichte Arbeithandschuhe.Für die Sicherheit Ihrer Hände sind diese absolut notwendig.

LANGE HOSEZiehen Sie stets eine lange Hose an. Auch wenn eine kurze oft bequemer wäre, denken Sie an Ihre Beine! Die lange Hose ist eine notwendige Sicherheitsmaßnahme.

SCHUHEDas geeignetste Schuhwerk, das Sie beim Betonieren tragen können, sind Schutzstiefel. Am besten ist, wenn diese bis unter die Knie reichen.

SCHUTZBRILLENur durch das Tragen einer Schutzbrille, können Sie gefährliche Verletzungen im Bereich der Augen vermeiden.

BETON ENTHÄLTPZ-KLINKER <_ 15% GEWICHTSANTEILE

• R36/38 Reizt die Augen und die Haut• R41 Gefahr ernster Augenschäden• R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich• S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen• S24/25 Berührungen mit den Augen und der Haut vermeiden• S26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und einen Arzt konsultieren• S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutz- handschuhe und Schutzkleidung tragen

ENTSORGUNGSHINWEISERestbeton dem Recycling zuführen bzw. erhärteten Beton in Bauschuttaufbereitungsanlagen geben oder geordnet deponieren.

ACHTUNG: Dieses Datenblatt entspricht nicht den Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter gemäß REACH und stellt daher nur ein Datenblatt mit Sicherheits- und Gefahrenhinweisen für die Verwendung von Frischbeton dar.

• H318 Verursacht schwere Augenschäden• H315 Verursacht Hautreizungen• P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/ Augenschutz tragen• P305+P351+P338+P310 BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser aus- spülen. Sofort Vergiftungsinformationszentrale (01/4064343) oder Arzt anrufen• P302+P352+P333+P313 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.• P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

DER SICHERE UMGANG MIT FRISCHEM BETON AM BAU

ACHTUNG: Dieses Datenblatt entspricht nicht den Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter gemäß REACH und stellt daher nur ein Datenblatt mit Sicherheits- und Gefahrenhinweisen für die Verwendung von Frischbeton dar.

DER SICHERE UMGANG MIT FRISCHEM BETON AM BAU

Als Mitgliedsbetrieb des Güteverbandes Transportbeton liegt uns Ihre Sicherheit am Herzen. Beachten Sie daher bitte folgende Hinweise bei der Verarbeitung von Transportbeton:

ARBEITSHANDSCHUHE Beginnen Sie mit der Arbeit nicht ohne wasserdichte Arbeitshandschuhe. Für die Sicherheit Ihrer Hände sind diese absolut notwendig.

LANGE HOSE Ziehen Sie stets eine lange Hose an. Auch wenn eine kurze oft bequemer wäre, denken Sie an Ihre Beine! Die lange Hose ist eine notwendige Sicherheitsmaßnahme.

SCHUHE Das geeignetste Schuhwerk, das Sie beim Betonieren tragen können, sind Schutzstiefel. Am besten ist, wenn diese bis unter die Knie reichen.

SCHUTZBRILLE Nur durch das Tragen einer Schutzbrille, können Sie ge- fährliche Verletzungen im Bereich der Augen vermeiden.

ENTSORGUNGSHINWEISE Restbeton dem Recycling zuführen bzw. erhärteten Beton im Bauschuttaufbereitungsanlagen geben oder geordnet deponieren.

Xi, Reizend

B E T O N E N T H Ä L T

P Z - K L I N K E R ≤ 1 5 % G E W I C H T S-

A N T E I L E

• R36/38 Reizt die Augen und die Haut

• R41 Gefahr ernster Augenschäden • R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt

möglich

• S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen

• S24/25 Berührungen mit den Augen und der

Haut vermeiden • S26 Bei Berührung mit den Augen

gründlich mit Wasser abspülen und

einen Arzt konsultieren

• S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhand-schuhe und Schutzkleidung tragen

GEFAHR

• H318 Verursacht schwere Augenschäden. • H315 Verursacht Hautreizungen.

• P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/

Augenschutz tragen.

• P305+P351+P338+P310

BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.

Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach

Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort Vergiftungsinformationszentrale (01/4064343)

oder Arzt anrufen.

• P302+P352+P333+P313 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.

• P102: Darf nicht in die Hände von Kindern

gelangen.

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S13

Preisliste Raum NÖ-Süd, Wien und Eisenstadt 01/2017

ZUFAHRTSWEGE:Der Zufahrtsweg zur Baustelle sollte für das Fahrzeuggewichtvon bis zu 40 Tonnen und einer Fahrzeughöhe von ca. 4m ge-eignet sein.

AUFSTELLUNGSORT:Ist ausreichend Platz für die Betonpumpe mit vollständig aus-gefahrenen Stützen und den Fahrmischer vorhanden, oder benötigen Sie eine kleinere Pumpe?

Befinden sich der Aufstellplatz auf ebener Fläche?(Maximale Neigung von 3° zulässig!)

Bleibt ausreichend Platz, um die Betonpumpe und denFahrmischer zu passieren?(Gehweg 1,5m, Fahrbahn 3m!)

BELASTUNG:Die Stützen des Pumpfahrzeuges müssen vollständig auf festem Untergrund stehen, da sehr hohe Belastungen auftreten können. Hält der Boden den Stützlasten von bis zu 25 Tonnen stand?

SICHERER ARBEITSPLATZ:Kann dieser Mindestabstand nicht eingehalten werden,müssen Sie unbedingt das zuständige Elektrizitätswerkzu Rate ziehen.

Tipp: Telefonnummer ist am Mast ersichtlich – Abschaltungist nicht kostenpflichtig.

INFORMATIONSBLATT – SICHERES BETONIEREN

Sicherheitsabstand Trockenheit Nebel/Regen

bis 1 kV (Straßenbahn, U-Bahn) 1 m 2 mbis 110 kV (S-Bahn) 3 m 6 mbis 220 kV (Eisenbahn) 4 m 8 mUnbekannte Spannung 5 m 10 m

Sicherheitsabstand

Sicherheitsabstand Trockenheit Nebel/Regen

bis 1 kV (Straßenbahn, U-Bahn) 1 m 2 mbis 110 kV (S-Bahn) 3 m 6 mbis 220 kV (Eisenbahn) 4 m 8 mUnbekannte Spannung 5 m 10 m

Sicherheitsabstand

Sicherheitsabstand Trockenheit Nebel/Regen

bis 1 kV (Straßenbahn, U-Bahn) 1 m 2 mbis 110 kV (S-Bahn) 3 m 6 mbis 220 kV (Eisenbahn) 4 m 8 mUnbekannte Spannung 5 m 10 m

Sicherheitsabstand

Sicherheitsabstand Trockenheit Nebel/Regen

bis 1 kV (Straßenbahn, U-Bahn) 1 m 2 mbis 110 kV (S-Bahn) 3 m 6 mbis 220 kV (Eisenbahn) 4 m 8 mUnbekannte Spannung 5 m 10 m

Sicherheitsabstand

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PEHOFER GMBH

TRANSPORTBETON

WIENERSTR. 129

2620 NEUNKIRCHEN

02635-68 028

DW 38

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