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Maßnahmen im Trauerfall
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Klemensborn 102& Velberter Str. 6645239 Essen-Werden
Tel.: 0201 - 49 13 71Fax: 0201 - 49 25 83
Bestattungen
Schäfer & SohnGmbH
Anfahrt zum Klemensborn 102Nachträgliche maßnahmen
Und alles Tun
Von der Essener Innenstadt Fahren Sie die B224 in Richtung Velbert. Hinter dem Bredeneyer Berg überqueren Sie in Höhe des Werdener S-Bahnhofes links die Ruhrbrücke. Biegen Sie hinter der Brücke rechts in die Bungertstraße ab. Folgen Sie der Bungertstraße bis zum Ende. Hier biegen Sie rechts in den Klemensborn ein. Fahren Sie etwa 250 Meter bergauf in Richtung Jugendherber-ge. Hinter der Kreuzung Kellerstraße/An der Stadtmauer finden Sie uns im Haus Nummer 102. Ein öffentlicher Parkplatz befindet sich direkt an der Kreuzung Klemensborn/Keller-straße.
Von der A52 Fahren Sie von der A52 bei der Abfahrt Kettwig ab. Folgen Sie dem Schuirweg in Richtung Werden. Am Ende des Schuirwegs biegen Sie links auf die Ruhrtalstraße ab. Folgen Sie der Ruhrtalstraße bis Höhe des Werdener S-Bahnhofes und biegen Sie hier rechts auf die Ruhrbrücke ab. Biegen Sie hinter der Brücke rechts in die Bungertstraße ab. Folgen Sie der Bungertstraße bis zu Ihrem Ende. Hier biegen Sie rechts in den Klemensborn ein. Fahren Sie etwa 250 Meter bergauf in Richtung Jugendherberge. Hinter der Kreuzung Keller-straße/An der Stadtmauer finden Sie uns im Haus Nummer 102. Ein öffentlicher Parkplatz befindet sich direkt an der Kreuzung Klemensborn/Kellerstraße.
Von VelbertFahren Sie die B224 in Richtung Essen/Solingen. Folgen Sie nach dem Ortseingangsschild Essen-Werden lange der B224 (Velberter Straße). An der Kreuzung Velberter Straße/Kel-lerstraße biegen Sie links in die Kellerstraße ab. Folgen Sie der Kellerstraße bis zum Ende. Biegen Sie hier links auf den Klemensborn ab. Nach 50 Metern haben Sie unser Institut im Haus Nummer 102 erreicht. Ein öffentlicher Parkplatz befindet sich direkt an der Kreuzung Klemensborn/Kellerstraße.
Ein Jegliches hat seine Zeit
Bestattungen
Schäfer & SohnGmbH
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Nachträgliche Maßnahmen
Folgende Maßnahmen sind nach der Beisetzung eines Angehörigen oder Bekannten einzuleiten:
- Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)- Wohnung kündigen - Telefon und Zeitungen abbestellen - Bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten den weiterführenden Rentenanspruch geltend machen - Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung - Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen - Umbestellung der Post - Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern - Fälligkeit von Terminzahlungen - Regulierung der Heizungsanlage - Benachrichtigung der Kunden - Einschaltung eines Rechtsanwalts/Notars - Einschaltung eines Steuerberaters - Für Beamte: Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst
Ein modernes, seriöses Bestattungsinstitut betreut Sie vor, während und nach der Beisetzung in allen die Bestattung betreffenden Fragen. Wir beraten Sie gerne kostenfrei und unverbindlich über alle Möglichkeiten des Bestattungswe-sens und der Bestattungsvorsorge.
Klemensborn 102
Velberter Str. 66
RentenantragSofortige Maßnahmen Rentenantrag
Ein Jegliches hat seine Zeit Unter dem Himmel Hat seine Stunde
Wenn sich ein Todesfall in der Verwandtschaft oder Bekan-ntschaft ereignet hat, ist guter Rat gefragt. Um Ihnen einen Leitfaden für diesen Fall an die Hand zu geben, haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
Sofortige Maßnahmen
Folgende Maßnahmen sind im Todesfall eines Angehörigen oder Bekannten sofort einzuleiten:
- Den Arzt (möglichst Hausarzt) benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist - Überführungen zu einem Friedhof müssen lt. Bestattungs- gesetz NRW spätestens nach 36 Stunden vorgenommen worden sein- Die Todesbescheinigung vom Arzt ausstellen lassen, wenn der Sterbefall in der Wohnung eingetreten ist - Ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl informieren und Besprechungstermin verabreden- Adressen für Anschriften der Trauerbriefe zusammenstellen - Weitere Angehörige und Freunde benachrichtigen
Begleitende Maßnahmen
Folgende Unterlagen werden für die Beisetzung eines Angehörigen oder Bekannten benötigt:
- Personalausweis des Verstorbenen - Todesbescheinigung (möglichst vom Hausarzt), wenn der Tod im Hause eingetreten ist- (Bei Ledigen) Geburtsurkunde - (Bei Verheirateten) Stammbuch oder Heiratsurkunde - (Bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Stammbuch- (Bei Verwitweten) Stammbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners - ggf. Versichertenkarte der Krankenkasse- ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag - ggf. Versicherungsunterlagen (Policen)
Mit dem Tod eines nahen Verwandten entsteht nicht nur menschlich eine Lücke, sondern es werden auch für viele mittelbar wirtschaftliche Fragen akut. Wie können die Hinterbliebenen ihren Rentenanspruch sichern?
Die Witwen-/Witwerrente
I. Wenn der Verstorbene keine Rente bezogen hat
Folgende Unterlagen sind der Rentenantragsstelle nach der Beisetzung ggf. vorzulegen:
- Sterbeurkunde und Familienstammbuch- Gültiger Personalausweis/Pass (Witwe/Witwer)- Kontoverbindung des Antragstellers- Sämtliche Versicherungsunterlagen der/des Verstorbenen- Letzter eigener Rentenbescheid des Rentenantragstellers (z.B. Versichertenrente aus der Rentenversicherung, Pension aus der Beamtenversorgung, Versichertenrente aus der Knappschaft)- Letzte Gehaltsbescheinigung des Rentenantragstellers bei Berufstätigkeit (Erwerbsbezüge/Beamtenbezüge)- Für Freiberufler: ggf. letzter Bescheid bezüglich Rente aus berufsständiger Versorgung (Versorgungswerk der kammerfähigen freien Berufe, z.B. Ärzte, Apotheker)- ggf. Flüchtlingsausweise (Verstorbener/Verstorbene und Antragsteller)- Bei Geburtsjahrgängen ab 1921: Geburtsurkunde der Kinder
II. Wenn der Verstorbene Rente bezogen hat
Folgende Unterlagen sind der Rentenantragsstelle nach der Beisetzung ggf. vorzulegen:
- Sterbeurkunde und Familienstammbuch- Gültiger Personalausweis/Pass (Witwe/Witwer)- Kontoverbindung des Antragstellers- Letzter Rentenbescheid der/des Verstorbenen- vollständiger Rentenverlauf der/des Verstorbenen- Lehr-(Gesellenbrief), evtl. Lehrvertrag der/des Verstorbenen
- Letzter eigener Rentenbescheid des Rentenantragstellers (z.B.Versichertenrente aus der Rentenversicherung, Pension aus der Beamtenversorgung, Versichertenrente aus der Knappschaft)- Letzte Gehaltsbescheinigung des Rentenantragstellers bei Berufstätigkeit (Erwerbsbezüge/Beamtenbezüge)- Für Freiberufler: ggf. letzter Bescheid bezüglich Rente aus berufsständiger Versorgung (Versorgungswerk der kammerfähigen freien Berufe, z.B. Ärzte, Apotheker)- ggf. Flüchtlingsausweise (Verstorbener/Verstorbene und Antragsteller)- Bei Geburtsjahrgängen ab 1921: Geburtsurkunde der Kinder
Die Waisenrente
Folgende Unterlagen sind der Rentenantragsstelle nach der Beisetzung ggf. vorzulegen:
Bei Waisen bis 18. Lebensjahr:- Geburtsurkunde
Bei Waisen über 18. Lebensjahr bis 25. Lebensjahr:- Geburtsurkunde- Schul-, Studien- oder Berufsausbildungsbescheinigung
Die Halbwaisenrente wird bis zum 27. Lebensjahr ausgezahlt (Insofern die Halbwaise sich noch in Ausbildung befindet).
Essener Rentenantragsstellen
Versicherungsamt der Stadt Essen Rathaus, 7. Etage, Porscheplatz, 45121 EssenDeutsche RentenversicherungLindenallee 6, 45127 Essen
Ein modernes, seriöses Bestattungsinstitut sollte für Sie be-reits vor der Beisetzung die Beantragung der Drei-Monats-Übergangsrente für Witwen und Witwer vornehmen.