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Treffen der Vertreter der Gesellenprüfungsausschüsse LV Metall Niedersachsen /Bremen 21. und 22. September 2010 in Göttingen

Treffen der Vertreter der Gesellenprüfungsausschüsse LV Metall Niedersachsen /Bremen

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Treffen der Vertreter der Gesellenprüfungsausschüsse LV Metall Niedersachsen /Bremen 21. und 22. September 2010 in Göttingen. Der neue Ausbildungsschwerpunkt Zerspanungstechnik im Ausbildungsberuf Feinwerkmechaniker Verordnung Ausbildungsablauf Prüfungsanforderungen Berufsschule. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Treffen der Vertreter der Gesellenprüfungsausschüsse  LV Metall Niedersachsen /Bremen

Treffen der Vertreter der Gesellenprüfungsausschüsse

LV Metall Niedersachsen /Bremen

21. und 22. September 2010 in Göttingen

Page 2: Treffen der Vertreter der Gesellenprüfungsausschüsse  LV Metall Niedersachsen /Bremen

Der neue Ausbildungsschwerpunkt Zerspanungstechnik

im Ausbildungsberuf Feinwerkmechaniker

– Verordnung– Ausbildungsablauf– Prüfungsanforderungen– Berufsschule

Page 3: Treffen der Vertreter der Gesellenprüfungsausschüsse  LV Metall Niedersachsen /Bremen

Antrag aus der MV des BVM in 2007:

„Zerspanungsmechaniker“ auch als Handwerksberuf einzuführen.

Ausbildung im Beruf Feinwerkmechaniker

Der aktuelle Stand in 2007 zur Ausbildung im Beruf Feinwerkmechaniker war:

•Zusammenschluss von 4 Ausbildungsberufen

•2002 in Kraft getreten

3 Ausbildungsschwerpunkte

Gesellenprüfung für alle gleich, d.h. gleiche Aufgabenstellung unabhängig vom Ausbildungsschwerpunkt

Berufsschule Differenzierung im 3. / 4. Ausbildungsjahr

Der neue Ausbildungsschwerpunkt Zerspanungstechnik

Dazu die nachfolgende Grafik:

Page 4: Treffen der Vertreter der Gesellenprüfungsausschüsse  LV Metall Niedersachsen /Bremen

Ausb

ildun

gsz

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3,5

Jahre

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3.+4. Lehrjahr

Fachstufe

Ausbildung Feinwerkmechaniker

Teil 1 GP

SP M

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SP W

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SP F

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Teil 2 GesellenprüfungEine Gesellenprüfung,unabhängig vom

Schwerpunkt

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Situation nach der Neuordnung 2002:

Feinwerkmechaniker deckt Ausbildung zum Zerspaner mit ab

Modell aus Baden – Württemberg , SP Maschinenbau Vertiefung Zerspanungstechnik

Zerspanungsmechaniker nach BBIG geregelt, Ausbildung im Handwerk möglichIm 3. und 4. AusbildungsjahrVertiefung im Betrieb, Wahl von 4 EinsatzgebietenIn der Regel Drehmaschinensysteme, Fräsmaschinensysteme

Der neue Ausbildungsschwerpunkt Zerspanungstechnik

Page 6: Treffen der Vertreter der Gesellenprüfungsausschüsse  LV Metall Niedersachsen /Bremen

Eigenständiger Ausbildungs- Schwerpunkt Zerspanungstechnik

im Beruf Feinwerkmechaniker

•Gemeinsame berufliche Grundbildung

•Wechselmöglichkeit innerhalb des Ausbildungsberufes vor Erreichen der Fachstufe

•Gesellenprüfung Teil 2 lässt eigene Aufgaben zu

•Einbindung in handwerkliches Aus- und Fortbildungssystem

•Gleiche Berufsschule im 1. und 2. Lehrjahr

•Berufsschule in der Fachstufe > Anbindung an Zerspanungsmechaniker

Dazu die nachfolgende Grafik:

Jetzt Neu geregelt

Der neue Ausbildungsschwerpunkt Zerspanungstechnik

Page 7: Treffen der Vertreter der Gesellenprüfungsausschüsse  LV Metall Niedersachsen /Bremen

Ausb

ildun

gsz

eit

3,5

Jahre

Teil 2 GP

2. Lehrjahr

1. Lehrjahr

Ausbildung Feinwerkmechaniker SP Zerspanungstechnik

Teil 1 GP

Gesellenprüfung mit Aufgaben

nur für diesen Schwerpunkt

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Page 8: Treffen der Vertreter der Gesellenprüfungsausschüsse  LV Metall Niedersachsen /Bremen

Der neue Ausbildungsschwerpunkt Zerspanungstechnik

Verordnung – Ausbildungsablauf - Prüfungsanforderungen – Berufsschule

§1 Staatliche Anerkennung des AusbildungsberufesDer Ausbildungsberuf Feinwerkmechaniker und Feinwerkmechanikerin wird

gemäß § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 19, der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.

§2 Dauer der BerufsausbildungDie Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.

§ 3Struktur der BerufsausbildungDie Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die

Ausbildung in einem der Schwerpunkte

1. Maschinenbau, 2. Feinmechanik, 3. Werkzeugbau oder 4. Zerspanungstechnik

Page 9: Treffen der Vertreter der Gesellenprüfungsausschüsse  LV Metall Niedersachsen /Bremen

Der neue Ausbildungsschwerpunkt Zerspanungstechnik

Verordnung – Ausbildungsablauf - Prüfungsanforderungen – Berufsschule

§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im

Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine vom Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.

(2) Die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker / zur Feinwerkmechanikerin gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):

1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,3. …..

15. Bearbeiten auf Werkzeugmaschinen,…..

Page 10: Treffen der Vertreter der Gesellenprüfungsausschüsse  LV Metall Niedersachsen /Bremen

Verordnung – Betrieblicher Ausbildungsablauf - Prüfungsanforderungen

– Berufsschule

Teil des Ausbildungs-berufsbildes

Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Berücksich tigung des selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind

zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbil dungsjahr

1 2 3/4

1 2 3 4

1 Planen und Steuern von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Be urteilen der Arbeits ergebnisse

(§ 4 Absatz 2 Nummer 6)

a) Auftragsbezogene Unterlagen beschaffen und auf Vollständigkeit prüfen

b) Arbeitsauftrag analysieren und die technische Umsetzbarkeit in der Fertigung beurteilen

c) Fertigungsverfahren und Prozessschritte festlegend) Maschine nach Werkstückanforderung auswählen

4*

a) Werkzeuge und Schneidstoffe unter Beachtung der Fertigungsverfahren, des zu bearbeitenden Werkstoffes, der Bearbeitungsstabilität und der Werkstückgeometrie festlegen

b) Fertigungsparameter in Abhängigkeit von Werkstück, Werkstoff, Werkzeug und Schneidstoff festlegen

4

Schwerpunkt Zerspanungstechnik

Page 11: Treffen der Vertreter der Gesellenprüfungsausschüsse  LV Metall Niedersachsen /Bremen

2 Montieren und Inbetriebnehmen

(§ 4 Absatz 2 Nummer 17)

a)Werkstückspannmittel vorbereiten, montieren und ausrichtenb)Werkzeugspannmittel vorbereiten und Werkzeuge spannenc)Werkzeugkorrekturdaten ermitteln und abspeichernd)Fertigungsparameter einstellen und eingebene)Einrichtungen für Hilfs- und Betriebsstoffe vorbereitenf)Schutzeinrichtungen montieren und Funktionsfähigkeit überprüfeng)Testlauf an eingerichteten Werkzeugmaschinen durchführen

4

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3 Bearbeiten auf Werkzeugmaschinen

(§ 4 Absatz 2 Nummer 15)

a) Zerspanbarkeit von Werkstücken unter Berücksichtigung der stofflichen Zusammensetzung, des Anlieferungszustandes und des Wärmebehandlungszustandes beurteilen

b) Zerspanungsprozess unter Beachtung von wirtschaftlichen Faktoren sowie der Sicherheitsvorschriften durchführen

c) Werkstücke aus verschiedenen Werkstoffen mit unterschiedlichen spanabhebenden Fertigungsverfahren nach technischen Unterlagen fertigen

d) Fertigungsprozesse überwachen und optimieren, Qualität und Quantität durch Optimieren der Prozessparameter lenken

e) Fehler im Fertigungsablauf erkennen und analysieren, Ursachen ermitteln und beheben

f) Maschinenbedingt Störungen beheben oder Beseitigung veranlassen

g) Sicherheitseinrichtungen kontrollieren und deren Funktion sicherstellen

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Page 13: Treffen der Vertreter der Gesellenprüfungsausschüsse  LV Metall Niedersachsen /Bremen

Der neue Ausbildungsschwerpunkt Zerspanungstechnik

Verordnung – Ausbildungsablauf - Prüfungsanforderungen –

Berufsschule

§ 7 Teil 1 der Gesellenprüfung

(1) Teil 1 der Gesellenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

(2) Teil 1 der Gesellenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für die ersten drei Ausbildungshalbjahre aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist .

Teil 1 wie bisher für alle Schwerpunkte gleiche Anforderungen / Aufgabenstellung

Page 14: Treffen der Vertreter der Gesellenprüfungsausschüsse  LV Metall Niedersachsen /Bremen

Der neue Ausbildungsschwerpunkt Zerspanungstechnik

Verordnung – Ausbildungsablauf - Prüfungsanforderungen –

Berufsschule

§ 8 Teil 2 der Gesellenprüfung

(1) Der Teil 2 der Gesellenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

(2) Teil 2 der Gesellenprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:1. Kundenauftrag, 2. Fertigungstechnik, 3. Funktionsanalyse und4. Wirtschafts- und Sozialkunde.

Page 15: Treffen der Vertreter der Gesellenprüfungsausschüsse  LV Metall Niedersachsen /Bremen

Der neue Ausbildungsschwerpunkt Zerspanungstechnik

Verordnung – Ausbildungsablauf - Prüfungsanforderungen –

Berufsschule

(3) Für den Prüfungsbereich Kundenauftrag bestehen folgende Vorgaben:Der Prüfling soll nachweisen, dass er a) die Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung

wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und umsetzen,

b) Material disponieren, Bauteile zu Baugruppen montieren, einstellen und in Betrieb nehmen, und

c) Fehler und Störungen in Geräten, Maschinen, Anlagen und Steuerungen systematisch feststellen, eingrenzen und beheben, oder Fertigungsprozesse überwachen, optimieren und Werkstücke fertigen kann;

Page 16: Treffen der Vertreter der Gesellenprüfungsausschüsse  LV Metall Niedersachsen /Bremen

Der neue Ausbildungsschwerpunkt Zerspanungstechnik

Verordnung – Ausbildungsablauf - Prüfungsanforderungen –

Berufsschule 2.) Anfertigen, Prüfen, Montieren, Inbetriebnehmen und Instandsetzen von Werkzeugen,

Vorrichtungen, Formen, Geräten, Systemen, Maschinen oder deren Bauteile einschließlich Arbeitsplanung, Ändern und Optimieren von Programmen für numerisch gesteuerte Geräte, Maschinen oder Anlagen sowie das Erstellen einer Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen;

3.) der Prüfling soll im Prüfungsbereich Kundenauftrag eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht durchführen und dokumentieren sowie ausgehend von der durchgeführten Arbeitsaufgabe ein Fachgespräch führen; durch das Fachgespräch soll der Prüfling insbesondere zeigen, dass er Kundenaufträge annehmen und dabei Kundenprobleme und –wünsche erkennen, fachbezogene Probleme und deren Lösungen kundenbezogen darstellen kann;

4.) die Prüfungszeit beträgt 16 Stunden; innerhalb dieser Zeit soll das Fachgespräch in insgesamt höchstens 30 Minuten durchgeführt werden;

5.)die Ausführung der Arbeitsaufgabe einschließlich der Dokumentation ist mit 70 Prozent

und das Fachgespräch mit 30 Prozent zu gewichten

Page 17: Treffen der Vertreter der Gesellenprüfungsausschüsse  LV Metall Niedersachsen /Bremen

Der neue Ausbildungsschwerpunkt Zerspanungstechnik

Verordnung – Ausbildungsablauf - Prüfungsanforderungen –

Berufsschule

(4) Für den Prüfungsbereich Fertigungstechnik bestehen folgende Vorgaben:Der Prüfling soll nachweisen, dass er….d) die für die Herstellung und Montage oder maschinelle Fertigung

erforderlichen Komponenten, Werkzeuge und Hilfsmittel unter Beachtung von technischen Regeln auswählen, sowie entsprechende Pläne berücksichtigen, anpassen und Arbeitsschritte planen und

……

Page 18: Treffen der Vertreter der Gesellenprüfungsausschüsse  LV Metall Niedersachsen /Bremen

Der neue Ausbildungsschwerpunkt Zerspanungstechnik

Verordnung – Ausbildungsablauf - Prüfungsanforderungen –

Berufsschule 5) Für den Prüfungsbereich Funktionsanalyse bestehen folgende Vorgaben:

1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er a) Probleme aus Fertigung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung analysieren,

b) die mechanischen und elektrischen Komponenten, die Werkzeuge und Hilfsmittel unter Beachtung der technischen Regel auswählen,

c) Montage- oder Fertigungspläne anpassen, die Arbeitsschritte unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes planen und durchführen, Maßnahmen zur Montage, Inbetriebnahme, Instandhaltung oder maschineller Fertigung unter Berücksichtigung technischer Unterlagen und betrieblicher Abläufe planen…kann

2. dem Prüfungsbereich sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:Beschreiben der Vorgehensweise zur Fertigung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung sowie zur systematischen Eingrenzung von Fehlern in technischen Systemen oder an Bauteilen nach vorgegebenen Anforderungen;

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Der neue Ausbildungsschwerpunkt Zerspanungstechnik

Verordnung – Ausbildungsablauf - Prüfungsanforderungen – Berufsschule

Empfehlung:

…die Auszubildenden des neuen Schwerpunkts „Zerspanungstechnik“ werden zusammen mit den Zerspanungsmechanikern in den Lernfeldern 9-13 des Zerspanungsmechanikers beschult.

Dies ist mit der KMK abgestimmt.

Änderungen im Rahmenlehrplan wurden nicht vorgenommen.

Daher war im Einvernehmen mit dem BMBF im Neuordnungsverfahren eine gemeinsame Sitzung mit KMK- Vertretern nicht erforderlich.

Page 20: Treffen der Vertreter der Gesellenprüfungsausschüsse  LV Metall Niedersachsen /Bremen

Die weiteren Schritte

•Betrieblicher Ausbildungsplan ist erarbeitet worden und kann beim BVM bestellt werden

•Erarbeitung ÜBL Kurse –

•Grundstufe ist angepasst, Länderförderung ist zu beantragen

•Inhalte der Fachstufe festlegen, Förderung beantragen

•Zusammenarbeit mit Anbietern von Prüfungsaufgaben, damit geeignete Prüfungsaufgaben vorbereitet werden können.

•Ergänzung der Meisterprüfungsverordnung

Die Verordnung ist zum 1. August 2010 in Kraft getreten

Der neue Ausbildungsschwerpunkt Zerspanungstechnik

Page 21: Treffen der Vertreter der Gesellenprüfungsausschüsse  LV Metall Niedersachsen /Bremen

Die Verordnung finden Sie auf den Internetseiten des Metallhandwerks unter:

www.intern.metallhandwerk.de

> Beruf und Bildung > Ausbildung > Ausbildungsverordnungen,

des Weiteren auch Rahmenlehrpläne und ÜBL Kurse

Der neue Ausbildungsschwerpunkt Zerspanungstechnik