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TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt
BM Politische Systeme
Sicherung und Bändigung von Herrschaftsmacht
TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt
Gliederung der Vorlesung
I. Was ist Politik?II. Was ist ein ‚politisches System‘?III. Warum und wie vergleicht man politische Systeme?IV. Wie läßt sich politische Macht ausüben und
bändigen?V. Welche Arten politischer Systeme gibt es?
VI. Wie wandeln sich politische Systeme? VII. Welche Strukturen und Funktionen besitzen die
zentralen Elemente moderner politischer Systeme?
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Gliederung des Gedankengangs
Warum soll es überhaupt politische Ordnung, Herrschaft oder die Institution des Staates geben?
Wie läßt sich die Macht des Staates begrenzen und kontrollieren?
Im einzelnen: Wie was meinen und wie funktionieren ... Rechtsstaatlichkeit Gewaltenteilung Demokratie Liberalismus?
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zentrale politische Herausforderungen
Wie läßt sich ...(Bürger-) Krieg vermeiden?friedliches Zusammenleben von
Menschen sichern?dabei ein Höchstmaß an persönlicher
Freiheit gewährleisten?
Antwort: Aufbau guter politischer Systeme
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Rahmenbedingungen von politischer Systembildung sind ...
die natürliche Sozialität von Menschen in Kleingruppen Aristoteles als wichtigster Theoretiker: Mensch ist zóon
politikón Folge unter anderem: Vision des Anarchismus
die faktische Xenophobie von Menschen gegenüber den Mitgliedern anderer Gruppen und somit Unfriedlichkeit zwischen Gruppen Thomas Hobbes als wichtigster Theoretiker: ‚Krieg aller
gegen alle‘ Folge unter anderem: Autoritarismus attraktiv als ‚letzter
Ausweg‘ politischer Ordnungssicherung
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Der ‚Große Leviathan‘
Kleingruppenregeln ihre internen Beziehungen
auf der Grundlage von ‚natürlicher Sozialität‘
zwischen Kleingruppen:• Xenophobie, Unfriedlichkeit• ‚Krieg aller gegen alle‘
geben ihr natürliches Recht auf Gewalt-anwendung zur Selbstverteidigung an eine Zentralstelle
schaffen so den ‘Staat‘ erhalten dafür
Sicherheit im Inneren
Schutz nach außen
‚GroßerLeviathan‘
anderer Staatanderer
Staatanderer Staat
Unsicherheit
Schutzlosigk
eit
= Wert des ‚Staates‘
Erweiterung der akzeptiertenGruppe: ‚Kosmopolitismus‘
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Doppelaufgabe einer guten politischen Ordnung
Es muß verläßliche Herrschaftsmacht aufgebaut und gesichert werden. historische ‚Lösung‘: Erfindung und
Wertschätzung von ‚Staatlichkeit‘ seit knapp 10.000 Jahren beim Übergang zur Seßhaftigkeit (‚neolithische Revolution‘)
Es muß die entstandene und erwünschte Staatsmacht gebändigt und begrenzt werden.scheinbares Paradox: Autoritarismus
Anarchismus
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Herrschaftsaufbau und Systembildung
Politische Systembildung beginnt mit dem Aufbau von Herrschaft.
Der Aufbau nachhaltig wirkungsvoller Herrschaft verlangt Antworten auf zwei Fragen: (Wie) Wird die Herrschaftsmacht gesichert? (Wie) Wird die tatsächlich ausgeübte Herrschaftsmacht
gebändigt?
Von den Antworten auf beide Fragen hängt ab, ob legitime oder illegitime Herrschaft entsteht.
Achtung: Es ist historisch nicht die Regel, daß der Aufbau stabiler Herrschaftsmacht gelingt!
Vielmehr historisch üblich und in Gestalt ‚gescheiterter Staaten‘ heute wiederkehrend: ausgedehnte herrschaftslose Räume mit instabilen und oft eher clanartigen als fest institutionalisierten machtausübenden Gruppen !
‚Sta
atlic
hkeit‘ =
Au
sn
ah
me !
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Herrschaft
Herrschaft ist die verläßliche Chance, für einen Befehl angebbaren Inhalts Gehorsam zu finden (Max Weber).
Ein politisches System erbringt nur auf der Basis gesicherter Herrschaft seine Leistung, für eine Gesellschaft verläßlich allgemein verbindliche
Regelungen und Entscheidungen herzustellen sowie durchzusetzen.
Herrschaft kann von den Regierten als zu Recht ausgeübt (‚legitim‘) oder als zu Unrecht ausgeübt (‚illegitim‘) angesehen werden (‚Legitimitätsglaube‘).
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Legitimität
... ist „Geltung von Herrschaft als rechtens“, d.h. als zu Recht ausgeübt(Max Weber).
Zu welchem Grad Herrschaft legitim ‚ist‘, hängt allein davon ab, wie sehr die Regierten die über sie ausgeübteHerrschaft für legitim halten.( Legitimitätsglaube)
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Legitimitätsglaube
Aus drei Gründen halten Menschen typischerweise Herrschaft für legitim (Max Weber) :weil es mit dem Herrschaftssystem ‚eben so ist‘ oder
‚immer schon so war‘ (= traditionale Legitimität)weil der Inhaber der Herrschaftsmacht persönlich
überzeugt (= charismatische Legitimität)weil es vernünftige und als solche akzeptierte
Gründe gibt, bestehende Herrschaft als zu Recht ausgeübt zu empfinden (= rationale Legitimität)
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Entstehung von Staatlichkeit
Einführung und Durchsetzung des Monopols auf legitime physische Zwangsgewalt bei einem zu genau diesem Zweck errichteten politischen System.
ausnahmeartige Systematisierung dieses Monopols dahingehend, daß ...auf einem abgegrenzten Gebiet (Staatsgebiet) über die dort lebenden Menschen (Staatsvolk)Zwangsgewalt ausgeübt wird, die von einer
einheitlichen Zentralstelle ausgeht (Staatsgewalt).
Kristallisationspunkte von ‚Staatlichkeit‘
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typische Kristallisationspunkte von Staatlichkeit
ziemlich dichte Besiedelung mit einer Produktionsstruktur, die auch Anreize für aktiven wie passiven Fernhandel setzt
Notwendigkeit aufwendiger gemeinsamer Anstrengungen, z.B. in Wasserbaukulturen
Notwendigkeit, ein besiedeltes und vergleichsweise reiches Gebiet gegen Invasions-, Siedlungs- oder Annexionsdruck von außen zu sichern, z.B. an Grenze von Seßhaften und Nomaden oder von hegemoniebestrebten Mächten
‚Export‘ von Staatlichkeit, z.B. seitens der Kolonialmächte in viele Gebiete Afrikas
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Vorzüge von Staatlichkeit
Bannung der Gefahr des Bürgerkriegs, Chancen friedlicher Entwicklung im Inneren.
Effektivierung der Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Staates: wirksame Fiskalsysteme rationale Verwaltungsstrukturen Erzeugung eines – ggf. nach
Gerechtigkeitsgesichtspunkten staatlich umzuverteilenden – ‚Mehrprodukts‘.
Klare institutionelle Ansatzpunkte für die Bändigung und Begrenzung von Staatsmacht.
Kosten von ‚Staatlichkeit‘
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‚Kosten‘ von Staatlichkeit
wirtschaftliche Kosten: teuer sind Armeen und Verwaltungen (‚harter Kern‘ von Staatlichkeit), desgleichen jene sozialstaatlichen Leistungsstrukturen, nach deren Umfang heute oft die Legitimität von Staatsgewalt bemessen wird. das heißt: Staatlichkeit ‚funktioniert‘ ohnehin erst ab einem
Mindestmaß an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit! politische Kosten: Durchsetzung des eines staatlichen Waffen-
und Bewaffnetenmonopols, Notwendigkeit der Unterdrückung von Aufständen, Mißlingen ‚guten Regierens‘ mit erheblichen Folgelasten für die Legitimitätslage
soziale Kosten: schwer durchzusetzender oder durchzuhaltender Verzicht auf Sozialstrukturen und Kulturmuster, die sich schlecht mit einem hierarchischen Institutiongefüge vertragen (z.B. stets Nomadentum, oft auch auf Eigenleben bedachte ethnische Vielfalt)
Transaktionskosten sowohl von Verfassungsstaatlichkeit als auch von Diktatur
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Bändigung der Staatsmacht durch
Rechtsstaatlichkeit (formale materielle)Gewaltenteilung (‚Verfassungsstaatlichkeit‘,
‚gouvernement modéré‘)Bindung der Staatsgewalt an die – immer
wieder überprüfte – Zustimmungsbereitschaft der Regierten: Demokratieprinzip
Beschränkung der legitimen Gestaltungsansprüche des Staates: Liberalismus
Ziel: Minimierung verläßlicher Staatsmacht
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for m
al e
r RS
Rechtsstaat
Alles staatliche Handeln bedarf einer Rechtsgrundlage.
Solche Rechtsgrundlagen dürfen nur auf Wegen geschaffen werden, die ihrerseits vom Recht vorgesehen sind (= Sicherung von Partizipationsmöglichkeiten).
Nicht für jede staatliche Gestaltungsabsicht darf eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, sondern nur für solche Gestaltungsabsichten, die mit vorstaatlichen Menschenrechten in Übereinklang sind.
Der Staat muß Rechtsgrundlagen für solches Staatshandeln schaffen, welches der Sicherung und Durchsetzung von Menschenrechten dient.
mate
rielle
r R
S
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formaler und materieller Rechtsstaat
Rechtsstaatlichkeit beendet persönliche Willkürherrschaft (d.h. das Prinzip: ‚Macht geht vor Recht‘).
Alle Rechtsstaatlichkeit beginnt mit formaler Rechts-staatlichkeit.
Formale Rechtsstaatlichkeit allein gerät in folgende Sackgassen: wertneutraler Positivismus (‚Was gestern Recht war, kann
heute nicht Unrecht sein!‘) politisch funktionalisierte Gesetzlichkeit (‚Nur Parteilichkeit
verbürgt richtige Rechtsanwendung!‘) Erst materielle Rechtsstaatlichkeit verankert den
formalen Rechtsstaat am Menschen als eigenständigem Rechts-träger.
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Der materielle Rechtsstaat
stellt klar:Nicht der Staat (oder die Gemeinschaft) ‚verleiht‘ dem Einzelnen seine Rechte – sondern jede Person besitzt Rechte allein schon deshalb, weil sie ein Mensch ist.
setzt selbst der Demokratie Schranken:Keine Mehrheit hat das Recht, dem Einzelnen seine Menschenrechte zu beschneiden!
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Gibt es überhaupt‚vorstaatliche‘ Menschenrechte?
Keine ‚immer schon‘ verbreitete Idee!Viel eher typisch für menschliche
Geschichte und Gegenwart:SklavereiMensch als ‚Störfaktor‘ (z.B. Behinderte,
v.a. solange ungeboren)Mensch als ‚Mittel zum Zweck‘ (z.B.
‚über-zählige Embryonen‘)
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Begründungsmöglichkeitenfür die Existenz ‚vorstaatlicher‘ Menschenrechte
religiös:Gott als Schöpfer hat jedem Menschen gleiche Rechte gegeben, die ihm von anderen Menschen allenfalls vorenthalten, doch nicht genommen werden können.
Problem: Wie überzeugend ist das für Leute, die nicht an Gottes Schöpferrolle glauben?
philosophisch:Es gehört zum Wesen des Menschen, Träger eigenständiger Rechte zu sein!
Problem: Zirkelschluß – denn man legt in den Begriff ‚Wesen des Menschen‘ einfach von vornherein das hinein, was man dann aus ihm ableitet!
durch Setzung und Tabuisierung:Behandeln wir Menschen immer so, als ob sie eigenständige Rechte hätten!
Problem: Wie lange hält sich eine Gesellschaft an diese Setzung und rüttelt nicht am Tabu, Menschen nie guten Gewissens als Mittel zum Zweck oder als Störfaktoren zu behandeln?
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religiöse Begründung für die Existenz ‚vorstaatlicher‘ Menschenrechte
Gott als Schöpfer hat jedem Menschen gleiche Rechte gegeben, die ihm von anderen Menschen allenfalls vorenthalten, doch nicht genommen werden können.
Problem: Wenn man nicht an Gottes Schöpferrolle glaubt!
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philosophische Begründung für die Existenz ‚vorstaatlicher‘ Menschenrechte
Es gehört zum Wesen des Menschen, Träger eigenständiger Rechte zu sein!
Problem: Zirkelschluß – denn man legt in den Begriff ‚Wesen des Menschen‘ das hinein, was man dann aus ihm ableitet.
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konstruktivistische Begründungfür die Existenz ‚vorstaatlicher‘ Menschenrechte
durch Setzung und Tabuisierung: „Behandeln wir Menschen so, als hätten sie eigenständige Rechte!“
Problem: Wie lange hält sich eine Gesell-schaft an diese Setzung und rüttelt nicht am Tabu, Menschen nie guten Gewissens als Mittel zum Zweck oder als Störfaktoren zu behandeln?
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Zu einem Rechtsstaat gehören ...
unabhängige Gerichteunabhängige RichterProzeß vor dem ‚gesetzlichen Richter‘
Rechtswegegarantiematerielle Möglichkeit, vor Gericht zu gehen
ferner äußerst wünschenswert:
VerwaltungsgerichteVerfassungsgericht
ermöglichen es, den Staat selbst zu verklagen!
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Gewaltenteilung besteht in ...
sozialer Gewaltenteilungdezisiver Gewaltenteilungvertikaler Gewaltenteilunghorizontaler Gewaltenteilungtemporaler Gewaltenteilungkonstitutioneller Gewaltenteilung
alles ZU
SA
MM
EN
mach
t Gew
altenteilu
ng
aus!
nach Winfried Steffani
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Soziale Gewaltenteilung
Alle politischen Positionen sind für alle Bürger im Grundsatz frei zugänglich.
Die Auswahl erfolgt allein ...nach Kriterien, die ohne Anbetracht der konkreten
Person gelten, in fairer Konkurrenz unter Rechtsgleichen.
angestrebte Folge: Keine Schicht oder Klasse kann die Staatsmacht usurpieren!
... ist Kennzeichen von offenen Gesellschaften.
Achtung: Nicht alles was rechtlich vorgesehen ist, stellt sich auch praktisch so ein!
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Dezisive Gewaltenteilung
Beim Prozeß der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung gibt es keine Politikmonopole von Personen, Gruppen, Organisationen oder Institutionen.
Entfaltet in Gestalt von praktiziertem Pluralismus.
... ist Kennzeichen von offenen Gesellschaften.
von lat. decísio, d.h. Entscheidung
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Leitgedanken von Pluralismus
Menschen haben zu Recht sehr verschiedene, von ihnen selbst bestimmte Interessen (‚legitime Vielfalt‘).
Es ist vernünftiger, diese Interessenvielfalt zu akzeptieren, als sie zu vereinheitlichen. Darum soll der Staat den Bürgern nur minimale Vorgaben machen.
Insgesamt soll das politische System auf Interessen-konkurrenz aufgebaut werden, wobei allgemein nur das verbindlich wird, was die Mehrheit entscheidet.
Ohne Gefahr von Bürgerkrieg und Gemeinwohl gelingt das aber nur auf der Basis von ... immer wieder neu zu sicherndem Minimalkonsens wirkungsvollem Schutz von Minderheiten und Schwachen.
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Vertikale Gewaltenteilung
Gesellschaft
zpEs
zpEs
zpEs zpEs
zentrales politisches Entscheidungssystem
nationale Regierungsubnationale Regierung
(Gliedstaat, Provinz, kommunale
Selbstverwaltung ...)
supranationale Regierung, z.B. EU
jeweils eigene Kompetenzen
nach dem Grundsatz der Subsidiarität
= Aufteilung der Staatsmacht auf verschiedene ‚Staatsebenen‘
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Das Subsidiaritätsprinzip
entstammt der katholischen Soziallehremeint:
Zuständigkeiten und Gestaltungsressourcen sollen möglichst nahe bei den Betroffenen liegen.
Jede höhere Ebene soll nur jene Zuständigkeiten besitzen, welche auf der niedrigeren Ebene nicht wirkungsvoll ausgeübt werden können.
Die einzelnen Ebenen sind durch aufrichtige Solidarität miteinander verbunden (‚Bundestreue‘).
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Merkmale vertikaler Gewaltenteilung
Vertikale Gewaltenteilung entsteht durch ... Ausdifferenzierung von Subsystemen (‚dissoziativer
Föderalismus‘, ‚zentrifugaler Föderalismus‘) Ausbildung eines gemeinsamen Suprasystems
(‚assoziativer Föderalismus‘, ‚zentripetaler Föderalismus‘) erfordert besondere institutionelle Ausgestaltungen,
v.a. … des Zusammenwirkens der einzelnen staatlichen Ebenen der Regelung der Finanzbeziehungen
steigert die Komplexität des politischen Prozesses erheblich
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Horizontale Gewaltenteilung
Gesellschaft
Aufteilung der Funktionen des zpES
auf mehrere Institutionen
wechselseitiges Ausbalancieren der Macht jener
Institutionen
verschiedenartige Wechselbeziehun
gen jener Institutionen mit der Gesellschaft
zpEs
= Aufteilung der Staatsmacht auf verschiedene Institutionen
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Typ des Regierungssystems und horizontale Gewaltenteilung
präsidentiellesRegierungssystem
parlamentarisches Regierungssystem
‚alter Dualismus‘
‚neuer
Dualismus‘
Volk Volk
Parlament Parlamen
tRegierung
Regierung
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Mißverständnisse horizontaler Gewaltenteilung
horizontale Gewaltenteilung meint nicht ...die Aufteilung der Funktionen des zpEs genau
auf ‚Legislative‘, ‚Exekutive‘ und ‚Judikative‘.Diese Dreiteilung verdankt sich nur der
europäischen Tradition, in welcher es jahrhundertelang starke Stände und deren Vertretungskörperschaften gab!
daß die gewaltenteilenden Institutionen strikt voneinander getrennt sind.
ein ‚metaphysisches‘ Prinzip ‚richtigen‘ Staats-aufbaus.
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richtiges Verständnis horizontaler Gewaltenteilung
horizontale Gewaltenteilung meint ...Funktionentrennung bei institutioneller Kooperation
sowie ein institutionell abgesichertes Strukturgefüge von
‚checks and balances‘,
beides geschaffen und aufrechterhalten zur Gewährleistung eines ‚gouvernement modéré‘, d.h. einer gemäßigten Regierungsweise,
und konstituiert genau dadurch Verfassungsstaatlichkeit.
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Temporale Gewaltenteilung
Vergabe von Macht auf Zeit Wirkung: Persönliche Netzwerke um das Amt
eines Machthabers werden sich mit dessen Ausscheiden aus dem Amt auflösen. Der Bildung eines dauerhaften ‚Machtfilzes‘ wird so entgegengewirkt.
Ermöglicht ferner die Einrichtung des ‚Wiederwahlmechanismus‘
Form der Institutionalisierung von Demokratie
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Der ‚Wiederwahlmechanismus‘
Er verdankt sein Amt freien Wahlen.
Er möchte so gerne wiedergewählt werden.
Er ist aber abhängig von der freien Entscheidung der Wähler.
Er kann wiedergewählt werden.
Also fühlt er starken Anreiz sein Amt so führen,
daß ihn die Wähler wirklich wiederwählen
wollen.
... hat ein Amt auf Zeit.
Und darum kann er während seiner Amtszeit nicht allzu lange oder allzu weit von dem abweichen, was die Wähler zu akzeptieren bereit sind!
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Konstitutionelle Gewaltenteilung
Zur Änderung der Verfassung oder verfassungsgleicher Gesetze sind größere Mehrheiten erforderlich als für ‚normale‘ Gesetzgebungsverfahren, ggf. sogar auch Volksabstimmungen.
Folge: Minderheiten bekommen ein viel größeres Gewicht als im ‚normalen‘ politischen Prozeß; sie werden in diesem Fall an der Machtausübung weit überproportional beteiligt.
Sinn: Die zentralen politischen Spielregeln werden der alleinigen Verfügungsgewalt der gerade regierenden Mehrheit entzogen.
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Irreführende DemokratievorstellungenZiel: „Identität von Regierenden und Regierten“
Name: ‚Identitätstheorie der Demokratie‘alle Bürgerinnen und Bürger partizipieren politisch
= keine politische Arbeitsteilungkein professionelles politisches Personal
Probleme: Wie in Massengesellschaften organisieren?Will jede(r) sich politisch betätigen? (Neigung, Zeit,
Alternativen ...)Wie soll mit nicht auszugleichenden Interessen-
konflikten verfahren werden?Rousseau: volonté générale volontés particulières
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Realistische Demokratievorstellung
(Auch) Demokratie ist eine Form der politischen Arbeitsteilung. Es gibt also Regierende und Regierte. Entstehung von Politik
Demokratie besteht, wenn die Regierenden nicht allzu weit oder allzu lange von dem abweichen können, was die Regierten zu akzeptieren bereit sind.WiederwahlmechanismusDemokratie ist kein ‚Zustand‘, sondern ein Prozeß!
Jeder kann in den Kreis der Regierenden gelangen, falls er sich in der Konkurrenz mit Rechtsgleichen um Zutritt in diesen Kreis durchsetzt. offene Gesellschaft
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Offenheit vs. Geschlossenheit
Geschlossenheit Offenheit
Herrschaftsstruktur Zugang zu politischen Ämtern ist einem bestimmten Personenkreis vorbehalten.
Alle Formen politische Partizipation stehen jedermann offen.
Willensbildung Nicht jeder darf sich politisch artikulieren.
Jeder hat die Chance, sich kraft eigenen Entschlusses in die politische Willens-bildung einzubringen.
politischer Gestaltungsanspruch
Umfang politischer Gestaltungsaufgaben ist dem Streit entzogen.
Auch der Umfang der Staatstätigkeit gehört zum ‚streitigen Sektor‘.
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Möglichkeiten der Institutionalisierung von Demokratie
Direktwahl möglichst vieler Amtsträger bei kurzen Amtszeiten ( u.a. Wiederwahlmechanismus)
Einrichtung eines Systems demokratischer Repräsentation( wird ausführlich behandelt bei ‚Parlamentarismus‘)
Einführung plebiszitärer Elemente
Alle diese Möglichkeiten lassen sich kombinieren! Nicht jede Kombination dieser Möglichkeiten
funktioniert in der Wirklichkeit (gleich) gut!
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Plebiszitäre Elemente
Volk
zpEs
Volk
zpEs
Volksgesetzgebung (‚plebiszitäreDemokratie‘):Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheidkassatives / abrogatives Referendum
Referendumsdemokratie(obligatorisches) Verfassungs- oder
Gesetzesreferendum ( Vorauswirkung) fakultative Referenden, initiiert von
Verfassungsorganen ermöglichen das Versickern politischer
Verantwortung
bewahren k
lare
Kette
n
politisc
her
Verantw
ortung
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Demokratietheoretische Paradoxien plebiszitärer Elemente
Gewünschte Wirkung: Engere Bindung des politischen Prozesses an die unmittelbare Einflußnahme seitens der Regierten und / oder Rückdrängung des Einflusses von Parteien.
Erforderlich für Nutzbarkeit: Sehr niedrige Quoren der Beteiligung und / oder Zustimmung kein Quorum oder nicht höher als 25-30 % der
Wahlberechtigten (durchschnittliche Wahlbeteilung: 50-85 %) Folge A: Plebiszitäre Entscheidungen haben meist eine
schmalere Basis als Wahlen. Folge B: Minderheiten können weit überproportionale
Bedeutung erlangen. Folge C: Die Parteien werden auch die plebiszitären
Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse prägen.
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Systemkonstruktives Potential plebiszitärer Elemente
Responsivitätssteigerung in einer repräsentativen Demokratie
Auflösung von Systemblockaden im Zug horizontaler Gewaltenteilung (z.B. zwischen Bundestag und Bundesrat)
bonapartistisches Überspielen des Parlaments durch das Staatsoberhaupt oder einen Regierungschef: ‚größere demokratische Legitimation‘ durch Volksentscheide
Einschränkung von Pluralismus durch Verweis auf den durch Volksabstimmung festgestellten ‚wahren Volkswillen‘ Plebiszitäre Elemente als Annäherung an die
Systemvorstellungen der ‚Identitätstheorie der Demokratie‘
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Die ‚Identitätstheorie der Demokratie‘Ziel: „Identität von Regierenden und
Regierten“alle Bürgerinnen und Bürger partizipieren politisch
= keine politische Arbeitsteilungkein professionelles politisches Personal
Probleme: Wie in Massengesellschaften organisieren?Will jede(r) sich politisch betätigen? (Neigung, Zeit,
Alternativen ...)Wie soll mit nicht auszugleichenden
Interessenkonflikten verfahren werden?Rousseau: volonté générale volontés particulières
auszugestalten als:
plebiszitäre
Demokratie
(‚dire
kte‘ Demokratie
)
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Das alles sind sehr unterschiedliche Dinge, die man deshalb gerade nicht unter einen einzigen Begriff ziehen sollte! Darum:
„Direkte“ Demokratie
Vermengt wird mit diesem Begriff sehr Unterschiedliches, nämlich ...Direktwahl möglichst vieler Amtsträger
bei Direktwahl des Staatsoberhaupts: Festlegung des Typs des Regierungssystems! (parlamentarisch – semipräsidentiell – präsidentiell)
Einfügung plebiszitärer Elemente in ein System repräsentativer Demokratie
Ersetzung repräsentativer Demokratie durch eine plebiszitäre oder ReferendumsdemokratieZiel: ‚Simulation‘ einer ‚Identitätsdemokratie‘
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Begriffsklärungen
Demokratie kann sich entfalten als ... repräsentative (‚personalunmittelbare‘) Demokratie
nach dem zentralen Repräsentationsorgan auch genannt: ‚parlamentarische Demokratie‘
als plebiszitäre und / oder Referendumsdemokratie (d.h.: als ‚sachunmittelbare‘ Demokratie)
als identitäre Demokratie: real in Kleingruppen, rein formal als Referendumsdemokratie
repräsentative Demokratie kann sich u.a. entfalten als ...
präsidentielles Regierungssystem(NICHT: ‚präsidentielle‘ oder ‚präsidiale‘ Demokratie‘)
parlamentarisches Regierungssystem(NICHT: ‚parlamentarische Demokratie‘)
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Grenzen von Demokratie
sehr voraussetzungsreicher Typ eines politischen Systems
erstrangiges Interesse der Regierten ist in der Regel nicht Demokratie, sondern ‚good governance‘ = gut regiert werden
materieller Rechtsstaat setzt dem Demokratieprinzip absichtlich Grenzen
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Der materielle Rechtsstaat
stellt klar:Nicht der Staat (oder die Gemeinschaft) ‚verleiht‘ dem Einzelnen seine Rechte – sondern jede Person besitzt Rechte allein schon deshalb, weil sie ein Mensch ist.
setzt selbst der Demokratie Schranken:Keine Mehrheit hat das Recht, dem Einzelnen seine Menschenrechte zu beschneiden!
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Liberalismus
Grundüberzeugung: Menschen sind fähig zu Vernunft und Eigeninitiative.
Leitidee: Es gibt den Staat des Einzelnen willen, nicht den Einzelnen des Staates willen.
Folgerung: Dem Staat sollen – ganz im Sinn des Subsidiaritätsprinzips – nur solche Aufgaben übertragen, welche notwendig sind und die der Einzelne oder die Gesellschaft gerade nicht selbst erfüllen kann.
Ziel: Nicht der schwache, sondern der schlanke, als solcher aber nachhaltig wirkungsvolle Staat!
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Leitgedanken eines rein liberalen Staates
Schaffung von Rechtsstaatlichkeit und innerer Sicherheit als Grundlage freier Selbstorganisation rechtsgleicher Einzelner
Gewährleistung von Sicherheit nach außen als Grundlage freier gesellschaftlicher Entfaltung im Inneren
Dabei: dem freien Einzelnen wird sowohl viel zugetraut als auch
abverlangt der Staat soll wirksam, aber schlank sein!
(‚Subsidiarität‘) Leitidee: Offene Gesellschaft mit freiheitlichem Staat
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Offenheit vs. Geschlossenheit
Auch der Umfang der Staatstätigkeit gehört zum ‚streitigen Sektor‘.
Alle Formen politische Partizipation stehen jedermann offen.
Umfang politischer Gestaltungsaufgaben ist dem Streit entzogen.
politischer Gestaltungsanspruch
Jeder hat die Chance, sich kraft eigenen Entschlusses in die politische Willens-bildung einzubringen.
Nicht jeder darf sich politisch artikulieren.
Willensbildung
Zugang zu politischen Ämtern ist einem bestimmten Personenkreis vorbehalten.
Herrschaftsstruktur
OffenheitGeschlossenheit
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Auch der Umfang der Staatstätigkeit gehört zum ‚streitigen Sektor‘.
Alle Formen politische Partizipation stehen jedermann offen.
Offenheit vs. Geschlossenheit
Umfang politischer Gestaltungsaufgaben ist dem Streit entzogen.
politischer Gestaltungsanspruch
Jeder hat die Chance, sich kraft eigenen Entschlusses in die politische Willens-bildung einzubringen.
Nicht jeder darf sich politisch artikulieren.
Willensbildung
Zugang zu politischen Ämtern ist einem bestimmten Personenkreis vorbehalten.
Herrschaftsstruktur
OffenheitGeschlossenheit
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Auch der Umfang der Staatstätigkeit gehört zum ‚streitigen Sektor‘.
Alle Formen politische Partizipation stehen jedermann offen.
Offenheit vs. Geschlossenheit
Umfang politischer Gestaltungsaufgaben ist dem Streit entzogen.
politischer Gestaltungsanspruch
Jeder hat die Chance, sich kraft eigenen Entschlusses in die politische Willens-bildung einzubringen.
Nicht jeder darf sich politisch artikulieren.
Willensbildung
Zugang zu politischen Ämtern ist einem bestimmten Personenkreis vorbehalten.
Herrschaftsstruktur
OffenheitGeschlossenheit
TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt
Auch der Umfang der Staatstätigkeit gehört zum ‚streitigen Sektor‘.
Alle Formen politische Partizipation stehen jedermann offen.
Offenheit vs. Geschlossenheit
Umfang politischer Gestaltungsaufgaben ist dem Streit entzogen.
politischer Gestaltungsanspruch
Jeder hat die Chance, sich kraft eigenen Entschlusses in die politische Willens-bildung einzubringen.
Nicht jeder darf sich politisch artikulieren.
Willensbildung
Zugang zu politischen Ämtern ist einem bestimmten Personenkreis vorbehalten.
Herrschaftsstruktur
OffenheitGeschlossenheit
TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt
Offenheit vs. Geschlossenheit
Geschlossenheit Offenheit
Herrschaftsstruktur Zugang zu politischen Ämtern ist einem bestimmten Personenkreis vorbehalten.
Alle Formen politische Partizipation stehen jedermann offen.
Willensbildung Nicht jeder darf sich politisch artikulieren.
Jeder hat die Chance, sich kraft eigenen Entschlusses in die politische Willens-bildung einzubringen.
politischer Gestaltungsanspruch
Umfang politischer Gestaltungsaufgaben ist dem Streit entzogen.
Auch der Umfang der Staatstätigkeit gehört zum ‚streitigen Sektor‘.
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Das offene politische System und seine Alternativen
Herrschaftsstruktur
Willensbildung
• geschlossen
• offen
politischerGestaltungsanspruch
• offen• geschlossen
• offen
• geschlossen
geschlossenes System
offenes System
mehr oder minder offene
Systeme
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Damit sollte klar sein,
warum es vorteilhaft, wenn auch eine Ausnahmeist, den Staat oder ein funktional äquivalentes politisches System zu besitzen
wie sich die Macht des Staates (oder seiner Äquivalente) bändigen läßt
was die folgenden zentralen politischen und politikwissenschaftlichen Begriffe meinen: Rechtsstaat, Gewaltenteilung, Demokratie, Liberalismus
weiter mit: ‚Gute politische Ordnung‘
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Basismodul‚Politische Systeme‘
Noch Fragen? -
Bitte!