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45. Band. Juni 1923. | S u d e n d o r f u. P e n n d o r f, Gesetzwidrige Gebrauchsgegenst~nde. 361 R. acetosella liil~t aueh unter der Cuticula die Epidermis deutlich hervor- treten. Die Zellen derselben sind polygonal rundlich oder meist l~nglich mit un- gleiehm~i/~igem Lumen. Die Zellw~nde sind stark verdickt und deutlich geschichtet. Die Wfinde der i~ul~eren Zellsehichte der Samensehale sind nur teilweise buchtig, im allgemeinen aber l~nglich und gerade begrenzt. S~mtliche Schichten der Samenhaut ffihren einen schwach gelblichen Inhalt. Derselbe zeigt kei ne der Reaktionen, wie wir sie bei R. crispus an den FarbstoffkSrpern beobachten konnten. R. acetosa zeigt im Ball der Epidermiszellen des Perikarps das gleiehe Vet- batten wie R. crispus, also verdickte, gewunden begrenztel l~ngsgestreckte Zellen mit weitem Lumen. Die Samenschale ffihrt, wie bei R. aeetosella, in alien Schichten einen schwach gelblichen Zelllnhalt, welcher sich weder in Wasser noch in Glycerin 15st und keine typischen ]~eaktionen erkennen 1/i~t. I, Uber die Zunahme gesetzwidrig hergestellter Gebrauchs- gegenst~inde und fiber Schwierigkeiten bei der praktischen "k Anwendung des Blei- und Zm gesetzes vom 25. Juni 1887. Von Th. Sudendorf und 0. Pcnndorf. Mitteilung aus dem Staatlichen Hygienischen ]nsti~ut in Hamburg. [Eingegangen am 18. April 1923.] Nachdem bereits am Ende des Kriegsjahres 1914 der Heeresbedarf an Munition, Ausrfistungsgegenst~nden und Waffen einen ganz unerwartet grofien Umfang ange- nommen hatte, machte sich in der Metallindustrie bald ein erheblicher Mangel an sog. Sparmetallen ~fir wirtschaftliche Zwecke bemerkbar, soda~ eine Verteilung der verffigbaren Best~nde durch gesetzliche Mai~nahmen erforderlieh wurde. Die erste kriegsministerielle Verfiigung fiber Bestandsaufnahme und Beschlag- nahme yon Metallen erfolgte im Januar 1915. Wiihrend es sich zuni~chst vorwiegend um Kupfer und Nickel handelte, erstreckten sich die spi~teren Bekanntmaehungen yore 1. Oktober und 1. Dezember 1916 und vom 10. Januar 1917 speziell auf die Enteignung yon Zinn, dessen Legierungen sowie auf hieraus hergestellte Gegenst~nde. Damit wuehsen ffir die Fabrikanten die Schwierigkeiten bei der Anfertigung yon Ge- brauchsgegenst~nden ffir den Kiichenbedarf, soweit fiberhaupt eine Fabrikation noch durchffihrbar war, die Vorschriften der bestehenden einsehl~gigen Reichsgesetze genau einhalten zu kSnnen. W~hrend vor dem Kriege Beanstandungen in der Kontrolle yon Gebrauchsgegensti~nden auf Grund des Gesetzes, betreffend den Verkehr mi~ blei- und zinkhaltigen Gegenst~nden, vom 25. Juni 1887 und des ]~ahrungsmittelgesetzes yore t4. Mai 1879 nur vereinzelt vorkamen, tauchten naeh jener Zeit wieder unge- heuer viele Fabrikate gesundheitlich nicht einwandfreier Art auf. Au~erdem wurden in 'dieser Notlage yon Privatpersonen denkbar ungeeignete Gef~l~e zur Bereitung yon Speisen benutzt, die hKufig Erkrankungen zur Folge hatten. Auff/illig ist, dab nach vSlliger Freigabe der Metallbestiinde kein Rfickgang der unvorschriftsmgd~ig fabrizierten Gebrauchsgegenst~nde auf dem Markt zu verzeichnen ist, sondern da] bis zur Jahres- wends yon 1922]23 hier jedenfalls eine deutliche Zunahme beobachtet wurde-

Über die Zunahme gesetzwidrig hergestellter Gebrauchsgegenstände und über Schwierigkeiten bei der praktischen Anwendung des Blei- und Zinkgesetzes vom 25. Juni 1887

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45. B a n d . J u n i 1923. | S u d e n d o r f u. P e n n d o r f, Gesetzwidrige Gebrauchsgegenst~nde. 361

R. a c e t o s e l l a liil~t aueh unter der Cuticula die Epidermis deutlich hervor- treten. Die Zellen derselben sind polygonal rundlich oder meist l~nglich mit un- gleiehm~i/~igem Lumen. Die Zellw~nde sind stark verdickt und deutlich geschichtet. Die Wfinde der i~ul~eren Zellsehichte der Samensehale sind nur teilweise buchtig, im allgemeinen aber l~nglich und gerade begrenzt. S~mtliche Schichten der Samenhaut ffihren einen schwach gelblichen Inhalt. Derselbe zeigt ke i ne der Reaktionen, wie wir sie bei R. c r i s p u s an den FarbstoffkSrpern beobachten konnten.

R. a c e t o s a zeigt im Ball der Epidermiszellen des Perikarps das gleiehe Vet- batten wie R. c r i s p u s , also verdickte, gewunden begrenztel l~ngsgestreckte Zellen mit weitem Lumen. Die Samenschale ffihrt, wie bei R. a e e t o s e l l a , in alien Schichten einen schwach gelblichen Zelllnhalt, welcher sich weder in Wasser noch in Glycerin 15st und keine typischen ]~eaktionen erkennen 1/i~t.

I ,

Uber die Zunahme gesetzwidrig hergestellter Gebrauchs- gegenst~inde und fiber Schwierigkeiten bei der praktischen

" k Anwendung des Blei- und Zm gesetzes vom 25. Juni 1887. Von

Th. Sudendorf und 0. Pcnndorf.

Mit t e i l ung aus dem S t a a t l i c h e n H y g i e n i s c h e n ]ns t i~u t in Hamburg.

[Eingegangen am 18. April 1923.]

Nachdem bereits am Ende des Kriegsjahres 1914 der Heeresbedarf an Munition, Ausrfistungsgegenst~nden und Waffen einen ganz unerwartet grofien Umfang ange- nommen hatte, machte sich in der Metallindustrie bald ein erheblicher Mangel an sog. Sparmetallen ~fir wirtschaftliche Zwecke bemerkbar, soda~ eine Verteilung der verffigbaren Best~nde durch gesetzliche Mai~nahmen erforderlieh wurde.

Die erste kriegsministerielle Verfiigung fiber Bestandsaufnahme und Beschlag- nahme yon Metallen erfolgte im Januar 1915. Wiihrend es sich zuni~chst vorwiegend um Kupfer und Nickel handelte, erstreckten sich die spi~teren Bekanntmaehungen yore 1. Oktober und 1. Dezember 1916 und vom 10. Januar 1917 speziell auf die Enteignung yon Zinn, dessen Legierungen sowie auf hieraus hergestellte Gegenst~nde. Damit wuehsen ffir die Fabrikanten die Schwierigkeiten bei der Anfertigung yon Ge- brauchsgegenst~nden ffir den Kiichenbedarf, soweit fiberhaupt eine Fabrikation noch durchffihrbar war, die Vorschriften der bestehenden einsehl~gigen Reichsgesetze genau einhalten zu kSnnen. W~hrend vor dem Kriege Beanstandungen in der Kontrolle yon Gebrauchsgegensti~nden auf Grund des Gesetzes, betreffend den Verkehr mi~ blei- und zinkhaltigen Gegenst~nden, vom 25. Juni 1887 und des ]~ahrungsmittelgesetzes yore t4. Mai 1879 nur vereinzelt vorkamen, tauchten naeh jener Zeit wieder unge- heuer viele Fabrikate gesundheitlich nicht einwandfreier Art auf. Au~erdem wurden in 'dieser Notlage yon Privatpersonen denkbar ungeeignete Gef~l~e zur Bereitung yon Speisen benutzt, die hKufig Erkrankungen zur Folge hatten. Auff/illig ist, dab nach vSlliger Freigabe der Metallbestiinde kein Rfickgang der unvorschriftsmgd~ig fabrizierten Gebrauchsgegenst~nde auf dem Markt zu verzeichnen ist, sondern da] bis zur Jahres- wends yon 1922]23 hier jedenfalls eine deutliche Zunahme beobachtet wurde-

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369 Th. Sudendorf und O. Penndorf , [Zeitschr. f. Untersuchung [d. Nahr . - u. GenuBmit te l .

MSgen diese Verh/iltnisse in gewissem Umfange in der Preislage des Zinnes ihre Be- grfindung finden, so kann man sieh nicht des Eindrueks erwehren, dag bei den Fabrikanten~ die sich allerdings zum Teil aus neuen Kreisen rekrutiert haben, das ehemalige Verst/~ndnis ffir Ordnung und Recht noch nicht wieder in dem gewfinschten Ma~e Platz gegriffen hat. Des weiteren wirken natiirlich auch die im Kriege still- schweigend eingestandenen Beschr~nkungea der einschliigigen gesetzlichen Bestimmungen nach; und nicht in letzter Linie sind auch die den neueren Verhiiltnissen kaum noch Rechnung tragenden gesetzllchen Bestimmungen, insbesondere die des Gesetzes, betr. den Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegenst/inden, veto 25. Juni 1887 dafiir verantwortlich zu machen, zumal ihre AuslegungsmSglichkeiten eine wirksame Hand- habe aui]erordentlich ersehweren. Jedenfalls sind hierffir naeh einigen neueren, hier bekannt gewordenen X3erichtsurteilen, fiber die welter unten noch eingehend berichtet werden sell, reeht bedenktiche Anzeichen vorhanden,

Die ersten Kriegsbeobachtungen fiber hygienisch nicht einwandfreie Gef~iiile, die zur Bereitung menschlieher Nahrungsmittel Verwendung fanden, erstreckten sich haupts~ichlich auf v e r z i n k t e Koehgeseh i r r e l ) . Der Mangel an kUpfernen bezw. ver- zinnten Gebrauehsgegensti~nden hatte zur Folge, dal~ nicht nur Privatpersonen sich noeh vorhandener Zinkgefii]e zum Kochen yon Marmeladen, Gelees, Fruchts~ften und anderen Speisen bedienten, sondern die Industrie fertlgte auch eigens zu dlesem Zwecke verzinkte Eisengef/il~e in Gestalt yon Koehkesseln, MiIchkannen und ahnlichen Ge- r~ten an. Es wurden galvanisch verzinkte und schwaeh versilberte Konservendosen fabriziert; es entstand eine ganz neue Kleinindustrie in der Ausbesserung emaillierter Gef/~ge durch Einsetzen yon BSden aus verzinktem Eisenblech, in der slch vielfach nur wenig saehkundige Personen bet~itigten. Kurzum, die frfihere Selbstversti~ndlich- keit, Zink und verzinkte Geffif]e vonde r Zubereitung menschlicher Speisen fernzu- halten, hatte an Beaehtung mehr und mehr eingebfi~t, zumal auch in Kreisen hrzt- licher Sachverst~ndiger die Gefahr der Gesundheitssch/idigungen dutch zinkhaltige Speisen in Abrede gestellt, oder doch ffir sehr gering eraehtet wurde. Dieser Ansicht stehen die seinerzeit vielfach erfo]gten Warnungen vor dem Gebrauch verzinkter Eisenb!echgefiil]e zur Bereitung menschlicher Nahrungsmittel gegenfiber, die deutlich auf beobachtete Erkrankungen dutch Verwendung solcher Geschirre hinweisen. Hier- bei sei u. a. auf die Ausffibrungen yon S a l k o w s k i ~) und K o b e r t a) verwiesen. Aueh im hiesigen l~berwachungsgebiete wurden drei F/ille yon Erkrankungen bekannt, deren urs~iehlieher Zusammenhang mit dem Genu~ yon zinkhaltigen Speisen, zubereitet in entsprechend ausgebesserten EmailtSpfen, einwandfrel festgestellt werden konnte.

Des weiteren hatte die Knappheit und der hohe Preis des Zinns auch nach seiner Freigabe zur Folge, dab Gebrauchsgegenst~nde, bei denen vor dem Kriege nut selten unhygienische Eigensehaften beobaehtet sind, mit stark b l e i h a l t i g e n Ver- z i n n u n g e n versehen wurden, die sieh trotz dauernder Beanstandung noch his heute hartniickig im Handel behaupten, l~eben Sehaumschl/~gern, Schaumst61~ern, Reiben, Kaffeesieben wurden unter den Kartoffel- bezw. Fruehtquetschern und Handmu~- pressen aui~erordentlieh viele geradezu gef~hrliche Exemplare angetroffen (s. Tab. I). Der Blelgehatt im Deckmetalt erreichte bei manchen Teilen dieser Gebrauehsgegen-

1) Pharmaz. Ztg. 1916, 61, 656. ~) Diese Zeitschrift 1917, 88, 1. ~) Kobert , Lehrbuoh der Intoxikationen 284 and 285.

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45. hand I Gesetzwidrige Gebrauchsgegenst~nde. 363 Juni 1923.J

st~nde die HShe yon fiber 90°/o. Bei Kaffeesieben war es in der Hauptsache das verwendete LStmetal!, welches einen besonders hohen Bleigehalt bls zu 710/o aufwies. Im Deekmetall yon Sehaumsch]figern und Reibeisen iiberstieg der Bleigehalt h~iufig die ICIShe yon 60°/o. Aueh Konservendosen mit stark bleihaltiger Innenverzinnung, bei deren VerlStung obendrein noeh 60°/o B]ei enthaltendes Metall verwendet war, wurden mehrfach angetroffen.

Als Neuerseheinungen tauchten bei ,,fliegenden" tt/indlern neben stark blei- haltigem LStdraht T o p f d i c h t u n g s p l a t t e n zum Ausbessern yon Kochgeschirren auf. Letzere bestanden afis zwei kreisrunden Metallscheiben, welche ffir den besagten Zweck in der Weise verwendet werden, dat~ die mit Deckmantel versehene Seheibe auf die innere Seite und die meist ungedeckte Eisenscheibe auf die /iul~ere Seite des Gefiil?es gelegt wird; zur vollkommneren Dichtung werden beiderseitig Asbest- scheiben untergelegt und beide Metallplatten mit Hilfe einer Schraube fest an die Gef/il~w/inde angeprel~t. Topfdichtungsplatten kommen in verschiedenen GrSl?en vor, aueh solche die auf der Durchmesserlinie rechtwinkelig gebogen sind. Im Deckmetall der fiir die Innenseite bestimmten Scheiben wurde his 760/0 Blei gefunden. Neuer- dings treLen auch verzinkte Platten dleser Art auf. Kinderspielwaren in Gestalt yon Trompeten, deren Mundstiicke aus Zink gefertigt und mit stark bleihaltigem LStmetali befestigt sind, gehSren zur Zeit nieht zu den Seltenheiten (s. Tab. I auf S. 364).

Eine erhShte Aufmerksamkeit hat gerade in den letzten Jahren die T S p fe r e i - i n d u s t r i e , die allerdings nicht unmittelbar yon dem vorher erSrterten Mangel an Metallen ge~roffen ist, wieder auf sich gezogen. Es liegt in der 2qatur der Sache, dal~ bei don enormen Preisen emaillierter und verzinnter sowie aus Aluminium und Nickel bestehender Geschirre die Hausfrau gezwungen ist, auf die welt billigeren irdenen Topfwaren zurfickzugreifen. Infolge dieses vermehrten Bedarfes sind kleine T6pfereien, die wegen Unrentabilit/~t sehon 1Kngst eingegangen waren, wieder in Betrieb genommen worden und neue Betriebe entstanden. Die Herstellung yon irdenen Topfwaren, die sieh beim Gebraueh bew/~hren und gleiehzeitig in gesundheitlieher Beziehung don gesetzliehen Anforderungen entsprechen, ist nicht so leieht, als man bei diesen ein- faehen und relativ billigen Erzeugnissen anzunehmen pflegt. Der Schwerpunkt tiegt darin, da$ die TSpfereien aus Griinden ihrer Konkurrenzfahigkeit an den Ton ge- bunden sind, der ohne grol~en Kostenaufwand aus der n/~chsten Umgebung bezogen werden kann. Je nach der Beschaffenheit dieses Tones, wenn or beispielsweise reich an Eisen und Kalk, dagegen arm an Kieselsaure und Tonerde ist, kSnnen beim Brennen die ffir bieifreie Glasuren erforderliehen hohen Temperaturen nieht angewendet werden, sondern die T5pfer sind gezwungen, sieh leieht sehmelzbarer Bleiglasuren zu bedienen. Andererseits ist bekannt, dag alle aus porSsen und grobkSrnigen Tonmassen hergestellten, schwach gebrannten Geschirre plStzliche Temperaturwechsel sowie ein- seitige Erhitzung fiber direkt oder indirekt wirkendem Feuer besser vertragen als scharf gebrannte, stark gesinnterte, feinkSrnige Tonwaren. Infolge dieser an sich fiir den Gebrauch in einer Beziehung gfinstigen PorSsitiit ist zur Erreichung einer aus. reichenden Undurchl~ssigkeit die Verkleidung solcher Geschirre mit Glasuren er- forder]ieh. Diese Glasuren mfissen abet leicht schmelzbar seln, um nicht durch An- wendung zu hoher Temperaturen die eben beschriebenen wertvollen Eigenschaften des porSsen Tons zu zerstSren. Diesen technischen Anforderungen entsprechen nur Biei- glasuren; ihre Verwendung ist daher im TSpfergewerbe zur Unentbehrlichkeit geworden.

[Fo~etz~ng N 365.]

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364 Th. S u d e n d o r f und O. P e n n d o r f , [Zeitschr. f. Untersuchung [d. :Nahr.- u. GenuBmittel.

T a b e l l e I. Gebrauchsgegenstiinde mit einem ungesetzlich hohen Bleigehalt.

1. Schaumseh l$ ig er.

Bleigehalt im Besondere Bemerkungen Nr. Deekmetall %

4,49

14,92

36,28 37,30 41,63 45,93 47,62 51,27 62,87

Bleigeha[~ ~uiierlich nieht erkennbar. Schreibprobe

unc]euflieh Hoher Bleigehalt ~iuiierlieh niche deutlieh erkennbar.

Schreibprobe deutlich

Hoher Bleigehatt iiu~erlich am marten, blliulieh, grauen Glanz erkennbar. Sehreib-

probe sehr deutlich

2. Schaumst51~er .

Blei.gehalt lnl

Nr. Deckmetall Besondere Bemerkungen %

1 2 3 4 5 6 7 8 9

10 11 12

30,67 38,82 41,04 42,33 43,33 49,71 57,18 57,44 59,20 59,29 61,37 61,55

Hoher Bleigehalt ~tutierlich am marten, blaulich-grauen

Glanz erkennbar. 8ehreib- probe sehr deutlich

g. K a r t o f f e l q u e t s c h e r .

Nr. Bleigehalt im Deekmetall

des des Siebes Rahmens

% %

29,78

8,66

de8 quetschers

%

3,79

54,08

88,03 91,21 92,80

86,64

> 1

92,07 87,94

> 1

0,66

12,27

Sparen

d@@ Lo~es

%

13,33

Vermutlich

>1

61,74 58,95 43,54

! 39,7~

47,04

34,07

Besondere Bemerkungen

Hoher Bleigehalt im Quetschsttiek ~tu~erlich nieht erkennbar. Sehreibprobe undeutlich

Hoher Bleigehalt im Que~schsttick autierlich am marten, blaulich-grauen Glanz erkennbar. Schreibprobe sehr deutlich

Hoher Bleigehalt im Qaetschs~tick deutlich er- kennbar. Schreibprobe sehr deutlich

~[oher Bleigehalt im Sieb nichi erkennbar. Schreib- probe undeufiich

Hoher Bleigehalt im Sieb deutlieh erkennbar. Schreibprobe sehr deutlieh

Im Rahmen Bleigehalt nicht erkennbar. Sehreib- probe undeutlieh

4. Reiben .

[Bleigehalt im I [ Deckmetall ]

Nr. ides R:hmensl I 70 I

2 57,02

Besondere Bemerkungen

goher Bleigehalt im Rahmen am marten, bliiulich-grauen Glanz erkennbar. Sebreibprobe sehr deutlich

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45. Band. Jani 1928 t Gesetzwidrige Gebrauchsgegenstiinde. 365

5. T o p f d i c h t u n g s p l a t t e n .

3teigehalt lm Besondere Bemerkungen Nr. Deckmetall %

8,20 49,50 76,30

Hoher Bleigohalt au~erlich kaam erkennbar. 8chreibprobe undeu~lich Hoher Bleigehait am marten, bli~ulich-grauen Glanz erkennbar.

Schreibprobe sehr deutlich

6. Ka f fees i ebe .

Bleigehalt des Lotes Nr. am Griff am Rahmen

% %

1 2 3 4 5 6 7

86,52 44,41 44,84 44,97 47,61 48,39 51,00

51,60 54,65 49,45

Bleigehalt des Lores

Nr.

8 9

10 11 12 58,15 13 14

7. K o n s e r v e n d o s e n .

Bleigehalt Bleigehalt Nr. im Lot Nr. im Lot

% %

am Griff am Rahmen % %

56,63 56,99 57,68 58,40 58,58 58,85 60,24 60,77

4,27 4,27 4,27 4,27 4,27

6 7 8 9

10

18,08 38,57 40,11 41,11 60,68

Bemerkungen

67,03 67,26 71,84

1 2 3 4 5

Siebrahmen und Griff Griff verzinkt

Drei Konservendosen, die innen galva- nisch verzinkt und aufierdem mit einem Siiberiiberzug versehen waren, gaben an 0,5 %-ige Weins~turelSsung Zink und

Silber ab

8. V e r s c h i e d e n e G e b r a u c h s g e g e n s t a n d e .

B i o r k r u g d e c k e l L S t z i n n K i n d e r t r o m p e t e Bleigehalt

Decke] im Bteigehalt Bleigehalt im Ltitmetall des ~undstfickes Zwischenstiick

45A9 % 45,78 % 93,30 % 45,57 % (Mundstiick bestand aus Zinkblech)

[Fortsetzung yon S. 363.]

Ffir ein gutes Gelingen der Glasur ist es yon wesentllcher Bedeutung, dal] die tteiz- gase mit einem ~berschul] yon Sauerstoff auf das Brenngut einwirken. Auch der Standort der Gefiii]e im Brennofen wirkt auf die Eigenschaften der Glasur deshalb verschieden ein, weil nicht fiberall die gieiche Temperatur erzielt werden kann. Auf diese Weise ist es wohl m5glich, dal~ Fabrikate aus demselben Brande eine ganz verschiedene Widerstandsfahigkeit in tier Glasur aufweisen, ttieraus kann man ermessen, dab zur Herstellung von handelsfahigen und zugleich hygienisch einwand-

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366 T h. S u d e n d o r fund O. P e n n d o r f, [Zeitschr. f. Untersuchung | d . Nahr.- u. Genuflmitt~l.

freien Erzeugnissen aut3er dem geelgneten Rohmaterial aueh noch besondere Er- fahrungen und Kenntnisse gehSren. Wenn 'also sehon die alt eingearbeiteten Fabriken nicht immer ffir eine gesetzlich einwandfreie Ware garantieren konnten, wieviel mehr mangelhafte Gesehirre mSgen dann zur Zeit auf dem Markte sein, nachdem kleine und kleinste Betriebe dieser Art wieder aufgemacht wurden bezw. neu ent- standen slnd.

Die letzten hier erfolgten Beanstandungen yon irdenen Koehgesehirren vor dem Kriege datieren aus dem Jahre 1911; es handelte sich damals um eine Ware, die aus einem kleinen Fabrikbetriebe in der Niihe yon Hamburg stammte, bei der eine Bleiabgabe yon 38--45 mg pro Liter Gef~i~inhalt festgestellt wurde. Erst in neuerer Zeit mehren sich wieder die F/ille, in denen bel den fraglichen Gebrauehs- gegensti~nden eine gesundheitssch~dllche Beschaffenheit beobachtet wird.

Wit halten es fiir angezeigt, an dieser Stelle fiber Versuche betr. F e s t s t e l l u n g der B l e i a b g a b e yon i r d e n e n K o c h g e s e h i r r e n zu berichten und auf Grund derselben Vorsehlitge zur Vereinheitlichung und Vereinfachung des Prfifungsverfahrens zu machen.

Die in § 1 Ziffer 3 des Gesetzes, betr. den Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegenst~nden, vom 25. Juni 1887 angegebene Anweisung ist so allgemein gehalten, da[~ es jedem Sachverst~ndigen freigestellt bleibt, die einzelnen Phasen dieser Priifung naeh eigenen Erfahrungen auszufiihren. In Anbetraeht der oben erwiihnten Schwierig- kelten in der Fabrikation yon absolut einwandfreien glasierten Tongesehirren und in Anbetraeht der schon vor dem Kriege erkennbaren behSrdliehen Geneigtheit, diesen Umstitnden Reehnung zu tragen, mu~ abet eine Gleichm~l~igkeit der Ansprfiche an- gestrebt werden, um unnStige Bel/istigungen dieses Gewerbes durch verschiedenartige Begutaehtung seiner Erzeugnisse tunlichst auszusehalten. Hierzu ist eine amtliche Untersuchungungsmethode, die in den beiden Hauptphasen, in der Gewinnung der Auskochungsflfissigkeit und in dem qualitativen ~achweis des gelSsten Bleies, genau vorgeschrleben wird, erforderlieh; au]~erdem gehSrt dazu die Festlegung einer Zu- lgtssigkeitsgrenze ffir die yon irdenen Koehgeschirren naeh dieser Behandtung ab- gegebenen Bleimengen, weil fiber die Gesundheitsschi~dliehkeit yon Blei die Ansichten der bezfiglichen Sachverstfiadigen vielfach weit auseinandergehen.

Diese Anregung ist nicht neu, die Wiederholung derselben aber in Anbetraebt der zu erwartenden Iqeuregelung des Gesetzes begreiflich.

Bereits im Jahre 1910 sind anlal~lieh der aus den Kreisen einschl/tgiger Fabrikanten gemachten Vorstellungen fiber die Unerffillbarkeit der gesetzliehen Vor- sehriften, betreffend Bleiabgabe yon Glasuren, durch das Reichsgesundheitsamt um- fangreiehe Versuche auf diesem Gebiete 1) ausgefiihrt worden, die sieh ebenfalls zu dem Vorschlage einer bestimmten Arbeitsweise verdiehteten. Auffiillig an diesen Versuchen ist, da]] in den nacheinander vorgenommenen Auskochungen stets eine jedesmalige Abnahme der gelSsten Bleimengen beobaehtet wurde und dag in allen F~illen nach der dritten Auskoehung keine weitere Bleiabgabe mehr festgestel]t werden konnte. Demgegenfiber wurden auf dem hiesigen Markte Fabrikate angetroffen, die bei jeder neuen Auskoehung durchweg grSl]ere Bleimengen abgaben and bei denen in der seehsten, ]a sogar in der neunten Auskochung noch eine Zunahme festzustellen war (s. Tabelle If). [Fortsetzung S. 368.]

1) hrb. a. d. Kaiserl. Gesundheitsamte 1910, 88, 238.

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45. Band. ] Ges&zwidrige Gebrauchsgegenstlinde. 367 Jmai 1925.J

T a b e l l e IL I r d e n e K o c h g e s c h i r r e .

] Fassangsver-

I TSpfe

Aussehen

der

Glasur

Liter, innen asiert, aus- m nieht gla-

siert

2,5 L. desgl

rostbraun

1,5 L. desgl, dunkelbraun

0,75 L. desgl, hellbraun

2,5 L. desgl, schwarz- braun 2)

3 L. desgl, hellbraun

2,5 L. desgl, gelbbraun

3 L. desgl, dunkelbraun

2 L. desgl, braunlichgelb

2 L. desgl, dunkelbraun

1,5 L. desgl ,,

0,75 L. desgl, braungelb

1,5 L. desgl, kaffeebraun

2~5 L. desgl, getbbraun

1,5 L desgl, kaffeebraun

kanariengelb 1,5 L., innen und aufien

glasier~

L., innen ~siert, aus 1 mcht gla-

siert

orangegelb

I I L., innen ,, and aufien

glasiel~

1,25 L., innen braunlichgelb glasiert, aus- sen nicht gla-

siert

~) Groiie Auskochung.

t Qaalita~ive Prii. I fang des geli~s- I ton Bleies in der] 1. Auskochung I mit Kalium- ]

cbxomat i

Gefundene Menge Blei in mg in den aufeinanderfolgenden Auskochungen

I V . I V.

sehr deut-

I. II. ItI.

,0 8,5 7,5 6,0

VL VII. VI]L IX.

9,0 - - - - - -

deutlicho 2,3 Reaktion

,, ~puren

,, 0,27

,, 0,37

,, 0,15

sehr deutliche 0,37 Reaktion

,, 0,5

,, 1,7

" I 0,52

schwache [Spuren Reaktion

" I 0,25 L |

,, |Spure~

0,75 0,80 I

0

0,45 0,5 4,01 )

-I - - I -

I i

2) Glasur beschadigt.

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368 Th. Sudendor f und O. P enndor f , [Zeitschr. f. Untersuchung | d . Nahr . - u. Genul]mittel .

[Fortsetzung yon S. 366.]

Dieser Umstand bereehtigt zweifellos zu der Annahme, dM~ die derzeitige Markt- ware in hygienlscher Beziehung an Gfite bedenklieh herabgemindert ist; er weist ferner daraaf bin, dai~ zur Gewinnung eines klaren Bildes fiber die Bleiabgabe eines irdenen Koehgeschirres unter Umstanden nicht e ine Auskochung gefifigt, wie das Gesetz z. Zt. vorsieht, selbst wenn die abgegebenen Bleimengen in dies2r nut gering sind, sondern dal~ gegebenenfatls das Analysenbild mehrerer, mindestens aber ffinf auf- einanderfolgender Auskoehungen ffir eine sachliche Beurteilung unentbehrlich ist. Gerade hierin spiegelt sich das Verhalten eines Kochgef~it~es, welches doch immerhin recht oft und stellenweise recht lange mit sauren Speisen erhitzt wird oder geffillt stehen bleibt, bei seinem bestimmungsgem~il~en Gebrauch am besten wieder. Um weitere Anhaltspunkte ffir das Verhalten yon glasierten Kochgeschirren, die bei mehreren aufeinanderfolgenden Auskochungen eine zunehmende Bleiabgabe zeigen, zu gewinnen, ist es unseres Erachtens ebenso erfordertieh, wenigstens eine Auskoehung mit 4°]0.1gem Essig bei zu zwei Dritteln gefiilltem Geffi~ vorzunehmen, was fraglos beim Gebrauch im Haushalt die Regel sein wird. Diese Art der Auskochung wtirde der amtlichen derzeitigen Vorschrift nieht zuwiderlaufen. Dann aber zeigt sich erst recht deutlich, welchen Einflul~ die verschiedenen Auskochungsbedingungen auf die HShe der gelSsten Bleimengen ausfiben kSnnen (s. Tab. II).

In gleicher Erkenntnis hat woht aueh das Reiehsgesundheitsamt ftir diese erste Phase der Untersuchung eine Arbeitsweise ausgearbeitet und vorgeschlagen, die hier des Zusammenhangs wegen kurz wiedergegeben sei:

,,Die Geschirre wurden mit destl. Wasser mehrere Male ausgespiilt und nach dem Abtrocknen mit Essigs~ure, welche entsprechend den Vorschriften des Blei- und Zinkgesetzes in 100 Gewichtsteilen 4 Gewichtsteile Essigsi~ure enthielt, und zwar mit 50 ccm Si~ure ffir jedes Liter Gefii~linhalt, unter h/~ufigem Spiilen der Gefii~w/inde 113 Std. lang ausgekoeht. Um ein allzu sehnelles Verdamp~en der Essigs/iure zu ver- meiden, wurde auf die Gef/~e, soweit deren Form es zuliel~, ein Rundkolben, welcher mit kaltem Wasser gefiillt war, gesetzt, andernfalls wurde die w~hrend des Koehens verdampfende Fliissigkeit dm'eh Hinzuffigen von 4°/o-iger Essigsiiure wieder erg~nzt. Nach der Beendigung des Auskochens wurde die L6sung nS~igenfalls nach vorauf- gegangenem Filtrieren in ein Glasgef/i~ gebraeht und dort erkalten gelassen. Der Nachweis des gelSsten Bleies ~and nach einem qualitativen und quantitativen Ver- fahren start".

Bei den hiernach vorgenommenen Auskochungen stellten sich Schwierigkeiten ein, die vielleicht aueh yore Reichsgesundheitsamte beobachtet sind; jedenfalls lassen die Notizen fiber mil~lungene Auskochungen hierauf schlie~en 1). Iqach unseren Er- fahrungen ist eine Menge yon 50 ccm Essig ffir ein Liter Gef~i]inhalt zum halb- stfindigen Auskochen namentlich flacher Gef/igie viel zu gering, selbst wenn man sie mit Rundkolben, Uhrgi/isern u. a. Gegenst~inden so gut, als der meistens unregel- m~il]ig geformte Rand des Gef~il]es es erm6gticht, verschtiei]t. Meistens war nach Verlauf yon 5 ~ 1 0 Minuten seit Beginn des Siedens die Flfissigkeit schon so welt verdampft, daI] mehrfache Naehffillungen mit 4°/o-igem Essig erforderlieh wurden. Gleichzeitig konnten wit titrimetisch feststellen, da~ dadurch eine erhebliche Konzen- tration des 4°]o.igen Essigs eintritt. Unter solehen Umst/~nden wfirde die Auskochung abet unter anderen Bedingungen vor sich gehen, als wie sie die amtliche Anweisung

~) Arb. a. d. Kaiser]. GesundheRsamte 1910, 33, 242.

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45. Band.'] Gesetzwidrige Oebrauchsgegenstiinde. 369 Juni ~923.J

vorsehreibt. Andererseits finder besonders in flachen Gef~il~en sine Einwirkung auf die oberen Teile der inneren Wandungen bei Anwendung yon 50 ecru Essig pro Liter FassungsvermSgen ia einem Grade, der den Verh~ltnissen bei dem bestimmungs- gemii~en Gebrauch einigerma~en nahekommt, kaum statt.

Bei der Berechnung der ffir eine halbstiindige Auskoehung anzuwendenden Esslgmenge gingen wir yon der Erwi~gung aus, da~ die Verdampfungsgesehwindigkeit der siedenden Fliissigkeit zunii.chst yon der GrSI~e der beheizten Hauptfl~iche des Gef£1~es, seines Bodens, und das Entweichen der Diimpfe yon der I~5he des Gef~il~- mantels und der Welts seiner (~)ffnung abhiingt. Andererseits wird durch die HShe des Gef~i.l~es und dureh die Welts seiner 0ffnung die teilwelse eintretende Konden- sation der D~mpfe und damit die Einwirkung derselben auf den Gefii~mantel beein- flu~t. Zahlreiehe stereometrisehe Betrachtungen und diesen entsprechende praktische

Versuche ffihrten uns schlie$1ich zu der Formel G (h ~ D). 8

In dieser Formel bedeutet G die ~iu~ere Grundfl~che in qm ausgedrfiekt h die HShe, aui~en lotrecht in cm D den Durchmesser des oberen i~u~eren Randes in cm.

Die Zahl 8 ist empirischen Ursprungs; sis hat sich bei der Errechnung der Auskoch- flfissigkeiten fiir die versehiedenen Formen und GrSi~en als giinstiger Divisor heraus- gestellt. Aus vorstehender Formel errechnen sich die Zahlen, welche die Anzahl der ffir das betreffende Kochgesehirr anzuwendenden Essigmenge in cem angeben. Diese Mengen gewi~hrleisten den glatten Verlauf einer halbstfindigen Auskoehung, ohne dal~ eine ~achfiillung notwendig wird; sie sind aueh so bemessen, dal~ bei Gef~i~en mit un- regelm~i~igen Wandungen eine ausreichende Einwirkung, die den Verhi~ltnissen beim praktisehen Gebraueh der TSpfe einigerma~en entspricht, zu erwarten ist. Ferner hinterbleibt sine Fliissigkeitsmenge, die fiir das vorzuschlagende Bleiermittelungs- verfahren kein Eindampfen sondern hSchstens eine Verdiinnung erfordert, was aus Griinden der Zeitersparnis sehr gfinstig ist; aul~erdem tritt sine erhebliehe Konzen- tration des 4°/o-igen Essigs, wie wir sie beim 5fteren Nachfiillen festgestellt haben, nicht ein.

Bei der Wahl des quantitativen B t e i e r m i t t e l u n g s v e r f a h r e n war fiir uns der Gesiehtspunkt mai~gebend, da~ unter Umstii.nden ganze Serien yon Kochgeschirren in kurzer Zeit. untersucht werden mfissen. Wie bei den Ausfiihrungen fiber die Fabrikation von glasierten Tonwaren sehon hervorgehoben ist, fallen selbst Fabrikate aus demselben Gu~ und demselben Brand nicht gleichm~i~ig aus; es genfigt daher nicht, falls auf Grund einer Beanstandung die Sieherstellung grSl~erer Best~nde not- wendig wird, einzelne Stiehproben zu priifen, sondern es miissen sozusagen alle Koch- geschirre einzeln untersueht werden; hinzu kommt, da~ man in Anbetracht der Kosten auch auf mSgliehst einfaehe Verfahren bedacht sein mu$. ~ach beiden Riehtungen hin bietet das von L. Win k l e r 1) fiir Leitungswasser ausgearbeitete quantitative Blei- ermittelungsverfahren aut~erordentliehe Vorzfige; die Ausfiihrung verlangt nur wenige Minuten, und es sind keine nennenswerten Apparate und keine wertvollen Chemikalien erforderlich.

P u k a l l 2) hat schon friiher ein auf demselben Prinzip beruhendes Verfahren zur Ermittelung der Bleiabgabe irdener Geschirre vorgeschlagen; hiergegen wurden von

~) Zeitschr. angew. Chem. 1913, 1, 38. ~! Sprechsaal, Zeitschr. f. Keramik 1906, 39, 938.

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370 Th. Sudendor f and O. Penndor f , [Zeitschr. L Untersuchun~ | d . Nahr . - u. GenuBmitt~l .

W. F u n k 1) allerlei Bedenken erhoben, die u. E. nach den yon W i n k l e r ausge. ffihrten exakten Versuchen hinf~llig geworden sein dtirften. Diese Bedenken bestanden darin, da$ andere vorhandene Metalle in essigsaurer LSsung dutch Schwefelwasserstoff mitgef~llt and dadurch hShere Werte ffir Blei vorgeffiuscht werden kSnnten. Bei der Winkle r ' schen Arbeitsweise wirkt eigentlich stSrend nur Eisen, welches abet aus Glasuren, wie auch F u n k selbst beobachtet hat, gar nicht oder nur sehr sehwer (lurch 4°/o-ige EssigsKure herausgelSst wird; Kupfer kann naeh W i n k l e r ebenso einfach wie Blei mitbestimmt werden und Zink kommt in Glasuren fiir irdene TSpfe kaum vor. Nach unseren Beobachtungen und Versuehen (s. Tab. III) liefert das Winkle r ' sche Verfahren in dieser Anwendung zuverl~ssige Ergebnisse und bietet ffir den praktisehen Gebrauch au~erordenttiehe Vorteile.

Hiernachwfirdesich d a s U n t e r s u e h u n g s v e r f a h r e n y o n i r d e n e n K o c h - g e s eh i r r e n folgendermal~en zusammenfassen lassen :

Die Geffii~e werden innen grfindlich gereinigt, allenfalls unter Zuhilfenahme yon warmem Seifenwasser, sodann mit dest. Wasser gut gespiilt und mit der naeh obigen Angabeu erreehneten Menge yon 4 °/o-igem Essig gefiillt. Beim Auskoehen bringt man die Flfissigkeit mit groSer Flamme mSglichst sehnell auf 100 ° u n d h~lt dieselbe yon diesem Zeitpunkt an mit Hilfe elnes Pilzbrenners eine halbe Stunde lang im sehwaehen Sieden. Zum Bedecken der Gefi~e bedient man sich grol~er Uhrgliiser oder Rund- kolben and Porzellanschalen, die natfirlich yon auSen grfindlich gereinigt sein mfissen. Man ffillt die Fliissigkeit alsdann oh ne Filtration in einen entspreehenden Mel~kolben, spfilt die TSpfe mit destilliertem Wasser naeh und fiillt nach dem Erkal~en die Flfissigkeit bis zur Marke auf.

Ffir die Bleibestimmung stellt man zwei Bechergl~ser aus weiSem Glas von je 200 ccm FassungsvermSgen auf weil~es Papier, miter in das eine einen aliquoten Tell der Auskochungsflfissigkeit, erg~nzt denselben mit destilliertem Wasser bis zur Gesamtmenge yon 100 ccm und setzt 10 ccm der LSsung A nach Winkler (100 g Ammoniumchlorid. und 10 ecru konc. EssigsKure werden mit Was~er auf 500 cem aufgeffillt) hinzu. In das andere Beeherglas ffillt man 100 cem destUliertes Wasser und 10 ccm der LSsung A; zu beiden Flfissigkeiten warden alsdann je zwei bis drei Tropfen einer 10°/0-igen NatriumsulfidlSsung gesetzt, wodurch in der zu priifenden Auskochflfissigkeit je nach der vorhandenen Menge B!ei gelbe bis braune Fiirbungen auftreten. Zur Vergleiehsflfissigskeit 1KB~ man unverziiglich unter st~indigem Um- rfihren mit einem Glasstabe aus einer Glashahnbfirette soviel BleinitratlSsung (0,160 g gepulvertes und bei 100 ° getroeknetes Bleinitrat im Liter) zufliel~en, bis der gleiche Farbenton erreicht ist. Aus der Anzahl der verbrauchten ccm der Bleinitrat15sung, yon der 1 ccm gleich 0,1 mg Blei ent~prieht, wird der im aliquoten Teile der Auskoeh- flfissigkeit vorhandene Bleigehalt bereehnet. Liegt derselbe fiber 1 rag, so treten zu dunkle F~rbungen auf, die sieh nieht mehr gut vergleichen lassen; es empfiehlt sieh dann, entweder eine entsprechend geringere Menge oder eine entsprechend_ verdfinntere Menge der zu prfifenden Auskochflfissigkeit anzuwenden. Liegen buntbemalte, glasierte Kochgeschirre vor oder bestehen sonst begrfindete Zweifel, dat~ die Reaktion allein oder iiberhaupt auf gelSstes Blei zurfickzuffihren ist, so ~priift man qualitativ zweck- m~l~ig mit Kaliumehromat und wendet fiir eine gewiehtsm~i~ige Feststellung der Blei- abgabe das yore Reiehsgesundheitsamte e) ausgearbeitete, auSerordentlich exakte, aber

1) Zeitschr. f. analyt. Chem. 1910, 49, 137. :) ArK a. d. Kaiserl. Gesnndheitsamte 1910, 83, 239.

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45, ~and. -I Gesetzwidrige Gebraachsgogenst~nde. 371 J u n i 1923.3

immerhin Zeit erfordernde Chromatverfahren an. Wir empfehlen die W i n k l e r ' s c h e Arbeitsweise in dieser Anwendung der ~achpriifung.

Wie schon erwiihnt, ist zur einheitlichen Begutachtung von irdenen Koch- geschirren auch die Festlegung einer Zul~ssigkeitsgrenze ffir Blei erforderlich, woffir in erster Linie die /irztlichen Sachversti~ndigen zusti~ndig sind. Es muJ~ abet vom Standpunkt des Chemikers betont werden, dab Kochgeschirre, die bei der ersten Aus- kochung deutlich nachweisbare Bleimengen abgeben, nicht etwa allein auf Grund der Zul~ssigkeitsgrenze unbeanstandet bleiben kSnnen. In solchen F/~tlen ist es vielmehr notwendig, mehrere Auskochungen vorzunehmen und festzustellen, ob eine Abnahme oder eine Zunahme der zuerst ermittelten Bleimenge eintritt. Im ersteren Falle kann die festgesetzte Grenze ausschlaggebend bleiben; fiir den zweiten Fall halten wir die Ausfiihrung einer sogenannten ,,gro~3en" Auskochung mit einer zwei Drittel des FassungsvermSgens des Topfes entsprechenden Menge Essig ffir notwendig; der dann hierin ermittelte Bleigehalt mul~ schon deshatb mal~gebend sein, weil er der beim be- stimmungsgem~l~en Gebrauch des Kochgeschirres erfolgenden Bleiabgabe am n/ichsten kommen wiirde.

T a b e l l e Ili. Verffleichende Bieibest immungen naeh dem vom Reichsgesundhei tsamt vorge- schlagenen C h r o m a t - V e r f a h r e n und nach dem colorimetrisehen Verfahren

yon L. W. W i n k l e r .

Angewandte Menge Blei in mg

~,0 . . . . . . . .

5,0 . . . . . . . .

LSsungen yon essig- [

Gefundene Menge Ble i in mg nach dem nach Chromat- b.W.Winkler

Verfahren

2,05 2,1 ~) 5,0 5,051) 2.1 2,2 1) 3,2 3,1 i)

Unterschied

+ 0,1 ---0,1

Bemerkungen

~) In 10-facher Ver- diinnung

saarem Bloi unbe- { kannten Gehaltes

Essigsaure Aus- kochungsfliissigkeiten

verschiedener TontSpfe

4,1 5,05 4,0

10 1,6 7,0 ~) 5,5

14,9

4,2 5,1 4,0

10 1,5 7,3 5,4

14,6

1) ÷

+

0,1 0,05 0 0 0,1 0,3 0,1 0,3

~) Nach Eindampfen yon 250 ccm auf rund 50 ccm

Vergleichende Bleibest immungen in ess igsauren Auskochungen yon Tontiipfen nach dem colorimetr ischen Verfahren yon L. W. W i n k 1 e r, ausgefiihrt durch 2 Analyt iker .

Erster Analytiker 1,7 1,55 2,5 3,2 2,9 mg Blei Zweiier ~ 1,7 1,4 2,4 3,2 "2,8 ,

Differenz 0 0,15 0,1 0 0,I , ,

Was nun die B e g u t a c h t u n g d e r G e b r a u c h s g e g e n s t ~ i n d e auf Grund des zur Zeit giiltigen Blei- und Zinkgesetzes vom 25. Juni !887 betrifft, so mehren sich die Ansichten, dal3 die einzelnen Bestimmungen desselben auf die neueren Ver- h~lmisse nicht mehr recht anwendbar sin& Infolgedessen h/iufen sich die Verschieden-

~. 2a. 25

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~Zeitschr. f. Untersuchung 372 Th. Sudendor f and O. Penndor f , |d. Nahr.- u. Genu~mittel.

heiten bei ihrer Auslegung und die Handhabung dieses Gesetzes zum Schutze der Volksgesundheit stS~t allmahlich auf solche SchwierigkMten, dal~ sie vielfach zur Un- mSgliehkeit wird.

Es fragt sich daher, ob es nicht vielleicht an der Zeit ware, dab die yore Reichs- gesundheltsrat bereits im Januar 1914 angefangenen diesbezfiglichen Beratungen bei der allm~hlichen relatlven wirtsehaftlichen Kl~rung wieder aufgenommen und zum Abschlul~ gefiihrt werden.

Ankniipfend an die Mitteilungen yon L i t t e r s c h e i d 1), der neuerdings fiber eine Lficke in diesem Gesetze berichtet, kSnnen wir die eingangs erw~ihnten Topf- dichtungsplatten dem yon ihm besehriebenen, auch hier bekannten L5htdraht anreihen. Topfdichtungsplatten dienen zum Ausbessern yon Kochgesch~rren und mfissen naeh unserer Auffassung, sowelt sie fiir die Innenseite derselben in Frage kommen, sinn- gemaB dem § 1 Ziffer 2 des Gesetzes entsprechend verzinnt sein. Ein Blelgehalt yon beisplelsweise 49,55 °/o wi~re also zu beanstanden, vorausgesetzt natfirlich, dab die Platten, wie es bei einer Ware der Fall war, ausdrfieklich zum Ausbessern yon Koehgeschirren bestimmt sind. Ob aber die Geriehte sich in alien Fallen auf den Standpunkt stellen werden, dab eine Ausbesserung unter den im Gesetze gebrauchten Begriff ,,Herstellen" f~llt, ist wohl recht zweifelhaft. Noch schwieriger wird die Frage, wenn die Platten schleehtMn im Handel ohne besondere Angabe ffir bestimmte Gefal~e als Dichtungsmaterial feilgehalten werden und dann doeh ffir E~l-, Trink- oder Koch- geseh~rre benutzt werden. Bei zinkhaltigen Platten dieser Art kiime fiberhaupt nur § 12 des l~ahrungsmittelgesetzes in Frage und die Begutachtung fMlt dann allein den ~rztlichen Sachverstandigen zu, die aber nach unseren Erfahrungen ihrerseits dazu Unterlagen fiber gewichtsmal~ige Abgabe yon Zink an Speisen benSdgen, deren ein- wandfreie Ermittlung in den meisten F~llen recht umstandlich, stellenweise sogar unmSglich ist. Ganz i~hnlieh liegen die Dinge bei Kindertrompeten, bei Pfeifen mit zinkhaltigen Mundstiicken, die obendrein noch mit bleihaltigem Lot angelStet sind. Es mul~ fiberhaupt an sich besonders auff~lllg erscheinen, dal~ eln Gesetz mit einer Uberschrift, wie sie das fragllche Gesetz ffihrt, Zinkgegenst~nde bis auf zinkhaltigen Kautschuk gar nicht berfihrt. Jedenfalls hat die Literatur sieh in den letzten Jahren derartig h~ufig mit sotchen Gegenst~nden befa~t, dal~ sie bei einer Neuregelung dieses Gesetzes kaum unbeaehtet bleiben kann.

Weitere Schwierigkeiten wurden beobachtet bei der Auslegung des Begriffes ,,Kochgeschirr", der schon des 5fteren zu Zweifeln AnlaB gegeben hat. Es handelte sich um die Frage, ob eine Muspresse als Kochgesehirr im Sinne des Blei- und Zinkgesetzes anzusprechen war. l~aeh der Anwelsung des Reichsministers des Innern - - I [ 7173 - - vom 14. August 1919, die sich auf ein Gutachten des Reichsgesundheitsamtes stiitzt, kann kein Zweifel darfiber bestehen, da~ Gegenst~inde, die zur kfiehenmiil~igen Bereitung mensehlicher Speisen dienen und bei ihrem bestimmungsgemi~Ben Gebraueh mit den- selben in enge Berfihrung treten, sinngemaB als ein Kochgesehirr zu betraehten sind. Demgemfil~ war auch im vorliegenden Falle die Muspresse yon uns begutachtet, i~un sind bekanntlieh Auslegungen der Gesetze yon VerwaltungsbehSrden ffir Gerichte in keiner Weise bindend. Immerhin sollte man annehmen, dab das bier zugrunde liegende hSchstinstanzliehe Sachverst~mdigengutaehten des Reichsgesundheitsamtes Be- achtung finden mfisse. Zieht man ferner den in juristisehen Kreisen autoritativ

1) Diese ZeitschriR 1921, 41, 132.

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45. Band. ] Juni 1923.1 Gese~zwidrige Gebrauehsgegens~finde. 373

hochstehenden Kommentar yon S t e n g l e i n 1) in dieser Frage zu Rate, so heil~t es daselbst ,,das Gesetz findet Anwendung auf alle Geschirre, welche bestimmungsgem/il~ zur Zubereitung oder Verzehrung von menschlichen Speisen, Getr~inken oder Genu~- mitteln dienen, wenn die letzteren durch den Mund in den K5rper aufgenommen werden." Trotzdem konnte das SchSffengerieht I:[I Hamburg sich nicht entschliet]en, eine Muspresse als eia Kochgeschirr im Sinne des § 1 des Blei- und Zinkgesetzes anzuerkennen. Wenn es sich aueh zunfi, chst um ein schSffengerichtliehes Urteil handelt, so bteibt es immerhin ein Beweisstfick ffir die verschiedene AuslegungsmSglichkeit des Gesetzes.

~_hnliche Schwierigkeiten sind schon frfiher aufgetreten bel der Beurteilung des Begriffes Innenseite. Streng genommen gibt es eine Innenseite nur bei Gef/il~en. Wie aber mfissen die Entscheidungen ausfallen bei Ger~iten, die bei bestimmungs- gem/iSem Gebrauch zur Bereitung menschlicher Speisen verwendet werden und nach der vorhin angezogenen Anweisung des Reichsministers des Innern als Kochgeschirr zu beurteilen sind. Bei SchaumschI£gern, Fruchtquetschern und Reiben wird man vielleicht auf Grund der Tatsache, dag eine dauernde und enge Berfihrung der zu- zubereitenden Nahrungsmitteln mit alien Teilen des Gebrauehsgegenstandes, allenfalls mit Ausnahme der ttandgriffe, ganz unvermeidlich ist, die Geriehte fiberzeugen kSnnen, daS sinngem/il~ bei den genannten Gegenst/inden auch die Kul~eren Teile als Innen- seite zu betrachten sind, zumal wenn die Gerichte anerkennen, dal~ beispielsweise ein Schaumschl/iger ein Kochgesehirr darstellt. Sehwieriger wird diese Frage sehon, wenn es sich um ein Kaffeesieb handelt, welches von auSen an der L/~ngsnaht mit stark bleihaltigem Lot gelStet oder bei dem am /iuSeren Rande ein Haken und ein Stiel mit ebenso beschaffenem Lot befestlgt sind, welches auSerdem noch in betr/iehtlieher Fl{iche freiliegt. Eine Bespfilung der /~uSeren Teile des Siebes mit den darin zu- zubereitenden Getr/inken wird im allgemeinen die praktlsche Regel sein, theoretisch ist dieselbe jedoch vermeidlich; fraglos wird abet yon der interessierten Gegenseite betont werden, daS bei einem Kaffeesieb fiber die ![nnenseite fiberhaupt keine Zweifel bestehen kSnne. Wie die Urteile des Landgerichts I]: Berlin'S) und des Kammer- gerichts in einem anatogen Falle zeigen, ist es jedenfalls sehr erwfinseht, fiber der- artige nieht ganz eindeutige Begriffe mSglichste Klarheit zu schaffen und sei es wenigstens in den Begrfindungen oder Erl/~uterungen zu dem Blei- und Zinkgesetze.

Gem/~l~ § 4 Ziffer 1 und 2 des Blei- und Zinkgesetzes werden alle Personen mit Strafe bedroht, welche Gegenst£nde der in § 1, 2 und 3 bezeichneten Art den daselbst getroffenen Bestimmungen zuwider ge w erbsm/~l~ig herstellen, verkaufen oder feilhahen. In Frage kommen sowohl Fabrikanten als auch Grote- bezw. Zwisehen- h/indler, sowie Kleinh/~ndler. Da eine Fahrl/issigkeit yore Gesetze gar nieht vorgesehen ist, soIlte man annehmen, dag die Bestimmungen des § ¢ aul~erordentlich klar und scharf geraint sind, und dal~ ihre praktisehe Anwendung ohne Schwierigkeiten ver- laufen mfi$te. Demgegenfiber steht aber die juristische Austegung des Begriffes ,,gewerbsm/il~ig". In S t e n g l e i n ' s 3) Kommentar heist es:

1) S~engte in ' s Kommentar zu den strafrechtlichen Nebengesetzen des Deutschen Keiches, IV. Aufl., 1911, 1, 640, zig. 1.

~) VerSffentl. d. Kaiserl. Gesundheitsam~es 1901, Entsch., herr. den Verkehr mit Nah- rungsmitteln, S. 312.

~) S tengle in ' s Kommentar zu den strafrechtlichen Nebengese~zen des Deutschen Reiches, IV. Aufl., 1911, 1, 6~2, zig. 1, 2, 8.

25*

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374 Sudendorf u. Penndo r f , Gesetzwidrige Gebrauchsgegensfgnde. l-Zeitschr, f. l~ntersuchung [d. l~ahr.- u. Geau$mit te] .

,,Die strafbare Handlung der Ziffer 1 ist die gewerbsm/~ige Herstetlung yon Gegenst~nden in verbotener Beschaffenheit." ,,Die Handlung der Ziffer 2 besteht im Verkauf oder Feilhalten." ,,Die Tat kann nur vors~itzlich begangen werden, d.h. mit Bewut~tsein Gegens~nde verbotswidriger Art herzustellen, feitzuhalten usw." , ,Ge- werbsmi i l i l i gke i t i s t d u r c h V o r s a t z bedingt."

In dieser Auslegung verliert das Gesetz sozusagen jedo Grundlage ffir seine wirksame Handhabung, denn die Vorsiitzllehkeit wird in vielen F~dlen kaum den Fabrikanten, in den meisten Fgllen nicht den Groin- bezw. Zwisehenhhndlern und nut ausnahmsweise den Kleinhfi, ndlern naehzuweisen sein.

Bei Beurteilung dieser Frage liegt der Sehwerpunkt darin, dag die genannten Gewerbetreibenden die gesetzwidrige Beschaffenheit der Ware kennen mfisseh, bezw. ~ul~erlich erkennen k5nnen. Den Fabrikanten ist naturgem~g im allgemeinen die

e 4 .

Zusammensetzung ihrer Ware bekannt; wenn man aber belspmlswelse irdene Koch- geschirre in Betracht zieht, wo das Gelingen einer gesetzlich einwandfreien Ware von Zuf/illigkeiten abh/~ngt, so kann eine Vors/i.tzlichkeit nicht angenommen werden. Bezfiglich der Groin- und Kleinh~indler wurde auf gelegentliche diesbeziigliche An- fragen der Gerichte im nachstehenden Sinne berichtet. - - Es handelte sieh um Sehaum- schl/~ger, Muspresson und Fruchtquetschor mit stark bleihaltiger Verzinnung. - - Von einem einschl~gigen H/~ndler mu~ man erwarten, daf~ er sich fiber die fiir seine Ware in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen unterriehtet hat,. Kennt er abet die Gesetze, so mut~ er sieh seine Waren daraufhin ansehen oder durch einen Fach- mann begutaehten lassen, ob sic diesen Anforderungen entsprechen. Bei stark blei- haltig verzinnten Metallteilen ist dies unschwer /iul~erlich zu erkennen, weil sic sich yon fast silberweil~en, vorschrlftsm~ig verzinnten Gegenstgnden durch einen matt bl•ulich-grauen Ton in der Farbe deutlieh abheben und bei einer yon jedem Laien auszufiihrenden Sehreibprobe intensiv schwarze Schriftziige auf wei~em Papier hinter- lassen. Vom Grogh/indler, der immerhin fiber umfangreiche Warenbest/~nde verffigt, kann man auch verlangen, dal~ er nStlgenfalls chemische Untersuehungen yon Stich- proben vornehmen 1/i~t, um sich yon der vorschriftsm/igigen Beschaffenheit seiner Ware zu fiberzeugen, falls nicht sehon der Preis auf eine Minderwertigkeit des Deck- mantels hindeutet.

Wio versehieden die Ansichten hierfiber ausfallen kSnnen, zeigt ein am 21. Februar 1923 yore SehSffengerieht IX Hamburg gefg.lltes Urteil, aus dem der diesbezfigliche Abschnitt im Worttaut wiedergegeben sei:

Auf Grund der Beweiserhebungen hielt das Gerieht ffir feststehend: Der An- geklagte hat einen Fruchtquetseher verkauft, der nieht den gesetzlichen Besfimmungen entspraeh. Als ein Kochapparat im Sinne des Btei- und Zinkgesetzes sowie des Nahrungsmittelgesetzes war dieser Fruehtquetseher anzusehen. Aueh steht fest, da$ der Apparat durchaus gesundheitssehg.dlich war. Jedoch konnte der Angeklagte naeh Ansieht des Geriehts nieht naeh dem Zink- und Bleigesetz bestraft werden, denn dieses fordert, wie S t e n g l e i n in seinem Kommentar ausdrfieklich hervorhebt: V o r s a t z . Es war aber nicht anzunehmen, dag der Angeklagte vors~itzlieh gegen das Gesetz verstogen hat. Er verkaufte den Apparat in dem Glauben, er sei dem Gesetz entspreehend hergestellt worden.

~aeh dem Nahrungsmittelgesetz reieht allerdings Fahrl/~ssigkeit zur Bestrafung aus; doeh war naeh Ansicht des Gerichts dem Angeklagten aueh keine Fahrl/issig- keit zur Last zu legen.

Aus dem geringen Preise konnte der Angeklagte nach Angabe des Sachver- st~ndigen Dr. Sch. nicht auf eine Minderwortigkeit des Apparates sehlief~en, denn der

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45. B~,a. I 375 Juni 1923.J d. Stern, 1922-er Moste der Nahe usw.

Preis war der Zeit ganz entsprechend. Aber auch daraus, daf~ der Angeklagte den Apparat nieht auf seine Bestandteile hin genau untersucht hat, kann ihm der Vorwurf auf Fahrl~issigkeit nicht gemacht werden. Bei dem grol~en Betriebe, den der Angeklagte leitet, kann er unmSglich jede einzelne Warensorte daraufhin prfifen, ob sie in ihrer Zusammensetzung den gesetzliehen Anforderungen entsprieht. Hierin mutate sich der Angeklagte yell und ganz auf den Hersteller der Saehe verlassen kSnnen.

Der Angeklagte war daraufhin freizuspreehen. Es wurde bei dieser Urteilsverkiindung betont, daf~ es sich um eine grund-

siitzliche Entscheidung handle, und da~ mit einer Berufung zu reehnen sei. Diese Berufung erfolgte seitens der Staatsanwaltschaft am 22. Februar 1923, wurde abet am 9. Miirz 1923 wieder zurfickgezogen. Damit ist das Urteil rechtskri~ftig geworden und der Verfolg bezw. die Einziehung der gesundheitssehi~dlichen Ware mit einem Bleigehalt yon 92,800/0 im Deekmantel zun~iehst nicht mehr mSglich.

Unsere Ausffihrungen bezwecken erneut darzulegen, daf~ das Blei- und Zink- gesetz veto 25. Juni 1887 in seiner jetzigen Fassung den Erfordernissen der Ge- sundheitspftege nicht mehr in dem nStigen und gewiinschten Mal~6 Rechnung tr~igt, und da$ die beabsichtigte :Neuregelung desselben bald erfolgen sollte.

Moste des Jahres 1922 aus den Weinbaugebieten der Nahe, des Glans, des Rheintals unterhalb des Rheingaues, des Rhein-

gaues, der Lahu, des Rheins und Mains. Von

Dr. J. Stern.

[Eingegangen ara 14. April 1923.]

Es wurden 348 Moste untersucht, und zwar aus dem Bezirk des Amtes 228 Moste und aus dem Regierungsbezirk Wiesbaden 120 Moste. I-Iierunter waren 338 Wei~- und 10 Rotmoste.

Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in den nachfolgenden Tabellen zu- sammengestellt.

I. Mostgewiehte (Grade Oeehsle).

1 Bezi rk des Amtes.

Weinbaugebiet

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. . . . . . . - 1 t ° I - t I Glan~s un~ Nah~ (Krei--s Meisenhei ) i - - [ ~ - --1 6 1 6 - ~ 9 --4- - ~ ~ --i- ~ - ~ ~-1

Rheintal, tinksrheinisch, unterhalb des 1 ~ - ~ ~ - ~ 2 1 0 6 - ~ 2 - - 6 - - 1 ~ - - - I 6-5 Rheingaues (Kreis S~. Gear) . . . . .

Insgesamt I II 2I l l ]30169153127!18]1813t- - t 11228