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Umfangreiche Änderungen im Mehrwertsteuerrecht zum 1. Januar 2015. Hintergründe zur Änderung. Motivation zur Änderung der Mehrwertsteuerverwaltung. Anteil MwSt an Staatseinnahmen ca. 40% Geschätzter jährlicher Verlust durch Mehrwertsteuerbetrug 20 Mrd. UAH Status Dezember 2013 : - PowerPoint PPT Presentation
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Umfangreiche Änderungen im Mehrwertsteuerrecht zum 1. Januar 2015
Otten Consulting | 30. September 2014 | Mehrwertsteuer
Hintergründe zur Änderung
Anteil MwSt an Staatseinnahmen ca. 40%
Geschätzter jährlicher Verlust durch Mehrwertsteuerbetrug 20 Mrd. UAH
Status Dezember 2013: „Steuerverlust über Scheinfirmen" – ca. 3,4 Mrd. UAH Mehrwertsteuervolumen „Transitfirmen“: 101,5 Mrd. UAH
Motivation zur Änderung der Mehrwertsteuerverwaltung
Hintergrund und Auswirkungen
Kompliziertes Verwaltungssystem für den Staat
Mehrwertsteuererstattung nur für „Ausgewählte“ Korruption
Ständige Streitigkeiten zwischen Steuerverwaltung und „normalen“ Firmen bzgl. Zulieferscheinfirmen bzw. Scheingeschäfte
Otten Consulting | September 2014 | ПДВ. Електронне адміністрування. Закон № 1621-VII
Übergang zur vollständigen elektronischen Mehrwertsteuerverwaltung
Bausteine des neuen elektronischen Systems:
• Zentrales elektronisches Mehrwertsteuerregister:− Mehrwertsteuerscheine (nalogovaya nakladnaya) ausschließlich in elektronischer Form− Jedweder mehrwertsteuerpflichtiger Vorgang ist online zu registrieren
• Zentrale Mehrwertsteuer-Bank (unter Aufsicht NBU)− Automatische Eröffnung eines Mehrwertsteuerkontos für alle Mehrwertsteuerzahler− Bank fungiert ausschließlich zur Verwaltung der Mehrwertsteuerkonten− Keine Kontoführungskosten für Firmen
• Einbezug Zolldaten− Zolldatenbank wird zur automatischen Berücksichtigung der Einfuhrumsatzsteuer ins
zentrale System einbezogen
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Otten Consulting | September 2014 | ПДВ. Електронне адміністрування. Закон № 1621-VII
Kernelemente des neuen Systems
(Nahezu) vollständige automatische Erfassung aller Mehrwertsteuervorgänge:
Automatische Berücksichtigung von Mehrwertsteuer in Eingangsrechnungen als Mehrwertsteuerkontoguthaben
Automatische Berücksichtigung von Einfuhrumsatzsteuer als Mehrwertsteuerkontoguthaben
Vorauszahlung Mehrwertsteuersaldo auf Mehrwertsteuersonderkonto
Ergebnis
Mehrwertsteuersonderkontoguthaben (aus Vorsteuer oder Vorauszahlung auf Sonderkonto)
= Voraussetzung zur zentralen Onlineregistrierung von Ausgangsrechnungen
Hinweis!Das für die Funktion des neuen Systems erforderliche Datenerfassungsprogramm ist noch in Vorbereitung. Ziel ist jedem Steuerzahler in Echtzeit Informationen über seinen aktuellen Kontostand zur Verfügung zu stellen.
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Ab 1.1.2015 de facto:1. Vorauszahlung Mehrwertsteuersaldo durch Lieferant2. Vollständige Verlagerung des Mehrwertsteuerrisikos auf die Firmen
Otten Consulting | 30. September 2014 | Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuersonderkonto
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Guthabenbuchungen
Steuerzahler selbst kann das Mehrwertsteuersonderkonto nur auffüllen und hat selbst keinen Zugriff auf das Sonderkonto – Abhebungen kann nur der Staat durchführen
• Vorsteuer aus erhaltenen Lieferungen und Leistungen welche durch Lieferant zentral registriert wurden
• Gezahlte Einfuhrumsatzsteuer
• Überweisungen vom laufenden Konto auf Mehrwertsteuersonderkonto
Achtung! Rücküberweisungen vom Mehrwertsteuersonderkonto auch bei ursprünglich irrtümlicher Überweisung vom eigenen Konto nicht möglich
Sollbuchungen (Mittelverwendung)
• Abbuchung gemäß
Mehrwertsteuererklärung (Finanzämter
stellen der Mehrwertsteuer-Bank
entsprechende Information zur Verfügung
• Zahlung Vorsteuer auf Sonderkonto von
Agrarbetrieben im
Mehrwertsteuersondersystem
• Einzug Restbestand im Falle Annullierung
Mehrwertsteuerregistrierung
Otten Consulting | 30. September 2014 | Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuerdeklaration und -zahlung
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Steuererklärung
Keine Änderungen bzgl. Abgabe- und Fälligkeitsfristen
o Ausschließlich elektronische Mehrwertsteuererklärung
o Als Anlage Verzeichnis mehrwertsteuerpflichtiger Vorgänge für welche kein Mehrwertsteuersonderschein ausgestellt wird (Barkäufe, Übernachtungsrechnungen etc.)
o Einbezug zentral nicht registrierter Ausgangsrechnungen
o Kein Einbezug nicht registrierter Eingangsrechnungen
o Steuerämter führen Abgleich von Steuererklärung mit zentralem Register durch: Bei Abweichung außerplanmäßige Steuerprüfung möglich
Steuerzahlung
o Ausschließlich vom Mehrwertsteuersonderkonto
o Abbuchung ohne Beteiligung des Steuerzahlers
Otten Consulting | 30. September 2014 | Mehrwertsteuer
Bestehender Vorsteuerüberhang zum 1.1.2015
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Verwendung (Vortrag) nicht zur Erstattung beantragtes Vorsteuerguthaben
• Die Verwendung von „altem“ bis zum
1.1.2015 deklariertem Vorsteuerguthaben
wird durch ein noch zu erlassenen
Sonderverfahren bis zum 3.11.2014
geregelt!?
Offene Frage: Mehrwertsteuererklärung für Dezember 2014 erst im Januar 2015 fällig.
Vorsteuererstattung
• Bis zum 31.12.2014 zur Erstattung
beantragte Summen, werden nach dem
derzeit gültigen Verfahren erstattet.
Frage:
Erstattung auf Mehrwertsteuersonderkonto?
Otten Consulting | 30. September 2014 | Mehrwertsteuer
Vorsteuerüberhang nach dem 1.1.2015
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Nicht zur Erstattung beantragtes Vorsteuerguthaben
Vortrag auf Folgeperioden
Verrechnung mit Steuerschuld aus
Vorperioden (jedoch maximal bis Guthaben
auf Mehrwertsteuersonderkonto)
Vorsteuererstattung
Auf Antrag? (Procedere noch nicht bekannt)
Automatisch gemäß folgender Kriterien:
Exportanteil der letzten 4 Monate > 40%oder Investitionsvolumen > 3 Mio. UAH
UndSumme Anlagevermögen mind. 12-fache
der Erstattungssumme
(Beschränkung durchschnittlich mind. 2,5 Minimalgehälter weggefallen)
Otten Consulting | 30. September 2014 | Mehrwertsteuer
Zusammenfassung
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Signifikante Änderung des Mehrwertsteuerverwaltungssystems
• Hauptnachteil: Einfrieren von liquiden Mitteln auf dem Mehrwertsteuersonderkonto
• Mehrwertsteuerzahlung durch Vorauszahlung sichergestellt, erst dann Vorsteuerabzugsberechtigung möglich
• Unsicherheit bzgl. Vorsteuerguthaben zum 01.01.2015
• Mehrwertsteuererstattung für Nichtexporteure fraglich (Ausnahme bei Investitionen > 3 Mio. UAH)
• Vorteile: • Verminderung Diskussion über fiktive Geschäftsvorfälle • Streichung Vorsteuer wegen Nichtzahlung bei Vorlieferanten systembedingt nicht
mehr möglich• Geringerer Prüfungs- und Verwaltungsaufwand
Otten Consulting | September 2014 | Mehrwertsteuer
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