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Umgang Mit Medikamente

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Page 1: Umgang Mit Medikamente

VA Umgang mit Medikamenten

Der sachgerechte Umgang mit Medikamenten und Betäubungsmitteln (BTM) stelltbesondere Anforderungen an die Pflegefachkräfte.Erhält ein Pflegekunde eine ärztliche Verordnung zur Medikamentengabe, kann dieseraus einem bestimmten Grund seine Medikamente nicht mehr sicher selbständig aufbewahrenund/oder dosieren und/oder zum richtigen Zeitpunkt einnehmen. Die rechtzeitigeNachbestellung von Medikamenten ist häufig auch ein Problem.

Ziele:

· Die ärztlich verordneten Medikamente und Betäubungsmittel werden dem Pflegekundensach- und fachgerecht verabreicht.· Die kontinuierliche Versorgung des Pflegekunden ist gesichert.· Auf Veränderungen der ärztlichen Anordnung wird zeitnah reagiert.· Die Medikamente werden kontrolliert Verfallsdatum, Dosierung, unversehrteVerpackung.· Sachgerechte Lagerung / Aufbewahrung ist gewährleistet. (für verwirrte und/oderdemente Pflegekunden abschließbare Medikamentenboxen)· Förderung des selbständigen Umgangs der Pflegekunden mit Medikamenten,wenn keine Verwirrtheit oder demenzielle Einschränkungen vorhanden sind.· Die verordneten Medikamente sind vollständig, aktuell und korrekt auf dem Medikamentenblatt der Pflegedokumentationsmappe dokumentiert. Der aktuelleMedikamentenplan vom Arzt ist als Anlage mit abgeheftet. Änderungen, die telefonischdurch den Arzt erfolgen, werden mit „vug“ (vorgelesen und genehmigt)mit Datum und Handzeichen der PK. auf dem Medikamentenblatt dokumentiert.· Fachgerechte Entsorgung von abgesetzten, abgelaufenen oder beschädigtenMedikamenten ist gewährleistet.

● Die gesetzlichen Anforderungen im Umgang mit Betäubungsmitteln werden erfülltund eingehalten.

Stellen von Medikamenten

Die schriftlich ärztlich verordneten Medikamente (Tabletten, Kapseln, Dragees, oraleMedikamente) für einen Pflegekunden werden einmal in der Woche in einem Wochendispenservorbereitet/gestellt. Tropfen, BTM´s, Insuline (oder andere s.c. Injektionen)oder andere Medikamente, die nicht vorbereitet werden können, werden zum ärztlichangeordneten Zeitpunkt vorbereitet und verabreicht.

Vorbereitung:

● Die Medikamente und die Pflegedokumentenmappe mit dem Medikamentenblattwerden auf einem gesäuberten Arbeitsbereich bereitgelegt.

● Die Pflegefachkraft überzeugt sich, dass der Wochendispenser hygienisch einwandfreiist.

● Die Pflegefachkraft führt eine hygienische Händedesinfektion durch.

Durchführung:

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● Vor dem Richten der Medikamente überzeugt sich die Pflegefachkraft von demordnungsgemäßen Zustand des Medikaments: - das Verfallsdatum ist noch nichterreicht – die Schutzverpackung ist unversehrt – die Verpackung ist trocken undzeigt keine Flecken – es gibt keine Form- oder Farbveränderungen

● Beim Richten der Medikamente wird darauf geachtet: - richtige Medikament –richtige Dosierung – richtige Applikationsform – richtige Tageszeitzuordnung

● Die Verordnungsdaten müssen dem Medikamentenblatt zweifelsfrei zu entnehmensein: - Bezeichnung des Medikaments – Arzneiform (z.B. Tabletten) – Applikationsintervalle(z.B. 3xtägl.) – Applikationsart (z.B. oral) – ggf. Befristung derMedikamentengabe

● Bei Durchdrückpackungen werden die Medikamente direkt in den Dispenser gedrückt.Ein Kontakt mit der Hand ist zu vermeiden.

● Wenn Medikamente auf den Boden fallen oder auf andere Weise potentiell kontaminiertwerden, sind diese fachgerecht zu entsorgen.

Nachbereitung:● Der Arbeitsplatz wird aufgeräumt.● Der Wochendispenser wird an einem entsprechenden für die Medikamente geeigneten

und mit dem Pflegekunden/Angehörigen/Pflegeperson vereinbartenPlatz gelagert.

● Fehlende oder zur Neige gehende Medikamente werden über den verordnendenArzt nachbestellt.

● Die gesamte Maßnahme wird dokumentiert. (Handzeichen im Leistungsnachweis,bestellte Medikamente in den Pflegeverlaufsbericht # nachfolgende Pflegekraftbestellt nicht noch einmal)

Gabe von MedikamentenVorbereitung:

● Vor der Gabe der Medikamente informiert sich die Pflegekraft in der Pflegedokumentation(Medikamentenblatt, Pflegebericht), ob es eine Veränderung derärztlichen Verordnung gab. (z.B. neues Medikament, Medikament abgesetzt,Änderung der Dosierung, Änderung der Häufigkeit)

● Hygienische Händedesinfektion● Überprüfung der Medikamente auf ordnungsgemäßen Zustand

Durchführung:

● Die Pflegekraft überzeugt sich davon, dass der Patient körperlich in derLage ist, die Medikamente eigenständig einzunehmen. ( Sehstörungen, Lähmungen,eingeschränkte Feinmotorik, gestörter Schluckreflex, usw.)

● Der Patient wird über die Medikamentengabe informiert.● Der Patient wird ggf. entsprechend gelagert. (z.B. Oberkörperhochlagerung)● Die Pflegekraft sorgt dafür, dass der Patient die Medikamente in Ruhe,

ohne äußere Störungen einnehmen kann.● Bei verwirrten oder demenziel erkrankten Pflegekunden bleibt die Pflegekraft bei

der Einnahme anwesend.● Die Pflegekraft achtet darauf, dass ein ausreichendes Flüssigkeitsangebot zur

Einnahme bereit steht.● Bei einer Verweigerung der Medikamenteneinnahme versucht die Pflegekraft

geduldig den Pflegekunden umzustimmen, (durch Argumente, nicht durchDruck)

● Eine Ablehnung der Einnahme wird im Pflegeverlaufsbericht dokumentiert und

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der verordnende Arzt informiert.● Nicht gewünschten Reaktionen auf Medikamente werden im Pflegeverlaufsbericht

dokumentiert und der verordnende Arzt sofort informiert.

Umgang mit Tropfen:

● Das Verfallsdatum ist nach dem öffnen auf der Verpackung/Flasche zu notieren,damit die Tropfen nur entsprechend ihrer Haltbarkeit nach Anbruch verwendetwerden.

● Beim Stellen der Tropfen schafft sich die Pflegekraft ein störungsfreies Umfeld,damit sie in Ruhe und konzentriert, besonders bei hohen Tropfenzahlen, abzählenkann.

● Die Pflegekraft achtet darauf, dass alkoholkranke Pflegekunden keine Tropfenmit alkoholischen Inhaltsstoffen erhalten Rücksprache mit dem verordnendenArzt.

Umgang mit Augentropfen:

● Das Verfallsdatum ist nach dem öffnen auf der Verpackung/Flasche zu notieren,damit die Tropfen nur entsprechend ihrer Haltbarkeit nach Anbruch verwendetwerden.

● Die Pflegekraft wärmt die Augentropfen vor dem Verabreichen in den Handflächenetwas an.

● Die Pflegekraft achtet darauf, dass die Augentropfen in das richtige Auge (z.B.nach Augen-Op) gegeben werden.

● Bei gleichzeitiger Verordnung von Augensalben werden die Augentropfen alserstes gegeben.

● Bei sitzenden Pflegekunden achtet die Pflegekraft darauf, dass der Pflegekundeden Kopf leicht in den Nacken legt.

● Das Unterlid wird nahe am Wimpernrand leicht nach unten gezogen und dieTropfen in die Mitte des Bindehautsacks gegeben. Niemals direkt auf die empfindlicheHornhaut tropfen.

● Zur gleichmäßigen Verteilung der Augentropfen wird der Pflegekunde gebetendas Auge langsam zu schließen, ohne das Auge zuzukneifen.

Umgang mit Salben:

● Das Verfallsdatum ist nach dem öffnen auf der Verpackung/Tube zu notieren,damit die Salben nur entsprechend ihrer Haltbarkeit nach Anbruch verwendetwerden.

● Vor dem Auftragen von Salben entfernt die Pflegekraft vorhandene alte Salbenresteund schaut sich die Haut auf eventuelle Reaktionen genau an.

● Bei Salben die auf Empfehlung des Arztes oder auf eigenen Wunsch angewendetwerden, wird dies auf dem Medikamentenblatt entsprechend gekennzeichnet.

Umgang mit BTM

● Grundsätzlich wird mit BTM genauso wie mit anderen Medikamenten verfahren.(achten auf - das Verfallsdatum – die Schutzverpackung ist unversehrt –die Verpackung ist trocken und zeigt keine Flecken – es gibt keine Form- oder

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Farbveränderungen)● Beim Wechseln von Schmerzpflastern achtet die Pflegekraft darauf, dass das

neue Pflaster nicht auf dieselbe Hautstelle geklebt wird und wie die Haut unterdem alten Pflaster aussieht # Verträglichkeit.

● Beim Entfernen des alten Schmerzpflasters achtet die Pflegekraft darauf, nichtin Kontakt mit dem Applikationsfeld des Pflasters zu kommen.Entsorgung von abgesetzten, abgelaufenen oder beschädigten Medikamenten

● Bein jede BTM Gabe (im Pflaster oder im Tabellenform) ist MBT Protokoll zu führen Abgang, Zugang, Bestand ist sorgfältig zur dokumentieren.

● Diese Medikamente werden von der Pflegfachkraft, nach Rücksprache mitdem Pflegekunden/Angehörigen/Pflegeperson, zurzeit im Restmüll (für Kinderunzugänglich) entsorgt.

Dokumentation:

● Medikamentenblatt● Pflegebericht

Verantwortlichkeit:

● Pflegefachkraft