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Umgebungslärm und Lärmaktionsplan Öffentlichkeitsbeteiligung26.03.2009

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UmgebungslärmUmgebungslärmundund

LärmaktionsplanLärmaktionsplan

ÖffentlichkeitsbeteilÖffentlichkeitsbeteiligung igung

26.03.200926.03.2009

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Gliederung

• Was ist Lärm?

• Anlass

• Die Umgebungslärmrichtlinie und ihre gesetzlichen Grundlagen

• Zielsetzung und Inhalt der Lärmkartierung

• Zeitliche Rahmenbedingungen

• Lärmkartierung in Herford

• Wie geht es weiter?

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1. Was ist Lärm?

Lärm ist ein Schallereignis!

Wenn Stimmbänder, Gitarrenseiten etc. in Schwingungen versetzt werden, entstehen Schallwellen, die sich in der Luft ausbreiten.

Je mehr Schwingungen bzw. Schallwellen entstehen, desto höher ist der Ton. Die Höhe des Tons wird in Herz (Hz) gemessen.

Wie wird Lärm gemessen? – gar nicht!

Lärm kann nicht gemessen werden, denn er ist eine individuelle Empfindung.

Es kann aber die Stärke des Schalls gemessen werden.

Die Messgröße heißt Schalldruck, der angezeigte Messwert ist der Schalldruckpegel.

Lärm ist also nicht messbar, wohl aber der Schall!

Die Maßeinheit ist Dezibel dB(A)

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1. 1 Lärmquellen im Alltag

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1. 2. Lärm kann gesundheitsschädlich sein

Wer über einen längeren Zeitraum tagsüber Lärm von mehr als 65 dB(A) und nachts von mehr als 55 dB(A) ausgesetzt ist, der hat ein erhöhtes Risiko, Bluthochdruck und infolgedessen eine Herz-Kreislauf-Erkrankung zu entwickeln.

Gehörschäden stellen sich ab einer Dauerbeschallung von über 85 dB(A) ein.

Nicht die objektive Lautstärke ist wichtig für die Gesundheitsfolgen sondern - mehr noch - wie der Lärm subjektiv wahrgenommen wird!

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2. Anlass

Der Straßenverkehr ist das dominierende Lärmproblem:

Der Straßenverkehrslärm ist für rd. 60% der deutschen Bevölkerung besonders störend.

 

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2. Anlass

• Lärm beeinträchtigt die Lebensqualität

• Lärm gefährdet die Gesundheit

2002 Die Europäische Union verpflichtet die Mitgliedsstaaten für bestimmte Gebiete Aktionspläne zu erarbeiten

2005 Die EG-Richtlinie wird in deutsches Recht umgesetzt: die Gemeinden (dazu zählt auch Herford) werden verpflichtet Lärmkartierungen und daraus resultierende Lärmaktionspläne zu erarbeiten.

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3. Gesetzliche Grundlage

EG-Richtlinie: Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

(RL 2002/49 EG)

Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG): Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (06/2005)

Bundesimmissionschutzverordnungen: Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV, 03/2006)

Ausführendes Unterregelwerk: u.a. Vorläufige Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm (05/2006-03/2007)

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4. Zielsetzung und Inhalt der Lärmkartierung• Ermittlung der erheblichen Umgebungslärmeinwirkung

(Lärmkartierung)

= Erfassung des „ Ist-Zustandes“

• Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten zur Minderung der Probleme (Lärmaktionsplan)

= Handlungsrahmen um den „Ist-Zustand“ zu verändern

• Schutz der „leisen“ Stadtgebiete

Umgebungslärm ist definiert als von Menschen verursachte, belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien.

Erfasst sind dabei im wesentlichen Straßen-, Schienen und Fluglärm. Nicht dazu gehört Nachbarschaftslärm, Lärm innerhalb von Wohnungen, Lärm am Arbeitsplatz oder in Verkehrsmitteln.

!!! Die Umgebungslärmrichtlinie befasst sich ausschließlich mit Verkehrslärm !!!

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4.1 Inhalt der Lärmkartierung

•Zeichnerische Darstellung der Überschreitung eines Wertes, bei dem Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung gezogen werden müssen

•Tabellarische Angaben über die geschätzte Zahl von Menschen, die in den jeweiligen Isophonenbändern leben

•Tabellarische Angaben über lärmbelastete Flächen und über die geschätzte Zahl der betroffenen Wohnungen, Schulen und

Krankenhäuser

Lärmquellen

- Straßenverkehr

- Schienenverkehr (Eisenbahn, Stadtbahn)

- Flugverkehr

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4.2 Inhalt des Lärmaktionsplans

• Der Lärmaktionsplan beschreibt die Verkehrslärmsituation in einer Gemeinde.

• Er stellt die verkehrslärmbelasteten Gebiete in der Gemeinde dar.

• Im Rahmen des Lärmaktionsplans werden potentielle Lösungen für die verkehrslärmbelasteten Gebiete entwickelt.

• Die Mitwirkung der Öffentlichkeit ist ein entscheidender Punkt und Bestandteil des Lärmaktionsplans!

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5. Zeitliche Rahmenbedingungen

Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt in mehreren Stufen:

Stufe 1

• bis zum 30. Juni 2007 Lärmkartierung für alle Straßen in Ballungsräumen (= Städte mit mehr als 250.000 Einwohner) z.B. Bielefeld oder

• Hauptverkehrsstraßen (= Bundes- u. Landesstraßen) mit mehr als 6 Mill. Fahrzeugen / Jahr z.B. Herford

Zuständigkeit für die Erhebungen liegt bei den Ballungsräumen bzw. bei dem Land NRW

und

• Lärmkartierung von Eisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Züge / Jahr

Zuständigkeit liegt beim Eisenbahnbundesamt

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5. Zeitliche Rahmenbedingungen

bis zum 18. Juli 2008 (geändert 31.12.2008 !) Erstellung der Lärmaktionspläne

Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Kommune

Stufe 2

•bis zum 30. Juni 2012 Erstellung von Lärmkarten für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohner und/oder Hauptverkehrsstraßen (= Bundes- u. Landesstraßen) mit mehr als 3 Mill. Fahrzeugen/Jahr

Zuständigkeit liegt beim Land NRW

Und

•Kartierung von Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen/Jahr

Zuständigkeit liegt beim Eisenbahnbundesamt

•bis zum 18. Juli 2013 Aufstellung von Lärmaktionsplänen für sämtliche Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen und Eisenbahnstrecken

Zuständigkeit für die Verkehrswege liegt bei der jeweiligen Kommune!

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6. Lärmkartierung Hauptverkehrsstraßen

Das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz hat für die Stadt Herford die Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mill. Fahrzeugen pro Jahr abgeschlossen.

Karteneinsicht: www.umgebungslaerm.nrw.de

Auslösewerte für einen dringenden Handlungsbedarf sind durchschnittliche Verkehrslärmwerte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nacht.

= Gelb umrandete lilafarbige Lärmkorridore in den Karten

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6. Lärmkartierung Hauptverkehrsstraßen

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6. Lärmkartierung Hauptverkehrsstraßen

• Nach unterschiedlichen Lärmquellen getrennt dargestellt (Straßenverkehr – Schiene – Fluglärm)

• Unterscheidung von 3 Lärmindizes:

Lday Levening Lnight

wobei zunächst mal ein 24 Stunden-Pegel berechnet wird: LDEN und getrennt davon den Lnight

• Die Darstellung erfolgt in 5 dB(A) Stufen, die in den Karten in unterschiedlichen Farben dargestellt sind

www.umgebungslaerm-kartierung_nrw.de

www.laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de

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6. Lärmkartierung Herford

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6. Lärmkartierung Herford (1. Stufe – Straßen)Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete

Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser

LDEN /dB(A) >55 >65 >75

Größe / km2 10.94 3.02 0.73

LDEN/dB(A) >55 >65 >75

N Wohnungen 1000 409 0

N Schulgebäude 5 0 0

N Krankenhausgebäude 0 0 0

Geschätzte Gesamtzahl N der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von:

LDEN/dB(A) >55...<60

>60 ...<65

>65 ...<70

>70 ...<75

>75

N 1293 757 741 97 0Lnight/dB(A)

>50...<55

>55 ...<60

>60 ...<65

>65 ...<70

>70

N 882 856 160 0 0

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6. Lärmkartierung Schiene

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6. Lärmkartierung Schiene

Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm in ihren Wohnungen belasteten Menschen (gemäß

VBEB) – Schienenlärm des Bundes LDEN Lnight

Pegelbereich dB

Belastete Einwohner

Pegelbereich

Belastete Einwohner

- - 45<50 10200

- - 50<55 3880

55<60 4840 55<60 1170

60<65 1450 60<65 430

65<70 500 65<70 160

70<75 220 >70 80

>75 100 - -LDEN

Pegelbereich dB

Belastete Fläche km2

Belastete Wohnungen

Belastete Schulen

Belastete Krankenhäuser

LDEN > 55 12,9 3458 20 1

LDEN > 65 2,6 390 4 0

LDEN > 75 0,7 46 0 0

Von Umgebungslärm belastete Fläche u. geschätzte Zahl Wohnungen, Schul- u.

Krankenhausgebäude

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7. Wie geht es weiter?

Lärmprobleme erkennen

• Wie? Durch Lage des Gebäudes im Lärmkorridor

• Wo? An der Gebäudefassade

• Wann? Bei einem Lärmpegel > 70 dB(A)tags und / oder > 60 dB(A)nachts

Welche Größenordnung (bei 66.790 Einwohnern, Stand 31.12.2008)

0,62 % Bürger tags = 413

1,2 % Bürger nachts = 800

8,9 % der Fläche = 7,05 km2

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7. Wie geht es weiter?

Beteiligung der Bürger

• Informieren

• Vorschläge zur Lärmminderung entwickeln und einreichen!

Wie?

Telefonisch

Persönlich

Per mail

Per Brief

Über das Internetforum der Stadt

Wann?

Ab jetzt bis zum 20. April!

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7. Wie geht es weiter?

1. Vermeiden: „Stadt der kurzen Wege“

öfter mal zu Fuß gehen

Radwege

2. Vermindern am Entstehungsort: Bessere Fahrbahnbeläge

Verkehrsleitung z.B. Ampelschaltung

3. Vermindern am Ziel: Baulicher Schallschutz z.B. Schallschutzwände und -fenster

Bauleitplanung z.B. geschlossene Bauweise, Festsetzung von Flächen für den Schallschutz

4. . . .

Beispiele Potentieller Handlungsräume

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7. Wie geht es weiter?

Maßnahmen müssen

• Sich auf Verkehrslärm beziehen

• Durchführbar sein

• Eine deutliche Senkung des Lärmpegels erzeugen

• Finanzierbar sein

• Möglichst vielen betroffenen Bürgern nützen

= effektiv sein

Beispiele Potentieller Handlungsräume

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7. Wie geht es weiter?

Entwurf eines LärmaktionsplansWas? Wann?

Auswertung der Lärmkartierung durch die Gemeinde

Ist erfolgt

Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit über die Lärmkartierung

In den Medien und heute

Sammlung der Vorschläge Heute und bis zum 20. April 2009

Auswertung der Vorschläge auf ihre Effektivität und Durchführbarkeit hin, und Festlegung von Prioritäten durch die Gemeinde (in der Regel hohe Lärmpegel bei hoher Bewohnerdichte, Schutzwürdigkeit, Mehrfachbelastung).

bis 15. Mai 2009

Erstellung des Lärmaktionsplanes; Beschluss durch den Rat der Stadt und Veröffentlichung

Sommerferien 2009

Bericht an das Land NRW und Weiterleitung and die EU

Ende 2009

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7. Wie geht es weiter

Entwurf eines Lärmaktionsplans

Wer ?

Die Kommune

Inhalt des Lärmaktionsplans

• Bewertung der Lärmsituation

• Darstellung Kurz-, mittel- und langfristiger Lärmminderungsmaßnahmen

• Maßnahmenkatalog

Handlungsbereiche: Fahrzeug, Raumplanung, Verkehrsplanung

• Kosten-Nutzen-Analyse

• Dokumentation der Öffentlichkeit

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7. Wie geht es weiter?

Was können wir tun ?

Jede und Jeder kann einen Beitrag zur Lärmminderung leisten

Wärme- und Schalldämmung schafft Wohnruhe

www.umweltamt.de und www.bau-web.de

Lärmarme Reifen reduzieren Rollgeräusche „Leiser Reifen“ mit dem Gütesiegel Blauer Rngel

www.umweltbundesamt.de und www.blauer-engel.de

Lärmarme Fahrweise mindert Geräusche

www.neues-fahren.de und www.dvw-ev.de

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Kontaktadressen

Stadtverwaltung Herford

Auf der Freiheit 21

32049 Herford

Abt. 4.3 Stadtplanung Abt. 4.2 Verkehr

Christiane Manthey Gerd Nichtenberg

[email protected] [email protected]

05221-189 782 05221-189 495

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Internetseiten

•www.herford.de

•www.laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de

•www.umgebungslaerm.nrw.de/umgebungslaerm_in_NRW

•www.straßen.nrw.de

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit