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25.09.2013 Jonas - LUGV Brandenburg 1
RechtsgrundlagenLärmkartierung/Lärmaktionsplanung
EUUmgebungslärm-RL(2002/49/EG vom 25. Juni 2002)
„über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“
• Art. 8 : Aktionspläne• Anhang V: Mindestanforderungen an Aktionspläne
DeutschlandGesetz (vom 24. Juni 2005)
zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
§ 47d BImSchG: „Lärmaktionspläne“
Keine Verordnung
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1. Stufe Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen/Jahr, Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohner, Großflughäfen mit mehr als 50.000 Bewegungen/Jahr
2. Stufe Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen/Jahr, Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohner, Großflughäfen mit mehr als 50.000Bewegungen/Jahr
Stufen der Lärmkartierung/Aktionsplanung
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Strategie der Lärmaktionsplanungim Land BrandenburgTermine gemäß Umgebungslärmrichtlinie (2. Stufe)
31.12.2008 Meldung des Bestandes
2011/2012 Lärmkartierung
30.06.2012 Abschluss der Kartierung
2012/2013 Erarbeitung von Aktionsplänen
18.07.2013 Aufstellung u. Berichterstattung
bis 2018 Umsetzung der Maßnahmen aus den Aktionsplänen
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Strategie der Lärmaktionsplanungim Land Brandenburg
1. Allgemeines zu Lärmaktionsplänen
2. Aufstellung
3. Berichterstattung
4. Umsetzung der Maßnahmen aus den Lärmaktionsplänen
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Pflicht gemäß § 47 d BImSchG
• die zuständigen Behörden
• stellen bis zum 18.07.2013 Lärmaktionspläne auf
• mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden
• für Orte in der Nähe der kartierungspflichtiger Quellen
Strategie der Lärmaktionsplanungim Land Brandenburg1. Allgemeines zu Aktionsplänen
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Ziele gemäß § 47 d BImSchG
• Lärmprobleme und Lärmauswirkungen regeln
• Belastung durch mehrere Lärmquellen berücksichtigen
• Prioritätensetzung - Überschreitung von Grenzwerten/Kriterien
• ruhige Gebiete gegen die Zunahme des Lärms schützen
• Mitwirkung der Öffentlichkeit an Ausarbeitung und Überprüfung
• Überarbeitung spätestens nach fünf Jahren
Strategie der Lärmaktionsplanungim Land Brandenburg1. Allgemeines zu Aktionsplänen
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Verbindlichkeit von Maßnahmen
• keine eigenen Grenzwerte, Schutzziele*, Maßnahmeansprüche in den Rechtsgrundlagen für die Lärmaktionsplanung
• konkrete Maßnahmen sind nur durch die jeweils zuständigen Behörden auf Grundlage der jeweiligen quellenbezogenen Rechtsgrundlagen umsetzbar
• vor Aufnahme in einen Lärmaktionsplan ggf. Einvernehmen herstellen
• ohne Einvernehmen geringe Verbindlichkeit * außer gemäß § 14 FluglSchG
Strategie der Lärmaktionsplanungim Land Brandenburg1. Allgemeines zu Aktionsplänen
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Strategie der Lärmaktionsplanungim Land Brandenburg
1. Allgemeines zu Lärmaktionsplänen
2. Aufstellung
3. Berichterstattung
4. Umsetzung der Maßnahmen aus den Lärmaktionsplänen
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Prüfwert in Höhe von 65 dB(A) tags bzw. 55 dB(A) nachts
• bei Betroffenheiten durch Überschreitung: i.d.R. regelungsrelevante Lärmprobleme und Lärmauswirkungen
• bei Betroffenheiten durch Überschreitung: Prüfung von Minderungsmaßnahmen im Rahmen einer Lärmaktionsplanung
• Prüfung unter effektiver und rechtzeitiger Mitwirkung der Öffentlichkeit
• auch die Notwendigkeit zum Schutz ruhiger Gebiete betrachten
Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg2. Aufstellung eines Aktionsplanes
a) Einschätzung des Handlungsbedarfs
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Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg2. Aufstellung eines Aktionsplanes
a) Einschätzung des Handlungsbedarfs
Anhaltspunkt für ruhige Gebiete auf dem Land: LDEN < 40 dB(A)
Anhaltspunkt für ruhige Gebiete im Ballungsraum: Fläche größer 4 km2 und LDEN < 50 dB(A) oder als ruhig empfundene Erholungsflächen
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b) Nutzung von Synergieeffekten
• Rückgriff auf vorhandene Planungen
• Nutzung eines gesamtstädtischen, integrierter Planungsansatzes
• Synchronisierung der Einzelplanungen
• Mitwirkung der Öffentlichkeit - Managementansatz
• Gestaltung der städtischen Umwelt als Standortfaktor
Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg2. Aufstellung eines Aktionsplanes
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Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg2. Aufstellung eines Aktionsplanes
Stadtentwicklungsplanung
GrünordnungsplanungLandschaftsplanung
Luftreinhalteplanung
FlächennutzungsplanungBauleitplanungStädtebauliche PlanungStadterneuerung
VerkehrsentwicklungsplanungParkraumbewirtschaftungRadverkehrskonzeptLkw-Führungs-Konzept
StraßenbauplanungInstandsetzungsplanung
Lärmaktions-
planung
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Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg2. Aufstellung eines Aktionsplanes
Lärmaktions-
planung
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Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg2. Aufstellung eines Aktionsplanes
c) abgestuftes Herangehen
bei erheblich reduziertem Gestaltungsspielraum: an Einzelmaßnahmen orientierte Aktionsplanung oder keine Maßnahmen
Gesamtstädtischer Planungsansatz, Verzahnung
mit weiteren kommunalen Planungen
Aktualisierung oder Bestätigung einer bereits bestehenden Lärmaktionsplanung
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d) Unterstützung durch MUGV/LUGV
• Bereitstellung von Daten der Lärmkartierung durch das LUGV
• Fachliche Beratung und Hinweise durch das LUGV
• Regelwerke, Materialien und Hinweise auch unter:
http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299516.de
Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg2. Aufstellung eines Aktionsplanes
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d) Unterstützung durch MUGV/LUGV
• weitere Fachveranstaltungen bei Bedarf
• elektronisches Formular zur Unterstützung der Meldung über die
Lärmaktionsplanung
• Verankerung von Fördermöglichkeiten in der EFRE-finanzierten
Förderkulisse ab 2014
Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg2. Aufstellung eines Aktionsplanes
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Strategie der Lärmaktionsplanungim Land Brandenburg
1. Allgemeines zu Lärmaktionsplänen
2. Aufstellung
3. Berichterstattung
4. Umsetzung der Maßnahmen aus den Lärmaktionsplänen
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Strategie der Lärmaktionsplanungim Land Brandenburg3. Berichterstattung
31.12.2008 Meldung des Bestandes
2011/2012 Lärmkartierung
30.06.2012 Abschluss der Kartierung
2012/2013 Erarbeitung von Aktionsplänen
18.07.2013 Aufstellung u. Berichterstattung
bis 2018 Umsetzung der Maßnahmen aus den Aktionsplänen
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Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg3. Berichterstattung - Formular
Berichterstattung über den Aktionsplan (Stufe 2) der Gemeinde …gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz …
1. Allgemeines
1.1 Beschreibung der Umgebung Anhang V 1. (1)
[Hinweise]
1.2 zuständige Behörde Anhang V 1. (2)
[Hinweise]
1.3 Rechtlicher Hintergrund Anhang V 1. (3)
[Mustertext]
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Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg3. Berichterstattung - Formular
Berichterstattung über den Aktionsplan (Stufe 2) der Gemeinde …gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz …
1.4 Geltende Grenzwerte Anhang V 1. (4)
[Hinweise, Mustertext]
2. Bewertung der Ist-Situation
2.1 Daten aus den Lärmkarten Anhang V 1. (5)
[Hinweise, tabellarische Vorgabe]
2.2 geschätzte Anzahl von Personen Anhang V 1. (6)
[Hinweise, Vorgabe]
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Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg3. Berichterstattung - Formular
Berichterstattung über den Aktionsplan (Stufe 2) der Gemeinde …gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz …
4.2 Datum Abschluss des Aktionsplans Anhang V 1. (12)
[Hinweise]
4.3 Mitwirkung der Öffentlichkeit /Protokoll der öffentlichen Anhörung(en) Anhang V 1. (7)
[Hinweise]
4.4 Bestimmungen zur Bewertung der Ergebnisse des Aktionsplans Anhang V 1. (12)
[Hinweise, Mustertext]
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Strategie der Lärmaktionsplanungim Land Brandenburg
1. Allgemeines zu Lärmaktionsplänen
2. Aufstellung
3. Berichterstattung
4. Umsetzung der Maßnahmen aus den Lärmaktionsplänen
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Unterstützung/Forderungen durch das MUGV
• Absenkung der Grenzwerte für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen um 3 dB (Umsetzung erfolgt)
• weitere Absenkung um 2 dB ab 2012 (Bundesratsantrag 834/09 Rheinland-Pfalz)
• Finanzierungskonzept für Lärmsanierungsmaßnahmen an Straßen in kommunaler Baulast (Beschluss UMK)
• harmonisierter Rahmen für die Kartierungsmethoden (Länderstellungnahme Fortschrittsbericht zu RL 2002/49/EG)
Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg3. Umsetzung von Maßnahmen
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Unterstützung/Forderungen durch das MUGV
• Schaffung einer Anordnungsbefugnis zum Lärmschutz für das EBA*
• Übertragung der Lärmaktionsplanungspflicht an Schienenwegen an das EBA*
• schnelle Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems*
• Senkung der Sanierungsgrenzwerte an Schienenwegen des Bundes*
*(Bundesratsbeschluss 151/11(B))
Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg3. Umsetzung von Maßnahmen
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Unterstützung/Forderungen durch das MUGV
• Verhinderung einer Kontroll- und Eingriffsbefugnis der Europäischen Kommission bei Regelungen zu Betriebsbeschränkungen an Flughäfen (Bundesratsbeschluss 799/11(B))
• Erweiterung der Pflichten bei der Flugsicherung um den Lärmschutz (Bundesratsantrag 146/11 Rheinland-Pfalz)
Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg3. Umsetzung von Maßnahmen
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Strategie der Lärmaktionsplanung im Land BrandenburgZusammenfassung
1. Pflicht zur Lärmaktionsplanung
2. Prüfwert: 65 dB(A) tags/ 55 dB(A) nachts
Integrativer Planungsansatz
Synergieeffekte nutzen
abgestuftes Herangehen
3. elektronisches Formular zur Berichtspflicht
4. Unterstützung durch MUGV und LUGV
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg