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WIRTSCHAFTSSCHULE KV WINTERTHUR Sprachzertifikate Französisch
GRUNDBILDUNG KAUFFRAU/-MANN
Französisch DELF alt_web © WSKVW
Umrechnungstabellen alte Sprachzertifikate DELF bis September 2007
Profil E
Die Punkte der einzelnen DELF-Unités A1 bis A3 werden zuerst mathematisch auf 0.5 gerundet und anschliessend mit Hilfe der folgenden Tabelle in Noten umgerechnet:
DELF Note DELF Note DELF Note DELF Note
18.0 – 20.0 6.0 12.0 – 13.5 4.5 06.0 – 07.5 3.0 01.5 – 02.5 1.5
16.0 – 17.5 5.5 10.0 – 11.5 4.0 04.5 – 05.5 2.5 00.0 – 01.0 1.0
14.0 – 15.5 5.0 08.0 – 09.5 3.5 03.0 – 04.0 2.0
Anschliessend wird aus den drei Noten mit Hilfe der folgenden Formel die Ersatznote berechnet, welche die Prüfungsnote der eidgenössischen Abschlussprüfung ersetzt. Diese Note wird mathematisch auf 0.5 gerundet:
Ersatznote für die Ersatznote für die Ersatznote für die Ersatznote für die eidg. Abschlussprüfungeidg. Abschlussprüfungeidg. Abschlussprüfungeidg. Abschlussprüfung = Note A1 * 0.2 + Note A2 * 0.3 + Note A3 * 0.5 = Note A1 * 0.2 + Note A2 * 0.3 + Note A3 * 0.5 = Note A1 * 0.2 + Note A2 * 0.3 + Note A3 * 0.5 = Note A1 * 0.2 + Note A2 * 0.3 + Note A3 * 0.5
SondSondSondSonderfälle:erfälle:erfälle:erfälle:
• Ist DELF A4 bestanden, wird die Note aus DELF A1 bis A3 um eine halbe Note erhöht.
• Ist DELF A5 und A6 bestanden, gilt als Prüfungsnote die Note 6
Profil M
Zuerst wird der Durchschnitt der erreichten Punkte in den Unités A3, A4, A5 und A6 nach der unten dargestellten Formel berechnet:
Durchschnitt = (Punkte A3 + Punkte A4 + Punkte A5 + Punkte A6) / 4Durchschnitt = (Punkte A3 + Punkte A4 + Punkte A5 + Punkte A6) / 4Durchschnitt = (Punkte A3 + Punkte A4 + Punkte A5 + Punkte A6) / 4Durchschnitt = (Punkte A3 + Punkte A4 + Punkte A5 + Punkte A6) / 4
Der berechnete Durchschnitt führt über die folgende Umrechnungstabelle zur Prüfungsnote, welche die kantonale Lehrabschlussprüfung ersetzt. Diese Prüfungsnote wird auf halbe Noten gerundet.
DELF Note DELF Note DELF Note DELF Note
20.00-19.00 6.0 13.99-11.50 4.5 07.99-06.00 3.0 02.99-01.00 1.5
18.99-16.50 5.5 11.49-09.50 4.0 05.99-04.50 2.5 00.99-00.00 1.0
16.49-14.00 5.0 09.49-08.00 3.5 04.49-03.00 2.0
WIRTSCHAFTSSCHULE KV WINTERTHUR Sprachzertifikate Französisch
GRUNDBILDUNG KAUFFRAU/-MANN
Französisch DELF alt_web © WSKVW
BM2
Während der BM2 wurden A4, A5 und A6 Während der BM2 wurden A4, A5 und A6 Während der BM2 wurden A4, A5 und A6 Während der BM2 wurden A4, A5 und A6 absolviertabsolviertabsolviertabsolviert
Während der BM2 wurden A5 und A6 Während der BM2 wurden A5 und A6 Während der BM2 wurden A5 und A6 Während der BM2 wurden A5 und A6 absolviertabsolviertabsolviertabsolviert
Zuerst wird der Durchschnitt der erreichten Punkte in den Unités A4, A5 und A6 nach der unten dargestellten Formel berechnet:
Durchschnitt = Durchschnitt = Durchschnitt = Durchschnitt = ((((Punkte A4 + Punkte A5 + Punkte A6) / 3Punkte A4 + Punkte A5 + Punkte A6) / 3Punkte A4 + Punkte A5 + Punkte A6) / 3Punkte A4 + Punkte A5 + Punkte A6) / 3
Zuerst wird der Durchschnitt der erreichten Punkte in den Unités A5 und A6 nach der unten dargestellten Formel berechnet:
Durchschnitt = Durchschnitt = Durchschnitt = Durchschnitt = (Punkte A5 + Punkte A6) / 2(Punkte A5 + Punkte A6) / 2(Punkte A5 + Punkte A6) / 2(Punkte A5 + Punkte A6) / 2
Der berechnete Durchschnitt führt über die folgende Umrechnungstabelle zur Prüfungsnote, welche die kantonale Lehrabschlussprüfung ersetzt. Diese Prüfungsnote wird auf halbe Noten gerundet.
DELF Note DELF Note DELF Note DELF Note
20.00-19.00 6.0 13.99-11.50 4.5 07.99-06.00 3.0 02.99-01.00 1.5
18.99-16.50 5.5 11.49-09.50 4.0 05.99-04.50 2.5 00.99-00.00 1.0
16.49-14.00 5.0 09.49-08.00 3.5 04.49-03.00 2.0
Die Umrechungstabelle enthält die von der WSKVW empfohlenen Sprachzertifikate, mit denen die Lehrabschluss- bzw. die Berufsmaturitätsprüfung ganz oder teilweise ersetzt werden kann. Informationen zur Umrechnung weiterer externer Sprachzertifikate befinden sich im Downloadbereich unserer Webseite in den „Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung: Zweite Landessprache oder Englisch“ vom 24. Mai 2006 (Prüfungskommission ganze Schweiz) bzw. im „Aide-Mémoire IV“ vom 05.05.2009 (eidgenössische Berufsmaturitätskommission).
20.10.09, BeChr