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Umsatzsteuergesetz mit Durchführungsbestimmungen und Ergänzungsvorschriften. Becksche Steuerkommentare Bd. 5. - Sechste neubearbeitete Auflage by O. Sölch; W. Ringleb; Koch; Wirckau Review by: Fritz Neumark FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 18, H. 1 (1957/58), pp. 173-174 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40909189 . Accessed: 12/06/2014 21:19 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 91.229.229.44 on Thu, 12 Jun 2014 21:20:00 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Umsatzsteuergesetz mit Durchführungsbestimmungen und Ergänzungsvorschriften. Becksche Steuerkommentare Bd. 5. - Sechste neubearbeitete Auflageby O. Sölch; W. Ringleb; Koch; Wirckau

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Umsatzsteuergesetz mit Durchführungsbestimmungen und Ergänzungsvorschriften. BeckscheSteuerkommentare Bd. 5. - Sechste neubearbeitete Auflage by O. Sölch; W. Ringleb; Koch;WirckauReview by: Fritz NeumarkFinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 18, H. 1 (1957/58), pp. 173-174Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40909189 .

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Besprechungen 173

tionalbudgets und der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung behandelt. Besondere Beachtung verdienen sodann die Ausführungen über die Zusammenhänge zwischen Finanzbudget und Volkswirtschaftsplanen, die anhand der Erfahrungen in Frank- reich einer-, Kußland anderseits untersucht wurden. Weiter findet sich in diesem Hauptteil ein Kapitel, das sich mit den neueren Bestrebungen zur Reform der Bud- getstruktur beschäftigt. Hier wird allerdings nur - überdies ziemlich kurz - auf die Maßnahmen der USA sowie - sehr ausführlich - auf diejenigen Frankreichs einge- gangen, wobei namentlich das kürzlich erlassene neue Komptabilitätsgesetz („dé- cret organique" vom 19. 6. 1956) einer kritischen Würdigung unterzogen wird. Offen- bar aus Raumgründen begnügt sich der Verfasser damit, den bekannten skandinavi- schen Reformtendenzen ein paar Zeilen zu widmen und hinsichtlich der Probleme des „budget cyclique" auf die Darstellung in der 2. Auflage seines Werkes zu verwei- sen. Nicht recht befriedigt haben mich die Ausführungen über internationale Steuer- bzw. Ausgabenvergleiche. Sie sind zu knapp gehalten, als daß aus ihnen die ganze Problematik, die sie beinhalten, ersehen werden könnte.

Der zweite Hauptteil ist nunmehr „Ressources budgétaires et politique finan- cière" überschrieben. Hier findet sich eine detaillierte Darstellung der wichtigsten Steuern der im Titel des Buchs genannten Staaten, mit gelegentlichen Seitenblicken auf deutsche und italienische Verhältnisse. Besonders ausführlich ist verständlicher- und berechtigterweise auf die Einkommensbesteuerung einer-, die Umsatzsteuer anderseits eingangen. Hier findet der Leser eine große Fülle höchst bemerkenswerter deskriptiver Darlegungen, für die man dem Verfasser sehr dankbar zu sein hat. Daß die spezielle Verbrauchsbesteuerung sowie Vermögen- und Erbschaftsteuern nur am Rande erwähnt werden, halte ich trotz der Tatsache, daß in den vier Hauptlän- dern eine allgemeine Vermögensteuer nicht existiert, für bedauerlich.

Der dritte Hauptteil schließlich ist einer Untersuchung von „Theorie et pratique comparées du crédit public" gewidmet, von der Laufenburger selbst im Vorwort be- merkt, sie sei im wesentlichen eine „table des matières étoffée de commentaires in- dispensables", da sich wegen der Erweiterung des ersten Hauptteils hier gegenüber der zweiten Auflage eine gewisse Verkürzung als notwendig erwies und da über- dies den gesamtwirtschaftlichen Aspekten des öffentlichen Kredits eine ausführliche Behandlung in der jüngsten Fassung der „Théorie économique et psychologique des finances publiques" des Verfassers zuteil geworden ist. Auch in diesem Teile finden sich bei aller Kürze interessante und wertvolle Ausführungen.

Angesichts der gewaltigen Fülle des behandelten Stoffes ist es an dieser Stelle nicht möglich, sich mit der Darstellung Laufenburgers im einzelnen auseinanderzu- setzen. Mag man auch geneigt sein, die Akzente hier und da etwas anders zu setzen als der Verfasser und in bezug auf diese oder jene Frage eine von der seinen abwei- chende Auffassung zu vertreten, so wird man doch gerne zugeben, daß er auch mit der Neuauflage seines Werkes der Finanzwissenschaft (und der Finanzpolitik) einen großen Dienst erwiesen hat. Es steht zu hoffen, daß die Laufenburgerache Veröffent- lichung das aufmerksame Interesse einer breiten Leserschicht findet. Sie erschien zu einem Zeitpunkt, da der führende Finanzwissenschafter Frankreichs seinen 60. Ge- burtstag feiern konnte. Es ist mir ein aufrichtiges Bedürfnis, dem verdienten Gelehr- ten und alten Freunde aus diesem Anlass herzliche Glückwünsche zu entbieten und zugleich den Wunsch auszusprechen, daß es ihm noch lange vergönnt sein möge, die internationale Finanzwissenschaft durch seine umfassenden, anregenden und beleh- renden Arbeiten zu befruchten und zu fördern. Fritz Neumark

0. Solch und W. Ringleb: Umsatzsteuergesetz mit Durchführungsbestimmun- gen und Ergänzungsvorschriften. Begründet von Koch und Wirckau. - Becksche Steuerkommentare Bd. 5. - Sechste neubearbeitete Auflage. München-Berlin 1956. - Verlag C. H. Beck. XV, 1012 Seiten. Aus dem bekannten und bewährten „Kurzkommentar", der zuletzt vor 5 Jah-

ren erschien, ist nunmehr ein recht umfangreiches Werk geworden, das nach Form und Inhalt allen Bedürfnissen der Praxis aufs beste entspricht. Der Kommentar

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174 Besprechungen

zieht neben dem Gesetzeswortlaut in weitem Umfang die Rechtsprechung (in erster Linie : die höchstgerichtliche) heran, ferner werden zahlreiche Erlasse, Verwaltungs- anweisungen und dgl. berücksichtigt. Auf theoretische Ausführungen sowie eine Auseinandersetzung mit den im nicht-juristischen Schrifttum vertretenen Ansichten wurde dagegen verzichtet, was vielleicht aus Raumgründen unvermeidlich war, aber in vieler Beziehung m. E. doch zu bedauern ist. Denn andernfalls hätten sich viel- leicht Feststellungen wie die, daß „die Steuerüberwälzung vom Steuerschuldner auf einen andern ... in der Hauptsache (!) bürgerlich-rechtliche Bedeutung" habe (Seite 583) vermeiden, die Ausführungen zur Organschaft (S. 157 ff.) vertiefen und - zu- mindest in einer allgemeinen Einführung - einige kritische Betrachtungen über Wesen, Wirkungen und neuere Entwicklungstendenzen der Umsatzbesteuerung (insbesondere in Deutschland) anstellen lassen.

Von den über 1000 Seiten des Gesamtwerks entfallen u. a. über 40 auf das sehr ausführliche, wertvolle Stichwortverzeichnis und nahezu 600 auf den, den eigent- lichen Kommentar bildenden Teil B.Wenn man bedenkt, daß von den Bemerkungen des Kommentars kaum ein Wort überflüssig ist, die 19 §§ des eigentlichen Umsatz- steuergesetzes aber nur 12 Seiten beanspruchen, so erhellt schon aus dieser Gegen- überstellung, welche ungeheuere Fülle von wirtschaftlichen, technischen und recht- lichen Problemen unser Umsatzsteuerrecht umschließt. Allein zur Kommentierung des §4UStG (Steuerbefreiungen) benötigen die Verfasser mehr als 200 Seiten; in der Tat sind zum Verständnis jener Vorschriften erhebliche technologische Kenntnisse erforderlich, denn nicht jeder Steuerberater, Richter usw. dürfte ohne weiteres etwa über gebrauchte Bleicherde, Effilochées, Mexikofiber, Rohpapin u.v.a.m. Bescheid wissen. Nicht ohne eine gewisse Erschütterung wird der Nationalökonom, insbeson- dere wenn er glaubt, die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft müßten auch im Bereich der Steuerpolitik zur Anwendung gelangen, die ihm in ihrer Vielfalt und Komplexheit vermutlich nicht alle gegenwärtigen Bestimmungen und die sachver- ständigen Kommentare der Verfasser zu ihnen Revue passieren lassen, aus denen evident wird, wie die Umsatzsteuer auch außerhalb Sowjetrußlands mehr und mehr zum Instrument eines Steuerdirigismus wird, der mit unserer Wirtschaftsordnung im Grunde inkompatibel ist, dank der Aktivität zahlreicher pressure groups und der kompromißbereiten Haltung der Regierungen aber immer tiefer sich in unser Steuer- wesen einfrißt. Man sollte jedoch nicht vergessen, daß ähnlich wie auf dem Gebiete der Einkommensbesteuerung, wo zwischen Steuertarif höhe und Sondervergünstigun- gen wechselseitige Beziehungen bestehen, auch auf dem der Umsatzsteuer, um deren Schöpfer in Deutschland, Popitz, zu zitieren, „eine Voraussetzung dafür, daß der Satz möglichst niedrig gehalten werden kann, . . die möglichste Lückenlosigkeit des Svstems" ist.

Fritz Neumark

Albert Schnettler: öffentliche Betriebe (Betriebswirtschaftliche Bibliothek). Essen 1956. Verlag W. Girardet. 374 Seiten. Der Verfasser behandelt in seiner großangelegten Darstellung in vergleichen-

der Übersicht die Wirtschaft der öffentlichen Betriebe anhand der Beispiele Eigen- betriebe der Gemeinden, Bundesbahn, Bundespost und Sparkassen. Damit ist schon ein sehr bedeutsamer Beitrag zu diesem Problemkreis gegeben. Man könnte sich denken, daß auch die Wirtschaftsführung und Rechnungslegung der Kranken- hausbetriebe und sogar der Krankenkassen wenigstens andeutungsweise hätten ein- bezogen werden können, um das Bild abzurunden. Besonders erfreulich ist, daß über Wirtschaftsgebaren und Rechnungslegung von Bundesbahn und Bundespost eingehende Ausführungen gemacht werden, da man über dieses wichtige und auch aktuelle Thema in der Literatur bis jetzt nicht viel findet.

Zu allen Abschnitten hat der Verfasser eine in der Vollständigkeit wohl von keiner anderen Seite jemals gebotene Übersicht über die einschlägige Literatur gegeben. Schon allein darin liegt ein nicht zu unterschätzender Wert dieser Dar- stellung.

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