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ZUSATZAUSSCHREIBUNG Die Veranstaltung zählt zu: FIA EUROPEAN RALLYE TROPHY „central“ 2018 FIA CEZ HISTORIC RALLYE MEISTERSCHAFT 2018 ÖSTERREICHISCHEN RALLYE STAATSMEISTERSCHAFTEN & CUPS 2018 Deutsche Übersetzung der englischen Ausschreibung, im Zweifelsfall gilt der englische Text. candidate 2019

ZUSATZAUSSCHREIBUNG - Rallye Weiz · · Dieser Ausschreibung und eventuellen Durchführungsbestimmungen · Straßenverkehrsordnung der Republik Österreich · Kraftfahrgesetz der

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ZUSATZAUSSCHREIBUNG Die Veranstaltung zählt zu:

FIA EUROPEAN RALLYE TROPHY „central“ 2018FIA CEZ HISTORIC RALLYE MEISTERSCHAFT 2018

ÖSTERREICHISCHEN RALLYE STAATSMEISTERSCHAFTEN & CUPS 2018

Deutsche Übersetzung der englischen Ausschreibung, im Zweifelsfall gilt der englische Text.

candidate 2019

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Zusatz Ausschreibung2

RALLYE WEIZ 2018

1. EINLEITUNG 1.1 GenerellesDie Rallye Weiz wird durchgeführt unter Beachtung:· Des FIA International Sporting Code (ISC) und seinen Anhängen· FIA Regional Rallye Sporting Regulations (FIA-RRSR)· Dieser Ausschreibung und eventuellen Durchführungsbestimmungen· Straßenverkehrsordnung der Republik Österreich· Kraftfahrgesetz der Republik Österreich

Die FIA Bestimmungen stehen unter www.fia.com zur Verfügung. Ergänzungen dieser Ausschreibung werden mit nummerierten und datierten Durchführungsbestimmungen von der Organisation der Veranstaltung, von der FIA oder der AMF (für nationale Klassen) veröffentlicht. Die Organisation der Veranstaltung behält sich das Recht der Absage der Veranstaltung vor. Fälle von hö-herer Gewalt entbinden den Veranstalter von jeder Haftung im Sinne der derzeit gültigen österreichischen Gesetzgebung.

Ort & Datum: WEIZ / STEIERMARK / ÖSTERREICH 19.- 21. JULI 2018

1.2 Asphalt / Schotter 90,13% Asphalt, 9,87% Schotter

1.3 SP Strecken und Gesamtstrecke der Veranstaltung- Länge der Sonderprüfungen: 180,96 km - Gesamtstrecke der Veranstaltung: 488,08 km- Anzahl der Sonderprüfungen: 14 - Anzahl verschiedener Sonderprüfungen: 7- Anzahl Rundkurse: 2 (4) - Anzahl der Sektionen: 6- Anzahl der Etappen: 2

INHALT2 1. EINLEITUNG 4 3. PROGRAMM5 4. NENNUNG5 FIA / CEZ KLASSEN / GRUPPEN European Rally Trophy 2018 CEZ Historic inklusive ORM Wertung7 5. VERSICHERUNG7 6. WERBUNG - IDENTIFIKATION7 7. FELGEN - REIFEN7 8. TREIBSTOFF8 9. BESICHTIGUNG8 9.2 Besichtigungszeitplan8 9.3 Besichtigungsregeln8 10. DOKUMENTENABNAHME9 11. TECHNISCHE ABNAHMEN, MARKIEREN & VERPLOMBEN9 12. BESONDERE BESTIMMUNGEN11 13. KENNZEICHNUNG DER OFFIZIELLEN11 14. WERTUNG UND PREISE12 15. SCHLUSSKONTROLLE - PROTESTE - BERUFUNG13 ANHANG I - Zeitplan - 1. Etappe14 ANHANG I - Zeitplan - 2. Etappe15 ANHANG II - Besichtigungszeitplan15 ANHANG III - FAHRER VERBINDUNGSBEAUFTRAGTE16 ANHANG “N” national16 NATIONALE KLASSEN / GRUPPEN (AMF)18 ANHANG V - HAFTUNGSAUSSCHLUSS 18 ANHANG V - SCHIEDSVEREINBARUNG18 DATENSCHUTZBESTIMMUNG20 ANHANG IV - STARTNUMMERN / WERBUNG

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Zusatz Ausschreibung 3

RALLYE WEIZ 2018

2. ORGANISATION & BESCHREIBUNG2.1 FIA PrädikateFIA European Rally Trophy Region Central 2018FIA CEZ Historic Rallye Meisterschaft 2018„Kandidat zur FIA Historic Europameisterschaft 2019“

2.1.1 FIA WertungenFIA European Rally Trophy für Fahrer und Beifahrer (FIA ERT)FIA ERT 2 Trophy (ERT2) für Fahrer und BeifahrerFIA ERT 3 Trophy (ERT3) für Fahrer und BeifahrerFIA ERT Junior Trophy (ERTJ) für FahrerFIA CEZ Historic Rallye Meisterschaft

2.1.2 Andere Titel / Meisterschaften / CupsAMF Rallye Staatsmeisterschaften und Cups der AMF 2018Austrian Rallye Challenge 2018Opel Fior Rallye Cup 2018 M1 Rallye Masters

2.2 Genehmigung: FIA Genehmigungs Nr.: tba ASN Genehmigungs Nr.: AMF-RY 02/2018 vom 05.06.2018

2.3 Veranstalter und KontaktRallye Club Steiermark Am Straßegg 16, A - 8614 Breitenau am Hochlantsch

2.4 OrgansationskomiteeVorsitz: Mario Klammer, Mitglieder: Martin Pucher, Peter Eibisberger, Daniel Zieser.

2.5 Sportkommissare:FIA Vorsitzender: Wolfgang GASTORFER DEU / FIAFIA Sportkommissar: Jan REGNER CZE / FIAAMF Kommissar (Vorsitzender ORM) Wilhelm SINGER AUT / AMFSekretär der Kommissare und Observer: Erich WEBER AUTFIA ERT Observer: Jan REGNER CZE / FIAFIA EHSRC Observer: Alessandro DEGAN ITA / FIA

2.6 OffizielleRallyeleiter: Helmut SCHÖPF AUTRallye Leiter Stv.: Michael STRASSEGGER AUTRallye Leiter Stv.: Mario KLAMMER AUTSekräter der Veranstaltung Daniel ZIESER AUTTechniker (EL): Robert SAX AUTAMF Techniker: Rudolf Puntinger, Reinhard Leroch Franz Hafner, Philip Lueger (Aspirant ) Christian Kandler (Aspirant) Chef Zeitnehmer: Daut DAMARIJA HRVFahrer Verbindungs Beauftragte Erwin HADOLT AUT siehe Anhang IIIPresse Offizier: Armin HOLENIA AUTPresse Offizier Stv.: Wolfgang NOVAK AUTChef Sicherheits Offizier: Peter EIBISBERGER Jun. AUT Chef Sicherheits Offizier STV: Dominik OLBERT AUTStrecken Sicherheits Offizier: Martin PUCHER AUTMedizinischer Einsatzleiter: Wilhelm MAGRITZER AUTLeitender Chefarzt: Dr. Simone HOLLOMEY AUTChefarzt Stellvertreter: Dr. David WIPPEL AUTAuswertung: DELTA TIMING HRV

Sachrichter: Martin Pucher, Peter Eibisberger Jun., Andreas Allmer.Zusätzlich sind alle Sicherheitsposten, Funkposten und Zeitnehmer während der Veranstaltung als Sachrichter benannt.

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Zusatz Ausschreibung4

RALLYE WEIZ 2018

2.7 Standort der RallyeleitungOrt: Rally HQ, GH Strobl, Dr. Karl Widdmannstraße 100, 8160 WeizTel: siehe RoadbookDatum: Mittwoch 18. Juli 2018 16:00 - 21:00 Donnerstag 19. Juli 2018 07:00 – 22:00 Freitag 20. Juli 2018 07:00 – 24:00 Samstag 21. Juli 2018 07:00 – 22:00

2.8 Parc Fermé Freitag 20.7.2018 Parkplatz Freibad Weiz, Dr. Karl Widdmann Straße 99, 8160 Weiz Samstag 21.7.2018 Parkplatz Freibad Weiz, Dr. Karl Widdmann Straße 99, 8160 Weiz 2.9 Zimmernachweis Servicecenter für Tourismus und Stadtmarketing Hauptplatz 18, 8160 Weiz Phone.:+43 3172 / 2319-660 fax.:+43 3172 / 2319-9660 mail: [email protected]

2.10 Offizieller Aushang (ONB)Ort: Rally HQ, GH Strobl, Dr. Karl Widdmannstraße 100, 8160 WeizDatum und Zeit: siehe Art.2.7Online Aushang: http://aushang.rallye-weiz.at 2.11 Presse ZentrumOrt: GH Strobl, Dr. Karl Widdmannstraße 100, 8160 WeizDatum: Donnerstag 19. Juli 2018 13:00 – 19:00 Freitag 20. Juli 2018 09:00 – 24:00 Samstag 21. Juli 2018 07:00 – 22:00 2.12 Service Park Freitag 20.7.2018, Strobl Schotter & Beton GmbH, Dr. Karl Widdmannstraße 100 8160 Weiz Samstag 21.7.2018 , Strobl Schotter & Beton GmbH, Dr. Karl Widdmannstraße 100 8160 Weiz

3. PROGRAMMNennbeginn mit Veröffentlichung der genehmigten Ausschreibung / siehe GenehmigungsdatumSonntag 1. Juli 201824:00 Nennschluss

Freitag 6. Juli 201818:00 Versand des Original Nennformulars an den Veranstalter (entfällt bei online Nennung)

Donnerstag 12. Juli 201818:00 Presse Konferrenz GH Strobl, Dr. Karl Widmannstraße 100, 8160 Weiz24:00 Veröffentlichung der Nennliste, online

Mittwoch 18. Juli 201816:00 - 21:00 Freiwillige Administrative Abnahme

Donnerstag 19. Juli 201807:00 – 22:00 Rallyeleitung geöffnet07:00 – 11:00 Roadbook und GPS Tracking System Ausgabe07:00 – 11:00 Shakedown Anmeldung bei der Roadbookausgabe07:00 – 19:00 Besichtigung (Details siehe Art. 9 & Anhang II)08:00 – 17:00 Administrative Abnahme, Rallye HQ nach Detailzeitplan08:30 – 17:30 Technische Abnahme, nach Detailzeitplan Ort: Werkstatt Firma Strobl, Dr. Karl Widdmannstraße 100, 8160 Weiz12:00 Öffnung Service Park Strobl13:00 – 19:00 Pressezentrum geöffnet18:45 Aushang Startliste Ceremonial Start19:00 - 19:45 Einbringen der Fahrzeuge am Startparkplatz Europa-Allee, 8160 Weiz20:00 Pressevorstellung der Rallye Weiz und Diskussionsrunde20:30 Start 1. Teilnehmer siehe Startliste Ceremonial Start

Freitag 20. Juli 201807:00 – 24:00 Rallyeleitung geöffnet07:00 – 24:00 Öffnung des Pressezentrums / Media Akkreditierung, HQ08:00 – 11:00 Besichtigung (Details siehe Art. 9 & Anhang II)

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Zusatz Ausschreibung 5

RALLYE WEIZ 2018

11:00 1. Sitzung der Sportkommissare, HQ12:00 Aushang der Startliste zur 1. Etappe, HQ–ONB / Web-VNB12:15 Fahrerbesprechung13:00 Start der Rallye 21:34 Ziel der 1. Etappe, 1. Fahrzeug im Park fermé23:30 Aushang der Startliste zur 2. Etappe, HQ–ONB / Web-VNB

Samstag 21. Juli 201807:00 – 22:00 Rallyeleitung geöffnet07:00 – 22:00 Pressezentrum geöffnet, HQ8:00 Start zur 2. Etappe, Park fermé OUT19:30 Zielrampe & Siegerehrung, 19:45 Einfahrt Parc Ferme19:35 Technische Schlusskontrolle Ort: Autozentrum Jagersberger Dr. Karl Widdmannstraße 67, 8160 Weiz21:30 Aushang der vorläufigen Ergebnisse, HQ - ONB / Web-VNB22:00 Aushang der offiziellen Ergebnisse, HQ - ONB / Web-VNB

Abkürzungen: HQ = Rallyeleitung, ONB = Offizieller Aushang, VNB = online Aushang.

4. NENNUNG4.1. Nennschluss Der Nennschluss zur Veranstaltung ist Sonntag der 1. Juli 2018, 24:00 Uhr

4.2. Nennungsverfahren4.2.1 Nennungen werden nur akzeptiert, wenn sie vollständig ausgefüllt sind sowie das Nenngeld zur Gänze überwiesen ist. Werden Nennungen mittels Fax oder E-Mail übersandt, so ist das Original spätestens zum Termin gemäß Art. 3 - Programm an den Veranstalter zu senden. Zahlungen des Nenngeldes werden nur mittels Banküberweisung akzeptiert. Ausländische Bewerber, Fahrer und Beifahrer müssen die Genehmigung ihrer ASN einholen und diese bei der Dokumentenabnahme vorlegen. Im Falle, dass der Bewerber nicht einer der Fahrer ist, muss dem Nennformular eine Kopie der gültigen Bewerberlizenz beigelegt werden.4.2.2 Elektronische Registrierung (online Nennsystem)Wenn die Anmeldung auf elektronischem Weg erfolgt, können alle notwendigen Daten vollständig im Nennsystem auf der Homepage “www.rallye-weiz.at”, angegeben werden. Für die Anmeldung gilt die Zeit der Übersendung des Onlineformulars. 4.2.3 Postalische RegistrierungBei einer Registrierung mit dem Papier-Nennformular ist das vollständig ausgefüllte Formular an die Veranstalter Adresse zu senden (Adres-se siehe Artikel 2.3). In diesem Fall entspricht das Nenndatum dem Einlangungsdatum des Nennformulars im Rallye Sekretariat.4.2.4 Der 2. Fahrer muss bis zur Dokumentenabnahme bekannt gegeben werden.4.2.5 Nennungen werden nur in Verbindung mit dem vollständig einbezahlten Nenngeld angenommen. Eine Einzahlungsbestätigung ist an das Rallyesekretariat spätestens eine Woche nach Nennschluss an den Veranstalter zu übermitteln.4.2.6 Eine Bestätigung der Nennungsdaten (Nennformular) wird nach erfolgter online Registrierung automatisch übermittelt. 4.3. Maximale Teilnehmerzahl und zugelassene Klassen4.3.1 Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 90

FIA / CEZ KLASSEN / GRUPPEN European Rally Trophy 2018 CEZ Historic inklusive ORM Wertung

RC 2 S2000-Rally: 1.6 turbo mit 28mm Restrictor, S2000-Rallye: 2.0 SaugmotorGruppe R5 (VR5), Gruppe NR4 über 2000ccm (aktuelle N4)

RGT RGT

RC 3

Gruppe A über 1600ccm bis 2000ccSuper 1600R2 (atmo über 1600ccm bis 2000ccm – VR2C und turbo über 1067ccm bis 1333ccm – VR2C)R3 (atmo / über 1600ccm bis 2000ccm – VR3C und turbo über 1067ccm bis 1333ccm – VR3C)R3 (turbo / bis 1620cc / nominal – VR3T)R3 (diesel / bis 2000cc / nominal – VR3D)

RC 4

Gruppe A bis 1600ccmR2 (atmo über 1390ccm bis 1600ccm – VR2B und turbo über 927ccm bis 1067cc – VR2B)Kit-car bis 1600ccmGruppe N über 1600ccm bis 2000ccm

RC 5 Gruppe N bis 1600ccR1 (atmo bis 1600cc - VR1A/VR1B und turbo bis 1067cc - VR1A/VR1B)

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Zusatz Ausschreibung6

RALLYE WEIZ 2018

Spezifikation: : -Fahrzeuge homologiert als Kit Cars mit einem Hubraum zwischen 1400 und 1600ccm werden akzeptiert wenn sie dem Artikel 255-6.2 (Gewicht Anhang J) entsprechen. -2WD Fahrzeuge mit einem Diesel Turbolader Motor mit einem Hubraum bis maximal 2000 ccm werden in Gruppe A und N eingestuft. -Fahrer mit einem S-2000 Fahrzeug entsprechend 2013 Art. 255A können abgelaufenen Homologationserweiterungen verwenden. -Super 1600 homologierte Fahrzeuge können ebenfalls abgelaufen Homologationserweiterungen ohne Strafe verwenden. Ein FIA Golden Passport ist für S2000, R5 Super 1600 und RGT Fahrzeuge nicht notwendig. RGT Fahrzeuge müssen einen FIA RGT technical passport in Übereinstimmung 2018 Anhang J Art 256 vorweisen. Die Verwendung eines FIA geprüften FHR Systems ist für alle FIA Klassen zwingend vorgeschrieben.

4.4. Nenngeld4.4.1 Nenngeld mit optionaler Veranstalterwerbung inklusive 60m2 Servicefläche European Rally Trophy € 650 ORM Klassen 1-5 (siehe Anhang national) € 800,00Alle anderen Klassen € 650.- (*)Junioren und gemeldete Cups € 550.-*Das verbilligte Nenngeld für ARC Teilnehmer gilt nur für eingeschriebene Mitglieder die bis zum Datum der Veröffentlichung dieser Ausschreibung in der ARC gemeldet sind und den Mitgliedsbeitrag bezahlt haben.

Nationale Klassen siehe Anhang „N“ dieser Ausschreibung

4.4.2 Das Nennngeld ohne Veranstalterwerbung beträgt für alle Klassen einheitlich EURO 1.600.-

4.4.3 Nenngeld Paket gedrucktes Material StückRoad Book 1Besichtigungskarte 1 Rallye Program 1

Ausweise StückTeam 4 Eintrittsbänder (gültig für Servicezone und Zuseherzonen / action points)

Besichtigungskleber 2 (Nummern für Seitenscheiben)

Kleberset bestehend aus: Werbekleber Siehe Anhang IV WerbungService A+B je 1 (Zufahrt Service)Startnummern Siehe Anhang IV Werbung

4.5. ZahlungsinformationDie Überweisung des Nenngeldes ist an folgende Bankverbindung durchzuführen.

Account: Rallye Club SteiermarkBank: Raiffeisenbank Breitenau am HochlantschIBAN-Code: AT 88 3802 6000 0003 6657Swift-Code: RZSTAT2G026

Alle Teams müssen das Nenngeld auf diese Bankverbindung unter Verwendung des BIC / SWIFT / IBAN, überweisen. Als Kennung muss NENNGELD RALLYE WEIZ und der FAHRERNAME zur Zahlungszuordnung angegeben werden. Eine Einzahlungsbestätigung muss zusam-men mit dem Nennformular übermittelt werden.

4.6. Nenngeld Rückerstattung

Die Wertung zur FIA EUROPEAN RALLY TROPHY und der CEZ HISTORIC MEISTERSCHAFT erfolgt nur für Teams die Ihre Nennung in den FIA Klassen (RC 2-5) oder den CEZ Klassen (6.1 - 6.4 abgegeben haben. Alle Teams der RC Klassen müssen sich in allen Punkten an die FIA RRSR 2018 halten. Besonders sind die Reifenvorschriften der FIA Artikel 60 und Anhang V sowie die Verwendung von Sicherheitstanks zu beachten.

HISTORICCEZ - ORM Kat. FIA CEZ Historic Meisterschaft & HRM 2018 Fahrzeuge mit FIA Historic Wagenpass

6

1 Straßenfahrzeuge gebaut zwischen dem 1/1/1931 und dem 31/12/1957 sowie Touring und GT Fahrzeuge, alle Modelle homologiert zwischen dem 1/1/1958 und dem 31/12/1969:

2 Touring (T), Competition Touring (CT), Grand Touring (GT) und Competition Grand Touring (GTS) Fahrzeuge der Gruppen 1 bis 4, Modelle homologiert zwischen dem 1/1/1970 und dem 31/12/1975:

3 Touring (T), Competition Touring (CT), Grand Touring (GT) und Competition Grand Touring (GTS) Fahrzeuge der Gruppen 1 bis 4, Modelle homologiert zwischen dem 1/1/1976 und dem 31/12/1981:

4

Touring (T), Competition Touring (CT), Grand Touring (GT) und Competition Grand Touring (GTS) Fahrzeuge der Gruppen A, B und N, Modelle homologiert zwischen dem 1/1/1982 und dem 31/12/1985 (Periode J1) und Modelle homologiert zwischen dem 1/1/1986 und dem 31/12/1990 (Periode J2 ) Teilnehmer der Kategorie 4 (J1 & J2) müssen den Bestimmungen der FIA des Anhang XI des Anhang K entsprechen.

ZUSÄTZLICHE GEBÜHREN:Zusätzliche Servicefläche € 10,--/m²Eintrittsbänder € 8,--/Stk.(gültig für Servicebereich & AP)

Road Book € 25,--/Stk.Rallyeprogrammheft € 2,--/Stk.

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RALLYE WEIZ 2018

Das Nenngeld wird vollständig erstattet:- Für Teams deren Nennung nicht angenommen wurde oder wenn die Veranstaltung nicht stattfindet.Teilweise Nenngeld Rückerstattung:Der Veranstalter refundiert 50% des Nenngeldes an Teilnehmer, die den Start vor Beginn der Besichtigung aus Gründen höherer Gewalt absagen müssen. Die Absage zur Veranstaltung muss in jedem Fall den Bestimmungen der Artikel 3.8 und Artikel 20 des ISC entsprechen und schriftlich per email an den Veranstalter bis zum Ende der Dokumentenabnahme erfolgen, die Bankdaten für eine Rücküberweisung müs-sen angeführt sein. Das Nenngeld von Teilnehmern die ohne entsprechende Begründung der Veranstaltung fern bleiben, verfällt zu 100%.

5. VERSICHERUNGInhaber einer AMF-Lizenz sind auf € 20.000,- bei Unfalltod, auf € 25.000.- Für den Fall dauernder Invalidität bzw. auf € 18.000,- für Heilkosten unfallversichert. Weiters besteht eine Rückholversicherung mit einer Höchstsumme von € 10.000,--. Der Veranstalter schließt folgende von den Genehmigungsbehörden obligatorisch geforderten Versicherungen ab:

5.1 Gruppen UnfallversicherungGilt für alle an der Durchführung der Veranstaltung beteiligten Personen (insbesondere Offizielle und Funktionäre) und für Beifahrer (Rallyes und Wertungsfahrten), sowie akkreditierte Journalisten und Fotografen und Besitzern von ausländischen Fahrerlizenzen, sofern für sie nicht bereits bei einem anderen in- oder ausländischen Versicherer eine aufrechte Unfallversicherung besteht, mit folgenden Deckungssummen:€ 15.000,-- für den Todesfall€ 15.000,-- für den Fall dauernder Invalidität€ 10.000,-- für Heilkosten.

5.2 Veranstalter Haftpflicht Versicherung:Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: € 5.000.000 für Personen- und/oder Sachschäden.

Innerhalb dieser Summe sind außerdem Vermögens Schäden in der Höhe von € 20.000,-- versichert. Eine gesetzliche Haftpflichtversicherung ist für alle Wettbewerbsfahrzeuge verpflichtend und muss vom Besitzer des Fahrzeuges abgeschlossen werden. Diese Haftpflichtversicherung muss alle Schäden auf Straßen, ausgenommen Sonderprüfungen und Shakedown, decken. Der Abschluss einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung ist bei der Dokumentenabnahme nachzuweisen. Service-, Besichtigungs- und Betreuerfahrzeuge sind durch die Veranstalter Haftpflichtversicherung nicht versichert.

Im Falle von Unfällen mit Sachschäden ist der Teilnehmer verpflichtet, diesen bei der nächsten Zeitkontrolle zu melden und einen detail-lierten schriftlichen Bericht am Ende der Sektion in der Rallyeleitung abzugeben. Das Fehlen dieses Berichtes wird mit einer Geldstrafe von € 500.-, Ausgesprochen durch den Rallyeleiter, bestraft. Nachträglich festgestellte Vergehen haben eine Meldung an die FIA/AMF zur Folge. Bei Körperverletzungen muss der Fahrer die Rallyeleitung unverzüglich über die Notruf Nummer 0676 532 51 58 informieren und an der Unfallstelle verbleiben.

6. WERBUNG - IDENTIFIKATIONFür die Fahrzeug Kennzeichnung und Werbung gelten die Bestimmungen der FIA-RRSR 2018 und des Anhang. IV dieser Ausschreibung. Das Material wird vom Veranstalter gestellt und ist auf den Fahrzeugen vor der technischen Abnahme anzubringen und während der gesamten Ve-ranstaltung beizubehalten. Die in dieser Ausschreibung noch nicht definierte Veranstaltungswerbung bzw. optionale Veranstalterwerbung wird in einem offiziellen Bulletin vor Nennschluss bekannt gegeben. Verstöße gegen diesen Artikel werden durch den Rallyeleiter, wie folgt bestraft:

Fahrer und Beifahrer Namen auf den hinteren Seitenscheiben sind entsprechend Art.19 FIA RRSR auszuführen; Fahrer und Beifahrer Namen auf historischen Fahrzeugen sind analog dem Anhang K FIA/AMF Historic auszuführen.Fehlende Startnummer: Geldstrafe: € 150Fehlen der optionalen Veranstalterwerbung (auch teilweise): Aufzahlung volles Nenngeld lt. Art. 4.4.2

7. FELGEN - REIFENsiehe FIA RRSR 2018

8. TREIBSTOFFAlle Teilnehmer müssen bleifreies Benzin oder Diesel nach FIA Anhang J 252.9 verwenden. 8.1 Das Nachtanken ist nur in den Tankzonen oder an öffentlichen Tankstellen, die im Roadbook eingetragen sind, gestattet. Tankzonen sind vor-gesehen:• An der Ausfahrt des Service Parks & Remote Service Birkfeld (zwischen SP 2 und Sp 3)Es ist verboten, das Teilnehmer Fahrzeug zum Transport von Treibstoffen und Personal zwischen Service Park und Tankzone zu verwenden. Zutritt zur Tankzone erhalten zusätzlich zur Besatzung maximal 2 Team Mitglieder, die mit feuerfester Bekleidung und der ID-Card “Service” ausgestattet sein müssen.

8.2 Vorgehensweise auf öffentlichen TankstellenTeilnehmer können handelsüblichen Kraftstoff aus Pumpen an gewerblichen Tankstellen oder an vom Veranstalter einge-richteten Verteilpunkten welche im Roadbook gekennzeichnet sind aufnehmen. Der Treibstoff ist direkt in den Tank des Teilnehmerfahrzeuges zu füllen. Die Besatzung darf nur die Ausrüstungen an Bord und nur vorhandene Pumpen ohne externe Un-terstützung verwenden. Autos die mit FIA Tank Kupplungen ausgerüstet sind und mit Kraftstoff aus kommerziellen Tankstellen

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RALLYE WEIZ 2018

versorgt werden, müssen den Adapter im Auto transportieren und diesen bereits bei der technischen Abnahme vorweisen.

9. BESICHTIGUNG9.1 AnmeldungVor dem Beginn der Besichtigung ist jeder Teilnehmer verpflichtet dem Veranstalter die Marke und Type sowie das Kennzeichen des Besichti-gungsfahrzeuges bekannt zu geben. Der Teilnehmer erhält eine Identifikation (Start Nummer) und eine Besichtigungskarte. Die Identifikation muss an den beiden hinteren Seitenscheiben deutlich sichtbar angebracht werden. Nach der Besichtigung ist diese Kennzeichnung vom Fahrzeug zu entfernen. Die Besichtigungskarte muss am Freitag den 20. Juli 2018 bis spätestens 12:00 in der Rallyeleitung abgegeben werden.

9.2 BesichtigungszeitplanBesichtigungszeitplan siehe Anhang II.

9.3 BesichtigungsregelnTeilnehmer der Besichtigung müssen den Bestimmungen der FIA entsprechen, siehe Art. 25 FIA-RRSR 2018.

9.3.1 Installation von Geschwindigkeitskontrollgeräten / GPSAlle Fahrer müssen eine GPS-Tracker-Einheit während der Besichtigung in ihren Autos mitführen. Details zu Montagezeit und -ort für diese Geräte werden mit der Nennbestätigung bekanntgegeben.9.3.2 Manipulationen der GPS-Tracker-EinheitJeder Versuch, das am Besichtigungsfahrzeug angebrachte Ortungsgerät zu manipulieren, oder zu stören oder ein Gerät, das aufgrund äußerer Störungen keine Daten aufzeichnet, wird den Sportkommissaren gemeldet, die eine Strafe bis zum Ausschluss verhängen können.

9.3.3 Generelles Geschwindigkeitslimit: Während der Besichtigung sind die Vorschriften der österreichischen Straßenverkehrsordnung STVO einzuhalten. Die Polizei kontrolliert die Rallye Strecke verstärkt und bestraft eventuelle Verstöße. Zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzungen und Einschränkungen sind im Roadbook eingezeichnet und werden strengstens kontrolliert.

9.3.4 Fahrtrichtung: Den Mannschaften ist es verboten, in entgegengesetzter Richtung der Sonderprüfungen zu fahren. Ausgenommen sind Streckenteile die im Besichtigungsroadbook als solche definiert sind.

9.3.5 Besichtigungsbeschränkung: Jede Gegenwart von Fahrer oder Beifahrer auf den Sonderprüfungen ab 4 Wochen vor der Veranstaltung gilt als unerlaubte Besichtigung. Fah-rer und Beifahrer, die aus irgend einem Grund auf Sonderprüfungsstrecken der Rallye Weiz während dieser Zeit anwesend sind, müssen den Organisationsleiter per Telefon (Mario Klammer +43 664 224 07 88) unverzüglich darüber informieren, (Ausgenommen sind Teilnehmer die in diesem Gebiet leben oder arbeiten).

9.3. 6 Anzahl der Besichtigungsfahrten: Jede Sonderprüfung darf bei der Besichtigung maximal 2 mal befahren werden. Wird eine Sonderprüfung innerhalb der Veranstaltung mehrmals gefahren, so gilt sie bei der Besichtigung als eine Sonderprüfung. Während der Besichtigung wird die Anzahl der Durchfahrten von Funktionären am Start und am Stopp jeder Sonderprüfung kontrolliert. Darüber hinaus können entlang der Sonderprüfungen weitere Kontrollen durchgeführt werden. Für die Besichtigung gelten generell die Vorschriften der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO). Eventuell zusätzliche Ge-schwindigkeitsbegrenzungen sind im Roadbook angeführt.

9.3.7 GeschwindigkeitsübertretungEntsprechend dem FIA Artikel 20.2.2. Geschwindigkeitsübertretung während der Besichtigung wird vom Rallyeleiter pro km/h Überschreitung auf einer Sonderprüfung eine Geldstrafe verhängt, dies gilt auch bei Feststellung der Übertretung mittels GPS tracking System. Pro km/h über der erlaubten Maximal Geschwindigkeit lt. STVO oder Roadbook Markierung € 25.-

10. DOKUMENTENABNAHME10.1 Vorzulegende Dokumente Folgende Dokumente werden bei der Dokumentenabnahme überprüft:• Bewerber Lizenz• Lizenz 1. Fahrer und 2. Fahrer• Führerschein 1. Fahrer und (2. Fahrer bei FIA ERT)• ASN Freigabe (alle ausländischen Teilnehmer)• Reise Pass / Personal Ausweis oder ähnlich 1. Fahrer und 2. Fahrer• Nennformular• Dokumente und Anmeldung des Rallyefahrzeuges• Haftpflichtversicherung Rallyefahrzeug (grüne Karte)• Einverständnis Erklärung des Fahrzeug Eigentümers (wenn 1. Fahrer nicht Besitzer ist)

10.2 Ort & ZeitplanOrt: Gasthaus Strobl, Dr. Karl Widdmann Straße 100, 8160 WeizDatum / Zeit: Donnerstag 19. Juli 08:00 – 17:00 (Detailinformationen entnehmen sie der Nennbestätigung)

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RALLYE WEIZ 2018

11. TECHNISCHE ABNAHMEN, MARKIEREN & VERPLOMBEN11.1 Ort & ZeitplanOrt: Werkstatt Firma Strobl Dr. Karl Widdmann Straße 100, 8160 WeizizDatum/ Zeit: Donnerstag. 19. Juli 08:30 – 17:30 (Detailinformationen entnehmen Sie der Nennbestätigung)

1.1.1 Generelles:Für alle FIA und CEZ Klassen gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen.

11.1.2 Das Fahrzeug ist für das Verplomben und Markieren sowie für den Abnahmevorgang von einer beauftragten Person des Teams vor-zuführen. Die Fahrzeuge sind Versiegelungsfertig vorzuführen. Alle Formblätter sind vollständig ausgefüllt vorzulegen, bei Verstößen erfolgt Abweisung und Meldung an die Stewards.

11.1.3 Dokumente zur Überprüfung:Bei der technischen Abnahme sind folgende Dokumente vorzulegen:- Homologationsblatt (Original)- Zertifikat der Sicherheitszelle (Käfig)- Fahrersicherheitsausrüstungskarte (vollständig ausgefüllt)- SOS/OK-Schild (mind. DIN A 3)- FIA HTP oder Anhang J

11.1.4 VerplombungVor der technischen Abnahme ist jedes Teilnehmerfahrzeug mit einer Verplombungsbohrung mit einem Durchmesser von 2 mm am Motorblock auszustatten. Diese Bohrung ist an einem leicht erreichbaren und gut sichtbaren Punkt (bei geöffneter Motorhaube) anzubringen.

11.2 Schmutzfänger: (Anhang J Artikel 252.7.7)

11.3 Fenster: (Anhang J Artikel 253.11)

11.4 Fahrer SicherheitsausrüstungJeder Teilnehmer muss die gesamte Bekleidung, Schuhe Helme und das FHR System auf den bereitgestellten Tischen bei der technischen Abnahme zur Überprüfung vorlegen. Das Formblatt Sicherheitsausrüstung ist vollständig ausgefüllt zu übergeben. Die Übereinstimmung mit dem Anhang L, Kapitel III des ISG wird überprüft.

11.5 Safety Tracking System: Alle Fahrzeuge müssen mit einem Safety Tracking System ausgestattet sein. Das Equipment wird vom Veranstalter beigestellt. Die Installation des Equipments muss jede Mannschaft entsprechend der Montageanleitung durchführen. Von jeder Mannschaft wird dafür eine Kaution von € 200,-- eingehoben, die nach Rückgabe des unbeschädigten Equipments wieder rückerstattet wird. Die Rückgabe erfolgt an der Zeitkontrolle vor der Einfahrt in den Parc fermé am Ende der Veranstaltung. Ausgefallene Teilnehmer haben das Equipment in der Rallyeleitung (während der Öffnungszeiten) zu retournieren.

11.6 Lautstärke Alle Fahrzeuge müssen mit einem den geltenden Bestimmungen entsprechendem und funktionstüchtigen Schalldämpfer ausgerüstet sein.

11.7 Nationale Bestimmungensiehe Anhang „N“ oder AMF RSR 2018

12. BESONDERE BESTIMMUNGEN12.1 Start der Rallye und StartreihenfolgeDer Zeremonien Start der Veranstaltung findet am Donnerstag den 19. Juli um 20:30 statt. Ort: Europa-Allee, 8160 Weiz.Alle Teilnehmer müssen zum Zeremonien Start Overall / Team Kleidung tragen, und den Anordnungen der Funktionäre folge leisten, die Teil-nehmer starten in gestürzter Reihenfolge (höchste - niedrigste Startnummer). Die Startreihenfolge zum Zeremonien Start wird um 18:45 bekannt gegeben.

12.1.1 Start der RallyeDer offizielle Start der Rallye erfolgt bei der ZK 0 “Gasthaus Strobl” 20.7.2018 13:00

12.1.2 Startreihenfolge Historic Fahrzeuge der CEZ und nationalen Historic KlassenFIA/ERC Prioritätsfahrer, ASN Prioritätsfahrer, alle andere Fahrer.

Für Etappe 1 gilt: Der Start erfolgt in numerischer Reihenfolge im Minutenabstand mit einer Unterbrechung von mindestens 5 Minuten nach dem Historic Block. Für Etappe 2 gilt: Die Startreihenfolge erfolgt in der Reihung des Ergebnisses der Etappe 1, mit einer Unterbrechung von mindestens 5 Minuten nach dem Historic Block.

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Zusatz Ausschreibung10

RALLYE WEIZ 2018

12.1.3 Neustart nach Ausfall (Rallye 2)siehe FIA RRSR 201812.1.4 Startsystem von Sonderprüfungen, ausgenommen SP 5/6 & 12/14 (Rundkurs) Das elektronische Startsystem ist für die Crew sichtbar bei der Startlinie situiert und zeigt eine Countdown Uhr mit Lichtsignalen. nachdem der Starter die Zeitkarte mit der eingetragenen Startzeit ausgehändigt hat, zeigt er auf die Startuhr. Die Startlinie ist mit einer Photozelle ausgestattet um Fehlstarts anzuzeigen.

MANUELLER STARTVORGANGIm Falle eines Ausfalls des Startsystems wird nach Rückgabe der Zeitkarte der Start manuell durchgeführt “Count Down:” 30” - 15” - 10” die letzten 5 Sekunden werden einzeln abgezählt

12.1.4.1 Startsystem Rundkurs SP‘s Nach der Ankunft am Start wird die voraussichtliche Startzeit in die Zeitkarte eingetragen. Die geschätzte Startzeit SP ist die Startzeit für den nächsten Abschnitt. Nach dem Eintrag übergibt der Marschall die Zeitkarte, er zeigt auf die Start-Lichter. Die Lichter werden rot. Der Start der SP erfolgt nicht im Minutenabstand sondern wird von einem Zeitnehmer individuell freigegeben. Die Startfreigabe wird durch den Wechsel von Rot auf Grün signalisiert. Der Start muss innerhalb von 5 Sekunden erfolgen. Bei einer Funktionsstörung der Ampelanlage, wird der Start manuell mit Flaggensig-nalen angezeigt.

12.1.4.2 Bei Rundkurs Sonderprüfungen wird erst am “STOP” die aktuell gefahrene Zeit und die Start Zeit in die Zeitkarte eingetragen.

12.1.4.3 Anzahl der Runden bei Rundkursprüfungen / StrafzeitenBei Rundkursen sind die Mannschaften selbst für die Einhaltung der vorgeschriebenen Rundenanzahl, die eindeutig aus dem Road Book hervorgeht, verantwortlich. Bei Überschreiten der Rundenanzahl zählt die tatsächlich gefahrene Zeit, einschließlich der zu viel gefahrenen Runde(n). Bei Unter-schreiten der vorgeschriebenen Rundenanzahl gelten folgende Strafzeiten:

Für jede nicht ordnungsgemäß absolvierte Sonderprüfung oder Super Special Stage: 3 MinutenBetrifft dies die erste Sonderprüfung oder Super Special Stage:a) bei Sektion 1 gefolgt von einem Übernachtungs Regroup vor Sektion 2 oderb) der letzten SP vor einem Übernachtungs Regroup, beträgt die Strafzeit: 5 Minuten.

Die Strafzeit wird zur schnellsten Zeit der betreffenden Fahrergruppe / Klasse für jede fehlende SP oder Super Special Stage, inklusive der SP auf der die Crew ausgefallen ist addiert.

12.2 SHAKEDOWN12.2.1 TeilnahmeberechtigungEs sind nur Mannschaften zugelassen, welche die administrative und technische Abnahme absolviert haben. Die Teilnahme ist nur unter Einhaltung aller Regeln einer Sonderprüfung möglich (Markierungen und Werbung komplett, Bekleidung wie im Wettbewerb, etc.). Am Shakedown dürfen nur der jeweilige Fahrer und der Beifahrer teilnehmen. Die Teilnahme am Shakedown ist bei der Roadbook Ausgabe anzumelden. Das Befahren vom Shakedown ist nur im jeweils zugeteiltem Zeitfenster möglich. Eine GPS Überwachung am Shakedown ist nicht vorgesehen.

12.2.2 Ort & Zeitplan des ShakedownOrt: Oberdorf / Thannhausen Datum: 19.07.2018Zeit: 15:00 – 19:00 (laut Anmeldung bei der Dokumentenabnahme)

12.3 ERLAUBTE FREIE EINFAHRTFreie Einfahrt (Vorzeit) ist gestattet: am Ende jeder Etappe (ZK 6A) & (ZK 14C).

12.5 ZIEL ZEREMONIEDie Rallye wird in umgekehrter Reihenfolge “Historic Platz 5-1 und modern Platz 25-1” auf der Zielrampe beendet. Die ersten drei Teams der Gesamtwertung müssen den Anordnungen der Organisation für das Siegerpodium folgen. Nach der Zielrampe müssen alle Teams sofort und direkt die ZK/Parc fermé anfahren.

12.6 ORGANISATION SERVICE PARKS12.6.1 Der Service Park “Strobl” wird entsprechend dem Programm /Art. 3 geöffnet. Das Nenngeld inkludiert eine Servicefläche von 60 m2 für jeden Teilnehmer. Zusätzliche Serviceflächen können im Zuge der Nennungsabgabe reserviert werden. Für zusätzliche Flächen wird pro m2 eine Gebühr von € 10.- verrechnet. Zusätzliche Serviceflächen müssen spätestens bis zum Nennschluss beantragt werden. Wird keine Angabe bis zum Nennschluss gemacht erfolgt die automatische Zuteilung.

12.6.2 Austattung der Serviceflächen / KautionFür jedes Team wird eine Servicfläche reserviert. Eine Kaution von € 50 wird pro Team eingehoben. Wird die Servicefläche gereinigt verlassen wird die Kaution rückerstattet. Die Rückzahlung ist bis 21. Juli 2018 22:00 möglich. Im Servicepark wird vom Veranstalter kein Strom zur Verfügung gestellt.

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Zusatz Ausschreibung 11

RALLYE WEIZ 2018

Zuständig für den Service Park: JOHANN WÜNSCHER +43 664 967 76 07Alle Anfragen bezüglich Service & Serviceflächen richten Sie bis spätestens 1. Juli per Email an: [email protected]

12.6.3 Maximal 2 Fahrzeuge (Service A and Service B) pro Crew dürfen in den Servicpark einfahren (siehe art. 4.4.2)

12.6.4 Die Maximal erlaubte Geschwindigkeit im Service Park beträgt 10 km/h (Schritt Geschwindigkeit).

12.6.5 Catering im Servicebereich: Catering im Servicepark ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters (einzuholen bis zum Nennschluss) zulässig. Der Veranstalter behält sich in diesem Fall das Recht vor, für die Stromversorgung und Müllbeseitigung ein Kos-tenbeitrag einzuheben. Ausgenommen ist die Eigenversorgung der Teams, insbesondere Fahrer und Mechaniker. Der Verkauf von Spei-sen und Getränken im Servicepark ist generell untersagt. Die Verwendung von Flüssiggas für Koch- und Heizzwecke ist im gesamten Servicepark verboten!

12.6.6 Verhalten im Servicepark: Beschädigungen der Oberflächen im Service Park sind zu vermeiden. Auf Asphaltflächen dürfen keine Nägel oder andere Befestigungsteile verwendet werden. Für Beschädigungen ist das Team verantwortlich. Die Österreichischen Vorschrif-ten und Umweltstandards sind einzuhalten. Die Teams sind verpflichtet unterhalb des Fahrzeuges eine undurchlässige, ausreichend große Plastikplane bei den Servicearbeiten zu verwenden. Es ist besonders darauf zu achten: Dass keine dauerhaften und vermeidbaren Schäden im Service Park verursacht werden. Unvernünftiges Verhalten der Teams gegen den Umweltschutz, schadet dem Ansehen des Motorsports und wird bestraft, auch wenn keine detaillierten Vorschriften genannt sind. Nach der Veranstaltung ist der zugewiesene Service Platz in gereinigtem Zustand zu übergeben. Die Teams sind selbst verantwortlich für die Entfernung und umweltgerechte Entsorgung der Abfälle. Verstöße werden den Sportkommissaren gemeldet.

12.7 Offizielle Zeit während der Rallye

Die offizielle Zeit der Veranstaltung entspricht dem Zeitsignal der österreichischen Post, welches über die Telefonnummer +43 810 00 15 03 abrufbar ist.

12.8 Onboard-Kameras Es gelten die Bestimmungen der FIA RSR Art. 65.1

12.9 Teilnehmersicherheit / Notfall Nummer:Die generelle Notrufnummer der Veranstaltung lautet: +43 676 532 51 58. Diese Nummer ist von allen Mannschaf-ten verpflichtend in ein im Fahrzeug mitzuführendes Mobiltelefon auf dem Kurzwahlplatz 2 (bei Smart-Phones un-ter Favoriten) zu speichern, um den Zugriff im Notfall problemlos und rasch sicherzustellen. Die Einhaltung dieser Vor-schrift kann während der Veranstaltung jederzeit kontrolliert werden! Ist die Nummer nicht gespeichert, führt dies zu einer Meldung an die Sportkommissare und wird mit einer Geldstrafe in der Höhe von € 250.-geahndet. Werden den Teilnehmern vom Veranstalter Aufkleber mit der Notrufnummer der Veranstaltung zur Verfügung gestellt, sind die-se auf der Beifahrerseite und an der Fahrzeugaussenseite (Frontscheibe, Beifahrerseite unten) gut sichtbar anzubringen.

12:10 Ziel Holding ZoneZwischen der ZK 14A und ZK 14B ist eine “holding Zone” eingerichtet , aus dieser fahren die Teilnehmer in umgekehrter Reihenfolge der Ergebnisse (mindestens Platz 25-1) zur Zielrampe GH Strobl. (siehe informatiom am Zeitplan)

13. KENNZEICHNUNG DER OFFIZIELLENOffizielle der Veranstaltung werden mittels ID-Card und färbiger Latze gekennzeichnet. SP Leiter: gelber Latz mit Aufschrift „SP-LEITER“SP Sicherheitsoffizier: gelberLatz mit Aufschrift „SP-SICHERHEITSOFFIZIER“Funkposten: gelber Latz mit Aufschrift „Funksicherung“ oder „Safety“ Faherer Verbindungsbeauftrage gelber Latz mit Aufschrift “CRO”Safety Marshall: gelber Latz mit Aufschrift„Safety“ Zeitnehmer: gelb/orange T-Shirts mit Aufschrift „Delta Timing“Presse: grüner Latz „ORM Logo“ TV / MEDIA

14. WERTUNG UND PREISE14.1. Wertung14.1.1 Wertung FIA European Rally Trophy / CEZ Historic / ORM & AMF Pokale

FIA European Rally Trophy für Fahrer und Beifahrer (FIA ERT) Platz 1-3 Pokal für Fahrer und BeifahrerFIA ERT 2 Trophy (ERT2) für Fahrer und Beifahrer Platz 1-3 -”-FIA ERT 3 Trophy (ERT3) für Fahrer und Beifahrer Platz 1-3 -”-FIA ERT Junior Trophy (ERTJ) für Fahrer Platz 1-3 Pokal für FahrerFIA CEZ Historic Platz 1-3 Pokal für Fahrer und Beifahrer

Die angeführten Preise für Platz 1-3 werden nur vergeben wenn mindestens 5 Teams pro Wertungsklasse gestartet sind. Sind in einer Wertungsklasse weniger als 5 Teams am Start wird nur der angeführte Preis für den 1. Platz vergeben.

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Zusatz Ausschreibung12

RALLYE WEIZ 2018

14.1.2 Die Wertungen werden entsprechend den Vorgaben der Ausschreibungen der FIA und der AMF sowie entsprechend den Ausschreibungen der angeführten Cups / Trophys erstellt.

14.2 Die Preise werden bereits auf der Zielrampe übergeben. Die Vergabe erfolgt auf Grund der vorläufigen Ergebnisse. Die Bestätigung des Eigentums der Preise erfolgt mit Aushang der offiziellen Gesamtwertung.

15. SCHLUSSKONTROLLE - PROTESTE - BERUFUNG15.1 Schlussabnahme Fahrzeuge für die Schlusskontrolle werden vom Rallyeleiter oder von einem Bevollmächtigten Funktionär beim Passieren der Zielrampe schriftlich vorgeladen und müssen den Anweisungen der Funktionäre unverzüglich folgen. Für jedes Fahrzeug müssen ein Vertreter des Teams und maximal 2 Mechaniker bei der Schlusskontrolle anwesend sein. Ausgewählte Fahrzeuge werden vom Parc ferme im Konvoi zur Schlusskontrolle begleitet. Nach absolvierter Schlusskontrolle sind die Fahrzeuge unverzüglich in den Parc fermé zu überstellen.

SCHLUSSKONTROLLE;Beginn: sofort nach Überstellung aus dem Parc Ferme

Ort: Autozentrum Jagersberger, Dr. Karl Widdmannstraße 67, 8160 WeizDatum / Zeit: Samstag. 21. Juli, 19:35

15.2 Protestgebühr: International (FIA) € 1.000.-National (ASN) € 250.-

Wenn ein Protest die Demontage diverser Teile eines Fahrzeuges notwendig macht, muss der Protestführer eine Kaution, deren Höhe von den Sportkommissaren festgelegt wird, in bar hinterlegen.

15.3 Berufungsgebühr: International (FIA): € 6.000.-National (ASN): € 800.- Helmut Schöpf / COC

AMF GENEHMIGUNGSVERMERKGenehmigt mit dem Schreiben der AMF vom 05.06. 2018 unter der Genehmigungsnummer AMF-RY 02/2018

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RALLYE WEIZ 2018

ANHANG I - Zeitplan - 1. EtappeItinerary-Zeitplan Rallye Weiz 2018Leg 1 / Etappe 1 FRIDAY 20/07/18

Tankzone / Refuel all CompetitorsDistance to next Refuel 21,02 55,81 76,83

TC Location SS-dist. Liasion-dist. Total-dist. Target time First car due0 Start "GH Strobl WEIZ" 13:001 Strallegg 36,37 36,37 55 13:55

SS 1 Strallegg I 10,56 13:582 Fischbach 13,94 24,50 37 14:35

SS 2 Elmleiten I 10,46 14:382a Regrouping IN 5,50 15,96 25 15:03

Regrouping Birkfeld 20 15:232b Regrouping OUT / Remote Service IN 15:23

Remote Service 21,02 55,81 76,83 152c Remote Service OUT 15:38

RSZ all CompetitorsDistance to next Refuel 21,02 55,73 76,75

3 Strallegg 11,14 11,14 25 16:03SS 3 Strallegg II 10,56 16:06

4 Fischbach 13,94 24,50 37 16:43SS 4 Elmleiten II 10,46 16:46

4a Regrouping Weiz IN 29,90 40,36 60 17:46Regrouping WEIZ 20

4b Regrouping OUT / Service IN 0,10 0,10 18:06Service A "Service Park Weiz" 21,02 54,98 76,00 00:30

4c Service OUT 0,65 0,65 18:36Tankzone / Refuel all CompetitorsDistance to next Refuel 18,24 25,37 43,61

5 Anger 14,98 14,98 25 19:01SS 5 RK Anger - Thannhausen I 18,24 19:04

5a Regroup Weiz IN 9,64 27,88 45 19:49Regroup WEIZ 20

5b Regroup OUT / Service IN 0,10 0,10 20:09Service B "Service Park Weiz" 18,24 24,72 42,96 00:30

5c Service OUT 0,65 0,65 20:39Tankzone / Refuel all CompetitorsDistance to next Refuel 18,24 18,37 36,61

6 Anger 8,73 8,73 20 20:59SS 6 RK Anger - Thannhausen II 18,24 21:02

6a Parc Ferme IN "WEIZ" 9,64 27,88 35 21:34Freie Einfahrt / early check in allowedEtappe 1 - Etappe 1 totals 78,52 155,28 233,80

SERVICE WEIZ Day 1 Day 2A-D 45 min. 2 3TOTAL SERVICE OCCASIONS 5

SS Information Day 1 (42,76 %) SS km Gravel Tarmarc Total closing timeSS Strallegg 10,56 0,00 10,56 21,12 13:45 - 19:00SS Elmleiten 10,46 3,30 7,16 20,92 14:30 - 22:00SS Rundkurs Anger 18,24 3,54 14,70 36,48 18:00 - 22:45

13,68 64,84 78,520,785 17,42 82,58 %

SS Information Day 2 (57,24 %) SS km Gravel Tarmarc Total closing time

SS Gössersattel 14,47 0,00 14,47 28,94 08:00 - 14:00SS Gollersattel 12,87 0,00 12,87 25,74 09:00 - 16:15SS Fladnitz 14,11 2,09 12,02 28,22 13:00 - 19:00SS Rundkurs Naas 9,77 0,00 9,77 19,54 15:00 - 20:00

4,18 98,26 102,441,024 4,08 95,92 %

SS Information totals SS km Gravel Tarmarc Rally total 180,96 17,86 163,10 488,081,8096 9,87 90,13 %

29.05.18 © RALLYE WEIZ-2018

Sect

ion

2

RZ 3

SPECIAL STAGES

Sunrise 05:24 Sunset 20:45

RZ

Servicezone Firma Strobl

OVERNIGHT PARC FERME STADTHALLE WEIZ

RZ 2

RZ 1 Sect

ion

1

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Zusatz Ausschreibung14

RALLYE WEIZ 2018

ANHANG I - Zeitplan - 2. Etappe

Itinerary-Zeitplan Rallye Weiz 2018Leg 2 / Etappe 2 SATURDAY 21/07/18

TC Location SS-dist. Liasion-dist. Total-dist. Target time First car due6B Parc-Ferme OUT / Service IN 0,35 0,35 08:00

Service C "Service Park Weiz" 00:456C Service OUT 0,65 0,65 08:45

Tankzone / Refuel all CompetitorsDistance to next Refuel 41,81 43,45 85,26

7 Wiedenberg 16,11 16,11 30 09:15SS 7 Gössersattel I 14,47 09:18

8 Stenzengreith 15,72 30,19 60 10:18SS 8 Gollersattel I 12,87 10:21

9 Wiedenberg 7,54 20,41 40 11:01SS 9 Gössersattel II 14,47 11:049A Regrouping / Technical Zone IN 3,08 17,55 30 11:34

Regroup WEIZ 309B Regrouping OUT / Service IN 0,35 0,35 12:04

Service D "Service Park Weiz" 41,81 43,80 85,61 00:459C Service OUT 0,65 0,65 12:49

Tankzone / Refuel all CompetitorsDistance to next Refuel 26,98 46,14 73,12

10 Stenzengreith 14,49 14,49 30 13:19SS 10 Gollersattel II 12,87 13:22

11 Schrems 7,03 19,90 40 14:02SS 11 Fladnitz I 14,11 14:0511A Regrouping IN 23,62 37,73 60 15:05

Regroup WEIZ 3011B Regrouping OUT / Service IN 0,35 0,35 15:35

Service E "Service Park Weiz" 26,98 46,14 73,12 00:4511C Service OUT 0,65 0,65 16:20

Tankzone / Refuel all CompetitorsDistance to next Refuel 33,65 61,25 94,90

12 Hart 5,90 5,90 15 16:35SS 12 RK Naas I 9,77 16:38

13 Schrems 18,87 28,64 45 17:23SS 13 Fladnitz II 14,11 17:26

14 Hart 31,01 45,12 60 18:26SS 14 RK Naas II 9,77 18:2914A Holding Zone IN 4,63 14,40 25 18:54

Holding Zone Weiz (sorting for finish ramp place "30-1") 3514B Holding Zone OUT 0,09 0,09 19:29

Finish Ramp Podium GH Strobl 0,35 0,35 19:3014C Parc Ferme IN " WEIZ" 0,40 0,40 16 19:45

Freie Einfahrt / early check in allowedEtappe 2 - Etappe 2 totals 102,44 151,84 254,28

SS Liasion TotalDay 1 - 6 SS 78,52 155,28 233,80 33,58%Day 2 - 8 SS 102,44 151,84 254,28 40,29%

180,96 307,12 488,08 37,08%

29.05.18 © RALLYE WEIZ-2018

Sec.

6

TOTALS OF THE RALLY

% of Special Stages

Sect

ion

4

Sunrise 05:25 Sunset 20:44

Sect

ion

3

RZ 2

RZ 3

RZ 4

Sect

ion

5

ANHÄNGE: SCHIEDSVEREINBARUNG / HAFTUNGSAUSSCHLUSS / DATENSCHUTZ SIEHE NENNFORMULAR

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Zusatz Ausschreibung 15

RALLYE WEIZ 2018

ANHANG II - Besichtigungszeitplan

SP DONNERSTAG von bis

alle SP‘s 19. Juli 2018 07:00 19:00

SP FREITAG von bis

alle SP‘s 20. Juli 2018 07:00 11:00

Besichtigung jeder SP maximal 2xBeachten Sie bitte, dass Ihre Besichtigungsfahrten bis zum Ende der

offiziellen Besichtigungszeit vollständig abgeschlossen sind.

KENNZEICHNUNG:

Rosa Jacke mit der Aufschrift „CRO“

IST ANWESEND:Donnerstag, 19. Juli 2018 08:30 bis 17:30 - bei der technischen Abnahme

Freitag 20. Juli 201812:00 bis 13:00 - am offiziellem Aushang13:00 bis 15:00 - beim Start zur 1. Etappe21:30 bis 23:00 - Parc fermé zum Ende der 1. Etappe

Samstag 21. Juli 2018 07:30 bis 09:30 - beim Start zur 2. Etappe, am Eingang zum Parc fermé

18:00 bis 19:00 - bei der Ziel Holding Zone 19:00 bis 19:30 - bei der Zielrampe GH Strobl19:30 bis 19:45 - bei der technischen Schlussabnahme19:45 bis 21:00 - im Ziel Parc fermé21:00 bis 21:30 - am offiziellem Aushang während der publikation der vorläufigen Ergebnisse bis Ablauf der Protestfrist

WEITERS:- anwesend in den Regroup Zonen und an verschiedenen Kontrollstellen während der Rallye

ANHANG III - FAHRER VERBINDUNGSBEAUFTRAGTE

ERWIN HADOLT (AUT)+43 676 5593446

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Zusatz Ausschreibung16

RALLYE WEIZ 2018

ANHANG “N” national

NATIONALE KLASSEN / GRUPPEN (AMF)

1.1 GenerellesDie Veranstaltung wird zusätzlich zu den definitionen der FIA Ausschreubung in Übereinstimmung

1. dem internationalen/nationalen Sportgesetz (NSG) und dessen Anhängen2. den AMF Rallye Sporting Regulations 2018 (AMF-RSR 2018)3. den AMF-Meisterschaftsreglements 2018 durchgeführt

Die Reglements und Bestimmungen können unter www.austria-motorsport.at eingesehen werden.

2. ORGANISATION

2.1 Die Veranstaltung zählt zu folgenden Meisterschaften bzw. werden folgende Auszugswertungen erstellt:Österreichische Rallye Staatsmeisterschaft 2018 „ORM“ Österreichische 2WD-Rallye Staatsmeisterschaft 2018 „ORM 2WD“ Österreichische Junioren Rallye Staatsmeisterschaft 2018Österreichische Historic Rallye Staatsmeisterschaft 2018Österreichischer Rallyecup der AMF 2018Historic Rallyecup der AMF 2018Rallye-Teampreis der AMF 2018 für Firmen-BewerberRallye-Ehrenpreis der AMF 2018 für Club-Bewerber

Zusätzliche Cups / Prädikate: Austrian Rallye Challenge 2018 & Opel FIOR Rallye Cup / M1 Rallyemasters 2018 4.4 Start- und wertungsberechtigte Fahrzeuge

NATIONALKLASSEN

Fahrzeuge mit gültiger FIA- oder AMF-National Homologation entsprechend Anhang J

N 1

WRC 1,6 Turbo & 2,0 Turbo (laut FIA 2016, Art. 4 der Sporting Regulations World Rally ChampionshipS2000-Rally 1600ccm Turbomotor / 28 mm RestrictorS2000-Rally 2000ccm SaugmotorR5 (VR5)

N 2 RGT FIA und RGT mit nationaler Homologation einer Mitglieds-ASN der FIA-Zone Zentraleuropa

N 3

R2 (Saugmotor über 1600ccm bis 2000ccm (VR2C), Turbomotor über 1067ccm bis 1333ccm (VR2C))R3 (Saugmotor) über 1600ccm bis 2000ccm (VR3C), Turbomotor über 1067ccm bis 1333ccm (VR3C))R3 (Turbomotor bis 1620ccm / nominal (VR3T))R3 (Dieselmotor bis 2000ccm / nominal (VR3D))

N 4 R2 (Saugmotor über 1390ccm bis 1600ccm (VR2B), Turbomotor über 927ccm bis 1067ccm (VR2B))

N 5 R1 (Saugmotor bis 1600ccm (VR1A/VR1B), Turbomotor bis 1067ccm (VR1A/VR1B))

NATIONALKLASSEN WK

Fahrzeuge, die zwischen 01.01.1962 und 31.12.1981 hergestellt und homologiert wurden, eine AMF Wagenkarte Historic vorweisen können und den Bedingungen des Anhanges K 2018 der FIA und des Anhanges J der Periode entsprechen.

N 6

.1 Fahrzeuge -1.600 ccm der Perioden F bis I (Klassen B1,B2, B3, C0, C1, C2, D0, D1, D2)

.2 Fahrzeuge -2.000 ccm der Perioden F bis I (Klassen B4, C3, D3,)

.3 Fahrzeuge +2.000 ccm der Perioden F bis I (Klassen B5, C4, C5, D4)

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Zusatz Ausschreibung 17

RALLYE WEIZ 2018

NATIONALKLASSEN WK

Fahrzeuge, die zwischen 01.01.1982 und 31.12.1990 hergestellt und homologiert wurden, eine AMF Wagenkarte Historic vorweisen können und den Bedingungen des Anhanges K der FIA und des Anhanges J der Periode entspre-chen.

N6

.4 Fahrzeuge – 1.600 ccm der Periode J (1/2), ohne Allrad

.5 Fahrzeuge + 1.600 ccm der Periode J (1/2), ohne Allrad

.6 Fahrzeuge – 2.500 ccm Allrad und+ 2.500 ccm der Periode J (1/2), Zweirad und Allrad

KLASSE Div.Fahrzeuge mit gültiger bzw. abgelaufener Homologation, Sicherheit laut aktuellem Anhang J, bzw. entsprechend Gruppe H-Reglement der AMF sowie Fahrzeuge laut M1 Reglement (lt. technischen Vorgaben der AMF 2018)

N7

.1

Fahrzeuge der Gruppen: A +2000 ccm NR4 +2000 ccm (aktuell N4) und R4 (VR4) HA, HN +2000 ccm (4WD & 2WD) inkl. WRC +2000 Kit Cars + 1600 ccm M1-LG1

.2

Fahrzeuge der Gruppen:A -1600 ccm A +1600 ccm bis 2000 ccm N +1600 ccm bis 2000 ccm N -1600 ccm HA, HN -2000 ccm M1-LG2, Dieselfahrzeuge, Kit Cars – 1600 ccm Super 1600

NATIONALKLASSEN Zusätzliche startberechtigte Fahrzeuge / Wertungsklassen

N 8 ARTN 9 ARC

N 10 Fahrzeuge mit Alternativkraftstoffantrieb

N 11Fahrzeuge der Gruppe H der ASN’s der FIA Zone Zentraleuropa (CEZ), welche nicht in die Klassen 7.1 bis 7.2 eingereiht werden können (Diese Klasse wird für die AMF Meisterschafts und Cup Bewerbe nicht gewertert und ist nur ausländischen Lizenzneh-mern vorbehalten.

7. REIFEN „siehe AMF-RSR 2018, Artikel 60 und Anhang „V“ 8.3 Kraftstoff

Kraftstoffe müssen den aktuellen Spezifikationen nach FIA-Anhang J, Artikel 252-9 entsprechen. Darüberhinaus ist Bioetha-nol E85 nach ÖNORM C 1114 als Treibstoff zugelassen. Fahrzeuge die mit Alternativkraftsoffen (das sind andere als Benzin, Diesel oder Bioethanol E85) betrieben werden, müssen dem „AMF Reglement für Alternativkraftstofffahrzeuge“ entsprechen und werden in der vorgegebenen Klasse gewertet.

12.4.1 Power StageFür die Teilnehmer an der Österreichischen Rallyestaatsmeisterschaft 2018 (ORM und ORM 2WD), an der Österreichischen Historic Rallye Meisterschaft 2018 (HRM), dem Österreichischen Rallye-Cup 2018 (ORC und ORC2000) und am Historic Rallye Cup 2018 wird gemäß AMF-RSR Art.41.6 die Sonderprüfung 13 / Fladnitz als „Power Stage“ definiert (siehe Anhang I - Zeitplan).

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Zusatz Ausschreibung18

RALLYE WEIZ 2018

Die Teilnehmer verstehen und kennen alle Risken und Gefahren des Motorsports und akzeptieren sie völlig. Sollte ein Teilnehmer wäh-rend einer Veranstaltung verletzt werden, erklärt er durch Abgabe seiner Nennung zu dieser Veranstaltung ausdrücklich, dass er jede medizinische Behandlung, Bergung, Beförderung zum Krankenhaus oder anderen Notfallstellen gutheißt.

All diese Maßnahmen werden durch vom Veranstalter dafür abgestelltes Personal in bestem Wissen sowie in deren Abschätzung des Zu-standes des Teilnehmers ergriffen. Die Teilnehmer verpflichten sich, alle damit verbundenen Kosten zu übernehmen, sofern diese nicht durch die Lizenz-Unfallversicherung bzw. andere Versicherungsverträge abgedeckt sind. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnach-folger daher auch für jede Versicherungsgesellschaft, mit der sie eventuell zusätzliche Verträge abgeschlossen haben, auf jegliche direkte und indirekte Schadenersatzforderungen gegen die AMF, deren Funktionäre, den Veranstalter bzw. Organisator oder Rennstreckenhal-ter, sowie jede weitere Person oder Vereinigung, die mit der Veranstaltung zu tun hat (einschließlich aller Funktionäre und für die Veran-staltung Genehmigungen erteilende Behörden oder Organisationen) sowie andere Bewerber und Fahrer, insgesamt „Parteien“ genannt.

Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie unwiderruflich und bedingungslos auf alle Rech-te, Rechtsmittel, Ansprüche, Forderungen, Handlungen und/oder Verfahren verzichten, die von ihnen oder in ihrem Namen gegen die „Parteien“ eingesetzt werden könnten. Dies im Zusammenhang mit Verletzungen, Verlusten, Schäden, Kosten und/oder Ausgaben (ein-schließlich Anwaltskosten), die den Teilnehmern aufgrund eines Zwischenfalls oder Unfalls im Rahmen dieser Veranstaltung erwachsen. Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung unwiderruflich, dass sie auf alle Zeiten die „Parteien“ von der Haftung für solche Verluste befreien, entbinden, entlasten, die Parteien schützen und sie schadlos halten. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie die volle Bedeutung und Auswirkung dieser Erklärungen und Vereinbarun-gen verstehen, dass sie freien Willens diese Verpflichtungen eingehen und damit auf jedes Klagerecht aufgrund von Schäden gegen die „Parteien“ unwiderruflich verzichten, soweit dies nach der österreichischen Rechtslage zulässig ist. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnachfolger jedenfalls gegenüber den „Parteien“, daher insbesondere gegenüber der AMF, deren Funktionären, dem Veranstalter, Organisator oder Rennstreckenbetreibern, bzw. gegenüber der für diese Veranstaltung Genehmigungen ausstellenden Be-hörden oder Organisationen auf sämtliche Ansprüche betreffend Schäden welcher Art auch immer die mit dem typischen Sportrisiko ver-bunden sind, insbesondere auf alle typischen und vorhersehbare Schäden. Dies auch für den Fall leichter Fahrlässigkeit der „Parteien“.

ANHANG V - SCHIEDSVEREINBARUNGa) Alle Streitigkeiten zwischen den Teilnehmern und der AMF bzw. deren Funktionären, sowie dem Veranstalter und Organisator, sowie zwischen der AMF bzw. deren Funktionären mit dem Veranstalter oder Organisator aus Schadensfällen (Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden) im Zusammenhang mit dieser Motorsportveranstaltung, Trainings oder Rennen sind unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte endgültig durch ein Schiedsgericht zu entscheiden. b) Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, nämlich dem Obmann und zwei Beisitzern. Der Obmann muss Rechtsanwalt oder ehe-maliger Richter und in Haftungsfragen im Zusammenhang mit dem Motorsport erfahren sein.c) Jede Partei ernennt binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe der Absicht einen Schiedsstreit zu beginnen einen Beisitzer. Wird der Streit von mehreren Klägern anhängig gemacht oder richtet er sich gegen mehrere Beklagte, erfolgt die Benennung des Schiedsrichters im Einvernehmen zwischen den Streitgenossen. Die Beisitzer wählen den Obmann. Können sie sich über die Person des Obmannes nicht binnen zwei Wochen einigen, so ist der Obmann auf Antrag eines Beisitzers unter Bedachtnahme auf Punkt b) vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Wien zu ernennen. Die Beisitzer können den so ernannten Obmann aber jederzeit einvernehmlich durch einen anderen ersetzen.d) Ernennt eine Partei nicht binnen zwei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung der Gegenseite seinen Beisitzer, oder können sich mehrere Streitgenossen binnen dieser Frist nicht auf einen Beisitzer einigen, so ist der Beisitzer auf Antrag der anderen Partei vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Wien zu ernennen. Gleiches gilt wenn ein Beisitzer aus dem Amt ausscheidet und binnen zwei Wochen die betroffene Partei keinen Nachfolger bestimmt.e) Wenn ein Schiedsrichter das Amt nicht annimmt, die Ausübung verweigert oder ungebührlich verzögert oder handlungsunfähig wird, gelten für die Ersatznennung das Vorhergesagte sinngemäß. Zugleich ist der betroffenen Schiedsrichter abzuberufen.f) Das Schiedsgericht gestaltet sein Verfahren unter Bedachtnahme auf die subsidiären gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich frei. Das Schiedsgericht tagt in Wien. Das Schiedsgericht kann die von ihm zur Klärung des Sachverhaltes erforderlich gehaltenen Umstände auch ohne Antrag ermitteln und Beweise aufnehmen.g) Das Schiedsgericht entscheidet mit einfacher Mehrheit. Der Schiedsspruch ist eingehend zu begründen. Das Schiedsgericht entscheidet auch über die Kostentragung sowohl der Kosten des Schiedsverfahrens als auch der anwaltlichen Vertretung. Die Schiedsrichter sind nach den Bestimmungen des österreichischen Rechtsanwaltstarifs zu entlohnen.h) Das Schiedsgericht ist unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte auch berechtigt, einstweilige Verfügungen zu erlassen, sofern vorher dem Gegner Gelegenheit zur Äußerung gegeben wurde. Eine einstweilige Verfügung kann über Antrag bei wesentlicher Änderung der Umstände auch aufgehoben werden.i) Die Sportgerichtsbarkeit bleibt von dieser Schiedsvereinbarung unberührt.

ANHANG V - HAFTUNGSAUSSCHLUSS

DATENSCHUTZBESTIMMUNGInformation gemäß Art 13 DSGVO: Ich nehme zur Kenntnis, dass die von mir bekannt gegebenen personenbezogenen Daten sowie die von mir zur Verfügung gestellten Unterlagen (Lichtbildausweis, AMF Tageslizenzanträge und AMF Medical Code) vom Veranstalter in seiner Funktion zu den Zwecken der Abnahme für die Teilnahme an der Veranstaltung wie angemeldet verarbeitet werden. Ebenfalls zur Unfalleinreichung an die Veranstalter Versicherungen bzw. bei Anfrage an die jeweiligen Ordnungsorgane, die mit der Auswertung beauftragte Firma und www.rallyeda-ten.at. Ich nehme weiter zur Kenntnis, dass ich gegenüber dem Veranstalter in seiner Funktion, ein Recht auf Auskunft über die mich betreffen-den personenbezogenen Daten, auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit und jederzeitigen Widerruf einer Einwilligung habe. Ohne Bereitstellung der notwendigen Daten ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich.

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Zusatz Ausschreibung 19

RALLYE WEIZ 2018

Eingangs-Nr.: Receipt No: NENNFORMULAR

ENTRY FORM INT. RALLYE WEIZ 20. - 21. Juli 2018

Startnummer:Starting No:

Bewerber Entrant

Fahrer Driver

Beifahrer Co-driver

Emailadresse für Nennbestätigung:E-mail address for entry confirmation:

Vorname / First name

Nachname / Last name

Team / Bewerber NameTeam / Competitor nameGeboren am:Date of birthNationalität (lt. Lizenz)Nationality (as license)Bundesland Country of residenceStraße & Nr.Street & No.

PLZ / Ort - ZIP CODE / Town

MobiltelefonnummerMobil phone numberE-mailE-mailFührerschein Nr. Driver’s licence No.Ausstellende Behörde / BHCountry of issueASN Lizenz NummerASN Licence-No.ausgestellt von (ASN)issued by (ASN)Prioritätsfahrerseeded driver

FIA ASN

FIA / AMF Meisterschaftsbewerbe: Championship competitions:Siehe Art. 2.1 / see regulations 2.1

ORM ORM2WD ORMJunior FIA CEZ HRM HRC ORC ORC2000 ARC ART ARCH

FIA ERT ERT2 ERT 3 ERTJ Zusätzliche Wertung / Serie / Cup siehe Art. 2.1 / additional Counting, series or cups, see regulations 2.1

Fahrzeug Marke Car make

Model Type

Klasse Class

Gewicht weight Turbo Fuel

kg Haftpflichtversicherung

Liability insurance Polizzennummer

No. of insurance policy Zulassungsland

Country of registration Kennzeichen

Plate Homologation

Nr.

FAHRZEUG EIGENTÜMERCAR OWNER

Bewerber ist Eigentümer entrant is owner of the vehicle.

Fahrer ist Eigentümer driver is owner of the vehicle.

Anderer Eigentümer.other owner of the vehicle.

Hotel & TelefonnummerAccommodation & phone No.

Veranstalterwerbung angenommen Organizers proposed advertising accepted

ja / yes nein / no

Team-Mobiltelefonnummer zur Übermittlung von Veranstalterinformationen während der RallyeTeam-mobil phone No. for transmission of organizer informations during the rally

Zu verständigen bei Unfall: contact in case of accident:

Fahrer / driver

Contact name

Tel. / phone

Beifahrer / co-driver

Contact name

Tel. / phone

Ich nehme den Haftungsausschluss und die Schiedsvereinbarung der Ausschreibung und in den aktuell gültigen FIA / AMF Rallye Sporting Regulationsausdrücklich und zustimmend zur Kenntnis und erkläre mich vollinhaltlich damit einverstanden; ebenso wie mit sämtlichen anderen Punkten dieser Ausschreibung. Die aktuell gültigen FIA / AMF Rallye Sporting Regulations sind mir bekannt (www.fia.com / www.austria-motorsport.at).I hereby expressly and with consent take note of the non-liability clause and the Arbitration Agreement in this regulation and in the currently valid FIA/AMF Rallye Sporting Regulations, and hereby agree in full with the contents thereof as I do with all the other clauses of these supplementary Regulations. I have been informed of the text of the currently valid FIA / AMF Rallye Sporting Regulations (www.fia.com / www.austria-motorsport.at).

Stempel der ASN / ASN stamp

vorzulegen bei AbnahmeTo be submitted on admin check

Unterschrift / Signature

Unterschrift bei der AbnahmeTo be sign on admin check

Bewerber / Entrant

Unterschrift / Signature

Unterschrift bei der AbnahmeTo be sign on admin check

Fahrer / Driver

Unterschrift / Signature

Unterschrift bei der AbnahmeTo be sign on admin check

Beifahrer / Co-driver

BENZIN

NENNFORMULAR MUSTER

!! VERWENDEN SIE BITTE DAS ONLINE NENNSYSTEM

Unterschriften sind bei der Abnahme persönlich zu leisten

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Zusatz Ausschreibung20

RALLYE WEIZ 2018

DriverCo-driver

A+C

B+DC/D

A/B

F/HE/G

E/F

G/H

1. Der Veranstalter reserviert folgende Werbeflächen die freigehalten werden müssenThe Organizer reserve following places which must remain free according to this drawing:

1.1 Veranstaltungswerbung / Organisers advertising: A/B - Rallye Startnummer / KNILL GRUPPE

1.2 „optionale“ Veranstalter Werbung / optional Organisers advertising:C - Kleber / sticker 50 x 15 cm auf Fahrerseite / driver side tbaD - Kleber / sticker 50 x 15 cm auf Beifahrerseite / co driver side tbaE/F - Kleber / sticker 25 x 15 cm auf Fahrerseite / driver side tbaG/H - Kleber / sticker 25 x 15 cm auf Beifahrerseite / co driver side tba

ANHANG IV - STARTNUMMERN / WERBUNG