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Umsetzung der flankierenden Massnahmen im Kanton Solothurn
Markus Baumann, Präsident Gewerkschaftsbund Kanton Solothurn
Ausgangslage Die so genannten flankierenden
Massnahmen bezwecken, ein drohendes Lohn- und Sozialdumping zu verhindern, welches mit der Einführung des freien Personenverkehrs eintreten könnte. Im Hinblick auf die Ausdehnung der Freizügigkeit auf die neuen EU-Staaten sind diese Massnahmen zusätzlich verstärkt worden.
Auftrag Das Entsendegesetz und dessen
Verordnung regeln die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen, sowie den Vollzug durch kantonale Inspektoren und Paritätische Kommissionen.
Zwischen dem seco und den Kontrollorganen wird jährlich eine Leistungsvereinbarung ausgehandelt.
Auftrag Kantonales Aufsichtsorgan ist die Tripartite
Kommission (KAP). Sieüberprüft die Kontrolltätigkeit, nimmt zu den Auswertungen der Stellung, beobachtet den Arbeitsmarkt und setzt Schwerpunkte.
National wird die Umsetzung der flankierenden Massnahmen durch die nationale Tripartite Kommission koordiniert und überwacht.
Umsetzung im Kanton Solothurn Für die Kontrollen der Branchen mit einem
allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wurde Ende 2007 die Arbeitskontrollstelle Kanton Solothurn (AKS) durch die Sozialpartner gegründet.
Die Kontrollen aller übrigen Branchen, sowie die gesetzlichen Sanktionen obliegen dem Kanton.
Organisation Kantonale Kontrollen
Die kantonale Kontrollstelle ist beim Amt für Wirtschaft und Arbeit, Abteilung Arbeitsbedingungen angesiedelt und beschäftigt 3 Arbeitsmarktkontrolleure.
Die kantonale Kontrollstelle kontrolliert alle nicht AVE-Branchen, sanktioniert und ist für die Umsetzung des Schwarzarbeitsgesetzes verantwortlich.
Organisation AKS Die AKS ist ein Gemeinschaftswerk von
Gewerbearbeitgeberverbänden (KGV) und den Gewerkschaften. Die Geschäftsstelle ist beim KGV angesiedelt. Die Kontrollen werden durch eine mandatierte Firma ausgeführt.
Die Paritätischen Kommissionen (PK) der verschiedenen Branchen sind Mitglied bei der AKS. Zwischen ihnen und der AKS bestehen Zusammenarbeitsverträge.
Organisation AKS Die AKS kontrolliert gemäss Auftrag des
Gesetzes, trifft die notwendigen Abklärungen und stellt den PK‘s entscheidfähige Dossiers zu.
Die PK‘s entscheiden über allfällige vertragliche Sanktionen und beantragen allenfalls beim Kanton Sanktionen im Sinne des Gesetzes.
Organisation AKS Die AKS rapportiert der KAP und rechnet
mit den PK‘s ab.
Durch die schlanke Organisation ist die AKS sehr kostengünstig und effizient.
In dem die AKS den PK‘s die ganzen Abklärungen abnimmt, kann gewährleistet werden, dass die Kontrollen nicht liegen bleiben.
Meldungen im 1. Halbjahr 2008
Baughaupt- und -Nebengewerbe;
1146
Industrie, Herstellung von
Waren; 677
Übrige; 251
Banken, Versicherungen,
Beratung; 452
Total: 2‘526 MeldungenWerte= Kanton Solothurn
Auswertung AKS 1. Halbjahr 2008
Meldungen:
Auswertung AKS 1. Halbjahr 2008
760 kontrollierte Arbeitgeber im Zeitraumvom 1. Januar bis 31. Juli 2008
58
50
64
80
60
71 73
25
58
52
42
33
55
39
11
212
6
93
12
2
11
6
10
8
83
0
20
40
60
80
100
120
140
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul
Kontrollierte Arbeitgeber CH Arbeitgeber Ausland Arbeitgeber
Auswertung AKS 1. Halbjahr 2008
595 gemeldete Arbeitnehmer bezüglich Entsendegesetz im Zeitraum vom 1. Januar - 31. Juli 2008
49
60
96 10
4
75
12
0
91
38 4
6 56
49
36
83
25
11
14
40
55
39
37
66
0
20
40
60
80
100
120
140
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul
Gemeldete Entsende Kontrollierte Entsende Nicht anwesende Entsende
Auswertung AKS 1. Halbjahr 2008
1392 kontrollierte Arbeitnehmer nach AVE - GAV Kontrollen im Zeitraum vom 1. Januar - 31. Juli 2008
16
2 18
0 19
5 22
6
18
2
25
2
19
5
12
2
10
5
10
6
18
3
12
6
19
4
14
4
40
75 8
9
43 5
6 58
51
0
50
100
150
200
250
300
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul
Kontrollierte Arbeitnehmer AVE - GAV Arbeitnehmer nicht AVE - GAV Arbeitnehmer
Auswertung Kanton 1. H‘jahr 2008
826 Kontrollierte Arbeitgeber 2008
Entsandtenkon-trollen; 234Branchenbeo-
bachtungen; 259
Kontrollen von AN bei CH AG; 250
Selbständige; 83
Auswertung Kanton 1. H‘jahr 2008
1320 Kontrollierte Arbeitnehmer
Branchenbeobach-tungen; 374
Kontrollen von AN bei CH AG; 355
Selbständige; 83
Entsandtenkon-trollen; 508
Auswertung Kanton 1. H‘jahr 2008
64 Sanktionen geprüft
0
5
10
15
20
25
30
35
Handlungsbedarf Zwar funktioniert die Kontrolltätigkeit
unterdessen auch in unserem Kanton. Dennoch ist eine Verschärfung der flankierenden Massnahmen unumgänglich.
Im Meldeverfahren muss auch der Lohn deklariert werden, damit haben die Kontrollorgane eine schnelle Übersicht über mögliche Verfehlungen.
Handlungsbedarf Erstunternehmer müssen betr. ihrer
Subunternehmer solidarisch haften. Flächendeckende Kontrollen. Einheitliche und verschärfte Sanktionen Rahmen-GAV (AVE) für Temporärfirmen,
der die Branchenlöhne stützt.
Handlungsbedarf Kontrolltätigkeit im Gastgewerbe muss
überprüft und intensiviert werden. Kautionen oder Bankgarantien vor
Arbeitsbeginn. Schnellere Verarbeitung der
Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Kontrollen müssen massiv erhöht werden.