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der Arztgruppenbezogenen Fall- grundzahlen für die Kosten der Lei- stungen des Abschnittes O I/II und O III. Dadurch wird: a) die sechsjährige internistische Wei- terbildungszeit des Internisten gleich- gesetzt mit einer durchschnittlichen eineinhalbjährigen internistischen Weiterbildungszeit des Allgemein- arztes, b) die Struktur des Patientengutes ei- ner internistischen Praxis gleichge- stellt mit der des Patientengutes ei- ner Allgemeinpraxis, obwohl in der Praxis des Allgemeinarztes viel mehr Patienten vorhanden sind, die keine oder fast keine Laborun- tersuchungen benötigen z.B. banale Erkältungen, Fälle der „kleinen Chirurgie“, Fälle mit Hauterkran- kungen geringfügiger Natur o.ä., somit je internistischem Fall der All- gemeinarzt mehr Laborpunkte zur schnitts O III (das identisch ist für hausärztliche Internisten und Allge- mein-/praktische Ärzte) nicht aus- kommen , so daß ihnen die Punkt- zahlen nach Ziffer 3452 gestrichen werden.Und dies unter dem Vorwurf einer „nicht-wirtschaftlichen Erbrin- gung und/oder Veranlassung von Leistungen“. Die Haftung für veranlaßte Leistungen des O III-Kapitels mit finanziell nach- teiligen Konsequenzen für den veran- lassenden Internisten benachteiligt in besonderem Maße alle diejenigen, die mit hohem Zeitaufwand und Engage- ment sorgfältige internistische Diagno- stik betreiben, so wie es heute Standard ist. Dies könnte eine erhebliche Quali- tätsminderung der ambulant-interni- stischen Diagnoastik zur Folge haben. Das darf nicht sein. Dr. med. Albrecht Kühn Internist Kelternstraße 2 D-72070 Tübingen Verfügung hat als der Internist, weil letzterer in seinem Patientengut fast ausschließlich internistische Fälle betreut, der Allgemeinarzt eher internisti- sche Fälle an einen Internisten oder Schwerpunktinternisten zur Abklä- rung überweist, während Fälle glei- chen Schweregrades vom hausärztli- chen Internisten selbst diagnosti- ziert werden. 2. Die Laborgrundgebühr nach Ziffer 3450 und die Gebühr für wirtschaftli- che Erbringung oder Veranlassung von Leistungen nach Ziffer 3452 in Höhe von zusammen 55 Punkten je Abrechnungsfall wird auch an alle diejenigen gezahlt, die im betreffen- den Quartal oder grundsätzlich überhaupt kein Labor erbringen (im Bereich KV Niedersachsen ca. 10% aller Internisten. 3. Diejenigen Internisten, die O III-Lei- stungen erbringen, werden mit dem zur Verfügung stehenden Budget für die Kosten der Leistungen des Ab- Der Internist 6·99 | M 169 Mitteilungen BDI J. Grote Umsetzung der Laborreform zum 01.07.1999 Die Diskussionen um die Laborre- form und die erheblichen Bedenken, die mit der Umsetzung zum 1. Juli die- sen Jahres von allen Seiten geäußert werden, veranlassen mich dazu, Sie auf diese Problematik erneut hinzuweisen, um noch rechtzeitig regulierend in die- sen Prozeß eingreifen zu können. Hier- bei geht es mir nicht um die Polemisie- rung einer vertraglichen Änderung, die politisch gewollt war, sondern um die sachliche Klarstellung, daß die geplante Reform in ihren Einzelheiten nicht durchdacht, das Projekt unausgereift und mit der heißen Nadel gestrickt ist. Trotz der Warnungen, die von allen Sei- ten an uns herangetragen werden, soll hier offensichtlich ein Konzept um je- den Preis gegen die Wand gefahren werden. Ob dies politisch gewollt ist, mag ich an dieser Stelle nicht beurtei- len. Fest steht, daß durch eine derartige Hau-Ruck-Aktion die Glaubhaftigkeit der Aktionsfähigkeit der gesamten Ärz- teschaft gegenüber der Politik weiter geschwächt und in Frage gestellt wird. In Zeiten neuer Reformen ist dies ein denkbar ungünstiger Zeitpunkt und darüber hinaus ein nicht notwendiger Nebenkriegsschauplatz. Anläßlich der Sitzung des Länder- ausschusses am 04.12.1998 wurde den Mitgliedern der Entwurf eines Konzep- tes zur Laborreform in seinen Grund- zügen vorgestellt. Basis des Konzeptes war eine zentrale Datenerfassungsstel- le, die alle Daten sammelt, berechnet und weiterleitet. Es wurde von einem quartalsversetzten Abzug des über- schreitenden Punktzahlvolumens vom arztgruppenspezifischen Wirtschaft- lichkeitsbonus als weitere Grundlage gesprochen.Auf die näheren Details der Umsetzung wurde nicht eingegangen, wenngleich Probleme in der techni- schen Umsetzung der termingerechten Datenlieferung an die zentrale Datener- fassung von den Teilnehmern bereits gesehen wurden.Als Lösung wurde eine pauschalierte Verzögerungsgebühr vor- geschlagen, die allerdings die Probleme

Umsetzung der Laborreform zum 01.07.1999

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● der Arztgruppenbezogenen Fall-grundzahlen für die Kosten der Lei-stungen des Abschnittes O I/II undO III.

Dadurch wird:

a) die sechsjährige internistische Wei-terbildungszeit des Internisten gleich-gesetzt mit einer durchschnittlicheneineinhalbjährigen internistischenWeiterbildungszeit des Allgemein-arztes,

b) die Struktur des Patientengutes ei-ner internistischen Praxis gleichge-stellt mit der des Patientengutes ei-ner Allgemeinpraxis, obwohl

● in der Praxis des Allgemeinarztesviel mehr Patienten vorhanden sind,die keine oder fast keine Laborun-tersuchungen benötigen z.B. banaleErkältungen, Fälle der „kleinenChirurgie“, Fälle mit Hauterkran-kungen geringfügiger Natur o.ä.,

● somit je internistischem Fall der All-gemeinarzt mehr Laborpunkte zur

schnitts O III (das identisch ist fürhausärztliche Internisten und Allge-mein-/praktische Ärzte) nicht aus-kommen , so daß ihnen die Punkt-zahlen nach Ziffer 3452 gestrichenwerden. Und dies unter dem Vorwurfeiner „nicht-wirtschaftlichen Erbrin-gung und/oder Veranlassung vonLeistungen“.

Die Haftung für veranlaßte Leistungendes O III-Kapitels mit finanziell nach-teiligen Konsequenzen für den veran-lassenden Internisten benachteiligt inbesonderem Maße alle diejenigen, diemit hohem Zeitaufwand und Engage-ment sorgfältige internistische Diagno-stik betreiben, so wie es heute Standardist. Dies könnte eine erhebliche Quali-tätsminderung der ambulant-interni-stischen Diagnoastik zur Folge haben.Das darf nicht sein.

Dr. med. Albrecht KühnInternistKelternstraße 2D-72070 Tübingen

Verfügung hat als der Internist, weilletzterer in seinem Patientengut fastausschließlich internistische Fällebetreut,

● der Allgemeinarzt eher internisti-sche Fälle an einen Internisten oderSchwerpunktinternisten zur Abklä-rung überweist, während Fälle glei-chen Schweregrades vom hausärztli-chen Internisten selbst diagnosti-ziert werden.

2. Die Laborgrundgebühr nach Ziffer3450 und die Gebühr für wirtschaftli-che Erbringung oder Veranlassungvon Leistungen nach Ziffer 3452 inHöhe von zusammen 55 Punkten jeAbrechnungsfall wird auch an allediejenigen gezahlt, die im betreffen-den Quartal oder grundsätzlichüberhaupt kein Labor erbringen (imBereich KV Niedersachsen ca. 10%aller Internisten.

3. Diejenigen Internisten, die O III-Lei-stungen erbringen, werden mit demzur Verfügung stehenden Budget fürdie Kosten der Leistungen des Ab-

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J. Grote

Umsetzung der Laborreformzum 01.07.1999

Die Diskussionen um die Laborre-form und die erheblichen Bedenken,die mit der Umsetzung zum 1. Juli die-sen Jahres von allen Seiten geäußertwerden, veranlassen mich dazu, Sie aufdiese Problematik erneut hinzuweisen,um noch rechtzeitig regulierend in die-sen Prozeß eingreifen zu können. Hier-bei geht es mir nicht um die Polemisie-rung einer vertraglichen Änderung, diepolitisch gewollt war, sondern um diesachliche Klarstellung, daß die geplanteReform in ihren Einzelheiten nichtdurchdacht, das Projekt unausgereiftund mit der heißen Nadel gestrickt ist.Trotz der Warnungen, die von allen Sei-ten an uns herangetragen werden, soll

hier offensichtlich ein Konzept um je-den Preis gegen die Wand gefahrenwerden. Ob dies politisch gewollt ist,mag ich an dieser Stelle nicht beurtei-len. Fest steht, daß durch eine derartigeHau-Ruck-Aktion die Glaubhaftigkeitder Aktionsfähigkeit der gesamten Ärz-teschaft gegenüber der Politik weitergeschwächt und in Frage gestellt wird.In Zeiten neuer Reformen ist dies eindenkbar ungünstiger Zeitpunkt unddarüber hinaus ein nicht notwendigerNebenkriegsschauplatz.

Anläßlich der Sitzung des Länder-ausschusses am 04.12.1998 wurde denMitgliedern der Entwurf eines Konzep-tes zur Laborreform in seinen Grund-

zügen vorgestellt. Basis des Konzepteswar eine zentrale Datenerfassungsstel-le, die alle Daten sammelt, berechnetund weiterleitet. Es wurde von einemquartalsversetzten Abzug des über-schreitenden Punktzahlvolumens vomarztgruppenspezifischen Wirtschaft-lichkeitsbonus als weitere Grundlagegesprochen.Auf die näheren Details derUmsetzung wurde nicht eingegangen,wenngleich Probleme in der techni-schen Umsetzung der termingerechtenDatenlieferung an die zentrale Datener-fassung von den Teilnehmern bereitsgesehen wurden.Als Lösung wurde einepauschalierte Verzögerungsgebühr vor-geschlagen, die allerdings die Probleme

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einer verspäteten Datenlieferung unddie damit verbundenen Konsequenzennicht löst. Auch die Gefahr der Aufsplit-tung der Betriebe zur Umgehung derAbstaffelung wurde erkannt, aber nichtweiter diskutiert. Die Beschlußfassungmündete nach meiner Auffassung dannlediglich in der Billigung einer politi-schen Leitlinie zur Umsetzung der La-borreform unter Nutzung einer zentra-len Datenerfassung.

Daß fünf Tage nach dem Länder-ausschuß der Bewertungsausschuß am9.12.1998 die Laborreform beschlossenund besiegelt hat, kam für uns sehrüberraschend, zumal der Länderaus-schuß lediglich eine Leitlinie in dieseRichtung vereinbart hatte. Viel gravie-render ist jedoch, daß man sich mittler-weile in der KBV von dem Modell derzentralen Datenerfassung gedanklichgetrennt hat und nunmehr versucht,den KVen über die Hintertür die Ver-antwortung für die Nicht-Umsetzbar-keit eines derartigen Modells – welchesdarüber hinaus nicht mehr quartalsver-setzt, sondern quartalsgleich erfolgensoll – zurückzuspielen. Dies war undist nicht Beschlußlage des Länderaus-schusses gewesen. Die KVHB mißbilligtdaher die geplante Vorgehensweise undfordert Sie auf, die geplanten Änderun-gen in all ihren Einzelheiten dem näch-sten Länderausschuß vorzulegen. Ichmöchte meine Vorwürfe zur Klarstel-lung im folgenden näher konkretisieren:

Die Überweisungsarztnummer

Für die Durchführung der Abrechnungspielte die Überweisungsarztnummerbisher eine untergeordnete bzw. unbe-deutende Rolle. In den meisten KVenwurde oder wird sie weder für die Ab-rechnung noch für andere statistischeZwecke herangezogen, so daß diesesFeld in der Regel keiner sachlich-rech-nerischen Prüfung unterlag. In Bremenwird diese Nummer seit zwei Quartalenerfaßt, die übermittelte Qualität diesesFeld ist im Ergebnis außerordentlichschlecht. Der Anteil der fehlerhaftenoder ungültigen Werte liegt in Bremenim 4. Quartal 1998 allein bei den Labor-arztfällen weit über 10%. Dies bestäti-gen auch ähnliche Untersuchungen inder KV Berlin, die der KBV bekanntsind. Nun soll dieses Feld vom Stichtag01.07.1999 die Funktionalität und denStellenwert einer Kontonummer erhal-

schnittlich ca. 30% manuell zu erfas-sender Fälle wird dies zu einem Erfas-sungsmehraufwand in den KVen füh-ren. Fehler in der Erfassung oder Kenn-zeichnung beim Arzt können letztend-lich zum Erreichen der Abstaffelungs-grenze der Laborgemeinschaft führen,so daß eine ganze Arztgruppe mögli-cherweise um 20% in diesen Leistun-gen fehlerhaft gekürzt wird. Auch hierwürde sich in einem solchen Fall eineWiderspruchsflut abzeichnen, die mitPersonalaufstockungen und steigendenVerwaltungskosten verbunden ist. Derhier betriebene Aufwand rechtfertigtunseres Erachtens keinesfalls die theo-retisch eintretenden Einsparungseffek-te durch Abstaffelung, da durch Aus-weichstrategien – auch laut Aussageverantwortlicher Mitarbeiter der KBV –die Abstaffelungsgrenzen nach ein-schlägigen Berechnungen sowieso nichterreicht werden. Dies bestätigen auchdie Hochrechnungen aus den BremerLaborgemeinschaften. Erfahrungswer-te einer Testphase mit EDV-abrechnen-den Ärzten und einzelnen Laborge-meinschaften sollten hier Aufschlußüber Qualität der Daten und Notwen-digkeit des Procederes geben. Durchausdenkbar wäre ein Modell, welches sichauf die Angaben der Laborgemein-schaften stützt. Eine Zusammenfüh-rung der Daten der Laborgemeinschaf-ten, würde einen Abgleich auf Bundes-ebene ebenfalls ermöglichen und wür-den nur einen Bruchteil des Verwal-tungsaufwandes produzieren. Die derPresse zu entnehmende Lösung, nur dieüber der Abstaffelungsgrenze liegen-den Parameter abzustaffeln ist aus Sichtder KVen abzulehnen, da ein Tagbezugzur jeweiligen Leistung in der Endab-rechnungsphase bzw. Quotierungspha-se nicht mehr erfolgen kann. Die mei-sten Abrechnungssysteme in den KVensehen dies auch nicht vor.

Das Widerspruchsverfahren

Das geplante Verfahren zur Ermittlungdes Wirtschaftlichkeitsbonus setzt einbundesweites Clearing voraus. Um imFalle eines Widerspruchs auf KV-Ebenefeststellen zu können, ob und in wel-chem Umfang ein Widerspruch ge-rechtfertigt ist, müssen die Daten arzt-und versichertenbezogen zuordnenbarsein. Dies impliziert eine Vollerfassungder Versichertendaten und der Auf-

ten. Diese Nummer wird entscheiden,bei wem und in welcher Höhe der Wirt-schaftlichkeitsbonus belastet wird. Einefehlerhafte Übermittlung auf nur ei-nem Schein führt zu einem fehlerhaf-ten Honorarbescheid. Dies wird in derKonsequenz in einer Flut von Wider-sprüchen enden. Vermieden wird diesnur, wenn von Anfang an eine korrekteDatenübermittlung gesichert ist. Diesist unter den derzeitigen Bedingungennicht möglich. Auch eine Datei mit denbundesweit gültigen Abrechnungs-nummern schließt nicht aus, daß einerichtige Nummer mit einer anderengültigen Nummer verwechselt wird.Der IT-Bereich der KBV schließt sei-nerseits eine Korrektur dieser Datenaus, da man sich hierzu nicht in der La-ge sieht. Ungeklärt ist auch die Frage,wer in einem Fehlerfall die Verantwor-tung für die Fehlsteuerung und die da-mit verbundenen Kosten (auch Folge-kosten) trägt. Fest steht, daß die KVenweder zeitlich noch von der Menge derDaten her in der Lage sein werden, hierkorrigierend einzugreifen. Lösungsan-sätze hierzu sind bisher nicht erarbei-tet. Ohne eine maschinelle Übertra-gung der Nummer vom Veranlasserzum Auftragnehmer wird die Qualitätder Daten in keinem Fall sichergestelltwerden können.

Die Laborgemeinschaften

Um eine Zuordnung, der in einer La-borgemeinschaft erbrachten Leistun-gen vornehmen zu können, ist dieKennzeichnung dieser Leistungen er-forderlich. Grundsätzlich muß hierzuein bundesweites System der Num-mernvergabe etabliert werden, da einArzt durchaus länderübergreifend ineiner Laborgemeinschaft tätig seinkann. Derzeit besteht keine direkteRechtsbeziehung der KV zu den Labor-gemeinschaften, so daß die aktuelle Zu-gehörigkeit nur bedingt bekannt ist.Problematisch wird es allerdings, wennein Arzt in einem Quartal in mehrerenLaborgemeinschaften abrechnet. Diesist nicht nur unter dem Gesichtspunkteiner Unterwanderung der Abstaffe-lungsgrenzen der Laborgemeinschaftdenkbar. In diesen Fällen müßte jedeLaborleistung auf dem Fall mit derbundesweit einheitlichen Nummer derjeweiligen Laborgemeinschaft gekenn-zeichnet werden. Bei bundesweit durch-

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tragsdaten im Einzelfall. Hier entstehtbei der Bearbeitung der manuell ab-rechnenden Ärzte in den KVen ein er-heblicher Mehraufwand, der mit denderzeit vorhandenen Kräften – zumin-dest in Bremen – nicht abgedeckt wer-den kann. Hinzu kommt, daß die Da-tenerfassungsprogramme einiger KVen,dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht ab-decken.

Der Informationsfluß

Genauso unzureichend wie der Länder-ausschuß über die Konsequenzen derLaborreform im Dezember informiertwurde, ergeht es den niedergelassenenKollegen an der Basis und den Praxis-EDV-Anbietern. Lediglich ein im Janu-ar im Deutschen Ärzteblatt veröffent-lichter Artikel stellt das seinerzeit ge-plante Modell der zentralen Datener-fassung bei der KBV dar.

Erst im März werden die Software-häuser über die neuen dezentralen Pla-nungen unterrichtet, die bis heute in ih-rer Umsetzung nicht konkretisiert aufdem Tisch liegen. Den Beteiligten aufdem Praxis-EDV-Anbietermeeting inKöln wird suggeriert, dies sei der politi-sche Wille und man würde ja schließ-lich rechtzeitig über die geplanten Än-derungen informiert. Erst im April undMai sollen konkrete Informationen andie Softwarehäuser herausgehen.

Auch der EDV-Technische Aus-schuß der EDV-Leiter der Länder-KVenwird erst in seiner Sitzung Ende Febru-ar in Form einer Tischvorlage über diegeplante dezentrale Lösung, mit demHinweis, sie sei ja erst wenige Tage alt,informiert. Die EDV-Leiter weisen andieser Stelle bereits auf die organisato-rischen Probleme, die mit der Umstel-lung verbunden sind, hin. Insbesonderedie Termingestaltung – unter Berück-sichtigung der vorhandenen personel-len Kapazitäten – stellen sie in Frage.Man nimmt dies seitens der KBV je-doch lediglich mit dem Hinweis auf denpolitischen Willen der Akteure zurKenntnis und bittet um Verständnis.Die Anwesenden teilen zwar die Auffas-sung, daß die zentrale Lösung nichtumsetzbar ist, halten eine dezentraleLösung aber auch nur dann für mach-bar, wenn die entsprechenden organisa-torischen und personellen Vorausset-zungen auf Basis eines Gesamtkonzep-tes in den KVen gegeben sind, für mög-

mangelnden Tests und dem fehlen Pra-xiseinsatz zu einer schlechten bzw. feh-lerhaften Datenqualität kommen. Eineproduktive Umsetzung, insbesondereder Berechnung des Wirtschaftlich-keitsbonus unter Abwägung aller Inter-essenlagen dürfte unter diesen Ge-sichtspunkten in den ersten 2 Quarta-len nie zugelassen werden. Es ist jedocheher davon auszugehen, daß die Schnitt-stellen nicht termingerecht von allenHäusern umgesetzt sind, so daß mögli-cherweise einige Praxen dazu genötigtwerden, zur manuellen Abrechnung zu-rückzukehren oder die KVen mit einerfehlerhaften und unvollständigen Da-tenlieferung vor vollendete Tatsachenzu stellen, Auch in solch einem Fall istzu klären, wer die haftungsrechtlicheVerantwortung für die mangelnde Da-tenlage in der Umsetzung der Reformträgt.

SDAV-Stammdateiund Datenschutz

Über eine bundesweite Arzt-Stammda-tei soll den Praxen von der KBV überdie Softwarehäuser ein gültiges Schlüs-selverzeichnis aller Arzt-Abrechnungs-nummern zur Verfügung gestellt wer-den. Datenschutzrechtlich ist die Be-reitstellung dieser Datei auch seitensder KBV nicht unumstritten. Sie ist mitden Datenschutzbeauftragten der Län-der bzw. des Bundes noch nicht abge-stimmt.Bevor hier nicht ein klare Aussa-ge seitens der Datenschutzbeauftragtenerfolgt ist, sollte auf einer Weitergabedieser Daten an die Softwarehäuser ver-zichtet werden. Losgelöst von der da-tenschutzrechtlichen Frage kann dieseDatei niemals so aktuell gepflegt sein,wie sie für das aktuelle Quartal benö-tigt wird. Die Bereitstellung der Datenvon den KVen über die KBV und dieSoftwareanbieter an die Ärzte wird nurmit einer gewissen Vorlaufzeit möglichsein. Kurz vor Ende des Quartals oderim laufenden zugelassene Praxen sindmit ihrer Nummer somit nicht vertre-ten. Eine ausschließliche Verbindlich-keit dieser Datei in der Praxis kann essomit nicht geben, so daß trotz diesesDatenbestandes eine manuelle Eingabein der Arztpraxis zugelassen werdenmuß, was eine Falscheingabe nicht aus-schließt.

lich. Der Zeitrahmen 01.07. wird als äu-ßerst fragwürdig beurteilt.

Praxis-EDV-Anbieter

Die Praxis-EDV-Anbieter weisen dieKBV anläßlich des Anbieter-Meetingsdarauf hin, dass der Zeitplan für dieUmstellung viel zu eng gesteckt ist undvon den Softwarehäusern kaum zu rea-lisieren ist. Sie erläutern, daß sie sichmitten in der Y2K-Umstellung und derEinführung neuer Windows-Programmebefinden. Darüber hinaus sind durchden Umsatzrückgang in den letzten Jah-ren die Mitarbeiterzahlen reduziertworden und die Kapazitäten in denHäusern somit geschrumpft. Die Verän-derungen der letzten Monate, insbeson-dere im Zusammenhang mit dem EBM,haben die Mitarbeiter bis an die Grenzeihrer Leistungsfähigkeit gefordert. Ur-laube wurden zurückgestellt. Die anste-henden Urlaubsmonate und die kurzfri-stige Planung der KBV machen dahereine termingerechte Umsetzung miteingehendem Test unmöglich. Die Soft-wareanbieter lehnen die Verantwortungfür die Qualität der Programme und derDaten ab. Es wird bemängelt, daß einQuartal bevor die neue KVD Datensatz-beschreibung eingeführt wird, der ADTparallel umzuarbeiten ist. Dies bedeuteine unverständliche Doppelarbeit.Auchdie Verantwortung für die korrekte Ver-teilung einer SDAV-Schnittstellendateials bundesweites Ärzteverzeichnis leh-nen die Softwarehäuser ab, da dies orga-nisatorisch in den Häusern nicht steuer-bar ist.

Schnittstellenproblematik

Die derzeit gültige LDT-Schnittstellewird noch nicht von allen Ärzten undLaborpraxen verwendet. Es wird im-mer noch das „Bonner Modell“ zurÜbertragung angewendet. Umstellungzum 01.07.1999 erfordert nicht nur einekomplette Ablösung des Bonner Mo-dells, sondern die stichtagsbezogeneEinführung einer neuen LDT-Schnitt-stelle 7/99, die den Anbietern nochnicht einmal überarbeitet vorliegt. EineTest- oder Übergangsphase ist von derKBV nicht vorgesehen.

Sofern die Softwarehäuser über-haupt in der Lage sein werden, die Pro-gramme und Schnittstellen terminge-recht anzupassen, wird es durch die

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Das bundesweite Regelwerk

Mit einem bundeseinheitlichen Regel-werk sollen bereits in der Arztpraxisdie Leistungsdaten korrigiert werden.Derzeit kann so etwas allerdings nurauf rein freiwilliger Basis erfolgen, daweder die KBV noch die KVen eineHandhabe dafür haben, daß ein Arztsich bereits in der Praxis durch Einsatzdes Regelwerkes selbst beschwert unddamit die Möglichkeit nimmt, Wider-spruch gegen eine sachlich-rechneri-sche Berichtigung durch die KV ein-zulegen. Die Einbindung dieser Maß-nahme durch die Softwarehäuser zum01.07.1999 produziert einen Aufwand,der in keinem Verhältnis zu der Freiwil-ligkeit des Einsatzes in der Praxis steht.Der Einsatz dieses bundeseinheitlichenRegelwerkes neben den sowieso in denKVen durchzuführenden sachlich-rech-nerischen Prüfprogrammen macht kei-nen Sinn, da die Arbeitsabläufe ohneersichtlichen Mehrnutzen oder einergeringeren Fehlerquote lediglich auf-gebläht und verlängert werden. Sinn-voller ist die Abstimmung eines ein-heitlichen Regelkataloges, den die KVenin ihre vorhandenen Regelwerke einbau-en können.

Neue Formulareund Maschinenlesbarkeit

Die Leistungen, die durch die ärztlichePraxis in Auftrag gegeben werden, sindauf einem neuen Formular – Muster 10 –abzurechnen. Dieser Labor-Überwei-sungsschein stellt laut Information desIT-Bereiches der KBV rote Linien aufgrünen Grund dar. Dies ist grundsätz-lich von Scannern lesbar, die über einegrüne Lampe verfügen. Die grüne Far-be wird beim Scanvorgang des Formu-lars ignoriert. Tatsache ist jedoch, daßin allen Praxen, die über Scannerein-richtungen verfügen, rote Lampen inden Geräten sind, da die derzeit existie-renden Formulare entweder rot odergelb als Farbe verwenden. Die grünenBereiche auf den neuen Formularenwerden laut Auskunft der Softwarean-bieter mit den vorhandenen Geräten inschwarz erscheinen. Die Formularesind somit nicht lesbar – Schilda läßtgrüßen. Eine Anschaffung zusätzlicherScanner in den Praxen wäre unter die-sen Bedingungen unausweichlich. Be-vor die neuen Formulare farblich ver-

unternehmens KV diametral entgegen.Es entsteht eine Abhängigkeit beimClearing, die sich in diesem Modell„brutal“ auf die zeitliche Erstellung desHonorarbescheides in den KVen aus-wirkt. Da keine oder nur geringe Zeit-puffer vorhanden sind, wird die verspä-tete Lieferung dieser Clearingdaten vonnur einer KV bundesweit eine verspäte-te Auszahlung des Honorars zur Folgehaben. Erfahrungen auf diesem Gebiethaben wir hinlänglich im Bereich desFremdkassenzahlungsausgleiches undauf anderen Gebieten gesammelt. DerGlaube, eine Konventionalstrafe könnediesen Supergau vermeiden halte ichfür blauäugig. Selbst ein termingerech-tes Clearing wird dazu führen, daß dieErstellung des Honorarbescheides inden KVen etwa zwei bis drei Wochenspäter als bisher erfolgt, ohne daß einePrüfung der Daten in den KVen erfol-gen könnte. Wir rütteln hier an denGrundfesten der Kassenärztlichen Auf-gaben. Sollte es uns nicht gelingen, trotzimmer neuer Verwaltungshürden undtechnischer Raffinessen, den Zahlungs-terminplan für unsere Kollegen einzu-halten, ist die Existenz der KVen an ei-nem weiteren Punkt in Frage gestellt.

Die Darstellungen sollen verdeutli-chen, daß trotz näher rückender Ter-minsetzung, die Gremien unserer Kör-perschaft dieses Modell so nicht gebilligthaben und die aufgeführten Details, dietermingerechte Umsetzung erheblich inFrage stellen. Lassen Sie uns in die Ge-spräche eintreten, um das Schlimmstenoch rechtzeitig zu verhindern.

Aus unserer Sicht sollte die Auftei-lung des Laborkapitels in einen ärzt-lichen und einen Kostenteil zum01.07.1999 erfolgen. Die arztgruppenbe-zogenen Fallpunktzahlen, die hierausresultierenden Budgets und die Abstaf-felung mit Auswirkung auf den Wirt-schaftlichkeitsbonus sollten zunächstausgesetzt werden, bis allen Beteiligtendie Qualität der Daten bekannt und dieAuswirkungen für die Vertragsärzte-schaft ermittelbar sind. Für eine Über-gangszeit könnte eine Mengenauswei-tung über entsprechende Maßnahmenin den Honorarverteilungsmaßstäbender Länden-KVen verhindert werden.

Allein durch die Kalkulation derKostensätze im Labor dürfte eine Ab-senkung des Honorars der Laborärzteum 10 bis 15% erreicht werden. Dies istdurch einschlägige Analysen belegt. Die

einbart werden, sollte eine Abstim-mung mit den EDV-Firmen erfolgen.

Das Formular beinhaltet im For-mularkopf die Ankreuzfelder kurativ,präventiv, sonstige Hilfen und beleg-ärztliche Behandlung. Mit Ausnahmedes Feldes „Kurativ“ dürften hier keineweiteren Felder nach unserer Auffas-sung auftreten, da für das fallzahlbezo-gene Budget des Labors, welches überdieses neue Formular ermittelt wird, le-diglich die kurativen Leistungen desKapitels O, nicht aber die anderen Lei-stungsbereiche eine Rolle spielen. Glei-ches gilt unserer Auffassung nach fürdie Felder Unfall, Unfallfolgen und Ver-sorgungsleiden, die in der Berechnungdes Budgets eigentlich keine Rolle spie-len. Dies wurde der KBV bereits seitenseiniger KVen mitgeteilt. Ob und in wel-cher Form dies bereits berücksichtigtwurde, ist uns nicht bekannt.

Quartalsgleicher Ablaufim Produktivbetrieb

Mit der Einführung der Reform ist inallen KVen nach dem dezentralen Mo-dell ein genauer Zeitplan einzuhalten,der eine quartalsgleiche Ermittlungund KV-übergreifende Berücksichti-gung der bei der KBV geclearten Datenfür die Veranlasser und Abstaffelungs-grenzen berücksichtigt. Dieser Zeitplanerwartet die sachlich-rechnerisch be-richtigten Datenlieferungen der KVenan die KBV bis zum Ende des 2.Abrech-nungsmonats. Das heißt für die KVHB,die Abrechnung künftig 2 Wochen frü-her fertigzustellen als bisher; anderenKVen wird es ähnlich ergehen. Perso-nelle Überkapazitäten in der Abrech-nung wurden in unserem Hause seit1995 sukzessive abgebaut, so daß keinpersoneller Spielraum vorhanden ist.Hieraus resultiert ein personeller,räumlicher und technischer Mehrauf-wand, der weder unter den finanziellenGegebenheiten noch unter den gefor-derten zeitlichen Restriktionen zum01.07.99 darstellbar ist. An der Basissorgt dies für absolutes Unverständnis.Räumlichkeiten müssen beschafft, Per-sonal eingestellt werden. Es müssen dieEDV-technischen Voraussetzungen ge-schaffen werden und letztendlich sinddie Mitarbeiter einzuarbeiten. DieseVorgehensweise der Expansion stehtder geplanten Verschlankung des Ver-waltungsapparates und Dienstleistungs-

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Umsetzung der statistisch ermitteltenVeranlasserbudgets wird zu einemRückgang der Labor O III-Leistungenin den Laborpraxen führen, die sich ineinem Umsatzrückgang von bis zu 70%niederschlagen werden. Die Laborpra-xen in Bremen haben deshalb bereitseinen Teil ihres Personals entlassenmüssen, die Existenz dieser Praxen istin Frage gestellt, wenn man auf der ge-planten Umsetzung der Budgets ver-harrt. Auf der anderen Seite wird dieVersorgung besonderer Patientengrup-pen und Krankheitsbilder unter den ge-planten Budgets in ca. 20% der Praxen,die sich hier schwerpunktmäßig umdiese besonderen Gruppe bemüht ha-ben, nicht mehr sicherstellbar sein. Wirsind derzeit dabei, letztere Problematikinhaltlich auf Grundlage des Zahlen-materials der Bremer Laborpraxen im4. Quartal 1998 zu ermitteln, um dies

hier mit unserem Know-how gern zurSeite.

Letztlich wird die Frage der Gewer-besteuerpflicht in diesem Zusammen-hang nicht zu ignorieren sein und unsmöglicherweise noch viel größere Pro-bleme bescheren als wir derzeit erah-nen können.

Abschließend möchte ich im Inter-esse aller Kollegen nochmals eindring-lich an die Einsicht des KBV-Vorstan-des apellieren, dieses Thema mit denaufgeworfenen Problemen intensiv zuprüfen, zu thematisieren und zu einertragfähigen Lösung zu kommen, dievon allen Betroffenen mitgetragen wer-den kann.

Dr. Jürgen GroteVorsitzender der KV BremenSchwachhauser Heerstraße 26–28D-28209 Bremen

fachlich differenziert darstellen zu kön-nen. Die Ergebnisse stellen wir Ihnenselbstverständlich gern zur Verfügung,sobald uns diese vorliegen.

Die Aussetzung der Budgets für ei-nen gewissen Zeitraum würde uns indie Lage versetzen, vernünftige undtragfähige Modelle mit allen Beteiligtenzu erarbeiten. Dabei sollte auch in Er-wägung gezogen werden, Arztgruppen-budgets einzuführen, die erst bei ge-samthafter Überschreitung zu einerVerursacherhaftung führen. Wir haltendies für einen besseren Ansatz, als stati-stische fallzahlbezogene Praxisbudgets,die Praxisschwerpunkte und damit Ex-perten auf diesen Gebieten in IhrerExistenz zerstören. Im Übrigen habenwir ein vergleichbares Modell zur Fall-zahlzuwachsbegrenzung in Bremen,welches sich in den letzten Quartalenüberaus bewährt hat. Wir stehen Ihnen

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W. Pföhler

Unterfinanzierung der Krankenhäuserbedroht 19.000 Stellen

Die von der DKG in der Vergangen-heit mehrfach geäußerte Befürchtung,den Krankenhäusern fehle bald dasGeld, um ihr Personal zu bezahlen, istbittere Wirklichkeit geworden. Im lau-fenden Geschäftsjahr sind die Kranken-häuser mit einer Unterfinanzierungkonfrontiert, die nur mit massivem Per-sonalabbau aufgefangen werden kann.

Ursache ist die sich weit öffnendeSchere zwischen Personalkostenent-wicklung und Einnahmenentwicklung.Während der Tarifabschluß im öffentli-chen Dienst vorsieht, daß die Gehälterder weitestgehend nach dem Bundes-angestelltentarif (BAT) bezahlten Be-schäftigten ab April um 3,1% steigen,werden die Krankenhausbudgets nachdem Gesetz an die Entwicklung der bei-tragspflichtigen Einnahmen der Kran-kenkassen angepaßt.

Geringfügiger Anstieg derBudgets – Minusrate im Osten

Wie das Bundesgesundheitsministeri-um auf der Grundlage der Kassenein-nahmen von 1998 jetzt offiziell mitge-teilt hat, belaufen sich die entsprechen-den Veränderungsraten auf plus 1,66%in den alten und minus 0,48% in denneuen Bundesländern. Da die Differenzzwischen Lohnkostensteigerungen undBudgetanpassung bezogen auf die Per-sonalkosten nach geltendem Recht nurzur Hälfte ausgeglichen wird, kommenauf die Krankenhäuser 1999 Mehrbe-lastungen von bundesweit mehr als ei-ner Milliarde Mark zu, die nicht finan-ziert sind.

Betrachtet man die weiteren Aus-wirkungen des Tarifabschlusses durchdie Zusatzversorgung in den alten und

den Abbau des Ost-West-Gehaltsgefäl-les in den neuen Ländern, summiertsich die Mehrbelastung für die Kran-kenhäuser auf 4,99% im Westen und5,26% im Osten.

Umgerechnet in Personalbestandentspricht die bundesweite Deckungs-lücke von mehr als einer MilliardeMark ca. 13.300 Stellen. Sollte indes dergesetzliche Ausgleichsmechanismus inseinem vollen Anwendungsbereich vonden Krankenkassen blockiert werden –was nicht auszuschließen ist – erhöhtsich die Zahl der bedrohten Stellen aufknapp 19.000.

Finanzierungssystern ändern

Unter dem Strich ist festzustellen: Dasgeltende System der Krankenhausfi-nanzierung führt nicht nur zu dauer-