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Umweltcontrolling ausgewählter Open-Air-Events in Timmendorfer Strand Seite 1 von 24 Umweltcontrolling ausgewählter Open-Air-Events in Timmendorfer Strand Auftraggeber: Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus GmbH - TSNT Auftragnehmer: Andreas Morgenroth, Umweltgutachten, Lübbersmeyerweg 13, 22549 Hamburg Tel.: 040 866 266 33

Umweltcontrolling Timmendorfer Strand

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Umweltbegleituntersuchungen der Großveranstaltungen in Timmendorfer Strand

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Umweltcontrolling ausgewählter Open-Air-Events in Timmendorfer Strand

Auftraggeber: Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus GmbH - TSNT

Auftragnehmer: Andreas Morgenroth, Umweltgutachten,

Lübbersmeyerweg 13, 22549 Hamburg Tel.: 040 866 266 33

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I N H A L T

1. Veranlassung..............................................................................................3

2. Aspekte des engeren Naturschutzes ..........................................................7

3. Gesetzliche Grundlagen .............................................................................8

3.1 Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz.................................................8

3.2 Die Freizeitlärmrichtlinie..............................................................................9

4. Besonders geschützte Biotope im Wirkungsbereich..................................12

4.1 Das Brodtener Ufer ...................................................................................12

4.2 Die Hemmelsdorfer Seenlandschaft..........................................................13

5. Aspekte der Ver- und Entsorgung .............................................................13

5.1 Catering ....................................................................................................13

5.2 Getrenntsammlung ...................................................................................13

5.3 Verkehr ....................................................................................................14

6. Beurteilung der vereinbarten Events .........................................................15

6.1 Trommelfeuer ...........................................................................................15

6.2 Beachpolo.................................................................................................17

6.3 Beachhockey ............................................................................................19

6.4 Niendorfer Hafentage................................................................................20

6.5 Beachvolleyball .........................................................................................21

7. Zusammenfassung ...................................................................................23

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1 Veranlassung

Die Gemeinde Timmendorfer Strand ist ein Reiseziel von bundesweiter Bekanntheit,

der Tourismus ist das wirtschaftliche Rückgrad der Gemeinde.

Der touristischen Bedeutung entsprechend - 90% der örtlichen Wertschöpfung werden

aus dem touristischen Sektor erbracht - unterhält die Gemeinde ein ganzjähriges, an-

spruchsvolles Veranstaltungsprogramm. Mit den Beachvolleyball-Meisterschaften und

weiteren ähnlich ausgerichteten Events hat sich der Ort ein Alleinstellungsmerkmal als

„maritim-sportlich-attraktiv“ erarbeitet. Dabei berücksichtigt die Gemeinde auch Bedürf-

nisse behinderter Menschen und ermöglicht deren eigenständige und aktive Teilnahme

an Veranstaltungen.

Alleinstellungsmerkmale funktionieren nur vor dem Hintergrund der untrennbaren örtli-

chen Einbindung, in Timmendorfer Strand sind dies die geografische Mitte der Lübe-

cker Bucht und der Niendorfer Hafen. Die nachfragestärksten Veranstaltungen finden

also nicht abgeschirmt, sondern „open air“ in der Umgebungslandschaft statt.

Die damit verbundenen Nutzungskonflikte standen lange mit Hinweis auf die Priorität

der örtlich entwickelten Eventkultur und ihrer Vorrangigkeit vor allen anderen Erwägun-

gen im Raum. Inzwischen gilt als anerkannt, dass eine nachhaltige Entwicklung des

Fremdenverkehrs auch die Minimierung vermeidbarer Umweltbelastungen einschließt.

Vor diesem Hintergrund beauftragte Timmendorfer Strand und Niendorf Tourismus

GmbH (TSNT) für die Saison 2009 ein Umweltcontrolling für ausgewählte Outdoor-

Events. Es handelt sich um eine Aufgabe auf freiwilliger Basis mit dem Ziel, Potentiale

für ökologisierte Veranstaltungen genauer als bisher zu erfassen und diese unmittelbar

umzusetzen.1

Folgende Handlungsfelder wurden im Vorgespräch zur Eingrenzung des Untersu-

chungsumfanges identifiziert:

• Auf- und Abbau (Baustellentätigkeiten, Zuwegung)

• Beschallung (Verkehrslärm, Lautsprecherbeschallung)

• Klima- und Energierelevanz (Verbräuche bzw. Einsparung fossiler Energien)

1 Vgl.: Gutachten d. Verf. für die Lübeck und Travemünde Tourismus GmbH zum Powerbootrennen und zur Sandworld

Travemünde, zur Love-Parade Berlin, Veröffentlichungen in der Fachpresse, u.a. „EVENTPARTNER“ 02/08

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• Catering (Eventfood, Biocatering, regionale Produkte)

• Besucherverkehr (Parkraumbewirtschaftung, ÖPNV)

• Abfallmanagement (beim Aufbau, zum Event, beim Abbau)

• Wasser-, Boden-, Luftreinhaltung (Versiegelung, Toiletten, Geschirr)

Für die relevanten Handlungsfelder sollten Kriterien zur Bewertung sowie Ziele ermittelt

werden. Die vereinbarte Kostenbeschränkung machte es jedoch erforderlich, punktuel-

le Schwerpunkte zu setzen. Vereinbart wurde auch eine partielle Überwachung (Moni-

toring): Hier sollte die Umsetzung von Verabredungen sicher gestellt werden.

Die Ergebnisse des Umweltcontrolling soll der TSNT GmbH als Planungshilfe über den

Untersuchungszeitraum 2009 hinaus nutzbar sein.

Die Aufgabenstellung ist in diesem Umfang landesweit noch relativ unerprobt, so dass

für diese Untersuchung auch Erfahrungen aus Berlin und Nordrhein-Westfalen – sowie

auch die für die Fußball-Westmeisterschaft 2006 entwickelten „green goal“ Kriterien

verwendet wurden.

Sowohl Verwaltung als auch Selbstverwaltung der Gemeinde Timmendorfer Strand

haben das von der Fraktionsgemeinschaft BÜNDNIS 90-DIE GRÜNEN - FDP initiierte

Projekt durch umfassende Informationsbereitstellung unterstützt, wodurch diese Arbeit

in der gebotenen Informationsdichte erst möglich wurde.

Die Öffentlichkeit wurde durch folgende Veröffentlichungen über die Aufgabe informiert:

• Lübecker Nachrichten v. 10. 02. 09: „Großveranstaltungen auf dem Prüfstand“

• Internetportal www.tini24.de: „Umweltcontrolling bei Veranstaltungen“2

• DER REPORTER v. 11.02.09 „TSNT setzt bei Events auf Umwelt-Controlling“

Außerdem veröffentlichte das Kundenmagazin der Regionalbahn Schl.-H. „Takt“ in der

Ausgabe 06/09 einen Vorbericht zu den Beachvolleyball-Meisterschaften und der Er-

reichbarkeit dieser Veranstaltung mit der Bahn.

2http://www.tini24.de/index.php?site=news&news_ID=640&PHPSESSID=b64098de841f4646c5358ee2ee5417a9

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Vereinbart wurde die Untersuchung folgender Veranstaltungen:

• „Trommelfeuer“ (7. Februar 2009)

• „Beach-Polo-Turnier“ (1. – 3. Mai 2009)

• „Beach-Hockey-Turnier“ (17. – 19. Juli 2009)

• „Niendorfer Hafentage“ (31. Juli – 2. August 2009)

• „Beach-Volleyball-Meisterschaften“ (27. – 30. August 2009)

Hier die räumliche Lage der Outdoor-Events und die nächstgelegenen Schutzgebiete

LSG Brodtener Ufer und NSG Hemmelsdorfer See (Kartenquelle Google-maps):

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2. Aspekte des engeren Naturschutzes

Eine Naturschutz-fokussierte Betrachtung muss Wertschöpfungspotentiale sowie den

Spaß- und Unterhaltungscharakter von Events ausblenden. Eine daraus erwachsene

Kritik an diesem Gutachten wäre insofern verfehlt, denn es ist gerade Aufgabe einer

umweltfachlichen Begleitung, sich auf die vorliegende Aufgabe zu konzentrieren.

Vor diesem Hintergrund ist zunächst festzuhalten:

• Eventtypische Begleitmerkmale sind Belastungen – Stressfaktoren für alle be-

troffenen Arten der belebten Umwelt.

• Die umfassendste Belastung wiederum wird zweifellos durch Lärm ausgelöst,

der zu Gesundheitsschäden führen kann. Zu unterscheiden ist die Art des

Lärms, seine Dauer sowie der Gewöhnungsfaktor.

• Ungeklärt ist, ob Tiere Lärm wie Menschen empfinden. Auch das Ausmaß der

Beeinträchtigung von wildlebenden Tieren durch Lärm lässt sich nicht genau

einschätzen. So muss auch die bisherige Praxis, Lärmschutz an Richt- bzw.

Grenzwerten zu orientieren, aus tierökologischer Sicht fragwürdig erscheinen.

• Auch Lichtemissionen - vor allem gepulste - verursachen Wirkungen, vor allem,

wenn sie in üblicherweise unbeleuchteten Arealen und kurzzeitig auftreten. Mit

der starken Beleuchtung z.B. auf der Sandworld in Travemünde wurden erheb-

liche Wanderungen von nachtaktiven Insekten ausgelöst, so dass sich die Nah-

rungsquelle von Fledermäusen sich veränderte. Für Open-air-Veranstaltungen

ergibt sich daraus: Es handelt sich um Störereignisse mit erhöhtem Wirkungs-

grad, da der Lärm die Tierwelt aufgrund fehlender Gewöhnung erhöht belastet.

• Für die natürliche Pflanzenwelt kann die Nitrifizierung aufgrund fehlender Toilet-

ten sowie Vertritt empfindlicher Biotope (Dünen, Wurzelbereiche von Bäumen)

beeinträchtigend wirken.

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3. Gesetzliche Grundlagen

3.1 Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Diese Studie unterliegt wesentlichen Anforderungen, wie sie im UVP-Gesetz festgelegt

sind - unbeschadet der Tatsache, dass Open-Air-Events nicht zu den gemäß Anlage

zum § 3 UVPG genannten Vorhaben zählt.

Gemäß § 2 UVPG muss eine Prüfung die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der

Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser,

Luft, Klima und Landschaft, einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen, Kultur-

und sonstige Sachgüter umfassen.

Die wesentlichen dem UVPG zugrundeliegenden Prinzipien sind:

• Das Vorsorgeprinzip

Es wird hauptsächlich in § 1 UVPG ausgedrückt. Zweck des Gesetzes ist demnach

eine wirksame Umweltvorsorge, die durch die möglichst frühzeitige Berücksichtigung

aller Umweltauswirkungen erreicht werden soll. Das Vorsorgeprinzip geht weit über

das bisher häufig in der Umweltgesetzgebung angewendete Prinzip der Gefahrenab-

wehr hinaus.

• Das Verursacherprinzip

Dem Verursacherprinzip entsprechend werden große Teile der Prüfung der Auswir-

kungen eines Vorhabens in die Verantwortung des Projekträgers gestellt. Bei der Ge-

meinde verbleiben lediglich die abschließende Bewertung der Umweltauswirkung so-

wie die Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Projektträger ist im vorliegenden Aufgaben-

spektrum nicht zwangsläufig die TSNT GmbH, da einige Veranstaltungen vollständig in

die Hand von Event-Dienstleistern gegeben werden. Doch auch in diesen Fällen über-

nimmt die TSNT GmbH die Verantwortung im Rahmen der vorliegenden Studie.

• Der integrative Ansatz

Der integrative Ansatz verlangt eine Gesamtbewertung aller Umweltauswirkungen ein-

schließlich der Wechselwirkungen. Erforderlich wird demzufolge eine Einbeziehung der

Wechselwirkungen zwischen den biologisch relevanten Faktoren.

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• Die Beteiligung der Öffentlichkeit

Um die umweltrelevanten Sachverhalte möglichst umfangreich berücksichtigen zu

können, wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben werden, zu den Projektfolgen

Stellung zu nehmen. Es geht um die Ermittlung und Berücksichtigung des Sachverhalts

aus der Perspektive der Betroffenen.

3.2 Die Freizeitlärmrichtlinie

Gesetzliche Grundlage für den Lärmschutz ist bei den - im Rahmen dieser Untersu-

chung nicht relevanten - indoor-Veranstaltungen sowie technische Anlagen die Techni-

sche Anleitung Lärm (TA Lärm), bei outdoor-Veranstaltungen die hier näher zu erläu-

ternde „Freizeitlärmrichtlinie“.

Zweck dieser Richtlinien ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Was-

ser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelt-

einwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzu-

beugen.

Grundsätzlich verpflichten diese, unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf

ein Mindestmaß zu beschränken. Als Maßnahmen kommen hierfür insbesondere in

Betracht:

• Anwendung des Standes der Technik,

• organisatorische Maßnahmen im Betriebsablauf,

• zeitliche Beschränkungen des Betriebs,

• Einhaltung ausreichender Schutzabstände zu benachbarten Wohnhäusern,

• Ausnutzen natürlicher oder künstlicher Hindernisse zur Lärmminderung,

• lärmoptimierte Auswahl der Örtlichkeit.

Im folgenden sind die Immissionsrichtwerte der Lärmschutzrichtlinie dargestellt:

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Art der zu schützenden Nutzung Immissionsrichtwerte in dB(A) 3

Tag Nacht

6 - 22 Uhr 22 - 6 Uhr

(Ruhezeiten)

Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 (45) 35

Gebiete, in denen ausschließlich Wohnungen 50 (45) 35

untergebracht sind

Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen 50 (50) 40

untergebracht sind

Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnen 60 (55) 45

Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche An-

lagen untergebracht sind 65 (60) 50

Bezugszeiträume Tag Ruhezeiten Nacht

an Werktagen 8 - 20 Uhr 6 - 8 Uhr 0 - 6 Uhr

20 - 22 Uhr 22 - 24 Uhr

an Sonn- u. Feiertagen 9 -13 Uhr 7 - 9 Uhr 0 - 7 Uhr

15- 20 Uhr 13 - 15 Uhr 22 - 24 Uhr

20 - 22 Uhr

Bei seltenen Ereignissen - bis zu zehn Ereignisse/Jahr gelten als „selten“ - betragen

die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel für Immissionsorte in reinen Wohn-

bzw. Kurgebieten tagsüber 70 dB(A) und nachts 55 dB(A).

Als Immissionsorte wurden für die Veranstaltungen in Timmendorfer Strand am Nien-

dorfer Hafen das der Schallquelle nächstgelegene Schlafzimmerfenster gewählt. An

diesen sog. „Aufpunkten“ wurde die Beschallung mit einem handelsüblichen Schall-

messgerät gemessen und eingepegelt.

3 Definition Db (A): Die Größe des Schalldrucks einer Quelle X im Verhältnis zum Bezugsschalldruck p0. L = 20 log

(px/p0). Wird in »Dezibel (dB) angegeben, oft mit Frequenzbewertung [z.B. dB(A)]. Die Bewertung des Schalldrucks ist

auf das menschliche Ohr bezogen.

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Als lokale Besonderheit muss die Lage an der offenen Ostsee betrachtet werden, denn

Schallwellen können sich über freien Wasserflächen ungehindert ausbreiten. Als

Faustregel für die Lärmimmissionsausbreitung über offenem Wasser wird bei einer

Abstandsverdoppelung eine Abnahme um 6 dB(A) für punktartige Lärmquellen bzw. 3

dB (A) für linienhafte Lärmquellen angegeben.

Zum Vergleich

• Start von Düsenmaschinen in 100 m Entfernung: 125 dB (A)

• Presslufthammer, unmittelbar daneben: 100 dB (A)

• mittlerer Straßenverkehr, unmittelbar daneben: 85 dB (A).

55

67

61

79

73

85

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

200 400 800 1600 3200 6400

Entfernungsabhängige Reduzierung des Schalldruck in dB(A) bei verschiedenen Abständen über einer offenen Wasserfläche. Ordinate:

Schalldruck in dB(A), Abzisse: Abstand in Meter von einer 91 dB (A) emittierenden Lärmquelle

Die Ausbreitung der Schallwellen im Frequenzbereich von 250- 1000 Hz an Land ist

von der Topographie, der Bebauung usw. abhängig und nicht berücksichtigt worden.

Es muss von einer stärkeren Abnahme der Lärmimmission über Land ausgegangen

werden. Die Werte für die tieffrequente Beschallung liegen ca. 2-3 dB über den ange-

gebenen Werten. Töne niedriger Frequenzen können sich auch an Land besser aus-

breiten.

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4. Besonders geschützte Biotope im Wirkungsbereich 4.1 Das Brodtener Steilufer

Steilküsten wie das Brodtener Ufer stehen unter dem besonderen Schutz des Landes-

naturschutzgesetz (vgl. § 26 LNatSchG). Der Landschaftsraum ist aufgrund seiner Sel-

tenheit auch als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Bis zu 20 m ragt die Abbruch-

kante empor und bietet einen einzigartigen Blick über die gesamte Lübecker Bucht.

Das Brodtener Ufer hat zwei unterschiedliche Zonen: In der aktiven Zone brechen die

Bodenmassen ab, stürzen in die See und werden durch küstenparallele Strömungen

größtenteils am Priwall abgelagert. In der passiven Zone sind die Abbruchprozesse zur

Ruhe gekommen.

Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten haben aufgrund der besonderen kleinklimatischen

Verhältnisse am Brodtener Steilufer ihre nördliche Verbreitungsgrenze. Dies ist inso-

fern plausibel, da das Kliff ostexponiert ist und somit geschützt zur Hauptwindrichtung

liegt. Unter den Pflanzen sind es die salztoleranten, aber sehr trittempfindlichen Arten

wie Meerkohl, Stranddistel oder Queller, die im Landschaftsraum völlig fehlen bzw. nur

noch selten anzutreffen sind. Bei den Vogelarten sind es besonders die am Strand

brütenden Arten wie z.B. Sand- und Flussregenpfeifer, die aufgrund ihres ausgepräg-

ten Fluchtverhaltens keine Brut- und Aufzuchtmöglichkeiten mehr haben.

Lebensraums Steilufer: 1 Uferschwalbe, 2 Sandregenpfeifer, 3 Pilzmücke, 4 Strandfliege, 5 Stockente, 6 Dammläufer, 7 Meer-

strand-Wolfsspinne, 8 Flohkrebs, 9 Springschwanz, 10 Sanddorn, 11 Kamille, 12 Huflattich, 13 Rotschwingel, 14 Krötenbinse,

15 Acker-Gauchheil, 16 Meersenf, 17 Flechtstraußgras, 18 Spülsaum, 19 Geröll, 20 Wasserquelle

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4.2 Die Hemmelsdorfer Seenlandschaft

Dieser Landschaftsraum liegt westlich des Veranstaltungsbereichs Niendorfer Hafen,

die Entfernung ist ähnlich wie zum Brodtener Ufer (ca. 2 km) wird jedoch durch die

Barrierewirkung des Landes kaum noch von Beschallungen erreicht. Der Landschafts-

raum ist vor allem als Brutbiotop wassergebundener Vogelarten (Rallen, Säger, Enten),

aber auch als Rastplatz für Zugvögel von überregionaler Bedeutung.

5. Aspekte der Ver- und Entsorgung

Durch das Berücksichtigen von Umweltbelangen bei der Beschaffung von Produkten

und Dienstleistungen können Events eine Vorreiterrolle mit Signalfunktion überneh-

men. Umfangreiche Informationen zur umweltfreundlichen Beschaffung von Produkten

und Dienstleistungen bietet die Website www.beschaffung-info.de.

5.1 Catering

Besondere Beachtung sollten

saisonale, ökologisch ange-

baute, und fair gehandelte

Produkte finden. Der Verzicht

auf lange Transportwege und

die Verwendung von saiso-

nalen und umweltgerecht

transportierten Lebensmitteln

bedeutet eine Stützung der

ökologischen Landwirtschaft

sowie eine verbesserte Klima-

schutzbilanz. Eventbesucher

sind im Allgemeinen sehr

aufgeschlossen gegenüber

Produkten der regionalen

Küche. Beispielhaft seien die

Fischzubereitungen, Cocktails

mit heimischen Obstsäften,

mehr Kartoffelprodukte etc.

erwähnt. Das entspr. Projekt zur Internationalen Gartenschau Hamburg 2013

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5.2 Getrenntsammlung

Trennsysteme für getrennte Abfallsammlung, v.a. für die Fraktionen Papier, Biomüll,

Glas, Leichtverpackungen und Metall unterstützt die TSNT GmbH im Rahmen ihrer

Möglichkeiten, weist jedoch darauf hin, dass der zuständige Entsorger Zweckverband

Ostholstein aus Gründen der aktuellen Marktlage die Getrenntsammlung partiell wieder

zusammenführt. Es bleibt jedoch ein Anliegen der TSNT, vermeidbare Abfallmengen

zu minimieren und wird dies vom Caterer bzw. dem Veranstalter einfordern4.

Zu den immer wieder geschürten Zweifeln an der Getrenntsammlung von Wertstoffen

werden durch Umfragen widerlegt, die eine hohe Akzeptanz der Bürger mit dem Sys-

tem des Gelben Sacks bzw. der Gelben Tonne und anderer Separierungssysteme do-

kumentieren. Angebliche Pannen, nicht abgeholte Säcke oder verschmutzte Wege

werden zwar als Argument für die Forderung nach einer Abschaffung der Getrennt-

sammlung benutzt, tatsächlich sind die Besucher von Events mit der getrennten Ent-

sorgung in der Regel einverstanden und vermeiden Fehleinwürfe. Besonders die Ver-

wendung von Einweggetränkeverpackungen sowie Pappen sollte minimiert werden,

indem z.B. Bratwürste im Brötchen verkauft werden – analog zu Fischbrötchen. Übrig

gebliebene Speisen sollten besser an gemeinnützige Organisationen, z.B. an „Lübe-

cker Tafel“ entsorgt werden. Nähere Info: www.tafel.de.

4 Der Geschäftsführer der TSNT verfügt aus seiner beruflichen Laufbahn umfassende Kompe-

tenz im Entsorgungsbereich

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5.3 Verkehr

Der Erreichbarkeit des Veranstaltungs-

ortes mit öffentlichen Verkehrsmitteln

muss vor dem Hintergrund des

Klimaschutzes besonderes Augenmerk

geschenkt werden. Dies ist in der

inneren Lübecker Bucht aufgrund

mangelnder Fahrplankoordination zwi-

schen Autokraft und DB Regio noch

verbesserungsbedürftig, obwohl fahr-

planmäßig Anschlüsse vom Strand zum

Bahnhof bestehen. Durch den im

Sommer stark zunehmenden Fahr-

kartenverkauf im Bus wird der An-

schlusszug jedoch häufig verpasst. Hier

könnte mit Ticketautomaten an den

Strandhaltestellen Abhilfe geschaffen

werden.

Verbessert wurde bereits die Aus-

schilderung vom Bahnhof zum Strand.

Fußgängern sollte ein durchgehend

einheitlich beschilderter oder markierter

Weg - ggf. durch den alten Kurpark -

empfohlen werden.

Sinnvoll wäre zudem die Verbesserung

von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder.

Oben: Gute Platzierung in der DB Kundenzeitschrift „Takt“

Die z.T. noch heterogene Ausschilderung für Fußgänger und Radfahrer

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6. Beurteilung der vereinbarten Events

Wie mit dem Auftraggeber, der TSNT GmbH vereinbart, nachfolgend eine matrixartige

Beschreibung der ausgewählten Events mit ihren Merkmalen und Einzelvorschlägen:

6.1 Trommelfeuer

Das „Trommelfeuer“ ist als kleines Hafen-Ambiente-Event zum Ende des Winters aus-

gerichtet. Wesentliche Wirkung durch Bekanntmachung in überregionalen Medien.

Offene Frage: ÖPNV-Anbindung. Event war durch Regenwetter beeinträchtigt.

• Sa, 07. Febr. 09 um den Niendorfer Hafen 16 – 21:15 Uhr • 1 Auf- und 1 Abbautag • Veranstaltungsraum ca. 7.000 m² • Zielpublikum: 6.000 Besucher aus den Nachbarorten • Veranstaltung entsprach nicht den Erwartungen (Regenwetter)

• Anteil Verkauf regionaler Produkte (Ostseefisch) >70% • 20 „Friesenhäuschen“ der TSNT, vorh. Fischverkaufsbuden • Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung durch örtl. Bauhof

Müllbehälter für Getrenntsammlung • Mehrweggläser und –flaschen obligatorisch • Mobiltoiletten

• Limitiert auf 65 dB (A) – gemessen auf nächstem Balkon • Einvernehmlichkeit mit betroffenen Anwohnern • Nachgespräch ohne Beschwerden • Besondere Problematik durch Bauleitplanung (Sondergebiet

Hafen neben Kurgebiet)

Eckdaten

Beschallung

Catering, Ver-und Ent-sorgung

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Ausschnitt aus der Flurkarte mit Sondergebiet Hafen und Nähe des Parkplatzes: Östlich des Hafens schließt sich unmit-

telbar das „Kurgebiet“ an

6.2 Beach-Polo

Ein Event mit überregionaler Ausstrahlung. Potentiell hoher Aufmerksamkeitswert

durch Berichterstattung, weil Vorsaison und als Sportart noch relativ unbekannt, hohe

Anforderungen an Pferde und Reiter. Kooperation mit Veranstalter Thomas Strunck

und Alexander Schwarz.

Verkehr

• Auffangparkplatz für Pkw-Anfahrten ausreichend • Anbindung ÖPNV verbesserungsfähig: zu wenig Fahrten

Richtung Travemünde und nicht vorh. Anschluss am Bahnhof Timmendorfer Strand

• Shuttle wg. geringem Nachfragepotential nicht eingerichtet

Auffang-parkplatz

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• Fr, 01. bis So. 03. Mai um die Seebrücke 16 – 21:15 Uhr • Lange Auf- und Abbauzeit, insg. 8 Tage • Veranstaltungsraum Strand, VIP-Zelte, Seebrücke ca. 4.000 m² • Zielpublikum: 25.000 auch intern. Besucher aus Großstädten • Veranstaltung übertraf Erwartungen (gutes Wetter, langes We) • Begleitmesse ohne Bezug auf das Event (Präsentation von PKW

und Jachten)

• Anteil regionaler Produkte im VIP-Catering bereits >60% (!) • Budengastronomie dagegen nur durchschnittlich • Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung durch örtl. Bauhof

keine Getrenntsammlung, verantw. ist Zweckverband OH • Mehrweggläser und –flaschen, Mobiltoiletten vorh. • Bewässern des Spielfeldes mit Frischwasser, kann durch See-

wasser ersetzt werden

• Limitiert auf 45 dB(A), Zimmerlautstärke, Ansagen etwas lauter • Einvernehmlichkeit mit betroffenen Anwohnern und Maritim • Beschwerden nur wg. lauter Ansagen • Besondere Problematik durch Lautsprecher auf Seebrücke, die

weit über Wasser schallen

Eckdaten

Beschallung

Catering, Ver-und Ent-sorgung

Verkehr

• Ggf. weitere Komprimierung der Auf- und Abbauzeiten prüfen

durch "just-in-time" Fahrten, sofortiges Be- und Entladen, kein Parken von LKWs

• Anbindung ÖPNV verbesserungsfähig: zu wenig Fahrten Rich-tung Travemünde und nicht vorh. Anschluss am Bahnhof Tim-mendorfer Strand (Busse kommen häufig zu spät)

• Feuchthalten der wassergebundenen Wege bei Trockenheit zur Verminderung von Staubfahnen

• Ausgabe von Berechtigungsausweisen zur Verhinderung wilden Parkens im Kurpark

• Schranke an der nördlichen Ausfahrt in Betrieb halten (Ein- und Ausfahrt analog südl. Ausfahrt, Durchfahrt 10 - 18 Uhr)

• Parken sowie Be- und Entladen im Wurzelbereich der Kiefern im Kurpark problematisch, Grasnabe im Kurpark durch Reifen-schlupf und grasende Pferde z.T. beschädigt

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6.3 Beach-Hockey

Ein Event auch als Werbeveranstaltung für den Hockeysport, Clubcharakter, Treffpunkt

der Hockey-Szene, Förderung der Jugendarbeit. Näheres unter www.beachhockey.de

120 Kinder und Jugendliche wurden Turnier begleitend in Camps eingeladen. 2/3 der

Mannschaften reisten mit der Bahn an. Kooperation mit der deutschen Knochenmark-

spenderdatei. Beschallung im Vorgespräch mit dem örtlichen Eventplaner Herrn Lang-

behn und dem Veranstalter Herrn Schonhardt verabredet.

• Limitiert auf Zimmerlautstärke, Verzicht auf Tiefton-Boxen • Musik unhörbar an Promenade u. Maritim, auch wg. Westwind • Beschwerden nur wg. Radladerverkehr • Nur Schiedsrichterpfiffe hörbar

Beschallung

• Sa, 18. bis So. 19. Juli um die Seebrücke 12 – 20:00 Uhr • kurze Auf- und Abbauzeit hps. durch Strandmodellierung • Veranstaltungsraum Strand, Seebrücke ca. 4.000 m² • Zielpublikum: ca. 2000, Urlauber, Besucher aus Großstädten • Veranstaltung entsprach Erwartungen (durchwachsenes Wetter) • Keine Begleitmesse

Eckdaten

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6.4 Niendorfer Hafentage

Ein um den Fischerei- und Freizeithafen herum orientiertes Event in der Saisonmitte,

durch günstiges Wetter und das stimmige Konzept sehr gut besuchtes Open-air-event.

Durch Ausrichtung/Einpegelung der Beschallungstechnik keine Vermieterkonflikte.

• Anteil regionaler Produkte in Budengastronomie hoch, durch

Vereinbarung mit Nautic-Club • Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung durch örtl. Bauhof

keine Getrenntsammlung, verantw. ist Zweckverband OH • Mehrweggläser und –flaschen, Mobiltoiletten vorh. • Auf Bewässern des Spielfeldes konnte verzichtet werden

Catering, Ver-und Ent-sorgung

Verkehr

• Motorkapselung des Radladers wünschenswert • Anbindung ÖPNV verbesserungsfähig: zu wenig Fahrten Rich-

tung Travemünde und nicht vorh. Anschluss am Bahnhof Tim-mendorfer Strand (Busse kommen häufig zu spät)

• Feuchthalten der wassergebundenen Wege bei Trockenheit zur Verminderung von Staubfahnen

• Auf Be- und Entladen im Wurzelbereich der Kiefern im Kurpark wurde verzichtet, keine Beschädigungen der Grasnabe

• Hoher Anteil bahnreisender Sportler

• Fr. 31. Juli bis So 2. Aug. 09 um den Niend. Hafen 12 – 22:00 Uhr • Kurze, konfliktfreie Auf- und Abbauzeit der Bühne • Veranstaltungsraum östl. Wiese am Hafen, ca. 2.000 m² u. Buden • Zielpublikum: ca. 5.000, Urlauber, Tagesgäste • Veranstaltung übertraf Erwartungen • Keine Begleitmesse

Eckdaten

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Umweltcontrolling ausgewählter Open-Air-Events in Timmendorfer Strand Seite 21 von 24

6.5 Beachvolleyball-Meisterschaften

Diese Veranstaltung bildet den Höhepunkt des Open-air-Eventprogramms in

Timmendorfer Strand, terminlich bewusst auch als Abschlusshöhepunkt der

Saison gesetzt. Hauptsponsor „smart“ präsentiert seine Kleinwagen im neuen Kur-

park. Hohes Besucherinteresse, voll besetzte Tribünen, bes. am Samstag – trotz des

Schauerwetters.

Musikalisches Abendprogramm – „N-Joy-Nachtschicht“ am Samstag Abend in

Halle (ETC) verlagert, dadurch Lärmminimierung. Zu überdenken wäre, ob nicht

auch das Feuerwerk vom Strand zum ETC-Parkplatz verlagert werden könnte

(Rückstandsproblematik sich im Wasser lösender Stoffe). Probefahrten des

Hauptsponsors verstärken den Parksuchverkehr.

• Anteil regionaler Produkte in Budengastronomie sehr hoch,

durch großes Fischangebot, aber auch neue Produkte, z.B. aus Sanddorn und heimischem Wild

• Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung durch örtl. Bauhof keine Getrenntsammlung, verantw. ist Zweckverband OH

• Mehrweggläser und –flaschen, Mobiltoiletten vorh. • Insg. schlüssiges, überzeugendes Regionalcateringkonzept

• Wurde im Hoch- und Mitteltonbereich erhöht, im Bassbereich reduziert, dadurch verringerte Schallreichweite

• Musik als Stimmungsfaktor wurde nicht beeinträchtigt – im Veranstaltungsbereich laut wahrnehmbar

• Frühere Einwender wurden informiert und einbezogen •

Beschallung

Catering, Ver-und Ent-sorgung

Verkehr

• Auf- und Abbauverkehr kaum nennenswert über hafenbezoge-nem Verkehr

• Anbindung ÖPNV verbesserungsfähig: zu wenig Fahrten Rich-tung Travemünde und nicht vorh. Anschluss am Bahnhof Tim-mendorfer Strand (Busse kommen häufig zu spät)

• Hoher Anteil Fahrrad fahrender Besucher, für die jedoch ein ausgeschilderter Platz zum Anschließen der Räder ausgewiesen werden sollte

• Auffangparkplatz im rückwärtigen Bereich gut frequentiert, da-durch kaum Parksuchverkehr

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Umweltcontrolling ausgewählter Open-Air-Events in Timmendorfer Strand Seite 22 von 24

• Anteil regionaler Produkte in Budengastronomie noch entwick-

lungsfähig, regionale Produkte wurden nicht kommuniziert, • Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung durch örtl. Bauhof

keine Getrenntsammlung, verantw. ist Zweckverband OH • Mehrweggläser und –flaschen, Mobiltoiletten vorh.

• Innerhalb der Stadionschüssel, dadurch verringerte Schall-reichweite

• Außerhalb des Veranstaltungsbereich weit unterhalb der Grenzwerte

• Auch früher keine Einwender •

Beschallung

Catering, Ver-und Ent-sorgung

• Do. 27. – 30. Aug. 09 in eigenem temporären Stadion am Strand („center-court“) Höhe Seebrücke 12 – 20:00 Uhr

• Systembedingt lange Auf- und Abbauzeit der Bühne • Einbußen der Strandkorbvermieter wurden kompensiert • Zielpublikum: ca. 50.000, Urlauber, Tagesgäste, Fans • Rahmenprogramm mit Feuerwerk • Präsentation und Probefahrten von Kleinwagen

Eckdaten

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7 Zusammenfassung

Die Timmendorfer Strand und Niendorf Tourismus GmbH (TSNT) beauftragte für die

Saison 2009 ein Umweltcontrolling für ausgewählte Outdoor-Events. Es handelte sich

um eine Aufgabe auf freiwilliger Basis mit dem Ziel, Potentiale für ökologisierte Veran-

staltungen genauer als bisher zu erfassen und diese unmittelbar umzusetzen.

Folgende Handlungsfelder wurden untersucht und im voranstehenden Bericht doku-

mentiert:

• Auf- und Abbau (Baustellentätigkeiten, Zuwegung)

• Beschallung und Verkehrslärm

• Klima- und Energierelevanz (Verbräuche bzw. Einsparung fossiler Energien)

• Catering (Eventfood, Biocatering, regionale Produkte)

• Besucherverkehr (Parkraumbewirtschaftung, ÖPNV)

• Abfallmanagement (beim Aufbau, zum Event, beim Abbau)

• Wasser-, Boden-, Luftreinhaltung (Versiegelung, Toiletten, Geschirr)

Die Aufgabenstellung war in diesem Umfang landesweit noch relativ unerprobt, so

dass für diese Untersuchung auch Erfahrungen aus Berlin und Nordrhein-Westfalen –

sowie auch die für die Fußball-Westmeisterschaft 2006 entwickelten „green goal“ Krite-

rien verwendet wurden.

Sowohl Verwaltung als auch Selbstverwaltung der Gemeinde Timmendorfer Strand

haben das von der Fraktionsgemeinschaft BÜNDNIS 90-DIE GRÜNEN - FDP initiierte

Projekt durch umfassende Informationsbereitstellung unterstützt, wodurch diese Arbeit

in der gebotenen Informationsdichte erst möglich wurde.

Verkehr

• Auf- und Abbauverkehr systembedingt hoch, • Anbindung ÖPNV verbesserungsfähig: zu wenig Fahrten Rich-

tung Travemünde und nicht vorh. Anschluss am Bahnhof Tim-mendorfer Strand (Busse kommen häufig zu spät)

• Für Fahrrad fahrenden Besucher fehlt ein ausgeschilderter Platz zum Anschließen der Räder

• Unzureichende Fußwegausschilderung vom Bahnhof zur See-brücke

• Auffangparkplatz im rückwärtigen Bereich bei famila überlastet, dadurch Parksuchverkehr

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Einige Hinweise wurden unmittelbar umgesetzt, andere sollen in Abstimmung mit an-

deren Planungsbeteiligten erörtert werden:

• Als gelöst kann vor allem die Lautsprecher-Beschallung gelten, die mit Beteili-

gung der Anwohner genau eingepegelt wurde.

• Besonderes Augenmerk soll künftig auf die Förderung regionaler Produkte ge-

legt werden, dies ist unter örtlichen Gastronomen bereits angekommen, künftig

soll aber auch bei der Imbiss-Gastronomie dafür geworben werden.

• Beim Besucherverkehr bleibt es wichtig, Parksuchverkehr zu vermeiden und ei-

nen garantierten Bus-Bahn-Anschluss am Bahnhof zu gewährleisten. Eine ver-

besserte Fußwegeausschilderung zum Strand ist bereits umgesetzt.

• Das Abfallmanagement ist weiterhin verbesserungsfähig, besonders die Müll-

trennung ist hinter bereits erreichten Standards zurückgefallen.

Die Ergebnisse des Umweltcontrolling sind als Planungshilfe über den Untersuchungs-

zeitraum 2009 hinaus nutzbar, die TSNT sieht hier eine fortwährende Aufgabe, die

weitere Zusammenarbeit ist bereits verabredet.