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1 hgb-92743 Dr. R. Sobanski 06.2013 Folie 1 Umwelthaftung und Versicherung Umwelthaftung und Versicherung im SHK - Handwerk hgb-92743 Dr. R. Sobanski 06.2013 Folie 2 Umwelthaftung und Versicherung § 823 BGB Abs. 1 Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben , den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehen- den Schadens verpflichtet. Zivilrechtliche Haftpflicht Haftungsvoraussetzungen: Widerrechtlichkeit Verschulden Beweislast: Beim Geschädigten / Anspruchsteller Höhe: unbegrenzt Verschuldenshaftung

Umwelthaftung und Versicherung im SHK - Handwerk · 2 hgb-92743 Dr. R. Sobanski 06.2013 Folie 3 Umwelthaftung und Versicherung Beweislast bei Umweltschäden BGH „Kupolofen-Urteil“

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Umwelthaftung und Versicherung

Umwelthaftung und

Versicherungim

SHK - Handwerk

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Umwelthaftung und Versicherung

§ 823 BGB

Abs. 1Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben , den Körper, die Gesundheit,die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderenwiderrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehen-den Schadens verpflichtet.

Zivilrechtliche Haftpflicht

Haftungsvoraussetzungen: WiderrechtlichkeitVerschulden

Beweislast: Beim Geschädigten / Anspruchsteller

Höhe: unbegrenzt

Verschuldenshaftung

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Umwelthaftung und Versicherung

Beweislast bei Umweltschäden

BGH „Kupolofen-Urteil“ vom 18.9.1984 • Es ist Sache des Verantwortlichen zu beweisen, dass die Emissionen im

Rahmen der gesetzlichen Grenzwerte lagen und dass der Verantwortliche alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen hat, um eine Schädigung abzuwenden.

• Der Geschädigte hat keinen Einblick in den Betrieb.• Es ist Aufgabe des Unternehmens, die Einhaltung der Grenzwerte zu

kontrollieren.• Nur der Anlagenbetreiber kann einschätzen, ob Sicherheitsstandards

eingehalten wurden.

=> Auswirkungen auf Betriebsorganisation

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Umwelthaftung und Versicherung

§ 110 SGB VII

Abs. 1Haben Personen … den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, haften sie den Sozialversicherungsträgern für die in Folge des Versicherungsfalls entstandenen Aufwendungen ….Das Verschulden braucht sich nur auf das den Versicherungsfall verursachende Handeln oder Unterlassen zu beziehen.

Rechtsprechung: Grob fahrlässig handelt, wer Schutzvorschriften missachtet, die vor unbeherrschbaren Gefahren schützen sollen (BG-Regeln, Arbeitssicherheitsregeln ..)

Haftpflicht des Unternehmers für grobe Fahrlässigkeit bei Arbeitsunfällen

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Umwelthaftung und Versicherung

Umwelthaftung

§ 89 WHG: Gefährdungshaftung für Schäden durch die

Veränderung der Beschaffenheit von Gewässern

§ 1 Umwelthaftungsgesetz:Gefährdungshaftung mit Ursachenvermutung und

Auskunftsanspruch für Schäden durch Umwelteinwirkung, die von Anlagen nach Anhang 1

ausgehen; Pflichtversicherung Anhang 2 (Verordnung fehlt)

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Umwelthaftung und Versicherung

§ 6: Ist ein Umweltschaden eingetreten, hat der Verantwortliche die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen

Umweltschaden:

eine Schädigung des Bodens ….im Sinne des Bodenschutzgesetzes, die…Gefahren für die menschliche Gesundheit verursacht

eine Schädigung der Gewässer nach Maßgabe des § 90 Wasserhaushaltsgesetzes

eine Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen nach Maßgabe des Bundesnaturschutzgesetzes

Umweltschadensgesetz

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Umwelthaftung und Versicherung

Geschützte Lebensräume „Natura 2000“Vogelschutzgebiete FFH-Gebiete

Biodiversitäts-Gebiete: BRD = 13,5% terr. / 41% marine Fläche – Europa = 20% Fläche

130 Tier- und Pflanzenarten auch außerhalb der Gebiete geschützt

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Umwelthaftung und Versicherung

Was ist neu?Das neue Umweltschadensgesetz …

begründet eine neuartige öffentlich-rechtliche Haftung für Verursacher von Umweltschäden.

sieht teilweise eine verschuldensunabhängige Haftung für definierte gefährliche gewerbliche Tätigkeiten vor.

stärkt den Einfluss der Umweltverbände durchein für sie neu geschaffenes Klagerecht.

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Umwelthaftung und Versicherung

HaftpflichtversicherungPersonen- und Sachschäden von Dritten, für die der Versicherungsnehmer aufgrund privatrechtlicher HaftungsbestimmungenSchadenersatz leisten soll.

Umfang der Versicherung

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Zahlung der Entschädigung

Nicht versichert: EigenschädenNicht versichert: VorsatzMitversichert: Grobe Fahrlässigkeit

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Umwelthaftung und Versicherung

Haftpflichtversicherung

Umfassender Versicherungsschutz durch 4 Modelle:

Betriebshaftpflicht-Versicherung

Umwelthaftpflicht-Versicherung

Umweltschadens-Versicherung

Umweltkasko-Versicherung

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Umwelthaftung und Versicherung

Besonderheiten der „Umwelt-Versicherungen“

• Versicherungsfall Schadenfeststellung• Vorbelastungsausschluß bereits eingetretene

Schäden oder erfolgte Umwelteinwirkungen "Altlasten"

• Übergangsregelung Deckung durch frühere Verträge besteht oder hätte beantragt werden können

• Nachhaftung 3 Jahre, unverbrauchter Teil der letzten Deckungssumme

• Rettungskosten vor Eintritt des Vers.falls zur Abwendung sonst unvermeidlicher Schäden nach Betriebsstörung

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Umwelthaftung und Versicherung

Schadenbeispiel “Rettungskosten“

Ein SHK-Installateur hat für Lötarbeiten einen 25 ltr Kanister Salzsäure 33 % in seiner Werkstatt.Aus bisher noch unbekannten Gründen ist der Kanister umgefallen und halb ausgelaufen. Um Personenschäden durch ätzende Dämpfe zu vermeiden,wurden die Räume evakuiert.Die Feuerwehr war 2,5 Std. unter Vollschutz im Einsatz, um die Dämpfeniederzuschlagen, die Säure aus dem Teppich aufzunehmen und denKanister zu bergen.

Kosten ca. 10.000 EUR u.A. für 2 Schutzanzüge

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Umwelthaftung und Versicherung

Ausgeschlossen sind Schäden durch:

• Verkleckern• "Altlasten"• Betrieb von Abfalldeponien • Asbest, Chlorierte Kohlenwasserstoffe• bewusstes Abweichen von Gesetzen, technischen

Richtlinien etc.• betriebsbedingt unvermeidbare, notwendige oder

in Kauf genommene Umwelteinwirkungen (Normalbetrieb)

• Abfälle nach Auslieferung (nur in der Umwelthaftpflichtvers. ausgeschlossen)

Besonderheiten der „Umwelt-Versicherungen“

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Umwelthaftung und Versicherung

mitversichert bis zur vollen Höhe der Deckungssumme

- Beim Einbau einer Lüftungsleitung in einem Elektro-großhandel legt sich eine Staubschicht auf Computer und Fernseher

- Der Installateur stellt dem Kunden während der Brenner-reparatur einen Heizlüfter zur Verfügung. Durch einen Schwelbrand im Gerät verrußt das Wohnhaus

Versichert sind Schäden durch Umwelteinwirkung =

Schaden durch Ausbreitung von Gas, Staub, Stoffen, Dämpfen, Strahlen etc. in Luft, Boden oder Wasser

- übergreifende Feuerschäden

Umwelthaftpflicht-Versicherung

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Umwelthaftung und Versicherung

7 Risikobausteine

Basisdeckung Regressdeckung

WHG-Anlagen Abwasseranlagen

Genehmigungsbedürftige Anlagen

UHG-Anhang 1 UHG-Anhang 2

Umwelthaftpflicht-Versicherung

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Umwelthaftung und Versicherung

WHG-AnlagenWHG-Anlagen

Haftung § 89 WHG

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Umwelthaftung und VersicherungDr. R. So ban skiSIGN AL ID UNA

shg b-92 741

UM

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SIC

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Umwelthaftung und Versicherung

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Umwelthaftung und Versicherung

Abwasseranlagen und

Einwirkungsrisiko

Abwasseranlagen und

Einwirkungsrisiko

Haftung § 89 WHG

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Umwelthaftung und Versicherung

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Umwelthaftung und Versicherung

Dr. R. So ban skiS IGN AL ID UNA

shg b-92 741

UM

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SIC

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„Sorgenkind“Ölabscheider

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Umwelthaftung und Versicherung

- Planung, Herstellung, Lieferung

- Montage, Demontage, Instandhaltung, Wartung

von umweltrelevanten Anlagen, wenn der VN nicht

selber Inhaber der Anlage ist

Umwelt-Regressdeckung Umwelt-Regressdeckung

Haftung § 823 BGB

sollte ohne Zusatzbeitrag in jeder Umwelt-Haftpflichtversicherung enthalten sein!

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Umwelthaftung und Versicherung

Umwelthaftpflicht-Regressversicherung

Durch eine vom SHK-Betrieb unsachgemäß stillgelegte Rücklaufleitung tritt unbemerkt Heizöl aus und gelangt in Boden und Grundwasser

mitversichert bis zur vollen Höhe der Deckungssumme

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Umwelthaftung und Versicherung

Hinweispflicht des Sachkundigen auf vorhandene Mängel einer Öltankanlage

OLG Zweibrücken 23.3.99:Erkennt der Werkunternehmer bei der Durchführung vonReparaturarbeiten einen die Betriebssicherheit einer Anlage beeinträchtigenden Mangel oder kann er diesen bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennen, begründet dies dem Besteller gegenüber eine Mitteilungspflicht...Der Bekl. haftet, weil er es pflichtwidrig unterlassen hat, den Kl.darauf hinzuweisen, dass die Rücklaufleitung entgegen den geltenden Vorschriften mit einer Nylonquetschverbindung an den Öltank angeschlossen war.

Ist „aufklärungsrichtiges“ Verhalten zu vermuten, hat der Aufklärungspflichtige die nicht Ursächlichkeit seiner Pflichtverletzung zu beweisen.

mitversichert bis zur vollen Höhe der Deckungssumme

Umwelthaftpflicht-Regressdeckung

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Umwelthaftung und Versicherung

Umwelt-Basisdeckung

Umwelteinwirkungen, die nicht von Anlagen oder Tätigkeiten ausgehen,die unter die anderen Bausteine fallen

z.B. Schäden durch Tätigkeiten mit Funken-, Rauch- und StaubentwicklungSchweißen, Flexen, Sägen

sollte ohne Zusatzbeitrag in jeder Betriebshaftpflichtversicherung enthalten sein!

Haftung § 823 BGB

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Umwelthaftung und Versicherung

Beim Betrieb einer Entgradmaschine entsteht sehr heißer feiner Staub, der abgesaugtund in einen luftdichten Staubkasten geblasen wird. Dort entzündete der Staub restliche Aluminiumstäube von vorhergehenden Bearbeitungsgängen. Die Arbeiter öffneten daraufhin den Staubkasten, und beim Kontakt mit der Umgebungsluft kam es zur Staubexplosion, die die Männer durch die Arbeitskleidung hindurch verbrannte.

Für Aluminiumbearbeitung war die Absaugvorrichtung nach BG Regel 109 ungeeignet.

Umweltbasisdeckung

Aktueller Schadensfall: Versicherungsnehmer: MetallbetriebSchadendatum: 25.08.2010

Schaden: 8 BrandverletzteAktuelle Reserve: 980.000 EURHaftung: Regress des Sozialversicherers § 110 SGB VII

wg. grober Fahrlässigkeit des ArbeitgebersVersicherung: Explosion = Umwelteinwirkung

=> Umwelthaftpflichtversicherung

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Umwelthaftung und Versicherung

Umweltschadens-Versicherung

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Umwelthaftung und Versicherung

Sanierungskosten

„Die Versicherer betreten absolutes Neuland“

(Nils Hellberg, GDV)

Quelle: Versicherungswirtschaft Heft 10/2008

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Umwelthaftung und Versicherung

Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers gemäß Umweltschadensgesetzzur Sanierung von Umweltschäden.

(Neu: Haftpflichtversicherung mit Bezug auf nur ein Gesetz)

Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Versicherungs-nehmer von einer Behörde oder einem sonstigen Dritten auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen/Pflichten der oben genannten Art in Anspruch genommen wird.

öff.-rechtl. Erstattungs-

anspruch

Inanspruchnahme d. Behörde od. Dritte

(Regress)

Umweltschadens-Versicherung

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Umwelthaftung und Versicherung

Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Umweltschäden, die unmittelbare Folge einer plötzlichen und unfallartigen, während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages eingetretenen Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes des Versicherungsnehmers oder des Dritten sind (Betriebsstörung).

Bei Umweltschäden durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse statt Betriebsstörung Deckung dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler beruht.

Keine Normalbetriebs-

schäden !

Deckung

auch bei Produktfehlern

AusnahmeBauhandwerk

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Umwelthaftung und Versicherung

Als Haftpflichtversicherung Deckung für Drittschäden

=> Deckung für Schäden außerhalb des Betriebsgrundstücks

Schäden innerhalb des Betriebsgrundstücks und am Grundwasser=> Zusatzbausteine

Zusatzbaustein 1: Ansprüche gemäß USchdG und Grundwasser

Zusatzbaustein 2: Ansprüche gemäß Bodenschutzgesetz

Umweltschadens-Versicherung

Umweltkasko-Versicherung

Signal-Iduna: Baustein 1 + Baustein 2 =

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Umwelthaftung und Versicherung

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Umwelthaftung und Versicherung

19.08.2011:Bei Kabelverlegungsarbeiten wurden enorme Mengen des Spül- und Schmiermittels »Bentonit« direkt und unbehandelt in das angrenzende Auewald-Wassersystem auf Gemarkung Renchen eingeleitet.

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Umwelthaftung und Versicherung

Die im Wasser lebenden Organismen grob geschädigt bzw. getötet.

Das Bentonit wird zunächst von einer Spezialfirma ausgesaugt.

Die Stadt Renchen mit 150.000 Euro entschädigt und eine Ausgleichsmaßnahme für die Umweltverschmutzungen und Zerstörungen im Auewald

geschaffen.

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Umwelthaftung und Versicherung

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Partner des Handwerks