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Bonner Umweltzone ab 2012 Informationen Plakette Keine Plakette Rot Gelb*) Grün Anforderungen für Diesel Euro 1 oder schlechter Euro 2 oder Euro 1 + Partikelfilter Euro 3 oder Euro 2 + Partikelfilter Euro 4 oder Euro 3 + Partikelfilter Anforderungen für Benziner Ohne geregelten Kat Euro 1 mit geregeltem Kat oder besser Wer erhält eine Ausnahmegenehmigung? Grundsätzlich gilt: „Nachrüsten vor Ausnahmegenehmigung“! Das bedeutet: Es muss zunächst geklärt werden, ob sich ein Fahrzeug mit Schadstofffiltern nachrüsten lässt und dann die Umweltzone befahren darf. Nur wenn das nicht möglich ist, prüft die Stadt, ob sie eine Ausnahme- genehmigung erteilen kann. Diese gilt maximal für ein Jahr. Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gelten folgende allgemeine Voraussetzungen: Das Fahrzeug muss vor dem 1. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter zugelassen worden sein. Das Fahrzeug kann technisch nicht nachgerüstet werden. Der Halter oder die Halterin verfügt über kein ande- res Fahrzeug, das eine Umweltzone befahren darf. Eine Ersatzbeschaffung ist wirtschaftlich nicht zumutbar. Des Weiteren muss einer der folgenden besonderen Gründe für die Fahrt vorliegen: Erhalt und Reparatur von technischen Anlagen, zur Behebung von Gebäudeschäden (einschließ- lich Gas-, Wasser- und Elektroschäden) Soziale und pflegerische Hilfsdienste Notwendige regelmäßige Arztbesuche oder ein medizinischer Notfall Quell- und Zielverkehr von Reisebussen Die Arbeitsstätte ist aufgrund der Arbeitszeiten nicht mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern des Lebensmittelhandels, von Apotheken, Seniorenheimen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen sowie von Wochen- und Sonder- märkten Belieferung und Entsorgung von Baustellen, Waren- anlieferungen zu Produktionsbetrieben und Versand von Gütern aus der Produktion (inklusive Werkver- kehr), wenn keine Alternativen zur Verfügung stehen Bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen sind zudem auch Ausnahmen möglich für: Inhaber von Schwerbehinderten-Parkausweisen (blau oder orange) Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis Sonder-Kfz mit besonderer Geschäftsidee (zum Beispiel historische Busse für Stadtrund- fahrten oder Hochzeiten) Sonder-Kfz mit besonders hohen Anschaffungs- oder Umrüstkosten und geringen Fahrleistungen in der Umweltzone (zum Beispiel Schwertransporter, Zugmaschinen von Schaustellern, Kfz mit besonde- ren Aufbauten wie Messwagen oder Mediensonder- fahrzeuge) Wo stelle ich meinen Antrag auf Ausnahme- genehmigung? Beim Straßenverkehrsamt der Bundesstadt Bonn, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53103 Bonn. Unter www.bonn.de stehen Antragsvordrucke zum Herunterladen bereit. Ausnahmegenehmigungen sind gebührenpflichtig. Befreiungen von Amts wegen (ohne separate Ausnahmegenehmigung) Kraftfahrzeuge mit Kennzeichen für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten (rote Kennzeichen 06, Aus- fuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen), Kraftfahrzeuge, deren Kennzeichen mit „0“ (Null-Kenn- zeichnung) beginnt Kraftfahrzeuge, denen Kennzeichen mit den Fahrzeug- kennungsnummern 900 bis 999 und 9000 bis 999 zu- geteilt sind (zum Beispiel „D 9000“), Zugmaschinen der Land- und Forstwirtschaft Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie Quads Mobile Maschinen und Geräte oder Arbeitsmaschinen Nutzer des (blauen) Parkausweises für Behinderte. Wird es Kontrollen und Bußgelder geben? Wer ohne Plakette in die Umweltzone fährt, riskiert ein Bußgeld sowie einen Punkt im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Bei Fragen zum Luftreinhalteplan Bonn sowie allgemeinen Informationen zur Umweltzone: Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agen- da der Bundesstadt Bonn, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53103 Bonn, Telefon: 0228.77 24 50 (Umwelt- und Ver- brauchertelefon) Bei Fragen zu Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone und zu Plaketten: Bürgerdienste der Bundesstadt Bonn, Straßenverkehrs- amt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53103 Bonn, Telefon: 0228.77 33 38 Informationen finden Sie insbesondere auch im Internet unter www.bonn.de *) Wer bereits auf Gelb nachge- rüstet hat und eine Nachrüstung auf Grün nicht möglich ist, darf auch nach 2014 weiterhin in die Umweltzone einfahren, wenn das Fahrzeug vor 2008 auf Sie zuge- lassen wurde.

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Umweltzone Bonn

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  • Bonner Umweltzone ab 2012Informationen

    Plakette Keine Plakette Rot Gelb*) Grn

    Anforderungen fr Diesel

    Euro 1 oder schlechter

    Euro 2 oder Euro 1 + Partikelfilter

    Euro 3 oder Euro 2 + Partikelfilter

    Euro 4 oder Euro 3 + Partikelfilter

    Anforderungen fr Benziner

    Ohne geregelten Kat

    Euro 1 mit geregeltem Kat oder besser

    Wer erhlt eine Ausnahmegenehmigung?Grundstzlich gilt: Nachrsten vor Ausnahmegenehmigung!Das bedeutet: Es muss zunchst geklrt werden, ob sich ein Fahrzeug mit Schadstofffiltern nachrsten lsst und dann die Umweltzone befahren darf. Nur wenn das nicht mglich ist, prft die Stadt, ob sie eine Ausnahme-genehmigung erteilen kann. Diese gilt maximal fr ein Jahr.

    Fr die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gelten folgende allgemeine Voraussetzungen: Das Fahrzeug muss vor dem 1. Januar 2008 auf

    den Fahrzeughalter zugelassen worden sein. Das Fahrzeug kann technisch nicht nachgerstet

    werden. Der Halter oder die Halterin verfgt ber kein ande-

    res Fahrzeug, das eine Umweltzone befahren darf. Eine Ersatzbeschaffung ist wirtschaftlich nicht

    zumutbar.

    Des Weiteren muss einer der folgenden besonderen Grnde fr die Fahrt vorliegen: Erhalt und Reparatur von technischen Anlagen,

    zur Behebung von Gebudeschden (einschlie-lich Gas-, Wasser- und Elektroschden)

    Soziale und pflegerische Hilfsdienste Notwendige regelmige Arztbesuche oder ein

    medizinischer Notfall Quell- und Zielverkehr von Reisebussen

    Die Arbeitssttte ist aufgrund der Arbeitszeiten nicht mit dem ffentlichen Nahverkehr erreichbar

    Versorgung der Bevlkerung mit lebensnotwendigen Gtern des Lebensmittelhandels, von Apotheken, Seniorenheimen, Krankenhusern und hnlichen Einrichtungen sowie von Wochen- und Sonder- mrkten

    Belieferung und Entsorgung von Baustellen, Waren-anlieferungen zu Produktionsbetrieben und Versand von Gtern aus der Produktion (inklusive Werkver-kehr), wenn keine Alternativen zur Verfgung stehen

    Bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen sind zudem auch Ausnahmen mglich fr: Inhaber von Schwerbehinderten-Parkausweisen

    (blau oder orange) Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen G im

    Schwerbehindertenausweis Sonder-Kfz mit besonderer Geschftsidee

    (zum Beispiel historische Busse fr Stadtrund- fahrten oder Hochzeiten)

    Sonder-Kfz mit besonders hohen Anschaffungs- oder Umrstkosten und geringen Fahrleistungen in der Umweltzone (zum Beispiel Schwertransporter, Zugmaschinen von Schaustellern, Kfz mit besonde- ren Aufbauten wie Messwagen oder Mediensonder- fahrzeuge)

    Wo stelle ich meinen Antrag auf Ausnahmegenehmigung?Beim Straenverkehrsamt der Bundesstadt Bonn, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53103 Bonn.Unter www.bonn.de stehen Antragsvordrucke zum Herunterladen bereit.Ausnahmegenehmigungen sind gebhrenpflichtig.

    Befreiungen von Amts wegen (ohne separate Ausnahmegenehmigung)Kraftfahrzeuge mit Kennzeichen fr Prfungs-, Probe- oder berfhrungsfahrten (rote Kennzeichen 06, Aus- fuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen),Kraftfahrzeuge, deren Kennzeichen mit 0 (Null-Kenn- zeichnung) beginntKraftfahrzeuge, denen Kennzeichen mit den Fahrzeug- kennungsnummern 900 bis 999 und 9000 bis 999 zu- geteilt sind (zum Beispiel D 9000),Zugmaschinen der Land- und ForstwirtschaftZwei- und dreirdrige Kraftfahrzeuge sowie QuadsMobile Maschinen und Gerte oder ArbeitsmaschinenNutzer des (blauen) Parkausweises fr Behinderte.

    Wird es Kontrollen und Bugelder geben?Wer ohne Plakette in die Umweltzone fhrt, riskiert ein Bugeld sowie einen Punkt im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.

    Bei Fragen zum Luftreinhalteplan Bonn sowie allgemeinen Informationen zur Umweltzone:Amt fr Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agen-da der Bundesstadt Bonn, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53103 Bonn, Telefon: 0228.77 24 50 (Umwelt- und Ver-brauchertelefon)

    Bei Fragen zu Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone und zu Plaketten:Brgerdienste der Bundesstadt Bonn, Straenverkehrs-amt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53103 Bonn, Telefon: 0228.77 33 38

    Informationen finden Sie insbesondere auch im Internet unter www.bonn.de

    *) Wer bereits auf Gelb nachge-rstet hat und eine Nachrstung auf Grn nicht mglich ist, darf auch nach 2014 weiterhin in die Umweltzone einfahren, wenn das Fahrzeug vor 2008 auf Sie zuge- lassen wurde.

    fb_umweltzone_2012.indd 1-4 30.08.2012 11:23:44

  • Liebe Bonnerinnen, liebe Bonner,sehr geehrte Damen und Herren,

    die Bezirksregierung Kln hat den Luftreinhalteplan fr das Stadt-gebiet Bonn berarbeitet. Dieser Schritt war aus Grnden des Ge-sundheitsschutzes notwendig ge-worden, weil der Grenzwert fr Stickstoffdioxid trotz der bisheri-gen Anstrengungen zur Senkung der Luftschadstoffbelastung wei-terhin nicht berall eingehalten werden kann.

    Als wesentlichste Manahme hat die Bezirksregierung Kln die Ver-grerung und schrittweise Ver-schrfung der Umweltzone ver-fgt. Dabei werden in zwei Stufen zeitlich gestaffelt Fahrzeuge mit roter und gelber Schadstoffplaket-te ausgeschlossen:

    ab 1. Juli 2012: Ausdehnung der Bonner Umweltzone und Aus-schluss der Fahrzeuge mit roter Plakette

    ab 1. Juli 2014: Ausschluss der Fahrzeuge mit gelber Plakette

    Wir bitten alle diejenigen unter Ih-nen, die mit ihrem Auto nicht mehr in die Umweltzone einfahren dr-fen, im Interesse der dort lebenden Menschen um Ihr Verstndnis.

    Ihre Bundesstadt Bonn

    Was ist eine Umweltzone?In Umweltzonen gilt ein Verkehrs-verbot fr Fahrzeuge, die vergleichs-weise hohe Schadstoffmengen aus-stoen. Sie dienen dem Ziel, die Schadstoffkonzentrationen vor allem an den vom Kraftfahrzeugverkehr stark belasteten Straen zu senken, an denen Menschen wohnen. Vom Verkehrsverbot erfasst werden alle Fahrzeuge, die nicht ber eine der in der Umweltzone zugelassenen Pla-ketten verfgen oder nicht von den Verkehrsverboten ausgenommen sind. Autobahnen werden zur Sicherung des Durchgangsverkehrs von den Verkehrsverboten nicht erfasst.

    Welches Gebiet umfasst die Bonner Umweltzone?Die Gesamtflche der Umweltzone betrgt in Bonn nach der Vergre-rung etwa neun Quadratkilometer. Sie verluft im Wesentlichen auf der linken Rheinseite im Stadtbezirk Bonn und schliet folgende Ortsteile ein: Castell, Zentrum, Nordstadt, Weststadt, Sdstadt, Gronau, Kennedybrcke, auch rechts rhei- nisch bis zur Einmndung Profes- sor-Neu-Allee. Die Abgrenzung der Umweltzone ist in nebenstehender Abbildung dargestellt.

    Wer darf in die Umweltzone fahren?Ab dem 1. Juli 2012 nur Fahrzeuge mit einer gelben oder grnen Schadstoffplakette.Ab dem 1. Juli 2014 nur Fahrzeuge mit einer grnen Schadstoffpla- kette.

    Ab wann gilt die Umweltzone?Seit 1. Januar 2010 ohne zeitliche Befristung. Die Fahr-verbote gelten zu jeder Zeit, unabhngig davon, ob die aktuelle Luftbelastung hoch oder niedrig ist.

    Welches Auto dort fahren darf, hngt von der Schad-stoffgruppe ab. Diese orientiert sich an der Europi-schen Abgas-(Euro-)Norm. Die vier Gruppen fr die Umweltzone entsprechen bei Diesel-Fahrzeugen den Euro-Normen 1 bis 4. Die Nachrstung mit einem Parti-kelfilter hat die Einstufung in die nchst bessere Schad-stoffgruppe zur Folge.Fr Benziner gibt es nur zwei Kategorien: Schadstoff-gruppe 1 ohne Plakette fr Fahrzeuge, die nicht Euro 1 entsprechen, oder Schadstoffgruppe 4 mit grner Pla-kette fr alle anderen Autos mit Otto-Motor.Die Zuordnung der Plaketten zu einem Fahrzeug ergibt sich aus der so genannten Emissionsschlsselnummer, die im Fahrzeugschein eingetragen ist und gegebenen-falls aus der Zertifizierung der Partikelfilternachrs-tung.

    Mein Auto bekommt keine Plakette was nun?Besitzer eines Diesel-Fahrzeugs sollten prfen, ob die-ses sich mit einem Partikelfilter nachrsten lsst.

    Wo gibt es die Plakette und was kostet sie?Plaketten fr das Befahren der Umweltzone knnen bei der Kfz-Zulassungsbehrde im Stadthaus, bei den Prf-organisationen (beispielsweise TV oder DEKRA) und in fr Abgasuntersuchungen zertifizierten Werksttten er-worben werden. Bei der stdtischen Ausgabestelle kos-tet sie fnf Euro.

    Wie lange und wo gilt die Plakette?Die Plakette gilt unbeschrnkt, solange das Auto das-selbe Kennzeichen hat, auch in allen anderen deutschen Umweltzonen.Auswrtige Fahrzeuge bentigen ebenfalls eine Plaket-te, unabhngig davon, ob sie aus dem In- oder Ausland kommen.

    www.bonn.de, Suchbegriff: @umweltzoneHerausgeber: Der Oberbrgermeister der Bundesstadt Bonn, Amt fr Umwelt, Verbraucher- schutz und Lokale Agenda, Brgerdienste, Presseamt, September 2012, Auflage: 30 000

    fb_umweltzone_2012.indd 5-8 30.08.2012 11:23:51