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Univ. Prof. Haim Omer Wiener Tage Neuer Autorität 27-29.01.2012

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Univ. Prof. Haim OmerWiener Tage Neuer Autorität

27-29.01.2012

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Beschützende Eltern (Merkmale 1)Bestimme ich über meine Zeit oder mein Kind

mit seinen Ängsten? Sind meine Arbeitszeit oder meine Freizeit beeinträchtigt?

Wird mein eigener Freiraum durch die Ängste des Kindes eingeschränkt? Schläft unser Kind im Elternschlafzimmer? Kann es uns jederzeit stören? Hat es uneingeschränkten Zugang zu unserem Telefon oder anderen persönlichen Gegenständen?

Bin ich beunruhigt, dass mein Kind Angst haben könnte? Glaube ich, sofort reagieren zu müssen, wenn mein Kind Angst hat?

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Beschützende Eltern (Merkmale 2)Wird mein Alltag von den Ängsten des Kindes

bestimmt? Übernehme ich bestimmte Pflichten meines Kindes?

Stört mich mein Kind bei Gesprächen oder bei persönlichen Erledigungen, weil es Angst hat und beruhigt werden will?

Habe ich ein Recht auf meine eigenen Pläne und Bedürfnisse? Nehme ich mir dieses Recht?

Verliere ich meine Selbstkontrolle, wenn mein Kind Angst spürt? Neige ich dann dazu, alles andere beiseite zu schieben, um die Angst um jeden Preis abzuwehren und es auf der Stelle zu beruhigen?

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Fordernde ElternSage ich meinem Kind, dass seine Ängste

unbegründet sind und dass es mit dem Unsinn aufhören muss?

Schimpfe ich mit meinem Kind wegen seiner ängstlichen Reaktionen?

Denke oder sage ich, dass die Ängste nur Theater sind oder gar eine Manipulation darstellen?

Glaube ich, dass das Problem sich geben wird, wenn wir streng unsere Forderungen stellen?

Passiert es häufig, dass ich aufgebe und mich von der ganzen Angelegenheit zu distanzieren versuche?

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Ankündigung „Angst“„Mira, wir wissen, dass Du furchtbar leidest, wenn Du alleine

zu Hause bleiben musst oder wenn es Zeit ist, ins Bett zu gehen. Wir sehen, wie schwer diese Momente für Dich sind und wie stark die Ängste Dein Leben beeinträchtigen. Wir haben jedoch erkannt, dass die Tatsache, dass wir bisher immer bei Dir geblieben sind und Du in unserem Bett schlafen durftest, nicht geholfen hat, sondern das Problem sogar verschärft hat. Deswegen haben wir beschlossen, dass wir in Zukunft das Problem nicht mehr ignorieren und den Ängsten nicht mehr nachgeben wollen. Wir werden Folgendes tun: Wir werden das Haus verlassen: anfangs für kurze Zeitspannen und allmählich für längere Zeit. Wir werden Dich nicht länger in unserem Bett schlafen lassen. Wir geben Dir gerne jede erdenkliche Hilfe, um die Ängste zu überwinden, auch eine Psychotherapie, wenn Du möchtest. Aber wir werden nicht mehr den Ängsten nachgeben. Deine Dich liebenden Eltern!“

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Grundbedingungen der Angst 1) Graduelle Abschaffung von

Vermeidungsbedingungen (Vernachlässigung alltäglicher Pflichten, Selbstabschottung, virtuelle Welt)

2) Graduelle Abschaffung von elterlicher Anpassung und unangebrachter Hilfestellungen

3) Diskussionen und Überzeugungsversuche 4) Einseitige Schritte in Richtung

Normalisierung des Familienlebens

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Young Driver‘s Graph

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Computer Abuse Graph 1

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Computer Abuse Graph 2

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Computer Abuse Graph 3

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Traditionelle Autorität – Neue AutoritätDistanz PräsenzKontrolle Selbst-KontrolleHierarchie NetzwerkUnmittelbarkeit BeharrlichkeitVergeltung

WiedergutmachungImmunisierung gegen Kritik

Transparenz

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Abgeschlossene Studien über NA/NVR Weinblatt, U. & Omer, H. (2008) Non-violent resistance: A

treatment for parents of children with acute behavior parents. Journal of Marital and Family Therapy, 34, (pp.75-92)

Ollefs, B., von Schlippe, A. & Omer, H.. Kritz, J. Youngsters with externalizing behavior problems: Effects of parent-training (in German) (2009). Familiendynamik .vol 34, 256-265.

Levavi, I., Shachar, I., & Omer, H. (submitted). Parental helplessness and escalation in NVR treatment of children with acute behavior disturbances: the special plight of mothers.

Lebowitz, E., Dolberger, D., Nortov, E. & Omer, H. (in press). NVR treatment for the parents of adults with entitled dependency. Family Process

Omer, H., Irbauch, R., Berger, H., & Katz-Tissona, R.(2006) Non-violent resistance and school violence: Program description and first findings. Mifgash Leavodah Hinukhit Sotzialit, Vol. 23, (pp. 103-119) (In Hebrew)

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Wissenschaftliche Artikel zur Ankerfunktion / Bindungstheorie

Omer, H., Guttman, S., Carthy, T., & von Schlippe, A. (submitted). The anchoring function: an attachment-oriented view of authority

Omer, H. & von Schlippe, A. (2011). Die Ankerfunktion: Elterliche Autorität und Bindung. In Schindler, H., Loth, W. & von Schlippe, A. (Hrsgb): "Systemische Horizonte", Goettingen, Vandenhoeck & Ruprecht

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Work in Progress Shimshoni Y. (Or Yarok Organization) Parental involvement

and risk-driving of young male drivers: a controlled study Geyra Y. & Alexandroni A. Parental vigilant care and

computer abuse Van Holen, F. (Flemish Welfare Authority for Foster

Placements) A comparison of NVR and behavior modification in the training of foster-parents: a three-year controlled study

Shilo H. NVR treatment for the parents of adults with Asperger-Syndrome: analysis of four cases with a qualitative and single-case quantitative methodology

Gershy, N. Combination of NVR with mindfulness training for the parents of children with ADHD: a controlled study

Schorr-Sapir, I. Training in NVR for the parents of children with ADHD: an examination of parental-self-anchoring, parental phenomenology and child symptoms

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Schulankündigung 1

Veröffentlichung auf der Klassenebene

„Wir haben von einem gewalttätigen Vorfall erfahren, bei dem ein Schüler einen seiner Mitschüler geschlagen hat und ihm gedroht hat, dass er ihn wieder verprügeln werde. In unserer Schule wollen wir solche Ereignisse nicht schweigend übergehen. Wir werden uns der Gewalt widersetzten. Wir werden Maßnahmen zum Schutz des verletzten Schülers und zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens ergreifen. Ich werde Euch über unsere Entscheidungen und Maßnahmen weiter informieren!“

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Schulankündigung 2

„Ich möchte Euch von unseren Maßnahmen erzählen, die wir bezüglich des gestrigen gewalttätigen Vorfalls unternommen haben. Wir haben ein Gremium zusammengestellt, das über Reaktionsmöglichkeiten beraten wird. Dem Gremium gehören folgende Personen an: ich selbst, der Präsenzmentor und die Eltern des Kindes, das für die Gewalttat verantwortlich ist. Die Eltern sind in die Schule gekommen, und wir haben gemeinsam mögliche Maßnahmen besprochen. Zuerst haben wir dafür gesorgt, dass das verletzte Kind Schutz erhält. Es hat nun die Telefonnummern von Personen, die es jeder Zeit anrufen kann, sollte es sich wieder bedroht fühlen. Der gewalttätige Schüler wird in der kommenden Woche nach Unterrichtsende noch 20 Minuten in der Schule bleiben, um sicherzustellen, dass der bedrohte Schüler nach Hause gehen kann, ohne Angst haben zu müssen, verletzt zu werden.“

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Bei Entscheidung zur Wiedergutmachung „Zu dem Vorfall von letzter Woche möchte ich Euch Folgendes

mitteilen: Der gewalttätige Schüler hat sich einverstanden erklärt, dass er sich gemeinsam mit seinen Eltern bei dem verletzten Kind und dessen Eltern entschuldigen wird. Ich habe ein rührendes Telefongespräch mit den Eltern des verletzten Kindes geführt. Sie meinten, dass die Schule auf die bestmögliche Art und Weise mit dem Vorfall umgegangen sei. Der gewalttätige Schüler konnte wählen, ob er in der nächsten Woche von einem seiner Eltern oder einem anderen Familienmitglied im Laufe des Schultages begleitet werden möchte, oder ob er lieber drei Mal nachmittags nach Unterrichtsende „Arbeiten für das Gemeinwohl“ leisten möchte. Er hat sich für das Letztere entschieden, und wir haben schon ein Treffen mit unserer Bibliothekarin vereinbart. Wir sind nicht wütend oder nachtragend, und wir haben keine schlechte Meinung von ihm. Wir sehen ihn nach wie vor als einen von uns! Wir betrachten also die Angelegenheit als abgeschlossen!“

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Grundsätze für die Einschätzung von Drohungen

a) Ist die Drohung eine allgemeine („Ich werd’ es Dir noch zeigen!“) oder konkret und detailliert („Ich werde Dir das Gesicht zerschneiden!“)?

b) War die Drohung ein impulsiver Akt oder eine überlegte, kaltblütige Handlung?

c) Gibt es Anzeichen dafür, dass die Ausführung der Drohung schon in Planung ist?

d) Hat der drohende Schüler Details geliefert über Ort, Zeitpunkt oder Art und Weise der Verletzung?

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Grundsätze für die Einschätzung von Drohungen

e) Hat er versucht, andere Schüler für seinen Plan zu rekrutieren?

f) Stehen ihm Gegenstände oder Mittel zur Ausführung der Drohung zur Verfügung?

g) Hat er andere Kinder eingeladen, den Vorfall zu beobachten?

h) Hat er früher schon ähnliche Drohungen wahr gemacht?

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Übungsfälle für Dringlichkeitseinschätzung 1Zwei Schüler der 6ten Klasse prügelten sich auf dem

Schulhof. Eine Lehrerin, die vor Ort war, versuchte anfangs vergeblich, die beiden zu trennen. Erst als die Schüler sahen, dass sie über Handy Hilfe holte, ließen sie voneinander ab. Auf dem Weg zum Direktorat schrie ein Schüler den anderen an: „Ich werde Dich umbringen!“ Der Vertreter des Schulleiters führte ein Gespräch mit jedem Schüler, bei dem der eine zugab, den anderen bedroht zu haben, behauptete aber, dass dies aus Wut und ohne wirkliche Absicht erfolgt sei. Er legte seine Version über die Provokationen dar, die zur Prügelei geführt hatten. Auch der andere Schüler wurde zu einem Gespräch eingeladen. Der Vertreter des Schulleiters kannte die beiden Jungen und fragte auch die Lehrerin, ob sie sich in der Vergangenheit gewalttätig verhalten hätten. Die Lehrerin antwortete, dass obwohl beide undiszipliniert und eins von ihnen ADHD hatte, die beiden nicht gewalttätig waren.

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Übungsfälle für Dringlichkeitseinschätzung 2

Dirk und Anton waren zwei Achtklässler, die sich in der Vergangenheit ständig gestritten und gegenseitig belästig hatten. Nachdem es wieder zu gegenseitigen Beleidigungen gekommen war, übergab Dirk Anton eine schriftliche Nachricht: „Wenn Du Mumm hast, warte heute Abend um acht auf mich neben dem Einkaufszentrum!“ Anton zeigte den Zettel der Vertrauenslehrerin, die sich an den Schulleiter wandte. Dirk war auch in der Vergangenheit in Prügeleien und Mobbing-Vorfälle verwickelt gewesen.

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Übungsfälle für Dringlichkeitseinschätzung 3Sascha, ein Schüler der 9ten Klasse, sagte zu zweien seiner

Freunde: „Ich habe es satt, dass man sich auf der Busfahrt über mich lustig macht und mich umherschubst! Morgen bring ich was mit und setz dem ein Ende!“ Etwa zwei Wochen vorher, hatte einer der Freunde Sascha zu Hause besucht, wo Sascha ihm die Pistole seines Vaters gezeigt hatte, die in der obersten Ecke des Kleiderschrankes versteckt war. Der Freund erzählte einem anderen Klassenkameraden von der Drohung, und gemeinsam entschieden sie, der Klassenlehrerin darüber zu berichten. Die Schulleiterin erfuhr davon durch die Klassenlehrerin. Sie lud Sascha zu einem Gespräch ein und entschied sich, ihn nach Unterrichtsende für ein gründlicheres Klärungsgespräch in der Schule zu behalten. Während des Gespräches mit der Schulleiterin leugnete Sascha seine Absicht, eine Pistole in die Schule mitzubringen. Er erzählte, dass einige Jugendlichen aus der 10ten und der 11ten Klasse ihn regelmäßig während der Busfahrten drangsalierten und erniedrigten und dass er das nicht mehr ertragen könne.

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