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Info Musik 1 Inhaltsverzeichnis Bewerbungsfristen und allgemeine Hinweise ........................................................................................ 3 Hinweise für ausländische Bewerberinnen und Bewerber ...................................................................... 3 Künstlerische Ausbildung/ Instrumente ................................................................................................. 4 Künstlerische Ausbildung/ Zusatzstudium (Konzertexamen) ................................................................... 6 Künstlerische Ausbildung/ Dirigieren ..................................................................................................... 7 Künstlerische Ausbildung/ Chordirigieren (Ergänzungsstudium) ............................................................. 8 Komposition ........................................................................................................................................ 9 Kirchenmusik (B-Prüfung und C-Prüfung)............................................................................................ 10 Ergänzungsstudium Kirchenmusik (A-Prüfung) .................................................................................... 12 Tonmeister ......................................................................................................................................... 13 Pädagogische Ausbildung (Instrumentalpädagogik (IP) , Musiktheorie, IP mit zusätzlichem Hauptfach Chor- und Ensembleleitung, IP mit zusätzlichem Hauptfach Elementare Musikpädagogik, Rhythmik, Gesangpädagogik) ............................................................................................................................. 15 Bachelor of Music Education (Jazz) ..................................................................................................... 18 Bachelor of Music (Jazz) ......................................................................................................................19 Master of Music (Jazz) ........................................................................................................................20 Schulmusik ........................................................................................................................................ 21 Bachelorstudiengang mit Kernfach Musik (lehramtsbezogen) -BA 1 - Studienrätin/-rat ......................... 21 Bachelorstudiengang mit Kernfach Musik (lehramtsbezogen) -BA 2 - Lehrerin/ Lehrer.......................... 23 Musiktherapie (Berufsbegleitendes Weiterbildungs- und Ergänzungsstudium) ...................................... 25 Nachwuchsförderung für Instrumentalspiel und Gesang Julius-Stern-Institut ........................................ 27 Adressen ........................................................................................................................................... 29 Anhang: Studienverlaufspläne BA 1, BA 2 ...........................................................................................31 Zulassungsanträge.................................................................................................................................... . Universität der Künste Berlin Darstellende Kunst Musik Gestaltung Bildende Kunst Info Bewerbung und Zulassung Stand 08-3/2005

Universität der Künste Berlin Bildende Kunst Gestaltung ... · progressive Sonatinen für Harfe“ von F. J. Nader-mann, ... „Album für die Jugend“. Die praktische Zugangsprüfung

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Info Musik 1

Inhaltsverzeichnis

Bewerbungsfristen und allgemeine Hinweise ........................................................................................ 3

Hinweise für ausländische Bewerberinnen und Bewerber ...................................................................... 3

Künstlerische Ausbildung/ Instrumente ................................................................................................. 4

Künstlerische Ausbildung/ Zusatzstudium (Konzertexamen) ................................................................... 6

Künstlerische Ausbildung/ Dirigieren..................................................................................................... 7

Künstlerische Ausbildung/ Chordirigieren (Ergänzungsstudium) ............................................................. 8

Komposition ........................................................................................................................................ 9

Kirchenmusik (B-Prüfung und C-Prüfung)............................................................................................ 10

Ergänzungsstudium Kirchenmusik (A-Prüfung) .................................................................................... 12

Tonmeister......................................................................................................................................... 13

Pädagogische Ausbildung (Instrumentalpädagogik (IP) , Musiktheorie, IP mit zusätzlichem Hauptfach Chor- und Ensembleleitung, IP mit zusätzlichem Hauptfach Elementare Musikpädagogik, Rhythmik,Gesangpädagogik) ............................................................................................................................. 15

Bachelor of Music Education (Jazz)..................................................................................................... 18

Bachelor of Music (Jazz)......................................................................................................................19

Master of Music (Jazz) ........................................................................................................................20

Schulmusik ........................................................................................................................................ 21

Bachelorstudiengang mit Kernfach Musik (lehramtsbezogen) -BA 1 - Studienrätin/-rat......................... 21

Bachelorstudiengang mit Kernfach Musik (lehramtsbezogen) -BA 2 - Lehrerin/ Lehrer.......................... 23

Musiktherapie (Berufsbegleitendes Weiterbildungs- und Ergänzungsstudium) ...................................... 25

Nachwuchsförderung für Instrumentalspiel und Gesang Julius-Stern-Institut........................................ 27

Adressen ........................................................................................................................................... 29

Anhang: Studienverlaufspläne BA 1, BA 2 ...........................................................................................31

Zulassungsanträge.....................................................................................................................................

Universität der Künste BerlinDarstellende KunstMusikGestaltungBildende Kunst

Info Bewerbungund ZulassungStand 08-3/2005

2 Info Musik

• Mindestvoraussetzung bis zum Ende der Bewer-bungsfrist: Sprachnachweis entsprechend demKursniveau der abgeschlossenen Mittelstufe I oderNachweis von ca. 600 Unterrichtseinheiten in ei-nem deutschen Intensivsprachkurs bzw. dem Test-DaF-Ergebnis mit Durchschnitt 3• Voraussetzung bis zur Immatrikulation: Sprach-nachweis entsprechend der Zentralen Oberstufen-prüfung (ZOP) oder Bestehen der DeutschenSprachprüfung für den Hochschulzugang ausländi-scher Studienbewerber (DSH) bzw. dem TestDaF-Ergebnis mit Durchschnitt 4

Für den Studiengang Master of Music (Jazz) musszur Bewerbung die Zentrale Mittelstufenprüfung(ZMP) bzw. ein TestDaF-Ergebnis mit Durchschnitt4 nachgewiesen werden.Über Ausnahmen können Sie sich beim Akademi-schen Auslandsamt erkundigen.

Bildungsinländer (Ausländerinnen u. Ausländer mitdeutschem Schulabschluss) müssen diese Nach-weise nicht erbringen.

Kann man auch ohne Abitur studieren?Für den Studiengang Tonmeister und die lehramts-bezogenen Bachelorstudiengänge ist die allgemei-ne Hochschulreife zwingende Voraussetzung. Stu-dieninteressierte ohne allgemeine Hochschulreifekönnen nach §11 des Berliner Hochschulgesetzesunter bestimmten Voraussetzungen auch in diesenStudiengängen zunächst vorläufig immatrikuliertwerden. Voraussetzungen sind:1. Realschulabschluss oder eine gleichartige Schul-ausbildung;2. Abschluss einer für das Studium relevanten Be-rufsausbildung;3. eine mindestens vierjährige Berufserfahrung im

Das Sommersemester beginnt am 1. April, die Vorle-sungszeit dauert von Mitte April bis Mitte Juli, dasWintersemester beginnt am 1. Oktober, die Vorle-sungszeit dauert von Mitte Oktober bis Mitte Februar.

Allgemeine Hinweise zur BewerbungEntscheidend ist der Tag des Eingangs der vollstän-digen Bewerbungsunterlagen, nicht der Poststem-pel.Fax- oder Online-Bewerbungen sind nicht möglich.Bitte verzichten Sie bei der Übersendung der Be-werbungsunterlagen auf Sichthüllen und Ähnliches.Die Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen istaus Kostengründen nicht möglich.Bei Bewerbungen für mehrere Studiengänge ist esunbedingt notwendig, jeweils einen eigenen Zulas-sungsantrag zu verwenden (Originalvordruck kopie-ren). Auch die beigefügten Unterlagen (Zeugnisko-pien etc.) müssen jeweils komplett sein.

Welche Sprachkenntnisse müssen ausländi-sche Studienbewerber nachweisen?Für die Studiengänge Instrumentale Hauptfächer,Chordirigieren, Dirigieren, Komposition und Kir-chenmusik sowie Bachelor of Music Education(Jazz) und Bachelor of Music (Jazz) gelten folgendeBestimmungen:• Mindestvoraussetzung bis zum Ende der Bewer-bungsfrist: Sprachnachweis mindestens entspre-chend dem Zertifikat „Deutsch” (ZD) bzw. demTestDaF-Ergebnis mit Durchschnitt 3• Voraussetzung bis zur Immatrikulation: Sprach-nachweis entsprechend der Zentralen Mittelstufen-prüfung (ZMP) bzw. dem TestDaF-Ergebnis mitDurchschnitt 4Für die Studiengänge Pädagogische Ausbildung,Schulmusik, Tonmeister und Musiktherapie:

Info Musik 3

Wann sind die Bewerbungsfristen?

Studiengang zum Sommersemester zum Wintersemester_____________________________________________________________________________

Kirchenmusik (A-Prüfung)Künstlerische Ausbildung /Instrumente (außer Orgel

und Orgelimprovisation)* 15.10. - 14.11. 15.03. - 14.04.Künstlerische Ausbildung/ DirigierenKomposition, TonmeisterPädagogische Ausbildung (ehemals DME)_____________________________________________________________________________

Kirchenmusik (B-Prüfung)Künstlerische Ausbildung Orgel und Orgelimprovisation*Künstlerische Ausbildung/ Chordirigieren 15.03. - 14.04.Bachelor of Music Education (Jazz), Bachelor of Music (Jazz),Master of Music (Jazz)Musiktherapie_____________________________________________________________________________

BA Studiengänge mit Kernfach Musik (BA 1; BA 2) 15.03. - 14.04._____________________________________________________________________________

Kirchenmusik (C-Prüfung) (evangelisch bzw. katholisch) bis 28.02.** bis 31.08.*_____________________________________________________________________________

Nachwuchsförderung Musik/Gesang 15.10. - 14.11. 15.03 - 14.04._____________________________________________________________________________

*Für die Zusatzstudiengänge KA Orgel und Orgelimprovisation (Konzertexamen) ist eine Bewerbung auch zum Sommersemester möglich.

**Bitte Bewerbungsunterlagen bei folgender Adresse anfordern:

Kirchenmusik (C-Prüfung) evangelisch: Evangelisches Zentrum Berlin-Brandenburg, Landeskirchenmusikdirektor Dr. Gunter Kennel, Georgen-

kirchstr. 69 – 70, 10249 Berlin, Tel. (030) 24 34 44 73, Fax (030) 24 34 44 72

Kirchenmusik (C-Prüfung) katholisch: Erzbischöfliches Ordinariat, Referat Kirchenmusik, Postfach 561, 14005 Berlin, Tel. (030) 784 30 61,

Fax (030) 784 40 80

Anschluss an den Berufsabschluss,4. künstlerische BegabungNähere Hinweise erhalten Sie bei der AllgemeinenStudienberatung.

Künstlerische Ausbildung / Instrumente

Wie lange dauert das Studium?Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester, bei demHauptfach Klavier 10 Semester.

Wie ist das Studium aufgebaut und welchenAbschluss erhält man?Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium vonvier Semestern und wird mit der Diplomvorprüfungabgeschlossen, die ersten beiden Semester geltenals Probesemester. Das Hauptstudium dauert vierSemester, bei Hauptfach Klavier sechs Semester, undschließt mit der Diplomprüfung ab. Siehe Tabelle.

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen fürdiesen Studiengang?• Die Zulassung zum Studium setzt eine besonderekünstlerische Begabung voraus, die bei einer Auf-nahmeprüfung unter Beweis gestellt werden muss.• Zahlung in Höhe von 30,-- Euro als Entgelt fürdie Durchführung des Bewerbungs- und Zulas-sungsverfahrens. Eine Rückzahlung des Entgeltesist auch bei Rücknahme der Bewerbung ausge-schlossen.

Wie und mit welchen Unterlagen muss mansich bewerben?Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unter-

lagen einzureichen:• Zulassungsantrag (Anlage)• ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Anga-ben über den bisherigen Ausbildungsgang enthält,• unbeglaubigte Fotokopie des letzten Schulzeug-nisses (Originale oder beglaubigte Kopien sind erstzur Immatrikulation vorzulegen),• ggf. Nachweise bisheriger Studien- und Prüfungs-leistungen• Kontoauszug über ein Entgelt in Höhe von 30,00EUR für die Bearbeitung der Bewerbung.Bitte überweisen Sie das Geld wie folgt:Empfänger: Kasse der Technischen Universität Ber-lin, Kontonummer 8841015046, Bankleitzahl10090000 (Berliner Volksbank), Verwendungs-zweck 35/01036 - Entgelt Zugangsprüfung Musik.Bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzlich:Internationale Banknummer IBAN DE 72100 90000 884 101 50 46BIC/SWIFT-Code BE VO DE BBBankspesen OUR Regelung (Auftraggeber über-nimmt alle anfallenden Entgelte)Hinweis: Alle Gebühren sind von der Bewerberin/dem Bewerber zu tragen - der Betrag von 30, 00EUR muss vollständig dem o.g. Konto gutgeschrie-ben werden, sonst wird die Bewerbung nicht ak-zeptiert.• nur für ausländische Studienbewerber: Nachweisder deutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3)Bewerber aus der VR China müssen außerdem eineBescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS)in Peking (siehe Adressenanhang) über die Echtheitder vorgelegten Dokumente (Schul-/ Hochschul-zeugnisse) im Original einreichen.

Wo muss man sich bewerben?Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Siebitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebeneAdresse.

Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wiegestalten sie sich?Die Zugangsprüfung findet in der Regel am Endeder Vorlesungszeit für das folgende Semester statt,d.h. Ende Januar bis Mitte Februar für das Sommersemester und Ende Juni bis Mitte Juli fürdas Wintersemester. Das Immatrikulations- undPrüfungsamt versendet mit der Einladung zur Zu-lassungsprüfung einen Vordruck, auf dem das Pro-gramm sowie der eventuelle Wunsch nach Klavier-begleitung angegeben werden sollen.Die Zugangsprüfung für alle instrumentalen Haupt-fächer besteht aus folgenden Einzelprüfungen:1. Vortrag von drei Werken unterschiedlicher Stil-richtungen, die in der Regel vollständig vorbereitetsein müssen; Genaueres finden Sie in den Aufnah-mebedingungen der einzelnen Instrumenten-gruppen (Empfehlungen zum Schwierigkeitsgrad)2. Vomblattspiel;3. Musiktheorie (Tonsatz und Gehörbildung); Dau-er: etwa eine Stunde; schriftlich: Erkennen und Bestimmen von Intervallen, Dreiklängen, Sept-akkorden und deren Umkehrungen, Kadenzen so-wie Melodien und freien Tonfolgen; vorausgesetztwird die Kenntnis der allgemeinen Musiklehre. Das Ergebnis der musiktheoretischen Prüfung in den

4 Info Musik

Hauptfach Klavier1. Hauptfach Klavier

(Einzelunterricht)10 Sem, je 1,5 SWS

2. Pflichtfach Klavier (Einzelunterricht)entfällt

3. Musiktheoriea) Tonsatz(Gruppenunterricht/Seminar)6 Sem, je 1 SWSb) Gehörbildung (Gruppenunterricht)6 Sem, je 1 SWS

4. Formenlehre (Vorlesung)4 Sem, je 2 SWS

5. Musikgeschichte (Vorlesung)4 Sem, je 2 SWS

6. Instrumentenkunde(Gruppenunterricht)2 Sem, je 1 SWS

7. Kammermusik (Gruppenunterricht)8 Sem, je 0,5 SWS

8. Orchesterspielentfällt, stattdessen

9. Hochschulchor6 Sem, je 2 SWS

Andere Hauptfächer1. Instrumentales Hauptfach

(Einzelunterricht)8 Sem, je 1,5 SWS

2. Pflichtfach Klavier (Einzelunterricht)4 Sem, je 0,75 SWS

3. Musiktheoriea) Tonsatz(Gruppenunterricht/Seminar)6 Sem, je 1 SWSb) Gehörbildung (Gruppenunterricht)6 Sem, je 1 SWSc) Musikalische Analyse2 Sem, je 2 SWS

4. Formenlehre (Vorlesung)4 Sem, je 2 SWS

5. Musikgeschichte (Vorlesung)4 Sem, je 2 SWS

6. Instrumentenkunde(Gruppenunterricht)2 Sem, je 1 SWS

7. Kammermusik (Gruppenunterricht)6 Sem, je 0,5 SWS

8. Orchesterspiel (Gruppenunterricht)8 Sem, je 6 SWS

9. Hochschulchor (Gruppenunterricht)6 Sem, je 2 SWS

Satz beinhalten. Dauer der Prüfung: ca. 15 MinutenViola:1. ein Konzert (1. Satz),2. drei Sätze aus einer Bach-Suite BWV 1007-1012, o.ä.,3. eine Etüde,4. ein Stück freier Wahl.Das Prüfungsprogramm muss einen langsamenSatz beinhalten. Dauer der Prüfung: ca. 15 MinutenVioloncello:Unter den vorzubereitenden Werken drei Sätze ei-ner Solosuite von J.S. Bach, ein Konzert oder eineSonate im Schwierigkeitsgrad der Konzerte vonBoccerini, Saint-Saens oder Lalo, eine Etüde vonDuport oder Popper.Kontrabass:Unter den vorzubereitenden Werken eine Sonatevon De Fesch oder ein anderes Werk von minde-stens ähnlichem Schwierigkeitsgrad.Gitarre:Unter den vorzubereitenden Werken ein größeresWerk freier Wahl aus dem 19. oder 20. Jahrhundertsowie ein oder mehrere Sätze einer Suite von J.S.Bach, eine technisch anspruchsvolle Etüde (etwaVilla-Lobos, Dodgson, Coste, op. 38, oder Sor).Dauer der Zugangsprüfung: ca. 30 Minuten.Harfe:Unter den vorzubereitenden Werken eine Sonatinemittlerer Schwierigkeit aus der Sammlung „Siebenprogressive Sonatinen für Harfe“ von F. J. Nader-mann, wahlweise die Sonate für Harfe von J.L. Dus-sek; ein weiteres Solostück nach freier Wahl ausdem klassischen oder romantischen Repertoire.

• Bereich: TasteninstrumenteKlavier:Unter den drei vorzubereitenden Werken soll einesvon J. S. Bach (aus dem Wohltemperierten Klavieroder aus einem der Suiten-Werke) und eines ausder Klassik gewählt werden.Cembalo und/oder andere historische Tasteninstru-mente (Clavichord oder Hammerklavier):Unter folgenden Werken soll gewählt werden: Pa-vane, Fantasien, Liedvariationen, Präludium vonBull, Byrd, Phillips, Farnaby, Toccata, Canzone oderCapriccio von Frescobaldi, Sonata von D. Scarlatti,Ordre von Couperin (teilweise), Franz. Suite, Tocca-ta, Präludium und Fuge, Sinfonia von J. S. Bach, Su-ite von G. F. Händel, Preußische Sonate von C. Ph.E. Bach.Orgel:a) Orgel: Unter den vorzubereitenden drei größerenOrgelwerken verschiedener Epochen eines von J. S.Bach (im Schwierigkeitsgrad des Präludiums undder Fuge in D-Dur von Buxtehude, der Fantasie undFuge in g-Moll von Bach oder der Sonate in A-Durvon Mendelssohn); vom-Blatt-Spiel im Schwierig-keitsgrad leichter Choralbearbeitung von Scheide-mann.b) Klavier: Unter den vorzubereitenden drei größe-ren Werken verschiedener Epochen eines aus derRomantik (im Schwierigkeitsgrad des Wohltempe-rierten Klaviers von Bach, der Sonate a-Moll vonMozart oder des Intermezzos b-Moll von Brahms);Vomblattspiel im Schwierigkeitsgrad einer früh-klassischen Sonate.

Teilprüfungen Tonsatz und Gehörbildung muss min-destens ausreichend sein.4. Klavier; Dauer: etwa 10 Minuten; Stücke leichtenSchwierigkeitsgrades, wie z.B. J.S. Bach „Noten-büchlein für Anna Magdalena“ oder R. Schumann„Album für die Jugend“.Die praktische Zugangsprüfung dauert in der Regel15-20 Minuten.

Orientierung und Empfehlungzum Schwierigkeitsgrad

• Bereich: Blas- und sonstige Orchesterinstrumenteeinschließlich SchlagzeugFlöte:Eines der drei vollständig vorzubereitenden Werkemuss ein Konzert sein (z. B. Mozart, Stamitz, Rein-ecke).Blockflöte:Vorzubereiten sind Werke aus mindestens drei Stil-richtungen (Frühbarock, Hochbarock und Avant-garde).Oboe:Eines der drei vorzubereitenden Werke muss einKonzert sein (z. B. Mozart, Lebrun o. a.).Klarinette:Eines der drei vorzubereitenden Werke muss einKonzert sein (z. B. Mozart, Weber o. a.).Fagott:Eines der drei vorzubereitenden Werke muss einKonzert sein (z. B. Mozart, Weber o. a.).Trompete:Unter den vorzubereitenden Werken ein Stück nachfreier Wahl im Schwierigkeitsgrad eines Konzertsvon H.F. Hummel oder einer Sonate von Hindemith.Posaune:Unter den vorzubereitenden Werken ein Konzert fürPosaune mit Klavierbegleitung, wie z.B. ConcertinoB-Dur von E. Sachse, Konzert B-Dur von F. Gräfe oderArie-Andante, Allegro, Moderato von E. Paudert.Saxofon:Eines der drei vorzubereitenden Werke muss einKonzert sein (z. B. Glasunow, Milhaud).Horn:Unter den vorzubereitenden Werken ein Werk ausder klassischen Epoche (Mozart, Haydn) oder einesder beiden Hornkonzerte von R. Strauss.Tuba:Vortrag von zwei Stücken nach eigener Wahl.Pauke und Schlagzeug:Geprüft wird der Ausbildungsstand an den Pauken,der kleinen Trommel und einem der Mallet-Instru-mente (Vibrafon, Xylofon, Marimbafon).

• Bereich Saiteninstrumente:Violine:1. ein erster Satz aus einem Violinkonzert imSchwierigkeitsgrad von Kreutzer, Rode, Viotti, Beriot(oder höher),2.ein Satz einer Sonate für Violine und Klavier(oder Cembalo) im Schwierigkeitsgrad von Händel,Bach oder Mozart,3. eine Etüde mittlerer Schwierigkeit von Kreutzer,Fiorillo, Rode o.ä.,4. ein Werk freier Wahl.Das Prüfungsprogramm muss einen langsamen

Info Musik 5

Orgelimprovisation:1. Harmonisation und Transposition von gegebenenMelodien (ad hoc) 2. Polyphone zwei- und dreistimmige Improvisationim strengen Satz (Barockstil), mit Vorbereitung 3. Improvisation mit romantischen Stilmitteln (Can-tabile, Fantasie o.ä.), mit Vorbereitung 4. Freie Improvisation über ein gegebenes Thema(ad hoc) Nähere Informationen zum Hauptfach Orgel-improvisation erhalten Sie in der AllgemeinenStudienberatung.

Was müssen Absolventinnen und Absolven-ten anderer Musik-Studiengänge bei einemErgänzungsstudium beachten?Für Absolventinnen und Absolventen der Studien-gänge Tonmeister, Kirchenmusik, Komposition, Diri-gieren und Korrepetition, Diplom-Musikerziehungsowie Schulmusik besteht die Möglichkeit, einHauptstudium für die kuenstlerische Ausbildung /Instrumente in ihrem Instrumentalfach anzuschlie-ßen. Voraussetzung sind das Bestehen der Zu-gangsprüfung mit einem Leistungsstand, der demin der Diplom-Vorprüfung verlangten entspricht,sowie der Nachweis einer viersemestrigen Mitwir-kung in einem Hochschulorchester. Fehlende Stu-dienleistungen in Kammermusik müssen im Ergän-zungsstudium nachgeholt werden. Über dieAnerkennung von Studien- und Prüfungsleistungenin den Pflichtfächern aus dem vorangegangenenStudium entscheidet auf Antrag der Prüfungs-ausschuss im Einvernehmen mit der Zulassungs-kommission und dem Dekan.

Orientierung und Empfehlungen zumSchwierigkeitsgrad für das Ergänzungsstu-dium/Hauptstudium (beispielhaft)

Hauptfach Violine:1. ein Konzert von Mozart oder Haydn(C- oder A-Dur)2. ein modernes Stück(keine „klassische Moderne“!)3. ein virtuoses Stück - incl. der Capricen von Pag-anini und Wieniawski4. ein Stück freier Wahl aus einer anderen Epoche5. VomblattspielDauer der Prüfung: ca. 15-20 Minuten. Alle Stückemüssen vollständig vorbereitet sein.

Hauptfach Viola:1. ein klassisches Konzert (1.und 2.Satz)2. eine romantische Sonate3. eine Konzertetüde bzw. Caprice4. ein modernes bzw. zeitgenössisches StückDauer der Prüfung: ca. 15-20 Minuten. Alle Stückeunter 2.-4. müssen vollständig vorbereitet sein.

Was muss man bei einem Hochschul- bzw.Studiengangwechsel beachten?Bei einem Hochschul- bzw. Studiengangwechselgelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen undBewerbungsfristen wie für Erststudierende. EineMeldung zur Diplomprüfung oder zum Konzertexa-men kann erst nach einem Studium von minde-stens zwei Semestern an der Universität der KünsteBerlin erfolgen.

Einzelheiten zur Anerkennung von Studienzeiten,Studien- und Prüfungsleistungen regelt die Prü-fungsordnung für den Studiengang Musik-Instru-mentale Hauptfächer - in der jeweils geltendenFassung. Über eine Anerkennung wird grundsätz-lich erst nach erfolgter Zulassung entschieden.Liegen bereits an einer anderen Hochschule erwor-bene, vergleichbare Abschluss- oder Zwischenprü-fungszeugnisse vor, kann von der theoretischen Zu-gangsprüfung (Tonsatz und Gehörbildung) befreitwerden. Werden Studienzeiten, Studien- oder Prü-fungsleistungen nur teilweise oder gar nicht aner-kannt, bestimmt der Prüfungsausschuss im Einver-nehmen mit der Zulassungskommission und demDekan die nachzuholenden Leistungen nach Anhö-rung eines zuständigen Fachvertreters und setzt diedafür erforderliche Studienzeit fest.

Wo sind die Studienorte?Fasanenstrasse 1B (Fa), Berlin-CharlottenburgBundesallee 1-12 (Bu), Berlin-WilmersdorfMierendorffstr. 28-30 (Mie), Berlin-CharlottenburgHardenbergstr. 41 (Ha-Mu), Berlin-Charlottenburg

Künstlerische Ausbildung/ Zusatzstudium(Konzertexamen)

Wie lange dauert das Studium?Die Regelstudienzeit für das Zusatzstudium beträgtvier Semester.

Wie ist das Studium aufgebaut und welchenAbschluss erhält man?Das Studium bietet die Möglichkeit, sich intensivdem Hauptfach zu widmen, pro Woche sind 90 Mi-nuten Einzelunterricht angesetzt. Zusätzlich könnenein instrumentales oder musiktheoretisches Neben-fach eigener Wahl im Umfang von 60 Minuten Ein-zelunterricht belegt werden.Das Studium wird mit dem Konzertexamen abge-schlossen.

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen fürdiesen Studiengang und wie kann man sichbewerben?Voraussetzung für die Zulassung zum Zusatzstu-dium ist die mit „sehr gut“ bestandene Diplomprü-fung an der UdK Berlin. Auf Antrag des Absolventenund auf Empfehlung des Hauptfachlehrers sowiedurch Entscheidung der Diplomprüfungs-Kommission kann sich das Zusatzstudium anschlie-ßen.Wurde die Diplomprüfung oder eine vergleichbareAbschlussprüfung nicht an der UdK abgelegt, ent-scheidet die Diplom-Prüfungskommission in einerbesonderen Zulassungsprüfung, die etwa den An-forderungen der Diplomprüfung entspricht, unterBerücksichtigung der Prüfungsergebnisse aus demvorangegangenen Studium über die Zulassung zumZusatzstudium. In diesem Fall ist eine reguläre Be-werbung mit Zulassungsantrag und allen Unterla-gen innerhalb der Bewerbungsfristen notwendig(siehe Infoabschnitt “Künstlerische Ausbildung / In-strumente”). Entsprechendes gilt für bereits exma-trikulierte Absolventen des Studiengangs der UdK.

6 Info Musik

Obwohl es für Korrepetition keine gültige Studien-und Prüfungsordnung gibt, ist ein Studium in Ver-bindung mit dem Studiengang Dirigieren möglich.

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen fürdiesen Studiengang?Die Zulassung zum Studium setzt eine besonderekünstlerische Begabung voraus.• Zahlung in Höhe von 30,-- Euro als Entgelt fürdie Durchführung des Bewerbungs- und Zulas-sungsverfahrens. Eine Rückzahlung des Entgeltesist auch bei Rücknahme der Bewerbung ausge-schlossen.

Wie und mit welchen Unterlagen muss mansich bewerben?Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unter-lagen einzureichen:• Zulassungsantrag (Anlage)• ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Anga-ben über den bisherigen Ausbildungsgang enthält,• unbeglaubigte Fotokopie des letzten Schulzeug-nisses (Originale oder beglaubigte Kopien sind erstzur Immatrikulation vorzulegen),• ggf. Nachweise bisheriger Studien- und Prüfungs-leistungen• Kontoauszug über ein Entgelt in Höhe von 30,00EUR für die Bearbeitung der Bewerbung.Bitte überweisen Sie das Geld wie folgt:Empfänger: Kasse der Technischen Universität Ber-lin, Kontonummer 8841015046, Bankleitzahl10090000 (Berliner Volksbank), Verwendungs-zweck 35/01036 - Entgelt Zugangsprüfung Musik.Bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzlich:Internationale Banknummer IBAN DE 72100 90000 884 101 50 46BIC/SWIFT-Code BE VO DE BBBankspesen OUR Regelung (Auftraggeber über-nimmt alle anfallenden Entgelte)Hinweis: Alle Gebühren sind von der Bewerberin/dem Bewerber zu tragen - der Betrag von 30, 00EUR muss vollständig dem o.g. Konto gutgeschrie-ben werden, sonst wird die Bewerbung nicht ak-zeptiert.• nur für ausländische Studienbewerber: Nachweisder deutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3)Bewerber aus der VR China müssen außerdem eineBescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS)in Peking (siehe Adressenanhang) über die Echtheitder vorgelegten Dokumente (Schul-/ Hochschul-zeugnisse) im Original einreichen.

Wo muss man sich bewerben?Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Siebitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebeneAdresse.

Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wiegestalten sie sich?Die Prüfungen finden in der Regel Anfang bis MitteFebruar für das Sommersemester und Anfang bisMitte Juli für das Wintersemester statt.

Anforderungen in der Zugangsprüfung1. SchriftlichTonsatzklausur (Dauer etwa drei Stunden): Anferti-gung eines mehrstimmigen Volksliedsatzes, Anferti-

Orientierung und Empfehlungen zumSchwierigkeitsgrad für die Zugangsprüfung

Hauptfach Violine:1. ein Konzert der klassisch-romantischen Literaturab Beethoven sowie der Moderne2. eine Solosonate von Bach oder eine barocke So-losonate kombiniert mit einer Cembalosonate vonBach3. eine große Sonate der klassisch-romantischen Li-teratur mit Klavier4. ein kürzeres virtuoses Werk5. eine Paganini-Caprice6. ein „modernes“ Werk(keine „klassische“ Moderne)Dauer der Prüfung: ca. 45-60 Minuten. Alle Stückemüssen vollständig vorbereitet sein.

Hauptfach Viola:1. ein großes Konzert2. eine große Sonate mit Klavier3. eine Solosonate von Hindemith, Reger oder Bach4. eine Konzertetüde bzw. CapriceDauer der Prüfung: ca. 45-60 Minuten. Alle Stückemüssen vollständig vorbereitet sein.

Hauptfach Klavier:Bach: 3 Präl. u. Fugen aus dem WohltemperiertenKlavier oder ein größeres Werk; eine klassische So-nate; ein Werk der Romantik; ein Werk der klassi-schen Moderne oder Impressionismus; eine Etüdevon Chopin; ein Satz eines Klavierkonzertes und ei-ne moderne Komposition (nach 1950). Dieses Pro-gramm entspricht dem Diplom-Prüfungsprogramm.Bei der Zulassungsprüfung wählt die Kommissionaus den genannten Werken aus.

Künstlerische Ausbildung /Dirigieren

Wie lange dauert das Studium?Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester.

Wie ist das Studium aufgebaut und welchenAbschluss erhält man? Das Studium gliedert sich in ein jeweils vierseme-striges Grund- und Hauptstudium. Die ersten bei-den Semester des Grundstudiums gelten als Probe-semester. Das Grundstudium wird mit derDiplomvorprüfung, das Hauptstudium mit der Di-plomprüfung abgeschlossen.

HauptfächerDirigieren (8 Semester, 6 Semesterwochenstun-den/SWS) und Klavier (8 Semester/1,75 SWS)Nebenfächer:Streich- und Blasinstrument und Schlagzeug (je-weils 2 Semester/0,5 SWS)Pflichtfächer:Musiktheorie (8 Sem./3 SWS), Musikgeschichte (6 Sem./1,5-2 SWS), Partiturspiel (8 Sem./1 SWS),Instrumentation (4 Sem./1 SWS), Gesang(4 Sem./0,75 SWS), Italienisch (4 Sem./1 SWS),Chorleitung (4 Sem./2 SWS), Chorsingen (4 Sem./2SWS), Korrepetition (4 Sem./1,5 SWS)

Info Musik 7

gung einer Instrumentation, z.B. eines Chorals fürtransponierende Instrumente (A-Klarinette, Eng-lischhorn, Viola, Tuba in B), Anfertigung eines Parti-cells aus einer Partitur, kurze harmonische Analyse;eine einstündige Gehörklausur: ein rhythmisches,ein einstimmiges, ein zweistimmig polyphones undein vierstimmig harmonisches Diktat;

2. mündlich-praktisch (Dauer etwa 1 Stunde):• Klavierspiel je eines mittelschweren Werkes ausder Zeit des Barock, der Klassik, der Romantik oderder Moderne (ca. 10-15 Minuten insgesamt) nacheigener Wahl• Vomblattspiel von Opernklavierauszügen• Partiturspiel von (ca. drei) Orchesterwerken vomBlatt• Gehörprüfung (Intervalle, Akkorde und ihre Um-kehrungen, Modulation, Rhythmen)Dirigieren zweier Pflichtwerke, die vier Wochen vorder Prüfung mitgeteilt werden (Realisation an zweiKlavieren)

Was muss man bei einem Hochschul- bzw.Studiengangwechsel beachten?Es gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungenund Bewerbungsfristen wie für Erststudierende. Ei-ne Meldung zur Diplomprüfung kann erst nach ei-nem mindestens zweisemestrigen Musikstudium ander UdK Berlin erfolgen. Studienzeiten, Studien-und Prüfungsleistungen in Haupt- und Nebenfä-chern an vergleichbaren Musikhochschulen werdennach Anhörung eines zuständigen Fachvertretersanerkannt, soweit sie nach Art, Inhalt und Umfanggleichwertig sind.Wurde bereits an einer anderen Hochschule einevergleichbare Abschluss- oder Zwischenprüfung ab-solviert, so ist eine Befreiung von der theoretischenZugangsprüfung möglich.Eine Anerkennung bzw. Befreiung ist in folgendenFächern möglich: Gehörbildung, Musikgeschichte,Tonsatz, Formenlehre, Harmonielehre und Analyse,Gesang, Generalbass -Spiel, Italienisch.

Wo sind die Studienorte ?Fasanenstrasse 1B, (Fa), Berlin-CharlottenburgHardenbergstr. 41, (Ha-Mu), Berlin-CharlottenburgBundesallee 1-12, (Bu), Berlin-Wilmersdorf

Künstlerische Ausbildung /Chordirigieren(Ergänzungsstudium)

Wie lange dauert das Studium? Die Regelstudienzeit des Ergänzungsstudiums dau-ert vier Semester.

Wie ist das Studium aufgebaut und welchenAbschluss erhält man?Inhalt des Studiums ist die Vermittlung künstle-risch-technischen Könnens, der Interpretationsfä-higkeit, des Stilempfindens und des gestalterischenVermögens durch den Vortrag selbstständig erar-beiteter Werke.

Hauptfächer:Chordirigieren: 4 Semester, je 4 SWS Gruppen-unterricht und 2 Sem, je 1,5 SWS Einzelunterricht,

Partiturspiel und Korrepitition jeweils 4 Sem, je0,75 SWS

Pflichtfächer:UdK-Chor: 4 Sem, je 2 SWS,Orchesterleitung: 4 Sem, je 1,5 SWS,Gesang: 4 Sem, je 0,75 SWS,Chorische Stimmbildung: 4 Sem, je 0,5 SWS,Musiktheorie/Chorliteraturkunde: 4 Sem, je 1 SWS

Nebenfach:Italienisch: 4 Sem, je 1 SWSDas Studium wird mit einem Diplom abgeschlossen.

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen fürdiesen Studiengang?Die Zulassung zum Ergänzungsstudiengang Chordi-rigieren setzt voraus:• eine besondere künstlerische Begabung;• einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung fürdie Schulmusik, des Studiums Kirchenmusik, Di-plom-Musikerziehung mit dem zusätzlichen Haupt-fach Chor- und Ensembleleitung oder eines ver-gleichbaren Studiums, sofern das Fach Chorleitungim Umfang von in der Regel vier Semestern stu-diert und mit der Mindestbeurteilung „gut“ be-standen wurde.• Zahlung in Höhe von 30,-- Euro als Entgelt fürdie Durchführung des Bewerbungs- und Zulas-sungsverfahrens. Eine Rückzahlung des Entgeltesist auch bei Rücknahme der Bewerbung ausge-schlossen.

Wie und mit welchen Unterlagen muss mansich bewerben?Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unter-lagen einzureichen:• Zulassungsantrag (Anlage)• ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Anga-ben über den bisherigen Ausbildungsgang enthält,• unbeglaubigte Fotokopie des letzten Schulzeug-nisses (Originale oder beglaubigte Kopien sind erstzur Immatrikulation vorzulegen)• eine Fotokopie des Zeugnisses über den Ab-schluss der vorangegangenen Ausbildung gemäßden Zugangsvoraussetzungen • Kontoauszug über ein Entgelt in Höhe von 30,00EUR für die Bearbeitung der Bewerbung.Bitte überweisen Sie das Geld wie folgt:Empfänger: Kasse der Technischen Universität Ber-lin, Kontonummer 8841015046, Bankleitzahl10090000 (Berliner Volksbank), Verwendungs-zweck 35/01036 - Entgelt Zugangsprüfung Musik.Bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzlich:Internationale Banknummer IBAN DE 72100 90000 884 101 50 46BIC/SWIFT-Code BE VO DE BBBankspesen OUR Regelung (Auftraggeber über-nimmt alle anfallenden Entgelte)Hinweis: Alle Gebühren sind von der Bewerberin/dem Bewerber zu tragen - der Betrag von 30, 00EUR muss vollständig dem o.g. Konto gutgeschrie-ben werden, sonst wird die Bewerbung nicht ak-zeptiert.• nur für ausländische Studienbewerber: Nachweisder deutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3)Bewerber aus der VR China müssen außerdem eineBescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS)

8 Info Musik

ge aus einem klassischen Klavierauszug und einerPartitur mit transponierenden Instrumenten (z.B.Mozart-Requiem).Werden diese Anforderungen erfolgreich absolviert,erfolgt die Zulassung zum dritten Abschnitt der Zu-gangsprüfung.3. Abschnitt:Prüfung im Fach Dirigieren mit Chor (ca. 15 Minu-ten): Die Aufgabenstellung wird dem Bewerberacht Tage vorher mitgeteilt (Schwierigkeitsgrad:J.Brahms, op.62 - Waldesnacht; H.Schütz - Matthäus-Passion).

Wo sind die Studienorte?Fasanenstrasse 1B,(Fa), Berlin-CharlottenburgHardenbergstr. 41, (Ha-Mu), Berlin-Charlottenburg Bundesallee 1-12, (Bu), Berlin-Wilmersdorf

Komposition

Wie lange dauert das Studium?Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester, ggf.kann sich ein viersemestriges Zusatzstudium an-schließen.

Wie ist das Studium aufgebaut und welchenAbschluss erhält man?Das Grundstudium dauert 4 Semester, wobei dieersten beiden Semester als Probesemester gelten,an deren Ende gegebenenfalls bei nicht ausrei-chenden Studienleistungen eine Leistungsüberprü-fung über die Berechtigung zum Weiterstudiumentscheidet. Die Diplomvorprüfung schließt dasGrundstudium ab.Das Hauptstudium dauert vier Semester. Die Di-plomprüfung wird anschließend innerhalb dernächsten sechs Monate, dem Prüfungssemester,abgelegt.Ein Zusatzstudium von in der Regel vier Semesternkann sich anschließen. Voraussetzung hierfür ist ei-ne außergewöhnliche kompositorische Leistung.Die Diplomprüfung muss mit „sehr gut“ bestandenworden sein.Das reguläre Studium wird mit dem Diplom abge-schlossen, das Zusatzstudium wird mit dem Mei-sterschüler-Examen abgeschlossen.Pflichtfächer sind:

Komposition u. Tonsatz:jeweils 8 Semester (1,5 SWS)

Instrumentation, Gehörbildung und Dirigieren:jeweils 4 Semester (1 SWS)

Musikgeschichte, Formenlehre:jeweils 4 Semester (1,5 SWS)

Partiturspiel: 4 Semester (0,5 SWS)Klavier: 4 Semester (0,75 SWS)Studiotechnik: 3 Semester (2 SWS)Hochschulchor: 6 Semester (2 SWS) Instrumentenkunde:2 Semester (1 SWS)

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen fürdiesen Studiengang?Die Zulassung zum Studium setzt eine besonderekünstlerische Begabung voraus.

in Peking (siehe Adressenanhang) über die Echtheitder vorgelegten Dokumente (Schul-/ Hochschul-zeugnisse) im Original einreichen.

Wo muss man sich bewerben?Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Siebitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebeneAdresse.

Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wiegestalten sie sich?Die Zugangsprüfung findet in der Regel Ende Ju-ni/Anfang Juli für das folgende Wintersemesterstatt.Sie besteht aus drei Abschnitten.

1. Abschnitt:Prüfung in den Fächern Musiktheorie/Gehörbildungund Künstlerisches Klavierspiel mit folgenden An-forderungen:Musiktheorie/Gehörbildung:• schriftlicher Teil (ca. 45 Minuten): Harmonisiereneiner gegebenen Melodie; ein- und mehrstimmigesMusikdiktat; Nachschreiben von Akkorden• mündlich-praktischer Teil (ca. 45 Minuten): Be-herrschung der allgemeinen Musiklehre und derHarmonielehre; Grundbegriffe der Formenlehre, Ge-neralbass-Spiel; Erfassen von Intervallen,Akkorden, Rhythmen; Nachsingen einer Melodie,Improvisieren einer Volkslied-Klavierbegleitung oder Choralharmonisierung; Kenntnis der Transposi-tion der BlasinstrumenteKünstlerisches Klavierspiel:Vortrag je eines mittelschweren Werkes der vor-klassischen, romantischen und neueren Literatur(ca. 15 Minuten).Werden diese Anforderungen erfolgreich absolviert,erfolgt die Zulassung zum zweiten Abschnitt derZugangsprüfung. Dies gilt auch für diejenigen, dieim vorangegangenen Studium Musiktheorie/Gehör-bildung mindestens mit der Bewertung „gut“ so-wie Künstlerisches Klavierspiel als Hauptfach be-legt und mindestens mit der Bewertung„befriedigend“ abgeschlossen haben; sie brauchensich der Prüfung im jeweiligen Fach zu Abschnitt 1nicht zu unterziehen.2. Abschnitt:Prüfung in den Fächern Singen, Dirigieren am Kla-vier und Partitur- und Klavierauszugsspiel mit fol-genden Anforderungen:Singen (ca. 10 Minuten): Singen einer einfachenArie aus Oper oder Oratorium, die der eigenenStimmlage entspricht. Der Bewerber begleitet sichselbst am Klavier; Vomblattsingen einer schwieri-gen Chorstimme (z.B. Reger, op. 110,1).Dirigieren am Klavier (ca. 10 Minuten): ein selbstgewähltes accompagnato-Rezitativ aus einem klas-sischen Oratorium (z.B. J. Haydn - Die Schöpfung).Hierbei ist während des Dirigierens der Gesangs-part selbst zu sprechen oder zu singen. Für den Or-chesterpart am Klavier muss eine Pianistin oder einPianist mitgebracht werden.Partitur- und Klavierauszugspiel (ca. 10 Minuten):Vomblattspiel eines Chorstückes in neuen Schlüsseln (z.B. A. Bruckner - Ave Maria) und altenSchlüsseln (Bach-Choral) sowie einer kurzen Passa-

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• Zahlung in Höhe von 30,-- Euro als Entgelt fürdie Durchführung des Bewerbungs- und Zulas-sungsverfahrens. Eine Rückzahlung des Entgeltesist auch bei Rücknahme der Bewerbung ausge-schlossen.

Wie und mit welchen Unterlagen muss mansich bewerben?Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unter-lagen einzureichen:• Zulassungsantrag (Anlage)• ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Anga-ben über den bisherigen Ausbildungsgang enthält,• unbeglaubigte Fotokopie des letzten Schulzeug-nisses (Originale oder beglaubigte Kopien sind erstzur Immatrikulation vorzulegen),• ggf. Nachweise bisheriger Studien- und Prüfungs-leistungen• Kontoauszug über ein Entgelt in Höhe von 30,00EUR für die Bearbeitung der Bewerbung.Bitte überweisen Sie das Geld wie folgt:Empfänger: Kasse der Technischen Universität Ber-lin, Kontonummer 8841015046, Bankleitzahl10090000 (Berliner Volksbank), Verwendungs-zweck 35/01036 - Entgelt Zugangsprüfung Musik.Bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzlich:Internationale Banknummer IBAN DE 72100 90000 884 101 50 46BIC/SWIFT-Code BE VO DE BBBankspesen OUR Regelung (Auftraggeber über-nimmt alle anfallenden Entgelte)Hinweis: Alle Gebühren sind von der Bewerberin/dem Bewerber zu tragen - der Betrag von 30, 00EUR muss vollständig dem o.g. Konto gutgeschrie-ben werden, sonst wird die Bewerbung nicht ak-zeptiert.• nur für ausländische Studienbewerber: Nachweisder deutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3)Bewerber aus der VR China müssen außerdem eineBescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS)in Peking (siehe Adressenanhang) über die Echtheitder vorgelegten Dokumente (Schul-/ Hochschul-zeugnisse) im Original einreichen.

Bitte bei der Bewerbung keine Tonbänder einsenden.

Wo muss man sich bewerben?Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Siebitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebeneAdresse.

Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wiegestalten sie sich?Die Zugangsprüfung findet in der Regel am Endeder Vorlesungszeit für das folgende Semester statt,d.h. Anfang bis Mitte Februar für das Sommerse-mester und Anfang bis Mitte Juli für das Winterse-mester.Anforderungen in der Zugangsprüfung:1. schriftlicher Teil (dreistündige Klausur):• dreistimmiger Kontrapunkt (eine Stimme ge-mischte Werte),• Generalbass (Bach/Schemelli),• vierstimmiger Liedsatz,• Erweiterung eines gegebenen musikalischen Ge-dankens auf ca. 16 Takte im freien Stil;

2. mündlich-praktischer Teil:• Vorlage von mindestens drei eigenen Kompositio-nen in verschiedener Besetzung,• Prüfung des Gehörs (Intervalle, Akkorde, Rhyth-men etc.),• Vortrag einer kurzen mittelschweren Komposition(Klassik bis zeitgenössische Literatur) auf dem Kla-vier oder einem anderen Soloinstrument. Bei überragender kompositorischer Leistung kann vonder instrumentalen Prüfung abgesehen werden. DieZulassungskommissionen können Werke auch teilweise anhören.

Was ist bei einem Hochschul- bzw. Studien-gangwechsel zu beachten?Es gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungenund Bewerbungsfristen wie für Erststudierende. Ei-ne Meldung zur Diplomprüfung oder zum Meister-schülerexamen kann erst nach einem mindestenszweisemestrigen Musikstudium an der Universitätder Künste Berlin erfolgen.Einzelheiten zur Anerkennung von Studienzeiten,Studien- und Prüfungsleistungen regelt die Prü-fungsordnung für den Studiengang Musik - Haupt-fach Komposition - in der jeweils geltenden Fassung. Über eine Anerkennung wird grundsätz-lich erst nach erfolgter Zulassung entschieden.

Wo sind die Studienorte?Fasanenstrasse 1B, (Fa), Berlin-CharlottenburgHardenbergstr. 41, (Ha-Mu), Berlin-CharlottenburgBundesallee 1-12, (Bu), Berlin-Wilmersdorf

Kirchenmusik(B-Prüfung und C-Prüfung)

Wie lange dauert das Studium?Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester bis zurB-Prüfung, das Studium im C-Seminar umfasst vierSemester.

Wie ist das Studium aufgebaut und welchenAbschluss erhält man?B-Prüfung:Das Studium gliedert sich in ein Grund- und ein

Hauptstudium. Das Grundstudium, dessen erstebeide Semester als Probesemester gelten, umfasstvier Semester und wird durch die Diplom-Vorprü-fung abgeschlossen. Das Hauptstudium umfasst inder Regel vier Semester und führt zur Diplomprü-fung (B) für evangelische bzw. katholische Kirchen-musiker als erstem berufsqualifizierenden Ab-schluss. Ein zur Diplomprüfung (A) führendesErgänzungsstudium kann sich anschließen (weitereInformationen siehe Abschnitt Kirchenmusik - A-Prüfung-).Pflichtfächer sind (in der Regel im Umfang von ei-ner Semesterwochenstunde/SWS):• Orgelliteraturspiel, Liturgisches Orgelspiel, Kla-vierspiel, Gesang, Gehörbildung,Musiktheorie/Tonsatz/Formenkunde, Theologie, Kir-chenmusikgeschichte und Gregorianik fürkatholische Studierende (8 Semester)• Partiturspiel und Partiturkunde (6 Semester)• Hymnologie für evangelische Studierende, Gene-

10 Info Musik

10090000 (Berliner Volksbank), Verwendungs-zweck 35/01036 - Entgelt Zugangsprüfung Musik.Bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzlich:Internationale Banknummer IBAN DE 72100 90000 884 101 50 46BIC/SWIFT-Code BE VO DE BBBankspesen OUR Regelung (Auftraggeber über-nimmt alle anfallenden Entgelte)Hinweis: Alle Gebühren sind von der Bewerberin/dem Bewerber zu tragen - der Betrag von 30, 00EUR muss vollständig dem o.g. Konto gutgeschrie-ben werden, sonst wird die Bewerbung nicht ak-zeptiert.• nur für ausländische Bewerber: Nachweis derdeutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3); ausländi-sche Zeugnisse und Zeugnisse aus der DDR müssen,sofern sie als Nachweis der allgemeinen Hochschul-reife gelten sollen, von der Senatsverwaltung fürBildung, Jugend und Sport (siehe Adressenanhang)bereits anerkannt worden sein.Bewerber aus der VR China müssen außerdem eineBescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS)in Peking (siehe Adressenanhang) über die Echtheitder vorgelegten Dokumente (Schul-/ Hochschul-zeugnisse) im Original einreichen. Nur mit dieserEchtheitsbescheinigung kann die Anerkennungdurch die Senatsverwaltung erfolgen.

Kirchenmusik C (evangelisch und katholisch):Die Bewerbung um Zulassung zum Studium amKirchenmusikalischen C-Seminar setzt einen Auf-nahmeantrag voraus, der direkt beim Ausbildungs-leiter zu erhalten ist : Adresse siehe S.3Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:1. ein handgeschriebener Lebenslauf,2. zwei Passbilder neueren Datums, die mit demNamen versehen sein müssen,3. eine beglaubigte Kopie des letzten Schulzeug-nisses,4. ggf. Nachweise über die musikalische Vor-bildung,5. eine beglaubigte Kopie der Konfirmations-bescheinigung (nur evangelisch)6. ein pfarramtliches Zeugnis.

Wo muss man sich bewerben?Kirchenmusik B:Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Siebitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebeneAdresse.Kirchenmusik C (evangelisch):Bitte Bewerbungsunterlagen bei folgender Adresseanfordern: Evangelisches Zentrum Berlin-Branden-burg, Landeskirchenmusikdirektor Dr. Gunter Ken-nel, Georgenkirchstr. 69 – 70, 10249 Berlin.

Kirchenmusik C (katholisch):Bitte Bewerbungsunterlagen bei folgender Adresseanfordern: Erzbischöfliches Ordinariat, Referat Kir-chenmusik, Postfach 561, 14005 Berlin.

Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wiegestalten sie sich?Die Zugangsprüfungen finden in der Regel in den

letzten zwei Unterrichtswochen eines jeden Seme-sters statt. Das Immatrikulations- und Prüfungsamtteilt den Bewerbern spätestens vier Wochen vor der

ralbass-Spiel, Allgemeine Musikgeschichte und Or-gelbaukunde (4 Semester)• Liturgisches Singen, Gregorianik für evangelischeStudierende, Hymnologie für katholische Studieren-de, Sprecherziehung und Stimmkunde (2 Semester)• Chorleitung und Orchesterleitung (8 Semester imUmfang von 2 SWS) • Musikalische Arbeit mit Kindern, Gemeindesing-arbeit und Arrangement (Blockunterricht)Die Beteiligung am Hochschulchor ist für alle Stu-dierenden für die Dauer von sechs Semestern obli-gatorisch. Mit Zustimmung des Hauptfachlehrerskönnen Studierende ein drittes Instrument, sowiedas Fach Bläserchorleitung freiwillig, in der Regelim Umfang von 1 SWS, belegen.

C-Prüfung:Das Studium im Kirchenmusikalischen C-Seminarumfasst 4 Semester und erfolgt in Form einer Gasthörerschaft, für die eine Gebühr von 107,- Europro Semester zu entrichten ist. Die Abschlussprüfungwird vor dem Prüfungsausschuss der EvangelischenKirche in Berlin-Brandenburg bzw. bei der Katholi-schen Kirche im Erzbistum abgelegt.Im C-Seminar wird Einzelunterricht in den FächernGottesdientliches Orgel-, Orgelliteratur- und Klavier-spiel und Gesang erteilt. Gruppenunterricht erfolgtin den Fächern Chor- und Singleitung, Musiktheorie,Gottesdienst- und Gesangbuchkunde, Musikge-schichte und Orgelkunde.

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen fürdiesen Studiengang?• die allgemeine Hochschulreife und eine künstleri-sche Begabung oder in Ausnahmefällen (falls keinAbitur vorliegt) eine besondere künstlerische Bega-bung;• in der Regel ein Mindestalter von 18 und einHöchstalter von 29 Jahren.Für das Kirchenmusikalische C-Seminar: Zugehörig-keit zur evangelischen bzw. katholischen Kirche,das Abschlusszeugnis einer allgemeinbildendenSchule, hinreichende musikalische Vorbildung.• Zahlung in Höhe von 30,-- Euro als Entgelt fürdie Durchführung des Bewerbungs- und Zulas-sungsverfahrens. Eine Rückzahlung des Entgeltesist auch bei Rücknahme der Bewerbung ausge-schlossen.

Wie und mit welchen Unterlagen muss mansich bewerben?Kirchenmusik B.:Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unter-lagen einzureichen:• Zulassungsantrag (Anlage)• ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Anga-ben über den bisherigen Ausbildungsgang enthält• unbeglaubigte Fotokopie des letzten Schulzeug-nisses (Originale oder beglaubigte Kopien sind erstzur Immatrikulation vorzulegen),• ggf. Nachweise bisheriger Studien- und Prüfungs-leistungen• Kontoauszug über ein Entgelt in Höhe von 30,00EUR für die Bearbeitung der Bewerbung.Bitte überweisen Sie das Geld wie folgt:Empfänger: Kasse der Technischen Universität Ber-lin, Kontonummer 8841015046, Bankleitzahl

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Prüfung Termin und Ort der Prüfung mit.Die Anmeldung zur Zulassungsprüfung am Kirchen-musikalischen C-Seminar gilt als angenommen,wenn keine Absage erfolgt. Der genaue Termin derAufnahmeprüfung wird ca. eine Woche vor der Prü-fung bekanntgegeben.

Gegenstand der Zugangsprüfung fürKirchenmusik B ist:1. im Fach Orgelliteraturspiel: der Vortrag von dreiselbstgewählten Orgelstücken aus verschiedenenEpochen, z.B. Dietrich Buxtehude, Präludium, Fugeund Ciacona C-Dur (Hedar II, Bd. 1); J.S. Bach, Prä-ludium und Fuge C-Dur (Peters II. Bd. 1); Max Re-ger, aus den Orgelstücken op. 59; Joseph Ahrens,aus den Cantiones gregorianae; Vomblattspielleichter Werke;2. im Fach Liturgisches Orgelspiel: Intonation undBegleitharmonisierung eines Kirchenliedes ohneVorbereitung;3. im Fach Klavierspiel: der Vortrag eines Präludi-ums mit Fuge aus dem Wohltemperierten Klaviervon J.S. Bach, eines klassischen Sonatensatzes so-wie eines weiteren Werkes aus einer anderen Epo-che;4. im Fach Musiktheorie/Tonsatz: Klausur (schrift-lich): Aussetzen eines bezifferten Basses, einfachervierstimmiger Satz zu einer gegebenen Melodieund ggf. mündlich: Vomblattspielen eines General-basses (Bach- Schemelli) sowie Improvisation einerVolksliedbegleitung;5. im Fach Gehörbildung: das Erfassen von Interval-len, Drei- und Vierklängen und Rhythmen; Vom-blattsingen einer leichten Chorstimme; Klausur undggf. mündliche Prüfung;6. im Fach Gesang:der Vortrag eines selbstgewählten Gesangstückesim Schwierigkeitsgrad etwa der Lieder des Schemellischen Gesangbuches;7. im Fach Chorleitung: Beherrschung der ge-

bräuchlichen Schlagfiguren, Angeben von Tönennach der Stimmgabel.Im Anschluss an die Prüfungsteile findet in der Re-gel zwischen den Mitgliedern der Zulassungskom-mission und der Bewerberin oder dem Bewerberein fachliches Gespräch statt.

Gegenstand der Aufnahmeprüfung für das Kirchen-musikalische C-Seminar ist:1. im Fach Klavierspiel: der Vortrag von zwei selbst-gewählten Werken mindestens im Schwierigkeits-grad von Bachs „Zweistimmigen Inventionen“ undleichteren Haydn- oder Mozart-Sonaten;2. im Fach Musiktheorie: Erkennen von Intervallenund Akkorden;3. im Fach Gesang: Vomblattsingen einer leichterenChorstimme; Vortrag eines Kirchen- oder Volkslie-des (je zwei Strophen) bzw. Kunstliedes.

Was ist bei einem Hochschul- bzw. Studien-gangwechsel zu beachten?Auch bei einem Wechsel muss an dem Zulassungs-verfahren teilgenommen werden, um die künstleri-sche Begabung nachzuweisen. Nach der Zulassungerfolgt die Einstufung in ein Studiensemester unterBerücksichtigung der schon erbrachten Studien-und Prüfungsleistungen.

Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistun-gen an vergleichbaren Musikhochschulen und Kir-chenmusikschulen im Geltungsbereich des Hoch-schulrahmengesetzes werden nach Anhörungzuständiger Fachvertreter anerkannt, soweit sienach Art, Inhalt und Umfang gleichwertig sind.Über die Anerkennung entscheidet auf Antrag derPrüfungsausschuss im Einvernehmen mit der Zulas-sungskommission und dem Dekan durch schrift-lichen Bescheid. Die Beantragenden sind verpflich-tet, die dem Antrag zugrunde liegenden Angabennachzuweisen. An ausländischen Musikhochschu-len erbrachte Studienleistungen können angerech-net werden soweit ihre Gleichwertigkeit festgestelltist. Werden Studienzeiten, Studien- und Prüfungs-leistungen nur teilweise oder nicht anerkannt, be-stimmt der Prüfungsausschuss im Einvernehmenmit der Zulassungskommission und dem Dekan dienachzuholenden Leistungen nach Anhörung eineszuständigen Fachvertreters und setzt die dafür er-forderliche Studienzeit fest.

Wo sind die Studienorte?Hardenbergstr. 41, (Ha-Mu), Berlin-CharlottenburgFasanenstrasse 1B, (Fa), Berlin-CharlottenburgBundesallee 1-12, (Bu), Berlin-Wilmersdorf

C-Seminar (evangelisch): Gemeindehaus derKaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche,Lietzenburger Str. 39, 10789 Berlin

C-Seminar (katholisch):Kirchengemeinde Herz Jesu,Alt-Lietzow 23, 10587 Berlin

Ergänzungsstudium Kirchenmusik(A-Prüfung)

Wie lange dauert das Studium?Das Ergänzungsstudium dauert vier Semester.

Wie ist das Studium aufgebaut und welchenAbschluss erhält man?Während des Ergänzungsstudiums sind folgendePflichtfächer vier Semester lang in der Regel imUmfang von einer Semesterwochenstunde zu bele-gen: Orgelliteraturspiel, Orgelimprovisation undGemeindebegleitung, Chorleitung, Orchesterlei-tung, Klavierspiel oder Cembalospiel nach Wahl,Gesang, Musiktheorie/Tonsatz/Formenkunde, Ge-hörbildung, Partiturspiel und Partiturkunde.Mit Zustimmung der Hauptfachlehrer können Stu-dierende während des Ergänzungsstudiums folgen-de fakultative Fächer im Umfang von in der Regeleiner Semesterwochenstunde belegen:Cembalospiel bzw. Klavierspiel nach Wahl, Kompo-sition, Generalbass-Spiel, Gregorianik.Innerhalb des Ergänzungsstudiums besteht dieMöglichkeit zu Spezialstudien in einem der künstle-rischen oder wissenschaftlichen Fächer des Kir-chenmusikspektrums.Das Studium wird mit dem Diplom (A-Prüfung) ab-geschlossen.

12 Info Musik

Partiturkunde: 10 Semester 1 SWSMusikgeschichte: 3.-6. Semester 2 SWSDigitaltechnik: 1 Semester 1 SWSInstrumentenkunde: 5.-6. Semester 2 SWSMathematik: 1.-2. Semester 4 SWSElektrotechnik: 3.-4. Semester 8 SWSAkustik: 5.-6. Semester 2 SWSStudiotechnik: 5.-7. Semester 2-3 SWSGerätekunde: 5.-8. Semester 1-2 SWSStudiobetreuung(techn.): 7.-10. Semester 1 SWSMusikaufnahme: 5.-10. Semester 1-3 SWSKritik/Analyse: 7.-10. Semester 2 SWSTheoretischeAufnahmepraxis: 5.-10. Semester 2 SWSEinfache Studiopraxis: 1.-4. Semester 2 SWSEmpfohlene zusätzliche Lehrveranstaltungen zurVertiefung des Studiums (fakultative Teilnahme):• Musik und Technik (Integr. Lehrveranstaltung, TUFakultät I)• Einführung in die naturwissen. Grundlagen vonSprache und Musik (Vorlesung, TU Fakultät I)• Elektronische Klangsynthese (Integr. Veranstal-tung, TU Fakultät I)• Studioautomatisierung (Wissenschaftliches Arbei-ten, TU Fakultät I)• Einführung in die Kommunikationstechnik - ge-plant - (Vorlesung, TU Fakultät I)• Elektronische Musik (Experimentelles Studio, TUFakultät I)• Elektronik I, II (Vorlesung, Übung, TU Fakultät IV)• Technische Akustik 2 (Vorlesung, TU Fakultät III)• Grundlagen der Mathematik (Vorlesung, TU Fa-kultät II)• Jazz (UdK Fakultät Musik)

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen fürdiesen Studiengang?Die Zulassung zum Studium setzt die allgemeineHochschulreife und eine künstlerische sowie künst-lerisch-technische Begabung voraus. Zu einerkünstlerisch-technischen Begabung gehört auch einsehr gutes Gehör. Wegen der altersabhängigen Ver-ringerung der oberen Hörfrequenzgrenze ist dasHöchstalter in der Regel 28 Jahre.• Zahlung in Höhe von 30,-- Euro als Entgelt fürdie Durchführung des Bewerbungs- und Zulas-sungsverfahrens. Eine Rückzahlung des Entgeltesist auch bei Rücknahme der Bewerbung ausge-schlossen.

Wie und mit welchen Unterlagen muss mansich bewerben?Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unter-lagen einzureichen:• der Zulassungsantrag (Anlage)• ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Anga-ben über den bisherigen Ausbildungsgang enthält(bitte auch Angaben zur musikalischen oder techni-schen Vorbildung machen)• eine fachärztliche Bescheinigung über ein physio-logisch einwandfreies Gehör (mit Audiogramm 100Hz bis 12 kHz, kein “Gefälligkeitsaudiogramm”!)• unbeglaubigte Fotokopie der allgemeinen Hoch-schulreife (Originale oder beglaubigte Kopien sinderst zur Immatrikulation vorzulegen),• Kontoauszug über ein Entgelt in Höhe von 30,00EUR für die Bearbeitung der Bewerbung.

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen fürdiesen Studiengang?Auf Antrag des Absolventen und auf Empfehlungdes Hauptfachlehrers sowie durch Entscheidungder Diplomprüfungs-Kommission kann das Ergän-zungsstudium im Studiengang evangelische bzw.katholische Kirchenmusik aufgenommen werden.Die Diplomprüfung (B) muss mindestens mit demPrädikat „gut“ (2,0) bestanden sein (Fächer Orgel-literaturspiel und Chorleitung mindestens 2,0, so-wie der Durchschnitt der Noten in den Einzelfä-chern Orgelliteraturspiel, Liturgisches Orgelspiel,Chorleitung, Orchesterleitung, Klavierspiel, Gesangund Musiktheorie ebenfalls 2,0) Wurde die Diplomprüfung (B) nicht an der Univer-sität der Künste Berlin abgelegt, entscheidet dieKommission in einer besonderen Zulassungsprü-fung, die etwa den Anforderungen der Diplomprü-fung (B) entspricht, unter Berücksichtigung der Prü-fungsergebnisse aus dem vorangegangenenStudium über die Zulassung zum Ergänzungsstu-dium. In diesem Fall ist eine reguläre Bewerbungmit Zulassungsantrag und allen Unterlagen inner-halb der Bewerbungsfrist notwendig. (siehe Infoab-schnitt “Kirchenmusik B”).

Wo sind die Studienorte?Siehe Abschnitt Kirchenmusik (B- und C-Prüfung)

Tonmeister

Wie lange dauert das Studium?Die Regelstudienzeit beträgt zehn Semester.

Wie ist das Studium aufgebaut und welchenAbschluss erhält man?Die Tonmeisterausbildung umfasst ein gleichzeiti-ges Studium an der Universität der Künste Berlinund an der Technischen Universität Berlin (TU). Mitder Zulassung zum Tonmeisterstudium an der UdKBerlin ist gleichzeitig das Belegen der Pflichtveran-staltungen an der TU möglich. Die Studierendenmüssen sich bei der TU als Nebenhörer (kein be-sonderes Zulassungsverfahren!) einschreiben odereine Doppelimmatrikulation beantragen.Das Studium umfasst ein viersemestriges Grundstu-dium (die ersten beiden Semester gelten als Probe-semester, bei nicht ausreichenden Studienleistun-gen entscheidet eine Leistungsüberprüfung überdie Berechtigung zum Weiterstudium), das mit derDiplomvorprüfung (Musikalische Zwischenprüfung)abgeschlossen wird. Daran schließt sich einsechssemestriges Hauptstudium an, das mit derzweiteiligen Diplomprüfung endet. Während derSemesterferien ist außerhalb der Universität derKünste Berlin ein mindestens dreimonatiges auf-nahmetechnisches Praktikum zu absolvieren.Die nachfolgend aufgeführten Fächer sind Prü-fungsfächer und testatpflichtig:Hauptinstrument: 10 Semester 1 SWSNebeninstrument: (Fakultativ, wenn Klavier Haupt-instrument) 10 Semester, 0,5 SWSPflichtfach Klavier: (Pflicht, wenn Klavier nichtHauptinstrument) 10 Semester 1 SWSGehörbildung: 10 Semester 2 SWSMusiktheorie: 7 Semester 2 SWS

Info Musik 13

Bitte überweisen Sie das Geld wie folgt:Empfänger: Kasse der Technischen Universität Ber-lin, Kontonummer 8841015046, Bankleitzahl10090000 (Berliner Volksbank), Verwendungs-zweck 35/01036 - Entgelt Zugangsprüfung Musik.Bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzlich:Internationale Banknummer IBAN DE 72100 90000 884 101 50 46BIC/SWIFT-Code BE VO DE BBBankspesen OUR Regelung (Auftraggeber über-nimmt alle anfallenden Entgelte)Hinweis: Alle Gebühren sind von der Bewerberin/dem Bewerber zu tragen - der Betrag von 30, 00EUR muss vollständig dem o.g. Konto gutgeschrie-ben werden, sonst wird die Bewerbung nicht ak-zeptiert.• nur für ausländische Studienbewerber: Nachweisder deutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3), aus-ländische Zeugnisse einschließlich Zeugnisse ausder DDR müssen von der Senatsverwaltung für Bil-dung, Jugend und Sport (Anschrift siehe Adressen-anhang) bereits anerkannt worden sein.Bewerber aus der VR China müssen außerdem fol-gende Dokumente der Akademischen Prüfstelle(APS) in Peking im Original einreichen:entweder ein Zertifikat oder eine Bescheinigung über die Echtheit der vorgeleg-ten Dokumente (Schul-/ Hochschulzeugnisse) DieseEchtheitsbescheinigung muss zusammen mit derAnerkennung der Zeugnisse durch die Senatsver-waltung eingereicht werden.• ggf. Nachweise bisheriger Studien- und Prüfungs-leistungen

Wo muss man sich bewerben?Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Siebitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebeneAdresse.

Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wiegestalten sie sich?Der Termin der Zugangsprüfung wird in der Regelvier Wochen vor ihrer Durchführung mitgeteilt. Eswird empfohlen, eine Studienfachberatung recht-zeitig in Anspruch zu nehmen.Die Zulassungsprüfung gilt als erfolgreich abgelegt,wenn in allen Teilfächern mindestens ausreichendeFähigkeiten nachgewiesen werden können, die alsMerkmal besonderer künstlerischer und technischerBegabung für das Tonmeisterstudium angesehenwerden. Da sich in den letzten Jahren ca. 60 bis 80Bewerberinnen und Bewerber pro Aufnahmeterminum die wenigen Studienplätze bemühten, ist dieAuswahl sehr streng und die Anforderungen sindsehr hoch. Es sollte daher die Frage gestellt wer-den, ob wirklich die geforderte Doppelbegabung inmusikalischer und technischer Hinsicht vorhandenist. Ferner ist zu bedenken, dass die Anforderungenim musikalisch-technischen Gehörtest z. B. auchdas Lesen von Partiturseiten einer spätromanti-schen Sinfonie verlangen und es wird erwartet,dass die gängigen Stücke des klassischen und ro-mantischen Repertoires bekannt sind.

Die Anforderungen der Zugangsprüfung sind:1. Gehörbildung schriftlich (Dauer 60 Minuten)• Musikdiktat einstimmig, melodisch-rhythmische

und atonale Tonfolgen• Musikdiktat mehrstimmig, Dreiklangsfolgen, Drei-klangsumkehrungen• Anhören mehrerer, mit Fehlern versehener kurzerMusikausschnitte verschiedener Besetzungen undKennzeichnen der Fehler in den vorgegebenenNotentexten• Hören von feinen Tonhöhenunterschieden, Laut-heitsabstufungen und Klangfarbenstufen nach vor-geführten Tonbeispielen• Allgemeine Fragen zu Klangbildern vorgeführterMusikaufnahmen (z.B. Klangfarbe, Raumeindruck,Balance, Dynamik)• Bestimmen von Orchesterinstrumenten anhandvon Beispielen auf Tonträgern• Stilistische Einordnung dieser Beispiele • allgemeine Fragen zu den Grundlagen derElektrotechnik (Schulkenntnisse 12. Klasse Gymna-sium) und Aufnahmetechnik

2. Musiklehre schriftlich (Dauer ca. 90 Minuten)• Aussetzen eines einfachen Generalbasses• Ergänzen eines Melodieanfanges auf 8 - 12 Takte• Setzen einer zweiten Stimme zu einer gegebenenMelodie (Volkslied)• Vierstimmiger Satz einer erweiterten Kadenz, zudem die Oberstimme sowie Stufen- und Funktions-symbole gegeben sind

3. Test (schriftlich) Akustik/Instrumentenkunde Fragen zur musikalischen und technischen Akustiksowie zur Instrumentenkunde

4. Gehörbildung mündlich (Dauer 10 Minuten)Schnelles Erfassen von Intervallen, Dreiklängen,Dreiklangsumkehrungen, Septakkorden mit Umkeh-rungen, auch in zusammenhängender Form, Rhyth-men, Benennung harmoniefremder Töne in be-nannten Akkorden, einfache Tonhäufungen

5. Musiklehre mündlich (Dauer bis zu 10 Minuten)Kenntnis der elementaren Musiklehre

6. Hauptinstrument (Dauer 10 Minuten)Hauptinstrument können alle an der UdK imHauptfach studierbaren Instrumente sein. Ist Kla-vier das Hauptinstrument, kann als Wahlfach (nachMöglichkeiten der UdK) ein Nebeninstrument be-legt werden (1/2 Std. wöchentlich).Vortrag von zwei Stücken mittleren Schwierigkeits-grades aus verschiedenen Stilepochen (Klavier zum Beispiel Bach: aus dem Wohltemperierten Kla-vier), ein Präludium und eine Fuge;L.v.Beethoven: einen Satz aus den Sonaten op. 10).Die künstlerische Leistung und die beherrschteSpieltechnik auf dem Hauptinstrument sollte soweit fortgeschritten sein, dass der Bewerber auchin der Lage wäre, das Studium in seinem Instru-ment als Hauptfachstudium aufzunehmen.An die Stelle des Hauptinstruments kann auch Ge-sang (klassisch) treten.

7. Pflichtfach Klavier (nur vorgeschrieben, wennKlavier nicht Hauptinstrument) Vortrag eines einfa-chen Stückes eigener Wahl, Beispiele für denSchwierigkeitsgrad: zweistimmige Inventionen vonBach, Debussy Arabeske. Dabei ist nicht gefragt,

14 Info Musik

zu betreiben. Die Anforderungen sind je nach Stu-dienrichtung unterschiedlich. Das Hauptstudiumumfasst in der Regel vier Semester und wird mit ei-ner Diplomprüfung abgeschlossen, die zwei Ab-schnitte umfasst. Der erste Abschnitt wird in derRegel am Ende des 6. Semesters (Gesangpädago-gik 8. Semester), der zweite Abschnitt am Ende des8. Semesters (Gesangpädagogik 10. Semester) ab-gelegt. Ausführliche Studienpläne finden Sie imVorlesungsverzeichnis.

Was ist eine Zusatzprüfung?Zusatzprüfungen in den zusätzlichen Hauptfächernchor- und Ensembleleitung sowie Elementare Mu-sikpädagogik sind möglich für Bewerber und Be-werberinnen, die eine der folgenden Prüfungen be-standen haben:1. Diplom im Studiengang Pädagogische Ausbil-dung2. den Prüfungsabschnitt A der Ersten Staatsprü-fung für das Amt des Studienrats mit dem FachMusik3. den Prüfungsabschnitt A der Ersten Staatsprü-fung für das Amt des Lehrers mit dem Fach Musik,bzw. mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in 2 Fä-chern4. die staatliche Prüfung für Kirchenmusiker (A-Prü-fung) und Diplom-Kirchenmusik ( A) an der UdK-BerlinFür das Hauptfach im Rahmen der Zusatzprüfungist eine zusätzliche Ausbildung von in der Regel 4Semestern nachzuweisen.Im Fach Musikpädagogik/Allgemeine Instrumental-didaktik sind mindestens 4 Veranstaltungen nach-zuweisen.

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen fürdiesen Studiengang?• Die Zulassung zum Studium setzt die allgemeineHochschulreife und eine künstlerische Begabungvoraus. In Ausnahmefällen können Bewerber auchohne allgemeine Hochschulreife bei Nachweis einerbesonderen künstlerischen Begabung zugelassenwerden. Für die Studienrichtung Gesangpädagogikwird zusätzlich eine für die Anforderungen des Be-rufs des Gesanglehrers bzw. der Gesanglehrerin ge-eignete körperliche und stimmliche Konstitutiongefordert.• Zahlung in Höhe von 30,-- Euro als Entgelt fürdie Durchführung des Bewerbungs- und Zulas-sungsverfahrens. Eine Rückzahlung des Entgeltesist auch bei Rücknahme der Bewerbung ausge-schlossen.

Wie und mit welchen Unterlagen muss mansich bewerben ?Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unter-lagen einzureichen:• Zulassungsantrag (Anlage)• ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Anga-ben über den bisherigen Ausbildungsgang enthält,• unbeglaubigte Fotokopie der allgemeinen Hoch-schulreife bzw. des letzten Schulzeugnisses (Origi-nale oder beglaubigte Kopien sind erst zur Immatri-kulation vorzulegen),

ein Stück perfekt anzutrainieren, wichtig sind viel-mehr die Fingerfertigkeit und die Vertrautheit mitdem Instrument Klavier.

8. Vomblattspiel eines leichten Klavierstückes. DerSchwierigkeitsgrad ist nach Haupt- und Pflichtfachabgestuft. Der Bewerber soll zeigen, dass er einen unbekannten Notentext erfassen und mitden richtigen Vorzeichen und dem richtigen Rhythmus, notfalls auch im wesentlich verlangsam-ten Tempo, vom Blatt spielen kann.

Was muss man bei einem Hochschulwechsel– bzw. Studiengangwechsel beachten?Studienbewerberinnen und Bewerber, die bereitsan anderen künstlerischen bzw. künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschulen in gleichartigenStudiengängen studiert haben, können nach erfolg-reicher Zulassungsprüfung unter Berücksichtigungbisher vollständig erbrachter Studienleistungen zueinem verkürzten Studium zugelassen werden. Die-se Regelung gilt sinngemäß für Bewerberinnen undBewerber anderer Fakultäten bzw. Studiengängeder Universität der Künste Berlin. Im Übrigen gel-ten die gleichen Zulassungsbedingungen. Eine Mel-dung zur Diplomprüfung kann erst nach einem Stu-dium von zwei Semestern erfolgen.Der Prüfungsausschuss entscheidet nach bestande-ner Zulassungsprüfung über die Zahl der anzurech-nenden Semester unter Berücksichtigung der bishererbrachten Studienleistungen. Er nimmt die Einstu-fung in das entsprechende Fachsemester vor. Anausländischen Hochschulen erbrachte Studienlei-stungen können angerechnet werden, sofern ihreGleichwertigkeit festgestellt ist.Studierende der Technischen Universität Berlin, dieein Elektrotechnik-Studium (Fachrichtung Nachrich-tentechnik) durchführen, können am Tonmeisterstu-dium nach bestandener Aufnahmeprüfung teilneh-men und dieses mit der Diplom-Prüfung an derUniversität der Künste Berlin abschließen. Vorausset-zung ist der Nachweis, dass die erforderlichen techni-schen Fächer an der Technischen Universität Berlin imSinne dieser Prüfung absolviert worden sind.

Wo ist der Studienort?Fasanenstrasse 1B, (Fa), Berlin-Charlottenburg

Pädagogische Ausbildung

Wie lange dauert das Studium?Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester, bei Ge-sangpädagogik zehn Semester.

Wie ist das Studium aufgebaut und welchenAbschluss erhält man?Das Studium gliedert sich in ein Grund- und einHauptstudium.Das Grundstudium umfasst in der Regel vier Seme-ster (Gesangpädagogik sechs Semester) und wirdmit der Diplomvorprüfung abgeschlossen, in dernachgewiesen werden muss, dass während desGrundstudiums die erforderlichen Grundlagen er-worben wurden, um das Hauptstudium mit Erfolg

Info Musik 15

• Kontoauszug über ein Entgelt in Höhe von 30,00EUR für die Bearbeitung der Bewerbung.Bitte überweisen Sie das Geld wie folgt:Empfänger: Kasse der Technischen Universität Ber-lin, Kontonummer 8841015046, Bankleitzahl10090000 (Berliner Volksbank), Verwendungs-zweck 35/01036 - Entgelt Zugangsprüfung Musik.Bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzlich:Internationale Banknummer IBAN DE 72100 90000 884 101 50 46BIC/SWIFT-Code BE VO DE BBBankspesen OUR Regelung (Auftraggeber über-nimmt alle anfallenden Entgelte)Hinweis: Alle Gebühren sind von der Bewerberin/dem Bewerber zu tragen - der Betrag von 30, 00EUR muss vollständig dem o.g. Konto gutgeschrie-ben werden, sonst wird die Bewerbung nicht ak-zeptiert.• nur für ausländische Bewerber: Nachweis derdeutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3); ausländi-sche Zeugnisse und Zeugnisse aus der DDR müssen,sofern sie als Nachweis der allgemeinen Hochschul-reife gelten sollen, von der Senatsverwaltung fürBildung, Jugend und Sport (siehe Adressenanhang)bereits anerkannt worden sein.Bewerber aus der VR China müssen außerdem eineBescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS)in Peking (siehe Adressenanhang) über die Echtheitder vorgelegten Dokumente (Schul-/ Hochschul-zeugnisse) im Original einreichen. Nur mit dieserEchtheitsbescheinigung kann die Anerkennungdurch die Senatsverwaltung erfolgen.• ggf. Nachweise bisheriger Studien- und Prüfungs-leistungen

Wo muss man sich bewerben?Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Siebitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebeneAdresse.

Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wiegestalten sie sich?Die Prüfungen finden in der Regel in den letztenzwei Unterrichtswochen eines jeden Semestersstatt.. Das IPA teilt spätestens 4 Wochen vor derZugangsprüfung Termin und Ort der Prüfung mit.

Gegenstände und Anforderungender ZugangsprüfungenDie Zugangsprüfung besteht grundsätzlich aus dreiTeilen:A) der Prüfung im jeweiligen Hauptfach (zumSchwierigkeitsgrad siehe Ende dieses Abschnittes)B) der Prüfung im instrumentalen Beifach Klavier;C) der Prüfung in Musiktheorie (Gehörbildung undTonsatz).

A) Hauptfächer1. Instrumentale Hauptfächer (gilt für die Studien-richtungen Instrumentalpädagogik (IP), IP mit zu-sätzlichem Hauptfach Chor- und Ensembleleitung,IP mit zusätzlichem Hauptfach Elementare Musiker-ziehung, Rhythmik)Nachweis eines Ausbildungsstandes, der denerfolgreichen Abschluss in der vorgesehenen Stu-dienzeit erwarten lässt, durch Vorspiel von minde-

stens 3 Stücken aus verschiedenen Stilepochen.Vomblattspiel eines leichten Stückes. Gesprächüber pädagogisch-interpretatorische Fragen. DieZugangsprüfung im instrumentalen HauptfachSchlagzeug findet in den Bereichen klassischesSchlagzeug und Drumset statt. Im instrumentalenHauptfach der Studienrichtung Rhythmik sind zweiStücke mittlerer Schwierigkeit vorzutragen.

2. Gesang Nachweis eines Ausbildungsstandes, der denerfolgreichen Abschluss in der vorgesehenen Stu-dienzeit erwarten lässt durch:• Vorsingen von mindestens drei Stücken aus ver-schiedenen Epochen, darunter ein Kunstlied sowie ein Stück aus Oratorium oder Oper, davon eines indeutscher Sprache.• ggf. eine Stimmprüfung, die auf Antrag der Zu-lassungskommission durchgeführt wird;• vom-Blatt-Singen eines leichteren Stückes;• ein fachliches Gespräch.• Im Zweifelsfall kann auf Beschluss der Kommission ein ärztliches Gutachten zur körper-lichen und stimmlichen Konstitution angefordertwerden.

3. Hauptfach MusiktheorieDas Hauptfach kann nur in der Kombination derTeilstudiengänge Musiktheorie und Gehörbildunggewählt werden. Es sind folgende Qualifikationennachzuweisen:• Gehörbildung: Erkennen musikalischer Phänome-ne aus dem 17. bis 20. Jahrhundert (Klausur von1 Stunde);•Ausarbeitung von 3 unterschiedlichen satztechni-schen Aufgaben und einer schriftlichen Analyse-Aufgabe (Klausur von 3 Stunden)• Klavierpraktische Fertigkeiten (Kadenz-/Modula-tionsspiel, Generalbass, Partiturspiel, Liedbeglei-tung,Improvisation).

4. Zusätzliches Hauptfach Chor- und Ensemblelei-tungDieses zusätzliche Hauptfach ist erst ab dem 3. Studiensemester parallel zum instrumentalenHauptfachstudium möglich. Folgende Qualifikatio-nen sind dann nachzuweisen:• Nachweis stimmlicher Begabung durch Vortragvon Liedern; vom-Blatt-Singen einer Chorstimme;• Beherrschung des dirigiertechnischen Handwerks,das einen erfolgreichen Abschluss des zusätzlichenHauptfachs Chor- und Ensembleleitung im Rahmender Regelstudienzeit erwarten lässt. Der Nachweiswird durch eine Chorprobe erbracht.

5. Zusätzliches Hauptfach Elementare Musikerzie-hungDieses zusätzliche Hauptfach ist erst ab dem 3.Studiensemester parallel zum instrumentalenHauptfachstudium möglich. Folgende Qualifikatio-nen sind dann nachzuweisen:• Test der Sprechstimme (Gesundheit der Sprech-stimme, Belastbarkeit, Modulationsfähigkeit):Vorsprechen eines vorbereiteten Textes;• Test der Singstimme: auswendiges Singen einerbegleiteten oder unbegleiteten Melodie nach eige-

16 Info Musik

hoven), ein romantisches oder neueres WerkOrgel: z. B. aus der Zeit vor Bach oder von Bach(Präludium und Fuge), aus dem 19. und 20. Jahr-hundert (Reger, Pepping u. a.)Cembalo: z. B. englisch (Byrd, Bull); italienisch (Fre-scobaldi, Scarlatti); Suite oder Tokkata von BachVioline: z. B. ein Konzert (Bach, Mozart), eine So-nate, ein Spielstück bzw. eine anspruchsvolle EtüdeViola: z. B. ein Konzert, eine Sonate und ein Spiel-stück bzw. eine EtüdeVioloncello: z. B. ein Konzert im Schwierigkeits-grad der Konzerte von Boccherini, Saint-Saens oderLalo, eine Sonate, ein weiteres Stück bzw. eine Etü-de z. B. von Duport oder PopperKontrabass: z. B. ein Konzert oder eine Sonate, ei-ne Etüde (Simhandl Nr.15-20)Gitarre: z. B. ein technisch anspruchsvolles Spiel-stück bzw. eine entsprechende Etüde (z. B. Sor-Etü-de op. 29)Flöte: darunter ein Konzert (z. B. Stamitz, Haydn)Oboe: darunter ein Konzert (z. B. Haydn)Klarinette: darunter ein Konzert, ein Sonatensatzund ein technisch orientiertes Spielstück bzw. eineEtüde (z. B. Stamitz)Fagott: darunter ein Konzert, ein Sonatensatz, einSpielstück bzw. eine EtüdeWaldhorn: Vortrag eines Stückes der klassischenEpoche (Haydn, Mozart) oder eines der beidenHornkonzerte von Richard StraussTrompete: z. B. Konzert (Hummel) oder Sonate(Hindemith)Posaune: ein Konzert mit Klavierbegleitung, z. B.Sachse: Concertino B-Dur, Gräfe: Konzert B-Dur,Paudert: Arie - Andante, Allegro, ModeratoBlockflöte: aus dem 18. bzw. 20. Jahrhundert(Konzert, Sonate, Spielstück).

Was muss man bei einem Hochschul – bzw.Studiengangwechsel beachten ?Bewerberinnen und Bewerber, die bereits ein Stu-dium absolviert haben und /oder von einer anderenHochschule wechseln wollen, haben sich grund-sätzlich einer Aufnahmeprüfung zu unterziehen.Bewerberinnen und Bewerber, die die zusätzlichenHauptfächer Chor- und Ensembleleitung oder Ele-mentare Musikerziehung als Zusatzstudium studie-ren, legen die Zugangsprüfung nur im jeweiligenHauptfach ab.

Wo sind die Studienorte?Mierendorffstrasse 30, (Mie), Berlin-CharlottenburgBundesallee 1-12, (Bu), Berlin-WilmersdorfFasanenstrasse 1B, (Fa), Berlin-CharlottenburgLietzenburger Strasse 45, (Lie), Berlin-Wilmersdorf

ner Wahl (z. B. einfaches Kunstlied, Volkslied);• Gestaltung einer Gruppenarbeit über ein von derPrüfungskommission gestelltes Thema aus dem Bereich elementaren Musizierens mit vokalen undinstrumentalen Mitteln sowie mit Bewegung.

6. Hauptfach RhythmikDie Prüfung besteht aus einer Gruppenprüfung(Dauer:1,5 Stunden) und einer Einzelprüfung(Dauer 30 Minuten).• Vortrag zweier Stücke mittlerer Schwierigkeit ineinem Instrumentalen Hauptfach• Musik: vorbereitete eigene Komposition über einThema (z.B. Thema und Variationen, Liedbearbei-tung), Improvisation am Instrument (tonal und frei-tonal), Umsetzung von Rhythmen, Taktarten, Spieleines Liedes (z.B. Kinderlied, Tanzlied, Volkslied,Song)• Bewegung: Vorbereitete Bewegungsgestaltungzu einer selbstgewählten Musik, improvisatorisch-gestalterische Aufgaben (angeregt durch Musik,Bewegungsmotiv, Objekt, Bild, ...); Umsetzung vonRhythmen und Taktarten• Interaktion: Partner- und Gruppenaufgaben, de-ren Lösungen Fähigkeiten differenzierter Wahrneh-mung und situationsgerechten Verhaltens erfor-dern, schrifrtliche Reflexion über diesen Teil derPrüfung• Lehrversuch: Anregung und Führung einer Unter-richtsgruppe (ca. 10 Minuten). zu einem selbstge-wählten Thema aus dem Gesamtgebiet Musik - Be-wegung.• Colloquium: Begründung der Studienwahl,Stellungnahme zu Fachliteratur eigener Wahl,

B) Instrumentales Beifach KlavierDurch Vortrag von mindestens zwei vorbereitetenStücken, vom-Blatt-Spiel und Spiel von Kadenzenbzw. Improvisationen Nachweis der Voraussetzun-gen, um im Studium die für die Unterrichtspraxisdes Hauptinstruments erforderlichen klavierprakti-schen Fähigkeiten erwerben zu können.Die Zugangsprüfung im Beifach Klavier ist auch fürBewerber mit dem Hauptfach Gitarre obligatorisch.Die Möglichkeit, nach der Zugangsprüfung ein an-deres instrumentales oder vokales Beifach zu wäh-len, bleibt hiervon unberührt.C) Musiktheorie1. Gehörbildung und Tonsatz (für alle Studienrich-tungen mit Ausnahme des Hauptfachs Musiktheo-rie und der Studienrichtung Jazz). Folgende Qualifi-kationen sind nachzuweisen:• Gehördiktat, Höranalyse (Klausur von 1 Stunde);• schriftliche Ausarbeitung einfacher Tonsatz-Bei-spiele: Intervall- und Akkordbestimmungen,Generalbass, Grundlagen der klassischen Harmo-nielehre, Syntax- und Formbestimmungen (Klausur von 1 Stunde); gegebenenfalls Nachprüfung(mündlich).2. Musiktheorie Jazz (nur Studienrichtung Jazz) sie-he Abschnitt Pädagogische Ausbildung Jazz.

Orientierung und Empfehlung zum Schwie-rigkeitsgrad für die Zulassungsprüfung in ei-nigen instrumentalen HauptfächernHauptfach:Klavier: z. B. Präludium und Fuge oder Suite vonBach, eine klassische Sonate (Haydn, Mozart, Beet-

Info Musik 17

Jazz Institut Berlin

Die folgenden Studiengänge Bachelor of MusicEducation (Jazz), Bachelor of Music (Jazz) sowieMaster of Music (Jazz) werden vom Jazz InstitutBerlin getragen, das sich aus den Jazz Lehrendender Universität der Künste und der Hochschule fürMusik Hanns-Eisler Berlin zusammensetzt.

Bachelor of Music Education (Jazz)

Wie lange dauert das Studium?Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Prü-fungen acht Semester. Studienbeginn ist jeweilszum Wintersemeter.

Wie ist das Studium aufgebaut und welchenAbschluss erhält man?Die ersten beiden Semester sind Probesemester.Alle Lehrveranstaltungen des Studiums sind Modu-len zugeordnet., die durch Prüfungen abgeschlos-sen werden.Module sind u.a.• Hauptfachmodul I-IV, • Korrepetition I/II, •Pflichtfach Klavier I/II, • Beifach I/II, • Ensembleund Improvisation I-IV, • Jazz Theorie I/II, • JazzHörtraining I-III, • Musikgeschichte, • Jazztanz/ Be-wegung I (nur für Sängerinnen/ Sänger), • BigBand und Satzproben (nur für Instrumentalisten),•Jazzgeschichte, • Ringvorlesung Jazz Education, •Lehrpraxis Hauptfachunterricht, • Lehrpraxis En-sembleleitung etc.Das Studienziel ist die Befähigung, als praktizieren-de Jazzmusikerin/-musiker diese Musikform zu ver-mitteln.Das Studium wird mit der Prüfung Bachelorof Music Education (Jazz) abgeschlossen.

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen fürdiesen Studiengang?• Die Zulassung zum Studium setzt die allgemeineHochschulreife und eine künstlerische Begabungsowie ein Höchstalter von 27 Jahren voraus.In Ausnahmefällen ist eine Zulassung auch ohneallgemeine Hochschulreife bei Nachweis einer be-sonderen künstlerischen Begabung möglich.• Zahlung in Höhe von 30,-- Euro als Entgelt fürdie Durchführung des Bewerbungs- und Zulas-sungsverfahrens. Eine Rückzahlung des Entgeltesist auch bei Rücknahme der Bewerbung ausge-schlossen.

Wie und mit welchen Unterlagen muss mansich bewerben?• Zulassungsantrag (Anlage);• ein tabellarischer Lebenslauf;• unbeglaubigte Fotokopie der allgemeinen Hoch-schulreife bzw. des letzten Schulzeugnisses (Origi-nale oder beglaubigte Kopien sind erst zur Immatri-kulation vorzulegen);• ggf. Nachweise über zurückliegende Studienzei-ten an inländischen Hochschulen (Im- oder Exma-trikulationsbescheinigung);• ggf. Nachweise bisheriger Studien- und Prüfungs-

leistungen in- und ausländischer Hochschulen;• Kontoauszug über ein Entgelt in Höhe von 30,00EUR für die Bearbeitung der Bewerbung.Bitte überweisen Sie das Geld wie folgt:Empfänger: Kasse der Technischen Universität Ber-lin, Kontonummer 8841015046, Bankleitzahl10090000 (Berliner Volksbank), Verwendungs-zweck 35/01036 - Entgelt Zugangsprüfung Musik.Bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzlich:Internationale Banknummer IBAN DE 72100 90000 884 101 50 46BIC/SWIFT-Code BE VO DE BBBankspesen OUR Regelung (Auftraggeber über-nimmt alle anfallenden Entgelte)Hinweis: Alle Gebühren sind von der Bewerberin/dem Bewerber zu tragen - der Betrag von 30, 00EUR muss vollständig dem o.g. Konto gutgeschrie-ben werden, sonst wird die Bewerbung nicht ak-zeptiert.• Tonträger mit Improvisationen über zwei Titel ausdem allgemeinen Jazz-Repertoire (keine Studioqua-lität erforderlich); erwünscht auch eine Eigenkom-position (keine Pflicht);• nur für ausländische Bewerber: Nachweis derdeutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3); ausländi-sche Zeugnisse und Zeugnisse aus der DDR müssen,sofern sie als Nachweis der allgemeinen Hochschul-reife gelten sollen, von der Senatsverwaltung fürBildung, Jugend und Sport (siehe Adressenanhang)bereits anerkannt worden sein.Bewerber aus der VR China müssen außerdem eineBescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS)in Peking (siehe Adressenanhang) über die Echtheitder vorgelegten Dokumente (Schul-/ Hochschul-zeugnisse) im Original einreichen. Nur mit dieserEchtheitsbescheinigung kann die Anerkennungdurch die Senatsverwaltung erfolgen.

Wo muss man sich bewerben?Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Siebitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebeneAdresse.

Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wiegestalten sie sich?In der Regel findet die Zugangsprüfung jeweils imJuni statt.Die Aufnahmeprüfung besteht aus zwei Teilen:der Vorauswahl und der Zugangsprüfung.

Anhand der eingereichten Tonträger entscheidet ei-ne Zulassungskommission über die Zulassung zurZugangsprüfung.Die Zugangsprüfung besteht aus folgenden Einzel-prüfungen:

1) der Prüfung im jeweiligen Hauptfach;Spiel mit der bereitgestellten Rhythmusgruppe • drei stilistisch unterschiedliche Titel aus dem allg.Jazz-Repertoire mit Improvisation• möglichst eine Eigenkomposition• spontane Aufgabenstellung (z.B. Improvisation/Etüde); außerdem• Vortrag einer Solotranskription zur Originalauf-nahme• Blattspiel/ -singen• Colloquium

18 Info Musik

• Physioprophylaxe, • Musikbusiness etc.

Das Studienziel ist die Entwicklung eines Künstler-profils als Jazzmusiker/Jazzmusikerin.Das Studium wird mit der Prüfung Bachelor of Mu-sic (Jazz) abgeschlossen.

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen fürdiesen Studiengang?• eine besondere künstlerische Begabung für denStudiengang Bachelor of Music (Jazz) • in der Regel die erfüllte Schulpflicht• ein Höchstalter von 27 Jahren• Zahlung in Höhe von 30,- EUR für die Durchfüh-rung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens.Eine Rückzahlung des Entgeltes ist auch bei Rücknahme der Bewerbung ausgeschlossen.

Wie und mit welchen Unterlagen muss mansich bewerben?• Zulassungsantrag (Anlage);• ein tabellarischer Lebenslauf;• unbeglaubigte Fotokopie des letzten Schulzeug-nisses (Originale oder beglaubigte Kopien sind erstzur Immatrikulation vorzulegen);• ggf. Nachweise über zurückliegende Studienzei-ten an inländischen Hochschulen (Im- oder Exma-trikulationsbescheinigung);• ggf. Nachweise bisheriger Studien- und Prüfungs-leistungen in- und ausländischer Hochschulen;• Kontoauszug über ein Entgelt in Höhe von 30,00EUR für die Bearbeitung der Bewerbung.Bitte überweisen Sie das Geld wie folgt:Empfänger: Kasse der Technischen Universität Ber-lin, Kontonummer 8841015046, Bankleitzahl10090000 (Berliner Volksbank), Verwendungs-zweck 35/01036 - Entgelt Zugangsprüfung Musik.Bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzlich:Internationale Banknummer IBAN DE 72100 90000 884 101 50 46BIC/SWIFT-Code BE VO DE BBBankspesen OUR Regelung (Auftraggeber über-nimmt alle anfallenden Entgelte)Hinweis: Alle Gebühren sind von der Bewerberin/dem Bewerber zu tragen - der Betrag von 30, 00EUR muss vollständig dem o.g. Konto gutgeschrie-ben werden, sonst wird die Bewerbung nicht ak-zeptiert.• Tonträger mit Improvisationen über zwei Titel ausdem allgemeinen Jazz-Repertoire (keine Studioqua-lität erforderlich); erwünscht auch eine Eigenkom-position (keine Pflicht);• nur für ausländische Bewerber: Nachweis derdeutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3)Bewerber aus der VR China müssen außerdem eineBescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS)in Peking (siehe Adressenanhang) über die Echtheitder vorgelegten Dokumente (Schul-/ Hochschul-zeugnisse) im Original einreichen.

Wo muss man sich bewerben?Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Siebitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebeneAdresse.

Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wiegestalten sie sich?In der Regel findet die Zugangsprüfung jeweils im

2) Jazz-Klavier (Pflichtfach)• Vortrag eines funktionsharmonischen Jazz-Titels;Pianisten müssen ein ‘klassisches’ Werk vortragen.

3) Tonsatz/ Gehörbildung (nach erfolgreichem Ab-solvieren der beiden anderen Teile)• Notation im Violin- und Bass-Schlüssel mit Be-stimmung der Oktavbereiche (Rhythmus-, Melodie-Diktat); Tonarten und ihre Vorzeichen, Modi (Kir-chentonarten) sowie weitere jazztypische Skalen,Intervalle; Akkorde (Dreiklänge mit Umkehrungen;Septakkorde); Jazz-Akkordsymbolschrift; Erkenneneinfacher Akkordverbindungen bzw. Kadenzen an-hand von Klangbeispielen; Erkennen von Instrum-neten anhand von Klangbeispielen.

Eingeladene Bewerberinnen/ Bewerber erhalten eindetailliertes Informationsblatt zur Durchführung derZugangsprüfung.

Was ist bei einem Hochschul- bzw. Studien-gangwechsel zu beachten?Studienbewerberinnen/- bewerber einer inländi-schen Hochschule, die bereits Jazz studiert haben,sind bei Vorlage des Immatrikulationsnachweisesvon der Zugangsprüfung in den Pflichtfächern Jazz-Klavier und Tonsatz/ Gehörbildung befreit.Bei einer Zulassung in ein höheres Fachsemester istmit der Immatrikulation unverzüglich ein Antragauf Anerkennung bereits erbrachter Studien- undPrüfungsleistungen zu stellen und mit der Studien-fachberatung des Studiengangs ein Termin zur Klä-rung des Studienverlaufs zu vereinbaren.

Was ist sonst noch von Interesse?Die Anmeldung zum Zulassungsverfahren ist ver-bindlich. Die Zulassungsversuche sind auf drei be-schränkt. Nicht antreten und Rücktritt vom Zulas-sungsverfahren gelten alsZugangsprüfungsversuch.

Wo sind die Studienorte?Mierendorffstrasse 30, (Mie), Berlin-CharlottenburgBundesallee 1-12, (Bu), Berlin-WilmersdorfFasanenstrasse 1B, (Fa), Berlin-CharlottenburgLietzenburger Strasse 45, (Lie), Berlin-Wilmersdorf

Bachelor of Music (Jazz)

Wie lange dauert das Studium?Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Prü-fungen acht Semester. Studienbeginn ist jeweilszum Wintersemeter.

Wie ist das Studium aufgebaut und welchenAbschluss erhält man?Die ersten beiden Semester sind Probesemester.Das Studium gliedert sich in fächerbezogene Mo-dule, die durch Prüfungen abgeschlossen werden.• Hauptfachmodul I-IV, • Korrepetition I/II, •Pflichtfach Klavier I/II, • Beifach I/II, • Ensembleund Improvisation I-IV, • Jazz Theorie I/II, • JazzHörtraining I-III, • Musikproduktion • Jazztanz/ Be-wegung I (nur für Sängerinnen/ Sänger), • BigBand und Satzproben (nur für Instrumentalisten),•Jazzgeschichte, • Ringvorlesung Jazz Theorie,

Info Musik 19

Juni statt. Die Aufnahmeprüfung besteht aus zweiTeilen: der Vorauswahl und der Zugangsprüfung.

Anhand der eingereichten Tonträger entscheidet ei-ne Zulassungskommission über die Zulassung zurZugangsprüfung.Die Zugangsprüfung besteht aus folgenden Einzel-prüfungen:

1) der Prüfung im jeweiligen Hauptfach;Spiel mit der bereitgestellten Rhythmusgruppe • drei stilistisch unterschiedliche Titel aus dem allg.Jazz-Repertoire mit Improvisation• möglichst eine Eigenkomposition• spontane Aufgabenstellung (z.B. Improvisation/Etüde); außerdem• Vortrag einer Solotranskription zur Originalauf-nahme• Blattspiel/ -singen• Colloquium

2) Jazz-Klavier (Pflichtfach)• Vortrag eines funktionsharmonischen Jazz-Titels;Pianisten müssen ein ‘klassisches’ Werk vortragen.

3) Tonsatz/ Gehörbildung (nach erfolgreichem Ab-solvieren der beiden anderen Teile)• Notation im Violin- und Bass-Schlüssel mit Be-stimmung der Oktavbereiche (Rhythmus-, Melodie-Diktat); Tonarten und ihre Vorzeichen, Modi (Kir-chentonarten) sowie weitere jazztypische Skalen,Intervalle; Akkorde (Dreiklänge mit Umkehrungen;Septakkorde); Jazz-Akkordsymbolschrift; Erkenneneinfacher Akkordverbindungen bzw. Kadenzen an-hand von Klangbeispielen; Erkennen von Instrum-neten anhand von Klangbeispielen.

Eingeladene Bewerberinnen/ Bewerber erhalten eindetailliertes Informationsblatt zur Durchführung derZugangsprüfung.

Was muss man bei einem Hochschul-/Stu-diengangwechsel beachten?Studienbewerberinnen/- bewerber einer inländi-schen Hochschule, die bereits Jazz studiert haben,sind bei Vorlage des Immatrikulationsnachweisesvon der Zugangsprüfung in den Pflichtfächern Jazz-Klavier und Tonsatz/ Gehörbildung befreit.Bei einer Zulassung in ein höheres Fachsemester istmit der Immatrikulation unverzüglich ein Antragauf Anerkennung bereits erbrachter Studien- undPrüfungsleistungen zu stellen und mit der Studien-fachberatung des Studiengangs ein Termin zur Klä-rung des Studienverlaufs zu vereinbaren.

Was ist sonst noch von Interesse?Die Anmeldung zum Zulassungsverfahren ist ver-bindlich. Die Zulassungsversuche sind auf drei be-schränkt. Nicht antreten und Rücktritt vom Zulas-sungsverfahren gelten alsZugangsprüfungsversuch.Wo sind die Studienorte?Mierendorffstrasse 30, (Mie), Berlin-CharlottenburgBundesallee 1-12, (Bu), Berlin-WilmersdorfFasanenstrasse 1B, (Fa), Berlin-CharlottenburgLietzenburger Strasse 45, (Lie), Berlin-Wilmersdorf

Master of Music (Jazz)

Wie lange dauert das Studium?Das Masterstudium dauert 4 Semester. Studienbe-ginn ist jeweils zum Wintersemester.

Wie ist das Studium aufgebaut und welchenAbschluss erhält man?Das erste Semester gilt als Probesemester.Alle Lehrveranstaltungen des Studiums sind Modu-len zugeordnet. Das Studium gliedert sich in 6 Mo-dule.1. Hauptfach I2. Hauptfach II3. Komposition/Arrangement I4. Komposition/Arrangement II5. Musikproduktion6. MusikbusinessEin Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn dieModulabschlussprüfung bzw. die entsprechendenTeilprüfungen bestanden wurden.

Bei Erfüllung der Leistungen werden entsprechendeLeistungspunkte (LP) bescheinigt. Ein LP entsprichteinem Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden.Im Laufe des Studiums sind in 4 Semestern Regel-studienzeit insgesamt 120 Leistungspunkte zu er-bringen (30 LP pro Semester).Das Studium wird mit der Prüfung Master of Music abgechlossen.

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen fürdiesen Studiengang?Die Zulassung zum Studiengang “Master of Music(Jazz)” setzt voraus:• ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstu-dium• eine besondere künstlerische Begabung• Zahlung in Höhe von 30,-- Euro als Entgelt fürdie Durchführung des Bewerbungs- und Zulas-sungsverfahrens. Eine Rückzahlung des Entgeltesist auch bei Rücknahme der Bewerbung ausge-schlossen.

Wie und mit welchen Unterlagen muss mansich bewerben?• Zulassungsantrag (Anlage);• ein tabellarischer Lebenslauf;• Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einesentsprechenden Studiums• ein repräsentatives Tondokument• eine Erklärung darüber, ob der Bewerber einenanderen Master erworben oder eine solche Prüfungnicht bestanden hat oder an einer anderen Master-ausbildung teilnimmt.• Kontoauszug über ein Entgelt in Höhe von 30,00EUR für die Bearbeitung der Bewerbung.Bitte überweisen Sie das Geld wie folgt:Empfänger: Kasse der Technischen Universität Ber-lin, Kontonummer 8841015046, Bankleitzahl10090000 (Berliner Volksbank), Verwendungs-zweck 35/01036 - Entgelt Zugangsprüfung Musik.Bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzlich:

20 Info Musik

laufen aus und stehen für eine Übergangszeit nurnoch für Hochschulwechsler aus vergleichbarenStudiengängen offen. Masterstudiengänge, die aufden neuen Bachelorstudiengängen aufbauen, wer-den eingerichtet.Die folgenden Informationen geben den aktuellenStand wieder (12/2004). Änderungen sind möglich,bitte informieren Sie sich vor einer Bewerbung überden jeweils neuesten Stand.

Bachelorstudiengang mit Kernfach Musik(lehramtsbezogen) BA 1 - Studienrätin/ -rat

Wie lange dauert das Studium?Der Bachelor Studiengang dauert 6 Semester, derkonsekutive (aufbauende) Master Studiengang4 Semester.

Wie ist das Studium aufgebaut und welchenAbschluss erhält man?Das lehramtsbezogene Bachelorstudium (BA 1) en-det mit einem berufsbefähigenden Abschluss alsBachelor of Arts, der jedoch nicht für die Tätigkeitin der Schule qualifiziert. Für Studierende, die dieSchullaufbahn einschlagen wollen, schließt sich ein4-semestriger Masterstudiengang an. Dieser endetmit dem Master of Arts. Die bestandene Masterprü-fung wird einem Staatsexamen gleichgesetzt. Erstder Masterabschluss eröffnet den direkten Zugangzum zweijährigen Vorbereitungsdienst (Referendari-at) und damit zum Lehramt.

Das lehramtsbezogene Studium besteht aus den 3Säulen Kernfach (hier Musik), Zweitfach undBerufswissenschaften einschließlich Praktikum.Die zu erbringende Arbeitsleitung wird mit Lei-stungspunkten (LP) bewertet. Nach dem EuropeanCredit Transfer System (ETCS) entspricht ein Lei-stungspunkt 30 Stunden Arbeitsaufwand im Stu-dium. Im Kernfach Musik sind 80 LP, im Zweitfach60 LP und in den Berufswissenschaften 40 LP zuerbringen.Einen detaillierten Studienplan finden Sie im An-hang.

Was sind Module?Die lehramtsbezogenen Bachelor-Studiengängesind modularisiert, d.h. die Lehrveranstaltungensind zu Modulen gruppiert und diese bauen aufein-ander auf. So ist relativ genau festgelegt, was inwelchem Semester zu studieren ist.Module sind inhaltlich und zeitlich abgeschlosseneLehr- und Lerneinheiten, die sich aus verschiedenenLehrveranstaltungen zusammensetzen. Modulewerden grundsätzlich mit einer Prüfung oder mitentsprechenden Teilprüfungen abgeschlossen. Bisauf die Abschlussarbeit (Bachelorarbeit) werden al-le Prüfungsleistungen studienbegleitend erbracht.Es gibt nur noch Modulprüfungen und keineZwischenprüfung mehr.

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen fürdiesen Studiengang?Die Zulassung zum Studium setzt voraus:

Internationale Banknummer IBAN DE 72100 90000 884 101 50 46BIC/SWIFT-Code BE VO DE BBBankspesen OUR Regelung (Auftraggeber über-nimmt alle anfallenden Entgelte)Hinweis: Alle Gebühren sind von der Bewerberin/dem Bewerber zu tragen - der Betrag von 30, 00EUR muss vollständig dem o.g. Konto gutgeschrie-ben werden, sonst wird die Bewerbung nicht ak-zeptiert.• nur für ausländische Bewerber: Nachweis derdeutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3).Bewerber aus der VR China müssen außerdem eineBescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS)in Peking (siehe Adressenanhang) über die Echtheitder vorgelegten Dokumente (Schul-/ Hochschul-zeugnisse) im Original einreichen.

Wo muss man sich bewerben?Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Siebitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebeneAdresse.

Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wiegestalten sie sich?Die Zugangsprüfung findet während des Sommer-semesters für das folgende Wintersemester statt.Die Prüfung besteht aus vier Abschnitten:• Vorspiel (ca. 30 min. mit eigener/bereitgestellterFormation mit überwiegend eigenen Kompositio-nen.• Ein Spontankomposition nach Vorgabe mit einerBearbeitungszeit von 60 min und ca. 10 min. Prä-sentation mit eigenem/ bereitgestelltem Ensemble.• Spiel (ca. 20 min.) mit von der Zulassungskom-mission bestimmten Musikern über ein vorgegebe-nes Thema.• Colloquium (ca. 10 min)Die Zugangsprüfung findet in der Regel öffentlichstatt.

Was muss man bei einem Hochschul-/Stu-diengangwechsel beachten?Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungenkönnen vom zuständigen Prüfungsausschuss desStudiengangs nach Prüfung der Gleichwertigkeitanerkannt werden. Näheres regelt die Prüfungsord-nung für den Masterstudiengang Master of Music(Jazz).

Wo sind die Studienorte?Mierendorffstrasse 30, (Mie), Berlin-CharlottenburgBundesallee 1-12, (Bu), Berlin-WilmersdorfFasanenstrasse 1B, (Fa), Berlin-CharlottenburgLietzenburger Strasse 45, (Lie), Berlin-Wilmersdorf

Schulmusik

Seit dem Wintersemester 2004/05 ist das Lehr-amtsstudium in Berlin grundlegend reformiert wor-den. Angehende Lehrerinnen und Lehrer bzw. Stu-dienrätinnen und Studienräte werden ab sofort nurnoch in aufeinander aufbauenden (konsekutiven)Bachelor- und Masterstudiengängen ausgebildet.Die entsprechenden Staatsexamensstudiengänge

Info Musik 21

• die allgemeine Hochschulreife und • eine künstlerische Begabung.Für das Hauptfach Gesang wird zusätzlich eine ge-sangliche Veranlagung und eine geeignete körper-liche und stimmliche Konstitution gefordert.• Zahlung in Höhe von 30,-- Euro als Entgelt fürdie Durchführung des Bewerbungs- und Zulas-sungsverfahrens. Eine Rückzahlung des Entgeltesist auch bei Rücknahme der Bewerbung ausge-schlossen.

Was ist bei der Bewerbung an der UdK zubeachten? Sie bewerben sich zunächst nur an der UdK für dasKernfach Musik. Bei Bestehen der Zulassungsprü-fung wird eine vorläufige Zulassung zum Kernfachausgesprochen. Wenn Sie die vorläufige Zulassungannehmen, werden Sie vom Immatrikulations- undPrüfungsamt (IPA) aufgefordert, bis zu einem fest-gesetzten Stichtag die Zuteilung eines Zweitfacheszu beantragen. Sie können maximal 3 Wünsche fürein Zweitfach angeben und die Reihenfolge be-stimmen. Die anderen Universitäten stellen derUdK ein gewisses Kontingent an Zweitfächern zurVerfügung. Übersteigt in einem Zweitfach die Zahlder Bewerbungen die Zahl der Plätze, die der UdKBerlin zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahlausschließlich nach dem Grad der Qualifikation(Abiturnote). Bei gleichem Grad der Qualifikationentscheidet das Los.Nach erfolgreicher Zuteilung eines Zweitfaches er-halten Sie einen endgültigen Zulassungsbescheid.IFür das Zweitfach müssen Sie sich dann an deranderen Universität (HU, FU oder TU) unter Vorlagedes endgültigen Zulassungsbescheides der UdK re-gistrieren lassen.Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Zweitfach nur ein-malig zu Beginn des 3. Fachsemesters wechselnkönnen. Ein Wechsel zu dem lehramtsbezogenenBachelorstudiengang BA 2 - Lehrerin/ Lehrer ist nurdurch eine erneute Bewerbung möglich.

Wie und mit welchen Unterlagen muss mansich bewerben?Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unter-lagen einzureichen:• Zulassungsantrag (Anlage)• ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Anga-ben über den bisherigen Ausbildungsgang enthält• unbeglaubigte Fotokopie der allgemeinen Hoch-schulreife bzw. des letzten Schulzeugnisses (Origi-nale oder beglaubigte Kopien sind erst zur Immatri-kulation vorzulegen),• Kontoauszug über ein Entgelt in Höhe von 30,00EUR für die Bearbeitung der Bewerbung.Bitte überweisen Sie das Geld wie folgt:Empfänger: Kasse der Technischen Universität Ber-lin, Kontonummer 8841015046, Bankleitzahl10090000 (Berliner Volksbank), Verwendungs-zweck 35/01036 - Entgelt Zugangsprüfung Musik.Bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzlich:Internationale Banknummer IBAN DE 72100 90000 884 101 50 46BIC/SWIFT-Code BE VO DE BBBankspesen OUR Regelung (Auftraggeber über-nimmt alle anfallenden Entgelte)Hinweis: Alle Gebühren sind von der Bewerberin/dem Bewerber zu tragen - der Betrag von 30, 00

EUR muss vollständig dem o.g. Konto gutgeschrie-ben werden, sonst wird die Bewerbung nicht ak-zeptiert.• nur für ausländische Bewerber: Nachweis derdeutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3); ausländi-sche Zeugnisse und Zeugnisse aus der DDR müssen,sofern sie als Nachweis der allgemeinen Hochschul-reife gelten sollen, von der Senatsverwaltung fürBildung, Jugend und Sport (siehe Adressenanhang)bereits anerkannt worden sein.Bewerber aus der VR China müssen außerdem fol-gende Dokumente der Akademischen Prüfstelle(APS) in Peking im Original einreichen:entweder ein Zertifikat oder eine Bescheinigung über die Echtheit der vorgeleg-ten Dokumente (Schul-/ Hochschulzeugnisse) DieseEchtheitsbescheinigung muss zusammen mit derAnerkennung der Zeugnisse durch die Senatsver-waltung eingereicht werden.• ggf. Nachweise bisheriger Studien- und Prüfungs-leistungenAußer dem Hauptinstrument ist auf dem Zulas-sungsantrag auch das gewünschte Nebeninstru-ment anzugeben.

Wo muss man sich bewerben?Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Siebitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebeneAdresse.

Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wiegestalten sie sich?Die mehrtägig Prüfung für das Wintersemester fin-det in der Regel in der Zeit von Mitte Mai bis MitteJuni statt.Die Zugangsprüfung besteht aus folgenden Teilen:

1. Prüfung in Gehörbildung und Musiktheorie(schriftlich, Dauer: ca. 2 Stunden)Hördiktat, schriftliche Ausarbeitung einfacher Ton-satz-Beispiele (Intervall- und Akkordbestimmungen,einfacher Generalbass, Grundlagen der klassischenHarmonielehre, einfache Syntax- und Formbestim-mungen etc.).

2. Gruppenleitung (Dauer ca. 5 Minuten)Anleitung einer Gruppe von etwa 10 Personen zueiner der folgenden Formen künstlerischer Arbeit:• Erarbeitung eines ein- oder mehrstimmigen Lie-des (z. B. Volkslied, Kanon, Folk- oder Popsong),wahlweise mit oder ohne Instrumentalbegleitung• Rhythmische Übung (z. B. Erarbeitung einerrhythmischen Komposition, eines Patterns oder ei-nes Sprechstückes)• Musikalische Improvisation mit der Gruppe• Erarbeitung einer kurzen Tanzszene oder Bewe-gungsstudieBewertet werden das didaktisch-methodische Kon-zept (Aufbau, Vorgehen, Impulse, Angemessenheit),die künstlerische Vorstellung und Gestaltungsab-sicht (Anspruch, Genauigkeit, Originalität) und vorallem auch die Kommunikation (Ansprache derGruppe, Atmosphäre, Sprache, Reaktion auf dieGruppe und auf Einzelne).Die Aufgabe soll zu Hause vorbereitet und benötig-tes Material mitgebracht werden.

3. Prüfung im Hauptfach, Instrument oder Gesang

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Eine Anerkennung von Studienleistungen in demKernfach Musik und die Einstufung in ein hoeheresFachsemester erfolgt erst nach einer Zulassung.Bezüglich der Anerkennung von Studienleistungenfür das Zweitfach wenden Sie sich an das jeweiligePrüfungsamt der Freien Universität Berlin bzw. derHumboldt Universität Berlin bzw. TU Berlin.Den Studienplatz für das Zweitfach erhalten Sievon der Universität der Künste. An der anderenUniversität registrieren Sie sich für das Zweitfach.Eine Einschreibung ohne ein Zweitfach ist nichtmöglich.

Wo sind die Studienorte?Bundesallee 1-12, (Bu), Berlin-WilmersdorfFasanenstrasse 1B, (Fa), Berlin-CharlottenburgLietzenburger Str. 45, (Lie), Berlin-Wilmersdorf

Bachelorstudiengang mit Kernfach Musik(lehramtsbezogen) BA 2 - Lehrerin/ Lehrer

Wie lange dauert das Studium?Der Bachelor Studiengang dauert 6 Semester, derkonsekutive (aufbauende) Master Studiengang2 Semester.

Wie ist das Studium aufgebaut und welchenAbschluss erhält man?Das lehramtsbezogene Bachelorstudium (BA 2) en-det mit einem berufsbefähigenden Abschluss alsBachelor of Arts, der jedoch nicht für die Tätigkeitin der Schule qualifiziert. Für Studierende, die dieSchullaufbahn einschlagen wollen, schließt sich ein2-semestriger Masterstudiengang an. Dieser endetmit dem Master of Arts. Die bestandene Masterprü-fung wird einem Staatsexamen gleichgesetzt. Erstder Masterabschluss eröffnet den direkten Zugangzum einjährigen Vorbereitungsdienst (Referendari-at) und damit zum Lehramt.

Das lehramtsbezogene Studium besteht aus den 3Säulen Kernfach (hier Musik), Zweitfach undBerufswissenschaften einschließlich Praktikum.Die zu erbringende Arbeitsleitung wird mit Lei-stungspunkten (LP) bewertet. Nach dem EuropeanCredit Transfer System (ETCS) entspricht ein Lei-stungspunkt 30 Stunden Arbeitsaufwand im Stu-dium. Im Kernfach Musik sind 80 LP, im Zweitfach60 LP und in den Berufswissenschaften 40 LP zuerbringen.Einen detaillierten Studienplan finden Sie im An-hang.

Was sind Module?Die lehramtsbezogenen Bachelor-Studiengängesind modularisiert, d.h. die Lehrveranstaltungensind zu Modulen gruppiert und diese bauen aufein-ander auf. So ist relativ genau festgelegt, was inwelchem Semester zu studieren ist.Module sind inhaltlich und zeitlich abgeschlosseneLehr- und Lerneinheiten, die sich aus verschiedenenLehrveranstaltungen zusammensetzen. Modulewerden grundsätzlich mit einer Prüfung oder mitentsprechenden Teilprüfungen abgeschlossen. Bisauf die Abschlussarbeit (Bachelorarbeit) werden al-

(Dauer ca. 15 Minuten). Als Hauptinstrumente gel-ten: Klavier, Orgel, Cembalo, Violine, Viola, Violon-cello, Kontrabass, Gitarre, Flöte, Oboe, Klarinette,Fagott, Trompete, Horn, Posaune, Tuba, Blockflöte,Saxofon, Schlagzeug).

Instrumentale Hauptfächer:Vortrag dreier mittelschwerer Werke aus verschie-denen Epochen, ein Werk kann aus dem BereichJazz/Rock/Pop gewählt werden; vom-Blatt-Spiel.Geprüft werden: Anlage und Beherrschungsgradder Instrumentaltechnik. Fähigkeit zur musikalischsinnvollen Gestaltung, die musikalische Ausdrucks-kraft, die Ausgewogenheit des Verhältnisses zwi-schen dem derzeitigen technischen Leistungsstandund der musikalisch-künstlerischen Darstellung.Nach diesen Kriterien ist die Auswahl der Stückeund deren Schwierigkeitsgrad vorzunehmen.

Hauptfach Gesang:• Vorsingen von mindestens drei Stücken aus ver-schiedenen Epochen, darunter ein Kunstlied sowieein Stück aus Oper oder Oratorium, ein Werk kannaus dem Bereich Jazz/Rock/Pop/Musical gewähltwerden.Geprüft werden: Stimmliche Anlage und Beherr-schungsgrad der Gesangstechnik, Fähigkeit zur mu-sikalisch sinnvollen Gestaltung, die sängerischeAusdruckskraft, die Ausgewogenheit des Verhält-nisses zwischen dem derzeitigen stimmlichen undtechnischen Leistungsstand und der künstlerischenDarstellung. Nach diesen Kriterien ist die Auswahlder Stücke vorzunehmen.• Vom-Blatt-Singen eines leichteren Stückes• ggf. eine Stimmprüfung, die auf Antrag eines derMitglieder der Zulassungskommission durchgeführtwird. Im Zweifelsfall kann auf Beschluss der Kom-mission ein ärztliches Gutachten zur körperlichenund stimmlichen Konstitution gefordert werden.

4. Prüfung im freien Klavierspiel für Haupt- undNebeninstrument KlavierHarmonisieren eines Volksliedes, einfache Improvi-sation über einer Akkordfolge, Harmonisieren einerBasslinie.

5. Prüfung im Tasteninstrument als Nebeninstru-mentVortrag zweier leichter Stücke (untere Schwierig-keitsgrenze etwa J.S. Bach: zweistimmige Inventio-nen; Bartok: Mikrokosmos III, leichte Sonaten vonHaydn, leichtes vom-Blatt-Spiel).

6. Singen und Sprechen• Test der Sprechstimme: Sinnbezogener Vortrag ei-nes vorbereiteten Textes (geprüft wird die Gesund-heit der Stimme, die Belastbarkeit, das Ausdrucks-vermögen und die Modulationsfähigkeit);• Test der Singstimme: auswendiges Singen einesbegleiteten Stückes (z.B. einfaches Kunstlied, Arie,kein Popsong oder Chanson) und eines unbegleite-ten Volksliedes.

Was muss man bei einem Hochschul-/Stu-diengangwechsel beachten?Als Hochschulwechsler/in bewerben Sie sich inner-halb des Bewerbungszeitraums für den jeweiligenlehramtsbezogenen BA Musik.

Info Musik 23

le Prüfungsleistungen studienbegleitend erbracht.Es gibt nur noch Modulprüfungen und keineZwischenprüfung mehr.

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen fürdiesen Studiengang?Die Zulassung zum Studium setzt voraus:• die allgemeine Hochschulreife,• eine künstlerische Begabung,• ausreichende deutsche Sprachkenntnisse • Zahlung in Höhe von 30,-- Euro als Entgelt fürdie Durchführung des Bewerbungs- und Zulas-sungsverfahrens. Eine Rückzahlung des Entgeltesist auch bei Rücknahme der Bewerbung ausge-schlossen.

Was ist bei der Bewerbung an der UdK zubeachten? Sie bewerben sich zunächst nur an der UdK für dasKernfach Musik. Bei Bestehen der Zulassungsprü-fung wird eine vorläufige Zulassung zum Kernfachausgesprochen. Wenn Sie die vorläufige Zulassungannehmen, werden Sie vom Immatrikulations- undPrüfungsamt (IPA) aufgefordert, bis zu einem fest-gesetzten Stichtag die Zuteilung eines Zweitfacheszu beantragen. Sie können maximal 3 Wünsche fürein Zweitfach angeben und die Reihenfolge be-stimmen. Die anderen Universitäten stellen derUdK ein gewisses Kontingent an Zweitfächern zurVerfügung. Übersteigt in einem Zweitfach die Zahlder Bewerbungen die Zahl der Plätze, die der UdKBerlin zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahlausschließlich nach dem Grad der Qualifikation(Abiturnote). Bei gleichem Grad der Qualifikationentscheidet das Los.Nach erfolgreicher Zusteilung eines Zweitfaches er-halten Sie einen endgültigen Zulassungsbescheid.Für das Zweitfach müssen Sie sich dann an der an-deren Universität (HU, FU oder TU) unter Vorlagedes endgültigen Zulassungsbescheides der UdK re-gistrieren lassen.Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Zweitfach nur ein-malig zu Beginn des 3. Fachsemesters wechselnkönnen. Ein Wechsel zu dem lehramtsbezogenenBachelorstudiengang BA 1 - Studienrätin/-rat istnur durch eine erneute Bewerbung möglich.

Wie und mit welchen Unterlagen muss mansich bewerben?Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unterlagen einzureichen:• Zulassungsantrag (Anlage)• ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Anga-ben über den bisherigen Ausbildungsgang enthält,• unbeglaubigte Fotokopie der allgemeinen Hoch-schulreife bzw. des letzten Schulzeugnisses (Origi-nale oder beglaubigte Kopien sind erst zur Immatri-kulation vorzulegen),• Kontoauszug über ein Entgelt in Höhe von 30,00EUR für die Bearbeitung der Bewerbung.Bitte überweisen Sie das Geld wie folgt:Empfänger: Kasse der Technischen Universität Ber-lin, Kontonummer 8841015046, Bankleitzahl10090000 (Berliner Volksbank), Verwendungs-zweck 35/01036 - Entgelt Zugangsprüfung Musik.

Bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzlich:Internationale Banknummer IBAN DE 72100 90000 884 101 50 46BIC/SWIFT-Code BE VO DE BBBankspesen OUR Regelung (Auftraggeber über-nimmt alle anfallenden Entgelte)Hinweis: Alle Gebühren sind von der Bewerberin/dem Bewerber zu tragen - der Betrag von 30, 00EUR muss vollständig dem o.g. Konto gutgeschrie-ben werden, sonst wird die Bewerbung nicht ak-zeptiert.• nur für ausländische Bewerber: Nachweis derdeutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3); ausländi-sche Zeugnisse und Zeugnisse aus der DDR müssen,sofern sie als Nachweis der allgemeinen Hochschul-reife gelten sollen, von der Senatsverwaltung fürBildung, Jugend und Sport (siehe Adressenanhang)bereits anerkannt worden sein.Bewerber aus der VR China müssen außerdem fol-gende Dokumente der Akademischen Prüfstelle(APS) in Peking im Original einreichen:entweder ein Zertifikat oder eine Bescheinigung über die Echtheit der vorgeleg-ten Dokumente (Schul-/ Hochschulzeugnisse) DieseEchtheitsbescheinigung muss zusammen mit derAnerkennung der Zeugnisse durch die Senatsver-waltung eingereicht werden.• ggf. Nachweise bisheriger Studien- und Prüfungs-leistungen

Wo muss man sich bewerben?Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Siebitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebeneAdresse.

Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wiegestalten sie sich?Vor Beginn des Studiums müssen sich die Bewer-ber einer Zugangsprüfung unterziehen, in der ihrekünstlerische Begabung festgestellt werden soll.Die mehrtägige Prüfung für das Wintersemesterfindet in der Regel in der Zeit von Mitte Mai bisMitte Juni statt.

Die Zugangsprüfung besteht aus drei Teilen:

1. Theoretische Prüfung • Bestimmen von Instrumenten von vorgespieltenBeispielen• Einordnen von vorgespielten Beispielen in be-stimmte Musikepochen• Rhythmisieren einer gegebenen Melodie• Nachschreiben eines einstimmigen Beispiels (Me-lodiediktat)• Bestimmen von schriftlich vorgegebenen Drei-klängen und Septakkorden in Grundstellungen undUmkehrungen• Bezeichnen einer Kadenz mit Funktionsbezeich-nung

2. Gruppenleitung Musikalische Darstellung eines selbstgefertigtenArrangements mit einer Gruppe (bis zu 10 Perso-nen) von Mitbewerber/innen. Ein vorgegebeneseinfaches Musikstück (das den Bewerber/innen als

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cro Jazz“. Zusätzlich kann ein leichtes Vom-Blatt-spiel-Stück vorgelegt werden (z.B. 4 Takte eineszweistimmigen Menuetts).• Prüfung im Nebenfach GesangIst das Hauptinstrument nicht Gesang, so muss einLied (Volks-, Kunstlied oder Popsong) eigener Wahlbegleitet oder unbegleitet vorgetragen werden.

Was muss man bei einem Hochschul-/Stu-diengangwechsel beachten?Als Hochschulwechsler/in bewerben Sie sich inner-halb des Bewerbungszeitraums für den jeweiligenlehramtsbezogenen BA Musik.Eine Anerkennung von Studienleistungen in demKernfach Musik und die Einstufung in ein hoeheresFachsemester erfolgt erst nach einer Zulassung.Bezüglich der Anerkennung von Studienleistungenfür das Zweitfach wenden Sie sich an das jeweiligePrüfungsamt der Freien Universität Berlin bzw. derHumboldt Universität Berlin bzw. TU Berlin.Den Studienplatz für das Zweitfach erhalten Sievon der Universität der Künste. An der anderenUniversität registrieren Sie sich für das Zweitfach.

Eine Einschreibung ohne ein Zweitfach ist nichtmöglich.

Wo sind die Studienorte?Bundesallee 1-12, (Bu), Berlin-WilmersdorfFasanenstrasse 1B, (Fa), Berlin-CharlottenburgLietzenburger Str. 45, (Lie), Berlin-Wilmersdorf

Musiktherapie(Berufsbegleitendes Weiterbildungs- und Ergän-zungsstudium)

Wie lange dauert das Studium?Die Regelstudienzeit des berufsbegleitenden Teil-zeitstudiums beträgt sechs Semester.

Wie ist das Studium aufgebaut und welchenAbschluss erhält man?Das Studium ist berufsbegleitend konzipiert. DieVeranstaltungen finden nicht wöchentlich, sondernals Blockveranstaltungen (do - so) am Wochenendeund in Intensivwochen (mo - so) über das Jahr ver-teilt an der UdK Berlin statt.Die Abschlussprüfung besteht aus einer Diplomar-beit und einer mündlichen Prüfung. Das Studiumbeinhaltet folgende Fachgebiete:

1. Klinisch-musiktherapeutische AusbildungDie klinisch-musiktherapeutische Ausbildung be-steht aus der Vermittlung von Grundlagen musik-therapeutischer Behandlung und speziellen metho-dischen Anwendungen. Einzelne Fächer sindGrundlagen klinisch-psychotherapeutischer Be-handlung, die musikalische Entwicklung des Men-schen, Musiktherapie in der psychotherapeutischenMedizin und Psychosomatik, Fallanalyse, Musikthe-rapie mit Kindern und Jugendlichen, Methoden undanwendungszentrierte Konzepte der Musiktherapie,Einzelmusiktherapie, Gruppenmusiktherapie, musik-therapeutische Behandlungstechnik. Weiterhin wirddie klinisch-musiktherapeutische Ausbildung er-

Klavierfassung vier Wochen vor dem Termin derAufnahmeprüfung zugeschickt wird) soll von denBewerber/innen selbst arrangiert und während derAufnahmeprüfung mit einer Gruppe eingeübt unddargestellt werden.Das vorgegebene Stück kann auf unterschiedlicheWeise arrangiert werden:• mit Orff-Instrumenten (das vorhandene Instru-mentarium wird mit der Aufgabenstellung bekannt-gegeben)• durch das Hinzufügen von Gesangsstimmen (ein-oder mehrstimmig)• durch die Umsetzung des Musikstückes in einenTanz• durch eine rhythmische Umgestaltung und/oderdurch Hinzunahme von Rhythmusinstrumenten (un-ter Verwendung des vorhandenen Instrumentari-ums).3. Künstlerisch-praktische Prüfung• Prüfung im Hauptinstrument (etwa 10 Minuten)Als Hauptinstrumente gelten: Klavier, Orgel, Cem-balo, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Gitarre,Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Trompete, Horn,Posaune, Tuba, Blockflöte, Saxophon, Schlagzeug.An die Stelle des Hauptinstruments kann auch Ge-sang treten.Vortrag dreier mittelschwerer Stücke. Erwünscht istein ausgewogenes Programm aus verschiedenenEpochen und/oder Genres:bei Klavier z.B.: J.S. Bach: zwei- und dreistimmige In-ventionen, Sonaten von Haydn, Mozart, Beethoven,Bartok: Mikrokosmos IV, neuere Klavierliteratur ab1960, Ragtimes von S. Joplin, Jazzstandards von D.Ellington, Rockpianotranskriptionen von B. Hornsby;bei Gesang z.B.: Kunstlieder, Arien, Chansons oderJazz- bzw. Popsongs.Für andere Instrumente im Hauptfach (z.B. Violine,Flöte, Gitarre, Cello usw.) gilt Entsprechendes.• Vomblattspielen im Hauptinstrument (Vomblatt-singen, wenn Gesang an die Stelle des Hauptin-struments tritt) einer einfachen Aufgabe.

• Klavier als Nebeninstrument und Nebenfach Ge-sang.Ist Klavier Hauptinstrument, wird Gesang alsNebenfach geprüft.Ist Gesang Hauptinstrument, wird Klavier alsNebeninstrument geprüft.In beiden oben genannten Fällen kann ein zweitesNebeninstrument hinzugenommen werden. Das Be-stehen dieser Prüfung berechtigt zur Teilnahme amUnterricht von vier Semestern im zweiten Nebenin-strument. Wird kein zweites Nebeninstrument ge-wählt, ist die Teilnahme an drei instrumentalprakti-schen Kursen (Gitarre, Schlagzeug und Combospiel)während des Grundstudiums verpflichtend.Ist weder Klavier noch Gesang Hauptinstrument,sondern ein anderes Instrument aus dem Hoch-schulangebot, wird sowohl Nebeninstrument Klavierals auch Nebenfach Gesang geprüft.Ist Orgel oder Cembalo Hauptinstrument, kann Kla-vier nicht als Nebeninstrument gewählt werden.• Prüfung im Nebeninstrument KlavierStücke leichteren Schwierigkeitsgrades wie z. B.J.S.Bach: „Notenbüchlein für Anna Magdalena“oder R.Schumann: „Album für die Jugend“, B. Bar-tok: „Mikrokosmos III“, Christopher Norton: „Mi-

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gänzt durch:• die Lehrmusiktherapie (Insgesamt sind 100 Stun-den bei empfohlenen Lehrmusiktherapeuten nachzuweisen. Diese Therapiestunden sind von den Stu-dierenden selbst zu finanzieren.)• Supervision (Im 1. bis 3. Semester sind insgesamt30 Stunden verteilt auf die UnterrichtsblöckePflicht, für das 4. bis 6. Semester sind weitere 30Stunden Supervision nachzuweisen und von denStudierenden selbst zu finanzieren.)• Berufspraktika (Studienbegleitende Berufsprakti-ka von insgesamt mindestens 80 Stunden) sindnachzuweisen. Die UdK hilft bei der Auswahl derPraktika, kann jedoch keine festen Praktikumsplät-ze garantieren. Im Rahmen der Praktika sind zweiHausarbeiten zu schreiben.)Es sind zwei Leistungsnachweise aus unterschied-lichen Schwerpunkten zu erbringen.2. Künstlerisch-musikalische AusbildungFächer sind die musiktherapiebezogene Musizier-praxis, Improvisation und der spieltechnische undimprovisatorische Einsatz von Instrument und Stim-me. Weiterhin wird dringend die musikalisch-künst-lerische Weiterbildung im instrumentalen bzw. vo-kalen Bereich empfohlen. Ressourcen kann die UdKdafür nicht zur Verfügung stellen. Nach dem 4. Se-mester findet eine Überprüfung der musiktherapeu-tischen Techniken statt.

3. Wissenschaftlich-theoretische AusbildungVermittelt werden entwicklungspsychologische undpsychoanalytische Konzepte der Musiktherapie,Musiktherapieforschung, Theorie der Musikthera-pie, Entwicklungspsychologie, Psychopathologie.Nach dem 4. Semester ist in Verbindung mit demFachgebiet Klinisch-musiktherapeutische Ausbil-dung eine Fallklausur zu bearbeiten.

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen fürdiesen Studiengang?Die Teilnahme am Zulassungsverfahren setzt vor-aus:• ein mindestens dreijähriges abgeschlossenes mu-sikalisches, pädagogisches, psychologisches odermedizinisches Hochschulstudium (In Einzelfällenkann der Prüfungsausschuss auch weitere sozial-und geisteswissenschaftliche Fächer zulassen.),• eine mindestens dreijährige auf die Studieninhal-te oder auf Musiktherapie allgemein bezogene Be-rufspraxis,• Teilnahme an der Informations- und Einführungs-veranstaltung (insgesamt 12 Stunden), diese Veranstaltung wird einmal jährlich , in der Regelzwischen Januar und März durchgeführt, und infor-miert über Studienorganisation und Studieninhalte.(Termin und Programm sind über die Ge-schäftsstelle zu erfragen.)• ein von Supervision begleitetes klinisches Vor-praktikum an einer Institution der psychosozialenVersorgung (Die Dauer des Praktikums muss fürBewerber und Bewerberinnen ohne Erfahrung impsychosozialen Bereich mindestens 10 Wochen be-tragen, für alle übrigen mindestens 6 Wochen.).Kompensationen einzelner Nachweise sind auf An-trag möglich. Begründete Einzelfallanträge sind anden Prüfungsausschuss Musiktherapie zu richten.

Bewerber, die die geforderten Qualifikationen erfül-len, jedoch statt über einen Hochschulabschlussüber einen Fachhochschulabschluss verfügen, kön-nen in Einzelfällen ebenfalls zugelassen werden.• Zahlung in Höhe von 30,-- Euro als Entgelt fürdie Durchführung des Bewerbungs- und Zulas-sungsverfahrens. Eine Rückzahlung des Entgeltesist auch bei Rücknahme der Bewerbung ausge-schlossen.

Wie und mit welchen Unterlagen muss mansich bewerben?Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unter-lagen einzureichen:• Zulassungsantrag (Anlage)• ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Anga-ben über den bisherigen Ausbildungsgang enthält,• unbeglaubigte Fotokopie des letzten Schulzeug-nisses (Originale oder beglaubigte Kopien sind erstzur Immatrikulation vorzulegen),• ggf. Nachweise bisheriger Studien- und Prüfungs-leistungen• Kontoauszug über ein Entgelt in Höhe von 30,00EUR für die Bearbeitung der Bewerbung.Bitte überweisen Sie das Geld wie folgt:Empfänger: Kasse der Technischen Universität Ber-lin, Kontonummer 8841015046, Bankleitzahl10090000 (Berliner Volksbank), Verwendungs-zweck 35/01036 - Entgelt Zugangsprüfung Musik.Bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzlich:Internationale Banknummer IBAN DE 72100 90000 884 101 50 46BIC/SWIFT-Code BE VO DE BBBankspesen OUR Regelung (Auftraggeber über-nimmt alle anfallenden Entgelte)Hinweis: Alle Gebühren sind von der Bewerberin/dem Bewerber zu tragen - der Betrag von 30, 00EUR muss vollständig dem o.g. Konto gutgeschrie-ben werden, sonst wird die Bewerbung nicht ak-zeptiert.• nur für ausländische Studienbewerber: Nachweisder deutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3)Bewerber aus der VR China müssen außerdem eineBescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS)in Peking (siehe Adressenanhang) über die Echtheitder vorgelegten Dokumente (Schul-/ Hochschul-zeugnisse) im Original einreichen.• eine Fotokopie (unbeglaubigt) des Zeugnissesüber das abgeschlossene Studium. AusländischeZeugnisse werden nur bei Gleichwertigkeit aner-kannt.• eine Fotokopie (unbeglaubigt) des Vorpraktikum-Nachweises,• eine kurze schriftliche Erläuterung der Erwartun-gen an das Studium und der Gründe, die zur Ent-scheidung für diese berufliche Weiterqualifikationgeführt haben. Dieser Bericht ist, ebenso wie derPraktikumsbericht, Gegenstand des Prüfungsge-sprächs.• Ein kurzer maschinengeschriebener Bericht überdas Vorpraktikum.

Wo muss man sich bewerben?Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Siebitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebeneAdresse.

26 Info Musik

• die Fähigkeit, Musik als persönliches Ausdrucks-mittel und Mittel zwischenmenschlicher Verständi-gung einsetzen zu können.

Anfragen - Seminar MusiktherapieGeschäftsstelle, mo-fr 9.00-12.00 UhrFr. BörnerTel. (030) 3185 2553Prof.Dr.Mechthild Jahn-LangenbergTel. (030) 3185 2552Prof. Dr. Karin SchumacherTel. (030) 3185 2551Hedwig Koch-TemmingTel. (030) 3185-2575

Wo ist der Studienort?Mierendorffstr. 30 (Mie), Berlin-Charlottenburg

Nachwuchsförderung fürInstrumentalspiel und GesangJulius - Stern - Institut

Wie lange dauert die Ausbildung?Die Ausbildung endet mit Vollendung des acht-zehnten Lebensjahres, es sei denn, der Auszubil-dende hat den Besuch der allgemeinbildendenSchule noch nicht abgeschlossen.

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?Folgende instrumentale Hauptfächer werden zurZeit unterrichtet:Klavier, Cembalo, Orgel, Streichinstrumente, Blasin-strumente, Harfe, Schlagzeug, Gitarre, Alte Musik.Im Falle einer gesanglichen Ausbildung ist dasHauptfach Gesang.Die Ausbildung besteht aus wöchentlich 90 Minu-ten Einzelunterricht im instrumentalen Hauptfachbzw. im Hauptfach Gesang, einer Stunde Gruppen-unterricht wöchentlich im Pflichtfach Musiktheo-rie/Gehörbildung (in der Regel 4 Sem.) und derTeilnahme am Orchesterspiel (bei Orchesterinstru-menten).Im Hauptfach findet am Ende eines jeden Winterse-mesters eine Jahresprüfung statt. Das Ergebnis ent-scheidet über die Möglichkeit der Fortsetzung derAusbildung. Die Jahresprüfung besteht aus demVortrag mindestens zweier Werke bzw. dreier Ge-sangsstücke aus verschiedenen Stilepochen, derenUmfang und Schwierigkeitsgrad der Altersstufe unddem Entwicklungsstand entsprechen soll. Außer-dem kann bei instrumentalem Hauptfach die Fer-tigkeit im Vomblattspiel überprüft werden. Die er-folgreiche Teilnahme an öffentlichen Wettbewerbenund Vorspielen kann auch als Jahresprüfung ge-wertet werden. Für das Pflichtfach Musiktheorie/Gehörbildung findet nach vier Semestern eine Prü-fung statt. Abschlussprüfungen finden im Rahmender Nachwuchsförderung nicht statt. Es werden aufWunsch Bescheinigungen über Art und Dauer derAusbildung ausgestellt.

Welchen Status haben die Auszubildenden? Die Auszubildenden sind Gasthörer an der UdK. So-weit sie noch schulpflichtig sind, müssen sie dieserPflicht außerhalb der Universität nachkommen.

Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wiegestalten sie sich?Die Aufnahmeprüfungen finden normalerweise inder Zeit von Mitte Juni bis Mitte Juli statt.Das Zulassungsverfahren besteht aus einem mehr-tägigen und mehrteiligen Workshop.

Bewerber ohne Musik- oder musikpädagogischenAbschluss nehmen teil an:1. einer musiktheoretischen Prüfung, die die Kennt-nisse der allgemeinen Musiklehre und ein gutesGehör deutlich macht:• Bestimmen von Instrumenten von vorgespieltenBeispielen• Einordnen von vorgespielten Beispielen in be-stimmte Musikepochen• Rhythmisieren einer gegebenen Melodie• Nachschreiben eines einstimmigen Beispiels (Melodiediktat)• Bestimmen von schriftlich vorgegebenen Drei-klängen und Septakkorden in Grundstellungen undUmkehrungen• Bezeichnen einer Kadenz mit Funktions- oderStufenbezeichnung2. einem Verfahren, das die interpretatorischen undimprovisatorischen (instrumentalen/vokalen) Fähig-keiten deutlich macht.Vorspiel auf einem Melodie- oder Rhythmus- undeinem Harmonieinstrument (Begleiter können mit-gebracht werden). Es sind je zwei Werke eigenerWahl aus verschiedenen Stilepochen, eines davonmindestens mit mittlerem Schwierigkeitsgrad vor-zutragen:bei Klavier z. B.: J.S. Bach: zwei- und dreistimmigeInventionen; Sonaten von Haydn, Mozart, Beetho-ven; Robert Schumann: „Kinderszenen“; C. De-bussy: „Arabesques“; B. Bartok: „MikrokosmosIV“; bei Blockflöte z. B.: Sonaten von Loillet undHändel; Spielbuch für Sopran-Flöte H. 12 (Hänssler-V., Stuttgart); C. Lechner: Kl. Tanz- und Spielstücke;Volksliedimprovisationen (Bärenreiter 1104 u.1257);bei Violine z. B.: Sonaten von Händel, Mozart oderSonatine von Schubert etc.Für andere Instrumente gilt entsprechendes. AuchStücke aus dem Bereich der Unterhaltungsmusiksind möglich.

Alle Bewerber nehmen teil:1. an Gruppenverfahren zur Feststellung derpsychotherapeutischen Eignung und der spiele-risch-kommunikativen Fähigkeiten; es ist ein selbst-gewähltes Lied mit Begleitung vorzutragen,2. an Einzelgesprächen, die das Vorpraktikum, dieBerufsmotivation und die persönliche Entwicklung zum Inhalt haben.Deutlich werden sollen insgesamt:• die musiktheoretischen Voraussetzungen,• die spieltechnische Vorbildung und Eignung fürdie in der Musiktherapie am häufigsten verwende-ten Instrumente (wie z. B. Schlagwerk, Stimme,Blockflöte und Klavier oder Gitarre) durch Vorspielvorbereiteter und durch Realisation unvorbereiteterAufgaben,• die psychotherapeutische Eignung (seelische Be-lastbarkeit, Beziehungsfähigkeit, Wahrnehmungs-und Reflexionsfähigkeit),

Info Musik 27

Für die Ausbildung sind pro Unterrichtsmonat 30,- Euro Gebühren bei der Einschreibung bzw.Rückmeldung zu entrichten (das Wintersemesterhat in der Regel 4 und das Sommersemester 3Unterrichtsmonate). Bei sozialer Härte kann einteilweiser oder gänzlicher Erlass der Gebühren be-antragt werden.Die eingeschriebenen Gasthörer, die ihre Ausbil-dung im neuen Semester fortsetzen wollen, müssensich innerhalb der festgesetzten Fristen für das je-weils folgende Semester zurückmelden.

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen fürdiese Ausbildung?Die Zulassung zur Ausbildung setzt voraus:• eine besondere künstlerische Begabung, die beieiner Zulassungsprüfung unter Beweis gestellt wer-den muss• bei Instrumentalisten und Instrumentalistinnenin der Regel ein Mindestalter von 9 Jahren, beiSängern in der Regel ein Mindestalter von 11 Jah-ren, bei Sängerinnen ein Mindestalter von 12 Jah-ren, jedoch darf bei allen Bewerbern und Bewer-berinnen zum Zeitpunkt der Aufnahmeprüfungdas 17. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.Über Ausnahmen entscheidet die Zulassungskom-mission.• für ausländische Studienbewerber ausreichendeKenntnisse der deutschen Sprache

Wie und mit welchen Unterlagen muss mansich bewerben? Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unter-lagen einzureichen:• Zulassungsantrag (Anlage)• ein Lebenslauf• eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten zurAusbildung• eine ärztliche Bescheinigung über den unbedenk-lichen Gesundheitszustand im Hinblick auf die be-absichtigte Ausbildung; für die gesangliche Ausbil-dung eine fachärztliche Bescheinigung, dass der Bewerber über eine gesunde Stimmfunktionverfügt und keine erkennbaren Beeinträchtigungen der oberen Luftwege vorliegen• eine unbeglaubigte Fotokopie des letzten Schul-zeugnisses, als Nachweis des Schulbesuches (von ausländischen Zeugnissen bitte eine Übersetzungbeifügen)

Wo muss man sich bewerben?Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Siebitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebeneAdresse.

Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wiegestalten sie sich?Jede Bewerberin/ jeder Bewerber hat sich einemZulassungsverfahren zu unterziehen, in welchemdie instrumentalen bzw. gesanglichen Fähigkeitenund allgemeinmusikalischen Anlagen dem Alterund dem Instrument bzw. der Stimme entspre-chend überprüft werden und die besondere künst-lerische Begabung des Bewerbers festgestellt wer-den soll.Die Zulassungsprüfung findet jeweils innerhalb der

letzten drei Semesterwochen, grundsätzlichsamstags, statt.Sie besteht aus folgenden Teilen:1. bei Instrumentalausbildung: dem Vorspiel vondrei Werken aus verschiedenen Stilepochen,bei Gesang: dem auswendigen Vorsingen einesVolksliedes a capella und von zwei begleitetenKunstliedern unterschiedlicher Epochen 2. der Überprüfung der Fähigkeit in Gehörbildungund Theorie (Intervalle, Dreiklänge, Sept-Akkorde,Dur-moll etc.) und im Vomblattspiel bzw. bei Ge-sang im Vomblattsingen und der Überprüfung derBelastbarkeit und des Umfanges der Stimme, so-weit darüber noch keine Klarheit besteht.Die vorzuspielenden bzw. vorzutragenden Werkewerden von den Bewerbern und Bewerberinnenselbst ausgewählt und sollen dem Lebensalter unddem Ausbildungsstand angemessen sein. Der Zu-lassungskommission ist ein Programm der vorzutra-genden Werke vorzulegen. Die geforderte Klavier-begleitung ist selbst zu stellen.Eine Zulassung gilt für das sich anschließende Se-mester. Ist der Bewerber nicht spätestens im darauffolgenden Semester nach Ablegen der bestandenenZulassungsprüfung an der Universität der KünsteBerlin als Gasthörer eingeschrieben worden, sokann bei Fortdauer der Bewerbung der Nachweisder Eignung erneut gefordert werden.

Wo sind die Ausbildungsorte?Bundesallee 1-12 (Bu), Berlin-WilmersdorfFasanenstrasse 1B (Fa), Berlin-CharlottenburgLietzenburger Str. 45 (Lie), Berlin-WilmersdorfMierendorffstr. 28-30 (Mie), Berlin-Charlottenburg

Die Auszubildenden sind durch die gesetzlicheSchülerversicherung in den Räumen der Universitätder Künste und auf dem Wege dorthin versichert.

28 Info Musik

Info Musik 29

Die genauen Termine, die erst am Ende der Bewer-bungsfrist feststehen, werden vom Immatrikula-tions- und Prüfungsamt (IPA) mit der Einladung zurZugangsprüfung verschickt.

Praktikumsbüro für die Lehrämter:Beratung und Organisation der Schulpraktika inden lehramtsbezogenen Studiengängen:Pia Krämer, Raum 403 FEinsteinufer 43-53, Berlin-CharlottenburgÖffnungszeiten sind: mo, di, do 9.30-12.30 Uhrgeänderte Öffnungszeiten ab Oktober 2005:mo und do 9.30-12.30 Uhr und di 12 - 15 Uhr

Tel. (030) 3185 2100Fax (030) 3185 2704Postanschrift: Universität der Künste BerlinPostfach 12 05 44, 10595 Berlin

Anerkennung von ZeugnissenSenatsverwaltung fürBildung, Jugend und Sport - II E 9 -Beuthstrasse 6 - 8, 10117 Berlindirekt am U-Bahnhof Spittelmarkt1. Stock, Raum 1042Tel. (030) 9026 5228, -5231, -5232, -5219Sprechzeiten:mo, di 9.00-12.00, do 16.00-18.00 Uhr

Akademische Prüfstelle in Peking (APS)Deutsche Botschaft der Kulturreferate in PekingLand Mark Tower 2Bureau 03118 DongsanhuanbeiluChao yang Bezirk100004 BeijingTel.:(0068) [email protected]

Beratung für behinderte undchronisch kranke Studierende an der UdKSusanne HagenBeauftragte für Behindertenfragen an der UdKEinsteinufer 43-53, Zimmer 403 C10587 Berlin-CharlottenburgTel. (030) 3185 2368Beratungszeiten:mo, di und do 9.30-12.30 Uhr und nach telefoni-scher Vereinbarung.geänderte Öffnungszeiten ab Oktober 2005:mo und do 9.30-12.30 Uhr und di 12 - 15 Uhr

Adressen

Allgemeine Studienberatung der Universitätder Künste BerlinDie Allgemeine Studienberatung richtet sich mit ih-rem Angebot sowohl an Studieninteressenten alsauch an Studierende aller Semester. Das Beratungs-angebot umfasst alle das Studium betreffendenFragen und Schwierigkeiten sowie psychosozialeProbleme, die sich aus der studentischen Lebenssi-tuation ergeben.Marion Arnold, Sabine Carossa, Joachim SchwabSekretariat: Heike SchiemanowskiEinsteinufer 43-53 (Ein), Berlin-CharlottenburgAnmeldung und Ausgabe von Wartenummern:Raum 16 bUnsere Beratungszeiten sind: mo 9.30-12.30 Uhr,di 15.00-17.00 Uhr und do 9.30-12.30 UhrTelefonische Auskünfte:mo 14.00-15.00 Uhr, di 9.30-10.30 Uhr und mi 10.00-12.00 UhrTel. (030) 3185 2204, Fax 3185 2713Postanschrift: Universität der Künste BerlinPostfach 12 05 44, 10595 [email protected]

Akademisches AuslandsamtDas Akademische Auslandsamt ist zuständig für:• Beratung und Betreuung von ausländischen Stu-dierenden bzw. Studieninteressenten sowie Deut-schen, die im Ausland studieren möchten,• Informationen zu Stiftungen und Stipendien (z. B.vom Deutschen Akademischen Austauschdienst),• Informationen über Studienmöglichkeiten imAusland.Ursula StephanEinsteinufer 43-53 (Ein), Raum 16aTel. (030) 3185 2196Postanschrift: Universität der Künste BerlinPostfach 12 05 44, 10595 BerlinFax (030) 3185 [email protected]: mo, di, do 9.30-12.30 Uhr

Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA)Das IPA bearbeitet alle Unterlagen im Zusammen-hang mit: Bewerbungen und Zulassungen, Immatri-kulationen, Rückmeldungen, Prüfungsanträgen, Ex-matrikulationen, Gast- und Nebenhörerschaft.Postanschrift IPA:Universität der Künste Berlin - IPAStudiengang ..............................Postfach 12 05 44, 10595 BerlinDas IPA befindet sich imEinsteinufer 43-53 (Ein)10587 Berlin-CharlottenburgTel. (030) 3185-App., Fax 3185 2744Sprechzeiten: mo, di und do 9.30-12.30 Uhrgeänderte Öffnungszeiten ab Oktober 2005:mo und do 9.30-12.30 Uhr und di 12 - 15 Uhr

Die Zulassungsverfahren zum Sommersemesterwerden in der Regel in der Zeit von ca. Mitte Janu-ar bis Mitte Februar durchgeführt. Die Zulassungs-verfahren zum Wintersemester finden in der Regelin der Zeit von ca. Mitte Juni bis Mitte Juli statt.

Studiengang

Künstler. Ausbildung / Lieselotte Lebede Ein, Zimmer 403 i App.: 23 43Instrumente,Dirigieren,Ergänzungsst. Chor-dirigieren, Komposition,KirchenmusikLehrämter Musik Pia Krämer Ein, Zimmer 403 F App.: 21 00Tonmeister, Musiktherapie, Ute Potthoff-Vötig Ein, Zimmer 403 F App.: 23 23Diplommusikerziehung,Nachwuchsförderung Karin Krampitz Ein, Zimmer 403 H App.: 25 99Musik/Gesang

30 Info Musik

Allgemeiner Studierender-Ausschuss (AStA)Der AStA ist das ausführende Organ aller Studie-renden einer Hochschule und wird vom Studenten-parlament gewählt. Die AStA-Mitglieder vertretendie Interessen der Studierenden gegenüber derHochschulleitung und -verwaltung, den Gremienund Fakultäten sowie der Öffentlichkeit, beziehenzu den fachlichen, wirtschaftlichen und sozialenBelangen der Studierenden Stellung und koordinie-ren hochschul- und bildungspolitische Aktionen.Hardenbergstraße 33, Zimmer 0910623 Berlin-CharlottenburgTel. (030) 3185 2464, -2465, -2765.

Die Adressen der Beratungsstellen der Universitä-ten und künstlerischen Hochschulen in Berlin undBrandenburg können dem Informationsheft “Stu-dieren in Berlin und Brandenburg” entnommenwerden. Im Internet ist diese Broschüre abrufbarunter www.studieren-in-bb.de

Alle Angaben sind nach bestem Wissen, aber ohneGewähr. Die aktuellsten Informationen finden Sieim Internet.

Lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang mit dem Kernfach Musik mit dem Berufsziel Studienrätin/-rat – BA 1 Gliederung

Das Studium für das Amt des Studienrats mit dem Fach Musik gliedert sich in

1. einen lehramtsbezogenen Bachelor-Studiengang mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern und

2. einen für das Lehramt qualifizierenden Master-Studiengang mit einer Regelstudienzeit von 4 Semestern.

Der Bachelor-Studiengang (180 Leistungspunkte) gliedert sich in die Anteile:

a) Kernfach Musik mit 80 Leistungspunkten b) Zweitfach mit 60 Leistungspunkten. c) berufswissenschaftliche und schulpraktische Studien mit 40 Leistungspunkten, davon

1. Fachdidaktik Musik 8 Leistungspunkte 2. Unterrichtspraktikum Musik 10 Leistungspunkte 3. Fachdidaktik Zweitfach 8 Leistungspunkte 4. Erziehungswissenschaften einschl. berufsfelderschließendes Praktikum 14 Leistungspunkte

Der Bachelor wird mit einer berufsqualifizierenden Hochschulprüfung abgeschlossen.

Module des Kernfaches Musik

Der Bereich der künstlerischen Praxis umfasst folgende Module: Modul 1: Zentrales künstlerisches Fach: 16 Leistungspunkte Modul 2: Basismodul Instrumental- und Gesangsausbildung: 11 oder 13 Leistungspunkte Modul 3: Vertiefungsmodul Instrumental- und Gesangsausbildung: 6 oder 8 Leistungspunkte Modul 4: Basismodul Musikalische Gruppenarbeit: 7 Leistungspunkte

Der wissenschaftlich-künstlerische Bereich umfasst: Modul 5 : Basismodul Musikwissenschaft: 6 Leistungspunkte Modul 6: Basismodul Musiktheorie: 8 Leistungspunkte Modul 7: Vertiefungsmodul Musikwissenschaft / Musiktheorie: 9 Leistungspunkte

Darüber hinaus ist ein interdisziplinäres Modul zu absolvieren, das die künstlerische Praxis, den wissenschaftlich-künstlerischen Bereich und den pädagogisch-künstlerischen Bereich miteinander verknüpft.

Modul 8: Projektmodul: 5 Leistungspunkte

Module der Fachdidaktik Musik

Der pädagogisch-künstlerische Bereich umfasst folgende Module: Modul 9: Basismodul Musikpädagogik: 8 Leistungspunkte Modul 10: Unterrichtspraktikum: 10 Leistungspunkte Bachelorarbeit Das Studium wird mit der Abfassung einer Bachelorarbeit beendet. In dieser weisen die Studierenden mit einem Arbeitsaufwand von 10 Leistungspunkten ihre Befähigung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten nach.

Studienverlaufsplan

BA 1 Studiengang mit dem Kernfach Musik (lehramtsbezogen) – Studienrätin/-rat 80 LP

Modul

Fach SWS LP

Abschluss

Modul 1 Künstlerische Praxis: Zentrales künstlerisches Fach

Hauptinstrument / Hauptfach Gesang 6 SWS 6 Semester à 1 SWS

16 LP Hochschulprüfung (HP) im 6.Sem.

Nebenfach Gesang verpflichtend für alle, die nicht Hauptfach Gesang haben

0 / 4 SWS 4 Semester à 45'

0 / 4 LP HP im 4.Sem.

Sprecherziehung

1 SWS 2 Semester à 30'

1 LP

Nebeninstrument Klavier verpflichtend für alle, die nicht HI Klavier haben

0 / 4 SWS 4 Semester à 45'

0 / 4 LP HP im 4.Sem.

Instrumentalpraktische Kurse für Sänger und Pianisten 6 SWS frei wählbar aus folgenden LV-Angeboten: Schlagzeug 1 und 2 / Gitarre als Begleitinstrument 1 und 2 / Streichinstrumente für Nicht-Streicher 1 und 2 / Blasinstrumente für Nicht-Bläser (praktische Instrumentenkunde) 1 und 2

0 / 6 SWS 3 Semester à 2 SWS

0 / 6 LP HP in zwei Fächern (HP)

Schulpraktisches Klavierspiel im 3. und 4.Sem.

2 SWS 2 Semester à 1 SWS

2 LP

Modul 2 Künstlerische Praxis: Basismodul Instrumental- und Gesangsausbildung

Summe

11 / 13 SWS

11 / 13 LP

Nebenfach Gesang verpflichtend für alle, die nicht Hauptfach Gesang haben

0 / 2 SWS 2 Semester à 1 SWS

0 / 2 LP Öffentl. Vorspiel im 6. Sem.

Nebeninstrument Klavier verpflichtend für alle, die nicht Hauptinstrument Klavier haben

0 / 2 SWS 2 Semester à 1 SWS

0 / 2 LP Öffentl. Vorspiel im 6. Sem.

Schulpraktisches Klavierspiel im 5. und 6. Semester

2 SWS 2 Semester à 1 SWS

2 LP

Instrumental- und vokalpraktische Übungen 4 SWS frei wählbar aus folgenden LV-Angeboten: z.B. Pattern-Kurs, afrikanisches Trommeln, Body-Percussion, Vokalimprovisation ...

4 SWS 2 Semester à 2 SWS

2 LP

Modul 3 Künstlerische Praxis: Vertiefungsmodul Instrumental- und Gesangsausbildung

Summe

8 / 10 SWS

6 / 8 LP

wahlweise Chor klassisch oder Orchester klassisch

4 SWS 2 Semester à 2 SWS

2 LP Modul 4 Künstlerische Praxis: Basismodul Musikalische Gruppenarbeit wahlweise Chor J/R/P oder Ensemble

J/R/P 2 SWS 1 Semester à 2 SWS

1 LP

Dirigieren

2 SWS 2 Semester à 1 SWS

1 LP

wahlweise Experimentelle Musik / Tanz / Rhythmik / Jazz

4 SWS 2 Semester à 2 SWS

2 LP

1 LP Ein benoteter Leistungs-nachweis in einem der Fächer

Summe 12 SWS 7 LP

Einführung in das musikwissen-schaftliche Arbeiten PS, verpflichtend im 1.Semester

2 SWS 1 Semester à 2 SWS

2 LP

Musikwissenschaftliche LV aus dem Bereich Popularmusik / traditionelle Musik PS

2 SWS 1 Semester à 2 SWS

2 LP

Musikwissenschaftliches Proseminar oder mw. Vorlesung kombiniert mit Übung PS oder VL+UE

2 SWS oder 4 SWS

2 LP

Abschluss des Moduls durch eine benotete schriftliche Arbeit (10-15 Seiten)

Modul 5 Wissenschaftlich-künstlerischer Bereich: Basismodul Musikwissenschaft

Summe

6 / 8 SWS 6 LP

Modul 6 Wissenschaftlich-künstlerischer Bereich: Basismodul Musiktheorie

Tonsatz/Formenlehre/ Gehörbildung) 4 Semester in festen Gruppen

8 SWS 4 Semester à 2 SWS

8 LP Klausur im 4.Sem.

Musikwissenschaftliches Hauptseminar HS

2 SWS 1 Semester à 2 SWS

3 LP Schriftl. HS-Arbeit und mündl. Prfg.

Musiktheorie: Tonsatz/Gehörbildung mit Schwerpunkt J/R/P

2 SWS 1 Semester à 2 SWS

2 LP

Musiktheorie: Höranalyse SE

2 SWS 1 Semester à 2 SWS

2 LP

Klausur in Tonsatz/ Gehörbildung J/R/P oder Klausur in Höranalyse

Neue Medien - Musikproduktion SE fächerübergreifend (Musikwissenschaft, Musikdidaktik, Musiktheorie)

2 SWS 1 Semester à 2 SWS

2 LP

Modul 7 Wissenschaftlich-künstlerischer Bereich: Vertiefungsmodul Musikwissenschaft / Musiktheorie

Summe

8 SWS 9 LP

Modul 8 Projektmodul

Interdisziplinäre Projekte oder Lehrveranstaltungen frei wählbar

4 SWS 5 LP

Bachelor-Arbeit

10 LP

2. Module Fachdidaktik Musik Modul

Fach SWS LP Abschluss

Einführung Musikpädagogik PS, verpflichtend im 1.Semester

2 SWS 1 Semester à 2 SWS

2 LP

Musikpädagogische Schwerpunkt-Seminare 2 PS, eines aus dem Bereich J/R/P

4 SWS 2 Semester à 2 SWS

4 LP

Methoden-Seminar PS, empfohlen im 4. Semester

2 SWS 1 Semester à 2 SWS

2 LP

Abschluss durch eine benotete schriftliche Arbeit (etwa 10 Seiten)

Modul 9 Pädagogisch-künstlerischer Bereich: Basismodul Musikpädagogik

Summe

8 SWS

8 LP

Modul 10 Pädagogisch-künstlerischer Bereich: Unterrichtspraktikum

Unterrichtspraktikum im 5.Semester

2 SWS 10 LP

Lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang mit dem Kernfach Musik mit dem Berufsziel Lehrerin/Lehrer – BA 2 Gliederung

Das Studium für das Amt des Lehrers mit dem Fach Musik gliedert sich in

1. einen lehramtsbezogenen Bachelor-Studiengang mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern und

2. einen für das Lehramt qualifizierenden Master-Studiengang mit einer Regelstudienzeit von 2 Semestern.

Der Bachelor-Studiengang (180 Leistungspunkte) gliedert sich in die Anteile:

a) Kernfach Musik mit 80 Leistungspunkten b) Zweitfach mit 60 Leistungspunkten. c) berufswissenschaftliche und schulpraktische Studien mit 40 Leistungspunkten, davon

1. Fachdidaktik Musik 8 Leistungspunkte 2. Unterrichtspraktikum Musik 10 Leistungspunkte 3. Fachdidaktik Zweitfach 8 Leistungspunkte 4. Erziehungswissenschaften einschl. berufsfelderschließendes Praktikum 14 Leistungspunkte

Der Bachelor wird mit einer berufsqualifizierenden Hochschulprüfung abgeschlossen.

Module des Kernfaches Musik

Modul 1: künstlerische Praxis – Hauptinstrument 22 Leistungspunkte Modul 2: künstlerische Praxis – Instrumental- und Gesangsausbildung 19 Leistungspunkte Modul 3: künstlerische Praxis – Musikalische Gruppenarbeit 6 Leistungspunkte

Modul 4: künstlerisch-wissenschaftliches Basismodul 9 Leistungspunkte Modul 5: künstlerisch-wissenschaftliches Vertiefungsmodul 14 Leistungspunkte

Modul 6: künstlerisch-pädagogisches Modul 8 Leistungspunkte Modul 7: schulpraktisches Modul 10 Leistungspunkte

Studienverlaufsplan BA 2 Studiengang mit dem Kernfach Musik (lehramtsbezogen) Lehrerin/Lehrer 80 LP

Modul Fach SWS LP Präs.

LP Eig.

LP ins.

M1: künstlerische Praxis - Hauptinstrument

Hauptinstrument (1. – 6. Sem.) künstlerische Prüfung

6

3

19

22

Pflichtfach Gesang (1.- 4. Sem.) benoteter Schein

4 2 4 6

Sprecherziehung 1 1 1

Pflichtfach Klavier (1. – 4. Sem.) benoteter Schein

4 2

4 6

Instrumentalpraktika/ Nebeninstrument (1. – 4. Sem.) benotete Scheine

(6) (4)

(3) (2)

(3) (4)

(6) (6)

M2: künstlerische Praxis - Instrumental- und Gesangsausbildung

Schulpraktisches Klavierspiel (3. – 6. Sem.) benoteter Schein

4 2 4 6

4 M3: künstlerische Praxis – Musikalische Gruppenarbeit

Chor (klassisch, Pop, Orff, Tanz, Rhythmik) Gruppenleitung (1. – 4. Sem.) benoteter Schein

8 2 1

1

4 2

Musikwissenschaft benoteter Schein

6 3

2

5 M4: künstlerisch-wissenschaftliches Basismodul

Musiktheorie benotete Scheine

8 4 0 4

Musikwissenschaft mdl. Prüfung

4 2

4

6 M5: künstlerisch-wissenschaftliches Vertiefungsmodul Musiktheorie

benotete Scheine, mdl. Prüfung 10 5 3 8

BA-Arbeit 10 10

Kernfach Musikgesamt 59 29 51 80

Berufswissenschaft (18 von 40 LP) Modul Fach SWS LP Präs. LP Eig. LP ins. M6: Künstlerisch-pädagogisches Modul

Musikdidaktik /Musikpädagogik (1. – 6. Sem.) mdl. Prüfung

12 6 2 8

M7: Schulpraktisches Modul Schulpraktikum benoteter Schein

2 10

Gesamt 14 18

• Bewerbungzum Wintersemester / Sommersemester als Studienanfänger/-in (im 1. Semester)als Hochschulwechsler/-in im vergleichbaren StudiengangBewerbung nach § 11 BerlHG(wird nur mit den geforderten Nachweisen angenommen)

Zusatzstudium - KonzertexamenErgänzungsstudium Chordirigieren, Lehrämter Musikerneute Bewerbung -letzte Bewerbung zum Sommer-/Wintersemester

• Zulassungsvoraussetzungen (Muss ausgefüllt werden !)

Bitte jeweils Belege in Kopie (nicht beglaubigt und keine Faxe)beifügen, z.B. Schulabschlusszeugnis, Anerkennung der aus-ländischen Zeugnisse, Immatrikulations-/Studienbescheinigun-gen, Hochschulabschluss, Lebenslauf, BerufsausbildungSchulausbildung:

allgemeine Hochschulreifesonstiger Schulabschluss

Datum des Schulabschlusses:Tag . Monat . Jahr

• Hochschulausbildung (einschließlich Fachhochschule usw.)

Waren Sie bereits an einer Hochschule (Fachhochschule) immatrikuliert?

Nein Ja, Semester, an der

Name der Hochschule

Studiengang/-richtung

Haben Sie einen Studienabschluss erworben ?Nein Ja,

• Persönliches

Herr Frau

Name (family name/surname)

Vorname (Christian name/first name)

c/o

Straße (street) Hausnummer (number)

Postleitzahl (postal code) Ort (place)

Telefon (phone)

E-Mail

Geburtsdatum (date of birth) Geburtsort (place of birth)

Staatsangehörigkeit (nationality)

Universität der Künste BerlinBildende Kunst Gestaltung Musik Darstellende Kunst

Zulassungsantrag Fakultät Musik

Universität der Künste BerlinImmatrikulations- und Prüfungsamt Fakultät Musik Postfach 12 05 44

10595 Berlin

Bitte hierPassbild einkleben(freiwillige Angabe)

Bewerbung für die Fakultät Musik, Studiengang:(bitte nur einen Studiengang ankreuzen und deutlich in Druckbuchstaben schreiben)

Hauptfachinstrument (siehe auch Angaben auf der Rückseite)

künstler. Ausbildung/Instrumente Kompositionkünstler. Ausbildung/Dirigieren Kirchenmusikkünstler. Ausbildung/Chordirigieren

Nachwuchsförderung (Instrument)pädagogische Ausbildung (DME) MusiktherapieBA Musik (Lehramt Lehrer) TonmeisterBA Musik (Lehramt Studienrat)

UdK 2100.03 PC (07.05) Zulassungsantrag Musik

Nur für die lehramtsbezogenen Bachelorstudiengängemit dem Kernfach MusikNebeninstrument:

Nur für Nachwuchsförderung (Gasthörer/-in am Julius-Stern-Institut)

Name und Adresse der Eltern

Telefon

Name und Ort der z.Z. besuchten allgemeinbildenden Schule

angestrebter Schulabschluss entspricht:HauptschulabschlussRealschulabschlussHochschulreife

Lehrer/Lehrerinnenwunsch:(wird unverbindlich vorgemerkt)

Musikalische Vorbildung in dem Fach:

Bei Minderjährigen: Zustimmung der Erziehungsberechtigtenzur AusbildungIch bin / Wir sind mit der Ausbildung meine... / unsere... Toch-ter / Sohnes / Mündels einverstanden.

Bemerkungen:

• Ausländische Bewerberinnen und Bewerber benötigen zurZulassung den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse. Bit-te die Information in der Broschüre auf Seite 3 beachten.

• Berufsausbildung/praktische TätigkeitHaben Sie eine Berufsausbildung abgeschlossen?

Ja Nein

Haben Sie nach der Berufsausbildung eine hauptberuflichepraktische Tätigkeit ausgeübt?

Nein Ja, Monate

UdK 2100.03 (07.05) Zulassungsantrag Musik

• Bitte überprüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Bewerbungs-unterlagen anhand der Liste der einzureichenden Unterlagenund Nachweise in dem für Ihren Studiengang relevanten Ab-schnitt der Studieninformationen der Zwischenüberschrift„Wie und mit welchen Unterlagen muss man sich bewerben“.Nur vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen werdenbearbeitet.• Eingangsbestätigungen werden nicht versandt. Sie werdenzu gegebener Zeit über den weiteren Verlauf des Zulassungs-verfahrens schriftlich informiert.

Ich habe die Fragen wahrheitsgemäß beantwortet.

Datum, Unterschrift

Datum, Unterschrift

Nur für den Hauptfachunterricht(Instrumentalausbild., Lehrämter, päd. Ausb., Tonmeister, Nachwuchsförderung)

Hauptfach und/oder Fachrichtung:Klavier Orgel Orgelimprovisation Cembalo Violine Viola Cello Kontrabass Oboe Klarinette Saxophon Fagott Horn Posaune Flöte Trompete Tuba Schlagzeug Gitarre Barockcello Barockvioline Laute BlockflöteTraversflöte Harfe HammerklavierSonstige:Gesang (nur Lehrämter und pädagogische Ausbildung)

Angestrebter StudienabschlussDiplomKonzertexamen (Zusatzstudium)lehramtsbezogener Bachelor

Lehrer/Lehrerinnenwunsch:(wird unverbindlich vorgemerkt)

Nur für den Studiengang KirchenmusikFachrichtung Kirchenmusik

evangelisch katholischAngestrebter Studienabschluss

Diplomprüfung (B) Diplomprüfung (A)(Ergänzungsstudiengang)

Nur für den Studiengang pädagogische Ausbildung(DME)Hauptfach und/oder Fachrichtung:

InstrumentalpädagogikMusiktheorieInstrumentalpädagogik mit zusätzlichem HauptfachChor- und EnsembleleitungInstrumentalpädagogik mit zusätzlichem HauptfachElementare MusikerziehungRhythmikGesangpädagogik

Nur für...In dieser Rubrik müssen Sie nur die für Ihren Studiengang abgefragten Angaben machen.

Bewerbung für den hochschulübergreifendenStudiengang:

erneute Bewerbung -letzte Bewerbung zum Wintersemester

• Zulassungsvoraussetzungen (Muss ausgefüllt werden !)

Bitte jeweils Belege in Kopie (nicht beglaubigt und keine Faxe)beifügen, z.B. Schulabschlusszeugnis, Anerkennung der aus-ländischen Zeugnisse, Immatrikulations-/Studienbescheinigun-gen, Hochschulabschluss, Lebenslauf, BerufsausbildungSchulausbildung:

allgemeine Hochschulreifesonstiger Schulabschluss

Datum des Schulabschlusses:Tag . Monat . Jahr

• Hochschulausbildung (einschließlich Fachhochschule usw.)

Waren Sie bereits an einer Hochschule (Fachhochschule) immatrikuliert?

Nein Ja, Semester, an der

Name der Hochschule

Studiengang/-richtung

Haben Sie einen Studienabschluss erworben ?Nein Ja,

• Berufsausbildung/praktische TätigkeitHaben Sie eine Berufsausbildung abgeschlossen?

Ja Nein Haben Sie nach der Berufsausbildung eine hauptberuflichepraktische Tätigkeit ausgeübt?

Nein Ja, Monate

• Persönliches

Herr Frau

Name (family name/surname)

Vorname (Christian name/first name)

c/o

Straße (street) Hausnummer (number)

Postleitzahl (postal code) Ort (place)

Telefon (phone)

E-Mail

Geburtsdatum (date of birth) Geburtsort (place of birth)

Staatsangehörigkeit (nationality)

Zulassungsantrag Jazz-InstitutUniversität der Künste BerlinImmatrikulations- und Prüfungsamt Fakultät Musik Postfach 12 05 44

10595 Berlin

Bitte hierPassbild einkleben(freiwillige Angabe)

(bitte nur einen Studiengang ankreuzen und deutlich in Druckbuchstaben schreiben)

Bachelor of Music (Jazz)Bachelor of Music Education (Jazz)Master of Music (Jazz)

Hauptfachinstrument (bitte Angabe auf der Rückseite)

• Bewerbungzum Wintersemester / als Studienanfänger/-in (im 1. Semester)als Hochschulwechsler/-in im vergleichbaren Studiengang

UdK 2100.03 B (07.05) Zulassungsantrag Jazz

Dem ausgefüllten Zulassungsantrag sind beizufügen:

1) tabellarischer Lebenslauf2) drei Passbilder neueren Datums (bitte mit Namen versehen)3) unbeglaubigte Kopien der Zeugnisse über Schulbildung4) unbeglaubigte Kopie über den erfolgreichen Abschluß eines

Studiums (nur für Master-Bewerbung)5) Nachweise über Studien- und/oder Prüfungsleistungen von

in- und ausländischen Hochschulen6) Nachweise über zurückliegende Studienzeiten an inländi-

schen Hochschulen (Immatrikulations- oder Exmatrikula-tionsbescheinigung)

7) Tonträger mit Improvisationen über zwei Titel aus dem all-gemeinen Jazz-Repertoire (keine Studioqualität erforder-lich) - erwünscht ist auch eine Eigenkomposition (keinePflichtvoraussetzung)

8) Repräsentatives Tondokument (nur für Master)9) Kontoauszug über das Entgelt in Höhe von 30,- � (ggf. an-

derer adäquater Nachweis)10) Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse

für ausländische Studienbewerber/-innen(für Bewerbung mindestens abgeschlossene Mittelstufe I des Goethe-Instituts oder vergleichbarer Nachweis)

Bitte überprüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Bewerbungs-unterlagen anhand der Liste der einzureichenden Unterlagenund Nachweise. Nur vollständig eingereichte Bewerbungs-unterlagen werden bearbeitet.

Bemerkungen:

UdK 2100.03 B (07.05) Zulassungsantrag Jazz

• Die Bewerbungen sind verbindlich. Auch der vorzeitige Rücktritt vom Zulassungsverfahren gilt als Prüfungsversuch.

• Die Zulassungsversuche sind auf drei beschränkt.

• Eingangsbestätigungen werden nicht versandt. Sie werdenzu gegebener Zeit über den weiteren Verlauf des Zulassungs-verfahrens schriftlich informiert.

Ich habe die Fragen wahrheitsgemäß beantwortet.

Datum, Unterschrift

• HauptfachunterrichtHauptfach und/oder Fachrichtung:

Klavier E-BassKontrabass SaxophonPosaune TrompeteSchlagzeug VibraphonGitarre GesangSonstige:

Lehrer-/Lehrerinnenwunsch:(wird unverbindlich vorgemerkt)

Die Studiengänge Bachelor of Music (Jazz), Bachelor of MusicEducation (Jazz) und Master of Music (Jazz) werden gemein-sam von der Universität der Künste Berlin und der Hochschulefür Musik Hanns Eisler angeboten. Sie sind organisatorischder Universität der Künste zugeordnet, unabhängig von Stu-dienort und Hauptfachlehrer/-lehrerin.

Bitte beachten Sie

Zulassungsantrag Jazz-Institut