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AAA Informationen für Absolventen Deutscher Schulen im Ausland BIDS 2010/2011 Impressum: Dr. H. Joachim Gerke Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Dezernat Internationale Angelegenheiten / Akademisches Auslandsamt Seminarstrasse 2, 69117 Heidelberg Dezember 2010 Foto: Kuhn Zukunft. Seit 1386.

Informationen · Universität Heidelberg. Zukunft. Seit 1386. Getreu diesem Leitsatz sieht sich die Universität Heidelberg, die älteste Universität im heutigen Deutschland, seit

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Informationen für Absolventen Deutscher Schulen im Ausland

BID

S 2

010/

2011

Impressum:Dr. H. Joachim GerkeRuprecht-Karls-Universität HeidelbergDezernat Internationale Angelegenheiten / Akademisches AuslandsamtSeminarstrasse 2, 69117 HeidelbergDezember 2010

Foto: Kuhn

Zukunft. Seit 1386.

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Liebe Studieninteressierte,

Anfang des Jahres 2008 hat der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) das Programm „BetreuungsInitiative Deutsche Auslands- und Partnerschulen“ (BIDS) ins Leben gerufen. Seit Mai 2008 nimmt die Universität Heidelberg an diesem Programm teil.

Im Rahmen des Programms werden Schüler und Absolventen der Deutschen Schulen im Ausland, die sich für ein Studium an der Universität Heidelberg interessieren oder hier bereits studieren, in besonderem Maße informiert, betreut und gefördert.

Die vorliegende Broschüre wendet sich speziell an Schüler und Absolventen der deut-schen Auslandsschulen. Neben den allgemeinen Informationen über die Universität ent-hält die Broschüre auch alle wichtigen und spezifischen Informationen zu den unter-schiedlichen Bewerbungsverfahren sowie zum Studium und zum Leben in Heidelberg.

Das Betreuungs- und Beratungsteam des Akademischen Auslandsamtsamtes ist gern bereit, alle Ihre Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Studium in Heidelberg ergeben, zu beantworten.

Bitte richten Sie Ihre Anfragen direkt per Email an Frau Anna Kloppenburg ([email protected]) oder schreiben Sie uns an folgende Adresse:

Universität HeidelbergAkademisches Auslandsamtz.Hd. Frau Anna Kloppenburg / BIDSSeminarstraße 269117 HeidelbergDeutschland

Ihr Akademisches Auslandsamt

Notizen

Foto: Kuhn

Universität Heidelberg. Zukunft. Seit 1386. Getreu diesem Leitsatz sieht sich die Universität Heidelberg, die älteste Universität im heutigen Deutschland, seit ihrer Gründung im Jahre 1386 durch Kurfürst Ruprecht I. der Forschung und Lehre verpflichtet. Im Laufe ihrer mehr als 600jährigen Geschich-te erlebte sie glanzvolle Zeiten, aber auch tiefe Rückschläge. Sie galt in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts als eine der bedeutendsten Stätten der Reformation und des Calvinismus, verlor im 17. Jahrhundert durch Kriege ihre Bibliothek – die in Europa einzigartige Bibliotheca Palatina – und später auch ihren gesamten Gebäudebestand. 1803 wurde die Universität durch Karl-Friedrich von Baden grundlegend erneuert und damit die Voraussetzung für ihren glanzvollen Aufstieg im 19. Jahrhundert geschaffen. Gründer und Erneuerer sind Namensgeber der Ruprecht-Karls-Universität. Heute stellt die Universität mit rund 27.000 Studierenden, darunter über 5.000 ausländischen Stu-dierenden, ein wichtiges Zentrum der Forschung und Lehre in Deutschland dar. Ihre 12 Fakultäten decken ein breites geistes- und naturwissenschaftliches sowie medizinisches Fächerspektrum ab; Ingenieur- und Agrarwissenschaften sind nicht vertreten.

Zahlreiche außeruniversitäre Forschungsstätten komplettieren durch intensive Zu-sammenarbeit die umfassende wissenschaftliche Forschung der Ruperto Carola auf ver-schiedensten Ebenen. Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ), vier Max-Planck-Institute und das Europäische Laboratorium für Molekularbiologie (EMBL) untermauern die Rolle Heidelbergs als Wissenschaftsstandort, der heute als einer der forschungs-intensivsten der Welt zählt. Erwähnenswert sind auch die Heidelberger Akademie der Wissenschaft sowie die Hochschule für Jüdische Studien.

Das ausgezeichnete Renommee der Universität Heidelberg zeigt sich durch das re-gelmäßig sehr gute Abschneiden in internationalen wie nationalen Rankings. So gilt sie im The Times Higher Education Supplement-Ranking (2007) als Deutschlands Top-Uni-versität im weltweiten Vergleich und belegt von 200 internationalen Spitzen-Universitäten als beste deutsche Hochschule Rang 60. Zudem gehört die Universität Heidelberg als eine von nur neun deutschen Hochschulen der so genannten „Exzellenzinitiative von Bund und Ländern“ an, innerhalb derer Graduiertenschulen, Exzellenzcluster und Zu-kunftskonzepte zum projektbezogenen Ausbau der universitären Spitzenforschung in besonderem Maße gefördert werden. Zahlreiche Auszeichnungen, darunter bislang acht Nobelpreise in den Forschungsschwerpunkten Medizin, Physik und Chemie, bestätigen die Spitzenleistung der Heidelberger Forschung.Die Universität Heidelberg ist Mitglied in der League of European Research Universities und der Coimbra Group, wodurch weltweite intensive partnerschaftliche Beziehungen er-möglicht werden, so z.B. mit Montpellier, der Hebrew University in Jerusalem oder meh-reren Hochschulen in China. Auch in Chile, am Heidelberg Center in Santiago de Chile, der „Schule des deutschen Rechts“ in Krakau oder durch die Beteiligung der Universität an Programmen der deutschsprachigen Andrássy Universität in Budapest wird die Inter-nationalität der Ruperto Carola gepflegt. Im Rahmen des europäischen Mobilitätspro-grammes ERASMUS bestehen ca. 400 fachbezogene bilaterale Vereinbarungen, welche

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Die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

15. Januar Bewerbungsfrist für die Zulassung zum Sommer- semester (abweichende Bewerbungsfristen siehe Studienfachtabelle)

Mitte Februar Ende der Vorlesungen im Wintersemester

28./29. Februar Ende des Wintersemesters

1. März Beginn des Sommersemesters

Ende März Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)

Ende März/Anfang April Orientierungsveranstaltung für die neu zugelassenen ausländischen Studierenden/ Einführungsveranstaltung der Fächer

Mitte April Beginn der Vorlesungen im Sommersemester

15. Juli Bewerbungsfrist für die Zulassung zum Wintersemester (abweichende Bewerbungsfristen siehe Studienfachta- belle)

Ende Juli Ende der Vorlesungen im Sommersemester

31. August Ende des Sommersemesters

1. September Beginn des Wintersemesters

Ende September Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)

Ende September/Anfang Oktober Orientierungsveranstaltung für die neu zugelassenen ausländischen Studierenden/Einführungsveranstaltun gen der Fächer

Mitte Oktober Beginn der Vorlesungen im Wintersemester

Wichtige Daten

einen regen Austausch zwischen den einzelnen Universitäten ermöglichen. Seit 1926 trifft sich jedes Jahr im August die Welt in Heidelberg, um am Internationalen Ferienkurs für deutsche Sprache und Kultur teilzunehmen. Mehr als 600 Teilnehmer begeistern sich jährlich für vier Wochen an dem umfangreichen und exzellenten Angebot an Deutschkursen aller Niveaustufen, kulturellen Aktivitäten sowie Seminaren zu Litera-tur und Gesellschaft.

Für ehemalige ausländische Studierende, Stipendiaten, Wissenschaftler und Univer-sitätsangehörige der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg bietet Heidelberg Alumni International die einzigartige Möglichkeit, an Alumni-Clubs, Ländertreffen, Summer Schools und Seminaren teilzunehmen, über das internationale Netzwerk ehemalige Kommilitonen wiederzufinden, oder auch andere Alumni der Universität kennen zu ler-nen.

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Die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

E-Mail: [email protected] ab Mai mit 12 Monaten WartezeitHomepage der Universität Heidelbergwww.uni-heidelberg.de

Homepage des Akademischen Auslandsamteswww.uni-heidelberg.de/studium/kontakt/auslandsamt/

Downloadbereich für Anträgewww.uni-heidelberg.de/studium/download/index.html

Betreuungsangebot des Akademischen Auslandsamteswww.uni-heidelberg.de/studium/kontakt/auslandsamt/aaa_angebote.html

Institute der Universität Heidelbergwww.uni-heidelberg.de/fakultaeten/

Vorlesungsverzeichniswww.uni-heidelberg.de/studium/imstudium/vorlesungen/

Personalverzeichniswww.uni-heidelberg.de/univ/personal/

Gesamtübersicht Beratungsangebotewww.uni-heidelberg.de/studium/interesse/beratung/

Fächerübersicht mit Kurzinformationenwww.uni-heidelberg.de/studium/interesse/faecher/

Fachstudienberater/-terminewww.uni-heidelberg.de/studium/kontakt/fachstudberatung.html

Prüfungsordnungenwww.uni-heidelberg.de/studium/download/index.html#stud

Studieren in Deutschlandwww.daad.de

Informationen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüssewww.anabin.de

Virtuelle Studiengänge/Fernstudiumwww.studieren-im-netz.de

Foto: Reinhardt

Wichtige Internet-Adressen

Das Studium an der Universität Heidelberg wird in Semester eingeteilt. Ein Studienjahr besteht aus einem Wintersemester und einem Sommersemester.Das Wintersemester beginnt jeweils am 1. September und endet am 28. Februar; das Sommersemester dauert jeweils vom 1. März bis 31. August.Unterrichtsveranstaltungen finden in der Regel jeweils von Anfang Oktober bis Anfang Februar und von Anfang April bis Mitte Juli statt.

In vielen Studiengängen kann das Studium nur zum Wintersemester begonnen werden. Informationen hierzu gibt die Studienfachtabelle, die im Internet unter: www.uni-heidel-berg.de/studium/interesse/faecher/index.html#katalog abrufbar istInformationen hierzu finden Sie auch auf dem beiliegenden Faltblatt.

Die Studienabschlüsse • Bachelor• Master• Staatsexamen• Promotion

Der Bachelor of Arts bzw. der Bachelor of Science vermittelt einen ersten akademi-schen Grad und berufsqualifizierenden Abschluss. In einigen Studiengängen wird ein Bachelor in einem Hauptfach erworben (100%). Andere Fächer mit Abschussziel Bache-lor können nur in Kombination studiert werden (zwei Fächer zu 50% oder ein Hauptfach zu 75% und ein Nebenfach zu 25%). Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester.

Der Master of Arts bzw. der Master of Science baut auf einem bereits vorhandenen und anerkannten Hochschulabschluss auf (i.d.R. Bachelor). Im Master-Studiengang wird in der Regel nur ein Fach studiert. Für die an der Universität Heidelberg angebotenen Master-Studiengänge wird empfohlen, sich über Inhalt, Dauer und Zulassungsvoraus-setzungen des Studiengangs mit Hilfe der entsprechenden Zulassungs- und Prüfungs-ordnungen zu informieren. Sie finden die Informationen im Internet unter: www.uni-hei-delberg.de/studium/download/index.html und auf der Homepage der jeweiligen Fakultät (siehe Anhang: Übersicht Adressen der Fakultäten). Es wird unterschieden zwischen konsekutiven, nicht-konsekutiven und weiterbildenden Master-Studiengängen. Konsekutive Master-Studiengänge sind der Regelfall und bauen unmittelbar auf Bache-lor-Studiengängen auf. Nicht-konsekutive Master-Studiengänge bauen auf nicht gleichlautenden Bachelorstu-diengängen auf. Weiterbildende Master-Studiengänge setzen einen Hochschulabschluss und eine min-destens einjährige Berufspraxis voraus. Die Voraussetzungen für die Aufnahme des Studi-ums in allen Masterprogrammen werden in einer Zulassungssatzung geregelt.

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Das Studium an der Universität Heidelberg

Sandwingert 2D-69123 HeidelbergBewerbung an: Adria-VermögensverwaltungPostfach 12 03 30, 69066 HeidelbergE-Mail: ursula.hohmann@ibv-adria.dewww.studentenwohnheim-adria.deVerwaltung in der Rohrbacher Str. 12

Studentenwohnheim HirschHauptstrasse 6269151 NeckargemündBewerbungen an: Albert OppelAm Kastanienberg 64, 69151 NeckargemündTel.: +49-(0)6223-921812Fax: +49-(0)6223-921815E-Mail: [email protected]

Studentenwohnheim ScheerleHeinrich-Fuchs-Str.44D- 69126 HeidelbergTel.: +49-(0)6221-332926 (Hausmeisterin)Tel. und Fax: +49-(0)7041-819816E-Mail: info@heinrich-fuchs-strasse.dewww.studentenwohnheim-heidelberg.de

Studentenwohnheim SchenkWiesenweg 369198 SchriesheimZimmer in kleinen Wohngruppen, unmöbliertTel. (und Fax): +49-(0)6203-61853

Studentenwohnheim WeybrechtTurnerstraße 16569126 HeidelbergBewerbungen (nur schriftlich): Weybrecht, Karlsruher Str. 76/78, 69126 Heidelberg

Familienwohnungen für studentische Ehepaare und Familien:Bauhütte HeidelbergSchillerstrasse 26/169115 HeidelbergTel.: +49-(0)6221-90270

Adressen

Ein Staatsexamen, das heißt eine Prüfung, die unter staatlicher Aufsicht stattfindet, wird in den Fächern Jura, Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und den Studiengängen für das Lehramt an Gymnasien abgelegt. In den erstgenannten Fächern erfolgt die Immatrikula-tion nur in einem Fach. Für das Studium zum Lehramt an Gymnasien müssen dagegen mindestens zwei Fächer gewählt werden.

Eine Promotion ist grundsätzlich in allen an der Universität Heidelberg angebotenen Studienfächern möglich. Grundvoraussetzung ist ein guter oder sehr guter Studienab-schluss. Mit der Promotion wird der akademische Grad eines Doktors für eigenständige wissenschaftliche Leistungen verliehen. Die Promotionsleistung besteht in der Regel aus der Doktorarbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung (Rigorosum oder Disputa-tion).

Einen Überblick über die gesamten, in den einzelnen Fächern angebotenen Lehrver-anstaltungen, gibt das Vorlesungsverzeichnis der Universität Heidelberg, das jedes Semester (vor Vorlesungsbeginn) neu herausgegeben wird. Das Vorlesungsverzeichnis ist im Internet abrufbar unter: www.uni-heidelberg.de/studium/imstudium/vorlesungen/Die einzelnen Institute veröffentlichen für ihren Fachbereich ein “Kommentiertes Vor-lesungsverzeichnis” mit einer detaillierten Auflistung und Beschreibung aller angebo-tenen Lehrveranstaltungen. Das “Kommentierte Vorlesungsverzeichnis” kann direkt im Internet auf der Homepage der Institute unter: www.uni-heidelberg.de/sitemap/indexin-stitute.html abgerufen werden.

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Adressen Das Studium an der Universität Heidelberg

Foto: Kuhn

D-69120 HeidelbergTel.: +49-(0)6221-137870Fax: +49-(0)6221-1378799www.theologisches-studienhaus.de

Studentenwohnheim WartburgUntere Neckarstraße 21D-69117 HeidelbergE-Mail: [email protected]

Friedrich-Hauss-StudienzentrumStudentenwohnheim Bergstrasse Heidelberger Strasse 32aD-69198 SchriesheimTel.: +49-(0)6203-63192, Fax: +49-(0)6203-65033E-Mail: [email protected]/htm/kontakt_bewerbung.htlm

2. Wohnheime sonstiger Träger (Bewerbung direkt dort erforderlich)

Wohnheime der SRH-GruppeBonhoefferstrasse 9 + 13D-69123 HeidelbergTel.: +49-(0)6221-8223-133E-Mail: [email protected]

Studentenwohnheim Allianz Ring-/LessingstrasseRingstrasse 35-41Büro: Ringstrasse 37 D-69115 HeidelbergTel.: +49-(0)6221-29662

Conrad-Bender-HausRohrbacher Strasse 91D-69115 HeidelbergTel.: +49-(0)6221-20789Fax: +49-(0)6203-83393E-Mail: alfred.becht@t-online.dewww.conradbenderhaus.homepage.t-online.deStudentenwohnheim Hauhecke

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Bewerbungsfrist / Bewerbungszeitraum

Der Bewerbungszeitraum für Studienbewerber/innen für das Sommersemester des je-weiligen Jahres ist der 01.12. – 15.01.

Der Bewerbungszeitraum für Studienbewerber/innen für das Wintersemester des jewei-ligen Jahres ist der 01.06. – 15. 07.

Der Antrag auf Zulassung zum Studium erfolgt schriftlich. Die Bewerbungsunterlagen können im Internet unter folgender Adresse heruntergeladen werden

www.uni-heidelberg.de/studium/download/index.html#intstud

oder schriftlich unter der Email-Adresse

[email protected]

angefordert werden.

Alle Unterlagen müssen der Universität Heidelberg vollständig innerhalb der oben ge-nannten Daten vorliegen.

Bewerbergruppen

Die Bewerbungsverfahren für internationale Studierende sind verschieden. Um die Un-terschiede der jeweiligen Verfahren deutlich zu machen, werden internationale Bewerber zwei separaten Bewerbergruppen zugeteilt.

Zur Bewerbergruppe 1 gehören:

- ausländische Bewerber/innen ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit mit auslän-discher Hochschulzugangsberechtigung (z.B. High School Diploma, Attestat, Maturità etc.)

Zur Bewerbergruppe 2 gehören:

- ausländische Bewerber/innen mit Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)

- alle ausländischen Bewerber/innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (HZB) / Abitur aus Deutschland oder mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung einer deutschen Auslandsschule (Bildungsinländer/innen)

AdressenDie Bewerbung an der Universität Heidelberg

Auswahl der Bezugsmöglichkeiten für das Vorlesungsverzeichnis:

Weiss’sche UniversitätsbuchhandlungUniversitätsplatz 8D-69117 HeidelbergE-Mail: [email protected]

Universitätsbuchhandlung ZiehankUniversitätsplatz 12D-69117 Heidelberg E-Mail: [email protected]

Adressen privater Wohnheime

HINWEIS: Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei den jeweiligen Wohnheimen über eventuelle Bewerbungsfristen.

1. Wohnheime kirchlicher Träger

Albertus-Magnus-StudentenwohnheimKeplerstrasse 66, D-69120 HeidelbergTel.: +49-(0)6221-470868E-Mail: [email protected]

Evangelisches Studentenwohnheim der Keller-Thoma-StiftungBergstrasse 53, D-69120 HeidelbergTel.: +49-(0)6221-484262Fax: +49-(0)6221-5860417E-Mail: [email protected]

Ökumenisches StudentenwohnheimPlankengasse 1-3, D-69117 HeidelbergTel.: +49-(0)6221-543341Fax: +49-(0)6221-543259E-Mail: [email protected]/oekTheologisches StudienhausNeuenheimer Landstrasse 2

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- alle ausländischen Bewerber/innen, die aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit gemäß der geltenden Vergabeverordnung deutschen Staatsangehörigen zulassungsrecht-lich gleichgestellt sind (z.B. Kinder oder Ehepartner deutscher Staatsangehöriger)

Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Bewerbergruppe und Ihr Studienfach-wunsch bestimmen Ihre Bewerbungsfrist, Ihre Bewerbungsstelle und das Bewerbungsverfahren, an dem Sie teilnehmen müssen.

Adressen Die Bewerbung an der Universität Heidelberg

Adressen der Fakultäten

Dekanat der Theologischen Fakultät www.theologie.uni-heidelberg.de/

Dekanat der Juristischen Fakultätwww.jura-hd.de

Studiendekanat der Medizinischen Fakultät Heidelbergmed.uni-hd.de/ (Dekanat)www.klinikum.uni-heidelberg.de/index.php?id=1377 (Studiendekanat)

Dekanat der Fakultät für Klinische Medizin Mannheim der Universität Heidelbergwww.ma.uni-heidelberg.de

Dekanat der Philosophischen Fakultät www.philosophische-fakultaet.uni-hd.de

Dekanat der Neuphilologischen Fakultätwww.uni-heidelberg.de/institute/fak9/

Dekanat der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaftenwww.uni-heidelberg.de/institute/fak18/index_d.html

Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaftenwww.verkult.uni-hd.de

Dekanat der Fakultät für Mathematik und Informatikwww.mathematik.uni-heidelberg.de

Naturwissenschaftlich-Mathematische Gesamtfakultätwww.chemgeo.uni-hd.de/DC/Gesamtfakultaet.html

Dekanat der Fakultät für Chemie und Geowissenschaftenwww.chemgeo.uni-hd.de

Dekanat der Fakultät für Physik und Astronomiewww.physik.uni-heidelberg.de

Dekanat der Fakultät für Biowissenschaftenwww.uni-heidelberg.de/institute/fak14/

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Fächerspezifische Bewerbungsverfahren

1. Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen

Sofern Sie auf Grund Ihrer Staatsangehörigkeit der Bewerbergruppe 1 angehö-ren, gelten für Sie die folgenden Informationen bei einer Bewerbung für die Fächer Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren (zwei Schritte) handelt! Bevor Sie Ihren Antrag auf Zulassung bei der Universität Heidelberg für diese Fächer einreichen, müssen Sie einen Antrag auf Ausstellung der „Vorprüfungsdokumentation“ bei uni-assist.e.V. in Berlin stellen. Ohne die Vorprüfungsdokumentation kann Ihr Antrag auf Zulassung an der Universität Heidelberg leider nicht bearbeitet werden.

Schritt 1 – Antrag auf Bewertung ausländischer Vorbildungsnachweise bei uni-assist e.V. Berlin

Studiengang: Medizin mit Abschlussziel Staatsexamen (Medizin Klinikum Heidelberg und Medizin Klinikum Mannheim) Pharmazie mit Abschlussziel Staatsexamen Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen

Bewerbungssemester: 1. Fachsemester

Bewerbungsfrist: 01. Juli d.J. für das Wintersemester Bewertungsstelle für aus-ländische Vorbildungsnach-weise zur Ausstellung derVorprüfungsdokumentation: uni-assist e.V. Berlin

Bewertungsadresse: Universität Heidelberg c/o uni-assist e.V. Helmholtzstr. 2 – 9 D-10587 Berlin

Internetadresse: www.uni-assist.de

Antragsformular: www.uni-assist.de

Informationen für Bewerber/innen der Bewerbergruppe 1

Bei Fragen rund um Studium und Bewerbung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg wenden Sie sich bitte an: Frau Anna Kloppenburg: Email: [email protected] Frau Doris Kuhn: Email: [email protected]

Die aktuelle „Informationsbroschüre für internationale Studienbewerberinnen und -bewer-ber“ der Universität Heidelberg erscheint zweimal jährlich (Ende Mai/ Ende November) und kann beim Akademischen Auslandsamt angefordert bzw. im Internet unter: www.uni-heidelberg.de/studium/interesse abgerufen werden.

Soziales und Wohnen

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Wer ist uni-assist e.V.?uni-assist e.V. ist eine „Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen“. Sie prüft und bewertet für die Universität Heidelberg die Vorbildungsnachweise ausländi-scher Studienbewerber für die Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen.

Ausländische Studienbewerber/innen der Bewerbergruppe 1 müssen daher fristgerecht und zusätzlich zur direkten Antragstellung bei der Universität Heidelberg (siehe Schritt 2) einen Antrag auf Ausstellung einer Vorpüfungsdokumentation bei uni-assist e.V. Berlin stellen.

Welche Fristen müssen bei uni-assist e.V. eingehalten werden?Die jeweiligen Fristen sehen Sie bitte direkt bei uni-assist e.V. unter www.uni-assist.de ein.

Wie müssen Sie die Vorprüfungsdokumentation bei uni-assist e.V. beantragen?uni-assist e.V. bietet ein Online-Verfahren an. Den Antragsbogen erhalten Sie unter: www.uni-assist.de. Diesen können Sie ausdrucken, ausfüllen und mit der Post an uni-assist e.V. senden oder am Bildschirm ausfüllen und elektronisch an uni-assist e.V. über-mitteln.

Was müssen Sie dem Antrag auf eine Vorprüfungsdokumentation beifügen?(HINWEIS: uni-assist e.V. benötigt diese Unterlagen in amtlich beglaubigter Fotokopie und in amtlich beglaubigter deutscher, englischer oder französischer Übersetzung) Unvollständige Anträge können leider nicht bearbeitet werden.

- Fotokopie oder Abschrift des Zeugnisses der Hochschulreife, das im jeweiligen Herkunftsland zum Hochschulstudium berechtigt (z.B. Abitur, Baccalauréat, GCE – A&O-Level etc.) einschließlich der dazugehörigen Listen mit Einzelnoten

- Fotokopie oder Abschrift aller erworbenen ausländischen Hochschul- und Universitätszeugnisse (z.B. Colleges, Akademien, Universitäten etc.) ein-schließlich der dazugehörigen Listen mit Einzelnoten pro Studiensemester oder Studienjahr (z.B. transcripts, Akademische Bescheinigung, Index etc.). Alle bereits in Deutschland absolvierten bzw. aktuellen Hochschulsemester müssen anhand von Immatrikulationsbescheinigungen nachgewiesen werden

- Fotokopie oder Abschrift der Bescheinigung über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen und – sofern vorhanden – der Zulassungsbescheid der ausländischen Hochschule

- Fotokopie oder Abschrift des Zeugnisses über die bestandene Feststellungsprüfung einschließlich der Auflistung der Einzelnoten, sofern diese Prüfung bereits an einem

Studienkolleg in Deutschland abgelegt wurde

Neben den Wohnheimen des Studentenwerks gibt es in Heidelberg zahlreiche privat geführte Wohnheime. Eine Übersicht finden Sie im Anhang. Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Wohnheim.

Privater Wohnraum

Das Akademische Auslandsamt ist bemüht, Ihnen bei der Suche nach privaten Zimmern zu helfen. In Zusammenarbeit mit dem Studentenwerk betreibt es eine gemeinsame Zim-mervermittlung für privaten Wohnraum. Angebote können leider weder schriftlich noch telefonisch mitgeteilt werden, da die Vermittlung grundsätzlich nur bei persönlichem Er-scheinen in Anspruch genommen werden kann. Sie finden die Zimmervermittlung für privaten Wohnraum im InfoCafé International (ICI), in der Triplexmensa am Universi-tätsplatz (in der Altstadt). Die Eingänge befinden sich in der Grabengasse und in der Sandgasse.

Für die ersten Tage empfiehlt es sich, einen Platz in einer Jugendherberge oder einer Pension zu reservieren:

Jugendherberge HeidelbergTiergartenstr. 5D-69120 HeidelbergTel.: +49-(0)6221-65119-0Fax: +49-(0)6221-65119-28E-Mail: info@jugendherberge-heidelberg.dewww.jugendherberge-heidelberg.deGästezimmer-ZentraleHäusserstr. 44D-69126 HeidelbergTel./Fax: +49-(0)6221-160363www.gaestezimmer-zentrale.de

Tourist InformationWilly-Brand-Platz 1 (Am Hauptbahnhof)D-69115 HeidelbergTel.: +49-(0)6221-19433E-Mail: [email protected]

Informationen für Bewerber/innen der Bewerbergruppe 1Soziales und Wohnen

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Wie hoch ist das Bearbeitungsentgelt bei uni-assist e.V.?Die uni-assist Vorprüfungsdokumentation ist entgeltpflichtig und kann ganzjäh-rig beantragt werden. Nähere Informationen wie auch die aktuellen Tarife und Zahlungsmodalitäten finden Sie unter www.uni-assist.de. Die von Ihnen eingereichten Dokumente werden bei uni-assist e.V. erst geprüft, nachdem Sie das Entgelt überwie-sen haben und der Betrag bei uni-assist e.V. vollständig eingegangen ist.

Wie geht es nach der Bewertung der ausländischen Vorbildungsnachweise durch uni-assist e.V. weiter?Sofern Sie die formalen Anforderungen an eine Bewerbung erfüllen, übersendet uni-assist e.V. Ihnen eine „Vorprüfungsdokumentation für die direkte Bewerbung an der Universität Heidelberg“. Das Original der Vorprüfungsdokumentation müssen Sie mit dem Antrag auf Zulassung direkt bei der Universität Heidelberg einreichen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie bei uni-assist e.V. in Berlin Ihre gültige Korrespondenz- und E-mail – Adresse angegeben haben. Sofern Sie die formalen Anforderungen nicht erfüllen, werden Sie von uni-assist e.V. entsprechend informiert.Ihre bei uni-assist e.V. eingereichten Unterlagen können Ihnen leider nicht zurückge-schickt werden.

Uni-assist e.V. speichert Ihre elektronischen Daten für die Dauer von vier Jahren. Die Daten werden in dieser Zeit von uni-assist e.V. ausschließlich den von Ihnen gewählten Hochschulen, an denen Sie sich über uni-assist e.V. bewerben möchten, zur Verfügung gestellt. Danach werden die Daten vernichtet.

Schritt 2 – Antrag auf Zulassung zum Fachstudium an der Universität Heidelberg

Studiengang: Medizin mit Abschlussziel Staatsexamen (Medizin Klinikum Heidelberg und Medizin Klinikum Mannheim) Pharmazie mit Abschlussziel Staatsexamen Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen

Bewerbungssemester: 1. Fachsemester

Bewerbungsfrist: 15. Juli d.J. für das Wintersemester

Bewerbungsstelle: Universität HeidelbergBewerbungsadresse: Universität Heidelberg Akademisches Auslandsamt Seminarstr. 2E-mail Adresse: [email protected]: www.uni-heidelberg.de/studium/interesseAntragsformular: www.uni-heidelberg.de/studium/download/index. html#intstud

des Studentenwerks zählen: die Verwaltung der Studentenwohnheime, der Mensen, Cafeterien, Cafés und Bistros, die Ausbildungsförderung, die Sozial- und Rechtsbe-ratung, psychotherapeutische Beratung, Jobvermittlung, die Verwaltung von Kinder-krippen, Krabbelgruppen und Kindertagesstätten sowie die kulturelle Förderung der Studierenden.

Für ausländische Studierende gibt es ein besonderes Angebot des Studentenwerks Heidelberg, das sogenannte ”All-Inclusive-Service Paket”. Dieses Angebot enthält ne-ben einem Zimmer im Wohnheim zahlreiche Zusatzleistungen wie: Krankenversiche-rung, Semesterticket, Leihcomputer etc. Es werden insgesamt 50 Pakete pro Semester angeboten.Kontaktadresse:www.studentenwerk.uni-heidelberg.de/zv_portal/cache/SW/DE/PASW051205153459230.htmlNähere Informationen sind im Internet auch erhältlich unter: www.studentenwerk.uni-heidelberg.de oder beim:Studentenwerk HeidelbergWohnheimverwaltungMarstallhof 1D-69117 HeidelbergE-Mail: [email protected]

Wohnen in Heidelberg und Umgebung

Für die ca. 27.000 Studierenden in Heidelberg stehen rund 4.000 Plätze in Studenten-wohnheimen zur Verfügung. Die meisten Studierenden sind daher auf die Angebote des privaten Wohnungsmarktes angewiesen.

Studentenwohnheime

Mehr als 3.000 Wohnheimplätze werden vom Studentenwerk Heidelberg verwaltet.

In den Wohnheimen des Studentenwerks wohnen ca. 40 % ausländische und 60 % deutsche Studierende. Die Mieten liegen zwischen 180 und 285 Euro monatlich. Die Be-werbung um einen Wohnheimplatz muss schriftlich erfolgen. Ausführliche Informationen zu den Wohnheimen des Studentenwerks sowie Antragsformulare gibt es im Internet unter: www.studentenwerk.uni-heidelberg.de/index.jsp

Sie können die Unterlagen auch schriftlich anfordern:Studentenwerk HeidelbergWohnheimverwaltungMarstallhof 1D- 69117 HeidelbergE-Mail: [email protected]

Informationen für Bewerber/innen der Bewerbergruppe 1 Soziales und Wohnen

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Unterlagen, die dem Antrag auf Zulassung zum Studium an der Universität Heidelberg beigefügt werden müssen:

- unbeglaubigte Fotokopie oder Abschrift des Zeugnisses der Hochschulreife, das im jeweiligen Herkunftsland zum Hochschulstudium berechtigt (z.B. Abitur, Baccalauréat, GCE – A&O-Level etc.) einschließlich der dazugehörigen Listen mit Einzelnoten

- unbeglaubigte Fotokopie oder Abschrift aller erworbenen ausländischen Hochschul- und Universitätszeugnisse (z.B. Colleges, Akademien, Universitäten etc.) ein-schließlich der dazugehörigen Listen mit Einzelnoten pro Studiensemester oder Studienjahr (z.B. transcripts, Akademische Bescheinigung, Index etc.) Alle bereits in Deutschland absolvierten bzw. aktuellen Hochschulsemester müssen anhand von Immatrikulationsbescheinigungen nachgewiesen werden

- unbeglaubigte Fotokopie oder Abschrift der Bescheinigung über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen und – sofern vorhanden – der Zulassungsbescheid der ausländischen Hochschule

- unbeglaubigte Fotokopie oder Abschrift des Zeugnisses über die bestandene Feststellungsprüfung einschließlich der Auflistung der Einzelnoten, sofern diese Prüfung bereits an einem Studienkolleg in Deutschland abgelegt wurde

- Original der Vorprüfungsdokumentation von uni-assist e.V.

- unbeglaubigte Nachweise über deutsche Sprachkenntnisse

- 1 Passbild

- Nachweis über die Finanzierung des Studiums

2. „Englische Philologie“ (Alle Teilstudiengänge der Englischen Philologie / Anglistik) mit den Abschlusszielen Bachelor und Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien

Studienbewerber/innen, denen auf der Grundlage ihrer Bewerbung und Qualifikation (Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung) eine vorläufige Zulassung für den Studiengang Anglistik mit den o.g. Abschlüssen erteilt wird, müssen vor ihrer Immatrikulation einen schriftlichen Test am Seminar für Anglistik ablegen. Der Test findet im Anschluss an die erfolgreich abgelegte Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang statt. Prüfungstermin und Prüfungsort werden im Anschluss an das Auswahlverfahren mit dem vorläufigen Zulassungsbescheid bekannt gegeben.Die erfolgreiche Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren ist Voraussetzung für die endgültige Zulassung und Einschreibung an der Universität Heidelberg.

darüber hinaus auch in der Umgebung (gesamtes Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar mit Regionalzügen der Deutschen Bahn, S-Bahn, Straßenbahn, Bus) kann von Studierenden eine Netzkarte (”Semesterticket”), gültig für ein Semester zum Preis von ca. 120 Euro erworben werden

- Es wird empfohlen, eine Kranken- sowie Haftpflichtversicherung abzuschließen

Stipendien – Förderungsmöglichkeiten

Über Stipendienmöglichkeiten für Absolventen deutscher Schulen im Ausland informiert das Akademische Auslandsamt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Stefanie Rösch, Email: [email protected] deutscher Seite stehen im Rahmen der Programme des Deutschen Akademischen Autauschdienstes (DAAD) und anderer Institutionen/Stiftungen Stipendien für wenige, besonders qualifizierte Kandidaten zur Verfügung. Auskünfte hierzu erteilen die deut-schen Auslandsvertretungen, die Goethe-Institute und die Außenstellen des DAAD. In-formationen über diese Stipendien gibt die DAAD-Broschüre ”Förderungsmöglichkeiten für ausländische Hochschulangehörige”, die beim DAAD angefordert werden kann.

DAADKennedyallee 50, D-53175 BonnE-Mail: [email protected]

Die in dieser Broschüre enthaltenen Informationen und ein allgemeiner Überblick des DAAD über Stipendienmöglichkeiten können auch über das Internet unter der Adresse: www.funding-guide.de abgerufen werden.Wegen der geringen Zahl der zu vergebenden Stipendien sollten sich Studienbewerber, die auf ein Stipendium angewiesen sind, schon vor ihrem Studienaufenthalt in Deutsch-land um die vom eigenen Land angebotenen Förderungsmöglichkeiten bemühen.Weitere Informationen sind über die Homepage des DAAD abrufbar: www.daad.de

Informationen über weitere Stipendien und Fördermöglichkeiten für ausländische Studie-rende und Doktoranden finden Sie im Internet unter:graduateacademy.uni-heidelberg.de/funding.htmlwww.stiftungsindex.de/sfoerderung.htmwww.begabtenfoerderungswerke.dewww.uni-heidelberg.de/studium/soziales

Studentenwerk Heidelberg

Das Studentenwerk Heidelberg ist eine Anstalt des Öffentlichen Rechts, die sich in Zu-sammenarbeit mit der Universität Heidelberg um die soziale Betreuung und Förderung der Studierenden der Universität Heidelberg bemüht. Zu den vielfältigen Aufgaben

Informationen für Bewerber/innen der Bewerbergruppe 1Soziales und Wohnen

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3. Chemie mit den Abschlusszielen Bachelor und Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien

Studienbewerber/innen, denen auf der Grundlage ihrer Bewerbung und Qualifikation (Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung bzw. Noten studiengangsspezifischer Fächer) eine vorläufige Zulassung für den Studiengang Chemie mit Abschlussziel Bachelor oder Lehramt an Gymnasien an der Universität Heidelberg erteilt wird, müssen vor ihrer Immatrikulation ein Gespräch von ca. 20 Minuten mit den Mitgliedern der Auswahlkommission des Studienfaches Chemie führen. Das Gespräch soll zeigen, ob der Bewerber/die Bewerberin für den ausgewählten Studiengang und den angestrebten Beruf befä-higt und aufgeschlossen ist. Der Gesprächstermin findet in der Regel am ersten Werktag nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang statt (ca. 14 Tage vor Beginn der Vorlesungszeit des jeweiligen Bewerbungssemesters). Studienbewerber/innen, die einmal erfolglos an einem Eignungsfeststellungsverfahren für den Studiengang Chemie mit Abschlussziel Bachelor oder Lehramt an Gymnasien an der Universität Heidelberg teilgenom-men haben, können sich frühestens zum nächsten Bewerbungssemester ein-malig erneut für das Eignungsfeststellungsverfahren anmelden. Eine weitere Wiederholung ist nicht möglich. Eine Teilnahme am Auswahlgespräch setzt die er-folgreiche Teilnahme an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang bzw. an einer entsprechenden Äquivalenzprüfung voraus.

Die erfolgreiche Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren ist Voraussetzung für die endgültige Zulassung und Einschreibung an der Universität Heidelberg.

Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung für den Studiengang Chemie mit Abschlussziel Bachelor für Studienanfänger nur zum Wintersemester möglich ist!

5. Germanistik im Kulturvergleich mit dem Abschlussziel Bachelor

Neben den im Rahmen der Bewerbung erforderlichen Unterlagen muss zusätzlich eine eigenhändig verfasste, schriftliche Begründung für die Studienfachwahl ein-gereicht werden. Die Begründung für die Studienfachwahl soll sowohl das an das Studium anschließende Berufsziel definieren und beschreiben als auch erkennen lassen, dass sich der Bewerber/die Bewerberin mit den Inhalten des Studienganges ausführlich auseinander gesetzt hat.

Über die Anerkennung der Studienfachbegründung entscheidet die zuständige Kommission des Seminars für Deutsch als Fremdsprachenphilologie.

Akademischen Auslandsamtes abgerufen werden: www.uni-heidelberg.de/imperia/md/content/studium/download/auslandsamt/aaa_orientierung.pdfDaneben führen häufig auch die Studienfächer, das heißt die Institute oder die stu-dentischen Fachschaften (Vertretung der Studierenden in den Fachbereichen) Einfüh-rungsveranstaltungen durch, die speziell zum Studium in den jeweiligen Studiengängen informieren. Näheres zu diesen Veranstaltungen der Studienfächer, die in der Regel in der Zeit noch vor Vorlesungsbeginn stattfinden, finden Sie im Internet unter: www.uni-heidelberg.de/studium/imstudium/beginn/angebote.html

Studienfinanzierung

Für den Lebensunterhalt und einige mit dem Studium zusammenhängende Kosten müs-sen monatlich ca. 700 Euro veranschlagt werden. Beachten Sie bitte, dass zusätzlich für ein Studium an baden-württembergischen Hoch-schulen, also auch an der Universität Heidelberg, 500 Euro Studiengebühren pro Seme-ster eingeplant werden müssen. Es ist zu berücksichtigen, dass eine Finanzierung des Studienaufenthalts durch eine Erwerbstätigkeit neben dem Studium in der Regel nicht möglich ist.

Feste Kosten, die einkalkuliert werden müssen:

- Studentenwerksbeitrag: Der Pflichtbeitrag für das Studentenwerk beträgt derzeit 66,50 Euro pro Semester. Das Studentenwerk verwaltet als von der Universität unabhängige Einrichtung die Mensen, Cafeterien, Studentenwohnheime und bietet weitere soziale Leistungen für Studierende an

- Verwaltungskostenbeitrag: An der Universität Heidelberg ist ein Verwaltungskostenbei-trag in Höhe von 40 Euro pro Semester zu entrichten. Dieser Beitrag wird bei der Ein-schreibung und bei jeder Rückmeldung zum nachfolgenden Semester fällig

- Allgemeine Studiengebühr: Grundsätzlich müssen alle Studierenden an baden-württembergischen Hochschulen, also auch an der Universität Heidelberg, zusätzlich zu den Verwaltungskosten und dem Sozialbeitrag eine allgemeine Studiengebühr in Höhe von 500 Euro pro Semester bezahlen, sofern sie in einem grundstän-digen Studiengang bzw. in einem konsekutiven Masterstudiengang eingeschrieben sind. Dies gilt auch für alle ausländischen Studierenden (Informationen über Ausnah-meregelungen und Befreiungsgründe von den Studiengebühren erhalten Sie unter www.uni-heidelberg.de/studium/download).

- Wohnen: Für die monatliche Miete eines Zimmers bzw. eines Appartements muss in Heidelberg mit etwa. 210 bis 330 Euro gerechnet werden

- Öffentlicher Nahverkehr: Für Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr in der Stadt Heidelberg (S-Bahn, Straßenbahn, Bus) gilt ab 19 Uhr der Studentenausweis als Fahrkarte. Für Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr in Heidelberg (tagsüber) und

Informationen für Bewerber/innen der Bewerbergruppe 1 Soziales und Wohnen

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Informationen über die besonderen Anforderungen an die Kenntnisse der deutschen Sprache für den Studiengang Germanistik im Kulturvergleich mit Abschlussziel Bachelor sind unter Punkt „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ aufgeführt.

6. Physik mit den Abschlusszielen Bachelor und Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien:

Für den Studiengang Physik mit Abschlussziel Bachelor oder Staatsexamen (Lehramt an Gymnasien) erfolgt die Auswahl der Studienbewerber/innen auf der Grundlage folgender Kriterien:

- Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung bzw. studien- gangsspezifischer Fächer in der Hochschulzugangsberechtigung

- Studiengangsspezifische Berufsausbildung /praktische Tätigkeit- Fachspezifische Zusatzqualifikation /außerschulische Leistungen

Studienbewerber/innen, die sich für den Studiengang Physik mit Abschlussziel Bachelor oder Staatsexamen für das erste Fachsemester bewerben, müssen – so-fern vorhanden – Nachweise über eine eventuelle Berufsausbildung, eine praktische Tätigkeit oder eine fachspezifische/außerschulische Zusatzleistung dem Antrag auf Zulassung beifügen. Die Nachweise sind in amtlich beglaubigter Fotokopie vom Original und der dazugehörigen amtlich beglaubigten Übersetzung in deutscher, eng-lischer oder französischer Sprache einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung für den Studiengang Physik nur zum Wintersemester möglich ist!

7. Romanische Sprachen mit den Abschlusszielen Bachelor und Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien (Französisch, Italienisch und Spanisch):

Voraussetzung für eine Zulassung für die oben genannten Studiengänge ist unter anderem eine erfolgreiche Teilnahme an der schriftlichen Aufnahmeprüfung.

Die Auswahl der Bewerber/innen erfolgt auf der Grundlage folgender Kriterien:- der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung bzw. studiengangsspezifischer Fächer der Hochschulzugangsberechtigung- einer Berufsausbildung und Berufstätigkeit, besonderer Vorbildungen, praktischer Tätigkeiten oder außerschulischer Leistungen und Qualifikationen- dem Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests.

Studienbewerber/innen, die sich für eine der oben genannten Sprachen für das erste Fachsemester bewerben, müssen – sofern vorhanden – Nachweise über eine eventuelle Berufsausbildung, eine praktische Tätigkeit oder eine fachspezifische/außerschulische Zusatzleistung dem Antrag auf Zulassung beifügen. Die Nachweise sind in amtlich beglaubigter Fotokopie vom Original und der dazugehörigen amtlich

Einreisesichtvermerk (Visum)

Studienbewerber/innen, die ihre Bewerbungsunterlagen beim Akademischen Auslandsamt der Universität Heidelberg eingereicht haben, erhalten auf schriftliche Anfrage eine Bescheinigung über den Eingang ihrer Bewerbung. Diese Bescheinigung kann ausschließlich dann ausgestellt werden, wenn:

– die eingereichten Bewerbungsunterlagen vollständig, form- und fristgerecht vorliegen und

– der im Antrag angegebene Studiengang an der Universität Heidelberg angeboten wird.

Hierzu ist das den Antragsunterlagen beigefügte Formular vollständig auszufüllen und an das Akademische Auslandsamt zu senden. Die an den/die Bewerber/in zurückge-sandte Bescheinigung gilt als Bestätigung über den Eingang der ordnungsgemäß ein-gereichten Bewerbungsunterlagen bei der Universität und kann für die Beantragung des Einreisesichtvermerks bei der deutschen Auslandsvertretung von Nutzen sein.

Die Einreise zu Studienzwecken mit einem Touristenvisum ist nicht gestattet. Nähere Informationen erteilen die deutschen diplomatischen bzw. konsularischen Vertretungen im Ausland.

Bewertung ausländischer Vorbildungsnachweise / die anabin-Datenbank

Bei der Bewertung ausländischer Vorbildungsnachweise richtet sich die Universität Heidelberg nach den Bestimmungen der Kultusministerkonferenz, die in den Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen festge-legt sind und laut Erlass des Wissenschaftsministeriums Baden-Württemberg an der Universität Heidelberg als Richtlinien umzusetzen sind.

Länderspezifische Informationen zu ausländischen Vorbildungsnachweisen finden Sie auf den Internet-Seiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen unter: www.anabin.de

Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen

In der Woche vor Vorlesungsbeginn führt das Akademische Auslandsamt eine Orientie-rungsveranstaltung für ausländische Studierende durch. Ziel dieser Veranstaltung ist es, die Teilnehmer mit dem Studium an der Universität und den Lebensverhältnissen am Studienort bekannt zu machen. Die Teilnahme an dieser Orientierungsveranstaltung wird dringend empfohlen.Das aktuelle Programm kann kurz vor Beginn des Semesters auf den Internetseiten des

Informationen für Bewerber/innen der Bewerbergruppe 1Informationen für Bewerber/innen der Bewerbergruppe 1 und 2

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beglaubigten Übersetzung in deutscher, englischer oder französischer Sprache einzureichen. Zusätzlich muss eine schriftliche Erklärung über eine eventuelle frühere Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung für die oben genannten Studiengänge an der Universität Heidelberg abgegeben werden. Sofern ein Bewerber/eine Bewerberin bereits erfolglos an der schriftlichen Aufnahmeprüfung teilgenommen hat, ist die Wiederholung der Prüfung für eine gewählte Sprache einmalig möglich.

Die fachspezifische Studierfähigkeit für die einzelne Sprache wird auf der Grundlage von Leistungserhebungen in schriftlicher Form zu Fähigkeiten und Fertigkeiten für den Studiengang getroffen. Studienbewerber, die zwei romanische Sprachen kombinieren wollen, müssen ihre fachspezifische Fähigkeit für beide romanische Sprachen nachweisen und somit zwei Sprachtests absolvieren. Eine Teilnahme an dem schriftlichen Studierfähigkeitstest setzt den Nachweis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH Stufe 2) bzw. einer entsprechenden Äquivalenzprüfung voraus. Die Aufnahmeprüfung findet zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn – in der Regel Anfang Oktober - statt. Die erfolgreiche Teilnahme an der Aufnahmeprüfung ist Voraussetzung für die endgültige Zulassung und Einschreibung an der Universität Heidelberg.

Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung für die oben genannten Studiengänge nur zum Wintersemester möglich ist!

8. Sportwissenschaft mit den Abschlusszielen Bachelor und Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien

Im Bachelor- und Lehramtsstudiengang Sportwissenschaft findet jedes Jahr eine Eingangsprüfung statt (Nachweis der für das Sportstudium erforderlichen sportlichen Leistungsfähigkeit). Anträge hierfür sind im

Institut für Sport und SportwissenschaftIm Neuenheimer Feld 700

D-69120 Heidelberg

erhältlich. Informationen, Daten und aktuelle Änderungen zur Sporteingangsprüfung können unter: www.issw.uni-heidelberg.de abgerufen werden.

Der Nachweis über die bestandene Sporteingangsprüfung ist dem Antrag auf Zulassung für das jeweilige Bewerbungssemester fristgerecht beizufügen.

Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung für den Studiengang Sportwissenschaft nur zum Wintersemester möglich ist!

9. Ostasienwissenschaft mit dem Abschlussziel Bachelor (Alle Voll- und

Sowohl das propädeutische Vorsemester, als auch das vierwöchige Propädeutikum ist gebührenpflichtig. Weitere Informationen zu Aufnahmebedingungen, Kursen, Bewerbung, Bewerbungsfristen und Kosten erfahren Sie unter:

www.isz.uni-hd.de/d_propaedeutikum.html

oder direkt bei dem

Internationalen Studienzentrum der Universität Heidelberg-Studienkolleg-Im Neuenheimer Feld 684, D-69120 HeidelbergTelefon: +496221-54-5940Telefax: +496221-54-5942E-Mail: [email protected]

Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid

Alle Studienbewerber/innen erhalten ca. 4-8 Wochen nach Bewerbungsschluss einen der folgenden schriftlichen Bescheide, mit dem sie über das Ergebnis des Bewerbungs-verfahrens informiert werden:

Zulassungsbescheid:Die Zulassungsbescheide werden ca. 4-6 Wochen nach Bewerbungsschluss versandt. Sie enthalten alle Angaben über den erteilten Studienplatz, noch abzulegende Prüfungen und über den Zeitraum, in dem die Einschreibung (Immatrikulation) persönlich im Akade-mischen Auslandsamt vorgenommen werden muss. Zudem ist eine Annahmeerklärung enthalten, die unverzüglich an das Akademische Auslandsamt zurückgesendet werden muss.

Im Falle einer Zulassung für das Fachstudium wird - sofern erforderlich - auf dem Zulas-sungsbescheid der Termin für die DSH-Prüfung mitgeteilt. Es handelt sich dabei um eine schriftliche und mündliche deutsche Sprachprüfung, die vor Beginn des Fachstudiums ab-zulegen ist (siehe auch Punkt „Deutsche Sprachkenntnisse”, Seite 21).

Im Falle einer Zulassung zum Studienkolleg mit Vormerkung für ein Fachstudium wird auf dem Zulassungsbescheid der Termin für die Aufnahmeprüfung des Studienkollegs mitgeteilt. Es handelt sich dabei um einen schriftlichen Test der deutschen Sprachkennt-nisse (siehe auch Punkt ”Studienkolleg” bzw. „Internationales Studienzentrum“)

Ablehnungsbescheid:Die Ablehnungsbescheide werden in der Regel – einschließlich der Begründung für die Ablehnung – innerhalb von 8 Wochen nach Bewerbungsschluss versandt.

Informationen für Bewerber/innen der Bewerbergruppe 1 Informationen für Bewerber/innen der Bewerbergruppe 1 und 2

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Teilstudiengänge der Ostasienwissenschaft sowie Japanologie, Sinologie und Ostasiatische Kunstgeschichte)

Für den Studiengang Ostasienwissenschaft mit seinen jeweiligen Schwerpunk-ten sowie die Teilstudiengänge Ostasienwissenschaft, Japanologie, Sinologie und Ostasiatische Kunstgeschichte gelten besondere Kombinationsregelungen. Ausführliche Informationen zu diesen Studiengängen finden Sie auf den Inter-netseiten des Fachbereichs unter:

www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/faecher/ostasienwiss.html

Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung für den Studiengang Ostasienwissenschaft sowie die genannten Teilstudiengänge mit Abschlussziel Bachelor für Studienanfän- ger nur zum Wintersemester möglich ist!

Besondere Hinweise zur Studienfachwahl

Ausländische Studienbewerber/innen der Bewerbergruppe 1 können sich grundsätz-lich nur für einen Studiengang bewerben und daher im Antrag auf Zulassung nur einen Studiengang der 1. Wahl angeben. Angaben über einen Studiengang 2. Wahl können im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Fortsetzung der Informationen für Studienbewerber der Bewerbergruppe 1 auf Seite 20

Sprachkenntnisse nachgewiesen haben. Voraussetzung für die Zulassung zu der so ge-nannten ”Externen Feststellungsprüfung” ist eine Vormerkung für das Fachstudium an ei-ner baden-württembergischen Hochschule. Bewerber/innen, die die Feststellungsprüfung als ”Externe Kandidaten” abzulegen wünschen, müssen zusätzlich zu den übrigen Bewerbungsunterlagen eine eigenhändig verfasste, schriftliche Begründung für die Teilnahme an der ”Externen Feststellungsprüfung” einreichen.

Der Antrag auf Zulassung zum Fachstudium und für die Teilnahme an der ”Externen Feststellungsprüfung” muss mindestens einen Monat vor dem Ablauf der offiziellen Bewerbungsfrist eingereicht werden.

Der Besuch des Studienkollegs kann bei Nicht-Bestehen um ein drittes Semester verlän-gert werden. Ein Wechsel des Studienkollegs ist in der Regel nicht möglich. Eine nicht bestandene Feststellungsprüfung kann nur einmal und zwar am gleichen Studien-kolleg wiederholt werden. Eine Aufnahme als Gasthörer in das Studienkolleg ist nicht möglich.

Weitere Hinweise finden Sie unter: www.studienkollegs.dewww.uni-heidelberg.de/zentral/isz/www.uni-heidelberg.de/zentral/isz//D_Pruef_FSP.html

Propädeutisches Vorsemester / Vierwöchiges Propädeutikum am Studienkolleg

Für ausländische Studierende mit direktem Hochschulzugang, die sich für die Aufnahme eines Studiums an der Universität Heidelberg interessieren, bietet das Studienkolleg im Sommer- und Wintersemester ein propädeutisches Vorsemester an. Während des propädeutischen Vorsemesters sollen fachliche und fachsprachliche Kenntnisse vermit-telt werden. Der Kurs hat einen Umfang von 20 Unterrichtsstunden pro Woche, von de-nen jeweils 14 Stunden für die fachspezifischen Bereiche vorgesehen sind. Teilnehmer am propädeutischen Vorsemester werden als ordentliche Studierende der Universität Heidelberg eingeschrieben. Die erfolgreiche Teilnahme am propädeutischen Vorsemester kann die Chancen auf einen Studienplatz in dem gewünschten Studienfach erhöhen.

Zudem findet vor Beginn des Wintersemesters ein vierwöchiges Propädeutikum statt, an dem ebenfalls alle ausländischen Studierenden mit direktem Hochschulzugang teil-nehmen können. Das vierwöchige Propädeutikum vermittelt dieselben Kenntnisse wie das propädeutische Vorsemester, wobei die Inhalte der Kursdauer angepasst sind. Die Teilnahme an dem vierwöchigen Kurs ist auch ohne DSH möglich.

Informationen für Bewerber/innen der Bewerbergruppe 1 und 2 Informationen für Bewerber/innen der Bewerbergruppe 1

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Fächerspezifische Bewerbungsverfahren

Studienfächer/Studiengänge mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung

Studieninteressenten/Innen, die die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, müssen sich für bestimmte Studiengänge bei der

Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)Postfach

D-44128 Dortmund

www.zvs.debewerben:

Studienfach /Studiengang Abschlussziel

Medizin (Studienjahr) Staatsexamen

Pharmazie (Studienjahr) Staatsexamen

Zahnmedizin (Studienjahr) Staatsexamen

Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung für die Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin für Studienanfänger im 1. Fachsemester ausschließlich zum Wintersemester möglich ist! Ausführliche Informationen über geltende Bewerbungsfristen, das bundesweite ZVS-Vergabeverfahren und das hochschuleigene Auswahlverfahren der Universität Heidelberg erhalten Sie unter den Internet-Adressen:

www.zvs.de/Service/MedTest.htm

Studienfächer/Studiengänge mit universitätsinterner Zulassungsbeschränkung

Bewerber mit Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder mit deutscher Hochschul-zugangsberechtigung bewerben sich für die Studienfächer bzw. Studiengänge mit uni-versitätsinterner Zulassungsbeschränkung bei der

Zulassungsstelle der Universität HeidelbergSeminarstraße. 2

D-69117 Heidelberg

Zugang zu den Informationen über die an der Universität Heidelberg angebotenen

Deutsch zu lernen, denn aufgrund der begrenzten Kapazitäten kann in jedem Seme-ster nur eine sehr geringe Anzahl von Bewerbern in die Deutschkurse aufgenommen werden.

Für diese Kurse ist eine Kursgebühr von 350 Euro pro Semester zu bezahlen. Die Ge-bühr ist zu Semesterbeginn an der Universität Heidelberg persönlich zu entrichten.

2. Alternativ dazu vergibt das Internationale Studienzentrum selbst Plätze in den Deutschkursen in Verbindung mit einem Platz im Wohnheim für ca. 350 Euro im Mo-nat an Studieninteressierte, die zunächst ein Jahr lang Deutsch lernen wollen und sich erst später für ein Hochschulstudium bewerben wollen.

Nähere Auskünfte über Aufnahmebedingungen und Gebühren hierzu erteilt:

Internationales Studienzentrum der Universität Heidelberg (ISZ)Kolleg für deutsche Sprache und KulturMax-Weber-HausZiegelhäuser Landstr. 17, 69120 HeidelbergTel.: +49-(0)6221-545949E-Mail: [email protected]/zentral/isz

Die Feststellungsprüfung am Studienkolleg der Universität Heidelberg

Ausländische Studienbewerber/innen, die aufgrund der besonderen Bestimmungen der Kultusministerkonferenz vor der Aufnahme des Fachstudiums die ”Prüfung zur Feststellung der Eignung für die Aufnahme eines Studiums” (Feststellungsprüfung) able-gen müssen, haben die Möglichkeit, auf diese Prüfung am Studienkolleg der Universität Heidelberg vorbereitet zu werden. In das Studienkolleg werden nur Studierende auf-genommen, die auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Studienbewerbung eine Studienplatzvormerkung einer baden-württembergischen Hochschule für das angestreb-te Fachstudium vorweisen können und sehr gute deutsche Sprachkenntnisse besitzen.

Bis zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist sollten mindestens 800 Stunden Deutschunterricht schriftlich nachgewiesen werden. Eine Befreiung von der Aufnahmeprüfung /Deutschprüfung nach einer erteilten Zulassung für das Studienkolleg an der Universität Heidelberg ist nicht möglich, da die Einstufung in die Kurse am Studienkolleg auf der Grundlage des in der Aufnahmeprüfung erreichten Ergebnisses vorgenommen wird.

Die Kurse am Studienkolleg dauern zwei Semester. In Ausnahmefällen können Studienbewerber/innen unmittelbar, d.h. ohne Vorbereitungszeit am Studienkolleg, zur Feststellungsprüfung zugelassen werden, sofern sie sehr gute deutsche

Informationen für Bewerber/innen der Bewerbergruppe 2 Informationen für Bewerber/innen der Bewerbergruppe 1 und 2

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Studienfächer bzw. Studiengänge erhalten Sie über die Internetadresse:

www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/faecher(siehe auch zusätzliches Faltblatt)

Bewerbungsschluss ist der 15. Januar bzw. der 15. Juli (Eingangsdatum bei der Universität). Der Antrag auf Zulassung muss als online-Bewerbung und in schriftlicher Form mit allen erforderlichen Nachweisen bis 15. Januar bzw. 15. Juli, 24.00 Uhr, fristgerecht bei der Universität eingegangen sein.

Das online-Bewerbungsverfahren wird Anfang Dezember bzw. Anfang Juni für alle Studienfächer mit universitätsinterner Zulassungsbeschränkung eröffnet und am 15. Januar bzw. 15. Juli um 24.00 Uhr geschlossen. Eine online-Bewerbung ohne die fristgerechte und dazugehörige schriftliche Antragstellung kann in das Auswahl- und Zulassungsverfahren nicht mit einbezogen werden.

Alle im Ausland erworbenen Vorbildungsnachweise (Schulzeugnisse, Hochschulauf-nahmeprüfungen, Universitätsnachweise etc.) sind in Schriftform in amtlich beglau-bigter Fotokopie vom Original und amtlich beglaubigter Übersetzung (außer bei engli-schen und französischen Vorbildungsnachweisen) einzureichen.

Studienfächer /Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung mit universitätsinternem Eignungsfeststellungsverfahren

Bewerber mit Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder mit deutscher Hochschulzugangs-berechtigung be-werben sich für die Studienfächer bzw. Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren bei der

Zulassungsstelle der Universität HeidelbergSeminarstraße. 2

D-69117 Heidelberg

Zugang zu den Informationen über die an der Universität Heidelberg angebotenen Studienfächer bzw. Studiengänge erhalten Sie über die Internetadresse:

www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/faecher/(siehe auch zusätzliches Faltblatt)

Bewerbungsschluss ist der 15. Januar bzw. 15 Juli (Eingangsdatum bei der Universität). Der Antrag auf Zulassung muss als online-Bewerbung und in schriftlicher Form mit allen erforderlichen Nachweisen bis 15. Januar bzw. 15. Juli, 24.00 Uhr, fristgerecht bei

– Nachweis der TestDaf-Prüfung mit TestDaF-Niveaustufe (TDN) *5* in den Teilprüfungen Schriftlicher Ausdruck und Leseverstehen und mit mindestens TestDaF-Niveaustufe (TDN) *4* in den Teilprüfungen Mündlicher Ausdruck und Hörverstehen

– Nachweis der schriftlichen Abschlussprüfung im Fach Deutsch im Abschluss-zeugnis der Sekundarstufe mit mindestens der Note *2,9*, sofern dies im Rahmen bilateraler Abkommen mit anderen Staaten vorgesehen ist

– Nachweis der schriftlichen Abschlussprüfung im Fach Deutsch in der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland (”Feststellungsprüfung”) mit mindestens der Note *2,9*

Sofern einer der genannten Nachweise über die Deutschkenntnisse bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation an der Universität Heidelberg vorgelegt wird, entfällt die Teilnahme an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang an der Universität Heidelberg.

Sofern keiner der genannten Nachweise über die Deutschkenntnisse bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation an der Universität Heidelberg vorgelegt wird, muss die Deutsche Sprachprüfung an der Universität Heidelberg vor der Aufnahme des Fachstudiums mit dem geforderten Mindestergebnis abgelegt werden.

Das Internationale Studienzentrum der Universität Heidelberg (ISZ)

Das ISZ ist eine zentrale Einrichtung der Universität Heidelberg; es gliedert sich in das Kolleg für deutsche Sprache und Kultur und das Studienkolleg.

Deutschkurs im Rahmen des Vorfachstudiums am Kolleg für deutsche Sprache und KulturAm Kolleg für deutsche Sprache und Kultur werden Deutschkurse mit mindestens 20 Wochenstunden auf unterschiedlichem Niveau angeboten (Grund-, Mittel- und Oberstu-fe). Bestimmte Kursstufen bereiten auf die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschul-zugang (DSH) und auf die Aufnahmeprüfung für das Studienkolleg vor. Die Teilnahme an den Deutschkursen ist in der Regel auf ein Jahr (zwei Semester) begrenzt. Vorausset-zung für die Aufnahme in diese Deutschkurse ist die grundsätzliche Berechtigung zum Fachstudium an einer Hochschule.

1. Das Akademische Auslandsamt kann eine begrenzte Anzahl von Plätzen in den Deutschkursen vermitteln. Voraussetzung hierfür ist die Zulassung zum Fachstudi-um an der Universität Heidelberg durch das Akademische Auslandsamt. Es besteht jedoch generell kein Anspruch auf Aufnahme in den Deutschkurs im Rahmen des Vorfachstudiums – auch dann nicht, wenn dies im Antrag auf Zulassung ausdrück-lich gewünscht wurde. Es wird daher dringend empfohlen, bereits im Heimatland

Informationen für Bewerber/innen der Bewerbergruppe 2Informationen für Bewerber/innen der Bewerbergruppe 1 und 2

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der Universität eingegangen sein.

Das online-Bewerbungsverfahren wird Anfang Dezember bzw. Anfang Juni für alle Studienfächer mit Eignungsfeststellungsverfahren eröffnet und am 15. Januar bzw. 15. Juli um 24.00 Uhr geschlossen. Eine online-Bewerbung ohne die fristgerechte und da-zugehörige schriftliche Antragstellung kann in das Auswahl- und Zulassungsverfahren nicht mit einbezogen werden.

Alle im Ausland erworbenen Vorbildungsnachweise (Schulzeugnisse, Hochschul-aufnahmeprüfungen, Universitätsnachweise etc.) sind in Schriftform in amtlich beglau-bigter Fotokopie vom Original und amtlich beglaubigter Übersetzung (außer bei engli-schen und französischen Vorbildungsnachweisen) einzureichen.

Studienfächer ohne Zulassungsbeschränkung

Für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung bewerben Sie sich bitte direkt beim Akademischen Auslandsamt der Universität Heidelberg

Akademisches AuslandsamtSeminarstr. 2D-69117 Heidelbergwww.uni-heidelberg.de/studium/interesse

HINWEIS: Sollte der gewünschte Studiengang aus einer Kombination zulassungsbe-schränkter und zulassungsfreier Studienfächer bestehen, können auch die Studienfächer ohne Zulassungsbeschränkung auf dem online-Antragsformular für Studienfächer mit Zulassungsbeschränkung mit angegeben werden.

- das ”Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 16.03.1972 und 5.10.1973 in jeweils geltender Fassung),

- die ”Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (PNdS)” bzw. die ”Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-Stufe 2)” gemäß der Rahmenordnung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und KMK,

- das Große oder Kleine Deutsche Sprachdiplom des Goethe-Instituts,

- die Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts,

- der Test ”Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)”, wenn er in allen Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis TDN 4 abgelegt wurde,

- das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland (”Feststellungsprüfung”),

- ein Zertifikat gemäß bilateraler Abkommen mit anderen Staaten.

Eine Immatrikulation im Rahmen des Vorfachstudiums (Deutschkurs) kann erst nach der Teilnahme an einem Einstufungstest, der in der Regel eine Woche nach der DSH-Prüfung stattfindet, erfolgen.

Besondere Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse für alle (Teil-) Stu-diengänge der deutschen Philologie mit Abschlussziel Bachelor und Staatsex-amen für das Lehramt am Gymnasien

Eine Immatrikulation kann auch nach erteilter Zulassung für die oben genannten Studiengänge nur dann erfolgen, wenn der Nachweis der Deutschkenntnisse in einer der folgenden Formen bis Ablauf der im Zulassungsbescheid genannten Immatrikulationsfrist vorgelegt wird:

– Nachweis der an einer deutschen Hochschule abgelegten Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit mindestens der Note *2,9* (bisheriges Notensystem) bzw. 78% (neues Leistungsstufensystem)

– Nachweis des Kleinen Deutschen Sprachdiploms des Goethe-Instituts mit minde-stens der Gesamtnote *2,9*

– Nachweis des Großen Deutschen Sprachdiploms des Goethe-Instituts mit minde-stens *bestanden*

– Nachweis der Zentralen Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote *2,9*

– Nachweis des Deutschen Sprachdiploms der KMK - Stufe II mit mindestens der Gesamtnote *2,9*

Informationen für Bewerber/innen der Bewerbergruppe 1 und 2Informationen für Bewerber/innen der Bewerbergruppe 2

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Informationen für Bewerber/innen mit ausländischer und deutscher Staatsangehörigkeit:

Falls Sie neben der ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und sich für ein Studium an der Universität Heidelberg bewerben möchten, unterliegen Sie zulassungsrechtlich den Bestimmungen für deutsche Staatsangehörige. In diesem Fall bewerben Sie sich bitte direkt bei der Universität Heidelberg:

Universität Heidelberg– Zulassungsstelle –

Seminarstraße. 2D-69117 Heidelberg

Telefon: +6221 - 54 5454

Studienbewerber/innen mit deutscher Staatsangehörigkeit erhalten nähere Informationen bei Frau Stefanie Rösch ([email protected]). Diese können auch bei der Universität Heidelberg schriftlich unter der Email-Adresse:

[email protected]

angefordert werden.

Allgemeine Informationen erhalten Sie auch im Internet unter:

www.uni-heidelberg.de/studium

Deutsche Sprachkenntnisse

Die Unterrichtssprache in den grundständigen Studiengängen an der Universität Heidelberg ist Deutsch. Unerlässliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium sind daher sehr gute Deutschkenntnisse. Im Nachfolgenden werden die Anforderungen be-stimmter Studiengänge aufgeführt, als auch die verschiedenen Möglichkeiten aufgezeigt, deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen bzw. zu erwerben.

Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)

Durch die Prüfung sollen ausländische Studienbewerber/innen den Nachweis erbrin-gen, dass sie über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die für die Aufnahme eines erfolgreichen Fachstudiums erforderlich sind. Die Durchführung der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang stützt sich auf die Rahmenordnung zur DSH gemäß Beschluss der Hochschulrektorenkonferenz vom 08.06.2004 und der Kultusministerkonferenz vom 25.06.2004. Die Prüfung kann wiederholt wer-den; die Teilnahme setzt die Zulassung für das Fachstudium zum nächstfolgenden Bewerbungssemester voraus.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an der Universität Heidelberg ist der schriftliche Nachweis von mindestens 1.000 –1.200 absolvierten Stunden Deutschunterricht an einer anerkannten Institution oder Schule.

Der schriftliche Teil der Deutschprüfung wird an der Universität Heidelberg innerhalb eines Tages durchgeführt, der Termin liegt ca. zwei bis drei Wochen vor Vorlesungsbeginn; der genaue Termin wird im Zulassungsbescheid bekannt gegeben. Die mündliche Prüfung findet am dritten bzw. vierten Werktag nach der schriftlichen Prüfung statt.

Für die Teilnahme an der DSH der Universität Heidelberg wird eine Gebühr in Höhe von 50 Euro erhoben. Die Gebühr ist zum Zeitpunkt der Prüfung in bar zu entrichten.

Eine Teilnahme an der Deutschen Sprachprüfung an der Universität Heidelberg ohne eine Zulassung zum Fachstudium des jeweiligen Bewerbungssemesters ist ausgeschlossen.Ausführliches Material über die Deutsche Sprachprüfung an der Universität Heidelberg kann beim Akademischen Auslandsamt gesondert angefordert werden.Eine Grundlage für die Befreiung von der DSH gemäß der Rahmenordnung der Kultusministerkonferenz (KMK) für ausländische Studienbewerber/innen (Beschluss vom 15.04.1994) liegt vor, wenn einer der folgenden Nachweise mit dem Antrag auf Zulassung eingereicht wird:

Informationen für Bewerber/innen der Bewerbergruppe 1 und 2

Foto: Kuhn

Informationen für Bewerber/innen der Bewerbergruppe 2

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Allgemeine Bewerbungsunterlagen

Dem schriftlichen Antrag auf Zulassung müssen die unter a – g genannten Nachweise beigefügt werden.

WICHTIGE INFORMATION: Ausländische Studienbewerber/innen der Bewerbergruppe 1, die sich für das Fach Medizin, Pharmazie oder Zahnmedizin bewerben, müssen dem Antrag auf Zulassung das Original der Vorprüfungsdokumentation von uni-assist e.V. Berlin beilegen. Alle unter a – d genannten Vorbildungsnachweise, die für die Bewertung der Hochschulzugangsberechtigung bei uni-assist erforderlich waren und eingereicht wurden, müssen dem Antrag auf Zulassung bei der direkten Bewerbung an der Universität nur noch in unbeglaubigter Kopie beigefügt werden (Infos zur uni-assist Vorprüfungsdokumentation: siehe ab Seite 4).

a. Amtlich beglaubigte Fotokopie oder Abschrift des Zeugnisses der Hochschulreife, das im jeweiligen Herkunftsland zum Hochschulstudium berechtigt (z.B. Abitur, Baccalauréat, GCE - A&O-Level, School Leaving Certificate, etc.) einschließlich der dazugehörigen Listen mit Einzelnoten. Darüber hinaus ist (außer bei englischen oder französischen Zeugnissen) eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deut-scher Sprache erforderlich.

b. Amtlich beglaubigte Fotokopien oder Abschriften aller eventuell erworbenen Hochschul- und Universitätszeugnisse (Colleges, Akademien etc.) einschließlich der zugehörigen Listen mit Einzelnoten pro Studiensemester oder Studienjahr. Darüber hinaus ist (außer bei englischen oder französischen Zeugnissen) eine amt-lich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache erforderlich. Alle bereits in Deutschland absolvierten bzw. aktuellen Hochschulsemester müssen anhand von Immatrikulationsbescheinigungen (im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie) nachgewiesen werden.

c. Amtlich beglaubigte Fotokopie oder Abschrift des Zeugnisses über die bestandene Feststellungsprüfung, sofern eine solche bereits in Deutschland abgelegt wurde, einschließlich der dazugehörigen Einzelnotenübersicht.

d. Amtlich beglaubigte Fotokopien oder Abschriften der Bescheinigungen bzw. Zeugnisse über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen einschließlich der dazugehörigen Notenliste und – sofern vorhanden – der Zulassungsbescheid der ausländischen Hochschule. Darüber hinaus ist (außer bei englischen oder französischen Zeugnissen) eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache erforderlich.

e. Nachweise über Kenntnisse der deutschen Sprache; Voraussetzung für die Teilnahme an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an der Universität

Heidelberg ist der schriftliche Nachweis von mindestens 1.000 –1.200 absolvierten Stunden Deutschunterricht an einer anerkannten Institution bzw. Schule.

f. 1 Passbild (im Format von höchstens 4 x 5 cm)

g. Nachweis über die Finanzierung des Studiums

Fachspezifische Bewerbungsunterlagen, die zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen einzureichen sind, sind in den fachspezifischen Informationen für die je-weiligen Bewerbergruppen angegeben.

Immatrikulation / Einschreibung

Zum Studium zugelassene ausländische Studierende müssen innerhalb der im Bescheid angegebenen Immatrikulationsfrist die Einschreibung persönlich im Akademischen Auslandsamt vornehmen. Dabei sind alle für die Zulassung relevanten Zeugnisse (Schulzeugnisse und Universitätsnachweise) im Original vorzulegen. Sofern keine Befreiung auf gesetzlicher Grundlage vorliegt, gilt die erfolgreiche Teilnahme an der/den im Zulassungsbescheid angegebenen Prüfung/en als Voraussetzung für die Immatrikulation. Wird die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder die Aufnahmeprüfung für das Studienkolleg an der Universität Heidelberg nicht bestanden oder entspricht das in der Prüfung erreichte Ergebnis nicht den in der jeweils gültigen Zulassungsordnung genannten Voraussetzungen, kann eine Immatrikulation nicht vor-genommen werden.

Informationen für Bewerber/innen der Bewerbergruppe 1 und 2 Informationen für Bewerber/innen der Bewerbergruppe 1 und 2

Foto: Dorn