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Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Tübingen Landesstraße 259 v. NK 7724 031 n. NK 7724 034 Stat. 0804 bis NK 7724 032 n. NK 7725 066 Stat. 1128 L 259 Ortsumgehung Rißtissen PSP-Element: V.2420.L0259.N01 FESTSTELLUNGSENTWURF UNTERLAGE 17.1 - Schalltechnische Untersuchung - Aufgestellt: Tübingen, den 18.06.2018 Regierungspräsidium Tübingen Abt. 4 Straßenwesen und Verkehr Ref. 44 Straßenplanung gez. Böttiger

UNTERLAGE 17 - Baden-Württemberg · 2018-11-19 · lich einige Kleingärten. Die einzelnen betroffenen Gebiete lassen sich wie folgt charakteri-sieren: Beschreibung Lage zur L 259

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Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Tübingen

Landesstraße 259 v. NK 7724 031 n. NK 7724 034 Stat. 0804 bis NK 7724 032 n. NK 7725 066 Stat. 1128

L 259 Ortsumgehung Rißtissen

PSP-Element: V.2420.L0259.N01

FESTSTELLUNGSENTWURF

UNTERLAGE 17.1

- Schalltechnische Untersuchung -

Aufgestellt: Tübingen, den 18.06.2018

Regierungspräsidium Tübingen Abt. 4 Straßenwesen und Verkehr Ref. 44 Straßenplanung

gez. Böttiger

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Verkehrslärmuntersuchung Ortsumgehung Rißtissen, Unterlage 17.1 Bericht-Nr. 17 GS 116

25.01.2018 Seite 2 / 17

Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung und Zusammenfassung 3

2 Rechtliche Grundlagen 4

2.1 Allgemeine rechtliche Regelungen 4

2.1 16. BImSchV und VLärmSchR 97 4

2.2 RLS-90 5

3 Untersuchungsumfang 7

4 Gebietseinstufung 8

5 Verkehrslärmberechnung Neubaustrecke L 259 8

5.1 Emissionsberechnung – Lärmkenngrößen, L 259 8

5.2 Immissionsberechnung L 259 10

6 Verkehrslärmberechnung K 7362 (Sulmetinger Straße) 11

6.1 Emissionsberechnung – Lärmkenngrößen, K 7362 12

6.2 Immissionsberechnung K 7362 14

7 Lärmschutzmaßnahmen 16

8 Kostenschätzung 16

9 Verwendete Unterlagen 16

10 Anlagenverzeichnis 17

11 Literatur- und Quellenverzeichnis 17

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Verkehrslärmuntersuchung Ortsumgehung Rißtissen, Unterlage 17.1 Bericht-Nr. 17 GS 116

25.01.2018 Seite 3 / 17

1 Aufgabenstellung und Zusammenfassung

Die Straßenbaumaßnahme der L 259 Ortsumgehung Rißtissen soll die Ortsdurchfahrt

erheblich von Verkehrslärm entlasten. Geplant ist der Neubau einer westlich des Ortes

verlaufenden Umgehung. Der gesamte Ausbaubereich erstreckt sich über ca. 2,8 km. Um

die Auswirkungen der neu geplanten Straße zu ermitteln, wurden wir beauftragt, eine

schalltechnische Untersuchung durchzuführen. Diese hat die Aufgabe, die zu erwartende

Verkehrslärmeinwirkung durch die Umgehungsstraße zu berechnen und mit den Anforde-

rungen der 16. BImSchV [1] im Sinne der Lärmvorsorge zu vergleichen.

Die Ergebnisse der Untersuchung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

- Die geplante Umgehung des Ortes Rißtissen bewirkt eine erhebliche Entlastung

der Ortsdurchfahrt. Entlang der Neubaustrecke führt der zu erwartende Verkehr in

der Prognose für das Jahr 2030 nicht zu unzumutbaren Lärmbelastungen. Die

Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden an den maßgeblichen Immission-

sorten um mindestens 8 dB(A) unterschritten. Es besteht kein Anspruch auf

Schallschutzmaßnahmen.

- Im Zuge des Neubaus (Prognose Planungsfall 2 2030) wird sich die Verkehrsstär-

ke auf der K 7362 (Sulmetinger Straße) erhöhen. Die Erhöhung der Beurteilungs-

pegel beträgt im Vergleich mit der Prognose Nullfall 2030 bis zu 1 dB(A). Die Vo-

raussetzungen für eine wesentliche Änderung nach 16. BImSchV sind nicht erfüllt.

Es besteht auch für die Gebäude in der Sulmetinger Straße kein Anspruch auf

Schallschutzmaßnahmen.

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Verkehrslärmuntersuchung Ortsumgehung Rißtissen, Unterlage 17.1 Bericht-Nr. 17 GS 116

25.01.2018 Seite 4 / 17

2 Rechtliche Grundlagen

2.1 Allgemeine rechtliche Regelungen

Gemäß §41 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) [2] ist beim Bau oder der wesent-

lichen Änderung öffentlicher Straßen sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen

Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach

dem Stand der Technik vermeidbar sind. Dies gilt nicht, soweit die Kosten der Schutz-

maßnahme außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen würden.

„Schädliche Umwelteinwirkungen“ sind definiert als „Immissionen, die nach Art, Ausmaß

oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen

für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.“ (§3.1)

Für die Untersuchung, ob erhebliche Umwelteinwirkungen vorliegen, ist die Verkehrslärm-

schutzrichtlinie (16. BImSchV) [1] heranzuziehen.

2.1 16. BImSchV und VLärmSchR 97

Für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Verkehrswegen ist die 16. BImSchV

[1] einzuhalten. Diese wird durch die VLärmSchR 97 [3] konkretisiert. Damit ein Anspruch

auf Lärmschutzmaßnahmen besteht, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

1. Die Straße muss entweder neu gebaut werden oder eine wesentliche Änderung erfah-

ren

2. Die Grenzwerte der 16. BImSchV müssen überschritten sein

Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn

- eine bestehende Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für

den Kraftfahrzeugverkehr oder ein bestehender Schienenweg um ein oder mehre-

re durchgehende Gleise erweitert wird oder

- durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu

ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 Dezibel

(A) oder auf mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder mindestens 60 Dezibel (A)

in der Nacht erhöht wird.

Eine Änderung ist auch dann wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu

ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 Dezibel (A) am

Tag oder 60 Dezibel (A) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht

wird; dies gilt nicht in Gewerbegebieten.

In §2 der 16.BImSchV sind zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwir-

kungen folgende Immissionsgrenzwerte definiert:

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Verkehrslärmuntersuchung Ortsumgehung Rißtissen, Unterlage 17.1 Bericht-Nr. 17 GS 116

25.01.2018 Seite 5 / 17

Gebietsausweisung nach Baunutzungsverord-

nung (BauNVO) [4]

Grenzwerte in dB(A)

Tag

(06:00 – 22:00 Uhr)

Nacht

(22:00 – 06:00 Uhr)

1) Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenhei-

me 57 47

2) Reine Wohngebiete (WR), Allgemeine Wohn-

gebiete (WA) und Kleinsiedlungsgebiete (WS) 59 49

3) Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD) und

Mischgebiete (MI) 64 54

4) Gewerbegebiete (GE) 69 59

Tabelle 1: Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV

Kleingartengebiete sind der Kategorie „Kern-, Dorf- und Mischgebiete“ zuzuordnen.

Grundsätzlich sind der Tagwert und der Nachtwert einzuhalten. In ausgewiesenen Klein-

gartengebieten, die nicht dauernd zum Wohnen genutzt werden dürfen, ist ausschließlich

der Tagwert maßgebend. Ausschließlich der Tagwert ist auch maßgebend für Gebäude,

die bestimmungsgemäß ausschließlich am Tag genutzt werden, z.B. Schulen oder Büro-

gebäude, sowie für Außenwohnbereiche, z.B. Terrassen und Balkone.

Die Grenzwerte sind an den maßgeblichen Immissionsorten einzuhalten. Diese liegen vor

Gebäuden in Höhe der Geschossdecke 0,2 m über der Fensteroberkante des zu schüt-

zenden Raumes. Bei Terrassen liegt der Immissionsort 2 m über der Mitte der als Au-

ßenwohnbereich genutzten Fläche, bei Balkonen in der Brüstungsebene auf Höhe der

Geschossdecke. Bei Kleingartengebieten ist der maßgebliche Immissionsort die Mitte des

jeweiligen Kleingartens in 2 m Höhe [3].

2.2 RLS-90

Die Berechnung der Beurteilungspegel für Straßen erfolgt entsprechend der 16. BImSchV

anhand der RLS-90 [5]. Die RLS-90 liefern sowohl ein Verfahren zur Ermittlung der Emis-

sionspegel von Straßenverkehrswegen aufgrund der Verkehrsmenge, Fahrgeschwindig-

keit etc. als auch ein Verfahren zur Berechnung der Schallausbreitung.

Der Emissionspegel Lm,E berechnet sich zu:

Lm,E = Lm(25) + DV + DStro + DStg + DE (Gl. 1)

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Verkehrslärmuntersuchung Ortsumgehung Rißtissen, Unterlage 17.1 Bericht-Nr. 17 GS 116

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mit: Lm(25) = Mittelungspegel in 25 m Abstand zur Straßenachse unter Berücksichtigung der

Verkehrsmenge (maßgebliche stündliche Verkehrsmengen und Lkw-Anteile)

DV = Geschwindigkeitskorrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeiten

DStro = Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen nach Tab. 4 der RLS-90

DStg = Korrektur für Steigungen und Gefälle

DE = Korrektur für Einfachreflexionen (nur bei Spiegelschallquellen)

Die Berechnung des Beurteilungspegels Lr,m am Immissionsort erfolgt nach dem Teil-

stückverfahren für jeden Fahrstreifen getrennt, indem dieser in annähernd gerade Teilstü-

cke der Länge li unterteilt wird. Die Länge li entspricht maximal der Hälfte des Abstandes

dieses Teilstücks zum Immissionsort. Der Beurteilungspegel am Immissionsort entspricht

der energetischen Summe aller Mittelungspegel der Teilstücke.

Für den Mittelungspegel eines Teilstücks gilt:

Lm,i = Lm,E + Dl + Ds + DBM + DB (Gl. 2)

mit: Dl = Korrektur zur Berücksichtigung der Teilstücklänge

Ds = Einfluss des Abstandes und der Luftabsorption

DBM = Boden- und Meteorologiedämpfung (entfällt bei Abschirmung)

DB = Topografische und bauliche Gegebenheiten, nämlich Ein- und

Mehrfachreflexionen sowie Abschirmung (Ein- oder Mehrfachbeugung)

Die schalltechnischen Berechnungen gemäß RLS-90 werden mit dem Programm Sound-

PLANnoise Version 8.0 durchgeführt.

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Verkehrslärmuntersuchung Ortsumgehung Rißtissen, Unterlage 17.1 Bericht-Nr. 17 GS 116

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3 Untersuchungsumfang

Zur Ermittlung von etwaigen Anspruchsberechtigungen auf Schallschutz durch den Neu-

bau der Ortsumgehung ist zunächst nur die Neubaustrecke heranzuziehen. Die VLärm-

SchR 97 führen hierzu aus:

„Bei der Bestimmung des Beurteilungspegels ist nach §1 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 der 16.

BImSchV nur auf die zusätzlich durch den neu gebauten oder wesentlich geänderten Ver-

kehrsweg verursachten Immissionen abzustellen. Eine Überlagerung der Beurteilungspe-

gel mehrerer Verkehrswege wird bei der Ermittlung der Anspruchsberechtigung auch nicht

berücksichtigt, wenn Gegenstand einer Planfeststellung oder einer Plangenehmigung der

Bau eines Verkehrsweges und – als notwendige Folgemaßnahmen – die Änderung eines

anderen Verkehrsweges sind. Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist für jeden Ver-

kehrsweg getrennt zu ermitteln.“

Dieser Ansatz wurde durch ein Urteil des BVerwG vom 21.03.1996 – BVerwG 4 C 9/95

bestätigt. Dementsprechend wird zunächst die Neubaustrecke (L 259) separat betrachtet.

Immissionen der bestehenden Straßenabschnitte, die unmittelbar an die Neu- und Aus-

bauabschnitte anschließen, werden nur insofern berücksichtigt, dass die Umgehungsstra-

ße im Norden sowie im Süden über den Bereich des Ausbau- bzw. Neubauabschnittes

hinaus verlängert wird. Das untergeordnete Straßennetz wird nicht über den Neubauab-

schnitt hinaus berücksichtigt.

Anschließend erfolgt eine Untersuchung der K 7362 (Sulmetinger Straße), die durch den

Vergleich zwischen Prognosenullfall und Prognose Planungsfall 2 prüft, ob die Vorausset-

zungen für eine wesentliche Änderung nach 16. BImSchV vorliegen. Aufgrund dieser zwei

Schritte wird nachfolgend zwischen den beiden Berechnungen unterschieden.

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Verkehrslärmuntersuchung Ortsumgehung Rißtissen, Unterlage 17.1 Bericht-Nr. 17 GS 116

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4 Gebietseinstufung

Aus schalltechnischer Sicht vom Neubau der Ortsumgehung betroffen sind in erster Linie

die Wohngebäude am westlichen Ortsrand von Rißtissen. Im Süden befinden sich zusätz-

lich einige Kleingärten. Die einzelnen betroffenen Gebiete lassen sich wie folgt charakteri-

sieren:

Beschreibung Lage zur L 259 Bau-km

von - bis Gebietsnutzung nach BauNVO

Kürzeste Entfer-nung zur L 259

Wohngebiet „Hinter

der Kapelle“ östlich 0+610 bis 0+870 WA ca. 165 m

Sulmetinger Straße 21 östlich ca. 1+200 MI ca. 250 m

Kleingärten östlich 1+750 bis 1+860 MI ca. 207 m

Tabelle 2: Lage und Gebietseinstufung betroffener Nutzungen

Die Entlastung der meisten innerörtlichen Straßen durch die Umgehung ist erheblich. Eine

Erhöhung der Verkehrsstärke ist jedoch auf der K 7362 (Sulmetinger Straße) zu erwarten,

die eine Zubringerfunktion erhält. Aufgrund dieser Funktionsänderung wird auch die K

7362 betrachtet. Betroffene Gebäude sind die Gebäude „Sulmetinger Straße

1,7,9,15,17,19 und 21“. Die Gebäude befinden sich dem Flächennutzungsplan entspre-

chend in einem Gebiet, welches als Mischgebiet ausgewiesen ist.

Die Lage der Gebäude im dreidimensionalen Raum wurde anhand von Katasterdaten und

Geländeinformationen ermittelt. Die Gebäudehöhe konnte anhand von Laserscanndaten

ausgelesen werden. Diese wurde zusätzlich für die maßgeblichen Gebäude bei einer

Ortsbesichtigung validiert.

Sämtliche Immissionsorte sind in den Anlagen zu diesem Erläuterungsbericht dokumen-

tiert.

5 Verkehrslärmberechnung Neubaustrecke L 259

5.1 Emissionsberechnung – Lärmkenngrößen, L 259

Der Verkehrslärmberechnung liegen Prognoseverkehrsstärken aus der Verkehrsuntersu-

chung L 259 Ortsumgehung Rißtissen – Fortschreibung Verkehrsprognose – der Modus

Consult Ulm GmbH vom Juni 2017 zugrunde. Die darin enthaltenen Lärmkenngrößen zur

Berechnung nach den RLS-90 beziehen sich auf den Prognosehorizont 2030. Nachfol-

gend werden die im Berechnungsmodell enthaltenen Kenngrößen dokumentiert, wobei

Abschnitte mit gleichem DTV und Geschwindigkeit zusammengefasst und der Übersicht-

lichkeit halber nummeriert wurden (siehe Abbildung 1). Abschnitte 1 und 6 wurden über

den Ausbauabschnitt hinaus verlängert, da entsprechend den VLärmSchR 97 für Immis-

sionsorte innerhalb des Ausbauabschnittes die volle Verkehrsstärke (Verkehrsbelastung

des Bauabschnitts und des sich anschließenden, baulich nicht veränderten Bereichs) zu-

grunde gelegt wird.

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Verkehrslärmuntersuchung Ortsumgehung Rißtissen, Unterlage 17.1 Bericht-Nr. 17 GS 116

25.01.2018 Seite 9 / 17

Abbildung 1: Umgehungsstraße mit Abschnittsbezeichnungen für Tabelle 3

Für die Neubaustrecke sind folgende Lärmkenngrößen im Berechnungsmodell enthalten:

Abschnitt

Nr.

Prognose Planungsfall 2 2030

Durchschnittliche

tägliche Ver-

kehrsstärke

DTV

[Kfz/24h]

SV-Anteil

p24 (>2,8 t)

[%]

Zulässige

Höchst-

geschwindigkeit

Pkw/Lkw

[km/h]

Emissionspegel Lm,E

[dB(A)]

Tag

Nacht

1 6.400 9,0 100/80 63,5 53,7

2 5.900 7,0 100/80 62,7 53,1

3 5.900 7,0 70/70 60,5 50,3

4 7.300 7,0 70/70 64,4 54,3

5 5.500 8,0 70/70 60,5 50,2

6 5.500 8,0 100/80 62,7 52,9

7 3.100 11,0 70/70 58,9 48,4

8 3.100 11,0 100/80 60,8 50,0

9 1.500 7,0 70/70 54,6 44,4

10 1.700 6,0 70/70 54,7 44,7

Tabelle 3: Verkehrslärmkenngrößen und Emissionspegel der Neubaustrecke, Prognose 2030

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Verkehrslärmuntersuchung Ortsumgehung Rißtissen, Unterlage 17.1 Bericht-Nr. 17 GS 116

25.01.2018 Seite 10 / 17

Die Verteilung der Anteile am DTV für den Tag und die Nacht erfolgte gemäß Tabelle 3

der RLS-90 für die Straßenkategorie „Landes-, Kreis- und Gemeindeverbindungsstraßen“.

Die Straßenabschnitte, welche Querneigungen von mehr als 5 % aufweisen, wurden im

Berechnungsmodell gemäß den Vorgaben der RLS-90 als getrennte Fahrstreifen model-

liert. Die Angaben in Tabelle 3 dieses Berichts gelten immer für beide Fahrstreifen (Hin-

und Gegenrichtung) zusammengefasst. Als Korrektur für die Fahrbahnoberfläche wurde

DStrO = -2 dB für Geschwindigkeiten > 60 km/h angesetzt. Diese Korrektur ist in den aufge-

führten Emissionspegeln enthalten.

Entlang der Neubaustrecke sind in Teilbereichen beidseitig der Fahrbahn sogenannte

Fledermausirritationsschutzeinrichtungen geplant. Diese netzartigen Bauten sollen die

Blendung der Fledermäuse durch Scheinwerfer verhindern. Im unteren Bereich bestehen

sie auf einer Höhe von 2 m aus einer Art Wand, die entsprechend den uns zur Verfügung

stehenden Plänen eine lärmmindernde Wirkung hat. Die genaue Ausführung ist derzeit

noch nicht bekannt. Durch eine reflektierende Oberfläche der Wände könnten im Bereich

der Straße Mehrfachreflexionen entstehen, die den Emissionspegel etwas erhöhen. Die

lärmmindernde Wirkung in diesem Bereich wird jedoch im Vergleich als höher einge-

schätzt.

Da die Wirksamkeit dieser Lärmminderung jedoch derzeit nicht quantifiziert werden kann,

gehen wir vom Worst Case aus und berücksichtigen die Fledermausirritationsschutzwän-

de bei der Ausbreitungsberechnung nicht.

5.2 Immissionsberechnung L 259

Gegenstand der schalltechnischen Untersuchung ist die Berechnung der zu erwartenden

Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten, ermittelt für den Prognosehori-

zont 2030. Entsprechend der Berechnungsvorschrift der RLS-90 wird hierbei eine Bo-

deninversion sowie eine leichte Mitwindsituation in Richtung des Immissionsortes unter-

stellt, die beide die Schallausbreitung begünstigen.

In Tabelle 4 ist für jeden maßgeblichen Immissionsort aus Tabelle 2 jeweils der höchste

berechnete Beurteilungspegel sowie bei Gebäuden das betreffende Stockwerk aufgeführt.

Im Vergleich mit dem Grenzwert der 16. BImSchV muss beachtet werden, dass für Au-

ßenwohnbereiche die Grenzwerte nur im Tageszeitraum gelten. Dies gilt ebenfalls für

Kleingärten ohne zulässige Wohnnutzung.

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Im-missi-onsort Nr.

Adresse (falls vor-handen) Stock

werk

Immissions-grenzwert der 16. BImSchV

in dB(A)

Prognose Planungsfall 2

2030 Beurteilungs-

pegel in dB(A)

Vergleich Prog-nose Planungs-fall 2 minus Im-missionsgrenz-

wert in dB

Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht 1 Prof.-Josef-Schick-

Straße 39 2.OG 59 49 48 39 -11,0 -10,0

2 Prof.-Josef-Schick-Straße 39 (Terrasse)

(2 m) 59 49 48 38 -11,0 -11,0

3 Prof.-Josef-Schick-Straße 37

1.OG 59 49 48 38 -11,0 -11,0

4 Prof.-Josef-Schick-Straße 37 (Terrasse)

(2 m) 59 49 48 39 -11,0 -10,0

5 Prof.-Josef-Schick-Straße 23

1.OG 59 49 48 38 -11,0 -11,0

6 Prof.-Josef-Schick-Straße 23 (Balkon)

(5,8 m) 59 49 50 40 -9,0 -9,0

7 Stauffenbergring 19 2.OG 59 49 49 39 -10,0 -10,0

8 Stauffenbergring 19 (Balkon)

(6,0 m) 59 49 50 41 -9,0 -8,0

9 Baugrenze EG 59 49 48 38 -11,0 -11,0

10 Baugrenze 2.OG 59 49 48 39 -11,0 -10,0

11 Baugrenze 2.OG 59 49 48 39 -11,0 -10,0

12 Sulmetinger Straße 21 1.OG 64 54 49 40 -15,0 -14,0

13 Sulmetinger Straße 21 (Balkon)

(6,2 m) 64 54 50 40 -14,0 -14,0

14 Kleingarten (2 m) 64 54 51 41 -13,0 -13,0

15 Kleingarten (2 m) 64 54 51 41 -13,0 -13,0

16 Kleingarten (2 m) 64 54 50 41 -14,0 -13,0

Tabelle 4: Berechnungsergebnisse Prognose Planungsfall 2 2030: Höchste berechnete Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten (siehe Anlage 1).

Der Vergleich mit den Grenzwerten zeigt eine deutliche Unterschreitung; diese beträgt

mindestens 9 dB im Tageszeitraum sowie 8 dB im Nachtzeitraum. Es besteht somit kein

Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen.

6 Verkehrslärmberechnung K 7362 (Sulmetinger Straße)

Die K 7362 (Sulmetinger Straße) wird über den neuen Kreisverkehr an die Umgehungs-

straße angeschlossen. Der Ausbauabschnitt selbst beginnt dabei erst im Bereich des

neuen Kreisverkehrs, in einiger Entfernung zur Bebauung. Innerhalb der Ortschaft wird

die Sulmetinger Straße baulich nicht verändert. Sie erfährt jedoch eine Funktionsände-

rung, da sie nun als Hauptzubringer der neuen Umgehung dient. Als Folge der neuen

Umgehungsstraße wird die Verkehrsstärke auf der Sulmetinger Straße erhöht (siehe Ab-

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25.01.2018 Seite 12 / 17

bildung 3). Wir prüfen daher, ob die Voraussetzungen für eine wesentliche Änderung ge-

geben sind und wenn ja, ob die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV im Planungsfall

überschritten werden.

Die maßgeblichen betroffenen Gebäude sind in der Anlage zu diesem Erläuterungsbericht

dokumentiert.

6.1 Emissionsberechnung – Lärmkenngrößen, K 7362

Der Berechnung liegen ebenfalls Prognoseverkehrsstärken aus der Verkehrsuntersu-

chung L 259 Ortsumgehung Rißtissen – Fortschreibung Verkehrsprognose – der Modus

Consult Ulm GmbH vom Juni 2017 zugrunde. In Abbildung 2 ist die Lage der maßgebli-

chen Immissionsorte dargestellt sowie die Nummerierung der Straßenabschnitte mit den-

selben lärmrelevanten Eigenschaften (DTV, Geschwindigkeit) für Tabelle 5 (Prognose

Nullfall 2030). Folgende Verkehrsstärken können demnach für den Prognosenullfall 2030

auf der Sulmetinger Straße erwartet werden:

Abbildung 2: Sulmetinger Straße (Nullfall) mit maßgeblichen Immissionsorten. Abschnittsnummern dienen der Zuordnung in Tabelle 5

Abschnitt

Nr.

Prognose Nullfall 2030

Durchschnittliche

tägliche Ver-

kehrsstärke

DTV

[Kfz/24h]

SV-Anteil

p24 (>2,8 t)

[%]

Zulässige

Höchst-

geschwindigkeit

Pkw/Lkw

[km/h]

Emissionspegel Lm,E

[dB(A)]

Tag

Nacht

1 1.300 8,0 50/50 54,1-54,4 43,7-44,0

2 1.000 8,0 50/50 53,0 42,6

3 1.100 8,0 100/80 55,7 46,0

Tabelle 5: Verkehrslärmkenngrößen und Emissionspegel der Sulmetinger Straße, Prognose Nullfall 2030

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25.01.2018 Seite 13 / 17

Für die Prognose Planungsfall 2 2030 finden sich die Abschnittsbezeichnungen für die

Verkehrslärmkenngrößen in Tabelle 6 in Abbildung 3:

Abbildung 3: Sulmetinger Straße (Planungsfall 2) mit maßgeblichen Immissionsorten. Abschnittsnummern dienen der Zuordnung in Tabelle 6

Abschnitt

Nr.

Prognose Planungsfall 2 2030

Durchschnittliche

tägliche Ver-

kehrsstärke

DTV

[Kfz/24h]

SV-Anteil

p24 (>2,8 t)

[%]

Zulässige

Höchst-

geschwindigkeit

Pkw/Lkw

[km/h]

Emissionspegel Lm,E

[dB(A)]

Tag

Nacht

1 1.700 6,0 50/50 54,5-54,8 44,3-44,6

2 1.500 6,0 50/50 54,0 43,8

3 1.700 6,0 100/80 57,1 47,6

4 1.700 6,0 70/70 54,7 44,7

Tabelle 6: Verkehrslärmkenngrößen und Emissionspegel der Sulmetinger Straße, Prognose Planungsfall 2 2030

Die Verteilung der Anteile am DTV für den Tag und die Nacht erfolgte gemäß Tabelle 3

der RLS-90 für die Straßenkategorie „Landes-, Kreis- und Gemeindeverbindungsstraßen“.

Als Korrektur für die Fahrbahnoberfläche wurde DStrO = -2 dB für Geschwindigkeiten > 60

km/h angesetzt. Diese Korrektur ist in den aufgeführten Emissionspegeln bereits enthal-

ten. Die unterschiedlichen Emissionspegel in Abschnitt 1 kommen durch einen Zuschlag

für Mehrfachreflexionen in Höhe von Drefl=+0,3 dB(A) zustande, der im Bereich der Sulme-

tinger Straße, an der sich gegenüber der Bebauung die Mauer des Schlossparks befindet,

berücksichtigt wird. Dieser Zuschlag ist in den in Abbildung 4 dargestellten Bereichen ver-

geben und wurde bei der Berechnung berücksichtigt.

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Verkehrslärmuntersuchung Ortsumgehung Rißtissen, Unterlage 17.1 Bericht-Nr. 17 GS 116

25.01.2018 Seite 14 / 17

Abbildung 4: Detailansicht Sulmetinger Straße - Abschnitte mit einem Zuschlag für Mehrfachreflexionen sind blau markiert

6.2 Immissionsberechnung K 7362

Entsprechend der Berechnungsvorschriften der RLS-90 wird für jeden maßgeblichen Im-

missionsort an jedem Stockwerk der Beurteilungspegel im Tages- und im Nachtzeitraum

berechnet. Die Berechnungen erfolgen jeweils für die Prognose Nullfall 2030 sowie für die

Prognose Planungsfall 2 2030. Anschließend wird überprüft, ob eine wesentliche Ände-

rung vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn im Vergleich zwischen Planungsfall 2 und Null-

fall eine Pegelerhöhung von 3 dB(A) vorliegt (was aufgrund der Rundungsregel der RLS-

90 bereits bei einer Erhöhung von 2,05 dB(A) der Fall ist). Wird die wesentliche Änderung

festgestellt, erfolgt ein Vergleich mit den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV für die

Prognose Planungsfall 2 2030. Wenn zusätzlich zur wesentlichen Änderung die Grenz-

werte überschritten werden, besteht ein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen.

Die nachfolgende Tabelle 7 fasst die Berechnungsergebnisse zusammen. Dargestellt sind

sämtliche berechnete Pegelwerte und die betreffenden Stockwerke je Immissionsort.

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Verkehrslärmuntersuchung Ortsumgehung Rißtissen, Unterlage 17.1 25.01.2018 Bericht-Nr. 17 GS 116

25.01.2018 Seite 15 / 17

Im-missi-onsort Nr.

Adresse Fassa-

denrich-tung

Stock-werk

Immissionsgrenz-wert der 16. BIm-

SchV für Mischgebiet

in dB(A)

Nullfall 2030 Beurteilungspegel

in dB(A)

Planungsfall 2 2030

Beurteilungspegel in dB(A)

Differenz in dB(A)

Wesent-liche Ände-rung

An-spruch

Tag/ Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht

17 Sulmetinger Straße 1 N EG 64 54 63 52 63 53 0,4 0,6 nein nein 17 N 1.OG 64 54 62 51 62 52 0,4 0,7 nein nein

18 Sulmetinger Straße 7 N EG 64 54 62 52 63 53 0,4 0,6 nein nein

18 N 1.OG 64 54 62 52 62 52 0,4 0,6 nein nein

18 N 2.OG 64 54 61 50 61 51 0,4 0,6 nein nein

19 Sulmetinger Straße 9 N EG 64 54 61 50 61 51 0,4 0,6 nein nein

19 N 1.OG 64 54 61 50 61 51 0,4 0,6 nein nein

20 Sulmetinger Straße 15 NW EG 64 54 54 44 55 44 0,4 0,6 nein nein

20 NW 1.OG 64 54 56 45 56 46 0,4 0,6 nein nein

21 Sulmetinger Straße 17 NW EG 64 54 55 44 55 45 0,5 0,6 nein nein

22 Sulmetinger Straße 19 W 1.OG 64 54 58 48 59 48 0,4 0,6 nein nein

23 Sulmetinger Straße 21 N EG 64 54 59 48 59 49 0,4 0,6 nein nein

23 N 1.OG 64 54 59 48 59 49 0,4 0,7 nein nein

Tabelle 7: Beurteilungspegel in der Prognose Nullfall 2030 und der Prognose Planungsfall 2 2030 mit Prüfung auf wesentliche Änderung.

Bedingt durch den Bau der Umgehungsstraße erhöhen sich die Beurteilungspegel entlang der K 7362 (Sulmetinger Straße). Die Erhöhung

beträgt gerundet maximal 1 dB(A). An keinem Immissionsort liegen daher die Voraussetzungen für eine wesentliche Änderung vor. Es be-

steht kein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen.

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Verkehrslärmuntersuchung Ortsumgehung Rißtissen, Unterlage 17.1 Bericht-Nr. 17 GS 116

25.01.2018 Seite 16 / 17

7 Lärmschutzmaßnahmen

Die schalltechnischen Berechnungen haben ergeben, dass durch den geplanten Neubau der

L 259 Ortsumgehung Rißtissen unter Berücksichtigung der in Kapitel 5 und 6 dokumentierten

Eingangsparameter die zulässigen Immissionsgrenzwerte deutlich eingehalten werden. Die

geplanten Fledermausirritationsschutzeinrichtungen wurden dabei nicht berücksichtigt. (Die-

se werden unserer Einschätzung nach eine lärmmindernde Wirkung erzielen.)

Ein Anspruch auf zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen besteht nicht.

Die Verkehrserhöhung auf der Sulmetinger Straße führt nicht zu einer wesentlichen Ände-

rung nach 16. BImSchV, so dass auch hier kein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen be-

steht.

8 Kostenschätzung

Aufgrund der Berechnungsergebnisse sind keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich, wes-

halb auch keine Kosten für aktive Schallschutzmaßnahmen an der Straße oder passive

Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden anfallen.

9 Verwendete Unterlagen

Der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung liegen folgende Unterlagen zugrunde:

- Verkehrsuntersuchung L 259 Ortsumgehung Rißtissen – Fortschreibung Verkehrs-

prognose – Modus Consult Ulm, vom 28. Juni 2017, zur Verfügung gestellt durch un-

seren Auftraggeber per E-Mail vom 07.12.2017

- Flächennutzungsplan © Geoportal Raumordnung BW / Geobasisdaten © LL BW,

LVG BY, LVermGeo RLP, HVBG HE, GEobasis DE/BKG

- Fahrbahnränder der geplanten Ortsumgehung als 3D-Linie, zur Verfügung gestellt

durch unseren Auftraggeber per E-Mail vom 13.12.2017

- Katasterdaten der Gebäude als dxf-Datei, zur Verfügung gestellt durch unseren Auf-

traggeber per E-Mail vom 07.12.2017

- Höheninformationen aus Laserscandaten, Geländehöhen und Vegetationshöhen, zur

Verfügung gestellt durch unseren Auftraggeber per E-Mail vom 04.01.2018

- Fotos und Videos unserer Ortsbesichtigung am 15.01.2018

- Angaben zu geplanten Höchstgeschwindigkeiten, zur Verfügung gestellt durch unse-

ren Auftraggeber per E-Mail vom 14.12.2017

- Luftbilder ©2017 Google ©2017 GeoBasis-DE/BKG (©2009), Google

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Verkehrslärmuntersuchung Ortsumgehung Rißtissen, Unterlage 17.1 Bericht-Nr. 17 GS 116

25.01.2018 Seite 17 / 17

10 Anlagenverzeichnis

Anlage 1: Fotodokumentation der maßgeblichen Immissionsorte

Karte 1: Beurteilungspegel in den Freibereichen im Tageszeitraum, Berechnungshöhe 2 m

über Gelände

Karte 2: Beurteilungspegel in den Freibereichen im Nachtzeitraum, Berechnungshöhe 2 m

über Gelände

11 Literatur- und Quellenverzeichnis

[1] 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes /

Verkehrslärmschutzverordnung - (16. BImSchV), vom 12. Juni 1990,

Bundesgesetzblatt Nr. 27/1990, ausgegeben zu Bonn am 20. Juni 1990, zuletzt

geändert durch die Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur

Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Bundesgesetzblatt Jahrgang

2014 Teil I Nr. 61 (Schall 03-2012), Bonn. 23.12.2014

[2] Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai

2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017

(BGBl. I S. 2771) geändert worden ist.

[3] Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des

Bundes - VLärmSchR 97, 1997

[4] Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November

2017 (BGBl. I S. 3786)

[5] RLS-90, Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990

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Verkehrslärmuntersuchung Ortsumgehung Rißtissen, Unterlage 17.1 Bericht-Nr. 17 GS 116 An Anlage 1

25.01.2018 Seite 1/7

Dokumentation der maßgeblichen Immissionsorte

Die Lage der maßgeblichen Immissionsorte für die Untersuchung der Neubaustrecke L 259 ist

in den nachfolgenden Grafiken dargestellt:

Abbildung 1: Maßgebliche Immissionsorte im nördlichen Bereich der Neubaustrecke

Abbildung 2: Maßgebliche Immissionsorte im südlichen Bereich der Neubaustrecke

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Verkehrslärmuntersuchung Ortsumgehung Rißtissen, Unterlage 17.1 Bericht-Nr. 17 GS 116 An Anlage 1

25.01.2018 Seite 2/7

Die Gebietseinstufungen entsprechend der BauNVO erfolgte anhand des Flächennutzungs-

plans. Dieser ist im Geoportal Raumordnung des Landes Baden-Württemberg verfügbar und

in Abbildung 3 dargestellt:

Abbildung 3: Flächennutzungsplan Rißtissen, Stand Januar 2018

Eine detaillierte Aufstellung der Immissionsorte ist in der nachfolgenden Tabelle 1 zu finden:

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Verkehrslärmuntersuchung Ortsumgehung Rißtissen, Unterlage 17.1 Bericht-Nr. 17 GS 116 An Anlage 1

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Be-

zeich-

nung

IO Nr.

Ansicht Bau-km

ca.

Adresse/Beschreibung Ge-

biets-

nut-

zung

Anzahl

Stock-

werke /

Höhe

1

Ansicht Westfassade

0+610 Prof.-Josef-Schick-Straße 39 WA 3 Stock-werke

2 Prof.-Josef-Schick-Straße 39 Ter-rasse

WA 2 m ü. Ge-

lände

3

Ansicht Westfassade

0+630 Prof.-Josef-Schick-Straße 37 WA 2 Stock-werke

4 Prof.-Josef-Schick-Straße 37 Ter-rasse

WA 2 m ü. Ge-

lände

5

Ansicht Westfassade

0+640 Prof.-Josef-Schick-Straße 23 WA 2 Stock-werke

6 Prof.-Josef-Schick-Straße 23 Bal-kon

WA 5,80 m ü. Ge-lände

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Verkehrslärmuntersuchung Ortsumgehung Rißtissen, Unterlage 17.1 Bericht-Nr. 17 GS 116 An Anlage 1

25.01.2018 Seite 4/7

7

Ansicht Nord- u. Westfassade

0+700 Stauffenbergring 19 WA 3 Stock-werke

8 Stauffenbergring 19 Balkon

WA 6,0 m ü. Ge-lände

9

Luftbild mit Baugrenzen

0+730 Baugrenze WA 3 Stock-werke

10 0+770 Baugrenze WA 3 Stock-werke

11 0+790 Baugrenze WA 3 Stock-werke

12

Ansicht Nord- und Westfassade

1+200 Sulmetinger Straße 21 MI 2 Stock-werke

13 1+200 Sulmetinger Straße 21 Balkon MI 6,2 m ü. Ge-lände

14

Luftbild

1+750 Kleingarten MI 2 m ü. Ge-

lände 15 1+760 Kleingarten MI 2 m ü.

Ge-lände

16 1+860 Kleingarten MI 2 m ü. Ge-

lände

Tabelle 1: Tabellarische Übersicht über die maßgeblichen Immissionsorte

Die Lage der maßgeblichen Immissionsorte für die Untersuchung der K 7362 auf wesentliche

Änderung ist in Abbildung 4 dargestellt.

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Verkehrslärmuntersuchung Ortsumgehung Rißtissen, Unterlage 17.1 Bericht-Nr. 17 GS 116 An Anlage 1

25.01.2018 Seite 5/7

Abbildung 4: Lage der maßgeblichen Immissionsorte entlang der K 7362

Nachfolgend sind in Tabelle 2 die Gebäude nochmals fotografisch dokumentiert:

Bezeich-

nung IO Nr.

Ansicht(en) Adresse/Beschrei-

bung

Gebietsnut-

zung

nach BauNVO

Anzahl

Stock-

werke /

Höhe

17

Ansicht Ost- und Nordfassade

Sulmetinger Straße

1

MI 2

18

Ansicht Ost- und Nordfassade

Sulmetinger Straße

7

MI 3

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Verkehrslärmuntersuchung Ortsumgehung Rißtissen, Unterlage 17.1 Bericht-Nr. 17 GS 116 An Anlage 1

25.01.2018 Seite 6/7

19

Ansicht Nordfassade

Sulmetinger Straße

9

MI 2

Ansicht Westfassade

MI 2

20

Ansicht Nord- und Westfassade

Sulmetinger Straße

15

MI 2

21

Ansicht Nord- und Westfassade

Sulmetinger Straße

17

MI 1

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Verkehrslärmuntersuchung Ortsumgehung Rißtissen, Unterlage 17.1 Bericht-Nr. 17 GS 116 An Anlage 1

25.01.2018 Seite 7/7

22

Ansicht Ost- und Nordfassade

Sulmetinger Straße

19

MI 2

Ansicht Westfassade

MI 1 (nur

1.OG)

23

Ansicht Ost- und Westfassade

Sulmetinger Straße

21

MI 2

Tabelle 2: Maßgebliche Gebäude in der Sulmetinger Straße

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14

15

6

19

9

7

26

59

7

12

3

7

31

30

7

1414

6

24

26

7

28

6

10

7

1

12

5

27

2

10

8

3

25

5

2532

8

9

1136

12

5

20

18

13

14

8

7

3

9

2/1

20

11

8

6

5

12

1

25

22

5

4

32

2/1

19

13/1

15

15

22

12

13

8

18

19

4

4

2

3/1

3

1

21

6

16

62

40

33

3

29

8

42

59

11

5

4

7

35

35/137

31

38

6

5

10

16

12/1

14

2/1

65

1

9

7

3

66

72

67

8

17

16

19/1

6

11

10

8

1/1

2

1

13

5

11

7

8

1

18

9

6

22

10

3

14

32

26

16

22

18

5

2

11

9

38

36

17

14

27

12

34

5

3

35

4

2

17

15

19

17

/11

3/2

3/1

25

4

21

10

9

15

3

6

4

11

23

1010/1

36

2018

6

68

2

7

4

8

26

5

6

7

12

16

4

23

17

11

10

13

29

11

9

13

19

9

11

10

2426

16

27

18

17

12

27

7

30

18

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20

22

8/1

8/2

8

23

28

9

5

15

14

13

33

16

15

12

51

44

28

27

2

2

24

47

53

55

13

4

23

62/1

3245

1

34

3019

56

15

15

452

3

27

2

4

70

62

3

54

4

15

2

1

6

35/2

56

21

9

7

58

52

58

/1

3

39

41

19

19

16/1

3

15

2

5

17

17

21

2

4

1

Löche

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Ro

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Limesweg

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Blochingergasse

Blochingergasse

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dle

Stauffenbergring

Jakob-Aker-Straße

Limesweg

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Limesweg

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Blochingergasse

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ld

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dle

Stauffenbergring

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Vogtgasse

Ulmbauergasse

Park

weg

Ersinger Stra

ße

Im Edle

Im Edle

1213

7

5

3

1

9

10

11

6

4

2

8

14

15

16

3560500

3560500

3560750

3560750

3561000

3561000

3561250

3561250

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3561500

3561750

3561750

3562000

3562000

3562250

3562250

5347000

5347000

5347250

5347250

5347500

5347500

5347750

5347750

5348000

5348000

5348250

5348250

5348500

5348500

5348750

5348750

Auftraggeber:

Regierungspräsidium Tübingen

Projekt: OU Rißtissen

Projekt-Nr. 17-GS-116

Unterlage 17.1Karte

1

Ergebnis der Ausbreitungsberechnung

Flächenhafte Pegelverteilung im

Tageszeitraum

Prognose Planungsfall 2 2030

Berechnung in 2 m über Grund

Bearbeiter: Svenja Veric

Erstellt am: 25.01.2018

Bearbeitet mit SoundPLAN 8.0

Pegelwerte LrTin dB(A)

< 39

39 - 44

44 - 49

49 - 54

54 - 59

59 - 64

64 - 69

69 - 74

74 - 79

>= 79

Zeichenerklärung

Hauptgebäude

Nebengebäude

Immissionsort

Straße

Maßstab 1:25000 50 100 200 300 400

m

Page 26: UNTERLAGE 17 - Baden-Württemberg · 2018-11-19 · lich einige Kleingärten. Die einzelnen betroffenen Gebiete lassen sich wie folgt charakteri-sieren: Beschreibung Lage zur L 259

14

15

6

19

9

7

26

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7

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3

7

31

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7

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26

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15

15

22

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11

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4

7

35

35/137

31

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6

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10

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14

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8

17

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6

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6

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10

3

14

32

26

16

22

18

5

2

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Limesweg

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5348250

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5348500

5348500

5348750

5348750

Auftraggeber:

Regierungspräsidium Tübingen

Projekt: OU Rißtissen

Projekt-Nr. 17-GS-116

Unterlage 17.1Karte

2

Ergebnis der Ausbreitungsberechnung

Flächenhafte Pegelverteilung im

Nachtzeitraum

Prognose Planungsfall 2 2030

Berechnung in 2 m über Grund

Bearbeiter: Svenja Veric

Erstellt am: 25.01.2018

Bearbeitet mit SoundPLAN 8.0

Pegelwerte LrNin dB(A)

< 39

39 - 44

44 - 49

49 - 54

54 - 59

59 - 64

64 - 69

69 - 74

74 - 79

>= 79

Zeichenerklärung

Hauptgebäude

Nebengebäude

Immissionsort

Straße

Maßstab 1:25000 50 100 200 300 400

m

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5348000

5348000

5348250

5348250

5348500

5348500

Auftraggeber:

Regierungspräsidium Tübingen

Projekt: OU Rißtissen

Projekt-Nr. 17-GS-116

Landschaftsbezogene

Erholung

Karte

3

Ergebnis der Ausbreitungsberechnung

Flächenhafte Pegelverteilung im

Tageszeitraum

Prognose Nullfall 2030

Berechnung in 2 m über Grund

Bearbeiter: Svenja Veric

Erstellt am: 25.01.2018

Bearbeitet mit SoundPLAN 8.0

Pegelwerte LrTin dB(A)

< 39

39 - 44

44 - 49

49 - 54

54 - 59

59 - 64

64 - 69

69 - 74

74 - 79

>= 79

Zeichenerklärung

Hauptgebäude

Nebengebäude

Straße

Isolinie 45 dB(A)

Isolinie 50 dB(A)

Isolinie 55 dB(A)

Isolinie 59 dB(A)

Isolinie 64 dB(A)

Maßstab 1:50000 50 100 200 300 400

m

Page 28: UNTERLAGE 17 - Baden-Württemberg · 2018-11-19 · lich einige Kleingärten. Die einzelnen betroffenen Gebiete lassen sich wie folgt charakteri-sieren: Beschreibung Lage zur L 259

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5348000

5348000

5348250

5348250

5348500

5348500

Auftraggeber:

Regierungspräsidium Tübingen

Projekt: OU Rißtissen

Projekt-Nr. 17-GS-116

Landschaftsbezogene

Erholung

Karte

4

Ergebnis der Ausbreitungsberechnung

Flächenhafte Pegelverteilung im

Tageszeitraum

Prognose Planungsfall 2 2030

Berechnung in 2 m über Grund

Bearbeiter: Svenja Veric

Erstellt am: 25.01.2018

Bearbeitet mit SoundPLAN 8.0

Pegelwerte LrTin dB(A)

< 39

39 - 44

44 - 49

49 - 54

54 - 59

59 - 64

64 - 69

69 - 74

74 - 79

>= 79

Zeichenerklärung

Hauptgebäude

Nebengebäude

Straße

Isolinie 45 dB(A)

Isolinie 50 dB(A)

Isolinie 55 dB(A)

Isolinie 59 dB(A)

Isolinie 64 dB(A)

Maßstab 1:50000 50 100 200 300 400

m

Page 29: UNTERLAGE 17 - Baden-Württemberg · 2018-11-19 · lich einige Kleingärten. Die einzelnen betroffenen Gebiete lassen sich wie folgt charakteri-sieren: Beschreibung Lage zur L 259

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5348250

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5348500

5348500

Auftraggeber:

Regierungspräsidium Tübingen

Projekt: OU Rißtissen

Projekt-Nr. 17-GS-116

Landschaftsbezogene

Erholung - vergleichende

Bewertung

Karte

5

Ergebnis der Ausbreitungsberechnung

Differenzenkarte im

Tageszeitraum

Prognose Planungsfall 2 2030-

Prognose Nullfall 2030 Berechnung in 2 m über Grund

Bearbeiter: Svenja Veric

Erstellt am: 25.01.2018

Bearbeitet mit SoundPLAN 8.0

Pegelwerte

LrTDiffin dB(A)

<= -20,0

-20,0 < <= -15,0

-15,0 < <= -10,0

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-3,0 < <= -2,0

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2,0 < <= 3,0

3,0 < <= 4,0

4,0 < <= 5,0

5,0 < <= 10,0

10,0 < <= 15,0

15,0 < <= 20,0

20,0 <

Zeichenerklärung

Hauptgebäude

Nebengebäude

Straße

Maßstab 1:50000 50 100 200 300 400

m

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5348000

5348000

5348250

5348250

5348500

5348500

Auftraggeber:

Regierungspräsidium Tübingen

Projekt: OU Rißtissen

Projekt-Nr. 17-GS-116

Fauna/Artenschutz Karte

6

Ergebnis der Ausbreitungsberechnung

Flächenhafte Pegelverteilung im

Tageszeitraum

Prognose Nullfall 2030

Berechnung in 10 m über Grund

Bearbeiter: Svenja Veric

Erstellt am: 25.01.2018

Bearbeitet mit SoundPLAN 8.0

Pegelwerte LrTin dB(A)

< 39

39 - 44

44 - 49

49 - 54

54 - 59

59 - 64

64 - 69

69 - 74

74 - 79

>= 79

Zeichenerklärung

Hauptgebäude

Nebengebäude

Immissionsort

Straße

Mittelstreifen

Isolinie 52 dB(A)

Isolinie 58 dB(A)

Isolinie 55 dB(A)

Maßstab 1:50000 50 100 200 300 400

m

Page 31: UNTERLAGE 17 - Baden-Württemberg · 2018-11-19 · lich einige Kleingärten. Die einzelnen betroffenen Gebiete lassen sich wie folgt charakteri-sieren: Beschreibung Lage zur L 259

3560500

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3561000

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5347000

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5347750

5348000

5348000

5348250

5348250

5348500

5348500

Auftraggeber:

Regierungspräsidium Tübingen

Projekt: OU Rißtissen

Projekt-Nr. 17-GS-116

Fauna/Artenschutz Karte

7

Ergebnis der Ausbreitungsberechnung

Flächenhafte Pegelverteilung im

Tageszeitraum

Prognose Planungsfall 2 2030

Berechnung in 10 m über Grund

Bearbeiter: Svenja Veric

Erstellt am: 25.01.2018

Bearbeitet mit SoundPLAN 8.0

Pegelwerte LrTin dB(A)

< 39

39 - 44

44 - 49

49 - 54

54 - 59

59 - 64

64 - 69

69 - 74

74 - 79

>= 79

Zeichenerklärung

Hauptgebäude

Nebengebäude

Immissionsort

Straße

Mittelstreifen

Isolinie 52 dB(A)

Isolinie 58 dB(A)

Isolinie 55 dB(A)

Maßstab 1:50000 50 100 200 300 400

m

Page 32: UNTERLAGE 17 - Baden-Württemberg · 2018-11-19 · lich einige Kleingärten. Die einzelnen betroffenen Gebiete lassen sich wie folgt charakteri-sieren: Beschreibung Lage zur L 259

3560500

3560500

3560750

3560750

3561000

3561000

3561250

3561250

3561500

3561500

3561750

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3562000

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5347750

5348000

5348000

5348250

5348250

5348500

5348500

Auftraggeber:

Regierungspräsidium Tübingen

Projekt: OU Rißtissen

Projekt-Nr. 17-GS-116

Fauna/Artenschutz -

vergleichende Bewertung

Karte

8

Ergebnis der Ausbreitungsberechnung

Differenzenkarte im

Tageszeitraum

Prognose Planungsfall 2 2030-

Prognose Nullfall 2030Berechnung in 10 m über Grund

Bearbeiter: Svenja Veric

Erstellt am: 25.01.2018

Bearbeitet mit SoundPLAN 8.0

Pegelwerte

LrTDiffin dB(A)

<= -20,0

-20,0 < <= -15,0

-15,0 < <= -10,0

-10,0 < <= -5,0

-5,0 < <= -4,0

-4,0 < <= -3,0

-3,0 < <= -2,0

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4,0 < <= 5,0

5,0 < <= 10,0

10,0 < <= 15,0

15,0 < <= 20,0

20,0 <

Zeichenerklärung

Hauptgebäude

Nebengebäude

Straße

Maßstab 1:50000 50 100 200 300 400

m