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Toxikologische Bewertung von Umweltgutachten Toxikologische Bewertung von Umweltgutachten zum ehemaligen BEB-Betriebsplatz Suderbruch in 31637 Rodewald-Neudorf und angrenzender Bereiche Umweltmedizin, -hygiene und –epidemiologie Niedersächsisches Landesgesundheitsamt

Umweltmedizin, -hygiene und –epidemiologie · 2Das vom Labor zitierte/verwendete Analysenverfahren DIN EN 14039 lautet vollständig: „DIN EN 14039:2005-01 (D) Charakteri-sierung

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Toxikologische Bewertung von Umweltgutachten

Toxikologische Bewertung von Umweltgutachten zum ehemaligen BEB-Betriebsplatz Suderbruch in 31637 Rodewald-Neudorf und angrenzender Bereiche

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Toxikologische Bewertung von Umweltgutachten zum ehemaligen BEB-Betriebsplatz Suderbruch in 31637 Rodewald-Neudorf und angrenzender Bereiche

NiedersächsischesLandesgesundheitsamt

Impressum

Herausgeber:Niedersächsisches Landesgesundheitsamt Roesebeckstr. 4-6, 30449 HannoverTel.: 0511-4505-0Autor: Dr. K.-M. Wollin (Dipl.-Chemiker, ERT)Hannover, 14.03.2016

Satz und Layout: Petra Neitmann

Bildrechte Titelseite: ExxonMobil Central Europe Holding GmbH

Toxikologische Bewertung von Umweltgutachten

InhaltsverzeichnisA) Gutachten ARCADIS 2011/2014 zu dem ehemaligen BEB-Betriebsplatz Suderbruch in

31637 Rodewald-Neudorf 3

1 Die Historie des ehemaligen BEB Betriebsplatzes Suderbruch in Rodewald-Neudorf 3

2 Gutachten ARCADIS vom 29.09.2011: Ehemalige Schlammgrube 1 und Sondenplatz 20 der EMPG in 31637 Rodewald 4

2.1 Bewertung der Ergebnisse 5

2.1.1 Gemessene Bodenkonzentrationen 6

2.1.2 Gemessene Grundwasserkonzentrationen 6

2.1.3 Gemessene Brauchwasserkonzentrationen 7

2.2 Zusammenfassende Bewertung des Gutachtens 7

3 Gutachten ARCADIS „Ehem. Schlammgrube 1 und Sondenplatz SUV20 der EMPG in 31637 Rodewald (Bericht: Ergänzende Orientierende Erkundung – Phase 2) vom 20.12.2011 8

3.1 Bewertung der Ergebnisse 8

3.1.1 Gemessene Bodenkonzentrationen 8

3.1.2 Gemessene Grundwasserkonzentrationen 8

3.1.3 Gemessene Brauchwasserkonzentrationen 8

3.2 Zusammenfassende Bewertung des Gutachtens 9

4 Gutachten ARCADIS („Ehem. BEB Betriebsplatz Suderbruch in 31637 Rodewald-Neudorf; Bericht: Umwelttechnische Untersuchungsarbeiten (Phase 2) und Gefährdungsab- schätzung (Phase 3)“), Teil I Untersuchungsarbeiten/ Gefährdungsabschätzung „Innerhalb der Grenzen des ehem. BEB Betriebsplatzes Suderbruch“ und in Teil II Untersuchungsarbeiten/ Gefährdungsabschätzung “Nördlicher Außenbereich“ vom 16.01.2014 9

4.1 Bewertung der Ergebnisse 10

4.1.1 Gemessene Bodenkonzentrationen 10

4.1.2 Gemessene Grundwasserkonzentrationen 12

4.1.3 Bodenluft 14

4.2 Zusammenfassende Bewertung des Gutachtens 16

5 Kommentar zu den vom Gutachter ARCADIS verwendeten Bewertungsmaßstäben 17

B) Technischer Überwachungs-Verein Hannover 20

1 Bewertung der Ergebnisse 21

2 Zusammenfassende Bewertung des Gutachtens 22

C) Abschließende Zusammenfassung der vorgenommenen toxikologischen Bewertung von Umweltgutachten zum ehemaligen BEB-Betriebsplatz Suderbruch in 31637 Rodewald-Neudorf und angrenzender Bereiche 23

D) Summary 25

Toxikologische Bewertung von Umweltgutachten

1

VorbemerkungDer Landkreis Nienburg (LK), vertreten durch den Fachbereich Gesundheitsdienste (GA), bat mit seinem Schreiben vom 02.10.2015 um „die Bewertung insbesondere unter toxikolo-gischen Gesichtspunkten von Gutachten im Bereich der Samtgemeinde Steimbke“. Über-mittelt wurden Auszüge aus zwei Gutachten der ARCADIS GmbH (Berichte vom 29.09.2011 und 20.12.2011, eine CD-ROM mit Auszügen zu dem Gutachten ARCADIS vom 16.01.2014 (Anlagen 1-8 (Ehem. BEB-Betriebsplatz Suder-bruch in 31637 Rodewald-Neudorf; Umwelt-technische Untersuchungsarbeiten (Phase 2) und Gefährdungsabschätzung (Phase 3), Januar 2014) sowie Anlagen 1-7 (Ebenfalls: Ehem. BEB-Betriebsplatz Suderbruch in 31637 Rodewald-Neudorf; Umwelttechnische Untersuchungs-arbeiten (Phase 2) und Gefährdungsabschät-zung (Phase 3), Januar 2014) und weiterhin ein Bericht des TÜV Hannover vom 07.09.1988. Vom NLGA wurden beim GA die vollständi-gen Gutachten mit Email vom 08.10.2015 an-gefordert. Mit Email vom 15.10.2015 verwies das GA an den „Fachdienst Umweltrecht“ des LK. Von dort wurden mit Email vom 21. und 22.10.2015 der beschreibende Bericht ARCA-DIS vom 16.01.2014 („Ehem. BEB Betriebsplatz Suderbruch in 31637 Rodewald-Neudorf; Be-richt: Umwelttechnische Untersuchungsarbei-ten (Phase 2) und Gefährdungsabschätzung (Phase 3)“) und Ergänzungen zu den Gutach-ten ARCADIS vom 29.09.2011 und 20.12.2011 übermittelt. Eine nochmalige Anforderung von Unterlagen durch das NLGA beim LK erfolgte am 10.11.2015, da sich im Zuge der Gutach-tenbewertungen herausstellte, dass zu dem Be-richt ARCADIS vom 29.09.2011 insbesondere die Anlage 3.1 (Laborbericht Boden) fehlte. Dar-aufhin wurden vom LK weitere Unterlagen am 16.11.2015 und speziell zur Lage des Fackelbe-triebs am 08.12.2015 übermittelt.

Aus der zusammenfassenden Rekonstruktion der vom LK übermittelten Unterlagen und Teil-berichte ergibt sich schließlich folgendes Bild. Das Ing.-Büro ARCADIS hat im Rahmen einer Orientierenden Untersuchung für das Untersu-

chungsgebiet „Ehemalige Schlammgrube 1 und Sondenplatz 20 der EMPG in 31637 Rodewald“ in Bezug auf Boden- und Grundwasserbelastun-gen 2011 zwei Gutachten erstellt:

a) Das Gutachten mit dem Titel „Ehem. Schlammgrube 1 und Sondenplatz 20 der EMPG in 31637 Rodewald“ (Bericht: Orientierende Erkundung – Phase 2) vom 29.09.2011 und

b) das Gutachten „Ehem. Schlammgrube 1 und Sondenplatz SUV20 der EMPG in 31637 Rodewald (Bericht: Ergänzende Orientierende Erkundung – Phase 2) vom 20.12.2011.

Es war das Untersuchungsziel beider Berich-te, potentielle Schadstoffeintragsquellen für eine festgestellte Grundwasserbelastung mit BTEX-Aromaten zu ermitteln. Der Bericht vom Dezember 2011 (Ergänzende Orientierende Er-kundung – Phase 2) beschreibt vornehmlich die Ergebnisse der Überprüfung auffälliger Befunde und stellt die Arbeiten zur Verifizierung der un-auffälligen Befunde dar.

Zum Verständnis dieser unter a) und b) ge-nannten Gutachten ist wesentlich, dass das be-trachtete Untersuchungsgebiet direkt südlich an den ehemaligen BEB Betriebsplatz Suderbruch angrenzt.

Ein weiteres Gutachten ARCADIS vom 16.01.2014 („Ehem. BEB Betriebsplatz Suder-bruch in 31637 Rodewald-Neudorf; Bericht: Um-welttechnische Untersuchungsarbeiten (Phase 2) und Gefährdungsabschätzung (Phase 3)“) be-schreibt in seinem Teil I Untersuchungsarbeiten / Gefährdungsabschätzung „Innerhalb der Gren-zen des ehem. BEB Betriebsplatzes Suderbruch“ und in Teil II Untersuchungsarbeiten / Gefähr-dungsabschätzung “Nördlicher Außenbereich“. Der Bericht ARCADIS vom Januar 2014 bezieht sich also unmittelbar auf die Kernfläche des ehe-maligen BEB Betriebsplatzes mit seinen ehemals genutzten technischen Anlagen und weiterhin auf den an den Betriebsplatz unmittelbar an-grenzenden Bereich nördlich der Kreisstraße 60.

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Eine Begehung der Außenbereiche des ehe-maligen BEB Betriebsplatzes Suderbruch – auf der Kernfläche selbst wird derzeit eine Bodensa-nierung durchgeführt – wurde vom Unterzeich-ner am 24.02.2016 gemeinsam mit dem Land-kreis Nienburg/Weser (FD 551 Umweltrecht und Kreisstraßen/Herr Kwiatkowski und Fachbereich Gesundheitsdienste/Herr Dr. Vogel) vorgenom-men.

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A) Gutachten ARCADIS 2011/2014 zu dem ehemaligen BEB-Betriebsplatz Suderbruch in 31637 Rodewald-Neudorf

1 Die Historie des ehemaligen BEB Betriebsplatzes Suderbruch in Rodewald-Neudorf

Der ehemalige BEB Betriebsplatz (Abb. 1) wur-de von 1950 bis 1995 als Umschlagplatz von Rohöl genutzt (ARCADIS, 2014). Mit dem Ab-schlussbetriebsplan (EP 33 Süd-No/Sch) vom 05.02.1993 und der dazugehörigen Zulassung des Bergamtes Hannover (Az. EB4 – 1.20 – IV – 22/93 – Ha.) vom 01.06.1993 wurden Vereinba-rungen und Maßnahmen für die Rekultivierung des ehemaligen Betriebsplatzes getroffen. Im Jahre 1996 wurden rückbaubegleitend Sanie-rungsmaßnahmen mittels Bodenaustausch im Bereich der Grundwasser (GW) -ungesättigten Bodenzone bis in eine Tiefe von durchschnitt-lich 1,80 m unter GOK durchgeführt. Insge-samt wurden rückbaubegleitend rund 10.702 t an ölverunreinigten Böden ausgekoffert und entsorgt. Der damals vorgegebene Bodensanie-rungszielwert war zu 1.000 mg Kohlenwasser-stoffe (KW)/kg TS festgelegt worden; das ist die

obere Konzentrationsgrenze des Prüfwertebe-reichs für Bodenbelastungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA, 1994) zur Beurteilung des Gefährdungspfades Boden-Grundwasser (als Maßnahmenschwellenwerte sind demgegenüber KW Konzentrationen von 1000-5000 mg KW/kg TS genannt worden (LAWA, 1994)). Es verblieben ca. 52 m³ an Rest-belastungen unter dem ehemaligen Transforma-torenhäuschen, einem östlich davon gelegenen historischen Baumbestand und einem südöstlich davon gelegenen Abwassersammelschacht.

Das sich anschließende, im Zusammen-hang mit der Beendigung der Bergaufsicht am 29.04.1997 von den zuständigen Behörden geforderte und seit 1997 regelmäßig durchge-führte Grundwasser-Monitoring zeigte erhöhte BTEX-Gehalte1 des Grundwassers in einem 1996 nicht sanierten Bereich im südlichen Grundstück-

Abb. 1 Lage des ehemaligen BEB Betriebsplatzes in 31637 Rodewald-Neudorf (Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung)

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1BTEX = Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylole.2Das vom Labor zitierte/verwendete Analysenverfahren DIN EN 14039 lautet vollständig: „DIN EN 14039:2005-01 (D) Charakteri-sierung von Abfällen - Bestimmung des Gehalts an Kohlenwasserstoffen von C10 bis C40 mittels Gaschromatographie; Deutsche Fassung EN 14039:2004“. Der Fachbeirat Bodenuntersuchung (2014) sieht demgegenüber die DIN ISO 16703 (12/2005) als Refe-renzverfahren an. Mit beiden Methoden werden die Kohlenwasserstoffe von C10 bis C40 quantifiziert; d. h., bei der gaschroma-tographischen Bestimmung werden diejenigen Verbindungen, deren Retentionszeiten zwischen n-Dekan (C10) und n-Tetracontan (C40) liegen, gemessen. Nach V. Zeisberger / Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) kann von der Gleichwertigkeit beider Methoden ausgegangen werden (persönliche Mitteilung vom 11.03.2016). Die DIN EN 14039 ist der LAGA-Mitteilung 35 (2009) zufolge identisch mit der DIN ISO 16703 (12/2005). Aus fachlichen Gründen besteht daher keine Not-wendigkeit Materialien, die nach DIN EN 14039 oder DIN ISO 16703 untersucht wurden, bei Wechsel des Rechtsgebietes erneut zu untersuchen. Als Ersatz für die DIN ISO 16703 (12/2005) wurde 2011-09 die DIN EN ISO 16703:2011-09 herausgegeben („Bo-denbeschaffenheit - Gaschromatographische Bestimmung des Gehalts an Kohlenwasserstoffen von C10 bis C40 (ISO 16703:2004); Deutsche Fassung EN ISO 16703:2011“); gegenüber der DIN ISO 16703:2005-12 wurden normative Verweisungen aktualisiert und die Norm redaktionell überarbeitet.

steil des ehemaligen Betriebsplatzes. Im Rahmen der bis 2009 im südlichen Grundstücksbereich durchgeführten weiteren Grundwasseruntersu-chungen wurde dokumentiert, dass sich diese Belastung mit dem Grundwasserstrom nach Nordosten verlagert.

Basierend auf diesen Erkenntnissen wurde ab Oktober 2011 mit weiteren Untersuchun-

gen zur Ermittlung und Abgrenzung der im südlichen Grundstücksteil des ehemaligen BEB Betriebsplatzes Suderbruch vorhandenen BTEX-Belastungen des Grundwassers, des Bodens und der Bodenluft durch die ARCADIS Deutschland GmbH begonnen. Basierend auf den Ergebnis-sen der Begutachtungen ab 2011 werden der-zeit auf dem Standort umfassende Bodensanie-rungen durchgeführt.

2 Gutachten ARCADIS vom 29.09.2011: Ehemalige Schlammgrube 1 und Sondenplatz 20 der EMPG in 31637 Rodewald

Untersucht wurden Boden- und Grundwasser-proben im südlich an den ehemaligen BEB Be-triebsplatz angrenzenden Bereich (vgl. Anl.-Nr. 1.1) mit dem Ziel, potentielle Schadstoffein-tragsquellen zu ermitteln, die Hinweise auf die im wiederum südlichen Grundstücksteil des 1996 sanierten BEB-Betriebsplatzes festgestellte Grundwasserkontamination durch BTEX geben können.

Dazu wurden 9 Rammkernsondierungen (RKS) durchgeführt und aus diesen tiefendifferenziert Bodenproben (u. a. bei Schichtenwechsel oder sensorischen Auffälligkeiten) gewonnen. Un-tersucht wurden insgesamt 36 Bodenproben auf die Parameter MKW (= Kohlenwasserstoffe, KW2), BTEX und polycyclische aromatische Koh-lenwasserstoffe (PAH). In Grundwasserproben aus den zu Rammpegeln (RP) ausgebauten RKS wurden die Parameter KW, BTEX, PAH, LHKW (leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstof-fe) sowie Nitrat, Sulfat, DOC (Dissolved Orga-

nic Carbon), Methan, Eisen und Mangan ge-messen. Die RP sind ab ca. 2,00 m u. GOK bis ca. 5,00 m u. GOK verfiltert. Das Grundwasser wurde im Rahmen der Untersuchungsarbeiten in einem Schwankungsbereich von „mindestens (im Mittel) ca.“ 2,45 bis 3,30 m u. GOK (Ge-ländeoberkante) angesprochen. Der gewählte Ausbau erfasst demzufolge den gesamten freien Grundwasserspiegel. Zusätzlich wurden 8 Pro-ben aus Brauchwasserbrunnen im Nahbereich des ehemaligen Betriebsplatzes bzw. direkt auf der nördlichen Kernfläche (B 6 und B 7, mit aktu-ellen gewerblichen Nutzungen entsprechender Teilflächen) genommen und auf KW, BTEX, PAH sowie LHKW analysiert.

Anzahl und Lage der Sondierungen für Bo-den- und Grundwasserproben sowie die Loka-tionen zur Untersuchung der Brauchwasserpro-ben (Abb. 2) wurden vom Gutachter mit dem LK Nienburg und Auftraggeber EMPG abgestimmt;

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die zugrunde gelegten Kriterien wurden im Gut-achten allerdings nicht explizit offengelegt.

Die Geringfügigkeitsschwellen der LAWA (2004) fehlen unter Punkt 2 als Literaturangabe.

2.1 Bewertung der Ergebnisse

Allgemeine Anmerkungen: Es wurden vom La-boratorium Eurofins formal nur Werte > Be-stimmungsgrenze (BG) bei der Bewertung von Stoffsummen berücksichtigt (der Gutachter ARCADIS hatte insofern die Daten des Labora-toriums unkommentiert übernommen). Diese Vorgehensweise findet sich häufig als (analyti-sche) Fachmeinung, sie ist jedoch nicht korrekt. Nach DIN 32645:2008-11 („Chemische Analy-tik - Nachweis-, Erfassungs- und Bestimmungs-grenze unter Wiederholbedingungen - Begriffe, Verfahren, Auswertung“) gelten demgegenüber Werte ≥ BG als quantifiziert; d. h., bereits Werte = BG werden als Gehalt quantitativ angegeben.

Die gemessenen Grundwasserkonzentratio-nen wurden vom Gutachter mit Hilfe der Gering-fügigkeitsschwellen (GFS) der Länderarbeitsge-meinschaft Wasser (2004) und der „Empfehlun-gen für die Erkundung, Bewertung und Behand-lung von Grundwasserschäden“ (LAWA, 1994)

bewertet. Für die zu bewertende Stoffsumme der BTEX führt die Nichtberücksichtigung von Konzentrationen = BG im konkreten Fall nicht dazu, dass dadurch Prüfwertüberschreitungen (GFS) nicht erkannt werden, da die diesbezügli-chen BG der Einzelstoffe (Daten aus Anlage 3.1) hinreichend niedrig sind (BG für TEX jeweils 1 µg/L mit den Einzelstoffen Toluol, Ethylbenzol und Summe Xylole (o-, m-und p-Xylol); BG für Benzol 0,5 µg/L; GFSBTEX 20 µg/L) (die BG für die BTEX-Aromaten wurde in Tab. 3 des Berichts allerdings nicht korrekt angegeben). Anders sähe die Situation bei den polycyclischen aroma-tischen Kohlenwasserstoffen aus. Mit den indivi-duellen BG aller 15 Einzelstoffe wäre bei Einzel-stoffkonzentrationen gleich BG die GFS von 0,2 µg/L mit dem Summenwert 0,31 µg/L (s. Anlage 3.1) bereits überschritten. Bei den generell sehr niedrigen PAH-Konzentrationen im Grundwas-ser und auch in den Brauchwasserproben (weit-

Abb. 2 Lageplan mit Aufschlusspunkten (Quelle: Gutachten ARCADIS, 29.09.2011)

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überwiegend < BG) kommt der vorgenannte Sachverhalt hingegen nicht zum Tragen.

Im Fall der jeweils maßgeblichen Stoffsummen zur Bewertung der analysierten LHKW (Dichlor-methan, BG = 2 µg/L; trans-1,2-Dichlorethen, 2 µg/L; cis-1,2-Dichlorethen, BG = 2 µg/L; Trichlor-methan, BG = 0,5 µg/L; 1,1,1-Trichlorethan, BG = 0,5 µg/; Tetrachlormethan, BG = 0,5 µg/L; Tri-

chlorethen, BG = 0,5 µg/L; Tetrachlorethen, BG = 0,5 µg/L) liegt eine zu den BTEX vergleichbare Situation vor, wenn nur Konzentrationen > BG in die Berechnung der Stoffsummen einbezogen werden. Die angegebene/erzielte BG für Vinyl-chlorid (2 µg/L) reicht dagegen nicht aus, um die GFS dieses Stoffes in Höhe von 0,5 µg/L überprü-fen zu können.

2.1.1 Gemessene Bodenkonzentrationen

Die Ergebnisse der Bodenanalytik zeigen prak-tisch keine besonderen Auffälligkeiten in Bezug auf die untersuchten Parameter KW C10-C40, BTEX, Benzol, PAH und Naphthalin und nur ge-ringe Belastungen. Sofern einzelne Parameter quantifiziert worden sind, reflektieren sie un-mittelbar die punktuellen Auffälligkeiten der Schichtenansprache (Tab. 1 des Berichts: RKS1, RKS3 und RKS7). Die Benzolgehalte waren in al-len nach Schichten differenzierten 36 Bodenpro-

ben, beginnend ab GOK bis 5 m ab GOK, < BG. Zur Bewertung der gemessenen Bodenkonzen-trationen in Hinblick auf den Gefährdungspfad Boden-Grundwasser verwendete der Gutachter auch in diesem Fall die Empfehlungen für die Erkundung, Bewertung und Behandlung von Grundwasserschäden (LAWA, 1994), konkret sind es hier die Orientierungswerte für Boden-belastungen.

2.1.2 Gemessene Grundwasserkonzentrationen

Die Leitparameter MKW, BTEX, PAH und Naph-thalin wurden in insgesamt 9 Grundwasser-proben analysiert. In nur einem Fall (RP9) über-schreitet der gemessene Kohlenwasserstoffge-halt (KW) (in Tab. 3 als MKW bezeichnet) von 600 µg/L die GFS in Höhe von 100 µg/L deutlich, ohne dass Auffälligkeiten in der parallelen Bo-denanalytik zu beobachten gewesen wären. Mit der Ausnahme von RP9 (KW) und RP6 (BTEX: 2 µg/L bei GFSBTEX = 20 µg/L) waren die Konzen-trationen aller anderen untersuchten Parameter unterhalb der jeweiligen Bestimmungsgrenze. Überlegungen zu den Ursachen der Erhöhung der KW in RP9 teilt der Gutachter nicht mit.

Die ebenfalls gemessenen Methankonzentra-tionen im GW (vgl. Prüfberichte Eurofins, Anl. 3.2) werden vom Gutachter nicht berichtet und nicht bewertet. Sie wurden bei einer BG von 5 µg/L in 2 der 9 Proben mit Werten von 34 µg/L (RP3) und 28 µg/L (RP4) quantifiziert. Beurtei-lungswerte für Methan in Trinkwasser wurden z. B. zu < 10 mg/L (= No Immediate Action) (U.S. Department of the Interior, Office of Surface Mi-

ning, 2001) und 2 mg/L (Technical Support Do-cument for Ontario Drinking Water Standards, Objectives and Guidelines, June 2003. Revised June 2006) festgelegt und beruhen auf der Ver-meidung der Bildung explosiver Gemische im Innenraum. Allgemein ist Methan als einfaches Stickgas (Asphyxiant) zu betrachten. Bei Konzen-trationen ab 300.000 ppm CH4 (30 %) kommt es beim Menschen zunehmend zu O2-Mangel-erscheinungen, die mit einer ZNS-Symptomatik einhergehen. Werden die vorgenannten Kriteri-en behelfsweise (im Sinne der Nutzung des GW für Trinkwasser) verwendet, so liegt ein Abstand von mindestens einem Faktor von ≈ 70 zu den gemessenen Werten vor.

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2.1.3 Gemessene Brauchwasserkonzentrationen

Zusätzlich zum Grundwasser wurden auch Brauchwasserproben untersucht. Die konkrete Nutzung des Brauchwassers wurde vom Gut-achter nicht mitgeteilt. Die Daten zeigen prak-tisch keine oder wenn überhaupt, eine sehr geringe Überschreitung der GFS für die Summe der PAH (per Definition der GFSPAH: Summe der Einzelstoffe ohne Naphthalin) in einer der 8 Proben (BW2: 0,202 µg/L gegenüber GFSPAH 0,2 µg/L). Eine weitergehende, vom Gutachter nicht vorgenommene Bewertung, zeigt keine Überschreitungen der GFS von einzelnen PAH wie Anthracen, Fluoranthen, Benzo(b)fluoran-

then, Benzo(k)fluoranthen, Benzo(a)pyren, Indeno(1,2,3-c,d)pyren, Dibenz(a,h)anthracen und Benzo(g,h,i)perylen.

Ein weiterer, konservativer Bewertungsmaß-stab wären die Grenzwerte der Trinkwasserver-ordnung (TrinkwV, 2001). In Bezug auf die un-tersuchten Einzelstoffe und Stoffgruppen erfül-len die Brauchwasserproben die Anforderungen der Trinkwasserverordnung bzw. vergleichbarer Maßstäbe (Life-time Health Advisories nach U.S. EPA (2012): Naphthalin 100 µg/L; GFS (LAWA, 2015): 2 µg/L, analog zur TrinkwV mit dem Be-zug Geruchsschwelle begründet).

2.2 Zusammenfassende Bewertung des Gutachtens

Die gemessenen Belastungen des Bodens, des Grundwassers und des Brauchwassers doku-mentieren eine nur geringe Kontamination durch Kohlenwasserstoffe oder kohlenwasser-stoffbürtige Kontaminanten sowie LHKW, was die Zahl der Proben insgesamt und die Höhe der ermittelten Konzentrationen betrifft. Vor die-sem Hintergrund kommen die Unschärfen des Gutachters in seinen Bewertungen (Umgang mit Konzentrationen = Bestimmungsgrenze, Umgang mit den Bewertungsmaßstäben LA-WA-Prüfwerte 1994 und Anwendung der GFS) nicht zum Tragen. Die (kleinräumige) Grund-wasserfließrichtung im Bereich des ehemaligen Betriebsplatzes wird im Bericht als nach Nord-westen gerichtet beschrieben.

Den Empfehlungen des Gutachters (jeweils 3 RKS im Bereich der RP6 und 9, Ermittlung der lo-kalen GW-Fließrichtung, weitere GW-Messstelle im Anstrom des Sondenplatzes, Stichtagsmes-sung und Wiederholung der GW-Untersuchun-gen an allen RP, Wiederholung der Untersuchung des Brauchwassers) kann von unserer Seite (auch im Nachhinein) gefolgt werden.

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3 Gutachten ARCADIS „Ehem. Schlammgrube 1 und Sondenplatz SUV20 der EMPG in 31637 Rodewald (Bericht: Ergänzende Orientierende Erkundung – Phase 2) vom 20.12.2011

Das Gutachten beschreibt die Ergebnisse der Umsetzung der Empfehlungen im vorausgegan-genen Gutachten ARCADIS vom 29.09.2011.

Auf die „Allgemeinen Anmerkungen“ unter Abschnitt 2 wird Bezug genommen.

3.1 Bewertung der Ergebnisse

3.1.1 Gemessene Bodenkonzentrationen

Die 18 tiefendifferenziert genommenen Bo-denproben aus den neuen RKS im Umfeld der RP6 und RP9, die BTEX- und KW-Nachweise im Grundwasser gezeigt hatten, waren durch-

gehend unbelastet; d. h., die Konzentrationen der Parameter KW C10-C40, BTEX, Benzol, PAH und Naphthalin waren < BG.

3.1.2 Gemessene Grundwasserkonzentrationen

Die KW C10-C40 wurden in dem RP5 zu 970 µg/L gemessen und überschreiten deutlich die einschlägige GSF in Höhe von 100 µg/L. Die er-mittelten Konzentrationen der PAH und Naph-thalin (jeweils in RP5, RP6 und RP8) liegen alle unter den einschlägigen GFS (0,2 µg/L für die

Summe PAH (ohne Naphthalin) bzw. 1 µg/L für Naphthalin). Die Werte der untersuchten Para-meter zu allen anderen Messstellen waren un-terhalb der Bestimmungsgrenzen. Die Befunde aus der Erstbeprobung zu RP 9 und RP6 (ARCA-DIS 29.09.2011) wurden nicht bestätigt.

3.1.3 Gemessene Brauchwasserkonzentrationen

PAH und Naphthalin wurden in 2 der 8 Pro-ben ermittelt; in den weiteren 6 Proben waren sämtliche Gehalte zu KW, BTEX, PAH und Naph-thalin < BG. Die weitergehende, vom Gutach-ter nicht vorgenommene Bewertung zeigt eine Überschreitung der einzelstoffbezogenen GFS von Anthracen in Probe B2 (0,02 µg/L gegen-über GFS 0,01 µg/L; Basis der GSF ist in diesem Fall das Kriterium Ökotoxizität), dagegen keine Überschreitung der GFS der Summe PAH. Für die Probe B3 ist die Summe PAH (ohne Naph-thalin und Methylnaphthaline) für die Bewer-tung mittels GFS falsch berechnet worden: Sie beträgt richtig 0,176 µg/L anstelle der an-gegebenen 0,090 µg/L; die GFS wird dennoch nicht überschritten. Sofern für die jeweiligen Parameter verfügbar, wurden Trinkwassergrenz-

werte (TrinkwV, 2001) oder vergleichbare Leit-werte (Naphthalin: Drinking Water Equivalent Level, DWEL und Lifetime Health Advisory HA (U.S. EPA, 2012), 2 µg Naphthalin/L nach LAWA (2015)) in den untersuchten Brauchwasserpro-ben nicht überschritten.

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3.2 Zusammenfassende Bewertung des Gutachtens

Auch die in dem Bericht ARCADIS vom 20.12.2011 dokumentierten Belastungen des Bodens, des Grund- und Brauchwassers aus der zweiten Beprobung sind überwiegend gering bzw. lagen unterhalb der stoffspezifischen Be-stimmungsgrenzen. Eine Ausnahme bildet die KW-Belastung in dem RP5. Insofern kommen diese untersuchten Bereiche als Emissionsquel-len praktisch nicht in Frage. Die geplante Ermitt-lung der GW-Fließrichtung wurde nicht reali-siert, so dass dieser Teilaspekt der Fragestellung, ob Boden- oder Grundwasserbelastungen vor-

liegen, welche als Quelle für die im südlichen Teil des ehemaligen Betriebsplatzes vorhandenen Boden- und Grundwasserbelastungen in Frage kämen, in dieser Hinsicht mit diesem Gutachten unbeantwortet bleibt. Bemerkenswert sind die auffallenden Diskontinuitäten der KW-Konzen-trationen in RP9 und RP5 mit Werten deutlich oberhalb der GFS. Ihre weitere Beobachtung sollte im Rahmen eines angepassten GW-Moni-torings erfolgen. Sensible Boden- oder Grund-wassernutzungen liegen für diesen Teilbereich in Bezug auf das Schutzgut Mensch nicht vor.

4 Gutachten ARCADIS („Ehem. BEB Betriebsplatz Suderbruch in 31637 Rodewald-Neudorf; Bericht: Umwelttechnische Unter- suchungsarbeiten (Phase 2) und Gefährdungsabschätzung (Phase 3)“), Teil I Untersuchungsarbeiten/ Gefährdungsab-schätzung „Innerhalb der Grenzen des ehem. BEB Betriebsplatzes Suderbruch“ und in Teil II Untersuchungsarbeiten/ Gefährdungs-abschätzung “Nördlicher Außenbereich“ vom 16.01.2014

Diese Untersuchungen zur Erfassung der Konta-minationen direkt auf dem Gelände des ehema-ligen BEB Betriebsplatzes Suderbruch sowie zur weiteren Abgrenzung im nördlich daran angren-zenden Außenbereich wurden in der Zeit von Oktober 2011 bis August 2013 durchgeführt. Zur Untersuchung des Grundwassers wurden 21 Rammpegel (bis maximal 5 m u. GOK) und 24 Grundwassermessstellen (flach: bis 6 m u. GOK, tief: bis 10 m u. GOK) neu errichtet und beprobt. Das Schutzgut Boden wurde mittels 171 Rammkernsondierungen überwiegend ab etwa 2 m GOK bis maximal 7 m u. GOK auf-geschlossen. Zur Untersuchung der Bodenluft wurden 8 temporäre Bodenluftpegel errichtet. Die Beprobungen erstrecken sich auf verschie-dene vermutete Kontaminationsschwerpunkte wie den südlichen Schadensbereich (UB 0), die

ehemalige Trafostation (UB 1), den historischen Baumbestand (UB 2), den ehemaligen Abwas-serschacht (UB 3), das Blockheizkraftwerk (UB 4), die ehemalige Erdölleitung (UB 5), das Um-feld Pumpenstand Sonde Su1 (UB 6) und die ehemalige Feuerlöschanlage mit Klärbecken (UB 7) (Abb. 3).

In Hinblick auf den Gefährdungspfad Boden – Mensch (Direktpfad) liegt folgende Situation vor: Der nördliche Bereich der Betriebsplatzflä-che wird im Nordwesten von einem Restaurant und einem Handwerksbetrieb im Nordosten ge-nutzt. Beide Unternehmen nutzen frühere Ge-bäude und Verkehrsflächen des ehemaligen BEB Betriebsplatzes. Weitere Flächen dienen über-wiegend als Pferdekoppel, liegen brach oder werden als Gartengrundstück genutzt.

Toxikologische Bewertung von Umweltgutachten

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4.1 Bewertung der Ergebnisse

4.1.1 Gemessene Bodenkonzentrationen

Unmittelbar innerhalb der Grenzen des ehe-maligen BEB Betriebsplatzes Suderbruch wurde ein Kontaminationsschwerpunkt im Süden der Fläche (U0) mit deutlichen Bodenbelastungen der RKS-Proben durch BTEX (max. 103 mg/kg TS, RKS 2), Benzol (max. 5,8 mg/kg TS, RKS 5) und KW (max. 2.300 mg/kg TS, RKS 18) ermit-telt. Die Bodenbelastungen durch PAH, CKW (einschließlich Vinylchlorid (VC)), PCB (Polychlo-rierte Biphenyle) und Naphthalin sind allgemein wesentlich geringer ausgeprägt. Die Bodenpro-ben aus den später zu Grundwassermessstellen (GWM) ausgebauten PN-Lokationen GWM 2F, GWM 5F und GWM 5T zeigen hauptsächlich Belastungen durch Benzol, BTEX und KW.

Im nördlichen Grundstücksbereich wurden fünf weitere, kleinräumige Schadensbereiche mit Bodenkontaminationen durch BTEX (max. 70,4 mg/kg TS) und KW (max. 18.000 mg/kg TS) sowie untergeordnet auch BTEX (max. 2,7 mg/kg TS), PAK (max. 15,5 mg/kg TS) und Naph-thalin (max. 8 mg/kg TS) ausgewiesen. In den ausgewiesenen Belastungsbereichen werden die für die Bewertung verwendeten schadstoffspe-zifischen unteren Maßnahmenschwellenwerte der Orientierungswerte für Bodenbelastungen der LAWA (1994) überschritten. Die Bodenbela-stungen beginnen im Durchschnitt in einer Tie-fe von 1,5 m u. GOK, weisen durchschnittliche Mächtigkeiten von etwa 1,75 m auf und reichen damit bis in die grundwassergesättigte Boden-

Abb. 3 Vermutete Kontaminationsschwerpunkte (Quelle: Gutachten ARCADIS, 16.01.2014)

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zone hinein, die am Standort ab etwa 1,8 m u. GOK anzutreffen ist.

Die Konzentrationen in den Bodenproben der 5 RKS aus dem UB 1 (Trafostation) waren für die gemessenen KW, BTEX, PAH, PCB und LHKW alle < BG. Die 2009 ermittelten Bodenbelastun-gen konnten nicht verifiziert werden.

Relevante Bodenbelastungen, d. h., Über-schreitungen der Maßnahmenschwellenwerte der LAWA (1994), hier der Orientierungswerte für Bodenbelastungen, wurden in UB 2 (Histo-rischer Baumbestand) gefunden und insbeson-dere für die Stoffgruppen der KW und BTEX; beprobt wurde Bodenmaterial aus 17 RKS.

Die für den UB 3 (Abwasserschacht) noch 2009 festgestellten Bodenkontaminationen wurden durch die neueren Probenahmen regelhaft nicht bestätigt. Davon unabhängig, wurden in der RKS 27 Kohlenwasserstoffe in einer Konzentra-tion von 930 mg/kg TS gemessen; dieser KW-Gehalt liegt damit knapp unterhalb der oberen Prüfwertbereichsgrenze (= 1.000 mg/kg TS) der Orientierungswerte für Bodenbelastungen nach LAWA (1994).

Im UB 4 (Blockheizkraftwerk) wurden Boden-proben aus Handschachtungen und bei Auffäl-ligkeiten nachfolgend aus RKS genommen. Auch hier finden sich punktuell erhöhte KW- (HS 2, HS 11 und RKS 53) und BTEX- (HS 2, HS 11 und RKS 52 und RKS 53) Bodengehalte (d. h., > Maßnah-menschwellenwert der LAWA, 1994). Die analy-sierten Benzolgehalte sind jeweils < BG.

Der UB 5 (ehemalige Erdölleitung) ist geprägt durch hohe KW-Bodenwerte > Maßnahmen-schwellenwert der LAWA (1994) in allen 5 be-probten RKS und 3 Handschürfen, ähnliches gilt für die Benzol-, BTEX- und Naphthalinbelastun-gen.

Der UB 6 umfasst das kleinräumige Umfeld des ehemaligen Pumpenstandes und wurde mit 2 RKS erkundet. Hier dominieren in beiden Proben KW-Belastungen mit Konzentrationen > Maßnahmenschwellenwert (LAWA, 1994).

Die 3 Bodenproben aus RKS im UB 7 (ehema-lige Feuerlöschanlage/Klärbecken) zeigen eben-falls KW-Belastungen mit Konzentrationen > Maßnahmenschwellenwert (LAWA, 1994).

4.1.1.1 Bodenuntersuchungen zum Direktpfad „Boden -> Mensch“ und Pfad „Boden -> Nutzpflanze“

Mit dem Ziel, die Belastungen zum Direktpfad Boden -> Mensch und Pfad Boden -> Nutzpflan-ze zu ermitteln, wurden Bodenmischproben von insgesamt 8 Teilflächen des ehemaligen BEB-Betriebsplatzes gebildet, die nach Maßgabe der Anlage 1.5 in etwa regelmäßig die Gesamtfläche abdecken (Abb. 4). Die Untersuchungsflächen werden nach Beschreibung des Gutachters der-zeit überwiegend als Weidefläche bzw. teilweise auch gewerblich genutzt. Die gemessenen anor-ganischen und organischen Parameter umfassen streng den Untersuchungskatalog nach Anhang 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenver-ordnung (BBodSchV, 1999) zum Wirkungspfad Boden - Mensch (direkter Kontakt). Die Anzahl der Einzelproben je Teilfläche wurde nicht be-richtet, die Tabelle 18 enthält zudem keine In-formationen über die tatsächlich realisierten Beprobungstiefen. Die vom Gutachter vorge-

nommenen Bewertungen der gemessenen Bo-denkonzentrationen mithilfe der Prüfwerte der BBodSchV beziehen sich nur auf den Direktpfad Boden -> Mensch (vgl. Tabelle 18 und Anlage 2.4) und nicht wie unter 3.3 angekündigt; auf „Betrachtungen zum Wirkungspfad Boden -> Mensch und Pfad Boden -> Nutzpflanze“. Von der Höhe der Belastung her unterschreiten die analysierten Bodenkonzentrationen für den Direktpfad und unter der Maßgabe nutzungs-orientierter Beprobungstiefen den empfindlich-sten Bewertungsmaßstab „Kinderspielflächen“ in sämtlichen Teilflächen 1-8. Nicht verständlich ist dagegen, weshalb der Gutachter nicht auf die spezifischen Kohlenwasserstoffe (z. B. BTEX) hin untersucht hat, die für den Standort als cha-rakteristisch bekannt waren. Die LABO hatte zuletzt 2009 mit ihren „Bewertungsgrundlagen für Schadstoffe in Altlasten/Informationsblatt

Toxikologische Bewertung von Umweltgutachten

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für den Vollzug“ entsprechende „Orientierende Hinweise für flüchtige Stoffe – Bodenfeststoff-werte“, die auf Basis der „Ergänzenden Ablei-tungsmaßstäbe – flüchtige Stoffe –“ (PBA, 4. Erg.-Lfg. IV/07), abgeleitet worden sind, vorge-legt. Da entsprechende Angaben zu gemesse-nen Bodenkonzentrationen fehlen, ist die Be-wertung möglicher Risiken für den Direktpfad Boden -> Mensch in Bezug auf die standortspe-zifischen KW nicht möglich

Die Prüfung des Pfades Boden -> Nutzpflanze ist aus den genannten Gründen gleichfalls nicht möglich. Die unter 5.1.3 „Wirkungspfad Boden -> Nutzpflanze“ vom Gutachter vorgenomme-ne Bewertung ist pauschal und scheint ohne erkennbar konkreten Bezug auf die Prüf- und Maßnahmenwerte der BBodSchV vorgenom-men worden zu sein.

4.1.2 Gemessene Grundwasserkonzentrationen

Das Grundwasser ist zuvor im Rahmen der zwischen Oktober 2011 und November 2013 durchgeführten Arbeiten in insgesamt 6 Unter-suchungsreihen beprobt worden (überwiegend waren es Pumpproben, bei zu geringem Was-sernachlauf auch Schöpfproben). Die Messstel-

len waren im direkten Bereich oder im Umfeld der Bereiche zur Untersuchung der Bodenbe-lastung (UB O-UB 7) angeordnet. Als GWM im unbeeinflussten Anstrom dient die Messstelle GWM 3F. Die Grundwasserproben wurden auf die Parameter (M)KW, BTEX, PAH, PCB, CKW /

Abb. 4 Teilflächen der Bodenuntersuchungen zum Di-rektpfad „Boden -> Mensch“ (Quelle: Gutachten ARCADIS, 16.01.2014)

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Trihalomethane sowie zur Beurteilung der natür-lichen Abbauprozesse auf die Parameter Eisen (gelöst), Mangan (gelöst), Nitrat, Sulfat, Chlorid, DOC und Methan hin untersucht.

Die Belastungen des GW waren teilweise erheblich und wurden insbesondere mit den Messreihen vom Mai/August sowie November 2013 bestätigt. Innerhalb der Zentren sowie im Abstrom der ermittelten Bodenbelastungen wurden Benzol (max. 1.840 µg/L), BTEX (max. 1.200 µg/L), KW (max. 25.000 µg/L) sowie auch PAH (max. 28,5 µg/L) und Naphthalin (max. 100 µg/L) festgestellt. Die im Rahmen der Grundwas-seruntersuchungen in den Zentren sowie im Ab-strom der ausgewiesenen Bodenbelastungsbe-reiche ermittelten Stoffgehalte überschreiten die unteren Maßnahmenschwellenwerte der LAWA (1994) und die GFS der LAWA (2004).

Die kleinräumige Grundwasserfließrich-tung (Abb. 5) innerhalb der Grenzen des BEB Betriebsplatzes Suderbruch ist auf Grundlage der Stichtagsmessung vom 12.11.2013 sowie 14.05.2013 überwiegend nach Nord-Nord-West in Richtung der Kreisstraße 60 gerichtet (Anla-ge 1.4). Im „Nördlichen Außenbereich“ wurde eine nach Süd-Süd-West gerichtete Grundwas-serfließrichtung in Richtung Kreisstraße 60 / BEB Betriebsplatz Suderbruch ermittelt (Stichtags-messung vom 12.11.2013).

Die unter Abschnitt 4.4.8 „Sonstige Grund-wasseruntersuchungsergebnisse“ aufgeführten Analysendaten der Messstellen RP 156, RP 157, RP 163 und RP 164 und Beprobungen im Mai/August 2013 sowie November 2013 zu MKW, TEX, PAH und Naphthalin (Benzol < BG) bele-gen eine Schadstoffbelastung im Grundwasser über die eigentliche Kernfläche des Betriebsplat-zes hinaus im nördlich angrenzenden Bereich („Nördlicher Außenbereich“). Ebenfalls belastet war die Grundwasserprobe aus RP 141 (unmit-telbar an der südöstlichen Grenze der Kernfläche gelegen). Soweit die zugehörigen Bodenproben analysiert worden sind (RP 141, RP 156 und RP 157), waren die Konzentrationen aller unter-suchten kontaminationsspezifischen Parameter dagegen < BG.

ARCADIS zufolge handelt es sich bei den de-tektierten „sonstigen“ Grundwasserbelastun-gen durch vorwiegend KW (120-560 µg/L) und Naphthalin (0,06 µg/L-19 µg/L) um lokale Beein-trächtigungen des Grundwassers, welche aus gutachterlicher Sicht als diffuse Hintergrundbe-lastungen gewertet werden. Die Maximalkon-zentrationen wurden im Mai 2013 mit 560 µg/L KW in der Messstelle RP 141 und sowie 19 µg/L Naphthalin im Rammpegel RP 163 analysiert. Ein Bezug zu nutzungsbedingten bodengebunde-nen Schadstoffbelastungen sei hier nicht herzu-stellen. Der Wirkungspfad Boden-Grundwasser sei hier inaktiv. Die Erklärung des Gutachters, „diffuse Hintergrundbelastung“ insbesondere zu den in den RP 163 und RP 164 ermittelten Grundwasserbelastungen, überzeugt nicht. We-sentlich ist aber aus unserer Sicht, dass – sofern entsprechende Nutzungen des Grundwassers vorliegen - die Untersuchung von Brauchwasser-

Abb. 5 Kleinräumige Grundwasserfließrichtung (Quelle: Gutachten ARCADIS, 16.01.2014)

Toxikologische Bewertung von Umweltgutachten

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proben unter Berücksichtigung der kleinräumig wechselnden Grundwasserfließrichtungen auf den Bereich nördlich und östlich (südlich von B 8) der Kernfläche erweitert werden muss.

Vom Gutachter ARCADIS wurde weiterhin eine Bewertung der Bedingungen für den bio-logischen Schadstoffabbau in Hinblick auf das Potential natürlicher Abbauprozesse vorgenom-men. Zur Charakterisierung des Redoxmilieus wurden die Redoxindikatoren Sauerstoff, Nitrat, Mangan und Eisen gelöst, Sulfat, Methan und der DOC gemessen. Die gemessenen Konzen-

trationen der Redoxindikatoren im Grundwasser belegen einen biologischen Schadstoffabbau in den abgegrenzten Belastungsbereichen. In den Zentren dieser Bereiche weisen die erhöhten Eisen- und Methankonzentrationen (nördlicher Bereich: 180 bis 3.300 µg/L, südlicher Bereich: 61-8.300 µg/L) auf Eisen reduzierende bis me-thanogene Bedingungen hin. Die oberen Ge-halte des (biogenen) Methans im Grundwasser würden im Fall einer Nutzung als Trinkwasser den einschlägigen Beurteilungswert in Höhe von 2 mg Methan/L (vgl. Abschnitt 2) überschreiten.

4.1.3 Bodenluft

Schadstoffe in Böden sind durch komplexe Ver-teilungsgleichgewichte im Drei-Phasen-System Bodenfeststoff, Boden(sicker)wasser und Bo-denluft charakterisiert. Bodenluftmessungen werden im Kontext von Gefährdungsabschät-zungen auf altlastverdächtigen Flächen oder Altlasten häufig als orientierende Untersuchung bei Verdacht auf leichtflüchtige Schadstoffe durchgeführt. Sie kommen auch bei der Lokali-sierung von möglichen Schadstoffeinträgen und der Eingrenzung von kontaminierten Bodenbe-reichen oder bei belasteten Grundwasserkör-pern zum Einsatz, um z. B. in weiteren Unter-suchungsschritten gezielt Entnahmepunkte für Bodenproben festzulegen oder die Lage von Grundwassermessstellen optimieren zu können. Teilweise dienen Bodenluftmessungen dazu, mögliche Gefahren für das Grundwasser abzu-schätzen, ohne dass bereits Grundwasserpro-ben untersucht worden wären (Bayerisches Lan-desamt für Umwelt (LfU), 2015; LAWA, 2009). Bodenluftuntersuchungen haben allgemein ori-entierenden Charakter und gemessene Boden-luftkonzentrationen können wegen der spezi-fischen Anforderungen an die Probenahme in Verbindung mit der konkreten Standortsituation und meteorologischen Bedingungen nur Grö-ßenordnungen darstellen. Es ist daher zu beach-ten, dass entnommene Bodenluft in der Regel nur für einen begrenzten zeitlichen und räumli-chen Bereich repräsentativ sein kann und bei der Bewertung zeitliche, räumliche und durch das Entnahmeverfahren bedingte Schwankungen

der Schadstoffkonzentration in der Bodenluft zu berücksichtigen sind. Vor diesem Hintergrund hat die LABO (2009) ausschließlich „Orientie-rende Hinweise für flüchtige Stoffe – Bewer-tungshinweise für Schadstoffkonzentrationen in der Bodenluft bezüglich einer Anreicherung in der Innenraumluft (Szenario „Wohngebiete“)“ berechnet.

Die eigentliche Zielsetzung der seitens ARCA-DIS durchgeführten Bodenluftmessungen mit-tels 8 temporärer Bodenluftpegel bleibt damit unscharf, da die im vorliegenden Gutachten durchgeführten Untersuchungen eher dem Cha-rakter einer „Detailuntersuchung“ im üblichen Ablauf der Altlastenbearbeitung entsprechen. Der räumliche Bezug insbesondere der beprob-ten Bodenluftmessstellen (z. B. BL1 aus RP37a, BL1 aus RP53, BL1 aus RP112 und BL1 aus RP64) zu den Gebäuden auf den Flächen 7 und 1 (An-lage 1.5) gestattet in Hinblick auf die dortige Nutzung und den möglichen Schadstofftransfer über den Pfad Bodenluft -> Innenraum praktisch keine Aussage. Einzelwerte, wie von ARCADIS vorgelegt, sind für eine Bewertung in der Regel ungeeignet. Es fehlen zudem Vergleichs-/Refe-renzproben aus erwiesenermaßen unbelasteten Bereichen und Blindwertmessungen der Außen-luft auf der Untersuchungsfläche.

Die durchgeführten Bodenluftuntersuchun-gen zeigen lokale Belastungen der Bodenluft mit flüchtigen Schadstoffen. Ein Belastungsma-ximum der n-Alkane wurde in UB 0 (südlicher

Toxikologische Bewertung von Umweltgutachten

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Schadensbereich)/ Messstelle BL2 ermittelt. Die Summenkonzentration der gemessenen n-Al-kane beträgt hier 6.744 mg/m3; es dominieren die Stoffe Pentan, Hexan und Heptan. Ein wei-teres Maximum der Belastung wurde in UB 4/BL1 (Blockheizkraftwerk) mit einer BTEX-Kon-zentration von 84,5 mg/m3 gefunden, die höch-ste Benzol-Belastung wurde wiederum in UB 0/BL2 (südlicher Schadensbereich) zu 18 mg/m3 gemessen.

Der Gutachter bewertet die Ergebnisse der Bodenluftmessungen mit Blick auf das Schutz-gut Grundwasser auf Grundlage der materiel-len Maßstäbe nach LAWA (1994). Die Orientie-rungswerte (Prüf- und Maßnahmeschwellen-werte) für LHKW in der Bodenluft können mit Einschränkung auch für die Beurteilung von Belastungen der Bodenluft durch BTEX heran-gezogen werden (LAWA, 1994). Nach Aussage ARCADIS sei „eine indirekte Gefährdung über den Pfad Boden -> Bodenluft -> Mensch nicht gegeben, da bedingt durch die Tiefenlage der an die überwiegend wassergesättigte Bodenmatrix gebundenen Schadstoffbelastungen, eine Bo-denüberdeckung von i.d.R. min. 1,5 m u. GOK gegeben ist“. Eine weitergehende Begründung - basierend auf quantitativen Bewertungsgrößen für diese abschließende Bewertung - wird vom Gutachter explizit nicht geliefert.

Eine vereinfachte Bewertung könnte dage-gen wie folgt vorgenommen werden. Nach LfU (2015) kann unter Verwendung eines Transfer-faktors von 10.000 aus einer Bodenluftkonzen-tration eine bodennahe Außenluftkonzentration abgeschätzt werden, die i.d.R. gesundheitlich nicht relevant ist. Verwendet wurden von uns die Detaildaten aus den Laborberichten (Anlage 6), die der Gutachter im beschreibenden Bericht nicht direkt mitgeteilt hat. Mit der v. g. Annah-me folgt z. B. für die Messstelle UB 0/BL2, die von allen 8 Messstellen die höchste n-Alkan-Be-lastung hatte, eine Außenluftkonzentration von 0,67 mg/m3 für die Summe der n-Alkane. Von den analysierten Alkanen ist n-Hexan bezüglich der inhalativen Exposition die toxikologisch re-levanteste Substanz. Das n-Hexan wurde in der Bodenluft mit Konzentrationen im Bereich von 2.500 mg/m3 bis < BG gemessen (n = 8); die ma-

ximale Konzentration wurde in UB 0/BL2 gemes-sen. Daraus kann dann eine bodennahe Außen-luftkonzentration von 0,25 mg/m3 abgeschätzt werden. Zur Bewertung des gesundheitlichen Risikos für den Menschen bei langfristiger (chro-nischer) Exposition nennen die U.S. EPA (2016) für n-Hexan eine Reference Concentration (RfC) von 0,7 mg/m3 und die Agency for Toxic Sub-stances and Disease Registry (ATSDR) (2016) des U.S. Department of Health and Human Services einen chronisch-inhalativen Minimal Risk Level (MRL) von 0,6 ppm (= 2,1 mg/m3). Eine Hexan-Außenluftkonzentration von 0,25 mg/m3 unter-schreitet beide dieser Beurteilungsmaßstäbe.

Aus der höchsten gemessenen Benzol-Boden-luftbelastung UB 0/BL2 (südlicher Schadensbe-reich) von 18 mg/m3 läßt sich eine lokale, auf den Punkt der Probenahme bezogene boden-nahe Immissionskonzentration von 0,0018 mg/m3 abschätzen. Diese Konzentration unter-schreitet damit den Immissionswert für Benzol zum Schutz der menschlichen Gesundheit nach der TA Luft (2002) in Höhe von 5 µg/m3 (0,005 mg/m3). Die analogen Abschätzungen der Au-ßenluftkonzentrationen auf Grundlage der je-weiligen Maximalkonzentrationen führen zu 0,00049 mg Toluol/m3 (UB 2/BL1); 0,0034 mg Ethylbenzol/m3 (UB 4/BL1) sowie 0,005 mg Xy-lole/m3 (Summe o-, m- und p-Xylol; UB 4/BL1). Die jeweiligen RfC der U.S. EPA betragen dem-gegenüber für Toluol 5 mg/m3, für Ethylbenzol 1 mg/m3 und für die Summe der Xylole 0,1 mg/m3 und werden deutlich unterschritten.

Toxikologische Bewertung von Umweltgutachten

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4.2 Zusammenfassende Bewertung des Gutachtens

Das ARCADIS-Gutachten vom Januar 2014 diente der näheren Eingrenzung der aus frühe-ren Untersuchungen bereits bekannten Boden-belastungen und der Ermittlung von Belastun-gen in den bisher nicht beprobten Bereichen des ehemaligen BEB-Betriebsplatzes vor allem mit Blick auf die Konsequenzen für das Schutz-gut Grundwasser. Nicht in jedem Fall gelang die Bestätigung der früher ermittelten Bodenbela-stungen durch neu genommene Bodenproben. Die Ursache kann in der heterogenen Verteilung der Schadstoffe in der Matrix Boden liegen, so dass die erfolgten Grundwasseruntersuchun-gen wegen der integrierenden Schadstofferfas-sung aussagekräftiger sind. Die im Rahmen der Grundwasseranalytik von Proben aus den Zen-tren sowie dem Abstrom der ausgewiesenen/abgegrenzten Bodenbelastungsbereiche auf der Kernfläche des ehemaligen BEB-Betriebsplatzes ermittelten Stoffgehalte überschreiten die un-teren Maßnahmenschwellenwerte der LAWA (1994) und die GFS der LAWA (2004) teilweise sehr deutlich. Sensible Grundwassernutzungen, d. h. im vorliegenden Fall, wie z. B. die Nutzung des Grundwassers als Trinkwassers, wurden für die Kernfläche nicht berichtet bzw. liegen nicht vor. Zu klären ist die Art der Brauchwassernut-zung im Kontext einer adäquaten Untersuchung und toxikologischen Bewertung (von ermittelten Stoffkonzentrationen).

Die Grundwasseruntersuchungen in den Zen-tren sowie im Abstrom der ausgewiesenen Bo-denbelastungsbereiche zeigen Stoffgehalte, die die unteren Maßnahmenschwellenwerte der LAWA (1994) und die GFS der LAWA (2004) überschreiten. Eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit lag damit auch nach der Bodensanierung von 1996 vor. Den entspre-chenden Stichtagsmessungen vom 12.11.2013 sowie 14.05.2013 zufolge ist die kleinräumige Grundwasserfließrichtung innerhalb der Gren-zen des BEB Betriebsplatzes Suderbruch über-wiegend nach Nord-Nord-West in Richtung der Kreisstraße 60 gerichtet (Anlage 1.4). Im „Nörd-lichen Außenbereich“ wurde eine nach Süd-Süd-West gerichtete Grundwasserfließrichtung

in Richtung Kreisstraße 60 / BEB Betriebsplatz Suderbruch ermittelt (Stichtagsmessung vom 12.11.2013). Damit sehen wir Handlungsbedarf für ein kontinuierliches Monitoring für die bis-her untersuchten Brauchwasser-Brunnen, aber auch möglicherweise vorhandene Brauchwas-ser-Brunnen im Bereich nördlich der Kreisstraße 60 sowie östlich des ehemaligen Betriebsplatzes. So hatte auch der Gutachter ARCADIS in seinem Gutachten 29.09.2011 die Wiederholung der Messung der Brauchwasserproben empfohlen, ohne dass mit dem Bericht von 2014 neuere Da-ten vorgelegt worden wären.

Weiterhin wurden vom Gutachter der Direkt-pfad „Boden -> Mensch“, der Pfad „Boden -> Nutzpflanze -> Mensch“ und der Pfad „Boden -> Bodenluft“ betrachtet. Die Bodenmischpro-ben zur Untersuchung des Direktpfades von insgesamt 8 Teilflächen des ehemaligen BEB-Betriebsplatzes, die in etwa regelmäßig die Gesamtfläche abdecken, wurden auf die Para-meter des Anhangs 2 der BBodSchV zum Wir-kungspfad Boden - Mensch (direkter Kontakt) hin untersucht. Von der Höhe der Belastung her unterschreiten die gemessenen Bodenkonzen-trationen unter der Maßgabe, dass nutzungs-orientierte Beprobungstiefen entsprechend der BBodSchV realisiert wurden, den empfindlich-sten Maßstab „Kinderspielflächen“ in sämtli-chen Teilflächen 1-8. Die für den Standort von der ehemaligen Nutzung her typischen Schad-stoffe aus der Gruppe der aliphatischen und aro-matischen Kohlenwasserstoffe sind allerdings nicht in den Bodenproben zum Direktpfad, son-dern nur in den Bodenproben zur Bewertung der Grundwasserkontamination aus den tieferen Ho-rizonten analysiert worden. Die Untersuchung/Bewertung des Pfades „Boden -> Nutzpflanze -> Mensch“ war geplant, ist jedoch seitens des Gutachters nicht vorgenommen worden.

Die vorgestellten Bodenluftuntersuchungen können von ihrer Planung und Durchführung her nur als orientierende Messungen angesehen werden und insofern kann auch die Bewertung des gesundheitlichen Risikos über den Pfad „Bo-den -> Bodenluft -> Mensch“ nur orientierend

Toxikologische Bewertung von Umweltgutachten

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erfolgen. ARCADIS zufolge sei „eine indirekte Gefährdung über den Pfad Boden -> Bodenluft -> Mensch nicht gegeben“. Wir haben dazu alternativ das gesundheitliche inhalative Risiko für den Menschen bei langfristiger (chronischer) Exposition gegenüber n-Hexan, Benzol und die TEX-Aromaten in der bodennahen Außenluft abgeschätzt. Für alle der genannten Substanzen werden die jeweiligen Beurteilungsmaßstäbe auf der Datenbasis „orientierende Messungen“ deutlich unterschritten.

Das Gutachten ARCADIS vom 16.01.2014 hat auf dem ehemaligen BEB Betriebsplatz spezifi-sche Kontaminationen der Umweltmedien Bo-den, Bodenluft und Grundwasser, die aus der Nutzung als Umschlagplatz von Rohöl von 1950 bis 1995 resultieren, im Wesentlichen bestätigt.

In Hinblick auf die angrenzende Wohnbebauung sollten für die dortige Bevölkerung gesundheit-liche Risiken durch Emissionen/Immissionen aus der Altlast infolge der gemessenen Kontamina-tionen der Schutzgüter Boden und Grundwasser sowie auch der Bodenluft zum Zeitpunkt der je-weiligen Probenahmen ausgeschlossen sein, da es sich in der Hauptsache um lokale Belastungen (Point Pollution) auf der Kernfläche gehandelt hat. Diese Bewertung hat ebenfalls für die er-mittelten Belastungen der Umweltmedien, wie sie in den Gutachten ARCADIS vom 29.09.2011 und 20.12.2011 für den südlich an die Kernflä-che angrenzenden Bereich beschrieben wurden, Gültigkeit. Auf die oben angesprochenen Limi-tierungen der dokumentierten Untersuchungen und die der vorgenommenen toxikologischen Bewertung wird insofern hingewiesen.

5 Kommentar zu den vom Gutachter ARCADIS verwendeten Bewertungsmaßstäben

Zur Bewertung von Bodenwasserbelastungen werden üblicherweise und so, wie vom Gutach-ter praktiziert, die rechtsverbindlichen Prüf- und Maßnahmenwerte der BBodSchV (1999) ver-wendet. Die Verordnung enthält auch Prüfwer-te zur Beurteilung des Wirkungspfades Boden-Grundwasser, definitionsgemäß sind es aber Sickerwasser- und nicht Grundwasserprüfwerte. Die Gewinnung von Sickerwasserproben ist in der Praxis schwierig und wenig gebräuchlich.

Zwischenzeitlich sind zur direkten Bewertung des Schutzgutes Grundwasser von der LAWA Geringfügigkeitsschwellen begründet worden (LAWA, 2004); die 2015 aktualisiert und über-arbeitet worden sind (Stand: 15. Juli 2015). Die GFS-Fortschreibung vom Juli 2015 hat die 150. LAWA-Vollversammlung zustimmend zur Kennt-nis genommen. Der GFS-Bericht von 2015 soll dann unter Beteiligung von LABO und LAGA der Fachöffentlichkeit vorgestellt und über die Ergebnisse in der 151. LAWA-Vollversammlung, die am 17./18. März 2016 stattfindet, berich-tet werden. Die zur Bewertung der Grundwas-serbelastung von ARCADIS herangezogenen Geringfügigkeitsschwellen sind 2015 hinsicht-

lich der für den ehemaligen BEB Betriebsplatz relevanten Stoffe/Stoffgruppen teilweise neu abgeleitet/begründet worden. Davon betroffen sind einzelne Vertreter der polycyclischen aro-matischen Kohlenwasserstoffe, nicht jedoch die „PAH(K), gesamt“ (unverändert: 0,2 µg/L). So beträgt die GFS für „Naphthalin und Methyl-naphthaline, gesamt“ neu 2 µg/L gegenüber 1 µg/L in der Fassung von 2004. Sie wird in der Fortschreibung 2015 nun analog zur TrinkwV (2001) mit dem Geruchsschwellenwert als dem ausschlaggebenden Kriterium begründet; der alte Wert aus 2004 beruhte auf dem Kriterium Ökotoxizität. Die GFS für Anthracen beträgt neu 0,1 µg/L gegenüber 0,01 µg/L in 2004. Ebenfalls höher ist die GFS für Fluoranthen mit 0,1 µg/L gegenüber 0,025 µg/L (2004). Strenger wurde die GFS für die Summe „Benzo(g,h,i)perylen und Indeno(1,2,3-cd)pyren“ mit 0,002 µg/L (alt: jeweils 0,025 µg/L). Benzo(b)fluoranthen und Benzo(k)fluoranthen werden jetzt gemeinsam mit einer GFS von 0,03 µg/L gegenüber der frü-heren Einzelstoff-GFS von jeweils 0,025 µg/L be-wertet. Die GFS für KW, BTEX sowie Benzol wie auch „LHKW, gesamt“ sind unverändert.

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Damit ergeben sich mit Blick auf die von uns vorgenommenen toxikologischen Bewertungen der in den Gutachten ARCADIS von 2011/2014 dokumentierten Belastungen des Bodens und des Grundwassers insgesamt gesehen keine Ver-änderungen; dieses gilt prinzipiell auch für die Beurteilungen vom Gutachter ARCADIS.

Demgegenüber können aus unserer Sicht die LAWA-Empfehlungen für die Erkundung, Be-wertung und Behandlung von Grundwasser-schäden von 1994, wie sie durchgängig vom Gutachter verwendet wurden, vor dem Hinter-grund der neuen Beurteilungsmaßstäbe, die vor allem transparent abgeleitet/begründet worden sind, nur noch zur orientierenden Bewertung verwendet werden. Sie bieten allerdings den Vorteil, dass in Hinblick auf Belastungen des GW auch Werte für die Matrix Boden und Bodenluft verfügbar sind.

Die vorgenannten, im Fall der LAWA zudem nicht rechtsverbindlichen Regelwerke beruhen weitüberwiegend auf Bewertungsmaßstäben für definierte Einzelstoffe und teilweise auch auf Konzentrationsobergrenzen für Stoffgrup-pen. Diese Situation ist gegenwärtig allgemein in rechtlichen Regelungen zu gefährlichen che-mischen Stoffen im deutschen, europäischen wie auch internationalen Kontext anzutreffen. In der realen Welt ist der Mensch dagegen ge-genüber einer Vielzahl von Substanzen aus den verschiedensten Quellen und Aufnahmepfaden exponiert. Es steht außer Zweifel, dass vor allem in modernen Industriegesellschaften sich eine ganze Reihe von Stoffen als innere Belastung im Menschen wiederfinden (z. B.: Swedish Chemi-cals Agency (KemI), 2010). Es gibt daher gute Gründe und nicht nur der zunehmenden öffent-lichen Besorgnis über die Exposition gegenüber komplexen Chemikaliengemischen wegen, in Risikobewertungen für den Menschen die ge-meinsame Wirkung von Stoffgemischen berück-sichtigen zu wollen. Dieses führte in jüngerer Zeit zu verschiedenen Forschungsaktivitäten/-programmen zur Untersuchung der Gemisch-Toxizität und Risikobewertung von Stoffgemi-schen. Mögliche Formen kombinierter Toxizität mehrerer Stoffe betreffen die Dosis-Addition (joint action, DA) bei ähnlicher oder gemein-

samer Wirkung („common modes of action“), die Wirkungsaddition (independent action; independent joint action, IA) bei Stoffen mit verschiedenem Wirkmechanismus sowie Inter-aktionen (synergistisch, supraadditiv; antagoni-stisch, subadditiv). Wechselwirkungen (Interak-tionen) beschreiben damit toxische Effekte, die entweder stärker oder schwächer als nach dem Prinzip der DA zu erwarten wären. Die Scienti-fic Committees SCHER, SCENIHR und SCCS des „Directorate General for Health & Consumers“ der Europäischen Kommission haben 2012 zur Bewertung der Kombinationswirkung von Che-mikalien ein Positionspapier veröffentlicht, das den Sachstand beschreibt, vor allem aber auch auf die existierenden Kenntnislücken und den bestehenden Forschungsbedarf hinweist. In Bei-spielen, in denen eine unabhängige Wirkung er-wartet wurde, hat die Dosis-Addition demnach die tatsächliche Toxizität des Gemisches leicht überschätzt. Dieses weist darauf hin, dass die Anwendung des Dosis-Additionskonzeptes bei unbekannten toxikologischen Wirkmechanis-men ausreichenden Schutz bietet. Interaktionen treten nur bei mittleren und hohen Dosen auf. Die (experimentelle) Testung sämtlicher Arten von Chemikaliengemischen aus der tatsäch-lichen Exposition des Menschen in seinem Le-bensumfeld oder auch die Prüfung von denkba-ren Kombinationen synthetischer Gemische bei verschiedenen Dosen ist sehr anspruchsvoll. Die Zahl der Mischungen, für die direkte experimen-telle Risikoabschätzungen oder die Methode der relativen biologischen Wirkung angewendet worden sind, ist begrenzt.

Bei der (toxikologischen) Bewertung der Um-weltbelastungen auf der Untersuchungsfläche BEB Betriebsplatz und der angrenzenden Flä-chen wurde der Problematik der Gemisch-Toxi-zität insofern Rechnung getragen, als dass für chemisch eindeutig klassifizierbare Stoffgruppen Werte für ihre jeweilige Stoffsummenkonzen-tration verwendet worden sind, wie sie in den einschlägigen Regelwerken aufgeführt sind. Auf die grundsätzlichen regulatorischen Rahmenbe-dingungen und Probleme der Risikobewertung von Stoffgemischen sei noch einmal hingewie-sen.

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LiteraturAgency for Toxic Substances and Disease Registry (ATSDR) (2016): Toxicological Profile for n-Hexane. http://www.atsdr.

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ARCADIS Deutschland GmbH (2011): Projekt: Ehem. Schlammgrube 1 und Sondenplatz der EMPG in 31637 Rodewald-Neudorf. Bericht: Orientierende Erkundung – Phase 2. Hannover, 29. September 2011

ARCADIS Deutschland GmbH (2011): Projekt: Ehem. Schlammgrube 1 und Sondenplatz SUV20 der EMPG in 31637 Rodewald-Neudorf. Bericht: Ergänzende Orientierende Erkundung – Phase 2. Hannover, 20. Dezember 2011

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Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) (2015): Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser. Aktualisierte und überarbeitete Fassung, Stand: 15. Juli 2015

Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 35 (2009): Bestimmung des Gehaltes an Kohlenwasserstoffen in Abfällen - Untersuchungs- und Analysenstrategie, Kurzbezeichnung: KW/04 Stand: 15. Dezember 2009

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U.S. Environmental Protection Agency (EPA) (2016): http://www.epa.gov/iris

Toxikologische Bewertung von Umweltgutachten

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B) Technischer Überwachungs-Verein Hannover Gutachterliche Stellungnahme über Emissions- messungen an einer Kaltgasfackel bei der Firma BEB Erdgas Erdöl, District Barenburg, Schlaher Damm 3, 2839 Barenburg. 07.09.1988

Das Gutachten beschreibt Messungen zu de-finierten Einzelstoffen (Schwefelwasserstoff, Amine (9 Einzelsubstanzen aus der Gruppe der aliphatischen Amine), Methylmercaptan, Di-methylsulfid, Dimethyldisulfid und aromatische Kohlenwasserstoffe (Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylole (BTEX)) in der Emission einer Kaltgas-fackel sowie olfaktometrische Begleitmessun-gen zur Beurteilung der Immissionssituation im Nahbereich der Kaltgasfackel durch eine Aus-

breitungsrechnung für Gerüche. Die Probenah-men (im Bericht TÜV als Messtermin bezeichnet) erfolgten am 08.06.1988. Der Bewertung des Gutachters TÜV liegt die TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, Erste All-gemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung vom 27. Februar 1986 zugrunde. Der Gutachter hat bei seiner Beurteilung der Geruchsimmissionen auf die vom Land Nordrhein-Westfalen (NRW) veröf-fentlichte Durchführungsverordnung zu TA Luft (Ministerialblatt NRW Nr. 88 vom 17.11.1986) zurückgegriffen. Beide Bewertungsgrundlagen, die TA Luft und die Bewertung von Geruchsim-missionen wurden zwischenzeitlich fortgeschrie-ben. Die TA Luft liegt aktuell in der Fassung von 2002 vor; die Ermittlung der Kenngrößen der Geruchsimmission sowie die Beurteilung im Einzelfall erfolgen gegenwärtig nach Maßgabe der Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL (2008). Die Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwir-kungen durch Geruchsemissionen ist in der TA Luft (2002) geregelt. Da der Landkreis Nienburg/Weser um „Bewertung insbesondere unter to-xikologischen Gesichtspunkten“ bat, werden im Folgenden Geruchsemissionen/-immissionen nicht weiter betrachtet.

Der beschreibende Titel des Gutachtens ist grob irreführend, der Standort der Kaltgasfak-kel (= Quelle) befindet sich nach Anlage 5 des TÜV-Gutachtens im untersten südlichen Bereich des ehemaligen BEB-Betriebsplatzes Suderbruch in 31637 Rodewald-Neudorf (Abb. 6) und nicht in Barenburg.

Der beschreibende Text selbst ist minimalistisch angelegt und daher nicht leicht nachvollziehbar. Die Kaltgasfackel wurde bis Sommer 1989 be-trieben und wurde seitdem durch eine Heißgas-

3Üblicherweise gelten nur Konzentrationen ≥ Bestimmungsgrenze (BG) als quantifiziert (s. z. B. DIN 32645:2008-11).

Abb. 6 Lage der Kaltgasfackel (rot markierter Punkt) und Immissionsaufpunkte (Quelle: Gutachten Technischer Überwachungs-Verein Hannover, 07.09.1988)

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fackel ersetzt. Die betriebene Kaltgasfackel war zum Zeitpunkt der Probenahmen/Messungen keine genehmigungsbedürftige Anlage nach Maßgabe des Gesetzes zum Schutz vor schäd-lichen Umwelteinwirkungen durch Luftverun-reinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutz-gesetz - BImSchG) bzw. der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (Verordnung über genehmigungsbe-dürftige Anlagen - 4. BImSchV). Das BImSchG regelt nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen in dem zweiten Abschnitt (§§ 22-25). Für Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen gelten die folgenden Pflichten: Nicht genehmigungs-

bedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass 1. schädliche Umwelteinwir-kungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, 2. nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelt-einwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden und 3. die beim Betrieb der Anlagen entstehenden Abfälle ordnungsgemäß beseitigt werden können. Die seitens des Gutachters TÜV vorgenommenen Bewertungen der Stoffkon-zentrationen mit Hilfe der materiellen Maßstäbe der TA Luft, deren unmittelbarer Anwendungs-bereich genehmigungsbedürftige Anlagen sind, sind insofern sachgerecht.

1 Bewertung der Ergebnisse

Der Betriebszustand während der Probenah-men/Messungen am 08.06.1988 entsprach mit dem ausgeblasenen Volumen von 141,3 m3 (Zeitspanne: 09:13–11:30 Uhr) in etwa dem von BEB im Zeitraum 23.03.-11.04.1988 ermit-telten Tagesdurchschnittsvolumen von 1.310 m3 (min./max.-Tagesvolumina: 610/2.130 m3). Die gemessenen Emissionskonzentrationen wa-ren im Einzelnen: Schwefelwasserstoff: Bereich 24,2-65,4 mg/m3, Amine: alle Stoffe < Nach-weisgrenze (NWG), Methylmercaptan, Dime-thylsulfid, Dimethyldisulfid: alle Stoffe < NWG (die im Gutachten verwendete Bezeichnung als Substanzklasse „Mercaptane“ ist aus Gründen der systematischen organisch-chemischen No-menklatur falsch (S. 6 und Anlage 8)), Benzol: Bereich 1.664-1.890 mg/m3, Toluol: 206-282 mg/m3, Ethylbenzol: 8-21 mg/m3 und Xylole: 660-1.800 mg/m3.

Der Gutachter bewertete die Benzol-Emissio-nen mit Hilfe der seinerzeit gültigen Massenkon-zentration für Benzol (im Abgas) in Höhe von 5 mg/m3 und dem Massenstrom von 25 g/h oder mehr (TA Luft, 1986). Beide Beurteilungsgrö-ßen wurden um ein Vielfaches überschritten, im Fall der Massenkonzentrationen um Faktoren zwischen 333-380 und beim Massenstrom zwi-schen 4-4,5. Die Überschreitungen wären nach den aktuellen Bewertungsmaßstäben der TA Luft (2002) noch ausgeprägter, da hier eine fünffach

geringere Massenkonzentration für Benzol (im Abgas) von 1 mg/m3 und ein zehnfach geringe-rer Massenstrom von 2,5 g/h verbindlich sind; die Anforderungen sind also verschärft worden. Der für Toluol, Ethylbenzol und die Summe der Xylole jeweils maßgebliche Massenstrom von 2 kg/h wurde nicht erreicht. Aus unserer Sicht wäre zusätzlich zur Bestimmung der Emissions-größen Massenstrom/-konzentration von Benzol eine Immissionsprognose für die Aufpunkte sen-sibler Nutzungen in der Umgebung der Anlage (= Wohnbebauung) sinnvoll gewesen, um auch die Gesamtbelastung durch Benzol in der Immis-sion bewerten zu können.

Die Massenkonzentration für Schwefelwas-serstoff in Höhe von 3 mg/m3 (bei einem Mas-senstrom von 15 g/h oder mehr) in der aktuell gültigen Fassung der TA Luft unterscheidet sich ebenfalls von der damaligen Fassung mit Stand 1986 (5 mg/m3 sowie 50 g/h). Der TÜV hatte eine mittlere Schwefelwasserstoff-Konzentra-tion von 43,9 mg/m3 (Bereich 24,2-65,4 mg/m3, n=3) bei einem mittleren Massenstrom von 2,804 g/h (Bereich 1,5-4,2 g/h, n=3) gemessen. Die Grenzen 1986/2002 für den Massenstrom werden damit deutlich unterschritten, nicht da-gegen die Massenkonzentrationen. Die TA Luft gibt für derartige Fälle Hinweise für den Umgang mit beiden Beurteilungsgrößen: Entsprechend Abschnitt 5.1.2/Absatz 2 legt die zuständige

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Behörde im Bescheid fest, ob die Massenkon-zentration für eine Quelle oder der Massenstrom für alle gefassten Quellen der Anlage einzuhal-ten ist. Meist wird als erstes Kriterium der Mas-senstrom als Anforderung geregelt, es sei denn, dass in den Nummern 5.2 oder 5.4 ausdrücklich bestimmt ist, dass sowohl der Massenstrom als auch die Massenkonzentration zu begrenzen sind. So wird für Schwefelwasserstoff der Mas-senstrom auch nach dem strengeren Maßstab der TA Luft (2002) eingehalten, jedoch nicht und

wie bereits nicht 1988 die Massenkonzentrati-on. In Hinblick auf die sehr niedrige Reference Concentration (RfC) der U.S. EPA von 0,002 mg/m3, die für die chronische-inhalative Exposition gilt, wäre aus unserer Sicht eine Immissionspro-gnose zu Schwefelwasserstoff für die Aufpunkte sensibler Nutzungen in der Umgebung der Anla-ge sinnvoll gewesen und nicht nur die durchge-führte Immissionsprognose für die Geruchsstoff-konzentration.

2 Zusammenfassende Bewertung des Gutachtens

Die 1988 durchgeführten Untersuchungen des TÜV zu Emissionen der Kaltgasfackel auf dem ehemaligen BEB-Betriebsplatzes Suderbruch in 31637 Rodewald-Neudorf zeigen für die Emis-sionen von Benzol unzweifelhaft Überschrei-tungen sowohl der Massenkonzentration als auch des Massenstroms um ein Vielfaches des Emissionswertes der TA Luft (1986). Im Fall der Massenkonzentrationen sind es Faktoren zwi-schen 333-380 und bei dem Massenstrom zwi-schen 4-4,5. Nach der TA in der (heute) gültigen Fassung von 2002 wären die Überschreitungen noch höher ausgefallen, da die Massenkonzen-tration für Benzol statt 5 mg/m3 aktuell 1 mg/m3 sowie der Massenstrom statt 25 g/h heute 2,5 g/h betragen. Der für Toluol, Ethylbenzol und die Xylole jeweils maßgebliche Massenstrom von 2 kg/h wurde nicht erreicht. Zur Bewertung der Gesamtbelastung in der Immission durch

Benzol, aber auch durch Schwefelwasserstoff an den Punkten sensibler Nutzungen in der Nach-barschaft zur Anlage (Wohnbebauung) wäre eine Immissionsprognose sinnvoll gewesen. Es sollte von den zuständigen Immissionsschutz-behörden geprüft werden, ob die Ermittlung/Prognose der Zusatzbelastung und der resultie-renden Gesamtbelastung in der Immission z. B. für Benzol und Schwefelwasserstoff noch nach-träglich vorgenommen werden kann, um auf dieser Basis das seinerzeitige gesundheitliche Ri-siko besser beurteilen zu können. In Anbetracht der erheblichen Emissionen bis Sommer 1989, vermittelt durch die Kaltgasfackel, sollten aus unserer Sicht in der Nachbarschaft mit sensib-len Bodennutzungen in der Hauptemissionsrich-tung orientierend die oberflächennahen Boden-belastungen z. B. auch hinsichtlich möglicher Quecksilber-Kontaminationen geprüft werden.

LiteraturDIN 32645:2008-11 (2008): Chemische Analytik - Nachweis-, Erfassungs- und Bestimmungsgrenze unter

Wiederholbedingungen - Begriffe, Verfahren, Auswertung

Durchführungserlass zur TA Luft (1986) (NRW). Ministerialblatt Nordrhein-Westfalen NRW Nr. 88 vom 17.11.1986

Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 27. Februar 1986

Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 24. Juli 2002

Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL -) - Anlage 1: Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL -) i. d. F. der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) vom 29. 2. 2008 mit einer Ergänzung vom 10. 9. 2008. http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/13ih/page/bsvorisprod.psml;jsessionid=2B03F5524D59F2204E8523143F795A61.jp19?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=VVND-VVND000027845#ivz1

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C) Abschließende Zusammenfassung der vorgenommenen toxikologischen Bewertung von Umweltgutachten zum ehemaligen BEB-Betriebsplatz Suderbruch in 31637 Rodewald-Neudorf und angrenzender Bereiche

Der Landkreis Nienburg, vertreten durch den Fachbereich Gesundheitsdienste (GA), bat mit seinem Schreiben vom 02.10.2015 um „die Bewertung insbesondere unter toxikologischen Gesichtspunkten von Gutachten im Bereich der Samtgemeinde Steimbke“. Es wurden vom LK insgesamt drei Berichte des Gutachters ACAR-DIS zur Untersuchung von Kontaminationen des Bodens, des Grundwassers und von Brauch-wasserproben von 2011 und 2014 sowie eine „Gutachtliche Stellungnahme“ vom TÜV Han-nover von 1988 zu Belastungen der Außenluft in der Emission übermittelt. Die betrachteten Untersuchungsflächen bestehen aus dem Kern-bereich des ehemaligen BEB Betriebsplatzes und den nördlich sowie südlich davon angrenzenden Teilflächen. Der ehemalige Betriebsplatz wurde von 1950 bis 1995 als Umschlagplatz von Roh-öl genutzt. Mit dem Abschlussbetriebsplan und der Zulassung des Bergamtes Hannover, beide von 1993, wurden Maßnahmen für die Rekulti-vierung des ehemaligen Betriebsplatzes getrof-fen. Rückbaubegleitend wurden erstmals 1996 Sanierungsmaßnahmen mittels Bodenaustausch durchgeführt, dabei wurden ≈ 10.702 t ölverun-reinigten Bodens ausgehoben und entsorgt. Es verblieben nach damaliger Kenntnis ca. 52 m³ an Restbelastungen.

Das anschließend seit 1997 durchgeführte Grundwasser-Monitoring zeigte erhöhte BTEX-Gehalte des Grundwassers in einem 1996 nicht sanierten Bereich. Ausgehend von diesem Wis-sensstand wurde ab Oktober 2011 mit weiteren Untersuchungen zur Ermittlung und Abgren-zung der im südlichen Grundstücksteil des ehe-maligen BEB Betriebsplatzes Suderbruch vorhan-denen BTEX-Belastungen des Grundwassers, des Bodens und der Bodenluft durch die ARCADIS Deutschland GmbH begonnen. Basierend auf den Ergebnissen der Begutachtungen ab 2011

wird derzeit eine umfassende Bodensanierung auf dem kompletten Standort durchgeführt.

Unsere toxikologische Bewertung der von den Gutachtern ARCADIS und TÜV vorgelegten Da-ten zur Belastung von Umweltkompartimenten folgt streng dem weithin akzeptierten NAS/NRC (und IOMC) Risk Assessment/Risk Management Paradigma (Wollin & Illing, 2014). Es geht also um mögliche gesundheitliche Risiken in der Fol-ge definierter Bedingungen der Exposition des Menschen gegenüber einem Stoff oder Stoff-gemisch. Die reine Anwesenheit eines Stoffes in einem Umweltkompartiment wie dem Boden oder dem Grundwasser ohne seine entsprechen-de Nutzung durch den Menschen, aus der sich eine mögliche Aufnahme des Stoffes durch ora-le, dermale oder inhalative Exposition ergeben könnte, ist nicht a priori mit einem Risiko für die Gesundheit des Menschen verknüpft.

Die (lokalen) Belastungen der tieferen Boden-horizonte und des Grundwassers - aus dem Um-gang mit erdölbürtigen Stoffen auf der Kernflä-che - sind teilweise erheblich und die gemesse-nen Konzentrationen überschreiten hinsichtlich des Gefährdungspfades Boden -> Grundwasser die einschlägigen Bewertungsmaßstäbe für die Kompartimente Grundwasser und Boden. Aus der punktuell sehr hohen Belastung des Grund-wassers z. B. mit Benzol resultiert jedoch kein gesundheitliches Risiko und insbesondere nicht für die benachbarte Wohnbevölkerung, da a) auf der Kernfläche selbst das Grundwasser nicht genutzt wird/eine Nutzung nach Gutachtenlage nicht bekannt ist und b) die untersuchten Brauch-wasserproben der Wohngrundstücke nicht be-lastet waren. Die gemessenen Parameter für den Direktpfad Boden -> Mensch in Proben aus oberflächennahen Bodenhorizonten überschrit-ten mit ihren Konzentrationen nicht die Prüfwer-te der BBodSchV (1999) für das Expositionssze-nario Kinderspielflächen, allerdings wurden die

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standorttypischen Kohlenwasserstoffe in diesen Proben nicht gemessen. Die tatsächlichen Nut-zungen vor der Bodensanierung 2015/16 waren demgegenüber die Szenarien „Park- und Frei-zeitanlagen“ und „Industrie- /Gewerbeflächen“. Die orientierend genommenen Bodenluftproben aus den tieferen Bodenhorizonten wiesen Kon-zentrationen auf, die unserer Bewertung zufolge in der Außenluft nahe der Bodenoberfläche (in der Immission) nicht zu adversen gesundheitli-chen Effekten führen.

Die ermittelten Schadstoffgehalte in den Bo-den- und Grundwasserproben der nördlich und südlich an die Kernfläche angrenzenden Bereiche waren von ihrer Höhe her im Vergleich zu Proben der Kernfläche deutlich geringer wie auch der Anteil der belasteten Proben an der Gesamtzahl der insgesamt untersuchten kleiner war.

Die Schadstoffmessungen des TÜV Hannover (1988) ergaben Benzol-Emissionen, die sowohl die seinerzeit gültige Massenkonzentration für Benzol (im Abgas) in Höhe von 5 mg/m3 als auch den Massenstrom von 25 g/h oder mehr (TA Luft, 1986) um ein Vielfaches überschritten, im Fall der Massenkonzentrationen sind es Fak-toren zwischen 333-380 und beim Massenstrom sind es Faktoren zwischen 4-4,5. Der für Toluol, Ethylbenzol und die Xylole jeweils maßgebliche Massenstrom von 2 kg/h wurde damals nicht erreicht. Der Massenstrom für Schwefelwasser-stoff wurde nach Maßgabe der TA Luft (1986) (und auch TA Luft (2002)) eingehalten), jedoch nicht die Begrenzung der Massenkonzentration auf Grundlage der TA Luft 1986 als auch 2002.

Immissionskonzentrationen oder –prognosen zu den relevanten Kohlenwasserstoffen wurden vom TÜV nicht mitgeteilt.

Handlungsbedarf

Auch vor dem Hintergrund, dass derzeit eine nachhaltige Sanierung des Bodens und damit zugleich des Grundwassers auf dem Stand-ort vorgenommen wird, sehen wir den Bedarf, die bisher untersuchten Brauchwasserbrunnen westlich der Kernfläche weiterhin zu überwa-chen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob weitere Brauchwasserbrunnen in den östlich und nörd-lich angrenzenden Bereichen vorhanden sind und wenn ja, sind diese in das Brauchwasser-Monitoring mit aufzunehmen.

Die Emissionsmessungen von 1988 waren vor allem durch die erheblichen Geruchsimmis-sionen veranlasst worden, so dass Immissions-prognosen ausschließlich zur Geruchsbelastung durchgeführt worden sind. Hier sollte geprüft werden, ob ergänzend und nachträglich die Im-missionsprognose für Benzol durchgeführt wer-den kann. Die Kaltgasfackel wurde bis Sommer 1989 betrieben und wurde seitdem bis Ende der Nutzung des Betriebsplatzes im Jahr 1995 durch eine Heißgasfackel ersetzt. In Anbetracht der erheblichen Emissionen bis Sommer 1989, vermittelt durch die Kaltgasfackel, sollten aus unserer Sicht in der Nachbarschaft bei sensibler Bodennutzung in der Hauptemissionsrichtung orientierend die oberflächennahen Bodenbelas- tungen z. B. auch hinsichtlich möglicher Queck-silber-Kontaminationen untersucht werden.

LiteraturWollin, K-M, Illing, HP (2014): Limit value setting in different areas of regulatory toxicology. In: Reichl, F.-X., Schwenk,

M. (Eds.), Regulatory Toxicology. Springer, Berlin Heidelberg, pp. 649–659

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D) Summary

On October 2nd, 2015 the county Nienburg, re-presented by its Department of Health Services (GA), asked the Lower Saxony Governmental Institute of Public Health for the assessment of several expert opinions on contaminated sites in the area of the joint community Steimbke. A total of four reports were submitted by the county: three of the consultant ARCADIS on the investigation of pollution of soil, groundwa-ter as well as water for domestic use samples, from 2011 and from 2014, and one report of the consultant Technical Supervisory Association (TÜV) Hannover on air pollution. The examined areas consist of the core area of the former BEB site Suderbruch and the sub-areas adjacent to the north and south of it. From 1950 to 1995, the former BEB site was used as a trans-ship-ment centre for crude oil. With the final opera-ting plan and the approval of the local mining authority Hannover, both from 1993, measures for the recultivation of the former working area were taken. As a result of the revitalisation, in 1996 soil-remediation measures were done for the first time. About 10,702 metric tons of oil contaminated soil were collected and disposed of. At that time, it was assumed that approx. 52 m³ of residual loads remained.

The subsequent groundwater monitoring, carried out since 1997, showed increased BTEX levels in the groundwater in an area that had not been remediated in 1996. Based on this sta-te of knowledge, from October 2011 onwards ARCADIS started further investigations to de-termine and delineate the BTEX impairments of the groundwater, soil and soil air present in the southern part of the former BEB operating site. Based on all results of the assessments since 2011, a comprehensive soil remediation is cur-rently being carried out on the whole site.

Our toxicological assessment of the environ-mental impact data provided by ARCADIS and TÜV follows strictly the widely accepted NAS/NRC (and IOMC) risk assessment paradigm (Wollin & Illing, 2014). Therefore, the question of possible health risks resulting from defined

conditions of human exposure to a substance or a mixture of substances should be considered. The mere presence of a substance in an envi-ronmental compartment such as soil or ground-water without its corresponding use by human, which makes possible oral, dermal or inhalative exposure against a hazardous substance, could not result a priori in a risk to human health.

The local impacts on the deeper soil horizons and groundwater, from the handling of petrole-um-borne substances on the core area, are partly significant. The concentrations measured exceed the respective guideline values for groundwater and soil with regard to the pathway of harm “soil -> groundwater”. However, the punctually very high pollution of the groundwater, e.g. by benzene, does not result in a health risk, and particularly not for the neighboring residents. For this, two reasons can be named. In the first place the groundwater is not used on the core area itself/utilisation is not known according to the expert opinion, and secondly, the examined water for domestic use of the residential esta-tes was not contaminated. The measured para-meters for the direct pathway soil -> human in samples from soil-near-horizons did not exceed the guideline values of the German Federal Soil Protection and Contaminated Sites Ordinance (BBodSchV, 1999) for the exposure scenario for children‘s playgrounds. The site-specific hydro-carbons in these samples, however, were not measured. The actual uses before the soil re-mediation since 2015/2016 were the scenarios „Parks and Recreational Facilities“ and „Land used for Industrial and Commercial Purposes“. The orienting taken soil air samples from the lo-wer soil horizons showed concentrations which, according to our assessment, do not lead to ad-verse health effects in the ambient air near the ground surface.

The determined pollutant concentrations in the soil and groundwater samples of the areas adjacent to the core area north and south were significantly lower compared to samples of the core area, while the proportion of the contami-

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nated samples on the total number of the total investigated was at large smaller.

The pollutant measurements of TÜV Hannover (1988) yielded benzene emissions, which excee-ded both the formerly valid mass concentration for benzene (in exhaust gas) of 5 mg/m3 and the mass flow of 25 g/h or more (Technical Instruc-tions on Air Quality Control (TA Luft), 1986) by a multiple. In the case of mass concentrations the factors of exceedance ranged from 333 to 380 and in the case of mass flow, they were between 4-4.5. The mass flow of 2 kg/h, which is decisive for toluene, ethylbenzene and xylenes, was not reached at that time. The mass flow for hydro-gen sulfide complied with TA Luft (1986) (and also TA Luft (2002)), but did not adhere to the limitation of mass concentration on the basis of TA Luft 1986 and 2002. Immission concentra-tions or immission predictions on the relevant hydrocarbons were not communicated by TÜV.

Need for actionBecause sustainable remediation of the soil

and thus of the groundwater at the site is cur-rently being carried out, we see the requirement to continue monitoring the hitherto examined water wells westward of the core area. It is also necessary to verify whether there are other wa-ter for domestic use wells in the areas adjacent to the east and north, and if so, they must be included in the water monitoring system.

The emission measurements of 1988 were mainly caused by the considerable odorous im-missions, so that the immission prognoses were carried out exclusively with regard to the odour nuisance. In this case, it should be examined wh-ether the immission prognosis for benzene can be carried out supplementarily and subsequent-ly. The cold-gas flare was operated until summer 1989, and was then replaced by a hot gas torch in operation until the site was closed down in 1995. From our point of view, considering the considerable emissions produced/caused by the cold-gas torch up to the summer of 1989, the possible near-surface soil contamination in the neighborhood with sensitive soil use in the main emission direction, e.g. also with regard to mer-cury contamination, should be investigated.

www.nlga.niedersachsen.de

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