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Statistisches Jahrbuch Sachsen 2017 | 293 I. XI. III. IV. V. VI. VII. VIII. IX. X. XI. XII. XIII. XIV. XV. XVI. XVII. XVIII. XIX. XX. XXI. XXII. Bildquelle: PantherMedia / gualtiero boffi Unternehmen und Arbeitsstätten 5 929 Insolvenzverfahren wurden 2016 von sächsischen Amtsgerichten entschieden | Anstieg der Verfahren von Unternehmensinsolvenzen um 5,6 Prozent | Verfahren der übrigen Schuldner verringerten sich um 7,6 Prozent | Wiederholt registrierten die Gewerbeämter 2016 mehr Gewerbeabmeldungen als –anmeldungen | 28 177 Gewerbeanmeldungen gab es 2016 | 100 Anmeldungen standen 105 Abmeldungen gegenüber | Sächsische Wirtschaft ist geprägt von kleinen Unternehmens- und Betriebsstrukturen | Rund 98 Prozent der 166 447 im Jahr 2015 aktiven sächsischen Unternehmen bzw. 97 Prozent der 183 013 sächsischen Betriebe hatten weniger als 50 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte | Rund 33 Prozent der Unternehmen und 27 Prozent der Betriebe mit 50 und mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind im Verarbeitenden Gewerbe tätig

Unternehmen und Arbeitsstätten - statistik.sachsen.de · Kapitel XI Unternehmen und Arbeitsstätten Seite 296 Vorbemerkungen Tabellen 300 Insolvenzverfahren 302 Gewerbeanzeigen 303

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Bildquelle: PantherMedia / gualtiero boffi

Unternehmen undArbeitsstätten

5 929 Insolvenzverfahren wurden 2016 von sächsischen Amtsgerichten

entschieden | Anstieg der Verfahren von Unternehmensinsolvenzen um 5,6 Prozent |

Verfahren der übrigen Schuldner verringerten sich um 7,6 Prozent |

Wiederholt registrierten die Gewerbeämter 2016 mehr Gewerbeabmeldungen

als –anmeldungen | 28 177 Gewerbeanmeldungen gab es 2016 |

100 Anmeldungen standen 105 Abmeldungen gegenüber | Sächsische Wirtschaft

ist geprägt von kleinen Unternehmens- und Betriebsstrukturen | Rund

98 Prozent der 166 447 im Jahr 2015 aktiven sächsischen Unternehmen

bzw. 97 Prozent der 183 013 sächsischen Betriebe hatten weniger als

50 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte | Rund 33 Prozent der

Unternehmen und 27 Prozent der Betriebe mit 50 und mehr sozialversicherungspflichtig

Beschäftigten sind im Verarbeitenden Gewerbe tätig

Kapitel XIUnternehmen und Arbeitsstätten

Seite

296 Vorbemerkungen

Tabellen

300 Insolvenzverfahren

302 Gewerbeanzeigen

303 Gewerbeanmeldungen und -abmeldungen

304 Unternehmen nach Beschäftigtengrößenklassen und Wirtschaftsabschnitten

305 Betriebe nach Beschäftigtengrößenklassen und Wirtschaftsabschnitten

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Abb. 1 Insolvenzverfahren nach Art des Schuldners und voraussichtlichen Forderungen

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1 000

2 000

3 000

4 000

5 000

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8 000

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

Forderungen anUnternehmen

Unternehmen

Forderungen anübrige Schuldner

übrige Schuldner

Millionen EUR

4 000

3 500

3 000

2 500

2 000

1 500

1 000

500

0

Abb. 2 Gewerbeanzeigen 2016 nach ausgewählten Wirtschaftsbereichenund Grund der Meldung

1 500 3 000 4 500 6 000 7 500

Kunst, Unterhaltung und Erholung

Baugewerbe

Erbringung von sonstigenwirtschaftlichen Dienstleistungen

Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Erbring. von freiberuflichen, wissenschaft-lichen und technischen Dienstleistungen

Gastgewerbe

Verarbeitendes Gewerbe

Information und Kommunikation

Erbringung von Finanz- und Versicherungs-dienstleistungen

Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz

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Neuerrichtung

Zuzug

Übernahme

Anmeldungen

Aufgabe

Fortzug

Übergabe

Abmeldungen

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XI. Unternehmen und Arbeitsstätten

Die Gliederung der Ergebnisse der Insolvenz- und Gewerbeanzeigenstatistik sowie des statistischen Unternehmensregisters nach Wirtschaftsbereichen erfolgt entsprechend der Klassifikation der Wirt-schaftszweige Ausgabe 2008 (WZ 2008).

Seit dem 1. Januar 2013 wird die amtliche Insol-venzstatistik gemäß Artikel 7 des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unter-nehmen vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2582) durchgeführt. Artikel 7 beinhaltet das neue In-solvenzstatistikgesetz – InStatG mit Geltung ab 1. Januar 2013. Diese Rechtsgrundlage für die Insolvenzstatistik ergibt sich in Verbindung mit der Insolvenzordnung (InsO) vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), in der jeweils geltenden Fassung sowie dem Gesetz über die Statistik für Bundes-zwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt ge-ändert durch Neufassung des Gesetzes vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394).

Allgemeiner Eröffnungsgrund für ein Insolvenzver-fahren ist die Zahlungsunfähigkeit, bei Antrag des Schuldners auch die drohende Zahlungsunfähig-keit sowie bei einer juristischen Person die Über-schuldung. Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem In-solvenzplan eine abweichende Regelung insbeson-dere zum Er halt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gege-ben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien (vgl. § 1 InsO). Ein Insolvenzverfahren kann über das Vermögen jeder natürlichen und jeder juristischen Person eröffnet werden, wei-terhin über das Vermögen einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (z. B. OHG, GbR) sowie über einen Nachlass und über das Gesamtgut einer Gü-tergemeinschaft (vgl. § 11 InsO).

Die Verfahren werden unterschieden in Regel-insolvenzverfahren, die Anwendung finden bei Unternehmen (einschließlich Kleingewerbe); Nach-lassangelegenheiten und Gesamtgütern; natürli-chen Personen, die u. a. als Gesellschafter bei einem größeren Unternehmen beteiligt sind; Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben und deren Vermögensverhältnisse nicht überschaubar

(mehr als 19 Gläubiger und Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen) sind.

Verbraucherinsolvenzverfahren stellen ein ver-einfachtes Insolvenzverfahren dar, das gilt für Verbraucher (bis Dezember 2001 auch für Kleinge-werbetreibende) und ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse überschaubar (we-niger als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus einem Arbeitsverhältnis) sind.

Die Rechtsgrundlagen der Gewerbeanzeigenstatis-tik bilden die Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), in der jeweils geltenden Fassung sowie die Gewerbeanzeigenverordnung vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1208) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatis-tikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 62, 565), zuletzt geändert durch Neufassung des Gesetzes vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) und das Dritte Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 550) Ar-tikel 9 - Änderung der Gewerbeordnung.

Eine Anmeldung ist abzugeben bei: Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes in Differenzierung nach Neugründungen, Gründungen nach Umwandlungs-gesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung), Zuzug ei-nes bestehenden Betriebes aus einem anderen Gewerbeamtsbereich, d. h. Wiedereröffnung nach Verlegung sowie der Übernahme eines bereits be-stehenden Betriebes, auf Grund von Rechtsform-wechsel, Gesellschaftereintritt, Erbfolge, Kauf oder Pacht.

Eine Abmeldung ist abzugeben bei: Aufgabe ei-nes Gewerbebetriebes in Differenzierung nach vollständigen Aufgaben, Schließung nach Um-wandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung), Fortzug eines bestehenden Gewerbebetriebes in einen anderen Gewerbeamtsbereich, d. h. Schlie-ßung wegen Verlegung sowie der Übergabe eines weiterhin bestehenden Betriebes auf Grund von Rechtsformwechsel, Gesellschafteraustritt, Erbfol-ge, Verkauf oder Verpachtung.

Auskunftspflichtig für die Gewerbeanzeigenstatis-tik sind die Gewerbeanzeigenden, die nach § 14 der

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XI. Unternehmen und Arbeitsstätten

Gewerbeordnung (GewO) jedes stehende Gewerbe, den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle bzw. nach § 55c GewO ein Reisegewerbe als selbstständige Tätig-keit anzeigen müssen. Sie erfüllen ihre statistische Auskunftspflicht durch die Erstattung der Anzeige bei den zuständigen Behörden. Diese übermitteln die Angaben der Gewerbeanzeigen monatlich an das zuständige statistische Landesamt.

Als Gewerbe gilt jede erlaubte selbstständige Tä-tigkeit, die auf Dauer angelegt ist und in Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird. Die Tätigkei-ten, die der Gewerbeordnung unterliegen, regelt § 6 GewO. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind insbesondere die sogenannte Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Wein-bau, Fischerei, Bergbau), die freien Berufe im Sinne des Gewerberechts (Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, freie wissenschaftliche, künst-lerische oder schriftstellerische Tätigkeiten), Ver-sicherungsunternehmen und die bloße Verwaltung eigenen Vermögens.

Anzeigepflichtig sind die Gewerbetreibenden (na-türliche oder juristische Personen).

Die Ergebnisse der Gewerbeanzeigenstatistik wer-den ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe dargestellt.

Das statistische Unternehmensregister ist eine regelmäßig aktualisierte Datenbank mit wirt-schaftlich aktiven sowie inaktiv gewordenen Unternehmen und Betrieben aus nahezu allen Wirt-schaftsbereichen mit Umsatz und/oder Beschäftig-ten. Quellen zur Pflege des Unternehmensregisters sind zum einen Dateien aus Verwaltungsbereichen, wie der Bundesagentur für Arbeit oder den Finanz-behörden, und zum anderen Angaben aus einzel-nen Bereichsstatistiken, wie z. B. aus Erhebungen des Produzierenden Gewerbes, des Handels und des Dienstleistungsbereichs. Das Unternehmens-register ermöglicht eigenständige Auswertungen und dient als wichtiges Instrument zur rationellen Unterstützung statistischer Erhebungen. Es trägt dadurch zur Entlastung der Wirtschaft bei.Auf Grundlage einer EU-Verordnung sind die Mit-gliedstaaten der Europäischen Union verpflich-tet, bestimmte Informationen in Registern zu

erfassen.1) Neben der Nutzung von Angaben aus bestehenden Bereichsstatistiken wurde mit dem Statistikregistergesetz in Deutschland die recht-liche Grundlage für die statistische Nutzung von Verwaltungsdateien geschaffen.2)

Aus dem Unternehmensregister werden Unterneh-mens- und Betriebstabellen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei sowie öffentliche Verwaltungen sind der-zeit ausgenommen. Einheiten in den Abschnitten „Private Haushalte mit Hauspersonal…“ und „Ex-territoriale Organisationen und Körperschaften“ werden nicht im Register geführt. Die Auswertung basiert auf einem Datenabzug zum 31. Oktober 2016. Um Lieferverpflichtungen ins-besondere zu unternehmensdemografischen An-gaben an Eurostat innerhalb der vorgeschriebenen Frist erfüllen zu können, wurde in den vergangenen Jahren ab 2009 der Verarbeitungszyklus im Un-ternehmensregister gestrafft. Auswertungen aus dem Unternehmensregister konnten zeitnäher zu den verarbeiteten Verwaltungsdaten bereitgestellt werden (2003-2008 jeweils zum 31. Dezember, 2009 zum 30. September, 2010 zum 30. Juni, 2011 zum 30. April sowie 2012-2015 jeweils zum 31. Mai und 2016 zum 29. Februar des Jahres).

____

1) Verordnung (EG) Nr. 177/2008 des europäischen Parla-ments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Unternehmensregister für statistische Zwecke und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates (Amtsbl. der EG Nr. L 61, S. 6)

2) Gesetz über den Aufbau und die Führung eines Statistik-registers (Statistikregistergesetz - StatRegG) vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1300), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juli 2016 (BGBl. I S. 1768).

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XI. Unternehmen und Arbeitsstätten

Bei der Auswertung des Unternehmensregisters werden alle diejenigen Unternehmen einbezogen, die in einem Bundesland ansässig sind und die im Berichtsjahr der zuletzt verarbeiteten Verwal-tungsdatenlieferung (hier 2015) mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllten:

Das Unternehmen- weist einen steuerbaren Umsatz aus Lie-

ferungen und Leistungen (aus Umsatz-steuer-Voranmeldungen) von mindestens 17 501 Euro aus,

- ist Organschaftsmitglied im Berichtsjahr mit Schätzumsatz > 0 Euro,

- verfügt kumuliert über die einzelnen Monate des Berichtsjahres über mindestens drei so-zialversicherungspflichtig Beschäftigte oder 30 geringfügig entlohnt Beschäftigte.

Dabei ist nicht entscheidend, ob dieses Unterneh-men zu einem bestimmten späteren Stand des Un-ternehmensregisters (hier 31. Oktober 2016) noch wirtschaftlich aktiv ist oder nicht.

Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Be-schäftigten der zugehörigen Betriebe wird beim Unternehmen summiert. Bei Unternehmen mit mehreren Betrieben entspricht die Wirtschafts-zweigzuordnung dem Schwerpunkt des Unterneh-mens.

Entsprechend gilt für Betriebe: Es werden alle die-jenigen Betriebe in die Auswertung einbezogen, die in einem Bundesland ihren Standort haben und die im Berichtsjahr der zuletzt verarbeiteten Verwal-tungsdatenlieferung (hier 2015) mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllten:

Der Betrieb- verfügt kumuliert über die einzelnen Monate

des Berichtsjahres über mindestens drei so-zialversicherungspflichtig Beschäftigte oder 30 geringfügig entlohnt Beschäftigte,

- ist der einzige Betrieb seines Unternehmens und das Unternehmen weist einen steuerba-ren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von mindestens 17 501 Euro aus oder ist Organschaftsmitglied im Berichtsjahr mit Schätzumsatz > 0 Euro.

Entsprechend werden auch Einbetriebsunterneh-men erfasst, die keine sozialversicherungspflichtig bzw. geringfügig entlohnt Beschäftigten haben, je-doch über Umsätze verfügen. Die in die Auswertung der Betriebe einbezogenen Wirtschaftszweige ent-sprechen jenen der Unternehmenstabellen.

Durch das Vorhandensein von Masterbetrieben in den Dateien der Bundesagentur für Arbeit ist die tatsächliche Anzahl der Betriebe unterrepräsen-tiert. Die gegenteilige Wirkung kann entstehen, wenn die Bundesagentur für Arbeit in bestimmten Fällen mehrere Identifikationsnummern an densel-ben Betrieb vergibt. Durch derartige Effekte kann die Gruppierung nach Größenklassen der Beschäf-tigten verschoben sein.

Im Vergleich zu den Vorjahresauswertungen ist zu beachten, dass ab Berichtsjahr 2014 erstmals auch solche Unternehmen und Betriebe mit ausgewer-tet werden, die lediglich über geringfügig entlohnt Beschäftigte (> = der gültigen Relevanzschwelle von 30) verfügen. Außerdem werden nunmehr ge-nerell alle Organschaftsmitglieder berücksichtigt, für die das Verfahren zur Schätzung der Organ-schaftsumsätze einen Umsatz liefert, damit neu auch Organgesellschaften ohne eigene Beschäf-tigte. Ab Berichtsjahr 2015 hat sich zudem das Auswertungskonzept dahingehend geändert, dass Einheiten im WZ-Abschnitt „Gebäude- und Woh-nungswesen“, deren Tätigkeit als Privatvermietung beschrieben werden kann, nicht mehr nachgewie-sen werden.

Abweichungen von Angaben des Unternehmens-registers gegenüber einzelnen Fachstatistiken sind durch methodische Unterschiede bedingt. Sie können unter anderem darauf zurückgeführt wer-den, dass bei den Unternehmenstabellen zusätzlich Unternehmen ohne Umsatzsteuerpflicht, aber mit Beschäftigten berücksichtigt werden, während bei den Betriebstabellen auch Einbetriebsunterneh-men ohne Beschäftigte, jedoch mit Umsatz gezählt werden. Dadurch weist das Unternehmensregister tendenziell mehr Unternehmen als die Umsatzsteu-erstatistik und mehr Betriebe als die Bundesagen-tur für Arbeit aus.

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XI. Unternehmen und Arbeitsstätten

Ein Unternehmen wird in der amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirt-schaftlichen Tätigkeit vornehmen muss. Das Un-ternehmen umfasst alle zugehörigen Betriebe und schließt freiberuflich Tätige mit ein.

Ein Betrieb ist eine Niederlassung an einem be-stimmten Ort. Zu dem Betrieb zählen zusätzlich ört-lich und organisatorisch angegliederte Betriebsteile.

Betriebe eines Unternehmens mit derselben wirt-schaftlichen Tätigkeit und i. d. R. in derselben Ge-meinde können in dem Material der Bundesagentur für Arbeit zu einem Masterbetrieb zusammenge-fasst werden. Die sozialversicherungspflichtig Be-schäftigten der einem Masterbetrieb zugeordneten Betriebe werden bei dem Masterbetrieb gebündelt ausgewiesen.

Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmer einschließlich der Aus-zubildenden, die kranken-, renten- bzw. arbeits-losenversicherungspflichtig sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet werden. Seit 2014 zählen nunmehr auch Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte, Personen, die ein freiwilliges sozi-ales, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten sowie Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungs-werken oder ähnlichen Einrichtungen für behin-derte Menschen dazu. Angaben zu Betrieben mit Beschäftigten werden von der Bundesagentur für Arbeit monatlich übermittelt. Die ausgewerteten Beschäftigtendaten basieren auf den Stichtagswer-ten zum 31. Dezember des Berichtsjahres.

Der steuerbare Umsatz im Unternehmensregister umfasst die Lieferungen und Leistungen des Un-ternehmens. Informationen über Unternehmen mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistun-gen werden von den Finanzbehörden monatlich übersandt. In dem Liefermaterial sind alle umsatz-steuerpflichtigen Unternehmen enthalten, die im jeweiligen Berichtsjahr Umsatzsteuer-Voranmel-dungen in Deutschland abgegeben haben.

Eine Organschaft setzt sich aus einem Organ-träger und mindestens einer Organgesellschaft zusammen. Da letztere nach dem Gesamtbild der Organschaft in ein anderes Unternehmen, den Organträger, eingegliedert ist, erscheint sie zwar rechtlich, jedoch nicht wirtschaftlich, finanziell und organisatorisch selbständig. Die Organschaft wird umsatzsteuerlich als eine Einheit betrachtet. Aus Sicht der amtlichen Statistik handelt es sich dabei um jeweils rechtlich selbständige Unternehmen, den Organträger sowie die Organgesellschaft(-en).

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XI. Unternehmen und Arbeitsstätten

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1. Insolvenzverfahren nach ausgewählten Merkmalen

_____

2014 2015 2016 2014 2015 2016

6 530 6 272 5 929 5 734 5 482 5 094

nach Art der Schuldner

1 082 1 004 1 060 856 786 836

5 448 5 268 4 869 4 878 4 696 4 258

Unternehmen nach Rechtsformen

523 448 560 441 386 493

44 32 45 30 27 38

469 495 430 352 354 288

18 6 5 17 5 5

28 23 20 16 14 12

nach Alter der Unternehmen

590 543 613 435 392 461

492 461 447 421 394 375

Unternehmen nach Wirtschaftsabschnitten

A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 7 8 7 5 7 6

B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden - - 2 - - 2

C Verarbeitendes Gewerbe 94 111 100 86 99 95

D Energieversorgung 2 4 19 2 2 5

E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung

und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 4 12 3 3 8 1

F Baugewerbe 220 191 179 176 150 149

G Handel; Instandhaltung, Reparatur von Kraftfahrzeugen 171 162 169 134 121 128

H Vekehr und Lagerei 53 44 45 44 37 35

I Gastgewerbe 93 93 106 70 76 83

J Information und Kommunikation 32 31 33 24 19 28

K Erbringung von Finanz- und

Versicherungsdienstleistungen 36 24 32 31 21 19

L Grundstücks- und Wohnungswesen 45 39 40 33 25 25

M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen

und technischen Dienstleistungen 107 86 101 79 63 79

N Erbringung von sonst. wirtschaftlichen Dienstleistungen 118 111 126 90 87 103

P Erziehung und Unterricht 12 8 10 10 6 8

Q Gesundheits- und Sozialwesen 18 15 16 14 12 15

R Kunst, Unterhaltung und Erholung 24 27 27 20 24 23

S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 46 38 45 35 29 32

Übrige Schuldner

12 4 4 10 3 4

851 787 552 727 701 468

213 273 263 204 262 253

3 827 3 628 3 387 3 773 3 603 3 352

545 576 663 164 127 181

1) Zum Beispiel Vereine, Genossenschaften, Ltd.

2) Einschließlich unbekannt.

Nachlässe und Gesamtgut

Ehem. selbstständig Tätige (Regelinsolvenzverfahren)

Ehem. selbstständig Tätige (Verbraucherinsolvenzverfahren)

Verbraucher

InsgesamtDarunter

eröffnete Verfahren

Bis unter 8 Jahre alt2)

8 und mehr Jahre alt

Natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä.

Übrige Schuldner

Einzelunternehmen, Kleingewerbetreibende

Personengesellschaften

Gesellschaften mbH

Aktiengesellschaften, KGaA

Sonstige Rechtsformen1)

Merkmal

Insgesamt

Unternehmen

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2. Insolvenzverfahren nach Größenklassen der voraussichtlichen Forderungen

2014 2015 2016 2014 2015 2016 2014 2015 2016

Insgesamt 6 530 6 272 5 929 5 734 5 482 5 094 1 082 1 004 1 060

unter 5 000 396 379 369 163 127 124 27 27 38

5 000 - 10 000 3 988 3 811 3 720 3 596 3 438 3 295 298 247 305

50 000 - 250 000 1 593 1 543 1 347 1 460 1 425 1 216 446 426 412

250 000 - 500 000 277 250 241 251 226 225 141 128 138

500 000 - 1 000 000 128 126 123 124 115 112 75 74 72

1 000 000 - 5 000 000 116 135 93 111 123 86 70 80 60

5 000 000 und mehr 32 28 36 29 28 36 25 22 35

Und zwar

eröffnete Verfahren Unternehmen

Voraussichtliche

Forderungen

von … bis unter … EUR

Insgesamt

3. Insolvenzverfahren nach Kreisfreien Städten und Landkreisen

2014 2015 2016 2014 2015 2016 2014 2015 2016

Sachsen1) 6 530 6 272 5 929 5 734 5 482 5 094 1 082 1 004 1 060

darunter

außerhalb des Landes 13 24 28 9 20 20 13 12 24

nach Kreisfreien Städten und Landkreisen

Chemnitz, Stadt 612 555 497 482 430 411 79 64 84

Erzgebirgskreis 440 392 390 376 327 299 62 66 43

Mittelsachsen 491 423 403 455 397 370 59 65 58

Vogtlandkreis 405 410 396 365 366 353 64 48 62

Zwickau 474 473 482 420 398 376 66 66 65

Dresden, Stadt 656 675 682 589 628 618 192 156 179

Bautzen 389 401 371 342 354 337 54 46 61

Görlitz 272 236 244 246 208 227 38 64 44

Meißen 298 264 252 274 245 238 58 39 50

Sächsische Schweiz-

Osterzgebirge 205 221 207 192 201 192 41 56 45

Leipzig, Stadt 1 488 1 381 1 237 1 289 1 192 1 018 248 200 212

Leipzig 435 453 405 376 387 334 60 68 79

Nordsachsen 352 364 335 319 329 301 48 54 54_____1) Einschließlich Insolvenzverfahren von Schuldnern, die ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in Sachsen haben, aber deren Insolvenzabwicklung

in Sachsen erfolgt.

Und zwar

eröffnete Verfahren Unternehmen

Land

Kreisfreie Stadt

Landkreis

Insgesamt

XI. Unternehmen und Arbeitsstätten

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VI.

VII.

VIII.

IX.

X.

XI.

XII.

XIII.

XIV.

XV.

XVI.

XVII.

XVIII.

XIX.

XX.

XXI.

XXII.

4. Gewerbeanzeigen

Anzahl % Anzahl Anzahl % Anzahl

2007 39 038 -10,7 33 397 34 965 -0,8 29 248

2008 39 526 1,3 33 628 36 696 5,0 30 723

2009 38 630 -2,3 32 663 35 094 -4,4 28 925

2010 38 200 -1,1 32 272 34 661 -1,2 28 508

2011 36 331 -4,9 30 823 33 220 -4,2 27 526

2012 32 364 -10,9 27 072 32 611 -1,8 27 062

2013 30 995 -4,2 25 733 31 059 -4,8 25 577

2014 30 073 -3,0 24 598 30 677 -1,2 25 112

2015 29 652 -1,4 24 272 30 604 -0,2 25 292

2016 28 177 -5,0 22 894 29 771 -2,7 24 515

Jahrdarunter

Neuerrichtung

Veränderung

zum Vorjahrinsgesamt

Veränderung

zum Vorjahr

Anmeldungen Abmeldungen

insgesamtdarunter

Aufgabe

5. Gewerbeananzeigen 2016 nach Wirtschaftsabschnitten

A-N, P-S Insgesamt 28 177 22 894 29 771 24 515

A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 169 138 121 104

B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 5 2 10 6

C Verarbeitendes Gewerbe 1 165 883 1 323 1 032

D Energieversorgung 323 256 214 152

E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung

und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 51 27 65 41

F Baugewerbe 4 052 3 307 4 636 3 884

G Handel; Instandhaltung und

Reparatur von Kraftfahrzeugen 5 887 4 671 6 875 5 669

H Vekehr und Lagerei 629 488 804 654

I Gastgewerbe 2 076 1 557 2 253 1 854

J Information und Kommunikation 1 033 846 843 661

K Erbringung von Finanz- und

Versicherungsdienstleistungen 931 650 1 261 982

L Grundstücks- und Wohnungswesen 725 560 626 445

M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen

und technischen Dienstleistungen 2 492 2 084 2 233 1 810

N Erbringung von sonstigen

wirtschaftlichen Dienstleistungen 3 913 3 388 4 255 3 654

P Erziehung und Unterricht 482 406 340 276

Q Gesundheits- und Sozialwesen 546 497 430 376

R Kunst, Unterhaltung und Erholung 850 717 647 500

S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 2 848 2 417 2 835 2 415

WZ

2008Wirtschaftsabschnitte

Anmeldungen Abmeldungen

ins-

gesamt

ins-

gesamt

darunter

Neu-

errichtung

darunter

Aufgabe

Statistisches Jahrbuch Sachsen 2017 | 303

I.

XI.

III.

IV.

V.

VI.

VII.

VIII.

IX.

X.

XI.

XII.

XIII.

XIV.

XV.

XVI.

XVII.

XVIII.

XIX.

XX.

XXI.

XXII.

XI. Unternehmen und Arbeitsstätten

6. Gewerbeanmeldungen 2016 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie

Grund der Meldung

Anzahl %

Sachsen 28 177 -5,0 22 894 22 704 3 273 2 010

Chemnitz, Stadt 1 718 -7,5 1 375 1 357 142 201

Erzgebirgskreis 1 732 -1,1 1 274 1 260 238 220

Mittelsachsen 1 681 -0,6 1 291 1 270 235 155

Vogtlandkreis 1 240 -8,9 942 933 137 161

Zwickau 1 701 -5,9 1 280 1 270 238 183

Dresden, Stadt 4 643 -8,6 4 065 4 029 331 247

Bautzen 1 536 -1,3 1 160 1 151 241 135

Görlitz 2 578 -5,1 2 230 2 225 221 127

Meißen 1 472 -11,2 1 089 1 077 234 149

Sächsische Schweiz-

Osterzgebirge 1 495 -6,4 1 087 1 076 281 127

Leipzig, Stadt 5 762 -2,0 5 150 5 119 486 126

Leipzig 1 544 -0,4 1 136 1 131 304 104

Nordsachsen 1 075 -6,0 815 806 185 75

Land

Kreisfreie Stadt

LandkreisAnzahl

Neuerrichtung

insgesamtdarunter

Neugründung

Zuzug Übernahme

Gewerbe-

anmeldungen

insgesamt

Ver-

änderung

zum Vorjahr

7. Gewerbeabmeldungen 2016 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie

Grund der Meldung

Anzahl %

Sachsen 29 771 -2,7 24 515 24 275 3 164 2 092

Chemnitz, Stadt 1 855 -4,4 1 477 1 450 202 176

Erzgebirgskreis 2 316 6,8 1 885 1 869 239 192

Mittelsachsen 1 953 1,5 1 620 1 594 201 132

Vogtlandkreis 1 501 -6,0 1 222 1 212 145 134

Zwickau 2 066 -6,1 1 653 1 637 234 179

Dresden, Stadt 4 651 -3,9 3 866 3 824 471 314

Bautzen 1 671 -8,6 1 336 1 331 201 134

Görlitz 2 567 -2,2 2 274 2 271 167 126

Meißen 1 731 6,3 1 354 1 337 234 143

Sächsische Schweiz-

Osterzgebirge 1 651 -5,7 1 327 1 314 193 131

Leipzig, Stadt 4 866 -3,3 4 135 4 085 495 236

Leipzig 1 718 -4,3 1 382 1 376 229 107

Nordsachsen 1 225 -3,7 984 975 153 88

Land

Kreisfreie Stadt

Landkreis

Anzahl

Aufgabe

insgesamt

darunter

vollständige

Aufgabe

Fortzug Übergabe

Gewerbe-

abmeldungen

insgesamt

Ver-

änderung

zum Vorjahr

XI. Unternehmen und Arbeitsstätten

304 | Statistisches Jahrbuch Sachsen 2017

I.

XI.

III.

IV.

V.

VI.

VII.

VIII.

IX.

X.

XI.

XII.

XIII.

XIV.

XV.

XVI.

XVII.

XVIII.

XIX.

XX.

XXI.

XXII.

8. Unternehmen nach Beschäftigtengrößenklassen und Wirtschaftsabschnitten

im Jahr 2015 aktive Unternehmen

B-N, P-S Insgesamt 166 447 149 577 13 395 2 887 588

B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 99 63 29 7 -

C Verarbeitendes Gewerbe 13 495 9 575 2 787 960 173

D Energieversorgung 1 508 1 437 40 20 11

E Wasserversorgung; Abwasser- u. Abfallentsorgung

und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 658 446 150 53 9

F Baugewerbe 27 811 25 666 1 940 192 13

G Handel; Instandhaltung, Reparatur v. Kfz 29 501 26 942 2 219 311 29

H Vekehr und Lagerei 5 424 4 420 807 173 24

I Gastgewerbe 9 878 9 042 727 102 7

J Information und Kommunikation 4 280 3 855 332 78 15

K Erbring. v. Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen 3 368 3 302 26 27 13

L Grundstücks- und Wohnungswesen 6 105 5 837 241 25 2

M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen

und technischen Dienstleistungen 20 790 19 611 1 050 109 20

N Erbring. v. sonst. wirtschaftlichen Dienstleistungen 12 083 11 046 762 219 56

P Erziehung und Unterricht 2 439 2 019 297 101 22

Q Gesundheits- und Sozialwesen 13 131 11 304 1 266 382 179

R Kunst, Unterhaltung und Erholung 4 504 4 277 186 33 8

S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 11 373 10 735 536 95 7

dar. am 31. Oktober 2016 noch aktive Unternehmen

B-N, P-S Insgesamt 165 250 148 415 13 367 2 882 586

B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 99 63 29 7 -

C Verarbeitendes Gewerbe 13 418 9 508 2 780 957 173

D Energieversorgung 1 497 1 426 40 20 11

E Wasserversorgung; Abwasser- u. Abfallentsorgung

und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 654 442 150 53 9

F Baugewerbe 27 494 25 353 1 936 192 13

G Handel; Instandhaltung, Reparatur v. Kfz 29 262 26 711 2 212 310 29

H Vekehr und Lagerei 5 380 4 376 807 173 24

I Gastgewerbe 9 738 8 904 725 102 7

J Information und Kommunikation 4 246 3 823 330 78 15

K Erbring. v. Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen 3 354 3 288 26 27 13

L Grundstücks- und Wohnungswesen 6 072 5 804 241 25 2

M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen

und technischen Dienstleistungen 20 691 19 515 1 048 109 19

N Erbring. v. sonst. wirtschaftlichen Dienstleistungen 11 998 10 964 760 219 55

P Erziehung und Unterricht 2 426 2 007 297 100 22

Q Gesundheits- und Sozialwesen 13 116 11 291 1 264 382 179

R Kunst, Unterhaltung und Erholung 4 481 4 254 186 33 8

S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 11 324 10 686 536 95 7_____1) Unternehmen mit Umsatz und/oder Beschäftigten im Berichtsjahr 2015.

WZ

2008Wirtschaftsabschnitte

Ins-

gesamt

Unternehmen1) mit von … bis …

sozialversicherungspfl. Beschäftigten

250 und

mehr50 - 24910 - 490 - 9

Statistisches Jahrbuch Sachsen 2017 | 305

I.

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III.

IV.

V.

VI.

VII.

VIII.

IX.

X.

XI.

XII.

XIII.

XIV.

XV.

XVI.

XVII.

XVIII.

XIX.

XX.

XXI.

XXII.

XI. Unternehmen und Arbeitsstätten

9. Betriebe nach Beschäftigtengrößenklassen und Wirtschaftsabschnitten

im Jahr 2015 aktive Betriebe

B-N, P-S Insgesamt 183 013 159 733 18 282 4 355 643

B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 123 71 45 7 -

C Verarbeitendes Gewerbe 14 340 9 995 3 018 1 130 197

D Energieversorgung 1 628 1 507 74 34 13

E Wasserversorgung; Abwasser- u. Abfallentsorgung

und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 787 515 200 65 7

F Baugewerbe 28 311 25 976 2 083 243 9

G Handel; Instandhaltung, Reparatur v. Kfz 34 816 30 669 3 588 526 33

H Vekehr und Lagerei 6 191 4 791 1 082 281 37

I Gastgewerbe 10 584 9 451 1 000 125 8

J Information und Kommunikation 4 854 4 216 496 126 16

K Erbring. v. Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen 4 153 3 850 204 85 14

L Grundstücks- und Wohnungswesen 6 471 6 148 294 28 1

M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen

und technischen Dienstleistungen 22 381 20 770 1 414 174 23

N Erbring. v. sonst. wirtschaftlichen Dienstleistungen 13 421 11 735 1 118 487 81

P Erziehung und Unterricht 4 104 2 654 1 151 275 24

Q Gesundheits- und Sozialwesen 14 270 11 743 1 720 641 166

R Kunst, Unterhaltung und Erholung 4 716 4 462 209 36 9

S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 11 863 11 180 586 92 5

dar. am 31. Oktober 2016 noch aktive Betriebe

B-N, P-S Insgesamt 180 161 156 946 18 226 4 347 642

B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 123 71 45 7 -

C Verarbeitendes Gewerbe 14 158 9 825 3 008 1 128 197

D Energieversorgung 1 585 1 465 73 34 13

E Wasserversorgung; Abwasser- u. Abfallentsorgung

und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 776 504 200 65 7

F Baugewerbe 27 716 25 396 2 070 241 9

G Handel; Instandhaltung, Reparatur v. Kfz 34 289 30 155 3 575 526 33

H Vekehr und Lagerei 6 087 4 689 1 080 281 37

I Gastgewerbe 10 395 9 266 996 125 8

J Information und Kommunikation 4 749 4 114 494 125 16

K Erbring. v. Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen 4 082 3 779 204 85 14

L Grundstücks- und Wohnungswesen 6 356 6 033 294 28 1

M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen

und technischen Dienstleistungen 22 010 20 403 1 411 173 23

N Erbring. v. sonst. wirtschaftlichen Dienstleistungen 13 187 11 510 1 111 486 80

P Erziehung und Unterricht 4 069 2 620 1 151 274 24

Q Gesundheits- und Sozialwesen 14 218 11 691 1 720 641 166

R Kunst, Unterhaltung und Erholung 4 632 4 379 208 36 9

S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 11 729 11 046 586 92 5_____1) Betriebe und Einbetriebsunternehmen mit Beschäftigten im Berichtsjahr 2015 und Einbetriebsunternehmen ohne Beschäftigte,

aber mit Umsatz im Berichtsjahr 2015.

WZ

2008Wirtschaftsabschnitte

Ins-

gesamt

Betriebe1) mit von … bis …

sozialversicherungspfl. Beschäftigten

250 und

mehr50 - 24910 - 490 - 9

Weiterführende Informationen

Statistische Berichte

D I GewerbeanzeigenD II Unternehmen und ArbeitsstättenD III Insolvenzen

306 | Statistisches Jahrbuch Sachsen 2017

I.

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III.

IV.

V.

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XV.

XVI.

XVII.

XVIII.

XIX.

XX.

XXI.

XXII.

XI. Unternehmen und Arbeitsstätten

Copyright

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Kamenz 2017 Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet.