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ARBEITERKAMMER WAHL 2014 UNTERRICHTSMATERIAL ZUR ARBEITERKAMMER WAHL 2014 IN WIEN AB DER 8. SCHULSTUFE WIEN 11.3. BIS 24.3.

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ARBEITERKAMMER WAHL 2014

UNTERRICHTSMATERIAL ZUR ARBEITERKAMMER WAHL 2014 IN WIEN AB DER 8. SCHULSTUFE

WIEN 11.3. BIS 24.3.

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Die Deutsche Bibliothek - CIP- Einheitsaufnahme

Ein Titeldatensatz für diese Publikation ist bei Der Deutschen Bibliothek erhältlich.

Impressum

ISBN: 978-3-7063-0481-81. Auflage, 2014Erstveröffentlichung Februar 2014Copyright ©, Herausgeber, Verleger: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien,Abteilung Bildungspolitik – Arbeitswelt & Schule, ÖGBHersteller: EigenvervielfältigungLayout: Oona KroisleitnerFoto: © kebox - Fotolia.comVerlags- u. Herstellungsort: Wien

Stefan Schmid-Heher

ARBEITERKAMMER WAHL 2014Ein Unterrichtsmaterial ab der 8. Schulstufe zur Wahl der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien 2014

1.Auflage

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INHALTEinleitung 4

Teil 1 – Entwicklung von Demokratie und Arbeitsrecht 8Ernst Violand: „Die soziale Geschichte der Revolution in Österreich 1848“. 10

M. H. Salvesberger: „Die Ziegelarbeiter waren die schlechtestbezahlten Menschen von Wien“ 11

Arbeitsblatt 1: Entwicklung der Demokratie und ArbeiterInnenrechte in Österreich vom 19. Jahrhundert bis heute

12

Arbeitsblatt 2: Zeittafel Demokratie und ArbeiterInnenrechte in Österreich vom 19. Jahrhundert bis heute 13

Arbeitsblatt 3: Diskussionsfragen 14

Lösung: Arbeitsblatt 1: Entwicklung der Demokratie und ArbeiterInnenrechte in Österreich vom 19 Jahrhundert bis heute

15

Teil 2 – Der Aufbau der AK 16ArbeitnehmerInnen 16

Arbeitsblatt 4:Der Aufbau der AK 17

Die Zusammenarbeit von AK und ÖGB 18

Lösung: Arbeitsblatt 4: Der Aufbau der AK 18

Arbeitsblatt 5:Die Leistungen der Arbeiterkammer Wien in Zahlen 19

AK und ÖGB – Wer macht was? 19

Lösung: Arbeitsblatt 5: Die Leistungen der Arbeiterkammer Wien in Zahlen 20

AK und ÖGB – Wer macht was? 20

Teil 3 – Die AK Wien Wahl 2014 21Information für LehrerInnen: AK Wahl 2014 23

Wahl zur Arbeiterkammer Wien 2009 25

Arbeitsblatt 6a: Wer darf wählen? 26

Arbeitsblatt 6b: Besonderheiten der AK Wahl 27

Lösung: Arbeitsblatt 6a: Wer darf wählen? 28

Arbeitsblatt 7: Anträge an die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien 29

Anhebung der Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Anpassung an die Inflationsrate 30

Leichtere Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche 31

Duale Ausbildung qualitativ verbessern – Lehrlinge besserstellen 32

Sofortige Einschränkung der Banker-Boni im Bankenmanagement 33

Fair Pay im Kulturbereich 34

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EINLEITUNG

Die vorliegenden Unterrichtsmaterialien sind in drei Teile gegliedert:• Teil 1 stellt die Kammer für Arbeiter und Angestellte in einen historischen Kontext mit der Entwick-

lung von Demokratie und Arbeitsrechten vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart. • Teil 2 widmet sich den Aufgaben der AK und ihrer politischen Organisationsstruktur. • Teil 3 hat die AK Wahl 2014 zum Thema.

Das Ziel bei der Zusammenstellung der vorliegenden Unterlagen war, verschiedene Zugänge und Mög-lichkeiten zur Auseinandersetzung mit der AK und der AK Wahl im Unterricht anzubieten. Aus diesem breiten Angebot kann der/die LehrerIn unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Unterrichts-einheiten, des Gegenstandes und des jeweiligen Lehrplanbezugs eine individuelle Auswahl treffen.

Das Angebot richtet sich an alle Schultypen ab der 8. Schulstufe und in erster Linie an LehrerInnen der Fächer „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ sowie „Politische Bildung“. Das Unter-richtsprinzip Politische Bildung und die Lehrpläne bieten darüber hinaus auch zahlreiche Anknüpfungs-punkte. Die folgende Übersicht bleibt ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Berufsschule Gegenstand: Politische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe• Die Schülerinnen und Schüler sollen mit Rechtsgrundlagen, die sie in Beruf und Alltag betreffen,

vertraut sein und die Grundzüge der staatlichen Rechtsordnung kennen.• Sie sollen das Wirken der Kräfte in Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit der zeitgeschich-

tlichen Entwicklung verstehen und die Mitwirkungsmöglichkeiten erkennen und nützen.

Lehrstoff• Berufliches Umfeld: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Interessenvertretungen • Zeitgeschichte: Werden und Entwicklung der Republik Österreich• Politische Parteien und Verbände. Sozialpartnerschaft, Wahlen

Neue Mittelschule / AHS – Unterstufe Gegenstand: Geschichte und Sozialkunde / Politische Bildung

4. Klasse:• Wirtschaft und Gesellschaft im 20. und 21. Jahrhundert – Veränderungen in Arbeitswelt und

Freizeit, Wirtschaftskrisen• Österreich-die Zweite Republik: politisches System, außenpolitische Orientierung, Wirtschafts- und

Sozialpolitik im Wandel; Neue Soziale Bewegungen (Umweltbewegung, Frauenbewegung)• Demokratie und Möglichkeiten ihrer Weiterentwicklung (Formen der Mitbestimmung, e-Democracy);

Zu-kunftschancen im Spannungsfeld zwischen persönlichen und gesellschaftlichen Anliegen

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AHS Oberstufe Gegenstand: Geschichte und Sozialkunde / Politische Bildung

7. Klasse:• die Entwicklung der unterschiedlichen Wirtschaftssysteme, Integrations- und Zerfallprozesse (Zer-

fall der Habsburgermonarchie; Krisen der Zwischenkriegszeit; Wirtschaftssysteme nach 1945) po-litisches Alltagsverständnis–die verschiedenen Dimensionen und Ebenen von Politik, Formen und Grundwerte der Demokratie und der Menschenrechte, Motivationen und Möglichkeiten politischer Beteiligungs-, Entscheidungs- und Konfliktlösungsprozesse

8. Klasse:• das politische und rechtliche System Österreichs und der Europäischen Union sowie politische

Systeme im internationalen Vergleich (Grundzüge von Verfassung, politischen System, Verwaltung und Rechtsprechung; Sozialpartnerschaft; Umfassende Landesverteidigung; Europäische Union; Europarat; Demokratiemodelle)

Polytechnische Schule Gegenstand: Politische Bildung und Wirtschaftskunde

Politische Bildung• Grundzüge der österreichischen Verfassung, Politische Parteien, Interessenvertretungen• Möglichkeiten politischer Partizipation auf Schul-, Gemeinde-, Landes- und Bundesebene• Wesentliche Ereignisse der jüngsten Geschichte (Zeitgeschichte) auf politischem, wirtschaftlichem,

sozialem, gesellschaftlichem und kulturellem Gebiet unter besonderer Berücksichtigung Österreichs• Auseinandersetzung mit aktuellen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen von regionaler

und überregionaler Bedeutung

Wirtschaftskunde:• Österreichs Wirtschaftssystem: Soziale Marktwirtschaft, Öffentlicher Haushalt (Budget), Sozialpart-

nerschaft

Handelschule Gegenstand: Zeitgeschichte, Politische Bildung und Recht

3. Klasse Basislehrstoff• Politische Willensbildung: politische Parteien, Meinungsbildung, Sozialpartnerschaft in Österreich.

Österreichisches und europäisches Wahlrecht in Grundzügen• Arbeits- und Sozialrecht: Arbeitsvertrag (z.B. Kollektivvertragsrecht), Rechte und Pflichten aus dem

Ange-stelltenverhältnis, jeweils aus der Sicht des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers; Arbeitneh-merschutz; Arbeitsverfassungsrecht; betriebliche und gesetzliche Interessensvertretungen

• Grundlagen des Sozialrechts

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HAK Gegenstand: Politische Bildung und Recht

IV Jahrgang• das politische und rechtliche System Österreichs und der Europäischen Union sowie politische

Systeme im internationalen Vergleich (Grundzüge von Verfassung, politischen System, Verwaltung und Rechtssprechung; Sozialpartnerschaft; Umfassende Landesverteidigung; Europäische Union; Europarat; Demokratiemodelle)

HTL Gegenstand: Geschichte und Politische Bildung

IV. Jahrgang• Zeitalter der Aufklärung und der Bürgerlichen Revolutionen: Geistige Grundlagen, Staatslehren;

Revolution und Restauration; Entstehung der USA; Napoleon und Europa; Nationalismus und Li-beralismus (Menschenrechte, Gewaltentrennung, Entstehung des Parlamentarismus); industrielle Revolution und soziale Frage; Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik; Entwick-lung in Österreich

V. Jahrgang• Grundlagen der Politik: Demokratie (direkte und indirekte Demokratie; Parlamentarismus). Poli-

tische Willensbildung in der Demokratie (Wahlen, Parteien, Interessenvertretungen); Politikberei-che des politischen Systems in Österreich; Internationale Politik; Grund- und Freiheitsrechte, Men-schenrechte

Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen Gegenstand: Geschichte und Politische Bildung

1. Klasse• Von der Aufklärung bis zum Ersten Weltkrieg: Aufklärung, bürgerliche und industrielle Revolution,

Vormärz, Parlamentarismus, Parteien, Frauenbewegung; Imperialismus, Nationalismus.• Erster Weltkrieg, Zwischenkriegszeit, Zweiter Weltkrieg: Ursachen und Folgen des Ersten Weltkrie-

ges; autoritäre Regierungssysteme; Entwicklung der jungen Republik Österreich (politische und soziale Kräfteverhältnisse, Wirtschaftskrise, politische Konfrontationen); Nationalsozialismus (Re-gimepolitik, Holocaust; österreichischer Mittäterschaftsvorwurf, Widerstand und Verfolgung); Fol-gen des Zweiten Weltkrieges.

• Die Zweite Republik: Besatzungszeit, Staatsvertrag; Grundzüge der Verfassung; politisches und rechtliches System Österreichs; Wege der Gesetzgebung, Parteienlandschaft, Interessenvertre-tungen (Kammern, Sozialpartnerschaft); Föderalismus; Verteidigungs- und Sicherheitspolitik (Neu-tralitätsgesetz); Mitwirkung in internationalen Organisationen (Sitz von UNO, OSZE, OPEC u. a.); Österreichs Weg in die EU und dessen Beitrag in der Staatengemeinschaft.

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www.arbeitsweltundschule.at 7AKWAHL 2014

HLW Gegenstand: Politische Bildung und Recht

• Politische Willensbildung: Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien• Arbeits- und Sozialrecht: Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung

Fachschule für wirtschaftliche Berufe Gegenstand: Politische Bildung und Recht

• Politische Willensbildung: Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien• Arbeits- und Sozialrecht: Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung

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TEIL 1 – ENTWICKLUNG VON DEMOKRATIE UND ARBEITSRECHT

Themen:

• Lage der ArbeiterInnen im 19. Jahrhundert• Entstehung arbeitsrechtlicher Organisationen und die Entwicklung von Demokratie und ArbeiterIn-

nenrechten vom 19. Jh. bis zur Gegenwart

Ziele:

• Die SchülerInnen können die Entstehung der AK und ihre Aufgaben im Zusammenhang mit gesell-schaftlichen Auseinandersetzungen um Demokratie und Mitbestimmung analysieren.

• Die SchülerInnen können Verbindungen zwischen Geschichte, Gegenwart und Perspektive auf die Zukunft ziehen.

Materialien:

• Text 1: „Die soziale Geschichte der Revolution in Österreich 1848“• Text 2: „Die Ziegelarbeiter waren die schlechtestbezahlten Menschen von Wien“• Arbeitsblatt 1: Entwicklung von Demokratie und ArbeiterInnenrechte in Österreich vom

19. Jahrhundert bis heute• Arbeitsblatt 2: Zeittafel Demokratie und ArbeiterInnenrechte in Österreich vom 19. Jahrhundert bis

heute• Arbeitsblatt 3: Diskussionsfragen• Lösung Arbeitsblatt 1

Anzahl der benötigten Unterrichtseinheiten: 1 – 3

Didaktische Anregungen:

a. Die SchülerInnen lesen Text 1 oder Text 2. Text 1 ist komplexer und sprachlich schwieriger, aber bietet mehr Anknüpfungspunkte für die folgende Auseinandersetzung mit geschichtlichen Entwicklungen. Die SchülerInnen setzen sich (in PartnerInnenarbeit oder im Plenum) kurz mit den Fragen auseinander, wann, warum und wie sich diese Situation vieler arbeitender Menschen in Österreich verändert hat.

b. Die SchülerInnen lesen Arbeitsblatt 1. In Einzel- oder ParnterInnenarbeit sind die Absätze mittels Nummerierung in die zeitlich richtige Reihenfolge zu bringen. Auf Jahreszahlen wurde im Text bewusst verzichtet, doch anhand von bekannten Schlüsselbegriffen (zB Nationalsozialismus, Zweite Republik, Eiserner Vorhang) können die Absätze auch ohne fundiertes geschichtliches Wissen entsprechend geordnet werden. Gegebenenfalls kann ein Geschichtebuch oder das Internet zu Hilfe genommen werden. Im Plenum oder in Kleingruppen wird die zeitlich richtige Reihenfolge der Absätze sicherge-stellt und es werden sinnvolle Überschriften für die Absätze gefunden. Der jeweilige geschichtliche Zu-sammenhang (im Hinblick auf die Entwicklung von Arbeits- und Sozialrecht vor dem Hintergrund der politischen Ereignisgeschichte) wird im Groben besprochen. Die Aufgabenstellung kann erleichtert werden, indem die Lehrperson Überschriften zur Auswahl vorgibt (siehe Lösung zum Arbeitsblatt 1).

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c. Zur weiteren Vertiefung der Beschäftigung mit der Geschichte des Arbeits- und Sozialrechts – und in diesem Zusammenhang mit der Geschichte der AK und anderer arbeitsrechtlich relevanter Orga-nisationen bzw. Institutionen – kann die Zeittafel (Arbeitsblatt 2) verwendet werden.• Wenn eine vertiefende Auseinandersetzung angestrebt wird, können die SchülerInnen jeweils

für die einzelnen historischen Abschnitte nochmals zu den eingangs gestellten Fragen zurück-kehren: Warum, wann und wie bzw. wodurch hat sich die Situation arbeitender Menschen ver-bessert bzw. verschlechtert?

• Wenn eine weniger komplexe Auseinandersetzung angestrebt wird, können einzelne Ereignis-se herausgegriffen werden. So können etwa die SchülerInnen die Geschichte der AK nachvoll-ziehen – von der Entstehung erster ArbeiterInnenvereine, über die Abschaffung im Faschismus bis zur Infragestellung der Pflichtmitgliedschaft in den 1990er Jahren. Auch die Frage, in wel-chen Zeitabschnitten Demokratie sowie Arbeits- und Sozialrecht weiterentwickelt und verbes-sert wurden und wann bzw. warum und wie sie beschränkt wurden, eignet sich zur Sicherung.

• Alternativ kann die Zeitleiste zur Veranschaulichung der historischen Entwicklung und zur Ver-einfachung der historischen Orientierung auch mit dem Arbeitsblatt 1 ausgeteilt werden.

d. Zur Festigung der Inhalte und auch zur Weiterführung der Diskussion im Hinblick auch die Lebens- und Erfahrungswelt der SchülerInnen eignen sich abschließend die Diskussionsfragen (Arbeitsblatt 3).

Mögliche Kurzvarianten:

• Die SchülerInnen erhalten Text 1 oder Text 2. Sie erarbeiten in Kleingruppen oder im Ple-num Eckpunkte der Lebenssituation von ArbeiterInnen im 19. Jahrhundert (Ernährung, Ge-sundheit, Wohnen, Freizeit, Bildung, soziale Sicherheit). Anschließend wird ein Vergleich mit der Lebenssituation der SchülerInnen gezogen. Optional kann auch das Arbeitsblatt 3 (Diskussionsfragen) zur Vertiefung eingesetzt werden.

• Die SchülerInnen erhalten nur das Arbeitsblatt 2 (geschichtliche Entwicklung) und das Ar-beitsblatt 3 (Zeittafel).

Bei der Sicherung sollte in jedem Fall beachtet werden, dass der aktuelle Status stets ein Ergebnis geschichtlicher Entwicklungen ist. Die SchülerInnen sollen in die Lage versetzt werden, Demokratie und Arbeits- bzw. Sozialrecht ursächlich verknüpfen zu können. Diese Entwicklung kann anhand der Geschichte der Arbeiterkammer nachvollzogen werden (Arbeitervereine als Vorläufer, Gründung in der Ersten Republik, Abschaffung der Selbstverwaltung im Austrofaschismus, Auflösung in der NS-Zeit, Wiedererrichtung und Funktion in der Sozialpartnerschaft in der Zweiten Republik).

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Ernst Violand: „Die soziale Geschichte der Revolution in Österreich 1848“.

Herausgegeben von Wolfgang Häusler. S. 70 – 73.(Auszug)

Besonders schlecht ging es den Fabrikarbeitern, und zwar in der ganzen Monarchie, da die Masse der herbeiströmenden Böhmen den Lohn drückte und dadurch die Arbeitszeit immer mehr und mehr bis auf 14, dann 16 Stunden des Tages erhöht wurde. Traten Handelskrisen ein, standen einige Fabriken still oder machten auch nur die Anwendung einer Maschine Menschenhände überflüssig, so hatte stets eine Menge mit dem Hungertod zu kämpfen, und viele erlagen ihm.

Die Arbeiter hatten auch gar keine Mittel, ihrem Elend abzuhelfen. Unbedingt mussten sie sich dem Wil-len ihrer Herren und Arbeitgebern unterwerfen. Arbeiterassoziationen (=Gewerkschaften) waren streng verboten, und die Verabredung derselben, unter einem gewissen Minimum des Lohnes nicht arbeiten zu wollen, war mit strengen Strafen bedroht. Ihnen, den Parias (=Außenseiter) der Gesellschaft, war es verboten für ihren Vorteil zu wirken, damit der Handel und die Industrie nicht durch erhöhten Lohn leide und die österreichische Fabrikation mit dem Ausland Konkurrenz halten könne, während die Arbeitgeber sich offen gegen sie zur Verkürzung des Lohnes verschworen und sich zu diesem Behufe (=Zweck) verschwören durften.

Die Folge der furchtbaren Zustände der abhängigen Arbeiterklasse war, wenigstens in Wien, wie ich aus eigener Anschauung weiß, grenzenlose Immoralität und sittliche Verkommenheit.

Ganze Vorstädte, wie Thury, Liechtenthal, Alt-Lerchenfeld, Strozzischer Grund, Margarethen, Hund-sturm, Neue Wieden, Fünf- und Sechshaus wimmelten von ausgehungerten, zerlumpten Arbeitern und abends erfüllten die unglücklichen Mädchen der Fabriken in dem jugendlichsten, selbst kindlichen Alter die Glacien (heutige Ringstraße) und den Stadtgraben, um für einige Groschen jedem dienstbar zu sein. […]

Das schaudervolle Elend dieser Fabriksklaven, namentlich im Winter, ging in das Unglaubliche, und doch waren sie überglücklich, wenn sie nur nicht ihren Verdienst verloren; denn dann blieb ihnen nichts übrig, als zu verhungern oder zu stehlen. Es gab viele brotlose Menschen, welche fast ohne Bekleid-ung sowohl im Sommer als im Winter sich des Tages hindurch in den Unratkanälen aufhielten und des Nachts, um frische Luft zu schöpfen und etwas zu erwerben und zu genießen, Einbrüche und Rauban-fälle begingen und sich dann im Prater oder in elenden Kneipen herumtrieben. Ich besuchte einst zur strengen Winterszeit einen Polizeikommissar in seinem Amte und gewahrte daselbst im Vorzimmer vielleicht zwanzig solcher Troglodyten (=Höhlenmenschen), welche eben zusammengefangen worden waren. Sie hatten bloß ein zerlumptes Hemd und leinerne Unterbeinkleider an dem von Schmutz und Unrat wie mit einer Kruste überzogenen Körper. Überall sah ihnen das Fleisch hervor, die Füße, um sie zu erwärmen, waren mit Fetzen umwickelt und jede Kopfbedeckung fehlte. Ich hatte in Wien noch niemals Leute in einem ähnlichen Aufzug erblickt, aber infolge meiner Erkundigung erfuhr ich von dem Polizeikommissar, dass noch gar viele derart unglückliche Menschen in den Kanälen steckten, von denen man gar nicht begreifen könne, wie sie ein solches Leben auszuhalten imstande wären.

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M. H. Salvesberger: „Die Ziegelarbeiter waren die schlechtestbezahlten Menschen von Wien“

(Auszug aus Marie Toth: Schwere Zeiten. Aus dem Leben einer Ziegelarbeiterin, Seite 21)

1883 wurde die tägliche Arbeitszeit auf 11 Stunden festgesetzt und die Sonntagsruhe verpflichtend eingeführt; vorher gab es keine geregelte Arbeitszeit. Die Ziegelwerkbesitzer hielten sich jedoch kaum an diese Vorschriften; es mangelte auch an effizienten Kontrollen. So kann man von einer durchschnit-tlichen täglichen Arbeitszeit von 15 bis 16 Stunden sieben Tage die Woche auch noch zur Jahrhundert-wende ausgehen. Kinderarbeit war zwar offiziell verboten, tatsächlich aber weit verbreitet.

Aufgrund der harten Arbeit trugen die Ziegelarbeiter oft schwere gesundheitliche Schädigungen davon. Abgesehen von der Tuberkulose, die als eine der ärgsten Krankheiten in allen Industriezweigen ihre Opfer forderte, kamen spezielle Berufskrankheiten der Ziegler hinzu: Rheumatismus, Gicht, Gelenk-sentzündungen, Unterleibsleiden. Der niedrige Lohn bedingte eine ausgesprochene Mangelernährung der Arbeiter. Ein großes Problem war auch der weitverbreitete Alkoholismus.

Zu den schlechten Arbeits- und Lebensbedingungen kommt noch die katastrophale Wohnsituation der Ziegelarbeiter. Die Schlafstätten waren kasernenartige Massenquartiere. Oft gab es keine Betten, sondern nur Holzpritschen oder Strohsäcke, die tagsüber in einer Ecke aufgeschichtet wurden; abends holte sich jeder einen Strohsack und schlief darauf. Die „Wohnungen“ waren eigentlich nur Kojen, deren Wände nicht zum Plafond reichten und die statt Türen Vorhänge hatten. Die Arbeiter wurden ohne Rücksicht auf Familie in die Räume gepfercht. Sanitäre Anlagen fehlten völlig oder waren so unzu-reichend, dass sie noch zur Verbreitung von Krankheiten beitrugen. Sogar auf der Plattform aufgelas-sener Ringöfen mussten Arbeiter „wohnen“; man nannte sie „Ringspatzen“. Zum Kochen gab es nur Gemeinschaftsküchen, die sogenannten „Kompaniekucheln“, die sich oft acht oder mehr Parteien teilen mussten.

Die Ziegelarbeiter rangierten am untersten Ende der Lohnskala. Im Jahre 1911 verdiente ein Ziegelar-beiter als Handschläger durchschnittlich zwei Kronen fünfundvierzig Heller (pro Woche, Anm.), einer in der maschinellen Produktion zwei Kronen zweiundsechzig Heller. Davon konnte er sich an Nahrungs- und Genussmittel beispielsweise „leisten“: ½ kg Brot, 1 l Milch, 2 Eier, ½ kg Erdäpfel, ¼ kg Rindfleisch, 1/8 kg Schmalz, ½ kg Zucker, 1/8 kg Kaffee, ¼ kg Mehl. Dieser „Warenkorb“ kostete damals 2 Kronen und 55 Heller.

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Entwicklung der Demokratie und ArbeiterInnenrechte in Österreich vom 19. Jahrhundert bis heute

Arbeitsauftrag: Die folgenden Absätze beschreiben die Entwicklung von Demokratie und ArbeiterInnenrechte in Ös-terreich vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart. Bringen Sie die Absätze zuerst in die zeitlich richtige Reihenfolge und versuchen Sie anschließend eine passende Überschrift für jeden Absatz zu finden.

Für das nationalsozialistische Regime waren die Organisationen der ArbeiterInnen der politische Haupt-feind. FunktionärInnen der Gewerkschaften und ArbeiterInnenparteien gehörten zu den ersten Insassen der NS-Konzentrationslager. Die NSDAP bediente sich zahlreicher Propagandamittel, um sich selbst auch als „Arbeiterpartei“ darzustellen. Tatsächlich verschlechtere sich die Situation der ArbeiterInnen infolge von Terror und Krieg sowie durch die nationalsozialistische Arbeits- und Wirtschaftspolitik.

Das Elend des Ersten Weltkrieges und die soziale Not hatten vor allem in den Verliererländern zu einer revolutionären Situation geführt. Durch die Abschaffung der Monarchie, die Gründung der Re-publik und die Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts – auch für Frauen – bekamen die ArbeiterInnen eine neue Bedeutung. In den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg wurde in vielen Berei-chen der Grundstein für den modernen Sozialstaat gelegt und Arbeiterkammer gegründet.

Der Beginn der Zweiten Republik war in Österreich vom Wunsch nach einem „Neubeginn“ geprägt. Das hatte vor allem zwei Auswirkungen: Die österreichische Verantwortung für die NS-Verbrechen wurde vernachlässigt oder geleugnet. Im Bemühen die politischen Kämpfe der Ersten Republik nicht zu wie-derholen, wurde die Sozialpartnerschaft begründet. Diese Zusammenarbeit von gesetzlichen Kammern (Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer u.a.) und Gewerkschaften sollte als Instrument des Interessens-ausgleichs zwischen beiden Seiten dienen.

Die Erste Republik war von einer enormen Spaltung der Gesellschaft geprägt. Auf der einen Seite stand das sozialdemokratische Lager für die Verbesserung der Lebenssituation der ArbeiterInnen und auf der anderen Seite begegnete das bürgerliche Lager den demokratischen Neuerungen mit Misstrauen bzw. Ablehnung. Die Erste Republik hielt nur ca. 15 Jahre und wurde vom diktatorischen „Austrofaschismus“ mit Waffengewalt beseitigt. Im sogenannten „Ständestaat“ wurden viele soziale Fortschritte der Ersten Republik rückgängig gemacht.

In vielen Ländern Europas fanden Revolutionen gegen die Herrschenden statt. Im Zuge der industriellen Revolution hatte sich die Massenarmut in den vorangegangen Jahrzehnten verschlimmert und führte zur gewaltsamen Erhebungen. Für ArbeiterInnen waren die Lebensumstände katastrophal. Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaftsschichten waren zwar teils sehr reich, aber hatten keine politischen Mitspra-cherechte. Das Revolutionsjahr war ein wichtiger Schritt in Richtung einer bürgerlich-demokratischen Gesellschaft. Zwar waren einige Fortschritte nur von kurzer Dauer. Doch in den folgenden Jahrzehnten war es ArbeiterInnen überhaupt erst möglich Vereine und politische Organisationen zu gründen.

Vor dem Hintergrund von weltweiten wirtschaftlichen und politischen Veränderungen im Zusammen-hang mit dem Fall des „Eisernen Vorhanges“ wurde auch die Sozialpartnerschaft immer öfter von Krisen betroffen. Die Grundlagen dieses bisherigen „Erfolgswegs der Zweiten Republik“ wurden immer öfter infrage gestellt. Antworten auf neue Herausforderungen und Probleme werden gesucht.

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Arbeitsblatt 1

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Zeittafel Demokratie und ArbeiterInnenrechte in Österreich vom 19. Jahrhundert bis heute

Arbeitsauftrag: Versuchen Sie, die untenstehenden Ereignisse in einen Zusammenhang mit den geschichtli-chen Entwicklungen Österreichs (siehe Arbeitsblatt 1) zu bringen: zB: „Wie entwickelte sich die Arbeiterkammer als Interessensvertretung? Wie kam es zu Kollektivverträgen?“

1850: Gründung einer gesamtösterreichischen Handelskammerorganisation1862: Gründung des Vereins österreichischer Industrieller1867: Verabschiedung eines Vereins- und Versammlungsgesetztes → Gründung von Arbeiterbildungs-vereinenab 1867: Erste Kollektivverträge (noch ohne rechtliche Bindung)1868: Gründung einer Arbeiter-, Kranken-, Invaliden- und Unterstützungskasse innerhalb des WienerArbeiterbildungsvereins1870: Abschaffung des Koalitionsverbotes, Gründung von Organisationen erlaubt (z.B. Gewerkschaften) → Gründung von Gewerkschaften1889: Einrichtung eines „ständigen Arbeitsbeirates“ im Handelsministerium mit ein Viertel Vertreter der ArbeitnehmerInnen

1919: Gesetz über die Einrichtung von Betriebsräten1919: Einführung von verbindlichen Kollektivverträgen1920: Gesetz über die Errichtung von Kammern für Arbeiter und Angestellte → Gründung von Arbeiterkammern1921: Volle Gleichstellung der Arbeiterkammern mit den Handelskammern (heute: Wirtschaftskammern)1918 – 1920: zahlreiche arbeitsrechtliche und sozialpolitische Verbesserungen (8-Stunden-Tag, Verbot der Kinderarbeit, Urlaubsgesetz etc.)1922: Lehrlingsentschädigungsgesetz

1933: Abschaffung der AK-Selbstverwaltung (Regierungsvertreter statt gewählter AK Vollversammlung)1933 bzw. 1934: Verbot der Arbeiterparteien (KPÖ, SDAPÖ) und ihrer Organisationen1934: Verbot der freien Gewerkschaften, Gründung von Einheitsgewerkschaften unter der Kontrolle des „Ständestaates“1934: Abschaffung von Betriebsrätenab 1934: Verschlechterungen im Arbeits- und Sozialrecht (schlechtere Kollektivverträge, Leistungskür-zungen der Sozialversicherungen)

ab 1938: Verhaftungen und Ermordungen von FunktionärInnen der ArbeiterInnenbewegung1938: In der nationalsozialistischen „Deutschen Arbeitsfront“ werden ArbeitgeberInnen und Arbeitneh-merInnen gemeinsam organisiert

1945: Gründung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes als überparteiliche Organisation1945: Wiedergründung der Arbeiterkammern1946: Wiedergründung der Handelskammern (seit 1993 Wirtschafskammer – WKO)1947 – 1951: Lohn-Preis-Abkommen zur Regelung von Lohnkonflikten auf gemeinsamer Basis von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen1957: Errichtung der Paritätischen Kommission für Lohn- und Preisfragen1963: Gründung des Beirates für Wirtschafts- und Sozialfragen durch die vier Sozialpartnerverbände (AK, WKO, ÖGB, Landwirtschaftskammer)

1992: Novellierung des AK-Gesetzes: demokratische Strukturen und Kontrollmechanismen werden ver-stärkt, Rechtsschutz wird verbessert, Verhältnis von AK und ÖGB wird gesetzlich geregelt1994: Wahlbeteiligung bei den AK-Wahlen liegt bei nur noch 53,8 % (absoluter Tiefststand), verstärkte Infragestellung der Pflichtmitgliedschaft1996: AK-Mitgliederbefragung, 2/3 Beteiligung, 90 % für Fortbestand der gesetzlichen Interessensver-tretung

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geArbeitsblatt 2

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Diskussionsfragen

1. Wie würden Sie die Situation der ArbeiterInnen im 19. Jahrhundert mit der heutigen vergleichen? Was hat sich verändert?

2. Gibt es Umstände, die im Wesentlichen unverändert geblieben sind?

3. Was waren Ihrer Meinung nach die Ursachen und Hintergründe von Verbesserungen des Lebens-standards der ArbeiterInnen?

4. Inwiefern stehen Demokratie und die Entwicklung von Arbeitsrecht/arbeitsrechtlichen Organisatio-nen im Zusammenhang? Begründen und erläutern Sie mit Hilfe von verschiedenen Beispielen (zB Entwicklung von Arbeitervereinen, Gewerkschaften und der Arbeiterkammer oder Entstehung und Entwicklung von Kollektivverträgen).

5. Wie könnten sich der Lebensstandard und die arbeitsrechtliche Situation von ArbeiterInnen und Angestellten in der Zukunft entwickeln?

6. Wer oder was hat Ihrer Meinung nach Einfluss auf zukünftige Entwicklungen?

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Arbeitsblatt 3

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Entwicklung der Demokratie und ArbeiterInnenrechte in Österreich vom 19 Jahrhundert bis heute

#4 Nationalsozialismus in Österreich (1938 – 1945)Für das nationalsozialistische Regime waren die Organisationen der ArbeiterInnen der politische Haupt-feind. FunktionärInnen der Gewerkschaften und ArbeiterInnenparteien gehörten zu den ersten Insassen der NS-Konzentrationslager. Die NSDAP bediente sich zahlreicher Propagandamittel, um sich selbst auch als „Arbeiterpartei“ darzustellen. Tatsächlich verschlechtere sich die Situation der ArbeiterInnen infolge von Terror und Krieg sowie durch die nationalsozialistische Arbeits- und Wirtschaftspolitik.

#2 Die Erste Republik (1918 – 1934)Das Elend des Ersten Weltkrieges und die soziale Not hatten vor allem in den Verliererländern zu einer revolutionären Situation geführt. Durch die Abschaffung der Monarchie, die Gründung der Re-publik und die Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts – auch für Frauen – bekamen die ArbeiterInnen eine neue Bedeutung. In den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg wurde in vielen Berei-chen der Grundstein für den modernen Sozialstaat gelegt und Arbeiterkammer gegründet.

#5 Die Zweite Republik (seit 1945)Der Beginn der Zweiten Republik war in Österreich vom Wunsch nach einem „Neubeginn“ geprägt. Das hatte vor allem zwei Auswirkungen: Die österreichische Verantwortung für die NS-Verbrechen wurde vernachlässigt oder geleugnet. Im Bemühen die politischen Kämpfe der Ersten Republik nicht zu wie-derholen, wurde die Sozialpartnerschaft begründet. Diese Zusammenarbeit von gesetzlichen Kammern (Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer u.a.) und Gewerkschaften sollte als Instrument des Interessens-ausgleichs zwischen beiden Seiten dienen.

#3 Austrofaschismus (1934 – 1938)Die Erste Republik war von einer enormen Spaltung der Gesellschaft geprägt. Auf der einen Seite stand das sozialdemokratische Lager für die Verbesserung der Lebenssituation der ArbeiterInnen und auf der anderen Seite begegnete das bürgerliche Lager den demokratischen Neuerungen mit Misstrauen bzw. Ablehnung. Die Erste Republik hielt nur ca. 15 Jahre und wurde vom diktatorischen „Austrofaschismus“ mit Waffengewalt beseitigt. Im sogenannten „Ständestaat“ wurden viele soziale Fortschritte der Ersten Republik rückgängig gemacht.

#1 Das Revolutionsjahr 1848 und seine FolgenIn vielen Ländern Europas fanden Revolutionen gegen die Herrschenden statt. Im Zuge der industriellen Revolution hatte sich die Massenarmut in den vorangegangen Jahrzehnten verschlimmert und führte zur gewaltsamen Erhebungen. Für ArbeiterInnen waren die Lebensumstände katastrophal. Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaftsschichten waren zwar teils sehr reich, aber hatten keine politischen Mitspra-cherechte. Das Revolutionsjahr war ein wichtiger Schritt in Richtung einer bürgerlich-demokratischen Gesellschaft. Zwar waren einige Fortschritte nur von kurzer Dauer. Doch in den folgenden Jahrzehnten war es ArbeiterInnen überhaupt erst möglich Vereine und politische Organisationen zu gründen.

#6 Gesellschaftliche Umbrüche ab den 1980er JahrenVor dem Hintergrund von weltweiten wirtschaftlichen und politischen Veränderungen im Zusammen-hang mit dem Fall des „Eisernen Vorhanges“ wurde auch die Sozialpartnerschaft immer öfter von Krisen betroffen. Die Grundlagen dieses bisherigen „Erfolgswegs der Zweiten Republik“ wurden immer öfter infrage gestellt. Antworten auf neue Herausforderungen und Probleme werden gesucht.

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geLösung: Arbeitsblatt 1

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www.arbeitsweltundschule.at AKWAHL 201416

TEIL 2 – DER AUFBAU DER AK

Themen:

• Leistungen der AK Wien• Aufbau der politischen Struktur der AK• Verhältnis von AK und ÖGB

Ziele:

• Die SchülerInnen kennen die wichtigsten Leistungen der AK• Die SchülerInnen können den Aufbau der AK im Hinblick auf die Bedeutung der AK Wahlen erklären• Die SchülerInnen können Aufgabenbereiche der AK und des ÖGB voneinander abgrenzen und

zugleich Gemeinsamkeiten erkennen

Materialien:

• Arbeitsblatt 4: Organisation der AK Wien• Folie 1: Verhältnis von AK und ÖGB• Arbeitsblatt 5: Die Leistungen der AK und das Verhältnis von AK und ÖGB• Lösungen für die Arbeitsblätter 4 und 5• Anzahl der benötigten Unterrichtseinheiten: 1 – 2

Didaktische Anregungen:

a. Auf dem Arbeitsblatt 4 erfahren die SchülerInnen die grundlegendsten Informationen zum Aufbau der Arbeiterkammer. Mit diesen Informationen sind sie dazu in der Lage, das Organigramm zum demokratischen Aufbau der AK Wien eigenständig zu vervollständigen. Hinweis zu Ihrer Informa-tion: Eine genaue Auflistung aller ArbeitnehmerInnen, die keine AK Mitglieder sind, finden Sie im Informationstext für LeherInnen im Teil 3 der vorliegenden Unterrichtsmaterialien.

b. Die SchülerInnen wissen nun jedenfalls, dass die AK per Gesetz die „sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen“ der ArbeitnehmerInnen vertritt. Fragen Sie die SchülerInnen, worin nun der Unterschied zu den Gewerkschaften bzw. zum ÖGB als Dachverband besteht. Die Grundausrichtung des ÖGB ist schließlich ganz ähnlich. Lösen Sie die Diskussion mit der Folie 1 auf.

c. Im nächsten Schritt gehen Sie nun genauer auf die Tätigkeiten der AK ein. Nutzen Sie dazu die er-ste Übung auf dem Arbeitsblatt 5. Auf den ersten Blick scheinen die Zahlen verwirrend, doch letz-tlich sind die richtigen Zahlen relativ leicht zu schätzen/zu erraten. Die Zahl der Mitglieder steht am Arbeitsblatt 4. Für die vor Gericht erstrittenen Forderungen ist ebenso wie für die begutachteten Ge-setze und Verordnungen nur eine Variante sinnvoll anzunehmen. Aufgrund des inhaltlichen Zusam-menhangs ist es naheliegend, dass die Zahl der arbeits-, steuer- und sozialrechtlichen Beratungen höher als jene der Beratungen im Bereich KonsumentInnenschutz ist. Ebenso lässt sich zumindest vermuten, dass weniger Menschen den Bildungsgutschein nützen, als eine Beratung in Anspruch nehmen. Lassen sie die SchülerInnen raten bzw. schätzen und weisen Sie darauf hin, dass es lo-gische Lösungen bzw. naheliegende Vermutungen gibt.

d. Mit der zweiten Übung auf dem Arbeitsblatt 5 wiederholen und festigen Sie das Verhältnis von AK und ÖGB. Die SchülerInnen können die Lösungen aufgrund des Arbeitsblatts 4 bzw. aufgrund der Folie 1 wissen.

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Kopiervorlage

Der Aufbau der AK

In Österreich gibt es neun Kammern für Arbeiter und Angestellte, also eine in jedem Bundesland. Zusätz-lich gibt es eine Bundesarbeiterkammer für ganz Österreich. Die AK muss laut Arbeiterkammergesetz die „sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen“ der ArbeitnehmerInnen vertreten und fördern. Zu diesem Zweck muss die AK auch mit den Gewerkschaften zusammenarbeiten und diese beraten und unterstützen. Die Arbeiterkammern sind selbstverwaltete Körperschaften öffentlichen Rechts.

Mitglieder der AK sind grundsätzlich alle ArbeitnehmerInnen und z.B. auch Arbeitslose, Präsenz- oder Zivildiener oder Personen in Karenz. Wichtige Ausnahmen sind z.B. die meisten BeamtInnen und Ver-tragsbediensteten, ArbeitnehmerInnen in der Land- und Forstwirtschaft oder leitende Angestellte. Die Arbeiterkammern finanzieren sich aus Beiträgen ihrer Mitglieder. Die sogenannte Arbeiterkammerumla-ge beträgt 0,5 % des monatlichen Bruttolohnes und wird automatisch vom Lohn abgezogen. Lehrlinge, Arbeitslose oder ArbeitnehmerInnen in Karenz zahlen allerdings keine Arbeiterkammerumlage.

Aufgrund der Selbstverwaltung entscheiden die Mitglieder in Wahlen alle fünf Jahre über die Zusam-mensetzung der Vollversammlungen. In Wien besteht die Vollversammlung aus 180 Kammerräten und Kammerrätinnen, die verschiedenen politischen Gruppierungen (Listen) angehören. Das Ergebnis der AK Wien Wahl bestimmt auch die Entsendung von VertreterInnen in die Hauptversamlung der Bundes-arbeiterkammer (BAK, insgesamt 67 Mitglieder) und in die Gremien der Sozialversicherungsträger, wie z.B. der Gebietskrankenkassen (GKK), der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und der Pensionsversicherungsanstalt.

Zu den Aufgaben der Vollversammlung zählen die Beschlussfassungen über das Budget der AK, über politische Grundsätze und die Wahl des Vorstandes, des Präsidenten oder der Präsidentin und der VizepräsidentInnen.

Arbeitsauftrag: Vervollständigen Sie die politische Struktur der AK Wien!

… können alle 5 Jahre politische Gruppen (Listen) wählen und entscheiden so über die Zusammensetzung der…

Diese …

in Wien ca. 850.000 Menschen

besteht aus 180 KammerrätInnen, bestimmen über

politische Grundsatzbe-schlüsse und das

Budget.

oberste/r politische/r Vertreter/in der Wiener

ArbeitnehmerInnen, wird von vier Vizepräsi-dentInnen unterstützt

besteht aus 19 Personen, trifft organisatorische und finanzielle Entscheidun-

gen im Rahmen des Budgets.

besteht aus 67 VertreterInnen aus allen

9 Bundesländern.

Arbeitsblatt 4 K

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Kopiervorlage

Die Zusammenarbeit von AK und ÖGB

Der Aufbau der AK

Folie

… können alle 5 Jahre politische Gruppen (Listen) wählen und entscheiden so über die Zusammensetzung der…

Diese …

in Wien ca. 850.000 Menschen

besteht aus 180 KammerrätInnen, bestimmen über

politische Grundsatzbe-schlüsse und das

Budget.

oberste/r politische/r Vertreter/in der Wiener

ArbeitnehmerInnen, wird von vier Vizepräsi-dentInnen unterstützt

besteht aus 19 Personen, trifft organisatorische und finanzielle Entscheidun-

gen im Rahmen des Budgets.

besteht aus 67 VertreterInnen aus allen

9 Bundesländern.

Mitglieder der AK

AK-Vollversammlung

Präsident/inVorstand

Hauptversammlung der Bundesarbeiterkammer

KOOPERATION MIT DEM ÖGB

Arbeitsteilungund

Zusammenarbeit

AK ÖGBRechtsberatung, Rechts-

und Konsumentenschutz

Informationsgewinnung und -aufbereitung

Schwerpunkt der Interessenvertretung gegenüber staatlichen Institutionen

gesetzliche Mitgliedschaft

ExpertInnenstab

Lohn- und Gehaltsab- schlüsse, Kollektivverträge

Unterstützung und Betreuung der Betriebsräte

Schwerpunkt der Interessen-vertretung gegenüber Betrieb und Branche

freiwillige Mitgliedschaft

Kampforganisation

Folie 1

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Kopiervorlage

Die Leistungen der Arbeiterkammer Wien in Zahlen.

Arbeitsauftrag: Haben Sie den Überblick? Setzen Sie die folgenden Zahlen in die Textlücken.

350 10.000 50.000 400.000 850.000 30.000.000

Die AK Wien vertritt die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen ihrer ______________ Mitglieder.

______________ mal bekommen AK Wien Mitglieder jedes Jahr kostenlos arbeitsrechtliche, steuer-rechtliche und sozialrechtliche Beratung. Im Zusammenhang mit KonsumentenInnenschutz (zB bei Pro-blemen mit Handyverträgen, Kaufverträgen oder Urlaubsreisen) berät die AK jährlich ____________ Menschen.

____________________ Euro hat die AK Wien im vorigen Jahr für ihre Mitglieder vor Gericht mit Erfolg durchgesetzt.

Die AK nimmt jedes Jahr zu mehr als ______ Gesetzen und Verordnungen Stellung und vertritt auch hier die Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Über __________ Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nutzen den Bildungsgutschein jedes Jahr. Die AK arbeitet eng mit dem ÖGB, den Gewerkschaften und mit den Betriebsräten und Personalvertre-tungen zusammen.

AK und ÖGB – Wer macht was?

Arbeitsauftrag: Kreuzen Sie jeweils die Organisation(en) an, für die die Aussage zutrifft.

AK ÖGBa Ist ein Verein, dem Mitglieder freiwillig beitreten können.b Ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Die allermeisten ArbeitnehmerInnen sind

automatisch Mitglieder.c Vertritt die Interessen der ArbeitnehmerInnen.d Tätig in der Rechtsberatung und im Rechts- und KonsumentInnenschutz für (fast)

alle ArbeitnehmerInnen.e Zuständig für Lohn- und Gehaltsabschlüsse sowie Kollektivverträge.f Schwerpunkt der Interessensvertretung gegenüber Betrieb und Branche.g Schwerpunkt der Interessensvertretung gegenüber staatlichen Einrichtungen (zB

Stellungnahme zu Gesetzen und Verordnungen).h Versteht sich auch als Kampforganisation und organisiert zB Streiks.i Fördert die Weiterbildung der ArbeitnehmerInnen mit dem „Bildungsgutschein“.j Übernimmt Beratung und Vertretung der Mitglieder bei arbeitsrechtlichen Problemen.

Kop

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geArbeitsblatt 5

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Kopiervorlage

Kopiervorlage

Die Leistungen der Arbeiterkammer Wien in Zahlen.

Die AK Wien vertritt die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen ihrer ______________ Mitglieder.

______________ Mal bekommen AK Wien Mitglieder jedes Jahr kostenlos arbeitsrechtliche, steuer-rechtliche und sozialrechtliche Beratung. Im Zusammenhang mit KonsumentenInnenschutz (zB bei Pro-blemen mit Handyverträgen, Kaufverträgen oder Urlaubsreisen) berät die AK jährlich ____________ Menschen.

____________________ Euro hat die AK Wien im vorigen Jahr für ihre Mitglieder vor Gericht mit Erfolg durchgesetzt.

Die AK nimmt jedes Jahr zu mehr als ______ Gesetzen und Verordnungen Stellung und vertritt auch hier die Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Über __________ Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nutzen den Bildungsgutschein jedes Jahr. Die AK arbeitet eng mit dem ÖGB, den Gewerkschaften und mit den Betriebsräten und Personalvertre-tungen zusammen.

AK und ÖGB – Wer macht was? AK ÖGBa Ist ein Verein, dem Mitglieder freiwillig beitreten können. Xb Ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Die allermeisten ArbeitnehmerInnen sind

automatisch Mitglieder.X

c Vertritt die Interessen der ArbeitnehmerInnen. X Xd Tätig in der Rechtsberatung und im Rechts- und KonsumentInnenschutz für (fast)

alle ArbeitnehmerInnen.X

e Zuständig für Lohn- und Gehaltsabschlüsse sowie Kollektivverträge. Xf Schwerpunkt der Interessensvertretung gegenüber Betrieb und Branche. Xg Schwerpunkt der Interessensvertretung gegenüber staatlichen Einrichtungen (zB

Stellungnahme zu Gesetzen und Verordnungen).X

h Versteht sich auch als Kampforganisation und organisiert zB Streiks. Xi Fördert die Weiterbildung der ArbeitnehmerInnen mit dem „Bildungsgutschein“. Xj Übernimmt Beratung und Vertretung der Mitglieder bei arbeitsrechtlichen Problemen. X X

850.000

400.000

50.000

30.000.000

350

10.000

Lösung: Arbeitsblatt 5

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www.arbeitsweltundschule.at 21AKWAHL 2014

TEIL 3 – DIE AK WIEN WAHL 2014

Themen:

• Die wichtigsten Fakten und Termine zur AK Wahl• Grundlagen zum passiven Wahlrecht für die Vollversammlung• Fraktionen in der Vollversammlung der AK Wien• Anträge an die Vollversammlung

Ziele:

• Die SchülerInnen wissen, wie, wann und unter welchen Voraussetzungen man an der AK Wahl teilnehmen kann

• Die SchülerInnen können überblicksmäßig über die Zusammensetzung der Vollversammlung Aus-kunft geben

• Die SchülerInnen kennen beispielhaft politische Positionen der AK Vollversammlung, können deren Entstehung nachvollziehen und setzen sich mit dem Für und Wider von Anträgen auseinander

Materialien:

• Infomationstext für LehrerInnen zur AK Wahl 2014• Arbeitsblatt 6: Wer darf wählen? – Wie wird gewählt?• Folie 2: Wahlergebnisse und Wahlbeteiligung• Beilage: Aktuelle Anträge an die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien • Arbeitsblatt 7: Arbeitsaufträge zu den Anträgen

Anzahl der benötigten Unterrichtseinheiten: 1 – 2

Didaktische Anregungen:

a. Der Informationstext fasst die wichtigsten Fakten zur AK Wahl für Sie zusammen. Den SchülerIn-nen soll in erster Linie vermittelt werden, wer wählen darf und wie gewählt wird. Wenn Sie zuvor auch die Materialien des Teils 2 verwendet haben, werden die SchülerInnen wissen, dass das gr-undsätzlich die Mitglieder sind. Informieren Sie darüber, dass Mitglieder, die keinen Beitrag zahlen müssen, nicht automatisch wahlberechtigt sind. Sie müssen sich erst rechtzeitig in die WählerIn-nenliste eintragen lassen.

b. Die SchülerInnen können nun die Aufgaben auf dem Arbeitsblatt 6 eigenständig lösen. Die rich-tigen Antworten auf die Frage 3 (nach den Möglichkeiten der Stimmabgabe) müssen jedenfalls nachbesprochen werden. Dabei kann zB auf andere Wahlen oder auf Grundsätze des Wahlrechts (persönlich, geheim, frei) verwiesen werden.

c. Machen Sie nun die SchülerInnen mit Hilfe der Folie 2 mit den Ergebnissen der AK Wahl 2009 vertraut. Wichtige Hintergrundinformationen für Sie: SPÖ, ÖVP und FPÖ sind über ihnen zuzuord-nenden Listen in der Vollversammlung vertreten. Die AUGE/UG steht den Grünen nahe und der GLB der KPÖ. Die Grünen ArbeitnehmerInnen haben KEIN Naheverhältnis zur Partei „Die Grünen“.

d. Zur weiteren Vertiefung können sich die SchülerInnen abschließend mit Anträgen an die Vollvers-

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www.arbeitsweltundschule.at AKWAHL 201422

ammlung auseinandersetzen. Sie können aus fünf ausgewählten Anträgen wählen. Die Texte ste-hen Ihnen als Kopiervorlage so zur Verfügung, dass die einbringende Fraktion nicht erkenntlich ist, weil das eine offenere inhaltliche Auseinandersetzung ermöglicht. Die Informationen über die Antragsteller und das Abstimmungsergebnis finden Sie der unten folgenden Auflistung. Mit Zu-weisung ist in der Regel gemeint, dass der Antrag im inhaltlich zuständigen Ausschuss diskutiert und überarbeitet wird. Das kann formale oder inhaltliche Gründe haben. Sie können fünf Anträge für Gruppenarbeiten auswählen oder sich auf einen Antrag konzentrieren. Das Arbeitsblatt 7 enthält Arbeitsanweisungen für die SchülerInnen, die für jede Variante anwendbar sind.

Hintergründe und Abstimmungsergebnisse der Anträge1 an die Vollversammlung der AK Wien

Nr. Antragssteller Titel Ergebnis

1 FSG Anhebung der Beihilfe zur Deckung des Lebensun-terhaltes und jährliche Anpassung an die Inflation-srate

Annahme mehrheitlich

2 FCG Leichtere Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche Annahme mehrheitlich

3 FSG Duale Ausbildung qualitativ verbessern – Lehrlinge besser stellen

Annahme mehrheitlich

4 FA Sofortige Einschränkung der Banker-Boni im Ban-kenmanagement

Zuweisung einstimmig

5 AUGE/UG Fair Pay im Kulturbereich Annahme mehrheitlich

1 Anträge 3 und 5 sind leicht gekürzt

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www.arbeitsweltundschule.at 23AKWAHL 2014

INFORMATION FÜR LEHRER/INNEN: AK WAHL 2014 IN ÖSTERREICH

Alle fünf Jahre finden in ganz Österreich Wahlen zu den Vollversammlungen der Arbeiterkammern statt. Die AK Wahlen finden österreichweit zu verschieden Terminen statt. In Wien kann die Stimme von 11. bis 24. März 2014 abgegeben werden. Österreichweit begann die AK-Wahl am 27. Jänner in Vorarlberg und wird am 19. Mai in Niederösterreich enden.

Wer wählt?

Automatisch wahlberechtigt sind alle umlagepflichtigen AK-Mitglieder (zum Stichtag – siehe unten).Nicht automatisch Wahlberechtigte können sich per Antrag bis 26. Jänner 2014 in die Wählerliste ein-tragen lassen („sich veranlagen“) – alle notwendigen Unterlagen dazu bekommen sie automatisch per Post zugeschickt. Dazu gehören folgende nicht-umlagepflichtige AK Mitglieder:

• Lehrlinge• Arbeitslose• Geringfügig Beschäftigte• Karenzierte• Präsenz- und Zivildiener

Nicht wählen dürfen hingegen jene ArbeitnehmerInnen, die keine AK Mitglieder sind.

Nicht arbeiterkammerzugehörig sind gemäß § 10 Abs. 2 Arbeiterkammergesetz 1992:

• Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, wenn das Unternehmen in der Rechtsform einer Kapital-gesellschaft betrieben wird;

• leitende Angestellte von Unternehmen mit anderer Rechtsform, wenn dauernd maßgebender Ein-fluss auf die Führung des Unternehmens zusteht;

• ArbeitnehmerInnen von Gebietskörperschaften (Bund, Land, Gemeinde), die a) dem Personalstand einer Dienststelle angehören, die in Vollziehung der Gesetze tätig ist und bei solchen verwendet werden (z.B. in Verwaltungsbehörden, bei Gerichten, bei der Gendarmerie oder Polizei); b) in Unter-richts- und Erziehungsanstalten, Archiven, Bibliotheken, Museen oder wissenschaftlichen Anstalten beschäftigt sind und c) in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben von Gebietskörperschaften be-schäftigt sind;

• land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte;

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www.arbeitsweltundschule.at AKWAHL 201424

• Ärzte (auch Tierärzte), Rechts- und Patentanwaltsanwärter, Notariatskandidaten und Berufsan-wärter der Wirtschaftstreuhänder;

• in öffentlichen oder Anstaltsapotheken angestellte pharmazeutische Fachkräfte, • WerkvertragsnehmerInnen und Neue Selbständige (unabhängig davon ob ein Gewerbeschein not-

wendig ist). • Freie Dienstnehmer hingegen sind arbeiterkammerzugehörig!

Für das (aktive und passive) Wahlrecht spielt die Staatsbürgerschaft keine Rolle. Das Mindestalter er-gibt sich aus dem Beschäftigungsverbot für Jugendliche und liegt daher bei 15 Jahren.

Für das passive Wahlrecht muss der bzw. die kammerzugehörige ArbeitnehmerIn das 19. Lebensjahr am Stichtag vollendet haben. Zusätzlich gibt es weitere Anforderungen. So muss der bzw. die Arbeit- nehmerIn in den letzten 2 Jahren insgesamt mindestens 6 Monate in einem kammerzugehörigen Be-schäftigungsverhältnis gewesen sein und darf von der Wählbarkeit in den Nationalrat nicht ausgeschlos-sen sein (abgesehen von Wahlalter und StaatsbürgerInnenschaft).

Für die AK Wahl gilt keine „Mindesthürde“, die von der wahlwerbenden Liste für den Einzug in die Voll-versammlung erreicht werden muss (Vergleich 4 %-Hürde bei der Nationalratswahl).

Wie wird gewählt?

In über 1000 Betrieben in Wien werden Betriebswahlsprengel eingerichtet. So können viele Wahl-berechtigte direkt in ihrem Betrieb an der AK Wahl teilnehmen.

Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Betrieb wählen können, weil kein Betriebswahlsprengel eingerichtet ist, bekommen automatisch eine Wahlkarte zugesandt. (Achtung: Nicht automatisch Wahlberechtigte – siehe oben – müssen sich rechtzeitig in der Wählerliste eintragen lassen).

Mit der Wahlkarte können die Wahlberechtigten einfach und bequem wählen: Entweder per Briefwahl (ausgefüllte Wahlkarte per Post abschicken, Porto zahlt die AK) oder in einem der öffentlichen Wahllo-kale (öffentliche Wahllokale werden zB eingerichtet in der AK Wien, in den Außenstellen/Beratungszen-tren der AK Wien, im Wiener AKH, im ÖGB).

Wer zwar einem Betriebswahlsprengel zugeordnet ist, aber schon vorher weiß, dass er/sie zum Zeitpunkt der Wahl im Betrieb nicht anwesend sein wird, kann ebenfalls – rechtzeitig – eine Wahlkarte beantragen und entweder per Briefwahl oder einem öffentlichen Wahllokal wählen.

Wichtige Termine auf einen Blick:

• Stichtag für die AK Wahl in Wien: 20.11.2013 • Auflage der Wählerliste: 27.01. bis 01.02.2014• Antrag auf Ausstellung von Wahlkarten: 21.01. bis 08.03.2014• Wahlzeitraum: 11. bis 24. 03 2014

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Wahl zur Arbeiterkammer Wien 2009

Folie 2

FSG: 105 Mandate

ÖAAB-FCG: 26 Mandate

FA: 26 Mandate

AUGE/UG: 26 Mandate

GA: 6 Mandate

LP: 3 Mandate TÜRK-IS: 1 MandatBM: 1 MandatKOM: 1 MandatGLB: 1 MandatBDFA: 1 Mandat

FSG: Sozialdemokratische GewerkschafterInnenÖAAB: Christliche GewerkschafterFA: Freiheitliche ArbeitnehmerAUGE/UG: Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnenGA: Grüne ArbeitnehmerLP: Liste Perspektive TÜRK-IS: Union der österreichisch-türkischen ArbeitnehmerInnen BM: Bündnis MosaikKOM: Kommunistische GewerkschaftsinitiativeGLB: Gewerkschaftlicher LinksblockBDFA: Bunte Demokratie Für Alle

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Wer darf wählen?1 Darf er bzw. sie wählen? Begründen Sie Ihre Antwort!

Martin Hubmayer

• 31 Jahre• kaufmännischer Angestellter • derzeit in Karenz• österreichischer Staatsbürger

Melinda Jovanovic

• 49 Jahre • vertragliche Berufsschullehrerin • österreichische Staatsbürgerin

Martina Schwarz

• 15 Jahre• Lehrling• österreichische Staatsbürgerin

Ida Langlo

• 41 Jahre • Vorstandsvorsitzende einer

Aktiengesellschaft • norwegische Staatsbürgerin

Aiolos Peleus

• 59 Jahre • Hausarbeiter• griechischer Staatsbürger

1 Fotocredits: von oben nach unten: @AVAVA / @maxkateUSA / @Peter Atkins / @Momentum 2 / @Bernd Leitner

Arbeitsblatt 6a

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Besonderheiten der AK Wahl:

1. Für das aktive Wahlrecht (wählen gehen) bei der AK Wahl gibt es eigentlich keine Altersgrenze. Woraus leitet sich aber doch eine Altersgrenze ab?

2. Was spielt – im Unterschied zur Nationalratswahl – bei der AK Wahl keine Rolle, weil alle Mitglie-der der AK das Wahlrecht haben?

3. Wie bzw. wo wird gewählt? Kreuzen Sie alle Möglichkeiten an, die bei der AK Wahl zutreffen!

Stimmzettel unterschreiben und faxen Stimmzettel einscannen und per E-Mail schicken

Einfach beim Chef bzw. bei der Chefin E-Voting (per Internet)

Wahlkarte per Post schicken In Wahllokalen, die in vielen Großbetrie-ben eingerichtet werden

Überall, wo zuletzt bei der Nationalrats-wahl gewählt werden konnte

In bestimmten öffentlichen Wahllokalen, die eingerichtet werden (zB in der AK Wien, im AKH oder im ÖGB)

Nur im Wahlbüro der AK Wien Mit dem Arbeiterkammer-App am Handy

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Wer darf wählen? Darf er bzw. sie wählen? Begründen Sie Ihre Antwort!

Martin Hubmayer

• 31 Jahre• kaufmännischer Angestellter • derzeit in Karenz• österreichischer Staatsbürger

Ja, auch Menschen in Karenz sind AK-Mitglieder. Ebenso wie zB Arbeit-slose oder Lehrlinge zahlen sie aber keinen Mitgliedsbeitrag (Kammerum-lage) und mussten sich daher recht-zeitig (26.01.14) in die WählerInnen-liste eintragen lassen.

Melinda Jovanovic

• 49 Jahre • vertragliche Berufsschullehrerin • österreichische Staatsbürgerin

Nein, Lehrerinnen sind (wie die aller-meisten BeamtInnen und Vertrags-bediensteten) nicht AK-Mitglieder und daher nicht wahlberechtigt.

Martina Schwarz

• 15 Jahre• Lehrling• österreichische Staatsbürgerin

Ja, Lehrlinge sind wahlberechtigt, wenn sie sich in die WählerInnenliste eintragen lassen.

Ida Langlo

• 41 Jahre • Vorstandsvorsitzende einer

Aktiengesellschaft • norwegische Staatsbürgerin

Nein, leitende Angestellte sind nicht Mitglieder der AK. Sie haben eher Funktionen von ArbeitgeberInnen.

Aiolos Peleus

• 59 Jahre • Hausarbeiter• griechischer Staatsbürger

Ja, die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle.

Lösung: Arbeitsblatt 6a

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Anträge an die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Die Vollversammlung der AK Wien besteht aus 180 Kammerräten und Kammerrätinnen. Diese Man-date werden entsprechend des Wahlergebnisses an die Listen (=politische Gruppierungen) vergeben. Bei ihren Sitzungen können die KammerrätInnen Anträge stellen, die abgestimmt werden. So wird über die Positionen und Forderungen der AK Wien entschieden. Sie erhalten einen Antrag, der von einer Fraktion (=KammerrätInnen einer Liste) 2012 bzw. 2013 eingebracht wurde. Dieser besteht aus einer oder mehreren Forderungen und einer Begründung. Wenn die Mehrheit der Kammerrätinnen für die Annahme entscheidet, setzt sich die AK Wien für diese Forderungen ein.

1. Erklären Sie das grundlegende Ziel des Antrages mit einem Satz.

2. Wie soll dieses Ziel laut Antrag erreicht werden?

3. Notieren Sie – unabhängig von Ihrer eigenen Position – je ein bis zwei Argumente für den Antrag und gegen den Antrag!

4. Wie würden Sie als Kammerrat bzw. Kammerrätin abstimmen? Bereiten Sie eine Rede vor, um Ihre Kollegen und Kolleginnen für Ihren Standpunkt zu gewinnen!

Arbeitsblatt 7

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Kopiervorlage

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Antrag an die 160. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien am 7. Mai 2013

ANHEBUNG DER BEIHILFE ZUR DECKUNG DES LEBENSUNTER-HALTES UND JÄHRLICHE ANPASSUNG AN DIE INFLATIONSRATE

Die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (DLU) sichert die Existenz der Arbeit Suchenden wäh-rend der Teilnahme an einer Kursmaßnahme des Arbeitsmarktservice. Sie gebührt dann, wenn dem/r SchulungsteilnehmerIn keine andere Leistung aus der Arbeitslosenversicherung zusteht oder das Ar-beitslosengeld (oder die Notstandshilfe) besonders niedrig ist. Speziell für längere Aus- und Weiterbil-dungen ist eine ausreichende Existenzsicherung von besonderer Bedeutung, da bis zum Abschluss (zum Beispiel der Lehrabschlussprüfung) die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung und erst danach die Aufnahme einer Beschäftigung das vorrangige Ziel ist.

Aufgrund der niedrigen Leistung können sich viele Arbeit Suchende nicht mehr leisten, speziell an län-geren Ausbildungen während ihrer Arbeitslosigkeit teilzunehmen. Dies betrifft insbesondere Arbeitneh-merInnen, die niedrigqualifiziert sind und aufgrund dessen auch ein niedriges Arbeitslosengeld erhalten. Gerade für diese Personengruppe ist eine abgeschlossene Ausbildung der maßgebliche Schlüssel für einen Wiedereinstieg in eine dauerhafte und existenzsichernde Beschäftigung.

Die Höhe dieser Beihilfe wurde im November 2012 auf Initiative der ArbeitnehmervertreterInnen im Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice um durchschnittlich 9 % auf 9 Euro für Jugendliche, 14 Euro für TeilnehmerInnen an Teilzeitkursen und auf 20 Euro für TeilnehmerInnen an Vollzeitmaßnahmen pro Tag erhöht. Da sie zuletzt 2005 angepasst wurde, war eine Anpassung an die Preissteigerungen der letzten Jahre längst überfällig.

Seit dem Jahr 2005 ist der Verbraucherpreisindex als maßgeblicher Richtwert um mehr als 17% ge-stiegen. Die Erhöhung um 9 % hinkt daher nach wie vor der tatsächlichen Preissteigerung hinterher. Um die entsprechende Anpassung der Existenzsicherung der SchulungsteilnehmerInnen dauerhaft zu gewährleisten, wäre die Festlegung einer jährlichen Anpassung erforderlich.

Die Höhe der DLU ist auch maßgeblich für die Festlegung der Höhe der Ausbildungsentschädigung in den überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen des AMS. Sowohl die Anpassung der aktuellen DLU- Sätze als auch die jährliche automatische Anpassung würden daher auch für die Höhe der Ausbildungs-entschädigung gelten.

Daher fordert die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien

• die Anpassung der aktuellen Höhe der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts an die Steigerung des Verbraucherpreisindex seit der letzten Beihilfenanpassung sowie

• für die Zukunft eine gesetzliche Verankerung der jährlichen Anpassung der Beihilfe mit dem Verbraucherpreisindex

um die Existenzsicherung der SchulungsteilnehmerInnen während der Arbeitslosigkeit zu ge-währleisten.

Antrag 1

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Antrag an die 160. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wienam 7. Mai 2013

LEICHTERE ERREICHBARKEIT DER 6. URLAUBSWOCHE

Die Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert den Gesetzgeber auf, die gesetzlichen Bestimmungen dahingehend zu ändern, sodass das Erreichen einer 6. Urlaubswoche nach 25 Dienstjahren möglich ist, ohne dass eine durchgängige Beschäftigung beim selben Arbeitgeber nachgewiesen werden muss.

Begründung:Eine durchgehende Beschäftigung von 25 Dienstjahren beim selben Arbeitgeber ist selten geworden. Da Beschäftigungszeiten bei anderen Arbeitgebern nur im Ausmaß von fünf Jahren angerechnet wer-den, ist es fast unmöglich, die 6. Urlaubswoche zu erreichen. Die Regelungen über die Anrechnung sollten daher wesentlich verbessert werden.

Den Anspruch auf eine 6. Urlaubswoche zu erreichen, ist heute für viele Arbeitnehmer und Arbeitneh-merinnen nur noch schwer möglich. Die Zeiten, in denen man ein Leben lang beim selben Unternehmen beschäftigt war und Urlaubswochen sammeln konnte, seien längst passé, „Mobilität“ ist mittlerweile zur Selbstverständlichkeit geworden.

Verschärft werde dies durch die hohe Zahl an kurzlebigen und atypischen Dienstverhältnissen.

Da der Anspruch auf längere Urlaubszeiten von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses abhänge, werde es aber immer schwieriger, diesen Anspruch auch tatsächlich zu erwerben. Die geltenden ge-setzlichen Regeln sind hoffnungslos veraltet und müssen der Arbeitswelt von heute angepasst werden. Eine Wartefrist von einem Vierteljahrhundert beim selben Unternehmen für sechs Wochen Urlaub ent-spricht nicht mehr der heutigen Realität.

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geAntrag 2

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Antrag an die 161. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien am 13. November 2013

DUALE AUSBILDUNG QUALITATIV VERBESSERN – LEHRLINGE BESSER STELLEN

Die duale Ausbildung ist ein wichtiger Pfeiler in der beruflichen Ausbildung von Jugendlichen und mit ein Grund für die relativ niedrige Jugendarbeitslosigkeit in Österreich im Vergleich zu den anderen eu-ropäischen Ländern. Trotz dieser positiven Bilanz sind jedoch mehrere Problemlagen erkennbar und eine Verbesserung der Ausbildungssituation vor allem in der betrieblichen Ausbildung ist notwendig.

Die unmittelbare Umsetzung der Ausbildung erfolgt in den Betrieben und gelingt besser oder schlechter je nach dem Engagement des Betriebes bzw der AusbilderInnen, die sich mehr oder weniger um die Lehrlinge kümmern. Aufgrund der demografischen Entwicklung und der steigenden Konkurrenz durch berufsbildenden Schulen, müssen die Betriebe Jugendliche für eine Lehrausbildung zu gewinnen, um auch einen Teil des Fachkräftenachwuchses zu sichern.

Die duale Ausbildung ist derzeit noch die einzige Ausbildungsform, die – zumindest für den betrieblichen Teil – keine Qualitätssicherung kennt und wo der Abschluss der Ausbildung ohne Zwischenschritte erst am Ende der Ausbildung mit der Lehrabschlussprüfung (LAP) absolviert wird.

Eine Novelle zum Berufsausbildungsgesetz soll vor allem Verbesserungen bei der Vollziehung zuguns-ten der Lehrlinge und Klarstellungen im Zusammenhang mit der Qualität der Lehrlingsausbildung brin-gen und soll insbesondere folgende inhaltliche Punkte umfassen:

• Zielbestimmung zur Qualität in der betrieblichen Ausbildung• Vollziehung des Berufsausbildungsgesetzes durch eine unabhängige Behörde (Lehrlingsstelle nicht

bei den Wirtschaftskammern)• Gesetzliche Verankerung von Maßnahmen zur Evaluierung der betrieblichen Ausbildungsqualität

(input, output- und prozessorientiert) und Aufbau eines umfassenden Qualitätsicherungssystems• Verpflichtende Anmeldung des Lehrlings zur Lehrabschlussprüfung durch den Betrieb zum frühest-

möglichen Termin• Umsetzung der Teilprüfungen in Form von „anrechenbaren Kompetenzchecks“• Regelung der Anrechnung der schulischen Ausbildung auf die Lehre• Verpflichtende Überprüfung der Einhaltung der Ausbildungsverbundmaßnahmen• Neuordnung der Ausbildung der AusbilderInnen/verpflichtende Weiterbildung für AusbilderInnen.• Definition des Betriebsbegriffs• Verbesserte Rechtsstellung der AK bei der Entziehung einer Ausbildungsberechtigung im Zusam-

menhang mit schweren Ausbildungsmängeln• Vereinfachungen beim Entzug der Ausbildungsberechtigung bei schwerwiegenden Missständen im Betrieb• Bezahlung der Internatskosten zusätzlich zur Lehrlingsentschädigung• Freistellungsanspruch für PrüferInnen bei der LAP mit einer Verdienstentgangregelung• Festlegung von Mindestkriterien für PrüferInnen bei der LAP (derzeit freiwillige Zertifizierung)• Entfall von kollektivvertraglichen Verfallsfristen für Lehrlinge für die Geltendmachung von finanziel-

len Ansprüchen (Geltendmachung soll auch nach der Lehrzeit möglich sein)• Bildungsfreistellung für die Vorbereitung zur Lehrabschlussprüfung während des Präsenz- bzw

Zivil-dienstes

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert alle zuständigen Stellen insbesondere die zuständigen Ministerien auf, sich für eine Novelle des Berufsausbildungsgesetzes unter Be-rücksichtigung oben genannter Punkte einzusetzen.

Antrag 3

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Antrag an die 161. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wienam 13. November 2013

SOFORTIGE EINSCHRÄNKUNG DER BANKER-BONI IM BANKENMANAGEMENT

Die 161. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien beschließt sich dafür einzusetzen, dass die Gesetzgeber ihre gesetzlichen Bestimmungen, sowie die in Österreich zugelassenen Banken ihre Bestimmungen sowie Verträge freiwillig dahingehend und sofort abändern, dass die Boni-Zahlungen im Management allgemein auf maximal das zwölffache des effektiven Medi-aneinkommens der Bankenbranche in Österreich zu beschränken sind.

Begründung:Experten sind sich einig: Die horrenden Banken-Boni sind einer der zentralen Gründe für Banken-Pleiten rund um den Erdball. Durch das Boni-System werden Manager gerade veranlasst, konservative Anlegerstrategien zu verlassen und stattdessen hochspekulativ unterwegs zu sein. Neben fortgesetzten Spekulationsgeschäften haben viele Banken ihr Kerngeschäft in der Realwirtschaft gänzlich verlassen. Obwohl die Europäische Zentralbank das Zinsniveau auf einem historischen Tiefstand hält, geben die Banken das Geld nicht mittels Krediten an die Realwirtschaft weiter, sondern spekulieren im hochris-kanten Investmentsegment.

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geAntrag 4

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Antrag an die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wienam 13. November 2013

FAIR PAY IM KULTURBEREICH

Öffentliche Förderungen werden in vielen verschiedenen Bereichen zu unterschiedlichen Bedingungen vergeben. Die öffentlichen Ausgaben des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst und der Stadt Wien im Kulturbereich für die sogenannte freie Szenen sinken seit Jahren. Dies hat die Prekarisierung der Arbeitsbedingungen in diesem Bereich immer weiter vorangetrieben. 37% der KünstlerInnen (selb-ständig und/oder angestellt) leben von einem Jahresgesamteinkommen unter der Armutsgefährdungs-grenze.

Der in den Kalkulationen der Projektträger ausgewiesene Förderbedarf wird in der Regel von den Sub-ventionsgebern gekürzt und die Projektträger sind in der Folge angehalten, die geplanten Tätigkeiten mit reduzierten Kosten durchzuführen. Da die Sachleistungen nur begrenzt variabel sind, werden immer Gehälter und Honorare nach unten nivelliert.

Es wird von Seiten der öffentlichen Hand, nicht darauf geachtet, ob die zur Verfügung gestellten För-derungen nicht zwangsweise zu einer Unterlaufung von ArbeitnehmerInnenrechten wie die Nicht-Ein-haltung von Kollektivverträgen oder Beschäftigungen auf Werkvertragsbasis anstelle von Anstellungen führen.

Wo öffentliche Verwaltung selbst als Arbeitgeber tätig ist, oder dazu beiträgt, dass Arbeitsplätze ge-schaffen werden, ist es untragbar, dass sie vorsätzlich Bedingungen herbeiführt, die unausweichlich zu Gehältern unter dem Mindestlohn führen und Anstellungen umgangen werden.

Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:Die Vollversammlung der Arbeiterkammer fordert das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sowie die Kulturabteilung der Stadt Wien auf, bei der Bemessung der Höhe der För-derungen darauf zu achten, dass faire Gehälter bezahlt und arbeitsrechtliche Bestimmungen bei dendamitfinanziertenProjekteneingehaltenwerdenkönnen.

Antrag 5

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