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Unterschiede in der Abfassung des deutschen Prüfungsberichts und des dänischen Revisionsprotokolls 34. Deutsch-Dänisches Seminar 7.-9. September 2011 Referent: Gunnar Tessin Statsautoriseret revisor DanRevision Gruppe

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Unterschiede in der Abfassung des deutschen Prüfungsberichts und des dänischen Revisionsprotokolls

34. Deutsch-Dänisches Seminar 7.-9. September 2011

Referent:Gunnar TessinStatsautoriseret revisor

DanRevision Gruppe

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Das dänische Revisionsprotokoll

• In Dänemark gibt es folgende gesetzlichen Revisionsprotokolle:- Antrittsprotokoll- Protokoll im Laufe des Jahres- Protokoll zum Bilanzstichtag- Rücktrittsprotokoll

• Bei kapitalmarktorientierten Unternehmen zusätzlich besondere wahrgenommene Aufgaben.

• Das Revisionsprotokoll ist das wichtigste und primäre Kommunikationsmittel des Abschlussprüfers mit der obersten Geschäftsleitung.

• Empfänger ist der Aufsichtsrat (der Geschäftsführer kann einen Entwurf kommentieren, ist aber nicht der Empfänger). An den/die Geschäftsführer wird in einem Managementletter rapportiert. Verweis hierauf im Protokoll.

• Die Bank und das Finanzamt können die Protokolle anfordern, erhalten diese aber nicht automatisch.

• Bisher dänischer Sonder-Prüfungsstandard RS 265 (in Anlehnung an RS 260). Dieser Sonderstandard ist in den RS 260 als Appendix eingeflossen.

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• Ein Revisionsprotokoll muss bei allen Prüfungen ausgearbeitet werden (egal ob gesetzliche oder freiwillige Prüfungen).

• Sollten im Laufe des Jahres bei Prüfungshandlungen wichtige Erkenntnisse gemacht worden sein, muss unmittelbar und zeitnah per Managementletter an den Geschäftsführer/Protokoll an den Aufsichtsrat berichtet werden.

Inhalt:

- Antrittsprotokoll. Verantwortung der Geschäftsführung / Verantwortung des Abschlussprüfers. Zeitliche Durchführung der Prüfungshandlungen. Berichtsform und Berichtszeitpunkte.

- Protokoll im Laufe des Jahres. Beschreibung der vorgenommenen Prüfungshandlungen (System/Substanz) und der dabei gewonnenen Erkenntnisse. Schwächen im internen Kontrollsystem/in den Geschäftsabläufen und ggf. Verbesserungsvorschläge unter Einbeziehung der Punkte aus RS 265, Mängel in der internen Kontrolle.

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• Protokoll zum Bilanzstichtag. Beschreibung der untersuchten Prüfungsschwerpunkte und der vorgenommenen Prüfungshandlungen sowie der dabei gewonnenen Erkenntnisse. Angaben zur wirtschaftlichen Lage und des Geschäftsablaufs (Kennzahlen). Wiedergabe des zu erwartenden Testats. Vertiefung eventueller ergänzender Bemerkungen/Einschränkungen im Testat. Keine Prüfung, sondern nur Durchsicht des Lageberichts. Keine Wiedergabe (auch nicht als Anhang) des Jahresabschlusses.

• Rücktrittsprotokoll. Angabe der Gründe. Bei Abwahl „zu Unzeiten“ (außerhalb der ordinären Hauptversammlung) gesondertes Schreiben an die Aufsichtsbehörde. Generell gilt in Dänemark: „Bleib, aber schreib“!

• Bei kapitalmarktorientierten Unternehmen/Unternehmen von öffentlichem Interesse zusätzlich Kommunikation der Unabhängigkeit und Angabe der besonderen vom Abschlussprüfer wahrgenommenen Aufgaben. Eingeschränkte Tätigkeiten. Insbesondere Verbot rechnungstechnischer Hilfeleistungen. Aufsichtsrat kann auf die Protokollaus-führungen reagieren (wieso kann das Personal im Unternehmen das nicht selbst machen?).

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• Die Aufsichtsratsmitglieder bestätigen durch Ihre Unterschrift, dass sie die Protokolle gelesen haben. Dadurch wird einer Einwegkommunikation vorgebeugt (die Standards sprechen ja auch von der Kommunikation mit dem Aufsichtsrat).

• Eine Bitte an die dänischen Kollegen: Bitte besprecht in den Protokollen keine schwerwiegenden Tatsachen (verbotene Darlehen an Kapitaleigner, Going Concern, Schwierigkeiten bei der Durchführung der Prüfungshandlungen etc.) an, die man dann später weder im Jahresabschluss noch im Testat wiederfinden kann!

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