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osborneclarke.com 1 Update Außenwirtschaftsrecht 4. Quartal 2015 Dr. Christoph Torwegge, LL.M. (Bristol) Hamburg

Update Außenwirtschaftsrecht 4. Quartal · PDF fileFOSFA, GAFTA, LMAA, ICC, LCIA, CIETAC, DIS) • Antragsverfahren für Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten AEO • Regulatorisches

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Update Außenwirtschaftsrecht 4. Quartal 2015

Dr. Christoph Torwegge, LL.M. (Bristol)Hamburg

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Update Außenwirtschaftsrecht 4. Quartal 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Ihnen das Außenwirtschaftsrechts Update für das 4. Quartal 2015 zu präsentieren.

Drei Themen sind aus unserer Sicht für deutsche Exporteure derzeit von Bedeutung:

Das Iran-Embargo soll unter bestimmten Bedingungen aufgehoben werden. Welche Bedingungen sind das? Wann wird Geschäftstätigkeit mit dem Iran erlaubt sein? Worauf müssen deutsche Exporteure achten, wenn Sie Geschäfte mit dem Iran aufnehmen möchte?

Compliance ist kein alter Hut! Exportkontrolle erfordert ein funktionierendes Compliance System. Sind die richtigen Abläufe und Organisationselemente im Unternehmen installiert, erbringen diese Wettbewerbsvorteile gegenüber Mitbewerbern. Ein internes Compliance-System ist Pflicht aus (Haftungs-) Sicht des Vorstandes.

Die Krim, Sewastopol und die russische Föderation sind wichtige Regionen für deutsche Unternehmen. Welche Sanktionen sind noch in Kraft? Was sind die wichtigsten Regeln für deutsche Unternehmen?

Gerne beantworten wir Ihnen weiterführende Fragen – auch zu konkreten Exportsachverhalten – im direkten Gespräch.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Torwegge

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Inhalt

1. Iran Embargo – Neueste Entwicklungen

2. Internal Compliance System – Zweck und Anforderungen an das ICP

3. Ukraine-Krise - Status Handelsverkehr mit der Russischen Föderation

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Iran Embargo – Neueste Entwicklungen

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Hintergrund der aktuellen Entwicklungen

"JCPOA"

E3+3-Staaten haben sich auf

einen "Joint ComprehensivePlan of Action"

geeinigt.

• E3+3-Staaten haben sich im Juli 2015 auf den JCPOA geeinigt

• Auf VN- und EU-Ebene seit 2006 gegen den Iran bestehende Sanktionen sollen danach wie auch "secondary sanctions" der USA schrittweise aufgehoben werden

• Betrifft insbesondere Handelsbeschränkungen, Einfrieren von Vermögenswerten und die Beschränkung des internationalen Zahlungsverkehrs für iranische Banken und Unternehmen

• JCPOA ist Annex A der VN-Resolution 2231 (2015)

(Abrufbar unter http://www.un.org/en/sc/inc/pages/pdf/pow/RES2231E.pdf)

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• VN-Resolution 2231 (2015) erbringt keine umgehende Aufhebung der Embargo-Bestimmungen

• IAEO muss den Rückbau im Nuklearbereich zum Implementation Day bestätigen

• Erwartet nicht vor dem 1. Quartal 2016

• Vorher gelten die Embargo-Bestimmungen –Sanktionsrecht gilt also fort

• Ausnahmen bestehen für den Handel mit Gütern, die für den Rückbau erforderlich sind (enge Voraussetzungen)

• EU-Embargo Verordnungen wirken direkt und bedürfen keiner nationalen Umsetzung

• "Snap-Back-Mechanismus" – bei Verstößen des Iran gegen die Bedingungen für die Aufhebung treten die Sanktionen wieder in Kraft

• Waffenembargo bleibt für weitere 5 Jahre bestehen

• Handelsbeschränkungen für Nukleartechnologie bleiben mindestens noch 8 Jahre in Kraft

Bedingungen und Umsetzung der Aufhebung

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• Annex A (JCPOA) und dessen Anhänge weisen Details

• zum Rückbau des Nuklearprogramm,

• den Sanktionslockerungen,

• zur Liste der sanktionierten Personen,

• Aussagen zum Beschaffungskanal,

• zu der Arbeitsweise der Joint Commissionund

• dem Zeitplan zur Umsetzung aus.

• Sanktionen gegen den Iran wegen Menschenrechtsverletzungen (VO (EU) 359/2011), Art. 4 der EU-Dual-Use-VO 428/2009 und nationale Regelungen, wie zum Beispiel § 9 AWV bleiben bestehen

• Finalisation Day fand am 14. Juli 2015 in Wien statt

• Adoption Day (20. Oktober 2015) verpflichtete den Iran zum Rückbaubeginn. Entsprechende EU-Rechtsakte wurden veröffentlicht

• Implementation Day (erw. 1. Qrt 2016), an dem die IAEO bestätigt, dass der Iran erste zentrale Rückbauschritte umgesetzt hat, so dass EU-Sanktionen aufgehoben werden können

• Transition Day (spätestens 2023) Aufhebung der verbliebenen EU-Sanktionen

• Termination Day (2025) Aufhebung der verbliebenen VN-Sanktionen

Hinweise und Zeitplan zum Abbau der Sanktionen

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Chancen für deutsche Unternehmen

Deutsche Unternehmen können an einem vielversprechenden Markt teilnehmen und Chancen nutzen, wenn

sie die Entwicklung der Sanktionsaufhebungen eng verfolgen,

ihre eigenen Strukturen gestärkt sind und die handelnden Personen die Exportanforderungen des deutschen, europäischen und internationalen Rechts kennen und erfüllen,

die Marktgegenseite diese Merkmale bei ihnen erkennt.

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"Exportkontrolle, Sanktionen und

Embargos kennen und beherrschen –Wirtschaftschancen

nutzen und Marktvorteile generieren."

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Internal Compliance System – Zweck und Anforderungen

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Zweck eines Internal Compliance Programmes (ICP)

"Ein ICP zahlt sich aus – Privilegien,

Rechtstreue, Zuverlässigkeit und

Effizienz halten Einzug in Ihre

Exportabteilung."

Die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen verhindern

Den guten Ruf des Unternehmens und des Standortes Deutschland schützen

Das geltende Recht systematisch befolgen

Die Haftungsrisiken vermeiden

Die eigenverantwortliche Exportkontrolle von Unternehmen fördern

Die Zuverlässigkeit bei der Einhaltung der Exportregelungen gewährleisten

Die Voraussetzungen für die Erteilung von Verfahrenserleichterungen schaffen

Die betriebliche Effizienz steigern

Einen Wettbewerbsvorteil generieren

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Personelle und technische Mittel

• Sorgfältige Auswahl und ausreichende Kapazität von Personal, nachgewiesene Kenntnisse und persönliche Zuverlässigkeit der Mitarbeiter

• Regelmäßige Schulungen, auch in der elektronischen Datenverarbeitung (ELAN K2, ATLAS)

• Arbeitsmittel und (elektronische) Prozesshandbücher erarbeiten und auf dem neuesten Stand halten

Aufbauorganisation/Zuständigkeit

• Festlegung der Gesamtverantwortung für die Exportkontrolle

• "Tone from the Top" – Vorstand ist die treibende Kraft

• Erstellung eines Export-Organigramms, in dem potentielle Interessenkonflikte erkannt und vermieden werden (Bsp.: Kein Vertriebsmitarbeiter ist Exportkontrolleur)

• Unabhängigkeit der MA in der Exportkontrolle (Interessenkonflikte vermeiden)

• Ausreichende Befugnisse auf die Mitarbeiter übertragen – "Stop-Schild"-Kompetenz

6 Kern-Anforderungen an ein ICP

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Prüfung/Überwachung

• Freigaben nach 4-Augen-Prinzip und Stichprobenprüfungen

• ICP muss auf Angemessenheit und Wirksamkeit überprüft werden

• QM/QS-Aufgabe verteilen und in eine QM/QS-Organisation eingliedern

• Schriftliche Festlegung der Kriterien der internen Prüfungen

• Dokumentation von Verstößen

• Sanktionen, Eskalations- und Notfallmechanismen festlegen und anwenden

Ablauforganisation

• Erstellung eines Prozesshandbuchs Exportkontrolle

• Überprüfung der Personalauswahl

• Durchführung von Schulungen

• Schnittstellenmanagement (Vorstand/HR/Legal)

Physische und technische Sicherheit

• Zertifizierungen nach RiLi erlangen

• AEO-Status (S und F) erlangen

• Sicherung des Unternehmensgeländes und der Unternehmensdaten

6 Kern-Anforderungen an ein ICP

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Aufzeichnung/Aufbewahrung

• Aufbewahrung von Informationen entsprechend gesetzlicher Maßgaben

• Zugänglichkeit der Informationen durch Behörden

• Besondere Anforderungen für Zertifizierungen

• Besondere Ablagesysteme schaffen

Ergebnis

Ihr Unternehmen unterhält ein funktionierendes ICP Exportkontrolle, welches ein schnelles und rechtssicheres Handeln erlaubt

Das Haftungsrisiko der Geschäftsführung und des Vorstandes ist minimiert

Der gute Ruf des Unternehmens ist gesichert

Sie genießen Privilegien und einen Wettbewerbsvorteil

6 Kern-Anforderungen an ein ICP

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Status Handelsverkehr mit der Russischen Föderation

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Sanktionen – derzeitiger Status

"Handel, Investitionen, Kapitalmarkt- und

Versicherungs-instrumente sind für Markteilnehmer mit Blick auf die Russ.

Föderation, die Krim und Sewastopol sehr

risikoreich"

Verordnungen (EU) 208/2014 v. 5. 3.2014 und 269/2014 v. 17.3.2014 schaffen Sanktionen, durch die die Gelder und wirtschaftliche Ressourcen bestimmter natürlicher und juristischer Personen, Organisationen und Einrichtungen eingefroren wurden

Erweiterung dieser VOen durch die VO (EU) 959/2014 (Listungsgründe) und VO (EU) 961/2014 (Listeneinträge)

VO (EU) 692/2014 v. 23.6.2014 schafft Verbot für die Einfuhr von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol sowie ein darauf bezogenes Finanzierungs- und Rückversicherungsverbot

Erweiterung dieser Maßnahmen auf Infrastrukturprojekte auf der Krim und in Sewastopol mit VO (EU) 1351/2014

Weitere Handelsbeschränkungen für gelistete Dual-Use-Güter, Waffenembargo und Beschränkung des Zugangs zum Kapitalmarkt durch die VOen 833/2014 und 960/2014 und 1290/2014

Weitere Ausweitung der Maßnahmen durch die VOen 950/2014 und 1290/2014 am 12.9.2014 und 6.12.2014

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VO (EU) 692/2014 – Einfuhrverbot

• Verbot der Einfuhr von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol in die Europäische Union

• Verbot der direkten oder indirekten Finanzierung oder finanziellen Unterstützung, Versicherung oder Rückversicherungen im Zusammenhang mit der Einfuhr

Risiko für Händler:

Rohstoffe aus der Krimregion (Minerale, Getreide, Saaten) dürfen nicht eingeführt werden (Zollrechtlicher Präferenzbegriff)

Verarbeitung auf der Krim oder in Sewastopol kann zu einem dortigen Ursprung führen

VO (EU) 269/2014 – Finanzsanktionen

• Die VO normiert ein sogenanntes Bereitstellungsverbot

• Den gelisteten Personen und Organisationen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder sonstige wirtschaftliche Ressourcen zugänglich gemacht werden

Risiko für Händler:

Vergütung von Land- und Seetransportleistungen

Zahlung von Hafen- und Passagegebühren

Eindeckung mit Versicherungsleistungen für den Transport von Ware zu Gunsten des Verkäufers (sanktioniert)

Risiko - Ausgewählte Beispiele

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Über uns

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• Erlangung von Lizenzen, Erlaubnissen und Genehmigungen

• Compliance-Due Diligence und Implementierung eines Internal Compliance Programmes (ICP)

• Außenwirtschaftsprüfungen und strafrechtliche Ermittlungen

• Unternehmenskäufe durch ausländische Investoren in sensiblen Geschäftsfeldern

• Genehmigungsverfahren, Einzel- und Sammelausfuhrgenehmigungen, Nullbescheide und Auskünfte zur Güterliste

• EU- und US-Exportrecht, insbesondere Sanktionslisten, Iran-Embargo

• Supply Chain Review und Audits

• Gestaltung von internationalen Handelsverträgen (Import- und Export)

• UN-Kaufrecht, INCOTERMS 2010, Schieds-und Rechtswahlklauseln

• Exportfinanzierung und Zahlungssicherung

• Schiedsgerichtsverfahren (GROFOR, VdG, FOSFA, GAFTA, LMAA, ICC, LCIA, CIETAC, DIS)

• Antragsverfahren für Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten AEO

• Regulatorisches Einfuhrrecht und Anti-Dumping

• WTO-Recht und Annex V Verfahren

Außenwirtschaftsrecht - Unsere Leistungen

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Dr. Christoph Torwegge berät Unternehmen in Fragen des nationalen und internationalen Handelsrechts sowie des Gesellschaftsrechts und M&A.

Er bringt bei der Beratung seiner Mandanten langjährige Erfahrung als Leiter Recht eines international agierenden Handels-, Produktions- und Logistikunternehmens ein.

Christoph Torwegge berät insbesondere Unternehmen der Health Care and Life Sciences-Branche in allen internationalen Vertragsgestaltungen, wie zum Beispiel bei dem Abschluss von Einkaufs- und Verkaufsrahmenverträgen und setzt die Ansprüche seiner Mandanten vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten durch.

Internationale Handelsunternehmen vertritt er zu Ansprüchen aus Commodity-Käufen und -Verkäufen nebst deren Logistik vor internationalen Schiedsgerichten der Commodity-Branche. Er ist Schiedsrichter beim Deutscher Verband des Großhandels mit Ölen, Fetten und Ölrohstoffen e.V. (GROFOR) und dem Verein der Getreidehändler e.V. (VdG) in Hamburg.

Christoph Torwegge berät zudem in Fragen des Außenwirtschaftsrechts, vor allem im Exportkontrollrecht, und zur Strukturierung und Implementierung von Compliance Management Systemen.

Er begleitet außerdem Investoren, Banken, Entwickler und Betreiber bei der Durchführung von Transaktionen von Renewable Energy-Projekten der Wind- und

Solarbereiche.

Christoph Torwegge hat in Bielefeld, Bristol und Leipzig studiert. Seine anwaltliche Tätigkeit begann er im Jahr 2003. Nach Stationen bei PwC Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft und bei CREMER trat er im Jahr 2012 Osborne Clarke als Partner bei.

Er ist Mitglied der Initiative Rechtsstandort Hamburg e.V., der Logistik Initiative e.V., des Hamburg Arbitration Circle e.V. und Dozent bei der Bundeslehranstalt der Futtermittelindustrie Burg Warberg e.V. sowie Autor zahlreicher Veröffentlichungen.

Ihr Ansprechpartner

Dr Christoph Torwegge, LL.M. (Bristol)

Rechtsanwalt / Partner

[email protected]

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+49 40 55436 4040

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Ausgewählte Referenzen

Sanktionsberatung im Zusammenhang mit dem Einfuhrverbot aus der Krimregion

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Internationaler Rohstoffhändler

Sanktionsberatung der Mitglieder im Zusammenhang mit dem Einfuhrverbot aus der Krimregion

Verband der Produktions-

industrie

Beratung der Mitglieder bei Exportkontrolle und CloudServices

Verband der digitalen

Wirtschaft

Beratung im Zusammenhang mit internationalem Handelsabkommen

Verband der digitalen

Wirtschaft

Beratung zur Melde- und Genehmigungspflicht bei dem Erwerb von Beteiligungen

Unternehmens-transaktionen

Beratung bei Exportverfahren für Dual-Use Güter / Mil Güter

Rüstungs-industrie

Beratung bei der Einführung eines ICP und Aufarbeitung von Sanktionsverstößen

Internationales Elektronik-

unternehmen

Beratung bei Exportverfahren und Embargos

Internationaler Software-hersteller

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Osborne Clarke Deutschland

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Standorte

Mitarbeiter

Praxisgruppen

• 231 Mitarbeiter insgesamt

• davon 133 Rechtsanwälte und Steuerberater

• davon 43 Partner

• Capital Markets / Banking

• Commercial / Competition

• Corporate

• Employment

• IP

• IT

• Property

• Öffentliches Wirtschafts- und Vergaberecht

• Tax

Branchenfokus

• Digital Business

• Energy & Utilities

• Financial Services

• Life Sciences & Healthcare

• Real Estate & Infrastructure

• Retail

• Transport & Automotive

• Berlin, Hamburg, Köln, München

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Osborne Clarke International

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* Osborne Clarke unterhält eine strategische Allianz mit John Koh & Co.

200+Partner

550+Rechtsanwälte

1.250mehr als

Mitarbeiter

9Länder Belgien: Brüssel

Deutschland: Berlin, Hamburg, Köln, München

Frankreich: Paris

Hongkong*

Italien: Brescia, Mailand, Padua, Rom

Niederlande: Amsterdam

Spanien: Barcelona, Madrid

UK: Bristol, London, Thames Valley

USA: New York, San Francisco, Silicon Valley

*

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Unsere Sektoren

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Digital Business Energy & Utilities Financial Services

Life Sciences & Healthcare

Real Estate & Infrastructure

Retail Transport & Automotive

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!