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UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Zeitraum 11.05 - 11.06 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe Jahn Schwerin

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ArbeitsrechtFachanwalt

Schwerin

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

im Zeitraum 11.05 - 11.06

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Uwe JahnSchwerin

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– Individualarbeitsrecht- Beendigung, Kündigung,

Kündigungsschutz- Teilzeitarbeit und Befristung- Betriebsübergang- AGB-Kontrolle- Insolvenz- Betriebliche Altersversorgung- finanzielle Ansprüche- Urlaub, Urlaubsabgeltung- Gleichbehandlung- Diverse Entscheidungen

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• Betriebsverfassungsrecht– Beteiligungsrechte– Diverse Entscheidungen

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• Tarifvertragsrecht– Tariffähigkeit, Tarifzuständigkeit– gewerkschaftliche Betätigung– Gleichstellungsabrede, Bezugnahme– Verschlechterung– Wirksamkeit– Abschluß eines Tarifvertrages– Diverse Entscheidungen

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2 AZR 614/04 v. 24.11.2005Wartezeit Kündigungsschutz

Wird der Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers gekündigt, der Geschäftsführer aber mit im Wesentlichen gleichen Aufgaben als Arbeitnehmer weiterbeschäftigt, so wird – soweit nichts anderes vereinbart ist -. die Beschäftigungszeit als Geschäfts-führer auf die Wartezeit gem. § 1 Abs. 1 KschG angerechnet.

PM 73/05

6 AZR 199/05 v. 15.12.2005Sozialauswahl bei überbetrieblicher Versetzungsklausel

Die Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung bleibt auf den betreffenden Betrieb beschränkt, auch wenn arbeitsvertraglich mit den Mitarbeitern des Betriebes die Versetzungsmöglichkeit in andere Betriebe des gleichen Unternehmens vereinbart wurde.

PM 79/05

IndividualarbeitsrechtBeendigung,Kündigung, Kündigungsschutz

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2 AZR 676/05 v. 18.10.2006Zusammenlegung von Niederlassungen, Sozialauswahl

Vergleichbarkeit zwischen Arbeitnehmern fehlt, wenn der Arbeitgeber sie nicht einseitig auf den anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann. Die Vergleichbarkeit kann auch nicht dadurch herbeigeführt werden, daß anläßlich des betrieblichen Ereignisses, welches Grundlage der betriebsbedingten Gründe für eine Kündigung ist, vertraglich oder durch Änderungskündigung eine Versetzbarkeit hergestellt wird.

PM 63/06

2 AZR 812/05 v. 9.11.2006Rechtsprechungsänderung Domino-Theorie

Bei fehlerhafter Sozialauswahl muß diese zukünftig für die jeweils angefochtene Kündigung ursächlich geworden sein. Anderenfalls ist die Kündigung gleichwohl wirksam. Wird für die Sozialauswahl eine Rangliste erstellt und ist diese in Hinblick auf einen Arbeitnehmer fehlerhaft, so kann nur derjenige die Unwirksamkeit seiner Kündigung geltend machen, der anstelle dieses Arbeitnehmers aus der Sozialauswahl gefallen wäre.

PM 68/06

IndividualarbeitsrechtBeendigung,Kündigung, Kündigungsschutz

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2 AZR 412/05 v. 18.5.2006Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers, Auftragswegfall

Kurzfristige Auftragslücken gehören zum typischen Unternehmensrisiko eines Leiharbeitsunternehmens und sind kein Anzeichen für einen dauerhaften Rückgang des Beschäftigungsvolumens. Demnach fehlt es dann an einem dringenden betrieblichen Erfordernis, welches die betriebsbedingte Kündigung rechtfertigt.

PM 35/06

2 AZR 126/05 v. 12.1.2006Änderungskündigung zur Entgeltsicherung, Arbeitnehmerüberlassung

Eine betriebsbedingte Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung setzt ein dringendes betriebliches Erfordernis voraus, welches einer Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen entgegensteht. Dies ist nicht bereits deswegen gegeben, weil es neue gesetzliche Regelungen gibt, die eine solche Absenkung ermöglichen oder weil die Arbeitsbedingungen im Betrieb vereinheitlicht werden sollen, nachdem andere Arbeitnehmer der Absenkung zugestimmt haben.

PM 2/06

IndividualarbeitsrechtBeendigung,Kündigung, Kündigungsschutz

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6 AZR 283/05 v. 9.2.2006Kündigung 2003, Klage 2004, Anwendbarkeit §§ 4, 7 KschG n.F., Kündigung

vor Arbeitsantritt

Wird gegen eine im November 2003 ausgesprochene Kündigung im Jahr 2004 Kündigungsschutzklage erhoben, so ist die neue Regelung zur Klagefrist, die ab dem 1.1.2004 gilt, auch auf diese Klage so anzuwenden, daß die Drei-Wochen-Frist am 21.1.2004 abläuft.

Bei Kündigung vor Arbeitsantritt ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht davon auszugehen, daß eine Mindestbeschäftigung vereinbart war. Die Kündigungsfrist beginnt daher unmittelbar mit Ausspruch der Kündigung.

PM 9/06

2 AZR 148/05 v. 15.12.2006Klagefrist nach § 4 KschG, Geltendmachung einer falschen Kündigungsfrist

Die Geltendmachung einer falschen Kündigungsfrist unterliegt nicht der Klagefrist des § 4 KschG. Die Wirksamkeit der Kündigung bleibt unberührt. Nur der Zeitpunkt des Wirkungseintritts ist streitig.

PM 81/05

IndividualarbeitsrechtBeendigung,Kündigung, Kündigungsschutz

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2 AZR 343/05 v. 23.3.2006Änderung der Rechtsprechung, Entlassung im Sinne des § 17 Abs.1 KSchG

In Umsetzung des Urteils des EuGH v. 27.1.2005 und unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des BAG ist zukünftig unter „Entlassung“ im Sinne des § 17 Abs. 1 KSchG der Ausspruch der Kündigung zu verstehen, nicht mehr der Eintritt der Kündigungswirkung. Bis zum Bekanntwerden der Rechtsprechung des EuGH konnte ein Arbeitgeber angesichts der anderslautenden Rechtsprechung des BAG aber von Vertrauensschutz ausgehen. Insoweit ist eine Kündigung nicht unwirksam.

PM 18/06

6 AZR 198/06 v. 13.7.2006Ausmaß des Vertrauensschutzes bei Massenkündigung und Umstellung der

Rechtsprechung

Der Vertrauensschutz des Arbeitgebers fiel nicht bereits mit Bekanntwerden des EuGH-Urteils weg, nachdem der 2. Senat des BAG die richtlinienkonforme Auslegung des bestehenden deutschen Rechts noch unter dem 18.9.2003 ausgeschlossen hatte. Entscheidend ist die Kenntnis des Arbeitgebers von einer Änderung der Rechtsauffassung der Arbeitsverwaltung.

PM 49/06

IndividualarbeitsrechtBeendigung,Kündigung, Kündigungsschutz

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2 AZR 840/05 v. 21.9.2006Kleinbetriebsklausel im Wandel der Jahre

Sinkt in einem Betrieb die Zahl der „Alt-Arbeitnehmer“, die zum 31.12.2003 beschäftigt wurden, auf fünf oder weniger, entfällt für diese Alt-Arbeitnehmer der Kündigungsschutz nach den Regeln für Kleinbetriebe, auch wenn neue Mitarbeiter eingestellt werden, die Zahl von 10 Mitarbeitern aber nicht erreicht wird.

PM 59/06

6 AZR 638/04 v. 19.1.2006Beendigung eines Umschulungsvertrages schriftlich?

Ein Umschulungsvertrag kann ohne Beachtung der Schriftform aufgehoben werden. Die Regelung für Arbeitsverhältnisse in § 623 BGB ist nicht direkt oder analog auf die Aufhebung eines Umschulungsvertrages gem. §§ 1 Abs. 4, 47 BbiG a.F. Anzuwenden.

PM 3/06

IndividualarbeitsrechtBeendigung,Kündigung, Kündigungsschutz

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2 AZR 462/04 v. 15.12.2005Mutterschutz auch bei medizinisch indizierter, eingeleiteter Totgeburt

Entbindung im Sinne des § 9 Abs.1. Satz 1 MuSchG ist in Anlehnung an entsprechende personenstandsrechtliche Bestimmungen dann anzunehmen, wenn die Leibesfrucht mindestens 500 Gramm wiegt, auch bei einer Totgeburt. Auch dann besteht Sonderkündigungsschutz, schon vom Sinn und Zweck der Regelung her.

PM 80/05

2 AZR 53/05 v. 2.3.2006Ski-Unfall während der Arbeitsunfähigkeit, a.o. Kündigung

Geht ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitsunfähigkeit einem Sport nach, dessen Risiken durch den Grund der Arbeitsunfähigkeit noch erhöht werden, kann dieses außerdienstliche Verhalten Grund für eine a.o. Kündigung sein. Dies gilt verstärkt, wenn der Arbeitnehmer in einem Bereich arbeitet, wo die Berechtigung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen überprüft wird und ein Verhalten erwartet werden kann, welches nicht Neutralität und Glaubwürdigkeit dieser Tätigkeit in Frage stellt.

PM 16/06

IndividualarbeitsrechtBeendigung,Kündigung, Kündigungsschutz

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5 AZR 19/05 v. 7 12 2005Annahmeverzugslohn und unwirksamer Aufhebungsvertrag

Annahmeverzugslohn wird nur geschuldet, wenn die Arbeitskraft ausdrücklich angeboten wird. Daran fehlt es, wenn der Arbeitnehmer erst nach sieben Monaten nach seinem tatsächlichen Ausscheiden die Unwirksamkeit des Aufhebungsvertra-ges geltend macht.

PM 75/05

6 AZR 394/06 v.23.11.2006Vergleich im Kündigungsschutzverfahren, Kündigung als widerrechtliche

Drohung, Schriftform, Befristungsgrund

Wird ein Kündigungsschutzverfahren durch einen Vergleich beendet und das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet, kann diese Einigung nicht wegen Drohung mit Kündigung angefochten werden. Zum Zeitpunkt der Einigung besteht keine Drohung. Auch der Vergleichsschluß im Beschlußverfahren nach § 278 Abs. 6 ZPO erfüllt die Anforderungen an die Schriftform gem. § 623 BGB bzw. § 14 Abs.4 TzBfG und kann Grundlage einer Befristung sein gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr 8 TzBfG.

PM 73/06

IndividualarbeitsrechtBeendigung,Kündigung, Kündigungsschutz

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Schwerin7 AZR 500/04 v. 26.4.2006

§ 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG – Altersdiskriminierung

Die bis zum 31.12.2006 erweitert bestehende Möglichkeit, ältere Mitarbeiter ohne

Sachgrund befristet zu beschäftigen, stellt eine Diskriminierung wegen des Alters

dar und ist nicht anzuwenden. (Verweis auf EuGH C 144/04 v. 22.11.2005)

PM 27/06

7 AZR 514/05 v. 26.7.2006

Schriftformerfordernis gem. § 14 Abs. 4 TzBfG

Die Vereinbarung einer Befristung bedarf der Unterschrift beider Vertragsparteien auf

einer Urkunde, § 126 Abs. 2 Satz 1 BGB, um dem Schriftformerfordernis zu

genügen. Es reicht jedoch aus, wenn eine Seite die Befristung schriftlich anbietet

und die andere Seite diese durch Unterschrift auf dieser Urkunde annimmt.PM 53/06

IndividualarbeitsrechtTeilzeitarbeitBefristung

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7 AZR 12/06 v. 23.8.2006

Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages – Veränderung

der Vertragskonditionen

Wird eine an sich zulässige Verlängerung einer sachgrundlosen Verpflichtung direkt

mit einer Änderung der Konditionen verknüpft – auch wenn dies zu Gunsten des

Arbeitnehmers passiert -, kommt dadurch ein neuer – unzulässiger –

sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag heraus. Änderungen der Konditionen

können vor oder nach der Verlängerung vereinbart werden, auch deren

Wirksamkeit ab Verlängerung, aber nie gleichzeitig mit der Verlängerung.

PM 54/06

IndividualarbeitsrechtTeilzeitarbeitBefristung

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Schwerin8 AZR 211/05 v. 16.2.2006

Betriebsübergang und Gemeinschaftsbetrieb

Erwerben verschiedene Dritte einzelne Betriebsmittel eines Betriebes und bilden sie

mit diesen Betriebsmitteln sodann gemeinsam einen Gemeinschaftsbetrieb, so

liegt kein Betriebsübergang vor, Bei einem Gemeinschaftsbetrieb bleiben die

einzelnen beteiligten Unternehmen Arbeitgeber der bei ihnen beschäftigten

Arbeitnehmer. Außerdem wird auf die Betriebsführungsgesellschaft nicht

übertragen, was die Identität einer wirtschaftlichen Einheit ausmacht.

PM 11/06

8 AZR 147/05 v. 2.3.2006

Neubereederung als Betriebsübergang

Ein Forschungsschiff mit seiner für Forschungszwecke erforderlichen Organisation

und wissenschaftlichen Einrichtung kann eine wirtschaftliche Einheit darstellen,

die bei Neubereederung übergehen kann.

PM 14/06

IndividualarbeitsrechtBetriebsübergang

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8 AZR 299/05 v. 4.5.2006

Betreiberwechsel als Betriebsübergang

Ändert sich mit dem Betreiberwechsel auch das Betriebskonzept in erheblichem

Umfang, liegt keine Betriebsfprtführung im wesentlichen unverändert, und damit

auch kein Betriebsübergangm, vor.

PM 32/06

8 AZR 271/05 v. 13.6.2006

Neuvergabe eines Auftrages als Betriebsübergang

Die Neuvergabe des Auftrages zur Personenkontrolle auf einem Flughafen ist ein

Betriebsübergang, wenn vom Auftragnehmer die Geräte und Anlagen zur

Personenkontrolle nahtlos weiternutzt. Die eigenwirtschaftliche Nutzung dieser

Anlagen und Geräte und die Übernahme von Personal ist nicht

ausschlaggebend..

PM 40/06

IndividualarbeitsrechtBetriebsübergang

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8 AZR 305/05 v. 13.7.2006

Beginn der Widerspruchsfrist nach § 613 a Abs. 6 BGB

Die einmonatige Widerspruchsfrist beginnt nur zu Laufen, wenn der Arbeitnehmer

vom Arbeitgeber ausreichend informiert wurde. Dazu gehört neben den

gesetzlichen Inhalten (§ 613 a Abs. 5 Nr. 1-4 BGB) auch die identifizierbare

Benennung des Übernehmers und der Gegenstand des Betriebsübergangs.

Unterbleibt diese Information oder ist sie unzutreffend, beginnt die

Widerspruchsfrist nicht zu laufen, Widerspruch ist jederzeit möglich.

PM 50/06

8 AZR 574/05 v. 24.8.2006

Arbeitgeberrolle des Veräußerers im Kündigungsschutzprozeß

In dem Kündigungsschutzverfahren gegen eine vor einem Betriebsübergang

ausgesprochene Kündigung bleibt der Veräußerer weiterhin Beklagter. Er kann

auch einen Beendigungsvergleich mit dem Arbeitnehmer mit Wirkung für den

Erwerber abschließen, wenn der Erwerber die genehmigt.

PM 56/06

IndividualarbeitsrechtBetriebsübergang

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8 AZR 606/05 v. 23.11.2006

Aufhebungsvertrag und Betriebsübergang

Vor einem Betriebsübergang kann ein wirksamer Aufhebungsvertrag mit dem Ziel

der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgeschlossen werden, wenn damit

zum einen nicht lediglich die Kontinuität des Arbeitsverhältnisses verhindert

werden soll und der Arbeitnehmer auch nicht über eine angebliche Stillegung des

Betriebes getäuscht wurde.

PM 74/06

IndividualarbeitsrechtBetriebsübergang

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4 AZR 536/04 v. 14.12.2005Gleichstellungsabrede/Bezugnahmeklausel in neuen

Arbeitsverträgen

Nimmt ein tarifgebundener Arbeitgeber in den von ihm benutzten Formulararbeits-

verträgen auf den einschlägigen Tarifvertrag Bezug, so soll nach bisheriger

Auslegung des BAG darin eine Gleichstellungsabrede zu sehen sein. Das BAG

kündigt an, bei Arbeitsverträgen, die nach dem 1.2.2002 abgeschlossen wurden,

diese Auslegung nicht mehr aufrecht zu erhalten, § 305 c Abs. 2 BGB.

PM 77/05

9 AZR 557/05 v. 11.4.2006

Wirksamkeit einer Versetzungsklausel im Formulararbeitsvertrag

Eine Klausel, mit der der Arbeitgeber das Recht erhält, dem Arbeitnehmer unter

Wahrung dessen Interessen eine andere Tätigkeit zuzuweisen, ist wirksam. Sie

ent-spricht der gesetzlichen Regelung des § 106 GewO. Eine genauere

Spezifizierung der möglichen Gründe widerspräche den Erfordernissen des

Arbeitsrechts.

IndividualarbeitsrechtAGB-Kontrolle§§ 305 ff. BGB

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9 AZR 610/06 v. 11.4.2006Rückzahlungsklausel zu Ausbildungskosten

Enthält eine Rückzahlungsklausel im Formulararbeitsvertrag die Verpflichtung des

Arbeitnehmers zur Rückzahlung von Ausbikldungskosten, wenn innerhalb eines

bestimmten Zeitraums das Arbeitsverhältnis beendet wird, ist diese Klausel gem. §

307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen und treuwidrig und damit unwirksam.

Sie berücksichtigt nicht die unterschiedlichen Gründe, aus denen ein Arbeitsverhältnis

beendet werden kann. Eine geltungserhaltende Reduktion der Klausel (z.B. Auf

Eigenkündigungen des Arbeitnehmers oder verhaltensbedingte Kündigungen des

Arbeitgebers) scheidet im AGB-Recht aus.

PM 25/06

IndividualarbeitsrechtAGB-Kontrolle§§ 305 ff. BGB

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6 AZR 107/05 v. 17.11.2005Standortsicherungsvereinbarung und Insolvenz

Sozialauswahl

Eine vor Eintritt der Insolvenz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlos-

sene Standortsicherungsvereinbarung (Lohn- gegen Kündigungsverzicht)

verhindert keine betriebsbedingten Kündigungen des Insolvenzverwalters. Die

Sozialauswahl erstreckt sich nur auf Betriebsteile, innerhalb denen die

Arbeitnehmer ohne Anlernzeit versetzt werden können.

PM 70/05

8 AZR 2/05 v. 24.11.2005

Insolvenz einer Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft

Gesellschafter oder Geschäftsführer einer Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft haften

bei Insolvenz persönlich nur, wenn sie in besonderem Maße Vertrauen für sich in

Anspruch genommen haben oder ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches

Interesse an der Mitarbeiterbeteiligung hatten. Die Beweislast trägt der Kläger.

PM 72/05

IndividualarbeitsrechtInsolvenz

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3 AZR 78/05 v. 25.4.2006Insolvenzschutz für Versorgungsanwartschaft, Unter-

brechung des Arbeitsverhältnisses

Wird ein Arbeitsverhältnis für die Aufnahme eines Studiums beendet, und nach

Abschluß des Studiums wieder begründet. So liegt kein Ruhen des

Arbeitsverhältnisses vor, sondern eine Neubegründung. Auch wenn der

Arbeitgeber die frühere Beschäftigungszeit anerkennt, ist ein

Pensionssicherungsverein daran nicht gebunden. Dieser sichert die

Versorgungsanwartschaften nur in Höhe des gesetzlichen Mindestschutzes.

PM 26/06

6 AZR 364/05 v. 27.4.2006

Tarifvertraglicher Abfindungsanspruch in der Insolvenz

Kann ein Arbeitnehmer aufgrund Tarifvertrages eine Abfindung bei Verlust des

Arbeitsplatzes aus Rationalisierungsgründen verlangen, so handelt es sich um

eine bloße Insolvenzforderung gem. § 38 InsO, nicht um eine Masseschuld, auch

wenn die Kündigung erst durch den Insolvenzverwalter ausgesprochen wird.

PM 29/06

IndividualarbeitsrechtInsolvenz

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9 AZR 97/06 v. 21.11.2006Urlaub in der Insolvenz in der Insolvenz (Masseunzu-

länglichkeit)

Offene Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers sind bei Eröffnung der Insolvenz Mas-

severbindlichkeiten, desgleichen auch Urlaubsabgeltungsansprüche bei

Beendigung in der Insolvenz.

Zeigt der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit an, kann auch der

Massegläubiger nur eine quotale Befriedigung verlangen. Wird ein Arbeitnehmer

nach dieser Anzeige noch vom Insolvenzverwalter beschäftigt, wird sein

Urlaubsanspruch für jeden Arbeitstag um 1/260 (bei 5-Tage-Woche) zur

Neumasseverbindlichkeit, der Rest bleibt Altmasseverbindlichkeit.

PM 71/06

IndividualarbeitsrechtInsolvenz

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Schwerin3 AZR 205/05 v. 30.5.2006Insolvenzschutz für Versorgungsanwartschaften, Anrechnung von Nachdienst-

zeiten

Versorgungsanwartschaften sind im Falle der Insolvenz nur in Höhe des gesetzlichen Mindestschutzes gesichert. Vertraglich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Anrechnungen von z.B. Nachdienstzeiten binden zwar den Arbeitgeber, nicht jedoch im Insolvenzfall den Pensionssicherungsverein. (s.a.3 AZR 78/05 v. 25.4.2006 PM 26/05)

PM 37/06

3 AZR 196/05 v. 27.6.2006Nettogesamtversorgungsobergrenze

Eine durch Tarifvertrag nachträglich eingerichtete Nettogesamtversorgungsobergren-ze gilt auch im noch laufenden Arbeitsverhältnis, wenn entweder Tarifbindung be-steht oder arbeitsvertraglich auf den jeweils geltenden Versorgungstarifvertrag Bezug genommen wird. Tarifvertragsrechtlich ist ein Überversorgungsabbau zulässig.

PM 42/06

IndividualarbeitsrechtBetriebliche Altersversorgung

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3 AZR 352/05 v. 27.6.2006Altersabstandsklausel in der Betrieblichen Altersversorgung

Eine Klausel in der Versorgungsordnung eines Unternehmens, wonach eine

Hinterbliebenenversorgung dann ausscheidet, wenn der hinterbliebene Ehegatte

mehr als 15 Jahre jünger ist, als der verstorbene Mitarbeiter, ist aus Sicht des

bundesrepublikanischen Arbeitsrechts zulässig, sie dient der Risikobegrenzung

des Arbeitgebers. Ob darin eine Diskriminierung wegen des Alters zu sehen ist,

wird der vom BAG angerufene EuGH zu klären haben. Dieser wird auch zu

klären haben, ob dieses Dirkriminierungsverbot auch unter privatwirtschaftlichen

Vertragsparteien gilt und inwieweit dieses Verbot gegebenenfalls Rückwirkung

entfaltet.

PM 43/06

IndividualarbeitsrechtBetriebliche Altersversorgung

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Schwerin5 AZR 97/05 v. 11.1.2006Kein gesetzlicher Zuschlag bei Sonn- und Feiertagsarbeit

§ 11 Abs. 2 ArbZG enthält eine Rechtsgrundverweisung unter der Voraussetzung von

Arbeit an Sonn- und Feiertagen, keine Rechtsfolgenverweisung. Ein Arbeitnehmer,

der an Sonn- und Feiertagen Nachtarbeit leistet, kann einen Zuschlag verlangen.

Ein Arbeitnehmer, der tagsüber an Sonn- und Feiertagen arbeitet, kann keinen

Zuschlag verlangen, wenn er nicht anderweitig (Tarifvertrag, Arbeitsvertrag)

geregelt ist.

PM 1/06

5 AZR 628/04 v. 1.2.2006

Pauschale Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung

Liegt eine Bruttolohnvereinbarung dem Arbeitsverhältnis zu Grunde, trägt der

Arbeitnehmer die Lohnsteuer im Verhältnis zum Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann

diese auch bei geringfügig Beschäftigten vom Lohn abziehen.

PM 6/06

IndividualarbeitsrechtZahlungs- und Leistungsansprüche

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5 AZR 549/05 v. 26.4.2006Sittenwidrige Vergütung an Privatschulen

Die Sittenwidrigkeit der Vergütung ist nicht nur durch ihre Höhe definiert, sondern auch

durch anerkannte Rechts- und Grundwerte des Gemeinschaftslebens. Erhält eine

Privatschule einen staatlichen Personalkostenzuschuß in Höhe von 96 % der

Personal-kosten einer vergleichbaren staatlichen Schule und ist

Genehmigungsvoraussetzung für die Schule eine Vergütungshöhe von mindestens

75 % der vergleichbaren Gehälter im öffentlichen Dienst, ist eine Vergütung,

welche diesen Prozentsatz unterschreitet, sittenwidrig.

PM 28/06

9 AZR 500/05 v. 11.4.2006

Bonusmeilen als Angestellter

Gelangt ein Mitarbeiter im Rahmen seiner dienstlichen und vom Arbeitgeber bezahlten

Flugreisen in den Genuß eines Bonussystems, so hat er diese Bonusleistungen an

den Arbeitgeber gem. § 667 2.Var. BGB herauszugeben.

PM 23/06

IndividualarbeitsrechtZahlungs- und Leistungsansprüche

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8 AZR 568/05 v. 28.9.2006Aufklärungspflichten der Konzernmutter gegenüber Arbeitnehmern eines

Tochterunternehmens

Erwirbt der Arbeitnehmer eines Tochterunternehmens wegen des beabsichtigten

Börsenganges der Konzernmutter auf deren Angebot hin vorab nicht

börsennotierte Aktien, so ist diese nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer darauf

hinzuweisen, daß er die Aktien bei Absage oder Verschiebung des Börsenganges

nicht zurückgeben kann.

PM 60/06

IndividualarbeitsrechtZahlungs- und Leistungsansprüche

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IndividualarbeitsrechtUrlaub, Urlaubsabgeltung

9 AZR 626/05 v. 15.11.2005

Urlaubsanspruch einer „selbständigen Nachtwache“

Arbeitet eine Nachtwache in einer Klinik solcherart, daß die Klinik den Nachtwachen

die Dienstplangestaltung selbst überlässt und nur die geleistete Arbeit vergütet, ist

diese Nachtwache jedenfalls eine arbeitnehmerähnliche Person und hat Anspruch auf

Freistellung unter Vergütung im Sinne eines Urlaubs. Die Nachtwache ist mit einem

Arbeitnehmer vergleichbar tätig und wirtschaftlich abhängig von der Klinik. Es kann in

Hinblick auf Urlaubsansprüche dahinstehen, ob es sich tatsächlich um eine

Arbeitnehmerin handelt.

PM 69/05

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IndividualarbeitsrechtUrlaub, Urlaubsabgeltung

9 AZR 11/05 v. 14.3.2006

Freistellung in Verrechnung mit dem Urlaubsanspruch

Eine Freistellung durch den Arbeitgeber zur Verrechnung mit dem Urlaubsanspruch

ist unwiderruflich, wenn sich der Arbeitgeber den Widerruf nicht ausdrücklich

vorbehält. Er braucht die Unwiderruflichkeit daher nicht ausdrücklich zu erwähnen.

PM 17/06

9 AZR 669/05 v. 24.10.2006

Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

DerAnspruch auf den gesetzlichen Zusatzurlaub eines schwerbehinderten Arbeit-

nehmers besteht zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Urlaubsanspruch, nicht

zusätzlich zum gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch.

PM 64/06

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6 AZR 631/05 v. 18.5.2006

Überbrückungsbeihilfe und vorgezogenes Altersruhegeld

Eine tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe für entlassene Arbeitnehmer, die mit der

Möglichkeit des Arbeitnehmers endet, ein vorgezogenes Altersruhegeld zu

beantra-gen, diskriminiert nicht die Frauen, weil diese früher Altersruhegeld,

wenn auch mit Abstrichen, beantragen können. Bei der vorgezogenen Rente für

Frauen handelt es sich um eine Begünstigung, die mit gewissen Nachteilen

verknüpft ist. Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers. Tarifvertragsparteien

sind nicht verpflichtet, diese Nachteile zu kompensieren.

PM 34/06

IndividualarbeitsrechtGleichbehandlung

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10 AZR 439/05 v. 20.9.2006Wettbewerbsverbot in der Ausbildung

Auch ein Auszubildender darf für die Dauer seines Ausbildungsverhältnisses keinen

Wettbewerb zu Lasten des Ausbildungsbetriebes betreiben

PM 58/06

10 AZR 407/05 28.6.2006Nachvertragliches Wettbewerbsverbot auch bei Beendigung des

Arbeitsverhältnisses in der Probezeit

Ein wirksam vereinbartes nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit entsprechend

vereinbarter Karenzentschädigung gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis

noch in der Probezeit beendet wird. Auch dann kann dem Mitarbeiter eine

Karenzentschädigung zustehen.

PM 44/06

Individualarbeitsrechtdiv. Entscheidungen

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9 AZR 229/05 v. 13.6.2006Berufliche Rehabilitation – stufenweise

Wiedereingliederung

Ein Wiedereingliederungsanspruch setzt eine Bescheinigung des behandelnden

Arztesüber den jeweiligen Grad der Belastbarkeit,und die Dauer der Stufen

sowie eine Prognos über den Zeitpunkt der vollen Belastbarkeit im Sinne eines

Wiedereingliederungsplanes voraus, vgl. § 74 SGB V.

PM 39/06

9 AZR 176/06 v. 21.11.2006

Schwerbehinderung und Mehrarbeit

Schwerbehinderte haben gem. § 124 SGB IX Anspruch darauf, von Mehrarbeit

freigestellt zu werden. Seit dem 1.1.2004 ist Bereitschaftsdienst Arbeitszeit und

daher auch bei der Beurteilung zu berücksichtigen, ob die gesetzliche Arbeitszeit

von acht Stunden überschritten wird, d.h. Mehrarbeit vorliegt. Abweichende

tarifliche oder tarifvertragliche Regelungen sind unwirksam.

PM 72/06

Individualarbeitsrechtdiv. Entscheidungen

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5 AZB 36/06 v. 8.11.2006Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen

und dem Leistungserbringer aus dem Rechtsverhältnis der im öffentlichen Interesse liegenden zusätzlichen Arbeiten (Ein-Euro-Job)

Für Rechtsreitigkeiten zwischen dem erwersfähigen Hilfebedürftigen und dem

Trägerbetrieb für den Ein-Euro-Job sind nicht die Arbeitsgerichte, sondern die

Sozialgerichtsbarkeit zuständig.

PM 75/06

Individualarbeitsrechtdiv. Entscheidungen

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Schwerin1 ABR 50/04 v. 22.11.2005Spruch der Einigungsstelle für Arbeitnehmerbeschwerden (gem. § 85 Abs. 2

BetrVG

Der Schiedsspruch einer Einigungsstelle für Arbeitnehmerbeschwerden muß erken-

nen lassen, welche tatsächlichen Umstände als zu vermeidende

Beeinträchtigungen angesehen werden. Anderenfalls ist er nicht hinreichend

bestimmt und unwirksam.

PM 71/05

10 ABR 42/05 v. 28.6.2006

Zustimmung zur Eingruppierung

Für die Kontrolle der richtigen Eingruppierung ist die vereinbarte wöchentliche Ar-

beitszeit ohne Bedeutung. Unter Hinweis auf diese kann der Betriebsrat die

Zustim-mung zur Eingruppierung gem. § 99 Abs.1 Satz 1 BetrVG nicht

verweigern.

PM 45/06

BetriebsverfassungsrechtBeteiligungsrechte

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BetriebsverfassungsrechtWeiterbeschäftigung

7 ABR 15/06 v. 15.11.2006

Übernahme eines Auszubildendenvertreters

Nach Ende der Berufsausbildung eines Auszubildendenvertreter gilt mit dem Arbeit-

geber ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, wenn der Auszu-

bildendenvertreter in den letzten drei Monaten der Ausbildung seine Weiterbe-

schäftigung verlangt, § 78 a Abs. 2 Satz 1 BetrVG. Der Arbeitgeber kann sich nicht

auf Unzumutbarkeit berufen, wenn es in dem Betrieb, in dem der Auszubildenden-

vertreter amtierte, eine der Qualifikation entsprechende Beschäftigungsmöglichkeit

gibt oder eine andere Beschäftigungsmöglichkeit besteht und der Auszubildenden-

vertreter sich zu dieser Tätigkeit bereit erklärt. Der Auszubildendenvertreter kann

sich nicht auf Beschäftigungsmöglichkeiten in anderen Betrieben des Arbeitgebers

beziehen.

PM 70/06

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Betriebsverfassungsrechtdiv. Entscheidungen

1 ABR 53/05 v. 19.9.2006

Gewerkschaft im Sinne des Betriebsverfassungsrechts

Soweit im Betriebsverfassungsrecht auf eine Gewerkschaft Bezug genommen wird,

sind für diese die gleichen Kriterien anzulegen, wie auch im Tarifrecht und allge-

mein. Vorausetzung ist daher die Tariffähigkeit des Arbeitnehmerzusammenschlus-

ses, die wiederum eine gewisse soziale Mächtigkeit erfordert.

Soweit im Betriebsverfassungsrecht Gewerkschaften eine bestimmte Bedeutung

eingeräumt wird, setzt das genau diese Mächtigkeit vom Sinn und Zweck der

Regelungen her voraus.

PM 57/06

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TarifvertragsrechtTariffähigkeitTarifzuständigkeit

1 ABR 58/04 v . 28.3.2006

Tariffähigkeit des CGM (Christliche Gewerkschaft Metall)

Für die Tariffähigkeit eines Arbeitnehmerzusammenschlusses reicht es aus, wenn

er in einem nicht unbedeutendem Teil des von ihm beanspruchten Zuständig-

keitsbereiches durchsetzungsfähig ist. Davon ist bei ca. 3000 Anschlußtarifverträ-

gen und 550 eigenständigen Tarifverträgen auszugehen.

PM 19/06

1 ABR 36/05 v. 18.7.2006

Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

Die Bestimmung der Tarifzuständigkeit ist Sache der jeweiligen (hier

Arbeitgeber-)Vereinigung. Sie legt diese regelmäßig in ihrer Satzung fest. Dabei

kann sie diese nicht auf ihre Mitglieder oder auf eine bestimmte Art von Mitgliedern

beschränken. Sonst läge es in der Hand der Mitglieder, die Tarifzuständigkeit durch

Aus- oder Eintritt zu bestimmen.

PM 51/05

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TarifvertragsrechtTariffähigkeitTarifzuständigkeit

4 AZR 556/05 v. 8.11.2006

Tariflücke - unbewußt oder bewußt

Nur eine unbewußte Tariflücke ist durch Auslegung zu schließen. Soll dies durch

eine Vergütungsgruppe geschehen, die durch einen Ausschließlichkeitskatalog

definiert ist, widerspräche dies dem Willen der Tarifvertragsparteien.

Auch im übrigen sind für eine ergänzende Auslegung Anhaltspunkte dafür

erforderlich, wie die Tarifvertragsparteien die Eingruppierung gewollt hätten.

PM 66/06

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1 AZR 460/04 v. 28.2.2006

Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung im Betrieb

Aus der grundrechtlich geschützten Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften folgt das

Recht der Gewerkschaften, auch durch Betriebsfremde in den Betrieben

Mitglieder-werbung zu betreiben. Ebenfalls zu beachten ist aber das Grundrecht

des Betriebs-inhabers auf störungsfreien Betriebsablauf undEigentum sowie

Hausrecht. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls.

PM 13/06

Tarifvertragsrechtgewerkschaftliche Betätigung

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Schwerin5 AZR 128/05 v. 9.11.2005Auslegung einer Bezugnahme

Ob in einem Arbeitsvertrag die Bezugnahme auf einen Tarifvertrag statisch oder

dynamisch sein soll, ist gegebenenfalls auszulegen. Dabei gehen bei einem

Formulararbeitsvertrag Zweifel zu Lasten des Arbeitgebers.

PM 67/05

5 AZR 351/05 v. 9.11.2005

Bezugnahme mit Einschränkungen

Vereinbart ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber arbeitsvertraglich, Gehaltssteige-

rungen im Tarifvertrag nachzuvollziehen, wenn es sich nicht um eine strukturelle

Änderung handelt, schuldet er eine tarifliche Einmalzahlung dann nicht, wenn

diese Ausdruck einer Strukturänderung ist.

PM 68/05

TarifvertragsrechtBezugnahme, Gleichstellungsabrede

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4 AZR 536/04 v. 14.12.2005Bezugnahme als Gleichstellungsabrede

Die Bezugnahme des einschlägigen Tarifvertrages im vor dem 1.1.2002 abgeschlos-

senen Formulararbeitsvertrag eines tarifgebundenen Arbeitnehmers ist

gegenüber einem nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer als Gleichstellungsabrede

auszulegen. Geht der Betrieb auf einen nicht tarifgebundenen Erwerber über, so

ergeben sich für den nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer die gleichen rechtlichen

Konsequenzen, wie für den tarifgebundenen Arbeitnehmer – Übergang des

status quo auf die individual-rechtliche Ebene.

Für Arbeitsverträge gleichen Zuschnitts, die nach dem 1.1.2002 abgeschlossen

werden, beabsichtigt der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts eine Änderung der

Rechtsprechung unter Berücksichtigung der Unklarheitsregelung in § 305 c Abs.

2 BGB.

PM 77/05

TarifvertragsrechtBezugnahme, Gleichstellungsabrede

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3 AZR 134/05 v. 25.7.2006Dynamische Verweisung im Tarifvertrag

Verweist der Haustarifvertrag eines Unternehmens im ÖPNV auf den entsprechen-

den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes mit den im Gebiet der Gemeinden

ergänzenden Tarifverträgen in der jeweils geltenden Fassung, so ist darin eine

dynamische Verweisung auch in Hinblick auf den bezogenen Tarifvertrag zu

sehen.

PM 52/06

TarifvertragsrechtBezugnahme, Gleichstellungsabrede

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2 AZR 58/05 v. 2.2.2006Verschlechterung Sonderkündigungsschutz

Ein tarifvertraglicher Sonderkündigungsschutz trägt den immanenten Vorbehalt einer

späteren Änderung in sich, zumindest dann, wenn eine ordentliche Kündigung

nter bestimmten Voraussetzungen immer zulässig blieb und diese

Voraussetzungen angepasst werden.

PM 7/06

4 AZR 486/05 v. 11.10.2006Rückwirkende verschlechternde Änderung

Grundsätzlich können die Tarifvertragsparteien eine tarifvertragliche Regelung

nachträglich und rückwirkend verschlechternd abändern. Voraussetzung ist

allerdings, daß sie damit keinen Vertrauensschutz der tarifgebundenen

Arbeitnehmer verletzen. Das ist dann der Fall, wenn vor Entstehung des

abgeänderten Anspruchs bereits Anzeichen für die beabsichtigte Änderung

vorlagen. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.

PM 61/06

TarifvertragsrechtVerschlechterung

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4 AZR 795/05 v. 3.5.2006Teilkündigung eines Anerkennungstarifvertrages

Ein Tarifvertrag ist nur insgesamt kündbar. Eine Teilkündigung ist nur dann zulässig,

wenn diese ausdrücklich im Tarifvertrag zugelassen ist. Dies gilt auch dann,

wenn Teile des Tarifvertrages überholt sind.

PM 30/06

TarifvertragsrechtVerschlechterung

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4 AZR 316/05 v. 7.6.2006Tarifvertragliche Residenzpflicht

Die Regelung einer tarifvertraglichen Residenzpflicht eines Hausmeisters, so daß er

den Lebensmittelpunkt in einer Dienstwohnung haben muß, ist zulässig. Dabei ist

al-lerdings auf den tatsächlichen Lebensmittelpunkt abzustellen, nicht auf den

melde-rechtlichen Hauptwohnsitz.

PM 38/06

2 AZR 587/05 v. 6.7.2006

Tarifvertragliche Beschäftigungsbrücke

Eine tarifvertragliche Verpflichtung des Arbeitgebers, ausgelernte Auszubildende für

mindestens 12 Monate zu übernehmen, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt

zu verbessern und die Bezugsgröße für Arbeitslosengeld anzuheben, ist dann

zulässig, wenn sie auch Ausnahme- bzw. Härteregelungen enthält, die die

Belange des Arbeit-gebers berücksichtigen. Abweichende Vereinbarungen mit

Auszubildenden sind un-wirksam.

PM 47/06

TarifvertragsrechtWirksamkeit

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4 AZR 552/05 v. 25.1.2006Einwirkungspflichten von Spitzenverbänden

Aus von Spitzenverbänden abgeschlossenen Tarifverträgen kann sich die

Verpflichtung ergeben, auf Mitgliedsverbände einzuwirken, bestimmte

Tarifverträge abzuschließen. Der Umfang der Einwirkungspflicht ergibt sich direkt

aus dem Tarifvertrag der Spitzenverbände.

PM 5/06

4 AZR 381/05 v. 5.7.2006

Verpflichtung zum Abschluß eines Tarifvertrages

Aus verbindlich festgehaltenen Verhandlungsergebnissen der Tarifvertragsparteien,

die die Zustimmung der jeweiligen Gremien gefunden haben, kann – vergleichbar

mit einem Vorvertrag – die Verpflichtung für die Tarifvertragsparteien erwachsen,

einen entsprechenden Tarifvertrag abzuschließen bzw. Einen unvollständig

abgeschlossenen Tarifvertrag zu ergänzen.

PM 46/06

TarifvertragsrechtErzwingbarer Abschluß

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Schwerin1 ABR 6/05 v. 24.1.2006Wochenarbeitszeit und Tarifvertrag

Die Ausnahme in § 25 Satz 1 ArbZG für Alttarifverträge ist in europarechtskonformer

Auslegung so zu verstehen, daß die Höchstgrenze von 48 Wochenstunden

Arbeits-zeit gem. § 7 Abs. 8 ArbZG auch für diese Altverträge gilt.

PM 4/06

10 AZR 769/05

Besuchertoilette ohne Zugangskontrolle oder öffentliche Bedürfnisanstalt

Eine Erschwerniszulage für die Reinigung von öffentlichen Bedürfnisanstalten (§ 9

Ziff. 2.5 des Rahmentarifvertrages für die gewerblich Beschäftigten im

Reinigungsge-werbe) fällt nicht an bei der Reinigung von Kunden- und

Besuchertoiletten. Toiletten in Flughäfen sind nur für Besucher und Kunden und

keine öffentlichen Bedürfnisan-stalten.

PM 69/06

TarifvertragsrechtDiv. Entscheidungen

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