7
V. Resolutionen auf Grund der Berichte des Dritten Ausschusses 334 2. erklärt erneut, wie wichtig es ist, den in der Resolu- tion des Wirtschafts- und Sozialrats 2003/39 vom 22. Juli 2003 genannten Grundsatz "Kenne deine Kunden" anzuwen- den, und betont die Notwendigkeit, verstärkt auf den Mecha- nismus der Vorabmeldung von Exporten zurückzugreifen und dabei zeitnahe Antworten bereitzustellen, insbesondere durch effizienten Informationsaustausch; 3. bittet die Staaten, die nicht über Mechanismen für den Echtzeit-Austausch von Informationen im Rahmen der derzeitigen internationalen Aktivitäten verfügen, die Einrich- tung einer nationalen Koordinierungsstelle oder einer zentra- len nationalen Behörde im Einklang mit den ständigen Dienstanweisungen für internationale Einsätze zu schaffen, über die sämtliche Informationen über erlaubte und unerlaub- te Sendungen weitergeleitet werden können, und bittet alle Mitgliedstaaten, zur Aktualisierung des Verzeichnisses der nach den internationalen Suchtstoffübereinkommen zuständi- gen nationalen Behörden im Hinblick auf die Durchführung von Artikel 12 des Übereinkommens von 1988 beizutragen; 4. empfiehlt den Mitgliedstaaten, ihre regulatorischen und operativen Kontrollverfahren zur Bekämpfung der Ab- zweigung chemischer Stoffe für die unerlaubte Herstellung oder Gewinnung von Drogen nach Bedarf weiterzuentwik- keln beziehungsweise weiter anzupassen, und ermutigt die Behörden, die Koordinierung und die Zusammenarbeit zwi- schen allen in die Kontrolle von Vorläuferstoffen eingebunde- nen Regulierungs- und Strafverfolgungsdiensten anzubahnen oder weiter zu stärken; 5. bittet die Mitgliedstaaten und die zuständigen inter- nationalen und regionalen Organe, ihre nachrichtendienstli- chen Informationen über den Schmuggel von Drogen und chemischen Vorläuferstoffen zu überprüfen, um Gemeinsam- keiten zu ermitteln und angemessene Maßnahmen zur Unter- bindung solcher Aktivitäten zu planen; 6. ermutigt die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass unterbundenen Abzweigungsversuchen derselbe Ermittlungs- aufwand wie einer Beschlagnahme des entsprechenden Stoffs zuteil wird, da solche Fälle wertvolle Erkenntnisse liefern können, mit denen sich eine Abzweigung an anderer Stelle verhindern ließe; 7. betont die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass, so- fern nötig und soweit möglich, ausreichende Mechanismen zur Verhinderung der Abzweigung von Zubereitungen vor- handen sind, die Chemikalien enthalten, die in den die uner- laubte Drogenherstellung betreffenden Tabellen I und II des Übereinkommens von 1988 aufgeführt sind, insbesondere Zu- bereitungen, die Ephedrin und Pseudoephedrin enthalten; 8. bestärkt die Mitgliedstaaten darin, im Hinblick auf ein wirksames Vorgehen gegen Schmugglerringe polizeiliche Strukturermittlungen anzustellen sowie gegebenenfalls die Quelle beschlagnahmter chemischer Vorläuferstoffe sowie die für die Sendung und letztlich die Abzweigung Verant- wortlichen zu ermitteln; 9. bestärkt die Mitgliedstaaten außerdem darin, die Möglichkeit der Schaffung einsatzfertiger Programme zur Er- stellung chemischer Profile zu prüfen, und bittet alle Staaten, solche Programme nach Möglichkeit zu unterstützen; 10. ersucht das Internationale Suchtstoff-Kontrollamt, gemäß Resolution 1995/20 des Wirtschafts- und Sozialrats vom 24. Juli 1995 den internationalen Handel zu überwachen, damit Abzweigungsversuche erkannt werden und chemische Vorläuferstoffe nicht auf den illegalen Markt gelangen können; 11. legt dem Internationalen Suchtstoff-Kontrollamt ein- dringlich nahe, auch weiterhin alle derartigen Fälle von Ab- zweigung zu verfolgen, indem es die Ermittlungen der natio- nalen Behörden erleichtert und den Regierungen im Rahmen seines Jahresberichts seine Erkenntnisse zugänglich macht; 12. ersucht den Generalsekretär, das Internationale Suchtstoff-Kontrollamt mit den erforderlichen Ressourcen auszustatten, um ihm die wirksame Fortsetzung seiner Arbei- ten im Rahmen der "Operation Purpur", der "Operation To- paz" und der Initiative "Project Prism" zu ermöglichen; 13. ersucht den Exekutivdirektor des Büros der Verein- ten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung, im Rahmen seiner zweijährlichen Berichte über die Umsetzung der Ergebnisse der zwanzigsten Sondertagung der General- versammlung und unter Berücksichtigung der seit der Sonder- tagung verabschiedeten einschlägigen Resolutionen seinen Bericht über die Kontrolle von Vorläuferstoffen ab dem der achtundvierzigsten Tagung der Suchtstoffkommission vorzu- legenden Bericht um Empfehlungen darüber zu erweitern, wie der Einsatz des Mechanismus für die Vorabmeldung von Exporten verstärkt und zeitnahe Antwortmaßnahmen gewähr- leistet werden können. RESOLUTION 59/163 Verabschiedet auf der 74. Plenarsitzung am 20. Dezember 2004, ohne Abstim- mung, auf Empfehlung des Ausschusses (A/59/495, Ziffer 20) 80 . 80 Der in dem Bericht empfohlene Resolutionsentwurf wurde im Aus- schuss eingebracht von: Afghanistan, Ägypten, Algerien, Andorra, An- gola, Argentinien, Armenien, Bahamas, Bangladesch, Belarus, Belgien, Belize, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Brunei Darussa- lam, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Chile, China, Costa Rica, Côte d'Ivoire, Dänemark, Demokratische Republik Kongo, Deutschland, Do- minikanische Republik, Dschibuti, Ecuador, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, El Salvador, Estland, Finnland, Frankreich, Gam- bia, Ghana, Grenada, Griechenland, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Indien, Indonesien, Irland, Island, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Kamerun, Kanada, Kap Verde, Kasachstan, Kirgisistan, Kolum- bien, Komoren, Kongo, Kroatien, Kuba, Laotische Volksdemokratische Republik, Lettland, Libanon, Libysch-Arabische Dschamahirija, Liech- tenstein, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Mali, Malta, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Mexiko, Monaco, Mongolei, Myanmar, Namibia, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Nigeria, Nor- wegen, Österreich, Pakistan, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Po- len, Portugal, Republik Korea, Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation, Sambia, San Marino, Schweden, Schweiz, Simbabwe, Sin- gapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Sudan, Tadschikistan, Thailand, Tschechische Republik, Tür- kei, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Venezuela (Bolivarische Republik), Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staa- ten von Amerika, Vietnam und Zypern.

V. Resolutionen auf Grund der Berichte des Dritten Ausschusses · bereitungen, die Ephedrin und Pseudoephedrin enthalten; 8. bestärkt die Mitgliedstaaten darin, im Hinblick auf ein

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: V. Resolutionen auf Grund der Berichte des Dritten Ausschusses · bereitungen, die Ephedrin und Pseudoephedrin enthalten; 8. bestärkt die Mitgliedstaaten darin, im Hinblick auf ein

V. Resolutionen auf Grund der Berichte des Dritten Ausschusses

334

2. erklärt erneut, wie wichtig es ist, den in der Resolu-tion des Wirtschafts- und Sozialrats 2003/39 vom 22. Juli2003 genannten Grundsatz "Kenne deine Kunden" anzuwen-den, und betont die Notwendigkeit, verstärkt auf den Mecha-nismus der Vorabmeldung von Exporten zurückzugreifen unddabei zeitnahe Antworten bereitzustellen, insbesondere durcheffizienten Informationsaustausch;

3. bittet die Staaten, die nicht über Mechanismen fürden Echtzeit-Austausch von Informationen im Rahmen derderzeitigen internationalen Aktivitäten verfügen, die Einrich-tung einer nationalen Koordinierungsstelle oder einer zentra-len nationalen Behörde im Einklang mit den ständigenDienstanweisungen für internationale Einsätze zu schaffen,über die sämtliche Informationen über erlaubte und unerlaub-te Sendungen weitergeleitet werden können, und bittet alleMitgliedstaaten, zur Aktualisierung des Verzeichnisses dernach den internationalen Suchtstoffübereinkommen zuständi-gen nationalen Behörden im Hinblick auf die Durchführungvon Artikel 12 des Übereinkommens von 1988 beizutragen;

4. empfiehlt den Mitgliedstaaten, ihre regulatorischenund operativen Kontrollverfahren zur Bekämpfung der Ab-zweigung chemischer Stoffe für die unerlaubte Herstellungoder Gewinnung von Drogen nach Bedarf weiterzuentwik-keln beziehungsweise weiter anzupassen, und ermutigt dieBehörden, die Koordinierung und die Zusammenarbeit zwi-schen allen in die Kontrolle von Vorläuferstoffen eingebunde-nen Regulierungs- und Strafverfolgungsdiensten anzubahnenoder weiter zu stärken;

5. bittet die Mitgliedstaaten und die zuständigen inter-nationalen und regionalen Organe, ihre nachrichtendienstli-chen Informationen über den Schmuggel von Drogen undchemischen Vorläuferstoffen zu überprüfen, um Gemeinsam-keiten zu ermitteln und angemessene Maßnahmen zur Unter-bindung solcher Aktivitäten zu planen;

6. ermutigt die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dassunterbundenen Abzweigungsversuchen derselbe Ermittlungs-aufwand wie einer Beschlagnahme des entsprechenden Stoffszuteil wird, da solche Fälle wertvolle Erkenntnisse liefernkönnen, mit denen sich eine Abzweigung an anderer Stelleverhindern ließe;

7. betont die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass, so-fern nötig und soweit möglich, ausreichende Mechanismenzur Verhinderung der Abzweigung von Zubereitungen vor-handen sind, die Chemikalien enthalten, die in den die uner-laubte Drogenherstellung betreffenden Tabellen I und II desÜbereinkommens von 1988 aufgeführt sind, insbesondere Zu-bereitungen, die Ephedrin und Pseudoephedrin enthalten;

8. bestärkt die Mitgliedstaaten darin, im Hinblick aufein wirksames Vorgehen gegen Schmugglerringe polizeilicheStrukturermittlungen anzustellen sowie gegebenenfalls dieQuelle beschlagnahmter chemischer Vorläuferstoffe sowiedie für die Sendung und letztlich die Abzweigung Verant-wortlichen zu ermitteln;

9. bestärkt die Mitgliedstaaten außerdem darin, dieMöglichkeit der Schaffung einsatzfertiger Programme zur Er-

stellung chemischer Profile zu prüfen, und bittet alle Staaten,solche Programme nach Möglichkeit zu unterstützen;

10. ersucht das Internationale Suchtstoff-Kontrollamt,gemäß Resolution 1995/20 des Wirtschafts- und Sozialratsvom 24. Juli 1995 den internationalen Handel zu überwachen,damit Abzweigungsversuche erkannt werden und chemischeVorläuferstoffe nicht auf den illegalen Markt gelangen können;

11. legt dem Internationalen Suchtstoff-Kontrollamt ein-dringlich nahe, auch weiterhin alle derartigen Fälle von Ab-zweigung zu verfolgen, indem es die Ermittlungen der natio-nalen Behörden erleichtert und den Regierungen im Rahmenseines Jahresberichts seine Erkenntnisse zugänglich macht;

12. ersucht den Generalsekretär, das InternationaleSuchtstoff-Kontrollamt mit den erforderlichen Ressourcenauszustatten, um ihm die wirksame Fortsetzung seiner Arbei-ten im Rahmen der "Operation Purpur", der "Operation To-paz" und der Initiative "Project Prism" zu ermöglichen;

13. ersucht den Exekutivdirektor des Büros der Verein-ten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung, imRahmen seiner zweijährlichen Berichte über die Umsetzungder Ergebnisse der zwanzigsten Sondertagung der General-versammlung und unter Berücksichtigung der seit der Sonder-tagung verabschiedeten einschlägigen Resolutionen seinenBericht über die Kontrolle von Vorläuferstoffen ab dem derachtundvierzigsten Tagung der Suchtstoffkommission vorzu-legenden Bericht um Empfehlungen darüber zu erweitern,wie der Einsatz des Mechanismus für die Vorabmeldung vonExporten verstärkt und zeitnahe Antwortmaßnahmen gewähr-leistet werden können.

RESOLUTION 59/163Verabschiedet auf der 74. Plenarsitzung am 20. Dezember 2004, ohne Abstim-mung, auf Empfehlung des Ausschusses (A/59/495, Ziffer 20) 80.

80 Der in dem Bericht empfohlene Resolutionsentwurf wurde im Aus-schuss eingebracht von: Afghanistan, Ägypten, Algerien, Andorra, An-gola, Argentinien, Armenien, Bahamas, Bangladesch, Belarus, Belgien,Belize, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Brunei Darussa-lam, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Chile, China, Costa Rica, Côted'Ivoire, Dänemark, Demokratische Republik Kongo, Deutschland, Do-minikanische Republik, Dschibuti, Ecuador, ehemalige jugoslawischeRepublik Mazedonien, El Salvador, Estland, Finnland, Frankreich, Gam-bia, Ghana, Grenada, Griechenland, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau,Guyana, Haiti, Indien, Indonesien, Irland, Island, Israel, Italien, Jamaika,Japan, Kamerun, Kanada, Kap Verde, Kasachstan, Kirgisistan, Kolum-bien, Komoren, Kongo, Kroatien, Kuba, Laotische VolksdemokratischeRepublik, Lettland, Libanon, Libysch-Arabische Dschamahirija, Liech-tenstein, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Mali,Malta, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Mexiko, Monaco, Mongolei,Myanmar, Namibia, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Nigeria, Nor-wegen, Österreich, Pakistan, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Po-len, Portugal, Republik Korea, Republik Moldau, Rumänien, RussischeFöderation, Sambia, San Marino, Schweden, Schweiz, Simbabwe, Sin-gapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, St. Vincent und die Grenadinen,Südafrika, Sudan, Tadschikistan, Thailand, Tschechische Republik, Tür-kei, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Venezuela (Bolivarische Republik),Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staa-ten von Amerika, Vietnam und Zypern.

Page 2: V. Resolutionen auf Grund der Berichte des Dritten Ausschusses · bereitungen, die Ephedrin und Pseudoephedrin enthalten; 8. bestärkt die Mitgliedstaaten darin, im Hinblick auf ein

V. Resolutionen auf Grund der Berichte des Dritten Ausschusses

335

59/163. Internationale Zusammenarbeit zur Bekämp-fung des Weltdrogenproblems

Die Generalversammlung,unter Hinweis auf die Millenniums-Erklärung der Verein-

ten Nationen81, auf ihre Resolution 58/141 vom 22. Dezem-ber 2003 und auf ihre anderen früheren Resolutionen,

in Bekräftigung ihrer Verpflichtung auf die Ergebnisse dervom 8. bis 10. Juni 1998 in New York abgehaltenen zwanzig-sten Sondertagung der Generalversammlung über die gemein-same Bekämpfung des Weltdrogenproblems und erfreut überdie anhaltende Entschlossenheit der Regierungen, das Welt-drogenproblem durch die vollständige und ausgewogene An-wendung nationaler, regionaler und internationaler Strategienzur Verringerung der Nachfrage nach unerlaubten Drogen, ih-rer Herstellung und des Handels damit zu bewältigen,

erneut erklärend, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaa-ten sich für die Erreichung der Zielvorgaben für 2003 und2008 einsetzen, die in der von der Generalversammlung aufihrer zwanzigsten Sondertagung verabschiedeten PolitischenErklärung82 genannt sind, und die Leitlinien und Elemente be-grüßend, die die Suchtstoffkommission dem Exekutivdirektordes Programms der Vereinten Nationen für internationaleDrogenkontrolle für die Erstellung der künftigen Berichteüber die Folgemaßnahmen zu der zwanzigsten Sondertagungempfohlen hat83,

hervorhebend, wie wichtig der Aktionsplan84 für die Um-setzung der Erklärung über die Leitgrundsätze für die Sen-kung der Drogennachfrage85 ist, der ein neues weltweitesKonzept einführt, das gemäß dem Grundsatz einer gemein-sam getragenen Verantwortung ein Gleichgewicht zwischender Verringerung des unerlaubten Angebots und der Senkungder unerlaubten Nachfrage hält, und wie wichtig der Aktions-plan für internationale Zusammenarbeit bei der Ausmerzungdes unerlaubten Anbaus von Betäubungsmittelpflanzen undfür Alternative Entwicklung86 ist, der anerkennt, welche Be-deutung der Verringerung des Angebots als fester Bestandteileiner ausgewogenen Drogenkontrollstrategie zukommt,

in Anerkennung der Anstrengungen, die alle Länder, ins-besondere diejenigen, die Suchtstoffe für wissenschaftlicheund medizinische Zwecke herstellen, sowie das InternationaleSuchtstoff-Kontrollamt unternehmen, um die Abzweigungdieser Stoffe auf illegale Märkte zu verhindern und die Ge-winnung auf einem der erlaubten Nachfrage entsprechendenStand zu halten, im Einklang mit dem Einheits-Übereinkom-

men von 1961 über Suchtstoffe87 und dem Übereinkommenvon 1971 über psychotrope Stoffe88,

sich dessen bewusst, dass die Fortschritte bei der Verwirk-lichung der in der Politischen Erklärung festgelegten Zieleuneinheitlich waren, wie auch aus den zweijährlichen Berich-ten des Exekutivdirektors des Büros der Vereinten Nationenfür Drogen- und Verbrechensbekämpfung89 hervorgeht, undanerkennend, dass das Drogenproblem nach wie vor eineweltweite Herausforderung darstellt, die die öffentliche Ge-sundheit und Sicherheit und das Wohlergehen der Mensch-heit, insbesondere der Kinder und Jugendlichen, ernsthaft be-droht, und dass es die sozioökonomische und politische Stabi-lität und die nachhaltige Entwicklung, namentlich die An-strengungen zur Verminderung der Armut, untergräbt sowieGewalt und Kriminalität verursacht, namentlich in städtischenGebieten,

besorgt über die Zunahme des Missbrauchs unerlaubterDrogen durch Kinder, so auch durch Jugendliche, und durchjunge Menschen,

sowie besorgt über die Herausforderungen durch die Ver-bindungen zwischen der Ausbreitung von HIV/Aids und demintravenösen Drogenkonsum,

ferner besorgt über die ernsten Herausforderungen undBedrohungen durch die weiterhin bestehenden Verbindungenzwischen dem unerlaubten Drogenhandel und dem Terroris-mus und anderen nationalen und grenzüberschreitenden kri-minellen Tätigkeiten, wie etwa dem Menschenhandel, vor al-lem dem Frauen- und Kinderhandel, der Geldwäsche, derKorruption sowie dem Handel mit Waffen und chemischenVorläuferstoffen, und bekräftigend, dass es einer starken undwirksamen internationalen Zusammenarbeit bedarf, um die-sen Bedrohungen entgegenzuwirken,

besorgt über politische und sonstige Aktivitäten zu Gun-sten der Legalisierung unerlaubter Suchtstoffe und psychotro-per Stoffe, die nicht mit den internationalen Suchtstoffüber-einkommen im Einklang stehen und die das internationaleDrogenkontrollregime gefährden könnten,

sowie besorgt über die Zunahme der Abzweigung chemi-scher Vorläuferstoffe, die zur unerlaubten Herstellung vonDrogen verwendet werden,

in der Erkenntnis, dass die internationale Zusammenarbeitbei der Bekämpfung des Drogenmissbrauchs, der unerlaubtenHerstellung von Drogen sowie des unerlaubten Handels damitgezeigt hat, dass durch nachhaltige und gemeinsame Anstren-gungen positive Ergebnisse erzielt werden können, und mitdem Ausdruck ihrer Anerkennung für die diesbezüglichen In-itiativen,

81 Siehe Resolution 55/2.82 Resolution S-20/2, Anlage.83 Siehe Official Records of the Economic and Social Council, 1999, Sup-plement No. 8 (E/1999/28/Rev.1), zweiter Teil, Kap. I, Resolution 42/11,und ebd., 2001, Supplement No. 8 (E/2001/28/Rev.1), Kap. I, Ab-schnitt C, Resolution 44/2.84 Resolution 54/132, Anlage.85 Resolution S-20/3, Anlage.86 Resolution S-20/4 E.

87 Vereinte Nationen, Treaty Series, Vol. 520, Nr. 7515.88 Ebd., Vol. 1019, Nr. 14956.89 E/CN.7/2001/2 und Add.1-3, E/CN.7/2001/16 und E/CN.7/2003/2 undAdd.1-6.

Page 3: V. Resolutionen auf Grund der Berichte des Dritten Ausschusses · bereitungen, die Ephedrin und Pseudoephedrin enthalten; 8. bestärkt die Mitgliedstaaten darin, im Hinblick auf ein

V. Resolutionen auf Grund der Berichte des Dritten Ausschusses

336

IAchtung vor den in der Charta der Vereinten Nationen

und im Völkerrecht verankerten Grundsätzen der Be-kämpfung des Weltdrogenproblems1. erklärt erneut, dass die Bekämpfung des Weltdro-

genproblems eine gemeinsame und geteilte Verantwortungdarstellt, die in einem multilateralen Rahmen angegangenwerden muss, einen integrierten und ausgewogenen Ansatzerfordert und in voller Übereinstimmung mit den in der Char-ta der Vereinten Nationen und im Völkerrecht verankertenZielen und Grundsätzen erfolgen muss, insbesondere untervoller Achtung der Souveränität und territorialen Unversehrt-heit der Staaten, des Grundsatzes der Nichteinmischung in dieinneren Angelegenheiten von Staaten sowie aller Menschen-rechte und Grundfreiheiten, und ausgehend von den Grund-sätzen der Gleichberechtigung und der gegenseitigen Ach-tung;

2. fordert alle Staaten nachdrücklich auf, das Einheits-Übereinkommen von 1961 über Suchtstoffe in der durch dasProtokoll von 1972 geänderten Fassung90, das Übereinkom-men von 1971 über psychotrope Stoffe88 und das Überein-kommen der Vereinten Nationen von 1988 gegen den uner-laubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen91

zu ratifizieren beziehungsweise diesen Übereinkünften beizu-treten, und fordert die Vertragsstaaten der Übereinkünftenachdrücklich auf, alle ihre Bestimmungen anzuwenden;

3. bittet alle Staaten, mit Vorrang das Übereinkommender Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende orga-nisierte Kriminalität und die dazugehörigen Protokolle92 unddas Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korrup-tion93 zu unterzeichnen, zu ratifizieren beziehungsweise die-sen Übereinkünften beizutreten, und bittet die Vertragsstaatendieser Übereinkünfte, sie durchzuführen, damit die grenz-überschreitenden kriminellen Aktivitäten, die mit dem uner-laubten Drogenhandel zusammenhängen, umfassend be-kämpft werden;

IIInternationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Welt-

drogenproblems und Folgemaßnahmen zu der zwanzig-sten Sondertagung1. bekräftigt die während des Tagungsteils auf Mini-

sterebene der sechsundvierzigsten Tagung der Suchtstoff-kommission verabschiedete Gemeinsame Ministererklärungund weitere Maßnahmen zur Durchführung der aus der zwan-zigsten Sondertagung der Generalversammlung hervorgegan-genen Aktionspläne94, worin betont wird, dass das Weltdro-genproblem im multilateralen, regionalen, bilateralen und na-tionalen Rahmen angegangen werden muss, dass die Maßnah-men zur Bekämpfung dieses Problems nur dann erfolgreich

sein können, wenn sich alle Mitgliedstaaten daran beteiligen,dass diese Maßnahmen durch eine intensive internationaleEntwicklungszusammenarbeit gestützt und noch stärker in dienationalen Entwicklungsprioritäten einbezogen werden müs-sen und dass sie ein Gleichgewicht zwischen der Verringe-rung des Angebots und der Senkung der Nachfrage sowie eineumfassende Strategie erfordern, die Alternative Entwicklung,so auch gegebenenfalls präventive Alternative Entwicklung,die Vernichtung von Anbaukulturen, Verbote, Strafverfol-gung, Verhütung, Behandlung und Rehabilitation sowie Bil-dung kombiniert;

2. fordert alle Staaten auf, ihre Anstrengungen imKampf gegen das Weltdrogenproblem zu verstärken, um dieZielvorgaben für 2008, die in der von der Generalversamm-lung auf ihrer zwanzigsten Sondertagung verabschiedeten Po-litischen Erklärung82 genannt sind, zu erreichen;

3. fordert alle maßgeblichen Akteure auf, ihre enge Zu-sammenarbeit mit den Regierungen bei der Förderung undUmsetzung der Ergebnisse der zwanzigsten Sondertagungund des Tagungsteils auf Ministerebene der sechsundvierzig-sten Tagung der Suchtstoffkommission fortzusetzen;

4. betont, dass die Sammlung und Analyse von Datenund Evaluierung der Ergebnisse der auf nationaler und inter-nationaler Ebene derzeit unternommenen Politikmaßnahmenunverzichtbare Instrumente für die Weiterentwicklung soli-der, auf Fakten gestützter Drogenkontrollstrategien sind;

Senkung der Nachfrage5. fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den

Aktionsplan84 zur Verwirklichung der Erklärung über dieLeitgrundsätze für die Senkung der Drogennachfrage85 umzu-setzen und ihre nationalen Anstrengungen zur Bekämpfungdes Missbrauchs unerlaubter Drogen durch ihre Bevölkerung,insbesondere Kinder und junge Menschen, zu verstärken;

6. fordert die Staaten nachdrücklich auf, zur Verwirk-lichung des Ziels einer erheblichen und messbaren Senkungdes Drogenmissbrauchs bis zum Jahr 2008

a) weiter umfassende Politiken und Programme zurNachfragesenkung, einschließlich Forschungsarbeiten, durch-zuführen, die alle unter internationaler Kontrolle stehendenDrogen erfassen, um die Öffentlichkeit verstärkt für das Dro-genproblem zu sensibilisieren, unter besonderer Berücksich-tigung von Präventiv- und Aufklärungsmaßnahmen, und vorallem jungen Menschen und anderen Risikogruppen Informa-tionen über den Erwerb von Lebenskompetenzen, über ge-sundheitsbewusste Entscheidungen und über drogenfreie Ak-tivitäten zu vermitteln;

b) weiter umfassende Politiken zur Nachfragesenkungauszuarbeiten und durchzuführen, einschließlich Aktivitätenzur Risikoverringerung, die mit bewährten medizinischenVerfahrensweisen und mit den internationalen Suchtstoffüber-einkommen im Einklang stehen und die die schädlichen ge-sundheitlichen und sozialen Folgen des Drogenmissbrauchsverringern, und ein breites Spektrum umfassender Dienstlei-stungen zur Behandlung, Rehabilitation und sozialen Wieder-eingliederung von Drogenabhängigen bereitzustellen und mitentsprechenden Ressourcen auszustatten, da die soziale Aus-

90 Vereinte Nationen, Treaty Series, Vol. 976, Nr. 14152.91 Ebd., Vol. 1582, Nr. 27627.92 Resolution 55/25, Anlagen I-III, und Resolution 55/255, Anlage.93 Resolution 58/4, Anlage.94 A/58/124, Abschnitt II.A.

Page 4: V. Resolutionen auf Grund der Berichte des Dritten Ausschusses · bereitungen, die Ephedrin und Pseudoephedrin enthalten; 8. bestärkt die Mitgliedstaaten darin, im Hinblick auf ein

V. Resolutionen auf Grund der Berichte des Dritten Ausschusses

337

grenzung ein wichtiger Risikofaktor für den Drogenmiss-brauch ist;

c) verstärkt Frühinterventionsprogramme durchzufüh-ren, die Kinder und junge Menschen vom Konsum unerlaub-ter Drogen abbringen, namentlich vom gleichzeitigen Kon-sum mehrerer Drogen und vom Freizeitkonsum von Sucht-stoffen wie Cannabis und synthetischen Drogen, insbesondereamphetaminähnlichen Stimulanzien, und die aktive Beteili-gung der jüngeren Generation an Kampagnen gegen den Dro-genmissbrauch zu fördern;

d) ein umfassendes Spektrum von Dienstleistungen zurVerhütung der Übertragung von HIV/Aids und anderen mitDrogenmissbrauch zusammenhängenden Infektionskrankhei-ten bereitzustellen, einschließlich Aufklärung, Beratung undDrogentherapie, und insbesondere die Entwicklungsländerbei ihren Bemühungen um die Bewältigung dieser Problemezu unterstützen;

Unerlaubte synthetische Drogen7. fordert die Staaten nachdrücklich auf, ihre Anstren-

gungen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebenezu erneuern, um die in dem Aktionsplan gegen die unerlaubteHerstellung von amphetaminähnlichen Stimulanzien und ih-ren Vorläuferstoffen, den unerlaubten Verkehr damit und denMissbrauch solcher Substanzen95 enthaltenen umfassendenMaßnahmen durchzuführen, besondere Anstrengungen zu un-ternehmen, um dem Missbrauch und dem Freizeitkonsum vonamphetaminähnlichen Stimulanzien, insbesondere durch Ju-gendliche, entgegenzuwirken, und Informationen über dieschädlichen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichenFolgen eines solchen Missbrauchs zu verbreiten;

Kontrolle der Stoffe8. legt den Staaten nahe, Mechanismen und Verfahren

zu schaffen beziehungsweise zu stärken, die eine strengeKontrolle der in den internationalen Suchtstoffübereinkom-men aufgeführten und zur Herstellung unerlaubter Drogen na-türlichen und synthetischen Ursprungs verwendeten Stoffegewährleisten, und internationale Operationen zu unterstüt-zen, die ihre Abzweigung verhüten sollen, namentlich durchKoordinierung und Zusammenarbeit zwischen den an ihrerKontrolle beteiligten Regulierungs- und Strafverfolgungsbe-hörden;

Kontrolle der Vorläuferstoffe9. legt den Staaten nahe, Mechanismen und Verfahren

zu schaffen beziehungsweise zu stärken, die eine strengeKontrolle der zur Herstellung unerlaubter Drogen verwende-ten chemischen Vorläuferstoffe gewährleisten, internationaleOperationen zu unterstützen, die die Abzweigung chemischerVorläuferstoffe verhüten sollen, namentlich durch Koordinie-rung und Zusammenarbeit zwischen den Regulierungs- undStrafverfolgungsbehörden, die in Kooperation mit dem Inter-nationalen Suchtstoff-Kontrollamt an der Kontrolle der Vor-läuferstoffe beteiligt sind, und Schmuggelnetzwerke wirksam

zu bekämpfen, unter anderem durch polizeiliche Strukturer-mittlungen;

Justizielle Zusammenarbeit10. fordert alle Staaten auf, die internationale Zusam-

menarbeit zwischen den Justiz- und den Strafverfolgungsbe-hörden auf allen Ebenen zu stärken, um den unerlaubten Dro-genhandel zu verhüten und zu bekämpfen und die besten ope-rativen Verfahrensweisen weiterzugeben und zu fördern, mitdem Ziel, den unerlaubten Drogenhandel zu unterbinden, na-mentlich durch die Schaffung und Stärkung regionaler Me-chanismen, die Gewährung technischer Hilfe und die Einfüh-rung wirksamer Methoden der Zusammenarbeit, insbesonde-re auf den Gebieten der Luftfahrt-, Schifffahrt-, Hafen- undGrenzkontrolle und bei der Durchführung von Auslieferungs-verträgen;

Bekämpfung der Geldwäsche11. fordert die Staaten nachdrücklich auf, die Maßnah-

men zur Verhütung und Bekämpfung des Waschens der Erträ-ge aus dem Drogenhandel und damit zusammenhängendenkriminellen Tätigkeiten, insbesondere die internationale Zu-sammenarbeit und technische Hilfe, zu verstärken, mit Unter-stützung durch das System der Vereinten Nationen, interna-tionale Institutionen wie die Weltbank und regionale Ent-wicklungsbanken, umfassende internationale Systeme zurBekämpfung der Geldwäsche aufzubauen beziehungsweisezu stärken und den Informationsaustausch zwischen Finanz-institutionen und den Einrichtungen zu verbessern, die denAuftrag haben, das Waschen solcher Erträge zu verhüten undaufzudecken;

12. fordert die Staaten auf, zu erwägen, in ihre nationa-len Drogenkontrollpläne Bestimmungen über die Schaffungnationaler Netzwerke aufzunehmen, um ihre jeweiligen Ka-pazitäten zur Verhütung, Überwachung, Kontrolle und Unter-bindung schwerer Straftaten im Zusammenhang mit der Geld-wäsche und der Finanzierung terroristischer Handlungen zustärken, und generell allen Akten der grenzüberschreitendenorganisierten Kriminalität entgegenzuwirken und die beste-henden regionalen und internationalen Netzwerke zur Be-kämpfung der Geldwäsche zu ergänzen;

Internationale Zusammenarbeit bei der Beseitigung des unerlaubten Anbaus und bei der Alternativen Entwick-lung

13. anerkennt die Anstrengungen, die die Staaten unter-nehmen, um innovative Alternativprogramme durchzuführen,unter anderem in den Bereichen Aufforstung, Landwirtschaftund Klein- und Mittelbetriebe, und betont, wie wichtig es ist,dass das System der Vereinten Nationen und die internationa-le Gemeinschaft die wirtschaftliche und soziale Entwicklungder Gemeinwesen, denen solche Programme zugute kommen,unterstützen;

14. fordert die Staaten auf, gegebenenfalls

a) bei Bedarf auch durch die Bereitstellung neuer undzusätzlicher Finanzmittel verstärkt Programme für Alternati-ve Entwicklung, für Umweltschutz und für die Beseitigungdes unerlaubten Anbaus in Ländern zu unterstützen, die vom95 Siehe Resolution S-20/4 A.

Page 5: V. Resolutionen auf Grund der Berichte des Dritten Ausschusses · bereitungen, die Ephedrin und Pseudoephedrin enthalten; 8. bestärkt die Mitgliedstaaten darin, im Hinblick auf ein

V. Resolutionen auf Grund der Berichte des Dritten Ausschusses

338

unerlaubten Anbau der Cannabispflanze, insbesondere inAfrika, des Opiummohns und des Cocastrauchs betroffensind, insbesondere einzelstaatliche Programme, die die sozia-le Ausgrenzung verringern und eine nachhaltige Wirtschafts-entwicklung fördern sollen;

b) durch internationale und regionale Zusammenarbeitbessere gemeinsame Strategien zu entwickeln, um namentlichdurch Ausbildung, Aufklärung und technische Hilfe die Ka-pazitäten für Alternative Entwicklung, Beseitigung des uner-laubten Anbaus und Unterbindung zu stärken, mit dem Ziel,den unerlaubten Anbau von Betäubungsmittelpflanzen zu be-seitigen und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung zufördern;

c) die internationale Zusammenarbeit und gegebenen-falls auch eine präventive Alternative Entwicklung zu för-dern, um zu verhindern, dass der unerlaubte Anbau von Be-täubungsmittelpflanzen in anderen Gebieten einsetzt oderdorthin verlagert wird;

d) im Einklang mit dem Grundsatz der geteilten Ver-antwortung den Erzeugnissen aus Alternativen Entwicklungs-programmen, die für die Schaffung von Arbeitsplätzen unddie Beseitigung der Armut notwendig sind, verstärkt Zugangzu ihren Märkten zu gewähren;

e) nationale Mechanismen zur Überwachung und Veri-fizierung des unerlaubten Anbaus zu schaffen beziehungswei-se zu stärken;

f) auch weiterhin zur Aufrechterhaltung des Gleichge-wichts zwischen dem erlaubten Angebot von Rohmaterialienfür Opiate für medizinische und wissenschaftliche Zweckeund der erlaubten Nachfrage danach beizutragen und zusam-menzuarbeiten, um die Ausbreitung von Produktionsquellenvon Rohmaterialien für Opiate zu verhindern;

g) ihre Erfahrungen, ihren Sachverstand und ihre be-währten Praktiken bei der Beseitigung des unerlaubten An-baus von Betäubungsmittelpflanzen und der Durchführungvon Alternativen Entwicklungsprogrammen an die betroffe-nen Staaten weiterzugeben;

15. fordert die internationale Gemeinschaft auf, die fi-nanzielle und technische Unterstützung für Afghanistan zuverstärken, um die Regierung zur erfolgreichen Umsetzungihrer nationalen Drogenkontrollstrategie zu befähigen;

IIIMaßnahmen des Systems der Vereinten Nationen

1. betont, dass die Integration und Koordinierung derDrogenkontrolltätigkeit im gesamten System der VereintenNationen, namentlich bei den Folgemaßnahmen zu den gro-ßen Konferenzen der Vereinten Nationen, sowie auch bei an-deren zuständigen multilateralen Institutionen und Organisa-tionen infolge der Vieldimensionalität des Weltdrogenpro-blems gefördert werden muss;

2. bekräftigt ihre Entschlossenheit, die internationalenDrogenkontrollorgane der Vereinten Nationen weiter zu stär-ken, insbesondere die Suchtstoffkommission, das Programmder Vereinten Nationen für internationale Drogenkontrolle

und das Internationale Suchtstoff-Kontrollamt, um sie zur Er-füllung ihrer Mandate zu befähigen, eingedenk der Empfeh-lungen in der Resolution 1999/30 des Wirtschafts- und Sozi-alrats vom 28. Juli 1999 sowie der von der Suchtstoffkommis-sion auf ihrer vierundvierzigsten, fünfundvierzigsten, sechs-undvierzigsten und siebenundvierzigsten Tagung ergriffenenMaßnahmen und abgegebenen Empfehlungen zur Verbesse-rung ihrer Arbeitsabläufe;

3. legt der Suchtstoffkommission in ihrer Eigenschaftals globales Koordinierungsorgan für die internationale Dro-genkontrolle und als Leitungsgremium des Programms derVereinten Nationen für internationale Drogenkontrolle sowiedem Internationalen Suchtstoff-Kontrollamt nahe, ihre nützli-che Arbeit im Hinblick auf die Kontrolle der Vorläuferstoffeund anderer Chemikalien, die bei der unerlaubten Herstellungvon Suchtstoffen und psychotropen Stoffen verwendet wer-den, weiterzuführen;

4. stellt fest, dass das Internationale Suchtstoff-Kon-trollamt ausreichende Ressourcen für die Durchführung allerseiner Aufgaben benötigt, einschließlich der Ressourcen, diees ihm ermöglichen werden, seine Aufgabe im Rahmen der"Operation Purpur", der "Operation Topaz" und des "ProjectPrism" wirksam wahrzunehmen, und fordert daher die Mit-gliedstaaten nachdrücklich auf, sich in einer gemeinsamenAnstrengung zu verpflichten, dem Amt im Einklang mit derResolution 1996/20 des Wirtschafts- und Sozialrats vom23. Juli 1996 angemessene und ausreichende Haushaltsmittelzuzuweisen, betont, dass seine Kapazität erhalten werdenmuss, unter anderem durch die Bereitstellung geeigneter Mit-tel durch den Generalsekretär und durch angemessene techni-sche Unterstützung seitens des Programms der Vereinten Na-tionen für internationale Drogenkontrolle, und fordert einestärkere Zusammenarbeit und eine bessere Verständigungzwischen den Mitgliedstaaten und dem Amt, um es in die La-ge zu versetzen, alle seine Aufgaben aus den internationalenSuchtstoffübereinkommen durchzuführen;

5. begrüßt die Anstrengungen, die das Büro der Ver-einten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfungzur Durchführung seines Mandats unternimmt, und ersuchtdas Büro, auch weiterhin

a) den Dialog mit den Mitgliedstaaten zu verstärken so-wie für die kontinuierliche Verbesserung des Managementszu sorgen und auf diese Weise zu einer besseren und nachhal-tigen Programmdurchführung beizutragen und den Exekutiv-direktor weiter zu ermutigen, die Wirksamkeit des Drogen-programms des Büros der Vereinten Nationen für Drogen-und Verbrechensbekämpfung so weit wie möglich zu stei-gern, unter anderem durch die volle Durchführung der Reso-lutionen der Suchtstoffkommission, insbesondere der darinenthaltenen Empfehlungen;

b) verstärkt mit den Mitgliedstaaten und mit den Pro-grammen, Fonds und zuständigen Stellen der Vereinten Na-tionen sowie den zuständigen Regionalorganisationen und-einrichtungen und nichtstaatlichen Organisationen zusam-menzuarbeiten und auf Antrag bei der Umsetzung der Ergeb-nisse der zwanzigsten Sondertagung behilflich zu sein;

Page 6: V. Resolutionen auf Grund der Berichte des Dritten Ausschusses · bereitungen, die Ephedrin und Pseudoephedrin enthalten; 8. bestärkt die Mitgliedstaaten darin, im Hinblick auf ein

V. Resolutionen auf Grund der Berichte des Dritten Ausschusses

339

c) im Rahmen der verfügbaren freiwilligen Mittel den-jenigen Ländern verstärkt Hilfe zu gewähren, die Anstrengun-gen zur Bekämpfung des unerlaubten Anbaus von Betäu-bungsmittelpflanzen unternehmen, insbesondere indem sieAlternative Entwicklungsprogramme durchführen, und neueund innovative Finanzierungsmechanismen zu erkunden;

d) unter Aufrechterhaltung des Gleichgewichts zwi-schen Programmen zur Verringerung des Angebots und zurSenkung der Nachfrage ausreichende Mittel bereitzustellen,um es zu befähigen, seine Aufgaben bei der Umsetzung desAktionsplans84 für die Verwirklichung der Erklärung über dieLeitgrundsätze für die Senkung der Drogennachfrage85 zu er-füllen, und die Länder auf Antrag bei der Weiterentwicklungund Durchführung von Maßnahmen zur Senkung der Drogen-nachfrage zu unterstützen;

e) maßnahmenorientierte Strategien zur Unterstützungder Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Aktionsplanszur Verwirklichung der Erklärung zu entwickeln und derSuchtstoffkommission auf ihrer achtundvierzigsten Tagungüber die Folgemaßnahmen zu dem Aktionsplan Bericht zu er-statten;

f) den Dialog und die Zusammenarbeit mit den multi-lateralen Entwicklungsbanken und den internationalen Fi-nanzinstitutionen zu verstärken, damit diese in interessiertenund betroffenen Ländern mit der Drogenkontrolle zusammen-hängende Kreditvergabe- und Programmierungsaktivitätendurchführen können, die es diesen Ländern gestatten, die Er-gebnisse der zwanzigsten Sondertagung umzusetzen, und dieSuchtstoffkommission über weitere Fortschritte auf diesemGebiet unterrichtet zu halten;

g) unter Berücksichtigung der Ergebnisse der zwanzig-sten Sondertagung eine aktualisierte, objektive und umfassen-de Bewertung der weltweiten Tendenzen auf dem Gebiet desunerlaubten Verkehrs mit und Transits von Suchtstoffen undpsychotropen Stoffen, einschließlich der dabei verwendetenMethoden und Routen, in seinen Bericht über den unerlaubtenDrogenhandel aufzunehmen und Mittel und Wege zu empfeh-len, wie die Kapazität der an diesen Routen liegenden Staatenzur Bewältigung aller Aspekte des Drogenproblems verbes-sert werden kann;

h) den World Drug Report (Weltdrogenbericht), derumfassende und ausgewogene Informationen über das Welt-drogenproblem enthält, zu veröffentlichen und sich um zu-sätzliche außerplanmäßige Mittel für seine Veröffentlichungin allen Amtssprachen zu bemühen;

i) im Rahmen der für diesen Zweck verfügbaren frei-willigen Beiträge denjenigen Staaten technische Hilfe zu ge-währen, die von den zuständigen internationalen Stellen alsdie am meisten vom Drogentransit betroffenen Staaten identi-fiziert werden, insbesondere den Entwicklungsländern, die ei-ner derartigen Hilfe und Unterstützung bedürfen;

j) auf Antrag der Staaten und unter voller Achtung ih-rer Souveränität und territorialen Unversehrtheit und unter an-derem mit Unterstützung seitens des Büros der Vereinten Na-tionen für Weltraumfragen und der Europäischen Weltraum-organisation Hilfe bei der rechtzeitigen Aufdeckung des Ein-

setzens oder der Verlagerung des unerlaubten Anbaus von Be-täubungsmittelpflanzen zu gewähren;

6. begrüßt außerdem die unter der Führung des Bürosder Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbe-kämpfung unternommenen Folgemaßnahmen zu der 2003 inParis abgehaltenen Konferenz über die Routen des Drogen-handels von Zentralasien nach Europa ("Pariser Pakt")96 undermutigt das Büro und die sonstigen zuständigen internationa-len Institutionen zur Fortsetzung ihrer Bemühungen;

7. begrüßt ferner den Beschluss der Suchtstoffkommis-sion auf ihrer siebenundvierzigsten Tagung, für die themen-bezogene Aussprache auf ihrer achtundvierzigsten Tagung imJahr 2005 unter anderem das Thema "Prävention vonHIV/Aids und anderer durch Blut übertragener Krankheitenim Kontext der Verhütung des Drogenmissbrauchs" auszu-wählen;

8. ersucht das Büro der Vereinten Nationen für Dro-gen- und Verbrechensbekämpfung, vorbehaltlich der Verfüg-barkeit von Mitteln und unter Berücksichtigung der Leitliniender Suchtstoffkommission für die Verwendung nicht zweck-gebundener Mittel97, zusammen mit internationalen Finanzin-stitutionen und den an der Verhütung und Unterbindung derGeldwäsche und des Drogenhandels beteiligten Organisatio-nen auf Antrag die Bereitstellung von Ausbildung und Bera-tung durch technische Zusammenarbeit in den Staaten zu er-leichtern und dabei unter anderem die Empfehlungen betref-fend Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu berück-sichtigen, die von der Arbeitsgruppe "Finanzielle Maßnah-men gegen die Geldwäsche" und ihren Regionalgruppen aus-gearbeitet wurden;

9. fordert alle Regierungen nachdrücklich auf, demProgramm der Vereinten Nationen für internationale Drogen-kontrolle größtmögliche finanzielle und politische Unterstüt-zung zu gewähren, indem sie die Zahl der Geber erhöhen undmehr freiwillige Beiträge entrichten, insbesondere nichtzweckgebundene Beiträge, damit es seine operativen Tätig-keiten und die Aktivitäten auf dem Gebiet der technischen Zu-sammenarbeit fortsetzen, ausweiten und verstärken kann, undempfiehlt, dem Programm einen ausreichenden Anteil am or-dentlichen Haushalt der Vereinten Nationen zuzuweisen, da-mit es seine Aufgaben erfüllen und auf eine gesicherte und be-rechenbare Finanzierung hinwirken kann;

10. ermutigt die Tagungen der Leiter nationaler Drogen-bekämpfungsbehörden und der Unterkommission der Sucht-stoffkommission für unerlaubten Drogenverkehr und damitzusammenhängende Fragen im Nahen und Mittleren Osten,auch künftig zur Stärkung der regionalen und internationalenZusammenarbeit beizutragen und dabei die Ergebnisse derzwanzigsten Sondertagung und des Tagungsteils auf Mini-

96 Siehe S/2003/641.97 Official Records of the Economic and Social Council, 2001, Supple-ment No. 8 (E/2001/28/Rev.1), zweiter Teil, Kap. I, Resolution 44/20,Anlage.

Page 7: V. Resolutionen auf Grund der Berichte des Dritten Ausschusses · bereitungen, die Ephedrin und Pseudoephedrin enthalten; 8. bestärkt die Mitgliedstaaten darin, im Hinblick auf ein

V. Resolutionen auf Grund der Berichte des Dritten Ausschusses

340

sterebene der sechsundvierzigsten Tagung der Suchtstoff-kommission zu berücksichtigen;

11. fordert die zuständigen Organisationen und Stellender Vereinten Nationen, die sonstigen internationalen Organi-sationen und die internationalen Finanzinstitutionen, ein-schließlich der regionalen Entwicklungsbanken, auf, Drogen-kontrollfragen durchgängig in ihre Programme aufzunehmen,und fordert das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- undVerbrechensbekämpfung auf, seine führende Rolle bei derBereitstellung sachdienlicher Informationen und technischerHilfe auch weiterhin wahrzunehmen;

12. nimmt Kenntnis von dem Bericht des Generalsekre-tärs98 und ersucht den Generalsekretär unter Berücksichtigungder Förderung einer integrierten Berichterstattung, der Gene-ralversammlung auf ihrer sechzigsten Tagung einen Berichtüber die Durchführung dieser Resolution vorzulegen.

RESOLUTION 59/164

Verabschiedet auf der 74. Plenarsitzung am 20. Dezember 2004, ohne Abstim-mung, auf Empfehlung des Ausschusses (A/59/496, Ziffer 27) 99.

59/164. Verbesserung der Situation der Frauen im Sy-stem der Vereinten Nationen

Die Generalversammlung,

unter Hinweis auf die Artikel 1 und 101 der Charta derVereinten Nationen sowie auf Artikel 8, der bestimmt, dassdie Vereinten Nationen die Gleichberechtigung von Männernund Frauen hinsichtlich der Anwartschaft auf alle Stellen inihren Haupt- und Nebenorganen nicht einschränken werden,

sowie unter Hinweis auf das Ziel einer allgemeinenGleichstellung von Männern und Frauen, insbesondere imHöheren Dienst und den oberen Führungsebenen, bis zum

Jahr 2000, das in der von der Vierten Weltfrauenkonferenzverabschiedeten Aktionsplattform100 enthalten ist, und auf dieweiteren Maßnahmen und Initiativen, die in dem von der Ge-neralversammlung auf ihrer dreiundzwanzigsten Sonderta-gung "Frauen 2000: Gleichstellung, Entwicklung und Friedenfür das 21. Jahrhundert" verabschiedeten Ergebnisdoku-ment101 aufgeführt sind,

1. nimmt mit Anerkennung Kenntnis von dem Berichtdes Generalsekretärs102;

2. begrüßt

a) dass der Generalsekretär sich nach wie vor für dieErreichung des Ziels der Gleichstellung von Männern undFrauen einsetzt und zugesichert hat, dass der ausgewogenenVertretung von Männern und Frauen bei seinen weiter andau-ernden Bemühungen um die Herbeiführung einer neuen Ma-nagementkultur in der Organisation höchster Vorrang einge-räumt werden wird;

b) die systemweit und im Sekretariat eingeleiteten neu-en Initiativen und Strategien zur Verwirklichung der ausge-wogenen Vertretung von Männern und Frauen, namentlichdas besondere Augenmerk, das darauf gerichtet wird, entspre-chend qualifizierte Bewerberinnen namhaft zu machen, ver-stärkt Rekrutierungsquellen für Frauen auszuschöpfen, Re-krutierungsstrategien für Fachgebiete auszuarbeiten, dieLaufbahnentwicklung für Frauen zu verbessern, einen Ein-stellungswandel zu fördern und eine familienfreundliche Po-litik einzuführen;

c) die Zunahme des Anteils der Frauen im HöherenDienst und den oberen Führungsebenen mit einem Anstel-lungsvertrag von mindestens einem Jahr;

3. bedauert, dass das Ziel der zahlenmäßigen Gleich-stellung von Männern und Frauen nicht erreicht wurde unddass insgesamt nach wie vor nur begrenzte Fortschritte bei derVerwirklichung dieses Ziels zu verzeichnen sind;

4. stellt mit Besorgnis fest, dass Frauen auf den höherenEntscheidungsebenen, vor allem auf Untergeneralsekretärs-ebene, nach wie vor zu wenig vertreten sind;

5. stellt mit besonderer Besorgnis fest, dass es bishernicht gelungen ist, den Aspekt der ausgewogenen Vertretungvon Männern und Frauen wirksam in die gesamte Personal-managementpolitik der Vereinten Nationen zu integrieren;

6. bekräftigt das vordringliche Ziel der zahlenmäßigenGleichstellung von Männern und Frauen in allen Laufbahn-gruppen im System der Vereinten Nationen, insbesondere aufden herausgehobenen und führenden Rangebenen, unter vol-ler Achtung des Grundsatzes der ausgewogenen geografi-schen Verteilung im Einklang mit Artikel 101 Absatz 3 derCharta der Vereinten Nationen;

98 A/59/188.99 Der in dem Bericht empfohlene Resolutionsentwurf wurde im Aus-schuss eingebracht von: Albanien, Algerien, Andorra, Antigua und Bar-buda, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, Australien,Bahamas, Bangladesch, Barbados, Belarus, Belgien, Belize, Benin,Bhutan, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Botsuana, Brasilien, Bul-garien, Burkina Faso, Burundi, Chile, China, Costa Rica, Côte d'Ivoire,Dänemark, Demokratische Republik Kongo, Demokratische Volksrepu-blik Korea, Deutschland, Dominica, Dominikanische Republik, Dschi-buti, Ecuador, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Estland,Fidschi, Finnland, Frankreich, Gabun, Georgien, Ghana, Griechenland,Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Indien, Indonesien,Irland, Island, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Kamerun, Kanada, KapVerde, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Kolumbien, Kongo, Kroa-tien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Malawi,Malaysia, Malta, Marokko, Marshallinseln, Mauretanien, Mauritius,Mexiko, Mikronesien (Föderierte Staaten von), Mongolei, Mosambik,Myanmar, Namibia, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Niger, Nor-wegen, Österreich, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portu-gal, Republik Korea, Republik Moldau, Ruanda, Rumänien, Sambia, SanMarino, Schweden, Schweiz, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Slowa-kei, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, St. Lucia, St. Vincent und die Gre-nadinen, Südafrika, Sudan, Thailand, Timor-Leste, Trinidad und Toba-go, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Uganda,Ukraine, Ungarn, Uruguay, Venezuela (Bolivarische Republik), Verei-nigte Republik Tansania, Vereinigtes Königreich Großbritannien undNordirland, Vereinigte Staaten von Amerika, Vietnam, Zentralafrikani-sche Republik und Zypern.

100 Bericht der Vierten Weltfrauenkonferenz, Beijing, 4.-15. September1995, Kap. I, Resolution 1, Anlage II.101 Resolution S-23/3, Anlage.102 A/59/357.