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Special Olympics Deutschland e.V. • Invalidenstr. 124 • 10115 Berlin • Tel.: +49 (0)30 / 246252-0 • Fax: +49 (0)30 / 246252-19 [email protected] • www.specialolympics.de • Steuer Nr.: 27/677/62680 • USt.id.Nr.: DE249223246 Commerzbank Berlin • IBAN: DE08 1204 0000 0464 4662 00 • BIC: COBADEFFXXX Veranstaltungsrichtlinien für Anerkennungswettbewerbe Special Olympics Deutschland

Veranstaltungsrichtlinien für Anerkennungswettbewerbe ... · das Prinzip des Aufstiegs – Athleten sollen zunächst lokal/regional, dann national, dann international starten Das

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Veranstaltungsrichtlinien für Anerkennungswettbewerbe Special Olympics Deutschland

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Inhalt

1. Allgemeine Kriterien .......................................................................................................................... 3

1.1. Philosophie von Special Olympics ........................................................................................... 3

1.2. Internationale Richtlinien ......................................................................................................... 4

1.2.1. Zielgruppe............................................................................................................................ 4

1.2.2. Regelwerk ............................................................................................................................ 4

1.2.3. Klassifizierung/ Homogene Leistungsgruppen ........................................................... 4

1.2.4. Unified Sports® .................................................................................................................. 5

1.2.5. Veranstalter und Ausrichter............................................................................................. 6

1.2.6. Versicherung/ Medizin ...................................................................................................... 6

2. Anerkennungswettbewerbe ............................................................................................................ 6

2.1. Definition Anerkennungswettbewerb............................................................................... 7

2.2. Kooperationen und Gültigkeit ............................................................................................. 7

3. Mindeststandards ............................................................................................................................... 8

3.1. Allgemeine Kriterien .............................................................................................................. 8

3.1.1. Veranstaltungsstätte ......................................................................................................... 8

3.1.2. Medizinische Sicherstellung ............................................................................................. 8

3.1.3. Veranstaltungsorganisation ............................................................................................ 8

3.2 Siegerehrung .............................................................................................................................. 10

3.3 Eröffnungs- und Abschlussfeier ....................................................................................... 11

3.4 Weiteres Rahmenprogramm ............................................................................................ 12

3.5 Sportartspezifische Kriterien: ........................................................................................... 13

4 Anmeldeprozedere für Anerkennungswettbewerbe .............................................................. 13

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1. Allgemeine Kriterien

1.1. Philosophie von Special Olympics

Special Olympics wurde in den 60er Jahren in den USA von Eunice Kennedy-Shriver, der

Schwester von John F. Kennedy, aus der Idee heraus gegründet, Menschen mit geistiger und

mehrfacher Behinderung an Sportaktivitäten und -veranstaltungen zu beteiligen. Heute ist

Special Olympics mit mehr als 4,5 Millionen Athletinnen und Athleten in 170 Ländern

vertreten und somit weltweit die größte, vom IOC offiziell anerkannte, Sportbewegung für

Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Special Olympics Deutschland wurde

1991 gegründet. Zu Special Olympics Deutschland gehören heute rund 40.000 Sportlerinnen

und Sportler, die in 14 Landesverbänden organisiert sind. Seit dem Jahr 2007 ist Special

Olympics Deutschland als Verband mit besonderen Aufgaben Mitglied im Deutschen

Olympischen Sportbund.

Special Olympics Deutschland verschafft Kindern und Erwachsenen mit geistiger

Behinderung durch ganzjähriges, regelmäßiges Sporttraining und Wettbewerben in 26

Sportarten Zugangs- und Wahlmöglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies

reicht von wettbewerbsfreien Angeboten über die Teilnahme an Sportarten bis zu

integrativen Mannschaften. Menschen mit geistiger Behinderung sollen die Möglichkeit

erhalten nach eigenen Interessen, Bedürfnissen und Wünschen, Sport zu treiben und dabei

die Sportart und die Angebotsform genauso wählen zu können wie den Ort, das Umfeld

(Einrichtung und/oder Verein) oder den Anlass (im Alltag oder bei Sportveranstaltung). Der

Sport hilft ein Klima der Integration und in der Folge auch der Inklusion zu schaffen.

Special Olympics ist dabei mehr als Sport und versteht sich als Alltagsbewegung mit einem

ganzheitlichen Angebot. Ein Beispiel dafür ist das weltweite Programm Healthy Athletes®

zur Verbesserung von Gesundheit und Fitness, das durch Klinikärzte verschiedener

Fachdisziplinen entwickelt und mit Leben erfüllt wird. Ein Familienprogramm und die im Jahr

2008 gegründete SOD-Akademie ergänzen und erweitern das Angebot von Special Olympics

Deutschland.

Themen wie Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeit sind somit

handlungsleitend für die Aktivitäten von Special Olympics und spiegeln sich ebenfalls in der

Konzeption der Veranstaltungen von Special Olympics wieder.

Jährlich finden in Deutschland über 185 Special Olympics Veranstaltungen statt. Die im

jährlichen Wechsel stattfindenden Nationalen Sommer- und Winterspiele sind dabei das

Highlight im Veranstaltungskalender von Special Olympics Deutschland.

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1.2. Internationale Richtlinien

Als weltweite Organisation gibt es von Special Olympics Allgemeine Regeln (General Rules),

in denen die Standards der Organisation definiert sind. Special Olympics ist sehr darauf

bedacht, dass diese Standards eingehalten werden und genehmigt nur Veranstaltungen

unter dem Namen Special Olympics sofern die nachfolgend aufgeführten allgemeinen

Kriterien erfüllt werden.

1.2.1. Zielgruppe

Die Teilnahme an Special Olympics Trainings- und Wettbewerbsangeboten steht allen

Menschen mit geistiger Behinderung, die die Altersvoraussetzungen erfüllen, offen. Einzige

Voraussetzung ist, dass der/die Teilnehmer/in sich bereit erklärt, gemäß den Bestimmungen

der General Rules an Special Olympics teilzunehmen. Die geistige Behinderung der

Athleten/innen muss vor dem Wettbewerb von offizieller Seite bestätigt sein. Durch das

Unified Sports®-Konzept werden vermehrt auch Sportler ohne geistige Behinderung in die

Wettbewerbe einbezogen.

1.2.2. Regelwerk

Die Veranstaltungen müssen entsprechend dem weltweit gültigen Regelwerk von Special

Olympics durchgeführt werden. Allgemeine Bestimmungen wie z.B. zur

Teilnahmeberechtigung, Klassifizierung, etc. befinden sich im Artikel 1. Das Regelwerk und

Artikel 1 ist unter www.specialolympics.de zu finden und ist handlungsleitend für die

Planung und Durchführung. Bei jeder Veranstaltung ist ein Regelkomitee bestehend aus

dem Wettbewerbsleiter, einem Offiziellen (Kampfrichter) und einem gewählten Coach

einzurichten.

1.2.3. Klassifizierung/ Homogene Leistungsgruppen

Das Klassifizierungssystem von Special Olympics ist der fundamentale Unterschied zu allen

anderen Sportorganisationen. Das Special Olympics Konzept ermöglicht Athleten/innen aller

Leistungsstufen faire und spannende Wettbewerbe.

Es gibt keine Ausscheidungswettbewerbe, sondern Wettbewerbe in verschiedenen

Leistungsgruppen. Die Wettbewerbe bei SO sind so strukturiert, dass die Athleten/innen in

einer homogenen Leistungsgruppe nur gegen Athleten/innen mit einem vergleichbaren

Leistungsniveau antreten. Die Zusammenstellung der Leistungsgruppen (Klassifizierung)

erfolgt anhand der gemeldeten Bestleistungen (Skill Tests) und der vor Ort erbrachten

Vorleistungen, welche jeweils am ersten Wettbewerbstag der Sportarten überprüft werden.

Sieger und Platzierungen werden für jede einzelne Leistungsgruppe ermittelt. Der

Leistungsunterschied innerhalb der Gruppe soll nicht mehr als 15% (Richtwert) betragen. Bei

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den niedrigeren Leistungslevels kann er auf 20-30% ausgeweitet werden. Die homogenen

Leistungsgruppen sollten mindestens drei, maximal acht Athleten/innen umfassen.

Einteilungskriterien:

1. Geschlecht

2. Alter

Stichtag für das Alter ist der erste Veranstaltungstag.

Individualsportarten Mannschaftssportarten

8-11 15 und junger

12-15 16-21

16-21 22 und älter

22-29

30 und älter

3. Leistungsvermögen (entscheidendes Kriterium – hat Vorrang vor den beiden anderen

Kriterien)

10-20/(30) % Richtlinie

Vormeldungen

Vorortüberprüfung

Wird überprüft durch das Regelkomitee

Wir fordern alle Athleten sowie Trainer auf, sowohl bei der Meldung der

Bestleistung als auch bei der Klassifizierung das wahre Leistungsvermögen

anzugeben und zu zeigen. Nicht das Gewinnen sondern das faire und

gemeinschaftliche Miteinander stehen im Vordergrund! Weichen die Leistungen im

Finale von den gemeldeten Zeiten und den Klassifizierungsergebnissen stark –

entsprechend den Vorgaben des Regelwerks – ab, werden die Athleten

disqualifiziert.

1.2.4. Unified Sports®

Special Olympics Unified Sports® ist ein etabliertes Programm der weltweiten Special

Olympics Bewegung und ein wirkungsvolles Praxisbeispiel für Inklusion. In Unified Teams

treiben Menschen mit und ohne geistige Behinderung (werden als „Partner“ bezeichnet)

gemeinsam Sport, trainieren und nehmen an Wettbewerben teil, lernen voneinander und

bauen gleichzeitig Barrieren und Grenzen im alltäglichen Umgang miteinander ab.

Athleten mit geistiger Behinderung, die am Unified Sports® Programm teilnehmen, müssen

nicht unbedingt auch an anderen Special Olympics Wettbewerben teilnehmen.

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1.2.5. Veranstalter und Ausrichter

Veranstalter ist derjenige in dessen Namen, in dessen Auftrag oder auf dessen Veranlassung

eine Veranstaltung ausgerichtet wird. Ausrichter ist derjenige, der die Vorortdurchführung

organisiert. Veranstalter für bundesweite Veranstaltungen ist Special Olympics Deutschland,

bei regionalen Veranstaltung der jeweilige Landesverband; die Ausrichtung übernehmen

Städte, Vereine bzw. die Landesverbände.

1.2.6. Versicherung/ Medizin

Das Vorliegen eines sportärztlichen Attests muss durch die entsendende Institution bestätigt

werden. Für jede(n) Teilnehmer/in ist eine Unfall- und Krankenversicherung abzuschließen.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung!

Der Veranstalter sorgt für eine medizinische Absicherung der Veranstaltung. Es muss eine

Betriebshaftpflichtversicherung vorliegen. Die Versicherung der Helfer ist vorzunehmen. Bei

Rückfragen wenden Sie sich bitte an Special Olympics Deutschland e.V..

2. Anerkennungswettbewerbe Das Sportkonzept von Special Olympics beinhaltet zwei zentrale Elemente, die im Artikel 1

und den jeweils geltenden Sportregeln festgehalten sind:

1. das Klassifizierungssystem – Einteilung in homogene Leistungsgruppen

2. das Prinzip des Aufstiegs – Athleten sollen zunächst lokal/regional, dann national,

dann international starten

Das Prinzip und das System der Nominierung ist also grundsätzlich von Special Olympics

vorgegeben und anzuwenden.

Durch die Entwicklung der Landesverbände steigen die Athletenzahlen stetig an. Dieses

Wachstum wirkt sich ebenfalls auf die Nationalen Spiele aus. Mittlerweile haben die

Anmeldezahlen in einigen Sportarten die Maximalkapazität überstiegen. Um transparente

Auswahlkriterien für die Teilnehmern zu bieten, wird hier das Prinzip des Aufstiegs durch die

vorherige Teilnahme an Anerkennungswettbewerben angewendet. In folgenden Sportarten

ist die Teilnahme an einem Anerkennungswettbewerb Pflicht: Sommer: Badminton, Boccia,

Bowling, Fußball (kein Unified Fußball), Leichtathletik, Reiten (nicht Voltigieren),

Schwimmen, Tennis und Tischtennis. Winter: Ski Alpin, Ski Langlauf (Voraussetzung einer

Teilnahme in diesen Sportarten ist die Mitgliedschaft bei Special Olympics). Empfohlen

werden Anerkennungswettbewerbe aber auch in allen anderen Sportarten. Sollten die

Teilnehmerobergrenzen auch in anderen Sportarten überschritten werden, werden Athleten

mit einer Teilnahme an regionalen Veranstaltungen bevorzugt berücksichtigt.

Mit den allgemeinen Richtlinien zur Durchführung von Special Olympics Anerkennungs-

wettbewerben sind allgemein verbindliche Standards für die Ausrichtung festgelegt. Sie

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dienen der Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit der Leistungen der Athleten im Sinne des

Aufstiegsprinzips und der Qualifizierung zur Teilnahme an den Nationalen Spielen.

Diese Richtlinien legen die Mindestanforderungen an die oben genannten Wettbewerbe

fest; den jeweiligen Landesverbänden von Special Olympics Deutschland e.V. ist es

freigestellt, darüber hinausgehende Bestimmungen zu erlassen.

2.1. Definition Anerkennungswettbewerb

Ein Anerkennungswettbewerb ist ein Qualifikationswettbewerb im Sinne des „Prinzips des

Aufstiegs“. Anerkennungswettbewerbe finden auf regionaler Ebene statt. Weiterhin soll der

Anerkennungswettbewerb die Teilnehmer hinsichtlich der Abläufe auf eine Teilnahem an

Nationalen Spielen vorbereiten (Vertrautheit mit den Wettbewerbsabläufen, Regeln,

Rahmenbedingungen). Die Teilnahme und errichte Platzierung bei einem

Anerkennungswettbewerb sind Voraussetzung für die Teilnahme an Nationalen Spielen

(nächste Ebene nach einer regionalen Veranstaltung nach dem Prinzip des Aufstiegs) sofern

die Teilnehmerobergrenze für Nationale Spiele in der betreffenden Sportart überschritten

wurde. Ein regionaler Wettbewerb kann erst dann als Anerkennungswettbewerb deklariert

werden sobald er beim Bundesverband angemeldet wurde und die Ausschreibung von den

entsprechenden Instanzen geprüft (BGS, Nationaler Koordinator der Sportart) und

freigegeben wurde. Anerkennungswettbewerbe müssen bestimmte Standards einhalten, die

im Folgenden sowie in den Sportartspezifischen Veranstaltungsrichtlinien festgelegt sind.

Anerkennungswettbewerbe können nur in den Sportarten und Disziplinen durchgeführt

werden, die auch zu Nationalen Spielen angeboten werden.

2.2. Kooperationen und Gültigkeit

Grundsätzlich gilt nur der Anerkennungswettbewerb, der vom eigenen Landesverband

veranstaltet und ausgerichtet wird. Bei der Anmeldung des Anerkennungswettbewerbs

muss gekennzeichnet sein ob der Landesverband den Anerkennungswettbewerb allein oder

in Kooperation mit einem anderen Landesverband organisiert. Im Falle einer Kooperation

muss es in den Sportarten Leichtathletik, Schwimmen und Tischtennis eine getrennte

Wertung (d.h. getrennte Endrunden) pro Landesverband geben, der an der Kooperation

teilnimmt. Kommt es bei Anerkennungswettbewerben auf Grund von der getrennten

Wertung der Landesverbände zu einer Nichteinhaltung der sportartspezifischen

Veranstaltungsrichtlinien (zu geringe Teilnehmerzahl in einem Landesverband), so kann in

Ab- und Zustimmung mit den beteiligten Landesverbänden und SOD (Referat Sport und

Nationale Koordinatoren) auch eine gemeinsame Endrunde gespielt werden. An einem AW

ohne Kooperation können auch Athleten aus anderen Landesverbänden teilnehmen. In

diesem Fall werden diese Athleten gesondert gewertet und der Wettbewerb zählt für Sie

nicht als AW sondern lediglich für die Athleten des ausrichtenden LV. Jeder Athlet darf pro

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Sportart nur einen AW festlegen, der zur Nominierung bei Nationalen Spielen herangezogen

wird. Die Abfrage erfolgt in den Meldeunterlagen zum Wettbewerb. Bei

krankheitsbedingten Ausfall kann die Angabe korrigiert werden.

3. Mindeststandards

3.1. Allgemeine Kriterien

3.1.1. Veranstaltungsstätte

die Wettbewerbsanlagen entsprechend den Mindestanforderungen des

jeweiligen Fachverbandes der Sportart (siehe sportartspez. VA-Richtlinen)

es stehen ausreichend Umkleide- und Sanitäranlagen zur Verfügung

ausreichend Sitzmöglichkeiten für die Teilnehmer und Zuschauer

Verpflegungsmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten

der Aspekt der Barrierefreiheit ist zu berücksichtigen

Beschallungsanlage ist vorhanden

Wettbewerbsequipment ist vorhanden

Siegerpodium

Informationsflächen Meldeergebnis und Protokoll

Bestuhlung (Stühle, Tische)

Möglichst abgeschlossene Personalgarderobe für Helfer und Kampfgericht

Wettbewerbsbüro:

o abgeschlossener Raum

o bestuhlte Arbeitsplätze

o ausreichend Stromquellen für EDV- und Kopiergeräte

o EDV Geräte (kann vom Veranstalter gestellt werden), Kopiergerät

3.1.2. Medizinische Sicherstellung

Medizinischer Notfallplan (Meldekette, etc.)

Rettungssanitäter

3.1.3. Veranstaltungsorganisation

Die Vor- und Nachbereitung der Wettbewerbsstätte erfolgt durch den Ausrichter. Der

Aufbau der Wettbewerbsstätte sollte am Vorabend oder rechtzeitig vor Beginn der

Veranstaltung abgeschlossen sein.

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Allgemeiner Ablauf der Veranstaltung

Akkreditierung

Kampfrichter- und Coachmeeting

Eröffnungsfeier

Klassifizierung

Endläufe (Finals) mit Siegerehrung

Veranstaltungsabschluss

Ausschreibungen und Meldungen

In der Ausschreibung muss klar erkennbar sein, dass es sich um einen

Anerkennungswettbewerb handelt. Es ist zu beschreiben für welche Landesverbände der

Anerkennungswettbewerb gilt und wie die Wertung durchgeführt wird. Um eine

Ausschreibung prüfen zu können müssen genaue Angaben zum zeitlichen Ablauf

(Klassifizierung/Finale), zu den Gegebenheiten der Sportanlage (z.B. Bahnen beim

Schwimmen, LA, Bowling und Boccia, Tischtennisplatten, Felder beim Tennis, Fußball,

Badminton, Basketball), den Teilnehmern sowie den angebotenen Disziplinen gemacht

werden. Auch der Wettbewerbsablauf muss konkret beschrieben sein (wie wird klassifiziert,

Runden im Schweizer System etc.). Diese Angaben sind wichtig um eine angemessene

Prüfung durch die AG‘s der Sportarten durchführen zu können. Sollten diese Detailangaben

nicht direkt in der Ausschreibung stehen, können Sie als Anlage zu Ausschreibung an SOD

gesendet werden.

Für jeden Wettbewerb ist eine Ausschreibung mit Anmeldeformularen zu erstellen. Die

Ausschreibung muss weiterhin enthalten:

Bezeichnung, Ort und Zeit der Veranstaltung

Anreisebeschreibung

Veranstalter und Ausrichter

Zielgruppe/Teilnahmeberechtigung

Registrierung/Anmeldung

Teilnehmerpauschale

Beschreibung der Wettbewerbsanlage

Wettbewerbsprogramm (Klassifizierung, Kategorien) - Disziplinen und Levels, die bei

den nationalen Spielen angeboten werden, sind zu berücksichtigen

Wettbewerbsabschnitte und Zeitplan

Die Meldeunterlagen müssen enthalten:

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Gesamtanzahl Athleten und Coaches

Formblatt Athleten (Name, Geburtsdatum, Anschrift, verantwortlicher Coach,

Wettbewerb, Meldezeiten, Möglichkeit zur Angabe ob der AW zur Nominierung für die

Nationalen Spiele herangezogen werden soll)

Formblatt Staffelmeldung (Staffelzusammensetzung, Meldezeit)

Medizinisches Formblatt/Einverständniserklärung

Vorlagen können bei den Landesverbänden bzw. dem Bundesverband angefordert werden.

Personalplanung

Der Ausrichter ist für die Umsetzung der Personalplanung verantwortlich. Das

Wettbewerbsbüro kann vom Veranstalter gestellt werden. Der Ausrichter muss sicherstellen,

dass das Personal ausreichend qualifiziert ist. Die Zahl des Personals ist abhängig von der

Größe der Veranstaltung und der Länge der Wege.

Für die Gewinnung des Fachpersonals und der Volunteers wird eine Kooperation mit den

Fachverbänden, Vereinen und Schulen empfohlen.

Veranstaltungsprotokoll

Über jede Wettbewerbsveranstaltung ist ein schriftliches Protokoll mit Ergebnislisten zu

führen. Der Ausrichter übersendet das Protokoll im Anschluss an einen Vertreter des

Landes- bzw. Bundesverbandes.

Das Protokoll enthält:

Veranstaltungsname, Ort und Datum

Veranstalter und Ausrichter

Ergebnisliste (Name, Disziplin, Zeit/Weite und Platz)

Kampf-/ Schiedsgericht

Gesamtteilnehmerliste

Protokollführer und Schiedsrichter unterschreiben das Protokoll.

3.2 Siegerehrung

Bei allen Siegerehrungen müssen der/die Athlet/in und seine/ihre Leistungen im Mittelpunkt

stehen.

Die Athleten/innen auf den ersten drei Plätzen eines Wettbewerbes erhalten Gold-, Silber- und

Bronzemedaillen. Die Athleten/innen auf den Plätzen vier bis acht erhalten Schleifen.

Disqualifizierte Athleten/innen erhalten eine Teilnehmerschleife. Im Falle eines Gleichstands

oder Unentschieden erhalten die Athleten bzw. die Mannschaften mit gleichem Endergebnis

die Auszeichnung für den jeweils höheren Rang (z.B.: zwei Sportler, die gleichauf auf dem

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dritten Platz liegen, erhalten je eine Bronzemedaille). Die Sportler oder Mannschaften auf den

folgenden Plätzen erhalten die Auszeichnung für den nächsten Rang (z.B. der Athlet, der als

Vierter die Ziellinie überquert hat, erhält die Schleife für den vierten Platz ungeachtet, ob die

vor ihm liegenden Sportler gleichauf liegen oder nicht).

Bei Unified Wettbewerben wird der Partner mit der gleichen Medaille/Schleife geehrt wie der

Athlet.

Einzelsportarten

Ein Athlet, der als einziger an einem Wettbewerb teilnimmt, darf für seine Leistung eine

Auszeichnung für den ersten Platz verliehen bekommen

Ein Athlet oder eine Athletin, der bzw. die als einziger Mann bzw. Frau in einem Wettbewerb

gegen Gegner des anderen Geschlechts antritt, darf für seine bzw. ihre Leistung eine

Auszeichnung für den ersten Platz verliehen bekommen, sofern der für diese Sportart

zuständige Landessportverband diese Praxis zulässt.

Ein Athlet, der nicht zum Wettbewerb antritt, den Wettbewerb nicht beendet oder wegen

eines Regelverstoßes disqualifiziert wird, erhält eine Teilnahmeschleife.

Ein Athlet, der nicht ehrlich und nach besten Kräften an den Klassifizierungswettbewerben

und/oder den Finals teilgenommen hat (Betrug und/oder unsportliches Verhalten), erhält

keine Auszeichnung.

Ein Sportler, der in einem Wettbewerb wegen unsportlichen Verhaltens disqualifiziert wird,

erhält keine Auszeichnung.

Mannschaftssportarten

Frauen- oder Männermannschaften, die als einzige Frauen - bzw. Männermannschaft in einem

Wettbewerb gegen Gegner des anderen Geschlechts antreten, dürfen für ihre Leistung eine

Auszeichnung für den ersten Platz verliehen bekommen, sofern der für diese Sportart

zuständige Landessportverband diese Praxis zulässt.

Mannschaften oder Sportler einzelner Mannschaften, die nicht zum Wettbewerb antreten,

den Wettbewerb nicht beenden oder wegen eines Regelverstoßes disqualifiziert werden,

erhalten eine Teilnahmemedaille.

Mannschaften oder einzelne Sportler dieser Mannschaften, die nach Ansicht des zuständigen

Regelkomitees nicht ehrlich und nach besten Kräften an den Klassifizierungswettbewerben

und/oder den Finals teilgenommen haben, erhalten keine Auszeichnung.

Mannschaften oder einzelne Sportler dieser Mannschaften, die vom gesamten Wettbewerb

wegen unsportlichen Verhaltens ausgeschlossen werden, erhalten keine Auszeichnung

3.3 Eröffnungs- und Abschlussfeier

Die Eröffnungszeremonie ist ein fester Bestandteil von Anerkennungswettbewerben. Sie

bildet einen offiziellen Start der Veranstaltung. Mindestbestandteile sind:

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Einmarsch der Athleten (oder Vertreter davon)

Hereintragen der Fahne

Sprechen des Special Olympics Eid durch einen Athleten: „Ich will gewinnen, doch

wenn ich nicht gewinnen kann, so will ich mutig mein Bestes geben“

Entzünden eines kleinen Feuer, ggf. auch künstliches

Die Abschlusszeremonie bildet ein offizielles Ende der Veranstaltung. Sie ist traditionell

kürzer als die Eröffnungsfeier. Wichtige Bestandteile sind:

Einholen der Fahne

Erlischen des Feuers

3.4 Weiteres Rahmenprogramm

Weitere Bestandteile des Rahmenprogrammes können sein:

Athletendisko

Die Athletendisko stellt vor allem für die Sportler/innen immer wieder ein besonderes

Highlight dar. Hier können sie zusammen mit anderen Athleten/innen, Helfern, Offiziellen

und den Orgateams entspannt feiern und sich austauschen.

Healthy Athletes®

Zur Unterstützung der Gesundheit der Athletinnen und Athleten bietet SO zahlreiche

Gesundheitschecks bei Sportevents im Bereich Hören, Sehen, Zähne, Füße, Haltungsapparat,

Ernährung, Rauchen, etc. an.

Das Healthy Athletes® Programm wurde zur Verbesserung von Gesundheit und

Lebensqualität der Athletinnen und Athleten eingerichtet und ist bei internationalen Special

Olympics Veranstaltungen Standard. Hierbei werden sowohl Athletinnen und Athleten, als

auch Betreuer mit Hilfe vieler Veranschaulichungen durch fachärztliches Personal mit

wichtigen Informationen versorgt und der vorhandene gesundheitliche Gesundheitszustand

der Athletinnen und Athleten geprüft.

Familienprogramm

Das Programm ermöglicht Familien, an den Fähigkeiten ihrer Kinder teilzuhaben, die Freude

und den Spaß von SO Veranstaltungen mit anderen Familien zu teilen und an ganzjährigem

Sporttraining und Wettbewerb teilzunehmen.

Wettbewerbsfreies Angebot

Das wettbewerbsfreie Angebot (WBFA) richtet sich an Menschen, die aufgrund ihrer

Behinderung nicht an den regulären Wettbewerben teilnehmen können. Spaß an der

Bewegung, das Erarbeiten bzw. Verbessern sowie die Demonstration der eigenen

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Fähigkeiten und die Partizipationsmöglichkeit stehen gegenüber dem Wettbewerbs-

gedanken eindeutig im Vordergrund. Darüber hinaus soll das wettbewerbsfreie Angebot

auch als sportartspezifische Vorbereitung dienen. So werden in den einzelnen Stationen

Bewegungsabläufe abgerufen, die sonst in den regulären Sportarten erforderlich sind. Somit

werden auch die Athleten, die nicht an den Wettbewerben der einzelnen Sportarten

teilnehmen können im gleichen Sinne herausgefordert.

Diese Angebote sind keine Pflichtbestandteile. Sofern diese Elemente eingebunden werden

sollen, nehmen Sie bitte mit ihrem Landes- bzw. den Bundesverband Kontakt auf.

3.5 Sportartspezifische Kriterien:

Für die Sportarten Badminton, Handball, Reiten, Leichtathletik, Schwimmen und Tischtennis

gibt es bereits sportartenspezifische Wettbewerbskriterien. Diese müssen bei der

Durchführung von SO-Veranstaltung auch zwingend eingehalten werden.

4 Anmeldeprozedere für Anerkennungswettbewerbe

Ziel ist es, zukünftig einen einheitlichen Standard in allen Anerkennungswettbewerben zu

schaffen. Daher ist es wichtig, dass folgende Anmeldeprozedere zu beachten.

1. Die Durchführung von Anerkennungswettbewerben von Special Olympics muss beim

Bundesverband durch den Landesverband angemeldet werden. Die Anmeldung von

Veranstaltungen erfolgt bis 6 Monate im Vorfeld des Events. Sollte eine finanzielle

Förderung beantragt werden, gelten die Fristen laut Förderrichtlinien.

Kooperationen müssen ebenfalls zur Anmeldung bekannt gegeben werden.

2. Die Ausschreibung für den Anerkennungswettbewerb muss spätesten 4 Monate vor

Veranstaltungsbeginn zur Kontrolle an SOD verschickt werden.

3. Der Erhalt der Unterlagen wird durch den Bundesverband bestätigt und ggf. werden

Änderungen in der Ausschreibung oder zur Anmeldung geklärt. Erst nach der

Bestätigung kann die Ausschreibung veröffentlicht werden.

4. Fördermittel können entsprechend den Förderrichtlinien von SOD beantragt werden.

5. Der Anerkennungswettbewerb wird im Veranstaltungskalender auf der Homepage

veröffentlicht und als solcher gekennzeichnet.

6. Zur Vergleichbarkeit der Veranstaltungen müssen spätestens 4 Wochen nach der

Veranstaltung ein Protokoll sowie die Ergebnisse eingereicht werden

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Special Olympics Deutschland e.V. • Invalidenstr. 124 • 10115 Berlin • Tel.: +49 (0)30 / 246252-0 • Fax: +49 (0)30 / 246252-19

[email protected] • www.specialolympics.de • Steuer Nr.: 27/677/62680 • USt.id.Nr.: DE249223246

Commerzbank Berlin • IBAN: DE08 1204 0000 0464 4662 00 • BIC: COBADEFFXXX

Sowohl für sportspezifische Fragen als auch zur Unterstützung und Beratung (Ausstattung,

EDV, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, etc.) steht Ihnen der Landes- bzw.

Bundesverband zur Verfügung.