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Verbandsgemeinde Hauenstein 31.05.2019 Lärmaktionsplanung 2018 Verbandsgemeinde Hauenstein Lärmaktionsplanung 2018 Aktionsplan Bericht zur Information der Öffentlichkeit und zur Weiterleitung an die Europäische Kommission

Verbandsgemeinde Hauenstein Lärmaktionsplanung 2018 ......Ungerundet EU-Rundung Ungerundet EU-Rundung 50-55 186 200 55-60 235 200 233 200 60-65 205 200 195 200 65-70 210 200 10 0

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Verbandsgemeinde Hauenstein 31.05.2019

Lärmaktionsplanung 2018

Verbandsgemeinde Hauenstein

Lärmaktionsplanung 2018

Aktionsplan Bericht zur Information der Öffentlichkeit und zur

Weiterleitung an die Europäische Kommission

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Lärmaktionsplanung 2018 Seite I

Inhaltsverzeichnis Seite

1  Vorbemerkung .................................................................................................................. 1 

2  Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen ....................................... 1 

3  Rechtlicher Hintergrund und geltende Grenzwerte ......................................................... 2 

4  Betroffenheitsanalyse der 3. Runde der Lärmkartierung ................................................. 3 

5  Vergleich der Betroffenheiten mit der Stufe II ................................................................ 4 

6  Bewertung der Zahl Betroffener ....................................................................................... 5 

7  Bereits vorhandene und geplante Maßnahmen ................................................................ 6 

8  Maßnahmen im Lärmaktionsplan ..................................................................................... 6 

9  Festsetzung ruhiger Gebiete ............................................................................................. 7 

10  Finanzielle Informationen ................................................................................................ 8 

11  Protokolle der öffentlichen Anhörung .............................................................................. 8  Tabellen

Tabelle 1  Verkehrsparameter der kartierten Straßen ....................................................................... 2 

Tabelle 2  Zahl betroffener Menschen (2017) .................................................................................. 3 

Tabelle 3  Zahl betroffener Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser sowie belasteter Fläche (2017) ............................................................................................................... 3 

Tabelle 4  Zahl betroffener Menschen (2012) .................................................................................. 5  Abbildungen

Abbildung 1  Verkehrslärmbelastung Verbandsgemeinde Hauenstein, Lärmindex LDEN ............................. 3 

Abbildung 2  Verkehrslärmbelastung Verbandsgemeinde Hauenstein, Lärmindex LNight ............................ 4 

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Lärmaktionsplan der Verbandsgemeinde Hauenstein 1 Vorbemerkung Die Verbandsgemeinde Hauenstein erstellt einen Lärmaktionsplan für Bereiche in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen. Der Lärmaktionsplan fußt auf der Lärmkartierung der 3. Runde 2017. Die Kartierungsschwelle für die zu betrachtenden Hauptverkehrsstraßen beträgt 3 Millionen Kfz in 2016. Zuständig für die Überprüfung/Aktualisierung des Lärmaktionsplans ist weiterhin die: Verbandsgemeinde Hauenstein Gemeindeschlüssel: 07 3 40 5002 Ansprechpartner: Herr Marco Zwick-Kyas Adresse: Schulstraße 4 76846 Hauenstein Telefon: 06392/915-0 Internet: www.hauenstein-pfalz.de 2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen Die Verbandsgemeinde Hauenstein liegt im Osten des Landkreises Südwestpfalz in Rheinland-Pfalz und umfasst die Ortsgemeinden Darstein, Dimbach, Hauenstein, Hinterweidenthal, Lug, Schwanheim, Spirkelbach und Wilgartswiesen. In der Verbandsgemeinde leben etwa 8.800 Einwohner1. Die Gemeindefläche umfasst etwa 110 km². Die Verbandsgemeinde ist über die Bundesstraße 10 an das überregionale Straßenverkehrsnetz angebunden. Die Bundesautobahnen 8 und 62 sind bei Pirmasens, die BAB 65 bei Landau zu erreichen. Die Ortsgemeinden Hauenstein, Hinterweidenthal und Wilgartswiesen liegen an der Schienenstrecke Karlsruhe-Landau/Pfalz-Saarbrücken. Die betroffenen Straßenabschnitte in der Verbandsgemeinde Hauenstein, die Berücksichtigung in der Lärmkartierung 2017 gefunden haben, sind:

B 10 13.800 m

B 427 3.000 m Hauptstraße in Hinterweidenthal

Nach Gesprächen mit Vertretern der Verbandsgemeinde wurde es für sinnvoll erachtet, weitere Straßen bzw. Straßenabschnitte innerhalb der Gemeinde bei der Untersuchung der Lärmsituation zu berücksichtigen:

L 495 5.800 m Pirmasenser Straße, Bahnhofstraße, Hauptstraße, Weißenburger Straße in Hauenstein bis zur Ortsgemeinde Lug

K 91 1.500 m

1 http://www.infothek.statistik.rlp.de/MeineHeimat/content.aspx?id=102&g=0734002&l=2&tp=2047, aufgerufen am 05.12.2017

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Hauptstraße in Lug K 56 2.100 m

Hauptstraße in Wilgartswiesen

Die kartierten Straßenabschnitte befinden sich in Hinterweidenthal, Hauenstein, Lug und Wilgartswiesen. Weitere Straßen in den anderen Ortsteilen sind nicht erfasst worden. Die B 10 verläuft von West nach Ost durch die Verbandsgemeinde an den Ortschaften Hinterweidenthal, Hauenstein und Wilgartswiesen vorbei. Die B 427 verläuft durch den Ort Hinterweidenthal, die L 495 durch Hauenstein und am südlichen Ortsrand von Lug. Die Kreisstraße K 91 verläuft durch Lug und die K 56 durch den Ort Wilgartswiesen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Verkehrsparameter der o. a. Straßen zusammengefasst:

Tabelle 1 Verkehrsparameter der kartierten Straßen

Straße Zählstelle und Lage

DTV2 Lkw-Anteil [%]3

Geschwindigkeit Pkw

[km/h]

Geschwindigkeit Lkw

[km/h] B 10 67120010

von westlicher Gemeindegrenze bis B 427

19.472 20,9 10,9 23,5

100/70/50 80/70/50

67120011 von B 427 bis L 495

16.643 17,9 14,0 32,7

50/70/100 50/70/80

67137030 von L 495 bis östliche

Gemeindegrenze

17.504 19,3 15,7 31,3

100/70/50 80/70/50

B 427 68120110 von L486 bis B10

6.848 5,3 2,4 6,2

100/70/50 80/70/50

L 495 68130305 von B 10 bis Mühlstraße

3.349 2,2 0,6 2,2

50/70/100 50/70/80

K 56 Wilgartswiesen

67130705 von Bahnhofstraße bis

Tiergartenstraße

2.428 4,8 1,6 2,8

50 50

67130706 von Tiergartenstraße bis Auffahrt

B 10

969 7,1 0,9 2,8

100 80

K 91 Lug

68130109 von L 490 bis Kisselbach

2.521 2,3 1,0 3,9

50/70 50/70

3 Rechtlicher Hintergrund und geltende Grenzwerte Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtline 2002/49/EG und deren Umsetzung in §§ 47 a-f BImSchG. Für die Lärmaktionsplanung existieren keine Grenzwerte, auch in Rheinland-Pfalz sind keine verbindliche Auslösewerte oder Grenzwerte für die Lärmaktionsplanung festgelegt.

2 Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke

3 Day, evening, night

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4 Betroffenheitsanalyse der 3. Runde der Lärmkartierung Aus der Tabelle 2 ist die Zahl betroffener Einwohner, aus der Tabelle 3 ist die Zahl der betroffenen Wohnun-gen, Schulen und Krankenhäuser sowie der belasteten Fläche ersichtlich.

Tabelle 2 Zahl betroffener Menschen (2017)

Pegelbereich [dB(A)]

LDEN Zahl betroffener Menschen

LNight Zahl betroffener Menschen

Ungerundet EU-Rundung Ungerundet EU-Rundung

50-55 - - 286 300

55-60 382 400 117 100

60-65 251 300 55 100

65-70 131 100 5 0

70-75 42 0 0 0

>75 1 0 - -

Tabelle 3 Zahl betroffener Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser sowie belasteter Fläche (2017)

Schwellenwerte [dB(A)]

LDEN Zahl betroffener

Wohnungen

LDEN Zahl betroffener

Schulen

LDEN Zahl betroffener Krankenhäuser

LDEN Betroffene Fläche

in km² >55 419 0 0 7,36

>65 93 0 0 1,86

>75 1 0 0 0,39

Abbildung 1 Verkehrslärmbelastung Verbandsgemeinde Hauenstein, Lärmindex LDEN

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Lärmaktionsplanung 2018 Seite 4

Abbildung 2 Verkehrslärmbelastung Verbandsgemeinde Hauenstein, Lärmindex LNight

Die Lärmkarten für den Lärmindex LDEN und LNight sind in den Abbildungen 1 und 2 dargestellt, sie können auch unter https://map-umgebungslaerm.rlp-umwelt.de/laermkartierung/index.php?service=laermkartierung_2017 abgerufen werden. 5 Vergleich der Betroffenheiten mit der Stufe II Zur Kennzeichnung der Wesentlichkeit der Änderung der Betroffenheit im Vergleich zur Stufe II wurde die Lärmkennziffer (LKZ) herangezogen. Sie ermöglicht es, jeweils durch einen Einzahlwert für den Lärmindikator LDEN bzw. LNight, die Veränderungen in den Betroffenenzahlen zu interpretieren. Die Lärmkennziffer berechnet sich nach

N

iSii LLnLKZ

1

)(

mit N: Gesamtzahl Betroffener Li: Pegelwert für die Anzahl Betroffener ni LS: Schwellenwert. Der Schwellenwert beträgt für den LDEN 55 dB(A), für den LNight 50 dB(A). In der Verbandsgemeinde Hauenstein beträgt die LKZ für den LDEN in der II. Stufe: 7.525.

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Die LKZ für den LDEN beträgt in der 3. Runde: 5.233. Das entspricht einer Veränderung der LKZ für den LDEN um: -30,5 %. Die LKZ für den LNight in der II. Stufe beträgt: 4.825. Die LKZ für den LNight beträgt in der 3. Runde: 2.368. Das entspricht einer Veränderung der LKZ für den LNight um: -50,9 %. Die LKZ hat sich deutlich verringert. Dies kann auf die im Vergleich zur Stufe II geänderten Fahrbahnoberflächenkorrektur auf der B 427 von -2 dB, auf die Umsetzung von aktiven Maßnahmen in Form von Lärmschutzwänden im Bereich des Ausbaus der B 10 sowie auf die deutliche Verringerung der Einwohnerdaten (-28 %) im Modell zurückzuführen sein. Im Vergleich zu den Betroffenenzahlen der Stufe II (2012) ist eine deutliche Abnahme in den höchsten Pegelklassen zu verzeichnen.

Tabelle 4 Zahl betroffener Menschen (2012)

Pegelbereich [dB(A)]

LDEN Zahl betroffener Menschen

LNight Zahl betroffener Menschen

Ungerundet EU-Rundung Ungerundet EU-Rundung

50-55 186 200

55-60 235 200 233 200

60-65 205 200 195 200

65-70 210 200 10 0

70-75 156 200 0 0

>75 2 0

Die Zahl betroffener Menschen, die einem Lärmindex LDEN > 70 dB(A) ausgesetzt sind, hat sich um 115 verringert, jene, die einem LNight > 60 dB(A) ausgesetzt sind, um 145. 6 Bewertung der Zahl Betroffener Für die Bewertung der Zahl Betroffener im Rahmen der Aktionsplanung gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Jede Gemeinde beurteilt die Betroffenheit anhand der örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten. Bei Überschreitung der Werte von 70 dB(A) LDEN bzw. 60 dB(A) LNight besteht kurzfristig dringender Handlungsbedarf. Hier ist die Gefahr gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht auszuschließen. Im Rahmen der Lärmkartierung wurden für die Verbandsgemeinde Hauenstein eine größere Zahl an Betroffenen mit Pegelwerten LDEN 70dB(A) oder LNight 60dB(A) ermittelt. Schulen liegen in keinem Gebiet, in denen die Grenzwerte für die Lärmsanierung erreicht werden. Es wird ein kurzfristiger Handlungsbedarf gesehen. Die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) und des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) gehen davon aus, dass bei einer Unterschreitung der Werte von 65 dB(A) tags bzw. 55 dB(A) nachts eine gesundheitliche Gefährdung unwahrscheinlich ist, aber dennoch eine erhebliche Lärmbelästigung vorliegt. In der Verbandsgemeinde Hauenstein sind eine größere Zahl Menschen Pegelwerten LDEN 65dB(A) oder LNight 55dB(A) ausgesetzt; Maßnahmen zur Lärmminderung werden erforderlich.

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7 Bereits vorhandene und geplante Maßnahmen In den Jahren 2004/2005 wurden laut Aussagen des LBM in der Ortsdurchfahrt B 427 Hinterweidenthal passive Lärmschutzmaßnahmen (Einbau von Schallschutzfenstern und ggf. von Lüftern) im Rahmen der Lärmsanierung an 25 Gebäuden abgewickelt. In seinem Schreiben trifft der LBM die Aussage, dass auch unter Berücksichtigung des aktuellen Verkehrsaufkommens die durchgeführten Maßnahmen weiterhin ausreichend dimensioniert sind. Die Gemeinde Hinterweidenthal beantragte 2016 eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der B 427 von 50 auf 30 km/h. Dazu führte der LBM eine schalltechnische Untersuchung nach RLS-90 durch4 mit dem Ergebnis, dass an 4 Gebäuden tags und 65 Gebäuden nachts Überschreitungen der Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV 2007 vorliegen. Auf dieser Grundlage ordnete die untere Verkehrsbehörde im Sommer 20175 in der Gemeinde Hinterweidenthal eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt für den Zeitraum Nacht (22.00-06.00 Uhr) an. Seit Oktober 2018 gilt Tempo 30 auch im Zeitraum Tag. Nördlich der Gemeinde Hinterweidenthal verläuft die B 10. Im Zusammenhang mit dem vierstreifigen Ausbau sind im Abschnitt Wallmersbach-Hinterweidenthal umfangreiche Lärmvorsorgemaßnahmen nach der 16. BImSchV erforderlich und im Planfeststellungsbeschluss vom 17.09.2009 festgesetzt. Südlich der B 10 ist zum Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm auf einer Länge von ca. 810 m eine 2 bis 4 m hohe Lärmschutzwand vorgesehen. Hiervon wurde bereits ein Wandabschnitt realisiert, der übrige ist in Bau6. Darüber hinaus wurden an 8 Gebäuden passiver Lärmschutz bereits abgewickelt. Weitere aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen sind entlang der untersuchten Straßenabschnitte nicht durchgeführt worden. 8 Maßnahmen im Lärmaktionsplan Als kurzfristige Maßnahme wird eine Geschwindigkeitsreduktion von 50 auf 30 km/h in Hinterweidenthal untersucht. Die Anzahl der über den Pegelwert von 70 dB(A) liegenden Betroffenen kann von 36 auf 5 verringert werden, in der Nacht von 52 auf 18 Betroffene über 60 dB(A). Das Ziel, Pegel über 70 dB(A) zu vermeiden, wird tagsüber nahezu erreicht. Die Maßnahme wurde bereits umgesetzt. Als weitere Maßnahme wird der Einsatz eines lärmmindernden Belags im Bereich der B 427 (von Bahnhofstraße bis Ortsausgang) schalltechnisch untersucht. Dabei wird als Korrektur für die Fahrbahnoberfläche ein Wert von -2 dB bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in Ansatz gebracht. Es kommt zu einer deutlichen Verringerung der Zahl betroffener Menschen in den höchsten betroffenen Pegelintervallen, verbunden mit einer Erhöhung der Betroffenenzahlen in den darunterliegenden Pegelklassen im Vergleich zum Nullfall. Es verbleiben weiterhin Betroffene, die Pegel > 70 dB(A) bzw. 60 dB(A) ausgesetzt sind. Die Entscheidung über bauliche Maßnahmen im Zuge der Ortsdurchfahrt sowie 4 B 427 OD Hinterweidenthal, Verkehrsbehördliche Anordnung aus Gründen des Lärmschutzes, Schalltechnische Untersuchung

(RLS-90), LBM RP Koblenz, Stand 24.01.2017

5 Die Geschwindigkeitsreduzierung konnte in der Lärmkartierung 2017 noch keine Berücksichtigung finden und wird in der vorliegenden Fassung des Lärmaktionsplanes als Maßnahme näher untersucht.

6 Der sich noch in Bau befindliche Abschnitt der Lärmschutzwand sowie die genaue Lage der neu ausgebauten B 10 konnten aufgrund fehlender Datengrundlagen keine Berücksichtigung in der Lärmkartierung der 3. Runde finden. Die schalltechnische Situation wird im Zuge des Lärmaktionsplans nicht näher betrachtet, da zum einen die notwendigen Planfeststellungsunterlagen nicht vorliegen und zum anderen die schalltechnische Situation im Zuge des Planfeststellungsverfahrens für die dort ansässigen Anwohner durch die Errichtung von aktiven Maßnahmen, ergänzt um passive Maßnahmen, bereits verbessert wurde. Eine weitere Untersuchung im Lärmaktionsplan ist deshalb nicht erforderlich.

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deren Umsetzung liegt im Zuständigkeitsbereich des Straßenbaulastträgers. Die Verbandsgemeinde setzt sich für diese Maßnahme ein. In der Ortsgemeinde Wilgartswiesen erreichen die ermittelten Pegel aufgrund der Geräuscheinwirkungen der stark frequentierten B 10 nicht die Werte der Pegel, die in den Ortsgemeinden Hinterweidenthal, Hauenstein oder Lug festgestellt wurden, dennoch wird die Lärmsituation von den Anwohnern als stark belästigend wahrgenommen. Hier herrscht, ähnlich wie an sogenannten Autobahnkommunen, ein ständiger Grundgeräuschpegel vor. Im Zuge der Lärmaktionsplanung wird als mögliche Lärmminderungsmaßnahme eine 1.420 m lange und 4 m hohe, absorbierende Lärmschutzwand schalltechnisch untersucht. Nicht unerheblich sind die mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Schallschutzmaßnahme einhergehenden Kosten. Motorradlärm, der weder in der RLS-90 noch in der VBUS erfasst und bewertet wird, führt auch in der Verbandsgemeinde Hauenstein zu zahlreichen Beschwerden. Beliebte Motorradstrecken, wie sie sich auch innerhalb der Verbandsgemeinde befinden, werden vor allem an Wochenenden und zu Urlaubszeiten stark befahren und stellen für die Anwohner eine große Belastung dar. In solchen Fällen kann von der zuständigen Verkehrsbehörde bspw. geprüft werden, ob die Voraussetzungen für Verkehrsbeschränkungen für Motorräder vorliegen. Jedoch stehen bei der derzeitigen bundesrechtlichen Rechtslage kaum verkehrsrechtliche Eingriffsmöglichkeiten auf Motorradstrecken aus Lärmschutzgründen zur Verfügung. Auf solchen Strecken können Motorradlärm-Displays ggf. Abhilfe schaffen: mit Hilfe einer Geschwindigkeits- und Lärmmessung können zu schnelle und zu laute Motorradfahrende identifiziert und unmittelbar angesprochen und zu einer moderaten Fahrweise aufgefordert werden. Die Verbandsgemeinde Hauenstein vertritt im Rahmen ihrer Zuständigkeit des Weiteren die nachfolgend genannten Grundsätze und Zielvorstellungen: Der ordnungsgemäße Zustand der Straßenoberflächen aller Straßen ist durch regelmäßige Kontrollen und ggf. Instandsetzungen sicherzustellen. Bei zukünftigen Planungen werden keine Neubaugebiete in lärmbelasteten Bereichen ohne die Konzeption von Schallschutzmaßnahmen ausgewiesen. Zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) sollen fördernde Maßnahmen ergriffen werden. So sollten bspw. Wege zu Schulen und Kindergärten so sicher gestaltet werden, dass die Kinder diese gefahrlos alleine befahren bzw. begehen können und somit Bringfahrten zu den Einrichtungen unterbleiben können. Das bestehende System von Fahrrad- und Fußwegen sollte ausgeweitet werden, um insbesondere auch innergemeindliche motorisierte Individualverkehre ersetzen zu können. 9 Festsetzung ruhiger Gebiete Die Verbandsgemeinde Hauenstein liegt im südlichen Pfälzerwald (Naturpark), dem deutschen Teil des Wasgaus, der zum Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen gehört. Hauenstein ist als Luftkurort ausgewiesen. Das Biosphärenreservat ist mit seinen artenreichen Mischwäldern und Wiesentälern das größte zusammenhängende Waldgebiet Deutschlands. Ziel des Biosphärenreservats ist es, ‘natürliche Ressourcen zu erhalten, Umweltbelastungen vorzubeugen und umweltgerechtes Verhalten bewusst zu machen. Spezielle Entwicklungs- und Förderprogramme, Forschung, Umweltbeobachtung und Schaffung eines breiten Umweltverständnisses sollen ein harmonisches Miteinander zwischen Menschen und belebter Umwelt einleiten und langfristig sichern.‘ Somit entspricht diese Zielsetzung der der ‘ruhigen Gebiete‘ der Umgebungslärmrichtlinie, so dass derzeit keine Notwendigkeit einer gesonderten Ausweisung gesehen wird.

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Im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplans wird geprüft werden, inwieweit hier eine Konkretisierung erforderlich ist. 10 Finanzielle Informationen Die (externalisierten) Lärmkosten für die Verbandsgemeinde Hauenstein betragen jährlich etwa 238.000 €, dabei wurde nur das kartierte Straßennetz berücksichtigt. 11 Protokolle der öffentlichen Anhörung Neben der Beurteilung der Lärmsituation und Bewertung der einzelnen Maßnahmen durch schalltechnische Berechnungen steht bei der Lärmaktionsplanung insbesondere auch die Öffentlichkeitsbeteiligung im Mittelpunkt. Aus diesem Grund werden sowohl die Bürger also auch die Träger Öffentlicher Belange (TöB), deren Aufgabenbereich von der Lärmaktionsplanung berührt sein kann, einbezogen. Zur Information der Bürger fand am 14.11.2018 in dem Rathaus der Verbandsgemeinde eine Informationsveranstaltung statt. Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde in der Verbandsgemeinde-ratssitzung am 11.12.2018 vorgestellt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt mit der Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses und des Entwurfs des Lärmaktionsplanes. Den Bürgern der Verbandsgemeinde Hauenstein wurde ermöglicht innerhalb von einer Frist von 4 Wochen Stellungnahmen zum Entwurf in schriftlicher Form abzugeben. Die Unterlagen lagen vom 11.01.2019 bis zum 11.02.2019 zur öffentlichen Einsicht im Rathaus aus oder konnten der Homepage der Verbandsgemeinde (www.hauenstein-pfalz.de) heruntergeladen werden. Die TöB wurden am 20.12.2018 in schriftlicher Form über den Entwurf des Lärmaktionsplans informiert und um schriftliche Stellungnahmen bis zum 11.02.2019 gebeten. Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen wurden bei der Entscheidung über den Lärmaktionsplan berücksichtigt. Stellungnahmen von Seiten der Bürger gingen nicht ein. Die Kreisverwaltung Südwestpfalz (Pirmasens) und der Straßenbaulastträger, Landesbetrieb für Mobilität (Koblenz) haben eine Stellungnahme abgegeben. Diese beinhalten keine abwägungsrelevanten Sachverhalte. Die Verbandsgemeinde Hauenstein steht in enger Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger für zukünftige Planungen (bspw. hinsichtlich der Lärmsanierungsmaßnahmen). Der Lärmaktionsplan wurde am 07.05.2019 im Verbandsgemeinderat beschlossen. Die Information der Bürger erfolgte im Anschluss. Hauenstein, den 31.05.2019 _________________________________________ Werner Kölsch, Bürgermeister