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Verein zur Bildungsförderung e.V. Aachener Str. 232a 41061 Mönchengladbach 7'e/elan 02161/821 34-0 e-mai/ Te/efax 02161/82134-16 verein(@vzb-ev.de Liebe Eltern der GGSCarl-Sonnenschein, Sie haben bei der Schul-Anmeldung Ihres Kindes Interesse an einem OGATA-Platz bekundet Träger des offenen Ganztagsangebotes an der GGS Carl-Sonnenschein ist der Verein zur Bildungsförderung e.V.(VzB). Anbei erhalten Sie einen OGATA-Vertrag und weitere Unterlagen, mit dem Sie Ihr Kind für das offene Ganztagsangebot anmelden können. Bitte füllen Sie den Vertrag und die weiteren Fragebögen aus und senden Sie dle Unterlagen fr\staerecht bis zum Donnerstag,den 29.11.2018 direkt an den Verein zur Bildungsförderung e.V Aachener Str. 232a 41061 Mönchengladbach Ihre Unterlagen benötigen wir, unabhängig von der Schulaufnahme, als Grundlage für unsere Auswertung. Sollte Ihr Kind nicht an der GGS Carl-Sonnenschein eingeschult werden, werden wir Ihre Unterlagen als nichtig betrachten. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall ein neuer Vertrag derjeweiligen Schule auszufüllen ist. Falls die Zahl der freiwerdenden Plätze nicht ausreicht, um alle Betreuungs-Interessenten auf- zunehmen, muss die Schulleitung anhand der Bedarfskriterien eine Auswahl treffen. Wir bitten Sie daher, neben dem Vertrag den beiliegenden Bedarfsfraaeboaen sowie die Arbeitszeitbe scheinigung (Vorlage für beide Elternteile) auszufüllen und uns zuzusenden. Bei Selbstständigkeit der Eltern benötigen wir eine Kopie des Gewerbescheines und eine selbstausgestellte Arbeitszeitbescheinia unq mit Firmenstempel Die Arbeitsbescheinigungen können ggfs. noch zeitnah nachgereicht werden Wir bitten um Ihr Verständnis, dass im Auswahlverfahren nur yQll$tëngjg y tQ!$Qbljgben und fristaerecht eingereichte Vertragsunterlagen berücksichtigt werden können. Sollten Ihre Unterlagen verspätet bei uns eingehen, kann es sein, dass wir Ihr Kind gegebenenfalls auf die Warteliste setzen. B/ffe beachten S/e; Die Anmeldung ist verbindlich für jeweils ein Schuljahr. Der Vertrag gilt fortlaufend für die gQ$g !QQruodpQhul4Qit, wenn er nicht bis zum 30.Aoril des jeweils laufen den Schuljahres von Ihnen gekündigt wirds Die Schulleitung wird ab April 2019 über die Vergabe der OGATA-Plätze entscheiden können, da erst zu diesem Zeitpunkt klar sein wird, wie viele OGATA-Plätze zum nächsten Schuljahr frei werden r bitte wenden weitere wichtige Informationen

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Verein zur Bildungsförderung e.V.Aachener Str. 232a41061 Mönchengladbach

7'e/elan 02161/821 34-0 e-mai/

Te/efax 02161/82134-16 verein(@vzb-ev.de

Liebe Eltern der GGS Carl-Sonnenschein,

Sie haben bei der Schul-Anmeldung Ihres Kindes Interesse an einem OGATA-Platz bekundetTräger des offenen Ganztagsangebotes an der GGS Carl-Sonnenschein ist der Verein zurBildungsförderung e.V.(VzB).

Anbei erhalten Sie einen OGATA-Vertrag und weitere Unterlagen, mit dem Sie Ihr Kind für dasoffene Ganztagsangebot anmelden können.

Bitte füllen Sie den Vertrag und die weiteren Fragebögen aus und senden Sie dle Unterlagen fr\staerecht

bis zum Donnerstag,den 29.11.2018

direkt an den Verein zur Bildungsförderung e.VAachener Str. 232a41061 Mönchengladbach

Ihre Unterlagen benötigen wir, unabhängig von der Schulaufnahme, als Grundlage für unsereAuswertung. Sollte Ihr Kind nicht an der GGS Carl-Sonnenschein eingeschult werden, werdenwir Ihre Unterlagen als nichtig betrachten. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall ein neuerVertrag der jeweiligen Schule auszufüllen ist.

Falls die Zahl der freiwerdenden Plätze nicht ausreicht, um alle Betreuungs-Interessenten auf-zunehmen, muss die Schulleitung anhand der Bedarfskriterien eine Auswahl treffen. Wir bittenSie daher, neben dem Vertrag den beiliegenden Bedarfsfraaeboaen sowie die Arbeitszeitbescheinigung (Vorlage für beide Elternteile) auszufüllen und uns zuzusenden.

Bei Selbstständigkeit der Eltern benötigen wir eine Kopie des Gewerbescheines und eineselbstausgestellte Arbeitszeitbescheinia unq mit Firmenstempel

Die Arbeitsbescheinigungen können ggfs. noch zeitnah nachgereicht werden

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass im Auswahlverfahren nur yQll$tëngjg y tQ!$Qbljgben undfristaerecht eingereichte Vertragsunterlagen berücksichtigt werden können.

Sollten Ihre Unterlagen verspätet bei uns eingehen, kann es sein, dass wir Ihr Kindgegebenenfalls auf die Warteliste setzen.

B/ffe beachten S/e; Die Anmeldung ist verbindlich für jeweils ein Schuljahr. Der Vertrag giltfortlaufend für die gQ$g !Q QruodpQhul4Qit, wenn er nicht bis zum 30.Aoril des jeweils laufenden Schuljahres von Ihnen gekündigt wirds

Die Schulleitung wird ab April 2019 über die Vergabe der OGATA-Plätze entscheiden können,da erst zu diesem Zeitpunkt klar sein wird, wie viele OGATA-Plätze zum nächsten Schuljahr freiwerdenr

bitte wenden weitere wichtige Informationen

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Verein zur Bildungsförderung e.V.Aachener Str. 232a41061 Mönchengladbach

Te/econ 02161/821 34-0 e-ma//Te/efax 02161/821 34-16 verein(@vzb-ev.de

Wenn Ihr Kind gemäß der Entscheidung der Schulleitung in die OGATA aufgenommen werdensoll, erhalten Sie (voraussichtlich ab Mai 201 9) eine Aufnahmebestätiauna von uns. Andern-falls erhalten Sie eine Mitteilung. dass Ihr Kind vorläufig auf eine Warteliste gesetzt wird. DerVertrag wird erst durch Gegenzeichnung des VzB rechtsverbindlich. Es besteht kein Rechtsan-spruch auf einen OGATA-Platz.

Da Fehler in der Postzustellung o.ä. nie gänzlich auszuschließen sind, wenden Sie sich(sicherheitshalber) bitte aktiv an uns, falls Sie bis Ende Mai nichts von uns erhalten bzwgehört haben.

Die Festsetzung und Erhebung des Elternbeitraaes erfolgt durch die Stadt Mönchengladbach(vgl. Info-Blatt im Anhang). Achtung: Der Elternbeitrag wird immer vom OI . August bis zum 31 .Juli erhoben (amtliches Schuljahr) - unabhängig davon, ob der tatsächliche Schulbeginn wegender Lage der Sommerferien erst Ende August oder Anfang September erfolgte

Mit der Vertragsbestätigung erhalten Sie weitere Unterlagen der Stadtverwaltung bezüglich derBeitragsfestsetzung

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Thelen / Frau Nimke (Te/.; 02161/821 34-0).UnsereSorechze/fen: Mo -Do: 09:00- 13:00 Uhr soa'/e Do: 14:30-16:30 Uhr

Freitags findet KEINE Elternsprechstunde statt

In allen Schulferien bieten wir Donnerstag nur eine verkürzte Elternsprechstunde in der Zeitvon 9:00 -- 1 4:00 Uhr an.

In der 4. und 5. Woche der Sommerferien ist unsere Verwaltung geschlossen (Betriebsferien)

Mit freundlichen Grü ßen

gez. Frank Teubner- Geschäftsführer -

bitte wenden weitere wichtige Informationen

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Kundennummer VzB

Ve rt ragüber die Inanspruchnahme der außerunterrichtlichen Angebote

der Offenen Ganztagsschule an der GGS Carl-Sonnenschein

ab dem Schuljahr 2019/2020Zwischen dem Verein zur Bildungsförderung e.V.

als Träger der außerunterrichtlichen Angebote der Offenen Ganztagsschule(nachfolgend "Träger'

genannt) und Frau / Herrn

- gesetzlicher Vertreter/ Erziehungsberechtigte/ Eltern -

Bitte alle Angaben gut leserlich und in Druckbuchstaben ausfüllen

wird folgender Vertrag geschlossen:

$ 1 VertragsgegenstandGegenstand dieses Vertrags ist die Teilnahme der Schülerin/ des Schülers

ab August in der 1. [] 2. [] 3. n 4. D Klasse

an den außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschule an der GGSCarl-Sonnenschein.

Die außerunterrichtlichen Angebote der Offenen Ganztagsschule gelten als schulische Ver-

anstaltungen. Entsprechend gelten die Regelungen des Schulgesetzes NRW sowie diemaßgeblichen Rechtsverordnungen und Erlasse, insbesondere der Runderlass "Offene

Ganztagsschule im Primarbereich" des Ministeriums für Schule und Weiterbildung in der je-

weils gültigen Fassung. Die außerunterrichtlichen Angebote werden auf der Grundlage von

Nachname Mutter: Vorname Mutter: Gebu rtsdatum :

     Nachnam e Vater: Vorname Vater: Gebu rtsdatum :

     PLZ; Wohnort: Straße; Hausnummer

   Telefon: Mobiltelefon:

   Email:  

Nachname . Vorname des Kindes: Geschlecht: Geburtsdatum

  [] männlich

[] weiblich  

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GGS Carl-Sonnenschein Schuljahr 201 9/2020 Name des Kindes 2

Kooperationsvereinbarungen zwischen der Schule, dem Schulträger, dem Trägerverein deraußerunterrichtlichen Angebote und beteiligten außerschulischen Partnern ausgestaltet.

$ 2 Vertragsbeginn und Vertragsdauer

(1) Der Vertrag über die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten der OffenenGanztagsschule gilt -- unabhängig vom tatsächlichen Schulbeginn - ab Beginn des amtli-

chen Schuljahres 2019/2020 (01. August 2019) für die Dauer eines Schuljahres. Das amt-

liche Schuljahr endet am 31 . Juli 2020. Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Schul-jahr, wenn er nicht spätestens zum 30.April des Jahres für das ablaufende Schuljahrschriftlich gekündigt wird. Er endet spätestens. wenn das Kind die Grundschule verlässt.

(2) Die Anmeldung eines Kindes zur Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angebotender offenen Ganztagsschule bindet für die Dauer eines Schuljahres und verpflichtet in der

Regel zur Teilnahme an fünf Tagen pro Woche. Vor Ablauf eines Schuljahres kann der Ver-trag nur in begründeten Ausnahmefällen gekündigt werdend insbesondere aufgrund vonWohnungswechsel, bei Schulwechsel, bei langfristigem krankheitsbedingtem Fehlen des

Kindes (länger als 4 Wochen) oder wenn die Erziehungsberechtigten aufgrund eines bei Ver-

tragsabschluss nicht vorhersehbaren Umstandes (insbesondere bei eintretender Arbeitslo-sigkeit) die nach der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnah-

me von außerunterrichtlichen Angeboten an Offenen Ganztagsschulen in der Stadt Mön-chengladbach (Inkrafttreten am 01 . August 2008) zu entrichtenden Elternbeiträge nicht mehraufbringen können. Die Kündigung muss schriftlich mit Begründung und Nachweis desKündigungsgrundes erfolgen. Die Kündigungsfrist für die vorzeitige Kündigung beträgt 4Wochen zum Ablauf des Kalendermonats, der auf den Monat der Kündigung folgt. Solange

keine schriftliche Kündigung vorliegt, sind die monatlichen Beiträge zu entrichten, auch wenn

das Kind nicht mehr an den außerunterrichtlichen Angeboten teilnimmt.

(3) Dem Träger der außerunterrichtlichen Angebote steht ein außerordentliches Kündi-gungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Monats zu, wenn die Elternbeiträ-

ge. die durch die Stadt Mönchengladbach erhoben werden, nicht gezahlt werden. Darüberhinaus kann der Träger den Vertrag in Abstimmung mit der Schulleitung mit einer Frist von 4Wochen zum Ende eines Monats kündigen, wenn ein Schüler durch massive und andauern-

de Störungen einen geregelten Ablauf der außerunterrichtlichen Angebote hindert und päda-

gogische Maßnahmen keine Abhilfe schaffen.

Wenn die erforderliche Anzahl von Anmeldungen für die Teilnahme an den außerunterrichtli-

chen Angeboten nicht mehr vorliegt oder die Sicherstellung der Finanzierung mit Fördermit-

teln des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Schulträger Stadt Mönchengladbach nichtgewährleistet ist, kann der Träger der außerunterrichtlichen Angebote den Vertrag mit einer

Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Dies gilt auch dann, wenn der Träger dieTrägerschaft für die außerunterrichtlichen Angebote an der offenen Ganztagsschule nichtmehr ausübt.

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GGS Carl-Sonnenschein Schuljahr 201 9/2020 Name des Kindes 3

$ 3 Betreuungszeiten

(1) Der Träger stellt die Betreuung unter Einschluss der außerunterrichtlichen Ganztagsan-

gebote für das Kind an allen Unterrichtstagen spätestens ab 11:30 Uhr bis 16:00 Uhr si-cher. Die Aufsichtspflicht endet um 16:00 Uhr. Nach dem Erlass "Offene Ganztagsschule im

Primarbereich" des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW bindet die Anmeldungeines Kindes zur Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten für die Dauer einesSchuljahres und verpflichtet das Kind in der Regel zur Teilnahme an fünf Tagen pro Woche

bis mindestens 15:00 Uhr. Nach 15.00 Uhr können die Kinder zu festgelegten Zeiten abge-holt werden bzw. selbständig nach Hause gehen.

(2) Der Träger stellt die Betreuung für das Kind auch an beweglichen Ferientagen ab08:00 Uhr bis 1 6:00 Uhr sicher.

(3) Der Träger stellt bei Bedarf auch eine Betreuung in der Regel ab 08.00 Uhr bis 16.00Uhr während der Otter- und Herbstferien. während der ersten drei Wochen in den Som-

merferien und während der Weihnachtsferien mit Ausnahme der Tage zwischen Weih-nachten und Neujahr sicher. Während der Ferien kann das Angebot auch schulübergreifend

bzw. trägerübergreifend organisiert werden.

(4) An Samstagen, Sonntagen, Feiertagen sowie Brauchtumstagen (Rosenmontag, Veilchendienstag) findet keine Betreuung statt.

$ 4 Ausschluss

(1) Im Einvernehmen mit der Schulleitung kann ein Kind durch den Träger von der Teilnah

me an den außerunterrichtlichen Angeboten der offenen Ganztagsschule ganz oder vorüber

gehend (bis zu 14 Tage) ausgeschlossen werden, insbesondere wenn

a) durch das Verhalten des Kindes andere Kinder gefährdet werden,

b) das Kind mehrfach und trotz Ermahnung grob gegen verbindliche Regeln oder

Anweisungen des Betreuungspersonals verstößt.

c) das Verhalten des Kindes die Einhaltung der Aufsichtspflicht nicht zulässt.

Der Ausschluss muss angedroht werden. Den Erziehungsberechtigten ist Gelegenheit zu

geben, in einem Gespräch mit dem Träger und/oder seinen Fachkräften und der Schulleitung

eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Eine Nichtteilnahme der Erziehungsberechtigten an

einem hierzu festgelegten Gesprächstermin geht zu deren Lasten und hat für den Aus-schluss keine aufschiebende Wirkung

Der Ausschluss und die Androhung des Ausschlusses sind den Erziehungsberechtigtenschriftlich mitzuteilen.

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GGS Carl-Sonnenschein Schuljahr 201 9/2020 Name des Kindes 4

$ 5 Elternbeiträge

(1) Für die Teilnahme des Kindes an den außerunterrichtllchen Ganztags- und Betreuungs-angeboten der Offenen Ganztagsschule werden durch die Stadt Mönchengladbach El-ternbeiträge nach der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inan-spruchnahme von außerunterrichtlichen Angeboten an Offenen Ganztagsschulen in derStadt Mönchengladbach (Inkrafttreten am 01 . August 2008) erhoben. Der Elternbeitrag istauch zu entrichten, wenn das Kind aus persönlichen Gründen (z.B. Erkrankung) nicht an den

außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschule teilnehmen kann. Die Eltern /Erziehungsberechtigten / gesetzlichen Vertreter verpflichten sich, gegenüber der Stadt Mön-chengladbach entsprechende Angaben zur Einkommenshöhe zu machen und die daraus

resultierenden Elternbeiträge zu zahlen.

(2) Eine Mittagsverpflegung wird gesondert berechnet

$ 6 Datenschutzvereinbarung

Der/die Erziehungsberechtigte/n willigt/willigen hiermit ein, dass die mit diesem Vertrag er-hobenen personenbezogenen Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestim-

mungen zur elektronischen Datenverarbeitung genutzt und an die Schulleitung und das Be-treuungspersonal und darüber hinaus zur Festsetzung und Einziehung der Elternbeiträge an

das Jugendamt der Stadt Mönchengladbach übermittelt werden dürfen.

$ 7 Vereinbarungsänderungen und Rechtswirksamkeit

(1) Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeitder Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Das Erfordernis der Schriftform

gilt auch für die Anderung der Schriftformklausel.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder ist

oder wird ein Teil dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, so sollen die Vereinba-

rungen im übrigen in ihrer Wirksamkeit hierdurch nicht berührt werden. Die Beteiligten sind

alsdann verpflichtet, eine den unwirksamen Bestimmungen möglichst gleichkommende Ver-

einbarung zu treffen.

$ 8 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Mönchengladbach

Mönchengladbach, den

Erziehungsberechtigte Erziehungsberechtigter Träger

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Fragebogen zum BetreuungsbedarfGGS Carl-Sonnenschein. OGATA

Schuljahr2019/2020ß//nwefs. Es besteht fsln Rechtsanspruch auf einen OGATA-Platz

Für den Fall. dass die Anzahl der Anmeldungen die Zahl der Betreuungsplätze überschreitet. haben Siebitte Verständnis dafür, dass die Schulleitung unter Bertlcksichtigung der nachfolgenden Punkte

auswählen muss

Aus folgenden Gründen benötige ich/ benötigen wir einen Betreuungsplatz für mein Kind/ unser Kind

Name des Kindes:Bitte alle Angaben gut leserlich und in Druckbuchstaben ausfüllen

Datum. Ort

Erziehungsberechtigte Erziehungsberechtigter

n Ich bin alleinerziehend  n Mutter / Lebensgefährtin

ist arbeitssuchend  n Vater / Lebensgefährte

st arbeitssuchend  D Mutter / Lebensgefährtin

st berufstätig

9 Bescheinigung des Arbeitgebers über Arbeits-zeiten erforderlich(vgl. Anlage) ! Bei Selbstständig-keit bitte Kopie des Gewerbescheins beilegen!

n Vater / LebensgefährteIst berufstätig

+ Bescheinigung des Arbeitgebers über Arbeits-zeiten erforderlich(vgl. Anlage) l Bei Selbstständig-keit bitte Kopie des Gewerbescheins beilegen!

n Geschwisterkind einesBetreuungskindes  

n Geschwisterkind wird in einerKita / Kiga betreut  

n Vater Teilnahme Maßnahme vomJobcenter z.B. Deutschkurs.

teilnahme: vom bisNACHWEIS ERFORDERLICH

nMutter Teilnahme Maßnahme vomJobcenter z.B. Deutschkurs.

teilnahme: vom bisNACHWEIS ERFORDERLICH

D Hat Ihr Kind sonderpädagogischenFörderbedarf?

9 Förderschwerpunkt.

D Liegen chronische Erkrankungenvor? z.B. Diabetes oder schwereAllergien?Wenn ja, welche '2  

n weitere Begründung des Betreu-ungsbedarfs  

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Verein zur Bildungsförderung e.V.AachenerStr. 232a Te/econ 02161/82134-0 e-ma//41061 Mönchengladbach Te/efax 02161/82134-16 verein(@vzb-ev.de

GGS Carl-Sonnenschein- OGATASchuljahr 201 9/2020

Name des Kindes:

Bescheinigung über ArbeitszeitenHiermit bescheinigen wir

Arbeitgeber:

dass Frau / Herr:

in unserem Unternehmen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit vonbeschäftigt ist. Das Arbeitsverhältnis ist

[] unbefristet / n befristetbiszum

Stunden

Die regelmäßigen Arbeitszeiten liegen

montags von

dienstags von

mittwochs von

donnerstags von

freitags von

bis

bis

bis

bis

bis

Uhr

Uhr

Uhr

Uhr

Uhr

Ggf. unregelmäßige Arbeitszeiten erläutern

Mönchengladbach, den

Unterschrift Arbeitgeber/ Firmenstempel

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Verein zur Bildungsförderung e.V.

Sehr geehrte Eltern,

die folgenden Erläuterungen sollen Ihnen bei der Selbsteinschätzung der Höhe des Elternbeitrages für einen Platz imOffenen Ganztagsangebot helfen. Bitte haben Sie Verständnis, daß wir als freier Träger für die Angaben keine Gewährübemehmen können. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte direkt an den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie derStadt Mönchengladbach.

Ermäßigung für Geschwisterkinder: Wenn im Stadtgebiet Mönchengladbach mehr als ein Kind einer Familie am of6enen Ganztagsangebot teilnimmt gllgt eine andere Betreuungseinrichtung (Kindertageseinrichtung, Spielgruppe und/oderKindertagespflege) besucht, gilt ein ermäßigter Beitrag. Wenn die Geschwisterkinder unterschiedliche Einrichtungen be-suchen, gilt die Beitragsermäßigung immer fur das Kind, für das ohne Ermäßigung der niedrigere Beitrag zu zahlen wäre

Gemäß der OGS-Elternbeitragsatzung der Stadt (Stand Schuljahr 201 3/14 - Änderung vorbehalten) sind die Elternbeiträge nach dem Jahreseinkommen der Ehem wie folgt gestaffelt:

Mit der Bestätigungüber die Aufnahme Ihres Kindes in das offene Ganztagsangebot erhalten Sie von uns Unterlagen desFachbereichs Kinder, Jugend und Familie der Stadt Mönchengladbach zur Erklärung Ihres Einkommens. Diese Erklä-rung massen Sie dann samt den nötigen Einkommensnachweisen dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie einrei-chen. Nach der Prüfling Ihrer Unterlagen und der Beitragsfestsetzung erhalten Sie einen Beitragsbescheid vom Fachbe-reich Kinder, Jugend und Familie.

Erliiuteruitgeit zutn Jnhreseiitkommen

Das Jahreseinkommen einer Familie umfaßt alle positiven Einkünfte abzüglich der Werbungskosten. Maßgebend istder Gesamtbetrag der Einkünfte -- nicht das zu versteuernde Einkommen!

Zu..dell.Ei!!k!!n!!g!!.gg!!Ölen außer dem Arbeitslohn oder Beamtenbezügen auch Einnahmen aus Gewerbe, Vermietung undVerpachtung, Arbeitslosengeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Krankengeld, Wohngeld, Renten, Unterhalt und a!!g..$gn$!!genGgldbgdlgg unabhängig davon, ob sie steuerpflichtig sind oder nicht (z.B. auch Einkünfte aus Mini-Jobs). Bei Einkünf-ten aus einem Beamtenverhältnis ist ein Betrag von 1 0% zum Einkommen hinzuzurechnen. Für das dritte und jedes weite-re Kind sind die nach $ 32 Abs. 6 Einkolnlnenssteuergesetz zu gewährenden Freibeträge abzuziehen.

Bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit handelt es sich bei den positiven Einkünften um Einnahmen abzüglich derBetriebsausgaben. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagtenEhepartners ist nicht zulässig.

Für die Festsetzung des Eltembeitrags maßgebend ist jeweils die Höhe aller Einktinße des vorangegangenen Kalender-jahres -- es sei denn, der niedriger als das Einkommen des vorangegange-nen KalendeÜahresl Änderungen der Einkommensverhältnisse sind unaufgefordert und unverzüglich dem Fachbe-reich Kinder, Jugend und Familie mitzuteilen! Bitte melden Sie ///z eigenen /nferesse auch Verbesserungen IhresEinkommens (die ggf. zur Erhöhung des Eltembeitrages fuhren) umgehend l Ansonsten erhebt der Fachbereich Kinder,Jugend und Familie bei späterer Einkommensprüfiing regelmäßig hohe Beitragsnach6orderungen l

Wenn Sie Fragen zur Ennittlung des Eltembeitrages haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Fachbereich Kinder, Ju-gend und Familie der Stadt Mönchengladbach. Bitte haben Sie Verständnis, dass vorab keine Auskünfte zur konkretenBg!!!iaggjl©!K gegeben werden können; die konkrete Beitragsfestsetzung kann der Fachbereich Kinder, Jugend und Familieerst nach dem Vorliegen Ihrer Einkommenserklärung und aller erforderlichen Einkoinlnensnachweise vomehmenl

Mit ß'eundlichen Grüßen

Frank TeubnerGeschäftsführer

Jahreseinkommen monatlicherElternbeitrag

ElternbeitragGeschwisterkind

bis 12.271 € o € o€bis 24.542 € 60 € o€bis 36.813 € 90 € 15 €

bis 49.084 € 140 € 20€

bis 61.355 € 150 € 25€bis 73.626 € 150 € 30€bis 85.897 € 150 € 35€

über85.897 € 150 € 40€

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