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Vereinbarung über die Ausbildungskapazität 2014 zwischen der Behörde für Wissenschaft und Forschung und der Technischen Universität Hamburg-Harburg A. Vereinbarung über die Gesamtlehrleistung, die Aufnahmekapazitäten und die Curricularwert-Bandbreiten Die Behörde für Wissenschaft und Forschung Hamburg - BWF - und die Technische Universi- tät Hamburg-Harburg - TUHH - schließen für das Jahr 2014 auf der Grundlage des durch die Bürgerschaft bewilligten Hochschulbudgets folgende Vereinbarung über die Ausbildungskapazi- täten 2014. Die Vereinbarung erfasst nicht aus Mitteln des Hochschulpakts oder sonstige aus Drittmitteln finanzierte.Studienplätze, die gesonderten Vereinbarungen unterliegen, sowie Stu- dienplätze im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung. Lehrleistung Die Hochschule erbringt in 2014 jeweils in der Summe der Lehrveranstaltungsstunden (LVS) von Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/15 eine Gesamtlehrleistung von 3.634 LVS. Hiervon werden als Kontingente für die Entlastung von Professorinnen und Professoren 33 LVS für Lehrentlastung für Forschungsaufgaben 16 Lehrverpflichtungsver- ordnung - LWO -) und 50 LVS für Entlastungen für sonstige Aufgaben (§ 17 L WO) vereinbart. 3.551 LVS für die Lehre in Bachelorstudiengängen sowie in Masterstudiengängen 1 ) Diese werden wie folgt auf Bachelor- und Masterstudiengänge·aufgeteilt. Für die TUHH wird in der' Spalte „Nachrichtlich: davon LVS für das Lehramt" ein Kontingent für die fachwissenschaft- lichen Ausbildung in den Lehrämtern ausgewiesen. 1 Zur Orientierung über die Entwicklung werden die Lehrleistungs- bzw. Kapazitätsfestlegungen für das Vorjahr 2013 dargestellt sowie Zahlen für 2015 und 2016 als noch unverbindliches, derzeit aber wahrscheinliches Pla- nungsziel projektiert, das durch die Vereinbarung über die Ausbildungskapazität 2015/2016 verändert werden kann.

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Vereinbarung über die Ausbildungskapazität 2014

zwischen

der Behörde für Wissenschaft und Forschung und

der Technischen Universität Hamburg-Harburg

A. Vereinbarung über die Gesamtlehrleistung, die Aufnahmekapazitäten und die

Curricularwert-Bandbreiten

Die Behörde für Wissenschaft und Forschung Hamburg - BWF - und die Technische Universi­

tät Hamburg-Harburg - TUHH - schließen für das Jahr 2014 auf der Grundlage des durch die

Bürgerschaft bewilligten Hochschulbudgets folgende Vereinbarung über die Ausbildungskapazi­

täten 2014. Die Vereinbarung erfasst nicht aus Mitteln des Hochschulpakts oder sonstige aus

Drittmitteln finanzierte . Studienplätze, die gesonderten Vereinbarungen unterliegen, sowie Stu­

dienplätze im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung.

Lehrleistung

Die Hochschule erbringt in 2014 jeweils in der Summe der Lehrveranstaltungsstunden (LVS)

von Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/15 eine Gesamtlehrleistung von

3.634 LVS. Hiervon werden als Kontingente für die Entlastung von

Professorinnen und Professoren

33 LVS für Lehrentlastung für Forschungsaufgaben (§ 16 Lehrverpflichtungsver­

ordnung - LWO -) und

50 LVS für Entlastungen für sonstige Aufgaben (§ 17 L WO) vereinbart.

3.551 LVS für die Lehre in Bachelorstudiengängen sowie in Masterstudiengängen1)

Diese werden wie folgt auf Bachelor- und Masterstudiengänge·aufgeteilt. Für die TUHH wird in

der' Spalte „Nachrichtlich: davon LVS für das Lehramt" ein Kontingent für die fachwissenschaft­

lichen Ausbildung in den Lehrämtern ausgewiesen.

1 Zur Orientierung über die Entwicklung werden die Lehrleistungs- bzw. Kapazitätsfestlegungen für das Vorjahr 2013 dargestellt sowie Zahlen für 2015 und 2016 als noch unverbindliches, derzeit aber wahrscheinliches Pla­nungsziel projektiert, das durch die Vereinbarung über die Ausbildungskapazität 2015/2016 verändert werden kann.

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2013 2014 2015 2016

Bachelor 2.165 2.201 2.201 2.201

Nachrichtlich: davon 15 15 15 15 L VS für das Lehramt

Master 1.355 1.350 1.350 1.350

Nachrichtlich: davon 8 8 8 8 L VS für das Lehramt

Im Sinne einer qualitätsvollen Lehre erbringt die Hochschule mindestens 60% dieser Lehrleis­

tung durch Professuren und nicht mehr als 20% durch Lehrbeauftragte.

Studienanfängerplätze

Mit dieser Lehrleistung stellt die Hochschule im Jahr 2015 und im Jahr 2016 folgende Zahl von

Studienanfängerplätzen bereit. Damit werden die Aufnahmekapazitäten festgelegt, die von der

Hochschule auszuschöpfen sind:

2013 2014 2015 2016

Bachelor 1021 1020 1020 1020

Master 511 510 510 510

Bei der Verteilung der Lehrleistung und der Studienanfängerplätze auf die Studiengänge ist die

Hochschule grundsätzlich autonom, berücksichtigt allerdings die Vorgaben der staatlichen

Strukturplanung, der Hochschulvereinbarung 2020 vom September 2012 sowie die folgenden

Erwägungen, die die Festlegung der Lehrleistung und der Studienanfängerplätze begründen.

Curricularwert-Bandbreiten

Die Bandbreiten, in denen sich die je Studierender beziehungsweise Studierendem einzuset­

zende Lehrleistung (Curricularwert) bewegen muss und die nach dem Ausbildungskapazitäts­

gesetz für das Studienjahr 2014 noch festzulegen sind, werden wie folgt vereinbart:

Untergrenze Obergrenze

Bachelor 2,9 3,6

Master 1,09 2,3

#C:L I

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8. B e g r ü n d u n g

Die der TUHH obliegende Gesamtlehrleistung ist vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Auf­

gaben in Lehre und Forschung ebenso angemessen wie die Verteilung der Studienplätze auf

die Studiengänge, die der Studiernachfrage unter Berücksichtigung des Profils der Hochschule

sowie der Forderung nach qualitativ hochwertigen Studienbedingungen Rechnung trägt.

• Profil: Gesetzliche Aufgabe der TUHH ist die Weiterentwicklung der Wissenschaften

insbesondere in den Bereichen Technik und Naturwissenschaften durch Forschung und

die Vermittlung einer wissenschaftlichen Ausbildung. Sie bildet ferner den wissenschaft­

lichen Nachwuchs heran. (§ 4 Abs. 6 Hamburgisches Hochschulgesetz). Die Hochschu­

le verfügt derzeit über 6.200 Studierende und 95 Professuren. Sie erbringt eine studien­jährliche budgetfinanzierte Lehrleistung von rund 3.600 LVS. Hieraus werden ca. 1.020

Studienanfängerplätze im Bachelor und 510 Studienanfängerplätze im Master generiert.

Die aus der Kapazitätsverteilung folgenden Größen der Studiengänge formen zusam­

men mit den Ressourcen für Forschung und Transfer ein fachliches Profil der Hochschu­

le, das beibehalten werden soll.

• Fächerstruktur. Die TUHH bietet 14 Bachelor- und 27 Master-Studiengänge im Bereich

der Ingenieurwissenschaften an. Die Verteilung der Studienplätze auf die Studiengänge

und deren jeweilige fachliche Struktur haben sich in den letzten Jahren nicht wesentlich

verändert und sollen für 2014 grundsätzlich beibehalten werden, ohne dass dies die

Entwicklungsplanung der Hochschule oder der Behörde für die Folgejahre präjudiziert.

Weder die Hochschulvereinbarung 2020 zwischen BWF und Hochschule noch di~ Struk­

tur- und Entwicklungsplanung der TUHH selbst erfordern 2014 Veränderungen der

hochschulinternen Gewichtung der Studiengänge zueinander oder des fachlichen Pro­

fils, die Einfluss auf die Studienplatzverteilung nehmen müssten.

• Lehrleistung: Aufgabe der TUHH in der Lehre ist die Vermittlung einer wissenschaftli­

chen Ausbildung in den Bereichen Naturwissenschaften und Technik. Die Regellehrver­

pflichtung für Professorinnen und Professoren der Hochschule beträgt 9 LVS. Neben der

Lehre obliegt der TUHH als weitere gesetzliche Aufgabe die Weiterentwicklung der Wis­

senschaften insbesondere in den Bereichen Technik und Naturwissenschaften durch

Forschung. Das ergänzend hierfür zur Verfügung gestellte Lehrentlastungskontingent

gemäß § 16 L WO beträgt 33 L VS, das sich in den letzten Jahren nicht verändert hat

und beibehalten werden soll. Hochschule und BWF haben im Rahmen der ZL V als ein

zentrales strategisches Ziel der Hochschulentwicklung die Sicherstellung des an der

TUHH erreichten, hohen Drittmittelniveaus identifiziert. Die vereinbarten Kennzahlen für

Drittmittelerträge und Beteiligungen an Forschungsprojekten sollen als Indikatoren für

die Bemessung der Leistungen der Hochschule in Forschung und Transfer dienen. Um

die vereinbarten Ziele zu erreichen, müssen auch weiterhin die notwendigen Rahmen­

bedingungen sichergestellt werden. Dazu gehört auch, dass die Forschungsleistung im

bisherigen Umfang erhalten bleibt und nicht zugunsten einer gesteigerten Lehrleistung

(i.e. Anhebung der Lehrdeputate) umgeschichtet wird.

#C·t..\

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#C.\ .. 1

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Allerdings sollen auch keine Ressourcen zulasten der Lehrleistung und zugunsten von

Forschung und Transfer umgeschichtet werden. Ebenso wenig kommt eine Minderung

des Entlastungskontingents für die Wahrnehmung von Aufgaben in der Selbstverwal­

tung, der staatlichen Auftragsverwaltung sowie sonstiger Aufgaben von öffentlichem In­

teresse außerhalb der Hochschule (§ 17 L WO) in Betracht. Die hierfür im Umfang von

50 LVS als Kontingent zur Verfügung gestellten Funktionsentlastungen haben sich als

erforderlich erwiesen, um die Funktionsfähigkeit des Hochschulbetriebs zu gewährleis­

ten. Zur Sicherstellung einer international ausgerichteten Hochschullehre bietet die

TUHH in Kooperation mit anderen Hochschulen wie der Aalborg University, Universid­

ade de Aveiro, Univeritat Autönoma de Barcelona und der University of Strathclyde,

Glasgow internationale Master-Studienangebote an. Sie engagiert sich in dem hoch­

schulübergreifenden Studiengang Technomathematik gemeinsam mit der Universität

Hamburg. Diese hochschulübergreifenden Kooperationen auf Hamburger wie auf inter­

nationaler Ebene gehen mit einem geringen Einsatz an zusätzlich allein für diese Studi­

engänge erbrachter Lehrleistung der TUHH einher. Sie bilden aber mit z. Z. 105 immat­

rikulierten Studierenden (Stand Sommersemester 2014) wichtige Elemente eines attrak­

tiven international ausgerichteten wie auch interdisziplinären Studienangebotes und sol­

len daher auch künftig im bisherigen Umfang weitergeführt werden.

• Lehrleistung für das Lehramt: Die TUHH erbringt zum Teil Lehrleistungen, die zur Durch­

führung des Lehramtsstudiums erforderlich sind. Studierende des Lehramtes werden als

Hauptfachstudierende der Fakultät für Erziehungswissenschaft erfasst. Diese Studie­

renden greifen für die fachwissenschaftliche Ausbildung (Unterrichtsfach) auch auf Lehr­

leistungen der TUHH zurück. Diesem Umstand wird in Abschnitt A in einer gesonderten

Darstellung Rechnung getragen. Die von der TUHH bereitgestellte Lehrleistung wird in

der Kapazitätsvereinbarung zwischen der Behörde für Wissenschaft und Forschung und

der Universität Hamburg im Bereich der Fakultät für Erziehungswissenschaft mit den

Lehrleistungen dieser Fakultät sowie anderer an der Lehramtsausbildung beteiligten Fa­

kultäten bzw. Hochschulen zu einer Gesamtsumme zusammengeführt und der Zahl der

Lehramtsstudierenden gegenübergestellt.

Studiernachfrage: Es ist in erster Linie Aufgabe der Hochschulen, ihre Lehrangebote

nachfrage- und profilgerecht auszurichten. Bundesweite bzw. überregionale Statistiken

zur Studiernachfrage liegen noch nicht vor. Hochschulinterne Erhebungen der TUHH be­

legen, dass alle Studienplätze sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudiengang gut

nachgefragt sind. Die Bachelor- und die Masterstudiengänge weisen einen mehrfachen

Überhang der Bewerbungen gegenüber den Plätzen aus. Die starke Nachfrage beruht

zwar u.a. darauf, dass Studieninteressierte sich vorsorglich an mehreren Hochschulen

gleichzeitig bewerben. Das Annahmeverhalten auf die Studienplatzangebote belegt aber

zugleich die Attraktivität der TUHH und des Studienorts Hamburgs.

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Weil die Angebote der Hochschule überwiegend sehr gut nachgefragt und ausgelastet

sind und weder die Entwicklungsplanung der Hochschule noch die des Senats und der

zuständigen Behörde Änderungen erfordern, sollen diese Angebote im Wesentlichen

weiter geführt werden, ohne dass dies die Entwicklungsplanung der Hochschule oder

der Behörde für die Folgejahre präjudiziert. Soweit in einigen Fächer ein besonders ho­

her Bewerberüberhang in Relation zu den angebotenen Plätzen besteht, sollen dennoch

keine Umschichtungen zugunsten anderer Fächer vorgenommen werden, da grundsätz­lich für alle Studiengänge ein Bewerberüberhang zu verzeichnen ist. Eine Ausnahme bei

der Studiernachfrage bilden die Master-Studiengänge Computational lnformatics (Cl,

50% Auslastung) und Bioverfahrenstechnik (BVT, 33% Auslastung). Der konsekutiv an­

gelegte Studiengang Cl hat mit ersten Bachelor-Anfängerinnen und Anfängern erst zum Wintersemester 2009/2010 begonnen und „wartet" daher noch auf durchwachsende Ba­

chelor-Absolventenjahrgänge. Für den ebenfalls konsekutiv angelegten Master­

Studiengang BVT gilt, dass er ein kleiner Studiengang ist, der aber besonders deutlich

das Profil der TUHH widerspiegelt; ein Wegfall dieses Studienganges hätte daher profil­

schädigende Folgen. Grundsätzlich begründen ggf. kurzfristig entstehende Unterauslas­

tungen keine Umsteuerung, da Umschichtungen notwendig mit der Verschiebung von

Professuren einhergehen und daher nur mittel- bis langfristig umgesetzt werden können.

Sich ggf. verstetigende Unterauslastungen werden gleichwohl in der künftigen Ange­

botsplanung der TUHH zu berücksichtigen sein.

• Betreuungsintensität Es liegt in der Kompetenz der Hochschulen, die Betreuungsinten­

sitäten und damit den Lehraufwand für Studiengänge und die einzelne Angebote festzu­

legen. Sie muss sich dabei in dem für die Hochschule gesetzten Rahmen halten, der

sich aus der hier vereinbarten Lehrleistung und den anzubietenden Bachelor- und Mas­

ter-Anfängerplätzen ergibt. Diese Vereinbarung nimmt die Curricularwerte - CW - als

Ausgangspunkt, die im bisherigen Kapazitätsrecht angewandt worden sind. Der Hoch­

schule steht es frei, die Betreuungsintensitäten im gesetzten quantitativen Rahmen ihren

.Erkenntnissen und Bewertungen anzupassen. In den Bachelor-Studiengängen liegt der

Curricularwert - als Maßstab für die Qualität der Studierendenbetreuung - zwischen 2,9

und 3,6. Der gewichtete Durchschnitt aller CW beträgt 2, 17. In den Master­

Studiengängen liegt er zwischen 1,09 und 2,3. Der gewichtete Durchschnitt aller CW be­

trägt 1,83. Beide Werte liegen im Rahmen des an anderen vergleichbaren deutschen

Hochschulen Üblichen. Diese durchschnittliche Betreuungsintensität soll - bei Freiheit

der Hochschule, die bisherigen CW zu verändern - grundsätzlich fortgeführt werden. Ei­

ne Absenkung der Betreuungsintensität kann vor dem Hintergrund des spezifischen Pro­

fils der TUHH nicht erfolgen, ohne das durch Akkreditierung qualitätsgesicherte metho­

disch-didaktische Konzept der Studiengänge zu ändern und damit die Verpflichtung der

Hochschule zur Gewährleistung qualitativ hochwertiger Studienbedingungen zu gefähr­

den. Geringere Betreuungsintensitäten beeinträchtigen die Studienerfolgsaussichten und gefährden im Ergebnis die mit der Hochschule in der Ziel- und Leistungsvereinba­

rung vereinbarten Input-Output-Quoten.

#C,1. .. 1

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• Bachelor-Master-Relation: Die Kapazitätsverteilung auf die Studiengänge und damit die

fachliche Angebotsstruktur der Hochschule soll angesichts der Bewerberüberhänge in

allen Studiengängen und deren im aufgezeigten Rahmen erfolgenden Auslastung bei­

behalten werden. Die TUHH bietet 1.020 Bachelor-Anfängerplätze und 510 Masterplätze

an. Damit steht bei einer gemäß ZLV für den Bachelor vereinbarten Input-Output-Quote

von 50% für 2014 rechnerisch allen budgetfinanzierten Bachelorabsolventen ein Mas­terplatz zur Verfügung. Dies ermöglicht eine grundständige Ausbildung und ein weiter­

führendes Angebot in angemessenen Quantitäten. Die Bachelor-Master-Relation soll

beibehalten und insbesondere nicht zugunsten der Bachelorstudienplätze verändert werden. Sie trägt zum einen dem Umstand einer im Bachelor- wie im Masterbereich

gleichermaßen hohen Studiernachfrage wie auch einer gemäß Ziel- und Leistungsver­

einbarung in den nächsten Jahren steigenden Input-Output-Quote Rechnung. Dass we­

gen besser qualifizierter externer Bewerber ggf. nicht alle Hamburger Bachelor­

Absolventen einen Masterplatz erhalten, ist angesichts des verfassungsrechtlich gebo­

tenen wettbewerblichen Systems ebenso folgerichtig wie aus Gründen der Mobilität er­

wünscht. Sofern zwingende individuelle Gründe ein Studium in Hamburg erfordern, be­

steht die Möglichkeit einer bevorrechtigten Zulassung (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 1 des Hoch­

schulzulassungsgesetzes ).

Hamburg, den .Z.O~ -2.0 I 'f

Für die

Behörde für

Wissenschaft und Forschung

Dr. Dorothee Stapelfeldt

- Senatorin -

#C.\. .. I

Für die

Technische Universität Hamburg-Harburg

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Garabed Antranikian

- Präsident -