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Jahresabschluss 2010 zum 31.12.2010

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Jahresabschluss 2010

zum 31.12.2010

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A K T I V A 31.12.2010 31.12.2009 P A S S I V A 31.12.2010 31.12.2009

A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL

I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 1.438.592,99 2.277.563,12 II. Gewinnrücklagen 3.684.856,00 2.374.000,00

und Werte sowie Lizenzen ähnliche Rechte III. Gewinnvortrag 0,00 36.647,38 2. Geleistete Anzahlungen 3.927,00 0,00 IV. Jahresüberschuss 170.610,96 3.405.605,89

1.442.519,99 2.277.563,12 3.881.466,96 5.842.253,27

II. Sachanlagen B. RÜCKSTELLUNGEN

1. Ein- und Umbauten in gemieteten Geschäftsräumen 147.816,66 172.010,66 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 10.948.483,10 10.301.592,82 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 870.439,92 1.577.059,75 nach Verrechnung des Deckungsvermögens3. Geleistete Anzahlungen 1.309,00 0,00 2. Steuerrückstellungen 642.504,35 965.060,00

3. Sonstige Rückstellungen 574.067,00 587.459,50 1.019.565,58 1.749.070,41

12.165.054,45 11.854.112,32 III. Finanzanlagen

1. Wertpapiere des Anlagevermögens 12.525.000,00 12.880.400,00 C. VERBINDLICHKEITEN

12.525.000,00 12.880.400,00 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 686.799,99 498.829,50 2. Verbindlichkeiten aus dem Spielgeschäft 4.745.533,32 12.662.213,99

14.987.085,57 16.907.033,53 3. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 4.915.788,15 1.885.580,88 4. Sonstige Verbindlichkeiten 194.129,43 168.707,52

B. UMLAUFVERMÖGEN - davon aus Steuern: 80.572,14 € (Vorjahr: 81 T€)- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 11.046,04 €

I. Vorräte (Vorjahr: 0 €)Waren 670.871,33 425.768,42 10.542.250,89 15.215.331,89

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus dem Spielgeschäft 2.529.575,67 8.437.985,95 D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 2.582.623,14 2.581.445,40 2. Sonstige Vermögensgegenstände 803.880,21 228.205,79

3.333.455,88 8.666.191,74 III.Wertpapiere

Sonstige Wertpapiere 1.981.200,00 0,00

IV Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 7.647.926,45 9.228.933,93

13.633.453,66 18.320.894,09

C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 352.158,21 265.715,26

D. LATENTE STEUERN 198.698,00 0,00

29.171.395,44 35.493.142,88 29.171.395,44 35.493.142,88

Bilanz zum 31.Dezember 2010

LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg

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LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg Anlage 3 Seite 1

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der LOTTO Hamburg GmbH umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 und wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsge-setzbuches n. F. (HGB) für große Kapitalgesellschaften erstellt. Für die Gewinn- und Ver-lustrechnung findet das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB Anwendung.

Wegen der Besonderheiten des Geschäftsbetriebes hat die Gesellschaft zur Verbesserung der Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses in Anwendung des § 265 Abs. 6 HGB bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen die Bilanzposition B.II.1. „Forderun-gen aus dem Spielgeschäft“ sowie bei den Verbindlichkeiten die Bilanzposition C.2. „Ver-bindlichkeiten aus dem Spielgeschäft“ eingefügt. Des Weiteren wurde in Anwendung des § 265 Abs. 6 HGB in der Gewinn- und Verlustrechnung die Position 3. „Materialaufwand“ in die Position „Umsatzbezogene Aufwendungen aus dem Spielgeschäft“ umbenannt. Die Postenbezeichnung B.1. wurde entgegen § 266 Abs. 2 HGB angepasst zu: „Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen nach Verrechnung des Deckungsvermögens“.

Mit Wirkung zum 01. Januar 2008 hat die Freie und Hansestadt Hamburg der Gesellschaft für den Zeitraum von 10 Jahren die Konzession erteilt, alle bisher vom Rechtsvorgänger Nordwest Lotto und Toto Hamburg (NLTH) veranstalteten Lotterien und Wetten im bisheri-gen Umfang zu veranstalten. Sofern es die Freie und Hansestadt Hamburg zur Erfüllung ih-rer Verpflichtung aus § 10 Abs. 1 GlüStV für geboten hält, zusätzliche oder andere Glücks-spiele anzubieten, erstreckt sich diese Konzession auch auf diese.

Der Jahresabschluss wird vor Ergebnisverwendung aufgestellt.

Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskos-ten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt. Geringwertige Gegen-stände des Anlagevermögens im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG werden bis zu einem Wert von 150 € als Sofortaufwand gebucht. Anlagen mit einem Wert von 150 € bis 410 € sind im Anlagenspiegel erfasst und werden sofort in vollem Umfang abgeschrieben. Wirtschaftsgü-ter mit einem Netto-Anschaffungswert von über 410 € werden in das Anlagevermögen auf-genommen und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Beste-hende Sammelposten werden über insgesamt 5 Jahre abgeschrieben. Geleistete Anzah-lungen sind zu Anschaffungskosten bewertet.

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LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg Anlage 3 Seite 2 Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt. Soweit erforderlich, wer-den Abschreibungen im Rahmen des strengen Niederstwertprinzips vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertbe-richtigungen vorgenommen, uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Die sonstigen Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprin-zips angesetzt. Sie werden im Jahr 2011 fällig und wurden daher in das Umlaufvermögen umgegliedert.

Der Ausweis des Kassenbestandes und der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zu Nenn-werten.

Aktive latente Steuern wurden gemäß §274 Abs. 1 S 2 HGB gebildet und in der Bilanz se-parat ausgewiesen.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnlich Verpflichtungen nach Verrechnung des De-ckungsvermögens basieren auf versicherungsmathematischen Gutachten zum 31. Dezember 2010. Zur Ermittlung der Rückstellungen wurde das Anwartschaftsbarwert-verfahren (Poject Unit Credit Method) angewendet Es wurden die Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25. Mai 2009 erstmals für 2010 berück-sichtigt. Der auf Grund der erstmaligen Anwendung des BilMoG entstandene Unter-schiedsbetrag wird bis spätestens zum 31.Dezember 2024 jährlich zu mindestens einem Fünfzehntel angesammelt. Erträge aus der Abzinsung werden in der Gewinn- und Verlust-rechnung gesondert unter dem Posten „Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge“ und Auf-wendungen unter dem Posten „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ ausgewiesen. Zur Ab-zinsung wurde der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (5,16 %), veröffentlicht durch die Deutsche Bundesbank, zu Grunde gelegt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und un-gewisse Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

Die LOTTO Hamburg GmbH ist im Allgemeinen nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Die Um-satzsteuer ist i. d. R. Kostenbestandteil.

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LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg Anlage 3 Seite 3 Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2010 ist im Anlagespiegel dargestellt, der diesem Anhang als Anlage beiliegt.

Die bestehende Rückdeckungsversicherung wurde nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB n. F. mit den Verpflichtungen aus Altersversorgungen verrechnet.

Pensionsverpflichtung Geschäftsführer lt. Gutachten am 31.12.2010 53.813 € Rückdeckungsversicherung lt. Gutachten am 31.12.2010 - 19.966 €

33.847 €

Umlaufvermögen

Bei den Forderungen aus Spielgeschäft wurden Verrechnungskonten in die Verbindlichkei-ten aus Spielgeschäft umgegliedert. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten antizipative Posten aufgrund der Ab-grenzung von Zinsansprüchen von 180 T€ (Vorjahr: 205 T€) und Rückforderungen aus Vo-rauszahlungen für Körperschaftsteuer (480 T€) und Gewerbesteuer (90 T€) sowie Umsatz-steuer (19 T€).

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Vermögenswerte von 7 T€ (Vorjahr: 7 T€) enthalten, die eine Restlaufzeit von über einem Jahr haben.

Von den Guthaben bei Kreditinstituten von 7.648 T€ (Vorjahr: 9.229 T€) entfallen 5.000 T€ (Vorjahr: 5.500 T€) auf Termingelder.

Bei den sonstigen Wertpapieren in Höhe von 1.981 T€ handelt es sich um Finanzanlagen die in 2011 fällig werden.

Rechnungsabgrenzungsposten

Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden im Wesentlichen Vorauszahlun-gen für Werbemaßnahmen, Wartungspauschalen, Dienstleistungen sowie Versicherungs-prämien ausgewiesen.

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LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg Anlage 3 Seite 4

Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern wurden gemäß § 274 Abs. 1 HGB auf Unterschiedsbeträge aus der Bewertung nach Handelsrecht und Steuerrecht ermittelt.

Zur Ermittlung der aktiven latenten Steuern wurden 15,0% für Körperschaftsteuer, 5,5% für Solidaritätszuschlag auf Körperschaftsteuer und 16,45% für Gewerbesteuer (entspricht 32,275 %) berücksichtigt.

Geschäftsvorgang Handelsbilanz Steuerbilanz Unterschied Latente Steuer

Pensionsrückstel-lungen

10.968.499 € 10.377.212 € 591.237 € 190.822 €

Urlaubsrückstellun-gen

25.170 € 22.200 € 2.970 € 959 €

Überstundenrück-stellungen

33.140 € 29.230 € 3.910 € 1.262 €

Rückstellung für Ar-chivierungskosten

40.842 € 23.320 € 17.522 € 5.655 €

Summen 11.067.651 € 10.451.962 € 615.639 € 198.698 €

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LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg Anlage 3 Seite 5 Passiva

Eigenkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 26.000,00 € und ist in voller Höhe eingezahlt.

Der Jahresüberschuss 2009 (3.405.605,89 €) und der Gewinnvortrag (26.647,38 €) wurden in Höhe von 2.142.253,27 € an die Gesellschafterin, die Freie und Hansestadt Hamburg ausgeschüttet und in Höhe von 1.100.000,00 € in die Gewinnrücklagen eingestellt.

Durch die erstmalige Bildung von aktiven latenten Steuern (198.698 €), der Abzinsung von Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (12.158 €) sowie unter Be-rücksichtigung der Gewinnrücklagen 2009 (2.374.000 €) und der Einstellung in die Ge-winnrücklage 2009 (1.100.000 €) ergibt sich zum 31.Dezember 2010 eine Gewinnrücklage von insgesamt 3.684.856,00 €.

Nach § 268 Abs. 8 Satz 2 HGB n. F. und § 301 Satz 1 AktG besteht zum Gläubigerschutz eine Ausschüttungs- und Abführungssperre für den Überhang an aktiven latenten Steuern (198.698 €).

Rückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen nach Verrechnung des De-ckungsvermögens sind im Wesentlichen zur Deckung von Versorgungsansprüchen von Geschäftsführern (336 T€) und Angestellten (10.612 T€) sowie zur Deckung von Ansprü-chen aus dem Vorruhestand bestimmt.

Bei den Pensionsrückstellungen für die Geschäftsführer wurde eine zur Deckung von Pen-sionsverpflichtungen abgeschlossene Rückdeckungsversicherung (20 T€) gemäß § 246 (2) S. 2 HGB n. F. verrechnet.

Die Höhe der Rückstellung für Pensionen ist nach versicherungsmathematischen Berech-nungen bestimmt. Hier wurde die Anwartschaftsbarwertmethode (Project Unit Credit Me-thod) angewandt. Des Weiteren wurden ein Rechnungszins von 5,16 % gemäß § 253 (2) HGB n. F., ein Gehaltstrend von 2,5 % sowie ein Rententrend von 1,0 % berücksichtigt. Die Richttafeln 2005 G von K. Heubeck und das Alter zum Zeitpunkt der frühestmöglichen Inan-spruchnahme der vorzeitigen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß RV - Altersgrenzenanpassungsgesetz wurden zugrunde gelegt.

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LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg Anlage 3 Seite 6 Der Unterschiedsbetrag (5.828 T€) auf Grund der erstmaligen Anwendung des BilMoG zum 01. Januar 2010 wird in 15 gleichen Beträgen (389 T€) jährlich, erstmalig in 2010, bis zum 31. Dezember 2024 angesammelt. Die Aufwendungen aus der Abzinsung (813 T€) nach § 277 (5) HGB werden ebenso wie der Aufstockungsbetrag von 389 T€ unter dem Posten „außerordentlicher Aufwand“ ausgewiesen. Latente Steuern wurden entsprechend gebildet und sind im Absatz „Aktive latente Steuern“ erläutert. Die Unterdeckung der Pensionsrück-stellungen durch die Zuführung von lediglich 1/15 statt 1/1 beträgt 5.439 T€.

Bei den Steuerrückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um noch nicht abgeführte Gewerbesteuer (534 T€) und Körperschaftsteuer (103 T€) für das Geschäftsjahr 2009.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Personalaufwendungen ( 229 T€), Nachberechnung Zweckertrag GlücksSpirale (113 T€), Blockumlagekosten (70 T€), Ab-schluss- und Veranstaltungsprüfungskosten (51 T€), Kosten für Archivierung (41 T€), Han-delskammerbeiträge (25 T€), Energiekosten (20 T€) und Versicherungen (18 T€).

Bei den Rückstellungen für Kosten der Archivierung (41 T€) wurde gemäß § 253 (2) eine Abzinsung in Höhe von 12 T€ vorgenommen.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von 4.915 T€ setzen sich zu-sammen aus 974 T€ (Vorjahr: 1.409 T€) auf noch abzuführende Lotteriesteuer, aus 3.925 T€ (Vorjahr: 431 T€) für das Geschäftsjahr 2010 noch nicht vollständig geleistete Konzessionsabgabe und aus 16 T€ (Vorjahr: 45 T€) noch abzuführende einbehaltene Steu-ern.

Sicherheiten sind für die Verbindlichkeiten nicht bestellt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden im Voraus empfangene Spieleinsätze und Bearbeitungsgebühren der Spielteilnehmer für die Ausspielung der Ver-anstaltungen ab der 1. Kalenderwoche 2011 ausgewiesen. Hierbei werden die Umsatzerlö-se gemäß der Vereinbarung des Deutschen Lotto- und Totoblocks entsprechend der Norm DIN EN 28601 abgegrenzt.

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LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg Anlage 3 Seite 7 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die im Geschäftsjahr 2010 ausschließlich im Inland erzielten Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt: T€Spieleinsätze 144.330Bearbeitungsgebühren 5.745 150.075 Ergänzend verweisen wir auf die Erläuterungen im Lagebericht über die Spieleinsatzent-wicklung 2010.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten aperiodische Erträge in Höhe von 118 T€, insbesondere aus der Auflösung von Rückstellungen (91 T€).

Umsatzbezogene Aufwendungen aus dem Spielgeschäft

Von den umsatzbezogenen Aufwendungen aus dem Spielgeschäft entfallen 25.013 T€ auf Lotteriesteuer. Des Weiteren werden unter dieser Position die Gewinnausschüttungen an die Spielteilnehmer, die Konzessionsabgabe an die Freie und Hansestadt Hamburg, die Vergütungen an die Vertriebspartner sowie die Zweckerträge GlücksSpirale und Bingo an die jeweiligen Destinatäre ausgewiesen.

Geschäfte mit nahe stehenden Personen

Für die von der Freien und Hansestadt Hamburg erteilte Konzession werden die üblichen Konzessionsabgaben abgeführt.

Auf den Umsatz des Spielgeschäftes wird von der Freien und Hansestadt Hamburg Lotte-riesteuer erhoben, welche im ortsüblichen Umfang geleistet wird.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind aperiodische Aufwendungen in Höhe von 153 T€ enthalten, insbesondere aus Zweckertragskorrekturen (70 T€), Handelskam-merbeiträgen (51 T€) und aus Heizkosten und Versicherungsbeiträgen (23 T€).

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LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg Anlage 3 Seite 8 Abschlussprüferhonorare

Für das Geschäftsjahr 2010 sind bzw. werden Abschlussprüferleistungen in Höhe von 27 T€ (Vorjahr: 35 T€), Steuerberaterleistungen in Höhe von 7 T€ (6 T€) und andere Bestä-tigungsleistungen in Höhe von 1 T€ (1 T€) angefallen bzw. erwartet.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Für das Geschäftsjahr 2010 fallen Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 833 T€ an. Diese betragen damit 82,7 % des Ergebnisses vor Steuern (TEUR 1.007). Der Grund liegt in der hohen Abweichung der Pensionsrückstellung nach Handelsbilanz von der in der Steuerbilanz sowie in der Hinzurechnung der Konzessionsabgabe und des außerordentli-chen Aufwands aus Änderung des Rechnungszinses der Pensionsrückstellung nach Bil-MoG zum Gewerbeertrag.

Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen bestehen in folgender Höhe (Angaben in T€):

2011 2012 2013 2014 Summe 834 749 422 63 2.068

Seit Mai 2003 besteht ein Vertrag mit einer Unterstützungskasse für die Mitarbeiter der LOTTO Hamburg GmbH zur Pensionssicherung. Es wurden im Geschäftsjahr 36 T€ einge-zahlt.

Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer ohne Geschäftsführer betrug:

2010

Anzahl 2009

AnzahlProkuristen 2 2Vollbeschäftigte 66 64Teilzeitbeschäftigte 21 19 89 85Auszubildende 4 3 93 88

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LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg Anlage 3 Seite 9 Gesellschafter

Gesellschafterin der LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg, ist mit 100 % der Geschäftsanteile die Freie und Hansestadt Hamburg.

Mitglieder der Geschäftsführung

Herr Diplom-Kaufmann Siegfried Spies, Ratekau und Hamburg, ist alleinvertretungsberech-tigter Geschäftsführer der LOTTO Hamburg GmbH.

Bezüge der Geschäftsführung

Auf die Angabe der Bezüge des Geschäftsführers wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Pensionsrückstellung für den Geschäftsführer beträgt 54 T€.

Mitglieder des Aufsichtsrates

Karl-Heinz Ehlers, Hamburg - Vorsitzender - Vorstandssprecher im Ruhestand

Andreas Bolenz, Hamburg Finanzbehörde der Freien - stellvertretender Vorsitzender - und Hansestadt Hamburg Abteilungsleiter

Dr. Karin Fischer, Hamburg TESCARA Industriebeteiligungs Geschäftsführende Gesellschafterin GmbH & Co. Sitz: Hamburg Christiane Laubach, Hamburg Finanzbehörde der Freien Oberregierungsrätin und Hansestadt Hamburg

Markus Bauer, Hamburg Arbeitnehmervertreter Kfm. Angestellter

Enrico Del Rosso, Hamburg Arbeitnehmervertreter Kfm. Angestellter bis 15.09.2010

Jürgen Gellfart, Hamburg Arbeitnehmervertreter Kfm. Angestellter ab 16.09.2010

Bezüge des Aufsichtsrates

Die Bezüge des Aufsichtsrates betrugen für fünf (Vorjahr: vier) Sitzungen 1,3 T€ (Vorjahr: 1,1 T€).

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LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg Anlage 3 Seite 10 Bezüge früherer Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates

An frühere Mitglieder der Geschäftsführung und deren Hinterbliebene wurden Versor-gungsbezüge in Höhe von 97 T€ (Vorjahr: 96 T€) gezahlt.

Bezüge an frühere Mitglieder des Aufsichtsrates waren nicht zu zahlen.

Pensionsrückstellungen für frühere Mitglieder der Geschäftsführung und des Auf-sichtsrates

Die Pensionsrückstellungen für frühere Mitglieder der Geschäftsführung und deren Hinter-bliebene sind mit 336 T€ (Vorjahr: 349 T€) ausgewiesen.

Gegenüber ehemaligen Mitgliedern des Aufsichtsrates bestehen keine Verpflichtungen zu Ruhegeldzahlungen.

Ergebnisverwendung

Der Geschäftsführer der LOTTO Hamburg GmbH schlägt dem Aufsichtsrat vor, der Gesell-schafterversammlung zu empfehlen, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2010 in voller Höhe von 170.610,96 € zur Ausschüttung an den Gesellschafter zu verwenden.

Hamburg, den 17. März 2011

LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg Geschäftsführung

Siegfried Spies

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LOTTO Hamburg GmbHHamburg

Anlage 1zum Anhang

Das Anlagevermögen hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Stand Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand kumuliert Zugänge Abgänge kumuliert Buchwert Buchwert01.01.2010 2010 2010 2010 31.12.2010 01.01.2010 2010 2010 31.12.2010 31.12.2010 31.12.2009

€ € € € € € € € € € €

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.342.772,09 125.795,87 0,00 9.374,00 4.459.193,96 2.065.208,97 964.765,00 9.373,00 3.020.600,97 1.438.592,99 2.277.563,12

2. Geleistete Anzahlungen 0,00 3.927,00 0,00 0,00 3.927,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.927,00 0,004.342.772,09 129.722,87 0,00 9.374,00 4.463.120,96 2.065.208,97 964.765,00 9.373,00 3.020.600,97 1.442.519,99 2.277.563,12

II. Sachanlagen

1. Ein- und Umbauten in gemieteten Geschäftsräumen 220.957,66 0,00 0,00 1,00 220.956,66 48.947,00 24.193,00 0,00 73.140,00 147.816,66 172.010,66

2. Andere Anlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.580.716,67 119.035,14 0,00 136.673,72 3.563.078,09 2.003.656,92 824.278,09 135.296,84 2.692.638,17 870.439,92 1.577.059,75

3. Geleistete Anzahlungen 0,00 1.309,00 0,00 0,00 1.309,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.309,00 0,003.801.674,33 120.344,14 0,00 136.674,72 3.785.343,75 2.052.603,92 848.471,09 135.296,84 2.765.778,17 1.019.565,58 1.749.070,41

III. Geringwertige Wirtschaftsgüter

1. GWG von 150 € bis 410 € 0,00 159.479,39 0,00 159.479,39 0,00 0,00 159.479,39 159.479,39 0,00 0,00 0,000,00 159.479,39 0,00 159.479,39 0,00 0,00 159.479,39 159.479,39 0,00 0,00 0,00

IV. Finanzanlagen

1. Wertpapiere des Anlagevermögens 12.880.400,00 3.925.000,00 -1.981.200,00 2.299.200,00 12.525.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.525.000,00 12.880.400,0012.880.400,00 3.925.000,00 -1.981.200,00 2.299.200,00 12.525.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.525.000,00 12.880.400,00

21.024.846,42 4.334.546,40 -1.981.200,00 2.604.728,11 20.773.464,71 4.117.812,89 1.972.715,48 304.149,23 5.786.379,14 14.987.085,57 16.907.033,53

A n s c h a f f u n g s k o s t e n A b s c h r e i b u n g e n

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Anlage   2zum Anhang

bis 1 Jahr über 1 Jahr

1. Forderungen aus dem Spielgeschäft 2.529.575,67 €   2.529.575,67 €   ‐ €                    8.437.985,95 €  

2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.831,76 €            2.831,76 €            ‐  €                      10.575,91 €         

3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungsunternehmen ‐  €                      ‐  €                      ‐  €                      ‐  €                     

4. Forderungen gegen die Freie und Hansestadt Hamburg 589.442,61 €        589.442,61 €        ‐  €                      ‐  €                     

5. Sonstige Vermögensgegenstände 211.605,84 €        204.673,68 €        6.932,16 €            217.629,88 €       

Summe aller Forderungen 3.333.455,88 €    3.326.523,72 €    6.932,16 €            8.666.191,74 €   

mit einer Restlaufzeit

Forderungsspiegel per 31.12.2010

Art der Forderung Gesamtbetrag am 31.12.2010

Gesamtbetrag am 31.12.2009

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Anlage    3zum Anhang

Gewinn‐vortrag

Stand zum 01.01.2010 26.000,00 €          ‐  €                      36.647,38 €          2.374.000,00 €    3.405.605,89 €    5.842.253,27 €   

Jahresergebnis des Geschäftsjahres ‐ €                    ‐ €                    ‐ €                     ‐ €                    170.610,96 €      170.610,96 €     

Ausschüttung ‐ €                    ‐ €                    36.647,38 €‐         ‐ €                    3.405.605,89 €‐    3.442.253,27 €‐   

Kapitalerhöhung ‐  €                      ‐  €                      ‐  €                      1.100.000,00 €     ‐  €                      1.100.000,00 €    

Kapitalrückzahlung ‐  €                      ‐  €                      ‐  €                      ‐  €                      ‐  €                      ‐  €                     

Neubewertungen ‐  €                      ‐  €                      ‐  €                      ‐  €                      ‐  €                      ‐  €                     

Übrige Veränderungen ‐  €                      ‐  €                      ‐  €                      210.856,00 €        ‐  €                      210.856,00 €       

Stand zum 31.12.2010 26.000,00 €          ‐  €                      ‐  €                      3.684.856,00 €    170.610,96 €        3.881.466,96 €   

Eigenkapitalspiegel per 31.12.2010

GrundkapitalKapitalrück‐

lageGewinnrück‐

lageBilanzgewinn/

‐verlustEigenkapital

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Anlage   4zum Anhang

bis 1 Jahrvon 1 Jahr bis 5 

Jahremehr als  5 Jahre

1. Verbindlichk. ggü. Kreditinstituten ‐  €                            ‐  €                       ‐  €                      ‐  €                      ‐  €                      ‐  €                        

2. Verbindlichk. aus Lieferungen und Leistungen 686.799,99 €           686.799,99 €       ‐  €                    ‐ €                     ‐ €                    498.829,50 €       

3. Verbindlichkeiten aus dem Spielgeschäft 4.745.533,32 €        4.745.533,32 €    ‐  €                    ‐ €                     ‐ €                    12.662.713,99 €  

3. Sonstige Verbindlichkeiten  194.129,43 €           194.129,43 €       ‐  €                    ‐ €                     ‐ €                    168.707,52 €        ‐ davon ggü. Gesellschaftern ‐ €                          ‐ €                     ‐  €                    ‐ €                     ‐ €                    ‐ €                       ‐ aus Steuern 80.572,14 €              80.572,14 €         ‐  €                    ‐ €                     ‐ €                    81.000,00 €          ‐ im Rahmen der sozialen Sicherheit 11.046,04 €              11.046,04 €         ‐  €                    ‐ €                     ‐ €                    ‐ €                      

4. Verbindlichk. ggü. verbundenen Unternehmen ‐ €                          ‐ €                     ‐  €                    ‐ €                     ‐ €                    ‐ €                      

5. Verbindlichk. ggü. der FHH 4.915.788,15 €          4.915.788,15 €      ‐  €                      ‐  €                      ‐  €                      1.885.580,88 €      

Summe aller Verbindlichkeiten 10.542.250,89 €        10.542.250,89 €   ‐  €                      ‐  €                      ‐  €                      15.215.831,89 €   

Art der Verbindlichkeit

Verbindlichkeitenspiegel per 31.12.2010

mit einer Restlaufzeit

Art und Form der Sicherheit

Gesamtbetrag am 31.12.2009

Gesamtbetrag am 31.12.2010

Davon durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte 

besichert

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LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg Anlage 4 Seite 1

Lagebericht

Geschäftsgrundlagen

Die LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg (nachstehend „Gesellschaft“ genannt), wurde durch Vertrag vom 28. Mai 1974 als Nordwest Lotto und Toto Hamburg Verwaltungsgesellschaft m.b.H. in Hamburg errichtet und in das Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg einge-tragen. Alleingesellschafterin war und ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Durch die Fi-nanzbehörde der Freien und Hansestadt wurde der Hamburgischen Landesbank (jetzt HSH-Nordbank AG) mit Vertrag vom 07. Juni 1993 die Durchführung von Staats- und sonstigen Lotterien unter der Bezeichnung NORDWEST LOTTO UND TOTO HAMBURG – Staatliche Lotterie der Freien und Hansestadt Hamburg – (NLTH) im Namen und für Rechnung der Freien und Hansestadt Hamburg übertragen.

Mit Wirkung zum 01. Januar 2008 wurde die LOTTO Hamburg GmbH mit dem NORDWEST LOTTO UND TOTO – Staatliche Lotterie der Freien und Hansestadt Hamburg (NLTH) zu-sammengeführt, indem die Gesellschaft das Vermögen des NLTH erworben und als Gegen-leistung im Rahmen der Einzelrechtsnachfolge die bestehenden Vertragsverpflichtungen und Verbindlichkeiten des NLTH übernommen hat. Zum selben Zeitpunkt hat die Freie und Han-sestadt Hamburg der Gesellschaft für den Zeitraum von 10 Jahren die Konzession erteilt, al-le bisher vom Rechtsvorgänger NLTH veranstalteten Lotterien und Wetten im bisherigen Umfang zu veranstalten. Sofern es die Freie und Hansestadt Hamburg zur Erfüllung ihrer Verpflichtung aus § 10 Abs. 1 GlüStV für geboten hält, zusätzliche oder andere Glücksspiele anzubieten, erstreckt sich die Konzession auch auf diese.

Die Aufgabe der Gesellschaft besteht in der Sicherstellung eines ausreichenden Glücks-spielangebots in der Freien und Hansestadt Hamburg bei Verhinderung von Glücksspiel-sucht und Wettsucht sowie gleichzeitiger Schaffung von Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung und in der Erbringung von Dienstleistungen gegenüber staatlichen oder staatlich konzessionierten Glücksspielanbietern anderer Länder und der Vornahme aller da-mit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist befugt, sich an Unterneh-men, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar förderlich sind, zu beteiligen und solche Unternehmen zu errichten.

Für die Gesellschaft besteht ein fakultativer Aufsichtsrat, der im Rahmen seiner Beratungs- und Überwachungsfunktion regelmäßig über die Geschäftsentwicklung und alle wichtigen Geschäftsvorfälle unterrichtet wird.

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LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg Anlage 4 Seite 2 Die Gesellschaft bildet in Deutschland zusammen mit den Lottounternehmen der 15 anderen Bundesländer den Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB). Zweck der Kooperation ist die Veranstaltung und Durchführung von Lotterien und Sportwetten unter Beachtung der Lotte-riehoheit der einzelnen Bundesländer nach einheitlichen Bedingungen entsprechend des Blockvertrags in der Fassung vom 04. Dezember 2007 bzw. des ODDSET - Kooperations-vertrags vom 18. Mai 1999. Zu dem gemeinsamen Produktangebot zählt LOTTO 6aus49, KENO (bei KENO und plus5 – ohne Sachsen-Anhalt), TOTO 6aus45 Auswahlwette und TO-TO 13er Ergebniswette, ODDSET Kombiwette und ODDSET TOP-Wette, Spiel 77, SU-PER 6, plus 5 und GlücksSpirale. Gemeinsam mit den Lotteriegesellschaften der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt veran-staltet LOTTO Hamburg BINGO! - Die Umweltlotterie. Die Losbrieflotterie wird gemeinsam mit der Bremer Toto und Lotto GmbH, der Deutschen Klassenlotterie Berlin sowie seit Mai 2009 der Verwaltungsgesellschaft Lotto und Toto in Mecklenburg-Vorpommern mbH durch-geführt.

Rahmenbedingungen

Konzessionsabgabe: Die im HmbLotG festgelegte Konzessionsabgabe beträgt 25 % vom Umsatz, der sich aus den Spieleinsätzen und den Bearbeitungsgebühren zusammensetzt (ohne GlücksSpirale und BINGO – Die Umwelt-Lotterie); eine Absenkung des Konzessions-abgabensatzes ist möglich, wenn der Konzessionsnehmerin ansonsten kein angemessener Gewinn verbleibt. Mit Schreiben der Behörde für Inneres und Sport vom 16. Dezember 2009 wurde die Kon-zessionsabgabe in der Weise festgelegt, dass sich die Konzessionsabgabe um bis zu 10 % auf 15 % der Spieleinsätze einschließlich Bearbeitungsgebühren ermäßigt, sofern der Kon-zessionsnehmerin ansonsten kein angemessener Gewinn verbleibt. Der angemessene Ge-winn ergibt sich aus Erträgen (Spieleinsätze, Bearbeitungsgebühren, sonst. Erträge inkl. ver-fallene Gewinne) abzüglich direkter Kosten und Gemeinkosten. Ein angemessener Gewinn liegt vor, wenn der Gewinn über alle die Konzession abdeckenden Lotterien und Wetten den Wert von 0,75 % des Ertrages bzw. 1,0 Mio.€ im Bilanzjahr nicht unterschreitet. Für die So-ziallotterien werden Zweckertragsregelungen in gesonderten Erlaubnis- bzw. Genehmi-gungsschreiben geregelt; aus diesem Grund findet eine Konzessionsabgabe bei den Sozial-lotterien keine Anwendung. Für besondere Aufwendungen, die das übliche Maß deutlich übersteigen und die nicht als direkte Kosten oder Gemeinkosten den durch die Konzession abdeckenden Lotterien und Wetten zugeordnet werden können, kann die zuständige Behör-de eine weitergehende Senkung der Konzessionsabgabe festlegen. Hierzu ist ihr vor Beginn der Maßnahme ein entsprechender Antrag vorzulegen, aus dem sich der Umfang der Maß-nahme, ihre wirtschaftliche Begründung sowie das Vorliegen der vorstehend aufgeführten Voraussetzungen ergeben. Ein solcher Antrag wurde von der LOTTO Hamburg GmbH bis-lang nicht gestellt.

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LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg Anlage 4 Seite 3 Umsatz

Die Entwicklung der Spieleinsätze in 2010 verlief wie folgt:

In Hamburg belief sich der Spieleinsatz im Berichtsjahr auf 144.330 T€ und nahm damit ge-genüber dem Vorjahr um 9,2 % ab. Hierbei waren die LOTTO-Annahmestellen mit einem An-teil von 89,0 % = 128.518 T€ (Vorjahr 139.274 T€) und der Abonnement-Vertrieb mit einem Anteil von 9,6 % = 13.889 T€ (14.032 T€) beteiligt. Weitere Spieleinsätze wurden mit Hilfe von gewerblichen Spielvermittlern und über ein Selbstbedienungsterminal in den Annahme-stellen (JackPoint) eingespielt. Insgesamt gingen die Spieleinsätze um 14.542 T€ bzw. 9,2 % zurück. Gewerbliche Spielevermittler, die ihre Umsätze überwiegend im Internet generierten, verringerten die Zuführung über eine elektronische Schnittstelle in das Lotteriesystem der Gesellschaft um 3.559 T€.

Der deutliche Rückgang bei den Annahmestellenumsätzen im Vergleich zum Vorjahr liegt primär darin begründet, dass gegenüber dem Vorjahr deutlich weniger und geringere Jack-pots in den Hauptlotterien vorlagen. Vereinzelte kleinere Jackpots in 2010 von bis zu 21 Mio.€ konnten die in der KW5 und KW 39.2009 (35 und 30 Mio.€) bedeutenden Jackpots nicht kompensieren. Auch konnte in 2010 durch die Nichtdurchführung von EXTRA-LOTTO kein zusätzlicher Spieleinsatz generiert werden. Die durchgeführten und geplanten Werbeak-tivitäten werden kontinuierlich über alle Vertriebswege hinweg unter dem Aspekt der Spiel-suchtprävention geprüft. Erschwerend für die Kanalisierung ins staatliche Glücksspiel wirkt sich die weitgehend ungebremste Fortsetzung des Angebots von nicht genehmigten Wett- und Lotterieprodukten in Ladenlokalen sowie im Internet durch nichtstaatliche Wettanbieter aus, in deren Folge deutlich weniger Spieleinsätze vereinnahmt werden.

Unter Beachtung des Rahmenwerkes „Responsible Gaming“ ergibt der in 2010 bei LOTTO Hamburg teilnehmende Spieleinsatz je Woche im Verhältnis zur Bevölkerung in Hamburg 1,56 € (Vorjahr 1,69 €). Losbrieflotterien unberücksichtigt erreicht Hamburg einen Pro-Kopf-Einsatz in Höhe von 1,55 €. Damit liegt Hamburg hinter dem Saarland (2,04 €), dem Land Hessen (1,70 €), Nordrhein-Westfalen (1,65 €), Schleswig-Holstein (1,60 €) sowie Rhein-land-Pfalz (1,60 €) und Bayern (1,57 €) an siebter Stelle. Insgesamt belief sich der durch-schnittliche Pro-Kopf-Spieleinsatz in Deutschland auf 1,53 € (Vorjahr 1,61 €). Bei Betrach-tung der Spieleinsätze im Deutschen Lotto- und Totoblock ist eine rückläufige Spieleinsatz-entwicklung festzustellen (-7,2 %). Außer beim Spiel77 (Spieleinsatzerhöhung per KW35.2010) und bei BINGO! – Die Umweltlotterie sanken die Spieleinsätze aller anderen Lotterien bzw. Wetten vor allem aufgrund der gegenüber 2009 deutlich selteneren und gerin-geren Jackpots in 2010.

Der LOTTO 6aus49-Spieleinsatz in Hamburg belief sich 2010 auf 95.569 T€ (Vorjahr 108.158 T€) und erreicht damit eine Beteiligung am gesamten Spieleinsatz LOTTO Ham-burgs von 66,2 %. Die täglich, seit KW23.2010 auch sonntags in allen Hamburger Annahme-stellen spielbare Zahlenlotterie KENO ist extrem erklärungsbedürftig, weshalb ein erfolgrei-cher Spielbetrieb eine werbeintensive Begleitung voraussetzt. Eine demnach als notwendig

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LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg Anlage 4 Seite 4 zu betrachtende Werbung, die den Impulskauf unterstützen würde, wird aus Gründen des „Responsible Gaming“ nicht durchgeführt; dementsprechend ergeben sich weiterhin sinken-de Spieleinsätze in Höhe von 2.224 T€ (2.342 T€). In Anlehnung hieran ergeben sich bei der Zusatzlotterie plus5, welche als Zusatzlotterie auf den KENO-Scheinen angeboten wird, 177 T€ Spieleinsätze (183 T€). Die vereinnahmten TOTO-Spieleinsätze belaufen sich auf insgesamt 1.013 T€ (1.207 T€) und weisen damit einen um 16,1 % niedrigeren Spieleinsatz gegenüber Vorjahr aus. Die ODDSET-Wette erzielt 2.657 T€ Spieleinsätze bei der Kombi-wette und bei der TOP-Wette 333 T€ und entwickelt sich damit gegenüber dem VJ-Wert ins-gesamt um 5,8 % zurück. Die Aktivitäten illegaler Sportwettenanbieter wirken direkt negativ auf die Spieleinsätze bei den Sportwetten, welche LOTTO Hamburg nur über den Annahme-stellenvertrieb anbietet. Die Zusatzlotterien Spiel77 in Höhe von 21.964 T€ (20.676T€) und SUPER6 in Höhe von 12.301 T€ (14.549 T€) erreichen 2010 einen Spieleinsatzanteil in Hö-he von 23,7 %. Als Zusatzlotterien können Spiel77 und SUPER6 nur in Kombination mit ei-ner anderen Lotterie bzw. Sportwette gespielt werden und sind auf jedem Spielschein bis auf ODDSET und KENO vertreten. Die Spieleinsätze der einzelnen Losbrieflotterien – 0,50 €-, 1,00 €- und 2,00 €-Lose – erreichten in 2010 eine Höhe von 1.619 T€ und lagen damit -131 T€ unter dem im Vorjahr vereinnahmtem Spieleinsatz. Über die Soziallotterien Glücks-Spirale und BINGO! - Die Umweltlotterie wurden zusammen Spieleinsätze in Höhe von 6.473 T€ eingenommen. Davon entfielen auf die GlücksSpirale 3.262 T€ (3.011T€) und auf BINGO 3.211 T€ (2.411 T€).

Die Veränderung bei den Bearbeitungsgebühren der einzelnen Lotterien bzw. Wetten verlief ähnlich den Veränderungen bei den Spieleinsätzen.

Den Erträgen von 152.486 T€ (inkl. Zins- und sonstige betriebliche Erträge) standen Kosten in Höhe von 152.315 T€ gegenüber. Hieraus ergibt sich ein Überschuss nach Konzessions-abgabe und Zweckerträgen in Höhe von 171 T€. In den Kosten sind einmalige Zinsaufwen-dungen (813 T€) aus Pensionsrückstellungen gem. BilMoG und Steueraufwendungen (833 T€) enthalten.

Vertrieb

Neuausrichtung Vertriebsstruktur: Bisher befindet sich die überwiegende Zahl der An-nahmestellen von LOTTO Hamburg an Einzelstandorten des Tabakwaren- und Pressehan-dels. Dieses Vertriebsformat verliert zunehmend an Bedeutung, was sich bereits heute in ei-nem ständigen Rückgang der Anzahl der Annahmestellen widerspiegelt (in 2010 von 435 auf 414). Die Ursachen dafür liegen einerseits in einem sich rasant verändernden Kauf- und Konsumverhalten und damit einhergehender Umorientierung der Bevölkerung hin zu ande-ren Vertriebsformaten. Zum anderen schrumpfen die Umsätze im genannten Vertriebsformat durch immer stärkeren Wettbewerb in diesen Kategorien und durch neue oder verändert auf-tretende Marktteilnehmer. Gleichzeitig wirken erhebliche Margenrückgänge bei Tabakwaren und Zeitschriften negativ. Hierdurch ergibt sich in Einzellagen, aber auch bei kleineren und mittleren Filialbetrieben eine oft grenzwertige Ertragslage.

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LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg Anlage 4 Seite 5 LOTTO Hamburg hat auf den beschriebenen Strukturwandel des Marktes und die sich än-dernden Konsumbedürfnisse der heutigen und zukünftigen Zielgruppen reagiert und berück-sichtigt bei der Standortwahl zukünftiger Annahmestellen die o.a. Rahmenbedingungen. Das Hauptkriterium für die Standortwahl liegt darin, wirtschaftlich stabile Vertriebspartner aus dem Einzelhandel für frequenzstarke Standorte zu finden – hier mit dem Schwerpunkt Ein-kaufszentren, Bahnhöfe, Tankstellen, Supermärkte, etc. Da in einigen dieser Vertriebsforma-ten die Verwendung des klassischen und heute üblichen LOTTO-Terminals nebst Schreib-platz aus Platz- und Praktikabilitätsgründen nicht möglich ist, wird seit 2010 ein Vertriebsfor-mat entwickelt, welches technisch betrachtet deutlich kompakter/kleiner und in der Lage ist, vorkonfigurierte Spielmöglichkeiten in einfacher und trotzdem sicherer Art und Weise zu ver-arbeiten.

Auch liegt ein weiterer Fokus in der Berücksichtigung von Smartphones. Diese Technologie, welche in Zukunft immer stärker das Kauf- und Konsumverhalten beeinflussen wird, soll den Kunden bei der Konfiguration von LOTTO-Tipps unterstützen, um diese anschließend am LOTTO-Terminal im klassischen oder auch im geplanten sowie möglicherweise zukünftig zu-lässigen Vertriebskanal abschließen und die benötigten Lotterie- und Wettinformationen er-halten zu können.

Mit der geplanten, auf Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit basierenden Mehrkanal-Strategie von LOTTO Hamburg, seine Produkte in traditionelle Einzelstandorte des Tabakwaren- und Pressehandels, dem filialisierten Einzelhandel (hierzu zählen auch Supermärkte) und über mobile Lösungen anzubieten, soll sichergestellt werden, dass die Bevölkerung in Hamburg auch in Zukunft ein legales Angebot an Glücksspielen dort nutzen kann, wo ein Spielbedürf-nis vorhanden ist, das es zu kanalisieren gilt.

Gewinnbenachrichtigungen/ WinCheck: LOTTO Hamburg bietet seit geraumer Zeit den Service der automatischen Gewinnbenachrichtigung. Abo-Kunden, Spieler am Selbstbedie-nungsterminal (JackPoint) und Spieler, die ihren Tipp über die LOTTO-IDENT-Card spielen, können sich für Benachrichtigungen im Gewinnfall per SMS oder per E-Mail eintragen las-sen.

Zusätzlich haben unsere Kunden die Möglichkeit, mit Hilfe des WinCheckers (JackPoint) in den Annahmestellen, mit Hilfe der Prüffunktion unter www.lotto-hh.de (Eingabe der Kurz-Nr.) oder über die WinCheck-App des iPhone (Scannen des Barcodes oder Eingabe der Kurz-Nr.) ihre Spielquittungen selbst auf einen Gewinn zu überprüfen.

Werbung/ Kommunikation: Der GlüStV verlangt eine sachliche und nicht spielauffordernde Kommunikation. Dennoch müssen die Informationen, die LOTTO Hamburg transportieren will, wahrnehmbar bleiben, um den Kanalisierungsauftrag zu erfüllen. Jegliche Kommunikati-on wird an der im Hause beschlossenen Kommunikationsplattform, welche die Werte Ver-lässlichkeit, Verantwortung, Sicherheit & Seriosität und Attraktivität & Service-Orientierung vermittelt, ausgerichtet.

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LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg Anlage 4 Seite 6

Vermögens- und Finanzlage

In 2010 wurden Investitionen in Höhe von 400,9 T€ getätigt. Hier sind insbesondere die Er-neuerung des AST-Netzes (218,1 T€), die Erneuerung der HW und Erweiterung der SW des Zentralsystems (54,8 T€), B2C SW-Erweiterungen (21,9 T€), die Erneuerung von Büroaus-stattungen (16,2 T€) und übrige diverse Ersatz- und Neuanschaffungen von Hardware und Geschäftsausstattung (46,1 T€) zu nennen. Die Abschreibungen auf Sachanlagen und im-materielle Vermögenswerte beliefen sich auf 1.973 T€.

Die Finanzanlagen enthalten ausschließlich festverzinsliche Wertpapiere. Wegen kurzer Laufzeiten wurden Tages- und Termingelder (5.000 T€) und sonstige Wertpapiere (1.981 T€) im Umlaufvermögen unter Kassenbestand/Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen.

Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme (Anlagenintensität) lag zum 31.12.2010 bei 51,4 % (Vorjahr 47,6 %).

Erstmalig wurden die Pensionsrückstellungen nach Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) bewertet (siehe Erläuterungen im Anhang Seite 6).

Alle Investitionen konnte LOTTO Hamburg aus Eigenmitteln bestreiten. Die Liquidität war durch den permanenten Überhang aus eingenommenen Spieleinsätzen und offenen Ge-winnauszahlungen jederzeit in hinreichendem Maße gesichert. LOTTO Hamburg hat im ge-samten Zeitraum alle Zahlungsverpflichtungen termingerecht erfüllt.

Risikomanagement

Das Risikomanagement ist eine zentrale Unternehmensaufgabe und ein wesentlicher Teil des Internen Kontrollsystems (IKS), um gesetzlichen Aufgaben (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)) zu entsprechen. Es ist damit eine Kern-komponente der Compliance Struktur von LOTTO Hamburg.

Im Rahmen der Zertifizierung nach ISO 27001 und den WLA-Standards (World Lottery Association) wurde das bestehende Risikomanagementsystem verändert. Es wurde ein inte-griertes Risikomanagement-System zur Prävention bzw. zur Steuerung potentieller Risiken (Information Security Management System) nach ISO 27001 eingerichtet. Grundlage für das Risikomanagement ist eine regelmäßige strukturierte Analyse aller Geschäftsprozesse sowie die systematische Ermittlung eines unternehmensweiten Asset-Registers, welches alle not-wendigen und kritischen Einrichtungen, Daten, Dokumente und sonstigen materiellen und immateriellen Werte und Ressourcen umfasst.

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LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg Anlage 4 Seite 7 Entsprechend der Bedeutung für das Unternehmen, des Bedrohungspotentials, möglicher Schwachstellen sowie installierter Schutzmaßnahmen ermittelt sich je Asset/Ressource ein Risikowert, dessen Überwachung und gegebenenfalls Reduzierung Aufgabe des jeweiligen Asset-Verantwortlichen ist. Die ständige Überwachung der Inhalte des Asset-Registers er-möglicht die umgehende Reaktionsbereitschaft des Managements auf kritische Veränderun-gen. Die Aufgabe der Risikoüberwachung wurde in die Stellenbeschreibungen der Füh-rungskräfte übernommen – um ihr einen angemessenen Stellenwert zuzuweisen – und wird jährlich von einem externen Prüfer nach ISO 27001 zertifiziert. Hinsichtlich der weiteren Ge-schäftstätigkeit ergeben sich aus der Auswertung des Risikokatalogs zur Zeit keine entwick-lungsbeeinträchtigenden oder bestandsgefährdenden Risiken.

Vorgänge von besonderer Bedeutung mit Auswirkungen nach dem Bilanzstich-tag

Entscheidungen des EuGH zu den deutschen Vorlagenfragen: Zeitlich vor dem Bi-lanzstichtag entschied der Europäische Gerichtshof am 8. September 2010 zu den deut-schen Vorlagefragen. Der EuGH hatte Stellung zu beziehen zu konkreten Fragen, die von Verwaltungsgerichten vorgelegt wurden; die Beurteilung des EuGH erfolgte auf den Sachverhaltsdarstellungen, wie sie die Gerichte skizziert hatten. Zwar wurde generell be-stätigt, dass ein Staatsmonopol zur wirksamen Verfolgung von Schutzzielen, die ein Land festlegen könne, geeignet und zulässig sei; der Glücksspielstaatsvertrag wurde als Ge-setz zur Regelung des Glücksspiels und zur Vermeidung von Spielsucht ausdrücklich be-stätigt. Es bedarf demgemäß zur Veranstaltung einer Sportwette auch weiterhin einer Er-laubnis und ausländische Erlaubnisse müssen nicht anerkannt werden. Auch das Inter-netverbot aus dem § 4 Abs. 4 des GlüStV ist demgemäß als geeignetes Mittel zur Sucht-prävention beurteilt worden. Neu in der Entscheidungspraxis des EuGH in glücksspiel-rechtlichen Angelegenheiten ist die Aufweichung der bisher ausschließlich vertikal ver-standenen Forderung des EuGH nach Kohärenz, also im Ergebnis die Forderung nach vergleichbarer Behandlung vergleichbarer Spielsuchtrisiken über die verschiedenen Arten von Glücksspielen hinweg. Damit sind auch Pferdewetten und Geldspielgeräte in ver-gleichbarer Weise zu regulieren, um ein Monopol insgesamt zu rechtfertigen. Im Vergleich zur gelten Regelung des Glücksspielstaatsvertrags sind hiermit deutlich höhere Anforde-rungen an die Nachfolgeregelung gestellt, da sie sämtliche Formen des Glücksspiels ein-beziehen muss, wobei die bisherige Unterschiedlichkeit der zuständigen Gesetzgeber un-beachtlich bleibt. Aktueller Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV): Nachdem der EuGH durch seine Urteile vom 08.09.2010 den nationalen Gerichten aufgegeben hatte, die Vereinbarkeit des GlüStV mit dem Europarecht anhand der von ihm vorgegebenen Kriterien zu prüfen, haben die ersten Gerichte dies getan. Es besteht allerdings bislang keine einheitliche Rechtsprechung, so dass obergerichtliche Entscheidungen abzuwarten sind, die für 2011 erwartet werden. Das Verwaltungsgericht Hamburg (1. Instanz) hält bislang § 4 Abs. 4 GlüStV (Internetverbot) für rechtmäßig, den § 4 Abs. 1 GlüStV (Erlaubnisvorbehalt) dagegen nicht. Die Glücksspielauf-

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LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg Anlage 4 Seite 8 sichtsbehörden, welche vom EuGH indirekt aufgefordert sind, die Anwendbarkeit des GlüStV in allen Punkten zu prüfen und das Ergebnis umzusetzen, wenden den GlüStV bislang voll-umfänglich gegenüber LOTTO Hamburg bzw. den anderen Landeslotteriegesellschaften an. Eine mögliche Änderung dieser Haltung, insbesondere im Hinblick auf die Skizzierung der gesetzlichen Regelung für 2012, kann auch Auswirkungen auf das Verhalten von LOTTO Hamburg hinsichtlich des Werbeverhaltens und der Öffnung bislang verbotener Vertriebswe-ge haben.

Das Risiko des Internetverbots (§ 4, Abs. 4 GlüStV) ist eingetreten. Auch für das Jahr 2011 besteht dieses Risiko, in dessen Folge Internet-affine Kunden im staatlichen Angebot keinen adäquaten Vertriebsweg vorfinden und das Unternehmen Gefahr läuft, diese Kunden in eine illegale Spielumgebung zu verlieren.

Neuer Glücksspielstaatsvertrag: Die Entscheidungen des EuGH zur Schaffung kohä-renter Gesamtstrukturen im Glücksspiel und damit die Einbeziehung von Pferdewetten und Geldspielgeräten in den Regelungsumfang der bereits erfassten Lotterien und Sport-wetten, das Festhalten an der Argumentation der Spielsuchtbegrenzung, die als einzige den bundesverfassungsgerichtlichen Anforderungen zur Begründung der Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 GG genügte, das Interesse an Regelungen, die ein Abschöpfen von Lotteriemitteln in die Landeshaushalte sicher stellt, und nicht zuletzt der massive Druck der kommerziellen Glücksspielindustrie nach Liberalisierung der Sportwetten stellen die Politik vor eine nur sehr schwer lösbare Aufgabe für die neue ge-setzliche Regelung. Nach anfänglichem Verharren in Grundsatzpositionen ist nunmehr eine Bewegung zwischen Monopolbefürwortern und Monopolgegnern festzustellen, mit der Folge, dass von den drei vorgelegten Regelungsalternativen (Modell 1: Monopol Lot-terie, Monopol Sportwette; Modell 2: Monopol Lotterie, Konzessionsregelung Sportwette; Modell 3: Monopol Lotterie, Monopol Sportwette und versuchsweise Öffnung der Sport-wette für eine begrenzte Anzahl Konzessionen) dem Experimentiermodell offensichtlich das größtmögliche Einigungspotential zuzuschreiben ist. Würde der neue Glücksspiel-staatsvertrag diesem Regelungskonzept folgen, wird abzuwarten sein, welche Rechtssi-cherheit daraus folgen kann. Chancen und Risiken der Rechtsrahmensituation: Abhängig von der Rechtssicherheit ergeben sich für LOTTO Hamburg unterschiedliche Chancen und Risiken aus der Rechts-rahmensituation. Erweist sich die Rahmensituation als stabil in Bezug auf die Lotterien, ist mit einem leichten Zuwachs im Geschäft zu rechnen, da die Werberestriktionen aufgrund der im Interesse der Gesamtkohärenz dann notwendigerweise weniger restriktiven Wer-beregelungen direkte Ansprachen zur Unterstützung von Impulskaufentscheidungen wie-der zulassen dürfte. Ebenso als Chance ist zu betrachten, dass die Zulassung von kon-zessionierten Sportwetten ggf. das Feld für LOTTO Hamburg öffnet, mit konzessionierten Wettanbietern zu kooperieren. Die größte Chance für LOTTO Hamburg dürfte schließlich darin liegen, dass alle drei Modelle die Wiederzulassung interaktiv im Internet getätigter Spielumsätze nicht ausschließen.

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LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg Anlage 4 Seite 9 Diesen Chancen steht das Risiko gegenüber, dass die Rechtskonstruktion insbesondere in Bezug auf die enge Begrenzung der Anzahl zulässiger Konzessionen mit Erfolg ange-griffen würde, woraus die Unanwendbarkeit des Gesamtregelwerkes auch in Bezug auf die Monopolregelung der Lotterien sowohl für das Angebot im Internet als auch in An-nahmestellen als Folge nicht auszuschließen wäre. Dann besteht für LOTTO Hamburg das Risiko, dass internationale Lotterieanbieter neben internationalen Wettanbietern auf den Hamburger Glücksspielmarkt treten, massiven Werbedruck entfalten und deutlich in Konkurrenz mit dem Unternehmen treten.

Ausblick

Im ersten Halbjahr 2011 wird das Projekt Neuausrichtung der Vertriebsstruktur (siehe Ab-schnitt Vertrieb) in eine Testphase geführt. Dazu werden in einem Convenience Store der Deutschen Bahn vorproduzierte Produktkombinationen für LOTTO 6aus49, GlücksSpirale und BINGO angeboten. Der Kunde soll schnell und einfach spielen können. Welche Preis- und Produktkombinationen (wie viele Lottofelder, mit und ohne Zusatzspiele etc.) von den Kunden angenommen werden, wird in KW13 bis KW 23.2011 getestet. Die Präsentation der Produktkombinationen erfolgt auf speziell für diesen Zweck gestalteten Verkaufsständern, die an gut frequentierten, frei zugänglichen Standorten innerhalb des Geschäfts zu platzieren sind. Die Kunden werden so über die neue Angebots- und Darreichungsform sowie das Handling informiert. Für September 2011 sind erste Standorte in Supermärkten geplant, wel-che die Abwicklung von LOTTO-Transaktionen direkt an der Supermarktkasse ermöglichen soll. Hierbei werden neben den getesteten Produktkombinationen neue kompakte LOTTO-Terminals zum Einsatz kommen, welche den Anforderungen im Rahmen der Prozessabwick-lung in den Supermarktkassen gerecht werden.

Bereits seit längerem wird vom Deutschen Lotto- und Totoblock an einer europäischen Lotte-rie gearbeitet, die analog zu Euromillions hochwertige Gewinne in Aussicht stellt. Diese soll unter dem Namen Eurojackpot laufen. Für Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen, sowie für LOTTO Hamburg mit Datum vom 11.Februar 2011, haben die Glücks-spielaufsichten die Genehmigungen zur Durchführung dieser Lotterie erteilt. Die bisher erteil-ten Erlaubnisse gestatten einen Produktivstart der Lotterie Eurojackpot allerdings erst dann, wenn in Deutschland eine „kritische Masse“ von 45 Millionen Einwohnern erreicht wird. Des-halb ist es für das Gesamtprojekt wichtig, dass zeitnah weitere Erlaubnisse in den anderen Bundesländern folgen. Der Starttermin ist voraussichtlich im März 2012; sollte es nicht dazu kommen, dass alle 16 deutschen Lotterieunternehmen über eine Erlaubnis verfügen, die kri-tische Masse in Deutschland oder anderweitig durch neue europäische Partner erreicht wird, ist auch ein Start für die zu dem Zeitpunkt die Erlaubnis tragenden Länder möglich.

LOTTO Hamburg hat sich auf die erwartbaren Entwicklungen bestmöglich vorbereitet. Alle Startvoraussetzungen für das neue Lotterieprodukt Eurojackpot wurden geschaffen. Mit „LOTTO goes convenient“ wurde ein Weg beschritten, der strategisch für das Unternehmen äußerst werterhaltend und zukunftssichernd ist. Die Erweiterung der „LOTTO eXpress“-

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LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg Anlage 4 Seite 10 Strategie um eine mobile Webapplikation mit der Möglichkeit, Spielvorhersagen auf dem Smartphone zu generieren, die – so lange der Glücksspielstaatsvertrag in § 4, Abs. 4 weiter-hin die interaktive Abgabe im Internet untersagt und es keine diese Regelungen aufheben-den obergerichtlichen Entscheidungen gibt, einen geeigneten Weg darstellen, neue Ziel-gruppen zu erreichen und ihnen den convenienten Zugang zum staatlichen Glücksspiel zu öffnen. Damit bietet sich die Chance für LOTTO Hamburg, neue und vor allem jüngere er-wachsene Zielgruppen in Lebens- und Einkaufssituationen zu erreichen, die bislang nicht zugänglich waren. Sollte das Internetspielverbot mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag fal-len, wären diese Kunden bereits auf die interaktive Nutzung des Smartphones vorbereitet. Aufgrund der überschaubaren Kostensituation für die Entwicklung der technischen Funktio-nalität und die Etablierung in der relevanten Community liegt in den Maßnahmen kein maß-gebliches unternehmerisches Risiko.

Insgesamt lässt auch in 2011 der stabile Rechtsrahmen des GlüStV keine bedeutsamen wirtschaftlich motivierten Geschäftserweiterungen zu, da sich der Gesetzgeber bewusst für einen ausschließlich restriktiv definierten Handlungsrahmen entschieden und Senkungen der öffentlichen Wahrnehmbarkeit des staatlichen Glücksspiels, der Anzahl von Annahmestellen, des Umsatzes und des Ertrags des staatlichen Glücksspielanbieters in Kauf genommen hat. Daher sind weiterhin Veränderungen möglich, die der Spielsuchtprävention dienen und damit die Handlungsmöglichkeiten des Unternehmens weiter einschränken. Andererseits liegt in der Wahrnehmung der ordnungsrechtlichen Lenkungsaufgabe durch die Aufsichten und der Eindämmung des illegalen Glücksspiels die Chance, Glücksspieler aus einem möglicher-weise grauen oder illegalen Bereich in das staatliche Umfeld zu führen. Unter Berücksichti-gung dieses Umfeldes hat LOTTO Hamburg für 2011 Umsatzerlöse in Höhe von 152,5 Mio.€ und Erträge von 2,4 Mio.€ sowie Aufwendungen von insgesamt 153,2 Mio.€ geplant, woraus sich ein Überschuss vor Steuern von 1,7 Mio.€ ergibt.

Die aktuelle und auch die zu erwartende Fassung des neuen GlüStV ermöglichen auch wei-terhin einen Rahmen für die unternehmerische Tätigkeit, in dem angemessene Chancen be-stehen, den gesellschaftlichen Auftrag des staatlichen Glücksspielanbieters zu erfüllen und darüber wirtschaftliche Ertragskraft zu generieren.

Hamburg, den 21. März 2011

LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg Geschäftsführung

Siegfried Spies

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