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Vereinbarung zur Durchführung der Initiative Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Bund), vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch die Regionaldirektion Bayern (RD BY), und dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) und das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) hes Staatsministerium für ildung und K Bi ultus, Wissensc haf t und K f f unst

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Vereinbarungzur Durchführung der Initiative

Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss

zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Bund),

vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS),

der Bundesagentur für Arbeit (BA),

vertreten durch die Regionaldirektion Bayern (RD BY),

und dem Freistaat Bayern,

vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst (StMBW) und das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales,

Familie und Integration (StMAS)

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und KBildung und Kultus, Wissenschaft und Khaft und Khaf unst

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I. Präambel

Grundlage für die gesellschaftliche Teilhabe ist eine stabile berufliche Integration.

Voraussetzung dafür sind eine begründete Berufswahlentscheidung und gesicherte

Anschlüsse, die allen Jugendlichen individuelle Wege zu ihrem Berufsziel eröffnen.

Gemeinsames Ziel von Bund, BA und dem Freistaat Bayern ist es, für alle Jugendlichen die

Voraussetzungen für den nahtlosen Übergang von der Schule in den Beruf zu schaffen. Dabei

soll allen Jugendlichen mit ihren individuellen Voraussetzungen der Zugang in die berufliche

Ausbildung oder in ein Studium geebnet und eine bedarfsorientierte Unterstützung zur

Erreichung ihres Ausbildungsabschlusses gewährleistet werden.

Kohärente Strukturen befähigen die Schulen, ihren Auftrag im Sinne der Jugendlichen zu

erfüllen und dabei für jeden und jede individuell Verantwortung zu übernehmen. Instrumente

und Angebote zur rechtzeitigen Berufs- und Studienorientierung stehen in Bayern allen

Jugendlichen als fester Bestandteil der schulischen Entwicklung zur Verfügung. Damit das

Ziel des erfolgreichen Übergangs der Jugendlichen in Ausbildung und Beruf gelingt, müssen

alle ergänzenden Unterstützungsangebote mit den schulischen Maßnahmen ineinandergreifen,

um die Schulen und Lehrkräfte in der Umsetzung der Berufs- und Studienorientierung und

Übergangsbegleitung zu stärken. Dabei entfalten die unterschiedlichen schulunterstützenden

Angebote nur dann ihre intendierte Wirkung, wenn sie den Bedingungen des differenzierten

bayerischen Schulsystems, insbesondere mit Blick auf Heterogenität und Inklusion,

entsprechen, deutlich auf die schulartspezifischen Konzepte der Berufs- und

Studienorientierung und die Übergangsstruktur Bezug nehmen und nicht in Konkurrenz zu

bestehenden Förderinstrumenten auf Landesebene treten.

Ziel der bayerischen Berufsbildungspolitik ist der gezielte Übergang von den

allgemeinbildenden Schulen in eine Ausbildung bzw. in ein Studium. Übergangsmaßnahmen

sind notwendig, um bei leistungsschwächeren Schulabgängerinnen und Schulabgängern

Defizite auszugleichen. Als neuer Schwerpunkt sind die geflüchteten Jugendlichen in den

letzten Jahren dazugekommen, die ebenfalls der Unterstützung bedürfen. Jedoch ist das

Übergangssystem subsidiär zum Ausbildungssystem.

Ein gelingender Übergang in das Ausbildungssystem setzt die Anpassung der Maßnahmen an

die Struktur und Bedürfnisse der regional und überregional agierenden Betriebe voraus. Die

Ausbildungsbetriebe tragen gemeinsam mit den Berufsschulen die Ausbildung auf einem

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hohen Niveau. Die Staatsregierung wird an dem dualen System der Berufsausbildung als

zentrales Element festhalten.

Vor diesem Hintergrund agieren der Freistaat Bayern und die RD BY auf der lokalen,

schulischen, regionalen sowie Landesebene aufeinander bezogen und miteinander

abgestimmt. Der Bund unterstützt die bayerischen Strukturen durch den gemeinsam

vereinbarten Einsatz seines Förderangebotes. Angestrebt wird das effiziente Ineinandergreifen

der Maßnahmen von Bund und Ländern sowie der beteiligten Partnerinstitutionen,

insbesondere der Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die RD BY.

II. Ziele

Ziel der Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum

Ausbildungsabschluss“ (Initiative Bildungsketten) ist es, den Anteil der Jugendlichen, die

eine Ausbildung erfolgreich abschließen, zu erhöhen. In der Initiative Bildungsketten werden

durch ein abgestimmtes und kohärentes Vorgehen von Bund, Freistaat Bayern und der

RD BY die in dieser Vereinbarung beschriebenen Förderinstrumente weiter optimiert.

Unter anderem werden dabei die folgenden konkreten Ziele umgesetzt:

Chancen für erfolgreiche Ausbildung und erfolgreiches Studium erhöhen

Duale Ausbildung stärken

Duale Ausbildung attraktiver machen

Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss senken

Reduzierung und Koordinierung des Übergangsbereiches

Mehr Hilfe aus einer Hand

Studien- und Ausbildungsabbrüche reduzieren

Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung weiter stärken.

Der Ansatz ist dabei dem Grundsatz der Chancengerechtigkeit, insbesondere von Inklusion

und Geschlechtergerechtigkeit, verpflichtet.

III. Ausgangslage

Konsens aller beteiligten Akteure ist es, bereits in der Schule die Potenziale junger Menschen

zu wecken und zu erkennen, die Berufs- und Studienorientierung zu stärken und

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praxisorientiert zu gestalten und die Übergangsperspektiven von der Schule in eine

Berufsausbildung oder in ein Studium zu verbessern.

Die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag haben im Koalitionsvertrag für die

18. Legislaturperiode unter dem Leitsatz „Chance Beruf“ vereinbart, die erfolgreiche

Initiative Bildungsketten auszuweiten. Darüber hinaus ist es das Bestreben, möglichst jedem

ausbildungsfähigen und -willigen jungen Menschen ein Angebot einer betrieblichen

Berufsausbildung zu ermöglichen, sofern er oder sie dies wünscht.

In der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ wird von Bund, Sozialpartnern, Ländern und der

BA das Ziel weiterverfolgt, Berufsorientierung an allen Schulen verbindlich und systematisch

durchzuführen. Es wurde vereinbart, dass die Länder aufbauend auf ihren jeweiligen

Programmen und Strukturen sowie in Zusammenarbeit mit dem Bund ein kohärentes Konzept

für die Berufsorientierung und den Übergang von der Schule in den Beruf entwickeln. Die

Umsetzung erfolgt unter enger Einbindung aller Akteure vor Ort. Es geht vor allem darum,

die Potenziale junger Menschen früh zu erkennen und eine individuelle, kontinuierliche

Unterstützung bei der Berufs(wahl)orientierung sicherzustellen. Dies ist gerade auch für

Jugendliche mit Behinderung als wesentliche Grundlage für einen möglichst inklusiven Start

in das Berufsleben von besonderer Bedeutung. Im Zeichen einer umfassenden,

bedarfsorientierten Berufsberatung werden Länder und die BA zudem dafür sorgen, dass

künftig die duale Ausbildung stärker als Perspektive auch an Gymnasien vermittelt wird.

Mit der „Empfehlung zur Optimierung und Vereinheitlichung der schulischen Angebote im

Übergangssystem“ verständigte sich die Kultusministerkonferenz (KMK) auf eine dualisierte

Ausbildungsvorbereitung, die auf die Ziele und Inhalte der Ausbildungsberufe ausgerichtet ist

und differenzierte Angebote mit einem flexiblen Instrumentarium anbietet, die zum Abschluss

einer anerkannten Berufsausbildung führen bzw. Anschlussfähigkeit gewährleisten (Beschluss

der KMK vom 10. Oktober 2013).

Mit der „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern“1 verfestigen die Bayerische

Staatsregierung, die bayerischen Wirtschaftsorganisationen und die RD BY das gemeinsame

Ziel, für jede ausbildungsfähige und ausbildungswillige Jugendliche und jeden

ausbildungsfähigen und ausbildungswilligen Jugendlichen in Bayern einen Ausbildungsplatz

1 Allianz für starke Berufsbildung in Bayern, URL: www.bildungsketten.de/_media/Bildungsketten_Vereinbarung_Bayern_Anlage_1.pdf

(Zugriff: 19. Juni 2017).

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im dualen System oder eine angemessene Alternative zur Verfügung zu stellen. Die „Allianz

für starke Berufsbildung in Bayern“ berücksichtigt gezielt die Gegebenheiten in Bayern. Die

Partner der Allianz entwickeln die Einzelheiten unter Beachtung des Finanzierungsvorbehalts

weiter und richten die Handlungsziele und Maßnahmen zukunftsorientiert und zeitnah aus.

Die Schülerinnen und Schüler werden beim Übergang Schule – Beruf strukturiert und –

unterstützt durch externe Partner – institutionell begleitet. Ausgehend von koordinierten

Bausteinen der Berufsorientierung in den verschiedenen Schularten (z. B. Experteninterviews,

Betriebserkundung, Betriebspraktika, Schülerübungsfirmen) werden schulartspezifische

berufsorientierende Maßnahmen umgesetzt. Die Agenturen für Arbeit in Bayern begleiten und

unterstützen die Schülerinnen und Schüler in allen Schularten durch die Regelangebote der

Agentur für Arbeit zur beruflichen Orientierung und Beratung. Die Schulen arbeiten im

Rahmen des lehrplanmäßigen Unterrichts, aber auch darüber hinaus, eng mit externen

Partnern zusammen. Gemeinsam mit den Arbeitskreisen SCHULEWIRTSCHAFT, mit

Kammern und Verbänden sowie mit Unternehmen in der Region werden in Netzwerken (z. B.

„Bildungsregionen in Bayern“) vielfältige Maßnahmen der Berufsorientierung organisiert.

Diese tragen den Anforderungen der jeweiligen Schulart, aber auch den spezifischen

Gegebenheiten der örtlichen Wirtschaft Rechnung. Das Berufsorientierungskonzept ist somit

an der Schule vor Ort jeweils auf die vorliegenden Gegebenheiten und

Unterstützungsmöglichkeiten ausgerichtet.

Alle Maßnahmen der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung sind inhaltlich und

organisatorisch aufeinander abgestimmt, insbesondere durch die Einrichtung der bislang mehr

als 60 „Bildungsregionen in Bayern“, an denen Schulen, kommunale Gebietskörperschaften,

Bildungsträger, Jugend- und Sozialämter, Kammern und Verbände u. a. gemeinsam am

Bildungsprozess vor Ort mitwirken, um ihre Region weiterzuentwickeln.

Berufsorientierung und damit verbunden die Gestaltung des Übergangs von der Schule in den

Beruf ist in den Lehrplänen des differenzierten bayerischen Schulsystems an verschiedenen

Stellen verankert. Sie soll einen möglichst reibungslosen Übergang ins Berufsleben

gewährleisten. Ziel ist es, die individuellen Begabungen und Potenziale der Einzelnen bzw.

des Einzelnen möglichst optimal zu entwickeln, den Erwerb von Handlungs- und

Problemlösekompetenzen zu unterstützen und damit die jungen Menschen entsprechend den

Anforderungen einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt zu befähigen. „Berufs- und

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Studienorientierung an bayerischen Schulen“ erläutert ausführlich die Angebote im Freistaat

Bayern.2

Vertiefende Angebote der Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 Drittes Buch

Sozialgesetzbuch (SGB III) oder Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III werden in das

Gesamtkonzept der Schule mit einbezogen.

Veranstaltungen für Lehrkräfte haben das Ziel, die gesamte Lehrerschaft für den

Berufswahlprozess zu sensibilisieren und zu aktivieren sowie die Pflege einer aktiven

Kooperation zwischen den Schulen und den Agenturen für Arbeit in Bayern sicherzustellen.

Realisierung, Inhalt und Form der Veranstaltungen werden dabei mit den Schulen individuell

abgestimmt.

Die Einbeziehung der Eltern in den Berufswahlprozess bestimmt einen wesentlichen Teil der

orientierenden Arbeit. Daher wird in jeder Schule in Bayern ein spezielles

Berufsorientierungsangebot für Eltern (in der Regel in den Vorabgangsklassen) angestrebt.

IV. Gegenstand der Vereinbarung

Zentraler Gedanke zur Erreichung der Ziele der Initiative Bildungsketten ist die gemeinsame

Verantwortung des Bundes, des Freistaates Bayern und der BA für die Begleitung und

Unterstützung von Jugendlichen im Übergang Schule – Beruf. Diese findet ihren besonderen

Ausdruck in der vorliegenden Vereinbarung, in der die einzelnen Beiträge der Vertragspartner

festgelegt sind. Die Grundlagen für diese Vereinbarung bilden das Gesamtkonzept des

Bundes zur „Weiterentwicklung und Ausweitung der Initiative Bildungsketten“3 und die in

dieser Vereinbarung genannten Konzepte des Freistaates Bayern. Um dem Gedanken der

Weiterentwicklung gerecht zu werden, wird die vorliegende Vereinbarung als Grundlage für

eine stetige Verbesserung und Ausweitung der gemeinsam angestrebten Ziele gesehen, die auf

Anregung der Vertragspartner jederzeit bedarfsorientiert im Zuge von neuen Entwicklungen

weiterentwickelt und angepasst werden kann. Um die Instrumente und Maßnahmen in einen

systemischen Bezug zur Landesförderung zu bringen und eine nachhaltige strukturelle

Entwicklung zu unterstützen, vereinbaren Bund, die BA und der Freistaat Bayern:

2 Broschüre „Berufs- und Studienorientierung an bayerischen Schulen“ URL:

www.bildungsketten.de/_media/Bildungsketten_Vereinbarung_Bayern_Anlage_2.pdf (Zugriff: 19. Juni 2017). 3 Vgl. zum Weiterentwicklungskonzept des Bundes, URL:

www.bildungsketten.de/_media/Bildungsketten_Vereinbarung_Bayern_Anlage_3.pdf (Zugriff: 19. Juni 2017).

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1. Aktivitäten und Vorhaben zur Berufsorientierung

Potenzialanalyse 1.1

Ziel: Durch den Einsatz der Potenzialanalyse (PA) an geeigneten Stellen sollen

Berufsorientierung und Berufseinstiegsbegleitung dahingehend unterstützt werden, die

jeweiligen „Ist-Stände“ im persönlichen Entwicklungsprozess der beruflichen Orientierung

als Ausgangspunkt für die Weiterarbeit heranzuziehen.

Inhalte: An Mittelschulen, die an den Instrumenten „Berufsorientierungsprogramm des

BMBF (BOP)“ sowie „Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)“ teilnehmen, ist eine PA für die

Teilnehmenden verpflichtend. Geplant ist darüber hinaus das Angebot einer besonderen,

sprachentlasteten PA für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund. Die

durchführenden Maßnahmenträger stellen entsprechend qualifiziertes Personal zur

Durchführung der PA zur Verfügung. Verwendung finden geprüfte und bundesweit

erhältliche Formate der PA.

Beteiligung: Das BMBF stellt aus dem BOP entsprechend Nr. 5.7 der Förderrichtlinien

jährlich jeweils den Betrag an den nicht festgelegten BOP-Mitteln bereit, der dem Anteil des

Freistaates Bayern an der bundesweiten Zahl von Schulentlassenen ohne Mittelschulabschluss

entspricht (jeweils letztes Bezugsjahr des Statistischen Bundesamtes). Dabei ist ein Betrag

von 150 Euro pro Durchführung vorgesehen. Für das Jahr 2017 werden entsprechend für PA

im Rahmen des BOP Mittel in Höhe von rund 1,7 Mio. Euro bereitgestellt. Zur Unterstützung

der BerEb stellt das BMBF im Jahr 2017 einen Betrag in Höhe von 2,9 Mio. Euro für PA zur

Verfügung; diese Förderung läuft bis 2018.

Praktische Berufsorientierung 1.2

Ziel: Ein unerlässlicher Bestandteil der Berufsorientierung ist das Kennenlernen der

Arbeitswelt und das Sammeln praktischer Erfahrungen. Durch die Zusammenarbeit der

Schule mit außerschulischen Partnern wird vielen Jugendlichen ein praxisnaher Einblick in

spätere berufliche Tätigkeitsfelder ermöglicht. Von den Kooperationspartnern sind hier

insbesondere die RD BY, die Landesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT mit ihren

lokalen Arbeitskreisen, Verbände, wie die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, sowie die

Kammern, wie z. B. IHK und HWK, zu nennen. Zu danken ist auch den vielen engagierten

Unternehmen, die Schülerinnen und Schülern Praktika anbieten oder Einblicke in Berufe,

etwa bei Berufsbildungsmessen, ermöglichen. Schulen arbeiten im Rahmen des

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lehrplanmäßigen Unterrichts, aber auch darüber hinaus, eng mit den externen Partnern

zusammen. Gemeinsam werden in Netzwerken vielfältige Maßnahmen der Berufsorientierung

organisiert. Diese tragen den Anforderungen der jeweiligen Schulart, aber auch den

spezifischen Gegebenheiten des Wirtschaftsstandorts Rechnung.

Durch ein hohes Maß an praktischen Erfahrungen werden die Schülerinnen und Schüler

gemäß ihren Anlagen und Talenten gefördert und die individuelle Berufswahlreife

vorangetrieben. Somit werden bereits während der Schulzeit die Wünsche und Vorstellungen

für den passenden Ausbildungsberuf oder einen weiteren schulischen Bildungsweg präzisiert.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (Hrsg.): Berufs- und

Studienorientierung an bayerischen Schulen, Stand Juli 2015, S. 9.

Inhalte:

Praktische Berufsorientierung an Mittelschulen

Zahlreiche schulische Angebote im Bereich der individuellen beruflichen Orientierung dienen

an der Mittelschule als Qualifizierungsmaßnahme für die Entscheidung der Erstberufswahl

bzw. eines weiteren schulischen Bildungswegs und als Präventionsmaßnahme gegen

vorzeitigen Schulabbruch, Verlassen der Schule ohne Abschluss und eine drohende

Jugendarbeitslosigkeit.

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Durch geeignete schulische Maßnahmen mit hohem Praxisbezug und strukturierten

Maßnahmen zur Berufsorientierung in Unterricht und Schulleben unterstützt die Mittelschule

zielführend die Übergänge Schule – Ausbildung – Beruf.

Im Einzelnen handelt es sich dabei u. a. um folgende Maßnahmen:

Lernfeld Arbeit-Wirtschaft-Technik mit den berufsorientierenden Fächern Soziales,

Wirtschaft, Technik

Schülerübungsfirmen

Kooperation mit Berufsschulen („Mittelschule und Berufsschule in Kooperation“), u. a.

unterstützt durch eine Online-Plattform (www.mubik.de)

Berufswahlordner zur Dokumentation/Begleitung der individuellen Berufsorientierung

Praxisklassen (gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)); Modell zur

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit großen Lern- und Leistungsrückständen,

die durch eine spezifische Förderung zu einer positiven Lern- und Arbeitshaltung

geführt werden, durch die Kooperation mit der Wirtschaft (Praktika) in das Berufsleben

begleitet werden sowie einen Schulabschluss erwerben können (siehe auch Punkt 2.2)

Praxistag, Projektunterricht, Arbeitsgemeinschaften.

Im Rahmen der Berufsorientierung werden den Schülerinnen und Schülern in den

Jahrgangsstufen 5 und 6 je drei, in Jahrgangsstufe 7 bis 9 je sechs sowie in Jahrgangsstufe 10

fünf Unterrichtsstunden angeboten. Die Schülerinnen und Schüler bekommen ab der

Jahrgangsstufe 5 (Erkundungen, Expertengespräche) sukzessive vertiefend durch

Betriebserkundungen, Orientierungs- und Betriebspraktika, Berufsinformationsmessen,

Befragungen u. a. die Gelegenheit, ihre beruflichen Neigungen in praxisbezogenen

Situationen zu finden und wichtige berufliche Fähigkeiten zu erwerben. Außerdem wird der

Übergang an eine Berufsschule erleichtert, indem Mittelschule und Berufsschule bereits

frühzeitig gemeinsame Projekte und Maßnahmen umsetzen. Neben Betriebserkundungen und

Berufsinformationsmessen bilden die Orientierungspraktika (Jahrgangsstufe 7) und

Betriebspraktika (Jahrgangsstufe 8 bis 10; im Umfang von zwei Wochen verpflichtend) die

Möglichkeit, die individuellen Berufswahlmöglichkeiten praktisch zu überprüfen. Nach einem

Beschluss des Bayerischen Landtages können in der Jahrgangsstufe 8 (und abgeleitet davon

auch in höheren Jahrgangsstufen) Praktika bis zu einem Fünftel der Unterrichtszeit

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durchgeführt werden. Zusätzlich zum Pflichtpraktikum können weitere freiwillige schulische

Praktika stattfinden (vgl. hierzu Grafik II).

Das Berufsorientierungskonzept jeder Mittelschule wird – im Rahmen der vorgegebenen

Qualitätsstandards – von den Verantwortlichen vor Ort entsprechend den vorliegenden

Gegebenheiten individuell entwickelt.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (Hrsg.): „Konzept der

beruflichen Orientierung an Mittelschulen“.

Förderschule

In Kooperation mit der RD BY konnten die Maßnahmen zur beruflichen Orientierung,

Vorbereitung und Eingliederung in den letzten Jahren weiter ausgebaut werden. Diese

Gestaltung eines fließenden Übergangs von der Förderschule in den Beruf ist eine der

vordringlichsten Aufgaben der Sonderpädagogik in Bayern.

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Das Übergangssystem Schule – Beruf ist für Abgängerinnen und Abgänger der Förderschulen

aller Förderschwerpunkte in Bayern gut ausgebaut. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und

Agentur für Arbeit ist durch die Rahmenvereinbarung über Richtlinien für die

Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Bayern geregelt. Schülerinnen und

Schüler im Förderschwerpunkt Lernen und im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

benötigen besondere Unterstützung zur Entwicklung der Berufswahlreife. Dazu stehen in den

Schulen und, sofern individuell erforderlich, in der Phase nach dem Schulabschluss

individuell abgestimmte Maßnahmen zur Berufsvorbereitung zur Verfügung.

Sonderpädagogische Diagnose- und Werkstattklassen sind ein Konzept für den Unterricht an

den Sonderpädagogischen Förderzentren in den Jahrgangsstufen 7, 8 und 9. In diesen Jahren

wird der Lernbereich „Berufs- und Lebensorientierung“ stark in den Fokus genommen. Die

praktischen Fächer (Praxis Technik und Praxis Soziales) werden eng miteinander und mit

dem Fach Berufs- und Lebensorientierung verknüpft. In diesem Fach werden die

grundlegenden Kompetenzen für die Berufswahlvorbereitung unterrichtet und sehr direkt auf

die erarbeiteten Kompetenzen in den praktischen Fächern und an den außerschulischen

Lernorten bezogen. Prinzipiell kommen für Förderschülerinnen und Förderschüler – je nach

individuellem Förderbedarf – alle Angebote der BA für Jugendliche am Übergang von der

Schule in den Beruf in Betracht. Die Entscheidung über die im Einzelfall erforderlichen bzw.

geeigneten Maßnahmen können nur die Beratungsfachkräfte

Rehabilitanden/Schwerbehinderte (Reha/SB) der Agenturen für Arbeit treffen.

Wesentliches Erfolgskriterium der „Gesamtmaßnahme Übergang Förderschule – Beruf“ im

Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist die kontinuierliche Begleitung durch Fachkräfte

des Integrationsfachdienstes über den Schulabschluss hinweg sowie die Einbeziehung und

enge Zusammenarbeit aller Beteiligten (Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte,

Integrationsfachdienste – IFD, Reha-Beratung der Agentur für Arbeit, Betriebe etc.).

Realschule

Die berufliche Orientierung bildet vor allem einen Schwerpunkt in der Jahrgangsstufe 9.

Nahezu alle Fächer ermöglichen praxisbezogene Einblicke in das Berufsleben und

unterstützen so den Prozess der Berufswahl. Eine besondere Bedeutung haben

fächerübergreifend Lebenslauf und Bewerbungsschreiben, Vorstellungsgespräche,

Eignungstests und die Zusammenarbeit im Team. Grundlegende Arbeitstugenden, höfliche

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und zuvorkommende Umgangsformen und das selbstbewusste und der jeweiligen Situation

angemessene Auftreten werden weiter eingeübt und gefestigt.

Die Schülerinnen und Schüler erfahren, wie sie Informationen über ihre Berufswünsche

beschaffen und auswerten können. Die Lehrkräfte begleiten sie auf diesem Weg mit

Aufmunterung und Rat, wobei die Lehrkräfte des Faches „Wirtschaft und Recht“ die

Federführung haben. In diesem Fach werden die Schülerinnen und Schüler ganz gezielt,

begleitet von der Berufsberatung der Agentur für Arbeit, zur Beschäftigung mit Fragen der

Berufswahl hingeführt (durch Besuch des Berufsinformationszentrums (BiZ), regelmäßige

Sprechstunden mit der Berufsberatung, Berufseignungstests u. a.). Weitere Unterstützung in

der Berufswahl erfahren die Schülerinnen und Schüler von den Beratungslehrkräften.

Wirtschaftsschule

Das Pflichtfach „Übungsunternehmen“ bildet den Kern der anwendungsorientierten und

praxisnahen kaufmännischen Ausbildung an der Wirtschaftsschule. Neben der Vermittlung

praxisnahen Wissens ist dieses Fach in besonderem Maße geeignet, Schülerinnen und

Schülern Schlüsselqualifikationen wie Eigeninitiative, Selbstständigkeit sowie Entscheidungs-

und Problemlösungsfähigkeit näherzubringen. Durch das kaufmännische Praxistraining im

Übungsunternehmen werden die Schülerinnen und Schüler effektiv auf das zukünftige

Arbeitsleben vorbereitet. Das Übungsunternehmen ist intensiv an den betriebswirtschaftlichen

Unterricht angebunden. Die im Pflichtfach „Betriebswirtschaftliche Steuerung und Kontrolle“

erworbenen Kompetenzen werden phasenversetzt im Übungsunternehmen angewendet und

vertieft, indem die Schülerinnen und Schüler beispielsweise mit komplexen betrieblichen

Entscheidungssituationen konfrontiert werden, die aus ihrer Unternehmenstätigkeit

erwachsen. Damit die wirtschaftlichen Sachverhalte möglichst realitätsnah bearbeitet werden

können, findet darüber hinaus im Übungsunternehmen eine starke Vernetzung mit den

Inhalten aus dem Fach „Informationsverarbeitung“ statt.

Durch die berufliche Kompetenz der Lehrkräfte an Wirtschaftsschulen und deren

Marktkenntnis kann die Berufsorientierung über alle Fächer hinweg unterstützt werden.

In der 7. Jahrgangsstufe der vierstufigen Wirtschaftsschule werden die Schülerinnen und

Schüler in den Fächern Deutsch und Mathematik jeweils eine Wochenstunde gezielt und

individuell gefördert. Die individuelle Förderung sowie die Möglichkeit eines

Ganztagsangebots minimieren das Risiko von Klassenwiederholungen und vorzeitigem

Schulabbruch. Die Wirtschaftsschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern neben einer

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allgemeinen Bildung eine vertiefte kaufmännische Grundbildung und bereitet vorrangig auf

eine entsprechende berufliche Tätigkeit vor. Darüber hinaus werden mathematisch-

naturwissenschaftliche Inhalte vermittelt. Dadurch wird auch eine gute Grundlage für eine

spätere technisch-gewerbliche Berufsausbildung sowie für den Übertritt an die

Fachoberschule geschaffen. Durch die gute Vernetzung der Wirtschaftsschule mit

Berufsschulen und auch der regionalen Wirtschaft werden den Absolventinnen und

Absolventen vielfältige Ausbildungschancen eröffnet. In diesem Zusammenhang kann mit

dem Wirtschaftsschulabschluss die Ausbildungsdauer in einem kaufmännischen

Ausbildungsberuf um bis zu ein Jahr verkürzt werden. Maßnahmen im Einzelnen, z. B.:

Praxisorientierung als pädagogisch-didaktisches Grundprinzip der Wirtschaftsschule

Pflichtfach „Übungsunternehmen“

Zusatzqualifikationen, z. B. KMK-Zertifikatsprüfung in Englisch

Bewerbungstrainings

Besuch von Berufs- und Ausbildungsmessen

Maßnahmen zur beruflichen Orientierung in Kooperation, z. B.:

Freiwilliges Betriebspraktikum

Kooperation mit Berufsschulen

Schule-Wirtschaft-Kontaktlehrkräfte

Intensive Begleitung über zwei Jahre durch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit

Kooperation mit externen Partnern (z. B. Wirtschaft, Verbände), u. a. Berufs-

informationsmessen, Betriebserkundungen.

In der Jahrgangsstufe 8 erhalten die Schülerinnen und Schüler über unterschiedliche Angebote

einen intensiven Einblick in die Arbeitswelt. In einem freiwilligen Betriebspraktikum (die

Schulen entscheiden eigenverantwortlich über Dauer und Lage) können die Schülerinnen und

Schüler praktische Erfahrungen sammeln, betriebliche Abläufe erleben und Informationen

über die inneren Strukturen von Unternehmen erhalten. Sie werden frühzeitig mit den

Qualifikationsanforderungen konfrontiert, die an Auszubildende in kaufmännischen sowie

technischen Berufen in Industrie, Handel und Handwerk gestellt werden, und können bereits

während der Schulzeit Kontakte zu Ausbildungsbetrieben knüpfen. Daneben finden z. B.

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Bewerbungstrainings statt, Besuche von Berufs- und Ausbildungsmessen,

Informationsveranstaltungen der Berufsberatung an der Schule und vieles mehr. Dabei

begleitet und unterstützt die Agentur für Arbeit die Schülerinnen und Schüler in sämtlichen

Phasen des Berufswahlprozesses mit ihrem Regelangebot zur Berufsorientierung und der

Beratung zur Berufswahlentscheidung.

Gymnasium

Studien- und Berufsorientierung ist eine fächerübergreifende Aufgabe an den Gymnasien.

Wirtschaft und Recht ist das Leitfach. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich hier u. a. mit

den Merkmalen und Anforderungen der modernen Arbeitswelt sowie mit den

unterschiedlichen Wegen der schulischen und beruflichen Qualifikation auseinander. Zudem

werden Kriterien und Ablauf der Berufswahlentscheidung analysiert und die einzelnen

Schritte des Bewerbungsverfahrens simuliert. Der Unterricht wird ergänzt durch

Betriebserkundungen, Expertenreferate und vielerorts Betriebspraktika. Damit werden direkte

Zugänge zur Arbeits- und Berufswelt eröffnet. Viele Klassen nehmen auch die Angebote der

Agenturen für Arbeit wahr, z. B. beim Besuch eines BiZ.

In der Oberstufe bereiten zwei Seminare, die es in dieser Form nur am bayerischen

Gymnasium gibt, gezielt auf den Übertritt an die Hochschulen oder andere berufliche

Ausbildungsgänge vor: Im Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung (P-Seminar)

werden die Schülerinnen und Schüler eineinhalb Jahre lang in ihrem beruflichen

Entscheidungsprozess begleitet. Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre Interessen und

Fähigkeiten und prüfen, welcher Beruf bzw. welcher Studiengang am besten zu ihnen passt,

sammeln, ordnen und bewerten selbstständig Informationen zu Studiengängen und

Berufsfeldern, wobei sie u. a. die Angebote der Studienberatungen der Hochschulen nutzen,

erarbeiten Bewerbungsstrategien und üben Bewerbungsschreiben und Vorstellungsgespräche.

Dieses Orientierungswissen wird konkretisiert durch ein Projekt, in dem die Schülerinnen und

Schüler praxisbezogene Kompetenzen wie Projektmanagement oder Teamarbeit üben und

vertiefen, sowie durch die Einbindung von externen Partnern (Arbeitswelt, Hochschulen).

Im Wissenschaftspropädeutischen Seminar (W-Seminar), das sich ebenfalls über eineinhalb

Jahre erstreckt, werden die Schülerinnen und Schüler speziell an die wissenschaftlichen

Arbeitsweisen der Hochschulen herangeführt. Die Seminarteilnehmerinnen und

Seminarteilnehmer vertiefen sich in einem ausgewählten wissenschaftlichen Fachgebiet und

erstellen und präsentieren eine Seminararbeit.

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Künftig soll es an jedem bayerischen Gymnasium eine Beauftragte oder einen Beauftragten

für Studien- und Berufsorientierung geben, die bzw. der sich der Aufgabe der internen und

externen Vernetzung von Einzelmaßnahmen und Beratungsangeboten widmet.

Die örtliche Agentur für Arbeit begleitet in enger Kooperation mit den Schulen die

Berufsorientierung und den Berufswahlprozess an den Gymnasien in Bayern. Angestrebt wird

dabei eine Verdichtung der Studien- und Berufsorientierung in der Mittelstufe, um die

Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen des P-Seminars gezielt vorzubereiten und

die duale Ausbildung frühzeitig in den Fokus der Aufmerksamkeit zu rücken. In der

Oberstufe erfolgt die Begleitung und Beratung der Schülerinnen und Schüler in Form von

Besprechungen in den Seminaren und in Form von individuellen Gesprächen und Beratungen.

Ergänzt werden diese Maßnahmen durch ein intensives Schülercoaching im Hinblick auf die

Studien- und Berufsorientierung insbesondere in der Mittelstufe, das aber auch offen für

Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Oberstufe ist. Dabei werden möglichst konkrete,

messbare und realistische Ziele formuliert und nachgehalten. Ein Elternbrief zum Beginn der

Jahrgangsstufen 8 und 10 macht die Erziehungsberechtigten auf das Angebot des

Schülercoachings aufmerksam.

Wesentlich gestützt wird der Prozess der Berufsorientierung im Gymnasium durch die

systematische und institutionalisierte Einbindung der Studien- und Berufsorientierung als Teil

der inneren Schulentwicklung.

Beteiligung: Die Umsetzung der Berufsorientierung wird durch die Staatlichen Schulämter,

Bezirksregierungen und das StMBW koordiniert. Schulische Veranstaltungen liegen in der

Verantwortung des Freistaates Bayern, der auch die erforderlichen Mittel bereitstellt.

1.2.1 Berufsorientierungsprogramm (BOP) des BMBF

Ziel: Das BOP richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 und 8 und setzt sich

aus einer PA (Erkundung der eigenen Stärken) und Werkstatttagen (Austesten der eigenen

Stärken im Rahmen verschiedener Berufsfelder) zusammen.

Inhalte: Als Einstieg in eine individuelle Förderung wurde eine PA für jeden teilnehmenden

Jugendlichen ab der Jahrgangsstufe 7 in das Programm aufgenommen. Die Erkenntnisse aus

der PA sind für die Schülerinnen und Schüler hilfreich, die für sie passenden Berufsfelder für

die darauffolgenden Werkstatttage auszuwählen. Die Werkstatttage finden in

überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) oder vergleichbaren Einrichtungen statt. Diese

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bieten mit ihren Lehrwerkstätten die ideale Umgebung für die Werkstatttage. Die

Jugendlichen sind dabei selbst aktiv und können sich in geschütztem Raum selbst

ausprobieren. Dabei steht ihnen stets erfahrenes Ausbildungspersonal unterstützend zur Seite.

Beteiligung: Das BMBF stellt für die Werkstatttage Mittel aus dem BOP zur Verfügung; die

Obergrenze (einschließlich der Beteiligung an der Finanzierung der PA) ist durch Nr. 5.7 der

BOP-Förderrichtlinien gegeben. Zusätzlich werden die Mittel für die

Berufsintegrationsklassen (BIK) zur Verfügung gestellt.

1.2.2 Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III (BOM)

Ziel: BOM ergänzen das vorhandene Dienstleistungsangebot der Agenturen für Arbeit,

insbesondere die Berufsorientierung nach § 33 SGB III, und den laut Lehrplan durch die

Schule durchzuführenden Teil der Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung. Dies soll

jungen Menschen einen vertieften Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt ermöglichen.

Mittelschulen und Förderschulen können aus berufsorientierenden Modulen (BOM-Modulen)

wählen bzw. individuelle Maßnahmen gestalten, um die schulische Berufsorientierung zu

vertiefen und den Übergang Schule – Beruf zu verbessern. Die BOM-Module leisten somit

einen wichtigen Beitrag zur flächendeckenden Qualitätssicherung der Berufsorientierung an

allen Mittelschulen und Förderschulen.

Inhalte:

BOM-Module für Mittelschulen

Die BOM-Module, die von Trägern in Kooperation mit der Schule durchgeführt werden, sind

als Angebot gedacht und bei zahlreichen Schulen als Unterstützung der Berufsorientierung

geschätzt. Folgende BOM-Module werden angeboten und öffentlich ausgeschrieben:

Modul A – Schülerpraxiscenter integrativ für die Jahrgangsstufen 7, 8, 9, M10

Modul B – Schülerpraxiscenter kooperativ für die Jahrgangsstufen 7, 8, 9, M10

Modul C – Schülerübungsfirma – komplett für die Jahrgangsstufen 8, 9, M10

Modul D – Schülerübungsfirma – Beratung für die Jahrgangsstufen 8, 9, M10

Modul E – Soziokulturelle Berufsorientierung für die Jahrgangsstufen 7, 8, 9, M10

Modul F – Berufsorientierungscamp für die Jahrgangsstufen 7 und 8

Modul G – Bewerbung für die Jahrgangsstufen 7, 8, 9, M10

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Modul H – Berufsorientierung – Begleitung für die Jahrgangsstufen 7, 8, 9

Modul I – Integration – für die Jahrgangsstufen 7, 8, 9 (siehe auch Punkt 5.2).

BOM-Module für Förderschulen

Für Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Förderzentren (SFZ) bzw. an

Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen wurden förderschulspezifische BOM-

Module erarbeitet, die die sonstigen schulischen Maßnahmen zur Berufsorientierung als

wählbares Angebot ergänzen:

Modul A: Karrierecamp

Modul B: Berufsorientierungscamp

Modul C: Schülerübungsfirma

Modul D: Schülerpraxiscenter.

Beteiligung: Die o. g. Maßnahmen werden vom StMBW in Zusammenarbeit mit der RD BY

unter Einbeziehung der örtlichen Arbeitsagenturen umgesetzt (je 50-prozentige

Kofinanzierung, zu insgesamt ca. zwölf Mio. Euro an Mittelschulen; Förderschulen insgesamt

eine Mio. Euro).

Neben den überregionalen Angeboten der Berufsorientierung, die die RD BY zusammen mit

dem StMBW realisiert, gibt es weitere regionale Angebote der Berufsorientierung in

Zusammenarbeit der Agenturen für Arbeit mit anderen regionalen oder landesweiten Partnern,

z. B. die Girls‘Day Akademie (Berufsorientierung im MINT4-Bereich für Schülerinnen an

Realschulen und Gymnasien).

1.2.3 Schulartspezifische betriebliche Praktika

Ziel: Betriebliche Praktika ermöglichen es jeder Schülerin und jedem Schüler in

schulartspezifischer Ausprägung und entsprechend der Klassenstufe, individuell

zugeschnittene praktische Erfahrungen in der Arbeits- und Berufswelt zu machen, sei es in

Form eines Orientierungs-, eines Vertiefungs- oder eines Entscheidungspraktikums.

Inhalt: Ausgehend vom individuellen Stand im Berufswahlprozess unterstützt ein

betriebliches Praktikum den erfolgreichen Verlauf der Berufsorientierung und

4 Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik.

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Berufswahlentscheidung. Je nach Zielsetzung, Branche, Dauer oder Arbeitsbereich eines

Praktikums können so gezielt Fragen der Berufsorientierung geklärt und in den

Gesamtzusammenhang des Berufsorientierungsprozesses eingebaut werden. Die

Berücksichtigung von Standards bei der Planung und Realisierung erhöht dabei die

Effektivität und das Ergebnis betrieblicher Praktika.

Beteiligung: Bereitstellung von Praktikumsplätzen durch die regionale Wirtschaft. Die

gezielte Einbindung in den Berufswahlprozess wird durch Vorbereitung, Durchführung und

Nachbereitung der Praktika von Lehrkräften und Beratungsfachkräften der Agentur für Arbeit

unterstützt.

1.2.4 Berufsorientierung außerhalb von Bildungseinrichtungen

Ziel: Eine moderne Berufsorientierung, die insbesondere die Zielgruppe der Jugendlichen in

altersgerechter Form anspricht, ist ein wichtiger Faktor für einen gelingenden Übergang von

der Schule in die Berufsausbildung. Die relevanten Gruppen sollen auch außerhalb von

Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen mit Berufsorientierungsangeboten erreicht

werden.

Inhalte: Der Freistaat Bayern bietet Angebote zur Berufsorientierung für Jugendliche, Eltern

und Bildungsfachleute. Diese sollen auf der Basis eines Dreisäulenkonzepts weiterentwickelt

werden. Eine Internetplattform soll ab Mitte 2018 als erste Säule einen möglichst

flächendeckenden und aktuellen Überblick über alle Aktivitäten zur Berufsorientierung in

Bayern bieten, insbesondere für die Zielgruppen Jugendliche, Eltern und Lehrerinnen und

Lehrer. Als zweite Säule plant die Bayerische Staatsregierung die BERUFSBILDUNG –

Berufsbildungsmesse 2018 und Bayerischer Berufsbildungskongress – sowohl für

Schülerinnen und Schüler als auch für Eltern sowie die Akteure der beruflichen Bildung. Als

dritte Säule sollen besonders gelungene Konzepte regionaler

Berufsorientierungsveranstaltungen prämiert werden; erstmals während der

BERUFSBILDUNG 2018. Diese Maßnahmen ergänzen sich, sind aufeinander abgestimmt

und zeigen das klare Bekenntnis der Bayerischen Staatsregierung zur dualen

Berufsausbildung und zur Unterstützung der Jugendlichen auf dem Weg in die Ausbildung.

Beteiligung: Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung mit der RD BY und mit den

Organisationen der Wirtschaft. Finanzierung durch die Staatsregierung mit Beteiligung der

Wirtschaftsorganisationen.

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Berufsorientierung durch die Agentur für Arbeit (§ 33 SGB III) in Bayern 1.3

Ziel: Die Agenturen für Arbeit stellen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages ein Angebot

der Berufsorientierung an allen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Bayern sicher.

Sie unterstützen damit junge Menschen im Prozess der Berufswahl, vermitteln die hierfür

erforderlichen Kompetenzen und wollen Fehlentscheidungen in Bezug auf eine berufliche

Laufbahn der Schülerinnen und Schüler verhindern. Berufsorientierung ist neutral, wird

gendersensibel durchgeführt (informiert insbesondere auch im Bereich MINT und SAGE5)

und berücksichtigt dabei besondere Lebenslagen von Schülerinnen und Schülern und

Besonderheiten bei Förderschulen.

Dabei geht es nicht nur um die kurzfristige Bewältigung des Übergangs von der Schule in den

Beruf oder in das Studium, sondern um die Förderung einer nachhaltigen

Beschäftigungsfähigkeit. Die Beratungsfachkräfte der Agenturen für Arbeit tragen durch eine

chancenorientierte Beratung von Jugendlichen dazu bei, dass „kein Jugendlicher verloren

geht“.

Dabei begleiten die örtlichen Agenturen für Arbeit in enger Kooperation mit den Schulen die

Berufsorientierung und den Berufswahlprozess an den Mittelschulen, Realschulen und

Wirtschaftsschulen in Bayern. Der Prozess beginnt in der Vorentlassklasse und wird bis zur

Abgangsklasse fortgeführt. Dies erfolgt in Form von Besprechungen mit der Klasse im BiZ

und in der Schule und in Form von individuellen Gesprächen und Beratungen.

An Förderschulen orientiert sich die Begleitung stark am individuellen Leistungsvermögen

der Schülerinnen und Schüler.

An Gymnasien wird die Berufsorientierung durch die Benennung einer bzw. eines

Beauftragten für Studien- und Berufsorientierung an jedem Gymnasium gestärkt. Diese bzw.

dieser hat die Aufgabe der internen und externen Vernetzung und Beratung, insbesondere

durch das Einbeziehen aller an diesem Thema Beteiligten aus dem Schul- und

Wirtschaftsbereich. Dabei spielt die verbindliche Verzahnung mit den Angeboten zur

Berufsorientierung der Agentur für Arbeit eine wesentliche Rolle. Die Agenturen vor Ort

stellen mit speziell ausgebildeten Beratungsfachkräften die Studien- und Berufsorientierung

an Gymnasien sicher. Hier bieten sie eine allgemeine Studien- und Berufsorientierung in den

5 Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege, Erziehung.

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Klassenstufen der Sekundarstufe I und II im Klassenverband oder im Rahmen der P-Seminare

an. Individuelle Beratungsbedarfe werden in persönlichen Beratungsgesprächen geklärt.

Inhalt: Im Rahmen der Berufsorientierung werden für alle Kundengruppen

adressatengerechte Angebote vorgehalten, die den Informationsbedürfnissen und

Mediengewohnheiten Rechnung tragen. Dabei unterstützen die vielfältigen Medien der BA

die Schülerinnen und Schüler bei allen Schritten ihrer Berufs- und Studienwahl. Es existieren

für alle wesentlichen Phasen und Zielgruppen in der Berufsorientierung digitale, modulare

und untereinander vernetzte Angebote. Das Selbstinformationsangebot inkl. des

Medienportfolios der BA wird von den Beratungsfachkräften der Agenturen für Arbeit in

Bayern situationsangemessen eingebunden und dient u. a. einer eigenverantwortlichen

Klärung und Realisierung von beruflichen Zielen. Die Gleichwertigkeit von beruflicher und

akademischer Ausbildung wird dabei gewährleistet.

An Mittelschulen werden die folgenden Angebote und Inhalte vermittelt:

Vorstellung der Berufsberatung mit Dienstleistungsangebot inkl. Selbstinformation

Allgemeine Informationsvermittlung über die Situation auf dem Ausbildungs- und

Arbeitsmarkt

Bearbeitung wichtiger Aspekte der Berufswahl

Vorstellung wichtiger Termine im Berufswahlprozess

Einbindung von Eltern, Lehrkräften und Kooperationspartnern

Darstellung finanzieller Hilfen

Unterstützung bei der Berufswahlentscheidung

Vermittlung in Ausbildung.

Unter Berücksichtigung des besonderen Förderbedarfes werden an Förderschulen – zusätzlich

zu den unter „Mittelschule“ genannten – folgende Angebote und Inhalte vermittelt:

Entwicklung potenzialorientierter Ausbildungs-/Beschäftigungsmöglichkeiten für junge

Menschen mit Behinderung im allgemeinen Arbeitsmarkt

Einschaltung und Beteiligung der Fachdienste der BA, des Ärztlichen Dienstes, des

Berufspsychologischen Services und des Technischen Beratungsdienstes.

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Zusätzlich zu den für die Mittelschulen genannten Angeboten und Inhalten wird an

Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien ergänzend vermittelt:

Allgemeine Informationsvermittlung über die Situation auf dem Ausbildungs- und

Arbeitsmarkt, ggf. im Hochschulbereich, sowie Darstellung regionaler Bedarfe und

Chancen

Bearbeitung wichtiger Aspekte der Berufs- bzw. Studienwahl

Vorstellung wichtiger Termine im Berufs- und Studienwahlprozess.

Die BiZ der Agenturen für Arbeit in Bayern sind für alle Berufswählerinnen und

Berufswähler frei zugänglich und dienen als erste Anlaufstelle von Informationsanliegen

hinsichtlich Fragen der Berufswahl.

Beteiligung: Schulen, Agentur für Arbeit. Der Zusammenarbeit mit den Schulen kommt eine

herausragende Bedeutung zu. Die Agenturen in Bayern kooperieren frühzeitig (spätestens ab

den Vorabgangsklassen) und systematisch mit den Schulen und stimmen sich in Fragen der

Berufsorientierung mit diesen ab. Idealerweise gibt es dabei an jeder Schule eine

Koordinierungsgruppe für Berufsorientierung, die im Kern aus den Berufsorientierungs-

Verantwortlichen der Schule und der zuständigen Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit

besteht und durch externe Netzwerkpartner aus Kammern, Verbänden und Wirtschaft ergänzt

wird.

Dokumentation des Berufswahlprozesses 1.4

Ziel: Der Berufswahlpass oder andere geeignete Dokumentationsinstrumente (z. B.

Berufswahlordner) begleiten systematisch den individuellen Berufswahlprozess der einzelnen

Schülerin bzw. des einzelnen Schülers.

Inhalt: Dieses Instrument richtet sich an Mittelschülerinnen und Mittelschüler ab der

Jahrgangsstufe 7. Es unterstützt sie bei ihrer individuellen Lernplanung und der Übernahme

von Eigenverantwortung, so dass sie ihre Entwicklungsschritte zielgerichtet planen, steuern

und dokumentieren können. Lehrkräften und Beratungsfachkräften der Agentur für Arbeit

ermöglicht der Berufswahlordner bzw. Berufswahlpass eine gezielte Begleitung des

individuellen Berufswahlprozesses.

Beteiligung: Über die Auswahl des Dokumentationsmediums entscheidet die Schule

(verpflichtende Maßnahme an Mittelschulen).

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Sonderpädagogisches Gutachten als Instrument der Zusammenarbeit von Schule und 1.5

Berufsberatung

Ziel: Das sonderpädagogische Gutachten kann in Anlehnung an § 27 der Schulordnung für

die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) auch an der Mittelschule eine

gute Grundlage zur Vorbereitung auf die berufliche Zukunft darstellen. Das Gutachten bildet

eine fundierte Grundlage für ein ausführliches Beratungsgespräch zwischen

Erziehungsberechtigten, Jugendlichen, der Lehrkraft für Sonderpädagogik und der

Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit zur weiteren beruflichen Orientierung.

Inhalte: „Es gibt keine wirkungsvolle Förderung ohne gesicherte Diagnose“. Demnach

müssen alle in interdisziplinärer und prozessorientierter Diagnostik gewonnenen

Beobachtungen und Erkenntnisse, die in gebündelter Form in eine verbalbeschreibende

Fassung des sonderpädagogischen Gutachtens einmünden, valide begründbar und inhaltlich

belegbar sowie mit der Diktion der BA kompatibel sein. Da das sonderpädagogische

Gutachten den Beratungsfachkräften der Agentur für Arbeit als eine wichtige

Entscheidungsgrundlage dienen kann und soll, verlangen die Aussagen über Art, Umfang und

Schweregrad des sonderpädagogischen Förderbedarfs nach Formulierungen, die eine

Entscheidung über das Vorliegen einer Behinderung i. S. d. außerschulischen

Rechtsvorschriften, insbesondere der Sozialgesetzbücher (§ 19 SGB III und § 2 SGB IX)

sowie des Berufsbildungsgesetzes/der Handwerksordnung (§ 66 BBiG bzw. § 42m HWO),

ermöglichen.

2. Individuelle Begleitung der Jugendlichen am und im Übergang Schule – Beruf

Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) 2.1

Ziel: Die BerEb leistet an Mittel- und Förderschulen einen wertvollen Beitrag zum Gelingen

des Übergangs in die Berufswelt und zur Reduzierung von Ausbildungsabbrüchen.

Inhalte: Die BerEb bietet förderungsbedürftigen Schülerinnen und Schülern, die

voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, den Abschluss der allgemeinbildenden Schule

zu erreichen oder den Übergang in eine Berufsausbildung zu bewältigen, eine zusätzliche

Hilfestellung. Die BerEb unterstützt die Schülerinnen und Schüler bei dem Erreichen des

Mittelschulabschlusses, bei der Entwicklung der Berufswahlreife und beim

Bewerbungsverfahren. Der Berufseinstiegsbegleiter oder die Berufseinstiegsbegleiterin

arbeitet unterrichtsbegleitend/-ergänzend; diese Begleitung reicht in der Regel rund sechs

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Monate in die berufliche Ausbildung hinein. Eine enge Zusammenarbeit und Verzahnung der

Begleiterin oder des Begleiters mit den Beratungsfachkräften ist eine wesentliche

Voraussetzung für den Erfolg der Maßnahme.

Beteiligung: Im Rahmen der BerEb sind für die Schuljahre 2014/2015 bis 2018/2019 jährlich

ca. 3.400 Teilnehmerplätze vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt jeweils hälftig aus Mitteln

der BA und ESF-Bundesmitteln.

Das StMBW unterstützt die BerEb u. a. in Form von personeller Beteiligung im Rahmen der

Qualifizierung bzw. Fortbildung durch die Servicestelle Bildungsketten sowie bei der

Abstimmung zwischen Träger und Schule. Derzeit wird geprüft, ob eine Fortführung der

BerEb (Kofinanzierung aus Landesmitteln) möglich ist.

Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) 2.2

Ziel: Ziel der JaS ist die soziale, schulische und arbeitsweltbezogene Integration und die

Ermöglichung eines Lebens ohne Sozialleistungsbezug. Die sozialpädagogischen Leistungen

der JaS richten sich an sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen.

Kernpunkte der JaS-Arbeit mit der Zielgruppe sind der Aufbau von Bindungen und die

passgenaue Unterstützung, um die Entwicklung von jungen Menschen aus prekären

Verhältnissen zu fördern.

Inhalte: JaS ist gewissermaßen die „Filiale“ des Jugendamts an der Schule und unterstützt die

Zielgruppe mit dem ganzen Instrument der Jugendhilfe. Durch den Einsatz von JaS-

Fachkräften an der Schule wird eine optimale Kooperation sichergestellt. Bis 2018 werden

1.000 JaS-Stellen an Grund-, Mittel-, Förder- und Berufsschulen und Brennpunkt-Realschulen

im gemeinsamen Schulterschluss von Freistaat und Kommunen realisiert.

Beteiligung: Im Rahmen der JaS-Förderrichtlinie (freiwillige Leistung des Freistaates) erfolgt

die Förderung als Projektförderung im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Die

Zuwendung beträgt bis zu 16.360 Euro (Pauschale). Zuwendungsfähig sind die Kosten für

eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft. Bei Teilzeitbeschäftigung (mindestens 0,5 eines

Vollzeitäquivalents) wird der Teil der Pauschale berücksichtigt, der dem Verhältnis der

vereinbarten zur tariflichen Arbeitszeit (Vollzeitäquivalent) entspricht.

Konzepte individueller schulischer Förderplanung für die Jugendlichen 2.3

Ziel: Durch ein zusätzliches Angebot in Form der besonderen Klassen „Praxisklasse“

(ESF-gefördert) sowie „Berufsorientierungsklasse“ (Schulversuch) erfolgt eine gezielte

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Förderung von Schülerinnen und Schülern der Mittelschule mit Lern- und

Leistungsrückständen, um diese durch geeignete Maßnahmen zu einem erfolgreichen

Schulabschluss zu führen.

Inhalte: Durch eine spezifische Förderung wird die Zielgruppe zu einer positiven Lern- und

Arbeitshaltung angeleitet und durch die Kooperation mit der Wirtschaft und mit Betrieben

(Praktika) auf die Möglichkeiten und Anforderungen der Berufsausbildung herangeführt. Ziel

ist es u. a. auch, die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zum erfolgreichen Abschluss

der Mittelschule zu führen.

Beteiligung: Praxisklassen an Mittelschulen werden durch ESF-Landesmittel gefördert. Das

StMBW wendet für diese besonderen Klassen rund 80 Lehrerstellen auf, die ESF-Förderung

ermöglicht die Finanzierung zusätzlicher, insbesondere sozialpädagogischer Leistungen. Die

Berufsorientierungsklassen werden durch die Bereitstellung von 29 Lehrerstellen von Seiten

des StMBW unterstützt. Für die beteiligten Kooperationspartner stellt das StMBW Mittel in

Höhe von rund 850.000 Euro bereit.

3. Maßnahmen der Berufsvorbereitung

Maßnahmen zur Aktivierung der beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III 3.1

Ziel: Die Maßnahmen richten sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die wegen

vielfältiger und schwerwiegender Hemmnisse für eine erfolgreiche Qualifizierung auch im

Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen noch nicht in Betracht kommen. Der

Personenkreis soll für eine berufliche Qualifizierung motiviert und schrittweise an den

Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt werden. Ein flexibler und nahtloser Übergang in

weiterführende Qualifizierungsangebote wird angestrebt.

Inhalte: Maßnahmen zur Aktivierung von Jüngeren stellen ein niedrigschwelliges Angebot

im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung dar. Im Maßnahmenverlauf

sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorrangig durch intensive Sozial- und

Netzwerkarbeit sowie die Einbindung in projektbezogenes Arbeiten erreicht und für weitere

Qualifizierung aufgeschlossen werden.

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Beteiligung: Bedarfsorientierte Förderung durch die örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit

gemäß § 45 SGB III und Jobcenter gemäß § 16 Absatz 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch

(SGB II) i. V. mit § 45 SGB III.

Dualisierung schulischer Maßnahmen 3.2

Ziel: In den Klassen des Berufsintegrationsjahres (BIJ – ESF-gefördert) an Berufsschulen

(auch Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung) erreichen Jugendliche und junge

Erwachsene ohne Ausbildungsplatz die erforderliche Ausbildungsreife.

Inhalte: Gezielte Berufsvorbereitung (in kooperativer Form) mit verstärkter Sprachförderung

und sozialpädagogischer Betreuung. Schwerpunkt sind neben dem allgemeinbildenden und

fachlichen Unterricht begleitete betriebliche Praktika.

Beteiligung: Das Berufsintegrationsjahr (BIJ) an Berufsschulen wird im Rahmen der

Förderung von Projekten zur Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotenzials aus

Mitteln des bayerischen ESF-Programms „Bayern 2014 – 2020“ kofinanziert. Von schulischer

Seite werden u. a. 22 Lehrerwochenstunden je Klasse eingebracht, die ESF-Förderung

ermöglicht die Finanzierung zusätzlicher, insbesondere sozialpädagogischer Leistungen.

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) 3.3

Ziel: Vorbereitung und Eingliederung in Ausbildung. Unter bestimmten Voraussetzungen

kann auch eine Beschäftigungsaufnahme das Ziel sein.

Inhalte: Zielgruppe sind förderungsbedürftige junge Menschen, d. h. lernbeeinträchtigte und

sozial benachteiligte junge Menschen, aber auch unversorgte Ausbildungsbewerberinnen und

Ausbildungsbewerber. Die Maßnahme soll u. a. die jungen Menschen bei der Berufswahl

unterstützen. Weitere Inhalte sind: Unterweisung in Fachtheorie und Fachpraxis, betriebliche

Praktika in angemessenem Umfang und ggf. Vorbereitung auf den Mittelschulabschluss.

Ergänzend dazu gibt es mit BvB-Pro eine niedrigschwelligere Variante, die sich von der BvB

insbesondere durch das Grundprinzip des produktionsorientierten Ansatzes unterscheidet.

Beteiligung: Bedarfsorientierte Förderung durch die örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit

gemäß § 51 SGB III.

Einstiegsqualifizierung (EQ) 3.4

Ziel: Durch eine betriebliche EQ sollen junge Menschen mit erschwerten

Vermittlungsperspektiven an eine betriebliche Ausbildung herangeführt werden.

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Inhalte: Bei der EQ handelt es sich um ein Langzeitpraktikum, das mindestens sechs und

maximal zwölf Monate andauert. Es dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen

für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit sowie der Vermittlung von Kenntnissen und

Fertigkeiten für einen anerkannten Ausbildungsberuf.

Beteiligung: Bedarfsorientierte Förderung durch die örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit

gemäß § 54a SGB III und Jobcenter gemäß § 16 Absatz 2 SGB II i. V. mit § 54a SGB III. Bei

der Umsetzung ist die Unterstützung der Betriebe und Kammern erforderlich.

4. Förderung der Berufsausbildung

Assistierte Ausbildung (AsA) 4.1

Ziel: Mit dem Instrument der AsA sollen förderungsbedürftige Jugendliche einen beruflichen

Abschluss erwerben und auch die Betriebe bei der Ausbildung unterstützt werden.

Inhalte: Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen können individuelle

und kontinuierliche Begleitung und Förderung von der Ausbildungssuche bis zum

erfolgreichen Ausbildungsabschluss erhalten. Gegenstand der Förderung können die

Vorbereitung auf die Ausbildungsaufnahme sowie Unterstützung während der Ausbildung

sein. Ausbildungsbetriebe können bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im

Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung der betrieblichen Ausbildung

unterstützt und beraten werden. Somit werden eine Stabilisierung des

Ausbildungsverhältnisses sowie die Sicherung des Ausbildungsabschlusses erreicht und

präventiv Ausbildungsabbrüche verhindert.

Beteiligung: Bedarfsorientierte Förderung durch die örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit

nach § 130 SGB III und Jobcenter nach § 16 Absatz 2 SGB II i. V. mit § 130 SGB III. Der

Freistaat Bayern wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt prüfen, ob ein Landeskonzept zur

Assistierten Ausbildung gemäß § 130 Absatz 8 SGB III zur Berücksichtigung weiterer

Zielgruppen sinnvoll und erforderlich ist.

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) 4.2

Ziel: Mit abH können junge Menschen, die ohne diese spezielle Förderung eine betriebliche

Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können oder voraussichtlich Schwierigkeiten

haben werden, diese erfolgreich abzuschließen, unterstützt werden. Sie dienen damit auch der

Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen.

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Inhalte: AbH beinhalten vor allem Elemente des Stützunterrichts zum Abbau von Sprach-

und Bildungsdefiziten und zur Förderung von Fachpraxis und -theorie sowie

sozialpädagogische Begleitung zur Sicherung des Ausbildungserfolges.

Beteiligung: Bedarfsorientierte Förderung durch die Agenturen für Arbeit nach § 75 SGB III

und Jobcenter nach § 16 Absatz 2 SGB II i. V. mit § 75 SGB III.

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) 4.3

Ziel: Lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten Jugendlichen, die auch mit

ausbildungsfördernden Leistungen nicht in einem Betrieb ausgebildet werden können, soll ein

Ausbildungsabschluss ermöglicht werden. Ziel ist auch der frühzeitige Übergang in eine

betriebliche Ausbildung – möglichst nach dem ersten Ausbildungsjahr.

Inhalte: Bei der BaE erfolgt je nach Modell die fachpraktische Unterweisung durch

Bildungsträger oder Kooperationsbetriebe. Zusätzlich beinhalten die BaE sozialpädagogische

Begleitung sowie Stützunterricht.

Beteiligung: Bedarfsorientierte Förderung durch die Agenturen für Arbeit nach § 76 SGB III

und Jobcenter gemäß § 16 Absatz 2 SGB II i. V. mit § 76 SGB III.

Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen 4.4

Ziel: Durch ehrenamtliche Unterstützung sollen Ausbildungsabbrüche vermieden und die

Qualität der Ausbildung weiter gesteigert werden.

Inhalte: Im Rahmen des vom BMBF geförderten Projekts „Verhinderung von

Ausbildungsabbrüchen“ (VerA) werden Auszubildende durch ehrenamtliche

Ausbildungsbegleiterinnen und Ausbildungsbegleiter des SES (Senior Experten Service)

betreut. Das auf Freiwilligkeit und „Hilfe zur Selbsthilfe“ basierende Coaching-Programm

ergänzt die Ausbildungsberatung der Kammern und soll nach einer Aufgaben- und

Schnittstellenklärung eng an die Regelstruktur angebunden werden.

Beteiligung: Im vom BMBF bis 2018 geförderten Projekt VerA sollen die derzeitigen

jährlichen Fallzahlen von 490 Begleitungen in Bayern, sofern erforderlich und möglich,

erhöht werden.

Fit for Work – Chance Ausbildung 4.5

Ziel: Potenziale von Jugendlichen mit Startschwierigkeiten (benachteiligte Jugendliche)

aktivieren und für jede ausbildungsfähige und ausbildungswillige Jugendliche bzw. jeden

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ausbildungsfähigen und ausbildungswilligen Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zur

Verfügung zu stellen.

Inhalte: Förderung von betrieblichen Ausbildungsstellen für benachteiligte Jugendliche, die

deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates sind oder aus

Drittstaaten kommen und sich mit gesichertem Aufenthaltsrecht in Bayern aufhalten.

Beteiligung: Ausbildende Betriebe können einen Zuschuss zu den Kosten der

Ausbildungsvergütung erhalten, wenn sie junge Menschen ausbilden, die nach den

Regelungen der Förderhinweise zur Zielgruppe der benachteiligten Jugendlichen zählen. Die

Förderung wird aus Mitteln des ESF, Operationelles Programm des Freistaates Bayern,

gewährt.

Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS) 4.6

Ziel: Die AJS verfolgt das Ziel, sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge

Menschen beruflich und sozial einzugliedern und ihnen zukunftsorientierte Ausbildungs- und

Berufschancen zu eröffnen. Die individuellen Defizite und Problemlagen erfordern

spezifische Angebote und Maßnahmenstrukturen. Durch passgenaue Hilfen, d. h. durch einen

zielgruppenorientierten Zuschnitt der Maßnahmen, werden eine allgemeine soziale

Stabilisierung besonders benachteiligter junger Menschen, eine Hinführung auf den

Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie eine nachhaltige Eingliederung in die Arbeitswelt

ermöglicht.

Inhalte: Gefördert werden geeignete Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und

Ausbildungsmaßnahmen. In Bayern steht hierfür ein hochwertiges Angebot an erfolgreichen

ganzheitlichen Projekten in einem realistischen betrieblichen Rahmen, insbesondere in

Jugendwerkstätten, zur Verfügung. Zielgruppenangehörige mit Migrations- oder

Fluchthintergrund haben Zugang zu den Maßnahmen, soweit die Zielerreichung

prognostiziert werden kann und eine gute Bleibeperspektive gegeben ist.

Beteiligung: Maßnahmen geeigneter Träger werden durch den Freistaat Bayern aus Mitteln

des ESF und aus staatlichen Haushaltsmitteln gefördert (ausschließlich Projektförderung). Im

Rahmen des Arbeitsmarktfonds erfolgt zudem eine Förderung niedrigschwelliger

Maßnahmen.

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5. Besondere Zielgruppen

Berufsorientierung für (schwer-)behinderte Schülerinnen und Schüler aller 5.1

Schularten: „Berufsorientierung INDIVIDUELL“

Ziel: Schülerinnen und Schülern mit Behinderung an allen allgemeinbildenden Schulen sollen

entsprechend ihren Neigungen und Kompetenzen durch frühzeitige und umfassende

berufliche Orientierung und anschließende bedarfsgerechte Förderung inklusive Ausbildungs-

und Beschäftigungsverhältnisse am allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden.

Die Entwicklung einer realistischen und tragfähigen beruflichen Perspektive stellt für

Schülerinnen und Schüler aller Schularten eine der wesentlichen Herausforderungen beim

Übergang von der Schule in den Beruf dar. Im Besonderen gilt dies für Jugendliche und junge

Erwachsene mit chronischen Erkrankungen oder umfassenden Beeinträchtigungen (z. B.

Diabetes, Epilepsie, Depression, Persönlichkeitsstörungen, Autismus, Körper- und

Sinnesbehinderungen, ausgeprägte kognitive Beeinträchtigungen). Für diese ist es oft nicht

einfach, am Ende der Schulzeit ein geeignetes Berufsfeld zu finden. „Berufsorientierung

INDIVIDUELL“ – eine Maßnahme im Rahmen des Bund-Länder-Programms Initiative

Inklusion – bietet hier die notwendige, einzelfallbezogene Unterstützung. Sie wird in

Kooperation des StMBW, des StMAS sowie der RD BY durchgeführt.

Inhalte: Im Rahmen der Initiative Inklusion, die 2011 vom BMAS mit Laufzeit bis 2018

gestartet wurde (Förderrichtlinie des BMAS vom 9. September 2011, Bundesanzeiger vom

30. September 2011), wurde in Bayern schon ab 2011 allen schwerbehinderten Schülerinnen

und Schülern, insbesondere solchen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, in den

allgemeinbildenden Schulen ein flächendeckendes Angebot an

Berufsorientierungsmaßnahmen bereitgestellt. Grundlage hierfür ist die gemeinsame

Kooperationsvereinbarung zwischen dem StMBW, dem StMAS und der RD BY vom

Oktober 2011 über die Maßnahme „Berufsorientierung INDIVIDUELL“ zur Umsetzung des

Handlungsfeldes 1 der Initiative Inklusion. Umgesetzt wird die Maßnahme durch die

bayerischen IFD.

Zur Zielgruppe zählen Schülerinnen und Schüler der Abgangs- oder Vorabgangsklassen aller

allgemeinen Schulen (Förder-, Mittel-, Realschulen, Gymnasien), Wirtschaftsschulen,

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beruflichen Oberschulen sowie der AQJ6-, BVJ

7- und JoA

8-Klassen an Berufsschulen bzw.

Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung,

bei denen besondere Hindernisse für die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt

zu erwarten sind,

bei denen es möglich erscheint, durch eine zusätzliche individuelle Unterstützung in der

Phase der beruflichen Orientierung eine realistische berufliche Perspektive zu

entwickeln,

die (schwer-)behindert oder gesundheitlich eingeschränkt sind. Eine förmliche

Anerkennung z. B. durch einen Schwerbehindertenausweis ist nicht notwendig.

Teilnehmende Schülerinnen und Schüler können eine passgenaue professionelle Begleitung

und Unterstützung in der Phase der Berufsorientierung durch geschulte Fachkräfte der IFD in

Anspruch nehmen.

Als Bausteine kommen beispielsweise in Betracht:

Individuelle Stärken-/Schwächen-Analyse

Information über verschiedene Berufsbilder

Akquise von Praktikumsplätzen

Begleitung und Auswertung von Praktika

Stärkung der persönlichen und beruflichen Kompetenzen

Bewerbungstraining.

Die Begleitung durch den IFD kann sich im Rahmen von „Berufsorientierung

INDIVIDUELL“ auf die letzten beiden Schuljahre erstrecken, wobei der Gesamtumfang einer

Einzelmaßnahme sechs Monate nicht überschreiten darf.

Der Unterstützung bei der Entwicklung einer realistischen Berufswahlentscheidung dient auch

die Vernetzung aller Beteiligten, beispielsweise in Form einer Berufswegekonferenz. Hier

beraten die betroffene Schülerin bzw. der betroffene Schüler, die Eltern, Lehrkräfte,

Praktikums- und Arbeitgeber, Berufs- und/oder Reha-Beratungsfachkräfte der Agentur für

6 Arbeitsqualifizierungsjahr für nicht ausbildungsgeeignete Jugendliche. 7 Berufsvorbereitungsjahr. 8 Jugendliche ohne Ausbildungsplatz.

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Arbeit, Beraterinnen und Berater des IFD und ggf. weitere Fachkräfte über Perspektiven,

Ziele und Maßnahmen, bezogen auf die berufliche Zukunft der bzw. des Jugendlichen. Im

Idealfall sollten alle beteiligten Akteure oder Verantwortlichen am Übergang der bzw. des

Einzelnen von der Schule in den Beruf mitwirken, um die unterschiedlichen Vorstellungen,

Wünsche und Erfahrungen einzubringen. Auch konkrete Maßnahmen und Perspektiven

sollten dabei diskutiert und ggf. vereinbart werden. Ziel ist es, ggf. mit der Inanspruchnahme

geeigneter Hilfen einen realistischen Weg in das Arbeitsleben zu entwickeln und diesen durch

das etablierte Helfernetz zu unterstützen. Durch Austausch, Information und Beratung sollen

Barrieren überwunden, Ängste abgebaut und förderliche Rahmenbedingungen geschaffen

werden. So können beispielsweise Informationen über die Auswirkungen von Epilepsie

hilfreich sein, um die Passgenauigkeit eines Praktikums- oder Arbeitsplatzes einschätzen und

diesen ggf. entsprechend gestalten zu können.

Beteiligung: Neben den Beratungsfachkräften der Agentur für Arbeit können die Fachdienste

der BA, der Ärztliche Dienst, der Berufspsychologische Service und der Technische

Beratungsdienst bedarfsorientiert zur Unterstützung des Berufswahlprozesses beteiligt

werden, wenn eine gutachterliche oder beratende Unterstützung der Berufswahlentscheidung

oder eine Eignungsabklärung erforderlich ist.

Bei Hinweisen auf gesundheitliche oder behinderungsbedingte Einschränkungen kann das

Team für Rehabilitanden und Schwerbehinderte zur Prüfung der Reha-Eigenschaft

eingeschaltet werden. Bei festgestelltem Bedarf stehen besondere Hilfen im Rahmen der

Entscheidung oder der Realisierung der Berufswahl zur Verfügung.

Die Maßnahme „Berufsorientierung INDIVIDUELL“ läuft bis Ende des Schuljahres

2016/2017 und wird bis dahin aus Mitteln des Ausgleichsfonds des Bundes beim BMAS

gefördert. StMAS, StMBW und RD BY verhandeln über eine Fortsetzung der Maßnahme im

Rahmen des geltenden § 48 SGB III und streben eine nahtlose Fortsetzung der Maßnahme

nach Auslaufen der modellhaften Förderung durch den IFD an. An der zukünftigen

Kofinanzierung der Maßnahme durch das StMBW wird sich das StMAS aus Mitteln der

Ausgleichsabgabe angemessen beteiligen (§ 68 Absatz 4 SGB IX).

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Flüchtlinge 5.2

5.2.1 „Integration durch Ausbildung und Arbeit“

Ziel: Die Bayerische Staatsregierung hat mit der bayerischen Wirtschaft und der RD BY am

13. Oktober 2015 die Vereinbarung „Integration durch Ausbildung und Arbeit“ unterzeichnet.

Ziel der Vereinbarung, die bis Ende 2019 läuft, ist die Integration von anerkannten

Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern

mit guter Bleibeperspektive und Geduldeten.

Inhalte: Ausbildungs- und arbeitsmarktfördernde Maßnahmen sollen unter anderem den

Zugang zur Berufsausbildung begünstigen, die Berufsausbildung stabilisieren und erfolgreich

zum Abschluss führen. Als Maßnahmen zur Integration in Ausbildung können beispielhaft

genannt werden:

„Fit for Work für Geflüchtete“. Betriebliche Ausbildungsstellen für junge

Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete

werden aus Landesmitteln gefördert. Betriebliche Ausbildungsstellen für junge

anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber können nach „Fit for Work – Chance

Ausbildung“ gefördert werden (siehe Punkt 4.5).

Ausbildungsakquisiteurinnen und Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge. Sie sollen

anerkannte jugendliche Flüchtlinge, junge Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive oder

junge Geduldete, die peer groups und Familien proaktiv aufsuchen und über die

Möglichkeiten einer Berufsausbildung informieren sowie Hilfestellungen leisten.

Beteiligung: Förderung aus Landesmitteln (bis Ende 2019 geplant) sowie Mittel der

durchführenden Träger.

5.2.2 BOM-Modul „Integration“

Ziel: Für junge Menschen mit Fluchthintergrund steht zunächst das Erlernen der deutschen

Sprache im Fokus. Daneben ist die Förderung der beruflichen Orientierung ein zentrales

Anliegen.

Inhalte: Die Anforderungen von Berufsorientierungsmaßnahmen für Flüchtlinge

unterscheiden sich inhaltlich und strukturell deutlich von den bisher unterbreiteten BOM-

Angeboten für Mittelschülerinnen und Mittelschüler. In Kooperation mit der Agentur für

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Arbeit wurde deshalb ein neues BOM-Modul „Integration“ mit folgenden Schwerpunkten

entwickelt:

Schulische und berufliche Bildungswege in Deutschland (Duales System, Bedeutung

und Wert einer betrieblichen Ausbildung in Deutschland)

Förderung der berufswahlbezogenen Sprachkompetenz

Kennenlernen beruflicher Anforderungen und Kompetenzen einzelner Berufe bzw.

Berufsfelder

Erkennen und Bewerten der eigenen Neigungen und Interessen

Kennenlernen von Fördermöglichkeiten vor und während der Ausbildung

Praktisches Erfahren und Einüben von Soft Skills etc..

Beteiligung: Das BOM-Modul „Integration“ wird vom StMBW in Zusammenarbeit mit der

RD BY unter Einbeziehung der örtlichen Arbeitsagenturen umgesetzt. Das StMBW und die

BA stellen hierfür im Jahr 2017 kofinanzierte finanzielle Mittel in Höhe von je mehr als

530.000 Euro zur Verfügung.

5.2.3 Berufsintegrationsklassen an den beruflichen Schulen

Ziel: An den beruflichen Schulen (Berufsschulen, Wirtschaftsschulen, Berufsfachschulen und

Beruflichen Oberschulen) ist unter dem Namen Berufsintegrationsklassen (BIK) ein

berufsvorbereitendes Angebot in einem zweijährigen Modell zum Spracherwerb und zur

Integration eingerichtet.

Inhalte: In diese BIK werden berufsschulpflichtige Asylbewerberinnen und Asylbewerber

und Flüchtlinge und ergänzend andere Berufsschulpflichtige, die einen vergleichbaren

Sprachförderbedarf haben (z. B. neu zugezogene EU-Ausländerinnen und -Ausländer),

aufgenommen. Die Berufsschulpflicht setzt nach dem Ende der Vollzeitschulpflicht ein. Bei

Zuzug aus dem Ausland stehen die BIK jungen Menschen zwischen dem 16. und 21.

Lebensjahr offen, die auf Grund mangelnder Kenntnis der deutschen Sprache dem Unterricht

in regulären Klassen der Berufsschule für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz nicht folgen

können. In von der Schule zu begründenden Ausnahmefällen können junge Personen bis zum

25. Lebensjahr aufgenommen werden.

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Üblicherweise treten die Jugendlichen zunächst in eine einjährige vorbereitende BIK

(BIK/V – 1. Jahr im zweijährigen Modell) ein, in der die intensive sprachliche Vorbereitung

und ggf. Alphabetisierung im Vordergrund steht.

Jugendliche und junge Erwachsene, die eine BIK/V besucht haben oder anderweitig

vergleichbare Deutschkenntnisse erworben haben, besuchen im zweiten Jahr i. d. R. eine BIK,

die sich neben der fortgeführten allgemein- und berufssprachlichen Ausbildung verstärkt der

Berufsvorbereitung widmet.

Daneben stellen auch die Klassen des Beruflichen Übergangsjahres BIK/Ü (gemeinsames

Modellprojekt mit der RD BY) eine gute Ergänzung (2. Jahr im zweijährigen Modell) dar.

Beim erfolgreichen Besuch der BIK wird „die Berechtigung des erfolgreichen Abschlusses

der Mittelschule“ gemäß § 15 Berufsschulordnung (BSO) erworben.

Zudem können die Jugendlichen an Prüfungen für allgemeinbildende Abschlüsse teilnehmen

und auch auf diese vorbereitet werden (v. a. externe Prüfung zum qualifizierenden Abschluss

der Mittelschule). Vorrangiges Ziel des Unterrichtsangebotes ist jedoch die Vorbereitung auf

eine anschließende erfolgreiche (Berufs-) Ausbildung. Die Schülerinnen und Schüler der BIK

sind durch ihren späten Zuzug i. d. R. – anders als in Deutschland aufgewachsene Jugendliche

ohne Ausbildungsplatz, für die in Bayern ebenfalls Vollzeitangebote im Rahmen von

Berufsvorbereitungsjahren eingerichtet sind – nicht in den Genuss einer systematischen

Berufsorientierung an einer allgemeinbildenden Schule (v. a. Mittelschule) gekommen.

Deshalb bilden die Berufsorientierung und die Berufsvorbereitung v. a. im zweiten Jahr einen

Schwerpunkt in den BIK, begleitet durch das Beratungs- und Unterstützungsangebot der

Agenturen für Arbeit.

Die PA wird auch in die Konzeption der BIK an beruflichen Schulen integriert. Bei der

Mehrzahl der Klassen handelt es sich um kooperative Berufsintegrations(vor)klassen. Bei

dieser Klassenform werden ein Teil des Unterrichts und die sozialpädagogische Betreuung

nicht durch Personal der Schule, sondern durch einen externen Partner (z. B. Bildungsträger

oder auch Personal des Schulaufwandsträgers) übernommen. Diese Fachkräfte unterstützen in

der Regel auch die Schülerinnen und Schüler dabei, einen passenden Ausbildungsbetrieb zu

finden, indem sie u. a. die betrieblichen Praktika begleiten. Zusätzlich übernehmen diese

Partner parallel auch die PA. In den BIK nutzen die Schülerinnen und Schüler ergänzend zu

den Betriebspraktika gezielt die Werkstatttage, um passende berufliche Perspektiven zu

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entwickeln. Die Werkstatttage sind in den kooperativen Klassen in das Konzept des

Kooperationspartners integriert.

Beteiligung: StMBW, RD BY; das BMBF stellt dem Land für die Durchführung der PA und

der Werkstatttage mit ca. 9.000 BIK-Schülerinnen und BIK-Schülern zunächst für 2017 einen

Betrag von rund 4,05 Mio. Euro zur Verfügung.

5.2.4 Perspektiven für junge Flüchtlinge (PerjuF)

Ziel: PerjuF als Maßnahme zur Aktivierung der beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III

verfolgt das Ziel, jungen Flüchtlingen Orientierung im deutschen Ausbildungs- und

Beschäftigungssystem zu geben, ihnen ausreichende Kenntnisse über Zugangswege, Aufbau

und Funktionsweise des deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes zu vermitteln, damit sie

eine eigenständige Berufswahlentscheidung treffen können und vorrangig eine Ausbildung

aufnehmen.

Inhalte: Die Heranführung an das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem soll im

Maßnahmenverlauf vorrangig durch intensive Sozial- und Netzwerkarbeit sowie die

Einbindung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in projektbezogenes Arbeiten erreicht

werden.

Die Maßnahme dient nicht zur Vorbereitung auf den Erwerb des Mittelschulabschlusses bzw.

vergleichbarer Schulabschlüsse. Im Bedarfsfall ist bei Asylberechtigten und anerkannten

Flüchtlingen in Abstimmung mit der zuständigen Fachkraft des Bedarfsträgers eine

Überleitung in eine BvB zu prüfen.

Die Maßnahme gliedert sich wie folgt:

Einstiegsphase

Projektansätze

Betriebliche Phasen

Kontinuierliche Inhalte, die während der gesamten Maßnahmendauer vorgehalten

werden:

- Heranführung an das deutsche Ausbildungs- und Beschäftigungssystem,

- Fördereinheiten (allgemeiner Grundlagenbereich, Vermittlung und Erweiterung

von berufsbezogenen Sprachkenntnissen, Bewerbungstraining, Informationen zu

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Sucht- und Schuldenprävention, Informationen über die Grundlagen gesunder

Lebensführung) und

- Querschnittsaufgaben (Entwicklung von Schlüsselkompetenzen, eine

sozialpädagogische Begleitung, Elternarbeit sowie Netzwerkarbeit).

Beteiligung: Agenturen für Arbeit sowie Jobcenter.

5.2.5 Wege in Ausbildung für Flüchtlinge

Ziel: Junge Flüchtlinge sollen bei der Orientierung und Vorbereitung auf eine Ausbildung im

Handwerk unterstützt werden.

Inhalt: Die Initiative „Wege in Ausbildung für Flüchtlinge“ ist in Stufen aufgebaut:

In der Regel absolvieren die jungen Flüchtlinge zunächst einen Integrationskurs des

Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Er beinhaltet Sprachförderung und eine

allgemeine Orientierung und Wertevermittlung. Darauf folgt die Maßnahme zur Aktivierung

der beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III der BA „Perspektiven für junge Flüchtlinge

im Handwerk“ (PerjuF-H). Dort erhalten die jungen Menschen Einblicke in die verschiedenen

Berufsfelder im Handwerk. Zudem werden ihre Sprachkenntnisse berufsbezogen erweitert.

Diejenigen, die aufgrund ihrer Eignung und Neigung für eine Ausbildung im Handwerk in

Frage kommen, werden im BMBF-Programm „Berufsorientierung für Flüchtlinge“ (BOF)

weiter auf eine Ausbildung im Handwerk vorbereitet. BOF ist ebenfalls offen für Geflüchtete

aus mit PerjuF-H vergleichbaren Maßnahmen wie berufsvorbereitende Bildungsgänge an

beruflichen Schulen. Im Anschluss sollen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die die

Voraussetzungen erfüllen, in ein Ausbildungsverhältnis übernommen werden. Alle

Teilnehmerinnen und Teilnehmer profitieren von einer individuellen sozialpädagogischen

Begleitung.

Beteiligung: BMBF, BA, ZDH. Gemeinsames Ziel ist, bis Ende 2018 bundesweit bis zu

10.000 junge Flüchtlinge in eine Ausbildung im Handwerk zu bringen. Das Handwerk stellt

dafür die notwendigen Ausbildungsplätze zur Verfügung.

KAUSA Landesstellen für Bayern 5.3

Ziel: Verbesserung des Beratungsangebots zur Ausbildung und Migration für

Unternehmerinnen und Unternehmer mit Migrationshintergrund, Jugendliche mit

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Migrationshintergrund und deren Eltern durch regionale Beratungs-, Informations- und

Koordinierungsstellen.

Inhalte: Seit 2013 werden im Rahmen des JOBSTARTER-Programms KAUSA

Servicestellen finanziert. Die regionalen Beratungs-, Informations- und Koordinierungsstellen

sind erste Anlaufstellen, die Selbstständigen, Jugendlichen und Eltern mit

Migrationshintergrund Fragen zur dualen Ausbildung beantworten und sie an ihre Partner vor

Ort weitervermitteln. Neben der Beratung ist es ihr Ziel, die vorhandenen Netzwerke zu

erweitern und gemeinsam mit Institutionen der Berufsbildung und Schulen sowie

Migrantenorganisationen und Unternehmen dauerhafte Strukturen zur Unterstützung beim

Einstieg in die berufliche Bildung aufzubauen, um eine Ausbildungsbeteiligung zu

ermöglichen.

Beteiligung: Das BMBF fördert in Bayern im Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis

31. März 2018 die KAUSA Servicestelle Region Nürnberg mit insgesamt rund 934.000 Euro

und die KAUSA Servicestelle Region Augsburg mit insgesamt rund 933.000 Euro sowie im

Zeitraum 1. Mai 2016 bis 30. April 2019 die KAUSA Servicestelle Region Aschaffenburg mit

insgesamt rund 822.000 Euro.

Bei Vorlage eines förderfähigen Konzepts besteht die Möglichkeit zur Einrichtung einer oder

mehrerer KAUSA Landesstellen bzw. zum Aufbau einer landesweiten KAUSA

Koordinierungsstelle für Bayern mit der Unterstützung des BMBF.

Studienaussteigerinnen und Studienaussteiger in Berufsbildung 5.4

Ziel: Auch Studienaussteigerinnen und Studienaussteigern soll der Weg zu einer

qualifizierten Ausbildung und damit zu einer beruflichen Perspektive eröffnet werden.

Zugleich sollen die Chancen der Gewinnung und Qualifizierung von Nachwuchskräften

genutzt werden, um dem drohenden Fachkräftemangel zu begegnen. Die Gruppe der

Studienaussteigerinnen und Studienaussteiger bietet ein hohes Potenzial für die Schließung

der wachsenden Fachkräftelücke auf der mittleren beruflichen Qualifikationsebene.

Inhalte: Akquisiteurinnen und Akquisiteure für Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher

(AQs) stehen als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für junge Menschen zur

Verfügung, die ihr Studium an einer bayerischen Hochschule oder Universität abgebrochen

haben oder abbrechen werden, um sie für eine Ausbildung im dualen Ausbildungssystem zu

gewinnen. Daneben sollen sie sich um den Aufbau von Kontakten zu Unternehmen kümmern

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und gezielte Akquise von geeigneten Ausbildungsplätzen betreiben, um Unternehmen und die

jungen Menschen passend zusammenzubringen.

Konkret bedeutet das:

Durch persönliche Kontakte mit den Multiplikatoren der Hochschulen für angewandte

Wissenschaften, der Universitäten, der Arbeitsagenturen und Kammern wechselwillige

Studierende, auch solche, die kurz vor oder nach dem Studienabbruch stehen, für den

Gedanken zu gewinnen, perspektivisch eine duale Ausbildung zu beginnen.

Im Sinn einer Lotsenfunktion die entsprechenden Weichen stellen und Hinweise für

eine individuelle Beratung durch die Fachkräfte der Agentur für Arbeit, der Kammern

oder anderer Fachstellen geben sowie die notwendigen Kontakte dorthin herstellen.

Allgemeine Informationen über Chancen und Möglichkeiten des dualen

Ausbildungssystems anbieten.

Ansprache und Identifikation ausbildungswilliger Betriebe sowie Information und

Beratung in enger Kooperation mit den Kammern und der Berufsberatung der

Agenturen für Arbeit mit dem Ziel der Akquise von geeigneten Ausbildungsplätzen.

Eine Systematisierung und Strukturierung der vorhandenen Beratungs- und

Betreuungsangebote vornehmen.

Ansprache von und Zusammenarbeit mit Betrieben, um diese über die zusätzlichen

Perspektiven im Zusammenhang mit der Möglichkeit, frühere Studierende auszubilden,

zu informieren und diese Arbeitgeber generell für den Gedanken zu öffnen.

Eine Vernetzung der Partner an der Nahtstelle zwischen Studienberatung der

Hochschulen, der Universitäten, der individuellen Berufsorientierung und Beratung der

Agenturen für Arbeit, der Kammern und den an wechselwilligen Studierenden

interessierten Betrieben und Unternehmen aktiv unterstützen.

Zur Effektivitätssteigerung der Arbeit der AQs im Sinne einer Lotsen- und Brückenfunktion

soll eine Landeskoordinierungsstelle für Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher

beitragen. Als überregionale Ansprechpartnerin für alle AQs soll sie diese begleiten und in

einer gezielten Netzwerkarbeit

die Hochschulteams der Agenturen für Arbeit,

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die Hochschulen,

die Universitäten sowie

die Wirtschaftsorganisationen

in das Konzept zur Unterstützung von Studienabbrecherinnen und Studienabbrechern bei

ihrem Übergang in eine Berufsausbildung mit einbinden.

Beteiligung: StMAS mit den Netzwerkpartnern StMBW, Hochschulen und Universitäten,

RD BY sowie Wirtschaftsorganisationen. Es ist geplant, das Leuchtturm-Projekt

einzubringen, um eine Finanzierung aus Mitteln des Bundes zu ermöglichen. Das BMBF prüft

eine Förderung bei Vorlage eines entsprechenden Konzepts im Rahmen der vom BMBF

vorgegebenen Eckpunkte für „Leuchtturm-Projekte“.

6. Ergänzende Strukturen und Maßnahmen am Übergang Schule – Beruf

Förderung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit 6.1

Die Bayerische Staatsregierung und die RD BY setzen sich für den Ausbau und die

Weiterentwicklung verschiedener Formen von Kooperationen und Arbeitsbündnissen der

Sozialleistungsträger SGB II, SGB III und Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zu

„Jugendberufsagenturen“ ein. Dabei kommt der Zusammenarbeit mit Schulen und anderen

relevanten Partnern vor Ort besondere Bedeutung zu.

Ziel: Das gemeinsame Ziel dieser Kooperationen ist es, die Leistungen nach den

Sozialgesetzbüchern II, III und VIII für junge Menschen zu bündeln und zu verzahnen, damit

deren Übergang von der Schule in die Ausbildungs- und Arbeitswelt besser gelingt. Insgesamt

soll die berufliche Integration junger Menschen in Ausbildung und Arbeit gefördert und die

Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit erreicht werden.

Inhalt: Die Agenturen für Arbeit, Jobcenter und Jugendämter in Bayern gestalten mit ihren

Partnern die ganzheitliche und vernetzte Unterstützung von Jugendlichen an den

Schnittstellen dieser Rechtskreise im Rahmen von Jugendberufsagenturen.

Im Sinne eines präventiven Ansatzes kooperieren die Jugendberufsagenturen eng mit den

Schulen und entwickeln gemeinsam und frühzeitig individuelle Strategien, damit Anschlüsse

und Übergänge der Jugendlichen nach Abschluss der Schule gut gelingen. Hierbei werden je

nach Bedarf weitere Partner einbezogen.

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Beteiligung: Beteiligt sind mindestens die drei Sozialleistungsträger Agentur für Arbeit,

Jobcenter und Jugendamt. Zudem sollen Schulen sowie bedarfsorientiert weitere Partner

eingebunden werden.

Ausbildungsakquisiteurinnen und Ausbildungsakquisiteure 6.2

Ziel: Jugendliche beim Übergang in den Ausbildungsmarkt unterstützen.

Inhalte: Ausbildungsakquisiteurinnen und Ausbildungsakquisiteure bieten durch persönliche

Kontakte mit Elternhäusern und Multiplikatoren Informationsangebote über Chancen und

Möglichkeiten des dualen Ausbildungssystems und können durch ihr großes Netzwerk

milieuspezifisch die Ausbildungsplatzsuchenden am Übergang Schule – Beruf und die

Betriebe bei der Nachwuchssuche unterstützen.

Beteiligung: Finanzierung aus privaten Mitteln der Träger und aus Mitteln des bayerischen

Arbeitsmarktfonds.

Projekte aus dem Arbeitsmarktfonds (AMF) 6.3

Ziel: Jugendliche, die aufgrund ihrer Lebenssituation und/oder der Lage auf dem regionalen

Ausbildungsstellenmarkt Schwierigkeiten bei der Erlangung eines Ausbildungsplatzes haben,

werden unterstützt, damit sie einen Ausbildungsplatz finden bzw. die Ausbildung erfolgreich

abschließen können.

Inhalte: Gefördert werden Projekte zur Unterstützung von Ausbildungsaktivitäten sowie zur

Überwindung von Schwierigkeiten beim Übergang von der Schule (Abgangsklassen) in die

Berufsausbildung.

Beteiligung: StMAS und Träger; Finanzierung aus Mitteln des bayerischen AMF.

V. Nachhaltigkeit

Eine Fortführung der mit Bundesmitteln aufgebauten oder unterstützten Maßnahmen,

insbesondere z. B. PA und BerEb, wird durch den Freistaat Bayern in Hinblick auf das

Auslaufen der Bundesförderung – vor dem Hintergrund des gesamten Übergangsbereichs und

seiner bedarfsbezogenen Maßnahmen – ergebnisoffen geprüft.

Grundsätzlich werden alle BOM nach § 48 SGB III inklusiv ausgestaltet, d. h. im Rahmen der

Inklusion können an diesen Maßnahmen auch Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem

Förderbedarf teilnehmen.

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VI. Umsetzungsbegleitung

Monitoring

Der Freistaat Bayern stärkt die Ergebnisverantwortung der Schulen im Bereich der

Übergangsgestaltung Schule – Beruf durch ein behördenübergreifendes

Qualitätsmanagement. Die Maßnahmen werden von der Schulaufsicht begleitet und

regelmäßig überprüft. Im Bereich der Mittelschulen führen die zuständigen Schulabteilungen

der Bezirksregierungen auf Grundlage der Rückmeldungen der Staatlichen Schulämter

regelmäßig Monitorings zu den einzelnen Teilbereichen durch. Auf dieser Grundlage werden

regional Schwerpunkte zur Weiterentwicklung und Optimierung gelegt.

Steuerungsgruppe

Die Verantwortlichen bei den Vereinbarungspartnern steuern die Vereinbarung gemeinsam.

Der Freistaat Bayern lädt regelmäßig zu Sitzungen seiner Steuerungsgruppe „Bildungsketten

Bayern“ ein, auf denen über Stand und Fortgang der Vereinbarung berichtet wird. Die

Steuerungsgruppe befasst sich u. a. mit Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der

Maßnahmen sowie der Vermeidung von redundanten Angeboten bei der Umsetzung der

Vereinbarung. Die Arbeit der Steuerungsgruppe wird durch die Servicestelle Bildungsketten

(BIBB) unterstützt. Die Steuerungsgruppe trägt zum strategischen Austausch im

Gesamtprozess bei, der durch die Bund-Länder-BA-Begleitgruppe zur Initiative

Bildungsketten zusammengefasst wird.

VII. Öffentlichkeitsarbeit

Die Vertragspartner vereinbaren, die Beteiligung aller Vertragspartner im Rahmen der

Öffentlichkeitsarbeit und im Schriftverkehr jeweils zu verdeutlichen, soweit diese

Vereinbarung betroffen ist.

Bei allen Veranstaltungen, Veröffentlichungen und sonstigen Außendarstellungen zu der

Vereinbarung wird auf die Förderung durch jeden der Vertragspartner in angemessener Weise

hingewiesen. Alle Vertragspartner werden angemessen in die Pressearbeit einbezogen.

Der Freistaat Bayern stellt sicher, dass die ausführenden Stellen den Bund und die BA bzw.

die RD BY rechtzeitig über öffentlichkeitswirksame Anlässe unterrichten und ihnen die

Möglichkeit zur Mitwirkung geben. Bei der Gewährung von Zuwendungen und im Falle von

Zuweisungen sind die Zuwendungsempfänger/Endempfänger zu verpflichten, in

Veröffentlichungen und sonstigen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit des geförderten

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Vorhabens auf die Förderung/Finanzierung des Bundes/der BA hinzuweisen. Hierfür sind

insbesondere in Bescheiden und sonstigen Vereinbarungen mit dem jeweiligen

Zuwendungsempfänger die einschlägigen Regelungen aus den Musterzuwendungsbescheiden

bzw. die einschlägigen Nebenbestimmungen zu übernehmen. Einzelheiten werden für die

einzelnen Finanzierungsbereiche separat geregelt.

Die Servicestelle Bildungsketten ist für die bundesweite Öffentlichkeitsarbeit der Initiative

Bildungsketten verantwortlich. Ihre Angebote können bei der Information über Ziele und

Nutzen der Vereinbarung durch die Vertragspartner genutzt werden.

VIII. Inkrafttreten und Laufzeit

Die Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung in Kraft. Sie hat bis 31. Dezember 2020

Gültigkeit. Die Vertragspartner können bei Bedarf jederzeit eine Ergänzung oder

Modifikation der Vereinbarung anregen, um auf aktuelle Entwicklungen angemessen

reagieren zu können und um eine inhaltliche Weiterentwicklung zu ermöglichen.

IX. Sonstige Bestimmungen

Die genannten Fördermittel und Stellen stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit gemäß

den jährlichen Haushaltsplänen des Bundes und des Freistaates Bayern.

Für Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden ist die Schriftform erforderlich. Auf

dieses Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.

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