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Vergabewesen Leitfaden für Bieter Tipps und Hinweise für die Erstellung von Angeboten nach VOB/A und VOL/A Rhein-Sieg-Kreis Der Landrat Zentrale Vergabestelle

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Vergabewesen

Leitfaden für BieterTipps und Hinweise für die Erstellung von

Angeboten nach VOB/A und VOL/A

Rhein-Sieg-KreisDer Landrat

Zentrale Vergabestelle

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häufiger kommt es vor, dass Angebote zu Beschaffungsmaßnahmen der Öffentlichen Hand wegen formeller Fehler ausgeschlossen werden müssen. Bereits kleine unscheinbare Eintragungen, fehlende Angaben oder fehlende Unterlagen führen aufgrund des Gleichbehandlungs-grundsatzes bezogen auf die Bewerber/innen und Bieter/innen dazu, dass Bewerber/innen nicht berücksichtigt werden dürfen bzw. Angebote von Bieter/innen zwingend von einer Wertung ausgeschlossen werden müssen.

Diese Präsentation soll Ihnen helfen, bei der Erstellung von Angeboten Fehler zu vermeiden. Deshalb ist nachfolgend eine Auswahl an Fehlern aufgeführt, die immer wieder dazu führen, dass der Zeitaufwand für das Erstellen und Ausfüllen eines Angebotes durch einen Bieter/eine Bieterin umsonst gewesen ist. Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass die Angebote in Form und Inhalt den Vergabe- und Vertragsordnungen entsprechen.

Sehr geehrte/r Bewerber/in, sehr geehrte/r Bieter/in,

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1. Das Angebot ist nicht unterschrieben.

Bitte achten Sie darauf, dass das Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle unterschrieben ist und im Original eingereicht wird.

Sofern zugelassen, sind elektronische Angebote über den Vergabe-marktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de einzureichen.

Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Beachten Sie hierbei bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarkt-platzes NRW, die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können.

Entsprechende Hinweise zur Angebotsabgabe entnehmen Sie bitte dem „Merkblatt zur elektronischen Angebotsabgabe“.

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2. Die Preisangaben fehlen oder sind zweifelhaft.

Bitte überprüfen Sie Ihr Angebot vor Abgabe daraufhin, ob alle geforderten Preisangaben vollständig eingetragen und zweifelsfrei sind.

Nur in Ausnahmefällen ist die Vergabestelle berechtigt, eine unwesent-liche Preisangabe nachzufordern.

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3. Nachweise und Erklärungen, die nicht fristgerecht vorgelegt werden.

Ist in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes angegeben, dass Nachweise und Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen sind, sollten diese auch in der angegebenen Form vollständig zum Zeitpunkt der Öffnung der Angebote mit oder zu diesem Angebot eingereicht sein.

Die entsprechenden Formulare können überwiegend – sofern sie nicht auf dem Vergabesatelliten Rheinland hinterlegt sind (www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/company/welcome.do ) - auf der Homepage des Rhein – Sieg- Kreises (www.rhein-sieg-kreis.de /Bürgerservice/Vergabestelle) eingesehen und heruntergeladen oder bei der Vergabestelle angefordert werden.

Fehlende Nachweise und Erklärungen, die nicht innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist nachgereicht werden, führen zwingend zum Angebotsausschluss.

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4. Produktabfragen, Referenzangaben und Anteil des Nachunternehmereinsatzes

Sofern in der Leistungsbeschreibung Produktangaben zum Hersteller, Typ, o. ä.

gefordert werden, müssen diese der Vergabestelle auf dem vorgesehenen Formular zwingend mit Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Fehlende Produktangaben dürfen nicht nachgefordert werden und führen zwingend zum Ausschluss Ihres Angebotes.

Referenzangaben dürfen nicht nachgebessert werden. Es wird daher empfohlen, die Auswahl der Referenzen unter strenger Beachtung der in den Vergabeunterlagen geforderten Mindestanforderungen an die Referenzprojekte vorzunehmen.

Bei der Vergabe von Bauleistungen auf Grundlage der VOB/A muss der Eigenanteil der zu erbringenden Leistung mindestens 30 % der Gesamtleistung betragen. Sofern der Anteil des Nachunternehmer-einsatzes mehr als 70 % beträgt, muss Ihr Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.

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5. Gleichwertige Produkte

In der Leistungsbeschreibung ist ein Produkt mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ vorgegeben.

In diesen Fällen besteht grundsätzlich die Möglichkeit ein gleichwertiges Produkt anzubieten. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen (z. B. mittels Produktdatenblättern, technische Beschreibungen des Herstellers).

Sofern Sie das vorgegebene Leitfabrikat anbieten möchten, wird für Bauvergaben die Abgabe der im Angebotsschreiben vorbereiteten Erklärung empfohlen, andernfalls müssen die Leitfabrikate im Leistungs-verzeichnis jeweils erneut aufgeführt werden.

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6. Der vorgegebene Text in der Leistungsbeschreibung oder den sonstigen Vergabeunterlagen wird verändert.

Änderungen, Ergänzungen und Streichungen an dem vorgegebenen Text der Leistungsbeschreibung und der anderen Vergabeunterlagen sind tabu.

Hierbei ist es unerheblich, ob sie in den Originalunterlagen oder auf Ihrem Begleitschreiben gemacht werden.

Fragen zu Unstimmigkeiten oder Unvollständigkeiten im Leistungs-verzeichnis oder den sonstigen Vergabeunterlagen sind vor Angebots-abgabe schriftlich (Telefax oder mittels E-Mail) an die Vergabestelle zu richten.

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7. Dem Angebot sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bieterin/des Bieters beigefügt.

Fügen Sie Ihrem Angebot bitte nicht Ihre Allgemeinen Geschäfts-bedingungen (AGB) bei, da Sie hierdurch die Vergabeunterlagen ändern.

Ihr Angebot muss in diesem Fall von der Wertung ausgeschlossen werden.

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8. Änderungen des Angebotes sind nicht zweifelsfrei.

Wenn Sie Korrekturen an Ihrem Angebot vornehmen möchten, streichen Sie Ihre ursprünglichen Eintragungen durch, ersetzen diese durch die neuen Angaben und kennzeichnen alle Änderungen mit Ihrem Namens-zeichen (möglichst des Unterzeichners des Angebotes) und dem Datum.

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9. Das Angebot liegt am Ende der Angebotsfrist nicht vor.

In Ihrem eigenen Interesse sorgen Sie bitte dafür, dass das Angebot rechtzeitig an der dafür vorgesehenen Stelle bei der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises eingeht.

Verspätet eingegangene Angebote müssen grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen werden.

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10. Nebenangebote

Bitte prüfen Sie zunächst, ob Nebenangebote in den Vergabeunterlagen zugelassen sind.

Wenn Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie auf einer eigenständigen Anlage beigefügt und gesondert unterschrieben sein.

Der Nachweis der Gleichwertigkeit (z. B. Produktdatenblätter, technische Beschreibungen des Herstellers, o. ä.) ist mit Angebotsabgabe vorzulegen.

Zudem wird die Kennzeichnung als Nebenangebot empfohlen.

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Zu guter Letzt:

Bitte beachten Sie in Bezug auf Form und Inhalt der Angebote insbesondere auch die Vorgaben in den Vergabe- und Vertragsordnungen (z. Zt. § 13 VOB/A 2012 bzw. § 13 VOL/A 2009).

Die Vergabe- und Vertragsordnungen enthalten:

- „Spielregeln“, nach denen die Vergaben erfolgen sollen- dienen der Verwirklichung eines gesunden Wettbewerbs - machen Vergabeentscheidungen transparent- haben den Zweck, alle Unternehmen gleich zu behandeln- haben das Ziel, die mittelständische Wirtschaft zu beteiligen- dienen der Realisierung des Sparsamkeits- und Wirtschaftlichkeits-

grundsatzes

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Die Zentrale Vergabestelle

• beantwortet gerne Ihre Fragen: Frau Dissen Tel.: 02241/ 13-2498

Herr Hagen Tel.: 02241/ 13-2108 Frau Grimiaux Tel.: 02241/ 13-2937

Frau Kunert Tel.: 02241/ 13-2282Herr Schäfer Tel.: 02241/ 13-3336

Herr Wolter-Michaelis Tel.: 02241/ 13-3543

E-Mail: [email protected]

Fax: 02241 / 13 – 3165

• erreichen Sie postalisch: Rhein-Sieg-KreisDer LandratZentrale VergabestelleKaiser-Wilhelm-Platz 153721 Siegburg